Dienstag, 5. Februar 2008

Justizwillkür zum "Wohl der Kinder"

Erziehungsdepartement
Medienmitteilung vom 30. November 2007
Tagesheim Maple Leaf: Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt bestätigt die vorläufige Schliessung

Am 7. Juni 2007 hat die Abteilung Tagesbetreuung des Erziehungsdepartements die Schliessung des Tagesheims Maple Leaf wegen verschiedener Missstände auf Ende Juni 2007 verfügt. Einem allfälligen Rekurs ist die aufschiebende Wirkung entzogen worden. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt hat den Entzug der aufschiebenden Wirkung nun bestätigt. Das Tagesheim bleibt bis auf Weiteres geschlossen.

Das Urteil des Appellationsgerichtes vom 13. November 2007 ist den Parteien am 29. November 2007 eröffnet worden. Das Appellationsgericht bestätigt damit, dass der Entzug der aufschiebenden Wirkung durch das Erziehungsdepartement korrekt war. Auch sieht das Gericht das zustehende Ermessen gewahrt und den Sachverhalt als richtig festgestellt.

Das Appellationsgericht führt in seinem Urteil aus, dass die Vorwürfe "ohne Weiteres die Gefährdung des Kindeswohls" begründen. Die zahlreichen detaillierten und unabhängig voneinander zustande gekommenen Aussagen erscheinen glaubwürdig. Auch würden diese Aussagen von der Leiterin des Tagesheims nicht durchwegs bestritten. "Damit ist eine akute und ernsthafte Gefährdung des Kindeswohls zwar nicht abschliessend bewiesen, aber zumindest glaubhaft gemacht", schreibt das Appellationsgericht. Daran ändern auch positive Beurteilungen von Eltern nichts. "Entscheidend sind wie immer in derartigen Konstellationen die festgestellten Mängel, nicht die Beobachtungen von Leuten, welche keine Mängel festgestellt haben."

Mit dem Urteil gewichtet auch das Appellationsgericht das Wohl des Kindes höher als der drohende materielle Schaden des Tagesheims. Diese Auffassung hatte auch das Erziehungsdepartement vertreten und deshalb die Schliessung verfügt.

Der Leiterin des Tagesheims steht gegen den Entscheid des Appellationsgerichts die Beschwerde an das Bundesgericht offen. Ebenfalls offen ist das Rekursverfahren über die Schliessung selbst. Das vorliegende Urteil des Appellationsgerichts bestätigt aber, dass das Tagesheim während der Dauer des Verfahrens geschlossen bleibt.


Hinweise

Das Urteil des Appellationsgerichts als Verwaltungsgericht vom 13. November 2007 hat sich nur mit der Frage des Entzugs der aufschiebenden Wirkung befasst und den Entzug der aufschiebenden Wirkung geschützt. In der inhaltlichen Frage der Schliessung ist der Rekurs noch hängig.

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