Chronologie der Mobbing-Ereignisse
September 30th, 2008 by lehrermobbing
1. Unfaire, unsachliche und verunglimpfende Eltern-Beschwerden werden von der Schulhausleitung ungeprüft ernst genommen.
2. Die Schulhausleitung bespricht die haltlosen Vorwürfe nicht direkt mit dem Lehrer, sondern gibt den Fall an die Schulleitung weiter.
3. Die Schulleitung weist den Lehrer an, ein sog. Coaching beim Leiter des Schulpsycholgischen Dienstes über sich ergehen zu lassen.
4. Der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes verleumdet den ahnungslosen Lehrer hinter dessen Rücken als angeblichen „Borderliner“.
5. Die Anstellungsbehörde verleumdet den Lehrer bei den staatlichen Gesundheitsdiensten als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer.
6. Ein Amtsarzt der Gesundheitsdienste versucht den Lehrer dazu zu überreden, einer amtsärztlichen Untersuchung zuzustimmen.
7. Der Personalleiter schreibt eine sog. Gefährdungsmeldung an die Vormundschaftsbehörde.
8. Der kerngesunde Lehrer lehnt die amtsärztliche Untersuchung ab.
9. Dadurch fühlt sich die Anstellungsbehörde bedroht und stellt die Lehrkraft frei.
10. Der Lehrer nimmt sich einen Anwalt und sucht Hilfe beim Ressortleiter.
11. Der Ressortleiter empfiehlt der Lehrkraft sich krankschreiben zu lassen.
12. Da der Lehrer trotz massivem Psychoterror immer noch kerngesund ist und sich nicht krankschreiben lassen will, erstattet die Anstellungsbehörde Strafanzeige wegen angeblicher Drohung.
13. Der Amtsarzt der staatlichen Gesundheitsdienste beantragt einen Fürsorgerischen Freiheitsentzug für den Lehrer und hetzt diesem einen Notfall-Psychiater auf den Hals.
14. Im Gespräch mit dem Notfallpsychiater distanziert sich der Lehrer ausdrücklich von den Gewaltphantasien der Anstellungsbehörde. Trotzdem schreibt der Notfallpsychiater in seinem Bericht, der Lehrer habe sich mit dem Amokläufer Günther Tschanun „identifiziert“.
15. Die Anstellungsbehörde diskreditiert den Lehrer bei der Polizei als unberechenbaren Gewalttäter, der Drohmails versendet habe. Diese böswillige „falsche Anschuldigung“ hat für den Lehrer tragische Konsequenzen.
16. Die Staatsanwaltschaft lässt den Lehrer durch eine Polizei-Sondereinheit an dessen Wohnort verhaften.
17. Der Baslerstab erfindet eine wahrheitswidrige Story mit dem Titel „Lehrer bedroht Behörden“.
18. Die BaZ erfindet eine wahrheitswidrige Story mit dem Titel „Lehrer wurde wegen Drohungen freigestellt“.
19. Die Anstellungsbehörde fordert eine „fristlose Kündigung“ des Lehrers.
20. Der Regierungsrat wandelt die „fristlose Kündigung“ in eine „ordentliche Kündigung“ um.
21. Der Lehrer rekurriert gegen die rechtswidrige Verfügung. Der Rekurs wird von der Personalrekurskommission rechtswidrig abgewiesen.
22. Der Lehrer rekurriert gegen den Entscheid der Personalrekurskommission. Das Verwaltungsgericht gibt dem Lehrer recht und hebt die rechtswidrige Kündigung auf.
23. Die Anstellungsbehörde denkt jedoch nicht einmal daran, den Lehrer wieder zu beschäftigen, sondern weist diesen schriftlich unter Androhung einer erneuten Kündigung an, sich vom Amtsarzt der Gesundheitsdienste zwangsweise untersuchen zu lassen.
24. Aus Angst erneut arbeitslos zu werden, unterzieht sich die Lehrkraft der amtsärztlichen Untersuchung.
25. Der Amtsarzt nimmt den Lehrer nicht im geringsten ernst und empfiehlt ihm, sich von einem von einem angeblich „unabhängigen“ Psychiater begutachten zu lassen. Dass der aufgezwungene Psychiater vor allem von der Erstellung von IV-Gutachten lebt, verschweigt der Amtsarzt vorsätzlich.
26. Die Lehrkraft lehnt dankend ab und präsentiert ein Gutachten seines eigenen Psychiaters, welches aber vom Amtsarzt rechtswidrig abgelehnt wird.
27. Die Anstellungsbehörde erlässt die Weisung, dass sich der Lehrer vom bestellten IV-Psychiater begutachten lassen muss. Auch die Anstellungsbehörde weist den Lehrer nicht darauf hin, dass es beim besagten Psychiater um einen IV-Gutachter handelt.
28. Der Lehrer weist die Weisung als rechtswidrig zurück und verlangt von der Anstellungsbehörde eine rekursfähige Verfügung.
29. Die Anstellungsbehörde erlässt keine rekursfähige Verfügung, sondern droht einmal mehr mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
30. Der Lehrer lässt sich aber nicht einschüchtern und verzichtet im Sinne der freien Arztwahl und der persönlichen Freiheit auf die rechtswidrige Begutachtung durch den IV-Psychiater.
31. Die Anstellungsbehörde respektiert die verfassungsrechtlichen Grundrechte des Lehrers nicht im geringsten und löst das Anstellungsverhältnis mit dem Lehrer wegen angeblicher “schweren Pflichtverletzung” auf.
32. Der Lehrer reicht mit seinem Anwalt Rekurs gegen die missbräuchliche Kündigung ein.
… Fortsetzung folgt.
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Sonntag, 5. Oktober 2008
Sonntag, 3. Februar 2008
Staatsmobbing
Der Begriff Mobbing wirkt angesichts der damit verbundenen Korruption und Folter Einzelner und den damit oft lebenslang verbundenen psychischen und körperlichen Qualen der direkt angegriffenen Opfer und ihrer mitleiden müssenden Angehörigen - besonders Kinder - ausgesprochen verharmlosend. Dabei geht es im hier verstandenen Sinne nicht um kurze vorübergehende persönliche Rangeleien untereinander, sondern um Abreden im Stadium der Verbrechensverabredung von Amtsträgern und Politkern auf allen Hierarchieebenen. Das einhergehende "Schweigekartell" der Täter, das die Offenlegung von Fakten und Akten verhindert und das rechtliche Gehör als substanzieller Bestandteil des Rechtsstaates verweigert, entspricht nach polizeilichen Erkenntnissen und Verlautbarungen der Landesinnenministerkonferenzen dem typischen Merkmal der Organisierten Kriminalität, die nach deren Erkenntnis inzwischen neben Politik und Öffentliche Verwaltung auch die Strafverfolgungsbehörden im Griff hat. Schwerwiegende Straftaten, wie sie z.B. auch Mobbinghandlungen darstellen, werden nicht mehr verfolgt, Strafanzeigen und Strafanträge unterdrückt, um den Tätern persönliche und wirtschaftliche Vorteile zu gewähren. Deshalb wird erklärlich, warum Gewalttaten an Mobbingopfer nicht strafrechtlich, arbeitsrechtlich oder zivilrechtlich verfolgt werden, sondern Mobbingopfer in vielfacher Hinsicht aktiv zum Schweigen gebracht werden. Ein typisches Vorgehen ist die öffentliche Verunglimpfung von Mobbingopfer, die durch die Behörden mittels folgsamer Medien und z.B. Stellungnahmen an vorgesetzte Behörden und die politischen Kontrollgremien - z.B. Landtag - veranlaßt werden. Besonders gebräuchlich die Stigmatisierung als Querulant, Störenfried und psychisch Kranker.
Die einzelnen Beamten in aufsichtsführenden Behörden treten als als agent provocateur auf und verdrehen bewußt Ursache und Wirkung jener Erscheinungsformen, die sie selbst produziert haben oder durch Bestellung von Dritten produzieren ließen.
Typisches Merkmal ist die behördliche Anordnung der psychiatrischen Untersuchung mit dem Ziel der Feststellung der "Dienstunfähigkeit" oder "paraonoiden Erkrankung". Solche bestellten psychiatrischen Gutachten sind erkennbar an ihrem inhaltlichen Unsinn, an der Verletzung der Denkgesetze, an der willkürlichen Aneinanderreihung medizinisch gewünschter Begriffe und der fehlenden sachlichen Auseinandersetzung mit Fakten der Realität. Psychiatrische Gutachten werden durch "Ärzte" auch mit Hilfe von Aktenbergen angestellt, ein Vorgang, der jeglicher ärztlichen Pflicht zur tatsächlichen Untersuchung und zur Hilfe des Untersuchten völlig widerspricht.
Diese Gutachten kosten der öffentlichen Hand oder dem Opfer viel Geld, sie kosten bis zu 15.000 Euro und sind ein äußerst lukratives Nebeneinkommen für LeiterInnen Psychiatrischer Landeskrankenhäuser, die sich gern mit wissenschaftlichem Ruf schmücken, um mehr Aufträge zu erhalten und mehr Gebühren zu kassieren. Das Ergebnis sind oft nur als schrecklich zu bezeichnende Gefälligkeitsgutachten, die für die ausgemachten Opfer lebenslange Freiheitsentziehung oder z.B. Berufsverbot bedeuten - wohlgemerkt: nur als virtuelle Täter ohne Tathintergrund oder Sachgrundlage, allein aufgrund bewertender Beschreibungen, die amtlich bestellt werden und Gutachten genannt werden.
Die Macht der bestellten psychiatrischen Gutachten liegt im Amtsmißbrauch, nicht in Moral, Recht und Gesetz. Der Zweck der bestellten psychiatrischen Gutachten liegt darin, die ausgesuchten Opfer völlig rechtlos zu stellen. Häufig werden ergänzend zu den bestellten "Gutachten" amtliche Betreuungen eingerichtet, um das Opfer zum Schweigen zu bringen. Das Phantom der psychischen Krankheit hat einen nicht zu überbietenden Einschüchterungs- und Unterdrückungsgrad, der lebenslange Traumatisierungen und schwere körperliche Erkrankungen bei den Gewaltopfern durch den damit verbundenen Dauerstreß auslöst, durch die das Opfer stirbt oder in den Selbstmord getrieben wird
Zweck der öffentlichen Stigmatisierung ist die völlige Isolierung im gesamten sozialen Beziehungsfeld, z.B. Familie, Freundeskreis, Kollegenkreis. Hier werden Foltermethoden wirksam, die bewußt den Kern des menschlichen Lebens, das Verlangen nach befriedigenden sozialen Kontakten zerstören, um damit jede Gegenwehr zu unterdrücken und das Gewaltopfer zur vollständigen Aufgabe seiner Persönlichkeit zu zwingen. Die elementaren Grundrechte eines jeden Menschen sind in dieser Ebene von den Behörden und Politikern, die diese Vorgehensweisen auch noch mit Landtagsbeschlüssen politisch genehmigen, völlig zerstört. Der Mensch wird der langsamen Zerstörung anheim gegeben.
Eine besonders infame Methode der Staatsanwaltschaften als Strafverfolgungsbehörde ist die Anklageerhebung mit vorsätzlicher Vortäuschung von Straftaten und der heimlichen Hinzuziehung eines Gerichtsgutachters mit der Bestellung eines bestimmten Gutachtentextes durch heimliche Begutachtung des Angeschuldigten in der Gerichtsverhandlung - obwohl ausdrücklich gesetzlich verboten - mit dem Ziel der Feststellung der eingeschränkten oder völligen "Schuldunfähigkeit", um dadurch eine Einweisung in die geschlossene Forensik zu erwirken. Ein Unrechtsbewußtsein ist bei den Beamten und Behörden nicht zu erkennen.
Mit diesen absurden Terror-Methoden wird die Axt ans Grundgesetz gelegt. Es sind nicht nur die menschlich sehr bedauernswerten Opfer, die zu Schaden kommen. Es wird eine ganze Bevölkerung aufs äußerste eingeschüchtert und in Angst und Schrecken versetzt. Die statistisch in den einzelnen Bezirksregierungen penibel aufgeführten und gleichzeitig geheimgehaltenen Zwangseinweisungen in die Psychiatrie belegen das Ausmaß der Besessenheit nach Grausamkeit einzelner Beamter gegenüber den BürgerInnen unseres Landes.
Wenn sich die angegriffenen BürgerInnen wehren, greifen die einzelnen Beamten der Behörden zu einem anderen weit verbreiteten Unterdrückungsmittel:"Strafanzeige wegen Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede", so der Standardtext. Die Vorverurteilung durch einen entsprechenden Amtsrichter ist garantiert.
Sie schaden dem Ansehen des Rechtsstaates in erheblicher Weise, insbesondere zerstören solche Beamte oder Richter irreparabel das Vertrauen der BürgerInnen in den Rechtsstaat. Solche Beamte radikalisieren die Bevölkerung und tragen durch ihr Verhalten dazu bei, daß die Akzeptanz unseres Rechtsstaates gerecht und billig Denkender aus Verzweiflung über vorsätzliches Unrecht umschlägt in Haß und Vergeltungsdenken. Die daraus entstehende ernste Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für jeden Bürger geht auf das Konto der Summe der einzelnen korrupten und gefährlichen Beamten oder Richter. Beispiele radikaler Lebenspraxis sind schon in vielen Lebensbereichen Ostdeutschlands durch radikalisierte BürgerInnen auf den Straßen und in den Parlamenten zu sehen.
Aus dieser Erkenntnis der Gefährdung unseres Rechtsstaates und der bürgerlichen Freiheiten fordern die Innenminister der Länder in einer gemeinsamen Erklärung, die korrupten Beamten und Richter unter den Staatsdienern zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Wie gefährlich solche Einzeltäter unter den Beamten und Richtern sind, ist der Aussage des Niedersächsischen Innenministers zu entnehmen:"Ein scharzes Schaf zerstört die ganze Herde." Es ist dringend erforderlich, dafür zu sorgen, die scharzen Schafe unter den Beamten und Richtern von den rechtschaffenden tadellosen Beamten so schnell wie möglich zu trennen. Das gleiche gilt auch für die Abgeordneten, die mit ihrer politischen Stellung Beamte, Richter oder die öffentliche Verwaltung zu solchen unsäglichen Straftaten anstiften oder politisch dulden und deckeln. Sie haben ihr Mandat sofort niederzulegen und können sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
Die einzelnen Beamten in aufsichtsführenden Behörden treten als als agent provocateur auf und verdrehen bewußt Ursache und Wirkung jener Erscheinungsformen, die sie selbst produziert haben oder durch Bestellung von Dritten produzieren ließen.
Typisches Merkmal ist die behördliche Anordnung der psychiatrischen Untersuchung mit dem Ziel der Feststellung der "Dienstunfähigkeit" oder "paraonoiden Erkrankung". Solche bestellten psychiatrischen Gutachten sind erkennbar an ihrem inhaltlichen Unsinn, an der Verletzung der Denkgesetze, an der willkürlichen Aneinanderreihung medizinisch gewünschter Begriffe und der fehlenden sachlichen Auseinandersetzung mit Fakten der Realität. Psychiatrische Gutachten werden durch "Ärzte" auch mit Hilfe von Aktenbergen angestellt, ein Vorgang, der jeglicher ärztlichen Pflicht zur tatsächlichen Untersuchung und zur Hilfe des Untersuchten völlig widerspricht.
Diese Gutachten kosten der öffentlichen Hand oder dem Opfer viel Geld, sie kosten bis zu 15.000 Euro und sind ein äußerst lukratives Nebeneinkommen für LeiterInnen Psychiatrischer Landeskrankenhäuser, die sich gern mit wissenschaftlichem Ruf schmücken, um mehr Aufträge zu erhalten und mehr Gebühren zu kassieren. Das Ergebnis sind oft nur als schrecklich zu bezeichnende Gefälligkeitsgutachten, die für die ausgemachten Opfer lebenslange Freiheitsentziehung oder z.B. Berufsverbot bedeuten - wohlgemerkt: nur als virtuelle Täter ohne Tathintergrund oder Sachgrundlage, allein aufgrund bewertender Beschreibungen, die amtlich bestellt werden und Gutachten genannt werden.
Die Macht der bestellten psychiatrischen Gutachten liegt im Amtsmißbrauch, nicht in Moral, Recht und Gesetz. Der Zweck der bestellten psychiatrischen Gutachten liegt darin, die ausgesuchten Opfer völlig rechtlos zu stellen. Häufig werden ergänzend zu den bestellten "Gutachten" amtliche Betreuungen eingerichtet, um das Opfer zum Schweigen zu bringen. Das Phantom der psychischen Krankheit hat einen nicht zu überbietenden Einschüchterungs- und Unterdrückungsgrad, der lebenslange Traumatisierungen und schwere körperliche Erkrankungen bei den Gewaltopfern durch den damit verbundenen Dauerstreß auslöst, durch die das Opfer stirbt oder in den Selbstmord getrieben wird
Zweck der öffentlichen Stigmatisierung ist die völlige Isolierung im gesamten sozialen Beziehungsfeld, z.B. Familie, Freundeskreis, Kollegenkreis. Hier werden Foltermethoden wirksam, die bewußt den Kern des menschlichen Lebens, das Verlangen nach befriedigenden sozialen Kontakten zerstören, um damit jede Gegenwehr zu unterdrücken und das Gewaltopfer zur vollständigen Aufgabe seiner Persönlichkeit zu zwingen. Die elementaren Grundrechte eines jeden Menschen sind in dieser Ebene von den Behörden und Politikern, die diese Vorgehensweisen auch noch mit Landtagsbeschlüssen politisch genehmigen, völlig zerstört. Der Mensch wird der langsamen Zerstörung anheim gegeben.
Eine besonders infame Methode der Staatsanwaltschaften als Strafverfolgungsbehörde ist die Anklageerhebung mit vorsätzlicher Vortäuschung von Straftaten und der heimlichen Hinzuziehung eines Gerichtsgutachters mit der Bestellung eines bestimmten Gutachtentextes durch heimliche Begutachtung des Angeschuldigten in der Gerichtsverhandlung - obwohl ausdrücklich gesetzlich verboten - mit dem Ziel der Feststellung der eingeschränkten oder völligen "Schuldunfähigkeit", um dadurch eine Einweisung in die geschlossene Forensik zu erwirken. Ein Unrechtsbewußtsein ist bei den Beamten und Behörden nicht zu erkennen.
Mit diesen absurden Terror-Methoden wird die Axt ans Grundgesetz gelegt. Es sind nicht nur die menschlich sehr bedauernswerten Opfer, die zu Schaden kommen. Es wird eine ganze Bevölkerung aufs äußerste eingeschüchtert und in Angst und Schrecken versetzt. Die statistisch in den einzelnen Bezirksregierungen penibel aufgeführten und gleichzeitig geheimgehaltenen Zwangseinweisungen in die Psychiatrie belegen das Ausmaß der Besessenheit nach Grausamkeit einzelner Beamter gegenüber den BürgerInnen unseres Landes.
Wenn sich die angegriffenen BürgerInnen wehren, greifen die einzelnen Beamten der Behörden zu einem anderen weit verbreiteten Unterdrückungsmittel:"Strafanzeige wegen Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede", so der Standardtext. Die Vorverurteilung durch einen entsprechenden Amtsrichter ist garantiert.
Sie schaden dem Ansehen des Rechtsstaates in erheblicher Weise, insbesondere zerstören solche Beamte oder Richter irreparabel das Vertrauen der BürgerInnen in den Rechtsstaat. Solche Beamte radikalisieren die Bevölkerung und tragen durch ihr Verhalten dazu bei, daß die Akzeptanz unseres Rechtsstaates gerecht und billig Denkender aus Verzweiflung über vorsätzliches Unrecht umschlägt in Haß und Vergeltungsdenken. Die daraus entstehende ernste Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für jeden Bürger geht auf das Konto der Summe der einzelnen korrupten und gefährlichen Beamten oder Richter. Beispiele radikaler Lebenspraxis sind schon in vielen Lebensbereichen Ostdeutschlands durch radikalisierte BürgerInnen auf den Straßen und in den Parlamenten zu sehen.
Aus dieser Erkenntnis der Gefährdung unseres Rechtsstaates und der bürgerlichen Freiheiten fordern die Innenminister der Länder in einer gemeinsamen Erklärung, die korrupten Beamten und Richter unter den Staatsdienern zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Wie gefährlich solche Einzeltäter unter den Beamten und Richtern sind, ist der Aussage des Niedersächsischen Innenministers zu entnehmen:"Ein scharzes Schaf zerstört die ganze Herde." Es ist dringend erforderlich, dafür zu sorgen, die scharzen Schafe unter den Beamten und Richtern von den rechtschaffenden tadellosen Beamten so schnell wie möglich zu trennen. Das gleiche gilt auch für die Abgeordneten, die mit ihrer politischen Stellung Beamte, Richter oder die öffentliche Verwaltung zu solchen unsäglichen Straftaten anstiften oder politisch dulden und deckeln. Sie haben ihr Mandat sofort niederzulegen und können sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
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