von Dr. Bruno Bandulet
zf. In seinem neuesten Buch, «Die letzten Jahre des Euro», legt Bruno Bandulet nicht nur dar, warum der Euro keine Zukunft hat. Er geht auch der Frage nach den ideologischen und machtpolitischen Hintergründen einer verfehlten Politik EU-Europas von Anfang an nach: einer Ideologie und einem Machtgefüge, die nicht den europäischen Traditionen entsprechen. Dem folgenden Buchauszug aus dem 6. Kapitel des Buches geht ein Unterkapitel mit der Überschrift «Das Machtgefüge der Europäischen Union» voraus. Dort bezieht sich Bandulet auf einen Zeitungsartikel des früheren Richters am deutschen Bundesverfassungsgericht und deutschen Bundespräsidenten Roman Herzog aus dem Jahr 2008, in dem dieser Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), unter anderem zum sogenannten Diskriminierungsverbot, scharf kritisierte und als Fazit formulierte: «Die beschriebenen Fälle zeigen, dass der EuGH zentrale Grundsätze der abendländischen richterlichen Rechtsauslegung bewusst und systematisch ignoriert, Entscheidungen unsauber begründet, den Willen des Gesetzgebers übergeht oder gar in sein Gegenteil verkehrt und Rechtsgrundsätze erfindet, die er dann bei späteren Entscheidungen wieder zugrunde legen kann. Sie zeigen, dass der EuGH die Kompetenzen der Mitgliedstaaten selbst im Kernbereich nationaler Zuständigkeiten aushöhlt.» Hier knüpft der folgende Text an.
Bezeichnend war, dass bei zwei der von Herzog angeführten Beispiele das EU-Diskriminierungsverbot ins Spiel kam. Der 2009 in Kraft getretene Lissabon-Vertrag war bekanntlich zunächst als EU-Verfassung gedacht. In den Artikeln 2 und 3 kann man immer noch in die seltsamen Wertvorstellungen der EU-Eliten Einblick nehmen.
Anders als im Grundgesetz ist von Gott nirgendwo die Rede. Statt dessen wird eine kulturrevolutionäre Ersatzreligion konstruiert und an undefinierten Worthülsen wie Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz und Solidarität aufgehängt.
Die EU verpflichtet sich in Art. 3 zur «Beseitigung der Armut» nicht nur in Europa, sondern weltweit (wie soll das gehen?), und sie «bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen». Ausdrücklich zählt sie zu ihren Werten die «Gleichheit von Frauen und Männern», nicht etwa nur die Gleichberechtigung.
Zusätzlich zum «Vertrag über die Europäische Union» (EUV) existiert ein «Vertrag über die Arbeitsweise der EU» (AEUV). In diesem sind der Gleichheitswahn und der Wille zur Umerziehung der Europäer zu volks- und geschlechtsneutralen Menschen noch schöner zu besichtigen. Laut Art. 8 wirkt die Union «bei allen ihren Tätigkeiten» darauf hin, Ungleichheiten zu «beseitigen» – als ob diese nicht den Charme Europas und die Würze des Lebens ausmachten. In gleich zwei Artikeln (10 und 19) sollen «Diskriminierungen» (immer wieder dieses Schlüsselwort!) aus Gründen der «sexuellen Ausrichtung» bekämpft werden. Die EU beseitigt die Trennung von Recht und Moral, sie bricht mit dem kulturellen Erbe Europas, sie geht den Weg in einen neuen Totalitarismus.
Hinter dem Vertrag von Lissabon, einer Art von Europa-Verfassung, kann man eine geheime Agenda vermuten, oder – das wäre die harmlosere Lesart – man sieht ihn als blosse Absurdität.
Den Lissabon-Vertrag, so vermutete Hans Magnus Enzensberger anlässlich einer Preisverleihung in Kopenhagen am 2. Februar 2010, dürfte ausser den Experten, die ihn ausgearbeitet haben, kein europäischer Bürger je studiert haben. «Das hat einen ganz einfachen Grund», fuhr Enzensberger fort, «er gleicht nämlich einem Drahtverhau. Ich vermute, dass dies ganz im Sinne seiner Urheber ist.»
Das allgemeine Desinteresse ist bedauerlich, denn Intransparenz ist ein bewährtes Herrschaftsmittel. Wir sollten schon wissen, nach welchen Rechtsgrundlagen wir regiert werden. Immerhin wurde in Brüssel längst auch ein europäischer Haftbefehl durchgesetzt, der die Auslieferung eines Bürgers an einen Fremdstaat zum Beispiel wegen missliebiger Meinungsäusserungen auch dann ermöglicht, wenn das Vergehen in seinem eigenen Land überhaupt nicht strafbar ist.
Lesenswert ist auch Art. 66 des AEUV, wonach der «Rat», das heisst der zuständige Ministerrat, auf Vorschlag der Kommission und nach «Anhörung» der EZB «Schutzmassnah- men» gegen «Kapitalbewegungen» nach oder aus dritten Ländern verhängen kann. Damit wird es möglich, im Falle einer schweren Währungskrise die Freiheit des Kapitalverkehrs, zum Beispiel auch Überweisungen in die Schweiz, zu unterbinden. Dann werden die Bürger und Anleger zu Gefangenen der EU-Zone. Derartige Schutzmassnahmen können für die Dauer von höchstens sechs Monaten verhängt werden, ein schwacher Trost. Sie müssten dann eben für weitere sechs Monate verlängert werden.
Diese EU ist nicht das Europa, das wir wollten. Dass es dazu keine Alternativen gäbe, ist eine Lüge und fast schon ein Denkverbot.
«Dass 40 000 Beamte samt ihren Propagandisten darüber entscheiden sollen, wer ein guter Europäer ist und wer nicht, ist eine ziemlich abstruse Vorstellung», sagte Enzensberger in seiner Kopenhagener Rede.
Da die 40 000 keine Strassen bauen, keine Schulen unterhalten, weder für die äussere noch für die innere Sicherheit sorgen und nichts produzieren, müssen sie anderweitig beschäftigt werden. Sie verteilen Geld und emittieren eine nie dagewesene Flut von Beschlüssen, Verordnungen und Direktiven, die sich inzwischen auf mindestens 150 000 Seiten stapeln. «Auf keinen Fall rechnen sie damit», sagte Enzensberger, »dass wir selbst wissen, was für uns gut ist; dazu sind wir in ihren Augen viel zu hilflos und unmündig. Deshalb müssen wir gründlich betreut und umerzogen werden.»
Weil alles unter dem Primat der Gleichheit steht, wird harmonisiert, zentralisiert und umverteilt. Dass die Freiheit, in Europa zwischen verschiedenen Währungen wählen zu können, nicht ins Konzept passte, leuchtet ein. Ad personam ist den Kommissaren und Funktionären in Brüssel nichts vorzuwerfen. Was sie tun, wird von der politischen Klasse in den Hauptstädten gewollt und geduldet. •
Auszug aus: Bandulet, Bruno. Die letzten Jahre des Euro. Ein Bericht über das Geld, das die Deutschen nicht wollten. ISBN978-3-942016-35-3
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Donnerstag, 30. September 2010
Sonntag, 7. Februar 2010
Die Islamisierung Europas
Ethnische Europäer - Menschen zweiter Klasse
Udo Ulfkotte
Überall in Europa behandeln Gerichte ethnische Europäer inzwischen ganz bewusst als Menschen zweiter Klasse. Es gibt ganz offen Verständnis für Zuwanderer, die der "Ehre" halber ihre Frauen und Töchter ermorden, europäische Frauen vergewaltigen oder Europäer mit Messern überfallen. Woher sollen sie denn auch wissen, dass das alles in Europa verboten ist? Auch wer einem ethnischen Europäer einfach so den Kiefer bricht, der wird vor Gericht als "Kulturbereicherer" gefeiert. Und wer auf dem Körper seiner Kinder brennende Zigarettenkippen ausdrückt, der muss Strafe in Europa nicht fürchten, solange er nur aus dem Orient kommt. Ein ethnischer Deutscher, der einige Gummibärchen geklaut hatte, muss dagegen für sechs Monate ins Gefängnis (Urteil vom Februar 2010). Auch wer sich als Europäer gegen die Messerangriffe von Zuwanderern wehrt, wird sofort ins Gefängnis gesteckt, während die Täter Bewährungsstrafen bekommen. Eine erschreckende Bestandsaufnahme aktueller Fälle. Stellen Sie sich bei jedem der nachfolgend dargestellten Beispiele einfach einmal vor, ein ethnischer Europäer wäre der Täter gewesen. Alle Fälle stammen aus den letzten Wochen.
Überall in Europa sind Europäer inzwischen Menschen zweiter Klasse. Zeitgleich sprechen immer mehr europäische Richter Urteile im Namen, aber ohne Rückendeckung des Volkes.
Da hat der 25 Jahre alte muslimische Mitbürger Shamso Miah in Großbritannien nicht in einer Schlange vor einem Bankschalter der Lloyds Bank anstehen wollen, drängelte sich frech vor. Er kam gerade aus der Moschee und hatte es eilig. Einem Briten, der ihn höflich auf sein unkonventionelles und rücksichtsloses Verhalten ansprach, zertrümmerte er mit seiner Faust die Kieferknochen. Die Richterin, die vor wenigen Tagen über den Fall zu urteilen hatte, heißt Cherie Blair. Sie ist die Ehefrau des früheren britischen Premierministers Tony Blair. Und Cherie Blair ließ den Mann, der zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war (!), mit einer Ermahnung laufen. Und zwar mit der ausdrücklichen Begründung, dass er ja ein religiöser Muslim sei. Religiöse Muslime, so die Richterin, genießen in Europa Sonderrechte. Cherie Blair sagte allen Ernstes bei der Urteilsverkündung: "You are a religious man and you know this is not acceptable behaviour.” (etwa: Sie sind ein Mensch mit religiösen Grundüberzeugungen und wissen auch so, dass Ihr Verhalten unakzeptabel ist). Das Opfer des brutalen Schlägers versteht unterdessen die Welt nicht mehr. Vier Wochen lang konnte der Mann nach dem Kieferbruch nur Suppe essen, sechs Wochen konnte er nicht zur Arbeit gehen. 200 Pfund Strafe muss der Täter nun an die Staatskasse zahlen - das sind umgerechnet 228 Euro. Stellen Sie sich einmal vor, ein ethnischer Brite würde einem zugewanderten Muslim mit Faustschlägen einfach so den Kiefer brechen. Glauben Sie allen Ernstes, der Täter würde dann mit 228 Euro Strafe davonkommen?
Nie zuvor hat man in Großbritannien einen straffällig gewordenen Gläubigen der anglikanischen Kirche unter Hervorhebung seines Glaubens wieder auf die Menschheit losgelassen. Und deshalb sorgt das Urteil - wie viele andere - in der ethnischen britischen Bevölkerung für Aufsehen.
Die von Muslimen ausgehende Kriminalität steigt nach offiziellen britischen Angaben rasend schnell: 1991 gab es in ganz Großbritannien nur 1.959 muslimische Häftlinge, acht Jahre später waren es 1999 mit 4.335 schon mehr als doppelt so viele - und heute sind es schon mehr als 10.000. Zwölf Prozent aller in Großbritannien Inhaftierten sind derzeit Muslime - mit steigender Tendenz (insgesamt gibt es derzeit 84.000 Häftlinge). Dabei machen Muslime gerade einmal drei Prozent der Bevölkerung des Landes aus. Nach offiziellen britischen Angaben sind viele dieser Kriminellen Vergewaltiger, die etwa Frauen vergewaltigt haben. Nun gibt es ein wachsendes Problem mit diesen islamischen Vergewaltigern: Eigentlich müssten alle inhaftierten Sexualstraftäter an Gesprächskreisen mit Psychologen teilnehmen und an einer Gruppentherapie. Immer mehr Moslems weigern sich aber im Gefängnis, sich therapieren zu lassen. Und zwar mit Berufung auf den Islam-Ideologie, weil Sexualstraftaten von Muslimen laut Koran angeblich nicht diskutiert werden dürfen. Das stimmt zwar nicht, aber dem Druck der Mitbürger wurde inzwischen nachgegeben.
Dabei haben viele kriminelle Muslime vor Gericht nur Hohn und Spott für unser Rechtssystem übrig. Schließlich anerkennt ein wachsender Teil von ihnen in Europa unser Rechtssystem nicht, will nur unter dem islamischen Rechtssystem (Scharia) leben. Moslemische Kriminelle stehen in Großbritannien inzwischen immer öfter nicht einmal mehr auf, wenn sie sich vor Gericht verantworten müssen. Sie verachten uns und zeigen selbst vor Richtern keinen Respekt mehr, sind sogar noch stolz darauf. Wie die Londoner Zeitung Daily Mail berichtete, sind britische Richter ratlos und überfordert.
Auch dieses Urteil schockierte in den vergangenen Tagen viele Europäer: Der Iraker Mohammed Ibrahim, 32, ist laut Gericht ein Totschläger. Er hat mit seinem Auto die 12 Jahre alte Britin Amy Houstion beim Rasen angefahren, keinen Krankenwagen gerufen und das schwer verletzte Kind einfach im Straßengraben elendig sterben lassen. Britische Gerichte ordneten daraufhin die Deportation des Irakers in sein Heimatland an. Doch der Iraker wusste Rat - er zeugte zwei uneheliche Kinder, rief den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof an. Und nun kam das Urteil: Es verstößt angeblich gegen die Menschenwürde des Totschlägers, den Asylbewerber aus Großbritannien zu werfen. Schließlich habe er ja noch schnell zwei Kinder gezeugt. Und deshalb müssen die Briten ihm nun sogar noch Asyl geben (!) und Sozialhilfe zahlen. Nur seine Fahrerlaubnis dürften sie für einige Monate einbehalten, wenn er denn eine hätte.
Wie lang geht ein ethnischer Europäer ins Gefängnis, der immer wieder ein 12 Jahre altes Mädchen vergewaltigt, Tag für Tag? Drei Jahre, fünf Jahre, acht Jahre? Moslem Yusuf Mangera kann Ihnen sagen, wie lange er ins Gefängnis muss. Der Mann gab Koranunterricht in britischen Moslemfamilien. Und im Koranunterricht vergewaltigte er immer wieder ein kleines Mädchen, während das Kind im Koran las. Immer wieder. Yusuf Mangera wurde zu zwei Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Das wars. Unter Anrechnung seiner Untersuchungshaft ist er in wenigen Wochen schon wieder auf freiem Fuß.
Baha Uddin ist ein zugewanderter Moslem, der im Norden von London neben einer christlichen Kiche lebt. Der Mann fordert beständig von den Christen in seiner neuen Heimat mehr Toleranz ein - nur selbst will der Moslem nicht tolerant gegenüber seinen Mitmenschen sein. So hat er sich bei der Gemeinde über die Kirche in seiner Nachbarschaft beschwert. In dieser singen an den Wochenenden Christen. Das hört der Moslem Baha Uddin. Und er fordert die Christen dazu auf, ihn und seine Tochter, die wegen der "schlimmen Christenlieder" angeblich nicht mehr im Garten spielen könne, nicht weiter so grausam zu quälen. Die Gemeinde hatte nun ein Einsehen: Dem Zuwanderer aus dem islamischen Kultutrkreis zuliebe wurden die Londoner Christen Ende 2009 dazu aufgefordert, in ihren Messen nicht mehr (oder wenn überhaupt noch, dann nur ganz leise!) zu singen. Nur noch maximal 20 Minuten dürfen die Christen jetzt pro Woche in der Kirche singen, bei Nichtbeachtung drohen 2.250 Pfund Strafe und Schließung. Die Kirche wird wohl geschlossen werden - damit Baha Uddin endlich seine verdiente Ruhe vor den intoleranten Christen hat.
Ähnlich Unfassbares passiert in Österreich: Als "allgemein begreiflich" hat das Gericht in Wien im Januar 2010 den Mordanschlag eines gebürtigen Türken auf seine Frau bezeichnet. Sie wollte sich scheiden lassen, der Mann stach mehrmals zu. Weil sich seine Ehefrau von ihm trennen wollte und ihm am 12. Oktober 2009 die Scheidungspapiere präsentierte, hatte der 46-jährige Familienvater zu einem Messer gegriffen. Er stach seiner Frau damit über ein Dutzend Mal in Kopf, Brust und Hals. Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischen warf. Die Justiz billigte dem Täter nun allen Ernstes zu, in einer "allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung" gehandelt zu haben.
Auch wer als Türke in Österreich seine Kinder bestialisch quält, sogar brennende Zigarettenkippen auf ihren Körpern ausdrückt, stößt auf großes Wohlwollen der Richter - wenn man seine Tat nur mit der Islam-Ideologie begründet und darauf hinweist, dass man Zuwanderer ist: Vor Gericht in Österreich: Furcht, Gewalt, Drohungen und mittelalterliche Methoden begleiten zwei türkische Mädchen seit jeher in den eigenen vier Wänden. Der angeklagte Vater, ein kräftig gebauter türkischer Restaurantbesitzer, legt großen Wert auf Tradition und Religion. Der Islam steht im Zentrum. Von diesen Werten wollen die Schwestern aber nichts wissen. Im ethnisch und geschlechtlich gemischten Freundeskreis wurde stets auf die alten Werte "gepfiffen": Die Mädchen rauchten, gingen auf Partys, trafen sich mit Burschen und genossen die westliche Welt. Der Vater brannte den Töchtern den Islam dann mit Zigaretten auf ihre Körper: Laut Aussagen soll er sogar Zigaretten an deren Schenkel ausgedrückt haben. Die Mutter sah tatenlos zu! "Ich wollte ihnen zu einem besseren Leben verhelfen", sagte er. Dieser Plan beinhaltete eine Reise in die Türkei. "Dort bin ich zwangsweise verlobt worden", so die 18-Jährige. Die Ehe kam nicht zustande. Das Urteil für den unzivilisierten Barbaren im Februar 2010: 10 Monate auf Bewährung.
Islamische Vergewaltiger kriegen in Europa fast durchweg Bewährungsstrafen, Beispiel Schweiz: Migrantenbonus für einen Türken vor einem Gericht in Zürich: Die Tat ereignete sich in der Nacht auf den 12. Februar 2008. Ein bereits vorbestrafter Türke sprach in einem Restaurant an der Zürcher Langstrasse eine 17-jährige Schweizerin an und folgte ihr auf die Toilette. Als die junge Frau seine 50 Franken für sexuelle Dienste ablehnte, drängte er sie in eine Toilettenkabine und vergewaltigte sie. Als die Frau kurz darauf die Polizei anrief, drohte der Täter damit, sie umzubringen. Weil der Angeklagte geständig war und sich bei seinem Opfer entschuldigt hatte, kam er beim Zürcher Bezirksgericht mit einer Bewährungstrafe davon.
Beispiel Schweden: In Linköping (Zentralschweden) haben zwei junge Mitbürger ein 10 Jahre altes Mädchen vergewaltigt. Die Tat ist unstrittig. Und dennoch passiert - nichts. Denn die jungen Mitbürger sind erst 12 und 13 Jahre alt. Sie sind aber erst von 15 Jahren an in Schweden strafmündig. Und deshalb wird sie nicht einmal die Polizei verhören oder ermahnen, weil das angeblich ihrer weiteren Entwicklung schweren Schaden zufügen könnte. Die Schweden sind entsetzt darüber, wie weit es in ihrem Land, das inzwischen die höchste Vergewaltigungsrate in Europa hat (6 Prozent der Schwedinnen wurden nach offiziellen Angaben 2008 vergewaltigt) schon gekommen ist.
Nicht anders ist es in Deutschland: Vergewaltiger werden in Deutschland mit Gefängnis bestraft. Und zwar auch im Falle versuchter Vergewaltigung, die nur wegen der Gegenwehr des Opfers nicht ausgeführt werden konnte. Nicht so bei Türken: In Neu-Ulm hat ein Gericht einen türkischen Taxifahrer, der nach einer Fahrt nächtlich in die Wohnung seines Fahrgastes eingedrungen war und die Frau gegen ihren Willen zu vergewaltigen versuchte, im Januar 2010 nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Zu einer milden Bewährungsstrafe wurde vom Gifhorner Amtsgericht Ende 2009 auch ein aus dem Nahen Osten zugewanderter, streng religiöser Vergewaltiger verurteilt. Der Mann habe sich - so die Richter - in einem "Verbotsirrtum" befunden. Wie sollte der Mann wissen, dass man Frauen hier in Deutschland nicht vergewaltigen darf, zumal, wenn man ihnen auch noch ein wenig Geld für Sex zusteckt... Das Urteil wurde von anderen Moslems mit wohlwollendem Interesse aufgenommen.
Migrantenbonus nennt man es, wenn ethnische Deutsche und Zuwanderer für eine Straftat vor Gericht völlig anders behandelt werden. Der Migrationsbonus, den 2009 ein Iraker im holsteinischen Neumünster bekommen hat, der könnte in die deutschen Geschichtsbücher eingehen: Er hat sich an einem 12 Jahre alten Mädchen vergangen - und hat dafür vom Richter eine milde Bewährungsstrafe bekommen. Der Richter hielt dem Kinderschänder seine Jugend (19) Jahre zu Gute. Das Signal an andere zugewanderte Kinderschänder dürfte klar sein: Einmal darf man in Deutschland problemlos ein Mädchen vergewaltigen.
In Deutschland wird ein deutscher Gummibärchenklauer heute härter bestraft als ein zugewanderter Messerstecher oder Vergewaltiger, ein Urteil vom Februar 2010: Sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung: Ein Düsseldorfer Versicherungsfachwirt (39) muss nun so lange ins Gefängnis, weil er Lakritz-Bonbons und Geburtstagskarten stahl. Seine Beute: Eine Packung Lakritz-Dragees für 5,69 Euro nahm er am 19. April 2009 in einem Derendorfer Kaufhaus an sich, Geburtstagskarten für insgesamt 9,75 Euro steckte er am 8. Mai 2009 in einem City-Kaufhaus ein. Zu blöd, wenn man Daniel, Rüdiger oder Kevin heißt, der kleine Ali oder Mehmet wäre garantiert vor einem deutschen Gericht mit einem Freispruch davon gekommen!
In Bad Kissingen hat ein Türke versucht, einen Bundeswehrsoldaten zu ermorden. Das Opfer leidet noch heute unter den schweren Folgen der schweren Verletzungen. Der Türke bekam 2009 - wie bei diesen liebreizenden Mitbürgern meist üblich - vor Gericht natürlich nur eine geringe Bewährungsstrafe. Sein Opfer war ja "nur" ein Bundeswehrsoldat, der nach der Tat fast in seinem Blut ertrunken wäre...
Bei Zuwanderern gibt es fast immer Bewährung für Beinahe-Mode, Beispiel Mehmet B.: Der Türke ist ein Musterexemplar an Integrationsresistenz mit 38 Ermittlungsverfahren und vier Vorstrafen, hat als “harte Strafe” dafür, dass er einem Mann den Schädel zertrümmerte und ihn fast umbrachte, sechs Monate auf Bewährung erhalten. Das Opfer versteht seither die Welt nicht mehr: “Der Täter kommt frei, aber ich werde mein Leben lang unter den Folgen leiden.”
Gleichzeitig werden Menschen wie der Deutsche Sven G., die in Notwehr handeln und noch nie zuvor auffällig geworden sind, von deutschen Richtern gnadenlos ins Gefängnis geschickt. Es scheint so, als ob vielen Richtern in Deutschland jegliches gesundes Rechtsverständnis abhanden gekommen ist – und das, obwohl sie ihre Urteile angeblich im Namen des Volkes sprechen.
Ein brutaler 25-jähriger Algerier, den das Lindauer Amtsgericht bereits mehrfach wegen grundloser Prügel-Attacken auf deutsche Frauen verurteilt hat, wurde 2009 mit unglaublicher Milde vor Gericht behandelt und gleich wieder freigelassen. Sofort war er wieder auf Lindaus Straßen zum Verprügeln von Frauen unterwegs. Zuvor hatte es eine ganze Reihe von Anklagen und Strafen gegen ihn gegeben. Zwar hatte das Amtsgericht Lindau dennoch Haftbefehl beantragt (unter anderem wegen Fluchtgefahr), jedoch hat das Landgericht dem Amtsgericht in diesem Fall ein weiteres Mal widersprochen. Der Fall stellt sich wie folgt dar: Der Deutsch-Algerier hatte im Sommer 2007 ein 18-jähriges Mädchen grundlos krankenhausreif geprügelt. Deswegen hatte ihn das Amtsgericht Lindau im Frühjahr 2008 zu einer Haftstrafe von 25 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen legte der Anwalt des jungen Mitbürgers aus dem islamischen Kulturkreis Berufung ein, weshalb der Fall im Spätsommer 2008 noch einmal vor dem Landgericht in Kempten verhandelt wurde. Die dritte Strafkammer dort milderte die Freiheitsstrafe zu einer 23-monatigen Bewährungsstrafe ab. Der Algerier läuft frei herum - und der Algerier schlägt weiterhin hemmungslos zu... was soll den schon passieren?
Sie glauben immer noch nicht, dass es einen Migrationsbonus und mildere Strafen für Zuwanderer als für ethnische Deutsche gibt? Tag für Tag fällen deutsche Richter Urteile im Namen, aber ohne Rückendeckung des Volkes und behandeln selbst zugewanderte Vergewaltiger mit windelweichen Samthandschuhen, Beispiel Neuburg: Dort haben die Richter unlängst einen 28 Jahre alten türkischen Vergewaltiger wegen dessen "kulturell geprägter Erziehung" jetzt nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann hat seiner mit ihm zwangsverheirateten Frau (inzwischen geschieden), die keinen Geschlechtsverkehr wollte, bei der Vergewaltigung auch noch auf den Kopf geschlagen. Selbst die Staatsanwältin berücksichtigte, dass der Täter in einem türkischen Kulturkreis aufgewachsen war, in dem Vergewaltigung in der Ehe bis 2005 laut dortiger Rechtsprechung nicht strafbar war. Somit hätte der Angeklagte für seine Tat kein Schuldbewusstsein. Also das Signal an unsere Zuwanderer: In Deutschland gilt zwar der Rechtsgrundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", aber wenn ihr Zuwanderer vor Gericht nachweisen könnt, dass ihr eine "kulturell geprägte Erziehung" in einem islamischen Land genossen habt, dann kriegt ihr den Migrationsbonus und könnt hier machen, was ihr wollt! Beispiel: Das Abhacken von Händen ist weder im Jemen noch in Saudi-Arabien bei Dieben verboten. Wenn also demnächst ein Jemenite oder Saudi in Deutschland einen Dieb erwischt, kann er ihm gleich eine Hand abhacken - und dafür in Deutschland nicht bestraft werden. So die offenkundige Logik der deutschen Richter, weil das ja im Herkunftsland nicht unter Strafe steht. Mehr noch: Jeder Moslem aus Iran darf demnach von sofort an in Deutschland alle Kreuze zerstören - auch das steht in seinem Herkunftsland Iran ja nicht unter Strafe.
Was passiert wenn ein Glatzkopf mit Bomberjacke in Deutschland ein Hakenkreuz auf die Wand einer Synagoge schmiert? Der Haftrichter wird tätig, die Menschen bilden Lichterketten gegen Rechtsextremismus und die Medien sind erschüttert. Und was passiert, wenn ein Algerier eine Synagoge in Dresden angreift und Hakenkreuze auf die Wand einer Synagoge schmiert? Nichts - der 39 Jahre alte Algerier wurde vom Haftrichter laufen gelassen.
Stellen Sie sich einmal vor, ein deutscher Junge würde 14 Menschen bei verschiedenen Anlässen zusammenschlagen. Oder er würde 14 Mal bei verschiedenen Einbrüchen erwischt. Was würde mit so einem Intensiv-Straftäter wohl geschehen? Ein inzwischen 35 Jahre alter Türke hat schon 13. (!) Vorstrafen im Strafregister eingetragen und wurde dann mit einer multikulturellen Einbrecher-Gruppe erwischt, die mehr als 20 Einbrüche verübte. Und die Richter? Sie schickten den Türken im Januar 2010 wieder einmal mit einer Ermahnung nach Hause.
Ein anderer unglaublicher Fall: Rudolf Arning ist verzweifelt. Der Inhaber der Baufirma Holstein Gleis- und Tiefbau will sein Unternehmen jetzt verkaufen – weil ihn das Arbeitsgericht zwingt, Verbrecher wieder einzustellen. Erst hat ein Iraner nachweislich Firmengelder veruntreut, Arning spricht von rund 200.000 Euro. Dann hat ein Freund des Iraners Diesel für rund 20.000 Doch jetzt soll Arning auf Anordnung eines deutschen Gerichts den Dieseldieb wieder einstellen. Das Arbeitsgericht urteilte: Die Verfehlungen des Mannes in der Vergangenheit seien ja kein Hinweis darauf, dass er auch in Zukunft weiter klaut. „Ein unfassbares Urteil!“ findet Arning. Vor allem weil der Bruder des geschassten Poliers den Betriebsleiter, der ihn überführte, noch an Leib und Leben bedrohte. „Wenn ich die Aussagen nicht zurückziehe, werde er mit seinem Bagger ein Loch graben und meine Leiche darin verscharren“, soll der Bruder gesagt haben.
Ausländer, die in Deutschland Straftaten verüben, müssen nach deutschen Gesetzen in ihr Heimatland abgeschoben werden, wenn sie zu einer Haftstrafe von mehr als 36 Monaten verurteilt werden. Dann geht es aus dem Knast direkt zurück in die Heimat. Doch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat Ende 2009 der Klage eines 38-jährigen Türken, der wegen eines brutalen Mordes immerhin zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, gegen seine Ausweisung stattgegeben. Beklagte war die Stadt Kornwestheim. Sie hatte - wie im Gesetz gefordert - die Ausweisungsverfügung erlassen. Der 1971 in der Türkei geborene Mann sollte nach dem Verbüßen seiner Haftstrafe in sein Geburtsland deportiert werden. Doch die gutmenschlichen Richter fanden, die Stadt müsse erst einmal nachweisen, dass der Mörder nach der Haftzeit wieder eine Gefahr für die Bürger werden könne.
Täterschutz ist in Deutschland eben viel wichtiger als Opferschutz. Das bekommen jetzt die Verwandten des 2003 von einem Türken ermordeten deutschen Elite-Polizisten Roland Krüger zu spüren. 2003 ermordete Yassin Ali K. den Berliner Roland Krüger. Eigentlich wurde Yassin Ali K. zu lebenslanger Haft verurteilt. Das findet man nun aber schon bei den multikulturellen Behörden wieder ungerecht und viel zu hart, denn der Migrationsbonus muss ja auch irgendwie berücksichtigt werden. Also "prüft" man, ob der jetzt 39-Jährige Polizistenmörder nicht wieder das Gefängnis verlassen darf. Die Berliner Justiz findet das bei unserem ausländischen Mitbürger völlig "normal". Man will dem Mitbürger "Erleichterung" durch Ausgang in die Freiheit gewähren - nach den Verwandten des Opfers fragt niemand mehr.
Und das Amtsgericht Heilbronn hat 2009 das Verfahren gegen zwei türkischstämmige Schüler wegen des Grölens judenfeindlicher Parolen eingestellt. Die beiden Jugendlichen hätten keine Ahnung von politischen Hintergründen gehabt, sagte die Richterin zur Begründung. Sie seien zwei nicht vorbestrafte „Kindsköpfe“.
Wenn Menschen in Deutschland ein Haus anzünden wollen, in dem türkische Mitbürger wollen, dann überbieten sich deutsche und türkische Medien sofort in der Berichterstattung. Wenn eine mehrfach vorbestrafte türkische Kriminelle ein Haus mitsamt Bewohnern anzünden will, dann interessiert das niemanden mehr - und die Frau darf nach Zahlung von 700 Euro vor Gericht gleich wieder nach Hause gehen. Dazu eine Randbemerkung vom Prozess aus der Ahlener Zeitung 2009: "Von Beginn der Verhandlung an wirkte die Angeklagten aus Rheine aggressiv und verlangte einen Dolmetscher. Der Strafrichter unterhielt sich mühelos mit ihr auf Deutsch und befragte sie nach dem Grund ihres Verlangens - sie lebt seit 1980 in Deutschland. „Seit Jahren spreche ich deutsch, werde aber nicht verstanden, deswegen habe ich meine Kinder nicht bei mir.“ Richter Langhans diktierte für das Protokoll: „Das Gericht hat keine Probleme, sich mit der Angeklagten auf Deutsch zu unterhalten.“
Ein 43 Jahre alter türkischer Krimineller wurde 2009 vom Bochumer Schöffengericht zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt. Der Türke hatte für acht Menschen Pässe gefälscht. Die dienten dann betrügerischen Auto-Finanzierungen - Zweck des Ganzen waren bandenmäßige Betrügereien in Deutschland, auch in Bochum und Umgebung. Die Pass-Käufer hatten sich mit ihrer falschen Identität Kredite für die Finanzierung teurer Autos erschlichen und dann die fälligen Raten nicht bezahlt. Allein durch die gelieferten Pässe des jetzt verurteilten Türken konnten zwölf Pkw erbeutet werden. Geschätzter Schaden: zwischen 150.000 und 200.000 Euro. Alles nicht so schlimm fanden die Richter. Schließlich gibts ja den Migrantenbonus.
Wenn Sie in Deutschland ein Fahrzeug ohne Führerschein fahren und von der Polizei angehalten werden, dann gibts Ärger - wenn Sie keinen Migrationshintergrund haben. Wenn Türke Ahmet Ö. (38), der derzeit Strafverfahren wegen Bedrohung, Beleidigung und wegen Betruges laufen hat, in Deutschland mit seinem protzigen Bentley ohne Führerschein geblitzt wird - dann schlucken deutsche Richter und lassen den Mann laufen. Nochmals: Türke Ahmet Ö. wurde ohne Führerschein erwischt und geblitzt - ohne Folgen! Freispruch! Unglaublich - Ein Urteil im Namen, aber ganz sicher ohne Rückendeckung des Volkes.
Über 10.000 Schnäppchenjäger, die zwischen April 2003 und September 2005 bei Ebay im Internet Markenartikel ersteigert haben, bekamen umgehend ein Paket aus Mainaschaff (Kreis Aschaffenburg). Von dort aus lief, weitgehend in türkischer Hand, ein schwunghafter Handel mit gefälschter Ware, Textilien, Schuhen, Handtaschen und Accessoires, unter dem Namen und mit Markenzeichen weltbekannter Hersteller. Für mehr als 3000 nachgewiesene Betrugsfälle wurden die Türken Ende 2009 verurteilt - zu einer milden Bewährungsstrafe.
Wie überall in Europa gilt auch in den Niederlanden eigentlich das Recht für alle Bürger gleich - zumindest auf dem Papier. Und wie überall in Europa gibt es für Moslems auch in den Niederlanden Sonderrechte. 2009 berichtete das NRC Handelsblad, in den Niederlanden gelte für Moslems jetzt landesweit die Scharia (islamisches Recht). Ein Autor aus dem islamischen Kulturkreis hatte das für die Zeitung nachrecherchiert: Jede Woche werden danach minderjährige Mäödchen in den Niederlanden von Mohammedanern zwangsvergheiratet. Und die Polygamie unter Moslem-Männern wird zum Normalfall. Es gibt inzwischen auf allen Gebieten zwei parallele Rechtssysteme.
Offenbar im Zuge der «Liechtensteinaffäre» war das Nürnberger Hauptzollamt in den Besitz von Datenträgern gelangt, aus denen sich Geldflüsse zwischen hier lebenden Ausländern und Banken in ihren Heimatländern ergaben. Ein Datenabgleich führte die Ermittler zu 73 «Stütze-Empfängern» in Mittelfranken, gegen die auch die Staatsanwaltschaft wegen Betruges ermittelt. Es waren meist Türken. Ein Beispiel: Sechs Jahre lang zahlte eine in Nürnberg wohnende Türkin, die von 1998 bis 2004 von Arbeitslosengeld und -hilfe lebte, 49.000 Euro an ihre Verwandten in der Türkei. Als die Bundesagentur für Arbeit dahinterkam, verlangte die Behörde Teile des Geldes – 31.000 Euro – von der früheren Grundig-Mitarbeiterin zurück. Doch diese Rückforderung wollte die Mutter zweier Kinder nicht hinnehmen. Sie zog vor das Sozialgericht und bekam dort recht. Andere Türken verschoben bis zu 160.000 Euro und zwar als Sozialhilfeempfänger. Das Gericht entschied nun: Das alles sei als "kulturelle Besonderheit" der Türken zu "respektieren" und voll in Ordnung.
Muslime genießen überall Sonderrechte - vor Gericht bekommen sie in westlichen Ländern etwa den Mogrationsbonus und die westliche Politik hofiert diese Menschengruppe wie keine andere. Mitbürger dieses Kulturkreises werden auch von Banken hofiert. In Deutschland etwa hat die Deutsche Bank eigene Filialen für türkische Mitbürger, in denen türkisch gesprochen wird und wo die Mitbürger gesüßten Tee bekommen. Vor allem gibt es dort Sonderrechte für türkische Kunden, die deutsche Kunden nicht bekommen - kostenlose Überweisungen in die Türkei etwa. Solche Sonderrechte genießen Bankkunden auch in Großbritannien. Weil Moslems gemäß ihrer Ideologie ja angeblich keine Zinsen bezahlen dürfen, bezahlen Moslems keine Überziehungszinsen - die bürdet man den Nicht-Moslems auf, die für Muslime mitzahlen dürfen. Beispiel Lloyds Bank: Da zahlen Mohammedaner beim Überziehen des Kontos nur 15 Pfund - Nicht-Mohammedaner aber 200. Allah-uh Akhbar!
Kennen Sie den alten Spruch »Verbrechen lohnt sich nicht«? Bevor Sie die nachfolgenden Zeilen lesen, sollten Sie vielleicht erst einmal Ihren Arzt oder Apotheker danach fragen, ob Sie auch wirklich ganz gesund sind. Wenn Sie sich leicht aufregen, dann lesen Sie jetzt bitte NICHT weiter. Straßenräuber, Vergewaltiger und Mörder bekommen nämlich in Europa von Gerichten sogenannte Prepaid-Kreditkarten mit Guthaben. Finanziert wird das aus Steuermitteln. In den Genuss der Steuergelder – pro Person bis zu 5.550 Euro – kommen in Europa allerdings nur kriminelle Zuwanderer. Da gibt es einen ganz sicheren Geheimtipp. Nein, Sie müssen nicht etwa arbeiten. Jedenfalls keinesfalls ehrliche Arbeit verrichten. Aber haben Sie vielleicht schon einmal einen Menschen getötet? Oder könnten Sie zumindest als Straßenräuber oder Einbrecher tätig werden? Oder als Vergewaltiger? Das wird nämlich ganz offiziell aus Steuergeldern mit mit zu 5.550 Euro belohnt. Nochmals: Das alles gibt es vom Staat nur für zugewanderte Kriminelle! Cash für zugewanderte Verbrecher! Je schlimmer das Verbrechen, desto mehr Kohle gibt es... Sie glauben das nicht? Wo gibts das Geld in Europa? Und wie funktioniert das alles? HIER weiterlesen...
Den Preis für diese verfehlte Politik zahlen – wieder einmal – die Bürger und nicht verachtenswerte Politiker, die dank Leibwächtern, Fahrdienst und Wohnorten weit ab von den Brennpunkten der Großstädte die Folgen ihrer Politik nie selber tragen müssen. Europa ist ein Staatenverbund, der die Sicherheit seiner Bürger nicht mehr gewährleisten kann. Und in Europa wird die Ungleichheit von ethnischen Europäern und Zuwanderern immer weiter zementiert. Ethnische Europäer sind Menschen zweiter Klasse. Irgendwann werden sie es merken und aufwachen.
Udo Ulfkotte
Überall in Europa behandeln Gerichte ethnische Europäer inzwischen ganz bewusst als Menschen zweiter Klasse. Es gibt ganz offen Verständnis für Zuwanderer, die der "Ehre" halber ihre Frauen und Töchter ermorden, europäische Frauen vergewaltigen oder Europäer mit Messern überfallen. Woher sollen sie denn auch wissen, dass das alles in Europa verboten ist? Auch wer einem ethnischen Europäer einfach so den Kiefer bricht, der wird vor Gericht als "Kulturbereicherer" gefeiert. Und wer auf dem Körper seiner Kinder brennende Zigarettenkippen ausdrückt, der muss Strafe in Europa nicht fürchten, solange er nur aus dem Orient kommt. Ein ethnischer Deutscher, der einige Gummibärchen geklaut hatte, muss dagegen für sechs Monate ins Gefängnis (Urteil vom Februar 2010). Auch wer sich als Europäer gegen die Messerangriffe von Zuwanderern wehrt, wird sofort ins Gefängnis gesteckt, während die Täter Bewährungsstrafen bekommen. Eine erschreckende Bestandsaufnahme aktueller Fälle. Stellen Sie sich bei jedem der nachfolgend dargestellten Beispiele einfach einmal vor, ein ethnischer Europäer wäre der Täter gewesen. Alle Fälle stammen aus den letzten Wochen.
Überall in Europa sind Europäer inzwischen Menschen zweiter Klasse. Zeitgleich sprechen immer mehr europäische Richter Urteile im Namen, aber ohne Rückendeckung des Volkes.
Da hat der 25 Jahre alte muslimische Mitbürger Shamso Miah in Großbritannien nicht in einer Schlange vor einem Bankschalter der Lloyds Bank anstehen wollen, drängelte sich frech vor. Er kam gerade aus der Moschee und hatte es eilig. Einem Briten, der ihn höflich auf sein unkonventionelles und rücksichtsloses Verhalten ansprach, zertrümmerte er mit seiner Faust die Kieferknochen. Die Richterin, die vor wenigen Tagen über den Fall zu urteilen hatte, heißt Cherie Blair. Sie ist die Ehefrau des früheren britischen Premierministers Tony Blair. Und Cherie Blair ließ den Mann, der zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war (!), mit einer Ermahnung laufen. Und zwar mit der ausdrücklichen Begründung, dass er ja ein religiöser Muslim sei. Religiöse Muslime, so die Richterin, genießen in Europa Sonderrechte. Cherie Blair sagte allen Ernstes bei der Urteilsverkündung: "You are a religious man and you know this is not acceptable behaviour.” (etwa: Sie sind ein Mensch mit religiösen Grundüberzeugungen und wissen auch so, dass Ihr Verhalten unakzeptabel ist). Das Opfer des brutalen Schlägers versteht unterdessen die Welt nicht mehr. Vier Wochen lang konnte der Mann nach dem Kieferbruch nur Suppe essen, sechs Wochen konnte er nicht zur Arbeit gehen. 200 Pfund Strafe muss der Täter nun an die Staatskasse zahlen - das sind umgerechnet 228 Euro. Stellen Sie sich einmal vor, ein ethnischer Brite würde einem zugewanderten Muslim mit Faustschlägen einfach so den Kiefer brechen. Glauben Sie allen Ernstes, der Täter würde dann mit 228 Euro Strafe davonkommen?
Nie zuvor hat man in Großbritannien einen straffällig gewordenen Gläubigen der anglikanischen Kirche unter Hervorhebung seines Glaubens wieder auf die Menschheit losgelassen. Und deshalb sorgt das Urteil - wie viele andere - in der ethnischen britischen Bevölkerung für Aufsehen.
Die von Muslimen ausgehende Kriminalität steigt nach offiziellen britischen Angaben rasend schnell: 1991 gab es in ganz Großbritannien nur 1.959 muslimische Häftlinge, acht Jahre später waren es 1999 mit 4.335 schon mehr als doppelt so viele - und heute sind es schon mehr als 10.000. Zwölf Prozent aller in Großbritannien Inhaftierten sind derzeit Muslime - mit steigender Tendenz (insgesamt gibt es derzeit 84.000 Häftlinge). Dabei machen Muslime gerade einmal drei Prozent der Bevölkerung des Landes aus. Nach offiziellen britischen Angaben sind viele dieser Kriminellen Vergewaltiger, die etwa Frauen vergewaltigt haben. Nun gibt es ein wachsendes Problem mit diesen islamischen Vergewaltigern: Eigentlich müssten alle inhaftierten Sexualstraftäter an Gesprächskreisen mit Psychologen teilnehmen und an einer Gruppentherapie. Immer mehr Moslems weigern sich aber im Gefängnis, sich therapieren zu lassen. Und zwar mit Berufung auf den Islam-Ideologie, weil Sexualstraftaten von Muslimen laut Koran angeblich nicht diskutiert werden dürfen. Das stimmt zwar nicht, aber dem Druck der Mitbürger wurde inzwischen nachgegeben.
Dabei haben viele kriminelle Muslime vor Gericht nur Hohn und Spott für unser Rechtssystem übrig. Schließlich anerkennt ein wachsender Teil von ihnen in Europa unser Rechtssystem nicht, will nur unter dem islamischen Rechtssystem (Scharia) leben. Moslemische Kriminelle stehen in Großbritannien inzwischen immer öfter nicht einmal mehr auf, wenn sie sich vor Gericht verantworten müssen. Sie verachten uns und zeigen selbst vor Richtern keinen Respekt mehr, sind sogar noch stolz darauf. Wie die Londoner Zeitung Daily Mail berichtete, sind britische Richter ratlos und überfordert.
Auch dieses Urteil schockierte in den vergangenen Tagen viele Europäer: Der Iraker Mohammed Ibrahim, 32, ist laut Gericht ein Totschläger. Er hat mit seinem Auto die 12 Jahre alte Britin Amy Houstion beim Rasen angefahren, keinen Krankenwagen gerufen und das schwer verletzte Kind einfach im Straßengraben elendig sterben lassen. Britische Gerichte ordneten daraufhin die Deportation des Irakers in sein Heimatland an. Doch der Iraker wusste Rat - er zeugte zwei uneheliche Kinder, rief den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof an. Und nun kam das Urteil: Es verstößt angeblich gegen die Menschenwürde des Totschlägers, den Asylbewerber aus Großbritannien zu werfen. Schließlich habe er ja noch schnell zwei Kinder gezeugt. Und deshalb müssen die Briten ihm nun sogar noch Asyl geben (!) und Sozialhilfe zahlen. Nur seine Fahrerlaubnis dürften sie für einige Monate einbehalten, wenn er denn eine hätte.
Wie lang geht ein ethnischer Europäer ins Gefängnis, der immer wieder ein 12 Jahre altes Mädchen vergewaltigt, Tag für Tag? Drei Jahre, fünf Jahre, acht Jahre? Moslem Yusuf Mangera kann Ihnen sagen, wie lange er ins Gefängnis muss. Der Mann gab Koranunterricht in britischen Moslemfamilien. Und im Koranunterricht vergewaltigte er immer wieder ein kleines Mädchen, während das Kind im Koran las. Immer wieder. Yusuf Mangera wurde zu zwei Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Das wars. Unter Anrechnung seiner Untersuchungshaft ist er in wenigen Wochen schon wieder auf freiem Fuß.
Baha Uddin ist ein zugewanderter Moslem, der im Norden von London neben einer christlichen Kiche lebt. Der Mann fordert beständig von den Christen in seiner neuen Heimat mehr Toleranz ein - nur selbst will der Moslem nicht tolerant gegenüber seinen Mitmenschen sein. So hat er sich bei der Gemeinde über die Kirche in seiner Nachbarschaft beschwert. In dieser singen an den Wochenenden Christen. Das hört der Moslem Baha Uddin. Und er fordert die Christen dazu auf, ihn und seine Tochter, die wegen der "schlimmen Christenlieder" angeblich nicht mehr im Garten spielen könne, nicht weiter so grausam zu quälen. Die Gemeinde hatte nun ein Einsehen: Dem Zuwanderer aus dem islamischen Kultutrkreis zuliebe wurden die Londoner Christen Ende 2009 dazu aufgefordert, in ihren Messen nicht mehr (oder wenn überhaupt noch, dann nur ganz leise!) zu singen. Nur noch maximal 20 Minuten dürfen die Christen jetzt pro Woche in der Kirche singen, bei Nichtbeachtung drohen 2.250 Pfund Strafe und Schließung. Die Kirche wird wohl geschlossen werden - damit Baha Uddin endlich seine verdiente Ruhe vor den intoleranten Christen hat.
Ähnlich Unfassbares passiert in Österreich: Als "allgemein begreiflich" hat das Gericht in Wien im Januar 2010 den Mordanschlag eines gebürtigen Türken auf seine Frau bezeichnet. Sie wollte sich scheiden lassen, der Mann stach mehrmals zu. Weil sich seine Ehefrau von ihm trennen wollte und ihm am 12. Oktober 2009 die Scheidungspapiere präsentierte, hatte der 46-jährige Familienvater zu einem Messer gegriffen. Er stach seiner Frau damit über ein Dutzend Mal in Kopf, Brust und Hals. Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischen warf. Die Justiz billigte dem Täter nun allen Ernstes zu, in einer "allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung" gehandelt zu haben.
Auch wer als Türke in Österreich seine Kinder bestialisch quält, sogar brennende Zigarettenkippen auf ihren Körpern ausdrückt, stößt auf großes Wohlwollen der Richter - wenn man seine Tat nur mit der Islam-Ideologie begründet und darauf hinweist, dass man Zuwanderer ist: Vor Gericht in Österreich: Furcht, Gewalt, Drohungen und mittelalterliche Methoden begleiten zwei türkische Mädchen seit jeher in den eigenen vier Wänden. Der angeklagte Vater, ein kräftig gebauter türkischer Restaurantbesitzer, legt großen Wert auf Tradition und Religion. Der Islam steht im Zentrum. Von diesen Werten wollen die Schwestern aber nichts wissen. Im ethnisch und geschlechtlich gemischten Freundeskreis wurde stets auf die alten Werte "gepfiffen": Die Mädchen rauchten, gingen auf Partys, trafen sich mit Burschen und genossen die westliche Welt. Der Vater brannte den Töchtern den Islam dann mit Zigaretten auf ihre Körper: Laut Aussagen soll er sogar Zigaretten an deren Schenkel ausgedrückt haben. Die Mutter sah tatenlos zu! "Ich wollte ihnen zu einem besseren Leben verhelfen", sagte er. Dieser Plan beinhaltete eine Reise in die Türkei. "Dort bin ich zwangsweise verlobt worden", so die 18-Jährige. Die Ehe kam nicht zustande. Das Urteil für den unzivilisierten Barbaren im Februar 2010: 10 Monate auf Bewährung.
Islamische Vergewaltiger kriegen in Europa fast durchweg Bewährungsstrafen, Beispiel Schweiz: Migrantenbonus für einen Türken vor einem Gericht in Zürich: Die Tat ereignete sich in der Nacht auf den 12. Februar 2008. Ein bereits vorbestrafter Türke sprach in einem Restaurant an der Zürcher Langstrasse eine 17-jährige Schweizerin an und folgte ihr auf die Toilette. Als die junge Frau seine 50 Franken für sexuelle Dienste ablehnte, drängte er sie in eine Toilettenkabine und vergewaltigte sie. Als die Frau kurz darauf die Polizei anrief, drohte der Täter damit, sie umzubringen. Weil der Angeklagte geständig war und sich bei seinem Opfer entschuldigt hatte, kam er beim Zürcher Bezirksgericht mit einer Bewährungstrafe davon.
Beispiel Schweden: In Linköping (Zentralschweden) haben zwei junge Mitbürger ein 10 Jahre altes Mädchen vergewaltigt. Die Tat ist unstrittig. Und dennoch passiert - nichts. Denn die jungen Mitbürger sind erst 12 und 13 Jahre alt. Sie sind aber erst von 15 Jahren an in Schweden strafmündig. Und deshalb wird sie nicht einmal die Polizei verhören oder ermahnen, weil das angeblich ihrer weiteren Entwicklung schweren Schaden zufügen könnte. Die Schweden sind entsetzt darüber, wie weit es in ihrem Land, das inzwischen die höchste Vergewaltigungsrate in Europa hat (6 Prozent der Schwedinnen wurden nach offiziellen Angaben 2008 vergewaltigt) schon gekommen ist.
Nicht anders ist es in Deutschland: Vergewaltiger werden in Deutschland mit Gefängnis bestraft. Und zwar auch im Falle versuchter Vergewaltigung, die nur wegen der Gegenwehr des Opfers nicht ausgeführt werden konnte. Nicht so bei Türken: In Neu-Ulm hat ein Gericht einen türkischen Taxifahrer, der nach einer Fahrt nächtlich in die Wohnung seines Fahrgastes eingedrungen war und die Frau gegen ihren Willen zu vergewaltigen versuchte, im Januar 2010 nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Zu einer milden Bewährungsstrafe wurde vom Gifhorner Amtsgericht Ende 2009 auch ein aus dem Nahen Osten zugewanderter, streng religiöser Vergewaltiger verurteilt. Der Mann habe sich - so die Richter - in einem "Verbotsirrtum" befunden. Wie sollte der Mann wissen, dass man Frauen hier in Deutschland nicht vergewaltigen darf, zumal, wenn man ihnen auch noch ein wenig Geld für Sex zusteckt... Das Urteil wurde von anderen Moslems mit wohlwollendem Interesse aufgenommen.
Migrantenbonus nennt man es, wenn ethnische Deutsche und Zuwanderer für eine Straftat vor Gericht völlig anders behandelt werden. Der Migrationsbonus, den 2009 ein Iraker im holsteinischen Neumünster bekommen hat, der könnte in die deutschen Geschichtsbücher eingehen: Er hat sich an einem 12 Jahre alten Mädchen vergangen - und hat dafür vom Richter eine milde Bewährungsstrafe bekommen. Der Richter hielt dem Kinderschänder seine Jugend (19) Jahre zu Gute. Das Signal an andere zugewanderte Kinderschänder dürfte klar sein: Einmal darf man in Deutschland problemlos ein Mädchen vergewaltigen.
In Deutschland wird ein deutscher Gummibärchenklauer heute härter bestraft als ein zugewanderter Messerstecher oder Vergewaltiger, ein Urteil vom Februar 2010: Sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung: Ein Düsseldorfer Versicherungsfachwirt (39) muss nun so lange ins Gefängnis, weil er Lakritz-Bonbons und Geburtstagskarten stahl. Seine Beute: Eine Packung Lakritz-Dragees für 5,69 Euro nahm er am 19. April 2009 in einem Derendorfer Kaufhaus an sich, Geburtstagskarten für insgesamt 9,75 Euro steckte er am 8. Mai 2009 in einem City-Kaufhaus ein. Zu blöd, wenn man Daniel, Rüdiger oder Kevin heißt, der kleine Ali oder Mehmet wäre garantiert vor einem deutschen Gericht mit einem Freispruch davon gekommen!
In Bad Kissingen hat ein Türke versucht, einen Bundeswehrsoldaten zu ermorden. Das Opfer leidet noch heute unter den schweren Folgen der schweren Verletzungen. Der Türke bekam 2009 - wie bei diesen liebreizenden Mitbürgern meist üblich - vor Gericht natürlich nur eine geringe Bewährungsstrafe. Sein Opfer war ja "nur" ein Bundeswehrsoldat, der nach der Tat fast in seinem Blut ertrunken wäre...
Bei Zuwanderern gibt es fast immer Bewährung für Beinahe-Mode, Beispiel Mehmet B.: Der Türke ist ein Musterexemplar an Integrationsresistenz mit 38 Ermittlungsverfahren und vier Vorstrafen, hat als “harte Strafe” dafür, dass er einem Mann den Schädel zertrümmerte und ihn fast umbrachte, sechs Monate auf Bewährung erhalten. Das Opfer versteht seither die Welt nicht mehr: “Der Täter kommt frei, aber ich werde mein Leben lang unter den Folgen leiden.”
Gleichzeitig werden Menschen wie der Deutsche Sven G., die in Notwehr handeln und noch nie zuvor auffällig geworden sind, von deutschen Richtern gnadenlos ins Gefängnis geschickt. Es scheint so, als ob vielen Richtern in Deutschland jegliches gesundes Rechtsverständnis abhanden gekommen ist – und das, obwohl sie ihre Urteile angeblich im Namen des Volkes sprechen.
Ein brutaler 25-jähriger Algerier, den das Lindauer Amtsgericht bereits mehrfach wegen grundloser Prügel-Attacken auf deutsche Frauen verurteilt hat, wurde 2009 mit unglaublicher Milde vor Gericht behandelt und gleich wieder freigelassen. Sofort war er wieder auf Lindaus Straßen zum Verprügeln von Frauen unterwegs. Zuvor hatte es eine ganze Reihe von Anklagen und Strafen gegen ihn gegeben. Zwar hatte das Amtsgericht Lindau dennoch Haftbefehl beantragt (unter anderem wegen Fluchtgefahr), jedoch hat das Landgericht dem Amtsgericht in diesem Fall ein weiteres Mal widersprochen. Der Fall stellt sich wie folgt dar: Der Deutsch-Algerier hatte im Sommer 2007 ein 18-jähriges Mädchen grundlos krankenhausreif geprügelt. Deswegen hatte ihn das Amtsgericht Lindau im Frühjahr 2008 zu einer Haftstrafe von 25 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen legte der Anwalt des jungen Mitbürgers aus dem islamischen Kulturkreis Berufung ein, weshalb der Fall im Spätsommer 2008 noch einmal vor dem Landgericht in Kempten verhandelt wurde. Die dritte Strafkammer dort milderte die Freiheitsstrafe zu einer 23-monatigen Bewährungsstrafe ab. Der Algerier läuft frei herum - und der Algerier schlägt weiterhin hemmungslos zu... was soll den schon passieren?
Sie glauben immer noch nicht, dass es einen Migrationsbonus und mildere Strafen für Zuwanderer als für ethnische Deutsche gibt? Tag für Tag fällen deutsche Richter Urteile im Namen, aber ohne Rückendeckung des Volkes und behandeln selbst zugewanderte Vergewaltiger mit windelweichen Samthandschuhen, Beispiel Neuburg: Dort haben die Richter unlängst einen 28 Jahre alten türkischen Vergewaltiger wegen dessen "kulturell geprägter Erziehung" jetzt nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann hat seiner mit ihm zwangsverheirateten Frau (inzwischen geschieden), die keinen Geschlechtsverkehr wollte, bei der Vergewaltigung auch noch auf den Kopf geschlagen. Selbst die Staatsanwältin berücksichtigte, dass der Täter in einem türkischen Kulturkreis aufgewachsen war, in dem Vergewaltigung in der Ehe bis 2005 laut dortiger Rechtsprechung nicht strafbar war. Somit hätte der Angeklagte für seine Tat kein Schuldbewusstsein. Also das Signal an unsere Zuwanderer: In Deutschland gilt zwar der Rechtsgrundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", aber wenn ihr Zuwanderer vor Gericht nachweisen könnt, dass ihr eine "kulturell geprägte Erziehung" in einem islamischen Land genossen habt, dann kriegt ihr den Migrationsbonus und könnt hier machen, was ihr wollt! Beispiel: Das Abhacken von Händen ist weder im Jemen noch in Saudi-Arabien bei Dieben verboten. Wenn also demnächst ein Jemenite oder Saudi in Deutschland einen Dieb erwischt, kann er ihm gleich eine Hand abhacken - und dafür in Deutschland nicht bestraft werden. So die offenkundige Logik der deutschen Richter, weil das ja im Herkunftsland nicht unter Strafe steht. Mehr noch: Jeder Moslem aus Iran darf demnach von sofort an in Deutschland alle Kreuze zerstören - auch das steht in seinem Herkunftsland Iran ja nicht unter Strafe.
Was passiert wenn ein Glatzkopf mit Bomberjacke in Deutschland ein Hakenkreuz auf die Wand einer Synagoge schmiert? Der Haftrichter wird tätig, die Menschen bilden Lichterketten gegen Rechtsextremismus und die Medien sind erschüttert. Und was passiert, wenn ein Algerier eine Synagoge in Dresden angreift und Hakenkreuze auf die Wand einer Synagoge schmiert? Nichts - der 39 Jahre alte Algerier wurde vom Haftrichter laufen gelassen.
Stellen Sie sich einmal vor, ein deutscher Junge würde 14 Menschen bei verschiedenen Anlässen zusammenschlagen. Oder er würde 14 Mal bei verschiedenen Einbrüchen erwischt. Was würde mit so einem Intensiv-Straftäter wohl geschehen? Ein inzwischen 35 Jahre alter Türke hat schon 13. (!) Vorstrafen im Strafregister eingetragen und wurde dann mit einer multikulturellen Einbrecher-Gruppe erwischt, die mehr als 20 Einbrüche verübte. Und die Richter? Sie schickten den Türken im Januar 2010 wieder einmal mit einer Ermahnung nach Hause.
Ein anderer unglaublicher Fall: Rudolf Arning ist verzweifelt. Der Inhaber der Baufirma Holstein Gleis- und Tiefbau will sein Unternehmen jetzt verkaufen – weil ihn das Arbeitsgericht zwingt, Verbrecher wieder einzustellen. Erst hat ein Iraner nachweislich Firmengelder veruntreut, Arning spricht von rund 200.000 Euro. Dann hat ein Freund des Iraners Diesel für rund 20.000 Doch jetzt soll Arning auf Anordnung eines deutschen Gerichts den Dieseldieb wieder einstellen. Das Arbeitsgericht urteilte: Die Verfehlungen des Mannes in der Vergangenheit seien ja kein Hinweis darauf, dass er auch in Zukunft weiter klaut. „Ein unfassbares Urteil!“ findet Arning. Vor allem weil der Bruder des geschassten Poliers den Betriebsleiter, der ihn überführte, noch an Leib und Leben bedrohte. „Wenn ich die Aussagen nicht zurückziehe, werde er mit seinem Bagger ein Loch graben und meine Leiche darin verscharren“, soll der Bruder gesagt haben.
Ausländer, die in Deutschland Straftaten verüben, müssen nach deutschen Gesetzen in ihr Heimatland abgeschoben werden, wenn sie zu einer Haftstrafe von mehr als 36 Monaten verurteilt werden. Dann geht es aus dem Knast direkt zurück in die Heimat. Doch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat Ende 2009 der Klage eines 38-jährigen Türken, der wegen eines brutalen Mordes immerhin zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, gegen seine Ausweisung stattgegeben. Beklagte war die Stadt Kornwestheim. Sie hatte - wie im Gesetz gefordert - die Ausweisungsverfügung erlassen. Der 1971 in der Türkei geborene Mann sollte nach dem Verbüßen seiner Haftstrafe in sein Geburtsland deportiert werden. Doch die gutmenschlichen Richter fanden, die Stadt müsse erst einmal nachweisen, dass der Mörder nach der Haftzeit wieder eine Gefahr für die Bürger werden könne.
Täterschutz ist in Deutschland eben viel wichtiger als Opferschutz. Das bekommen jetzt die Verwandten des 2003 von einem Türken ermordeten deutschen Elite-Polizisten Roland Krüger zu spüren. 2003 ermordete Yassin Ali K. den Berliner Roland Krüger. Eigentlich wurde Yassin Ali K. zu lebenslanger Haft verurteilt. Das findet man nun aber schon bei den multikulturellen Behörden wieder ungerecht und viel zu hart, denn der Migrationsbonus muss ja auch irgendwie berücksichtigt werden. Also "prüft" man, ob der jetzt 39-Jährige Polizistenmörder nicht wieder das Gefängnis verlassen darf. Die Berliner Justiz findet das bei unserem ausländischen Mitbürger völlig "normal". Man will dem Mitbürger "Erleichterung" durch Ausgang in die Freiheit gewähren - nach den Verwandten des Opfers fragt niemand mehr.
Und das Amtsgericht Heilbronn hat 2009 das Verfahren gegen zwei türkischstämmige Schüler wegen des Grölens judenfeindlicher Parolen eingestellt. Die beiden Jugendlichen hätten keine Ahnung von politischen Hintergründen gehabt, sagte die Richterin zur Begründung. Sie seien zwei nicht vorbestrafte „Kindsköpfe“.
Wenn Menschen in Deutschland ein Haus anzünden wollen, in dem türkische Mitbürger wollen, dann überbieten sich deutsche und türkische Medien sofort in der Berichterstattung. Wenn eine mehrfach vorbestrafte türkische Kriminelle ein Haus mitsamt Bewohnern anzünden will, dann interessiert das niemanden mehr - und die Frau darf nach Zahlung von 700 Euro vor Gericht gleich wieder nach Hause gehen. Dazu eine Randbemerkung vom Prozess aus der Ahlener Zeitung 2009: "Von Beginn der Verhandlung an wirkte die Angeklagten aus Rheine aggressiv und verlangte einen Dolmetscher. Der Strafrichter unterhielt sich mühelos mit ihr auf Deutsch und befragte sie nach dem Grund ihres Verlangens - sie lebt seit 1980 in Deutschland. „Seit Jahren spreche ich deutsch, werde aber nicht verstanden, deswegen habe ich meine Kinder nicht bei mir.“ Richter Langhans diktierte für das Protokoll: „Das Gericht hat keine Probleme, sich mit der Angeklagten auf Deutsch zu unterhalten.“
Ein 43 Jahre alter türkischer Krimineller wurde 2009 vom Bochumer Schöffengericht zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt. Der Türke hatte für acht Menschen Pässe gefälscht. Die dienten dann betrügerischen Auto-Finanzierungen - Zweck des Ganzen waren bandenmäßige Betrügereien in Deutschland, auch in Bochum und Umgebung. Die Pass-Käufer hatten sich mit ihrer falschen Identität Kredite für die Finanzierung teurer Autos erschlichen und dann die fälligen Raten nicht bezahlt. Allein durch die gelieferten Pässe des jetzt verurteilten Türken konnten zwölf Pkw erbeutet werden. Geschätzter Schaden: zwischen 150.000 und 200.000 Euro. Alles nicht so schlimm fanden die Richter. Schließlich gibts ja den Migrantenbonus.
Wenn Sie in Deutschland ein Fahrzeug ohne Führerschein fahren und von der Polizei angehalten werden, dann gibts Ärger - wenn Sie keinen Migrationshintergrund haben. Wenn Türke Ahmet Ö. (38), der derzeit Strafverfahren wegen Bedrohung, Beleidigung und wegen Betruges laufen hat, in Deutschland mit seinem protzigen Bentley ohne Führerschein geblitzt wird - dann schlucken deutsche Richter und lassen den Mann laufen. Nochmals: Türke Ahmet Ö. wurde ohne Führerschein erwischt und geblitzt - ohne Folgen! Freispruch! Unglaublich - Ein Urteil im Namen, aber ganz sicher ohne Rückendeckung des Volkes.
Über 10.000 Schnäppchenjäger, die zwischen April 2003 und September 2005 bei Ebay im Internet Markenartikel ersteigert haben, bekamen umgehend ein Paket aus Mainaschaff (Kreis Aschaffenburg). Von dort aus lief, weitgehend in türkischer Hand, ein schwunghafter Handel mit gefälschter Ware, Textilien, Schuhen, Handtaschen und Accessoires, unter dem Namen und mit Markenzeichen weltbekannter Hersteller. Für mehr als 3000 nachgewiesene Betrugsfälle wurden die Türken Ende 2009 verurteilt - zu einer milden Bewährungsstrafe.
Wie überall in Europa gilt auch in den Niederlanden eigentlich das Recht für alle Bürger gleich - zumindest auf dem Papier. Und wie überall in Europa gibt es für Moslems auch in den Niederlanden Sonderrechte. 2009 berichtete das NRC Handelsblad, in den Niederlanden gelte für Moslems jetzt landesweit die Scharia (islamisches Recht). Ein Autor aus dem islamischen Kulturkreis hatte das für die Zeitung nachrecherchiert: Jede Woche werden danach minderjährige Mäödchen in den Niederlanden von Mohammedanern zwangsvergheiratet. Und die Polygamie unter Moslem-Männern wird zum Normalfall. Es gibt inzwischen auf allen Gebieten zwei parallele Rechtssysteme.
Offenbar im Zuge der «Liechtensteinaffäre» war das Nürnberger Hauptzollamt in den Besitz von Datenträgern gelangt, aus denen sich Geldflüsse zwischen hier lebenden Ausländern und Banken in ihren Heimatländern ergaben. Ein Datenabgleich führte die Ermittler zu 73 «Stütze-Empfängern» in Mittelfranken, gegen die auch die Staatsanwaltschaft wegen Betruges ermittelt. Es waren meist Türken. Ein Beispiel: Sechs Jahre lang zahlte eine in Nürnberg wohnende Türkin, die von 1998 bis 2004 von Arbeitslosengeld und -hilfe lebte, 49.000 Euro an ihre Verwandten in der Türkei. Als die Bundesagentur für Arbeit dahinterkam, verlangte die Behörde Teile des Geldes – 31.000 Euro – von der früheren Grundig-Mitarbeiterin zurück. Doch diese Rückforderung wollte die Mutter zweier Kinder nicht hinnehmen. Sie zog vor das Sozialgericht und bekam dort recht. Andere Türken verschoben bis zu 160.000 Euro und zwar als Sozialhilfeempfänger. Das Gericht entschied nun: Das alles sei als "kulturelle Besonderheit" der Türken zu "respektieren" und voll in Ordnung.
Muslime genießen überall Sonderrechte - vor Gericht bekommen sie in westlichen Ländern etwa den Mogrationsbonus und die westliche Politik hofiert diese Menschengruppe wie keine andere. Mitbürger dieses Kulturkreises werden auch von Banken hofiert. In Deutschland etwa hat die Deutsche Bank eigene Filialen für türkische Mitbürger, in denen türkisch gesprochen wird und wo die Mitbürger gesüßten Tee bekommen. Vor allem gibt es dort Sonderrechte für türkische Kunden, die deutsche Kunden nicht bekommen - kostenlose Überweisungen in die Türkei etwa. Solche Sonderrechte genießen Bankkunden auch in Großbritannien. Weil Moslems gemäß ihrer Ideologie ja angeblich keine Zinsen bezahlen dürfen, bezahlen Moslems keine Überziehungszinsen - die bürdet man den Nicht-Moslems auf, die für Muslime mitzahlen dürfen. Beispiel Lloyds Bank: Da zahlen Mohammedaner beim Überziehen des Kontos nur 15 Pfund - Nicht-Mohammedaner aber 200. Allah-uh Akhbar!
Kennen Sie den alten Spruch »Verbrechen lohnt sich nicht«? Bevor Sie die nachfolgenden Zeilen lesen, sollten Sie vielleicht erst einmal Ihren Arzt oder Apotheker danach fragen, ob Sie auch wirklich ganz gesund sind. Wenn Sie sich leicht aufregen, dann lesen Sie jetzt bitte NICHT weiter. Straßenräuber, Vergewaltiger und Mörder bekommen nämlich in Europa von Gerichten sogenannte Prepaid-Kreditkarten mit Guthaben. Finanziert wird das aus Steuermitteln. In den Genuss der Steuergelder – pro Person bis zu 5.550 Euro – kommen in Europa allerdings nur kriminelle Zuwanderer. Da gibt es einen ganz sicheren Geheimtipp. Nein, Sie müssen nicht etwa arbeiten. Jedenfalls keinesfalls ehrliche Arbeit verrichten. Aber haben Sie vielleicht schon einmal einen Menschen getötet? Oder könnten Sie zumindest als Straßenräuber oder Einbrecher tätig werden? Oder als Vergewaltiger? Das wird nämlich ganz offiziell aus Steuergeldern mit mit zu 5.550 Euro belohnt. Nochmals: Das alles gibt es vom Staat nur für zugewanderte Kriminelle! Cash für zugewanderte Verbrecher! Je schlimmer das Verbrechen, desto mehr Kohle gibt es... Sie glauben das nicht? Wo gibts das Geld in Europa? Und wie funktioniert das alles? HIER weiterlesen...
Den Preis für diese verfehlte Politik zahlen – wieder einmal – die Bürger und nicht verachtenswerte Politiker, die dank Leibwächtern, Fahrdienst und Wohnorten weit ab von den Brennpunkten der Großstädte die Folgen ihrer Politik nie selber tragen müssen. Europa ist ein Staatenverbund, der die Sicherheit seiner Bürger nicht mehr gewährleisten kann. Und in Europa wird die Ungleichheit von ethnischen Europäern und Zuwanderern immer weiter zementiert. Ethnische Europäer sind Menschen zweiter Klasse. Irgendwann werden sie es merken und aufwachen.
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Freitag, 18. Dezember 2009
Widerstand statt Anpassung
Von der Pflicht, ein Ungläubiger zu werden
von Aurel Schmidt
In jüngster Zeit frage ich mich immer häufiger, woher es kommt, dass ich nicht mehr so denke wie vor zehn, zwanzig Jahren. Was hat sich geändert, was ist geschehen? Manchmal muss man seinen alten Ideen unbedingt treu bleiben, um nicht als Lump dazustehen, aber manchmal muss man sie aufgeben, wenn man sich nicht dem Vorwurf der Borniertheit aussetzen will.
Wer also zur Erkenntnis kommt, dass es nicht mehr so weitergehen kann wie bisher, muss seine Orientierungen überdenken und neu definieren. Elementary, my dear Watson.
Wenn die Bevölkerung in der Schweiz wie in jüngster Vergangenheit jährlich um 120'000 bis 130'000 Menschen zunimmt, zu einem grossen Teil durch Einwanderung, dann ist es nicht erstaunlich, wenn der Punkt kommt, wo der Druck ein kritisches Mass annimmt. Es nützt dann nicht viel, sich auf die weltoffene Schweiz zu berufen. Das ist ein Begriff aus einer beschaulichen Zeit, die heute vorbei ist. Es geht jetzt auch um die Enge der Raumverhältnisse.
Aus Gründen der politischen Korrektheit wurden viele Probleme bisher schöngeredet und unangenehme und kritische Fragen umgangen. Jetzt kommen wir nicht mehr darum herum, Klartext zu reden. Zum Glück ist das seit Kurzem einfacher geworden. Toleranz war in der Vergangenheit ein hoher Wert. Heute unterliegt sie, wie der Schriftsteller Lars Gustafsson gezeigt hat, einer reversiblen Logik, die darin besteht, dass sie sich am Ende in ihr Gegenteil verwandelt. Toleranz wird immer häufiger zu einer Forderung und als Rechtsanspruch erhoben.
Minderheiten müssen und sollen respektiert werden, aber es gibt auch "einen regelrechten Despotismus von Minderheiten" (Pascal Bruckner, www.perlentaucher.de/artikel/3594.html), der die Mehrheitsgesellschaft lahmlegen kann. Die islamische Bevölkerung in der Schweiz bildet eine hermetische Gesellschaft, und Integration scheint zu heissen, dass Schweizer und Schweizerinnen sie gewähren lassen und sich an sie anpassen sollen – verkehrte Welt! Was die Lektion von Theokraten über Religionsfreiheit betrifft, kann sie kaum objektiv ausfallen. Aber lassen wir die Religion aus dem Spiel. Auch ohne Gott können die Menschen herausfinden, wie sie leben wollen. Die sozialen Differenzen sind schon problematisch genug.
Für die Dominanz von Minderheiten gibt es noch ganz andere Beispiele, etwa die Frau, die an der Sendung "Die Simpsons" im Schweizer Fernsehens Einwände zu machen hatte. Seither wird die weitere Ausstrahlung mit einem Warnhinweis begleitet. Jemand wird sich immer finden lassen, der etwas auszusetzen hat. Dann muss die halbe Schweiz Rücksicht nehmen. Man sucht Schuldige. Und findet sie meistens auch. So wäscht man sich selbst rein.
Zu den Mantras unserer Zeit gehört auch die Rede von der multikulturellen Gesellschaft. Sie ist das Ergebnis eines Glaubensbekenntnisses. Dabei ist der Multikulturalismus eine Degeneration der Begriffe und Distinktionen. Es gibt heute eine positive Diskriminierung, zum Beispiel, wenn die Aufklärung als Fundamentalismus verdammt wird und für Zwangsheiraten und Ehrenmorde im Namen des Kulturrelativismus Verständnis aufgebracht wird. Am Ende siegt der Obskurantismus über die Vernunft.
Natürlich gibt es so etwas wie eine Leitkultur. Hoffentlich ist das so. Gehen Sie mal nach Ägypten, China oder in den Iran, dort ist das keine Frage. Die Welt wird schon genug von Starbucks, Nokia, Google uniformiert und von der WTO in einen Supermarkt verwandelt. In Frankreich hat Staatspräsident Sarkozy eine Debatte über die nationale Identität ausgelöst. Was gibt es dagegen einzuwenden? Was Frankreich ist, ist eine berechtigte Frage. Und was ist die Schweiz, was bedeutet sie? Nur das nicht! Wer so fragt, macht sich verdächtig.
Die Widersprüche sind in der komplexen Welt von heute enorm, aber so zu tun, als gäbe es keine, ist ein gravierender Fehler. Eine anständige Meinung reicht nicht. Naivität ist gefährlich. Wir dürfen nicht so tun wie Herr Biedermann im Theaterstück von Max Frisch, der nicht sehen will, was um ihn herum geschieht, die Augen schliesst und meint, dass alles in Ordnung sei, weil er es nicht zur Kenntnis nimmt.
Es gibt viel nachzuholen und zu tun. Wir müssen die Aufgaben kreativ, selbstbewusst und lustvoll anpacken. Vor allem müssen wir Fragende, Skeptiker und Ungläubige werden und lernen, ohne Anleitung eines fremden Verstands oder einer übergeordneten Instanz zu denken. Nur dann kommen wir auf neue Ideen. Das schliesst die Kritik an den eigenen Missständen wie zum Beispiel den mit Staatsgeldern gestützten sogenannten freien Markt, die Kommerzialisierung aller Lebensbereiche oder den triumphalen Schwachsinn der Spass-, Sport- und Spektakelgesellschaft garantiert mit ein.
von Aurel Schmidt
In jüngster Zeit frage ich mich immer häufiger, woher es kommt, dass ich nicht mehr so denke wie vor zehn, zwanzig Jahren. Was hat sich geändert, was ist geschehen? Manchmal muss man seinen alten Ideen unbedingt treu bleiben, um nicht als Lump dazustehen, aber manchmal muss man sie aufgeben, wenn man sich nicht dem Vorwurf der Borniertheit aussetzen will.
Wer also zur Erkenntnis kommt, dass es nicht mehr so weitergehen kann wie bisher, muss seine Orientierungen überdenken und neu definieren. Elementary, my dear Watson.
Wenn die Bevölkerung in der Schweiz wie in jüngster Vergangenheit jährlich um 120'000 bis 130'000 Menschen zunimmt, zu einem grossen Teil durch Einwanderung, dann ist es nicht erstaunlich, wenn der Punkt kommt, wo der Druck ein kritisches Mass annimmt. Es nützt dann nicht viel, sich auf die weltoffene Schweiz zu berufen. Das ist ein Begriff aus einer beschaulichen Zeit, die heute vorbei ist. Es geht jetzt auch um die Enge der Raumverhältnisse.
Aus Gründen der politischen Korrektheit wurden viele Probleme bisher schöngeredet und unangenehme und kritische Fragen umgangen. Jetzt kommen wir nicht mehr darum herum, Klartext zu reden. Zum Glück ist das seit Kurzem einfacher geworden. Toleranz war in der Vergangenheit ein hoher Wert. Heute unterliegt sie, wie der Schriftsteller Lars Gustafsson gezeigt hat, einer reversiblen Logik, die darin besteht, dass sie sich am Ende in ihr Gegenteil verwandelt. Toleranz wird immer häufiger zu einer Forderung und als Rechtsanspruch erhoben.
Minderheiten müssen und sollen respektiert werden, aber es gibt auch "einen regelrechten Despotismus von Minderheiten" (Pascal Bruckner, www.perlentaucher.de/artikel/3594.html), der die Mehrheitsgesellschaft lahmlegen kann. Die islamische Bevölkerung in der Schweiz bildet eine hermetische Gesellschaft, und Integration scheint zu heissen, dass Schweizer und Schweizerinnen sie gewähren lassen und sich an sie anpassen sollen – verkehrte Welt! Was die Lektion von Theokraten über Religionsfreiheit betrifft, kann sie kaum objektiv ausfallen. Aber lassen wir die Religion aus dem Spiel. Auch ohne Gott können die Menschen herausfinden, wie sie leben wollen. Die sozialen Differenzen sind schon problematisch genug.
Für die Dominanz von Minderheiten gibt es noch ganz andere Beispiele, etwa die Frau, die an der Sendung "Die Simpsons" im Schweizer Fernsehens Einwände zu machen hatte. Seither wird die weitere Ausstrahlung mit einem Warnhinweis begleitet. Jemand wird sich immer finden lassen, der etwas auszusetzen hat. Dann muss die halbe Schweiz Rücksicht nehmen. Man sucht Schuldige. Und findet sie meistens auch. So wäscht man sich selbst rein.
Zu den Mantras unserer Zeit gehört auch die Rede von der multikulturellen Gesellschaft. Sie ist das Ergebnis eines Glaubensbekenntnisses. Dabei ist der Multikulturalismus eine Degeneration der Begriffe und Distinktionen. Es gibt heute eine positive Diskriminierung, zum Beispiel, wenn die Aufklärung als Fundamentalismus verdammt wird und für Zwangsheiraten und Ehrenmorde im Namen des Kulturrelativismus Verständnis aufgebracht wird. Am Ende siegt der Obskurantismus über die Vernunft.
Natürlich gibt es so etwas wie eine Leitkultur. Hoffentlich ist das so. Gehen Sie mal nach Ägypten, China oder in den Iran, dort ist das keine Frage. Die Welt wird schon genug von Starbucks, Nokia, Google uniformiert und von der WTO in einen Supermarkt verwandelt. In Frankreich hat Staatspräsident Sarkozy eine Debatte über die nationale Identität ausgelöst. Was gibt es dagegen einzuwenden? Was Frankreich ist, ist eine berechtigte Frage. Und was ist die Schweiz, was bedeutet sie? Nur das nicht! Wer so fragt, macht sich verdächtig.
Die Widersprüche sind in der komplexen Welt von heute enorm, aber so zu tun, als gäbe es keine, ist ein gravierender Fehler. Eine anständige Meinung reicht nicht. Naivität ist gefährlich. Wir dürfen nicht so tun wie Herr Biedermann im Theaterstück von Max Frisch, der nicht sehen will, was um ihn herum geschieht, die Augen schliesst und meint, dass alles in Ordnung sei, weil er es nicht zur Kenntnis nimmt.
Es gibt viel nachzuholen und zu tun. Wir müssen die Aufgaben kreativ, selbstbewusst und lustvoll anpacken. Vor allem müssen wir Fragende, Skeptiker und Ungläubige werden und lernen, ohne Anleitung eines fremden Verstands oder einer übergeordneten Instanz zu denken. Nur dann kommen wir auf neue Ideen. Das schliesst die Kritik an den eigenen Missständen wie zum Beispiel den mit Staatsgeldern gestützten sogenannten freien Markt, die Kommerzialisierung aller Lebensbereiche oder den triumphalen Schwachsinn der Spass-, Sport- und Spektakelgesellschaft garantiert mit ein.
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