»Hitlers Machtergreifung« – ZDF-Serie verschweigt Details
Michael Grandt
Kam Hitlers Diktatur völlig überraschend? Eine neue Sendereihe von Historiker Guido Knopp widmet sich dem Thema »Machtergreifung«, beleuchtet in gewohnter Political-Correctness-Manier aber nur die halbe Wahrheit.
Wieder einmal widmet sich das ZDF der Geschichte des Nationalsozialismus und sendet, unter der Obhut von Professor Guido Knopp, einen Dreiteiler über die Machtergreifung Hitlers. Der erste Teil ließ schon erahnen, in welche Richtung die so angepriesene Dokumentation gehen wird.
Knopp’s beliebtes Instrument ist es, Protagonisten in nachgespielten Szenen zu zeigen. So auch dieses Mal: Stephane Roussel, eine Journalistin aus Frankreich, beschreibt den »dramatischen Ablauf« der Machtergreifung aus unmittelbarer Nähe. Das führt dazu, dass etwa gezeigt wird, wie einen Tag nach der Machtergreifung die so hilfsbereiten und beliebten Deutschen sich quasi über Nacht in andere Menschen verwandelt haben: mürrisch, überall SA, Menschen, die sie anstarren, als wäre sie vom anderen Stern usw.
»Onkel« Guidos Märchenstunde
Das ZDF nimmt für sich in Anspruch, auch kaum bekannte Filmaufnahmen in seiner Dokumentation zu zeigen, allerdings scheint sich dies nur auf Filmaufnahmen zu beschränken, nicht jedoch auf geschichtliche Details, denn hier scheint es unkritisch und treu den Political-Correctness-Vorgaben von »Onkel« Guido zu folgen.
Offiziell heißt es, Hitler sei zum Kanzler ernannt worden, und brachte danach – unter Ausschaltung von SPD-Mitgliedern – im Reichstag das Ermächtigungsgesetz durch, das ihm diktatorische Vollmachten verlieh. So konnte Hitler also völlig »überraschend« eine Diktatur in Deutschland installieren. Aber das ist nur die halbe Wahrheit!
Deutschland war schon vor Hitler eine Präsidial-Diktatur
Meinen Recherchen zufolge ergab sich vor der Machtübernahme folgender Sachverhalt (1):
Bereits drei Jahre bevor Hitler an die Macht kam, wurde die Weimarer Republik von der Exekutive beherrscht, denn das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren wurde durch die Praxis der Notverordnungen verdrängt. Dies machte faktisch die Präsidialregierung zum Gesetzgeber, die von jeglicher demokratischer Legitimation abgeschnitten war und unkontrollierten Einflüssen unterlag. (2)
Dabei stützten sich die Präsidialregierungen auf eine im Prinzip verfassungswidrige Kombination der Artikel 48 und 25. Durch die Androhung und mögliche Anwendung der genannten Artikel wurde der Reichstag als Entscheidungsinstrument faktisch ausgeschaltet: Die Reichsregierung brachte eine umstrittene Gesetzesvorlage in den Reichstag ein. Der Reichstag lehnte diese aufgrund unterschiedlicher Interessen der verschiedenen Parteien ab. Damit gab sich die Regierung aber nicht zufrieden. Der Reichspräsident erließ dann auf Wunsch des Präsidialkabinetts, also der Regierung, die Gesetzesvorlage im Wege der Notverordnung nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung. Artikel 48 hob die Notverordnung auf, aber Artikel 25 wiederum löste den Reichstag auf und setzte die Notverordnung wieder in Kraft. So regierte eine kleine Anzahl von Personen des Präsidialkabinetts ohne durch das legal legitimierte Parlament am Volkeswunsch vorbei. (3)
Das Volk hatte keinen Einfluss mehr auf die Regierungsbildung
So machte die fortschreitende Zurückdrängung des Parlamentes mit der damit verbundenen Auflösung der institutionellen Formen demokratischer Einflussnahme das Amt des Reichspräsidenten zur direkten Anlaufstelle politischer Interessengruppen. Mit anderen Worten (4): Das Volk hatte seinen Einfluss auf die Regierungsbildung verloren (5) und so unterzeichnete von Hindenburg – am Parlament vorbei – dann auch in den Jahren 1931 und 1932 insgesamt 102 Notverordnungen. (6)
Hindenburg wollte eine »rechte« Regierung
Von Hindenburg war kein Freund des Parlamentes und auch nicht der Sozialdemokratie. Die Motivation des Reichspräsidenten war, die Regierung nach rechts zu verlagern, um sie aus dem verbliebenen Restbereich eines sozialdemokratischen Einflusses herauszulösen. Dies musste durch die Ersetzung der Brüning-Regierung durch ein autoritäres, antiparlamentarisches Präsidialkabinett geschehen: eine weitere Voraussetzung für den späteren Erfolg der Pläne Hitlers. (7)
Von Papen nahm Kontakt mir mehreren früheren Kabinettsmitgliedern auf, die sich Hindenburgs Wertschätzung erfreuten. Sie alle sagten ihre Mitarbeit in einem Kabinett unter Hitler und von Papen als Vizekanzler zu, lehnten aber die Beteiligung an einem Kabinett Papen-Hugenberg ab. Dies beeindruckte den Reichspräsidenten, der sich nun zum ersten Mal offen für einen Kanzler Hitler zeigte. (8)
Hitler kündigt die spätere Ausschaltung des Parlaments vor seiner Ernennung zum Kanzler an!
Hitler bestand jedoch auf Neuwahlen, denen dann ein Ermächtigungsgesetz folgen sollte. Das bestätigt auch der ehemalige Staatssekretär Hans-Otto Meissner. Dieses war die notwendige Voraussetzung, um später ohne Reichstag oder die für die Notverordnungen erforderliche Unterstützung des Reichspräsidenten regieren zu können. Hitler wusste genau, dass die aktuelle Zusammensetzung des Reichstags keine Mehrheit für die Verabschiedung eines solchen Ermächtigungsgesetzes hergeben würde. (9)
Wichtig und entscheidend: Hitler kündigte also bereits VOR seiner Ernennung zum Reichskanzler an, dass er nach seiner Ernennung ein Ermächtigungsgesetz einbringen würde, das anschließend den Reichstag, also das Parlament und den Reichspräsidenten überflüssig machen würde!
Von Staatssekretär Meissner und von Papen unterstützt argumentierte Hitler, das Volk müsse die Gelegenheit erhalten, seine Unterstützung für die neue Regierung zu bekräftigen. Neuwahlen würden eine größere Mehrheit schaffen, mit der man dann ein allgemeines Ermächtigungsgesetz verabschieden könne. Dies sollte der Erholung des Landes dienen. (10) Es kam natürlich auf das Ergebnis der Neuwahlen an, aber Hitler kalkulierte, dass seine Partei wieder die Stärkste werden würde, was dann auch eintrat.
Der spätere Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop leitete die Botschaft Hitlers an Hindenburg weiter, dass es nach der angestrebten Wahl keine neue mehr geben werde, was de facto die Entmachtung des Parlaments bedeutete. (11)
»Alles perfekt!«
Wie aber war die Reaktion des Reichspräsidenten von Hindenburg? Am Nachmittag des 29. Januar 1933 ließ er Göring und von Ribbentrop über von Papen mitteilen, dass alles in Ordnung gehe. Görings Rückmeldung an Hitler lautete: »Alles perfekt« (12)
Von Papen, Meissner und von Hindenburg wussten also von den Plänen Hitlers, ein Ermächtigungsgesetz einzubringen, das sie und das Parlament letztendlich eliminieren würde, bevor er zum Reichskanzler ernannt worden war, und stimmten der Forderung Hitlers dennoch zu!
Dieser Punkt ist von enormer Wichtigkeit bei der Machtübernahme durch Hitler. Er zeigt, dass diejenigen, die Hitler protegierten, bereit waren, das Parlament, ja sogar die Demokratie zu opfern, denn sie wussten schon vorher, was danach kommen würde – anders wie heute offiziell dargestellt.
Dieses so wichtige Detail zu verschweigen, heißt Geschichte zu klittern. Wie ich im Internet nachlesen konnte, trägt Professor Guido Knopp übrigens hinter vorgehaltener Hand die Spitznamen »Einseifer der Nation« oder auch »Grinse-Guido« und gilt bei Kritikern zudem als »bußfertiger deutscher Geschichtsonkel«.
__________
(1) Michael Grandt: Das Hitler Tribunal (Band I), München/London/New York 2006.
(2) Wolfgang Horn: Strukturschwächen der Weimarer Demokratie und der Aufstieg des Nationalsozialismus, Deutsches Institut für Fernstudien an der Universität Tübingen, 1983, S. 77.
(3) »Machtmechanismen der Präsidialregierungen (1930 bis 1933)«, in: Wilhelm J. Wagner: Neuer Großer Bildatlas der deutschen Geschichte, Gütersloh/München, 1999, S. 291.
(4) Horn, S. 87.
(5) Ian Kershaw: Hitler. 1889–1936, Stuttgart 1998, S. 473.
(6) John Weitz: Hitlers Bankier – Hjalmar Schacht, Wien 1998,, S. 175.
(7) Horn, S. 89.
(8) Kershaw, S. 520.
(9) Hans-Otto Meissner: Staatssekretär unter Ebert-Hindenburg-Hitler, Hamburg 1950, S. 225; Karl Dietrich-Bracher/Gerhard Schulz/Wolfgang Sauer: Die nationalsozialistische Machtergreifung, Frankfurt/M./Berlin/Wien 1974, Band 1, S. 86; Hans-Otto Meissner/Harry Wilde: Die Machtergreifung, Stuttgart 1958, S. 197 f.; Kershaw, S. 521.
(10) Kershaw, S. 557.
(11) Kershaw, S. 522.
(12) Joseph Goebbels: Die Tagebücher, Sämtliche Fragmente, Teil 1: Aufzeichnungen 1924–1941, Hg. Elke Fröhlich, München/New York/London/Paris 1987, Band II, S. 355 (30. Januar 1933, unveröffentlicht); Heinrich August Winkler: Weimar 1918–1933, München 1993, S. 590 f.
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Freitag, 13. März 2009
Samstag, 31. Januar 2009
Eva Herman - Niederlage des Medienfilzes
Gerichtsbeschluss: Eva Herman verherrlichte nicht die Nazi-Zeit
Die Äusserungen der ehemaligen deutschen «Tagesschau»-Sprecherin Eva Herman bei einer Buchpräsentation im vorigen Jahr waren nach Ansicht des Landesarbeitsgericht Hamburg keine Verherrlichung des Nationalsozialismus. Die Moderatorin und Buchautorin kämpft darum, ihre Stelle bei der Tagesschau wiederzuerlangen.
Bereits nach der Veröffentlichung ihres Buches «Das Eva-Prinzip» vor zwei Jahren geriet die Nachrichtensprecherin in die öffentliche Kritik. Sie fordert darin eine Rückbesinnung auf die traditionelle Rollenverteilung von Mann und Frau. Bei der Präsentation ihres Buches «Das Prinzip Arche Noah» im September 2007 sagte sie einen Satz, der erneut vielerorts Kritik auslöste. Man müsse «das Bild der Mutter in Deutschland wieder wertschätzen lernen», so Herman damals, was durch die 68er-Bewegung verdrängt worden sei. Hermans Vergleich mit der Zeit des Nationalsozialismus brachte ihr den Vorwurf ein, diese Zeit verherrlicht zu haben.
Verkürzte Wiedergabe in den Medien
Die Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg am Mittwoch hat die Sichtweise der ersten Instanz zurechtgerückt: die umstrittene Äusserung Hermans sei keinesfalls eine Verherrlichung des Nationalsozialismus, sagte der vorsitzende Richter. Der tatsächlich geäusserte Wortlaut sei von den Medien verkürzt und verfälscht wiedergegeben worden. Eva Herman sagte nach dem Urteil laut ihrer eigenen Webseite: «Ich bin sehr erleichtert, dass nun endlich durch eine unabhängige Instanz wie das Landesarbeitsgericht Hamburg eine verbindliche Bewertung meiner Äusserungen erfolgte.»
Eine abschliessende Entscheidung darüber, ob Hermans Tätigkeit als Nachrichtensprecherin als Arbeitsverhältnis einzuordnen ist, hat das Gericht noch nicht getroffen. Der NDR, für den Herman 20 Jahre gearbeitet hatte, kündigte ihr im September 2007. Die von Herman eingereichte Klage wies das Hamburger Arbeitsgericht im April mit der Begründung ab, es habe kein Arbeitsverhältnis gegeben, Herman sei freie Mitarbeiterin gewesen. Daraufhin hatte sie Berufung eingelegt. Herman war sowohl Sprecherin der «Tagesschau» als auch Co-Moderatorin der NDR-Talksendung «Herman und Tietjen».
Ziel: Zurück zur «Tagesschau»
Nach der Gerichtsverhandlung, bei der Herman persönlich anwesend war, vereinbarten sie und der NDR weitere aussergerichtliche Gespräche. Das Gericht setzte den nächsten Termin für den 26. November an. Ihr Anwalt erklärte, die Klage ziele durchaus darauf ab, wieder als «Tagesschau»-Sprecherin tätig zu werden.
Die Äusserungen der ehemaligen deutschen «Tagesschau»-Sprecherin Eva Herman bei einer Buchpräsentation im vorigen Jahr waren nach Ansicht des Landesarbeitsgericht Hamburg keine Verherrlichung des Nationalsozialismus. Die Moderatorin und Buchautorin kämpft darum, ihre Stelle bei der Tagesschau wiederzuerlangen.
Bereits nach der Veröffentlichung ihres Buches «Das Eva-Prinzip» vor zwei Jahren geriet die Nachrichtensprecherin in die öffentliche Kritik. Sie fordert darin eine Rückbesinnung auf die traditionelle Rollenverteilung von Mann und Frau. Bei der Präsentation ihres Buches «Das Prinzip Arche Noah» im September 2007 sagte sie einen Satz, der erneut vielerorts Kritik auslöste. Man müsse «das Bild der Mutter in Deutschland wieder wertschätzen lernen», so Herman damals, was durch die 68er-Bewegung verdrängt worden sei. Hermans Vergleich mit der Zeit des Nationalsozialismus brachte ihr den Vorwurf ein, diese Zeit verherrlicht zu haben.
Verkürzte Wiedergabe in den Medien
Die Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg am Mittwoch hat die Sichtweise der ersten Instanz zurechtgerückt: die umstrittene Äusserung Hermans sei keinesfalls eine Verherrlichung des Nationalsozialismus, sagte der vorsitzende Richter. Der tatsächlich geäusserte Wortlaut sei von den Medien verkürzt und verfälscht wiedergegeben worden. Eva Herman sagte nach dem Urteil laut ihrer eigenen Webseite: «Ich bin sehr erleichtert, dass nun endlich durch eine unabhängige Instanz wie das Landesarbeitsgericht Hamburg eine verbindliche Bewertung meiner Äusserungen erfolgte.»
Eine abschliessende Entscheidung darüber, ob Hermans Tätigkeit als Nachrichtensprecherin als Arbeitsverhältnis einzuordnen ist, hat das Gericht noch nicht getroffen. Der NDR, für den Herman 20 Jahre gearbeitet hatte, kündigte ihr im September 2007. Die von Herman eingereichte Klage wies das Hamburger Arbeitsgericht im April mit der Begründung ab, es habe kein Arbeitsverhältnis gegeben, Herman sei freie Mitarbeiterin gewesen. Daraufhin hatte sie Berufung eingelegt. Herman war sowohl Sprecherin der «Tagesschau» als auch Co-Moderatorin der NDR-Talksendung «Herman und Tietjen».
Ziel: Zurück zur «Tagesschau»
Nach der Gerichtsverhandlung, bei der Herman persönlich anwesend war, vereinbarten sie und der NDR weitere aussergerichtliche Gespräche. Das Gericht setzte den nächsten Termin für den 26. November an. Ihr Anwalt erklärte, die Klage ziele durchaus darauf ab, wieder als «Tagesschau»-Sprecherin tätig zu werden.
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