Die «Methode Schaffner» als ein Schlüssel zum Verständnis des Erfolgs der Schweiz
von Dr. rer. publ. Werner Wüthrich
In Teil 1 dieser Artikelfolge haben wir die «Methode Monnet» als Schlüssel zum Verständnis der Euro-Krise erkannt (Zeit-Fragen Nr. 50 vom 12.12.2011). In Teil 2 haben wir zwei unterschiedliche Vorstellungen kennengelernt, wie «Europäische Integration» aussehen könnte – auf der einen Seite das Konzept der EWG und heutigen EU und auf der andern Seite die EFTA, die europäische Freihandelsassoziation (Zeit-Fragen Nr. 3 vom 17.1.2012). Wir haben die Politiker kennengelernt, die dem «Modell» EFTA zum Durchbruch verhelfen wollten. In der Schweiz waren dies vor allem die beiden Bundesräte Hans Schaffner und Friedrich Traugott Wahlen, die mit ihren engsten Mitarbeitern Albert Weitnauer und Paul Jolles das «Europa-Dossier» betreuten. In der Auseinandersetzung um die beiden unterschiedlichen Konzepte fehlte es nicht an Eklats verschiedenster Art. So war die Tinte auf dem EFTA-Vertrag von 1960 noch kaum getrocknet, als Grossbritannien zur EWG hinüber wechseln wollte und die andern EFTA-Länder sich halbherzig anschickten, im Kielwasser der Grossmacht zu folgen. Heute zeigen die Dokumente, dass die US-Regierung im Hintergrund die Fäden zog. Der französische Präsident Charles de Gaulle durchkreuzte den Plan, als er am 14. Januar 1963 die Beitrittsverhandlungen von Grossbritannien mit einem «Paukenschlag» beendete. – Erst jetzt konnte die EFTA mit ihrer eigentlichen Arbeit beginnen.
Nicht nur in Europa war ein Ringen um den «richtigen» Weg der wirtschaftlichen Integration zu beobachten. Ein weiterer Schauplatz waren die Verhandlungen im GATT. Auch hier gab es verschiedene Vorstellungen, wie das Wirtschaftsleben zwischen den Ländern – weltweit – besser zu vernetzen sei. Auch hier arbeitete Hans Schaffner mit seinen Mitarbeitern an vorderster Front – waren doch 45 Prozent der Exporte der Schweiz für aussereuropäische Länder bestimmt. Auch hier kam es zu einer ähnlich paradoxen Situation wie oben geschildert. Bundesrat Hans Schaffner leitete die sogenannte Kennedy-Runde1, die wichtigste Verhandlungsrunde des GATT nach dem Zweiten Weltkrieg, obwohl die Schweiz gar nicht Mitglied des GATT war. Wie kam es zu dieser merkwürdigen Situation?
General Agreement on Tarifs and Trade (GATT)
1947 gründeten 23 Länder das GATT mit dem Ziel, weltweit die hohen Zölle und Handelsschranken schrittweise abzubauen. Die USA zum Beispiel verlangten damals für Schweizer Uhren einen Zoll von 60 Prozent. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten die hoch entwickelten Industrieländer des Westens, Agrarländer wie Australien und Brasilien, Entwicklungsländer und einige wenige kommunistische Länder. Alle Mitglieder hatten gleiche Rechte und jedes Land hatte eine Stimme. Die Verträge konnten nur geändert werden, wenn alle zustimmten.
Die Schweiz exportierte in der Nachkriegszeit – ähnlich wie heute – etwa vierzig Prozent ihrer Produkte und Dienstleistungen ins Ausland und war interessiert beizutreten. Dazu kam es nicht. 1947 hatten die Stimmbürger den neuen Wirtschaftsartikeln in der Bundesverfassung zugestimmt. Diese beauftragten den Bund, Massnahmen zu ergreifen zum Schutz eines gesunden Bauernstandes und einer leistungsfähigen Landwirtschaft (Art. 31 bis Abs. 3 BV). Das Landwirtschaftsgesetz von 1951 schützte die Existenz der einheimischen Bauern mit Zöllen und Kontingenten. Ein Beitritt war deshalb nicht möglich. Es war die Aufgabe von Hans Schaffner, damals Direktor der Handelsabteilung, die Zustimmung für eine Ausnahmeregelung zu bekommen. 1958 stand er kurz vor seinem Ziel. Fast alle Mitglieder des GATT waren einverstanden, die Schweiz mit einer Sonderregelung aufzunehmen. Fast alle – die Agrarländer Australien und Neuseeland legten das Veto ein –, und die Schweiz wurde nur als provisorisches Mitglied ohne Stimmrecht aufgenommen.
Das hinderte Hans Schaffner nicht, aktiv mitzuarbeiten. So leitete er vom 16. bis 21. Mai 1963 die Ministerkonferenz des GATT, die das Regelwerk für die sogenannte Kennedy-Runde aufstellte. Es gelang ihm, den Generaldirektor des GATT zu gewinnen, den Vollbeitritt der Schweiz mit einer Sonderregelung zu unterstützen. Am 1. April 1966 war es soweit: Alle Mitglieder des GATT stimmten zu. Hans Schaffner beschrieb diese Situation im Bundesblatt, dem Amtsblatt der Schweiz, wie folgt: «Wenn unsere Partner sich dazu bereit fanden, so geschah es zum Teil darum, weil sie einem Land von der Statur der Schweiz trotz ihrer fest gefügten Sonderart, die in kein Schema passt, den Weg zum GATT nicht versperren wollten. […] In diesem Sinn ist die Freiheit, die der Schweiz für die Fortführung ihrer Agrarpolitik eingeräumt wurde, nicht unbeschränkt. Die Schranken ergeben sich aus der Tatsache, dass unser Land keine isolierte Existenz führt, sondern mit seiner wirtschaftlichen Umwelt aufs engste verbunden ist.» (Bundesblatt 1966, S. 713)
Einige Monate später schilderte Albert Weitnauer, Leiter der Schweizer Verhandlungsdelegation, an der Botschafterkonferenz die Ereignisse im GATT noch genauer: «Das General Agreement wird in seinem Wortlaut von sozusagen niemandem voll eingehalten. In der Gewährung von Ausnahmen oder Dispensen von der Verpflichtung des GATT ist die Organisation stets nach dem Grundsatz vorgegangen, desto strenger zu sein, je stärker das betreffende Land wirtschaftlich ist. Die Entwicklungsländer geniessen ein Sonderstatut, das sie der Respektierung fast aller Vorschriften des GATT enthebt. Die hochentwickelten Länder auf der andern Seite, deren Zahlungsbilanz in Ordnung ist, haben grosse Mühe, vom GATT Dispense von ihren Verpflichtungen nach dem Accord général zugestanden zu erhalten. Wir konnten es unter diesen Umständen als Erfolg unserer Handelspolitik verbuchen, dass es uns gelang, nachdem wir uns während mehr als sieben Jahren mit dem Status eines provisorischen Mitglieds hatten begnügen müssen, durch einen Beschluss der GATT-Vertragsparteien vom 1. April dieses Jahres als Vollmitglied der Organisation aufgenommen zu werden, obwohl die schweizerische Landwirtschaftspolitik mit ihren vielfältigen Einfuhrbeschränkungen mit dem GATT-Statut keineswegs vereinbar ist.» (Botschafterkonferenz vom 1. September 1966, www.dodis.ch/30835)
Hans Schaffner und Friedich Traugott Wahlen hatten im GATT die Überzeugung vertreten, dass die Grundsätze des Freihandels nicht 1:1 auf die Landwirtschaft übertragen werden könnten, weil die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern zu gross seien und die Selbstversorgung für viele Länder existentielle Bedeutung habe könne. Die Schweiz hatte dies im Zweiten Weltkrieg hautnah erlebt. Diese Überzeugung war bereits in die Statuten der EFTA eingeflossen. Die Geschichte sollte dieser Politik Recht geben. In Wirklichkeit wurde auch im GATT der Freihandel im Bereich der Landwirtschaft nie richtig durchgeführt. Daran hat sich auch heute nichts geändert. Die WTO als Nachfolgeorganisation des GATT hat in der Doha-Runde elf Jahre lang versucht, die Regeln des globalen Freihandels auf die Landwirtschaft zu übertragen, und ist daran gescheitert. Die EFTA hält seit 1960 daran fest, die Landwirtschaftspolitik den einzelnen Mitgliedsländern zu überlassen.
Kehren wir zurück zur «Europäischen Integration». Auch in diesem Bereich hatten Hans Schaffner und seine Mitarbeiter mit ihrer Politik Erfolg. Es fällt auf, wie gewandt sie sich auf dem internationalen Parkett bewegten und das politische Geschehen als Vertreter eines neutralen Kleinstaates aktiv mitgestalteten (obwohl oder gerade weil die Schweiz damals nicht Mitglied der Uno war).
Freihandelsvertrag von 1972
Nach dem Veto des französischen Staatspräsidenten de Gaulle nahmen die sieben EFTA-Länder ihren ursprünglichen Plan wieder auf, eine grosse Freihandelszone zu schaffen, die sowohl die Länder der Europäischen Gemeinschaft wie auch der EFTA als gleichberechtigte Teilnehmer umfasste – ein Projekt, das die USA in den 1950er Jahren noch verhindert hatten. Hans Schaffner trat 1969 aus gesundheitlichen Gründen als Bundesrat zurück. Es war ihm in den letzten Jahren seiner Regierungstätigkeit noch gelungen, das Vertragswerk der EFTA zu festigen. Paul Jolles, Leiter des Integrationsbüros, war massgebend beteiligt, als 1972 der geplante Freihandelsvertrag zwischen der EG und den EFTA-Ländern abgeschlossen wurde.
Für Hans Schaffner und seine Mitarbeiter hatte der Vertrag auch eine persönliche Bedeutung: Eine relativ kleine Gruppe von Personen aus dem Bundesrat und der Verwaltung führte damals die Verhandlungen zur Europapolitik. Es war für sie deshalb eine grosse Genugtuung, als die Schweizer Stimmbürger dieser Politik zustimmten und den Freihandelsvertrag mit einem überwältigenden Mehr von 72,5 Prozent Ja-Stimmen und mit allen Ständestimmen annahmen.
Die EG und die EFTA erlebten in der Folgezeit ihre besten Jahre. Der grosse Freihandelsvertrag von 1972 wurde in den nächsten Jahren ergänzt durch zahlreiche weitere Verträge aus dem Dienstleistungsbereich – zum Beispiel mit dem grossen Versicherungsvertrag von 1989. Die Landwirtschaft blieb den einzelnen Ländern überlassen. Das Projekt, die Länder Westeuropas wirtschaftlich zu integrieren, hatte sein Ziel weitgehend erreicht. Die Vermutung aus dem Jahr 1960, Brüssel werde nun beginnen, seine Bürokratie wieder abzubauen, bewahrheitete sich allerdings nicht – ganz im Gegenteil. Es sollte ganz anders kommen.
Neuauflage des «Jean Monnet/USA-Konzepts»
Als Charles de Gaulle 1971 starb, wurde das Jean Monnet/USA-Konzept, wie es Albert Weitnauer bezeichnet hatte, wieder reaktiviert. Damit ist gemeint, dass die EFTA-Länder aus politischen Gründen – nach Anweisung der USA – nach und nach in die EWG zu integrieren seien. Im Jahr 1973 verliessen die beiden Nato-Mitglieder Grossbritannien und Dänemark die EFTA und wechselten – wie bereits 1960 geplant – zur Europäischen Gemeinschaft EG. 1995 folgten auch die beiden Neutralen Schweden und Österreich. Das Nato-Mitglied Norwegen trat zwar nicht wie geplant bei. Die Stimmbürger hatten diesen Schritt abgelehnt. Es beteiligte sich jedoch am EWR, der die automatische Übernahme von EU-Recht und eine enge Anbindung an die EU vorsah – ein Schritt, den die Stimmbürger in der Schweiz 1992 ablehnten.
Die Schweiz war deshalb Mitte der 1990er Jahre noch das letzte Gründungsmitglied der EFTA, das dem Jean Monnet/USA-Konzept nicht gefolgt war und am ursprünglichen Weg festhielt, als souveränes Land auf eine freiheitliche Art mit Gleichgesinnten zu kooperieren. – Es dürfte kein Zufall gewesen sein, dass die Schweiz kurze Zeit später massiv aus den USA angegriffen wurde. Jüdische Kreise bezichtigten das Land mit einer gut orchestrierten Kampagne – tatsachenwidrig – der Kumpanei mit Hitler im Zweiten Weltkrieg. Dieser Angriff kam den «Monnet-Netzwerken» in den Schweizer Medien und unter den Politikern der Schweiz nicht ganz «ungelegen», bot er ihnen doch die Chance, das Gefühl der Eigenständigkeit und das Selbstbewusstsein der Schweizer Bürger zu untergraben, um so den Weg für einen Beitritt zu ebnen. – Funktioniert hat es nicht. Die Enttäuschung dieser Kreise dürfte gross gewesen sein, als die Stimmbürger im Jahr 2001 die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit 76 Prozent der Stimmen ablehnten – mit ungefähr dem gleichen Prozentsatz, mit dem sie 30 Jahre zuvor der grossen europäischen Freihandelszone zugestimmt hatten, die die EFTA- und die EG-Länder als gleichberechtigte Teilnehmer umfasste. – Beitrittsverhandlungen würden heute wahrscheinlich noch weit deutlicher abgelehnt werden.
Monnet-Manie
Wie oben bereits erwähnt, erlebten die Europäische Gemeinschaft und die EFTA in den Jahren nach dem Abschluss des grossen Freihandelsvertrages von 1972 ihre besten Jahre. Die offizielle Geschichtsschreibung der EU, die der Monnet-Doktrin folgt, sieht dies allerdings anders. Hier ist die Rede von 25 Jahren Euro-Skeptizismus («Euro-Sklerose»), die mit der Wahl von de Gaulle zum französischen Staatpräsidenten im Jahr 1958 begonnen habe. Erst der französische Sozialist Jacques Delors, der 1985 zum Kommissionspräsidenten ernannt wurde, habe die Gemeinschaft aus der «tiefen Krise» geführt. So steht es heute bei Wikipedia.
Delors baute die ausufernde Bürokratie nicht – wie erwartet – ab, sondern massiv aus. Im Juni 1989 legte er einen 3-Stufen-Plan zur Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion vor und stellte die Weichen zum Schlamassel, in dem wir heute stecken. Das Geld spielte in dieser Politik bereits früher eine grosse Rolle: Im Verlaufe der Jahrzehnte wurden – gut gemeint – insgesamt Billionen über die verschiedenen Strukturfonds und später den Kohäsionsfonds in die südlichen Länder geleitet, um «den Unternehmergeist zu stärken», wie es in den offiziellen Programmen so schön heisst. Heute wissen wir, dass das viele Geld sein Ziel nicht erreicht hat. Es hat im Gegenteil – wie wir heute sehen – die Eigenständigkeit und die Eigenverantwortung dieser Länder eher geschwächt. Ob die Gelder, die im Rahmen des EFSF und des ESM wieder in diese Länder fliessen werden, mehr Erfolg haben werden, ist zu bezweifeln.
Wir kennen alle die Entwicklungsetappen der letzten Jahre: der Vertrag von Maastricht, der EWR, die Einführung des Euro, die Verträge von Schengen und von Lissabon, die «Bilateralen Verträge I und II» mit der Schweiz, das Projekt der Fiskal- und Wirtschaftsunion, der EFSF und ESM – lauter Schritte in Richtung einer immer engeren politischen Union, wie dies bereits in der Präambel der Römischen Verträge von 1957 vorgesehen war. Aus den heute vorliegenden Dokumenten wissen wir, dass diese Entwicklung einer politischen Strategie folgt, die letztlich aus den USA stammt und ihre Begründung im kalten Krieg hat.
Jean Monnet erlebte – nach Jahren der Zurücksetzung in der Zeit de Gaulles (von 1958 bis 1969) – seine «goldenen» Jahre. Sein «Geist» und seine Netzwerke eroberten die Redaktionsstuben der meisten Medien, viele Parteizentralen, Regierungen und auch die Universitäten – auch in der Schweiz. So gibt es heute an den europäischen Universitäten etwa 200 Jean-Monnet-Lehrstühle. Die meisten Medien haben ihre Berichterstattung seit vielen Jahren einseitig ausgerichtet. Als Jean Monnet im Jahr 1979 starb, liess François Mitterand seinen Leichnam ins Panthéon überführen, wo er heute neben den Grössen der französischen Politik und des Geisteslebens ruht. Die Stiftung «Jean Monnet pour l’Europe» verleiht jedes Jahr eine Ehrenmedaille. Zu den Preisträgern gehören neben Jacques Delors und Helmut Kohl auch Mitglieder der Schweizer Regierung wie die Bundesräte Adolf Ogi und René Felber. Jakob Kellenberger, vor wenigen Jahren Verhandlungsführer der «Bilateralen I,» ist heute Vizepräsident der Stiftung «Jean-Monnet pour l’Europe».
Geringschätzung von wahrer Grösse
Hans Schaffner und seine Mitarbeiter, die das Gesicht der modernen Schweiz so stark geprägt hatten, gerieten dagegen mehr und mehr in Vergessenheit, oder die Erinnerung an ihre Politik wurde bewusst beiseite geschoben. Seine Partei, die FDP, änderte ihr Gesicht und hat heute Mühe, ihr Profil zu finden. Nach der EWR-Abstimmung nahm sie den EU-Beitritt ins Parteiprogramm auf (und strich ihn vor kurzem wieder heraus). Der heute für die Aussenpolitik zuständige Bundesrat Didier Burkhalter trat damals der Nebs bei (und später wieder aus). Der Zweck der «Neuen europäischen Bewegung Schweiz Nebs» ist der EU-Beitritt. Die Partei verlor seit ihrer «Neuorientierung» in den 90er Jahren etwa einen Viertel ihrer Wählerstimmen.
Um ihren Bundesrat Hans Schaffner wurde es still. Heute gibt es nicht einmal eine Biographie über ihn. In seinen letzten Lebensjahren wurde Hans Schaffner sogar aktiv übergangen. Die Historiker der sogenannten «Bergier-Kommission», die die Ereignisse des Zweiten Weltkriegs genauer aufarbeiten sollten, vermieden es, ihn als den damaligen Leiter der Eidgenössischen Zentrale für Kriegswirtschaft überhaupt zu konsultieren. Vermutlich befürchteten sie, wie alt Staatssekretär Franz Blankart später in seinem Nachruf auf Hans Schaffner schrieb, «dass ihre Vorurteile durch sein Urteil widerlegt worden wären». («NZZ» vom 30.11.2004) Es gehörte nicht zur Art von Hans Schaffner zu resignieren, sondern er wurde – wie schon so oft – aktiv und reiste im Alter von 93 Jahren in die Höhle des Löwen nach New York. Er brachte seine Empörung über die deplazierten Angriffe in einem Artikel in der «New York Times» zum Ausdruck. Zeit-Fragen hat den Artikel übersetzt und ihn mit dem Titel «Die Wahrheit über die Schweiz» abgedruckt. (Zeit-Fragen Nr. 33 vom 12.8.2002) Die ersten Zeilen sollen einen Eindruck vermitteln:
«Erneut ist eine Debatte aufgekommen, welche Massnahmen die Schweiz ergreifen sollte, um die Forderungen der Holocaust-Opfer zu begleichen, deren Eigentum seinen Weg auf Schweizer Banken fand. Die Zahlungen, welche mein Land bis heute zur Verfügung stellte, sind weit herum nicht als ehrenwerter Akt des Mitgefühls, sondern als Ausdruck eines nationalen Schuldbewusstseins dargestellt worden. – Diese Verwirrung ist die Folge von zwei Jahren voller Anschuldigungen, die Schweiz habe während des Zweiten Weltkriegs mit Nazi-Deutschland kollaboriert, indem sie jüdisches Eigentum einbehalten und Flüchtlinge schlecht behandelt habe. Diese Anschuldigungen beruhen auf keinerlei neuen Informationen. Alle wichtigen Einzelheiten sind seit 1946 bekannt. Was neu ist, ist die Flut von Groll gegen die Schweiz und die Ignoranz, die dieser zugrunde liegt. – Da ich die Schweizer Kriegswirtschaft in den bedrohlichen Jahren des Zweiten Weltkriegs leitete, als wir Vorbereitungen gegen einen Angriff der Nazis zu treffen hatten, bin ich entsetzt zu sehen, wie durchweg falsch das Verhalten der Schweiz in der Zeit des Krieges dargestellt wird. Es ist an der Zeit, die Dinge richtigzustellen: […].
Eigenständige Bevölkerung
Die Bevölkerung der Schweiz liess sich von der Monnet-Manie nicht anstecken – trotz der permanenten Berieselung der Medien blieb sie meistens sachlich. Im Jahr 1992 lehnten die Stimmbürger den EWR ab, obwohl das Parlament das erste Mal in der Geschichte des Bundesstaates Steuergelder für eine massive Ja-Propaganda bewilligt hatte. Im Jahr 2001 lehnten sie mit 76 Prozent die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ab. Die Stimmbürger stimmten den «Bilateralen Verträgen I und II» zu. Diese bilateralen Verträge haben jedoch eine andere Qualität als die früheren. Alt Staatsekretär Franz Blankart, der Verhandlungsführer des EWR, stellte vor kurzem fest: «Die [bilateralen] Verträge mit der EU wurden unter der impliziten Annahme ausgehandelt, dass die Schweiz in absehbarer Zeit Mitglied der EU sein werde, weshalb der gestaltenden Mitwirkung kaum Aufmerksamkeit geschenkt wurde.» (NZZ am Sonntag vom 25.10.2009) – Die Schweiz tut sich schwer, ihren Weg zu finden.
In den meisten Ländern wurden die Stimmbürger zur Europapolitik gar nicht gefragt, oder die Abstimmung wurde wie in neuerer Zeit auch in der Schweiz mit einer riesigen Regierungspropaganda beeinflusst.
Die «Methode Schaffner» als ein Schlüssel zum Verständnis des Erfolgs der Schweiz
Heute sieht manches wieder anders aus. Die EU ist in der Krise. Der Euro funktioniert nicht – und manches andere in der EU auch nicht. Die «Methode Monnet» ist auf dem Prüfstand. Die EFTA – heute mit noch vier Mitgliedern – setzt ihre Freihandelspolitik fort. Sie hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von individuell ausgehandelten Freihandelsverträgen mit Staaten auf der ganzen Welt abgeschlossen, die die Besonderheiten der jeweiligen Vertragspartner berücksichtigen. Die Verhandlungen mit China sind vor kurzem abgeschlossen worden. Der Vertrag mit Indien steht vor dem Abschluss. Verhandlungen mit Russland sind im Gange. (Vergleiche auch: «Europa am Scheideweg: Mehr Eigenverantwortung und freiheitliche Zusammenarbeit zwischen souveränen Nationen» in Zeit-Fragen vom 24.10.2011).
Das grosse Netzwerk der Verträge umfasst heute den grössten Teil des Globus. Die EFTA muss deshalb auch den Vergleich mit der WTO nicht scheuen. Die Welthandelsorganisation versucht seit vielen Jahren vergeblich, den Freihandel in ein einheitliches, globales Korsett zu schnüren, das den einzelnen Mitgliedern offensichtlich nicht gerecht wird. Die «Methode Schaffner» dagegen verdient es, zur Kenntnis genommen zu werden. Sie ist heute ein Schlüssel zum Verständnis des Erfolgs der Schweiz.
Globale Herausforderung
Auch im Osten arbeiten die Länder der ASEAN auf eine ähnliche Weise wie die EFTA zusammen – mit Erfolg. Diese Länder steckten 1998 wie heute die EU in einer schweren Krise, die als Asien-Krise in die Geschichte einging. Sie haben es eigenverantwortlich geschafft, ihre ebenfalls riesigen Schuldenberge in den Griff zu bekommen, ohne zweifelhafte Instrumente wie EFSF, ESM oder Euro-Bonds einsetzen zu müssen. Die meisten sind praktisch schuldenfrei und haben in den letzten Jahren Reserven gebildet, um den Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein. «Europa» wird es sich nicht leisten können, seine Augen davor zu verschliessen.
Wie die Dokumente heute zeigen, ist das «Jean Monnet/USA-Konzept» ein Produkt des kalten Krieges und zu einem erheblichen Teil von den USA fremdbestimmt. Es ist höchste Zeit, dieses Konzept kritisch zu hinterfragen, um den Herausforderungen dieses Jahrhunderts gewachsen zu sein. Der kalte Krieg ist längst Geschichte. Vielleicht braucht die Bevölkerung in der EU ähnlich wie in der DDR vor zwanzig Jahren – eine Art «Mauerfall», um sich von den einengenden Strukturen und der Fremdbestimmung zu befreien.
Oder wie es bei Voltaire oder bei Immanuel Kant so schön heisst: «Aufklärung bedeutet Aufbruch aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit.»
Im vierten und letzten Beitrag zum Thema «Europäische Integration» kehren wir wieder zurück ins Jahr 1969. Minister Albert Weitnauer, ein enger Mitarbeiter von Hans Schaffner, versammelte die Schweizer Botschafter am 5. September 1969 zu einer eigentlichen Staatskundelektion zum Thema «Europäische Integration». (dodis.ch/30861) Er warf die Grundsatzfrage auf: Gibt es in Europa genügend staatsbildende Elemente, die es erlauben, auf dem Weg zu den «Vereinigten Staaten von Europa» weiter zu schreiten? Er wies darauf hin, dass das europäische Zusammengehörigkeitsgefühl, der politische Wille der Bevölkerung, das Wirken von Führungspersönlichkeiten und ähnliches als unabdingbare Bausteine vorhanden sein müssten, um so etwas wie einen Bundesstaat aufbauen zu können. Er entwickelte vor 43 Jahren eine in der Politik seltene Weitsicht. Davon mehr im nächsten Artikel. •
1 Das GATT führte – wie heute ihre Nachfolgeorganisation WTO – in Abständen von einigen Jahren Verhandlungsrunden durch, um ihre Verträge anzupassen und weiterzuentwickeln. Die bekanntesten sind die Kennedy-Runde (1962–1967), die Uruguay-Runde (1986–1994) und heute die Doha-Runde (2001–2011).
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Freitag, 3. Februar 2012
Mittwoch, 22. Juni 2011
Schweizer Demokratie statt Brüsseler Diktatur
Stopp der Auflösung der kleinräumigen, föderalistischen Schweiz!
von Dr. iur. Marianne Wüthrich, Zürich
Seit etwa 15 Jahren propagiert eine recht seltsame Koalition von Politikern aus sich bedeckt gebendem Hintergrund die Aufbrechung der feinen föderalistischen Strukturen und den Umbau zu einer «Schweiz der Regionen». Das bedeutet die sukzessive Zentralisierung der Schweiz, den Abbau von Föderalismus und direkter Demokratie sowie die Erfassung und Kontrolle aller drei Ebenen (Bund – Kantone – Gemeinden) in einem zentralistisch kontrollierten EDV-Netz. Dies alles ohne Auftrag vom Volk. Die Agglomerationen sollen ausgebaut und die bevölkerungsschwachen Gebiete entleert werden. Nur so, sagen Hintermänner und ihre vorgeschobenen Vertreter, könne die Schweiz in einen EU-kompatiblen Zustand gebracht werden – mit 26 Kantonen und fast 3000 Gemeinden wäre das schlecht zu bewerkstelligen. Angestiftet zu solchem Tun werden profilierungssüchtige Politiker durch die zentralistische EU-Bürokratie, denn solche Ideen sind der von unten her organisch gewachsenen Schweiz wesensfremd. Der Widerstand dagegen wächst denn auch entsprechend.
Damit die Bürgerinnen und Bürger den Einflüsterungen nicht erliegen, ihre Gemeinden seien nicht «zukunftsfähig» – im Klartext «EU-fähig» – und könnten nur in einer Grossgemeinde überleben, sollen hier die wichtigsten Argumente zusammengestellt werden, die grundsätzlich für alle Gemeinden gelten. Selbstverständlich gibt es für die Vielfalt der Schweizer Gemeinden, für grosse, kleine und kleinste, für Gemeinden in Stadtnähe, im ländlichen Mittelland oder in Bergtälern, vielschichtige Problemstellungen. Wie diese zu lösen sind, weiss die jeweilige Bevölkerung am besten.
Das hier zusammengestellte Argumentarium ist als Hilfe gedacht für alle Menschen, die sich für die Erhaltung ihrer Gemeinde und damit für das Weiterbestehen der direktdemokratischen, föderalistischen, kleinräumigen Schweiz einsetzen, für alle, die unser Zusammenleben weiterhin als aktive, verantwortliche Bürger mitgestalten wollen, auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips und des Milizgedankens. Viele der Argumente sind auch für die Gemeinden in anderen Ländern verwendbar – vielleicht regen sie dazu an, mehr Mitbeteiligung und Mitverantwortung der Bürger einzufordern.
Die drei hauptsächlichen Argumente der von der Fusionitis Befallenen:
1. Gemeindefusionen führen angeblich zu finanziellen Einsparungen.
2. Kleine Gemeinden hätten oft Schwierigkeiten, alle Ämter (Gemeinderat, Schulpflege usw.) zu besetzen.
3. Die Förderung und Entwicklung der lokalen Wirtschaft sei in grossen Gemeinden besser möglich.
Der von den Fusionsbefürwortern nicht genannte Auftrag fremder Mächte im Hintergrund:
4. Die sukzessive Auflösung der kleinräumigen, föderalistischen Struktur der Schweiz zwecks Umbau in eine EU-kompatible Schweiz der Regionen und Metropolitanräume.
Das heisst, es handelt sich um einen Angriff auf unser Staatswesen, unsere Rechtsform und damit unsere direktdemokratischen Bürgerrechte und erfordert je länger, je mehr den geschlossenen Widerstand aller.
1. Vorgeschobene Begründung: die Grossgemeinde sei billiger
Weil finanzielle Überlegungen oft an erster Stelle stehen, wenn Gemeinden sich zusammenschliessen, sollen sie auch hier zuerst behandelt werden, obwohl für die meisten von uns andere, menschlich tiefergehende Überlegungen glücklicherweise viel mehr Gewicht haben für die Entscheidung, ob wir unsere Gemeinde und unsere weitgehende Gemeindeautonomie aufgeben oder erhalten sollen. Da aber die Gemeinden heute vom Kanton immer mehr finanzielle Lasten aufgebürdet bekommen, so zum Beispiel für das Bildungs- und Sozialwesen, ist es verständlich, dass einige Bürger darauf ansprechen, wenn ihnen versprochen wird, in einer Grossgemeinde könnten viele Aufgaben effizienter gelöst werden, weil es statt vier oder fünf Gemeindeverwaltungen nur noch eine gibt. Deshalb müssten sie weniger Steuern bezahlen als in ihrem kleinen Dorf. Nur – stimmt das wirklich?
«Professionelle» Verwaltung ist teurer und anonymer
«Der Umstieg von dem auf der Landschaft vorhandenen Milizsystem zu einer auf vollamtlich tätigen Fachleuten basierenden Verwaltung führt unter dem Strich zu Mehrkosten.» (Redaktor Walter Joos, in: «Schaffhauser Nachrichten», 29.1.2005)
In einer kleinen Gemeinde haben Gemeinderäte, Gemeindeschreiber und weitere Bürger, die sich neben ihrer täglichen Arbeit der Angelegenheiten ihrer Gemeinde als Milizler annehmen, keine Zeit für «professionelle» Studien und «Zahlenbeigereien», denn sie brauchen ihre knapp bemessene Zeit, um die anstehenden Aufgaben zu lösen, dies aber tun sie «professionell», nämlich der Situation angemessen und in engem Kontakt mit der Bevölkerung. Und selbstverständlich sind Lohnkosten und weitere Verwaltungskosten wesentlich geringer als in der Grossgemeinde. Ein Beispiel: Ein Ehepaar, das neu in ein Dorf gezogen ist und wegen der Kosten des Umzugs in einen momentanen finanziellen Engpass geraten ist, schreibt ein Gesuch an den Gemeinderat um Aufschub der Steuerzahlung. Der zuständige Gemeinderat legt auf seinem Spaziergang durch das Dorf einen handgeschriebenen Zettel in ihren Briefkasten: «In Ordnung, F. Meier.» Kosten für die Gemeinde: 0 Rappen. Kosten in der Verwaltung der Grossgemeinde? Zweites Beispiel: Die Gemeindeschreiberin einer kleinen Gemeinde erledigt ihre Arbeiten zu Hause, in einem Raum ihrer Privatwohnung und an ihrem eigenen Computer. Für das Arbeitszimmer und dessen Einrichtung erhält sie von der Gemeinde ein paar hundert Franken pro Jahr, für ihre Teilzeitarbeit einen bescheidenen Lohn. Kosten in der Verwaltung der Grossgemeinde?
Zusatzkosten und Verlust getätigter Investitionen fressen den «Effizienzgewinn» auf
So kosten Bau und Erhaltung eines Verwaltungspalasts in einer neuen Grossgemeinde weit mehr als fünf oder sechs vollständig eingerichtete, gut funktionierende und längst amortisierte Gemeindehäuser. Von der Inneneinrichtung und den höheren Lohn- und Verwaltungskosten (siehe letzten Abschnitt) ganz zu schweigen!
Grosse Gemeinwesen verschulden sich stärker als kleinere
In kleinen Gemeinden wird in der Regel sorgsamer und haushälterischer umgegangen mit dem Steuerfranken als in grösseren Gemeinwesen. Dass in den letzten Jahren trotzdem immer mehr Gemeinden finanzielle Schwierigkeiten haben, hängt nicht damit zusammen, dass sie nicht fähig wären zu wirtschaften. Vielmehr versucht der Bund seinen wachsenden Schuldenberg zu verkleinern, indem er immer mehr finanzielle Lasten den Kantonen zuschiebt, und die Kantone machen es ebenso mit ihren Gemeinden. Dagegen gilt es sich zur Wehr zu setzen. Tatsache bleibt: Je kleinräumiger die Strukturen, desto günstiger der Haushalt.
Tieferer Steuerfuss – eine Verlockung – aber zu kurz gedacht
Es ist gut zu verstehen, wenn die Bürger eines Dorfes den tieferen Steuerfuss des Nachbardorfes als starken Anreiz zur Fusion empfinden. Aber: Wird der Steuerfuss der Grossgemeinde so tief bleiben? Denken Sie an die Zusatzkosten der Fusion. Und haben Sie daran gedacht, dass die steuergünstige Gemeinde dafür keinen kantonalen Finanzausgleich mehr erhalten wird, sondern diesen im Gegenteil bezahlen muss? So kann laut dem Gemeindeamt des Kantons Zürich (das sich für Fusionen einsetzt) der Zusammenschluss für einzelne Gemeinden sogar zu einer Erhöhung des Steuerfusses und zum Verlust von Finanzausgleichszahlungen führen, also zu längerfristigen Einsparungen für den Kanton (Medienkonferenz vom 11. Juli 2006).
Das ist einer der Gründe, warum manche kantonale Verwaltungen so scharf auf Gemeindefusionen sind: Sie erliegen dem Irrtum, dass die Aufteilung des Kantons in einige wenige Grossgemeinden zu einer homogenen Finanzkraft der Gemeinden führen werde und der Kanton weniger Kosten habe. Wir werden diese Frage in einigen Jahren am Beispiel des Kantons Glarus mit seinen neuen drei Grossgemeinden überprüfen können.
Prämien des Kantons für fusionswillige Gemeinden – die zweite Verlockung
Kleine Überlegungsfrage: Wenn die Fusion finanziell angeblich so attraktiv sein soll, warum offerieren dann einige Kantonsregierungen finanzielle Prämien, um die Gemeinden zum Zusammenschluss zu überreden? So haben sich im Kanton Fribourg vor einigen Jahren insgesamt über 70 Gemeinden mit ihren Nachbargemeinden zusammengeschlossen, weil der Kanton ihnen dafür ein paar Franken pro Einwohner bezahlt hat. Nachdem die «Aktion» vorbei war, wollte auch niemand mehr fusionieren. Einige Franken als einziges Argument für die Aufgabe der eigenen Gemeinde, die bekanntlich einiges mehr beinhaltet als ein Bankkonto?
Fazit: Das finanzielle Argument für Gemeindezusammenschlüsse greift zu kurz
Dieser Ansicht ist interessanterweise auch das Zürcher Gemeindeamt, also die kantonale Propagandastelle für Gemeindefusionen, in seiner Stellungnahme vom 11. Juli 2006 zu den finanziellen Auswirkungen von Gemeindevereinigungen: «Das Einsparpotential wird generell überschätzt; Einsparungen lassen sich nicht präzise prognostizieren und sind im nachhinein nur schwer nachzuweisen.»
Wenn also der finanzielle Vorteil von Gemeindefusionen gar nicht erwiesen ist – warum sollen dann kleinere und grössere, finanzschwächere und -stärkere Gemeinden, Städte und ländliche Gebiete nicht nebeneinander existieren können, wie das im erfolgreichen Modell Schweiz seit Jahrhunderten gepflegt worden ist? Der Finanzausgleich, das heisst die Unterstützung der einen Gemeinden, der einen Kantone durch die anderen ist ein Ausdruck der föderalistischen Gesinnung, des Genossenschaftsgedankens in unserem Land. Es entspricht dem Gemeinsinn der Menschen, ihren notleidenden Nachbarn beizustehen, ebenso der Nachbargemeinde, der es weniger gut geht.
2. Verbundenheit der Menschen mit ihrer Gemeinde – ein kostbares Gut
Die Bedeutung gerade der kleineren Gemeinden als Lebensräume mit engem Beziehungs-gefüge und segensreichen persönlichen und sozialen Auswirkungen sollte gerade in der heutigen Welt mit ihren grossen wirtschaftlichen und menschlichen Problemen nicht geringgeschätzt werden.
Verlust der Gemeindeautonomie durch Fusion
In den Gemeinden findet zweifellos die direkte Demokratie am unmittelbarsten statt. Hier können sich die Bürger am aktivsten einbringen, hier haben sie den besten Überblick, hier fühlen sie sich direkt mitverantwortlich. Vor allem beim Anschluss eines kleinen Dorfes an eine einwohnerstarke Gemeinde oder gar an eine Stadt wird das Dorf zum blossen Aussenquartier, dessen Bevölkerung sich im Stadtparlament nie und nimmer mit demselben Gewicht für seine Angelegenheiten einbringen kann wie vorher. Wer kümmert sich in Schaffhausen um die Anliegen der Hemmentaler, wer in Luzern um die Littauer? Der ortskundige Gemeinderat und die vertraute Dorfverwaltung wurden ersatzlos gestrichen, die Hemmentaler oder Littauer pilgern jetzt auf die städtischen Ämter, und die Mitglieder des Stadtrates sind ihnen fremd!
Identifizierung mit der Gemeinde
Wenn es um die Wahl des Namens und des Wappens der neuen Grossgemeinde geht, zeigt sich regelmässig, dass die Menschen keinen anderen Gemeindenamen wollen. Wer kann sich schon mit «Glarus Nord» anstelle von Oberurnen oder Bilten identifizieren? Sie wollen auch ihre Gemeindeverwaltung im eigenen Dorf behalten und nehmen dafür gerne eingeschränkte Öffnungszeiten in Kauf. Sie wollen, dass ihre Kinder zumindest die Primarschule im eigenen Dorf besuchen können, statt jeden Tag ins grössere Nachbardorf gefahren zu werden. Und nicht zuletzt hat in der Schweiz der Bürgerort immer noch eine besondere Bedeutung – «Nordglarner» statt Biltemer?
Ortsverbundene Milizbehörden sind die besten Fachkräfte
Die anonymisierten Abläufe und die damit manchenorts verbundenen fiesen Angriffe aus einem bedeckt bleibenden Hintergrund haben manchenorts dazu geführt, dass eine Gemeinde ziemlich intensiv nach geeigneten Personen suchen muss, wenn ein Gemeinderatssitz oder ein anderes Amt neu zu besetzen ist. Die Stimmung in einer Gemeinde ist durch Machtpolitik aus unklarem Hintergrund schneller verdorben, als man denkt. Ehrliches und redliches sich gegenseitig Fragen und Absprechen ist ein weit nachhaltigerer sozialpsychologischer Weg. Die persönliche Anfrage von Bürger zu Bürgerin kann durch nichts ersetzt werden – sie ist die beste Gewähr, dass der neue Amtsinhaber sich mit dem Dorf verbunden fühlt und seine Angelegenheiten kennt. Oder wollen Sie ein Inserat aufgeben, um eine «professionelle Fachkraft» zu finden, die bereit ist, in einem ihr fremden Ort für einen grosszügigen Lohn zu amten? Tatsache ist, dass bei Gemeindefusionen oft diejenigen Kräfte, die jahrelang ihr ganzes Herzblut in die Gemeindearbeit gesteckt haben, sich in der neuen Grossgemeinde nicht engagieren mögen. So hatten drei kleine Gemeinden, die ihre Schulgemeinde zusammengelegt haben, Mühe, sieben Schulpflege-Mitglieder zu finden, obwohl vor der Fusion jedes der drei Dörfer sieben Schulpfleger hatte!
Zweckverbände sind Ausdruck der Gemeindeautonomie
Die Propaganda besagt, dass durch Gemeindefusionen «Strukturen vereinfacht» werden sollen. Realiter wird das filigrane Netzwerk von Behörden, Kommissionen und Zweckverbänden zerstört. Vor allem letztere sind den Reformern ein Dorn im Auge, weil die Zusammenarbeit in Zweckverbänden «unübersichtlich» sei. In Wirklichkeit sind die zahlreichen Zweckverbände zwischen den Schweizer Gemeinden Ausdruck gelebter Demokratie und einer Gemeindeautonomie auf hohem Niveau. Die Gemeinden wissen sich nämlich sehr wohl zu helfen, wenn eine zu erfüllende Aufgabe ihre Leistungsfähigkeit übersteigt. Seit eh und je haben sich Nachbargemeinden zusammengetan, um ein gemeinsames Schulhaus, eine Kläranlage oder ein Kraftwerk zu errichten und zu bewirtschaften. In jeder Gemeindeversammlung der beteiligten Gemeinden werden die Projekte genau vorgestellt und diskutiert, und die Bürger entscheiden über die Projekte und die dafür aufzubringenden finanziellen Beiträge. Für die Gemeindebehörden und die Bevölkerung sind diese Strukturen sehr übersichtlich, für die kantonalen Behörden auch, wenn sie den Willen haben, mit den Gemeinden zu kooperieren – was ja die Grundlage des subsidiären Aufbaus unseres Staates ist.
Die allersimpelste, aber korruptionsanfälligste Organisationsstruktur hätte übrigens ein zentraler Einheitsstaat – passen wir auf, dass wir nicht schneller dort landen, als wir wollen.
Milizarbeit in den Gemeinden pflegen und erhalten
Die freiwillige und oft ehrenamtliche Mitarbeit im Gemeinwesen entspricht der Weiterführung der Genossenschaftstradition. Das Milizprinzip ist Teil des Zusammenlebens und mit ein Grund, warum die Menschen in ihrer Gemeinde verwurzelt sind. Hier weiss jeder aktive Einwohner und jede Einwohnerin, dass sie gebraucht wird und dass ihr persönlicher Beitrag für die Gemeinde wichtig ist. Das muss wieder gestärkt werden – die Mitbürger zur Gestaltung und Mitarbeit am Gemeinsamen zu motivieren, ist eine der kostbarsten Fähigkeiten in einer Gemeinde. Dazu müssen sich aber alle auf einen fairen und würdigen Ablauf verlassen können.
Fazit: Gemeindeleben beinhaltet mehr als ein gefülltes Bankkonto
Für die meisten Schweizerinnen und Schweizer wiegen diese Argumente für das Zusammenleben in kleinräumigen Gemeinwesen, die zutiefst der menschlichen Natur als soziales Lebewesen entsprechen, zweifellos mehr als die über Jahre behaupteten finanziellen Vorteile von Grossgemeinden, die sich mehr und mehr in Luft auflösen.
3. Kleinräumige Strukturen als wirtschaftlicher und sozialer Vorteil
Es ist richtig, dass in einer grossen Gemeinde oder einer Stadt mehr Infrastruktur- und Dienstleistungsangebote vorhanden sind und sich deshalb dort vor allem grössere Unter-nehmen eher ansiedeln. Die wirtschaftlichen Vorteile der kleinräumigen Strukturen werden jedoch in den Studien der Fusionierer ganz einfach weggelassen.
KMU als wirtschaftliche Basis der Landgebiete erhalten
Tatsache ist: Die Schweiz hat sich dank der Leistungsbereitschaft und der gemeinschaftlichen Verbundenheit in ihren vielen Kantonen und Gemeinden zu einem der reichsten Länder der Welt entwickelt. So gibt es gerade in den ländlichen Gegenden im ganzen Land eine riesige Zahl von Kleinen und Mittleren Unternehmungen (KMU), deren Bedeutung in ökonomischer und sozialer Hinsicht unermesslich ist. Selbstverständlich siedeln sich viele von ihnen wegen der besseren Verkehrsanbindung in den grösseren Gemeinden an. Deshalb sind diese wirtschaftlich stark genug, um einen (verhältnismässig auch heute kleinen) Finanzausgleich an die kleineren Gemeinden zu bezahlen.
Grosse Nachteile von Agglomerationen
Agglomerationen haben sicher ihre wirtschaftlichen Vorteile, aber ihre Nachteile sind nicht zu unterschätzen. Weil das ganze Beziehungsnetz unpersönlicher und anonymer ist, nehmen der Verwaltungsaufwand und die Sozialausgaben überproportional zu. Drogenszenen, kriminelle Banden, arbeits- und bindungslose Jugendliche belasten finanziell und menschlich die Gemeinschaft. In den anonymen Städten beziehen scharenweise Menschen schneller und selbstverständlicher finanzielle Unterstützung beim Sozialamt, ohne wirkliche Hilfe für ihre individuelle Situation zu bekommen.
Kleine Gemeinden sind in jeder Hinsicht am günstigsten
Die Vorzüge des kleinen Gemeinwesens liegen dagegen auf allen Ebenen: Es arbeitet unbürokratischer, schneller und effektiver. Im engmaschigeren Beziehungsnetz eines Dorfes, in dem die Bewohner verwurzelt sind, versuchen die zuständigen Behörden nach Kräften, arbeits- und mutlose Mitmenschen aufzufangen und ihnen zur Integration ins Arbeitsleben oder zu einer Ausbildung zu verhelfen, bevor sie finanzielle Beiträge sprechen.
Fazit: Stärken der Land- und Berggebiete erhalten
Hüten wir uns vor einer einseitigen Förderung der Agglomerationen. In den ländlichen und den Bergkantonen lebt ein grosses Potential an menschlichen und wirtschaftlichen Qualitäten, das wir erhalten müssen, wenn wir das Schweizer Modell erhalten wollen. Wirtschaftsförderung sollte daher in erster Linie in den ländlichen Gebieten betrieben werden – in den Städten entwickelt sich die Wirtschaft meist von selbst.
4. Versteckte Agenda: EU-kompatibler Umbau der Schweiz
Schweiz der Metropolitanräume und Naturpärke?
Gemeindefusionen sind nur ein Rädchen im ungeheuerlichen Grossplan der EU zur Auflösung der Strukturen und damit der Nationalstaaten in ganz Europa, die Schweiz inbegriffen. An den Schreibtischen in der Brüsseler Zentrale werden zahlreiche überregionale und grenzübergreifende Netze gespannt, um die gesamten Territorien in den zentralistisch gesteuerten Griff zu bekommen – die Bevölkerung wird nicht gefragt.
Die Schweiz wurde hinter dem Rücken des Souveräns – also rechtswidrig! – bereits in Metropolitanräume nach EU-Programm eingeteilt, um die wirtschaftlich rentablen Städte in die Hände zu bekommen. Einige davon sind grenzüberschreitend, befehligt werden sie durch Metropolitankonferenzen, die weder in der Verfassung vorgesehen sind, noch vom Volk bestellt oder beauftragt wurden. (Zeit-Fragen berichtete wiederholt darüber.) Um den Rest des Schweizer Territoriums, der von den Metropolitanräumen nicht abgedeckt ist, unter Brüsseler Diktat zu bekommen – die Alpenkorridore samt den Autobahnen, den Eisenbahnlinien, dem kostbaren und begehrten Wasser und den dazugehörigen Handelsplätzen, wurden sämtliche übrigen Gebiete nach ausländischem Vorbild (Frankreich, Österreich, Deutschland, Italien) in 26 sogenannte Naturpärke eingeteilt, einige schon bestehend, einige geplant. Bei den Naturpärken wird dieselbe Strategie angewendet wie bei den Metropolitankonferenzen: Durch das Einziehen einer rechtsfrei schwebenden Zwischenebene sollen die Metropolitanräume und die «Naturpärke» übernommen werden.
Wenn unsere Parlamentarier sich mehr für das interessieren würden, was die Basis der Bevölkerung darüber denkt, dann würden sie längst die Finger lassen von solch hinterhältigem Tun!
«Zukunftswerkstatt» für versteckte Agenda
Da mit Verlogenheit in der Schweiz schlecht voranzukommen ist, fahren die Manipulatoren mit einem weiteren Instrument ein: der Zukunftwerkstatt – einem Produkt der CIA-geführten Metalogikon-Firmen in Europa. Was Schweizer nur selten erfahren: dass dieses Instrument im Rahmen der von Amerika gesteuerten farbigen Revolutionen bis nach Russland hinein auch angewendet wird. Was soll man dazu nur sagen. «Ami go home und gestalte zuerst die Zukunft deines obdachlosen und arbeitslosen Mittelstandes?!»
Fazit: Schweizer Modell statt Brüsseler Diktatur
Mit mehr Mut zum eigenen Land stehen, den eigenen Kanton mit seinem bewährten kleinräumigen Aufbau mitgestalten und ihm eine gute Ausstrahlung geben, das macht Sinn – und es macht Freude. Was herauskommt, wenn man Chimären nachläuft, hat die Menschheit zur Genüge erfahren.
von Dr. iur. Marianne Wüthrich, Zürich
Seit etwa 15 Jahren propagiert eine recht seltsame Koalition von Politikern aus sich bedeckt gebendem Hintergrund die Aufbrechung der feinen föderalistischen Strukturen und den Umbau zu einer «Schweiz der Regionen». Das bedeutet die sukzessive Zentralisierung der Schweiz, den Abbau von Föderalismus und direkter Demokratie sowie die Erfassung und Kontrolle aller drei Ebenen (Bund – Kantone – Gemeinden) in einem zentralistisch kontrollierten EDV-Netz. Dies alles ohne Auftrag vom Volk. Die Agglomerationen sollen ausgebaut und die bevölkerungsschwachen Gebiete entleert werden. Nur so, sagen Hintermänner und ihre vorgeschobenen Vertreter, könne die Schweiz in einen EU-kompatiblen Zustand gebracht werden – mit 26 Kantonen und fast 3000 Gemeinden wäre das schlecht zu bewerkstelligen. Angestiftet zu solchem Tun werden profilierungssüchtige Politiker durch die zentralistische EU-Bürokratie, denn solche Ideen sind der von unten her organisch gewachsenen Schweiz wesensfremd. Der Widerstand dagegen wächst denn auch entsprechend.
Damit die Bürgerinnen und Bürger den Einflüsterungen nicht erliegen, ihre Gemeinden seien nicht «zukunftsfähig» – im Klartext «EU-fähig» – und könnten nur in einer Grossgemeinde überleben, sollen hier die wichtigsten Argumente zusammengestellt werden, die grundsätzlich für alle Gemeinden gelten. Selbstverständlich gibt es für die Vielfalt der Schweizer Gemeinden, für grosse, kleine und kleinste, für Gemeinden in Stadtnähe, im ländlichen Mittelland oder in Bergtälern, vielschichtige Problemstellungen. Wie diese zu lösen sind, weiss die jeweilige Bevölkerung am besten.
Das hier zusammengestellte Argumentarium ist als Hilfe gedacht für alle Menschen, die sich für die Erhaltung ihrer Gemeinde und damit für das Weiterbestehen der direktdemokratischen, föderalistischen, kleinräumigen Schweiz einsetzen, für alle, die unser Zusammenleben weiterhin als aktive, verantwortliche Bürger mitgestalten wollen, auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips und des Milizgedankens. Viele der Argumente sind auch für die Gemeinden in anderen Ländern verwendbar – vielleicht regen sie dazu an, mehr Mitbeteiligung und Mitverantwortung der Bürger einzufordern.
Die drei hauptsächlichen Argumente der von der Fusionitis Befallenen:
1. Gemeindefusionen führen angeblich zu finanziellen Einsparungen.
2. Kleine Gemeinden hätten oft Schwierigkeiten, alle Ämter (Gemeinderat, Schulpflege usw.) zu besetzen.
3. Die Förderung und Entwicklung der lokalen Wirtschaft sei in grossen Gemeinden besser möglich.
Der von den Fusionsbefürwortern nicht genannte Auftrag fremder Mächte im Hintergrund:
4. Die sukzessive Auflösung der kleinräumigen, föderalistischen Struktur der Schweiz zwecks Umbau in eine EU-kompatible Schweiz der Regionen und Metropolitanräume.
Das heisst, es handelt sich um einen Angriff auf unser Staatswesen, unsere Rechtsform und damit unsere direktdemokratischen Bürgerrechte und erfordert je länger, je mehr den geschlossenen Widerstand aller.
1. Vorgeschobene Begründung: die Grossgemeinde sei billiger
Weil finanzielle Überlegungen oft an erster Stelle stehen, wenn Gemeinden sich zusammenschliessen, sollen sie auch hier zuerst behandelt werden, obwohl für die meisten von uns andere, menschlich tiefergehende Überlegungen glücklicherweise viel mehr Gewicht haben für die Entscheidung, ob wir unsere Gemeinde und unsere weitgehende Gemeindeautonomie aufgeben oder erhalten sollen. Da aber die Gemeinden heute vom Kanton immer mehr finanzielle Lasten aufgebürdet bekommen, so zum Beispiel für das Bildungs- und Sozialwesen, ist es verständlich, dass einige Bürger darauf ansprechen, wenn ihnen versprochen wird, in einer Grossgemeinde könnten viele Aufgaben effizienter gelöst werden, weil es statt vier oder fünf Gemeindeverwaltungen nur noch eine gibt. Deshalb müssten sie weniger Steuern bezahlen als in ihrem kleinen Dorf. Nur – stimmt das wirklich?
«Professionelle» Verwaltung ist teurer und anonymer
«Der Umstieg von dem auf der Landschaft vorhandenen Milizsystem zu einer auf vollamtlich tätigen Fachleuten basierenden Verwaltung führt unter dem Strich zu Mehrkosten.» (Redaktor Walter Joos, in: «Schaffhauser Nachrichten», 29.1.2005)
In einer kleinen Gemeinde haben Gemeinderäte, Gemeindeschreiber und weitere Bürger, die sich neben ihrer täglichen Arbeit der Angelegenheiten ihrer Gemeinde als Milizler annehmen, keine Zeit für «professionelle» Studien und «Zahlenbeigereien», denn sie brauchen ihre knapp bemessene Zeit, um die anstehenden Aufgaben zu lösen, dies aber tun sie «professionell», nämlich der Situation angemessen und in engem Kontakt mit der Bevölkerung. Und selbstverständlich sind Lohnkosten und weitere Verwaltungskosten wesentlich geringer als in der Grossgemeinde. Ein Beispiel: Ein Ehepaar, das neu in ein Dorf gezogen ist und wegen der Kosten des Umzugs in einen momentanen finanziellen Engpass geraten ist, schreibt ein Gesuch an den Gemeinderat um Aufschub der Steuerzahlung. Der zuständige Gemeinderat legt auf seinem Spaziergang durch das Dorf einen handgeschriebenen Zettel in ihren Briefkasten: «In Ordnung, F. Meier.» Kosten für die Gemeinde: 0 Rappen. Kosten in der Verwaltung der Grossgemeinde? Zweites Beispiel: Die Gemeindeschreiberin einer kleinen Gemeinde erledigt ihre Arbeiten zu Hause, in einem Raum ihrer Privatwohnung und an ihrem eigenen Computer. Für das Arbeitszimmer und dessen Einrichtung erhält sie von der Gemeinde ein paar hundert Franken pro Jahr, für ihre Teilzeitarbeit einen bescheidenen Lohn. Kosten in der Verwaltung der Grossgemeinde?
Zusatzkosten und Verlust getätigter Investitionen fressen den «Effizienzgewinn» auf
So kosten Bau und Erhaltung eines Verwaltungspalasts in einer neuen Grossgemeinde weit mehr als fünf oder sechs vollständig eingerichtete, gut funktionierende und längst amortisierte Gemeindehäuser. Von der Inneneinrichtung und den höheren Lohn- und Verwaltungskosten (siehe letzten Abschnitt) ganz zu schweigen!
Grosse Gemeinwesen verschulden sich stärker als kleinere
In kleinen Gemeinden wird in der Regel sorgsamer und haushälterischer umgegangen mit dem Steuerfranken als in grösseren Gemeinwesen. Dass in den letzten Jahren trotzdem immer mehr Gemeinden finanzielle Schwierigkeiten haben, hängt nicht damit zusammen, dass sie nicht fähig wären zu wirtschaften. Vielmehr versucht der Bund seinen wachsenden Schuldenberg zu verkleinern, indem er immer mehr finanzielle Lasten den Kantonen zuschiebt, und die Kantone machen es ebenso mit ihren Gemeinden. Dagegen gilt es sich zur Wehr zu setzen. Tatsache bleibt: Je kleinräumiger die Strukturen, desto günstiger der Haushalt.
Tieferer Steuerfuss – eine Verlockung – aber zu kurz gedacht
Es ist gut zu verstehen, wenn die Bürger eines Dorfes den tieferen Steuerfuss des Nachbardorfes als starken Anreiz zur Fusion empfinden. Aber: Wird der Steuerfuss der Grossgemeinde so tief bleiben? Denken Sie an die Zusatzkosten der Fusion. Und haben Sie daran gedacht, dass die steuergünstige Gemeinde dafür keinen kantonalen Finanzausgleich mehr erhalten wird, sondern diesen im Gegenteil bezahlen muss? So kann laut dem Gemeindeamt des Kantons Zürich (das sich für Fusionen einsetzt) der Zusammenschluss für einzelne Gemeinden sogar zu einer Erhöhung des Steuerfusses und zum Verlust von Finanzausgleichszahlungen führen, also zu längerfristigen Einsparungen für den Kanton (Medienkonferenz vom 11. Juli 2006).
Das ist einer der Gründe, warum manche kantonale Verwaltungen so scharf auf Gemeindefusionen sind: Sie erliegen dem Irrtum, dass die Aufteilung des Kantons in einige wenige Grossgemeinden zu einer homogenen Finanzkraft der Gemeinden führen werde und der Kanton weniger Kosten habe. Wir werden diese Frage in einigen Jahren am Beispiel des Kantons Glarus mit seinen neuen drei Grossgemeinden überprüfen können.
Prämien des Kantons für fusionswillige Gemeinden – die zweite Verlockung
Kleine Überlegungsfrage: Wenn die Fusion finanziell angeblich so attraktiv sein soll, warum offerieren dann einige Kantonsregierungen finanzielle Prämien, um die Gemeinden zum Zusammenschluss zu überreden? So haben sich im Kanton Fribourg vor einigen Jahren insgesamt über 70 Gemeinden mit ihren Nachbargemeinden zusammengeschlossen, weil der Kanton ihnen dafür ein paar Franken pro Einwohner bezahlt hat. Nachdem die «Aktion» vorbei war, wollte auch niemand mehr fusionieren. Einige Franken als einziges Argument für die Aufgabe der eigenen Gemeinde, die bekanntlich einiges mehr beinhaltet als ein Bankkonto?
Fazit: Das finanzielle Argument für Gemeindezusammenschlüsse greift zu kurz
Dieser Ansicht ist interessanterweise auch das Zürcher Gemeindeamt, also die kantonale Propagandastelle für Gemeindefusionen, in seiner Stellungnahme vom 11. Juli 2006 zu den finanziellen Auswirkungen von Gemeindevereinigungen: «Das Einsparpotential wird generell überschätzt; Einsparungen lassen sich nicht präzise prognostizieren und sind im nachhinein nur schwer nachzuweisen.»
Wenn also der finanzielle Vorteil von Gemeindefusionen gar nicht erwiesen ist – warum sollen dann kleinere und grössere, finanzschwächere und -stärkere Gemeinden, Städte und ländliche Gebiete nicht nebeneinander existieren können, wie das im erfolgreichen Modell Schweiz seit Jahrhunderten gepflegt worden ist? Der Finanzausgleich, das heisst die Unterstützung der einen Gemeinden, der einen Kantone durch die anderen ist ein Ausdruck der föderalistischen Gesinnung, des Genossenschaftsgedankens in unserem Land. Es entspricht dem Gemeinsinn der Menschen, ihren notleidenden Nachbarn beizustehen, ebenso der Nachbargemeinde, der es weniger gut geht.
2. Verbundenheit der Menschen mit ihrer Gemeinde – ein kostbares Gut
Die Bedeutung gerade der kleineren Gemeinden als Lebensräume mit engem Beziehungs-gefüge und segensreichen persönlichen und sozialen Auswirkungen sollte gerade in der heutigen Welt mit ihren grossen wirtschaftlichen und menschlichen Problemen nicht geringgeschätzt werden.
Verlust der Gemeindeautonomie durch Fusion
In den Gemeinden findet zweifellos die direkte Demokratie am unmittelbarsten statt. Hier können sich die Bürger am aktivsten einbringen, hier haben sie den besten Überblick, hier fühlen sie sich direkt mitverantwortlich. Vor allem beim Anschluss eines kleinen Dorfes an eine einwohnerstarke Gemeinde oder gar an eine Stadt wird das Dorf zum blossen Aussenquartier, dessen Bevölkerung sich im Stadtparlament nie und nimmer mit demselben Gewicht für seine Angelegenheiten einbringen kann wie vorher. Wer kümmert sich in Schaffhausen um die Anliegen der Hemmentaler, wer in Luzern um die Littauer? Der ortskundige Gemeinderat und die vertraute Dorfverwaltung wurden ersatzlos gestrichen, die Hemmentaler oder Littauer pilgern jetzt auf die städtischen Ämter, und die Mitglieder des Stadtrates sind ihnen fremd!
Identifizierung mit der Gemeinde
Wenn es um die Wahl des Namens und des Wappens der neuen Grossgemeinde geht, zeigt sich regelmässig, dass die Menschen keinen anderen Gemeindenamen wollen. Wer kann sich schon mit «Glarus Nord» anstelle von Oberurnen oder Bilten identifizieren? Sie wollen auch ihre Gemeindeverwaltung im eigenen Dorf behalten und nehmen dafür gerne eingeschränkte Öffnungszeiten in Kauf. Sie wollen, dass ihre Kinder zumindest die Primarschule im eigenen Dorf besuchen können, statt jeden Tag ins grössere Nachbardorf gefahren zu werden. Und nicht zuletzt hat in der Schweiz der Bürgerort immer noch eine besondere Bedeutung – «Nordglarner» statt Biltemer?
Ortsverbundene Milizbehörden sind die besten Fachkräfte
Die anonymisierten Abläufe und die damit manchenorts verbundenen fiesen Angriffe aus einem bedeckt bleibenden Hintergrund haben manchenorts dazu geführt, dass eine Gemeinde ziemlich intensiv nach geeigneten Personen suchen muss, wenn ein Gemeinderatssitz oder ein anderes Amt neu zu besetzen ist. Die Stimmung in einer Gemeinde ist durch Machtpolitik aus unklarem Hintergrund schneller verdorben, als man denkt. Ehrliches und redliches sich gegenseitig Fragen und Absprechen ist ein weit nachhaltigerer sozialpsychologischer Weg. Die persönliche Anfrage von Bürger zu Bürgerin kann durch nichts ersetzt werden – sie ist die beste Gewähr, dass der neue Amtsinhaber sich mit dem Dorf verbunden fühlt und seine Angelegenheiten kennt. Oder wollen Sie ein Inserat aufgeben, um eine «professionelle Fachkraft» zu finden, die bereit ist, in einem ihr fremden Ort für einen grosszügigen Lohn zu amten? Tatsache ist, dass bei Gemeindefusionen oft diejenigen Kräfte, die jahrelang ihr ganzes Herzblut in die Gemeindearbeit gesteckt haben, sich in der neuen Grossgemeinde nicht engagieren mögen. So hatten drei kleine Gemeinden, die ihre Schulgemeinde zusammengelegt haben, Mühe, sieben Schulpflege-Mitglieder zu finden, obwohl vor der Fusion jedes der drei Dörfer sieben Schulpfleger hatte!
Zweckverbände sind Ausdruck der Gemeindeautonomie
Die Propaganda besagt, dass durch Gemeindefusionen «Strukturen vereinfacht» werden sollen. Realiter wird das filigrane Netzwerk von Behörden, Kommissionen und Zweckverbänden zerstört. Vor allem letztere sind den Reformern ein Dorn im Auge, weil die Zusammenarbeit in Zweckverbänden «unübersichtlich» sei. In Wirklichkeit sind die zahlreichen Zweckverbände zwischen den Schweizer Gemeinden Ausdruck gelebter Demokratie und einer Gemeindeautonomie auf hohem Niveau. Die Gemeinden wissen sich nämlich sehr wohl zu helfen, wenn eine zu erfüllende Aufgabe ihre Leistungsfähigkeit übersteigt. Seit eh und je haben sich Nachbargemeinden zusammengetan, um ein gemeinsames Schulhaus, eine Kläranlage oder ein Kraftwerk zu errichten und zu bewirtschaften. In jeder Gemeindeversammlung der beteiligten Gemeinden werden die Projekte genau vorgestellt und diskutiert, und die Bürger entscheiden über die Projekte und die dafür aufzubringenden finanziellen Beiträge. Für die Gemeindebehörden und die Bevölkerung sind diese Strukturen sehr übersichtlich, für die kantonalen Behörden auch, wenn sie den Willen haben, mit den Gemeinden zu kooperieren – was ja die Grundlage des subsidiären Aufbaus unseres Staates ist.
Die allersimpelste, aber korruptionsanfälligste Organisationsstruktur hätte übrigens ein zentraler Einheitsstaat – passen wir auf, dass wir nicht schneller dort landen, als wir wollen.
Milizarbeit in den Gemeinden pflegen und erhalten
Die freiwillige und oft ehrenamtliche Mitarbeit im Gemeinwesen entspricht der Weiterführung der Genossenschaftstradition. Das Milizprinzip ist Teil des Zusammenlebens und mit ein Grund, warum die Menschen in ihrer Gemeinde verwurzelt sind. Hier weiss jeder aktive Einwohner und jede Einwohnerin, dass sie gebraucht wird und dass ihr persönlicher Beitrag für die Gemeinde wichtig ist. Das muss wieder gestärkt werden – die Mitbürger zur Gestaltung und Mitarbeit am Gemeinsamen zu motivieren, ist eine der kostbarsten Fähigkeiten in einer Gemeinde. Dazu müssen sich aber alle auf einen fairen und würdigen Ablauf verlassen können.
Fazit: Gemeindeleben beinhaltet mehr als ein gefülltes Bankkonto
Für die meisten Schweizerinnen und Schweizer wiegen diese Argumente für das Zusammenleben in kleinräumigen Gemeinwesen, die zutiefst der menschlichen Natur als soziales Lebewesen entsprechen, zweifellos mehr als die über Jahre behaupteten finanziellen Vorteile von Grossgemeinden, die sich mehr und mehr in Luft auflösen.
3. Kleinräumige Strukturen als wirtschaftlicher und sozialer Vorteil
Es ist richtig, dass in einer grossen Gemeinde oder einer Stadt mehr Infrastruktur- und Dienstleistungsangebote vorhanden sind und sich deshalb dort vor allem grössere Unter-nehmen eher ansiedeln. Die wirtschaftlichen Vorteile der kleinräumigen Strukturen werden jedoch in den Studien der Fusionierer ganz einfach weggelassen.
KMU als wirtschaftliche Basis der Landgebiete erhalten
Tatsache ist: Die Schweiz hat sich dank der Leistungsbereitschaft und der gemeinschaftlichen Verbundenheit in ihren vielen Kantonen und Gemeinden zu einem der reichsten Länder der Welt entwickelt. So gibt es gerade in den ländlichen Gegenden im ganzen Land eine riesige Zahl von Kleinen und Mittleren Unternehmungen (KMU), deren Bedeutung in ökonomischer und sozialer Hinsicht unermesslich ist. Selbstverständlich siedeln sich viele von ihnen wegen der besseren Verkehrsanbindung in den grösseren Gemeinden an. Deshalb sind diese wirtschaftlich stark genug, um einen (verhältnismässig auch heute kleinen) Finanzausgleich an die kleineren Gemeinden zu bezahlen.
Grosse Nachteile von Agglomerationen
Agglomerationen haben sicher ihre wirtschaftlichen Vorteile, aber ihre Nachteile sind nicht zu unterschätzen. Weil das ganze Beziehungsnetz unpersönlicher und anonymer ist, nehmen der Verwaltungsaufwand und die Sozialausgaben überproportional zu. Drogenszenen, kriminelle Banden, arbeits- und bindungslose Jugendliche belasten finanziell und menschlich die Gemeinschaft. In den anonymen Städten beziehen scharenweise Menschen schneller und selbstverständlicher finanzielle Unterstützung beim Sozialamt, ohne wirkliche Hilfe für ihre individuelle Situation zu bekommen.
Kleine Gemeinden sind in jeder Hinsicht am günstigsten
Die Vorzüge des kleinen Gemeinwesens liegen dagegen auf allen Ebenen: Es arbeitet unbürokratischer, schneller und effektiver. Im engmaschigeren Beziehungsnetz eines Dorfes, in dem die Bewohner verwurzelt sind, versuchen die zuständigen Behörden nach Kräften, arbeits- und mutlose Mitmenschen aufzufangen und ihnen zur Integration ins Arbeitsleben oder zu einer Ausbildung zu verhelfen, bevor sie finanzielle Beiträge sprechen.
Fazit: Stärken der Land- und Berggebiete erhalten
Hüten wir uns vor einer einseitigen Förderung der Agglomerationen. In den ländlichen und den Bergkantonen lebt ein grosses Potential an menschlichen und wirtschaftlichen Qualitäten, das wir erhalten müssen, wenn wir das Schweizer Modell erhalten wollen. Wirtschaftsförderung sollte daher in erster Linie in den ländlichen Gebieten betrieben werden – in den Städten entwickelt sich die Wirtschaft meist von selbst.
4. Versteckte Agenda: EU-kompatibler Umbau der Schweiz
Schweiz der Metropolitanräume und Naturpärke?
Gemeindefusionen sind nur ein Rädchen im ungeheuerlichen Grossplan der EU zur Auflösung der Strukturen und damit der Nationalstaaten in ganz Europa, die Schweiz inbegriffen. An den Schreibtischen in der Brüsseler Zentrale werden zahlreiche überregionale und grenzübergreifende Netze gespannt, um die gesamten Territorien in den zentralistisch gesteuerten Griff zu bekommen – die Bevölkerung wird nicht gefragt.
Die Schweiz wurde hinter dem Rücken des Souveräns – also rechtswidrig! – bereits in Metropolitanräume nach EU-Programm eingeteilt, um die wirtschaftlich rentablen Städte in die Hände zu bekommen. Einige davon sind grenzüberschreitend, befehligt werden sie durch Metropolitankonferenzen, die weder in der Verfassung vorgesehen sind, noch vom Volk bestellt oder beauftragt wurden. (Zeit-Fragen berichtete wiederholt darüber.) Um den Rest des Schweizer Territoriums, der von den Metropolitanräumen nicht abgedeckt ist, unter Brüsseler Diktat zu bekommen – die Alpenkorridore samt den Autobahnen, den Eisenbahnlinien, dem kostbaren und begehrten Wasser und den dazugehörigen Handelsplätzen, wurden sämtliche übrigen Gebiete nach ausländischem Vorbild (Frankreich, Österreich, Deutschland, Italien) in 26 sogenannte Naturpärke eingeteilt, einige schon bestehend, einige geplant. Bei den Naturpärken wird dieselbe Strategie angewendet wie bei den Metropolitankonferenzen: Durch das Einziehen einer rechtsfrei schwebenden Zwischenebene sollen die Metropolitanräume und die «Naturpärke» übernommen werden.
Wenn unsere Parlamentarier sich mehr für das interessieren würden, was die Basis der Bevölkerung darüber denkt, dann würden sie längst die Finger lassen von solch hinterhältigem Tun!
«Zukunftswerkstatt» für versteckte Agenda
Da mit Verlogenheit in der Schweiz schlecht voranzukommen ist, fahren die Manipulatoren mit einem weiteren Instrument ein: der Zukunftwerkstatt – einem Produkt der CIA-geführten Metalogikon-Firmen in Europa. Was Schweizer nur selten erfahren: dass dieses Instrument im Rahmen der von Amerika gesteuerten farbigen Revolutionen bis nach Russland hinein auch angewendet wird. Was soll man dazu nur sagen. «Ami go home und gestalte zuerst die Zukunft deines obdachlosen und arbeitslosen Mittelstandes?!»
Fazit: Schweizer Modell statt Brüsseler Diktatur
Mit mehr Mut zum eigenen Land stehen, den eigenen Kanton mit seinem bewährten kleinräumigen Aufbau mitgestalten und ihm eine gute Ausstrahlung geben, das macht Sinn – und es macht Freude. Was herauskommt, wenn man Chimären nachläuft, hat die Menschheit zur Genüge erfahren.
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Freitag, 27. Mai 2011
Das Gold der Schweiz
Rettet das Gold der Eidgenossen!
von Luzi Stamm*
Die Schweizer Nationalbank hat ohne demokratische Kontrolle Edelmetallreserven verkauft. Nun soll per Volksabstimmung weiteren Veräusserungen ein Riegel vorgeschoben werden.
Bis vor zehn Jahren besass die Schweiz pro Kopf der Bevölkerung weltweit die weitaus grössten Goldreserven. Immer wieder wurde betont, ein Verkauf dieses «Volksvermögens» komme nicht in Frage. So erklärte zum Beispiel am 19. Juni 1995 das damalige Direktoriumsmitglied der Nationalbank, Jean Zwahlen: «Um es ganz offen zu sagen: Die Schweizer Nationalbank beabsichtigt in keinster Weise, ihre Goldreserven zu verkaufen. […] Für Tausende von Jahren stand Gold für Wohlstand und Status, für Vertrauen und Verlässlichkeit. Die Loyalität der Nationalbank gegenüber Gold stärkt ohne Zweifel ihren Ruf und ihre Glaubwürdigkeit.»
Kurz darauf war alles anders
Wie eine Bombe schlug am 5. März 1997 die Rede von Minister («Bundesrat») Arnold Koller im Nationalrat, unserem Bundesparlament, ein, als er aus heiterem Himmel propagierte, die Nationalbank solle für 7 Milliarden Franken «überflüssige» Goldreserven verkaufen.
Damals stand die Schweiz wegen «nachrichtenloser Vermögen» und angeblicher Fehler während des Zweiten Weltkriegs in der Kritik. Bundesrat Koller propagierte deshalb eine 7-Milliarden-Solidaritätsstiftung (unter anderem für Holocaust-Opfer), finanziert durch Goldverkäufe. Die Solidaritätsstiftung wurde zwar vom Volk an der Urne verworfen – verkauft wurde das Gold trotzdem: ab 2001 vorerst 1300 Tonnen, täglich während rund fünf Jahren 1 Tonne! Kaum war diese Aktion beendet, folgte der Verkauf weiterer 250 Tonnen; wiederum entgegen den vorgängigen Zusicherungen.
Bis 2001 besass unsere Nationalbank mit ihren 2590 Tonnen Gold noch volle 8 Prozent des gesamten behördlichen Goldes weltweit; eine enorme Reserve für ein Land von der Grösse der Schweiz.
Noch 1998 rühmte unsere Regierung («Bundesrat») diesen hohen Goldbestand mit folgenden Worten (amtliches Bulletin): «Die Deutschen haben etwa 3000 Tonnen Gold und 90 Millionen Einwohner. Wir haben 2600 Tonnen und 7 Millionen Einwohner. Die USA mit sehr viel mehr Einwohnern haben 8000 Tonnen, also nur ungefähr das Dreifache der Schweiz.»
Das hinderte die Schweiz nicht daran, kurz danach massive Goldverkäufe anzukündigen. Am 20. Mai 1999 erklärte der ehemalige amerikanische Notenbankpräsident Alan Greenspan vor dem amerikanischen Housebanking Committee: «Es ist ziemlich offensichtlich, dass Zentralbanken sich darüber im klaren sind, dass – wenn sie Goldverkäufe ankündigen – der Preis sinkt und niedrigere Notierungen ihnen tiefere Erlöse bringen. Kein Händler mit nur ein bisschen Selbstrespekt würde je eine solche Dummheit begehen.»
Die Schweizer Nationalbank aber hat im voraus angekündigt, sie werde die Hälfte ihres Goldes verkaufen.
Entsprechend miserabel war der Verkaufspreis. Schon zwei Jahre nach dem Verkauf hätte das Gold rund doppelt so viel Wert gehabt. Hätten wir die verkauften 1550 Tonnen heute noch, hätte die Nationalbank rund 70 Milliarden Franken mehr an Gold-Reserven (in Zahlen 70 000 000 000 Franken, umgerechnet etwa 45 000 000 000 Euro).
Zu betonen ist, dass sich unsere Bevölkerung nie zur Frage äussern konnte, ob Gold verkauft werden soll oder nicht; auch wenn es dabei um ihr eigenes Volksvermögen ging. Die politischen Diskussionen und die Volksabstimmungen betrafen nie die Frage des Verkaufs, sondern nur immer die Frage, wie ein Verkaufserlös verteilt werden solle.
Nicht einmal das Parlament hat je über den Goldverkauf abgestimmt. Allerdings muss es sich den Vorwurf gefallen lassen, dass es die gesetzlichen Möglichkeiten zum Goldverkauf erleichtert hat, wobei die meisten Parlamentarierinnen und Parlamentarier irregeführt wurden und nicht merkten oder gar nicht merken konnten, welche Auswirkungen die diversen Gesetzesrevisionen haben.
Die Goldverkäufe wurden immer im allerkleinsten Kreise abgesprochen und entschieden. Das war schon bei den Plänen zur erwähnten Solidaritätsstiftung so: Die Idee des Goldverkaufs im Wert von 7 Milliarden Franken (umgerechnet etwa 4,5 Milliarden Euro) wurde von Direktor Hans Meyer (einem der damaligen drei Direktoren der Nationalbank) dem damaligen Bundesrat Kaspar Villiger bei einem Waldspaziergang «verkauft».
Die geltende Regelung ist ebenso einfach wie besorgniserregend: Die drei Mitglieder des Nationalbankdirektoriums können im Alleingang beschliessen, ob und wieviel Gold verkauft wird. Sie brauchen nicht einmal grünes Licht vom Bundesrat.
Per l. Januar 2000 trat die neue Schweizer Bundesverfassung in Kraft. Auch wenn nichts dergleichen in der Verfassung steht, wird behauptet, damit sei die Goldbindung des Schweizerfrankens aufgehoben worden.
Kaum war die neue Bundesverfassung in Kraft, begannen die massiven Goldverkäufe mit der Begründung, die Nationalbank habe riesige Gewinne erzielt. Die «Neue Zürcher Zeitung» schrieb am 5. Januar 2001 euphorisch: «Goldsegen für die Nationalbank, 25,4 Milliarden Franken Netto-Aufwertungsgewinn.»
«Goldsegen»? Die Nationalbank hatte kein Gramm zusätzliches Gold erhalten! Sie hatte nur ihr Gold neu bewertet: Vom bisher gesetzlich fix vorgeschriebenen Umrechnungs-wert von 4595 Franken pro Kilogramm (umgerechnet etwa 3300 Euro) wurde das Gold in den Nationalbank-Büchern auf den aktuellen Marktpreis hinaufkorrigiert, welcher in jenem Moment 15391 Franken pro Kilo (umgerechnet etwa 11 000 Euro) betrug.
Indem das Gold mit diesem «Buchhaltertrick auf höchster Ebene» einfach zu einem viel höheren Preis verbucht wurde, wurde angeblich nicht mehr benötigtes Gold geschaffen, um einen Verkauf zu rechtfertigen.
Indem kurzerhand via Gewicht statt via Wert argumentiert wurde, wurde und wird dem Bürger Sand in die Augen gestreut. Wer die Nationalbank-Statistik liest, erkennt nicht, dass die Goldmenge sinkt, wenn gleichzeitig der Buchwert des Goldes nach oben korrigiert wird und somit das Total «Menge mal Preis» steigt. Bei steigenden Goldpreisen meint der Bürger, es gebe einen «Goldsegen», selbst wenn laufend Gold verkauft wird.
Das «Volksvermögen Gold» wurde ab 2001 nicht nur laufend verkauft. Auch verweigerten Nationalbank und Bundesrat die Auskunft, wo sich das noch verbliebene Gold befindet. Misstrauisch geworden, begannen Parlamentarier – von links bis rechts – Fragen zu stellen: Wo ist das Schweizer Gold eingelagert? Liegt es teilweise im Ausland? Ist es eventuell ausgeliehen und gar nicht mehr vorhanden?
Jede Antwort des Bundesrats musste noch misstrauischer machen, denn die Fragen wurde schlichtweg nicht beantwortet. Berühmt wurde die Antwort von Bundesrat Kaspar Villiger im Nationalratssaal auf die Anfrage von Nationalrat Paul Günter (2003): «Wo diese Goldbarren nun genau liegen, kann ich Ihnen leider nicht sagen, weil ich es auch nicht weiss, es nicht wissen muss und es nicht wissen will.»
Zwischen Gold und «Goldforderungen» besteht ein riesiger Unterschied: Goldforderungen – inklusive ausgeliehenem Gold – bestehen nur auf dem Papier. Nur wer Gold real besitzt, hat dieses auf sicher. Ein Anspruch auf Goldzahlung kann nur durchgesetzt werden, wenn der Schuldner dieses noch hat und zurückgeben will und kann. Die gemäss Nationalbank-Statistik ausgeliehenen 328 Tonnen Gold sind also nicht nur an unbekanntem Ort, sondern eventuell nicht mehr vorhanden und im Notfall gar nicht mehr einbringbar.
Vor diesem Hintergrund wird unsere Partei eine Volksabstimmung initiieren, in der drei Eckpunkte durchgesetzt werden sollen: Weitere Goldverkäufe durch die Nationalbank werden untersagt; sämtliches Nationalbank-Gold ist im Inland zu lagern; wenn die Nationalbank ihre Reserven erhöht, indirekt also die Geldmenge vergrössert, muss sie auch ihren Goldbestand angemessen erhöhen. •
*Der Rechtsanwalt und Ökonom Luzi Stamm ist seit 1991 Nationalrat (Bundesabgeordneter) der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Der Text ist ein Auszug einer im Sommer erscheinenden Broschüre, die über luzi.stamm@parl.ch zu bestellen ist.
Quelle: compact, Ausgabe 5/2011
www.compact-magazin.com
von Luzi Stamm*
Die Schweizer Nationalbank hat ohne demokratische Kontrolle Edelmetallreserven verkauft. Nun soll per Volksabstimmung weiteren Veräusserungen ein Riegel vorgeschoben werden.
Bis vor zehn Jahren besass die Schweiz pro Kopf der Bevölkerung weltweit die weitaus grössten Goldreserven. Immer wieder wurde betont, ein Verkauf dieses «Volksvermögens» komme nicht in Frage. So erklärte zum Beispiel am 19. Juni 1995 das damalige Direktoriumsmitglied der Nationalbank, Jean Zwahlen: «Um es ganz offen zu sagen: Die Schweizer Nationalbank beabsichtigt in keinster Weise, ihre Goldreserven zu verkaufen. […] Für Tausende von Jahren stand Gold für Wohlstand und Status, für Vertrauen und Verlässlichkeit. Die Loyalität der Nationalbank gegenüber Gold stärkt ohne Zweifel ihren Ruf und ihre Glaubwürdigkeit.»
Kurz darauf war alles anders
Wie eine Bombe schlug am 5. März 1997 die Rede von Minister («Bundesrat») Arnold Koller im Nationalrat, unserem Bundesparlament, ein, als er aus heiterem Himmel propagierte, die Nationalbank solle für 7 Milliarden Franken «überflüssige» Goldreserven verkaufen.
Damals stand die Schweiz wegen «nachrichtenloser Vermögen» und angeblicher Fehler während des Zweiten Weltkriegs in der Kritik. Bundesrat Koller propagierte deshalb eine 7-Milliarden-Solidaritätsstiftung (unter anderem für Holocaust-Opfer), finanziert durch Goldverkäufe. Die Solidaritätsstiftung wurde zwar vom Volk an der Urne verworfen – verkauft wurde das Gold trotzdem: ab 2001 vorerst 1300 Tonnen, täglich während rund fünf Jahren 1 Tonne! Kaum war diese Aktion beendet, folgte der Verkauf weiterer 250 Tonnen; wiederum entgegen den vorgängigen Zusicherungen.
Bis 2001 besass unsere Nationalbank mit ihren 2590 Tonnen Gold noch volle 8 Prozent des gesamten behördlichen Goldes weltweit; eine enorme Reserve für ein Land von der Grösse der Schweiz.
Noch 1998 rühmte unsere Regierung («Bundesrat») diesen hohen Goldbestand mit folgenden Worten (amtliches Bulletin): «Die Deutschen haben etwa 3000 Tonnen Gold und 90 Millionen Einwohner. Wir haben 2600 Tonnen und 7 Millionen Einwohner. Die USA mit sehr viel mehr Einwohnern haben 8000 Tonnen, also nur ungefähr das Dreifache der Schweiz.»
Das hinderte die Schweiz nicht daran, kurz danach massive Goldverkäufe anzukündigen. Am 20. Mai 1999 erklärte der ehemalige amerikanische Notenbankpräsident Alan Greenspan vor dem amerikanischen Housebanking Committee: «Es ist ziemlich offensichtlich, dass Zentralbanken sich darüber im klaren sind, dass – wenn sie Goldverkäufe ankündigen – der Preis sinkt und niedrigere Notierungen ihnen tiefere Erlöse bringen. Kein Händler mit nur ein bisschen Selbstrespekt würde je eine solche Dummheit begehen.»
Die Schweizer Nationalbank aber hat im voraus angekündigt, sie werde die Hälfte ihres Goldes verkaufen.
Entsprechend miserabel war der Verkaufspreis. Schon zwei Jahre nach dem Verkauf hätte das Gold rund doppelt so viel Wert gehabt. Hätten wir die verkauften 1550 Tonnen heute noch, hätte die Nationalbank rund 70 Milliarden Franken mehr an Gold-Reserven (in Zahlen 70 000 000 000 Franken, umgerechnet etwa 45 000 000 000 Euro).
Zu betonen ist, dass sich unsere Bevölkerung nie zur Frage äussern konnte, ob Gold verkauft werden soll oder nicht; auch wenn es dabei um ihr eigenes Volksvermögen ging. Die politischen Diskussionen und die Volksabstimmungen betrafen nie die Frage des Verkaufs, sondern nur immer die Frage, wie ein Verkaufserlös verteilt werden solle.
Nicht einmal das Parlament hat je über den Goldverkauf abgestimmt. Allerdings muss es sich den Vorwurf gefallen lassen, dass es die gesetzlichen Möglichkeiten zum Goldverkauf erleichtert hat, wobei die meisten Parlamentarierinnen und Parlamentarier irregeführt wurden und nicht merkten oder gar nicht merken konnten, welche Auswirkungen die diversen Gesetzesrevisionen haben.
Die Goldverkäufe wurden immer im allerkleinsten Kreise abgesprochen und entschieden. Das war schon bei den Plänen zur erwähnten Solidaritätsstiftung so: Die Idee des Goldverkaufs im Wert von 7 Milliarden Franken (umgerechnet etwa 4,5 Milliarden Euro) wurde von Direktor Hans Meyer (einem der damaligen drei Direktoren der Nationalbank) dem damaligen Bundesrat Kaspar Villiger bei einem Waldspaziergang «verkauft».
Die geltende Regelung ist ebenso einfach wie besorgniserregend: Die drei Mitglieder des Nationalbankdirektoriums können im Alleingang beschliessen, ob und wieviel Gold verkauft wird. Sie brauchen nicht einmal grünes Licht vom Bundesrat.
Per l. Januar 2000 trat die neue Schweizer Bundesverfassung in Kraft. Auch wenn nichts dergleichen in der Verfassung steht, wird behauptet, damit sei die Goldbindung des Schweizerfrankens aufgehoben worden.
Kaum war die neue Bundesverfassung in Kraft, begannen die massiven Goldverkäufe mit der Begründung, die Nationalbank habe riesige Gewinne erzielt. Die «Neue Zürcher Zeitung» schrieb am 5. Januar 2001 euphorisch: «Goldsegen für die Nationalbank, 25,4 Milliarden Franken Netto-Aufwertungsgewinn.»
«Goldsegen»? Die Nationalbank hatte kein Gramm zusätzliches Gold erhalten! Sie hatte nur ihr Gold neu bewertet: Vom bisher gesetzlich fix vorgeschriebenen Umrechnungs-wert von 4595 Franken pro Kilogramm (umgerechnet etwa 3300 Euro) wurde das Gold in den Nationalbank-Büchern auf den aktuellen Marktpreis hinaufkorrigiert, welcher in jenem Moment 15391 Franken pro Kilo (umgerechnet etwa 11 000 Euro) betrug.
Indem das Gold mit diesem «Buchhaltertrick auf höchster Ebene» einfach zu einem viel höheren Preis verbucht wurde, wurde angeblich nicht mehr benötigtes Gold geschaffen, um einen Verkauf zu rechtfertigen.
Indem kurzerhand via Gewicht statt via Wert argumentiert wurde, wurde und wird dem Bürger Sand in die Augen gestreut. Wer die Nationalbank-Statistik liest, erkennt nicht, dass die Goldmenge sinkt, wenn gleichzeitig der Buchwert des Goldes nach oben korrigiert wird und somit das Total «Menge mal Preis» steigt. Bei steigenden Goldpreisen meint der Bürger, es gebe einen «Goldsegen», selbst wenn laufend Gold verkauft wird.
Das «Volksvermögen Gold» wurde ab 2001 nicht nur laufend verkauft. Auch verweigerten Nationalbank und Bundesrat die Auskunft, wo sich das noch verbliebene Gold befindet. Misstrauisch geworden, begannen Parlamentarier – von links bis rechts – Fragen zu stellen: Wo ist das Schweizer Gold eingelagert? Liegt es teilweise im Ausland? Ist es eventuell ausgeliehen und gar nicht mehr vorhanden?
Jede Antwort des Bundesrats musste noch misstrauischer machen, denn die Fragen wurde schlichtweg nicht beantwortet. Berühmt wurde die Antwort von Bundesrat Kaspar Villiger im Nationalratssaal auf die Anfrage von Nationalrat Paul Günter (2003): «Wo diese Goldbarren nun genau liegen, kann ich Ihnen leider nicht sagen, weil ich es auch nicht weiss, es nicht wissen muss und es nicht wissen will.»
Zwischen Gold und «Goldforderungen» besteht ein riesiger Unterschied: Goldforderungen – inklusive ausgeliehenem Gold – bestehen nur auf dem Papier. Nur wer Gold real besitzt, hat dieses auf sicher. Ein Anspruch auf Goldzahlung kann nur durchgesetzt werden, wenn der Schuldner dieses noch hat und zurückgeben will und kann. Die gemäss Nationalbank-Statistik ausgeliehenen 328 Tonnen Gold sind also nicht nur an unbekanntem Ort, sondern eventuell nicht mehr vorhanden und im Notfall gar nicht mehr einbringbar.
Vor diesem Hintergrund wird unsere Partei eine Volksabstimmung initiieren, in der drei Eckpunkte durchgesetzt werden sollen: Weitere Goldverkäufe durch die Nationalbank werden untersagt; sämtliches Nationalbank-Gold ist im Inland zu lagern; wenn die Nationalbank ihre Reserven erhöht, indirekt also die Geldmenge vergrössert, muss sie auch ihren Goldbestand angemessen erhöhen. •
*Der Rechtsanwalt und Ökonom Luzi Stamm ist seit 1991 Nationalrat (Bundesabgeordneter) der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Der Text ist ein Auszug einer im Sommer erscheinenden Broschüre, die über luzi.stamm@parl.ch zu bestellen ist.
Quelle: compact, Ausgabe 5/2011
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Freitag, 15. April 2011
Die Strategie der EU
EU will der Schweiz ihre Gesetze und ihre Rechtsprechung aufzwingen
von Dr. iur. Marianne Wüthrich, Zürich
Eine «Dynamisierung oder «Institutionalisierung» der rechtlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU fordern die Machthaber, so EU-Ratspräsident Van Rompuy oder Kommissionspräsident Barroso. Laut Tagespresse vom 12. März wollen die EU-Oberen mit der Schweiz erst weiterverhandeln, wenn diese sich die Gesetzgebung und die Gerichtsbarkeit aus Brüssel überstülpen lasse. Der eigentliche Zweck dieser Aktion ist nur zu offensichtlich: Der Schritt zum EU-Beitritt wäre danach nicht mehr gross. Da werden unsere Politiker in Bern und wir als Volk aber nicht mitmachen: Mit Recht beharrt die Schweiz auf eigenständigen Entscheiden.
Die mehr als hundert bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU seien unübersichtlich, und ihre Umsetzung sei aufwendig, klagen Brüsseler Politiker, deshalb brauche es dringend eine einheitliche Regelung für die Übernahme des EU-Rechts durch die Schweiz. Da lachen ja die Hühner! Etwas Unübersichtlicheres und Verworreneres als die aus allen Fugen platzende Rechtssammlung und Rechtsprechung der EU gibt es laut Fachleuten kein zweites Mal – und da wollen die Brüsseler Bürokratie-Profis mit ein paar bilateralen Verträgen nicht zu Rande kommen (die übrigens viel kürzer und verständlicher formuliert wären, wenn sie in Bern statt in Brüssel verfasst worden wären)?
Direkte Demokratie in der Schweiz – ein Stachel im Fleisch der EU-Machthaber
In Tat und Wahrheit stört die Zentralisten, dass die Schweiz allen Einverleibungsversuchen zum Trotz immer noch relativ eigenständig ist. Dank der direkten Demokratie wurde der Beitritt zum EWR oder zur EU von Volk und Ständen mehrmals klar abgelehnt. Zu den Bilateralen I und II hat der Souverän eine Referendumsabstimmung verlangt, und wenn auch die Rosinen in erster Linie in den Kuchenstücken der EU liegen, obwohl uns im Vorfeld jeweils von den Bundesbehörden das Blaue vom Himmel versprochen worden war, so besteht doch ein gewaltiger Unterschied zu den EU-Mitgliedstaaten, wo die jeweilige Exekutive unbehelligt von den Bürgern schalten und walten kann.
Wie im Artikel von Thomas Schuler, «Bertelsmann scheitert bei Übernahme von Kommunalverwaltungen», zu lesen ist, geht die Macht der Exekutive zum Beispiel in deutschen Städten sogar so weit, dass sie ohne Erlaubnis ihrer Bürger ihre eigene Verwaltung an globale Konzerne verkaufen können. Das wäre in Schweizer Gemeinden, wo das Volk bestimmt, undenkbar.
Dass bei jedem neuen Staatsvertrag und bei jeder Änderung eines bestehenden Vertrages mit einem Referendum gerechnet werden muss, zwingt den Bundesrat dazu, sich schon bei den Verhandlungen darüber Gedanken zu machen, welche Vertragsinhalte es in einer Volksabstimmung schwer haben könnten. Wenn die EU zum Beispiel neue Mitgliedsländer aufnimmt, muss das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit einem neuen Staatsvertrag auf diese ausgedehnt werden; auch dagegen kann das Referendum ergriffen werden. Und selbst ein Heer von internen und externen «Kommunikationsspezialisten» kann nicht immer verhindern, dass die ans Selberdenken gewohnten Stimmberechtigten der Classe politique zuweilen oft anders stimmen als die Parlamentarier.
Das ist Demokratie, meine Herren Politologen, für die Sie die Schweiz in Ihrem jeder Wissenschaftlichkeit spottenden «Demokratiebarometer» hinter Deutschland und Slowenien gesetzt haben. Demokratie heisst nämlich Volksherrschaft, und die haben wir in der Schweiz. Um dies festzustellen, braucht es keine modularisierten Fragebögen aus Berlin (auf Kosten der Schweizer Steuerzahler!), sondern die Fähigkeit, geschichtlich und politisch zu denken.
Anpassung der bilateralen Verträge: heutige Regelung
Die bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz basieren auf dem zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden EU-Recht. Da die Verträge zum Teil schon seit zehn oder mehr Jahren in Kraft sind, hat sich das EU-Recht inzwischen «weiterentwickelt», das heisst, es wurde geändert. Wenn die EU heute ein Gesetz ändert, das die Inhalte eines bilateralen Vertrages mit der Schweiz tangiert, muss in einem gemischten Ausschuss, also mit Verwaltungsbeamten der Schweiz und der EU, darüber verhandelt werden, ob die Schweiz die neue Regelung übernehmen will. Andernfalls hat sie die Möglichkeit, das betreffende Abkommen zu kündigen. So wurde das Landverkehrsabkommen (Transit-Lastwagenverkehr über die Nord–Süd-Achse der Schweiz) seit seinem Abschluss 1999 siebenmal durch den «Gemischten Landverkehrsausschuss Gemeinschaft/Schweiz» angepasst.
Wie viel einfacher wäre es doch für die Machthaber in Brüssel, wenn sie mit der Schweiz ein Abkommen schliessen könnten, wonach Änderungen des EU-Rechts automatisch ins Schweizer Recht übernommen werden müssten! «Einfacher» meint nicht die Büroarbeit, die mit der jetzigen Regelung verbunden ist. Das kann ja für die EU-Bürokraten nicht besonders mühsam sein, sind sie doch zahlreich vorhanden und solcherart «Chlüngeli»-Arbeit gewohnt. Vielmehr ist mit «einfacher» gemeint, dass die Brüsseler Zentrale nicht mehr vom Schweizer Stimmvolk gestört würde, das sich immer wieder einmengt und die Zentralisierung und Beherrschung Europas ähnlich dem gallischen Dorf in «Astérix und Obelix» behindert, indem es den unterworfenen Völkern der Römer – pardon, den EU-Mitgliedsländern – ständig vor Augen führt, dass es auch demokratischer, föderalistischer und dezentraler, ja sogar viel besser ginge.
Souverän und Bundesversammlung sollen ausgehebelt werden
Im Klartext würde das geplante Rahmenabkommen bedeuten, dass die Schweiz dazu verpflichtet wäre, EU-Recht in Schweizer Recht umzusetzen, ohne dass sie gefragt würde, ob es ihr passt oder nicht. Der Souverän – und die Bundesversammlung! – könnten ein für allemal ausgehebelt werden: Ähnlich wie bei den Naturpärken auf Gemeindeebene gäbe es auch hier nur eine einzige Grundsatzabstimmung, in der Volk und Stände ja oder nein sagen könnten, nachher müssten die Bundesbehörden EU-Rechtsänderungen in die eidgenössische Gesetzgebung transferieren, ohne dass das Volk, die Kantone und das Parlament etwas zu melden hätten.
Das wäre das Ende der direkten Demokratie, nicht nur in aussenpolitischen Fragen. 70 bis 80 Prozent der Legiferierung finden für die EU-Mitgliedstaaten in Brüssel statt, und für die Schweiz sähe dies bald auch so aus. Zur «Beruhigung» der ihre Unabhängigkeit liebenden Schweizerinnen und Schweizer versichert die EU-Kommission, «dass die Souveränität der Schweiz bei der Übernahme von EU-Recht garantiert sei». (vgl. «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) vom 3. Februar) In ähnlicher Manier wurden die Österreicher «beruhigt», als ihnen die Erhaltung ihrer Neutralität «garantiert» wurde, wenn sie ihre Soldaten in EU-Eingreiftruppen entsenden würden. «Verzell du das im Fährimaa!»
Einer derartigen Entmachtung des Souveräns werden wir Bürgerinnen und Bürger uns mit Entschiedenheit widersetzen! Zahlreich sind bereits die Proteste: Der Gewerkschaftsbund fürchtet mit Recht um die Schutzmassnahmen, die anlässlich der Öffnung des Arbeitsmarktes getroffen wurden (Lohn- und Arbeitszeitvorschriften, Kautionen und Voranmeldefristen für Selbständigerwerbende) und erklärt Abstriche für nicht verhandelbar. Die SVP kündigt an, dass sie «eine weitgehende Aufgabe der schweizerischen Souveränität keinesfalls akzeptieren werde», für die CVP «kommt die automatische Übernahme von EU-Recht nicht in Frage: Die Schweiz ist schliesslich nicht Mitglied der EU». Selbst die SP wird laut Nationalrat Hans-Jürg Fehr «zu einem automatischen Nachvollzug von EU-Recht nicht Hand bieten». (vgl. NZZ vom 9. Februar). Einzig die FDP hält es für legitim, auch die institutionellen Fragen zu verhandeln.
Keine fremden Richter
«Wir haben auch einhellig gelobt und festgesetzt, dass wir in den Tälern durchaus keinen Richter, der das Amt irgendwie um Geld oder Geldeswert erworben hat oder nicht unser Einwohner oder Landmann ist, annehmen sollen.» (Bundesbrief 1291)
Die Übernahme von EU-Recht in die eidgenössische Gesetzgebung genügt den Machthabern in Brüssel aber nicht. Selbstverständlich hängt das Rechtsleben eines Landes massgebend davon ab, wie die Gerichte und die Verwaltungsbehörden das Recht interpretieren und umsetzen. Gemäss der schweizerischen Tradition seit dem ersten Bund 1291 ist die Justiz in Bund und Kantonen nicht gewillt, ihre Eigenständigkeit aufzugeben. Die Rechtsprechung des EU-Gerichtshofes EUGH ist für sie nicht das Mass aller Dinge. So stellt Efta-Gerichtspräsident Baudenbacher bedauernd fest: «Der [schweizerische, d. V.] Gesetzgeber verpflichtet die schweizerischen Gerichte nicht zu einer europakompatiblen Auslegung des nachvollzogenen Rechts. Tatsächlich geht das Bundesgericht nach den Regeln der traditionellen helvetischen Methodenlehre vor. Das steht in klarem Gegensatz zum methodologischen Ansatz der supranationalen Gerichtshöfe in der EU und im EWR.» (Souveränität im Härtetest, S. 254)
Laut Baudenbacher betrachtet der EUGH das EU-Recht als eine dem nationalen Recht übergeordnete Rechtsordnung, welche die Souveränität der Nationalstaaten und ihrer Bürger direkt einschränkt. Seiner Meinung nach sollte das Bundesgericht die Souveränität der Schweiz und der Schweizer ebenfalls zugunsten der EU-Kompatibilität sausen lassen. Statt dessen verstehe das Bundesgericht das EU-Recht «lediglich im Sinne einer Inspirationsquelle» oder betreibe sogar die autonome Auslegung eines Bundesgesetzes, statt es «europakompatibel» auszulegen (S. 256).
EU-Kommission will richterliche Unabhängigkeit der Schweiz knacken
Ungeachtet der Tatsache, dass die Schweiz als Nicht-Mitgliedstaat keinerlei Verpflichtung hat, sich an die EU-Rechtsprechung zu halten, erkühnt sich die EU-Kommission, eine einheitliche Auslegung und Anwendung der bilateralen Abkommen bzw. des ihnen zugrundeliegenden EU-Rechts durch die Schweizer Rechtsprechung zu verlangen. Ja, sie geht sogar noch weiter: Auch die zukünftigen Entscheide des EUGH sollen für die Schweiz verbindlich sein.
Genau dies betreibt Efta-Gerichtspräsident Baudenbacher nach eigenen Angaben in bezug auf die EWR/Efta-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein, indem er die Entscheide des EUGH «dynamisiert», das heisst eins zu eins auf diese Nicht-EU-Staaten anwendet. Baudenbacher selbst gibt zu: «Vor allem in Norwegen wird der mit diesen Mechanismen verbundene Souveränitätsverlust beklagt.» (S. 259) Damit Baudenbacher auch die Schweiz in die Klauen seines Efta-Gerichtes bekommt, sollte die Schweiz seiner Ansicht nach zunächst dem EWR beitreten, was allerdings nur ein weiterer Zwischenschritt wäre: «Das ändert nichts daran, dass eine EU-Mitgliedschaft langfristig unausweichlich sein wird.» (S. 273)
Die EU-Kommission ihrerseits benimmt sich wider besseren Wissens seit geraumer Zeit so, als ob die Schweiz der Rechtsprechung des EUGH unterstehen würde. So reklamierte sie lautstark, als der Kanton Baselland sich gegen die von ennet der Grenze hereinströmende Flut von «Dienstleistungsunternehmen» wehrte, indem er eine siebentägige Meldepflicht einführte, um überprüfen zu können, ob es sich dabei auch wirklich um selbständige Unternehmen handelt und nicht etwa um Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber mit diesem Trick die Schweizer Massnahmen gegen Lohndumping unterlaufen wollen. Eine derartige Meldepflicht verstosse gegen die Rechtsprechung des EUGH, rügte die Kommission.
Eine derartige Einmischung in unsere Justiz weisen wir klar zurück.
Mut zur Eigenständigkeit
Wer die Souveränität der Schweiz erhalten will und Wert legt auf direktdemokratische Rechte der Bürgerinnen und Bürger, die mehr als Makulatur sind, wird nicht zögern, auf die «Dynamisierung» der Schweizer Gesetzgebung und der Schweizer Gerichtsbarkeit von Brüssels Gnaden dankend zu verzichten. Gleichzeitig setzen wir denjenigen Politikern, die unsere Grundversorgung (Agrarfreihandel, Elektrizitätsmarkt) in den freien Binnenmarkt der EU werfen wollen, ein energisches «Stopp!» entgegen.
Die Kleinmütigen mögen an einen Schweizer erinnert werden, der in einer schweren Zeit nicht zauderte, alles für die Erhaltung der eigenständigen Schweiz zu tun: «Schon zu Lebzeiten war Guisan noch weit mehr als General: Guisan war Gewährsmann und Garant für eine Schweiz, die sich treu bleibt. Für eine Schweiz, die den Mut und die Kraft hat, den eigenen Weg zu gehen. Für eine Schweiz, die nicht über Demokratie und Unabhängigkeit verhandelt. Auch dann nicht, wenn es einsam wird für eine Demokratie in einem Europa der Diktaturen. Guisan war Gewährsmann für den Sonderfall Schweiz.» (Bundesrat Ueli Maurer, 10. April). •
Autonomer und automatischer Nachvollzug
mw. Autonomer Nachvollzug: Seit dem Nein des Souveräns zum EWR-Beitritt (1992) wurden immer wieder Teile des Acquis communautaire von der Schweiz ins Bundesrecht übernommen, vor allem im Bereich des Wirtschaftsrechts. Beispiele sind das Kartellrecht, die Produktehaftpflicht, der Betriebsübergang oder Bestimmungen betreffend Massenentlassungen. Seit 2002 ist der Bundesrat gesetzlich verpflichtet, in seinen Botschaften an das Parlament jeweils das Verhältnis einer geplanten Vorlage zum europäischen Recht zu erläutern. Ein kürzlich erfolgter bedeutender Fall einseitiger Rechtsübernahme war die Verankerung des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Diese freiwillige Übernahme von EU-Recht wird als «autonomer Nachvollzug» bezeichnet.
EU-Beitrittsbefürworter kritisieren, die Rechtsübernahme sei nicht wirklich «autonom», der Schweiz bleibe oft nichts anderes übrig, weil ihre Unternehmen andernfalls einen Wettbewerbsnachteil in Kauf nehmen müssten. Sie behaupten, wenn die Schweiz der EU beitreten würde, könnte sie das Gemeinschaftsrecht mitbestimmen. Allerdings können wir jeden Tag der Presse entnehmen, wer in der EU tatsächlich mitbestimmt – die Kleinstaaten sind es jedenfalls nicht.
EU-Skeptiker kritisieren demgegenüber, dass einige Bundesämter (Bundesamt für Statistik, Amt für Raumentwicklung, EU-Integrationsbüro und andere) in vorauseilendem Gehorsam vieles aus der EU übernehmen, worauf die Schweiz gescheiter verzichten sollte: So zum Beispiel die ganze Regionalpolitik mit ihren Metropolitanräumen, Naturpärken und Interreg-Räumen, die zur föderalistischen und kleinräumigen Schweizer Struktur in keiner Weise passt, sondern einzig darauf angelegt ist, die Schweiz für einen späteren EU-Beitritt zurechtzukneten.
Trotz berechtigter Einwände gegen den teilweise ausufernden autonomen Nachvollzug bleibt die Souveränität der Schweiz dabei dennoch gewahrt: Rechtlich steht es der Schweiz frei, eine Regelung der EU zu übernehmen oder darauf zu verzichten. Dies wird deutlich anhand der Kritik von EU-Turbo Carl Baudenbacher*. Dieser moniert, der Nachvollzug habe «etwas Chaotisches» an sich, das heisst, er finde nicht regelmässig statt und könne von Parlamentariern «blockiert oder verwässert» werden. Baudenbacher beklagt, dass keine Kontrolle des inhaltlich korrekten Nachvollzugs «durch ein Überwachungsorgan nach dem Vorbild der Europäischen Kommission» erfolge (sic!) und dass «der Zugang zum EUGH fehle» (sic!).1 Damit wird deutlich: Der Nachvollzug ist tatsächlich autonom.
Automatischer Nachvollzug: Demgegenüber hätte der automatische oder systematische Nachvollzug von EU-Recht, wie ihn der EU-Ratspräsident und die EU-Kommission der Schweiz gerne aufdrängen möchten, tatsächlich einen massiven Souveränitätsverlust der Schweiz und vor allem eine starke Einschränkung der direktdemokratischen Rechte der Stimmberechtigten zur Folge.
1 Souveränität im Härtetest, Zürich 2010, S. 253f. (ISBN 978-3-03823-649-8)
*Carl Baudenbacher ist Mitautor der EU-Beitritts-Propagandaschrift «Souveränität im Härtetest» des Think tanks avenir suisse. Er ist Präsident des Efta-Gerichtshofs, dessen Tätigkeit nach eigenen Angaben vor allem darin besteht, den Efta-/EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein die Entscheide des EUGH überzustülpen; zudem Professor und Institutsdirektor an der Universität St. Gallen für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht. Ausser zur EU hat Baudenbacher auch enge Kontakte zu den USA: Von 1994 bis 2005 war er ständiger Gastprofessor an der University of Texas School of Law.
von Dr. iur. Marianne Wüthrich, Zürich
Eine «Dynamisierung oder «Institutionalisierung» der rechtlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU fordern die Machthaber, so EU-Ratspräsident Van Rompuy oder Kommissionspräsident Barroso. Laut Tagespresse vom 12. März wollen die EU-Oberen mit der Schweiz erst weiterverhandeln, wenn diese sich die Gesetzgebung und die Gerichtsbarkeit aus Brüssel überstülpen lasse. Der eigentliche Zweck dieser Aktion ist nur zu offensichtlich: Der Schritt zum EU-Beitritt wäre danach nicht mehr gross. Da werden unsere Politiker in Bern und wir als Volk aber nicht mitmachen: Mit Recht beharrt die Schweiz auf eigenständigen Entscheiden.
Die mehr als hundert bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU seien unübersichtlich, und ihre Umsetzung sei aufwendig, klagen Brüsseler Politiker, deshalb brauche es dringend eine einheitliche Regelung für die Übernahme des EU-Rechts durch die Schweiz. Da lachen ja die Hühner! Etwas Unübersichtlicheres und Verworreneres als die aus allen Fugen platzende Rechtssammlung und Rechtsprechung der EU gibt es laut Fachleuten kein zweites Mal – und da wollen die Brüsseler Bürokratie-Profis mit ein paar bilateralen Verträgen nicht zu Rande kommen (die übrigens viel kürzer und verständlicher formuliert wären, wenn sie in Bern statt in Brüssel verfasst worden wären)?
Direkte Demokratie in der Schweiz – ein Stachel im Fleisch der EU-Machthaber
In Tat und Wahrheit stört die Zentralisten, dass die Schweiz allen Einverleibungsversuchen zum Trotz immer noch relativ eigenständig ist. Dank der direkten Demokratie wurde der Beitritt zum EWR oder zur EU von Volk und Ständen mehrmals klar abgelehnt. Zu den Bilateralen I und II hat der Souverän eine Referendumsabstimmung verlangt, und wenn auch die Rosinen in erster Linie in den Kuchenstücken der EU liegen, obwohl uns im Vorfeld jeweils von den Bundesbehörden das Blaue vom Himmel versprochen worden war, so besteht doch ein gewaltiger Unterschied zu den EU-Mitgliedstaaten, wo die jeweilige Exekutive unbehelligt von den Bürgern schalten und walten kann.
Wie im Artikel von Thomas Schuler, «Bertelsmann scheitert bei Übernahme von Kommunalverwaltungen», zu lesen ist, geht die Macht der Exekutive zum Beispiel in deutschen Städten sogar so weit, dass sie ohne Erlaubnis ihrer Bürger ihre eigene Verwaltung an globale Konzerne verkaufen können. Das wäre in Schweizer Gemeinden, wo das Volk bestimmt, undenkbar.
Dass bei jedem neuen Staatsvertrag und bei jeder Änderung eines bestehenden Vertrages mit einem Referendum gerechnet werden muss, zwingt den Bundesrat dazu, sich schon bei den Verhandlungen darüber Gedanken zu machen, welche Vertragsinhalte es in einer Volksabstimmung schwer haben könnten. Wenn die EU zum Beispiel neue Mitgliedsländer aufnimmt, muss das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit einem neuen Staatsvertrag auf diese ausgedehnt werden; auch dagegen kann das Referendum ergriffen werden. Und selbst ein Heer von internen und externen «Kommunikationsspezialisten» kann nicht immer verhindern, dass die ans Selberdenken gewohnten Stimmberechtigten der Classe politique zuweilen oft anders stimmen als die Parlamentarier.
Das ist Demokratie, meine Herren Politologen, für die Sie die Schweiz in Ihrem jeder Wissenschaftlichkeit spottenden «Demokratiebarometer» hinter Deutschland und Slowenien gesetzt haben. Demokratie heisst nämlich Volksherrschaft, und die haben wir in der Schweiz. Um dies festzustellen, braucht es keine modularisierten Fragebögen aus Berlin (auf Kosten der Schweizer Steuerzahler!), sondern die Fähigkeit, geschichtlich und politisch zu denken.
Anpassung der bilateralen Verträge: heutige Regelung
Die bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz basieren auf dem zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden EU-Recht. Da die Verträge zum Teil schon seit zehn oder mehr Jahren in Kraft sind, hat sich das EU-Recht inzwischen «weiterentwickelt», das heisst, es wurde geändert. Wenn die EU heute ein Gesetz ändert, das die Inhalte eines bilateralen Vertrages mit der Schweiz tangiert, muss in einem gemischten Ausschuss, also mit Verwaltungsbeamten der Schweiz und der EU, darüber verhandelt werden, ob die Schweiz die neue Regelung übernehmen will. Andernfalls hat sie die Möglichkeit, das betreffende Abkommen zu kündigen. So wurde das Landverkehrsabkommen (Transit-Lastwagenverkehr über die Nord–Süd-Achse der Schweiz) seit seinem Abschluss 1999 siebenmal durch den «Gemischten Landverkehrsausschuss Gemeinschaft/Schweiz» angepasst.
Wie viel einfacher wäre es doch für die Machthaber in Brüssel, wenn sie mit der Schweiz ein Abkommen schliessen könnten, wonach Änderungen des EU-Rechts automatisch ins Schweizer Recht übernommen werden müssten! «Einfacher» meint nicht die Büroarbeit, die mit der jetzigen Regelung verbunden ist. Das kann ja für die EU-Bürokraten nicht besonders mühsam sein, sind sie doch zahlreich vorhanden und solcherart «Chlüngeli»-Arbeit gewohnt. Vielmehr ist mit «einfacher» gemeint, dass die Brüsseler Zentrale nicht mehr vom Schweizer Stimmvolk gestört würde, das sich immer wieder einmengt und die Zentralisierung und Beherrschung Europas ähnlich dem gallischen Dorf in «Astérix und Obelix» behindert, indem es den unterworfenen Völkern der Römer – pardon, den EU-Mitgliedsländern – ständig vor Augen führt, dass es auch demokratischer, föderalistischer und dezentraler, ja sogar viel besser ginge.
Souverän und Bundesversammlung sollen ausgehebelt werden
Im Klartext würde das geplante Rahmenabkommen bedeuten, dass die Schweiz dazu verpflichtet wäre, EU-Recht in Schweizer Recht umzusetzen, ohne dass sie gefragt würde, ob es ihr passt oder nicht. Der Souverän – und die Bundesversammlung! – könnten ein für allemal ausgehebelt werden: Ähnlich wie bei den Naturpärken auf Gemeindeebene gäbe es auch hier nur eine einzige Grundsatzabstimmung, in der Volk und Stände ja oder nein sagen könnten, nachher müssten die Bundesbehörden EU-Rechtsänderungen in die eidgenössische Gesetzgebung transferieren, ohne dass das Volk, die Kantone und das Parlament etwas zu melden hätten.
Das wäre das Ende der direkten Demokratie, nicht nur in aussenpolitischen Fragen. 70 bis 80 Prozent der Legiferierung finden für die EU-Mitgliedstaaten in Brüssel statt, und für die Schweiz sähe dies bald auch so aus. Zur «Beruhigung» der ihre Unabhängigkeit liebenden Schweizerinnen und Schweizer versichert die EU-Kommission, «dass die Souveränität der Schweiz bei der Übernahme von EU-Recht garantiert sei». (vgl. «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) vom 3. Februar) In ähnlicher Manier wurden die Österreicher «beruhigt», als ihnen die Erhaltung ihrer Neutralität «garantiert» wurde, wenn sie ihre Soldaten in EU-Eingreiftruppen entsenden würden. «Verzell du das im Fährimaa!»
Einer derartigen Entmachtung des Souveräns werden wir Bürgerinnen und Bürger uns mit Entschiedenheit widersetzen! Zahlreich sind bereits die Proteste: Der Gewerkschaftsbund fürchtet mit Recht um die Schutzmassnahmen, die anlässlich der Öffnung des Arbeitsmarktes getroffen wurden (Lohn- und Arbeitszeitvorschriften, Kautionen und Voranmeldefristen für Selbständigerwerbende) und erklärt Abstriche für nicht verhandelbar. Die SVP kündigt an, dass sie «eine weitgehende Aufgabe der schweizerischen Souveränität keinesfalls akzeptieren werde», für die CVP «kommt die automatische Übernahme von EU-Recht nicht in Frage: Die Schweiz ist schliesslich nicht Mitglied der EU». Selbst die SP wird laut Nationalrat Hans-Jürg Fehr «zu einem automatischen Nachvollzug von EU-Recht nicht Hand bieten». (vgl. NZZ vom 9. Februar). Einzig die FDP hält es für legitim, auch die institutionellen Fragen zu verhandeln.
Keine fremden Richter
«Wir haben auch einhellig gelobt und festgesetzt, dass wir in den Tälern durchaus keinen Richter, der das Amt irgendwie um Geld oder Geldeswert erworben hat oder nicht unser Einwohner oder Landmann ist, annehmen sollen.» (Bundesbrief 1291)
Die Übernahme von EU-Recht in die eidgenössische Gesetzgebung genügt den Machthabern in Brüssel aber nicht. Selbstverständlich hängt das Rechtsleben eines Landes massgebend davon ab, wie die Gerichte und die Verwaltungsbehörden das Recht interpretieren und umsetzen. Gemäss der schweizerischen Tradition seit dem ersten Bund 1291 ist die Justiz in Bund und Kantonen nicht gewillt, ihre Eigenständigkeit aufzugeben. Die Rechtsprechung des EU-Gerichtshofes EUGH ist für sie nicht das Mass aller Dinge. So stellt Efta-Gerichtspräsident Baudenbacher bedauernd fest: «Der [schweizerische, d. V.] Gesetzgeber verpflichtet die schweizerischen Gerichte nicht zu einer europakompatiblen Auslegung des nachvollzogenen Rechts. Tatsächlich geht das Bundesgericht nach den Regeln der traditionellen helvetischen Methodenlehre vor. Das steht in klarem Gegensatz zum methodologischen Ansatz der supranationalen Gerichtshöfe in der EU und im EWR.» (Souveränität im Härtetest, S. 254)
Laut Baudenbacher betrachtet der EUGH das EU-Recht als eine dem nationalen Recht übergeordnete Rechtsordnung, welche die Souveränität der Nationalstaaten und ihrer Bürger direkt einschränkt. Seiner Meinung nach sollte das Bundesgericht die Souveränität der Schweiz und der Schweizer ebenfalls zugunsten der EU-Kompatibilität sausen lassen. Statt dessen verstehe das Bundesgericht das EU-Recht «lediglich im Sinne einer Inspirationsquelle» oder betreibe sogar die autonome Auslegung eines Bundesgesetzes, statt es «europakompatibel» auszulegen (S. 256).
EU-Kommission will richterliche Unabhängigkeit der Schweiz knacken
Ungeachtet der Tatsache, dass die Schweiz als Nicht-Mitgliedstaat keinerlei Verpflichtung hat, sich an die EU-Rechtsprechung zu halten, erkühnt sich die EU-Kommission, eine einheitliche Auslegung und Anwendung der bilateralen Abkommen bzw. des ihnen zugrundeliegenden EU-Rechts durch die Schweizer Rechtsprechung zu verlangen. Ja, sie geht sogar noch weiter: Auch die zukünftigen Entscheide des EUGH sollen für die Schweiz verbindlich sein.
Genau dies betreibt Efta-Gerichtspräsident Baudenbacher nach eigenen Angaben in bezug auf die EWR/Efta-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein, indem er die Entscheide des EUGH «dynamisiert», das heisst eins zu eins auf diese Nicht-EU-Staaten anwendet. Baudenbacher selbst gibt zu: «Vor allem in Norwegen wird der mit diesen Mechanismen verbundene Souveränitätsverlust beklagt.» (S. 259) Damit Baudenbacher auch die Schweiz in die Klauen seines Efta-Gerichtes bekommt, sollte die Schweiz seiner Ansicht nach zunächst dem EWR beitreten, was allerdings nur ein weiterer Zwischenschritt wäre: «Das ändert nichts daran, dass eine EU-Mitgliedschaft langfristig unausweichlich sein wird.» (S. 273)
Die EU-Kommission ihrerseits benimmt sich wider besseren Wissens seit geraumer Zeit so, als ob die Schweiz der Rechtsprechung des EUGH unterstehen würde. So reklamierte sie lautstark, als der Kanton Baselland sich gegen die von ennet der Grenze hereinströmende Flut von «Dienstleistungsunternehmen» wehrte, indem er eine siebentägige Meldepflicht einführte, um überprüfen zu können, ob es sich dabei auch wirklich um selbständige Unternehmen handelt und nicht etwa um Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber mit diesem Trick die Schweizer Massnahmen gegen Lohndumping unterlaufen wollen. Eine derartige Meldepflicht verstosse gegen die Rechtsprechung des EUGH, rügte die Kommission.
Eine derartige Einmischung in unsere Justiz weisen wir klar zurück.
Mut zur Eigenständigkeit
Wer die Souveränität der Schweiz erhalten will und Wert legt auf direktdemokratische Rechte der Bürgerinnen und Bürger, die mehr als Makulatur sind, wird nicht zögern, auf die «Dynamisierung» der Schweizer Gesetzgebung und der Schweizer Gerichtsbarkeit von Brüssels Gnaden dankend zu verzichten. Gleichzeitig setzen wir denjenigen Politikern, die unsere Grundversorgung (Agrarfreihandel, Elektrizitätsmarkt) in den freien Binnenmarkt der EU werfen wollen, ein energisches «Stopp!» entgegen.
Die Kleinmütigen mögen an einen Schweizer erinnert werden, der in einer schweren Zeit nicht zauderte, alles für die Erhaltung der eigenständigen Schweiz zu tun: «Schon zu Lebzeiten war Guisan noch weit mehr als General: Guisan war Gewährsmann und Garant für eine Schweiz, die sich treu bleibt. Für eine Schweiz, die den Mut und die Kraft hat, den eigenen Weg zu gehen. Für eine Schweiz, die nicht über Demokratie und Unabhängigkeit verhandelt. Auch dann nicht, wenn es einsam wird für eine Demokratie in einem Europa der Diktaturen. Guisan war Gewährsmann für den Sonderfall Schweiz.» (Bundesrat Ueli Maurer, 10. April). •
Autonomer und automatischer Nachvollzug
mw. Autonomer Nachvollzug: Seit dem Nein des Souveräns zum EWR-Beitritt (1992) wurden immer wieder Teile des Acquis communautaire von der Schweiz ins Bundesrecht übernommen, vor allem im Bereich des Wirtschaftsrechts. Beispiele sind das Kartellrecht, die Produktehaftpflicht, der Betriebsübergang oder Bestimmungen betreffend Massenentlassungen. Seit 2002 ist der Bundesrat gesetzlich verpflichtet, in seinen Botschaften an das Parlament jeweils das Verhältnis einer geplanten Vorlage zum europäischen Recht zu erläutern. Ein kürzlich erfolgter bedeutender Fall einseitiger Rechtsübernahme war die Verankerung des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Diese freiwillige Übernahme von EU-Recht wird als «autonomer Nachvollzug» bezeichnet.
EU-Beitrittsbefürworter kritisieren, die Rechtsübernahme sei nicht wirklich «autonom», der Schweiz bleibe oft nichts anderes übrig, weil ihre Unternehmen andernfalls einen Wettbewerbsnachteil in Kauf nehmen müssten. Sie behaupten, wenn die Schweiz der EU beitreten würde, könnte sie das Gemeinschaftsrecht mitbestimmen. Allerdings können wir jeden Tag der Presse entnehmen, wer in der EU tatsächlich mitbestimmt – die Kleinstaaten sind es jedenfalls nicht.
EU-Skeptiker kritisieren demgegenüber, dass einige Bundesämter (Bundesamt für Statistik, Amt für Raumentwicklung, EU-Integrationsbüro und andere) in vorauseilendem Gehorsam vieles aus der EU übernehmen, worauf die Schweiz gescheiter verzichten sollte: So zum Beispiel die ganze Regionalpolitik mit ihren Metropolitanräumen, Naturpärken und Interreg-Räumen, die zur föderalistischen und kleinräumigen Schweizer Struktur in keiner Weise passt, sondern einzig darauf angelegt ist, die Schweiz für einen späteren EU-Beitritt zurechtzukneten.
Trotz berechtigter Einwände gegen den teilweise ausufernden autonomen Nachvollzug bleibt die Souveränität der Schweiz dabei dennoch gewahrt: Rechtlich steht es der Schweiz frei, eine Regelung der EU zu übernehmen oder darauf zu verzichten. Dies wird deutlich anhand der Kritik von EU-Turbo Carl Baudenbacher*. Dieser moniert, der Nachvollzug habe «etwas Chaotisches» an sich, das heisst, er finde nicht regelmässig statt und könne von Parlamentariern «blockiert oder verwässert» werden. Baudenbacher beklagt, dass keine Kontrolle des inhaltlich korrekten Nachvollzugs «durch ein Überwachungsorgan nach dem Vorbild der Europäischen Kommission» erfolge (sic!) und dass «der Zugang zum EUGH fehle» (sic!).1 Damit wird deutlich: Der Nachvollzug ist tatsächlich autonom.
Automatischer Nachvollzug: Demgegenüber hätte der automatische oder systematische Nachvollzug von EU-Recht, wie ihn der EU-Ratspräsident und die EU-Kommission der Schweiz gerne aufdrängen möchten, tatsächlich einen massiven Souveränitätsverlust der Schweiz und vor allem eine starke Einschränkung der direktdemokratischen Rechte der Stimmberechtigten zur Folge.
1 Souveränität im Härtetest, Zürich 2010, S. 253f. (ISBN 978-3-03823-649-8)
*Carl Baudenbacher ist Mitautor der EU-Beitritts-Propagandaschrift «Souveränität im Härtetest» des Think tanks avenir suisse. Er ist Präsident des Efta-Gerichtshofs, dessen Tätigkeit nach eigenen Angaben vor allem darin besteht, den Efta-/EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein die Entscheide des EUGH überzustülpen; zudem Professor und Institutsdirektor an der Universität St. Gallen für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht. Ausser zur EU hat Baudenbacher auch enge Kontakte zu den USA: Von 1994 bis 2005 war er ständiger Gastprofessor an der University of Texas School of Law.
Dienstag, 1. Februar 2011
Hütet Euch vor den Medien
Widerstand gegen die Preisgabe der Schweiz
Von Dr. Christoph Blocher, Herrliberg
(Auszüge aus der Albisgüetli-Rede vom 21. Januar 2011)
Die Kunst der Rede und Gegenrede, der Argumente und der Gegenargumente wird immer seltener. Darauf verzichtet nun auch das Schweizer Fernsehen mit dem neuen De-Weck-Konzept in der «Arena».
Aber, aber, lieber Herr de Weck, liebes Staatsfernsehen: Warum diese Angst vor den Bürgern?
Natürlich wissen wir, dass Sie, Herr de Weck, dem «Club Hélvetique» angehörten, der die direkte Demokratie nicht sehr hoch schätzt und der missliebige Volksentscheide verbieten möchte. Aber es gibt doch auch Menschen ausserhalb ihres «Clubs». Echte Demokraten eben.
Natürlich wissen wir, Herr de Weck, dass man – besonders im Wahljahr 2011 – die SVP ausschalten will. Etwas anderes haben wir von Ihnen als Euro-Turbo, Demokratiefeind und SVP-Hasser auch nicht erwartet. Mit Ihrem neuen Chef von Radio und Fernsehen, Rudolf Matter, können Sie sehr zufrieden sein. Er verkündet bereits, dass in der «Arena» von der SVP keine «differenzierte, lösungsorientierte Ansätze» zu erwarten seien.
Wenn im Wahljahr 2011 eine «Arena» ohne echte Diskussion und ohne Auseinandersetzungen stattfindet, dürfen wir uns auf ein heuchlerisches Jahr vorbereiten. Eine «Arena» als «Sternstunde Philosophie», wie Toni Brunner dies treffend bezeichnete, brauchen wir nicht.
Heuchlerische, verlogene Harmonie schadet der politischen Kultur und bringt keine guten Lösungen. Wir dürfen dies von unserem Staatsfernsehen nicht schulterzuckend und resigniert hinnehmen.
Gegengewicht setzen!
Ich rufe dazu auf, dass wir eine eigene «Arena» organisieren, mit echten Duellen unter profilierten politischen Köpfen verschiedener Parteien. Leute, die um Meinungen ringen und sich nicht in der Harmonie suhlen. Vielleicht auch jeden Freitagabend, auf einem schweizweit zu empfangenden Privatsender. Aber man müsste natürlich mit dem mächtigen, gebührenfinanzierten Monopolfernsehen nett und anständig sein. Darum darf diese echte «Arena» nicht gleichzeitig zur besten Sendezeit von 22.30 bis 24.00 Uhr senden, sondern bereits von 20.30 bis 22.00 Uhr. Danach haben die Zuschauer eine halbe Stunde Zeit, um sich vor der langweiligen SRG-Arena schon einmal das Pyjama anzuziehen.
Verzerrungen im Radio
In der deutschen Zeitung «Die Zeit», die einmal in der Woche eine von linken Journalisten betreute Schweizer Seite herausbringt, erschien ein Interview mit dem Chef der Euro-Staaten, dem luxemburgischen Ministerpräsidenten Jean-Claude Juncker. Dabei legte dieser offen dar, wie das Grossreich EU über den selbständigen, demokratischen, stabilen, friedliebenden und neutralen Kleinstaat Schweiz denkt. Die Schweiz sei, so sagte er, kein «aufstrebendes Projekt». Junckers Euro-Staaten mit Junckers Euro-Währung sind offenbar ein besonders «aufstrebendes Projekt»!
Weiter führte er aus: «Es bleibt nämlich ein geostrategisches Unding, dass wir» – er sprach von der Schweiz – «diesen weissen Fleck auf der Landkarte haben.»
Ich kommentierte diese Ungeheuerlichkeit auf Tele-Blocher und erwähnte, dass ich eine solche Sprache aus der Geschichte kenne. So habe auch Hitler über die Schweiz gesprochen.
Später traf ich mich zu einem Streitgespräch mit Herrn Juncker im ausverkauften Zürcher Schauspielhaus. Am Morgen danach berichteten Radio DRS 1 und DRS 4 News: Hintergrund der Kontroverse sei eine frühere Aussage Junckers, dass es für die EU geostrategisch «wenig Sinn» mache, dass die Schweiz nicht Mitglied sei. Das Wort «Unding» wurde flugs zum «wenig Sinn machen».
Und DRS weiter: Blocher habe geantwortet: Das seien solche Aussagen, «die an die Zeit Hitlers erinnern würden.»
Ich erfuhr davon durch empörte Radiohörer, die am Vortag an der Veranstaltung gewesen waren.
Sie rieten mir dringend, eine Beschwerde einzureichen. Doch wir sind gebrannte Kinder! Eine kürzlich eingereichte Beschwerde gegen das Schweizer Fernsehen, das in die Sendung «Club» nach der erfolgreichen Abstimmung über die Ausschaffungsinitiative zu einer Diskussion neben fünf Initiativgegnern einen einzigen Befürworter eingeladen hatte, wurde abgelehnt. Die Beschwerde-Instanz fand, das sei eine «ausgewogene Zusammensetzung» gewesen.
Anpassung oder Widerstand
Aber Sie müssen auch wissen: Die Auseinandersetzung zwischen Freiheit und Unfreiheit geht weiter und ist nie abgeschlossen! Der imperialistische Ausdruck Junckers vom «weissen Fleck Schweiz» auf der Landkarte und vom «geostrategischen Unding» erinnert uns daran und rüttelt hoffentlich auf.
Immer wieder wird von Aussen eine Anpassung an die grossen, die Freiheit beengenden oder abbauenden Systeme verlangt. Dass die Anpasser in den führenden Schichten sind, ist begreiflich. Wenn die Freiheit des Volkes beschnitten wird, bekommen die Amtsträger mehr Freiraum und Macht. Sie gewinnen an Bedeutung, erhalten Posten und Pöstchen und viel, viel Pekuniäres.
Als es 1992 um den EWR ging, war die Anpassung und der Wille zur Preisgabe der Freiheit und Unabhängigkeit der Schweiz wohl am ausgeprägtesten. Alle, die gesamte politische, wirtschaftliche und akademische Elite – mit Ausnahme einzelner Rufer in der Wüste – schlossen sich zusammen, um die Schweiz in den EWR und anschliessend in die EU zu führen!
Aber, meine Damen und Herren, es ist doch tröstlich: Auch das ist nicht gelungen!
Widerstand oder Anpassung war auch damals wie stets in der 700-jährigen Geschichte der Schweiz die Grundfrage. Die Schweiz – diesmal das Schweizer Volk und zwei Drittel der Kantone – sind der Ablehnung der SVP gefolgt und haben sich für die Freiheit und damit für die Schweiz entschieden!
Die Kräfte des Widerstands
Dankbar dürfen wir feststellen: Bis heute haben sich nicht die Anpasser, sondern die Freiheitskämpfer durchgesetzt. Mindestens bei den Hauptangriffen auf die Schweiz. Aber wir wissen auch: Den Kampf für die Freiheit gewinnt man nicht umsonst. Wer nicht die Mühsal dieses Freiheitskampfes auf sich nimmt, wer nicht Verunglimpfungen, Drohungen und Ausgrenzungen erträgt, kann sich nicht auf den Weg zur Erringung der Freiheit machen. Das ist seit siebenhundert Jahren so und insbesondere heute wieder.
Wie steht es heute mit dem Druck aus dem Ausland? Wie mit dem Anpassen? Wie mit dem Widerstand gegen diesen Druck?
Der Druck sei gewaltig – wird 2010 im Bundeshaus repetiert. Von «Peitschen», von aufmarschierender «Kavallerie», von der Schweiz als «geostrategischem Unding», von Drohungen, die EU schliesse keine bilateralen Verträge mehr ab, vom Zwang zur Übernahme von EU-Recht und vielem mehr wird geredet, geschwafelt, gemunkelt, geschrieben, gesendet.
Aber nicht nur dieser Druck aus dem Ausland bedeutet die Fortsetzung der Geschichte. Leider sind auch die Anpasser wieder – wie so oft in der Geschichte – weit verbreitet. Schon übernimmt man die Argumente und die Sprache der Angreifer, anstatt ihnen entschieden entgegenzutreten. Man faselt von multilateralen Konstruktionen, von Rahmenverträgen, von institutionellen Bindungen und vielerlei mehr, lauter intelligent tönende Vorhaben, die niemand richtig versteht, die aber im Grunde nichts anderes wollen, als die Unabhängigkeit der Schweiz zu unterwandern und diese abzuschaffen, um letztlich die Schweiz in die EU zu führen.
Leider wollen mit Ausnahme der SVP alle Parteien – SP, CVP und FDP – die Unabhängigkeit des Landes preisgegeben. Sie predigen Widerstand und trinken Anpassung. Die Bundesverwaltung an vorderster Front: Ihr Ziel ist der EU-Beitritt!
Das gilt leider auch für den Bundesrat selber. Natürlich will man dies im Wahljahr 2011 nicht mehr so offen sagen. So soll Frau Bundesrätin Leuthard am CSU-Parteitag in Deutschland erklärt haben, «die Schweiz werde wegen der Schwäche des Euro derzeit keine Beitrittsdiskussion anzetteln». Man weiss schliesslich: Das Schweizer Volk hängt an der Unabhängigkeit des Landes. Alle Umfragen beweisen es:
Das Volk will nicht
75 Prozent wollen nicht, dass die Schweiz der EU beitritt, über 80 Prozent – es sei ein Spitzenresultat – seien für das Festhalten an der dauernden Neutralität.
Die Verteidigung schweizerischer Werte nimmt – gerade auch bei den Jungen – zu. Darum reden die Anpasser genau so. Sie wollen glauben machen, man wolle das Gegenteil von dem, was sie tatsächlich wollen. Statt vom strategischen Ziel der Aussenpolitik zu reden, plappert man von «Bilateralismus», spricht von der «aktiven Neutralität» und tut so, als nähme man die Neutralität ernst. Gleichzeitig sendet man Truppen ins Ausland, will in den UNO-Sicherheitsrat, wo über Krieg und Frieden entschieden wird, mischt sich in Grosshändel ein.
Und Frau Bundesrätin Leuthard schiebt am CSU-Parteitag nach: «Die Landesregierung plant aber Schritte zur Integration».
Frau Bundespräsidentin! Sehen Sie, die alten Eidgenossen ersetzten das Wort Neutralität mit «Stillesitzen». Aktive Neutralität ist dazu ein Widerspruch, ein Widerspruch in sich selbst.
Das ist fast, wie wenn Sie sagen würden: ein «sparsamer Sozialdemokrat». Oder ein «gradliniger Christdemokrat». Es heisst nicht zufällig: «Ich bin nicht krumm, ich bin nicht grad, ich bin ein Christlichdemokrat.»
Der Druck aus dem Ausland ist da, die Anpasser auch – leider bis in die eigene Regierung, bis zur Mehrheit im Parlament und leider auch einzelne wenige Wirtschaftsleute, wie der Chef der Credit Suisse, Walter Kielholz. Auch auffallend viele Lehrstuhlinhaber sind unter den Angepassten zu finden.
Doch bleiben wir nüchtern:
Der Widerstand gegen die Preisgabe der Schweiz,
der Widerstand gegen den Druck von aussen – es handelt sich bestenfalls um «Drücklein»
der Widerstand gegen den EU-Beitritt,
der Widerstand gegen die Ausschaltung der direkten Demokratie,
der Widerstand gegen die Missachtung der Neutralität,
der Widerstand gegen Larifari in der Ausländer-, Asyl- und Sanspapier-Politik,
der Widerstand gegen die Aushöhlung der schweizerischen Staatssäulen,
der Widerstand gegen die Unterwanderung der Unabhängigkeit
wird seit 20 Jahren durch die SVP – als einziger Partei – konkret verkörpert. Diese Widerstandsbewegung weicht nicht. Die SVP ist nicht umsonst die stärkste Partei geworden.
Gerade heute ist Widerstand erste Pflicht. Wer die Schweiz retten will, wird 2011 die SVP wählen müssen! Weil sie noch zur Schweiz steht!
Nur wenn die SVP die Wahlen gewinnt, wird das Einstehen für die Schweiz auch in Bern wieder salonfähig.
Christoph Blocher
Von Dr. Christoph Blocher, Herrliberg
(Auszüge aus der Albisgüetli-Rede vom 21. Januar 2011)
Die Kunst der Rede und Gegenrede, der Argumente und der Gegenargumente wird immer seltener. Darauf verzichtet nun auch das Schweizer Fernsehen mit dem neuen De-Weck-Konzept in der «Arena».
Aber, aber, lieber Herr de Weck, liebes Staatsfernsehen: Warum diese Angst vor den Bürgern?
Natürlich wissen wir, dass Sie, Herr de Weck, dem «Club Hélvetique» angehörten, der die direkte Demokratie nicht sehr hoch schätzt und der missliebige Volksentscheide verbieten möchte. Aber es gibt doch auch Menschen ausserhalb ihres «Clubs». Echte Demokraten eben.
Natürlich wissen wir, Herr de Weck, dass man – besonders im Wahljahr 2011 – die SVP ausschalten will. Etwas anderes haben wir von Ihnen als Euro-Turbo, Demokratiefeind und SVP-Hasser auch nicht erwartet. Mit Ihrem neuen Chef von Radio und Fernsehen, Rudolf Matter, können Sie sehr zufrieden sein. Er verkündet bereits, dass in der «Arena» von der SVP keine «differenzierte, lösungsorientierte Ansätze» zu erwarten seien.
Wenn im Wahljahr 2011 eine «Arena» ohne echte Diskussion und ohne Auseinandersetzungen stattfindet, dürfen wir uns auf ein heuchlerisches Jahr vorbereiten. Eine «Arena» als «Sternstunde Philosophie», wie Toni Brunner dies treffend bezeichnete, brauchen wir nicht.
Heuchlerische, verlogene Harmonie schadet der politischen Kultur und bringt keine guten Lösungen. Wir dürfen dies von unserem Staatsfernsehen nicht schulterzuckend und resigniert hinnehmen.
Gegengewicht setzen!
Ich rufe dazu auf, dass wir eine eigene «Arena» organisieren, mit echten Duellen unter profilierten politischen Köpfen verschiedener Parteien. Leute, die um Meinungen ringen und sich nicht in der Harmonie suhlen. Vielleicht auch jeden Freitagabend, auf einem schweizweit zu empfangenden Privatsender. Aber man müsste natürlich mit dem mächtigen, gebührenfinanzierten Monopolfernsehen nett und anständig sein. Darum darf diese echte «Arena» nicht gleichzeitig zur besten Sendezeit von 22.30 bis 24.00 Uhr senden, sondern bereits von 20.30 bis 22.00 Uhr. Danach haben die Zuschauer eine halbe Stunde Zeit, um sich vor der langweiligen SRG-Arena schon einmal das Pyjama anzuziehen.
Verzerrungen im Radio
In der deutschen Zeitung «Die Zeit», die einmal in der Woche eine von linken Journalisten betreute Schweizer Seite herausbringt, erschien ein Interview mit dem Chef der Euro-Staaten, dem luxemburgischen Ministerpräsidenten Jean-Claude Juncker. Dabei legte dieser offen dar, wie das Grossreich EU über den selbständigen, demokratischen, stabilen, friedliebenden und neutralen Kleinstaat Schweiz denkt. Die Schweiz sei, so sagte er, kein «aufstrebendes Projekt». Junckers Euro-Staaten mit Junckers Euro-Währung sind offenbar ein besonders «aufstrebendes Projekt»!
Weiter führte er aus: «Es bleibt nämlich ein geostrategisches Unding, dass wir» – er sprach von der Schweiz – «diesen weissen Fleck auf der Landkarte haben.»
Ich kommentierte diese Ungeheuerlichkeit auf Tele-Blocher und erwähnte, dass ich eine solche Sprache aus der Geschichte kenne. So habe auch Hitler über die Schweiz gesprochen.
Später traf ich mich zu einem Streitgespräch mit Herrn Juncker im ausverkauften Zürcher Schauspielhaus. Am Morgen danach berichteten Radio DRS 1 und DRS 4 News: Hintergrund der Kontroverse sei eine frühere Aussage Junckers, dass es für die EU geostrategisch «wenig Sinn» mache, dass die Schweiz nicht Mitglied sei. Das Wort «Unding» wurde flugs zum «wenig Sinn machen».
Und DRS weiter: Blocher habe geantwortet: Das seien solche Aussagen, «die an die Zeit Hitlers erinnern würden.»
Ich erfuhr davon durch empörte Radiohörer, die am Vortag an der Veranstaltung gewesen waren.
Sie rieten mir dringend, eine Beschwerde einzureichen. Doch wir sind gebrannte Kinder! Eine kürzlich eingereichte Beschwerde gegen das Schweizer Fernsehen, das in die Sendung «Club» nach der erfolgreichen Abstimmung über die Ausschaffungsinitiative zu einer Diskussion neben fünf Initiativgegnern einen einzigen Befürworter eingeladen hatte, wurde abgelehnt. Die Beschwerde-Instanz fand, das sei eine «ausgewogene Zusammensetzung» gewesen.
Anpassung oder Widerstand
Aber Sie müssen auch wissen: Die Auseinandersetzung zwischen Freiheit und Unfreiheit geht weiter und ist nie abgeschlossen! Der imperialistische Ausdruck Junckers vom «weissen Fleck Schweiz» auf der Landkarte und vom «geostrategischen Unding» erinnert uns daran und rüttelt hoffentlich auf.
Immer wieder wird von Aussen eine Anpassung an die grossen, die Freiheit beengenden oder abbauenden Systeme verlangt. Dass die Anpasser in den führenden Schichten sind, ist begreiflich. Wenn die Freiheit des Volkes beschnitten wird, bekommen die Amtsträger mehr Freiraum und Macht. Sie gewinnen an Bedeutung, erhalten Posten und Pöstchen und viel, viel Pekuniäres.
Als es 1992 um den EWR ging, war die Anpassung und der Wille zur Preisgabe der Freiheit und Unabhängigkeit der Schweiz wohl am ausgeprägtesten. Alle, die gesamte politische, wirtschaftliche und akademische Elite – mit Ausnahme einzelner Rufer in der Wüste – schlossen sich zusammen, um die Schweiz in den EWR und anschliessend in die EU zu führen!
Aber, meine Damen und Herren, es ist doch tröstlich: Auch das ist nicht gelungen!
Widerstand oder Anpassung war auch damals wie stets in der 700-jährigen Geschichte der Schweiz die Grundfrage. Die Schweiz – diesmal das Schweizer Volk und zwei Drittel der Kantone – sind der Ablehnung der SVP gefolgt und haben sich für die Freiheit und damit für die Schweiz entschieden!
Die Kräfte des Widerstands
Dankbar dürfen wir feststellen: Bis heute haben sich nicht die Anpasser, sondern die Freiheitskämpfer durchgesetzt. Mindestens bei den Hauptangriffen auf die Schweiz. Aber wir wissen auch: Den Kampf für die Freiheit gewinnt man nicht umsonst. Wer nicht die Mühsal dieses Freiheitskampfes auf sich nimmt, wer nicht Verunglimpfungen, Drohungen und Ausgrenzungen erträgt, kann sich nicht auf den Weg zur Erringung der Freiheit machen. Das ist seit siebenhundert Jahren so und insbesondere heute wieder.
Wie steht es heute mit dem Druck aus dem Ausland? Wie mit dem Anpassen? Wie mit dem Widerstand gegen diesen Druck?
Der Druck sei gewaltig – wird 2010 im Bundeshaus repetiert. Von «Peitschen», von aufmarschierender «Kavallerie», von der Schweiz als «geostrategischem Unding», von Drohungen, die EU schliesse keine bilateralen Verträge mehr ab, vom Zwang zur Übernahme von EU-Recht und vielem mehr wird geredet, geschwafelt, gemunkelt, geschrieben, gesendet.
Aber nicht nur dieser Druck aus dem Ausland bedeutet die Fortsetzung der Geschichte. Leider sind auch die Anpasser wieder – wie so oft in der Geschichte – weit verbreitet. Schon übernimmt man die Argumente und die Sprache der Angreifer, anstatt ihnen entschieden entgegenzutreten. Man faselt von multilateralen Konstruktionen, von Rahmenverträgen, von institutionellen Bindungen und vielerlei mehr, lauter intelligent tönende Vorhaben, die niemand richtig versteht, die aber im Grunde nichts anderes wollen, als die Unabhängigkeit der Schweiz zu unterwandern und diese abzuschaffen, um letztlich die Schweiz in die EU zu führen.
Leider wollen mit Ausnahme der SVP alle Parteien – SP, CVP und FDP – die Unabhängigkeit des Landes preisgegeben. Sie predigen Widerstand und trinken Anpassung. Die Bundesverwaltung an vorderster Front: Ihr Ziel ist der EU-Beitritt!
Das gilt leider auch für den Bundesrat selber. Natürlich will man dies im Wahljahr 2011 nicht mehr so offen sagen. So soll Frau Bundesrätin Leuthard am CSU-Parteitag in Deutschland erklärt haben, «die Schweiz werde wegen der Schwäche des Euro derzeit keine Beitrittsdiskussion anzetteln». Man weiss schliesslich: Das Schweizer Volk hängt an der Unabhängigkeit des Landes. Alle Umfragen beweisen es:
Das Volk will nicht
75 Prozent wollen nicht, dass die Schweiz der EU beitritt, über 80 Prozent – es sei ein Spitzenresultat – seien für das Festhalten an der dauernden Neutralität.
Die Verteidigung schweizerischer Werte nimmt – gerade auch bei den Jungen – zu. Darum reden die Anpasser genau so. Sie wollen glauben machen, man wolle das Gegenteil von dem, was sie tatsächlich wollen. Statt vom strategischen Ziel der Aussenpolitik zu reden, plappert man von «Bilateralismus», spricht von der «aktiven Neutralität» und tut so, als nähme man die Neutralität ernst. Gleichzeitig sendet man Truppen ins Ausland, will in den UNO-Sicherheitsrat, wo über Krieg und Frieden entschieden wird, mischt sich in Grosshändel ein.
Und Frau Bundesrätin Leuthard schiebt am CSU-Parteitag nach: «Die Landesregierung plant aber Schritte zur Integration».
Frau Bundespräsidentin! Sehen Sie, die alten Eidgenossen ersetzten das Wort Neutralität mit «Stillesitzen». Aktive Neutralität ist dazu ein Widerspruch, ein Widerspruch in sich selbst.
Das ist fast, wie wenn Sie sagen würden: ein «sparsamer Sozialdemokrat». Oder ein «gradliniger Christdemokrat». Es heisst nicht zufällig: «Ich bin nicht krumm, ich bin nicht grad, ich bin ein Christlichdemokrat.»
Der Druck aus dem Ausland ist da, die Anpasser auch – leider bis in die eigene Regierung, bis zur Mehrheit im Parlament und leider auch einzelne wenige Wirtschaftsleute, wie der Chef der Credit Suisse, Walter Kielholz. Auch auffallend viele Lehrstuhlinhaber sind unter den Angepassten zu finden.
Doch bleiben wir nüchtern:
Der Widerstand gegen die Preisgabe der Schweiz,
der Widerstand gegen den Druck von aussen – es handelt sich bestenfalls um «Drücklein»
der Widerstand gegen den EU-Beitritt,
der Widerstand gegen die Ausschaltung der direkten Demokratie,
der Widerstand gegen die Missachtung der Neutralität,
der Widerstand gegen Larifari in der Ausländer-, Asyl- und Sanspapier-Politik,
der Widerstand gegen die Aushöhlung der schweizerischen Staatssäulen,
der Widerstand gegen die Unterwanderung der Unabhängigkeit
wird seit 20 Jahren durch die SVP – als einziger Partei – konkret verkörpert. Diese Widerstandsbewegung weicht nicht. Die SVP ist nicht umsonst die stärkste Partei geworden.
Gerade heute ist Widerstand erste Pflicht. Wer die Schweiz retten will, wird 2011 die SVP wählen müssen! Weil sie noch zur Schweiz steht!
Nur wenn die SVP die Wahlen gewinnt, wird das Einstehen für die Schweiz auch in Bern wieder salonfähig.
Christoph Blocher
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Dienstag, 28. Dezember 2010
Die Irrtümer der EU-Beitritts-Befürworter
von dipl. Ing. ETH Max Salm
1. Mitspracherecht
Behauptung: Auf dem bilateralen Weg müsste die Schweiz als Nichtmitglied EU-Regelungen übernehmen, bei denen wir in der Entstehungsphase nicht mitreden könnten.
Diese Aussage mag zwar juristisch richtig sein, dem Sinne nach ist sie grundfalsch. Denn als EU-Nichtmitglied muss die Schweiz kein einziges EU-Recht übernehmen, das ihr nicht genehm ist. Unseren Unterhändlern und auch dem Schweizervolk im Falle einer Abstimmung steht es völlig frei, einem bilateralen Vertrag zuzustimmen oder ihn abzulehnen. Dieses Recht haben wir aber nicht mehr, wenn wir EU-Mitglied wären. Als EU-Mitglied haben wir nur theoretisch ein Mitspracherecht. Denn erstens hat die Schweiz nur eine von 27 Stimmen und zweitens werden die Entschlüsse nicht im EU-Parlament, sondern in der Kommission gefasst, wo der Schweizer Einfluss minimal ist. Die Schweiz hat als Nichtmitglied eindeutig eine stärkere Position.
2. EURO statt Franken
Behauptung: Mit dem EURO hätten wir nicht die Probleme mit dem hohen Frankenkurs.
Hier muss man fragen: Ist der hohe Frankenkurs wirklich ein Problem für die Schweiz? Da wir ja in unserem Lande überhaupt keine Rohstoffe haben und zudem etwa 40 Prozent unserer Nahrungsmittel importieren müssen, werden die Grundstoffe durch einen hohen Frankenkurs billiger. Das hilft unserer Exportindustrie. Zudem ist ein erheblicher Teil unserer Exporte für Nicht-EURO-Länder bestimmt, sodass sich nicht die ganze EURO-Kurs-Misere auf unsere Exporte auswirkt. Wie die Entwicklung der Wirtschaft seit der Krise 2009 und seit dem EURO-Kurszerfall zeigt, gelang es unserer Industrie rasch, neue Kunden ausserhalb der EU zu finden. Kurzfristig entstehen mit dem hohen Frankenkurs sehr wohl Probleme in der Exportindustrie, aber die innovativen Firmen konnten und können auch in Zukunft langfristig immer Lösungen finden.
Hinzu kommt, dass der EURO, und da sind sich alle Fachleute einig, eine Fehlkonstruktion ist. Es ist nicht möglich, ein Konglomerat von Staaten mit so unterschiedlichen Wirtschaften wie etwa Griechenland und Dänemark, oder Holland und Polen, mit einer gemeinsamen Währung zusammenzubinden. Mit eigenen Staatswährungen kann der Geldfluss zwischen den unterschiedlichsten Wirtschaftsstrukturen rasch und wirksam reguliert werden.
3. Aussenhandel
Behauptung: Die EU ist unser Haupthandelspartner, also müssen wir dabei sein.
Bis vor kurzem gingen tatsächlich fast 60 Prozent unserer Exporte in EU-Länder. Eine solche Einseitigkeit ist grundsätzlich schädlich, denn sie macht uns erpressbar. Bereits als Folge der letzten Krise von 2009 hat unsere Wirtschaft mit Erfolg neue Märkte gesucht und auch gefunden. Das ist die bessere Lösung als ein Beitritt.
Zudem, die Schweiz war seit ihrer Industrialisierung immer mit der ganzen Welt verbunden. Auch heute noch können unsere Behörden auf Betreiben der Exportwirtschaft mit allen Ländern der Welt über Handelsabkommen verhandeln. Als Mitglied der EU müssten wir uns auf die EU-Handelspartner beschränken. Es ist wohl kaum anzunehmen, dass die EU nur wegen der Schweiz mit irgendeinem Land Handelsbeziehungen anknüpfen würde.
4. Sicherheit
Behauptung: Die Schweiz ist zu klein, um erfolgreich für ihre Sicherheit zu sorgen.
Wir erhalten täglich per Medien den Beweis, dass kleine Völker mit ihren Milizen, mit minimaler Rüstung, die besten Profiarmeen der Welt schlagen können. Die Afghanen haben die mächtigste Armee der Welt (Sowjetunion) aus dem Lande geworfen und momentan sind die Taliban daran, das gleiche mit der modernsten Armee der Welt (Nato) zu tun.
Zudem ist auf ausländische Partner kein Verlass. Zwar haben 1939 England und Frankreich wegen den mit ihnen verbündeten Polen den Nazi den Krieg erklärt, aber die polnische Unabhängigkeit konnten sie nicht retten. Und bei den Friedensverhandlungen in Jalta haben die Alliierten Polen kampflos Stalin übergeben. Und noch heute, 65 Jahre nach dem Krieg, gehören grosse Teile von Polen noch immer zu Russland.
Sebrenica wurde von Uno-Truppen beschützt, aber diese konnten nicht verhindern, dass Tausende von unschuldigen Menschen ermordet wurden. Nur wer sich selber schützen kann, hat eine Chance zu überleben. Eine Milizarmee, deren Mitglieder im eigenen Land jeden Stein kennen, hat schlussendlich immer gewonnen. Und das ist auch heute nicht anders. Was wir also brauchen, ist eine Milizarmee, gerüstet für die Verteidigung unseres eigenen Landes, und nicht eine Armee, die auf der ganzen Welt im Verein mit anderen Armeen Krieg führen kann. Aber dazu braucht es den Willen und die Entschlossenheit aller. Leider zeigt eine Vielzahl unserer Eliten diese Entschlossenheit heute nicht mehr. Und genau da liegt das Problem.
5. Demokratie, Neutralität
Behauptung: Unsere Demokratie und die Neutralität kann trotz Beitritt weiter bestehen.
Es gibt in der EU-Gesetzgebung einige Freiräume, die die Mitgliedstaaten ausnützen können. Aber diese Freiräume werden täglich kleiner. Ein Referendums- oder ein Initiativrecht besteht in der EU nicht. Die EU-Kommission kann unsere Neutralität, wann immer sie will, ohne Rücksprache mit uns abschaffen. Dank der Neutralität konnte sich die Schweiz seit dem Wienerkongress aus allen Kriegen heraushalten und auf beiden Seiten eines Konfliktes humanitär wirken.
6. Grösse
Behauptung: Die Schweiz ist zu klein, um sich als selbständiger Staat zu behaupten.
Der Hang zur Grösse ist das Kennzeichen der modernen Manager. Aber fast alle haben mit ihrem Grössenwahn Schiffbruch erlitten.
Vor einigen Jahren sagte der Feldschlösschen-Chef, seine Firma sei zu klein, um zu bestehen. Er verkaufte die Brauerei an den grossen dänischen Konzern Carlsberg. Heute aber steckt Feldschlösschen in grossen Schwierigkeiten, derweil etwa 250 kleine und kleinste lokale Schweizer Brauereien florieren. Auch die Geschichte lehrt uns, dass Grösse nicht vor dem Untergang schützt. So ist das grosse osmanische Reich oder das römische Imperium, das sich von Afrika bis an die schottische Grenze erstreckte, schmählich untergegangen. Warum ist das so? Derart grosse Gebilde, und da gehört auch die heutige EU dazu, sind nur in der Form einer Diktatur zu regieren. Und in allen Diktaturen ist der oberste Chef so weit von der Wirklichkeit entfernt, dass er dauernd falsch entscheidet oder gar nicht merkt was in den unteren Rängen geschieht. Das jüngste Beispiel dafür lieferte die Weltkrise von 2009. Die kleine Schweiz hat diese Krise besser überstanden als alle grossen und mächtigen Staaten.
Ein kleines Gebilde ist überschaubar und kann viel rascher und zielgerichteter auf äussere Störungen reagieren als die grossen. Und das stimmt selbst dann, wenn unsere direkte Demokratie bisweilen die Politik wesentlich verlangsamt.
7. Die Schweiz als Sonderfall
Behauptung: Die Schweiz ist kein Sonderfall, sie muss sich öffnen und anpassen.
Welch unsinnige Aussage. Da sind einmal die politischen Eigenheiten:
a) Die Schweiz ist das einzige Land der Welt, das eine funktionierende direkte Demokratie, mit den Volksrechten der Initiative und des Referendums vorweisen kann. Darum ist die Schweiz das Land mit einem Minimum an Streiks und inneren Unruhen.
b) Ebenso einzigartig ist der föderalistische Aufbau des Staates. Dem zu verdanken ist das friedliche Zusammenleben von vier Kulturen und vier Sprachregionen. In allen anderen Ländern der Welt gibt es unüberwindliche Minderheitsprobleme.
c) Die eindeutige und klare Trennung der Gewalten, Legislative, Exekutive und richterliche Gewalt, gibt der Schweiz eine von aller Welt geschätzte Rechtssicherheit.
d) Nach der heute noch gültigen Bundesverfassung verpflichtet sich die Schweiz zur Neutralität und ist bereit, dieser Neutralität mit einer grossen Milizarmee, die stark im Volke verankert ist, Nachachtung zu verschaffen. Die Verfassung verlangt, dass jeder gesunde Bürger Wehrdienst leistet und jederzeit bereit sein muss, um zum Wehrdienst aufgeboten zu werden, d.h. jeder Mann hat seine Waffe bei sich zu Hause. Leider sind viele unserer Politiker daran, diese Verfassungsvorschriften auszuhöhlen. Daneben gibt es viele wirtschaftliche und geographische Eigenheiten, die klar machen, dass die Schweiz ein Sonderfall ist.
e) Gut ein Drittel des Landes ist Fels und Eis und weder zum Wohnen noch zur Landwirtschaft geeignet. Das muss man bei den Angaben über die Bevölkerungsdichte und bei der Preisgestaltung der Landwirtschaftsprodukte berücksichtigen.
f) Die Schweiz besitzt als einziges Land Europas überhaupt keine Erdschätze. Die Einwohner müssen allen Wohlstand mit eigener Arbeit verdienen.
g) Der Schweizer arbeitet, als Einziger in Europa, über vierzig Stunden pro Woche. Das ist einer der wichtigen Gründe für das höhere Lohnniveau und den Wohlstand in der Schweiz.
Der Wunsch nach Öffnung gegenüber dem Ausland rennt offene Türen ein. Seit der Industrialisierung der Schweiz werden internationale Handelsbeziehungen gepflegt und seit etwa 150 Jahren heissen unsere Hoteliers Gäste aus aller Welt willkommen.
Wann immer eine EU-Regel übernommen werden muss, rufen die EU-Turbos nach flankierenden Massnahmen. Wäre die Schweiz kein Sonderfall, wäre das nicht nötig.
8. Rosinenpickerei
Behauptung: Die Schweizer wollen immer eine Extrawurst.
Nationalrat Luzi Stamm sagt: «Ich bin der festen Überzeugung, dass wir nicht ‹Rosinen picken›, sondern dass wir stattdessen ständig ‹Kröten schlucken›. Bei den sieben Verträgen ‹Bilaterale l› ist nur das Dossier ‹technische Handelshemmnisse› und allenfalls ‹Submissionswesen› für die Schweiz positiv. Die anderen fünf Dossiers sind für uns negativ, inklusive ‹Personenfreizügigkeit›. Auch von den neun bilateralen Verträgen II sind die meisten Dossiers zu unserem Nachteil: Schengen, Zinsbesteuerungen bis hin zum lächerlichen Dossier ‹EU-Pensionierte›. Wenn man von «Leistungen» sprechen will, die wir für die EU bringen, fallen natürlich vor allem die Milliarden für die NEAT ins Gewicht, die wir selbstverständlich nicht für den Binnenverkehr bauen, sondern für den EU-Durchgangsverkehr.»
Die Schweiz kann wohl den besten Beitrag für ein Europa mit Zukunft leisten, wenn sie bleibt, was sie ist: Modell eines Kleinstaates, der die Kraft besitzt, verschiedene Kulturen und Sprachen in sich zu vereinen, dank der föderalistischen Grundstruktur und einer Demokratie, die auf wirklicher Mitbestimmung beruht. •
Quelle: Beilage zu mediawatch.ch (www.mediawatch.ch) , Nr. 175, vom Dezember 2010. Mediawatch.ch sind die Informationen der Schweizer Vereinigung «Medien-Panoptikum».
1. Mitspracherecht
Behauptung: Auf dem bilateralen Weg müsste die Schweiz als Nichtmitglied EU-Regelungen übernehmen, bei denen wir in der Entstehungsphase nicht mitreden könnten.
Diese Aussage mag zwar juristisch richtig sein, dem Sinne nach ist sie grundfalsch. Denn als EU-Nichtmitglied muss die Schweiz kein einziges EU-Recht übernehmen, das ihr nicht genehm ist. Unseren Unterhändlern und auch dem Schweizervolk im Falle einer Abstimmung steht es völlig frei, einem bilateralen Vertrag zuzustimmen oder ihn abzulehnen. Dieses Recht haben wir aber nicht mehr, wenn wir EU-Mitglied wären. Als EU-Mitglied haben wir nur theoretisch ein Mitspracherecht. Denn erstens hat die Schweiz nur eine von 27 Stimmen und zweitens werden die Entschlüsse nicht im EU-Parlament, sondern in der Kommission gefasst, wo der Schweizer Einfluss minimal ist. Die Schweiz hat als Nichtmitglied eindeutig eine stärkere Position.
2. EURO statt Franken
Behauptung: Mit dem EURO hätten wir nicht die Probleme mit dem hohen Frankenkurs.
Hier muss man fragen: Ist der hohe Frankenkurs wirklich ein Problem für die Schweiz? Da wir ja in unserem Lande überhaupt keine Rohstoffe haben und zudem etwa 40 Prozent unserer Nahrungsmittel importieren müssen, werden die Grundstoffe durch einen hohen Frankenkurs billiger. Das hilft unserer Exportindustrie. Zudem ist ein erheblicher Teil unserer Exporte für Nicht-EURO-Länder bestimmt, sodass sich nicht die ganze EURO-Kurs-Misere auf unsere Exporte auswirkt. Wie die Entwicklung der Wirtschaft seit der Krise 2009 und seit dem EURO-Kurszerfall zeigt, gelang es unserer Industrie rasch, neue Kunden ausserhalb der EU zu finden. Kurzfristig entstehen mit dem hohen Frankenkurs sehr wohl Probleme in der Exportindustrie, aber die innovativen Firmen konnten und können auch in Zukunft langfristig immer Lösungen finden.
Hinzu kommt, dass der EURO, und da sind sich alle Fachleute einig, eine Fehlkonstruktion ist. Es ist nicht möglich, ein Konglomerat von Staaten mit so unterschiedlichen Wirtschaften wie etwa Griechenland und Dänemark, oder Holland und Polen, mit einer gemeinsamen Währung zusammenzubinden. Mit eigenen Staatswährungen kann der Geldfluss zwischen den unterschiedlichsten Wirtschaftsstrukturen rasch und wirksam reguliert werden.
3. Aussenhandel
Behauptung: Die EU ist unser Haupthandelspartner, also müssen wir dabei sein.
Bis vor kurzem gingen tatsächlich fast 60 Prozent unserer Exporte in EU-Länder. Eine solche Einseitigkeit ist grundsätzlich schädlich, denn sie macht uns erpressbar. Bereits als Folge der letzten Krise von 2009 hat unsere Wirtschaft mit Erfolg neue Märkte gesucht und auch gefunden. Das ist die bessere Lösung als ein Beitritt.
Zudem, die Schweiz war seit ihrer Industrialisierung immer mit der ganzen Welt verbunden. Auch heute noch können unsere Behörden auf Betreiben der Exportwirtschaft mit allen Ländern der Welt über Handelsabkommen verhandeln. Als Mitglied der EU müssten wir uns auf die EU-Handelspartner beschränken. Es ist wohl kaum anzunehmen, dass die EU nur wegen der Schweiz mit irgendeinem Land Handelsbeziehungen anknüpfen würde.
4. Sicherheit
Behauptung: Die Schweiz ist zu klein, um erfolgreich für ihre Sicherheit zu sorgen.
Wir erhalten täglich per Medien den Beweis, dass kleine Völker mit ihren Milizen, mit minimaler Rüstung, die besten Profiarmeen der Welt schlagen können. Die Afghanen haben die mächtigste Armee der Welt (Sowjetunion) aus dem Lande geworfen und momentan sind die Taliban daran, das gleiche mit der modernsten Armee der Welt (Nato) zu tun.
Zudem ist auf ausländische Partner kein Verlass. Zwar haben 1939 England und Frankreich wegen den mit ihnen verbündeten Polen den Nazi den Krieg erklärt, aber die polnische Unabhängigkeit konnten sie nicht retten. Und bei den Friedensverhandlungen in Jalta haben die Alliierten Polen kampflos Stalin übergeben. Und noch heute, 65 Jahre nach dem Krieg, gehören grosse Teile von Polen noch immer zu Russland.
Sebrenica wurde von Uno-Truppen beschützt, aber diese konnten nicht verhindern, dass Tausende von unschuldigen Menschen ermordet wurden. Nur wer sich selber schützen kann, hat eine Chance zu überleben. Eine Milizarmee, deren Mitglieder im eigenen Land jeden Stein kennen, hat schlussendlich immer gewonnen. Und das ist auch heute nicht anders. Was wir also brauchen, ist eine Milizarmee, gerüstet für die Verteidigung unseres eigenen Landes, und nicht eine Armee, die auf der ganzen Welt im Verein mit anderen Armeen Krieg führen kann. Aber dazu braucht es den Willen und die Entschlossenheit aller. Leider zeigt eine Vielzahl unserer Eliten diese Entschlossenheit heute nicht mehr. Und genau da liegt das Problem.
5. Demokratie, Neutralität
Behauptung: Unsere Demokratie und die Neutralität kann trotz Beitritt weiter bestehen.
Es gibt in der EU-Gesetzgebung einige Freiräume, die die Mitgliedstaaten ausnützen können. Aber diese Freiräume werden täglich kleiner. Ein Referendums- oder ein Initiativrecht besteht in der EU nicht. Die EU-Kommission kann unsere Neutralität, wann immer sie will, ohne Rücksprache mit uns abschaffen. Dank der Neutralität konnte sich die Schweiz seit dem Wienerkongress aus allen Kriegen heraushalten und auf beiden Seiten eines Konfliktes humanitär wirken.
6. Grösse
Behauptung: Die Schweiz ist zu klein, um sich als selbständiger Staat zu behaupten.
Der Hang zur Grösse ist das Kennzeichen der modernen Manager. Aber fast alle haben mit ihrem Grössenwahn Schiffbruch erlitten.
Vor einigen Jahren sagte der Feldschlösschen-Chef, seine Firma sei zu klein, um zu bestehen. Er verkaufte die Brauerei an den grossen dänischen Konzern Carlsberg. Heute aber steckt Feldschlösschen in grossen Schwierigkeiten, derweil etwa 250 kleine und kleinste lokale Schweizer Brauereien florieren. Auch die Geschichte lehrt uns, dass Grösse nicht vor dem Untergang schützt. So ist das grosse osmanische Reich oder das römische Imperium, das sich von Afrika bis an die schottische Grenze erstreckte, schmählich untergegangen. Warum ist das so? Derart grosse Gebilde, und da gehört auch die heutige EU dazu, sind nur in der Form einer Diktatur zu regieren. Und in allen Diktaturen ist der oberste Chef so weit von der Wirklichkeit entfernt, dass er dauernd falsch entscheidet oder gar nicht merkt was in den unteren Rängen geschieht. Das jüngste Beispiel dafür lieferte die Weltkrise von 2009. Die kleine Schweiz hat diese Krise besser überstanden als alle grossen und mächtigen Staaten.
Ein kleines Gebilde ist überschaubar und kann viel rascher und zielgerichteter auf äussere Störungen reagieren als die grossen. Und das stimmt selbst dann, wenn unsere direkte Demokratie bisweilen die Politik wesentlich verlangsamt.
7. Die Schweiz als Sonderfall
Behauptung: Die Schweiz ist kein Sonderfall, sie muss sich öffnen und anpassen.
Welch unsinnige Aussage. Da sind einmal die politischen Eigenheiten:
a) Die Schweiz ist das einzige Land der Welt, das eine funktionierende direkte Demokratie, mit den Volksrechten der Initiative und des Referendums vorweisen kann. Darum ist die Schweiz das Land mit einem Minimum an Streiks und inneren Unruhen.
b) Ebenso einzigartig ist der föderalistische Aufbau des Staates. Dem zu verdanken ist das friedliche Zusammenleben von vier Kulturen und vier Sprachregionen. In allen anderen Ländern der Welt gibt es unüberwindliche Minderheitsprobleme.
c) Die eindeutige und klare Trennung der Gewalten, Legislative, Exekutive und richterliche Gewalt, gibt der Schweiz eine von aller Welt geschätzte Rechtssicherheit.
d) Nach der heute noch gültigen Bundesverfassung verpflichtet sich die Schweiz zur Neutralität und ist bereit, dieser Neutralität mit einer grossen Milizarmee, die stark im Volke verankert ist, Nachachtung zu verschaffen. Die Verfassung verlangt, dass jeder gesunde Bürger Wehrdienst leistet und jederzeit bereit sein muss, um zum Wehrdienst aufgeboten zu werden, d.h. jeder Mann hat seine Waffe bei sich zu Hause. Leider sind viele unserer Politiker daran, diese Verfassungsvorschriften auszuhöhlen. Daneben gibt es viele wirtschaftliche und geographische Eigenheiten, die klar machen, dass die Schweiz ein Sonderfall ist.
e) Gut ein Drittel des Landes ist Fels und Eis und weder zum Wohnen noch zur Landwirtschaft geeignet. Das muss man bei den Angaben über die Bevölkerungsdichte und bei der Preisgestaltung der Landwirtschaftsprodukte berücksichtigen.
f) Die Schweiz besitzt als einziges Land Europas überhaupt keine Erdschätze. Die Einwohner müssen allen Wohlstand mit eigener Arbeit verdienen.
g) Der Schweizer arbeitet, als Einziger in Europa, über vierzig Stunden pro Woche. Das ist einer der wichtigen Gründe für das höhere Lohnniveau und den Wohlstand in der Schweiz.
Der Wunsch nach Öffnung gegenüber dem Ausland rennt offene Türen ein. Seit der Industrialisierung der Schweiz werden internationale Handelsbeziehungen gepflegt und seit etwa 150 Jahren heissen unsere Hoteliers Gäste aus aller Welt willkommen.
Wann immer eine EU-Regel übernommen werden muss, rufen die EU-Turbos nach flankierenden Massnahmen. Wäre die Schweiz kein Sonderfall, wäre das nicht nötig.
8. Rosinenpickerei
Behauptung: Die Schweizer wollen immer eine Extrawurst.
Nationalrat Luzi Stamm sagt: «Ich bin der festen Überzeugung, dass wir nicht ‹Rosinen picken›, sondern dass wir stattdessen ständig ‹Kröten schlucken›. Bei den sieben Verträgen ‹Bilaterale l› ist nur das Dossier ‹technische Handelshemmnisse› und allenfalls ‹Submissionswesen› für die Schweiz positiv. Die anderen fünf Dossiers sind für uns negativ, inklusive ‹Personenfreizügigkeit›. Auch von den neun bilateralen Verträgen II sind die meisten Dossiers zu unserem Nachteil: Schengen, Zinsbesteuerungen bis hin zum lächerlichen Dossier ‹EU-Pensionierte›. Wenn man von «Leistungen» sprechen will, die wir für die EU bringen, fallen natürlich vor allem die Milliarden für die NEAT ins Gewicht, die wir selbstverständlich nicht für den Binnenverkehr bauen, sondern für den EU-Durchgangsverkehr.»
Die Schweiz kann wohl den besten Beitrag für ein Europa mit Zukunft leisten, wenn sie bleibt, was sie ist: Modell eines Kleinstaates, der die Kraft besitzt, verschiedene Kulturen und Sprachen in sich zu vereinen, dank der föderalistischen Grundstruktur und einer Demokratie, die auf wirklicher Mitbestimmung beruht. •
Quelle: Beilage zu mediawatch.ch (www.mediawatch.ch) , Nr. 175, vom Dezember 2010. Mediawatch.ch sind die Informationen der Schweizer Vereinigung «Medien-Panoptikum».
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Sonntag, 5. Dezember 2010
Keine Islamisierung der Schweiz!
Antwort an passiven Bundesrat
Manifest «Nein zur Islamisierung der Schweiz»
Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach, ZH
Am 29. November 2009 haben Volk und Stände das Minarettverbot mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Seit einem Jahr wird vom Bundesrat eine Stellungnahme erwartet, wie er diesen Volksentscheid umzusetzen gedenkt. Dreimal erforderten Vorstösse und Ereignisse eine solche Stellungnahme. Dreimal wich der Bundesrat aus.
Eine schriftlich völlig unverbindlich beantwortete Interpellation wollte der Bundesrat beseitigen, indem er sie zwecks Abfertigung in der Masse auf die Traktandenliste der Sondersession zur Kriminalitätsbekämpfung setzen liess. Als sich der Interpellant gegen solchen Entsorgungsversuch wehrte, verschwand sie einfach von der Tagesordnung.
Fakten
Die Klage von Genfer Muslimen beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zum Zweck der Annullation des Schweizer Volksentscheids zum Minarettverbot löste eine Vernehmlassung auch beim Bundesrat aus. Dieser bezweifelte zwar aus formellen Gründen die Zuständigkeit Strassburgs. Der Bundesrat vermied aber jede Feststellung, wonach gemäss Schweizer Verfassungsrecht kein Gericht einen Entscheid des Schweizer Souveräns umzustossen berechtigt ist. Statt dessen signalisiert der Bundesrat verfassungswidrige Bereitschaft, künftig nicht bloss schweizerische Gesetze, sondern auch Bestimmungen der Bundesverfassung als dem Völkerrecht nachgeordnet einzustufen. Für solche Abwertung der Verfassung fehlt dem Bundesrat jede Rechtsgrundlage.
Der Bundesrat – gemäss Verfassung jene Instanz, die Volksentscheide umzusetzen hätte – blieb auch untätig, als eine Kantonsregierung ein Minarett bewilligte, obwohl die Landesregierung vor einem Jahr die sofortige Anwendung des Minarettverbots erklärt und dies ausdrücklich auch auf hängige Gesuche bezogen hat. Nach der Berner Baubewilligung für ein Minarett in Langenthal will die Landesregierung – statt gemäss Verfassungsauftrag gegen den Abstimmungsverstoss einzuschreiten – den Entscheid dem Bundesgericht überlassen, obwohl gemäss Bundesverfassung kein Gericht einen aufgrund einer als gültig erkannten Volksinitiative getroffenen Entscheid korrigieren oder rückgängig machen kann. Der Bundesrat bewegt sich ausserhalb der Verfassung.
Ende der Beobachtungsphase
Das Egerkinger-Komitee, das die Minarettverbots-Initiative lanciert und im Abstimmungskampf durchgesetzt hat, hat dem Bundesrat ein volles Jahr Zeit eingeräumt, den Entscheid des Souveräns endlich umzusetzen. Der Bundesrat liess diese Frist untätig verstreichen. Das Egerkinger-Komitee wartet nicht länger zu. Heute, genau ein Jahr nach dem Ja zum Minarettverbot, wird es wieder aktiv. Es präsentiert das Manifest «Nein zur Islamisierung der Schweiz» als Wegweiser, wie das von Volk und Ständen beschlossene Minarettverbot umzusetzen ist.
Grundzüge des Manifests
Das Manifest «Nein zur Islamisierung der Schweiz» geht aus von der Tatsache, dass die Schweiz ein abendländischer Staat auf christlichem Fundament ist. Wer sich hier niederlässt, hat dies zu respektieren – wobei jedem Bewohner der Schweiz vollumfängliche Religionsfreiheit gewährleistet ist.
Das Minarett hat mit Religion allerdings nichts zu tun. Es ist ein Symbol jener politisch-gesellschaftlichen Islamisierung, die sich den in der Bundesverfassung garantierten Grund- und Freiheitsrechten widersetzt. Deswegen ist es vom Souverän verboten worden. Das Verbot bringt zum Ausdruck, dass die in der Schweiz demokratisch geschaffene Rechtsordnung für sämtliche Bewohner des Landes verbindlich ist. Solange vom Islam Handlungsanweisungen an die muslimischen Gläubigen ausgehen, welche den Grund- und Freiheitsrechten widersprechen, dürfen Muslime nur dann eingebürgert werden, wenn sie sich in einer Erklärung formell zur vorbehaltlosen Respektierung der Schweizerischen Bundesverfassung und der in ihr niedergelegten Rechte und Pflichten bekennen. Muslimen, die sich der Integration verweigern, soll die Aufenthaltsbewilligung entzogen werden.
Unterdrückung wird nicht geduldet
Muslimisch motivierte Unterdrückung, also Kopftuch- und Verhüllungszwang, Gewaltanwendung in Form von Züchtigung, Blutrache, Steinigung, aber auch Aufrufe zu solcher Gewaltanwendung haben in der Schweiz keinen Platz. Weder Polygamie noch Zwangsehen, weder Eheschliessung durch Stellvertreter noch die Verheiratung Minderjähriger entsprechen der schweizerischen Rechtsordnung. In einem freiheitlichen Land wie der Schweiz äussern Bürgerinnen und Bürger ihre persönliche, freie Meinung mit offenem Angesicht. Gesichtsverhüllung gehört nicht in die Schweiz.
Alle sind vor dem Gesetz gleich
Auch die Unterscheidung zwischen «Reinen» und «Unreinen», woraus Ansprüche nach Bestattung in «reiner», also christenfreier Erde abgeleitet werden, verstösst gegen Schweizer Recht. Wer solches verlangt, hat seine Toten im Herkunftsland zu beerdigen.
Die Verbannung christlicher Glaubenssymbole oder christlicher Traditionen aus öffentlichen Gebäuden oder aus dem Schulunterricht (Weihnachtsfeiern) ist deplaziert. Die Schulpflicht gilt uneingeschränkt für beide Geschlechter und für sämtliche Unterrichtslektionen.
*
Dies, kurz zusammengefasst, die Grundzüge des Manifests «Nein zur Islamisierung der Schweiz». Wer die Bundesverfassung, wer die Grundrechte und Freiheitsrechte in unserer Verfassung ernst nimmt, versteht dieses Manifest als Fundament für eine freie Schweiz freier Menschen – wie sie uns von den Vorfahren übergeben worden ist.
Ulrich Schlüer
Manifest «Nein zur Islamisierung der Schweiz»
Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach, ZH
Am 29. November 2009 haben Volk und Stände das Minarettverbot mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Seit einem Jahr wird vom Bundesrat eine Stellungnahme erwartet, wie er diesen Volksentscheid umzusetzen gedenkt. Dreimal erforderten Vorstösse und Ereignisse eine solche Stellungnahme. Dreimal wich der Bundesrat aus.
Eine schriftlich völlig unverbindlich beantwortete Interpellation wollte der Bundesrat beseitigen, indem er sie zwecks Abfertigung in der Masse auf die Traktandenliste der Sondersession zur Kriminalitätsbekämpfung setzen liess. Als sich der Interpellant gegen solchen Entsorgungsversuch wehrte, verschwand sie einfach von der Tagesordnung.
Fakten
Die Klage von Genfer Muslimen beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zum Zweck der Annullation des Schweizer Volksentscheids zum Minarettverbot löste eine Vernehmlassung auch beim Bundesrat aus. Dieser bezweifelte zwar aus formellen Gründen die Zuständigkeit Strassburgs. Der Bundesrat vermied aber jede Feststellung, wonach gemäss Schweizer Verfassungsrecht kein Gericht einen Entscheid des Schweizer Souveräns umzustossen berechtigt ist. Statt dessen signalisiert der Bundesrat verfassungswidrige Bereitschaft, künftig nicht bloss schweizerische Gesetze, sondern auch Bestimmungen der Bundesverfassung als dem Völkerrecht nachgeordnet einzustufen. Für solche Abwertung der Verfassung fehlt dem Bundesrat jede Rechtsgrundlage.
Der Bundesrat – gemäss Verfassung jene Instanz, die Volksentscheide umzusetzen hätte – blieb auch untätig, als eine Kantonsregierung ein Minarett bewilligte, obwohl die Landesregierung vor einem Jahr die sofortige Anwendung des Minarettverbots erklärt und dies ausdrücklich auch auf hängige Gesuche bezogen hat. Nach der Berner Baubewilligung für ein Minarett in Langenthal will die Landesregierung – statt gemäss Verfassungsauftrag gegen den Abstimmungsverstoss einzuschreiten – den Entscheid dem Bundesgericht überlassen, obwohl gemäss Bundesverfassung kein Gericht einen aufgrund einer als gültig erkannten Volksinitiative getroffenen Entscheid korrigieren oder rückgängig machen kann. Der Bundesrat bewegt sich ausserhalb der Verfassung.
Ende der Beobachtungsphase
Das Egerkinger-Komitee, das die Minarettverbots-Initiative lanciert und im Abstimmungskampf durchgesetzt hat, hat dem Bundesrat ein volles Jahr Zeit eingeräumt, den Entscheid des Souveräns endlich umzusetzen. Der Bundesrat liess diese Frist untätig verstreichen. Das Egerkinger-Komitee wartet nicht länger zu. Heute, genau ein Jahr nach dem Ja zum Minarettverbot, wird es wieder aktiv. Es präsentiert das Manifest «Nein zur Islamisierung der Schweiz» als Wegweiser, wie das von Volk und Ständen beschlossene Minarettverbot umzusetzen ist.
Grundzüge des Manifests
Das Manifest «Nein zur Islamisierung der Schweiz» geht aus von der Tatsache, dass die Schweiz ein abendländischer Staat auf christlichem Fundament ist. Wer sich hier niederlässt, hat dies zu respektieren – wobei jedem Bewohner der Schweiz vollumfängliche Religionsfreiheit gewährleistet ist.
Das Minarett hat mit Religion allerdings nichts zu tun. Es ist ein Symbol jener politisch-gesellschaftlichen Islamisierung, die sich den in der Bundesverfassung garantierten Grund- und Freiheitsrechten widersetzt. Deswegen ist es vom Souverän verboten worden. Das Verbot bringt zum Ausdruck, dass die in der Schweiz demokratisch geschaffene Rechtsordnung für sämtliche Bewohner des Landes verbindlich ist. Solange vom Islam Handlungsanweisungen an die muslimischen Gläubigen ausgehen, welche den Grund- und Freiheitsrechten widersprechen, dürfen Muslime nur dann eingebürgert werden, wenn sie sich in einer Erklärung formell zur vorbehaltlosen Respektierung der Schweizerischen Bundesverfassung und der in ihr niedergelegten Rechte und Pflichten bekennen. Muslimen, die sich der Integration verweigern, soll die Aufenthaltsbewilligung entzogen werden.
Unterdrückung wird nicht geduldet
Muslimisch motivierte Unterdrückung, also Kopftuch- und Verhüllungszwang, Gewaltanwendung in Form von Züchtigung, Blutrache, Steinigung, aber auch Aufrufe zu solcher Gewaltanwendung haben in der Schweiz keinen Platz. Weder Polygamie noch Zwangsehen, weder Eheschliessung durch Stellvertreter noch die Verheiratung Minderjähriger entsprechen der schweizerischen Rechtsordnung. In einem freiheitlichen Land wie der Schweiz äussern Bürgerinnen und Bürger ihre persönliche, freie Meinung mit offenem Angesicht. Gesichtsverhüllung gehört nicht in die Schweiz.
Alle sind vor dem Gesetz gleich
Auch die Unterscheidung zwischen «Reinen» und «Unreinen», woraus Ansprüche nach Bestattung in «reiner», also christenfreier Erde abgeleitet werden, verstösst gegen Schweizer Recht. Wer solches verlangt, hat seine Toten im Herkunftsland zu beerdigen.
Die Verbannung christlicher Glaubenssymbole oder christlicher Traditionen aus öffentlichen Gebäuden oder aus dem Schulunterricht (Weihnachtsfeiern) ist deplaziert. Die Schulpflicht gilt uneingeschränkt für beide Geschlechter und für sämtliche Unterrichtslektionen.
*
Dies, kurz zusammengefasst, die Grundzüge des Manifests «Nein zur Islamisierung der Schweiz». Wer die Bundesverfassung, wer die Grundrechte und Freiheitsrechte in unserer Verfassung ernst nimmt, versteht dieses Manifest als Fundament für eine freie Schweiz freier Menschen – wie sie uns von den Vorfahren übergeben worden ist.
Ulrich Schlüer
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Grundrechte,
Islamisierung,
Schweiz
Dienstag, 17. August 2010
Social Engineering - Angriff auf die Demokratie
«Zukunftswerkstätten» – die neue 5. Kolonne der EU-Strategen
«Social Engineering» hat in einer Demokratie nichts verloren
Während das Konstrukt EU zwischen Auseinanderbrechen und immer diktatorischerer Machtanmassung hin und her taumelt, hören die Angriffe gegen die Schweiz nicht auf. Nach den brachialen Verbalattacken eines Steinbrück und Konsorten, welche in der Schweiz zum entschlossenen Zusammenrücken geführt haben, setzen die Angreifer aus Brüssels Hintergrundzirkeln mit angloamerikanischer Einflüsterung offensichtlich auf verdecktes Vorgehen: Ist das Modell der Schweizer direkten Demokratie im Kavallerieangriff nicht zu nehmen, versucht man es nun mit Hilfe einer 5. Kolonne, dubiosen «Beratungsfirmen für sozialen Wandel», diskret aus dem Hintergrund, durch die Bertelsmann-Stiftung gesteuert. Die Rezeptur ist alt und nach wie vor unappetitlich: Da der Schweizer für eine Unterwerfung unter das EU-Joch nicht zu haben ist, versucht man schleichend neue Strukturen zu schaffen und neben die altbewährten zu stellen.
Unter dem Siegel «Zukunftswerkstatt» werden seit einiger Zeit in vielen Gemeinden, immer mit Coaching durch eine private Beraterfirma, mit perfiden Methoden der psychologischen Grossgruppenmanipulation Menschen instrumentalisiert und daraufhin trainiert, Gemeindefusionen zu pushen und die EU-Strategie der Metropolitanregionen zu verbreiten. Endziel: Durch Säen von Unfrieden unter den Gemeindebürgern bewährte Strukturen auflösen, Grossregionen schaffen, die dann EU-kompatibel und anstelle der Nationalstaaten direkt der Zentrale in Brüssel unterstellt sind. Aber nicht dann, wenn der wache Bürger selber vor die Haustür tritt und nachsieht, was da vor sich geht.
thk./ts. Die direkte Demokratie mit all ihren Facetten und ihren ausgewogenen Strukturen wie Gemeindeautonomie, Subsidiaritätsprinzip, Föderalismus, Milizwesen, Finanzausgleich, Solidarität zwischen Gemeinden und Kantonen und nicht zuletzt der direkten Bürgerbeteiligung am politischen Prozess, die den Machtgelüsten einzelner die Vernunft und Besonnenheit des Volkes gegenüberstellt, hat unserem Land politische und wirtschaftliche Stabilität, staatliche Unabhängigkeit sowie sozialen Wohlstand gebracht, getragen von einer politischen Kultur, die vom Dialog in Gleichwertigkeit von Bürger zu Bürger lebt.
Selbständig denkende und mündige Bürger braucht das Land
Da die Schweizer Bürger nicht gewillt sind, dieses Friedensmodell, welches auch in anderen Weltgegenden in angepasster Weise segensreich wirken könnte, aufzugeben, obwohl sie schon seit Jahren unter medialem Dauerbeschuss aus dem Ausland stehen, haben sich die Drahtzieher in ihren Spin-Doctor-«war-rooms» etwas Neues einfallen lassen: «Zukunftswerkstätten». Dahinter steckt schlicht ein EU-Projekt, das zur Auflösung der Gemeindestrukturen führen soll. An deren Stelle würden dann neue Regionen treten, die weder historisch gewachsen sind noch die demokratische Kontrolle, wie sie bis heute besteht, ermöglichen. Unter dem Titel «Zukunftswerkstätten» soll den Schweizern etwas verkauft werden, was mit dem Land, seiner Geschichte und den demokratischen Spielregeln nichts, aber auch rein gar nichts zu tun hat. Private Institutionen, meist irgendwelche Beraterfirmen, die mit schwachen Figuren, die sich auf Manipulation, Indoktrination und PR verstehen, aber weder eine Ahnung von politischen Abläufen haben noch in Sachfragen mitreden können, laden auf Geheiss einzelner, häufig neu in die Gemeinde zugezogener, den Mitbürgern kaum bekannter und über dubiose Zusatzausbildungen verfügender Mitglieder der Gemeindebehörde (Schulbehörde, Gemeinderat o. ä.) zu einer «Zukunftswerkstatt». Dabei sollen nach nicht transparenten Kriterien handverlesene einzelne Bürger, vornehmlich Mitglieder von Behörden, Institutionen, Verbänden und Vereinen, zu einem Seelenstriptease in die Mehrzweckhalle der jeweiligen Gemeinde gelockt werden, wo sie «Visionen» entwickeln müssen, wie die Gemeinde in 20 Jahren aussehen sollte, was und wer sie schon immer gestört hat und was dringend für ihr inneres Wohlbefinden geändert werden muss. Beliebte Themen sind Energie und Verkehr oder grosse Überbauungsprojekte mit lukrativen Aufträgen, mit welchen man versucht, einzelne in der Gemeinde zu ködern. Notabene: Diese «Auserwählten» an einer Zukunftswerkstatt sind in keiner Weise repräsentativ für ihre jeweiligen Körperschaften, geschweige denn von dieser entsandt. Kritische Stimmen gegenüber dieser kollektiven Manipulation werden nicht geduldet, wer nicht mitheult, soll stigmatisiert und vor allen Anwesenden als «Ewiggestriger» abgestempelt und ausgegrenzt werden.
Wer das Spiel durchschaut, kann mit einer klaren Stellungnahme das miese Vorgehen dieser windigen und schwachen Persönlichkeiten, die hier als Moderatoren eingesetzt werden, enttarnen.
Es ist ein absolutes Novum in der Schweiz, wenn sachliche Kritik auf die persönliche Ebene gezogen wird und sich am Schluss die kritischen Teilnehmer in der Mehrzweckhalle in das eigens dafür festgelegte Feld stellen sollen. Das Beispiel der Zukunftswerkstatt in Malters führt das jedem Interessierten klar vor Augen. (vgl. Kasten Malters)
Diese «Zukunftswerkstätten» entbehren nicht nur jeder demokratischen Legitimation, sie sind auch blosser Popanz, mit Hilfe dessen die Angreifer gegen die Schweiz via externe Berater ihre Ziele der Unterwerfung der Schweiz unter Brüssel erreichen wollen. Der selbständig denkende und mündige Bürger, der es gewohnt ist, frei von psychologischen Deutungen sachlich seine Meinung zu äussern, ist hier nicht gefragt. Meist werden Plattitüden wie «demographischer Wandel», «mangelnder Standortvorteil» oder «eine sich schnell entwickelnde Gesellschaft» unreflektiert und völlig banal zum Thema gemacht, um mit gezielter Manipulation den «Auserwählten» weiszumachen, dass in der Gemeinde dringend etwas geändert werden müsse. So will man verhindern, dass sich irgendeiner traut, gegen diese Themen und das manipulative Vorgehen Widerstand zu leisten. Es wird eine Stimmung erzeugt, in der eine sachliche Auseinandersetzung nicht möglich und natürlich auch nicht gewollt ist.
Unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre
Es ist ein absoluter Hohn, in dieser Art und Weise mit denkenden und verantwortungsbewussten Menschen umzugehen. Jeder mündige Schweizer Bürger hat auf der Gemeindeebene so gut wie auf der Kantons- und nicht zuletzt auch auf Bundesebene die Möglichkeit, über Vernehmlassungsverfahren, Initiative und Referendum direkt auf die Politik Einfluss zu nehmen: Ein Vorteil, um den uns die Bürger im Ausland schwer beneiden und darum nun langsam versuchen, sich diese Rechte mühsam und mit viel Widerstand, vor allem von offizieller politischer Seite her, zu erkämpfen. Wir können (eigentlich schon seit Jahrhunderten) politische Sachfragen, die auf der Gemeindeebene behandelt werden können, auf jeder Gemeindeversammlung besprechen; wir können eine Initiative starten und unsere sachlichen Anliegen einer breiten Öffentlichkeit zur Diskussion stellen, wir haben alle politischen Möglichkeiten, um Sachfragen mit allen Mitbürgern einer Gemeinde zu bereden und nach tragfähigen, für alle Beteiligten gangbaren Lösungen zu suchen. Nirgends lebt der sachbezogene Austausch unter den Menschen mehr als in den Gemeinden.
Wenn es dann auf einmal «Visionen» braucht, um das Wohlbefinden der Menschen zu steigern, dann geschieht hier ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre des Individuums, der nichts bei der Bewältigung von Sachfragen zu suchen hat. Aufgabe einer Gemeinde ist es, die anstehenden täglichen Aufgaben zum Wohle der gesamten Einwohnerschaft, dort, wo vom Gesetz vorgesehen, mit ihr zusammen zu lösen, ganz abgesehen von der vielen Freiwilligenarbeit, die ohnehin von den Bürgern geleistet wird.
Als mündiger Bürger braucht niemand einen Animator, der einen mit Psychotricks und geschultem Auftreten in eine Richtung lenken will, die vor allem den Initianten der «Zukunftswerkstatt» dient. Der offene und ehrliche Austausch von Bürger zu Bürger ist die Grundlage für das gute Funktionieren der Schweizer Gemeinden und somit die Basis für eine gesunde Demokratie.
Rechtsstaatlichkeit statt Gesinnungsdiktatur
«Zukunftswerkstätten» haben dagegen in unserem demokratischen Staatswesen nichts zu suchen, sondern gehören in die Ecke der manipulativen Psychotechniken. Man nennt diesen Vorgang auf fachchinesisch «Social Engineering», was man mit «Bearbeitung der Öffentlichkeit» übersetzen kann. Und genau das ist es auch. Die Meinungsbildung, die über eine sachliche und manchmal auch emotionale Auseinandersetzung unter mündigen Bürgern geführt wird, ist ein transparenter und offener Prozess, in dessen Vordergrund immer die Lösung der Sachprobleme stehen muss. Persönliche Attacken oder Deutungen haben hier keinen Platz und werden auf den Gemeindeversammlungen kategorisch zurückgewiesen. Die Diskussion orientiert sich an der Lösung der anstehenden Probleme. Ganz anders agiert die «Zukunftswerkstatt». Hier werden die Beteiligten auf die emotionale Ebene geführt, die nichts mehr mit Unabhängigkeit und freier Entscheidung zu tun hat. Die «Zukunftswerkstatt» installiert eine Gesinnungsdiktatur, weit entfernt von irgendeiner demokratischen Grundlage, und hat mit Rechtsstaatlichkeit rein nichts zu tun.
In einem Staat wie der Schweiz brauchen wir das absolut nicht. Seit Jahrhunderten sind die Menschen gewöhnt, sich für ihre Freiheit und Unabhängigkeit einzusetzen. Es war ein zäher und langer Kampf, aber er hat zum demokratischsten aller Staatswesen geführt, welches damit eine Vorreiterrolle eingenommen hat. Sollen wir nun dieses wertvolle und kostbare Erbe an eine kleine Gruppe von Emporkömmlingen verlieren, nur weil diese den Verlockungen der Macht nicht widerstehen können und sich als willfährige Idioten von denjenigen einspannen lassen, die noch mehr Macht und Verfügungsgewalt über das Land und seine Staatsbürger haben wollen, damit sie ihre finsteren Pläne durchführen können?
Nein, wir sind es unseren Nachkommen und Vorfahren schuldig, uns mit ganzer Kraft für die Erhaltung dessen einzusetzen, was sie zum Teil unter Einsatz ihres Lebens erkämpft und verteidigt haben: Die Freiheit, die Unabhängigkeit und einen Rechtsstaat, der uns Bürgern ein hohes Mass an politischer Mitbestimmung gewährleistet.
«Zukunftswerkstatt» – das Beispiel Malters
mn. Unter den prominent angebotenen Beispielen einer «Zukunftswerkstatt» findet sich die Schweizer Gemeinde Malters. Am 22. und 23. August 2008 fand dort unter dem Motto «Gemeinsam(e) Zukunft gestalten» eine «Zukunftswerkstatt zur Gemeindeentwicklung» statt.1 Durchgeführt wurde sie von drei ortsfremden Personen, die sich «Fachleute für Gemeinde-, Stadt- und Regionalentwicklung»2 nennen und die Beratungsfirma kon-sens betreiben.
In der Demokratie sind alle Bürger, das Volk, der Souverän. Und Demokratie heisst, dass nicht Fachleute die Zukunft der Gemeinde gestalten, sondern alle. One man one vote. In Malters werden – auf Grund der Unterlagen – die Teilnehmer an der «Zukunftswerkstatt», die angeblich die Zukunft der ganzen Gemeinde gestalten sollen, zuvor durch eine Steuerungsgruppe nach undurchsichtigen Kriterien handverlesen: Einzelne Leute aus Parteien, Kirchen, Vereinen, der Privatwirtschaft, der Schulpflege, der Gemeindeverwaltung – keine im ordentlichen demokratischen Verfahren Beauftragte! Die Steuerungsgruppe – bestehend aus eigenmächtig handelnden Personen der Exekutive und der Beratungsfirma kon-sens – handelte hinter den Kulissen und ohne legitimen Auftrag. Vor den Kulissen wird behauptet, die Teilnehmer seien «im Auftrag des Gemeinderats» eingeladen. Der Gemeindepräsident fungiert offensichtlich als Statist in diesem Ablauf, dessen «Sachgeschäfte» ebenfalls zuvor von der Steuerungsgruppe festgelegt und dann brav «erarbeitet» werden.
Am ersten Tag hält der Gemeindepräsident eine kleine Einführung und übergibt die Leitung dann an die externe Beratungsfirma. Die Expertokratie ist perfekt. kon-sens erklärt nun die «Spielregeln», heisst, die psychotechnischen Abläufe, Methoden, Arbeitsweisen und die Gruppeneinteilung: ein psychologischer Grossgruppenprozess wird in Gang gesetzt. Am Ende kommt dann heraus, was die Steuerungsgruppe will. Das sind psychologische Methoden der «minimal gesteuerten Grossgruppeninterventionen», die aus der Küche von NLP, Systemtheorie, Tiefenökologie,3 inkl. Peter Singer, und der Theorie der «selbstregulierenden Systeme» stammen, wie sie von der österreichischen Gruppe metalogikon zum Beispiel aus den USA importiert wird: Methoden, die das planmässige Handeln ersetzen durch Phantasie, Visionen und Seelenstriptease. Ein staatsrechtlich unzulässiger Übergriff von Barfuss-Psychologen, Soziologen und anderen Sozialwissenschaftlern in demokratische Abläufe, wo sie nichts zu suchen haben.
Der Bürger, der für die Gestaltung seiner Gemeinde aktiv Verantwortung übernimmt, hat in diesen Grossgruppensitzungen (sofern er überhaupt noch gefragt wird) keine Stimme mehr, sondern wird dorthin gesteuert, wohin die Steuerungsgruppe ihn haben will. In wessen Auftrag diese handelt, bleibt verborgen bei dem kindischen Gequassel in Mehrzweckhallen unter verquarzten angloamerikanischen Kunstnamen wie «Open Space Technology» oder «World Cafe» oder eben «Zukunftswerkstatt» wie in Malters.
Der Vorgang in Malters ist ein warnendes Beispiel, wie in Jahrhunderten gewachsene demokratische Abläufe und Strukturen durch Manipulation mit Psychotechniken in Grossgruppen ausgehebelt werden sollen. Bei der staatsrechtlichen Ignoranz und der intellektuellen Seichtheit der «Berater» und ihren «Theorien» ist es aber kein Problem, dem psychotechnischen Spuk ein schnelles Ende zu bereiten.
1 Malters: Gemeinsam(e) Zukunft gestalten. Protokoll der Zukunftswerkstatt zur Gemeindeentwicklung in der Sporthalle Malters vom 22./23.8.2008, www.kon-sens.ch, www.malters.ch/de/verwaltung/publikationen/welcome.php? ...
2 Vgl. KON-SENS. Gemeinsam vorwärts. URL: www.kon-sens.ch/content.aspx?cat=22
3 Vgl. Christoph Rufin: 100 Stunden. Frankfurt a. M. 2008, ISBN: 3100685091
«Social Engineering» hat in einer Demokratie nichts verloren
Während das Konstrukt EU zwischen Auseinanderbrechen und immer diktatorischerer Machtanmassung hin und her taumelt, hören die Angriffe gegen die Schweiz nicht auf. Nach den brachialen Verbalattacken eines Steinbrück und Konsorten, welche in der Schweiz zum entschlossenen Zusammenrücken geführt haben, setzen die Angreifer aus Brüssels Hintergrundzirkeln mit angloamerikanischer Einflüsterung offensichtlich auf verdecktes Vorgehen: Ist das Modell der Schweizer direkten Demokratie im Kavallerieangriff nicht zu nehmen, versucht man es nun mit Hilfe einer 5. Kolonne, dubiosen «Beratungsfirmen für sozialen Wandel», diskret aus dem Hintergrund, durch die Bertelsmann-Stiftung gesteuert. Die Rezeptur ist alt und nach wie vor unappetitlich: Da der Schweizer für eine Unterwerfung unter das EU-Joch nicht zu haben ist, versucht man schleichend neue Strukturen zu schaffen und neben die altbewährten zu stellen.
Unter dem Siegel «Zukunftswerkstatt» werden seit einiger Zeit in vielen Gemeinden, immer mit Coaching durch eine private Beraterfirma, mit perfiden Methoden der psychologischen Grossgruppenmanipulation Menschen instrumentalisiert und daraufhin trainiert, Gemeindefusionen zu pushen und die EU-Strategie der Metropolitanregionen zu verbreiten. Endziel: Durch Säen von Unfrieden unter den Gemeindebürgern bewährte Strukturen auflösen, Grossregionen schaffen, die dann EU-kompatibel und anstelle der Nationalstaaten direkt der Zentrale in Brüssel unterstellt sind. Aber nicht dann, wenn der wache Bürger selber vor die Haustür tritt und nachsieht, was da vor sich geht.
thk./ts. Die direkte Demokratie mit all ihren Facetten und ihren ausgewogenen Strukturen wie Gemeindeautonomie, Subsidiaritätsprinzip, Föderalismus, Milizwesen, Finanzausgleich, Solidarität zwischen Gemeinden und Kantonen und nicht zuletzt der direkten Bürgerbeteiligung am politischen Prozess, die den Machtgelüsten einzelner die Vernunft und Besonnenheit des Volkes gegenüberstellt, hat unserem Land politische und wirtschaftliche Stabilität, staatliche Unabhängigkeit sowie sozialen Wohlstand gebracht, getragen von einer politischen Kultur, die vom Dialog in Gleichwertigkeit von Bürger zu Bürger lebt.
Selbständig denkende und mündige Bürger braucht das Land
Da die Schweizer Bürger nicht gewillt sind, dieses Friedensmodell, welches auch in anderen Weltgegenden in angepasster Weise segensreich wirken könnte, aufzugeben, obwohl sie schon seit Jahren unter medialem Dauerbeschuss aus dem Ausland stehen, haben sich die Drahtzieher in ihren Spin-Doctor-«war-rooms» etwas Neues einfallen lassen: «Zukunftswerkstätten». Dahinter steckt schlicht ein EU-Projekt, das zur Auflösung der Gemeindestrukturen führen soll. An deren Stelle würden dann neue Regionen treten, die weder historisch gewachsen sind noch die demokratische Kontrolle, wie sie bis heute besteht, ermöglichen. Unter dem Titel «Zukunftswerkstätten» soll den Schweizern etwas verkauft werden, was mit dem Land, seiner Geschichte und den demokratischen Spielregeln nichts, aber auch rein gar nichts zu tun hat. Private Institutionen, meist irgendwelche Beraterfirmen, die mit schwachen Figuren, die sich auf Manipulation, Indoktrination und PR verstehen, aber weder eine Ahnung von politischen Abläufen haben noch in Sachfragen mitreden können, laden auf Geheiss einzelner, häufig neu in die Gemeinde zugezogener, den Mitbürgern kaum bekannter und über dubiose Zusatzausbildungen verfügender Mitglieder der Gemeindebehörde (Schulbehörde, Gemeinderat o. ä.) zu einer «Zukunftswerkstatt». Dabei sollen nach nicht transparenten Kriterien handverlesene einzelne Bürger, vornehmlich Mitglieder von Behörden, Institutionen, Verbänden und Vereinen, zu einem Seelenstriptease in die Mehrzweckhalle der jeweiligen Gemeinde gelockt werden, wo sie «Visionen» entwickeln müssen, wie die Gemeinde in 20 Jahren aussehen sollte, was und wer sie schon immer gestört hat und was dringend für ihr inneres Wohlbefinden geändert werden muss. Beliebte Themen sind Energie und Verkehr oder grosse Überbauungsprojekte mit lukrativen Aufträgen, mit welchen man versucht, einzelne in der Gemeinde zu ködern. Notabene: Diese «Auserwählten» an einer Zukunftswerkstatt sind in keiner Weise repräsentativ für ihre jeweiligen Körperschaften, geschweige denn von dieser entsandt. Kritische Stimmen gegenüber dieser kollektiven Manipulation werden nicht geduldet, wer nicht mitheult, soll stigmatisiert und vor allen Anwesenden als «Ewiggestriger» abgestempelt und ausgegrenzt werden.
Wer das Spiel durchschaut, kann mit einer klaren Stellungnahme das miese Vorgehen dieser windigen und schwachen Persönlichkeiten, die hier als Moderatoren eingesetzt werden, enttarnen.
Es ist ein absolutes Novum in der Schweiz, wenn sachliche Kritik auf die persönliche Ebene gezogen wird und sich am Schluss die kritischen Teilnehmer in der Mehrzweckhalle in das eigens dafür festgelegte Feld stellen sollen. Das Beispiel der Zukunftswerkstatt in Malters führt das jedem Interessierten klar vor Augen. (vgl. Kasten Malters)
Diese «Zukunftswerkstätten» entbehren nicht nur jeder demokratischen Legitimation, sie sind auch blosser Popanz, mit Hilfe dessen die Angreifer gegen die Schweiz via externe Berater ihre Ziele der Unterwerfung der Schweiz unter Brüssel erreichen wollen. Der selbständig denkende und mündige Bürger, der es gewohnt ist, frei von psychologischen Deutungen sachlich seine Meinung zu äussern, ist hier nicht gefragt. Meist werden Plattitüden wie «demographischer Wandel», «mangelnder Standortvorteil» oder «eine sich schnell entwickelnde Gesellschaft» unreflektiert und völlig banal zum Thema gemacht, um mit gezielter Manipulation den «Auserwählten» weiszumachen, dass in der Gemeinde dringend etwas geändert werden müsse. So will man verhindern, dass sich irgendeiner traut, gegen diese Themen und das manipulative Vorgehen Widerstand zu leisten. Es wird eine Stimmung erzeugt, in der eine sachliche Auseinandersetzung nicht möglich und natürlich auch nicht gewollt ist.
Unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre
Es ist ein absoluter Hohn, in dieser Art und Weise mit denkenden und verantwortungsbewussten Menschen umzugehen. Jeder mündige Schweizer Bürger hat auf der Gemeindeebene so gut wie auf der Kantons- und nicht zuletzt auch auf Bundesebene die Möglichkeit, über Vernehmlassungsverfahren, Initiative und Referendum direkt auf die Politik Einfluss zu nehmen: Ein Vorteil, um den uns die Bürger im Ausland schwer beneiden und darum nun langsam versuchen, sich diese Rechte mühsam und mit viel Widerstand, vor allem von offizieller politischer Seite her, zu erkämpfen. Wir können (eigentlich schon seit Jahrhunderten) politische Sachfragen, die auf der Gemeindeebene behandelt werden können, auf jeder Gemeindeversammlung besprechen; wir können eine Initiative starten und unsere sachlichen Anliegen einer breiten Öffentlichkeit zur Diskussion stellen, wir haben alle politischen Möglichkeiten, um Sachfragen mit allen Mitbürgern einer Gemeinde zu bereden und nach tragfähigen, für alle Beteiligten gangbaren Lösungen zu suchen. Nirgends lebt der sachbezogene Austausch unter den Menschen mehr als in den Gemeinden.
Wenn es dann auf einmal «Visionen» braucht, um das Wohlbefinden der Menschen zu steigern, dann geschieht hier ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre des Individuums, der nichts bei der Bewältigung von Sachfragen zu suchen hat. Aufgabe einer Gemeinde ist es, die anstehenden täglichen Aufgaben zum Wohle der gesamten Einwohnerschaft, dort, wo vom Gesetz vorgesehen, mit ihr zusammen zu lösen, ganz abgesehen von der vielen Freiwilligenarbeit, die ohnehin von den Bürgern geleistet wird.
Als mündiger Bürger braucht niemand einen Animator, der einen mit Psychotricks und geschultem Auftreten in eine Richtung lenken will, die vor allem den Initianten der «Zukunftswerkstatt» dient. Der offene und ehrliche Austausch von Bürger zu Bürger ist die Grundlage für das gute Funktionieren der Schweizer Gemeinden und somit die Basis für eine gesunde Demokratie.
Rechtsstaatlichkeit statt Gesinnungsdiktatur
«Zukunftswerkstätten» haben dagegen in unserem demokratischen Staatswesen nichts zu suchen, sondern gehören in die Ecke der manipulativen Psychotechniken. Man nennt diesen Vorgang auf fachchinesisch «Social Engineering», was man mit «Bearbeitung der Öffentlichkeit» übersetzen kann. Und genau das ist es auch. Die Meinungsbildung, die über eine sachliche und manchmal auch emotionale Auseinandersetzung unter mündigen Bürgern geführt wird, ist ein transparenter und offener Prozess, in dessen Vordergrund immer die Lösung der Sachprobleme stehen muss. Persönliche Attacken oder Deutungen haben hier keinen Platz und werden auf den Gemeindeversammlungen kategorisch zurückgewiesen. Die Diskussion orientiert sich an der Lösung der anstehenden Probleme. Ganz anders agiert die «Zukunftswerkstatt». Hier werden die Beteiligten auf die emotionale Ebene geführt, die nichts mehr mit Unabhängigkeit und freier Entscheidung zu tun hat. Die «Zukunftswerkstatt» installiert eine Gesinnungsdiktatur, weit entfernt von irgendeiner demokratischen Grundlage, und hat mit Rechtsstaatlichkeit rein nichts zu tun.
In einem Staat wie der Schweiz brauchen wir das absolut nicht. Seit Jahrhunderten sind die Menschen gewöhnt, sich für ihre Freiheit und Unabhängigkeit einzusetzen. Es war ein zäher und langer Kampf, aber er hat zum demokratischsten aller Staatswesen geführt, welches damit eine Vorreiterrolle eingenommen hat. Sollen wir nun dieses wertvolle und kostbare Erbe an eine kleine Gruppe von Emporkömmlingen verlieren, nur weil diese den Verlockungen der Macht nicht widerstehen können und sich als willfährige Idioten von denjenigen einspannen lassen, die noch mehr Macht und Verfügungsgewalt über das Land und seine Staatsbürger haben wollen, damit sie ihre finsteren Pläne durchführen können?
Nein, wir sind es unseren Nachkommen und Vorfahren schuldig, uns mit ganzer Kraft für die Erhaltung dessen einzusetzen, was sie zum Teil unter Einsatz ihres Lebens erkämpft und verteidigt haben: Die Freiheit, die Unabhängigkeit und einen Rechtsstaat, der uns Bürgern ein hohes Mass an politischer Mitbestimmung gewährleistet.
«Zukunftswerkstatt» – das Beispiel Malters
mn. Unter den prominent angebotenen Beispielen einer «Zukunftswerkstatt» findet sich die Schweizer Gemeinde Malters. Am 22. und 23. August 2008 fand dort unter dem Motto «Gemeinsam(e) Zukunft gestalten» eine «Zukunftswerkstatt zur Gemeindeentwicklung» statt.1 Durchgeführt wurde sie von drei ortsfremden Personen, die sich «Fachleute für Gemeinde-, Stadt- und Regionalentwicklung»2 nennen und die Beratungsfirma kon-sens betreiben.
In der Demokratie sind alle Bürger, das Volk, der Souverän. Und Demokratie heisst, dass nicht Fachleute die Zukunft der Gemeinde gestalten, sondern alle. One man one vote. In Malters werden – auf Grund der Unterlagen – die Teilnehmer an der «Zukunftswerkstatt», die angeblich die Zukunft der ganzen Gemeinde gestalten sollen, zuvor durch eine Steuerungsgruppe nach undurchsichtigen Kriterien handverlesen: Einzelne Leute aus Parteien, Kirchen, Vereinen, der Privatwirtschaft, der Schulpflege, der Gemeindeverwaltung – keine im ordentlichen demokratischen Verfahren Beauftragte! Die Steuerungsgruppe – bestehend aus eigenmächtig handelnden Personen der Exekutive und der Beratungsfirma kon-sens – handelte hinter den Kulissen und ohne legitimen Auftrag. Vor den Kulissen wird behauptet, die Teilnehmer seien «im Auftrag des Gemeinderats» eingeladen. Der Gemeindepräsident fungiert offensichtlich als Statist in diesem Ablauf, dessen «Sachgeschäfte» ebenfalls zuvor von der Steuerungsgruppe festgelegt und dann brav «erarbeitet» werden.
Am ersten Tag hält der Gemeindepräsident eine kleine Einführung und übergibt die Leitung dann an die externe Beratungsfirma. Die Expertokratie ist perfekt. kon-sens erklärt nun die «Spielregeln», heisst, die psychotechnischen Abläufe, Methoden, Arbeitsweisen und die Gruppeneinteilung: ein psychologischer Grossgruppenprozess wird in Gang gesetzt. Am Ende kommt dann heraus, was die Steuerungsgruppe will. Das sind psychologische Methoden der «minimal gesteuerten Grossgruppeninterventionen», die aus der Küche von NLP, Systemtheorie, Tiefenökologie,3 inkl. Peter Singer, und der Theorie der «selbstregulierenden Systeme» stammen, wie sie von der österreichischen Gruppe metalogikon zum Beispiel aus den USA importiert wird: Methoden, die das planmässige Handeln ersetzen durch Phantasie, Visionen und Seelenstriptease. Ein staatsrechtlich unzulässiger Übergriff von Barfuss-Psychologen, Soziologen und anderen Sozialwissenschaftlern in demokratische Abläufe, wo sie nichts zu suchen haben.
Der Bürger, der für die Gestaltung seiner Gemeinde aktiv Verantwortung übernimmt, hat in diesen Grossgruppensitzungen (sofern er überhaupt noch gefragt wird) keine Stimme mehr, sondern wird dorthin gesteuert, wohin die Steuerungsgruppe ihn haben will. In wessen Auftrag diese handelt, bleibt verborgen bei dem kindischen Gequassel in Mehrzweckhallen unter verquarzten angloamerikanischen Kunstnamen wie «Open Space Technology» oder «World Cafe» oder eben «Zukunftswerkstatt» wie in Malters.
Der Vorgang in Malters ist ein warnendes Beispiel, wie in Jahrhunderten gewachsene demokratische Abläufe und Strukturen durch Manipulation mit Psychotechniken in Grossgruppen ausgehebelt werden sollen. Bei der staatsrechtlichen Ignoranz und der intellektuellen Seichtheit der «Berater» und ihren «Theorien» ist es aber kein Problem, dem psychotechnischen Spuk ein schnelles Ende zu bereiten.
1 Malters: Gemeinsam(e) Zukunft gestalten. Protokoll der Zukunftswerkstatt zur Gemeindeentwicklung in der Sporthalle Malters vom 22./23.8.2008, www.kon-sens.ch, www.malters.ch/de/verwaltung/publikationen/welcome.php? ...
2 Vgl. KON-SENS. Gemeinsam vorwärts. URL: www.kon-sens.ch/content.aspx?cat=22
3 Vgl. Christoph Rufin: 100 Stunden. Frankfurt a. M. 2008, ISBN: 3100685091
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