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Freitag, 2. Januar 2009

Schutz für Whistle-Blower

Alles weist darauf hin, dass der Polizist, der den Fall Nef durch eine Indiskretion auffliegen liess, im Interesse der Allgemeinheit handelte. Trotzdem läuft er Gefahr, bestraft zu werden. Ein neues Gesetz soll dies ändern.

Von Daniel Jositsch

Im Fall Roland Nef soll ein Polizist, der in eine frühere Strafuntersuchung gegen den ehemaligen Armeechef involviert war, der Sonntagszeitung die Kopie eines Polizeijournals zugespielt haben. Damit wurden die Stalking-Vorwürfe gegen Nef publik, obwohl die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen diesen wegen Nötigung eingestellt hat. Das «Leck» führte schliesslich zum Rücktritt des Armeechefs. Vieles deutet darauf hin, dass der Polizist zu dieser Massnahme griff, weil er den Verdacht hatte, dass der Armeechef «von ganz oben» protegiert werde. Aufgrund seiner Aktenkenntnisse war er offenbar auch davon überzeugt, dass Nef nicht die charakterliche Eignung für diese hohe Position mitbrachte.

Wer im Militär ein Fehlverhalten meldet, gilt als «Kameradenschwein».

Die Staatsanwaltschaft I in Zürich hat die Herausgabe der Akten an die Presse nun als Amtsgeheimnisverletzung gewertet und Anklage gegen den Polizisten erhoben. Der Angeklagte bestreitet jede Schuld. Das Gericht wird jetzt nicht nur die Frage überprüfen müssen, ob der Polizist die Akten überhaupt herausgab. Falls es diese Frage bejaht, muss es überdies prüfen, ob er dies in guten Treuen tat.
Hier liegt der klassische Fall eines sogenannten Whistle-Blower vor: Eine Person hat aufgrund ihrer Tätigkeit oder Position Kenntnis von unlauteren Machenschaften und bringt dies den Vorgesetzten, den Behörden oder allenfalls eben den Medien zur Kenntnis.
Bei den meisten Delikten gibt es ein konkretes Opfer, das eine Möglichkeit und ein Interesse hat, die Tat anzuzeigen. Daneben gibt es aber auch Delikte wie Bestechung, Geldwäscherei oder Begünstigung, bei denen es oft keinen unmittelbar Betroffenen gibt. Bei diesen sogenannt opferlosen Delikten ist die Dunkelziffer naturgemäss hoch. Häufig ist man hier darauf angewiesen, dass ein Insider, ein Whistle-Blower eben, aus dem betroffenen System heraustritt und den Verdacht meldet.
Die gesellschaftliche Akzeptanz von Whistle-Blowern steht umgekehrt proportional zu ihrer Bedeutung für die Strafverfolgung. Am Informanten, der zum System gehört und zugleich dessen Mängel aufdeckt, klebt der Makel des Nestbeschmutzers und Verräters. Bereits im Kindergarten lernen wir, dass man nicht täderlet, und wer im Militär ein Fehlverhalten meldet, gilt als «Kameradenschwein». Solange hier kein Kulturwandel stattgefunden hat, geraten Whistle-Blower fast zwangsläufig in gesellschaftliches Abseits.
Diesem Dilemma sind auch die Politik und die Justiz ausgesetzt. Das Bundesgericht hat die Meinung vertreten, dass Whistle-Blower, die an die Öffentlichkeit treten, unlauter handeln und, sofern nicht besondere Gründe vorliegen, entlassen werden können. Erst ein parlamentarischer Vorstoss des ehemaligen SP-Nationalrats Remo Gysin rüttelte die politisch Verantwortlichen auf.

Einsicht bei der Regierung

Nachdem sich der Bundesrat zunächst geweigert hatte, das Problem aufzugreifen, wurde er vom Parlament gezwungen, sich der Sache anzunehmen. Mittlerweile ist die Regierung immerhin zur Einsicht gelangt, dass Whistle-Blower vor Entlassung zu schützen sind; eine entsprechende Vorlage liegt vor. Doch von einem wirklichen Umdenken sind wir noch weit entfernt.
Dem Zürcher Polizisten, der nun einen Strafprozess über sich ergehen lassen muss, haben wir einiges zu verdanken. Aufgrund seiner Insiderkenntnisse erkannte er, was mittlerweile auch die parlamentarische Untersuchungskommission festgestellt hat: dass die Ernennung von Roland Nef zum Armeechef erfolgte, ohne dass die Verantwortlichen das gegen diesen laufende Strafverfahren abgeklärt hatten. Der Fehler lag zum Teil im System, aber nicht nur. Man schien auf Seiten der Verantwortlichen ganz einfach davon auszugehen, dass es sich beim Verfahren um eine Privatangelegenheit Nefs handelte, die für dessen Position als oberster Militär ohne Bedeutung sei. Hätte man die Akten konsultiert, wäre man wohl zu einem anderen Schluss gekommen.

Roland Nef, so muss aus allem geschlossen werden, was bekannt ist, bestreitet nicht, seine ehemalige Partnerin massiv belästigt zu haben. Das Stalking soll so weit gegangen sein, dass er sogar erfundene Sex-Annoncen im Namen seiner ehemaligen Partnerin im Internet veröffentlichte. Eingestellt wurde das Verfahren lediglich, weil die Geschädigte nach Bezahlung einer Wiedergutmachung ihre Anzeige zurückzog. Das ist nach neuer Rechtslage grundsätzlich möglich, wenngleich im konkreten Fall höchst fragwürdig (siehe Weltwoche Nr. 32/08, «Der verflixte Artikel 53»).
Nach Bekanntwerden der Hintergründe des Strafverfahrens war offenbar für alle klar, dass ein Armeechef mit einer derartigen Vorgeschichte nicht tragbar ist; auch wenn er dafür nicht verurteilt wurde. Dass der Polizist angesichts seiner Insiderkenntnisse zur Einsicht gelangte, dass hier ein Mann in die oberste Führung der Armee gewählt werden sollte, an dessen charakterlicher Eignung mindestens erhebliche Zweifel bestehen, ist nachvollziehbar. Verständlich ist aber auch, dass – als der Polizist sah, dass sich von den für die Wahl des Armeechefs Verantwortlichen niemand für diese Hintergründe zu interessieren schien und das Strafverfahren gegen Nef eingestellt werden sollte – in ihm der Verdacht wach wurde, hier gehe nicht alles mit rechten Dingen zu.
Soweit die Sachlage bekannt ist, muss dem Polizeibeamten attestiert werden, dass er verantwortlich gehandelt und öffentliche Interessen wahrgenommen hat. Man mag nun einwenden, der Polizeibeamte hätte nicht gerade an die Öffentlichkeit treten müssen, er hätte sich an Vorgesetzte oder an die Verantwortlichen des Bundes wenden können. Es ist durchaus richtig, dass der Schritt an die Medien auch für Whistle-Blower das letzte Mittel sein muss. Im speziellen Fall des Armeechefs Nef bestehen erhebliche Zweifel, ob ein alternativer Weg denkbar gewesen wäre.
Einerseits ging der Polizeibeamte davon aus, dass eben gerade die zu informierenden Stellen nicht an seinen Informationen interessiert waren. Gemäss seinen bisherigen Erfahrungen durfte er auch annehmen, dass er sich mit solchen Informationen unter Umständen erheblichen persönlichen Nachteilen ausgesetzt hätte. In einer solchen Situation kann der (verdeckte) Schritt an die Öffentlichkeit der einzig mögliche Ausweg sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass vom Whistle-Blower nicht erwartet werden kann, dass er die Sachlage zunächst umfassend abklärt; sein begründeter und plausibler Verdacht, es bestehe Protektion von oben, muss genügen.

Wahrung höherer Interessen

Nun könnte man weiter einwenden, das Strafrecht sehe halt einmal vor, dass diejenigen, die ein Amtsgeheimnis preisgeben, zu bestrafen sind. Das stimmt nur bedingt. Auch wenn der betreffende Polizeibeamte objektiv den Tatbestand der Amtsgeheimnisverletzung erfüllt hat, muss er sich damit nicht unbedingt strafbar gemacht haben. Das Strafrecht kennt sogenannte Rechtfertigungsgründe, gemäss denen ein strafbares Verhalten zu einem rechtmässigen wird.

Explizit im Gesetz vorgesehen ist etwa der Rechtfertigungsgrund der Notwehr. Ebenfalls anerkannt ist die Rechtfertigung bei einer Person, die etwa eine Amtsgeheimnisverletzung begeht, um höhere Interessen zu wahren. Nach dem bisherigen Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass der Stadtpolizist, der die Informationen an die Sonntagszeitung weitergegeben hat, dies getan hat, um genau solche Interessen zu schützen.
Wie das hängige Verfahren ausgeht, ist offen. Der angeklagte Polizist hat gute Aussichten auf einen Freispruch, doch er läuft Gefahr, seine Existenz zu ruinieren. Eine weitergehende gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistle-Blowern wäre deshalb dringend nötig. Potenzielle Informanten, die sich hier und heute überlegen, ob sie zum Wohl der Allgemeinheit Informationen weitergeben wollen, riskieren nach allen bisherigen Erfahrungen sehr viel. Die Justiz läuft andererseits Gefahr, indirekt Missetäter zu schützen, die sich auf die Angst von Mitwissern vor den hohen Risiken eines Strafverfahrens verlassen können.

Daniel Jositsch ist Professor für Strafrecht an der Universität Zürich und SP-Nationalrat.
Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 01/09

Freitag, 22. August 2008

Affäre Schmid / Nef

Narziss und Goldmund

Von Alex Baur und Urs Paul Engeler

Ein Gutachten bescheinigt Roland Nef narzisstische Störungen. Das relativiert seine Straftaten - und macht die Wahl zum Armeechef erst recht fragwürdig. Mit 400 000 Franken Schweigegeld will BDP-Bundesrat Samuel Schmid den Skandal aus der Welt schaffen.

Verteidigungsminister Samuel Schmid (BDP) will den gewaltigen Schaden, den er bei Personen, bei der Armee und anderen Institutionen angerichtet hat, möglichst schnell und möglichst leise beheben. Und zwar mit viel Steuergeld. Dem demissionierenden Armeechef Roland Nef will er noch bis Ende Februar 2009 den vollen Lohn bezahlen (rund 26 000 Franken monatlich) und zusätzliche zehn ­Monatstranchen «Entschädigung». Insgesamt soll der gestrauchelte Armeechef mit über 400 000 Franken für seinen Abgang belohnt werden, alles unter dem Vorbehalt, dass die parlamentarische Finanzdelegation nächste Woche den Deal absegnen wird. Besonders freuen darf den Korpskommandanten, dass ihm, gemäss Antrag Schmid, zudem rund 30 000 Franken als Entschädigung für seine Anwaltskosten zugesprochen werden sollen.
Während diese Zeilen gedruckt werden, wird der Bundesrat über das Geschäft beraten. Voraussichtlich wird darüber debattiert werden, ob die Entschädigung für den Rechtsbeistand als zusätzlicher Monatslohn kaschiert werden kann. Doch unter welchem Titel der Betrag auch verbucht wird, es dürfte den Juristen Nef nicht gross beissen. Er darf das Resultat, völlig zu Recht, als Schuldeingeständnis der Regierung, genauer des Chefs VBS, werten.

Polizeirazzia erfolgreich vereitelt

Tatsächlich ist die «Affäre Nef» – von der Suche nach einem neuen Chef der Armee bis zu seiner Vergoldung – ein «Skandal Schmid». Doch zu Ende geschrieben ist die unerfreuliche Geschichte noch lange nicht, die nun durch einen Griff in die Staatskasse vergessen gehen soll. Sie wird vielmehr zur Belastung für die ganze Regierung, die gemäss Ankündigung von Bundespräsident Pascal Couchepin (FDP) den angeschlagenen Verteidigungs­minister decken wird.

Die Unregelmässigkeiten begannen bereits im Herbst 2006, wenige Tage nachdem Nefs ehemalige Partnerin Anzeige wegen Nötigung (Stalking, Sexinserate und Sexkontakte im Internet) erstattet hatte. Die Stadtpolizei Zürich wollte, wie üblich in schweren Fällen, bei Roland Nef eine Hausdurchsuchung vornehmen. Abgesehen hatten es die Fahnder vor allem auf seinen Computer. Wie aus Polizeikreisen zu erfahren war, gab es vorweg Verzögerungen, weil Nef beruflich längere Zeit in Genf weilte. Zudem musste für die Beschlagnahmung des Laptops, der auch mit sensiblen militärischen Daten gefüttert war, die Einwilligung der Sektion Informations- und Objektschutz (IOS) im VBS eingeholt werden.

Für die Razzia in Nefs Wohnung war der Einsatz von mindestens acht Polizeibeamten vorgesehen. Aufgrund des Tatverdachts hatte man sich auch für eine irrationale Reaktion des (immerhin bewaffneten) Brigadiers gewappnet. Die bereits bis ins Detail geplante Polizei­aktion wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Zürich kurzfristig und zur allgemeinen Verblüffung der Fahnder abgeblasen. Nef sei, so wollen die Polizisten erfahren haben, gewarnt worden und soll über seinen Anwalt angeboten haben, sich «freiwillig» zu stellen. Sein Haus und sein Arbeitsplatz wurden später trotzdem noch durchsucht. Der Überraschungseffekt war natürlich verpufft.

Wie aus Justizkreisen zu erfahren ist, war das VBS von allem Anfang an in die zivile Strafuntersuchung gegen Nef mit involviert. Und selbst wenn Schmids Juristen die Tatvorwürfe im Einzelnen nicht gekannt haben sollten, müssen sie zumindest erkannt haben, dass es nicht um eine Bagatelle ging. Denn wegen eines simplen Beziehungsknatsches werden auch in Zürich keine Razzien veranstaltet. Der ungewöhnliche Rückzieher der Staatsanwaltschaft stützt vielmehr den Verdacht, dass das VBS (über die Geheimabteilung IOS und den früheren Armeechef Christophe Keckeis) den aufstrebenden General Nef mit allen Mitteln schützen wollte. Dass die Razzia derart leicht verhindert werden konnte, dürfte dem notorisch misstrauischen Schmid die Sicherheit gegeben haben, dass das ganze Strafverfahren unter dem Deckel gehalten und diskret erledigt werden könne.

Diese These erklärt das merkwürdige Verhalten des Ministers, der dem Bundesrat und der Öffentlichkeit das hängige Strafverfahren gegen Nef verschwieg, über das er sehr wohl im Bild war. Schmid war sich offenkundig bereits am 8. Juni 2007, als der Bundesrat Nef ernannte, ganz sicher, dass das Verfahren eingestellt würde. Denn das Risiko der Peinlichkeit, Nef vor dessen Amtsantritt zurückziehen zu müssen, wäre der Berner, der sich immer absichert, nie eingegangen.

Über die Kollaboration des VBS mit der vierköpfigen Findungskommission und der Zürcher Staatsanwaltschaft verweigern alle in­volvierten Instanzen jede Auskunft. In einer früheren Anfrage der Weltwoche bestätigte Oberstaatsanwalt Andreas Brunner (parteilos) lediglich knapp, dass es «Kontakte zum VBS» gegeben habe. Heute sagen er und sein Stellvertreter Ulrich Arbenz (FDP) nichts mehr. Die fallführende Untersuchungsrichterin Judith Vogel (FDP) bat um eine schriftliche Zusammenfassung der aktuellen Recherchen der Weltwoche – und war, nachdem sie den Fragenkatalog erhalten hatte, nicht mehr erreichbar. Ebenso blieben beim VBS schriftlich gestellte Fragen unbeantwortet. In Schweigen hüllt sich auch der frühere Flüchtlingschef Peter Arbenz (FDP), Mitglied der von Schmid persönlich eingesetzten Findungskommission. Klarheit kann wohl erst der Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) bringen, welche die Umstände des Wahldebakels zu untersuchen hat.

Auf den ersten Blick erstaunlich ist, dass es noch bis zum 23. Oktober 2007 gedauert hat, bis das Verfahren eingestellt wurde. Grund dafür dürfte das gerichtspsychiatrische Gutachten sein. Die Analyse der Psyche Nefs könnte der Staatsanwaltschaft die Begründung geliefert haben, mit der sie die Strafverfolgung gegen den Brigadier zu den Akten legte.

Tatsächlich haben renommierte Strafrechtsexperten wie etwa Daniel Jositsch («Der verflixte Artikel 53», Weltwoche 32/08) sich ge­wundert, warum die gravierende Sache von öffentlicher Relevanz mit einer gütlichen ­Einigung der beiden Parteien (unter Zuhilfenahme einer fünfstelligen Summe) erledigt wurde. Artikel 53 des Strafgesetzbuches sieht vor, dass ein Verfahren beendet werden kann, wenn der Täter seine Verfehlungen eingesteht, wenn das Opfer mit der Einigung einverstanden ist und wenn drittens das Verschulden des Täters nicht allzu gravierend erscheint. «Man kann es drehen, wie man will», schreibt Jositsch, «nach dem, was öffentlich bekannt ist, geht die Einstellungsverfügung nicht auf».

Nicht bekannt war den Strafrechtlern, die aus den perfiden und sich über 18 Monate hinziehenden Nötigungsattacken Nefs auf ein schweres Verschulden schlossen, das psychiatrische Gutachten. Wie der Weltwoche aus Justizkreisen zugetragen wurde, diagnostizierte der Gutachter bei Nef eine narzisstische Störung. Aufgrund dieses psychiatrischen Befunds dürfte die Staatsanwaltschaft Nef eine verminderte Zurechnungsfähigkeit attestiert haben. Somit wäre auch sein individuelles Verschulden geringer einzustufen – was wiederum den Weg für eine Erledigung des Verfahrens hinter den Kulissen ebnete.
Nur: Die psychiatrische Diagnose, die dem forschen Brigadier im Strafverfahren dienlich gewesen sein mag, machte ihn definitiv ungeeignet zum obersten Chef der Armee. Aufgrund der Kontakte zwischen der Zürcher Staatsanwaltschaft und der VBS-Spitze ist davon auszugehen, dass das Departement und mit ihm das handverlesene Findungsquartett auch über dieses Gutachten informiert waren.

Die Gebrüder-Arbenz-Connection

Tatsache ist, dass Staatsanwältin Judith Vogel am 23. Oktober 2007 die Einstellungsverfügung erliess und dass sie diesen diffizilen Entscheid vorweg mit der Oberstaatsanwaltschaft absprach. Fakt ist weiter, dass die Staats­anwaltschaft I, der Vogel angehört, seit dem 1. September 2007 unter der Kontrolle von Oberstaatsanwalt Ulrich Arbenz steht. Womit sich ein weiterer kleiner Kreis schliesst: Ulrich ist der Bruder von Peter, der als Schmid-Freund bei der Wahl Nefs die Fäden zog. Zwar versichert die Oberstaatsanwaltschaft mehrfach (und ungefragt), Arbenz habe «mit dem Fall Nef nichts zu tun gehabt». Das mag formal stimmen. Doch die Annahme, dass im lediglich aus drei Oberstaatsanwälten bestehenden Kollegium das Dossier Nef intern nicht diskutiert wurde, wäre weltfremd.

Nachdem die Affäre aufgeflogen war, konnten Nef und sein Anwalt im Bundeshaus Ost mit der ultimativen Drohung einfahren: «Entweder gibt es einen Rücktritt oder dann zwei.» Die erste Variante hatte allerdings ihren Preis. Und der war in Anbetracht der Verstrickung des BDP-Bundesrates in die Manipulationen vor und nach der Wahl des Armeechefs nicht zu knapp. Wehrminister Schmid blieb, ausser der konsequenten Demission, nur die Zahlung eines Schweigegelds, das ohnehin Dritte zu ­berappen haben. Sofern kein Wunder passiert, wird der Gesamtbundesrat Schmids Ablasshandel beim Erscheinen dieses Artikels abgesegnet haben.

Die letzte Reaktion Schmids, lanciert über seinen Generalsekretär Markus Seiler (FDP) via die jüngste Ausgabe der Sonntagszeitung (SoZ), ist nur noch billigste Ausrede und Abschieben der Schuld. Sein Knecht Seiler, selbst Mitglied des gescheiterten Suchtrupps, wollte das Publikum glauben machen, Schmid sei von Nef systematisch an der Nase herumgeführt worden. Der VBS-Chef war erstens seit Frühjahr 2007 über das Strafverfahren im Bild, und er kannte seit dem 27.  Juni 2008, gut zwei Wochen vor der ersten Publikation durch die SoZ, die belastenden Polizeiprotokolle. Wenn Schmid nicht schon alles gewusst hat, was aufgrund seiner Reaktion («Wir haben Kenntnis von diesem Strafverfahren») anzunehmen ist, dann hätte er alle Zeit und alle Möglichkeiten gehabt, sich ins Bild zu setzen. Letztlich geht es dem politisch erledigten Verteidigungsminister mit dem Manöver nur noch darum, den Rest eines verlorenen Gesichts zu retten.

Schmid hat sich zulasten der Steuerzahler freigekauft, Nef ist zumindest finanziell entschädigt und lebt mit Frau und Stiefkind auf dem Land. Es fehlt in diesem Schmierenstück noch der Bösewicht. Die Zürcher Staatsanwaltschaft ermittelt nun mit allen Kräften gegen ein Dutzend Beamte der Stadtpolizei Zürich. Es kursiert der Verdacht, dass einer aus ihren Reihen der Sonntagszeitung die Protokolle zugesteckt hat. Es kam zu – diesmal überfall­artigen – Durchsuchungen der Büros und der Computer der betroffenen City-Wache. Offenbar lässt sich nachweisen, dass die publik gewordenen Journale aus dem Fahndungsprogramm «Police» stammen.

Zwar hat auch die Staatsanwaltschaft Zugriff auf dieses System. Doch die Ungereimtheiten und politisch motivierten (wie geargwöhnt wird) Machenschaften rund um den Fall Roland Nef sorgten schon seit geraumer Zeit für Unruhe und Ärger bei der Zürcher Stadtpolizei.

Gut möglich also, dass am Ende des grossen Skandals vor dem Richter ein aufrechter kleiner Fahnder steht, der es für seine Pflicht gehalten hat, das Land vor einem psychisch angeschlagenen Armeechef zu bewahren.

Donnerstag, 24. Juli 2008

Samuel Schmid und Roland Nef

Armee-Affäre
Raketenhafter Auf- und Abstieg

Von Urs Paul Engeler

Bundesrat Samuel Schmid hätte alles wissen können über Roland Nef und hat fast alles gewusst. Trotzdem hat er ihn zum Chef der Armee gemacht und bei Gegenwind fallengelassen: eine schmidsche Gemeinheit mehr.

Das Idealbild, das Wehrminister Samuel Schmid von seinem ersten Soldaten, Korpskommandant Roland Nef, zeichnen liess, war immer ganz falsch. Die Urteile über den zackigen Berufsoffizier aus Frauenfeld waren, für alle hörbar, die es wissen wollten, stets sehr gemischt. Strebsamkeit, Können und Fleiss wurden dem früheren Ministranten ohne Vorbehalt attestiert: «Bei den Tests hatte er stets die besten Noten», erinnert sich ein Dienstkamerad. Die Fragezeichen, die Milizoffiziere hinter Nefs Bilderbuchkarriere setzten, betrafen das Sozialverhalten von «Teflon-Roli», wie er auch genannt wird. Ein «seelenloser Apparatschik» sei er mit einem Hang zum «Bestrafen», gab ein Hauptmann bereits geraume Zeit vor dem Ausbruch der Affäre der Weltwoche zu Protokoll: Sein Führungsprinzip könne als «management by terror» bezeichnet werden. Für andere funktioniert der Offizier einfach wie die perfekte Militärmaschine: salutieren, Befehle entgegennehmen, salutieren, Befehle weitergeben, salutieren, kontrollieren, bemängeln, befehlen, salutieren.

Tobsuchtsanfall am Weihnachtsessen

In einem zähflüssigen Talk mit dem Titel «19 Tage im Amt», inszeniert am 20. Januar 2008 beim Rapport der Territorialregion 4 in der St. Galler Olma-Halle, kokettierte Nef vor der gesamten Ostschweizer Polit- und Armeeprominenz damit, dass er lange gezögert habe, ob er eine militärische oder doch eher eine musikalische Laufbahn einschlagen solle. Als Schüler des bekannten (und offenbar viele begeisternden und antreibenden) Kirchenmusikers Josef Holtz hatte es der Jurist - sein Verbindungs-Vulgo «Taschte» bürgt dafür - zum guten Klavier- und Orgelspieler gebracht. «Musik wäre vielleicht doch die bessere Entscheidung gewesen», kommentierte ein Oberleutnant a. D. Nefs leicht irritierende Selbstdarstellung.

Tatsächlich beobachteten hohe Militärs, die nicht als frustrierte Konkurrenten gelten können, den Raketenaufstieg des CVP-nahen Katholiken mit wachsender Verwunderung. Sie vermissten die Tiefe der Bildung, die Breite der Erfahrungen oder auch eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der Sicherheitspolitik: «Viele Kommandoposten bekleidete er nur sehr kurz. Sein einziger Auslandaufenthalt im amerikanischen Fort Sill ist keine hochwertige Ausbildung für höhere Offiziersränge. Nef hat auch nie etwas publiziert.» Und hinter vorgehaltener Hand wird immer wieder sein Vater, der umstrittene Artillerie-Instruktor mit dem Übernamen «Chlapf-Toni», thematisiert: «Der überkorrekte, asketisch wirkende Auftritt des Juniors und sein Drang an die Spitze können fast nur als Kompensation verstanden werden», übt ein Weggefährte sich in Populärpsychologie.

All diese heiklen Konstellationen und Dispositionen des Kandidaten waren durchaus bekannt, als Bundesrat Schmid Anfang 2007 einen neuen Armeechef suchte. Ja noch mehr und noch Brisanteres lag vor. Nach einer gescheiterten ersten Ehe im gemeinsamen Haus in Uesslingen TG hatte Tastenspieler Nef eine schwierige Beziehung zu P. S., einer Berufsmusikerin am Opernhaus Zürich, aufgenommen. Kolportiert wird eine fürchterliche Szene, als Nef, angetrunken, im Dezember 2004 an einem Weihnachtsessen bei Bekannten seiner Partnerin eruptiv vorwarf, ein anderes Verhältnis zu unterhalten, ausrastete und unkontrolliert derart zu toben begann, dass die Gäste alle gefährlichen Gegenstände wie Messer vor dem Wütenden versteckten und P. S. aus der Wohnung flüchten musste. Die belastete Zweisamkeit am Zürichberg endete Anfang 2005 denn auch in tiefer Zwietracht, im Zorn und in einer 18-monatigen Verfolgungsjagd, die erst durch eine Strafanzeige der Frau gestoppt wurde. Bei einer Haus- und Bürodurchsuchung wurden Nefs Computer konfisziert und sogar dessen Armeepistole beschlagnahmt. Der Brigadier musste für einige Zeit, unfreiwillig, waffenlosen Dienst leisten.

Amateurhafter Beförderungsprozess

Das von P. S. im Herbst 2006 angestrengte Nötigungs- und Stalking-Verfahren vor der Zürcher Staatsanwaltschaft lief noch, als das Rennen um den höchsten Posten in der Armee in die Endphase trat. Korrekt machte der Kronfavorit den Wehrminister, der die Selektion leitete und zu verantworten hätte, auch auf diesen äusserst diffizilen Umstand aufmerksam.

Mit dieser Mitteilung und in diesem Moment wurde die peinliche (Privat-)Affäre Nef zum öffentlichen Skandal Schmid. Das Wahlgremium hatte alle Möglichkeiten, sich im Detail über die Vorwürfe gegen Nef und ihre Hintergründe zu informieren. Für die notwendige Personensicherheitsüberprüfung (PSP) muss jeder Anwärter auf höchste Staatsämter alle seine Bücher, alle Dossiers und Konten offenlegen. Und die Wahlbehörde kann, im eindeutigen Gegensatz zu den Billigausflüchten von Schmid, gemäss PSP-Verordnung Einblick nehmen in die Akten. Das Departement war also jederzeit im Bild. Entweder unterschätzten Schmid und sein Beraterstäbchen die Sprengkraft dieser Zeitbombe, oder, was wahrscheinlicher ist, die VBS-Crew hoffte, sie unter dem Deckel halten zu können. Auf jeden Fall begann mit der offiziellen Information des Departementschefs die grosse Vertuschung der Vergangenheit des Mustersoldaten.

Das von Schmid eingesetzte Quartett zur Vorbereitung der wichtigen Wahl bestand aus vier einigermassen gleichgeschalteten Gestalten: Peter Arbenz (FDP), in den achtziger Jahren von Kopps Gnaden Flüchtlingschef, heute wirbelnder Berater, VBS-Generalsekretär Markus Seiler (FDP), Divisionär Markus Rusch, der Militärflüsterer Schmids mit Einfluss und Interessen, sowie der leicht affektierte Nachdenker Stephan Bieri, vormals ETH-Geschäftsführer und an der Universität Zürich Dozent für Wirtschaftspolitik, heute Verwaltungsratspräsident der S-U-P-Gruppe, wie die in Basel domizilierte Societät für Unternehmungsplanung sich auch nennt.

Das handverlesene konforme Grüppchen, das heute über seine missglückte Arbeit nicht sprechen will, winkte, offenbar artig Vorgaben aus dem Departement befolgend, den jungen Nef (damals 47) an älteren und mit wesentlich mehr Meriten behangenen Divisionären vorbei durch. Das Assessment, das gemäss Schmid eine professionelle externe Firma durchgeführt hat, wurde - für teure Steuerfranken - gleich von Stephan Bieris eigener S-U-P («arbeitet ausschliesslich auf Basis persönlicher Empfehlungen hochqualifizierter Fach- und Führungskräfte») erledigt. So blieben die dunklen Flecken auf Nefs Uniform fast verborgen.

Die Verantwortung für die amateurhaft vorbereitete Beförderung aber hatte Schmid, der mal gar nichts gewusst, mal nichts Konkretes, mal keine Details über das laufende Verfahren gegen Roland Nef gekannt haben will. Immerhin hatte der VBS-Chef ein derart schlechtes Gewissen, dass er den Gesamtbundesrat gezielt nicht über das noch immer laufende Strafverfahren informierte. Der unvollständige Antrag, Nef zum Chef der Armee zu ernennen und per Anfang 2008 zum Korpskommandanten zu befördern, flatterte am Morgen des 8. Juni 2007, kaum zwei Stunden vor Sitzungsbeginn, in die Büros der andern sechs Bundesräte, die ahnungs- und diskussionslos zustimmten.

Weggeputzt wurde der Fleck auf der Weste vier Monate später hinter den Kulissen. Das Prestige des neuen Amtes und etwas Geld - die nicht bestätigte Rede ist von einem fünfstelligen Betrag - halfen mit, die Exfreundin P. S. zu einer «Desinteresse-Erklärung» zu bewegen. Und die Staatsanwaltschaft Zürich stellte, wie gewünscht, das Verfahren ein. Oberstaatsanwalt Andreas Brunner bestätigte, dass es in dieser Phase auch «Kontakte zum VBS» gegeben habe; «Druck aus Bern» hingegen sei nicht ausgeübt worden. Mittlerweile schweigen Brunner und die Staatsanwaltschaft sich eifrig darüber aus, unter welchen Umständen und mit welcher Begründung sie die Einstellung verfügt haben.

Das Interesse des Departements an diesem Entscheid auf jeden Fall war gross. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens wurde offiziell die Sicherheitsüberprüfung Roland Nefs gestartet, die dann - logischerweise - keine Defizite mehr entdecken konnte. Zum Zeitpunkt der Wahl wäre Nef durchgefallen, denn ausgeleuchtet werden auch die «persönlichen Verhältnisse», die nicht «ungeordnet» sein dürfen. «Ungeordnet» heisst unter anderem «ein hängiges Strafverfahren». Samuel Schmid lügt auch, wenn er nun behauptet, die Überprüfung Nefs vor der Wahl hätte zu lange gedauert. Ein solches Verfahren ist gemäss Praktikern problemlos innerhalb von zwei, drei Wochen abzuschliessen.

Die Wahl des neuen Armeechefs war nicht nur ein Pfusch, sondern ein Murks, bei dem vielfach gegen Usanzen, Vorschriften und Gesetze verstossen wurde. Das Parlament kommt nicht darum herum, den verschleierten Prozess nochmals aufzurollen. Ein halbes Jahr lang schien die Rechnung aufzugehen: Der schneidige Nef, der den Reformeifer zu bremsen und die wacklige Armee zu «konsolidieren» versprach, war für viele der Leuchtturm in der Sinnkrise, der letzte Stützpfeiler in einer abrutschenden Region. Selbst für sinnlose und dürftig abgestützte Aktionen wie die erzwungene Demission von Luftwaffenchef Walter Knutti erntete der Durchgreifer nur Applaus. Doch - Ironie der Geschichte - je heller in den Medien das Bild des Saubermanns erstrahlte, umso rascher nahte sein Ende.

Es war der wachsende Widerspruch zwischen dem öffentlich strahlenden und privat problematischen Nef, der offenbar jemanden bewog, die Sonntagszeitung über die Defizite des Armeechefs zu informieren. Sie zielten auf Nef, trafen aber zugleich Schmid, dessen Machenschaften bei der Wahl seines ersten Mitarbeiters nun auffliegen. Doch selbst in dieser Situation setzte der VBS-Chef auf Schweigen und Bemäntelung (siehe Kasten).

Schmid war jederzeit vollständig informiert, nicht nur vor einem Jahr über das Verfahren gegen Nef und die Anstrengungen, es niederzuschlagen, sondern auch jetzt über die angekündigte Veröffentlichung von Details aus dem Verfahren. Er hätte, dies das einzig mögliche Fazit, den Risikofaktor Nef gar nie auf diesen sensiblen Posten befördern dürfen.

Wenn Schmid mit grosser Geste und feuerrotem Kopf nun von angeschlagenem Vertrauen spricht und dem obersten Offizier einen Monat Zeit gibt, «alle Mutmassungen, Gerüchte und Vorwürfe zu entkräften», dann spielt er wie der schmierige Dorfrichter Adam in Kleists «Zerbrochenem Krug» den Richter in eigener Sache. Die besondere Perfidie dieser politischen Inszenierung ist, dass Schmid ganz genau weiss, dass Nef die «unbesonnenen» Handlungen, die er ja schon öffentlich eingestanden hat, gar nicht aus der Welt schaffen kann. Nef, der bei der Trennung von seiner Partnerin vieles falsch, bei der Berufung auf den hohen Posten aber alles richtig gemacht hat, sitzt in der Falle.

Befreien kann er sich nur, wenn er nicht von einem hinterhältigen Bundesrat, der ihn terrorisiert, etwas «Vertrauen» zurückbettelt, sondern gegenüber der Öffentlichkeit reinen Tisch macht, in die Offensive geht, die Winkelzüge Schmids darstellt. In Kleists Stück zumindest entflieht der entlarvte Adam.

Quelle: www.weltwoche