von Arne Hoffmann
Eines der Themen, das in meinem 2001 Buch erschienenen Buch "Sind Frauen bessere Menschen?" viele Seiten einnahm, war die Sexueller-Missbrauchs-Hysterie Ende der neunziger Jahre – für etliche Familien vermutlich eine der größten Katastrophen infolge der feministischen Ideologie vom allgegenwärtigen Unhold Mann. Damals glaubte man unter anderem, durch geheime Signale in Kinderzeichnungen erkennen zu können, dass diese Kinder sexuell missbraucht worden waren, man unterstellte Kindern, die das abstritten, verdrängte Erinnerungen, führte sowohl mit den Kindern als auch den vermeintlichen Tätern die abenteuerlichsten Kreuzverhöre. In 40 Prozent aller hochstrittigen Scheidungsfälle, so schätzte damals ein angesehener Familienrechtler, wurden Beschuldigungen des sexuellen Missbrauchs zudem als Waffe der Mutter eingesetzt, damit ein Vater keinerlei Kontakt zu seinen Kindern mehr aufrechterhalten konnte. In den USA hatte diese Massenhysterie begonnen, in Deutschland kulminierte sie in so grotesken Ereignissen wie den Wormser Missbrauchsprozessen, die nach vier zerstörerischen Jahren mit einem Freispruch für alle Beschuldigten endeten. Die Wikipedia berichtet über diese Prozesse meiner Kenntnis nach zutreffend:
Eine Staatsanwältin fasste im Laufe der 131 Verhandlungstage empört und ungläubig die Vorwürfe der Verteidigung zusammen: „Die Verteidigung meint also: Blindwütige Feministinnen wirken auf ahnungslose Kinder ein, bis die von Missbrauch berichten, und skrupellose Staatsanwältinnen übernehmen das …“ Der Wormser Wildwasser-Verein brachte Anschuldigungen hervor, die einer Überprüfung nicht standhielten: Kinder waren zu angeblichen Tatzeiten noch nicht geboren, in anderen Fällen saßen die Eltern zur angeblichen Tatzeit bereits in Untersuchungshaft. Psychologische Glaubwürdigkeitsgutachten zum Beispiel durch Max Steller ergaben, dass die vielen, zum Teil sich widersprechenden Aussagen der Kinder durch Suggestion erzeugt wurden und nicht erlebnisbasiert waren. Auch konnte die Polizei bei nicht angekündigten Hausdurchsuchungen keine Beweise finden, die auf sexuellen Missbrauch oder ähnliches schließen ließen. Somit basierte die gesamte Beweislage auf den Aussagen der wahrscheinlich indoktrinierten Kinder und dem Gutachten eines Kinderarztes, das jedoch eventuelle natürliche Ursachen für diverse Verletzungen der Kinder nicht berücksichtigte. Obwohl fast alles auf die Unschuld der Angeklagten deutete, wurden für sie bis zu dreizehn Jahre Haft gefordert. Alle drei Prozesse endeten 1996 und 1997 mit Freisprüchen in allen 25 Fällen. Der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz in „Worms III“ begann sein Urteil mit dem Satz „Den Wormser Massenmissbrauch hat es nie gegeben“ und erklärte: „Bei allen Angeklagten, für die ein langer Leidensweg zu Ende geht, haben wir uns zu entschuldigen.“(…) Die Prozesse hatten verheerende Wirkung auf Kinder und Angeklagte: Eine Angeklagte, die siebzigjährige Großmutter, starb in Untersuchungshaft, andere verbrachten bis zu 21 Monate in Haft. Mehrere Ehen zerbrachen, die Existenzen mancher Angeklagter und ihrer Familien wurden zum Teil durch die hohen Anwaltskosten völlig zerstört. Die Kinder wuchsen währenddessen größtenteils in Heimen auf und kehrten erst nach und nach zu ihren Eltern zurück. Sechs Kinder – es waren diejenigen, die im Kinderheim „Spatzennest“ in Ramsen untergebracht waren, darunter die aus dem Scheidungskonflikt, der die Verfahren ausgelöst hatte – kehrten überhaupt nicht zurück, da sie völlig von ihren Eltern entfremdet waren. Dem Heimleiter wurde seinerzeit vorgeworfen, die Kinder bewusst gegen die Eltern aufzustacheln. Die meisten dieser Kinder glauben bis zum heutigen Tag, dass ihre Eltern sie sexuell missbraucht haben. (…) Nach den Freisprüchen trennte sich Wildwasser von der tätig gewordenen Mitarbeiterin. Die Berliner Zeitung berichtete Ende Juni 1997, dass diese von der Richtigkeit ihrer Vorgehensweise weiterhin überzeugt sei. Eine öffentliche Entschuldigung oder weitergehende Konsequenzen gab es nie. Man müsste hier eigentlich noch sehr viel mehr dazu sagen, als in einen einzelnen Blogeintrag passt. Aber ist das nicht alles Schnee von gestern und Gott sei dank endlich vorbei? Leider sitzen viele der Männer, die bei der damaligen Hexenjagd aufgrund der fadenscheinigsten "Beweise" zu Jahrzehnten langen Gefängnisstrafen verurteilt wurden, noch immer hinter Gittern.
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Mittwoch, 15. Juli 2009
Sonntag, 3. Februar 2008
Staatsmobbing
Der Begriff Mobbing wirkt angesichts der damit verbundenen Korruption und Folter Einzelner und den damit oft lebenslang verbundenen psychischen und körperlichen Qualen der direkt angegriffenen Opfer und ihrer mitleiden müssenden Angehörigen - besonders Kinder - ausgesprochen verharmlosend. Dabei geht es im hier verstandenen Sinne nicht um kurze vorübergehende persönliche Rangeleien untereinander, sondern um Abreden im Stadium der Verbrechensverabredung von Amtsträgern und Politkern auf allen Hierarchieebenen. Das einhergehende "Schweigekartell" der Täter, das die Offenlegung von Fakten und Akten verhindert und das rechtliche Gehör als substanzieller Bestandteil des Rechtsstaates verweigert, entspricht nach polizeilichen Erkenntnissen und Verlautbarungen der Landesinnenministerkonferenzen dem typischen Merkmal der Organisierten Kriminalität, die nach deren Erkenntnis inzwischen neben Politik und Öffentliche Verwaltung auch die Strafverfolgungsbehörden im Griff hat. Schwerwiegende Straftaten, wie sie z.B. auch Mobbinghandlungen darstellen, werden nicht mehr verfolgt, Strafanzeigen und Strafanträge unterdrückt, um den Tätern persönliche und wirtschaftliche Vorteile zu gewähren. Deshalb wird erklärlich, warum Gewalttaten an Mobbingopfer nicht strafrechtlich, arbeitsrechtlich oder zivilrechtlich verfolgt werden, sondern Mobbingopfer in vielfacher Hinsicht aktiv zum Schweigen gebracht werden. Ein typisches Vorgehen ist die öffentliche Verunglimpfung von Mobbingopfer, die durch die Behörden mittels folgsamer Medien und z.B. Stellungnahmen an vorgesetzte Behörden und die politischen Kontrollgremien - z.B. Landtag - veranlaßt werden. Besonders gebräuchlich die Stigmatisierung als Querulant, Störenfried und psychisch Kranker.
Die einzelnen Beamten in aufsichtsführenden Behörden treten als als agent provocateur auf und verdrehen bewußt Ursache und Wirkung jener Erscheinungsformen, die sie selbst produziert haben oder durch Bestellung von Dritten produzieren ließen.
Typisches Merkmal ist die behördliche Anordnung der psychiatrischen Untersuchung mit dem Ziel der Feststellung der "Dienstunfähigkeit" oder "paraonoiden Erkrankung". Solche bestellten psychiatrischen Gutachten sind erkennbar an ihrem inhaltlichen Unsinn, an der Verletzung der Denkgesetze, an der willkürlichen Aneinanderreihung medizinisch gewünschter Begriffe und der fehlenden sachlichen Auseinandersetzung mit Fakten der Realität. Psychiatrische Gutachten werden durch "Ärzte" auch mit Hilfe von Aktenbergen angestellt, ein Vorgang, der jeglicher ärztlichen Pflicht zur tatsächlichen Untersuchung und zur Hilfe des Untersuchten völlig widerspricht.
Diese Gutachten kosten der öffentlichen Hand oder dem Opfer viel Geld, sie kosten bis zu 15.000 Euro und sind ein äußerst lukratives Nebeneinkommen für LeiterInnen Psychiatrischer Landeskrankenhäuser, die sich gern mit wissenschaftlichem Ruf schmücken, um mehr Aufträge zu erhalten und mehr Gebühren zu kassieren. Das Ergebnis sind oft nur als schrecklich zu bezeichnende Gefälligkeitsgutachten, die für die ausgemachten Opfer lebenslange Freiheitsentziehung oder z.B. Berufsverbot bedeuten - wohlgemerkt: nur als virtuelle Täter ohne Tathintergrund oder Sachgrundlage, allein aufgrund bewertender Beschreibungen, die amtlich bestellt werden und Gutachten genannt werden.
Die Macht der bestellten psychiatrischen Gutachten liegt im Amtsmißbrauch, nicht in Moral, Recht und Gesetz. Der Zweck der bestellten psychiatrischen Gutachten liegt darin, die ausgesuchten Opfer völlig rechtlos zu stellen. Häufig werden ergänzend zu den bestellten "Gutachten" amtliche Betreuungen eingerichtet, um das Opfer zum Schweigen zu bringen. Das Phantom der psychischen Krankheit hat einen nicht zu überbietenden Einschüchterungs- und Unterdrückungsgrad, der lebenslange Traumatisierungen und schwere körperliche Erkrankungen bei den Gewaltopfern durch den damit verbundenen Dauerstreß auslöst, durch die das Opfer stirbt oder in den Selbstmord getrieben wird
Zweck der öffentlichen Stigmatisierung ist die völlige Isolierung im gesamten sozialen Beziehungsfeld, z.B. Familie, Freundeskreis, Kollegenkreis. Hier werden Foltermethoden wirksam, die bewußt den Kern des menschlichen Lebens, das Verlangen nach befriedigenden sozialen Kontakten zerstören, um damit jede Gegenwehr zu unterdrücken und das Gewaltopfer zur vollständigen Aufgabe seiner Persönlichkeit zu zwingen. Die elementaren Grundrechte eines jeden Menschen sind in dieser Ebene von den Behörden und Politikern, die diese Vorgehensweisen auch noch mit Landtagsbeschlüssen politisch genehmigen, völlig zerstört. Der Mensch wird der langsamen Zerstörung anheim gegeben.
Eine besonders infame Methode der Staatsanwaltschaften als Strafverfolgungsbehörde ist die Anklageerhebung mit vorsätzlicher Vortäuschung von Straftaten und der heimlichen Hinzuziehung eines Gerichtsgutachters mit der Bestellung eines bestimmten Gutachtentextes durch heimliche Begutachtung des Angeschuldigten in der Gerichtsverhandlung - obwohl ausdrücklich gesetzlich verboten - mit dem Ziel der Feststellung der eingeschränkten oder völligen "Schuldunfähigkeit", um dadurch eine Einweisung in die geschlossene Forensik zu erwirken. Ein Unrechtsbewußtsein ist bei den Beamten und Behörden nicht zu erkennen.
Mit diesen absurden Terror-Methoden wird die Axt ans Grundgesetz gelegt. Es sind nicht nur die menschlich sehr bedauernswerten Opfer, die zu Schaden kommen. Es wird eine ganze Bevölkerung aufs äußerste eingeschüchtert und in Angst und Schrecken versetzt. Die statistisch in den einzelnen Bezirksregierungen penibel aufgeführten und gleichzeitig geheimgehaltenen Zwangseinweisungen in die Psychiatrie belegen das Ausmaß der Besessenheit nach Grausamkeit einzelner Beamter gegenüber den BürgerInnen unseres Landes.
Wenn sich die angegriffenen BürgerInnen wehren, greifen die einzelnen Beamten der Behörden zu einem anderen weit verbreiteten Unterdrückungsmittel:"Strafanzeige wegen Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede", so der Standardtext. Die Vorverurteilung durch einen entsprechenden Amtsrichter ist garantiert.
Sie schaden dem Ansehen des Rechtsstaates in erheblicher Weise, insbesondere zerstören solche Beamte oder Richter irreparabel das Vertrauen der BürgerInnen in den Rechtsstaat. Solche Beamte radikalisieren die Bevölkerung und tragen durch ihr Verhalten dazu bei, daß die Akzeptanz unseres Rechtsstaates gerecht und billig Denkender aus Verzweiflung über vorsätzliches Unrecht umschlägt in Haß und Vergeltungsdenken. Die daraus entstehende ernste Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für jeden Bürger geht auf das Konto der Summe der einzelnen korrupten und gefährlichen Beamten oder Richter. Beispiele radikaler Lebenspraxis sind schon in vielen Lebensbereichen Ostdeutschlands durch radikalisierte BürgerInnen auf den Straßen und in den Parlamenten zu sehen.
Aus dieser Erkenntnis der Gefährdung unseres Rechtsstaates und der bürgerlichen Freiheiten fordern die Innenminister der Länder in einer gemeinsamen Erklärung, die korrupten Beamten und Richter unter den Staatsdienern zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Wie gefährlich solche Einzeltäter unter den Beamten und Richtern sind, ist der Aussage des Niedersächsischen Innenministers zu entnehmen:"Ein scharzes Schaf zerstört die ganze Herde." Es ist dringend erforderlich, dafür zu sorgen, die scharzen Schafe unter den Beamten und Richtern von den rechtschaffenden tadellosen Beamten so schnell wie möglich zu trennen. Das gleiche gilt auch für die Abgeordneten, die mit ihrer politischen Stellung Beamte, Richter oder die öffentliche Verwaltung zu solchen unsäglichen Straftaten anstiften oder politisch dulden und deckeln. Sie haben ihr Mandat sofort niederzulegen und können sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
Die einzelnen Beamten in aufsichtsführenden Behörden treten als als agent provocateur auf und verdrehen bewußt Ursache und Wirkung jener Erscheinungsformen, die sie selbst produziert haben oder durch Bestellung von Dritten produzieren ließen.
Typisches Merkmal ist die behördliche Anordnung der psychiatrischen Untersuchung mit dem Ziel der Feststellung der "Dienstunfähigkeit" oder "paraonoiden Erkrankung". Solche bestellten psychiatrischen Gutachten sind erkennbar an ihrem inhaltlichen Unsinn, an der Verletzung der Denkgesetze, an der willkürlichen Aneinanderreihung medizinisch gewünschter Begriffe und der fehlenden sachlichen Auseinandersetzung mit Fakten der Realität. Psychiatrische Gutachten werden durch "Ärzte" auch mit Hilfe von Aktenbergen angestellt, ein Vorgang, der jeglicher ärztlichen Pflicht zur tatsächlichen Untersuchung und zur Hilfe des Untersuchten völlig widerspricht.
Diese Gutachten kosten der öffentlichen Hand oder dem Opfer viel Geld, sie kosten bis zu 15.000 Euro und sind ein äußerst lukratives Nebeneinkommen für LeiterInnen Psychiatrischer Landeskrankenhäuser, die sich gern mit wissenschaftlichem Ruf schmücken, um mehr Aufträge zu erhalten und mehr Gebühren zu kassieren. Das Ergebnis sind oft nur als schrecklich zu bezeichnende Gefälligkeitsgutachten, die für die ausgemachten Opfer lebenslange Freiheitsentziehung oder z.B. Berufsverbot bedeuten - wohlgemerkt: nur als virtuelle Täter ohne Tathintergrund oder Sachgrundlage, allein aufgrund bewertender Beschreibungen, die amtlich bestellt werden und Gutachten genannt werden.
Die Macht der bestellten psychiatrischen Gutachten liegt im Amtsmißbrauch, nicht in Moral, Recht und Gesetz. Der Zweck der bestellten psychiatrischen Gutachten liegt darin, die ausgesuchten Opfer völlig rechtlos zu stellen. Häufig werden ergänzend zu den bestellten "Gutachten" amtliche Betreuungen eingerichtet, um das Opfer zum Schweigen zu bringen. Das Phantom der psychischen Krankheit hat einen nicht zu überbietenden Einschüchterungs- und Unterdrückungsgrad, der lebenslange Traumatisierungen und schwere körperliche Erkrankungen bei den Gewaltopfern durch den damit verbundenen Dauerstreß auslöst, durch die das Opfer stirbt oder in den Selbstmord getrieben wird
Zweck der öffentlichen Stigmatisierung ist die völlige Isolierung im gesamten sozialen Beziehungsfeld, z.B. Familie, Freundeskreis, Kollegenkreis. Hier werden Foltermethoden wirksam, die bewußt den Kern des menschlichen Lebens, das Verlangen nach befriedigenden sozialen Kontakten zerstören, um damit jede Gegenwehr zu unterdrücken und das Gewaltopfer zur vollständigen Aufgabe seiner Persönlichkeit zu zwingen. Die elementaren Grundrechte eines jeden Menschen sind in dieser Ebene von den Behörden und Politikern, die diese Vorgehensweisen auch noch mit Landtagsbeschlüssen politisch genehmigen, völlig zerstört. Der Mensch wird der langsamen Zerstörung anheim gegeben.
Eine besonders infame Methode der Staatsanwaltschaften als Strafverfolgungsbehörde ist die Anklageerhebung mit vorsätzlicher Vortäuschung von Straftaten und der heimlichen Hinzuziehung eines Gerichtsgutachters mit der Bestellung eines bestimmten Gutachtentextes durch heimliche Begutachtung des Angeschuldigten in der Gerichtsverhandlung - obwohl ausdrücklich gesetzlich verboten - mit dem Ziel der Feststellung der eingeschränkten oder völligen "Schuldunfähigkeit", um dadurch eine Einweisung in die geschlossene Forensik zu erwirken. Ein Unrechtsbewußtsein ist bei den Beamten und Behörden nicht zu erkennen.
Mit diesen absurden Terror-Methoden wird die Axt ans Grundgesetz gelegt. Es sind nicht nur die menschlich sehr bedauernswerten Opfer, die zu Schaden kommen. Es wird eine ganze Bevölkerung aufs äußerste eingeschüchtert und in Angst und Schrecken versetzt. Die statistisch in den einzelnen Bezirksregierungen penibel aufgeführten und gleichzeitig geheimgehaltenen Zwangseinweisungen in die Psychiatrie belegen das Ausmaß der Besessenheit nach Grausamkeit einzelner Beamter gegenüber den BürgerInnen unseres Landes.
Wenn sich die angegriffenen BürgerInnen wehren, greifen die einzelnen Beamten der Behörden zu einem anderen weit verbreiteten Unterdrückungsmittel:"Strafanzeige wegen Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede", so der Standardtext. Die Vorverurteilung durch einen entsprechenden Amtsrichter ist garantiert.
Sie schaden dem Ansehen des Rechtsstaates in erheblicher Weise, insbesondere zerstören solche Beamte oder Richter irreparabel das Vertrauen der BürgerInnen in den Rechtsstaat. Solche Beamte radikalisieren die Bevölkerung und tragen durch ihr Verhalten dazu bei, daß die Akzeptanz unseres Rechtsstaates gerecht und billig Denkender aus Verzweiflung über vorsätzliches Unrecht umschlägt in Haß und Vergeltungsdenken. Die daraus entstehende ernste Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für jeden Bürger geht auf das Konto der Summe der einzelnen korrupten und gefährlichen Beamten oder Richter. Beispiele radikaler Lebenspraxis sind schon in vielen Lebensbereichen Ostdeutschlands durch radikalisierte BürgerInnen auf den Straßen und in den Parlamenten zu sehen.
Aus dieser Erkenntnis der Gefährdung unseres Rechtsstaates und der bürgerlichen Freiheiten fordern die Innenminister der Länder in einer gemeinsamen Erklärung, die korrupten Beamten und Richter unter den Staatsdienern zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Wie gefährlich solche Einzeltäter unter den Beamten und Richtern sind, ist der Aussage des Niedersächsischen Innenministers zu entnehmen:"Ein scharzes Schaf zerstört die ganze Herde." Es ist dringend erforderlich, dafür zu sorgen, die scharzen Schafe unter den Beamten und Richtern von den rechtschaffenden tadellosen Beamten so schnell wie möglich zu trennen. Das gleiche gilt auch für die Abgeordneten, die mit ihrer politischen Stellung Beamte, Richter oder die öffentliche Verwaltung zu solchen unsäglichen Straftaten anstiften oder politisch dulden und deckeln. Sie haben ihr Mandat sofort niederzulegen und können sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
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