Posts mit dem Label Neutralität werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Neutralität werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 23. April 2009

Völkerrecht vs. Landesrecht

Das Gutachten Robert Nefs
Soll Völkerrecht Landesrecht brechen?
Von Hermann Lei, Rechtsanwalt, Frauenfeld

«Blocher reitet Attacke auf das Völkerrecht!» titelten die Medien nach einer Rede zum Nationalfeiertag 2007. Reiner Wahlkampf sei das, redeten Staatsrechtsprofessoren den magistralen Angriff auf ihre Deutungshoheit klein. Es ist anders gekommen, die Debatte um das Völkerrecht ist immer noch da.

Und das zu Recht, meint Robert Nef, Jurist und Präsident des Stiftungsrates des Liberalen Instituts. Nef hat ein staatspolitisches Gutachten zum Völkerrecht verfasst, das am 10. Februar 2009 anlässlich einer Pressekonferenz der SVP vorgestellt wurde. Das über zwanzig Seiten umfassende Thesenpapier stellt bereits im Titel die Frage: «Soll Völkerrecht Landesrecht brechen?» Die Antwort fällt differenziert aus: Völkerrecht ja, aber nicht unbegrenzt und nicht im Widerspruch zu unserer historisch gewachsenen, freiheitlichen und demokratisch legitimierten rechtlichen und politischen Grundordnung.

Robert Nef äussert sich unter einem politischen Blickwinkel als Publizist und als Vertreter einer liberalen Grundhaltung. Er bestreitet nicht den hohen Stellenwert des humanitären Völkerrechts für die Schweiz und die bedeutenden Beiträge dieses Landes zu seiner Weiterentwicklung. Es geht ihm vielmehr darum, die Kerngedanken in Erinnerung zu rufen und auf die Gefahren einer unbegrenzten Ausweitung zu Lasten der demokratisch verankerten Landesgesetzgebung aufmerksam zu machen. Wie in der Schweiz immer mehr Aufgaben – aus Bequemlichkeit, aus dem Wunsch nach Klarheit und Hierarchien oder vielleicht auch aus diffusen psychologisch-ästhetischen Gründen – von den Kantonen an den Bund übertragen werden, so fördern unsere höchsten Gerichte die Zentralisierung und Etatisierung durch den von ihnen statuierten Primat des Völkerrechts.

Politik durch die Hintertür

Eine solche Vorrangstellung des Völkerrechts gegenüber dem Landesrecht gibt es indes gar nicht, wie Nef – mit liberalen, aber auch mit juristischen Argumenten – nachweist. «Weil grundlegende Reformen als solche nicht konsensfähig sind, tut man so, wie wenn sich nichts ändern würde, schafft aber in kleinen Schritten jene vollendeten Tatsachen, bei denen es dann kein Zurück mehr gibt. Dass der EU-Beitritt trotz gegenteiliger Volksentscheide bei vielen Bundesinstanzen immer noch als Hauptszenario ohne glaubwürdige Alternativen traktandiert bleibt, ist nur das augenfälligste Exempel.»

Das Gutachten räumt aber auch mit anderen Klischees auf: Welthandel braucht keinen Weltstaat. «Das Gegenteil ist plausibler. Der Welthandel bleibt auf eine Vielzahl von friedlich konkurrierenden Problemlösungsmodellen angewiesen (...). Zentrale Macht macht dumm, weil sie den Verzicht auf jenes Lernen ermöglicht, das sich vorzugsweise an der Peripherie der Problembereiche abspielt.»

Und: Man kann sich kaum mehr eine staatliche Aktivität oder Intervention vorstellen, die nicht irgendwie mit einem Kampf gegen sogenannte «Menschenrechtsverletzungen» dieser Art gerechtfertigt werden könnte. Durch die Hintertür der «aktiven Menschenrechtspolitik» marschiert der Etatismus mit dem Motto des «Primats der Politik» wieder auf die politische Bühne.

Nefs Forderung: Nur zwingendes Völkerrecht soll Vorrang vor dem Landesrecht haben. Der als «zwingend» zu betrachtende Kern ist so begrenzt und so hart wie möglich zu definieren. Damit dürfte das Verbot des Angriffskrieges, das Verbot der Folter, das Verbot des Völkermords, und das Verbot der Sklaverei gemeint sein.

Bewährte Maximen

Nef ortet auch eine zunehmende Bedeutung des Völkerrechts in der Aussenpolitik: Völkerrechtliche Verträge und Mitgliedschaften engen unser Handeln ein – Verträge sind schliesslich einzuhalten. Aussenpolitik sollte sich aber, so Nef, an bewährten Maximen orientieren. Völkerrechtliche Verträge seien nur abzuschliessen, wenn sie an einer Art Checkliste der aussenpolitischen Maximen Neutralität, Solidarität, Disponibilitätund Universalitätgemessen worden seien.

Anstelle der Fixierung auf den EU-Beitritt und kniefallendem Bilateralismus sollte Universalismus, also allgemeine, globale Orientierung, gepflegt werden. Angesichts der Küsschen-und Kopftuchpolitik und sonstiger Grenzüberschreitungen unserer Aussenministerin wünscht man sich sodann auch, dass sich die Schweiz wieder auf ihr Prinzip der guten Dienste (Disponibilitätnennt das Nef) beschränken würde. Und mit Solidarität meint Nef nicht Ablasszahlungen an internationale Gremien, «um nicht aufzufallen», sondern durch bewusstes Anders-Sein. Solidarität heisst: «Wir machen da nicht mit!», könnte man die Haltung vielleicht nennen. Neutralität schliesslich ist eine weitere aussenpolitische Maxime, die den Kleinstaat schützt.

Sehr rasch werden heute in der internationalen Politik «good guys» zu «bad guys», man denke da z.B. an die Taliban. «Die selbsternannte neutralitätsskeptische Elite in der Schweiz muss sich sehr wohl bewusst sein, welche Verantwortung sie übernimmt und welchem Demokratieverständnis sie verpflichtet ist, wenn sie gegen den Willen einer Mehrheit und im Widerspruch zu den derzeit in Kraft stehenden verfassungsrechtlichen Grundlagen diesbezüglich deutlich andere Signale ausstrahlt.» Die Schweiz sollte sich stattdessen in viel stärkerem Ausmass – auch finanziell und diplomatisch – für die Idee des IKRK engagieren.

One man, one vote?

Ein überdehntes Völkerrecht muss davon ausgehen, dass für alle Menschen die gleichen Gesetze gelten. Letztlich müsste jeder einzelne Mensch der Welt auch das gleiche Stimmrecht haben. Eine solche Weltdemokratie nach dem Mehrheitsprinzip von «one man one vote» würde das Schicksal der Welt an die Massenstaaten (China und Indien) ausliefern. Wollen wir das?, fragt Nef. Möglicherweise ist eine pluralistische Weltordnung, die sich auf möglichst vielfältige, friedlich konkurrierende politische Systeme abstützt robuster, weniger irrtumsanfällig und lernfähiger, obwohl das Risiko von vielen suboptimalen Lösungen und von unlösbaren Konflikten zwischen den kleineren Einheiten nicht negiert werden soll.

Zu guter Letzt thematisiert das Gutachten den offenbar unaufhaltsamen Vormarsch des exekutiv-richterlichen zentralen Komplexes gegen den auf die Legislative abgestützten nonzentralen Gesetzgebungsstaat. Dieser Prozess sei auch in der Schweiz beobachten. Das Bundesgericht übt immer weniger Zurückhaltung, wenn es Entscheide zu fällen hat, die politische Grundfragen betreffen, welche auf einer politischen Interpretation von Verfassungs und Gesetzesgrundlagen beruhen.

Rezeption

Nefs fundiertes Gutachten verzichtet bewusst und ausdrücklich auf eine ausführliche juristische Abhandlung der Ergebnisse. Ich meine, zu Recht, denn die Frage, welches Recht Vorrang hat ist ja gerade eine politische Frage. Man wird immer Juristen finden, welche die gerade herrschende Ordnung argumentativ stützen werden. Das ist auch in unserem Falle geschehen. Während die Zeitungen das Gutachten kaum erwähnten (die NZZ begnügte sich mit einigen Zitaten, welche sie in Ausführungszeichen setzte – ein untrügliches Zeichen des Blatts, sein Missfallen kundzutun), fühlten sich doch einige Staatsrechtler angesprochen.

Professor Walter Kälin (Universität Bern), welcher im Gutachten zitiert wurde, verwahrte sich gegen sein Zitat («Insgesamt läuft die Entwicklung des modernen Völkerrechts heute in Richtung vermehrter Zwangsdurchsetzung von oben.»). Es sei aus dem Zusammenhang gerissen, fand er. In Tat und Wahrheit liegt das Problem darin, dass Kälin offenbar – wie viele Staatsrechtler - mit «Zwangsdurchsetzung von oben» gut leben kann, derweil freiheitlich gesinnte Menschen damit Mühe haben.

Auch Professor Walter Haller (Universität Zürich) reagierte auf das Gutachten. Er liess verlauten: «Das Beispiel mit den Gemeindeversammlungen ist ausgesprochen populistisch emotional.» Welches Beispiel er Nef vorwirft, ist indes völlig schleierhaft; Nef erwähnt in seinem Gutachten nirgends eine Gemeindeversammlung. Professor Haller kritisiert damit eine Aussage Nefs, die dieser gar nicht gemacht hat. Dies ist umso fragwürdiger, als der Professor mit dem Ausdruck «populistisch-emotional» zu einem der stärksten Vorwürfe greift, die heutzutage in der öffentlichen Diskussion gemacht werden können.

Schlussfolgerung

«Es ist ein vorrangiges politisches Anliegen, die Entwicklung des Völkerrechts im Hinblick auf seine Übereinstimmung mit der verfassungsrechtlichen Grundordnung unseres Staates scharf und kritisch zu beobachten und die Öffentlichkeit darüber kontinuierlich zu informieren. Diese kritische Beobachtung richtet sich nicht gegen das Völkerrecht als solches, sondern gegen seine Überschätzung, seine unkontrollierte Ausweitung, gegen alle Formen der nicht zwingend notwendigen Anpassung und des vorauseilenden Gehorsams, und gegen seinen Missbrauch zur Durchsetzung von Gedankengut, das nicht von einer Mehrheit getragen wird.»

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Hermann Lei

Freitag, 4. Juli 2008

Arbeitskreis gelebte Geschichte löst sich auf

«Arbeitskreis gelebte Geschichte» hat seine Aufgaben weitgehend erfüllt

Der «Arbeitskreis gelebte Geschichte» wurde im Jahr 1998 gegründet von Angehörigen der Aktivdienstgeneration, die einen wesentlichen Teil ihres Lebens eingesetzt haben, um die Freiheit und Unabhängigkeit unseres Landes zu erhalten. Anlass dazu gaben die im Jahr 1995 begonnenen Kampagnen amerikanisch-jüdischer Kreise gegen die Haltung der Schweiz im Zweiten Weltkrieg, mit Unterstellungen, Anschuldigungen und Diffamierungen, die mit der Realität nicht übereinstimmten.
Einen bedenklichen Beitrag, um die Schweiz als Nazi-freundliches und geldgieriges Land in Verruf zu bringen, leistete auch der Film «Nazigold und Judengeld», der im Jahr 1997 in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Fernsehen erstellt worden war. Mit einer Sammelklage wurden die Schweizer Banken erpresst und hatten am 12. August 1998 eine Summe von 1,8 Milliarden Schweizerfranken in die USA überwiesen. Von diesem Betrag ist nicht einmal die Hälfte an Holocaustopfern überwiesen worden.
Schon am 19. Dezember 1996 hat der Bundesrat eine «Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg», die sogenannte «Bergier-Kommission», ernannt, die in den Jahren 1998 bis 2001 ihre umfangreichen Teilberichte veröffentlichte, die schliesslich zu der folgenden unannehmbaren Kernaussage führten: «Die Schweiz hat sich mitschuldig gemacht, dass die Nazis ihr schlimmstes Ziel erreichen konnten, den Holocaust.» Im Parlament wurde der Bericht nie diskutiert.
Der «Arbeitskreis gelebte Geschichte» hat sich in seinem 10jährigen Wirken gründlich und kritisch mit den Anschuldigungen und Auseinandersetzungen befasst und hat sich dafür eingesetzt, dass unserer Nachwelt zur Geschichte der Schweiz zur schweren Zeit von 1939 bis 1945 eine ausgewogene und gerechte Darstellung überliefert wird. Dies geschah unter anderem mit den Büchern «Erpresste Schweiz» (206 S., 2002) und «Wir ziehen Bilanz» (243 S., 2005). Zudem förderte der «Arbeitskreis» auch die Herausgabe des Buches «Der Vergleich – Die Politik der Schweiz zur Zeit des Zweiten Weltkriegs im internationalen Umfeld» (299 S., 2006), verfasst vom amerikanischen Historiker Herbert Reginbogin, ein Buch, das mit dem Titel «Faces of Neutrality» auch für eine weite Verbreitung in den USA vorgesehen ist.
Im Gegensatz zur «Bergier-Kommission», die Bundesgelder im Umfang von 23 Millionen Franken benötigte, hat der «Arbeitskreis gelebte Geschichte» seinen Beitrag zur «Geschichte der Schweiz im Zweiten Weltkrieg» ehrenamtlich geleistet. Er ist inzwischen zu einem «Klub der alten Männer» geworden und hat an der Generalversammlung vom 26. Mai 2008 die Auflösung beschlossen, da er glaubt, dass seine Aufgaben nun weitgehend erfüllt sind.

Karl Frey, Olten

Dienstag, 26. Februar 2008

Calmy-Rey und die Schweizer Neutralität

Kosovo-Politik von Bundesrätin Calmy-Rey
Neutralitäts-Verrat

Bei Amtsantritt vor Bundesversammlung und Volk den Eid auf Verfassung und Gott zu leisten, das bringt Frau Calmy-Rey bekanntlich nicht fertig. Doch anlässlich der einseitigen, mit geltendem Völkerrecht unvereinbaren Ausrufung der Unabhängigkeit des muslimischen Kosovo wählt unsere Aussenministerin ausgerechnet eine katholische Kirche für eine Selbstinszenierung im Dienste krampfhafter Multikulti-Demonstration. So salbungsvoll sie dort auch sprach: Ihr Auftritt war und ist Verrat an der Neutralität der Schweiz, Folge oberflächlich-kurzsichtiger Parteinahme zur Unterstützung eines willkürlichen Aktes.

Frau Calmy-Rey selbst hat nach dem Uno-Beitritt der Schweiz die Theorie propagiert, wonach die Schweiz dann, wenn sie Uno-konform handle, ihrer Neutralität sozusagen immer und von selbst gerecht werde. So fragwürdig diese auf eigenständige Beurteilung und Interessenabwägung völlig verzichtende Neutralitäts-Lehre auch ist, so hat sie wenigstens den Vorteil, dass die Schweiz nirgends aktiv werden könnte, wo sie in Gegensatz geriete zu einer der im Uno-Sicherheitsrat vertretenen Grossmächte.

Bezüglich Kosovo wirft die auf ihre Selbstinszenierung so versessene Aussenministerin auch diesen Grundsatz kurzerhand in den Abfallkorb: Russland und China stoppten in der Uno den Unabhängigkeitsprozess für Kosovo unmissverständlich. Calmy-Rey foutiert sich darum. In der - nicht einmal geschlossenen - Herde von EU-Granden ergriff sie Partei - Russland und China ohne jeden Sinn und Zweck damit demonstrierend, dass die Neutralität der Schweiz ihr keinen Pfifferling mehr wert ist. Und Samuel Schmid - wie immer allenfalls hinter vorgehaltener Hand unterdrückt murrend, nach aussen aber meinungslos - trottet hinterher. Obwohl die von ihm selbst einst definierte Rechtsgrundlage für den Swisscoy-Einsatz - Vorliegen eines Uno-Mandats - offensichtlich weggebrochen ist.

Was, wenn der schwelende Konflikt zwischen Kosovaren und Serben nach der einseitigen Unabhängigkeits-Ausrufung Kosovos in Gewalttätigkeit ausartet? Was, wenn gewalttätige Ableger beider Seiten auch in der Schweiz aktiv werden, wo es sie seit langem in recht bedeutender Zahl gibt? Ist solche Perspektive dem nach Frau Calmy-Reys Geige tanzenden Bundesrat gleichgültig? Frieden, Sicherheit, Gewaltlosigkeit im eigenen Land - für den Bundesrat nicht mehr erstrebenswert? Sicher: Calmy-Rey inszenierte sich selbst am 17. Februar einen glänzenden Tag. Für die Schweiz dürfte er nach ihrem Neutralitäts-Verrat allerdings zum schwarzen Tag werden.

Ulrich Schlüer

Mittwoch, 9. Januar 2008

Die Zerstörung der Neutralität

Das VBS, Handlanger der USA in der Terrorismusbekämpfung
von Prof. Dr. Albert Stahel, Institut für Strategische Studien, Wädenswil

Das US-Aussenministerium (Department of State) publiziert jedes Jahr einen Bericht über den Terrorismus und seine Bekämpfung aus der Sicht der USA. So wird in diesen Berichten der internationale Terrorismus definiert, terrorismusfördernde Staaten angeprangert und die aktiven Staaten in der Terrorismusbekämpfung gelobt. Im folgenden sollen einzelne Abschnitte aus dem Bericht von 2006, dem Country Reports on Terrorism 2006,1 vorgestellt werden.
Der internationale Terrorismus aus der Sicht der USA

Obwohl die verschiedenen terroristischen Organisationen, die international wirken, eigentlich im Zentrum des Interesses der USA sein sollten, werden diese erst am Ende des Berichtes behandelt. Dabei wird zwischen zwei Kategorien unterschieden: den ernstzunehmenden und den weniger wichtigen Organisationen. Das Interesse des Office of the Coordinator for Counterterrorism des US-Aussenministeriums ist auf die erste und weniger auf die zweite Kategorie gerichtet. Andere U.S. Government counterterrorism authorities haben sich mit der zweiten Kategorie auseinanderzusetzen. Auf den ersten Blick erscheint diese Unterscheidung merkwürdig. Erst eine eingehende Analyse der beiden Kategorien weist auf die Gründe für diese Unterscheidung hin:
– zur ersten Kategorie gehören Organisationen wie die Abu Nidal Organization, Abu Sayyaf Group, Al-Aksa Martyrs Brigade, Ansar al-Sunna, Al-Kaida, Al-Kaida im Irak;
– der zweiten Kategorie werden unter anderem zugewiesen Al-Badhr Mujahedin, Il-Ittihad al-Islami, Communist Party of India (Maoist), Irish Republican Army (IRA).
Für jeden Fachmann ist offensichtlich, dass die Organisationen der zweiten Kategorie genau gleich brutal und tödlich agieren wie jene der ersten Kategorie. Ein Beispiel hierfür ist ja die IRA. Erst die Beschreibung der einzelnen Gruppen lässt den Grund für diese Unterscheidung erkennen. In der Vergangenheit haben die Organisationen der ersten Kategorie Anschläge auf US-Bürger oder/und auf US-Einrichtungen verübt. Viele dieser Anschläge führten auch zur Tötung von US-Bürgerinnen und -Bürgern. Anschläge dieser Art haben die Autoren des Berichtes offenbar den Organisationen der zweiten Kategorie nicht nachweisen können. Dies bedeutet, dass das Unterscheidungsmerkmal zwischen den beiden Kategorien in den Zielen der Anschläge zu suchen ist. Jene terroristischen Organisationen, die US-BürgerInnen töten, werden als international und wichtig deklariert, jene, die dies nicht tun, werden als international klassifiziert und sind für die Terrorismusbekämpfung der USA deshalb weniger relevant, auch wenn deren Anschläge sehr letal sind.
Die Rückzugsgebiete des internationalen Terrorismus

Ein weiteres Kapitel des Berichtes ist den Rückzugsgebieten des Terrorismus, die als Safe Havens bezeichnet werden, gewidmet. Die Auflistung dieser Safe Havens ist sehr aufschlussreich, lassen sie doch die Bedeutung und die Gefahr, die vom internationalen Terrorismus ausgeht, aus der Sicht der USA einschätzen. Die Einteilung erfolgt entsprechend den Kontinententen:
– Afrika: Somalia; Trans-Sahara (Algerien, Mali, Mauretanien),
– Ostasien und Pazifik: Sulu-Inseln, der Südteil der Philippinen, Indonesien,
– Naher Osten: der Irak, Libanon,
– Südwestasien: die Grenze zwischen Afghanistan und Pakistan, Pakistan, Afghanistan,
– Westliche Hemisphäre: das Grenzgebiet von Kolumbien, Grenzgebiet von Argentinien, Brasilien, Paraguay.
Teil dieses Kapitels ist auch die Beschreibung der Strategie und Taktik, die die USA für die Eliminierung dieser Safe Havens einsetzen. Dazu gehören sowohl wirtschaftliche Hilfe als auch die Förderung des Erziehungswesens in diesen Gebieten.
Staaten, die den Terrorismus fördern

Dieses Kapitel, obwohl sehr wichtig, da es über die Hintermänner Aufschluss geben sollte, ist sehr knapp gehalten. Diese Staaten, die teilweise über Massenvernichtungswaffen verfügen sollen, unterstützen die Terroristen mit Waffen und Geld. Zu diesen Staaten gehören laut der USA: Kuba, Iran, Nordkorea, der Sudan, Syrien.
Interessanterweise decken diese fünf Staaten auch wichtige Zentren der amerikanischen Geopolitik ab. Kuba liegt inmitten der geostrategischen Drehscheibe Karibik, Iran und Syrien gefährden offenbar die Interessen der USA im erdölreichen Gebiet des Persischen Golfs, Nordkorea ist offenbar eine Bedrohung für Südkorea und Japan, die wichtige Alliierte und Technologielieferanten der USA sind, und der Sudan liefert dem grossen Konkurrenten der USA, der Volksrepublik China, Erdöl. Offenbar sind die geopoli­tischen Interessen und die Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus für die Führung der USA deckungsgleich.
Die Strategie der USA bei der Terrorismusbekämpfung

Interessanterweise beinhaltet der Bericht nur wenige Informationen über die militärische Terrorismusbekämpfung der USA im Irak und in Afghanistan, die auch die rücksichtslose Bombardierung von Dörfern aus grosser Höhe beinhaltet. Dagegen wird im Bericht sehr ausführlich die bereits erwähnte Wirtschaftshilfe an terrorismusgefährdete Staaten beschrieben. Ein weiteres Mittel ist der Einsatz amerikanischer Medien in der islamischen Welt. Herz und Seele der Muslime sollen für die amerikanische Sache gewonnen werden. Deshalb sind bestehende aber auch neue Anstalten mit der Aufgabe von Sendungen beauftragt worden. Middle East Broadcasting Network und Radio Free Europe/Radio Liberty haben die Muslime in Iran, im Irak, in Afghanistan, Pakistan, Zentral­asien, im gesamten Kaukasus und sogar in Europa zu bearbeiten.
Seit dem 14. Februar 2004 gibt es auch eine besondere Fernsehanstalt für den arabischen Raum, die Alhurra Television. Die Fernsehsendungen dieser Anstalt decken den gesamten arabischen Raum, inklusive Ägypten, ab. Mit Schwergewicht ist Alhurra auf die Beeinflussung der irakischen Bevölkerung gerichtet. Gefördert wird Aluhurra insbesondere durch das Weisse Haus, den Kongress, das Aussenministerium und das Pentagon.
Zur Zeit des kalten Krieges wurde die psychologische Kriegführung der UdSSR in Europa immer wieder angeprangert. Offenbar wird die psychologische Kriegführung der USA als gut beurteilt, wird sie doch in den westlichen Medien nicht angeprangert. Unbeachtet bleibt auch, dass die psychologische Kriegführung zweischneidig ist, dass die Opfer sehr schnell die Manipulation erkennen und sich ihre Wut erst recht gegen die Hintermänner der psychologischen Kriegführung wendet.
Die guten Staaten

Als Antipode zu jenen 5 Staaten, die den Terrorismus fördern, gehören alle jene Staaten, die die USA bei ihrer Terrorismusbekämpfung unterstützen. Im Prinzip ist dies die gesamte Welt. Die besonders guten Staaten sind aber jene Staaten, die alles tun und alle Konventionen und Gesetze unterzeichnet und ratifiziert haben, die den USA in ihrem Kampf helfen. Auch hier erfolgt die Auflistung dieser Staaten nach Kontinenten. Ein Blick auf die besonders guten Staaten ist sehr aufschlussreich:
– Afrika: Liberia mit Präsident Ellen Johnson Sirleaf,
– Ostasien und Pazifik: Australien mit dem ehemaligen Ministerpräsidenten John Howard,
– Europa: die türkische Republik mit dem neu gewählten Präsidenten Abdullah Gul (früher Aussenminister),
– Naher Osten und Nordafrika: Saudi-Arabien mit Prinz Saud Al-Faisal (als Aussenminister),
– Süd- und Zentralasien: Afghanistan mit dem Präsidenten Hamid Karzai,
– Westliche Hemisphäre: Kanada mit dem Ministerpräsidenten Stephen Harper.
Diese Auflistung ist eigentlich selbsterklärend. Es handelt sich bei den besonders guten Staaten um alle jene Vasallen, die pflichtgetreu alles tun, um dem Willen der USA zu genügen. Dass es sich bei einzelnen dieser Staaten um üble Diktaturen handelt, die wie Saudi-Arabien notorisch Menschenrechtsverletzungen begehen, spielt in der Terrorismusbekämpfung offenbar keine Rolle.
Das VBS im Schlepptau der Terrorismusbekämpfung

Welche Rolle nimmt nun die Schweiz in der Terrorismusbekämpfung der USA ein? Unser Land gehört zu den aktiven Staaten, haben wir doch beinahe alle internationalen Protokolle und Konventionen über die Terrorismusbekämpfung unterzeichnet, wie aus einer Tabelle im Bericht ersichtlich ist.2 Dazu ist zu bemerken, dass dies auch andere Staaten getan haben. Aufschlussreich ist aber der Abschnitt des Berichtes über «Switzerland». In diesem Abschnitt wird sehr ausführlich beschrieben, was die Schweiz in Zusammenarbeit mit den USA alles tut, um den amerikanischen Forderungen bei der Terrorismusbekämpfung zu genügen. Interessant ist der folgende Absatz: «In September (2006), Switzerland and the United States co-sponsored the successful ‹Black Ice› bioterrorism coordination exercise in Montreux, hosting senior officials from numerous multilateral organizations. The Swiss also sponsored several conferences on civil infrastructure protection and terrorism finance under the auspices of Nato’s Partnership for Peace.»
Mit diesem Absatz wird nicht nur die Zusammenarbeit des VBS mit den USA angesprochen, sondern auch auf den Modus der Finanzierung der Übung in Montreux hingewiesen. Diese Übung wurde offenbar durch die USA und die Schweiz gemeinsam finanziert. Ein merkwürdiges Verhalten für einen neutralen Staat. Offenbar legt das VBS keinen besonderen Wert auf die Aufrechterhaltung der Neutralität. Aber auch die Zusammenarbeit mit der Nato in der Terrorismusbekämpfung ist aussenpolitisch als fragwürdig zu bezeichnen. Die Unterzeichnung des Abkommens der Partnership for Peace war für eine solche Ausweitung der Zusammenarbeit nicht gedacht.
Diese Art der Zusammenarbeit entspricht weitgehend dem bereits eingeschlagen Weg der neuen Armeereform 08/11, die zur Bildung einer Hilfspolizei im Dienste der Terrorismusbekämpfung der USA führen wird. Wahrlich, das VBS ist ein treuer Diener und Handlanger der USA in der Verfolgung derer Ziele. Dass aber die Terrorismusbekämpfung nur ein Deckmantel für die amerikanische Geopolitik ist, wird offenbar unbewusst oder bewusst übersehen. •

Quelle: Institut für Strategische Studien, Wädenswil. www.strategische-studien.com

1 Country Reports on Terrorism 2006, Office of the Coordinator for Counterterrorism, U.S. Department of State, 2006.
2 Country Reports on Terrorism 2006, International Conventions and Protocols in Terrorism.