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Donnerstag, 15. April 2010

Integration in Basel-Stadt

«Niedriger als ein Tier»

Ein Imam hetzt in Basel gegen Ungläubige. Die Stadt und ihre Integrationschefin reagieren höchst seltsam.

Von Daniel Glaus

Basler Innenstadt, 4. Dezember 2009, «Schweigemarsch» nach der Annahme des Minarettverbots: Karin Bauer, Journalistin des Schweizer Fernsehens (SF), befragt muslimische Demonstrantinnen zu Kopftuch und Integration. Ein älterer Migrant erklärt, weshalb seine Frau nach vierzig Jahren in der Schweiz kaum Deutsch spricht. Plötzlich drängt sich Lilo Roost Vischer zwischen das Paar und vor die Kamera: «Was filmen Sie? Entschuldigung! Ich bin von der Integration Basel, ich frage offiziell, ich frage als Begleiterin: Für was machen Sie einen Sprachtest?» Die Stimme der Ethnologin und Religionswissenschaftlerin droht zu überschlagen. Roost Vischer schwankt zwischen süffisantem Lächeln und aggressivem Blick. Sie drängt die SF-Reporterin ab, diese sagt, das sei Zensur. Was Roost Vischer einfällt, ist wirr: «Ja, das ist . . . Ja hören Sie, das ist Tabu-Brüchlein Numero eins.» Schnitt.

Karin Bauers Dokumentar-Film «Hinter dem Schleier» entlarvte weit mehr als das Verhalten der Lilo Roost Vischer: Islamische Hassprediger gibt es – ausgerechnet in Basel. Und das Vorgehen der Integrationsfrau ist symptomatisch dafür, wie eine Maschinerie aus Behörden, Politik und Medien offensichtliche Probleme unter den Teppich kehren will.

Bauers Film belegt die Predigt des Imams Ridha Ammari aus Tunesien in der Basler Arrahma-Moschee: «Ohne die Botschaft Mohammeds [. . .] ist die ganze Menschheit auf dem Irrweg. Sie ist niedriger als ein Tier. Ja doch, meine Glaubensbrüder, niedriger als ein Tier. Weil: Ein Tier anerkennt Allah und dient ihm.» Auch in einer Genfer und einer Bieler Moschee stiess Bauer auf extremistische Predigten. Doch nur in Basel waren die Reaktionen derart absurd.

Georg Kreis, Präsident der Eidgenössischen Antirassismuskommission, liess dem lokalen Newsportal Onlinereports.ch ausrichten, er wolle sich «in diesem Fall an der von Fernsehen und SVP betriebenen Medienaufmerksamkeit nicht beteiligen». Tags darauf konnte er der Aufmerksamkeit nicht widerstehen und dozierte, «dass ‹Andersgläubige› oder der ‹Mensch› keine rechtliche Schutzkategorie» sei. Das SF habe nur «die anstössigen Passagen herausgepickt». Die Muslime stünden «einmal mehr» unter «Generalverdacht».

Die Basler Zeitung titelte: «Die ‹Hasspredigt› zerfällt». Im Interview durfte Imam Ammari, als «R. A.» verschleiert, sagen, wie traurig er sei und dass er «Toleranz, Integration und ein friedliches Leben» predige. Das SF habe unsauber recherchiert, implizierte die Baz. «DOK»-Chef Christoph Müller sagte: «Die Aussage des Imams ist beweisbar und verlässlich.» Bauer konnte das der Weltwoche belegen.

Die meisten Basler waren beruhigt, als Regierungspräsident Guy Morin (Grüne) den Imam der Arrahma-Moschee empfing und ihn an «seine Vorbildfunktion erinnerte». Die Abschrift der Predigt enthalte diskriminierende Äusserungen, sagt Morin der Weltwoche. Die Stadt müsse den «interreligiösen Dialog verstärken», um solchen Predigten vorzubeugen. Und Basel werde eine Selbstkontrolle in den Moscheen verlangen. Aber auch in anderen fundamentalistischen Gemeinschaften werde so gepredigt, relativierte Morin.

Auf Druck der SVP und der Liberalen musste sich Morin gestern im Grossen Rat äussern. Zur Rolle von Roost Vischer sagt Morin, ihr Vorgehen sei «ungeschickt» gewesen. Aber sie habe Konfrontationen verhindern wollen – was nicht unbedingt von der Friedfertigkeit aller Basler Muslime zeugt.

Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 15/10

Donnerstag, 10. Dezember 2009

Islamistische Hassprediger in der Schweiz

Jetzt ist es dokumentiert. Auch in der Schweiz sind Imame tätig, die ihren Islam als Hassreligion unter ihre Gläubigen bringen. Einer von ihnen ist ein Imam aus dem Kanton Bern. Es könnte sich um denjenigen von Biel handeln, wie die «Weltwoche» aufgrund eines Berichts* des Bundesrats spekuliert.

Der offiziell immer noch geheime Bericht des Bundes hält fest:

Der Mann befürwortet Selbstmordanschläge.
Er drängt seine Gäubigen, für solche «Gotteskrieger» zu spenden.
Er predigt «die ewige Unversöhnlichkeit zwischen christlichen ‹Kreuzfahrern› (seine Bezeichnung für alle Christen, Red.) und Muslimen.
Er ruft auf «zur Gewalt gegen Christen und Juden bis zu deren Unterwerfung unter die islamische Vorherrschaft».
Seine Hasspredigten hatten Konsequenzen. Ein tunesischer Muslim aus der Gemeinde dieses Imams fühlte sich inspiriert, in den «heiligen Krieg» im Irak zu ziehen. Dort wurde er allerdings getötet, bevor er Anschläge verüben konnte.

«Schweizer Affen oder ungäubige Schweine»

Das ist längst nicht alles. Auf die Spitze trieb es der ehemalige Imam im luzernischen Kriens, ein Libyer mit Niederlassung C. Der nannte, so der Bericht, «die Schweizer Affen oder ungäubige Schweine und befürwortet ihre Ausrottung».

Der Bericht spricht von acht Imamen, die als Hassprediger zu identifizieren seien. Die grosse Mehrheit von insgesamt rund 200 fällt also nicht darunter. Das beruhigt aber nur bedingt. Denn: «Es ist nicht möglich, genau zu sagen, wie viele Imame extremistische und gewalttätige Propaganda betreiben». Warum? Weil nicht genügend Geld für die nachrichtendienstliche Arbeit im Inland zur verfüge stehe, wie der Bericht selbst festhält.

Das betrifft aber nicht nur die Beschaffung von Informationen. Sondern auch Fragen wie: Wie können die Behörden die Hetz-Arbeit vom Imamen verhindern, die nicht offziell angemeldet sind?

Fazit:

In der Schweiz sind Hassprediger tätig, deren Tätigkeit klar illegal ist.
Das Ausmass ist unbekannt.
Die Bekämpfung durch die Behörden ist ungenügend.
Das heisst: Die entscheidenden Fragen sind offen. Und dass wir so lange auf Antworten warten müssen, bis das Verteidigungsdepartement von Bundesrat Ueli Maurer, sich äussert. Dieses hält den Bericht immer noch unter Verschluss.

*Es handelt sich um eine Analyse des Diensts für Analyse und Prävention des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) von 2008. Dieser Bericht wurde dann an das VBS weitergeleitet, und dieses hält ihn unter Verschluss. Der Bericht ist klassifiziert und offiziell nicht zur Veröffentlichung bestimmt.