Haben Sie gewusst,
dass allein in den vier Tagen der Sonder-Session im April 2009 im Nationalrat vier wichtige Entscheide getroffen wurden, die uns der EU näher bringen?
1. Am 30. April stimmte der Nationalrat (mit 109 zu 54 Stimmen) gegen einen Rückzug unseres EU-Beitritt-Gesuchs, das noch immer in Brüssel liegt. Weshalb soll man an diesem Gesuch festhalten, wenn man wirklich nicht beitreten will?
2. Am 29. April stimmte der Nationalrat (95 zu 73) für die einseitige Einführung des „Cassis-de-Dijon-Prinzips“. Damit sollen alle Waren, die irgendwo in der EU zugelassen sind, ohne weitere Prüfung in die Schweiz importiert werden können. Unverzeihlich ist, dass die Schweiz kein Gegenrecht fordert (Schweizer Waren müssen beim Export in die EU noch immer die alten Prüfungsverfahren durchlaufen). Einmal mehr werden EU-Vorschriften ohne Gegenleistung übernommen, den Nachteil tragen die Schweizer Produzenten.
3. Der Nationalrat hiess am 28. April (87 zu 42) das „Schengen-Informationsaustausch-Gesetz“ (SIAG) gut. Damit wird ein automatischer Informationsaustausch von Daten zwischen der Schweiz und der EU so umgesetzt, wie dies durch den Bundesrat in der Abstimmungsbroschüre zu Schengen (Abstimmung 5. Juni 2005) noch abgelehnt und bestritten worden ist. Mit dem neuen Gesetz wird der Möglichkeit Tür und Tor geöffnet, den EU-Behörden unaufgefordert heikle Daten zur Verfügung zu stellen.
4. Der Nationalrat stimmte am 28. April (80 zu 67) für die „Verfassungsgerichtsbarkeit“, womit die zuständige Kommission einen Vorschlag ausarbeiten muss, der unserem Bundesgericht neu ermöglichen soll, Bundesgesetze zu korrigieren, falls diese – nach Ansicht der Richter – der Verfassung widersprechen. Damit würden die Volksrechte ausgehebelt: Nicht mehr das Volk hätte das letzte Wort, sondern die Richter. Faktisch würde das bedeuten, dass unsere Gesetze durch die Gerichte „EU-konform“ gemacht werden.
Fazit: Während unsere Bevölkerung denkt, ein EU-Beitritt der Schweiz sei kein Thema mehr, sieht die Realität leider anders aus. Der Beitritt wird von Bundesbern „durch die Hintertüre“ angestrebt: Systematisch werden EU-Bestimmungen übernommen. Ziel ist, alle Beitritts-Hindernisse zu beseitigen, um der Bevölkerung eines Tages sagen zu können, die Unterschiede zur EU seien so klein geworden, dass man ebenso gut beitreten könne…
Nationalrat Luzi Stamm
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Dienstag, 9. Juni 2009
Donnerstag, 23. April 2009
Völkerrecht vs. Landesrecht
Das Gutachten Robert Nefs
Soll Völkerrecht Landesrecht brechen?
Von Hermann Lei, Rechtsanwalt, Frauenfeld
«Blocher reitet Attacke auf das Völkerrecht!» titelten die Medien nach einer Rede zum Nationalfeiertag 2007. Reiner Wahlkampf sei das, redeten Staatsrechtsprofessoren den magistralen Angriff auf ihre Deutungshoheit klein. Es ist anders gekommen, die Debatte um das Völkerrecht ist immer noch da.
Und das zu Recht, meint Robert Nef, Jurist und Präsident des Stiftungsrates des Liberalen Instituts. Nef hat ein staatspolitisches Gutachten zum Völkerrecht verfasst, das am 10. Februar 2009 anlässlich einer Pressekonferenz der SVP vorgestellt wurde. Das über zwanzig Seiten umfassende Thesenpapier stellt bereits im Titel die Frage: «Soll Völkerrecht Landesrecht brechen?» Die Antwort fällt differenziert aus: Völkerrecht ja, aber nicht unbegrenzt und nicht im Widerspruch zu unserer historisch gewachsenen, freiheitlichen und demokratisch legitimierten rechtlichen und politischen Grundordnung.
Robert Nef äussert sich unter einem politischen Blickwinkel als Publizist und als Vertreter einer liberalen Grundhaltung. Er bestreitet nicht den hohen Stellenwert des humanitären Völkerrechts für die Schweiz und die bedeutenden Beiträge dieses Landes zu seiner Weiterentwicklung. Es geht ihm vielmehr darum, die Kerngedanken in Erinnerung zu rufen und auf die Gefahren einer unbegrenzten Ausweitung zu Lasten der demokratisch verankerten Landesgesetzgebung aufmerksam zu machen. Wie in der Schweiz immer mehr Aufgaben – aus Bequemlichkeit, aus dem Wunsch nach Klarheit und Hierarchien oder vielleicht auch aus diffusen psychologisch-ästhetischen Gründen – von den Kantonen an den Bund übertragen werden, so fördern unsere höchsten Gerichte die Zentralisierung und Etatisierung durch den von ihnen statuierten Primat des Völkerrechts.
Politik durch die Hintertür
Eine solche Vorrangstellung des Völkerrechts gegenüber dem Landesrecht gibt es indes gar nicht, wie Nef – mit liberalen, aber auch mit juristischen Argumenten – nachweist. «Weil grundlegende Reformen als solche nicht konsensfähig sind, tut man so, wie wenn sich nichts ändern würde, schafft aber in kleinen Schritten jene vollendeten Tatsachen, bei denen es dann kein Zurück mehr gibt. Dass der EU-Beitritt trotz gegenteiliger Volksentscheide bei vielen Bundesinstanzen immer noch als Hauptszenario ohne glaubwürdige Alternativen traktandiert bleibt, ist nur das augenfälligste Exempel.»
Das Gutachten räumt aber auch mit anderen Klischees auf: Welthandel braucht keinen Weltstaat. «Das Gegenteil ist plausibler. Der Welthandel bleibt auf eine Vielzahl von friedlich konkurrierenden Problemlösungsmodellen angewiesen (...). Zentrale Macht macht dumm, weil sie den Verzicht auf jenes Lernen ermöglicht, das sich vorzugsweise an der Peripherie der Problembereiche abspielt.»
Und: Man kann sich kaum mehr eine staatliche Aktivität oder Intervention vorstellen, die nicht irgendwie mit einem Kampf gegen sogenannte «Menschenrechtsverletzungen» dieser Art gerechtfertigt werden könnte. Durch die Hintertür der «aktiven Menschenrechtspolitik» marschiert der Etatismus mit dem Motto des «Primats der Politik» wieder auf die politische Bühne.
Nefs Forderung: Nur zwingendes Völkerrecht soll Vorrang vor dem Landesrecht haben. Der als «zwingend» zu betrachtende Kern ist so begrenzt und so hart wie möglich zu definieren. Damit dürfte das Verbot des Angriffskrieges, das Verbot der Folter, das Verbot des Völkermords, und das Verbot der Sklaverei gemeint sein.
Bewährte Maximen
Nef ortet auch eine zunehmende Bedeutung des Völkerrechts in der Aussenpolitik: Völkerrechtliche Verträge und Mitgliedschaften engen unser Handeln ein – Verträge sind schliesslich einzuhalten. Aussenpolitik sollte sich aber, so Nef, an bewährten Maximen orientieren. Völkerrechtliche Verträge seien nur abzuschliessen, wenn sie an einer Art Checkliste der aussenpolitischen Maximen Neutralität, Solidarität, Disponibilitätund Universalitätgemessen worden seien.
Anstelle der Fixierung auf den EU-Beitritt und kniefallendem Bilateralismus sollte Universalismus, also allgemeine, globale Orientierung, gepflegt werden. Angesichts der Küsschen-und Kopftuchpolitik und sonstiger Grenzüberschreitungen unserer Aussenministerin wünscht man sich sodann auch, dass sich die Schweiz wieder auf ihr Prinzip der guten Dienste (Disponibilitätnennt das Nef) beschränken würde. Und mit Solidarität meint Nef nicht Ablasszahlungen an internationale Gremien, «um nicht aufzufallen», sondern durch bewusstes Anders-Sein. Solidarität heisst: «Wir machen da nicht mit!», könnte man die Haltung vielleicht nennen. Neutralität schliesslich ist eine weitere aussenpolitische Maxime, die den Kleinstaat schützt.
Sehr rasch werden heute in der internationalen Politik «good guys» zu «bad guys», man denke da z.B. an die Taliban. «Die selbsternannte neutralitätsskeptische Elite in der Schweiz muss sich sehr wohl bewusst sein, welche Verantwortung sie übernimmt und welchem Demokratieverständnis sie verpflichtet ist, wenn sie gegen den Willen einer Mehrheit und im Widerspruch zu den derzeit in Kraft stehenden verfassungsrechtlichen Grundlagen diesbezüglich deutlich andere Signale ausstrahlt.» Die Schweiz sollte sich stattdessen in viel stärkerem Ausmass – auch finanziell und diplomatisch – für die Idee des IKRK engagieren.
One man, one vote?
Ein überdehntes Völkerrecht muss davon ausgehen, dass für alle Menschen die gleichen Gesetze gelten. Letztlich müsste jeder einzelne Mensch der Welt auch das gleiche Stimmrecht haben. Eine solche Weltdemokratie nach dem Mehrheitsprinzip von «one man one vote» würde das Schicksal der Welt an die Massenstaaten (China und Indien) ausliefern. Wollen wir das?, fragt Nef. Möglicherweise ist eine pluralistische Weltordnung, die sich auf möglichst vielfältige, friedlich konkurrierende politische Systeme abstützt robuster, weniger irrtumsanfällig und lernfähiger, obwohl das Risiko von vielen suboptimalen Lösungen und von unlösbaren Konflikten zwischen den kleineren Einheiten nicht negiert werden soll.
Zu guter Letzt thematisiert das Gutachten den offenbar unaufhaltsamen Vormarsch des exekutiv-richterlichen zentralen Komplexes gegen den auf die Legislative abgestützten nonzentralen Gesetzgebungsstaat. Dieser Prozess sei auch in der Schweiz beobachten. Das Bundesgericht übt immer weniger Zurückhaltung, wenn es Entscheide zu fällen hat, die politische Grundfragen betreffen, welche auf einer politischen Interpretation von Verfassungs und Gesetzesgrundlagen beruhen.
Rezeption
Nefs fundiertes Gutachten verzichtet bewusst und ausdrücklich auf eine ausführliche juristische Abhandlung der Ergebnisse. Ich meine, zu Recht, denn die Frage, welches Recht Vorrang hat ist ja gerade eine politische Frage. Man wird immer Juristen finden, welche die gerade herrschende Ordnung argumentativ stützen werden. Das ist auch in unserem Falle geschehen. Während die Zeitungen das Gutachten kaum erwähnten (die NZZ begnügte sich mit einigen Zitaten, welche sie in Ausführungszeichen setzte – ein untrügliches Zeichen des Blatts, sein Missfallen kundzutun), fühlten sich doch einige Staatsrechtler angesprochen.
Professor Walter Kälin (Universität Bern), welcher im Gutachten zitiert wurde, verwahrte sich gegen sein Zitat («Insgesamt läuft die Entwicklung des modernen Völkerrechts heute in Richtung vermehrter Zwangsdurchsetzung von oben.»). Es sei aus dem Zusammenhang gerissen, fand er. In Tat und Wahrheit liegt das Problem darin, dass Kälin offenbar – wie viele Staatsrechtler - mit «Zwangsdurchsetzung von oben» gut leben kann, derweil freiheitlich gesinnte Menschen damit Mühe haben.
Auch Professor Walter Haller (Universität Zürich) reagierte auf das Gutachten. Er liess verlauten: «Das Beispiel mit den Gemeindeversammlungen ist ausgesprochen populistisch emotional.» Welches Beispiel er Nef vorwirft, ist indes völlig schleierhaft; Nef erwähnt in seinem Gutachten nirgends eine Gemeindeversammlung. Professor Haller kritisiert damit eine Aussage Nefs, die dieser gar nicht gemacht hat. Dies ist umso fragwürdiger, als der Professor mit dem Ausdruck «populistisch-emotional» zu einem der stärksten Vorwürfe greift, die heutzutage in der öffentlichen Diskussion gemacht werden können.
Schlussfolgerung
«Es ist ein vorrangiges politisches Anliegen, die Entwicklung des Völkerrechts im Hinblick auf seine Übereinstimmung mit der verfassungsrechtlichen Grundordnung unseres Staates scharf und kritisch zu beobachten und die Öffentlichkeit darüber kontinuierlich zu informieren. Diese kritische Beobachtung richtet sich nicht gegen das Völkerrecht als solches, sondern gegen seine Überschätzung, seine unkontrollierte Ausweitung, gegen alle Formen der nicht zwingend notwendigen Anpassung und des vorauseilenden Gehorsams, und gegen seinen Missbrauch zur Durchsetzung von Gedankengut, das nicht von einer Mehrheit getragen wird.»
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Hermann Lei
Soll Völkerrecht Landesrecht brechen?
Von Hermann Lei, Rechtsanwalt, Frauenfeld
«Blocher reitet Attacke auf das Völkerrecht!» titelten die Medien nach einer Rede zum Nationalfeiertag 2007. Reiner Wahlkampf sei das, redeten Staatsrechtsprofessoren den magistralen Angriff auf ihre Deutungshoheit klein. Es ist anders gekommen, die Debatte um das Völkerrecht ist immer noch da.
Und das zu Recht, meint Robert Nef, Jurist und Präsident des Stiftungsrates des Liberalen Instituts. Nef hat ein staatspolitisches Gutachten zum Völkerrecht verfasst, das am 10. Februar 2009 anlässlich einer Pressekonferenz der SVP vorgestellt wurde. Das über zwanzig Seiten umfassende Thesenpapier stellt bereits im Titel die Frage: «Soll Völkerrecht Landesrecht brechen?» Die Antwort fällt differenziert aus: Völkerrecht ja, aber nicht unbegrenzt und nicht im Widerspruch zu unserer historisch gewachsenen, freiheitlichen und demokratisch legitimierten rechtlichen und politischen Grundordnung.
Robert Nef äussert sich unter einem politischen Blickwinkel als Publizist und als Vertreter einer liberalen Grundhaltung. Er bestreitet nicht den hohen Stellenwert des humanitären Völkerrechts für die Schweiz und die bedeutenden Beiträge dieses Landes zu seiner Weiterentwicklung. Es geht ihm vielmehr darum, die Kerngedanken in Erinnerung zu rufen und auf die Gefahren einer unbegrenzten Ausweitung zu Lasten der demokratisch verankerten Landesgesetzgebung aufmerksam zu machen. Wie in der Schweiz immer mehr Aufgaben – aus Bequemlichkeit, aus dem Wunsch nach Klarheit und Hierarchien oder vielleicht auch aus diffusen psychologisch-ästhetischen Gründen – von den Kantonen an den Bund übertragen werden, so fördern unsere höchsten Gerichte die Zentralisierung und Etatisierung durch den von ihnen statuierten Primat des Völkerrechts.
Politik durch die Hintertür
Eine solche Vorrangstellung des Völkerrechts gegenüber dem Landesrecht gibt es indes gar nicht, wie Nef – mit liberalen, aber auch mit juristischen Argumenten – nachweist. «Weil grundlegende Reformen als solche nicht konsensfähig sind, tut man so, wie wenn sich nichts ändern würde, schafft aber in kleinen Schritten jene vollendeten Tatsachen, bei denen es dann kein Zurück mehr gibt. Dass der EU-Beitritt trotz gegenteiliger Volksentscheide bei vielen Bundesinstanzen immer noch als Hauptszenario ohne glaubwürdige Alternativen traktandiert bleibt, ist nur das augenfälligste Exempel.»
Das Gutachten räumt aber auch mit anderen Klischees auf: Welthandel braucht keinen Weltstaat. «Das Gegenteil ist plausibler. Der Welthandel bleibt auf eine Vielzahl von friedlich konkurrierenden Problemlösungsmodellen angewiesen (...). Zentrale Macht macht dumm, weil sie den Verzicht auf jenes Lernen ermöglicht, das sich vorzugsweise an der Peripherie der Problembereiche abspielt.»
Und: Man kann sich kaum mehr eine staatliche Aktivität oder Intervention vorstellen, die nicht irgendwie mit einem Kampf gegen sogenannte «Menschenrechtsverletzungen» dieser Art gerechtfertigt werden könnte. Durch die Hintertür der «aktiven Menschenrechtspolitik» marschiert der Etatismus mit dem Motto des «Primats der Politik» wieder auf die politische Bühne.
Nefs Forderung: Nur zwingendes Völkerrecht soll Vorrang vor dem Landesrecht haben. Der als «zwingend» zu betrachtende Kern ist so begrenzt und so hart wie möglich zu definieren. Damit dürfte das Verbot des Angriffskrieges, das Verbot der Folter, das Verbot des Völkermords, und das Verbot der Sklaverei gemeint sein.
Bewährte Maximen
Nef ortet auch eine zunehmende Bedeutung des Völkerrechts in der Aussenpolitik: Völkerrechtliche Verträge und Mitgliedschaften engen unser Handeln ein – Verträge sind schliesslich einzuhalten. Aussenpolitik sollte sich aber, so Nef, an bewährten Maximen orientieren. Völkerrechtliche Verträge seien nur abzuschliessen, wenn sie an einer Art Checkliste der aussenpolitischen Maximen Neutralität, Solidarität, Disponibilitätund Universalitätgemessen worden seien.
Anstelle der Fixierung auf den EU-Beitritt und kniefallendem Bilateralismus sollte Universalismus, also allgemeine, globale Orientierung, gepflegt werden. Angesichts der Küsschen-und Kopftuchpolitik und sonstiger Grenzüberschreitungen unserer Aussenministerin wünscht man sich sodann auch, dass sich die Schweiz wieder auf ihr Prinzip der guten Dienste (Disponibilitätnennt das Nef) beschränken würde. Und mit Solidarität meint Nef nicht Ablasszahlungen an internationale Gremien, «um nicht aufzufallen», sondern durch bewusstes Anders-Sein. Solidarität heisst: «Wir machen da nicht mit!», könnte man die Haltung vielleicht nennen. Neutralität schliesslich ist eine weitere aussenpolitische Maxime, die den Kleinstaat schützt.
Sehr rasch werden heute in der internationalen Politik «good guys» zu «bad guys», man denke da z.B. an die Taliban. «Die selbsternannte neutralitätsskeptische Elite in der Schweiz muss sich sehr wohl bewusst sein, welche Verantwortung sie übernimmt und welchem Demokratieverständnis sie verpflichtet ist, wenn sie gegen den Willen einer Mehrheit und im Widerspruch zu den derzeit in Kraft stehenden verfassungsrechtlichen Grundlagen diesbezüglich deutlich andere Signale ausstrahlt.» Die Schweiz sollte sich stattdessen in viel stärkerem Ausmass – auch finanziell und diplomatisch – für die Idee des IKRK engagieren.
One man, one vote?
Ein überdehntes Völkerrecht muss davon ausgehen, dass für alle Menschen die gleichen Gesetze gelten. Letztlich müsste jeder einzelne Mensch der Welt auch das gleiche Stimmrecht haben. Eine solche Weltdemokratie nach dem Mehrheitsprinzip von «one man one vote» würde das Schicksal der Welt an die Massenstaaten (China und Indien) ausliefern. Wollen wir das?, fragt Nef. Möglicherweise ist eine pluralistische Weltordnung, die sich auf möglichst vielfältige, friedlich konkurrierende politische Systeme abstützt robuster, weniger irrtumsanfällig und lernfähiger, obwohl das Risiko von vielen suboptimalen Lösungen und von unlösbaren Konflikten zwischen den kleineren Einheiten nicht negiert werden soll.
Zu guter Letzt thematisiert das Gutachten den offenbar unaufhaltsamen Vormarsch des exekutiv-richterlichen zentralen Komplexes gegen den auf die Legislative abgestützten nonzentralen Gesetzgebungsstaat. Dieser Prozess sei auch in der Schweiz beobachten. Das Bundesgericht übt immer weniger Zurückhaltung, wenn es Entscheide zu fällen hat, die politische Grundfragen betreffen, welche auf einer politischen Interpretation von Verfassungs und Gesetzesgrundlagen beruhen.
Rezeption
Nefs fundiertes Gutachten verzichtet bewusst und ausdrücklich auf eine ausführliche juristische Abhandlung der Ergebnisse. Ich meine, zu Recht, denn die Frage, welches Recht Vorrang hat ist ja gerade eine politische Frage. Man wird immer Juristen finden, welche die gerade herrschende Ordnung argumentativ stützen werden. Das ist auch in unserem Falle geschehen. Während die Zeitungen das Gutachten kaum erwähnten (die NZZ begnügte sich mit einigen Zitaten, welche sie in Ausführungszeichen setzte – ein untrügliches Zeichen des Blatts, sein Missfallen kundzutun), fühlten sich doch einige Staatsrechtler angesprochen.
Professor Walter Kälin (Universität Bern), welcher im Gutachten zitiert wurde, verwahrte sich gegen sein Zitat («Insgesamt läuft die Entwicklung des modernen Völkerrechts heute in Richtung vermehrter Zwangsdurchsetzung von oben.»). Es sei aus dem Zusammenhang gerissen, fand er. In Tat und Wahrheit liegt das Problem darin, dass Kälin offenbar – wie viele Staatsrechtler - mit «Zwangsdurchsetzung von oben» gut leben kann, derweil freiheitlich gesinnte Menschen damit Mühe haben.
Auch Professor Walter Haller (Universität Zürich) reagierte auf das Gutachten. Er liess verlauten: «Das Beispiel mit den Gemeindeversammlungen ist ausgesprochen populistisch emotional.» Welches Beispiel er Nef vorwirft, ist indes völlig schleierhaft; Nef erwähnt in seinem Gutachten nirgends eine Gemeindeversammlung. Professor Haller kritisiert damit eine Aussage Nefs, die dieser gar nicht gemacht hat. Dies ist umso fragwürdiger, als der Professor mit dem Ausdruck «populistisch-emotional» zu einem der stärksten Vorwürfe greift, die heutzutage in der öffentlichen Diskussion gemacht werden können.
Schlussfolgerung
«Es ist ein vorrangiges politisches Anliegen, die Entwicklung des Völkerrechts im Hinblick auf seine Übereinstimmung mit der verfassungsrechtlichen Grundordnung unseres Staates scharf und kritisch zu beobachten und die Öffentlichkeit darüber kontinuierlich zu informieren. Diese kritische Beobachtung richtet sich nicht gegen das Völkerrecht als solches, sondern gegen seine Überschätzung, seine unkontrollierte Ausweitung, gegen alle Formen der nicht zwingend notwendigen Anpassung und des vorauseilenden Gehorsams, und gegen seinen Missbrauch zur Durchsetzung von Gedankengut, das nicht von einer Mehrheit getragen wird.»
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Hermann Lei
Dienstag, 13. Mai 2008
Ja zur Einbürgerungsinitiative
Seit 1990 hat sich die Zahl der Einbürgerungen in der Schweiz auf jährlich über 50‘000 praktisch verzehnfacht. 2003 hat das Bundesgericht den Gemeinden die Möglichkeit aus den Händen geschlagen, allein zu entscheiden, wer eingebürgert wird und wer nicht. Mit der Volksinitiative für demokratische Einbürgerungen soll dies rückgängig gemacht werden, ein Rekursrecht an obere Instanzen soll es nicht mehr geben.
Seit jeher hatte in der Schweiz das Volk bei den Einbürgerungen das Sagen. Gemäss Bundesverfassung setzten Bund und Kantone die Voraussetzungen für die Erteilung des Bürgerrechts fest (z.B. Mindestzahl der Aufenthaltsjahre). Die Gemeinden waren jedoch frei, den Einzelfall zu überprüfen und Einbürgerungen zu verweigern. Ihr Entscheid war endgültig.
Zwei historische Bundesgerichtsentscheide
Wie aus heiterem Himmel fällte das Bundesgericht am 9. Juli 2003 zwei berühmt gewordene Gerichtsentscheide. Es behauptete plötzlich, Abstimmungen an der Urne seien diskriminierend. In Zukunft müssten negative Entscheide begründet werden, damit sie gerichtlich überprüfbar werden. Damit wurde faktisch ein Recht auf Einbürgerung geschaffen, denn wenn Gerichte Kriterien schaffen, wann Einbürgerungen aufzuheben sind, heisst dies logischerweise gleichzeitig, dass jedermann, der diese Kriterien einhält, zwingend eingebürgert werden muss.
Angebliches Völkerrecht und Menschenrechte
Es wird nun einfach behauptet, unbegründete Einbürgerungs-Entscheide auf Gemeindeebene verstössen gegen das Völkerrecht und gegen die Menschenrechte. Das ist Unsinn.
Geradezu ernüchternd waren für mich die Experten-Anhörung im Schweizer Parlament zu diesem Thema. Eingeladen vor die zuständigen Kommissionen waren die hochkarätigsten Juristen, Universitätsprofessoren und Experten. Auf die simple Frage hin, ob denn ein Land wie die USA kein Recht habe, Leute aus dem benachbarten Kanada schneller einzubürgern als aus Afrika, Asien oder einem anderen Kontinent, resultierte ein peinliches Stillschweigen. Auf die Frage hin, ob denn eine Schweizer Gemeinde kein Recht habe, umliegende Europäer bei der Einbürgerung anders zu behandeln als Leute aus fernen Drittweltländern, kamen Antworten, die nur noch peinlich waren.
Selbstverständlich ist das Bürgerrecht kein Grundrecht, sondern ein politisches Recht, das zur politischen Mitwirkung an der Urne ermächtigt. Ob jemand Schweizer Bürger ist oder nicht, hat nichts mit Menschenrechten zu tun. Man schaue sich nur weltweit um: Wer meint, er könne in ein fremdes Land ziehen und erhalte dort vom obersten Gericht des Landes nach einigen Jahren automatisch das Recht auf Einbürgerung, ist gründlich auf dem Holzweg.
Kompetenz zurück an die Gemeinden
Die Volksinitiative will nur, dass künftig wieder die Gemeinde endgültig zuständig ist. Der Bevölkerung wird freigestellt, welches Gremium zuständig ist. In grösseren Städten kann die Bevölkerung kaum Einzelfälle beurteilen; somit ist es dort sinnvoll, dass das Stadtparlament oder spezielle Gremien über die Einbürgerungen entscheiden können. Aber auf jeden Fall können in einer Gemeinde die Betroffenen am besten beurteilen, ob sich ein Gesuchsteller in das Gemeindeleben integriert hat. Kaum ein Krimineller oder Sozialhilfebezüger würde die Hürde eines demokratischen Volksentscheids schaffen. Ein Ja zur Volksinitiative ist deshalb dringend nötig, um die heutige Verschleuderung des Schweizer Bürgerrechts zu stoppen.
Luzi Stamm
Seit jeher hatte in der Schweiz das Volk bei den Einbürgerungen das Sagen. Gemäss Bundesverfassung setzten Bund und Kantone die Voraussetzungen für die Erteilung des Bürgerrechts fest (z.B. Mindestzahl der Aufenthaltsjahre). Die Gemeinden waren jedoch frei, den Einzelfall zu überprüfen und Einbürgerungen zu verweigern. Ihr Entscheid war endgültig.
Zwei historische Bundesgerichtsentscheide
Wie aus heiterem Himmel fällte das Bundesgericht am 9. Juli 2003 zwei berühmt gewordene Gerichtsentscheide. Es behauptete plötzlich, Abstimmungen an der Urne seien diskriminierend. In Zukunft müssten negative Entscheide begründet werden, damit sie gerichtlich überprüfbar werden. Damit wurde faktisch ein Recht auf Einbürgerung geschaffen, denn wenn Gerichte Kriterien schaffen, wann Einbürgerungen aufzuheben sind, heisst dies logischerweise gleichzeitig, dass jedermann, der diese Kriterien einhält, zwingend eingebürgert werden muss.
Angebliches Völkerrecht und Menschenrechte
Es wird nun einfach behauptet, unbegründete Einbürgerungs-Entscheide auf Gemeindeebene verstössen gegen das Völkerrecht und gegen die Menschenrechte. Das ist Unsinn.
Geradezu ernüchternd waren für mich die Experten-Anhörung im Schweizer Parlament zu diesem Thema. Eingeladen vor die zuständigen Kommissionen waren die hochkarätigsten Juristen, Universitätsprofessoren und Experten. Auf die simple Frage hin, ob denn ein Land wie die USA kein Recht habe, Leute aus dem benachbarten Kanada schneller einzubürgern als aus Afrika, Asien oder einem anderen Kontinent, resultierte ein peinliches Stillschweigen. Auf die Frage hin, ob denn eine Schweizer Gemeinde kein Recht habe, umliegende Europäer bei der Einbürgerung anders zu behandeln als Leute aus fernen Drittweltländern, kamen Antworten, die nur noch peinlich waren.
Selbstverständlich ist das Bürgerrecht kein Grundrecht, sondern ein politisches Recht, das zur politischen Mitwirkung an der Urne ermächtigt. Ob jemand Schweizer Bürger ist oder nicht, hat nichts mit Menschenrechten zu tun. Man schaue sich nur weltweit um: Wer meint, er könne in ein fremdes Land ziehen und erhalte dort vom obersten Gericht des Landes nach einigen Jahren automatisch das Recht auf Einbürgerung, ist gründlich auf dem Holzweg.
Kompetenz zurück an die Gemeinden
Die Volksinitiative will nur, dass künftig wieder die Gemeinde endgültig zuständig ist. Der Bevölkerung wird freigestellt, welches Gremium zuständig ist. In grösseren Städten kann die Bevölkerung kaum Einzelfälle beurteilen; somit ist es dort sinnvoll, dass das Stadtparlament oder spezielle Gremien über die Einbürgerungen entscheiden können. Aber auf jeden Fall können in einer Gemeinde die Betroffenen am besten beurteilen, ob sich ein Gesuchsteller in das Gemeindeleben integriert hat. Kaum ein Krimineller oder Sozialhilfebezüger würde die Hürde eines demokratischen Volksentscheids schaffen. Ein Ja zur Volksinitiative ist deshalb dringend nötig, um die heutige Verschleuderung des Schweizer Bürgerrechts zu stoppen.
Luzi Stamm
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