Posts mit dem Label EU-Steuern werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label EU-Steuern werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 30. Oktober 2010

EU-Diktatur

EU-Diktatoren treiben zentralistisches Wirtschaftsregime voran

Die despotische EU-Krake bereitet sich darauf vor direkt in die fiskal- und finanzpolitischen Entscheidungen der Mitgliedsländer einzugreifen und die Märkte durch eine befehlswirtschaftliche Wirtschaftsregierung von der Beherrschbarkeit der europäischen Steuersklaven und dem Wert des Euros zu überzeugen

Propagandafront.de, 29.10.2010

Während die Staatsanleihen der vom EU-Staatsschuldendebakel am schlimmsten betroffenen Länder wieder einmal bedrohlich Länder wanken, versuchen die EU-Bürokraten die Krise für ihre Ziele einer zentralistischen Wirtschaftsregierung auszunutzen und eine Konsolidierung der politischen Entscheidungsbefugnisse Brüssels voranzutreiben.

Der französische Präsident Nikolas Sarkozy und die ökomaoistische Vertreterin Deutschlands, Angela Merkel, stellen bei der Schaffung eines automatisierten Bestrafungsmechanismus für die Eurozonenländer, welche die Stabilitäts- und Wachstumskriterien nicht einhalten, die propagandistische Speerspitze dar, mit der die Globalisten in die Schlacht ziehen. Merkel forderte bereits im Mai dieses Jahres allen Defizitsündern der Eurozone das Stimmrecht zu entziehen, wovon 14 der 16 Eurozonenländer betroffen wären. Nach dem Vorschlag von Merkel hätten dann Finnland und Luxembourg das alleinige Sagen.

Die staatlichen Massen- und Konzernmedien sind aufgrund ihrer essentiellen Funktion – als Propagandaarm der Staaten und der Schattenregierung zu agieren – natürlich völlig auf der Seite der Globalisten. Dies kommt beispielhaft in einem Kommentar der Wiener Tageszeitung Standard vom heutigen Tage zum Ausdruck: „Das ändert aber nichts daran, dass Merkel in der Sache völlig recht hat…Die Gemeinschaft muss Mitglieder notfalls hart an die Leine nehmen können, um ein zweites Griechenland zu verhindern.“

Der Bilderberg-EU-Präsident Herman van Rompuy erklärte nach dem EU-Gipfel vom gestrigen Tage, bei dem Maßnahmen zur „Stabilität des Euros“ erörtert wurden, im Hinblick auf einen Abstrafungsmechanismus für verschwenderische Regierungen der Eurozonenländer:

„Einige Menschen behaupten, enttäuscht darüber zu sein, dass es nicht mehr ´Automatismus` bei der Entscheidungsfindung gäbe. Aber mehr ´Automatismus` ist ja genau das, was wir vorschlagen! Die Finanzminister werden auf Grundlage der sogenannten umgekehrten Mehrheit über Sanktionen entscheiden. Das bedeutet, dass ein Vorschlag der Kommission über Sanktionen solange Bestand hat, bis eine qualifizierte Mehrheit dagegen stimmt…Die Abstimmung der Finanzminister ist im Vertrag vorgesehen und kann daher nicht abgeschafft werden.“

Die diktatorische und demokratiefeindliche EU-Kommission – die sich aktuell darum bemüht den finanziell ohnehin bereits notleidenden Menschen in Europa ein ganzes Bündel direkter EU-Steuern aufzuerlegen, um so ihre bundesstaatliche Macht auszuweiten, und die das EU-Haushaltsbudget dieses Jahr mit der Begründung der Wichtigkeit ihrer Aufgaben erneut weiter ausweitet – kann also nach eigenem Gutdünken Sanktionen gegen einst souveräne Nationalstaaten erlassen, die dann von der Mehrheit der Länder im Nachgang abgeschmettert werden müssten.

Die bisherigen Maßnahmen und die neuen Forderungen von der EU-Kommission, Frankreich und Deutschland spiegeln exakt die Pläne der hochrangiger Nazis wider, die das Konzept der zentralistischen europäischen Wirtschaftsdiktatur in den 30er und 40er Jahren ins Leben riefen. Diese Idee wurde dann von den Faschisten und Bankstern der Bilderberg-Mafia weiter vorangetrieben und in den letzten Jahrzehnten ergänzend durch die Ökomarxisten und globalistischen EU-Technokraten aufgegriffen.

Die österreichische Zeitung die Presse meldete, dass van Rompuy erklärte: „Wir brauchen eine solidere verfassungsmäßige Verankerung des Vertrags.” Der Vertrag von Lissabon ist in der Tat eine Verfassung, die den europäischen Menschen aufgezwungen wurde. Frankreich und die Niederlande hatten Referenden zur europäischen Verfassung durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass ihre Bevölkerungen sie ablehnten. Später lehnten die Iren die neue Verfassung ab. Diese hieß nun Vertrag von Lissabon – diesmal jedoch ohne das Wort „Verfassung“ im „Vertragstext“.

Das konnten die Eurokraten und Globalisten so nicht hinnehmen. Der irische Ministerpräsident und Mitglied der Trilateralen Kommission Brian Cowen zwang die Iren gemeinsam mit den despotischen EU-Diktatoren unter Zuhilfenahme einer entsetzlichen Furcht- und Schock-Kampagne in eine zweite Abstimmung, wo die Iren dem Vertrag dann zuzustimmen. Der EU-Vertrag trat danach im Dezember 2009 in Kraft.

Jetzt nutzen die EU-Bürokraten alle vermeintlichen und wirklichen Krisen wie auch die undemokratisch erlangten Befugnisse des „Diktats von Lissabon“ dazu aus ihre Macht zu konsolidieren. Neben den Vorstößen in Richtung einer direkten EU-Steuer, kommt es aktuell zu einem massiven Ausbau der außenpolitischen Vertretungen der „Vereinigten Staaten von Europa“, die in den Anmaßungen des neuen EU-Botschafters in den USA, Vale de Almeida, ihren bisherigen Höhepunkt fanden. Koordiniert wird das Ganze durch die despotische Willkürherrschaft von „Baroness“ Catherine Ashton, der neuen EU-Hohepriesterin für außenpolitische Angelegenheiten – hierbei handelt es sich ebenfalls um ein durch das Diktat von Lissabon ins Leben gerufenes Amt.

Propagandafront.de berichtete auch über die Bestrebungen der Europäischen Union – als neuer Bundesstaat – in die Generalversammlung der demokratisch nicht legitimierten, ultragefährlichen, freiheits- und menschenfeindlichen Vereinten Nationen zu gelangen, ein weiterer Versuch, die Macht der neuen globalistischen Verwaltungseinheit zu konsolidieren und die EU-Despotie auch nach außen hin zu verfestigen.

Jetzt wollen die Brüsseler Terroristen also den Euro retten und die europäische Wirtschaft „krisenfester“ machen. In der von Ihnen bezahlten Presseklärung des Bilderberg-Despoten van Rompuy heißt es dazu:

„…die Schaffung eines neuen makroökonomischen Überwachungsrahmenwerks. Das ist die größte Neuerung. Es wird Ungleichgewichte und Risiken feststellen, wie Immobilienblasen. Es wird die Wettbewerbsfähigkeit von Mitgliedsstaaten überwachen. Wenn ein Land zu viel Wettbewerbsfähigkeit verliert, werden Maßnahmen eingeleitet werden müssen, besonders innerhalb der Eurozone.

Wie ich zuvor bereits sagte, hat der Euro wie eine Schlaftablette funktioniert, gerade in guten Zeiten. Wir schlagen nun ein System des rechtzeitigen Aufwachens vor. Das wird das Vertrauen stärken.“

Das Vertrauen in diktatorischen Machterhalt und neostalinistischen Zentralismus – damit kann man sicherlich die US-Notenbank, deren Söldner Menschen foltern, oder die chinesische Zentralbank, deren Schergen Frauen im 8. Schwangerschaftsmonat zur Abtreibung zwingen, beeindrucken, aber keine privaten Investoren, die ob dieses europäischen Unrechtsstaates wohl eher in Gold und Silber flüchten, anstatt Staatsanleihen aus der Eurozone zu kaufen.

Die Menschen sollten sich besser keine Illusionen darüber machen. Die Europäische Union hatte bereits vor dem Vertrag von Lissabon bundesstaatliche und überbundesstaatliche Befugnisse. Seit dem Vertrag von Lissabon handelt es sich bei der EU um einen lupenreinen Bundesstaat! Einer der herausragendsten Verfassungsrechtler Europas, Professor Schachtschneider, führte zum Vertrag von Lissabon aus:

„Mit dem Vertrag von Lissabon wird die Union endgültig ein Bundesstaat. Die Aufgaben und Befugnisse der Union gehen längst weiter als etwa die des Bundes gegenüber den Ländern in Deutschland. Man bestreitet die Bundesstaatlichkeit der Union, weil sie nach dem Grundgesetz und nach den Verfassungsgesetzen anderer Mitgliedstaaten kein Bundesstaat sein dürfe. Ein Bundesstaat, der wie die Union über Aufgaben und Befugnisse existentieller Staatlichkeit verfügt, muß demokratisch legitimiert sein. Diese originäre Legitimation könnte, wie gesagt, nur ein europäisches Bundesvolk geben. Der Unionsstaat verfügt spätestens mit dem Vertrag von Lissabon auch über weitreichende bundesstaatstypische Kompetenz-Kompetenzen. Er kann nicht nur seine Befugnisse im Interesse der Zielverwirklichung ohne Mitwirkung der nationalen Parlamente erweitern (Art. 308 VAEU) und wird nicht nur ermächtigt, Unionssteuern zu erheben (Art. 269 VAEU), sondern maßt sich im „vereinfachten Änderungsverfahren“ des Art. 48 Abs. 6 EUV die Ermächtigung an, so gut wie das gesamte Vertragswerk ganz oder zum Teil (außer der Außen- und Sicherheitspolitik) durch Beschluß des Europäischen Rates zu ändern. Dem müssen die nationalen Parlamente nur zustimmen, wenn das in ihren Verfassungsgesetzen steht. In Deutschland ist das nicht der Fall. Bundestag und Bundesrat können nur Stellungnahmen abgeben, die berücksichtigt werden sollen, aber nicht beachtet zu werden pflegen. Die Ermächtigung zum vereinfachten Änderungsverfahren ist nichts anderes als eine Diktaturverfassung.“

Die UK Independence Party (UKIP), eine im Europaparlament sitzende Partei aus Großbritannien, die von ihren britischen Wählern beauftragt wurde die EU abzuschaffen oder zumindest für einen Austritt Englands zu sorgen, sieht bei der EU ebenfalls alle Elemente der Staatlichkeit als erfüllt an. Am 27.10.2010 machte der UKIP Europaabgeordnete David Campbell Bannermann der EU-Außenpriesterin genau diesen Vorwurf. Im Hinblick auf die neu geschaffenen EU-Botschafter und die gigantische Bürokratie im Schlepptau erklärte Bannermann:

„Wir glauben, das ist eine überflüssige, störende und verschwenderische Ergänzung der Arbeiten der nationalen Botschaften. Ich drücke es mal so gegenüber Ihnen aus: Der wahre Grund für diese überflüssige Verdopplung ist es der Europäischen Union zu erlauben das vierte und letzte Element der Definition eines Nationalstaates unter der Konvention von Montevideo zu erfüllen, namentlich sich an diplomatischen Beziehungen zu beteiligen.“

In der Konvention von Montevideo heißt es dazu:

„Der Staat als Subjekt des internationalen Rechts sollte folgende Eigenschaften besitzen: (a) eine ständige Bevölkerung; (b) ein definiertes Staatsgebiet; (c) eine Regierung; und (d) die Fähigkeit, in Beziehung mit anderen Staaten zu treten.“

Jeder Patriot muss sich mit all seiner Kraft und mit friedlichen Mitteln für die umgehende und vollständige Abschaffung der despotischen und demokratiefeindlichen EU-Diktatur einsetzen.

Dienstag, 28. Juli 2009

Der Lissabon-Vertrag - ein Trojanisches Pferd

von Dr. Titine Kriesi und Gisbert Otto

In ihrem Urteil vom 30. Juni 2009 über den Lissabonner Vertrag weisen die höchsten deutschen Richter auf das strukturelle Demokratiedefizit des Vertrages hin, aber auch darauf, dass Deutschland seine Souveränität nicht preisgeben dürfe. Zugleich widersprechen sich die Richter, denn sie sagen, dass eine solche Preisgabe im Vertrag von Lissabon nicht enthalten sei. Tatsächlich wird im Widerspruch zum Grundgesetz durch den Vertrag von Lissabon faktisch eine neue Verfassung geschaffen. Dafür müsste jedoch das deutsche Volk gefragt werden, denn eine neue Verfassung kann nur durch Beschluss des deutschen Volkes in Kraft treten (Art. 146 GG). Auf Grund der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Mängel wäre eine Ablehnung des Lissabonner Vertrages die logische Konsequenz gewesen. Leider fehlte dem Gericht die nötige Unabhängigkeit, sich dem politischen Projekt «EU» in seiner derzeitigen verfassungswidrigen Gestalt entgegenzustellen – doch mit welch furchtbaren Konsequenzen: So schreibt sich die EU im Vertrag von Lissabon sogar ein Recht zum Krieg zu! Einer der wenigen, die sich erlauben und sich verpflichtet fühlen, den wahren Inhalt des Lissaboner Vertrages mit seinen verheerenden Folgen für das tagtägliche Leben der Bürger aufzuzeigen, ist der Staatsrechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider. Die Ablehnung des Vertrages von Lissabon, die das Bundesverfassungsgericht hätte aussprechen müssen, begründet er auf dem Boden von Recht und Wahrheit. Einige der wichtigsten Kritikpunkte werden im folgenden dargestellt.
Der Lissabonner Vertrag wird die undemokratischen und unsozialen Verhältnisse in der EU noch vertiefen. Die Nationalstaaten übertragen in diesem Vertrag fast alle ihre Rechte an die EU. Die nahezu 500 Millionen Bürger verlieren weitestgehend ihre Möglichkeit zur demokratischen Gestaltung. Die EU wird in alle Lebensbereiche der Bürger eingreifen. Die Schere zwischen arm und reich wird weiter auseinandergehen. Diese Entwicklung steht im Widerspruch zu Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes, der die Würde des Menschen für unantastbar erklärt und Deutschland den Menschenrechten verpflichtet.

Fundamentale Demokratiewidrigkeit
Eine Verfassung kann nur durch ein Volk demokratisch legitimiert werden, wie dies auch im Grundgesetz verankert ist: «Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus» (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) und: «Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.» (Art. 146 GG). Demnach könnte nur ein «europäisches Volk» die faktische Verfassung legitimieren – ein «europäisches Volk» jedoch gibt es nicht. Ein «EU-Staat» würde also die Zustimmung der Völker Europas voraussetzen. Einzig die Bürger haben das Recht, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sie die Staatsgewalt an die EU übertragen möchten. Entgegen dem Grundgesetz wurde eine Volksabstimmung zu Lissabon vermieden, weil die Regierung nur allzugut weiss, dass die Mehrheit der Bürger gegen den Vertrag stimmen würde. Das Volk nicht zu befragen, widerspricht jedoch der Unabänderlichkeitsklausel des Artikels 79 Absatz 3 GG: «Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.» Die politischen Eliten missachten dieses Fundamentalprinzip jedoch bewusst. Sie versuchen, die Bürger irrezuführen. Durch vielfältige Manipulation der öffentlichen Meinung wollen sie ihre machtpolitischen Ziele durchsetzen. Eine Diskussion in der Öffentlichkeit und in den Parlamenten soll nicht stattfinden. Diesem Machtstreben steht das Grundgesetz als Verfassung der Menschheit des Menschen entgegen – zum Beispiel durch Artikel 1 GG «Die Würde des Menschen ist unantastbar» und Artikel 20 GG (Verfassungsgrundsätze). Diese Artikel sind zu Recht jeder Politik entzogen, um so der Würde des Menschen gerecht zu werden und um ein gutes Leben für alle in allgemeiner Freiheit auf der Grundlage der Wahrheit zu verwirklichen.

Ohne Demokratie kein Rechtsstaat
Durch die geplante undemokratische Integration der Staaten in die EU fallen die Völker in die Zeit vor der Französischen Revolution zurück. Grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates werden ruiniert. Dazu gehört vor allem die Gewaltenteilung, die den Schutz der Bürger vor Machtmissbrauch gewährleistet. Dass dieser Rechtsschutz durch den Lissabonner Vertrag weitestgehend verlorengeht, ist unverantwortbar. Insbesondere im Bereich der Wirtschaft werden die Auswirkungen noch katastrophaler sein, als sie es jetzt schon sind. Zum Beispiel entfällt in der im Lissabonner Vertrag enthaltenen EU-Grundrechte-Charta das «Recht auf Arbeit», wie es in der Menschenrechtserklärung von 1948 festgehalten ist. Ebenso das Menschenrecht «auf angemessene und befriedigende Entlohnung» der Arbeit, das dem Arbeitnehmer ermöglicht, «eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz zu sichern». Dagegen wird erstmals in der Geschichte der Grundrechte die «unternehmerische Freiheit» in der EU-Grundrechte-Charta festgeschrieben.

Nicht offen deklarierte Machtfülle der EU
Ursprünglich war vorgesehen, dass die EU nur dann tätig werden darf, wenn sie dazu ausdrücklich befugt wurde – das Prinzip der sogenannten «begrenzten Einzelermächtigung». Dieses Prinzip wird entgegen der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts durch die äusserst weitgehenden Ermächtigungen der EU missachtet. Um ihre Ziele zu erreichen, ist die EU mit dem Vertrag von Lissabon auch befugt, ohne Mitwirkung der nationalen Parlamente zu handeln. Sie ist sogar ermächtigt, EU-Steuern nach Gutdünken zu erheben. Darüber hinaus ist sie «im vereinfachten Änderungsverfahren» durch Beschluss des Europäischen Rates ermächtigt, so gut wie das gesamte Vertragswerk ganz oder teilweise zu ändern (ausser der Aussen- und Sicherheitspolitik). Der Vertrag von Lissabon wird so zum Ermächtigungsgesetz. Die EU verabschiedet sich damit endgültig von den fundamentalen Verfassungsprinzipien, die Grundlage der europäischen Kultur sind. Diese Irreführung der Menschen – mit weitreichenden und tiefgehenden Auswirkungen auf das tägliche Leben – muss aufgedeckt werden.

Entfesselter Kapitalismus erhält Verfassungsrang
Die EU ist eine Region des globalen Kapitalismus. Grundlage des Kapitalprinzips sind die fünf Grund«freiheiten» (Warenverkehrs-, Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit sowie Arbeitnehmerfreizügigkeit), die im Lissabonner Vertrag extrem ausgelegt werden. Dieses System der «offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb», das soziale Aspekte nur sehr untergeordnet berücksichtigt, wird unsere Lebensverhältnisse bestimmen. Dagegen ist in der Wirtschaftsordnung Deutschlands das Sozialstaatsprinzip verankert, wonach nicht nur Effizienzgesichtspunkte, sondern auch soziale Aspekte das Wirtschaftsleben bestimmen: Die Wirtschaft darf nur eine dienende Funktion im Gemeinwesen beanspruchen. Dagegen findet im Lissabonner Vertrag eine glatte Umkehrung dieses Prinzips statt. Die Freiheit des Wettbewerbs ist nichts als Liberalismus auf Kosten der sozialen Aspekte, welche die ausbeuterischen Verhältnisse unserer Gegenwart ermöglicht. Was heute schon den fast 8 Millionen Hartz-IV-Empfängern in Deutschland zugemutet wird, ist eine Schande. Die neoliberale Wirtschaftsverfassung des Marktes und des Wettbewerbs lässt keine effektive staatliche Beschäftigungspolitik zu und führt zur Tyrannei des entfesselten Kapitalismus.
Herkunftslandprinzip ruiniert nationale Wirtschaft
Extremes Beispiel gnadenloser Konkurrenz ist das Herkunftslandprinzip, das sich auf die inländische Wirtschaft äusserst nachteilig auswirkt. Dieses Prinzip erlaubt ausländischen Firmen, in Deutschland Arbeiten zu den Bedingungen auszuführen, die in ihrem Land gelten. Zum Beispiel kann eine polnische Firma mit polnischen und ukrainischen Arbeitern Aufträge erledigen zu Löhnen, die weit unter den deutschen Löhnen liegen. Neben den Löhnen sind auch die sonst geltenden Bedingungen des Herkunftslandes Rechtsgrundlage (u.a. Qualitätsstandards, Garantiepflichten). Der dadurch eingeleitete erbarmungslose Wettbewerb bedroht vor allem mittelständische Betriebe und zugleich auch die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland. Noch mehr Betriebe werden aufgeben müssen, aber auch die Multis sind betroffen, zum Beispiel Lebensmittelkonzerne, bei denen die Gefahr besteht, dass sie Lebensmittel mit geringerer Qualität anbieten, um mit niedrigeren Preisen einen höheren Marktanteil zu erzielen.

Grundrechte-Schutz wird geschwächt
Mit dem Vertrag von Lissabon wird die EU-Grundrechte-Charta für rechtsverbindlich erklärt. In dieser Charta ist jedoch keine Sozialpflichtigkeit des Kapitals – Eigentum soll auch dem Gemeinwohl dienen – festgehalten – ganz im Gegensatz zum deutschen Grundgesetz. Auch ein Recht auf Arbeit – gemäss Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein elementares Menschenrecht – fehlt.

EU schreibt sich Recht zum Krieg zu
Die Mitgliedstaaten verlieren weitgehend die Verteidigungshoheit durch Integration der Streitkräfte in die gemeinsame Verteidigung. Darüber hinaus verpflichtet Lissabon die Mitgliedstaaten der EU nicht nur zur Aufrüstung, sondern schreibt sich in Art. 43 Abs. 1 EUV ein Recht zum Krieg zu, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus in aller Welt und im Land selbst. Dadurch wird das im deutschen Grundgesetz im Artikel 26 Absatz 1 festgehaltene Verbot des Angriffskrieges verdrängt.

Festhalten an der Demokratie
Der einzige Schutz gegen diese intellektuell unredlichen Entscheidungsträger, die willig dem Kapital und den herrschenden Machtkonstellationen gehorchen, sind die heute geltenden demokratischen Strukturen. Leider leben wir in einem Zeitalter, in dem das Recht laufend übergangen wird. Beschönigungen, wenn nicht Lügen, sind an der Tagesordnung. So sei der Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan – nach Lesart der Regierung kein Kriegseinsatz, obwohl das Gegenteil offensichtlich ist. Solche Lügen müssen aufgedeckt werden. Ebenso das machtpolitische Vorgehen bei der Etablierung des Lissabonner Vertrages, durch den die Demokratie abgeschafft werden soll. Ganz anders die Völker Europas, denen das Recht zusteht, als souveräne Bürger in einer wahren Demokratie in Frieden und Freiheit zu leben.