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Donnerstag, 26. August 2010

Der Fürsorgerische Freiheitsentzug und die Macht der Behörden

Fürsorgerischer Freiheitsentzug
Und plötzlich war sie eine «Schizo»

Text:Otto Hostettler

Ausgabe:12/10Weil die Tochter nicht so lebt, wie es der schwerreiche Vater will, lässt er sie in der Psychiatrie «versorgen». Die Behörden helfen mit. Jetzt kämpft sie um ihre Rehabilitierung.

Sie musste fast ein halbes Jahr in einer psychiatrischen Klinik ausharren: Katharina Schwarz*
Der Vater hat Geld, viel Geld. In Deutschland besitzt er eine Reihe Kliniken und Krankenhäuser, in Hamburg tritt er als Kunstmäzen auf. Was immer der heute 90-Jährige in seinem Leben wollte, bekam er auch. So will er auch nicht zusehen, wie seine damals 40-jährige Tochter Katharina Schwarz* vor einigen Jahren in eine Lebenskrise stürzt, ihren Job verliert, ihre Beziehung auseinanderbricht.

Katharina Schwarz will keine x-beliebige Arbeit annehmen, also dreht ihr der Vater den Geldhahn zu, reduziert die monatlichen Zuschüsse. Als das nichts fruchtet, organisiert er zusammen mit der anderen Tochter, dem Sohn und der getrennt lebenden Mutter die psychiatrische Einweisung. Die Tochter selber wird erst Jahre später, nachdem sie sich mühsam eine Vielzahl von Akten erstritten hat, davon erfahren.

Zahlreiche Aktennotizen, Arztberichte und andere Dokumente, die dem Beobachter vorliegen, belegen den Fall. Anfänglich drängt die Familie Katharina Schwarz zu einer ambulanten Therapie. Wie selbstverständlich steht der Vater aus Deutschland in stetigem Kontakt mit dem zuständigen Psychiater in Basel. Er bringt diesen sogar dazu, ihm ein «Ärztliches Attest» über seine Tochter zu faxen. Ohne deren Wissen.

Der Vater zieht im Hintergrund die Fäden
Zweiter Schauplatz ist Grindelwald. Dort verbringt die Familie seit Jahrzehnten die Ferien, und der Vater tritt immer mal wieder als wohltätiger Geldgeber auf. Der Hausverwalter, der für die Familie vor Ort zum Rechten schaut, spricht eines Tages den Dienstchef der Gemeindepolizei auf der Strasse an. Er eröffnet ihm, Katharina Schwarz sei schizophren und nehme ihre Medikamente nicht mehr ein.

Das Gespräch ist in den Polizeiakten dokumentiert: «Der Vater von Frau (…) wäre froh, wenn man sie seitens der Polizei wegen der Fahrweise ermahnen würde.» In Spitzelmanier protokolliert die Polizei: Gegenüber Katharina Schwarz dürfe «nie! erwähnt werden», dass er (der Hausverwalter) und der Vater eng in Kontakt stehen und dass die Polizei über die Krankheit von Katharina Schwarz Bescheid wisse. Der Gemeindepolizist ist offenbar von der Vertraulichkeit dermassen überzeugt, dass er dem Eintrag 19 Ausrufezeichen anfügt. Im selben Eintrag sichert die Polizei zu, sie werde Katharina Schwarz Domizil «im Auge» behalten, «um nötigenfalls das Nötige zu veranlassen».

In Basel, dem Wohnort von Katharina Schwarz, versucht es die Familie auf anderem Weg: Via eine Zürcher Anwaltskanzlei schreibt sie dem Sozialdienst der Kantonspolizei, Katharina Schwarz sei krank. Als Begründung heisst es, sie sei in einem Restaurant «ausgerastet», habe sich in einer Warteschlange eines Sessellifts an die Spitze gekämpft, mit den Skiern andere Wartende geschubst. Unverblümt fordert der Anwalt: «Ich ersuche Sie, (…) einen fürsorgerischen Freiheitsentzug zu verfügen.»

Doch in Basel reagiert man zurückhaltend, obwohl die Angehörigen schon Wochen zuvor mehrfach bei der Kantonspolizei interveniert haben. Der Vater gibt an, seine Tochter sei «eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit». Die Polizei sucht Katharina Schwarz auf, zieht aber unverrichteter Dinge wieder ab und notiert im Rapport, es gebe nichts zu beanstanden. Es bestehe keine rechtliche Grundlage, Schwarz in Polizeigewahrsam zu nehmen.

Konspirative Sitzung auf dem Polizeiposten
Mehr Erfolg hat die Familie in Grindelwald. Am 24. Dezember 2004 treffen sich Katharina Schwarz Schwester und der damals 84-jährige Vater auf dem lokalen Polizeiposten. Die Angehörigen instruieren die Polizei erneut über die angebliche Krankheit der Frau und formulieren auch gleich ihre Erwartungen: «(…) eine Zwangsmassnahme würde seitens der Familie begrüsst», heisst es im Polizeijournal.

Wenige Tage später wird auch Walter Dietrich aktiv, Regierungsstatthalter von Interlaken. Die Gemeindepolizei hat ihm längst sämtliche Polizeiberichte zugefaxt, denn an ihm wäre es, einen fürsorgerischen Freiheitsentzug abzusegnen. Dietrich erkundigt sich mehrmals in Basel, ohne sichtbaren Nutzen. Sein Sachbearbeiter protokolliert am 11. Januar 2005 nach einem Telefonat mit der Basler Behörde: «Sie haben keine Veranlassung gesehen, vormundschaftliche Massnahmen einzuleiten.»

«Für einen Freiheitsentzug reicht es nicht, dass das Verhalten einer Person der Familie nicht passt.»
Jürg Gassmann, Patientenorganisation Pro Mente Sana

«Behindertes Kind dreimal angespuckt»
Im Berner Oberländer Dorf weiss inzwischen ein grösserer Kreis von der angeblichen Krankheit der Frau. In Restaurants muss sie sich Sprüche über Schizophrene anhören. Wenn sie in der Öffentlichkeit angesprochen wird, reagiert sie ungehalten. Als sie im März 2005 glaubt, ihr Portemonnaie sei gestohlen worden, und sich aufgewühlt auf dem Polizeiposten Gehör verschaffen will, wird sie stracks zum Dorfarzt gebracht. Dieser telefoniert mit dem Regierungsstatthalter und lässt sie durch die Polizei kurzerhand in die psychiatrische Privatklinik Meiringen bringen. In die Krankenakte schreibt der Dorfarzt als Diagnose: «Schizophrener Schub (bekannte Schizo)». Die Begründung für die Einweisung: «Pöbelt Leute in Geschäften an, wird aggressiv (verbal wie körperlich). Hat ein behindertes Kind dreimal angespuckt. Verweigert offenbar Therapie.»

Alles ist gut orchestriert: Die Klinik in Meiringen wurde von der Schwester schriftlich über «auffälliges Verhalten» informiert. Der Vater bringt den Anwalt seiner Tochter sogar dazu, ein früheres psychiatrisches Gutachten – ohne Wissen der Klientin – der Klinik in Meiringen weiterzugeben. Meiringen diagnostiziert darauf eine «chronifizierte paranoide Schizophrenie» ohne Krankheitseinsicht.

Weil im Kanton Bern ein fürsorgerischer Freiheitsentzug auf sechs Wochen befristet ist, verfügt Regierungsstatthalter Dietrich im Mai 2005 einen Freiheitsentzug «auf unbestimmte Zeit». Die kantonale Rekurskommission sieht keinen Anlass, am Entscheid des Regierungsstatthalters zu zweifeln. Erst als Katharina Schwarz «freiwillig» einen «Vertrag» mit der Klinik unterschreibt und in die Zwangsmedikation einwilligt, darf sie von der geschlossenen in die offene Abteilung wechseln. Als sie Ende August entlassen wird, hat sie 21 Wochen Freiheitsentzug hinter sich.

Nach der Entlassung muss sie sich ambulant behandeln lassen. Genau diese Therapien werfen nun ein neues Licht auf den Fall. Die beiden Ärzte, die Katharina Schwarz in den folgenden zwei Jahren behandeln, kommen unabhängig voneinander zum Schluss, dass sie «zu keinem Zeitpunkt Anhalte für eine psychotische Symptomatik» erkannt hätten. Mehr noch: «Es konnten keine Anhalte für paranoide oder schizophrenie- oder schizoaffektivtypische Affektregulationsstörungen identifiziert werden.»

Der renommierte Zürcher Psychoanalytiker und Psychiater Berthold Rothschild geht in seinem Gutachten noch einen Schritt weiter: «Ich konnte keine Anzeichen einer chronifizierten Schizophrenie feststellen und würde eine solche Aussage aufgrund der vorliegenden Akten, Daten und den überprüfbaren Phänomenen als nicht korrekt bezeichnen müssen.»

Auf einmal gibt es keine Zeugen mehr
Für Schwarz Anwalt Guido Ehrler ist der Fall klar. «Katharina Schwarz wurde systematisch psychiatrisiert. Das Schlimme daran, die Familie konnte auf die Mithilfe der Behörden zählen.» Inzwischen haben sich die mehrfach aktenkundigen Rempeleien und Handgreiflichkeiten in Luft aufgelöst, drei angebliche Zeugen erklärten schriftlich, sie hätten die fraglichen Vorfälle nicht selbst beobachtet.

Mit den Vorwürfen konfrontiert, beteuern der Dorfarzt, die Klinikleitung und Regierungsstatthalter Dietrich, alles sei rechtens abgelaufen. Dietrich: «Auch im Rückblick gesehen erscheinen die verfügten Massnahmen immer noch gerechtfertigt.» Was genau für schwerwiegende Zustände vorgelegen haben, will er nicht ausführen. Der Vater von Katharina Schwarz äussert sich gegenüber dem Beobachter nicht.

Fachleute bezeichnen den fürsorgerischen Freiheitsentzug als einen besonders tiefgreifenden Eingriff in die persönliche Freiheit eines Menschen. Das Gesetz spricht etwas altertümlich – von Geistesschwäche, Geisteskrankheit, Trunksucht oder schwerer Verwahrlosung. Ein fürsorgerischer Freiheitsentzug darf zudem nur dann verfügt werden, wenn weniger einschneidende Massnahmen wirkungslos geblieben sind.

Deutliche Worte findet Jürg Gassmann von der Patientenorganisation Pro Mente Sana: «Es reicht nicht, dass die Verhaltensweise einer Person der übrigen Familie nicht passt.» Ein fürsorgerischer Freiheitsentzug müsse verhältnismässig sein, sagt Gassmann. Den geschilderten Fall bezeichnet er als «Ungeheuerlichkeit».

In Grindelwald scheint inzwischen nicht mehr allen wohl bei der Sache zu sein. Gemeindepräsident Emanuel Schläppi sagt: «Falls sich der Fall tatsächlich so zugetragen hat, ist das äusserst bedauerlich.» Er betont aber, dass es ihm nicht zustehe, ein allfälliges Fehlverhalten damaliger Gemeindeangestellter zu beurteilen. Er ist erst seit Anfang 2008 im Amt, die Gemeindepolizei wurde in ihrer damaligen Form aufgelöst. «Ich würde mich in einer solchen Situation vorsichtiger verhalten», sagt er.

Katharina Schwarz zeigt sich heute kämpferisch. Sie will endlich auch in Dokumente Einsicht erhalten, die ihr bisher vorenthalten wurden. Entschieden geht sie auch gegen jene juristisch vor, von denen sie Ungerechtigkeiten erfahren hat. Dazu hat sie vor einem Jahr ein Jus-Studium begonnen.

*Name geändert

Sonntag, 17. Januar 2010

Der FFE - wie man in der Schweiz unbequeme Menschen wegsperrt

Der entsorgte Mensch

Jeden Tag werden in der Schweiz über 30 Menschen gegen ihren Willen in eine psychiatrische Klinik verfrachtet. Seit dem Zuger Amoklauf genügt schon eine Drohung für die Einweisung. Nun regt sich Widerstand.

Von Thomas Schenk

Eine unbedarfte Äusserung reichte aus, um Michael Lüthi, 39, in eine psychiatrische Klinik zu bringen.Seit Jahren hatte er im Streit mit Nachbarn gelegen, Vermieter und Behörden bestürmt, gegen den Lärm im Mehrfamilienhaus in Lützelflüh BE vorzugehen. Bis er im Gespräch mit einer Kantonsangestellten sagte, es verwundere ihn nicht, dass solche Sachen wie in Zug passierten. Das war Anfang Oktober
2001, ein paar Tage nach Friedrich Leibachers Amoklauf im Kantonsparlament. Kurz darauf wurde Lüthi ins Psychiatriezentrum Münsingen eingeliefert.
Die Einweisung hatte der zuständige Regierungsstatthalter Markus Grossenbacher angeordnet, mittels Fürsorgerischem Freiheitsentzug (FFE). Mit diesem Instrument können in der Schweiz Menschen gegen ihren Willen in eine psychiatrische Klinik geschafft werden. «Solange nichts passiert, haben wir nur den FFE als Handhabe», sagt Grossenbacher. Strafrechtlich können Richter und Polizei erst bei einem
konkreten Tatbestand einschreiten, eine Drohung reicht nicht aus. «Wenn wir nichts unternehmen und es passiert dann tatsächlich etwas, heisst es, wir hätten nur zugeschaut.»

In diesem Dilemma greifen Behörden vermehrt zum Instrument des Fürsorgerischen Freiheitsentzugs,lassen auffällige Personen vorübergehend von der Bildfläche verschwinden und tragen damit zur Überlastung der Kliniken bei. In der Klinik Oberwil im Kanton Zug ist die Zahl der FFE zwischen 2000 und 2002 um 40 Prozent auf 270 gestiegen, der Kanton Bern meldet eine Verdopplung innert vier Jahren auf
über 1600. Über 12 500 FFE-Einweisungen hat es letztes Jahr in der ganzen Schweiz gegeben. Das ist ein Viertel der gesamthaft 50 000 Eintritte in psychiatrische Kliniken, die gegen den Willen der Betroffenen erfolgt, womit die Schweiz im europäischen Vergleich einen Spitzenplatz einnimmt; einzig Schweden weist mit einem Anteil von 30 Prozent einen höheren Wert auf, wie eine aktuelle Studie der
EU zeigt. In Schweizer Akutkliniken liegt der Anteil der FEE allerdings noch höher, in der Hard im zürcherischen Embrach etwa wird jeder Zweite unter Zwang eingeliefert.
Hinter jeder dieser Zahlen steht ein menschliches Schicksal. In einigen Fällen ist die Einweisung begründet, etwa um einen Suizid abzuwenden oder die Gefährdung Dritter zu verhindern. Für viele stellt ein FFE aber ein einschneidendes Ereignis dar. Michael Lüthi aus Lützelflüh erlebte eine eigentliche Odyssee. Nach der ordentlichen Entlassung aus der Klinik Münsingen wurde er wenig später ein zweites
Mal eingewiesen, flüchtete, erschien zu einem Gerichtsverfahren, wurde direkt aus dem
Verhandlungssaal wiederum interniert, diesmal für sieben Monate, bis er im Dezember 2002 in Freiheit kam. Allerdings nur unter der Bedingung, nicht mehr in seine Wohnung zurückzukehren. Weil er mit seinem beschränkten Budget noch keine gemeinsame Unterkunft gefunden hat, lebt er seither faktisch von seiner Frau und seinen drei Kindern getrennt, die finanziellen Schwierigkeiten häufen sich, Lüthis
Schulden wachsen. «Wir werden ruiniert», klagt Lüthi, «niemand hilft uns.»

Von Fürsorge hatte auch Barbara Rocco, 43, bei ihrem Freiheitsentzug nichts gespürt. Sanitäter in blauweissen Kitteln stürzten sich auf sie, mit Hilfe von zwei bewaffneten Polizisten wurde sie aus ihrer Wohnung in einen Krankenwagen verfrachtet, fest angegurtet und in die Klinik Burghölzli in Zürich
gefahren. Roccos Nerven waren in den Tagen zuvor strapaziert worden, ein Übergriff auf ihren Sohn, der geplante Wohnungswechsel und Schlafmangel hatten ihr zugesetzt, bis ihr Ehemann den Notfallpsychiater alarmierte. Weil sie vor 20 Jahren bereits einmal gegen ihren Willen psychiatrisch behandelt worden war, reagierte sie bei dessen Eintreffen aggressiv. Darauf bot der Psychiater die Polizei und die Sanität als Verstärkung auf, welche Rocco überwältigten. «Nun verstehe ich Amokläufer,
die nichts mehr zu verlieren haben», sagt sie heute. Nach drei Wochen wurde Barbara Rocco entlassen. «Unter der neuroleptischen Medikation wurde die Patientin ruhiger und weniger aufbrausend», heisst es im Krankenbericht, den ihr die Klinik gegen die Gebühr von 50 Franken aushändigte. Dass sie die Arznei jeweils wieder ausspuckte, war den Ärzten entgangen. «Ich wollte nicht abhängig werden», begründet Rocco ihre Verweigerung. Doch zu Hause fiel sie in eine Depression, war antriebslos, verzog sich wochenlang in der Wohnung. Inzwischen hat sie sich erholt und arbeitet wieder als Primarlehrerin. Aber die Demütigung ist geblieben. Sie gerät jedes Mal in Panik, wenn sie ein Ambulanzfahrzeug hört.

Angesichts überfüllter Kliniken wehren sich Fachärzte gegen den Ansturm unfreiwilliger Patienten, regt sich auch unter Psychiatern Widerstand. «Wir sind nicht der rechte Arme der Polizei», sagt Georges Klein, leitender Arzt der Klinik Malévoz in Monthey VS. Mit Sorge beobachtet er, wie die Psychiatrie zu
einem Mittel der öffentlichen Sicherheit missbraucht wird: «Das ist nicht unser Job.» Auch Jean-Pierre Pauchard, Direktor des Psychiatriezentrums Münsingen, kritisiert die grosszügige Einweisungspraxis von Ärzten und Behörden. «Heute reicht bereits jede Form von sozialer Auffälligkeit aus, um jemanden in eine
Klinik zu bringen.» Schon eine Drohung im Affekt genüge, unabhängig davon, ob der Betroffene eine psychische Krankheit aufweise oder bloss ein soziales Problem habe. Mangelndes Verantwortungsbewusstsein sein oder schlicht Bequemlichkeit führe zu dieser Entwicklung. «Sobald jemand eine Drohung ausstösst, sich oder anderen etwas anzutun, oder das soziale System zu sehr belastet, will niemand mehr etwas mit dem Fall zu tun haben», stellt Klinikdirektor Pauchard fest. Der Betroffene wird in die Psychiatrie abgeschoben; abweisen können ihn die Kliniken nicht, es besteht
Aufnahmezwang. Dass sich die Anstalten für eine Behandlung nicht eignen, dass die Patienten nicht therapiert, sondern nur verwahrt werden können, halte die Ärzte nicht von ihrer Einweisungspraxis ab, wundert sich Pauchard.

Die gesetzliche Regelung wäre klar. Damit jemand gegen seinen Willen in eine Klinik eingewiesen werden kann, muss ein so genannter Schwächezustand vorliegen, «Geisteskrankheit, Geistesschwäche,Trunksucht, andere Suchterkrankungen oder schwere Verwahrlosung», wie das Zivilgesetzbuch aufzählt.
1981 war der Paragraf ins ZGB aufgenommen worden zum Schutz der Patienten vor unrechtmässigen Einweisungen. «Doch heute wird er vielfach gegen die Patienten verwendet, indem die Voraussetzungen für eine Fürsorgerische Freiheitsentziehung strapaziert werden», beobachtet Klinikdirektor Pauchard.

Nicht alle laufen Gefahr, gegen ihren Willen in eine Klinik eingewiesen zu werden. «Es trifft meist Menschen, die in einer persönlichen Krise stecken oder soziale Probleme haben», sagt Rechtsanwalt Martin Schnyder. Er ist, nebenamtlich, Generalsekretär des Vereins Psychex, der unentgeltlich Rechtsbeistand bei FFE und Zwangsmedikation leistet. «Es ist offensichtlich, dass hier der Staat und die
Gesellschaft ihre Macht gegen Missliebige ausspielen.» Jedes Jahr melden sich zehn Prozent mehr Betroffene bei Psychex, die sich gegen ihre Einlieferung zur Wehr setzen wollen. «Offenbar ist es für Behörden bequemer, gesellschaftlich unproduktive Menschen in einer Klinik mit Medikamenten ruhig zu stellen», kritisiert Schnyder. Seiner Ansicht nach könnten die meisten der Betroffenen ambulant behandelt werden, anstatt unter Freiheitsentzug massivstem Zwang ausgesetzt zu werden.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Fürsorgerische Freiheitsentzug von Ärzten und Behörden missbraucht wird, um sich gesellschaftliche Probleme vom Hals zu schaffen. Ende der Achtzigerjahre sollte die Drogenszene mittels FFE in Schach gehalten werden. Heute dominieren die Angst vor Amokläufen und der Wunsch nach totaler Sicherheit die Praxis.

Wie hilflos die Behörden agieren, zeigt der Fall von L. An einem Freitag Anfang Februar 2003 hatte der 46-Jährige die Polizei gerufen, nachdem ihm seine Freundin den Zugang zur gemeinsamen Wohnung verweigert hatte. Die Polizisten rückten aus, nahmen ihn mit auf den Posten. Nach einem nur fünfminütigen Gespräch ordnete ein Arzt die Einweisung per FFE an. Die «Konsultation» wurde L. verrechnet. «Die Polizei wollte meinen Fall rasch vor dem Wochenende erledigen», sagt er rückblickend.
In Handschellen wurde er in die Klinik Hard gefahren. In der Klinik selbst erwartete ihn ein subtiles Spiel mit Drohungen. «Entweder man nimmt ein Beruhigungsmittel, oder man kommt ins Isolationszimmer», sagt L., eine drei auf drei Meter grosse Zelle mit einer Matratze als einziges Möbelstück. So schluckte L. schliesslich ein Valium, um auf die allgemeine Abteilung zu kommen. Ein vertieftes Gespräch mit einem
Arzt fand in den sechs Tagen bis zu seiner Entlassung nicht statt, auch keinerlei Therapie. L. kam rasch frei, weil er gleich bei seiner Einweisung Rekurs eingelegt hatte; das Gericht hatte in der Folge keinerlei Gründe für einen weiteren Klinikaufenthalt gesehen.

Angesichts der Willkür der Verfahren steigt auch beim Gesetzgeber das Unbehagen. Deshalb soll nun mit der Revision des Vormundschaftsgesetzes Abhilfe geschaffen werden. So wird die Kompetenz für FFE-Einweisungen neu auf Bundesebene geregelt. Heute haben die meisten Kantone dieses Recht noch umfassend an die praktizierenden Ärzte delegiert, womit der intensive Gebrauch gefördert wird.
«Hausärzte verfügen im Gegensatz zu Psychiatern nicht über die nötige Erfahrung, weshalb sie die momentane Reaktion einer Person oft falsch einstufen», kritisiert der Psychiater Thomas Maier. Generell wird bei den Verfahren geschlampt, hat Maier bei der Auswertung der ärztlichen FFE-Zeugnisse in der Klinik Hohenegg in Meilen gezeigt. 80 von 100 Papieren, die zwischen 1997 und 2000 ausgestellt
wurden, waren formal oder inhaltlich mangelhaft.

Handlungsbedarf besteht auch bei der Regelung der Zwangsmassnahmen. Noch immer ist Gewalt im psychiatrischen Alltag allgegenwärtig. Auf 84 Prozent der Akutstationen werden in heiklen Situationen Zwangsinjektionen verabreicht, hat eine Umfrage in 32 psychiatrischen Kliniken der Schweiz vor zwei Jahren gezeigt. In 82 Prozent der Institutionen ist die Isolation schwieriger Patienten vorgesehen, in 77
Prozent der Stationen werden mechanische Zwangsfixierungen vorgenommen.
Dabei sind die Unterschiede zwischen den Kantonen erheblich. So kennen Basel und das Tessin eng gefasste Regeln, während Sankt Gallen die Kliniken pauschal zu Zwangsbehandlungen ermächtigt. «Der grassierende Föderalismus auf diesem Gebiet, in dem es um Menschenrechte mit universaler Geltung geht, ist sehr problematisch», sagt Jürg Gassmann, Zentralsekretär der Stiftung Pro Mente Sana. Auch Thomas Geiser, Rechtsprofessor an der Universität Sankt Gallen, plädiert für eine restriktive Regelung. «Es gibt auch im psychischen Bereich ein Recht auf Krankheit. Niemand darf deshalb über längere Zeit gegen seinen Willen mit Medikamenten behandelt werden.»
Die meisten FFE-Patienten werden nach ein paar Wochen aus der Klinik entlassen. Hans Ulrich Irminger, 49, dagegen ist bereits seit mehr als vier Jahren hospitalisiert. Nach einem Strafverfahren hatte er fast zwanzig Jahre lang in einer Klinik zugebracht, vor fünf Jahren kam er in Freiheit, doch nach einem
handgreiflichen Streit mit seiner Schwester wurde ein FFE gegen ihn ausgesprochen. Seither wird er in der Klinik Schlössli in Oetwil am See zur Einnahme eines starken Neuroleptikums gezwungen. «Das Medikament verunmöglicht es mir zu denken, meine Sexualität leidet, ich kann kaum schlafen, und ich habe dreissig Kilo zugenommen», sagt Irminger. Wenn er die Wahl hätte, würde er lieber in ein
Gefängnis gehen, «dort kann mich niemand zu den Medikamenten zwingen». Solange er die Arznei nicht freiwillig nimmt und sie bei einem Austritt aus der Klinik absetzt, kommt er nicht frei. Eine ausweglose Situation, die einer Verwahrung auf unbestimmte Frist entspricht.

Noch diesen Sommer soll der Entwurf zum Vormundschaftsgesetz in die Vernehmlassung geschickt werden. Bis das neue Gesetz in Kraft ist, wird es allerdings noch ein paar Jahre dauern. Ein paar Jahre, in welchen auffällige Menschen je nach Wohnkanton weiter damit rechnen müssen, gegen ihren Willen in eine Klinik eingesperrt und zur Einnahme von Medikamenten gezwungen zu werden.

Freitag, 16. Januar 2009

Psychose - Erleuchtung oder Krankheit?

Was ist eine Psychose?

Eine Psychose ist ein krankhafter Geisteszustand, der geprägt ist durch Wahnerleben und veränderte Wahrnehmung bzw. Interpretation der Realität. Dieser Zustand tritt am häufigsten bei der bipolaren Störung (manische Depression) und bei der Schizophrenie auf. Auslöser ist in beiden Fällen eine Fehlreaktion des Gehirns, basierend auf biochemischen Vorgängen. Das ist allerdings eine Vermutung im logischen Umkehrschluss, weil sich beide Erkrankungen gut mit Medikamenten in den Griff bekommen lassen.

Die Medikamente sind aber nur die eine Seite. Im psychotischen Zustand erkennt der Erkrankte meistens nicht, daß er krank ist. Bei der schizophrenen Psychose kommt oft ein Beeinträchtigungs- und Verfolgungserleben dazu. Deshalb ist es in vielen Fällen notwendig, zum Schutz des Erkrankten vor einem Suizid oder zum Schutze der Umwelt vor evtl. zerstörerischen Aktivitäten, den Erkrankten (oder die Erkrankte) zwangsweise in eine psychiatrische Einrichtung zu bringen. Dort wird der Erkrankte mit entsprechenden Psychopharmaka behandelt, wenn notwendig auch gegen seinen Willen. Das Problem bei der Genesung ist, daß nach erfolgter Entlassung aus dem Krankenhaus bei dem Patienten die Einsicht für die Medikation vorhanden sein muss. Ohne Medizin tritt die Krankheit meistens wieder auf. Es gibt aber auch Leute, die wieder gesund werden, ohne fortdauernd Medikamente zu nehmen.

Der Ausbruch einer Psychose bringt für den Betroffenen meistens auch einen herben Einschnitt in das bisherige Leben. Beim Auftreten in jungen Jahren be- oder verhindert sie die Ausbildung des jungen Erwachsenen. Die oft bleibende Behinderung bzw. Beeinträchtigung des Leistungsvermögens verringert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Oft wird der Erkrankte dann zum Sozialfall oder, wenn er "Glück" hat, bekommt er Leistungen aus seiner Rentenversicherung. Er kommt, wenn sich nicht andere um ihn kümmern, in eine soziale Isolation. Das Bild eines psychisch Kranken in der Öffentlichkeit ist auch nicht gerade vertrauenserweckend. Der Begriff verrückt oder schizophren wird meistens abwertend gebraucht. Und wenn man mal etwas von Schizophrenie hört, dann meist in den Nachrichten in Zusammenhang mit Mord und Totschlag. Die bizarren Motive, die man da hört, ziehen die Reporter magisch an. Dabei sind schizophren erkrankte Menschen im Durchschnitt auch nicht gewalttätiger als der "normale" Teil der Bevölkerung.

Was ist Schizophrenie?

Der Begriff Schizophrenie wurde Anfang des 20. Jahrhunderts von einem Schweizer Psychiater eingeführt und ist eigentlich ein wissenschaftliches Konstrukt. Denn die Krankheit zeigt kein einheitliches Bild und kann sogar bei demselben Patienten zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedlich verlaufen. Man spricht deshalb auch von den Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis. Schizophrenie bedeutet Bewusstseinsspaltung und soll damit meinen, daß das Erleben des Erkrankten geteilt ist in die Wahrnehmung der Realität so wie sie ist und in die Wahrnehmung einer "virtuellen" Realität, nämlich der eingebildeten.

Der Verlauf der Krankheit gibt oft Rätsel auf. So hören manche Patienten innere Stimmen, die sie beeinträchtigen, haben optische Halluzinationen, fühlen sich von Strahlen bedroht und von magnetischen Einflüssen. Insbesondere letztere Phänomene erleben die Erkrankten als Gedankenentzug. In der akuten Phase der Psychose, insbesondere bei Ersterkrankung, wenn man noch nicht weiß, daß man krank ist, versucht man sich verständlicherweise eine Erklärung für all diese, zum Teil körperlich erfahrbaren Dinge, zurechtzulegen. Die Erklärung findet sich leicht in vermeindlicher Überwachung und Verfolgung der eigenen Person. Von CIA und Stasi hat man ja genug schlimme Dinge gehört. Hinzu kommt, daß bei akuter Überforderung des Gehirns, verursacht durch den Wahrnehmungsstress, alle Dinge um einen herum als auf die eigene Person bezogen fehlinterpretiert werden können. So bildet sich schnell ein Wahn, in dem sich alles um die eigene Person dreht. Das Charakteristische an der ganzen Geschichte ist aber, daß der Verstand dem Kranken bleibt, er ist nur in eine Falle geraten und wandelt auf den Spuren des Wahns. Selbst im von außen betrachtet desolaten Zustand der Gedankenverwirrung und der Katatonie arbeitet der Verstand des Kranken normal, er sieht sich jedoch auf Grund der Wahneinbildungen zu diesem Verhalten gezwungen, was immer auch das konkrete Wahnmotiv sein möge.

Durch medikamentöse Behandlung der Erkrankten mit speziellen Neuroleptika können die Symptome gemildert werden und dadurch der Wahn oft beseitigt werden. In schweren Fällen, insbesondere bei Katatonien, ist oft die Elektroheilkrampfbehandlung die einzige Rettung. Sie hat unverdientermaßen einen etwas schlechten Ruf als Elektroschocktherapie, weil sie früher ohne Narkose durchgeführt wurde und nicht selten zur Disziplinierung störender Patienten diente.

Schizophrenie ist gar nicht so selten. Zirka 1% der Bevölkerung ist davon betroffen. Das heißt aber nun nicht, daß jeder 100., dem wir begegnen, vom Wahn befallen ist. Die akute Krankheitssymptomatik tritt bei einem Drittel der Betroffenen einmal auf im Leben und dann nie wieder. Bei einem weiteren Drittel kann es in größeren Abständen zu Rückfällen kommen. In der Zwischenzeit sind sie aber völlig gesund, was ihren Geisteszustand anbelangt. Nur beim letzten Drittel überwiegen die Rückfälle und die Krankheitssymptomatik. Für fast alle Betroffenen gilt: Eine bestimmte, regelmäßig eingenommene, Erhaltungsdosis von Neuroleptika verhindert in der Regel den Rückfall. Oft bleibt nach Rückfällen eine Behinderung in Form von verminderter Stressverträglichkeit und Defiziten bei der sozialen Kommunikation. Somit ist die Schizophrenie eine der Hauptursachen für die Invalidisierung junger Menschen. Bei Männern tritt die Ersterkrankung angefangen vom Teenageralter bis in die 20er hinein auf, bei Frauen ein paar Jahre später.

Obwohl es oft fälschlicherweise angenommen wird, ist die Schizophrenie keine Persönlichkeitsspaltung. Störungen der Persönlichkeit sind eine völlig andere Form psychischer Erkrankung.

Was sind die Ursachen?

Die Ursachen für das Entstehen der Schizophrenie liegen noch weitgehend im Dunkeln. Anfang des Jahrhunderts glaubte man, die Krankheit sei eine Sache der Vererbung, weil sie in der Tat oft familiär gehäuft auftritt. In den 60ern und 70ern glaubte man, in den gestörten Familienverhältnissen die Ursache gefunden zu haben. Zu den familiären psychologischen Faktoren zählten z.B. das Fortbestehen der Mutter-Kind-Symbiose, inkonsequente Erziehung und das Herhalten des Kindes als Ersatzpartner. Heute geht man davon aus, daß eine Vielzahl von Faktoren zum Entstehen der Krankheit beiträgt. Biologische Veranlagung, soziale Umwelteinflüsse im Verlaufe der Entwicklung und gewisse Stressereignisse führen zu einer Verletzlichkeit, auf deren Grundlage die Krankheit ausbrechen kann. Man könnte sagen, daß man dann zu sensibel für die Stürme des Lebens ist. Auslöser sind oft belastende oder entlastende Ereignisse im Leben der Person (Todesfall, Trennung vom Partner, Prüfungen etc.) Es wird sogar von Psychiatern die Ansicht vertreten, daß jeder Mensch unter gewissen Umständen eine Psychose bzw. eine Schizophrenie entwickeln kann – jedermann hat seine eigene, ganz individuelle Stressgrenze. Gewissenlose Regimes missbrauchen diese Erkenntnis und foltern „gefährliche Staatsfeinde“ mit psychologischen Methoden, bis diese gebrochen und psychisch krank sind.


Vermutete Ursache für verschiedene Symptome der Krankheit ist eine mit der Erkrankung einhergehende Störung des Gehirnstoffwechsels. Das Gehirn kommt mit der Reizflut von außen nicht mehr klar. Es "schaltet" auf eine andere Stufe der Umweltwahrnehmung. Das gestresste Nervensystem kann auch körperlich spürbare Symptome verursachen. Die Frage, ob sich dann ein Wahn herausbildet, ist meines Erachtens eine Sache der Erfahrung. Patienten, die schon einmal "wahnsinnig" waren, können die Falle erkennen, in die sie das Gehirn schicken will und entsprechend darauf reagieren, indem sie sich vom Stress zurückziehen und eine höhere Dosis Neuroleptika einnehmen. Die Medikamente geben dem Patienten ein "dickeres Fell" auf chemischer Grundlage.

Warum wird einer "verrückt"?

Wie schon oben beschrieben, befindet sich das Gehirn in einer bestimmten Phase der Erkrankung in einer Art Streßsituation. Die ständig eingehenden optischen und akustischen Umweltinformationen sind dann irgendwie zuviel. Es schaltet praktisch einen Filter ein, der die Bedeutung des Wahrgenommenen verschiebt. Die Wahrnehmung wird "verrückt". Es ist ein Phänomen und muss ganz tief in unserer Gehirnfunktion verankert sein. Man kann auch sagen, daß der Informationsfilter des gesunden Unterbewusstseins wegfällt. Diese Gehirnregionen, die uns unter normalen Bedingungen von den verschiedensten für uns zweitrangigen Informationen abschotten, so daß wir uns zum Beispiel auf einen Sachverhalt konzentrieren können - sie funktionieren nicht mehr richtig. So verhält es sich beispielsweise mit der Reaktion auf Farben und der plötzlichen Wahrnehmung der Bezüge auf die eigene Person. Der Erkrankte erkennt neue Bedeutungen in den Dingen und fühlt sich deshalb wie ein "Erleuchteter", er hat eine "psychospirituelle Krise" (wie Peter R. Breggin es ausdrückt). Zu dem Gefühl, etwas Besonderes zu sein, kommen bei der Schizophrenie oft körperliche Symptome und Halluzinationen hinzu. Die Symptome verlangen nach einer Begründung. So werden eventuelle Beschwerden in der Herzgegend mit einem Strahlengerät begründet, das irgendwelche Fremden auf einen ausgerichtet haben. Schließlich ist man ja eine besondere Person! Sicher ist der Geheimdienst an einem interessiert! Oder wenn man plötzlich Bilder oder Lichterscheinungen sieht, glaubt man, sie seien extra für einen projiziert worden, damit man ein Rätsel löst, um die Welt zu retten. So in der Art entsteht dann ein Wahn, der sich zu einem ganzen Wahngebilde entwickeln kann, der zu einer festen Überzeugung werden kann. Deshalb ist es auch so schwer, einem offensichtlich Kranken klarzumachen, daß er in psychiatrische Behandlung gehört. Nach Überzeugung des Kranken ist das sicherlich nur ein Komplott oder eine Finte. Diese Überzeugung wird ohne Zweifel verstärkt, wenn Gewalt angewendet werden muss, um den Erkrankten vor gefährlichen Aktivitäten zu bewahren und einer angemessenen Behandlung zuzuführen.

Wie ist die Behandlung?

Die meisten Patienten begeben sich auf Wunsch ihrer Eltern, oder von sich aus, freiwillig in eine Behandlung. Es kommt aber auch vor, dass Betroffene zwangsweise eingewiesen werden müssen. Diese Patienten fühlen sich dann oft bedroht und – aus ihrer Todesangst heraus – werden sie manchmal gegenüber den Rettungskräften gewalttätig. Aus ihrer Überzeugung heraus ist das nur das Recht der Selbstverteidigung. Solche Patienten müssen dann oft die demütigende Prozedur der Fixierung ans Bett über sich ergehen lassen, bis sie durch Medikamente ruhiggestellt worden sind. Für die Reduzierung der Krankheitssymptome steht eine breite Palette von Neuroleptika zur Verfügung. Die Art der Medikation und die Dosierung muss individuell vom Arzt festgelegt werden. In der Regel setzt die antipsychotische Wirkung der Medikamente erst nach 2-3 Wochen ein. Allerdings streiten sich die Gelehrten noch darüber, ob die Neuroleptika direkt Auswirkungen auf die Wahngedanken haben oder ob sie durch die generelle Abstumpfung der Gehirnfunktionen bewirken, daß der Patient das intellektuelle Interesse an seinen Wahnideen verliert. Bei einigen Medikamenten gibt es mehr oder weniger starke Nebenwirkungen wie z.B. Muskellähmungen, -krämpfe oder -zuckungen, Mundtrockenheit oder sie wirken sehr stark sedierend oder erzeugen Ängste. Diese Wirkungen sollten vorher mit dem Patienten besprochen werden, damit er sich keine falschen Erklärungen dazu zurechtlegt. Auch die neueren sogenannten "atypischen" Neuroleptika - z.B. Risperidon (Risperdal ®), Olanzapin (Zyprexa ®), Quetiapin (Seroquel ®), Amisulprid (Solian ®), Ziprasidon (Zeldox ®), Zotepin (Nipolept ®) oder Aripiprazol (Abilify ®) - sind keine Wundermittel, wie es die Pharmaindustrie gerne dargestellt sähe. Fast nebenwirkungsfrei und trotzdem gut wirksam erweisen sich beispielsweise die klassischen Medikamente Leponex, Perazin oder Fluanxol. Bei schizoaffektiver Erkrankung muss eventuell zusätzlich noch ein Stimmungsstabilisator genommen werden (z.B. Lithium). Nach Abklingen des psychotischen Zustandes sollte man nur noch die niedrigstmögliche Erhaltungsdosis an Neuroleptika bekommen, so daß ein Wiederausbruch der Psychose verhindert werden kann. Glücklich kann sich schätzen, wer ganz ohne Tabletten oder Depotspritzen auskommt. Meist kommt es aber zu einem Rückfall, wenn der Patient seine Medizin (von sich aus) absetzt.


Ein akut psychotischer Patient braucht in zweiter Hinsicht natürlich auch Ruhe. Eine möglichst gewohnte Umgebung, viel Schlaf und Vermeidung von unnötigem Informationsstress wirken wahre Wunder. Zugegebenermaßen ist ein Krankenhausaufenthalt (ungewohnte Umgebung, fremde Menschen, neue Prozeduren) in dieser Hinsicht nur die zweite Wahl. Besser wäre es, man könnte zu Hause bleiben. Meistens sind überforderte Angehörige und das Unvermögen der Patienten für sich selbst zu sorgen der Grund für die Klinik. Bei längeren Krankenhausaufenthalten gibt es die Möglichkeit von Beschäftigungstherapie und anderen Formen sozialen Trainings. Nach Entlassung aus der Klinik gibt es heutzutage auf der einen Seite die Möglichkeit des betreuten Wohnens und auf der anderen Seite die Möglichkeit der Tagesstrukturierung und/oder Rehabilitation in Tagesstätten und Zuverdienstprojekten. Diese Möglichkeiten variieren von Ort zu Ort.

Wie können Sie helfen?

Wenn sich plötzlich ein Mensch aus Ihrer Umgebung auffällig verhält, sei es nun ein Familienmitglied oder ein Arbeitskollege, und Sie haben den Verdacht, daß es sich um eine geistige Störung handelt, dann sollten Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst sein und die Sache nicht von sich wegschieben. Der sich auffällig Verhaltende ist krank und bedarf einer professionellen ärztlichen Hilfe. Überzeugen Sie den Kranken, daß er sich in ärztliche Behandlung begibt. Dabei sollten Sie vermeiden, eine eventuelle psychische Störung zu erwähnen. Das kann als Angriff und Komplott missverstanden werden. Hilfreiche "Aufhänger" sind der oft vorhandene Erschöpfungszustand oder unbestimmte körperliche Beschwerden und Symptome, die Ihnen der Kranke sicher nennen kann. Auf dieser Grundlage gehen Sie als Vertrauensperson mit ihm oder ihr am besten gleich zum Spezialisten, einem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie. Schildern Sie dem Arzt ihre Beobachtungen des auffälligen Verhaltens und die Symptome des Kranken, ohne daß dieser misstrauisch wird. Der Arzt muss dann entscheiden, was weiter passiert.

Ist der Erkrankte schon im Wahn und für Argumente nicht mehr zugänglich, ist die zwangsweise Einlieferung in eine Klinik unerlässlich, denn wer weiß, was er sich antut. Also muss man entweder den Krankenwagen/Notarzt oder die Polizei rufen. Das ist eine schwere Aufgabe, aber keiner nimmt sie Ihnen ab. Hinterher wird er Ihnen vielleicht vorwerfen, das Sie ihn in seinen Rechten als freier Bürger dieses Landes hintergangen haben, aber es kann auch passieren, daß er Ihnen dankbar ist, weil Sie ihn vor Unheil bewahrt haben oder zumindest vor weiteren peinlichen Situationen. Allerdings ist es nach geltendem Recht so, daß erst eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegen muss, bevor eine Zwangseinweisung vorgenommen werden kann. Gibt es keine akute Gefährdung, ist Geduld vonnöten und eine Vertrauen schaffende Behandlung des Kranken.


Nach Entlassung aus dem Krankenhaus ist die beste Hilfe für den Patienten die Hilfe zur Selbsthilfe. Er muss wieder lernen, im täglichen Leben klarzukommen. Helfen Sie ihm oder ihr, eine eigene Wohnung zu finden. Damit tragen Sie zur gesundheitlichen Stabilisierung bei und entlasten gleichzeitig Ihre finanzielle Situation, falls der erkrankte Sohn oder die Tochter noch zu Hause wohnt. Das soll nicht heißen, daß Sie Ihren Sohn oder Ihre Tochter mit aller Macht aus dem Haus bekommen sollen. Es kommt ganz auf die Situation an. Gehen Sie Ihrem erkrankten Kind nicht ständig "auf den Wecker". Vermitteln Sie ihm eine geeignete Arbeitsstelle oder Lehrstelle oder zumindest eine Tagesstrukturierung. Vermitteln Sie dem Patienten ein Gefühl der Wärme sowie der Gelassenheit gegenüber der Situation. Überzogene Ansprüche und ein gereiztes Klima begünstigen nur den Rückfall. Seien Sie sich bewusst, daß der Verlauf der Krankheit chronisch sein kann und damit eine bleibende Behinderung fortbesteht. Lassen Sie sich nicht entmutigen durch die ständige Unsicherheit. Holen Sie sich Hilfe in Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen. Dies gilt sowohl für die Patienten als auch für die Angehörigen.

Wie sind die Aussichten?

Wie schon erwähnt, erkrankt ein Drittel der von Schizophrenie betroffenen Bevölkerung nur einmal im Leben und genest danach wieder vollständig. Damit ist schon widerlegt, daß die Krankheit unheilbar ist. Heilung setzt auch beim zweiten Drittel größtenteils ein, nur wird der gesunde Zustand gelegentlich von Rückfallen unterbrochen (z.B. alle 2 Jahre). Es können aber auch größere Zeitabstände bis zum nächsten Rezidiv auftreten. Eine genaue Vorhersage lässt sich nicht machen. Trotz dieser Unsicherheit ist die Schizophrenie eine Krankheit, die sich mit entsprechender Medikation und Therapie gut in den Griff kriegen lässt. Nur beim letzten Drittel überwiegt der chronische Zustand und die Krankheitssymptome sind mehr oder weniger präsent. Leider ist das Suizidrisiko für alle Erkrankten erhöht. Das liegt aber weniger an der Krankheit selber als an der als bedrückend empfundenen gesellschaftlichen Isolierung, in der sich viele Betroffene befinden.

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß es neben der "Verrücktheit" Schizophrenie auch noch andere Krankheitsbilder mit Wahnentwicklungen gibt, z.B. chronische Paranoia, wo man auf Grund des Fehlens typischer Symptome eben nicht schizophren diagnostizieren kann. Diese Fälle haben einen eher ungünstigen Verlauf, wegen fehlender Behandlungseinsicht und weil der (manchmal nur subtile) Wahn schon Jahre andauert.

Bis vor wenigen Jahrzehnten wurden die meisten Patienten noch in den Irrenhäusern weggeschlossen. (Von dem dunkelsten Kapitel deutscher Psychiatrie-Geschichte mag man gar nicht berichten, als erbideologisch überzeugte Ärzte rechtlose, als lebensunwert eingestufte Kranke in den Anstalten mittels Giftspritzen oder durch Aushungern ermordeten.) Seither hat sich viel getan. Zum einen sind wirksame Medikamente verfügbar, die die Heilung begünstigen, zum anderen hat sich die Psychiatrie der Gesellschaft gegenüber geöffnet. Es gibt Tagesstätten und betreute Wohnformen. Heutzutage ist es für einen an Schizophrenie Erkrankten möglich, ein erfülltes und befriedigendes Leben zu führen. Nur mit der finanziellen Situation der Betroffenen sieht es meist nicht rosig aus. Auch lässt die berufliche Wiedereingliederung oft zu wünschen übrig. Gehen Sie mal zu einem Bewerbungsgespräch und sagen Sie, daß Sie dann und dann ein halbes Jahr an paranoider Schizophrenie erkrankt waren und gerne den Job hätten. Oft reicht auch das Wort Psychose für die prompte Ablehnungsreaktion. Da hilft nur lügen.

Auf einem anderen Gebiet sollte man nicht lügen, nämlich auf der Suche nach einem Partner oder einer Partnerin. Es ist sehr wichtig, daß man jemanden findet, der Verständnis und Einfühlungsvermögen für diese schwierige Problematik zeigt und wirklich bereit ist, sich mit einem einzulassen. Den richtigen Partner zu finden ist schon für gesunde Singles nicht leicht, um so mehr gilt das für psychisch Kranke. Gemeinsame Interessen und ein ähnlicher persönlicher Hintergrund sind auf alle Fälle positiv für einen Start in eine Beziehung.

Schizophrenie und die Öffentlichkeit
An anderer Stelle, z.B. in der Nachbarschaft oder bei der Wohnungssuche, ist es nicht ratsam, zu sagen, daß man an Schizophrenie leidet oder gelitten hat. Die breite Öffentlichkeit fürchtet diese Krankheit, sie verbreitet Schrecken. Das liegt zum einen am Mythos der Unheilbarkeit und zum anderen an der Darstellung durch die Medien. Wie oft gibt es "Psychothriller" im Fernsehen zu sehen, wo ein Mensch zu einem mordlüsternen Verrückten mutiert! Wie oft wird in den Nachrichten im Zusammenhang mit Schizophrenie nur Mord und Totschlag erwähnt! Dabei sind das nur ganz seltene Fälle. Bei unvorhersehbaren Taten sind oft nahestehende Personen die Opfer. Wenn es wirklich so wäre, daß alle Schizophrenen Gewalttäter wären, so müssten ja die Sprechstunden der Psychiater nur unter Polizeischutz ablaufen. Es besteht eine generelle Übereinkunft darüber, daß die meisten Verbrechen nicht von schizophrenen Personen begangen werden. Und die meisten Schizophrenen werden auch nicht gewalttätig. Die Angst gegenüber dieser Krankheit ist also völlig unbegründet. Ein Beispiel
"Ich wollte einfach, dass sie Ruhe gibt‘‘

Onlineausgabe der Süddeutschen Zeitung
vom 09.01.2007



Aber das öffentliche Stigma besteht weiterhin. Schon alleine der abwertende Gebrauch des Wortes "schizophren" in sogenannten gebildeten Kreisen führt zur Verdammung von unschuldigen Kranken. Es ist ja nichts dagegen einzuwenden, daß ein Wort mehrere Bedeutungen haben kann, aber um einen Sachverhalt abwertend darzustellen, gibt es in der deutschen Sprache wohl genug andere Möglichkeiten, als daß man in dieser leichtfertigen Weise mit einem Fremdwort "glänzen" müsste. Auch die medizinische Diagnose "schizophren" schießt weit über das Ziel hinaus. Wirklich schizophren ist ein Patient nur im akuten Stadium des Wahns. Nach der Genesung ist er ein ganz normaler Mensch mit einer kleinen mehr oder minder beeinträchtigenden Stoffwechselstörung! Also Mediziner - denkt Euch für den Zustand "danach" ein anderes Wort aus! In Amerika nennen sich die Patienten selbst "survivors" - Überlebende, in Deutschland "Psychiatrie-Erfahrene". Für den Erkrankten ist das ständige Verstecken und Verheimlichen der Diagnose bald schon belastender als die eigentliche Krankheit. Auch die Angehörigen werden in diese Situation mit hineingezogen. Welche Familie gibt schon gern zu, daß sie einen Schizophreniekranken in ihrer Mitte hat. So werden die Betroffenen in eine soziale Isolation gezwungen. Nur Aufklärung kann hier helfen. Es ist dabei die Schwierigkeit zu überwinden, daß sich kaum jemand freiwillig ernsthaft mit einem solchen oft belächeltem oder abgelehnten Thema wie einer psychischen Krankheit beschäftigt, außer vielleicht via TV in abwegiger Darstellung. Dabei kann jeder ein Betroffener werden.

Samstag, 5. April 2008

Psychiatrie aus der Sicht eines Betroffenen

Aus eigener leidvollen Erfahrung musste ich die Psychiatrie auf eine äusserst unangenehme Art und Weise kennenlernen. Bevor ich konkreter werde, möchte ich in einer übersichtlichen Form darstellen, was ich zu kritisieren habe.
Wer in die Fänge der Psychiatrie kommt, ist ein Leben lang aktenkundig und stigmatisiert
Da die Psychiatrie dem ZGB (Zivilgesetz) unterliegt, erhält ein Psychiatriepatient auch keinen Anwalt, der seine Interessen vertritt, ganz im Gegensatz zu Kriminellen, die automatisch ein Recht auf einen Anwalt haben, egal wie schäusslich Ihre Tat auch sei.
Die Unschuldsvermutung ist eines Rechtsstaates würdig und muss unter allen Umständen geschützt werden, es sei denn, man wünscht sich Staatsterror und Willkür herbei.
Eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik ist gleichbedeutend mit einer Verurteilung. Die Verurteilung geschieht durch die Einweisungsdiagnose, die jeder Arzt innert Minuten vornehmen kann.

Die Einweisung in eine psychiatrische Klinik, besonders wenn durch die Polizei durchgeführt, ist äusserst schmerzhaft, weil demütigend oder auch schlicht schmerzhaft, weil die Polizei bei solchen Einsätzen vielfach nicht gerade zimperlich vorgeht. Gewalt von Seiten des Staates spielt auf jeden Fall eine Rolle, nur schon, weil sie das Recht dazu auf ihrer Seite haben.

In der Klinik angekommen, bedeutet jeder Neueintritt für das arbeitende Personal "Stress", sei es weil sie aus Ihrem Trott gerissen werden, sei es weil Ihre Fantasie mit dem Schlimmsten rechnet, sei es weil schon schlimme Erfahrungen gemacht haben, sei es aus Mangel an Erfahrung oder Selbstsicherheit.

Wird dann der Neueintritt auch noch mit Handschellen, in Begleitung der Polizei vorgeführt, kann man tatsächlich nicht gerade von einer guten Referenz sprechen. Dass die Polizei die Handschellen aber vielleicht nur einsetzt, um präventiv jeden möglichen Aerger ausschliessen zu können und um so sich selber psychisch zu entlassen, kommt bei so einem Anblick ganz sicher nicht als erstens in den Sinn.

Klar ist auch, dass der Neueintritt mittels Medikamenten ruhig gestellt wird, da eben in erster Linie und völlig menschlisch, als Gefahr oder sicher als Unruheherd wahrgenomnmen wird. Eine Medikamentenverweigerung kommt einer Tabuverletzung gleich und wird mittels Erpressung und wenn diese noch nicht nützt mit roher Gewalt durchgesetzt. Bei der Meisten reicht wahrscheinlich schon das Angebot, bei der anderen Mehrheit das Drohen von Gewalt.

Wer wie ich meint, dass mein Körper immer noch mir gehöre und der Einzige sein darf, der darüber zu bestimmen hat, mit welchen Drogen dieser abzufüllen sei, lernt dann auf schmerzliche Art die Macht der Psychiatrie kennen, die ein Nichtkollaborieren auf Ihre Art zu regeln weiss.

Dann stürzt sich halt ein Rudel Pfleger auf einen, da wird man niedergerungen, egal ob man sich wehrt oder nicht, damit man diesem Vieh endlich die Spritze verabreichen kann. Falls man mit der Wirkung, respektive Nebenwirkung nicht klar kommt, ist das nicht deren Problem. Man wird nämlich noch zusätzlich isoliert, ähm von äusseren Reizen abgeschirmt. Wenn man Glück hat, wird man nicht an ein Bett fixiert. So oder so wird man alleine gelassen. Zwei Türen schliessen sich und man kann sich die Lunge aus dem Leib schreien, es wird niemand kommen. Falls man stirbt, ist das halt Pech.

Wenn man dann von diesen Psychopharmaka völlig plemplem ist und die Station langsam das Gefühl bekommt, dass sie jetzt sicher seien, wird die Isolationshaft, die sich natürlich nicht so nennt gelockert.

Dreimal täglich kriegt man dann Bewusstseinsverändernde/trübende/stabilisierende Medikamente und falls man brav ist, darf man dann mit der Zeit auch nach draussen. Zuerst nur eine halbe Stunde in Begleitung, dann alleine, dann länger und schon wird man wieder entlassen, nicht ohne auch ein bisschen gebastelt zu haben und ja sogar mit einem Arzt spricht.

Wer nach diesem Trauma rauskommt, kommt sich ganz schön beduselt und durchgeschüttelt vor. Die Medikamente abzusetzten ist praktisch gleichbedeutend mit einem psychotischen Schub, was nicht heisst, dass die Medikamenteneinnahme eine Garantie bedeutet nicht mehr "rückfällig" zu werden. So oder so, man ist wieder im "realen Leben" und muss selber fertig werden, mit was immer einem widerfahren ist. Der Grund der Einweisung ist nämlich in der Klinik kein Thema. Auch die Diagnose nicht. Auch werden einem keine Tips gegeben, damit man nicht wieder in die Lage kommt, wieder so auffällig zu werden. Das ganze beschränkt sich auf "Nehmen Sie brav Ihre Medikamente und melden Sie sich bei Ihrem Arzt, um die "Behandlung" ambulant weiter zu führen.

Falls man in der Zwischenzeit die Wohnung oder gar den Job verloren hat, helfen sie einem sogar. Das braucht dann natürlich viel mehr Zeit und die Wahrscheinlichkeit, dass man je wieder einen normalen Job bekommt, sind praktisch gleich null. Wahrscheinlicher ist, dass man sich in einer geschützten Werkstätte wieder findet, wo man für Fr. 2.- die Stunde stumpfsinnige Arbeit machen darf. Der Weg in die IV ist so praktisch vorgezeichnet. Rückfälle eher die Regel, denn die Ausnahme.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass diese Akutstationen nicht einmal nach Einweisungsdiagnosen unterteilt sind. Depressive müssen Maniker erdulden. Ueberforderte Scheidungsfrauen mit aggressiven Zeitgenossen fertig werden. Einzelzimmer sind auch nicht die Regel. Die Möglichkeit sich zurückziehen zu können kann man als fast unmöglich bezeichnen. Währen da nicht die sedierenden Medikamente, es wäre tatsächlich zum verrückt werden.

Das Therapieangebot entspricht eher einem Kindergarten, den einer Universitätsklinik. Wer meint, er finde jemanden, wo er seine Probleme bereden könne, hat sich getäuscht. Das Pflegepersonal ist mangels Personal notorisch überfordert. Psychologen oder gar Psychotherapeuten, die eine Ewigkeit studieren müssen, damit sie sich so nennen dürfen, fristen im Schatten der allwissenden Mediziner (Psychiater) ein scheues Schattendasein. Die Psychiater sind eigentlich nur für die Medikamentenbestimmung und Diagnoserechtfertigung nötig und entsprechen Ihrer Therapielogik eher Drogendealern, denn tatsächlich dem, was sich Otto Normalverbraucher so unter Sigmund Freud vorstellt. Wo in der Klinik eine Couch, da ein Psychiater ganz sicher nicht in der Nähe. (Papierkram muss schliesslich auch erleidigt werden) Psychologen hat es so wenige, weil irgendwo muss man ja schliesslich sparen. Und bekanntlich wird bei den Aerzten am wenigsten schnell gespart, obwohl wahrscheinlich einer allein genügen würde um die gleich lausige Arbeit zu machen, die tatsächlich eben gemacht wird. (Falsche Diagnose, falsche Medikamentenwahl und falsche Dosierungen gehören bei dieser Form der Medizin zum normalen Tagesgeschäft. Patienten werden eher wegen Platzmangel entlassen, denn durch diagnostischer Notwendigkeit.

Ob das stimmt, was ich sage oder nicht, spielt eigentlich keine Rolle, weil das nämlich niemand kontrolliert, falls es stimmen würde, was wiederum zeigt, wie mächtig diese Kaste ist. Sie kann nämlich einem Laien gegenüber jeden Furz als medizinische Notwendigkeit verkaufen, ohne dass man dagegen etwas einwenden könnte. Die Aerzte wiederum durch Aerzte kontrollieren zu lassen, betrachte ich wiederum als widersinnig. Oder welche Krähe sticht schon einer andern ein Auge aus?

An der 150 Jahr Feier zeigte sich die UPD öffentlich und versuchte sich ein humanes Image zu geben. Bei einem Schizofrenievortrag wurde beklagt, das eine deutliche Mehrheit der Bürger mit einem Psychiatriepatienten nichts zu tun haben wolle. Man werde alles in Ihrer Macht versuchen, diese Stigmatisierung zu mindern. Tatsächlich ist es aber so, dass die Psychiatrie selber genau die Instutition ist, die als erste die Menschen stigmatisiert. (brandmarkt)

Sie arbeitet im Schutze des Arztgeheimnisses einerseits und dem medizinischen Privatslang anderseits. Dann kommt noch der Korruptionsfördernde medizinische Ehrenkodex dazu, der es verbietet seinen Kollegen öffentlich zu kritisieren oder gar die Institution als Ganzes in Frage zu stellen.

Die durch Steuergelder finanzierte Forschung ist auch so eine diffuse Angelegenheit. Wer sich als Steuerzahler ein bisschen genauer informieren möchte, scheitert am fehlenden Benutzernamen und dem fehlenden Passwort, welches nur an das unter einem dementsprechend stehenden Vertrag stehenden Personal abgeben wird, welcher dieses natürlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Falls ein Patient, wie ich zum Beispiel doch noch heil aus dem ganzen Scherbenhaufen hervorkommt, wird sträflich ignoriert. Keine Nachkontrollen, kein Nachfragen. Kein Staunen, kein Interesse, keine Wissenschaftlichkeit.

Wieso auch. Mit der Wissenschaftlichkeit hält sich die als Mezizin anerkannte Psychiatrie sowieso nicht, da man Schizofrenie, Depression, Manie halt schaurig schlecht mittels Bluttest wissenschaftlich belegen kann. Falls man es doch könnte, zum Beispiel mittels Hirnscan, macht man es schlicht nicht, weil man nicht gezwungen wird, seine Diagnose beweisen zu müssen. Begründen reicht da völlig.

Ein Rekursrecht hat der Patient schon, nur scheint mir das eine völlige Farce zu sein. Das zuständige "Gericht" nämlich ist sich nicht zu schade, sich der "fachmännischen" Meinung des behandelnden Arztes anzuschliessen, obwohl der Patient gerade wegen dessen ihm ungerechtfertig scheinende Behandlung rekuriert. Ein medizinisch ungebildeter Anwalt könnte da auch nicht viel ausrichten. Das Killerargument, "wer von uns beiden ist wohl in der Lage beurteilen zu können, welche medizinische Massnahme für den Patienten von Nöten sei". Dass ein typischer Jursit eher eine Scheidung zu managen weiss, den sich um irgendwelche Menschenrechte zu informieren, zementiert die Macht der Medizin umso mehr.

Tatsächlich aber wäre es höchst aufschlussreich mal herauszufinden, wieviele Selbstmorde die Psychiatrie durch ihre Existenz verhindern konnte, oder eben nicht vielleicht gerade wegen ihr, nach der Behandlung vermehrt Selbstmorde vollzogen werden.

Ebenfalls interessant wäre mal eine Sterblichkeitsstatistik. Ich gehe davon aus, dass psychiatrisierte Menschen im Durchschnitt um einiges früher sterben. Auch gehe ich davon aus, dass generell der Gesundheitszustand der Patienten und Expatienten um einiges schlechter ist, als bei der restlichen Bevölkerung. Ich denke da zum Beispiel an die Zähne. Es ist nämlich bekannt, dass Psychopharmaka schädlich für die Zähne sind. Ebenfalls ist bekannt, dass viele Patienten wegen dieser Medikamente enorm an Gewicht zulegen und somit zu Diabetes/Herzinfarkt Kandidaten werden! Vertreter der Psychiatriezunft mögen hier vielleicht einwerfen, dass sie sich schliesslich auch mit den schlimmsten Fällen herumzuschlagen hätten. Da kann ich wiederum nur sagen, wer mit dem Argument der Diagnosehoheit es nicht für nötig befindet, mit dem Patienten zu Kooperieren und stattdessen, weil eben dazu in der Lage, alles von oben herab diktiert, sollte sich an seiner Besserwisserei auch messen lassen. Schliesslich haben Sie ja diesen Beruf gelernt und somit einen Wissensvorsprung, der genau dazu dienen sollte, seelisch Verstörte so auf die Beine zu helfen, dass diese nach der Klinik eben kompetenter duch das Leben schreiten können, denn dies vorher möglich war. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. Aus einer normalen Krise wird eine Krankheit konsturiert, deren Namen alles in die Flucht schlägt, was sich nicht infiszieren will.

Den fürsorgerischen Freiheitsentzug, der vielleicht noch ein Relikt aus der Hitlerzeit sein mag, halte ich für Demokratie feindlich und extrem teuer. Wer Hilfe sucht, soll Hilfe bekommen. Wer kriminell wird, ist kein Spitalfall. Soviel sollte doch klar sein. Wer sich umbringen will, soll, falls möglich , von den Menschen daran gehindert werden, die sich gerade in der Nähe befinden. Aber sicher ist es ein gefährlicher Witz, jemandem schon einen FFE anzudrehen, nur weil er davon spricht. Da gäbe es dann noch andere Möglichkeiten, um auf Augenhöhe die dahinterliegenden Probleme zu ergründen versuchen. Es ist doch widersinnig jemanden zu verhaften und wegzusperren einem Verbrecher gleich, nur weil ein Mensch in seinem Unglück meint, bis zum äussersten gehen zu müssen. Aber eben. Verhaften ist halt einfacher als reden....

Dass jetzt auch noch eine sogenannt forensische Mini Abteilung für teueres Geld in die Psychiatrie installiert werden soll, übertrifft meiner Meinung nach nun völlig jeglichen gesunden Menschenverstand. Stigmatisieren sei schlecht, aber es ist kein Problem, der Allgemeinheit zu suggerieren, dass wer in Zukunft in der Psychiatrie landet, möglicherweise ein krimineller Wahnsinniger sei.

Ich finde es unabdingbar und fordere vehement, dass endlich schluss ist mit diesem ungesunden Jekami und dieser Vermischung von Kriminellen und Nichtkriminellen. Es ist doch logisch, dass man Kriminellen mit psychischen Problemen, in den Gefängnissen ein dementsprechendes Angebot zu machen. Man kann ja auch dort nach guter alter psychiatrischen Tradition, gefährliche Gewaltverbrecher damit drohen, dass wenn sie sich nicht endlich bessern würden, sie in die psychiatrische Abteilung versetzt würden. Das wäre ersten für das Renommée dieses Verbrechers nicht sehr vorteilhaft vor den Augen seiner "Kollegen" und zweitens würden dann diese Gefangene vielleicht merken, dass man als Gefangener, der mit medikamentöser Folter konfrontiert wird, so wie das für sich an die Gesetzte haltenden Psychiatriepatenten Tradition hat, merken, dass es doch Vorteile hat, nicht in diese Abteilung versetzt zu werden.

Ob es aus demokratisch-menschrechtlicher Sicht legitim ist, Verbrecher medizinisch fragwürdigen Experimenten auszusetzten, ist eine andere Frage. Tatsache ist aber, dass jede Gabe von Psychopharmaka eine Art Experiment mit ungewissem Ausgang ist. Auch ist es klar, dass was das Personal gut findet, (ein ruhiger Patient), noch lange nicht gut sein muss, für den Patienten selber.

Ich halte aus obigen Gründen, die Psychiatrie als ein Fass ohne Boden, mit dem Freibrief, so viele Patienten zu erschaffen, wie es Ihnen gefällt. Von den Aerzten erwarte ich, dass sie sich endlich ehrlich bemühen, das Wohl des Patienten vor Augen zu haben und nicht in Ihrer geschützten Werkstätte wichtigtuerisch herumzuwursteln und dies auf Kosten der Steuerzahler, der IV Versicherung wie den Patienten!

Falls Sie meinen sich brüsten zu können, dass immerhin 1/3 der Patienten nach nur einmaligem Aufenthalt nicht mehr "rückfällig" würden, dann muss ich doch fragen, ob wirklich dank der ärztlichen Kunst der Fall ist, oder ob einfach unheimlich viel Glück dahinter steckt... Aber natürlich wird auch über dieses Phänomen keine brauchbare Statistik geführt. Prost nägeli und rauchen gefährdet Ihre Gesund. Die Psychiatrie auch.

Es ist an der Zeit mittels Initiative/Referendum endlich die geheime und todgeschwiegene Psychiatrie ans Licht der Oeffentlichkeit zu zerren. Für die 14 Millionen Franken für die forensiche Abteilung könnte man nämlich 200 Mitarbeiter zu 75'000 Fr. Jahreslohn anstellen. Für die 5 Mio Fr. Jahreskosten folglich 66 Vollzeitstellen. Wenn man schon eine "forensische " Abteilung machen will, ist doch niemandem verboten, eine der 4 Akutstationen in eine solche zu transformieren. Aber das wäre eben viel zu einfach und vor allem viel zu günstig...

Dass diese pseudo-forensiche Abteilung ein schlechter Witz ist, zeigt schon nur, wie im grossen Rat von den Befürwortern argumentiert wurde. Es geht nämlich in erster Linie um gewaltbereite FFE's und viel weniger, wie in der Waldau verbreitet, um Gefängnisinsassen mit psychischen Problemen. Im übrigen ist die Akut heute schon "ausbruchsicher".

Der Steuerzahler finanziert heute schon mittels Zwangsabgaben die Upd mit über 100 Millionen Franken pro Jahr! Wer aber meint, dass die über Fr. 600 pro Tag und Patient dem Standard eines 5 Sterne Hotels entsprechen würde, hat sich gewaltig getäuscht. Egal ob es sich um die Schlafmöglichkeit, das Essen oder das eher einfältige Therapieangebot handelt. Und es wäre mir noch zu beweisen, ob diese Instution den Notleidenden nicht eher zusätzlich schadet, denn von Nutzen ist. Von den Folgekosten möchte ich hier gar nicht erst anfangen. Die müsste man nämlich auch einbeziehen.

Wer schon einmal in der Waldau war und zwar als Besucher wie als Patient, wird immer wieder mit der Situation konfrontiert, dass man Aerzte, wie Pfleger mit Patienten verwechselt. Warum dem so ist, kann sich wohl jeder selber vorstellen....

Die Psychiatrie hat auf jeden Fall kein einziges meiner früheren Probleme auch nur ansatzweise lösen können, auch wenn dies möglich gewesen wäre. Dafür hat sie mir zusätzliche Traumas verpasst, die ich bis an mein Lebensende nie vergessen werde. Ich bin der Psychiatrie aber dankbar, denn sie hat mir gezeigt, wie inkompetent Studierte sein können und wie empathielos Menschen sein können, die glauben von Berufs wegen im Recht zu sein und wie sehr diese Schattengesellschaft grausam sein kann, ohne sich dessen selber bewusst zu sein.

Quelle: http://psychiatrie.blog.ch/0804/psychiatrie-kritik