Verfassungswidrigkeit islamischer Religionsausübung in Deutschland
Karl Albrecht Schachtschneider
Muslime dürfen in Deutschland Moscheen und Minarette bauen, sogar den Muezzin zum Gebet rufen lassen und vieles mehr. All das verherrlicht die Herrschaft Allahs, nicht nur die jenseitige, sondern auch die diesseitige; denn der Islam ist nicht nur Glaube, sondern für den Gläubigen auch Recht. Das höchste Gesetz ist die in dem Koran und der koranischen Tradition gründende Scharia, die, von Allah für die ganze Menschheit herabgesandt, von Muslimen nicht mißachtet werden darf. Jede Politik muß mit diesem Gesetz Gottes übereinstimmen. Darüber wachen alle Muslime, jeder einzeln und alle zusammen, die Umma, vor allem die theologischen Rechtsgelehrten. Das islamische Gemeinwesen ist ein Gottesstaat. Moscheen, Minarette und Muezzin aber auch die Kleidung vieler Musliminnen rufen nach der Islamisierung der Lebensverhältnisse, sind darum bemüht, Deutschland als ein Haus des Vertrages in ein Haus des Islam umzuwandeln.
Diese Islamisierung wird wegen einer Religionsfreiheit nicht nur von Bund und Ländern hingenommen, sondern von weiten Teilen der Gesellschaft, vor allem von Kirchen, Medien und Parteien, eifrig gefördert; denn Deutschland will als Hort der Menschenrechte der Welt ein Vorbild sein. Eine derart weitgehende Religionsfreiheit gibt es aber weder als Menschenrecht noch als Grundrecht. Das Grundgesetz kennt kein Grundrecht der Religionsfreiheit, sondern in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG drei allgemeine Religionsgrundrechte, die Freiheit des Glaubens, die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses und die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung. Diese Grundrechte faßt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung zu dem Grundrecht der Religionsfreiheit zusammen. Es hat sich damit einen eigenen Grundrechtstext gegeben, freilich verfassungswidrig. Das Gericht stellt diesem Grundrecht, das es als vorbehaltlos ansieht, lediglich andere verfassungsrangige Prinzipien oder Grundrechte Dritter entgegen, mit denen ein schonender Ausgleich gesucht wird. Damit hat diese Religionsfreiheit höchsten Verfassungsrang. Materiell soll das Grundrecht das Recht schützen, zu leben und zu handeln, wie die Religion es gebietet. Dadurch wandelt das Gericht die Grundrechte, welche die religiöse Welt schützen, in ein Grundrecht der politischen Welt. Die vermeintliche Religionsfreiheit wird zur stärksten politischen Bastion des Islam.
Das Gegenteil dieser Praxis und Lehre ist die Rechtslage. Die Religionsgrundrechte geben keine politischen Rechte. Sie schützen die Zweite Welt vor der Ersten Welt, schützen das religiöse Leben im Staat. Aber Religionen dürfen auf das politische Leben keinen Einfluß gewinnen. Mehr als ihre Duldung, die Toleranz des Staates und der Bürger, können sie nicht beanspruchen. Nicht nur der Staat hat den Religionen gegenüber Neutralität zu wahren, sondern auch die Gläubigen dem Staat gegenüber. Die Bürger müssen in der Republik bürgerlich sein und die Republik darf das Religiöse nicht in die Politik eindringen lassen. Welche der vielen Religionen, die unterschiedliche Lebensordnungen predigen, sollte für die Politik verbindlich sein? Die religionsrechtliche Gleichbehandlungspflicht läßt nur eine prinzipiell laizistische Republik zu. Keine religiöse oder weltanschauliche Minderheit muß sich von einer religiösen Mehrheit beherrschen lassen. Die beiden Welten, die des Jenseits und die des Diesseits, die Gottes und die des Kaisers, heute der Republik, sind im freiheitlichen Gemeinwesen unabhängig voneinander. Das gebietet die Säkularität der aufklärerischen Republik und ist das Grundgesetz des Religionspluralismus. Die Säkularität ist in der Republik, deren Politik die Bürger bestimmen, notwendig die innere Trennung des Religiösen vom Politischen. Die Säkularität gehört zur politischen Sittlichkeit der Bürger. Eine Religion, welche der Politik die Maximen vorgibt, ist somit nicht republikfähig. Nur äußerlich und innerlich säkularisierten Religionen gibt das Grundgesetz Ausübungsschutz. Das Christentum ist säkularisiert, seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil auch der Katholizismus.
Diese rechtliche Argumentation ist unausweichlich. Die Freiheit des Glaubens und die des Bekenntnisses sind nach Art. 4 Abs. 1 GG »unverletzlich«, also überhaupt nicht einschränkbar. Das hat Rückwirkungen auf die Materie dieser Grundrechte. Sowohl der Glaube als auch das Bekenntnis sind Vorstellungen und Einstellungen des Menschen, die ihm niemand streitig machen kann. Es ist menschheitswidrig, den Menschen einen Glauben oder ein Bekenntnis vorzuschreiben. Bekenntnis ist aber nicht das verbale und tätige Bekennen des Glaubens, sondern das Credo, das Glaubensbekenntnis. Die Gewissensfreiheit, wie die Freiheit des Bekenntnisses seit dem Augsburger Religionsfrieden bis zur Weimarer Reichsverfassung genannt wurde, charakterisiert geradezu die europäische Kultur. Der Staat darf den Untertanen nicht das Bekenntnis vorschreiben. »Cuius regio eius religio« von 1555, ein großer Schritt zum Religionspluralismus, gilt nicht mehr, sondern mit dem großen Friedrich: Jeder nach seiner Facon. Die Bekenntnisfreiheit ist vielleicht das wichtigste Menschenrecht, aber es gibt keinerlei politische Rechte. Ein religiöses Handlungsrecht im privaten und öffentlichen Bereich räumt Art. 4 Abs. 2 GG ein, die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung. Dieses Grundrecht, das Kultus, Diakonie oder Caritas, Religionsunterricht und anderes schützt, steht ausweislich Art. 136 Abs. 1 WRV, der durch Art. 140 GG in das Grundgesetz inkorporiert ist, unter dem Vorrang »der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten«, also der Gesetze. Dieser Vorrang ist für den republikanischen Religionspluralismus zwingend. Das Bundesverfassungsgericht hat ihn im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht beiseite geschoben und schon damit sein Unverständnis für die Grundlagen einer Republik gezeigt. Der Vorrang des Bürgerlichen und Staatlichen ist kein das Grundrecht der ungestörten Religionsausübung beschränkender Gesetzesvorbehalt oder Verfassungsvorbehalt, sondern Materie dieses Grundrechts. Er begrenzt das durch Art. 4 Abs. 2 GG gewährleistete Recht zur Religionsausübung. Dieses ist kein Recht, Bürger oder Staat mit religiösen Maximen einzuschränken, kein Recht zur Politik. Das Grundrecht der Religionsausübung schützt die jenseitige Zweite Welt, in der Gottes Wort verbindlich ist, vor dem Staat und vor Dritten, aber nur insoweit, als die Gläubigen die republikanische Neutralität wahren und die Erste Welt der Politik nicht nach ihrem Glauben gestalten wollen. Nur im Rahmen der Gesetze des Staates darf der Gläubige religiös handeln und die allgemeine Gesetzgebungshoheit des Staates wird durch die Religionsgrundrechte nicht beschränkt. Freilich darf der Staat nicht in die Zweite Welt des Religiösen hineinregieren. Nur die Zwei-Welten-Lehre wird in der Republik dem religiösen Leben gerecht. Dennoch ist der Staat wegen des Wertgehalts der Religionsgrundrechte gehalten, die religiöse Entfaltung schützend und fördernd zu ermöglichen. Man spricht von der Religionsfreundlichkeit des Staates. Das Religiöse ist aber privat und nicht staatlich. Privatheit und Öffentlichkeit sind kein Widerspruch. Wer somit eine Politik durchsetzen will, kann sich nicht auf die Religionsgrundrechte berufen. Die Menschenrechte ergeben keine andere Rechtslage.
Dasselbe Ergebnis ergibt sich aus dem Freiheitsprinzip des Grundgesetzes. Freiheit ist nicht etwa das klägliche Abwehrrecht des Untertanen gegen die Obrigkeit, in bestimmten Bereichen nicht bevormundet zu werden. Sie ist vielmehr das Recht, unter eigenen Gesetzen zu leben, die Autonomie des Willens, die politische Freiheit. Art. 2 Abs. 1 GG definiert die Freiheit ganz im Sinne des Weltrechtsprinzips des Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als jedermanns »Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, sofern er nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung und das Sittengesetz verstößt«. Das Sittengesetz, der kategorische Imperativ, ist der Schlüsselbegriff des Grundgesetzes. Politische Freiheit eignet jedem Bürger. Sie ist allgemein. Wenn jeder unter dem Gesetz leben will, das er selbst gibt, müssen alle Bürger zu einem übereinstimmenden Gesetz finden; denn Gesetze gelten allgemein. Das verlangt allgemeine Sittlichkeit, d. h. das Rechtsprinzip zur Maxime des Handelns, zumal bei der Gesetzgebung, zu machen. Ein solches Bemühen ist moralisch. Die Verwirklichung dieser Sittlichkeit organisiert die Republik unmittelbar oder mittelbar demokratisch. Was Gesetz werden soll, bedarf der Erkenntnis des Richtigen für das gute Leben aller auf der Grundlage der Wahrheit. Nicht die Herrschaft der Mehrheit ist demokratisch, sondern diese Erkenntnis des gemeinen Wohls, die so organisiert sein muß, daß das Volk bestmöglich in den Erkenntnisprozeß eingebunden ist, eine Aufgabe der Medien, die insofern weitgehend versagen. Dem Parteienstaat gelingt die Rechtserkenntnis zunehmend weniger. Aber das ändert die Verfassungslage nicht. Gebote oder Verbote von Religionen, die unterschiedliche Lebensordnungen mit höchster, nämlich göttlicher, Verbindlichkeit verbinden, sind wegen des Religionspluralismus als Maximen der Politik ungeeignet. Sie können schon deswegen nicht zum Konsens führen, weil sie aus einer Schrift abgeleitet werden, die nicht für alle Bürger heilig ist. Sie sind nicht offen für die Verwirklichung der formalen Freiheit. Der Bürger, der durch die politische Freiheit definiert ist, muß sich somit verallgemeinern, d.h. er muss als Vernunftwesen zu handeln versuchen. Wer seine Interessen und sei es seine Religion durchzusetzen versucht, ist kein republikanischer Bürger, sondern versucht, sich das Gemeinwesen dienlich zu machen. Das ist die Handlungsweise vieler, wenn nicht der meisten Menschen, ändert aber nichts an der Rechtslage. Ein Volk lässt angesichts der dualistischen Natur der Menschen nur die Annäherung an die gebotene Sittlichkeit erwarten. Empirie ersetzt aber nicht Recht. Ein Bürger drängt anderen Menschen nicht seine Vorstellungen von Gott, vom ewigen Leben und von der Unsterblichkeit der Seele, seine Religion also, auf, schon gar nicht durch ein für alle verbindliches Gesetz. Der Glauben hat nicht die weltliche Wahrheit zum Gegenstand und vermag darum zum richtigen Gesetz für die Welt nichts beizutragen.
Ein weiteres Argument, das schwerlich widerlegt werden kann, ist die Verpflichtung des Staates und damit jedes Bürgers auf die freiheitliche demokratische Grundordnung, die »verfassungsmäßige Ordnung« des Grundgesetzes. Diese begrenzt auf Grund vieler Bestimmungen, etwa Art. 2 Abs. 1 GG, der die allgemeine Freiheit schützt, und Art. 9 Abs. 2 GG, die konstitutionellen Vereinsverbote, das politische Handeln, besonders klar durch das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG. Danach »haben alle Deutschen gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung (d.i. die freiheitliche demokratische Grundordnung) zu beseitigen, das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist«. Es wäre widersprüchlich, wenn ein Grundrecht ein Handeln schützt, gegen das alle anderen Bürger Widerstand zu üben ein Grundrecht haben. Wie immer man den Begriff des gegen die Ordnung des fundamentalen Art. 20 GG gerichteten Unternehmens einengt, es gibt keinen Grundrechtsschutz für eine solche Politik. Das Bemühen, den Islam in der Welt durchzusetzen, ist ein solches Unternehmen. Dieser Dschihad gehört zu den Pflichten jedes Muslims. Er erfüllt sie auch durch die Errichtung heiliger Stätten des Islam, ja durch jedes Gebet, das die Herrschaft Allahs erbittet, solange der Islam nicht nachhaltig säkularisiert ist. Alle politischen Grundrechte sind durch die freiheitliche demokratische Grundordnung begrenzt. Deswegen können sie nach Art. 18 GG verwirkt werden, wenn sie zum Kampf gegen diese Ordnung mißbraucht werden. Die Grundrechte des Art. 4 GG können nicht verwirkt werden. Sie geben deshalb nicht etwa einer religiös begründeten Politik besonders starken Grundrechtsschutz, wie es das Bundesverfassungsgericht in einem argumentativen Fehlschluß ausgesprochen hat, sondern überhaupt keinen Grundrechtsschutz für politisches Handeln. Religiosität rechtfertigt keine Politik in der Ersten Welt des Staates. Den Grundrechtschutz der Freiheit des Glaubens, des Bekenntnisses und der (schmalen) Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung, etwa den Kirchgang, zu verwirken, wäre nicht zu rechtfertigen, weil das Leben in der Zweiten Welt des Religiösen die Ordnung des Staates nicht gefährden kann, wenn es im Rahmen der Grenzen der Religionsgrundrechte bleibt.
Der Islam ist mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar. Er verlangt nach dem Gottesstaat. Jede Herrschaft von Menschen über Menschen ist durch Allah befohlen. Demokratie, Gewaltenteilung, Opposition sind dem Islam wesensfremd. Die Menschenrechte stehen in der islamischen Gemeinschaft unter dem Vorbehalt der Scharia. Der Koran und die koranische Tradition und damit auch die Scharia mit den Hudud-Strafen (Steinigen, Köpfen, Amputieren, Auspeitschen) sind das höchste Gesetz. Der Islam akzeptiert, abgesehen vom Übertritt zum Islam, die Religionsfreiheit nicht. Apostasie wird schwer, auch mit dem Tode, bestraft. Freiheit besteht im koranischen Leben. Männer und Frauen haben nicht die gleichen Rechte usw.
Es gibt viele Muslime, die nicht islamisch leben, aber Muslime bleiben wollen und sich die Säkularisation ihrer Religion wünschen. Aber sie werden sich nicht durchsetzen. Über die Einheit von Religion und Politik wacht die Umma, die Gemeinschaft aller Muslime. Oft werden Säkularisationsbestrebungen als Apostasie verfolgt. Der Schutz aus Art. 4 Abs. 2 GG, die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung, setzt die nachhaltige Säkularisation voraus. Die Unterscheidung von Islam und Islamismus, der mit Gewalt den Islam durchzusetzen versucht, hilft nicht, weil der Islam in seinem Kern politisch und unvereinbar mit der grundgesetzlichen Verfassung in ihrem Kern ist. Dialogische Beschwichtigungen gehen an der Verfassungsrechtslage vorbei.
Viele Staaten, in denen vornehmlich Muslime leben, sind nicht völlig islamisiert, etwa die Türkei nicht, in deren Verfassung der Laizismus festgeschrieben ist. Es gibt viele Einflüsse des Westens auf diese Staaten, die aber seit etwa einem halben Jahrhundert mehr und mehr zurückgedrängt werden. Allein durch ihre demographische Entwicklung haben die muslimischen Völker an Macht gewonnen und sind nicht mehr bereit, sich vom Westen bevormunden zu lassen, zu Recht. So sehr die Menschenrechte universal sind, so wenig ist es gerechtfertigt, anderen Völkern diese zu oktroyieren. Humanitäre Intervention ist, außer auf Beschluß der Vereinten Nationen, um Völkermord zu unterbinden, völkerrechtswidrig. Aber die Europäer haben das Recht und die Pflicht, ihre Verfassungen und damit ihre Kultur zu verteidigen und dürfen nicht auf Grund einer irregeleiteten Dogmatik der Religionsfreiheit ihre aufklärerischen und im übrigen im Christentum verankerten Lebensprinzipien, die in revolutionären Kämpfen in Jahrhunderten durchgesetzt wurden, gefährden. Wer die islamische Scharia in Deutschland einführen will, unternimmt es, die grundgesetzliche Ordnung zu beseitigen. Widerstand gegen Verfassungsfeinde ist sittliche Pflicht jedes Bürgers.
Ich habe die skizzierte Dogmatik in der kürzlich im Verlag Duncker& Humblot, Berlin, erschienenen Schrift: Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam, näher dargelegt.
Berlin, 11. Februar 2011
K.A. Schachtschneider
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Mittwoch, 9. März 2011
Mittwoch, 7. April 2010
Integrationspolitik im Kanton Basel-Stadt
Dieses Dauer-Schweigen kann gefährlich werden
Verdacht auf radikalislamische Gebete und Sprachdefizite relativiert die Basler Integrations-Erfolgsgeschichte
Von Beat Stauffer und Peter Knechtli
Dem Kanton Basel-Stadt widmete das Schweizer Fernsehen einen beträchtlichen Teil seiner DOK-Sendung "Hinter dem Schleier – Muslim-Report Schweiz". Nicht ohne Grund: Mit einem Ausländeranteil von über 31 Prozent (2006) sieht sich Basel-Stadt mit höchsten Integrationsanforderungen konfrontiert. Fast jeder zehnte Bewohner beziehungsweise Bewohnerin ist mittlerweile muslimischen Glaubens.
In ihrer Dokumentation zeigte Autorin Karin Bauer unter anderem Szenen aus dem Schweigemarsch im Anschluss an die Minarettverbots-Abstimmung, aus dem Umfeld von Moscheen und aus den Sprachkursen mit türkischen Migrantinnen. Der bleibende Eindruck des Reports deckt sich mit der Wahrnehmung einer wachsenden Zahl an Beobachtenden: So erfolgreich und so vorbildlich, wie es seit Jahres landesweit dargestellt wird, ist die Umsetzung des Basler Integrationsleitbildes und des "schärfsten Integrationsgesetzes der Schweiz" (so Regierungspräsident Guy Morin) nicht.
Der Film beschränkte sich akzentweise darauf, Schlaglichter auf einzelne muslimische Gemeinschaften und einige ihrer Exponenten zu werfen: Hier die fast vollständig verschleierte junge Türkin und ihr traditionell ausgerichteter Ehemann – dort die offen auftretende, in Discos tanzende muslimische Sachbearbeiterin einer Privatbank. Dies mag auf den ersten Blick irritieren, doch es scheint viel eher die Absicht des Films gewesen zu sein, einige authentische Ausschnitte aus dem muslimischen Leben in der Schweiz zu vermitteln. Dabei werden gewissermassen nur die beiden "extremen Pole" muslimischen Lebens gezeigt; das grosse Mittelfeld nicht oder nur sehr beschränkt praktizierender Muslime fällt dabei aus dem Blickfeld, was eine gewisse Verzerrung zur Folge hat.
Behörden kamen dabei nicht zu Wort. Nur einmal trat – unbeabsichtigt – eine offizielle Stimme auf, in eher unvorteilhaftem Zusammenhang: Als die Autorin am Schweigemarsch eine ältere muslimische Frau interviewte, die sich seit vierzig Jahren in der Schweiz aufhält, aber Deutsch weder spricht noch versteht, fuhr Lilo Roost Vischer, für Religionsfragen zuständig bei der Abteilung Integration und Gleichstellung, rigoros dazwischen und unterband abrupt die journalistische Arbeit.
"Das enge Islam-Verständnis
der Arrahma-Moschee ist seit Jahren bekannt."
Vor allem zwei Themen-Aspekte gaben zumindest ernsthafte Hinweise darauf, dass die Integrationspolitik in Basel weniger erfolgreich ist als offiziell verbreitet. Im Kleinbasel mit einem Ausländeranteil von 41 Prozent, davon 13 Prozent Türken, verlassen "viele Frauen mit Kopftuch die Häuser nur, um einzukaufen". Rund 40 Prozent der türkischen Frauen gelten, so der Report, als "schlecht integriert". Sprachkurse führen nicht in jedem Fall zur Integration. Muslimischen Frauen, bildungsmässig "mit 47 Jahren auf Kindergartenniveau", wird mühsam das Alphabet beigebracht. Daraus resultiert das Erfolgserlebnis, einen Buchstabentest bestanden zu haben. Eine bessere Integration ist damit allerdings kaum garantiert.
In einer weiteren Sequenz wird eine Szene vor der Arrahma-Moschee an der Elsässerstrasse dokumentiert, die mit einem umstrittenen Ausschnitt aus einem Freitagsgebet des tunesischen Imams unterlegt ist. Kernaussage: "Andersgläubige sind niedriger als Tiere." Daraus lässt sich die Vermutung ableiten, dass auch in Basler Moscheen Imame das Gedankengut des fundamentalistischen Islams verbreiten.
Die Arrahma-Moschee ist seit ihrer Gründung vor acht Jahren dafür bekannt, dass ihre Mitlieder einen sehr eng verstandenen, konservativen, rigiden Islam vertreten. Die Strömung, der sie nahe steht, ist zwar klar gegen die Anwendung von Gewalt zur Erreichung ihrer Ziele, zumindest in Europa. Vermutlich wird in dieser Moschee auch nicht zum "Dschihad" in Afghanistan oder in Palästina aufgerufen und es werden auch keine "Kämpfer" rekrutiert. In diesem Sinn sind sicherheitspolitische Bedenken und Ängste wohl unangebracht. Doch ihr enges Islam-Verständnis führt die dortigen Gläubigen tendenziell zu einer Haltung, die mit Abgrenzung, ja Segregation umschrieben werden kann.
Dass der Arrahma-Imam bei einer seiner Freitagpredigten die von der Fernsehjournalistin dokumentierten Aussagen gemacht hat, scheint unter diesen Umständen sehr wohl möglich zu sein. Zu ganz ähnlichen Aussagen haben sich auch Imame in anderen Schweizer Moscheen hinreissen lassen; dabei muss davon ausgegangen werden, dass immer nur einzelne Vorfälle nach aussen sickern und dass die intelligenteren Imame tunlichst Reizwörter wie "Scharia" oder "Dschihad" meiden, welche die Schweizer Öffentlichkeit aufschrecken könnten.
Der von SF dokumentierte Vorfall wirft aber auch Fragen grundsätzlicher Art auf. Noch vor wenigen Jahren erklärte Thomas Kessler, der damalige Basler Integrationsbeauftragte, sinngemäss, Hassprediger hätten in Basel keine Chance, weil sie von den Gläubigen der betreffenden Moscheen zurechtgewiesen würden, und weil diese anschliessend die Behörden über problematische Imame ins Bild setzten. Das schien schon damals eine eher gewagte Hypothese, besuchen doch Gläubige konservative Moscheevereine gerade wegen derer Ausrichtung und Grundhaltung. Die Frage muss heute diskutiert werden, welche Mittel die Behörden einsetzen können und dürfen, um solchen "Predigern" zu Leibe zu rücken und so zu verhindern, dass integrationsfeindliche Haltungen auf Basler Boden propagiert werden.
"Staatliche Integration muss immer wieder
erklärt und relativiert werden."
Die höchst problematischen Aussagen der beiden im SF-DOK-Film porträtierten Basler Muslime sind – wen wunderts? – eine Steilvorlage an die Basler SVP. Sie reicht denn auch gegen den betreffenden Imam und den fundamentalistischen Sekretär einer muslimischen Gemeinde, dessen Familie von der Sozialhilfe lebt, Strafanzeige ein. Pikant: Die SVP beruft sich nun ausgerechnet auf die Antirassismus-Strafnorm, deren Abschaffung sie unter Berufung auf die Meinungsäusserungfreiheit seit Jahren fordert. Anderseits schweigen die links-grünen Parteien zur Herabsetzung Andersgläubiger; genau die Parteien, die das Anti-Minarett-Plakat unter Hinweis auf den Antirassismus-Artikel verbieten wollten.
Aktiv wurden in diesen Tagen Politiker der SVP und der Liberalen. Auch prüft die Staatsanwaltschaft, ob der Tier-Vergleich – so er denn in diesem Wortlaut gefallen ist – gegen das Antirassismusgesetz verstösst. Aber das offizielle Basel gibt sich sehr zurückhaltend – genau zu jenem Zeitpunkt, in dem die Öffentlichkeit nun gern gewusst hätte, wie es die Behörden mit dem allfälligen Rassismus halten, der sich auf der "andern Seite" abspielt. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Regierung und die Abteilung für Integration und Gleichstellung nicht sogleich mit einer Verlautbarung zur den behaupteten umstrittenen Äusserungen des Imams proaktiv Stellung nahmen.
Aber auch die links-grünen Parteien schweigen. Und Professor Georg Kreis, der Präsident der Eidgenössischen Antrassismus-Kommission, will sich, wie er OnlineReports beschied, "in diesem Fall an der von den Fernsehen und SVP betriebenen Medienaufmerksamkeit nicht beteiligen".
Doch so einfach ist es nicht: Wer jetzt schweigt und die Öffentlichkeit darüber im Unklaren lässt, wo die Grenzen des Tolerierbaren liegen und wo sie überschritten sind, fördert die Entstehung von Parallelgesellschaften und eine emotionale Distanz zu Migranten.
Im Gegensatz zur SVP halten wir die Antirassismus-Strafnorm für gerechtfertigt, so lange sie nicht zur Privat-Schnüffelei verkommt. Hochproblematisch ist aber die kommunikative Absenz der Behörden, wenn der Verdacht auftaucht, dass es an Respekt an der einheimischen Glaubensmehrheit mangelt. Die Mehrheitsgesellschaft hat dasselbe Recht auf Toleranz und Respekt wie die Angehörigen anderer Glaubensgemeinschaften. Aber dieses Dauer-Schweigen ist unverständlich – und gefährlich. Schon fordern sämtliche bürgerliche Parteien und die Grünliberalen, die in ihrer Gesamtheit eine parlamentarische Mehr stellen, mit massiv verschärften Einbürgerungen und Integrationsvereinbarungen eine "Richtungsänderung" der Basler Integrationspolitik.
Auch gehört die Basler Abteilung für Integration und Gleichstellung nicht abgeschafft, wie es Rechts-Parteien fordern. Vielmehr ist zu anerkennen, dass sie im Interesse der Integration wertvolle Arbeit leistet. Aber wenn sie sich der Kommunikation über Werte, Toleranz und ihre Grenzen weiterhin so beharrlich verschliesst wie bisher, fördert sie das Infragestellen ihrer Existenzberechtigung. Gefordert ist nicht die sofortige Anrufung des Richters, sondern eine fortlaufende ungeschminkte Darstellung der Möglichkeiten und Grenzen staatlich geförderter Integration.
Verdacht auf radikalislamische Gebete und Sprachdefizite relativiert die Basler Integrations-Erfolgsgeschichte
Von Beat Stauffer und Peter Knechtli
Dem Kanton Basel-Stadt widmete das Schweizer Fernsehen einen beträchtlichen Teil seiner DOK-Sendung "Hinter dem Schleier – Muslim-Report Schweiz". Nicht ohne Grund: Mit einem Ausländeranteil von über 31 Prozent (2006) sieht sich Basel-Stadt mit höchsten Integrationsanforderungen konfrontiert. Fast jeder zehnte Bewohner beziehungsweise Bewohnerin ist mittlerweile muslimischen Glaubens.
In ihrer Dokumentation zeigte Autorin Karin Bauer unter anderem Szenen aus dem Schweigemarsch im Anschluss an die Minarettverbots-Abstimmung, aus dem Umfeld von Moscheen und aus den Sprachkursen mit türkischen Migrantinnen. Der bleibende Eindruck des Reports deckt sich mit der Wahrnehmung einer wachsenden Zahl an Beobachtenden: So erfolgreich und so vorbildlich, wie es seit Jahres landesweit dargestellt wird, ist die Umsetzung des Basler Integrationsleitbildes und des "schärfsten Integrationsgesetzes der Schweiz" (so Regierungspräsident Guy Morin) nicht.
Der Film beschränkte sich akzentweise darauf, Schlaglichter auf einzelne muslimische Gemeinschaften und einige ihrer Exponenten zu werfen: Hier die fast vollständig verschleierte junge Türkin und ihr traditionell ausgerichteter Ehemann – dort die offen auftretende, in Discos tanzende muslimische Sachbearbeiterin einer Privatbank. Dies mag auf den ersten Blick irritieren, doch es scheint viel eher die Absicht des Films gewesen zu sein, einige authentische Ausschnitte aus dem muslimischen Leben in der Schweiz zu vermitteln. Dabei werden gewissermassen nur die beiden "extremen Pole" muslimischen Lebens gezeigt; das grosse Mittelfeld nicht oder nur sehr beschränkt praktizierender Muslime fällt dabei aus dem Blickfeld, was eine gewisse Verzerrung zur Folge hat.
Behörden kamen dabei nicht zu Wort. Nur einmal trat – unbeabsichtigt – eine offizielle Stimme auf, in eher unvorteilhaftem Zusammenhang: Als die Autorin am Schweigemarsch eine ältere muslimische Frau interviewte, die sich seit vierzig Jahren in der Schweiz aufhält, aber Deutsch weder spricht noch versteht, fuhr Lilo Roost Vischer, für Religionsfragen zuständig bei der Abteilung Integration und Gleichstellung, rigoros dazwischen und unterband abrupt die journalistische Arbeit.
"Das enge Islam-Verständnis
der Arrahma-Moschee ist seit Jahren bekannt."
Vor allem zwei Themen-Aspekte gaben zumindest ernsthafte Hinweise darauf, dass die Integrationspolitik in Basel weniger erfolgreich ist als offiziell verbreitet. Im Kleinbasel mit einem Ausländeranteil von 41 Prozent, davon 13 Prozent Türken, verlassen "viele Frauen mit Kopftuch die Häuser nur, um einzukaufen". Rund 40 Prozent der türkischen Frauen gelten, so der Report, als "schlecht integriert". Sprachkurse führen nicht in jedem Fall zur Integration. Muslimischen Frauen, bildungsmässig "mit 47 Jahren auf Kindergartenniveau", wird mühsam das Alphabet beigebracht. Daraus resultiert das Erfolgserlebnis, einen Buchstabentest bestanden zu haben. Eine bessere Integration ist damit allerdings kaum garantiert.
In einer weiteren Sequenz wird eine Szene vor der Arrahma-Moschee an der Elsässerstrasse dokumentiert, die mit einem umstrittenen Ausschnitt aus einem Freitagsgebet des tunesischen Imams unterlegt ist. Kernaussage: "Andersgläubige sind niedriger als Tiere." Daraus lässt sich die Vermutung ableiten, dass auch in Basler Moscheen Imame das Gedankengut des fundamentalistischen Islams verbreiten.
Die Arrahma-Moschee ist seit ihrer Gründung vor acht Jahren dafür bekannt, dass ihre Mitlieder einen sehr eng verstandenen, konservativen, rigiden Islam vertreten. Die Strömung, der sie nahe steht, ist zwar klar gegen die Anwendung von Gewalt zur Erreichung ihrer Ziele, zumindest in Europa. Vermutlich wird in dieser Moschee auch nicht zum "Dschihad" in Afghanistan oder in Palästina aufgerufen und es werden auch keine "Kämpfer" rekrutiert. In diesem Sinn sind sicherheitspolitische Bedenken und Ängste wohl unangebracht. Doch ihr enges Islam-Verständnis führt die dortigen Gläubigen tendenziell zu einer Haltung, die mit Abgrenzung, ja Segregation umschrieben werden kann.
Dass der Arrahma-Imam bei einer seiner Freitagpredigten die von der Fernsehjournalistin dokumentierten Aussagen gemacht hat, scheint unter diesen Umständen sehr wohl möglich zu sein. Zu ganz ähnlichen Aussagen haben sich auch Imame in anderen Schweizer Moscheen hinreissen lassen; dabei muss davon ausgegangen werden, dass immer nur einzelne Vorfälle nach aussen sickern und dass die intelligenteren Imame tunlichst Reizwörter wie "Scharia" oder "Dschihad" meiden, welche die Schweizer Öffentlichkeit aufschrecken könnten.
Der von SF dokumentierte Vorfall wirft aber auch Fragen grundsätzlicher Art auf. Noch vor wenigen Jahren erklärte Thomas Kessler, der damalige Basler Integrationsbeauftragte, sinngemäss, Hassprediger hätten in Basel keine Chance, weil sie von den Gläubigen der betreffenden Moscheen zurechtgewiesen würden, und weil diese anschliessend die Behörden über problematische Imame ins Bild setzten. Das schien schon damals eine eher gewagte Hypothese, besuchen doch Gläubige konservative Moscheevereine gerade wegen derer Ausrichtung und Grundhaltung. Die Frage muss heute diskutiert werden, welche Mittel die Behörden einsetzen können und dürfen, um solchen "Predigern" zu Leibe zu rücken und so zu verhindern, dass integrationsfeindliche Haltungen auf Basler Boden propagiert werden.
"Staatliche Integration muss immer wieder
erklärt und relativiert werden."
Die höchst problematischen Aussagen der beiden im SF-DOK-Film porträtierten Basler Muslime sind – wen wunderts? – eine Steilvorlage an die Basler SVP. Sie reicht denn auch gegen den betreffenden Imam und den fundamentalistischen Sekretär einer muslimischen Gemeinde, dessen Familie von der Sozialhilfe lebt, Strafanzeige ein. Pikant: Die SVP beruft sich nun ausgerechnet auf die Antirassismus-Strafnorm, deren Abschaffung sie unter Berufung auf die Meinungsäusserungfreiheit seit Jahren fordert. Anderseits schweigen die links-grünen Parteien zur Herabsetzung Andersgläubiger; genau die Parteien, die das Anti-Minarett-Plakat unter Hinweis auf den Antirassismus-Artikel verbieten wollten.
Aktiv wurden in diesen Tagen Politiker der SVP und der Liberalen. Auch prüft die Staatsanwaltschaft, ob der Tier-Vergleich – so er denn in diesem Wortlaut gefallen ist – gegen das Antirassismusgesetz verstösst. Aber das offizielle Basel gibt sich sehr zurückhaltend – genau zu jenem Zeitpunkt, in dem die Öffentlichkeit nun gern gewusst hätte, wie es die Behörden mit dem allfälligen Rassismus halten, der sich auf der "andern Seite" abspielt. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Regierung und die Abteilung für Integration und Gleichstellung nicht sogleich mit einer Verlautbarung zur den behaupteten umstrittenen Äusserungen des Imams proaktiv Stellung nahmen.
Aber auch die links-grünen Parteien schweigen. Und Professor Georg Kreis, der Präsident der Eidgenössischen Antrassismus-Kommission, will sich, wie er OnlineReports beschied, "in diesem Fall an der von den Fernsehen und SVP betriebenen Medienaufmerksamkeit nicht beteiligen".
Doch so einfach ist es nicht: Wer jetzt schweigt und die Öffentlichkeit darüber im Unklaren lässt, wo die Grenzen des Tolerierbaren liegen und wo sie überschritten sind, fördert die Entstehung von Parallelgesellschaften und eine emotionale Distanz zu Migranten.
Im Gegensatz zur SVP halten wir die Antirassismus-Strafnorm für gerechtfertigt, so lange sie nicht zur Privat-Schnüffelei verkommt. Hochproblematisch ist aber die kommunikative Absenz der Behörden, wenn der Verdacht auftaucht, dass es an Respekt an der einheimischen Glaubensmehrheit mangelt. Die Mehrheitsgesellschaft hat dasselbe Recht auf Toleranz und Respekt wie die Angehörigen anderer Glaubensgemeinschaften. Aber dieses Dauer-Schweigen ist unverständlich – und gefährlich. Schon fordern sämtliche bürgerliche Parteien und die Grünliberalen, die in ihrer Gesamtheit eine parlamentarische Mehr stellen, mit massiv verschärften Einbürgerungen und Integrationsvereinbarungen eine "Richtungsänderung" der Basler Integrationspolitik.
Auch gehört die Basler Abteilung für Integration und Gleichstellung nicht abgeschafft, wie es Rechts-Parteien fordern. Vielmehr ist zu anerkennen, dass sie im Interesse der Integration wertvolle Arbeit leistet. Aber wenn sie sich der Kommunikation über Werte, Toleranz und ihre Grenzen weiterhin so beharrlich verschliesst wie bisher, fördert sie das Infragestellen ihrer Existenzberechtigung. Gefordert ist nicht die sofortige Anrufung des Richters, sondern eine fortlaufende ungeschminkte Darstellung der Möglichkeiten und Grenzen staatlich geförderter Integration.
Sonntag, 7. Februar 2010
Die Islamisierung Europas
Ethnische Europäer - Menschen zweiter Klasse
Udo Ulfkotte
Überall in Europa behandeln Gerichte ethnische Europäer inzwischen ganz bewusst als Menschen zweiter Klasse. Es gibt ganz offen Verständnis für Zuwanderer, die der "Ehre" halber ihre Frauen und Töchter ermorden, europäische Frauen vergewaltigen oder Europäer mit Messern überfallen. Woher sollen sie denn auch wissen, dass das alles in Europa verboten ist? Auch wer einem ethnischen Europäer einfach so den Kiefer bricht, der wird vor Gericht als "Kulturbereicherer" gefeiert. Und wer auf dem Körper seiner Kinder brennende Zigarettenkippen ausdrückt, der muss Strafe in Europa nicht fürchten, solange er nur aus dem Orient kommt. Ein ethnischer Deutscher, der einige Gummibärchen geklaut hatte, muss dagegen für sechs Monate ins Gefängnis (Urteil vom Februar 2010). Auch wer sich als Europäer gegen die Messerangriffe von Zuwanderern wehrt, wird sofort ins Gefängnis gesteckt, während die Täter Bewährungsstrafen bekommen. Eine erschreckende Bestandsaufnahme aktueller Fälle. Stellen Sie sich bei jedem der nachfolgend dargestellten Beispiele einfach einmal vor, ein ethnischer Europäer wäre der Täter gewesen. Alle Fälle stammen aus den letzten Wochen.
Überall in Europa sind Europäer inzwischen Menschen zweiter Klasse. Zeitgleich sprechen immer mehr europäische Richter Urteile im Namen, aber ohne Rückendeckung des Volkes.
Da hat der 25 Jahre alte muslimische Mitbürger Shamso Miah in Großbritannien nicht in einer Schlange vor einem Bankschalter der Lloyds Bank anstehen wollen, drängelte sich frech vor. Er kam gerade aus der Moschee und hatte es eilig. Einem Briten, der ihn höflich auf sein unkonventionelles und rücksichtsloses Verhalten ansprach, zertrümmerte er mit seiner Faust die Kieferknochen. Die Richterin, die vor wenigen Tagen über den Fall zu urteilen hatte, heißt Cherie Blair. Sie ist die Ehefrau des früheren britischen Premierministers Tony Blair. Und Cherie Blair ließ den Mann, der zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war (!), mit einer Ermahnung laufen. Und zwar mit der ausdrücklichen Begründung, dass er ja ein religiöser Muslim sei. Religiöse Muslime, so die Richterin, genießen in Europa Sonderrechte. Cherie Blair sagte allen Ernstes bei der Urteilsverkündung: "You are a religious man and you know this is not acceptable behaviour.” (etwa: Sie sind ein Mensch mit religiösen Grundüberzeugungen und wissen auch so, dass Ihr Verhalten unakzeptabel ist). Das Opfer des brutalen Schlägers versteht unterdessen die Welt nicht mehr. Vier Wochen lang konnte der Mann nach dem Kieferbruch nur Suppe essen, sechs Wochen konnte er nicht zur Arbeit gehen. 200 Pfund Strafe muss der Täter nun an die Staatskasse zahlen - das sind umgerechnet 228 Euro. Stellen Sie sich einmal vor, ein ethnischer Brite würde einem zugewanderten Muslim mit Faustschlägen einfach so den Kiefer brechen. Glauben Sie allen Ernstes, der Täter würde dann mit 228 Euro Strafe davonkommen?
Nie zuvor hat man in Großbritannien einen straffällig gewordenen Gläubigen der anglikanischen Kirche unter Hervorhebung seines Glaubens wieder auf die Menschheit losgelassen. Und deshalb sorgt das Urteil - wie viele andere - in der ethnischen britischen Bevölkerung für Aufsehen.
Die von Muslimen ausgehende Kriminalität steigt nach offiziellen britischen Angaben rasend schnell: 1991 gab es in ganz Großbritannien nur 1.959 muslimische Häftlinge, acht Jahre später waren es 1999 mit 4.335 schon mehr als doppelt so viele - und heute sind es schon mehr als 10.000. Zwölf Prozent aller in Großbritannien Inhaftierten sind derzeit Muslime - mit steigender Tendenz (insgesamt gibt es derzeit 84.000 Häftlinge). Dabei machen Muslime gerade einmal drei Prozent der Bevölkerung des Landes aus. Nach offiziellen britischen Angaben sind viele dieser Kriminellen Vergewaltiger, die etwa Frauen vergewaltigt haben. Nun gibt es ein wachsendes Problem mit diesen islamischen Vergewaltigern: Eigentlich müssten alle inhaftierten Sexualstraftäter an Gesprächskreisen mit Psychologen teilnehmen und an einer Gruppentherapie. Immer mehr Moslems weigern sich aber im Gefängnis, sich therapieren zu lassen. Und zwar mit Berufung auf den Islam-Ideologie, weil Sexualstraftaten von Muslimen laut Koran angeblich nicht diskutiert werden dürfen. Das stimmt zwar nicht, aber dem Druck der Mitbürger wurde inzwischen nachgegeben.
Dabei haben viele kriminelle Muslime vor Gericht nur Hohn und Spott für unser Rechtssystem übrig. Schließlich anerkennt ein wachsender Teil von ihnen in Europa unser Rechtssystem nicht, will nur unter dem islamischen Rechtssystem (Scharia) leben. Moslemische Kriminelle stehen in Großbritannien inzwischen immer öfter nicht einmal mehr auf, wenn sie sich vor Gericht verantworten müssen. Sie verachten uns und zeigen selbst vor Richtern keinen Respekt mehr, sind sogar noch stolz darauf. Wie die Londoner Zeitung Daily Mail berichtete, sind britische Richter ratlos und überfordert.
Auch dieses Urteil schockierte in den vergangenen Tagen viele Europäer: Der Iraker Mohammed Ibrahim, 32, ist laut Gericht ein Totschläger. Er hat mit seinem Auto die 12 Jahre alte Britin Amy Houstion beim Rasen angefahren, keinen Krankenwagen gerufen und das schwer verletzte Kind einfach im Straßengraben elendig sterben lassen. Britische Gerichte ordneten daraufhin die Deportation des Irakers in sein Heimatland an. Doch der Iraker wusste Rat - er zeugte zwei uneheliche Kinder, rief den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof an. Und nun kam das Urteil: Es verstößt angeblich gegen die Menschenwürde des Totschlägers, den Asylbewerber aus Großbritannien zu werfen. Schließlich habe er ja noch schnell zwei Kinder gezeugt. Und deshalb müssen die Briten ihm nun sogar noch Asyl geben (!) und Sozialhilfe zahlen. Nur seine Fahrerlaubnis dürften sie für einige Monate einbehalten, wenn er denn eine hätte.
Wie lang geht ein ethnischer Europäer ins Gefängnis, der immer wieder ein 12 Jahre altes Mädchen vergewaltigt, Tag für Tag? Drei Jahre, fünf Jahre, acht Jahre? Moslem Yusuf Mangera kann Ihnen sagen, wie lange er ins Gefängnis muss. Der Mann gab Koranunterricht in britischen Moslemfamilien. Und im Koranunterricht vergewaltigte er immer wieder ein kleines Mädchen, während das Kind im Koran las. Immer wieder. Yusuf Mangera wurde zu zwei Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Das wars. Unter Anrechnung seiner Untersuchungshaft ist er in wenigen Wochen schon wieder auf freiem Fuß.
Baha Uddin ist ein zugewanderter Moslem, der im Norden von London neben einer christlichen Kiche lebt. Der Mann fordert beständig von den Christen in seiner neuen Heimat mehr Toleranz ein - nur selbst will der Moslem nicht tolerant gegenüber seinen Mitmenschen sein. So hat er sich bei der Gemeinde über die Kirche in seiner Nachbarschaft beschwert. In dieser singen an den Wochenenden Christen. Das hört der Moslem Baha Uddin. Und er fordert die Christen dazu auf, ihn und seine Tochter, die wegen der "schlimmen Christenlieder" angeblich nicht mehr im Garten spielen könne, nicht weiter so grausam zu quälen. Die Gemeinde hatte nun ein Einsehen: Dem Zuwanderer aus dem islamischen Kultutrkreis zuliebe wurden die Londoner Christen Ende 2009 dazu aufgefordert, in ihren Messen nicht mehr (oder wenn überhaupt noch, dann nur ganz leise!) zu singen. Nur noch maximal 20 Minuten dürfen die Christen jetzt pro Woche in der Kirche singen, bei Nichtbeachtung drohen 2.250 Pfund Strafe und Schließung. Die Kirche wird wohl geschlossen werden - damit Baha Uddin endlich seine verdiente Ruhe vor den intoleranten Christen hat.
Ähnlich Unfassbares passiert in Österreich: Als "allgemein begreiflich" hat das Gericht in Wien im Januar 2010 den Mordanschlag eines gebürtigen Türken auf seine Frau bezeichnet. Sie wollte sich scheiden lassen, der Mann stach mehrmals zu. Weil sich seine Ehefrau von ihm trennen wollte und ihm am 12. Oktober 2009 die Scheidungspapiere präsentierte, hatte der 46-jährige Familienvater zu einem Messer gegriffen. Er stach seiner Frau damit über ein Dutzend Mal in Kopf, Brust und Hals. Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischen warf. Die Justiz billigte dem Täter nun allen Ernstes zu, in einer "allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung" gehandelt zu haben.
Auch wer als Türke in Österreich seine Kinder bestialisch quält, sogar brennende Zigarettenkippen auf ihren Körpern ausdrückt, stößt auf großes Wohlwollen der Richter - wenn man seine Tat nur mit der Islam-Ideologie begründet und darauf hinweist, dass man Zuwanderer ist: Vor Gericht in Österreich: Furcht, Gewalt, Drohungen und mittelalterliche Methoden begleiten zwei türkische Mädchen seit jeher in den eigenen vier Wänden. Der angeklagte Vater, ein kräftig gebauter türkischer Restaurantbesitzer, legt großen Wert auf Tradition und Religion. Der Islam steht im Zentrum. Von diesen Werten wollen die Schwestern aber nichts wissen. Im ethnisch und geschlechtlich gemischten Freundeskreis wurde stets auf die alten Werte "gepfiffen": Die Mädchen rauchten, gingen auf Partys, trafen sich mit Burschen und genossen die westliche Welt. Der Vater brannte den Töchtern den Islam dann mit Zigaretten auf ihre Körper: Laut Aussagen soll er sogar Zigaretten an deren Schenkel ausgedrückt haben. Die Mutter sah tatenlos zu! "Ich wollte ihnen zu einem besseren Leben verhelfen", sagte er. Dieser Plan beinhaltete eine Reise in die Türkei. "Dort bin ich zwangsweise verlobt worden", so die 18-Jährige. Die Ehe kam nicht zustande. Das Urteil für den unzivilisierten Barbaren im Februar 2010: 10 Monate auf Bewährung.
Islamische Vergewaltiger kriegen in Europa fast durchweg Bewährungsstrafen, Beispiel Schweiz: Migrantenbonus für einen Türken vor einem Gericht in Zürich: Die Tat ereignete sich in der Nacht auf den 12. Februar 2008. Ein bereits vorbestrafter Türke sprach in einem Restaurant an der Zürcher Langstrasse eine 17-jährige Schweizerin an und folgte ihr auf die Toilette. Als die junge Frau seine 50 Franken für sexuelle Dienste ablehnte, drängte er sie in eine Toilettenkabine und vergewaltigte sie. Als die Frau kurz darauf die Polizei anrief, drohte der Täter damit, sie umzubringen. Weil der Angeklagte geständig war und sich bei seinem Opfer entschuldigt hatte, kam er beim Zürcher Bezirksgericht mit einer Bewährungstrafe davon.
Beispiel Schweden: In Linköping (Zentralschweden) haben zwei junge Mitbürger ein 10 Jahre altes Mädchen vergewaltigt. Die Tat ist unstrittig. Und dennoch passiert - nichts. Denn die jungen Mitbürger sind erst 12 und 13 Jahre alt. Sie sind aber erst von 15 Jahren an in Schweden strafmündig. Und deshalb wird sie nicht einmal die Polizei verhören oder ermahnen, weil das angeblich ihrer weiteren Entwicklung schweren Schaden zufügen könnte. Die Schweden sind entsetzt darüber, wie weit es in ihrem Land, das inzwischen die höchste Vergewaltigungsrate in Europa hat (6 Prozent der Schwedinnen wurden nach offiziellen Angaben 2008 vergewaltigt) schon gekommen ist.
Nicht anders ist es in Deutschland: Vergewaltiger werden in Deutschland mit Gefängnis bestraft. Und zwar auch im Falle versuchter Vergewaltigung, die nur wegen der Gegenwehr des Opfers nicht ausgeführt werden konnte. Nicht so bei Türken: In Neu-Ulm hat ein Gericht einen türkischen Taxifahrer, der nach einer Fahrt nächtlich in die Wohnung seines Fahrgastes eingedrungen war und die Frau gegen ihren Willen zu vergewaltigen versuchte, im Januar 2010 nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Zu einer milden Bewährungsstrafe wurde vom Gifhorner Amtsgericht Ende 2009 auch ein aus dem Nahen Osten zugewanderter, streng religiöser Vergewaltiger verurteilt. Der Mann habe sich - so die Richter - in einem "Verbotsirrtum" befunden. Wie sollte der Mann wissen, dass man Frauen hier in Deutschland nicht vergewaltigen darf, zumal, wenn man ihnen auch noch ein wenig Geld für Sex zusteckt... Das Urteil wurde von anderen Moslems mit wohlwollendem Interesse aufgenommen.
Migrantenbonus nennt man es, wenn ethnische Deutsche und Zuwanderer für eine Straftat vor Gericht völlig anders behandelt werden. Der Migrationsbonus, den 2009 ein Iraker im holsteinischen Neumünster bekommen hat, der könnte in die deutschen Geschichtsbücher eingehen: Er hat sich an einem 12 Jahre alten Mädchen vergangen - und hat dafür vom Richter eine milde Bewährungsstrafe bekommen. Der Richter hielt dem Kinderschänder seine Jugend (19) Jahre zu Gute. Das Signal an andere zugewanderte Kinderschänder dürfte klar sein: Einmal darf man in Deutschland problemlos ein Mädchen vergewaltigen.
In Deutschland wird ein deutscher Gummibärchenklauer heute härter bestraft als ein zugewanderter Messerstecher oder Vergewaltiger, ein Urteil vom Februar 2010: Sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung: Ein Düsseldorfer Versicherungsfachwirt (39) muss nun so lange ins Gefängnis, weil er Lakritz-Bonbons und Geburtstagskarten stahl. Seine Beute: Eine Packung Lakritz-Dragees für 5,69 Euro nahm er am 19. April 2009 in einem Derendorfer Kaufhaus an sich, Geburtstagskarten für insgesamt 9,75 Euro steckte er am 8. Mai 2009 in einem City-Kaufhaus ein. Zu blöd, wenn man Daniel, Rüdiger oder Kevin heißt, der kleine Ali oder Mehmet wäre garantiert vor einem deutschen Gericht mit einem Freispruch davon gekommen!
In Bad Kissingen hat ein Türke versucht, einen Bundeswehrsoldaten zu ermorden. Das Opfer leidet noch heute unter den schweren Folgen der schweren Verletzungen. Der Türke bekam 2009 - wie bei diesen liebreizenden Mitbürgern meist üblich - vor Gericht natürlich nur eine geringe Bewährungsstrafe. Sein Opfer war ja "nur" ein Bundeswehrsoldat, der nach der Tat fast in seinem Blut ertrunken wäre...
Bei Zuwanderern gibt es fast immer Bewährung für Beinahe-Mode, Beispiel Mehmet B.: Der Türke ist ein Musterexemplar an Integrationsresistenz mit 38 Ermittlungsverfahren und vier Vorstrafen, hat als “harte Strafe” dafür, dass er einem Mann den Schädel zertrümmerte und ihn fast umbrachte, sechs Monate auf Bewährung erhalten. Das Opfer versteht seither die Welt nicht mehr: “Der Täter kommt frei, aber ich werde mein Leben lang unter den Folgen leiden.”
Gleichzeitig werden Menschen wie der Deutsche Sven G., die in Notwehr handeln und noch nie zuvor auffällig geworden sind, von deutschen Richtern gnadenlos ins Gefängnis geschickt. Es scheint so, als ob vielen Richtern in Deutschland jegliches gesundes Rechtsverständnis abhanden gekommen ist – und das, obwohl sie ihre Urteile angeblich im Namen des Volkes sprechen.
Ein brutaler 25-jähriger Algerier, den das Lindauer Amtsgericht bereits mehrfach wegen grundloser Prügel-Attacken auf deutsche Frauen verurteilt hat, wurde 2009 mit unglaublicher Milde vor Gericht behandelt und gleich wieder freigelassen. Sofort war er wieder auf Lindaus Straßen zum Verprügeln von Frauen unterwegs. Zuvor hatte es eine ganze Reihe von Anklagen und Strafen gegen ihn gegeben. Zwar hatte das Amtsgericht Lindau dennoch Haftbefehl beantragt (unter anderem wegen Fluchtgefahr), jedoch hat das Landgericht dem Amtsgericht in diesem Fall ein weiteres Mal widersprochen. Der Fall stellt sich wie folgt dar: Der Deutsch-Algerier hatte im Sommer 2007 ein 18-jähriges Mädchen grundlos krankenhausreif geprügelt. Deswegen hatte ihn das Amtsgericht Lindau im Frühjahr 2008 zu einer Haftstrafe von 25 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen legte der Anwalt des jungen Mitbürgers aus dem islamischen Kulturkreis Berufung ein, weshalb der Fall im Spätsommer 2008 noch einmal vor dem Landgericht in Kempten verhandelt wurde. Die dritte Strafkammer dort milderte die Freiheitsstrafe zu einer 23-monatigen Bewährungsstrafe ab. Der Algerier läuft frei herum - und der Algerier schlägt weiterhin hemmungslos zu... was soll den schon passieren?
Sie glauben immer noch nicht, dass es einen Migrationsbonus und mildere Strafen für Zuwanderer als für ethnische Deutsche gibt? Tag für Tag fällen deutsche Richter Urteile im Namen, aber ohne Rückendeckung des Volkes und behandeln selbst zugewanderte Vergewaltiger mit windelweichen Samthandschuhen, Beispiel Neuburg: Dort haben die Richter unlängst einen 28 Jahre alten türkischen Vergewaltiger wegen dessen "kulturell geprägter Erziehung" jetzt nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann hat seiner mit ihm zwangsverheirateten Frau (inzwischen geschieden), die keinen Geschlechtsverkehr wollte, bei der Vergewaltigung auch noch auf den Kopf geschlagen. Selbst die Staatsanwältin berücksichtigte, dass der Täter in einem türkischen Kulturkreis aufgewachsen war, in dem Vergewaltigung in der Ehe bis 2005 laut dortiger Rechtsprechung nicht strafbar war. Somit hätte der Angeklagte für seine Tat kein Schuldbewusstsein. Also das Signal an unsere Zuwanderer: In Deutschland gilt zwar der Rechtsgrundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", aber wenn ihr Zuwanderer vor Gericht nachweisen könnt, dass ihr eine "kulturell geprägte Erziehung" in einem islamischen Land genossen habt, dann kriegt ihr den Migrationsbonus und könnt hier machen, was ihr wollt! Beispiel: Das Abhacken von Händen ist weder im Jemen noch in Saudi-Arabien bei Dieben verboten. Wenn also demnächst ein Jemenite oder Saudi in Deutschland einen Dieb erwischt, kann er ihm gleich eine Hand abhacken - und dafür in Deutschland nicht bestraft werden. So die offenkundige Logik der deutschen Richter, weil das ja im Herkunftsland nicht unter Strafe steht. Mehr noch: Jeder Moslem aus Iran darf demnach von sofort an in Deutschland alle Kreuze zerstören - auch das steht in seinem Herkunftsland Iran ja nicht unter Strafe.
Was passiert wenn ein Glatzkopf mit Bomberjacke in Deutschland ein Hakenkreuz auf die Wand einer Synagoge schmiert? Der Haftrichter wird tätig, die Menschen bilden Lichterketten gegen Rechtsextremismus und die Medien sind erschüttert. Und was passiert, wenn ein Algerier eine Synagoge in Dresden angreift und Hakenkreuze auf die Wand einer Synagoge schmiert? Nichts - der 39 Jahre alte Algerier wurde vom Haftrichter laufen gelassen.
Stellen Sie sich einmal vor, ein deutscher Junge würde 14 Menschen bei verschiedenen Anlässen zusammenschlagen. Oder er würde 14 Mal bei verschiedenen Einbrüchen erwischt. Was würde mit so einem Intensiv-Straftäter wohl geschehen? Ein inzwischen 35 Jahre alter Türke hat schon 13. (!) Vorstrafen im Strafregister eingetragen und wurde dann mit einer multikulturellen Einbrecher-Gruppe erwischt, die mehr als 20 Einbrüche verübte. Und die Richter? Sie schickten den Türken im Januar 2010 wieder einmal mit einer Ermahnung nach Hause.
Ein anderer unglaublicher Fall: Rudolf Arning ist verzweifelt. Der Inhaber der Baufirma Holstein Gleis- und Tiefbau will sein Unternehmen jetzt verkaufen – weil ihn das Arbeitsgericht zwingt, Verbrecher wieder einzustellen. Erst hat ein Iraner nachweislich Firmengelder veruntreut, Arning spricht von rund 200.000 Euro. Dann hat ein Freund des Iraners Diesel für rund 20.000 Doch jetzt soll Arning auf Anordnung eines deutschen Gerichts den Dieseldieb wieder einstellen. Das Arbeitsgericht urteilte: Die Verfehlungen des Mannes in der Vergangenheit seien ja kein Hinweis darauf, dass er auch in Zukunft weiter klaut. „Ein unfassbares Urteil!“ findet Arning. Vor allem weil der Bruder des geschassten Poliers den Betriebsleiter, der ihn überführte, noch an Leib und Leben bedrohte. „Wenn ich die Aussagen nicht zurückziehe, werde er mit seinem Bagger ein Loch graben und meine Leiche darin verscharren“, soll der Bruder gesagt haben.
Ausländer, die in Deutschland Straftaten verüben, müssen nach deutschen Gesetzen in ihr Heimatland abgeschoben werden, wenn sie zu einer Haftstrafe von mehr als 36 Monaten verurteilt werden. Dann geht es aus dem Knast direkt zurück in die Heimat. Doch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat Ende 2009 der Klage eines 38-jährigen Türken, der wegen eines brutalen Mordes immerhin zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, gegen seine Ausweisung stattgegeben. Beklagte war die Stadt Kornwestheim. Sie hatte - wie im Gesetz gefordert - die Ausweisungsverfügung erlassen. Der 1971 in der Türkei geborene Mann sollte nach dem Verbüßen seiner Haftstrafe in sein Geburtsland deportiert werden. Doch die gutmenschlichen Richter fanden, die Stadt müsse erst einmal nachweisen, dass der Mörder nach der Haftzeit wieder eine Gefahr für die Bürger werden könne.
Täterschutz ist in Deutschland eben viel wichtiger als Opferschutz. Das bekommen jetzt die Verwandten des 2003 von einem Türken ermordeten deutschen Elite-Polizisten Roland Krüger zu spüren. 2003 ermordete Yassin Ali K. den Berliner Roland Krüger. Eigentlich wurde Yassin Ali K. zu lebenslanger Haft verurteilt. Das findet man nun aber schon bei den multikulturellen Behörden wieder ungerecht und viel zu hart, denn der Migrationsbonus muss ja auch irgendwie berücksichtigt werden. Also "prüft" man, ob der jetzt 39-Jährige Polizistenmörder nicht wieder das Gefängnis verlassen darf. Die Berliner Justiz findet das bei unserem ausländischen Mitbürger völlig "normal". Man will dem Mitbürger "Erleichterung" durch Ausgang in die Freiheit gewähren - nach den Verwandten des Opfers fragt niemand mehr.
Und das Amtsgericht Heilbronn hat 2009 das Verfahren gegen zwei türkischstämmige Schüler wegen des Grölens judenfeindlicher Parolen eingestellt. Die beiden Jugendlichen hätten keine Ahnung von politischen Hintergründen gehabt, sagte die Richterin zur Begründung. Sie seien zwei nicht vorbestrafte „Kindsköpfe“.
Wenn Menschen in Deutschland ein Haus anzünden wollen, in dem türkische Mitbürger wollen, dann überbieten sich deutsche und türkische Medien sofort in der Berichterstattung. Wenn eine mehrfach vorbestrafte türkische Kriminelle ein Haus mitsamt Bewohnern anzünden will, dann interessiert das niemanden mehr - und die Frau darf nach Zahlung von 700 Euro vor Gericht gleich wieder nach Hause gehen. Dazu eine Randbemerkung vom Prozess aus der Ahlener Zeitung 2009: "Von Beginn der Verhandlung an wirkte die Angeklagten aus Rheine aggressiv und verlangte einen Dolmetscher. Der Strafrichter unterhielt sich mühelos mit ihr auf Deutsch und befragte sie nach dem Grund ihres Verlangens - sie lebt seit 1980 in Deutschland. „Seit Jahren spreche ich deutsch, werde aber nicht verstanden, deswegen habe ich meine Kinder nicht bei mir.“ Richter Langhans diktierte für das Protokoll: „Das Gericht hat keine Probleme, sich mit der Angeklagten auf Deutsch zu unterhalten.“
Ein 43 Jahre alter türkischer Krimineller wurde 2009 vom Bochumer Schöffengericht zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt. Der Türke hatte für acht Menschen Pässe gefälscht. Die dienten dann betrügerischen Auto-Finanzierungen - Zweck des Ganzen waren bandenmäßige Betrügereien in Deutschland, auch in Bochum und Umgebung. Die Pass-Käufer hatten sich mit ihrer falschen Identität Kredite für die Finanzierung teurer Autos erschlichen und dann die fälligen Raten nicht bezahlt. Allein durch die gelieferten Pässe des jetzt verurteilten Türken konnten zwölf Pkw erbeutet werden. Geschätzter Schaden: zwischen 150.000 und 200.000 Euro. Alles nicht so schlimm fanden die Richter. Schließlich gibts ja den Migrantenbonus.
Wenn Sie in Deutschland ein Fahrzeug ohne Führerschein fahren und von der Polizei angehalten werden, dann gibts Ärger - wenn Sie keinen Migrationshintergrund haben. Wenn Türke Ahmet Ö. (38), der derzeit Strafverfahren wegen Bedrohung, Beleidigung und wegen Betruges laufen hat, in Deutschland mit seinem protzigen Bentley ohne Führerschein geblitzt wird - dann schlucken deutsche Richter und lassen den Mann laufen. Nochmals: Türke Ahmet Ö. wurde ohne Führerschein erwischt und geblitzt - ohne Folgen! Freispruch! Unglaublich - Ein Urteil im Namen, aber ganz sicher ohne Rückendeckung des Volkes.
Über 10.000 Schnäppchenjäger, die zwischen April 2003 und September 2005 bei Ebay im Internet Markenartikel ersteigert haben, bekamen umgehend ein Paket aus Mainaschaff (Kreis Aschaffenburg). Von dort aus lief, weitgehend in türkischer Hand, ein schwunghafter Handel mit gefälschter Ware, Textilien, Schuhen, Handtaschen und Accessoires, unter dem Namen und mit Markenzeichen weltbekannter Hersteller. Für mehr als 3000 nachgewiesene Betrugsfälle wurden die Türken Ende 2009 verurteilt - zu einer milden Bewährungsstrafe.
Wie überall in Europa gilt auch in den Niederlanden eigentlich das Recht für alle Bürger gleich - zumindest auf dem Papier. Und wie überall in Europa gibt es für Moslems auch in den Niederlanden Sonderrechte. 2009 berichtete das NRC Handelsblad, in den Niederlanden gelte für Moslems jetzt landesweit die Scharia (islamisches Recht). Ein Autor aus dem islamischen Kulturkreis hatte das für die Zeitung nachrecherchiert: Jede Woche werden danach minderjährige Mäödchen in den Niederlanden von Mohammedanern zwangsvergheiratet. Und die Polygamie unter Moslem-Männern wird zum Normalfall. Es gibt inzwischen auf allen Gebieten zwei parallele Rechtssysteme.
Offenbar im Zuge der «Liechtensteinaffäre» war das Nürnberger Hauptzollamt in den Besitz von Datenträgern gelangt, aus denen sich Geldflüsse zwischen hier lebenden Ausländern und Banken in ihren Heimatländern ergaben. Ein Datenabgleich führte die Ermittler zu 73 «Stütze-Empfängern» in Mittelfranken, gegen die auch die Staatsanwaltschaft wegen Betruges ermittelt. Es waren meist Türken. Ein Beispiel: Sechs Jahre lang zahlte eine in Nürnberg wohnende Türkin, die von 1998 bis 2004 von Arbeitslosengeld und -hilfe lebte, 49.000 Euro an ihre Verwandten in der Türkei. Als die Bundesagentur für Arbeit dahinterkam, verlangte die Behörde Teile des Geldes – 31.000 Euro – von der früheren Grundig-Mitarbeiterin zurück. Doch diese Rückforderung wollte die Mutter zweier Kinder nicht hinnehmen. Sie zog vor das Sozialgericht und bekam dort recht. Andere Türken verschoben bis zu 160.000 Euro und zwar als Sozialhilfeempfänger. Das Gericht entschied nun: Das alles sei als "kulturelle Besonderheit" der Türken zu "respektieren" und voll in Ordnung.
Muslime genießen überall Sonderrechte - vor Gericht bekommen sie in westlichen Ländern etwa den Mogrationsbonus und die westliche Politik hofiert diese Menschengruppe wie keine andere. Mitbürger dieses Kulturkreises werden auch von Banken hofiert. In Deutschland etwa hat die Deutsche Bank eigene Filialen für türkische Mitbürger, in denen türkisch gesprochen wird und wo die Mitbürger gesüßten Tee bekommen. Vor allem gibt es dort Sonderrechte für türkische Kunden, die deutsche Kunden nicht bekommen - kostenlose Überweisungen in die Türkei etwa. Solche Sonderrechte genießen Bankkunden auch in Großbritannien. Weil Moslems gemäß ihrer Ideologie ja angeblich keine Zinsen bezahlen dürfen, bezahlen Moslems keine Überziehungszinsen - die bürdet man den Nicht-Moslems auf, die für Muslime mitzahlen dürfen. Beispiel Lloyds Bank: Da zahlen Mohammedaner beim Überziehen des Kontos nur 15 Pfund - Nicht-Mohammedaner aber 200. Allah-uh Akhbar!
Kennen Sie den alten Spruch »Verbrechen lohnt sich nicht«? Bevor Sie die nachfolgenden Zeilen lesen, sollten Sie vielleicht erst einmal Ihren Arzt oder Apotheker danach fragen, ob Sie auch wirklich ganz gesund sind. Wenn Sie sich leicht aufregen, dann lesen Sie jetzt bitte NICHT weiter. Straßenräuber, Vergewaltiger und Mörder bekommen nämlich in Europa von Gerichten sogenannte Prepaid-Kreditkarten mit Guthaben. Finanziert wird das aus Steuermitteln. In den Genuss der Steuergelder – pro Person bis zu 5.550 Euro – kommen in Europa allerdings nur kriminelle Zuwanderer. Da gibt es einen ganz sicheren Geheimtipp. Nein, Sie müssen nicht etwa arbeiten. Jedenfalls keinesfalls ehrliche Arbeit verrichten. Aber haben Sie vielleicht schon einmal einen Menschen getötet? Oder könnten Sie zumindest als Straßenräuber oder Einbrecher tätig werden? Oder als Vergewaltiger? Das wird nämlich ganz offiziell aus Steuergeldern mit mit zu 5.550 Euro belohnt. Nochmals: Das alles gibt es vom Staat nur für zugewanderte Kriminelle! Cash für zugewanderte Verbrecher! Je schlimmer das Verbrechen, desto mehr Kohle gibt es... Sie glauben das nicht? Wo gibts das Geld in Europa? Und wie funktioniert das alles? HIER weiterlesen...
Den Preis für diese verfehlte Politik zahlen – wieder einmal – die Bürger und nicht verachtenswerte Politiker, die dank Leibwächtern, Fahrdienst und Wohnorten weit ab von den Brennpunkten der Großstädte die Folgen ihrer Politik nie selber tragen müssen. Europa ist ein Staatenverbund, der die Sicherheit seiner Bürger nicht mehr gewährleisten kann. Und in Europa wird die Ungleichheit von ethnischen Europäern und Zuwanderern immer weiter zementiert. Ethnische Europäer sind Menschen zweiter Klasse. Irgendwann werden sie es merken und aufwachen.
Udo Ulfkotte
Überall in Europa behandeln Gerichte ethnische Europäer inzwischen ganz bewusst als Menschen zweiter Klasse. Es gibt ganz offen Verständnis für Zuwanderer, die der "Ehre" halber ihre Frauen und Töchter ermorden, europäische Frauen vergewaltigen oder Europäer mit Messern überfallen. Woher sollen sie denn auch wissen, dass das alles in Europa verboten ist? Auch wer einem ethnischen Europäer einfach so den Kiefer bricht, der wird vor Gericht als "Kulturbereicherer" gefeiert. Und wer auf dem Körper seiner Kinder brennende Zigarettenkippen ausdrückt, der muss Strafe in Europa nicht fürchten, solange er nur aus dem Orient kommt. Ein ethnischer Deutscher, der einige Gummibärchen geklaut hatte, muss dagegen für sechs Monate ins Gefängnis (Urteil vom Februar 2010). Auch wer sich als Europäer gegen die Messerangriffe von Zuwanderern wehrt, wird sofort ins Gefängnis gesteckt, während die Täter Bewährungsstrafen bekommen. Eine erschreckende Bestandsaufnahme aktueller Fälle. Stellen Sie sich bei jedem der nachfolgend dargestellten Beispiele einfach einmal vor, ein ethnischer Europäer wäre der Täter gewesen. Alle Fälle stammen aus den letzten Wochen.
Überall in Europa sind Europäer inzwischen Menschen zweiter Klasse. Zeitgleich sprechen immer mehr europäische Richter Urteile im Namen, aber ohne Rückendeckung des Volkes.
Da hat der 25 Jahre alte muslimische Mitbürger Shamso Miah in Großbritannien nicht in einer Schlange vor einem Bankschalter der Lloyds Bank anstehen wollen, drängelte sich frech vor. Er kam gerade aus der Moschee und hatte es eilig. Einem Briten, der ihn höflich auf sein unkonventionelles und rücksichtsloses Verhalten ansprach, zertrümmerte er mit seiner Faust die Kieferknochen. Die Richterin, die vor wenigen Tagen über den Fall zu urteilen hatte, heißt Cherie Blair. Sie ist die Ehefrau des früheren britischen Premierministers Tony Blair. Und Cherie Blair ließ den Mann, der zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war (!), mit einer Ermahnung laufen. Und zwar mit der ausdrücklichen Begründung, dass er ja ein religiöser Muslim sei. Religiöse Muslime, so die Richterin, genießen in Europa Sonderrechte. Cherie Blair sagte allen Ernstes bei der Urteilsverkündung: "You are a religious man and you know this is not acceptable behaviour.” (etwa: Sie sind ein Mensch mit religiösen Grundüberzeugungen und wissen auch so, dass Ihr Verhalten unakzeptabel ist). Das Opfer des brutalen Schlägers versteht unterdessen die Welt nicht mehr. Vier Wochen lang konnte der Mann nach dem Kieferbruch nur Suppe essen, sechs Wochen konnte er nicht zur Arbeit gehen. 200 Pfund Strafe muss der Täter nun an die Staatskasse zahlen - das sind umgerechnet 228 Euro. Stellen Sie sich einmal vor, ein ethnischer Brite würde einem zugewanderten Muslim mit Faustschlägen einfach so den Kiefer brechen. Glauben Sie allen Ernstes, der Täter würde dann mit 228 Euro Strafe davonkommen?
Nie zuvor hat man in Großbritannien einen straffällig gewordenen Gläubigen der anglikanischen Kirche unter Hervorhebung seines Glaubens wieder auf die Menschheit losgelassen. Und deshalb sorgt das Urteil - wie viele andere - in der ethnischen britischen Bevölkerung für Aufsehen.
Die von Muslimen ausgehende Kriminalität steigt nach offiziellen britischen Angaben rasend schnell: 1991 gab es in ganz Großbritannien nur 1.959 muslimische Häftlinge, acht Jahre später waren es 1999 mit 4.335 schon mehr als doppelt so viele - und heute sind es schon mehr als 10.000. Zwölf Prozent aller in Großbritannien Inhaftierten sind derzeit Muslime - mit steigender Tendenz (insgesamt gibt es derzeit 84.000 Häftlinge). Dabei machen Muslime gerade einmal drei Prozent der Bevölkerung des Landes aus. Nach offiziellen britischen Angaben sind viele dieser Kriminellen Vergewaltiger, die etwa Frauen vergewaltigt haben. Nun gibt es ein wachsendes Problem mit diesen islamischen Vergewaltigern: Eigentlich müssten alle inhaftierten Sexualstraftäter an Gesprächskreisen mit Psychologen teilnehmen und an einer Gruppentherapie. Immer mehr Moslems weigern sich aber im Gefängnis, sich therapieren zu lassen. Und zwar mit Berufung auf den Islam-Ideologie, weil Sexualstraftaten von Muslimen laut Koran angeblich nicht diskutiert werden dürfen. Das stimmt zwar nicht, aber dem Druck der Mitbürger wurde inzwischen nachgegeben.
Dabei haben viele kriminelle Muslime vor Gericht nur Hohn und Spott für unser Rechtssystem übrig. Schließlich anerkennt ein wachsender Teil von ihnen in Europa unser Rechtssystem nicht, will nur unter dem islamischen Rechtssystem (Scharia) leben. Moslemische Kriminelle stehen in Großbritannien inzwischen immer öfter nicht einmal mehr auf, wenn sie sich vor Gericht verantworten müssen. Sie verachten uns und zeigen selbst vor Richtern keinen Respekt mehr, sind sogar noch stolz darauf. Wie die Londoner Zeitung Daily Mail berichtete, sind britische Richter ratlos und überfordert.
Auch dieses Urteil schockierte in den vergangenen Tagen viele Europäer: Der Iraker Mohammed Ibrahim, 32, ist laut Gericht ein Totschläger. Er hat mit seinem Auto die 12 Jahre alte Britin Amy Houstion beim Rasen angefahren, keinen Krankenwagen gerufen und das schwer verletzte Kind einfach im Straßengraben elendig sterben lassen. Britische Gerichte ordneten daraufhin die Deportation des Irakers in sein Heimatland an. Doch der Iraker wusste Rat - er zeugte zwei uneheliche Kinder, rief den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof an. Und nun kam das Urteil: Es verstößt angeblich gegen die Menschenwürde des Totschlägers, den Asylbewerber aus Großbritannien zu werfen. Schließlich habe er ja noch schnell zwei Kinder gezeugt. Und deshalb müssen die Briten ihm nun sogar noch Asyl geben (!) und Sozialhilfe zahlen. Nur seine Fahrerlaubnis dürften sie für einige Monate einbehalten, wenn er denn eine hätte.
Wie lang geht ein ethnischer Europäer ins Gefängnis, der immer wieder ein 12 Jahre altes Mädchen vergewaltigt, Tag für Tag? Drei Jahre, fünf Jahre, acht Jahre? Moslem Yusuf Mangera kann Ihnen sagen, wie lange er ins Gefängnis muss. Der Mann gab Koranunterricht in britischen Moslemfamilien. Und im Koranunterricht vergewaltigte er immer wieder ein kleines Mädchen, während das Kind im Koran las. Immer wieder. Yusuf Mangera wurde zu zwei Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Das wars. Unter Anrechnung seiner Untersuchungshaft ist er in wenigen Wochen schon wieder auf freiem Fuß.
Baha Uddin ist ein zugewanderter Moslem, der im Norden von London neben einer christlichen Kiche lebt. Der Mann fordert beständig von den Christen in seiner neuen Heimat mehr Toleranz ein - nur selbst will der Moslem nicht tolerant gegenüber seinen Mitmenschen sein. So hat er sich bei der Gemeinde über die Kirche in seiner Nachbarschaft beschwert. In dieser singen an den Wochenenden Christen. Das hört der Moslem Baha Uddin. Und er fordert die Christen dazu auf, ihn und seine Tochter, die wegen der "schlimmen Christenlieder" angeblich nicht mehr im Garten spielen könne, nicht weiter so grausam zu quälen. Die Gemeinde hatte nun ein Einsehen: Dem Zuwanderer aus dem islamischen Kultutrkreis zuliebe wurden die Londoner Christen Ende 2009 dazu aufgefordert, in ihren Messen nicht mehr (oder wenn überhaupt noch, dann nur ganz leise!) zu singen. Nur noch maximal 20 Minuten dürfen die Christen jetzt pro Woche in der Kirche singen, bei Nichtbeachtung drohen 2.250 Pfund Strafe und Schließung. Die Kirche wird wohl geschlossen werden - damit Baha Uddin endlich seine verdiente Ruhe vor den intoleranten Christen hat.
Ähnlich Unfassbares passiert in Österreich: Als "allgemein begreiflich" hat das Gericht in Wien im Januar 2010 den Mordanschlag eines gebürtigen Türken auf seine Frau bezeichnet. Sie wollte sich scheiden lassen, der Mann stach mehrmals zu. Weil sich seine Ehefrau von ihm trennen wollte und ihm am 12. Oktober 2009 die Scheidungspapiere präsentierte, hatte der 46-jährige Familienvater zu einem Messer gegriffen. Er stach seiner Frau damit über ein Dutzend Mal in Kopf, Brust und Hals. Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischen warf. Die Justiz billigte dem Täter nun allen Ernstes zu, in einer "allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung" gehandelt zu haben.
Auch wer als Türke in Österreich seine Kinder bestialisch quält, sogar brennende Zigarettenkippen auf ihren Körpern ausdrückt, stößt auf großes Wohlwollen der Richter - wenn man seine Tat nur mit der Islam-Ideologie begründet und darauf hinweist, dass man Zuwanderer ist: Vor Gericht in Österreich: Furcht, Gewalt, Drohungen und mittelalterliche Methoden begleiten zwei türkische Mädchen seit jeher in den eigenen vier Wänden. Der angeklagte Vater, ein kräftig gebauter türkischer Restaurantbesitzer, legt großen Wert auf Tradition und Religion. Der Islam steht im Zentrum. Von diesen Werten wollen die Schwestern aber nichts wissen. Im ethnisch und geschlechtlich gemischten Freundeskreis wurde stets auf die alten Werte "gepfiffen": Die Mädchen rauchten, gingen auf Partys, trafen sich mit Burschen und genossen die westliche Welt. Der Vater brannte den Töchtern den Islam dann mit Zigaretten auf ihre Körper: Laut Aussagen soll er sogar Zigaretten an deren Schenkel ausgedrückt haben. Die Mutter sah tatenlos zu! "Ich wollte ihnen zu einem besseren Leben verhelfen", sagte er. Dieser Plan beinhaltete eine Reise in die Türkei. "Dort bin ich zwangsweise verlobt worden", so die 18-Jährige. Die Ehe kam nicht zustande. Das Urteil für den unzivilisierten Barbaren im Februar 2010: 10 Monate auf Bewährung.
Islamische Vergewaltiger kriegen in Europa fast durchweg Bewährungsstrafen, Beispiel Schweiz: Migrantenbonus für einen Türken vor einem Gericht in Zürich: Die Tat ereignete sich in der Nacht auf den 12. Februar 2008. Ein bereits vorbestrafter Türke sprach in einem Restaurant an der Zürcher Langstrasse eine 17-jährige Schweizerin an und folgte ihr auf die Toilette. Als die junge Frau seine 50 Franken für sexuelle Dienste ablehnte, drängte er sie in eine Toilettenkabine und vergewaltigte sie. Als die Frau kurz darauf die Polizei anrief, drohte der Täter damit, sie umzubringen. Weil der Angeklagte geständig war und sich bei seinem Opfer entschuldigt hatte, kam er beim Zürcher Bezirksgericht mit einer Bewährungstrafe davon.
Beispiel Schweden: In Linköping (Zentralschweden) haben zwei junge Mitbürger ein 10 Jahre altes Mädchen vergewaltigt. Die Tat ist unstrittig. Und dennoch passiert - nichts. Denn die jungen Mitbürger sind erst 12 und 13 Jahre alt. Sie sind aber erst von 15 Jahren an in Schweden strafmündig. Und deshalb wird sie nicht einmal die Polizei verhören oder ermahnen, weil das angeblich ihrer weiteren Entwicklung schweren Schaden zufügen könnte. Die Schweden sind entsetzt darüber, wie weit es in ihrem Land, das inzwischen die höchste Vergewaltigungsrate in Europa hat (6 Prozent der Schwedinnen wurden nach offiziellen Angaben 2008 vergewaltigt) schon gekommen ist.
Nicht anders ist es in Deutschland: Vergewaltiger werden in Deutschland mit Gefängnis bestraft. Und zwar auch im Falle versuchter Vergewaltigung, die nur wegen der Gegenwehr des Opfers nicht ausgeführt werden konnte. Nicht so bei Türken: In Neu-Ulm hat ein Gericht einen türkischen Taxifahrer, der nach einer Fahrt nächtlich in die Wohnung seines Fahrgastes eingedrungen war und die Frau gegen ihren Willen zu vergewaltigen versuchte, im Januar 2010 nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Zu einer milden Bewährungsstrafe wurde vom Gifhorner Amtsgericht Ende 2009 auch ein aus dem Nahen Osten zugewanderter, streng religiöser Vergewaltiger verurteilt. Der Mann habe sich - so die Richter - in einem "Verbotsirrtum" befunden. Wie sollte der Mann wissen, dass man Frauen hier in Deutschland nicht vergewaltigen darf, zumal, wenn man ihnen auch noch ein wenig Geld für Sex zusteckt... Das Urteil wurde von anderen Moslems mit wohlwollendem Interesse aufgenommen.
Migrantenbonus nennt man es, wenn ethnische Deutsche und Zuwanderer für eine Straftat vor Gericht völlig anders behandelt werden. Der Migrationsbonus, den 2009 ein Iraker im holsteinischen Neumünster bekommen hat, der könnte in die deutschen Geschichtsbücher eingehen: Er hat sich an einem 12 Jahre alten Mädchen vergangen - und hat dafür vom Richter eine milde Bewährungsstrafe bekommen. Der Richter hielt dem Kinderschänder seine Jugend (19) Jahre zu Gute. Das Signal an andere zugewanderte Kinderschänder dürfte klar sein: Einmal darf man in Deutschland problemlos ein Mädchen vergewaltigen.
In Deutschland wird ein deutscher Gummibärchenklauer heute härter bestraft als ein zugewanderter Messerstecher oder Vergewaltiger, ein Urteil vom Februar 2010: Sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung: Ein Düsseldorfer Versicherungsfachwirt (39) muss nun so lange ins Gefängnis, weil er Lakritz-Bonbons und Geburtstagskarten stahl. Seine Beute: Eine Packung Lakritz-Dragees für 5,69 Euro nahm er am 19. April 2009 in einem Derendorfer Kaufhaus an sich, Geburtstagskarten für insgesamt 9,75 Euro steckte er am 8. Mai 2009 in einem City-Kaufhaus ein. Zu blöd, wenn man Daniel, Rüdiger oder Kevin heißt, der kleine Ali oder Mehmet wäre garantiert vor einem deutschen Gericht mit einem Freispruch davon gekommen!
In Bad Kissingen hat ein Türke versucht, einen Bundeswehrsoldaten zu ermorden. Das Opfer leidet noch heute unter den schweren Folgen der schweren Verletzungen. Der Türke bekam 2009 - wie bei diesen liebreizenden Mitbürgern meist üblich - vor Gericht natürlich nur eine geringe Bewährungsstrafe. Sein Opfer war ja "nur" ein Bundeswehrsoldat, der nach der Tat fast in seinem Blut ertrunken wäre...
Bei Zuwanderern gibt es fast immer Bewährung für Beinahe-Mode, Beispiel Mehmet B.: Der Türke ist ein Musterexemplar an Integrationsresistenz mit 38 Ermittlungsverfahren und vier Vorstrafen, hat als “harte Strafe” dafür, dass er einem Mann den Schädel zertrümmerte und ihn fast umbrachte, sechs Monate auf Bewährung erhalten. Das Opfer versteht seither die Welt nicht mehr: “Der Täter kommt frei, aber ich werde mein Leben lang unter den Folgen leiden.”
Gleichzeitig werden Menschen wie der Deutsche Sven G., die in Notwehr handeln und noch nie zuvor auffällig geworden sind, von deutschen Richtern gnadenlos ins Gefängnis geschickt. Es scheint so, als ob vielen Richtern in Deutschland jegliches gesundes Rechtsverständnis abhanden gekommen ist – und das, obwohl sie ihre Urteile angeblich im Namen des Volkes sprechen.
Ein brutaler 25-jähriger Algerier, den das Lindauer Amtsgericht bereits mehrfach wegen grundloser Prügel-Attacken auf deutsche Frauen verurteilt hat, wurde 2009 mit unglaublicher Milde vor Gericht behandelt und gleich wieder freigelassen. Sofort war er wieder auf Lindaus Straßen zum Verprügeln von Frauen unterwegs. Zuvor hatte es eine ganze Reihe von Anklagen und Strafen gegen ihn gegeben. Zwar hatte das Amtsgericht Lindau dennoch Haftbefehl beantragt (unter anderem wegen Fluchtgefahr), jedoch hat das Landgericht dem Amtsgericht in diesem Fall ein weiteres Mal widersprochen. Der Fall stellt sich wie folgt dar: Der Deutsch-Algerier hatte im Sommer 2007 ein 18-jähriges Mädchen grundlos krankenhausreif geprügelt. Deswegen hatte ihn das Amtsgericht Lindau im Frühjahr 2008 zu einer Haftstrafe von 25 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen legte der Anwalt des jungen Mitbürgers aus dem islamischen Kulturkreis Berufung ein, weshalb der Fall im Spätsommer 2008 noch einmal vor dem Landgericht in Kempten verhandelt wurde. Die dritte Strafkammer dort milderte die Freiheitsstrafe zu einer 23-monatigen Bewährungsstrafe ab. Der Algerier läuft frei herum - und der Algerier schlägt weiterhin hemmungslos zu... was soll den schon passieren?
Sie glauben immer noch nicht, dass es einen Migrationsbonus und mildere Strafen für Zuwanderer als für ethnische Deutsche gibt? Tag für Tag fällen deutsche Richter Urteile im Namen, aber ohne Rückendeckung des Volkes und behandeln selbst zugewanderte Vergewaltiger mit windelweichen Samthandschuhen, Beispiel Neuburg: Dort haben die Richter unlängst einen 28 Jahre alten türkischen Vergewaltiger wegen dessen "kulturell geprägter Erziehung" jetzt nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann hat seiner mit ihm zwangsverheirateten Frau (inzwischen geschieden), die keinen Geschlechtsverkehr wollte, bei der Vergewaltigung auch noch auf den Kopf geschlagen. Selbst die Staatsanwältin berücksichtigte, dass der Täter in einem türkischen Kulturkreis aufgewachsen war, in dem Vergewaltigung in der Ehe bis 2005 laut dortiger Rechtsprechung nicht strafbar war. Somit hätte der Angeklagte für seine Tat kein Schuldbewusstsein. Also das Signal an unsere Zuwanderer: In Deutschland gilt zwar der Rechtsgrundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", aber wenn ihr Zuwanderer vor Gericht nachweisen könnt, dass ihr eine "kulturell geprägte Erziehung" in einem islamischen Land genossen habt, dann kriegt ihr den Migrationsbonus und könnt hier machen, was ihr wollt! Beispiel: Das Abhacken von Händen ist weder im Jemen noch in Saudi-Arabien bei Dieben verboten. Wenn also demnächst ein Jemenite oder Saudi in Deutschland einen Dieb erwischt, kann er ihm gleich eine Hand abhacken - und dafür in Deutschland nicht bestraft werden. So die offenkundige Logik der deutschen Richter, weil das ja im Herkunftsland nicht unter Strafe steht. Mehr noch: Jeder Moslem aus Iran darf demnach von sofort an in Deutschland alle Kreuze zerstören - auch das steht in seinem Herkunftsland Iran ja nicht unter Strafe.
Was passiert wenn ein Glatzkopf mit Bomberjacke in Deutschland ein Hakenkreuz auf die Wand einer Synagoge schmiert? Der Haftrichter wird tätig, die Menschen bilden Lichterketten gegen Rechtsextremismus und die Medien sind erschüttert. Und was passiert, wenn ein Algerier eine Synagoge in Dresden angreift und Hakenkreuze auf die Wand einer Synagoge schmiert? Nichts - der 39 Jahre alte Algerier wurde vom Haftrichter laufen gelassen.
Stellen Sie sich einmal vor, ein deutscher Junge würde 14 Menschen bei verschiedenen Anlässen zusammenschlagen. Oder er würde 14 Mal bei verschiedenen Einbrüchen erwischt. Was würde mit so einem Intensiv-Straftäter wohl geschehen? Ein inzwischen 35 Jahre alter Türke hat schon 13. (!) Vorstrafen im Strafregister eingetragen und wurde dann mit einer multikulturellen Einbrecher-Gruppe erwischt, die mehr als 20 Einbrüche verübte. Und die Richter? Sie schickten den Türken im Januar 2010 wieder einmal mit einer Ermahnung nach Hause.
Ein anderer unglaublicher Fall: Rudolf Arning ist verzweifelt. Der Inhaber der Baufirma Holstein Gleis- und Tiefbau will sein Unternehmen jetzt verkaufen – weil ihn das Arbeitsgericht zwingt, Verbrecher wieder einzustellen. Erst hat ein Iraner nachweislich Firmengelder veruntreut, Arning spricht von rund 200.000 Euro. Dann hat ein Freund des Iraners Diesel für rund 20.000 Doch jetzt soll Arning auf Anordnung eines deutschen Gerichts den Dieseldieb wieder einstellen. Das Arbeitsgericht urteilte: Die Verfehlungen des Mannes in der Vergangenheit seien ja kein Hinweis darauf, dass er auch in Zukunft weiter klaut. „Ein unfassbares Urteil!“ findet Arning. Vor allem weil der Bruder des geschassten Poliers den Betriebsleiter, der ihn überführte, noch an Leib und Leben bedrohte. „Wenn ich die Aussagen nicht zurückziehe, werde er mit seinem Bagger ein Loch graben und meine Leiche darin verscharren“, soll der Bruder gesagt haben.
Ausländer, die in Deutschland Straftaten verüben, müssen nach deutschen Gesetzen in ihr Heimatland abgeschoben werden, wenn sie zu einer Haftstrafe von mehr als 36 Monaten verurteilt werden. Dann geht es aus dem Knast direkt zurück in die Heimat. Doch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat Ende 2009 der Klage eines 38-jährigen Türken, der wegen eines brutalen Mordes immerhin zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, gegen seine Ausweisung stattgegeben. Beklagte war die Stadt Kornwestheim. Sie hatte - wie im Gesetz gefordert - die Ausweisungsverfügung erlassen. Der 1971 in der Türkei geborene Mann sollte nach dem Verbüßen seiner Haftstrafe in sein Geburtsland deportiert werden. Doch die gutmenschlichen Richter fanden, die Stadt müsse erst einmal nachweisen, dass der Mörder nach der Haftzeit wieder eine Gefahr für die Bürger werden könne.
Täterschutz ist in Deutschland eben viel wichtiger als Opferschutz. Das bekommen jetzt die Verwandten des 2003 von einem Türken ermordeten deutschen Elite-Polizisten Roland Krüger zu spüren. 2003 ermordete Yassin Ali K. den Berliner Roland Krüger. Eigentlich wurde Yassin Ali K. zu lebenslanger Haft verurteilt. Das findet man nun aber schon bei den multikulturellen Behörden wieder ungerecht und viel zu hart, denn der Migrationsbonus muss ja auch irgendwie berücksichtigt werden. Also "prüft" man, ob der jetzt 39-Jährige Polizistenmörder nicht wieder das Gefängnis verlassen darf. Die Berliner Justiz findet das bei unserem ausländischen Mitbürger völlig "normal". Man will dem Mitbürger "Erleichterung" durch Ausgang in die Freiheit gewähren - nach den Verwandten des Opfers fragt niemand mehr.
Und das Amtsgericht Heilbronn hat 2009 das Verfahren gegen zwei türkischstämmige Schüler wegen des Grölens judenfeindlicher Parolen eingestellt. Die beiden Jugendlichen hätten keine Ahnung von politischen Hintergründen gehabt, sagte die Richterin zur Begründung. Sie seien zwei nicht vorbestrafte „Kindsköpfe“.
Wenn Menschen in Deutschland ein Haus anzünden wollen, in dem türkische Mitbürger wollen, dann überbieten sich deutsche und türkische Medien sofort in der Berichterstattung. Wenn eine mehrfach vorbestrafte türkische Kriminelle ein Haus mitsamt Bewohnern anzünden will, dann interessiert das niemanden mehr - und die Frau darf nach Zahlung von 700 Euro vor Gericht gleich wieder nach Hause gehen. Dazu eine Randbemerkung vom Prozess aus der Ahlener Zeitung 2009: "Von Beginn der Verhandlung an wirkte die Angeklagten aus Rheine aggressiv und verlangte einen Dolmetscher. Der Strafrichter unterhielt sich mühelos mit ihr auf Deutsch und befragte sie nach dem Grund ihres Verlangens - sie lebt seit 1980 in Deutschland. „Seit Jahren spreche ich deutsch, werde aber nicht verstanden, deswegen habe ich meine Kinder nicht bei mir.“ Richter Langhans diktierte für das Protokoll: „Das Gericht hat keine Probleme, sich mit der Angeklagten auf Deutsch zu unterhalten.“
Ein 43 Jahre alter türkischer Krimineller wurde 2009 vom Bochumer Schöffengericht zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt. Der Türke hatte für acht Menschen Pässe gefälscht. Die dienten dann betrügerischen Auto-Finanzierungen - Zweck des Ganzen waren bandenmäßige Betrügereien in Deutschland, auch in Bochum und Umgebung. Die Pass-Käufer hatten sich mit ihrer falschen Identität Kredite für die Finanzierung teurer Autos erschlichen und dann die fälligen Raten nicht bezahlt. Allein durch die gelieferten Pässe des jetzt verurteilten Türken konnten zwölf Pkw erbeutet werden. Geschätzter Schaden: zwischen 150.000 und 200.000 Euro. Alles nicht so schlimm fanden die Richter. Schließlich gibts ja den Migrantenbonus.
Wenn Sie in Deutschland ein Fahrzeug ohne Führerschein fahren und von der Polizei angehalten werden, dann gibts Ärger - wenn Sie keinen Migrationshintergrund haben. Wenn Türke Ahmet Ö. (38), der derzeit Strafverfahren wegen Bedrohung, Beleidigung und wegen Betruges laufen hat, in Deutschland mit seinem protzigen Bentley ohne Führerschein geblitzt wird - dann schlucken deutsche Richter und lassen den Mann laufen. Nochmals: Türke Ahmet Ö. wurde ohne Führerschein erwischt und geblitzt - ohne Folgen! Freispruch! Unglaublich - Ein Urteil im Namen, aber ganz sicher ohne Rückendeckung des Volkes.
Über 10.000 Schnäppchenjäger, die zwischen April 2003 und September 2005 bei Ebay im Internet Markenartikel ersteigert haben, bekamen umgehend ein Paket aus Mainaschaff (Kreis Aschaffenburg). Von dort aus lief, weitgehend in türkischer Hand, ein schwunghafter Handel mit gefälschter Ware, Textilien, Schuhen, Handtaschen und Accessoires, unter dem Namen und mit Markenzeichen weltbekannter Hersteller. Für mehr als 3000 nachgewiesene Betrugsfälle wurden die Türken Ende 2009 verurteilt - zu einer milden Bewährungsstrafe.
Wie überall in Europa gilt auch in den Niederlanden eigentlich das Recht für alle Bürger gleich - zumindest auf dem Papier. Und wie überall in Europa gibt es für Moslems auch in den Niederlanden Sonderrechte. 2009 berichtete das NRC Handelsblad, in den Niederlanden gelte für Moslems jetzt landesweit die Scharia (islamisches Recht). Ein Autor aus dem islamischen Kulturkreis hatte das für die Zeitung nachrecherchiert: Jede Woche werden danach minderjährige Mäödchen in den Niederlanden von Mohammedanern zwangsvergheiratet. Und die Polygamie unter Moslem-Männern wird zum Normalfall. Es gibt inzwischen auf allen Gebieten zwei parallele Rechtssysteme.
Offenbar im Zuge der «Liechtensteinaffäre» war das Nürnberger Hauptzollamt in den Besitz von Datenträgern gelangt, aus denen sich Geldflüsse zwischen hier lebenden Ausländern und Banken in ihren Heimatländern ergaben. Ein Datenabgleich führte die Ermittler zu 73 «Stütze-Empfängern» in Mittelfranken, gegen die auch die Staatsanwaltschaft wegen Betruges ermittelt. Es waren meist Türken. Ein Beispiel: Sechs Jahre lang zahlte eine in Nürnberg wohnende Türkin, die von 1998 bis 2004 von Arbeitslosengeld und -hilfe lebte, 49.000 Euro an ihre Verwandten in der Türkei. Als die Bundesagentur für Arbeit dahinterkam, verlangte die Behörde Teile des Geldes – 31.000 Euro – von der früheren Grundig-Mitarbeiterin zurück. Doch diese Rückforderung wollte die Mutter zweier Kinder nicht hinnehmen. Sie zog vor das Sozialgericht und bekam dort recht. Andere Türken verschoben bis zu 160.000 Euro und zwar als Sozialhilfeempfänger. Das Gericht entschied nun: Das alles sei als "kulturelle Besonderheit" der Türken zu "respektieren" und voll in Ordnung.
Muslime genießen überall Sonderrechte - vor Gericht bekommen sie in westlichen Ländern etwa den Mogrationsbonus und die westliche Politik hofiert diese Menschengruppe wie keine andere. Mitbürger dieses Kulturkreises werden auch von Banken hofiert. In Deutschland etwa hat die Deutsche Bank eigene Filialen für türkische Mitbürger, in denen türkisch gesprochen wird und wo die Mitbürger gesüßten Tee bekommen. Vor allem gibt es dort Sonderrechte für türkische Kunden, die deutsche Kunden nicht bekommen - kostenlose Überweisungen in die Türkei etwa. Solche Sonderrechte genießen Bankkunden auch in Großbritannien. Weil Moslems gemäß ihrer Ideologie ja angeblich keine Zinsen bezahlen dürfen, bezahlen Moslems keine Überziehungszinsen - die bürdet man den Nicht-Moslems auf, die für Muslime mitzahlen dürfen. Beispiel Lloyds Bank: Da zahlen Mohammedaner beim Überziehen des Kontos nur 15 Pfund - Nicht-Mohammedaner aber 200. Allah-uh Akhbar!
Kennen Sie den alten Spruch »Verbrechen lohnt sich nicht«? Bevor Sie die nachfolgenden Zeilen lesen, sollten Sie vielleicht erst einmal Ihren Arzt oder Apotheker danach fragen, ob Sie auch wirklich ganz gesund sind. Wenn Sie sich leicht aufregen, dann lesen Sie jetzt bitte NICHT weiter. Straßenräuber, Vergewaltiger und Mörder bekommen nämlich in Europa von Gerichten sogenannte Prepaid-Kreditkarten mit Guthaben. Finanziert wird das aus Steuermitteln. In den Genuss der Steuergelder – pro Person bis zu 5.550 Euro – kommen in Europa allerdings nur kriminelle Zuwanderer. Da gibt es einen ganz sicheren Geheimtipp. Nein, Sie müssen nicht etwa arbeiten. Jedenfalls keinesfalls ehrliche Arbeit verrichten. Aber haben Sie vielleicht schon einmal einen Menschen getötet? Oder könnten Sie zumindest als Straßenräuber oder Einbrecher tätig werden? Oder als Vergewaltiger? Das wird nämlich ganz offiziell aus Steuergeldern mit mit zu 5.550 Euro belohnt. Nochmals: Das alles gibt es vom Staat nur für zugewanderte Kriminelle! Cash für zugewanderte Verbrecher! Je schlimmer das Verbrechen, desto mehr Kohle gibt es... Sie glauben das nicht? Wo gibts das Geld in Europa? Und wie funktioniert das alles? HIER weiterlesen...
Den Preis für diese verfehlte Politik zahlen – wieder einmal – die Bürger und nicht verachtenswerte Politiker, die dank Leibwächtern, Fahrdienst und Wohnorten weit ab von den Brennpunkten der Großstädte die Folgen ihrer Politik nie selber tragen müssen. Europa ist ein Staatenverbund, der die Sicherheit seiner Bürger nicht mehr gewährleisten kann. Und in Europa wird die Ungleichheit von ethnischen Europäern und Zuwanderern immer weiter zementiert. Ethnische Europäer sind Menschen zweiter Klasse. Irgendwann werden sie es merken und aufwachen.
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Samstag, 17. Oktober 2009
Integration statt Minarett
Von Oskar Freysinger, Nationalrat, Savièse (VS)
Die Vereinbarkeitsprobleme zwischen islamischer und abendländischer Kultur sind überhaupt nicht religiöser, sondern juristischer Art; sie beruhen auf dem Umstand, dass die Scharia der Staatsbildung vorangeht und gewissermassen den Sockel bildet, auf dem der Staat aufgebaut wird (islamische Nomokratie).
Der Islam unterscheidet drei territoriale Zustände: Im Dar el Islam (Land des Friedens) hat der Islam triumphiert und regiert uneingeschränkt. Im Dar el Harb (Land des Krieges) herrschen die Ungläubigen und im Dar el Suhl (in etwa «Land des Waffenstillstands») ist der Islam zwar noch in der Minderheit und muss sich vorläufig anpassen, aber jeder dort lebende Moslem muss alles unternehmen, um dem Islam eines Tages zum Triumph zu verhelfen. Unter diesem Blickwinkel werden Minarette, separate Friedhöfe, aber auch Koranschulen und Moscheen zu extraterritorialen Kleingebieten in unreinem Gebiet, zu vorgeschobenen Brückenköpfen des Islam auf deren – wenn auch bescheidenem – Territorium nur das islamische Gesetz gelten darf.
Geweihtes Land
Im Dar el Islam, dem geweihten Land, auf dem sich der Islam etabliert hat, darf kein die Scharia konkurrierendes Gesetz wie zum Beispiel unser Zivil- und Strafgesetz geduldet werden. Dieses «geweihte Land» des Islam umfasst zurzeit in Europa zahlreiche Stadtteile in Frankreich, Grossbritannien und Deutschland, wo mehrheitlich Moslems leben, umfasst die separaten Friedhöfe, die Moscheen und Koranschulen, die über das Abendland verteilt sind und an Zahl und Umfang zunehmen. Die Minarette sind lediglich die Symbole dieses Vordringens, sie sind so etwas wie die Fähnchen, die Generäle auf ihre Generalstabskarten stecken, um erobertes Gebiet zu kennzeichnen. Das Wort «Minarett» kommt denn auch vom Begriff «El Manar», Leuchtturm, her. Doch diese «Leuchttürme des Jihad» oder «Bajonette des Islam», wie sie der türkische Premierminister Erdogan auch schon genannt hat, werden vom Koran nicht gefordert und spielen im religiösen Ritual des Islam keine Rolle. Der Muezzin ist eine deutlich spätere Erfindung, ermöglicht aber die heutzutage oft bemühte Parallele zu unseren Kirchtürmen bzw. Turmglocken. Die Minarette sind in erster Linie ein weit herum sichtbares Symbol der völligen religiösen Unterwerfung unter eine Doktrin und der damit zusammenhängenden Intoleranz, die auch innerhalb der verschiedenen Strömungen des Islam umstritten ist. Gerade für Aleviten oder säkularisierte Moslems sind Minarette ein Affront und signalisieren, dass sich eine gewisse Ausrichtung des Islam als einzige Repräsentantin dieser Religion in der Schweiz zu positionieren versucht.
Heiliger Krieg
Hinzu kommt, dass im Universalverständnis des radikalen Islam alle Weltgebiete früher islamisch waren und wieder islamisch werden sollen. Dies soll durch den Jihad bewirkt werden, der in 97 Prozent seines Vorkommens im Koran im Sinne eines Heiligen Krieges gegen die Ungläubigen Verwendung findet und nur in drei Prozent als «innerer Kampf», als «geistige Läuterung» oder «Suche» zu verstehen ist. Jeder Ort, von dem aus ein Minarett zu sehen ist, und jedes Gebiet, das von einem Minarett aus überblickt werden kann, soll islamisch werden. Dieser Anspruch verdeutlicht, dass ein von den Europäern oft unterschätztes Bauwerk eine weit grössere Rolle spielt als gemeinhin angenommen.
Ruf des Muezzins
Zurzeit wird in Poitiers, der Stadt, wo Karl Martel 732 die Sarazenen in die Flucht geschlagen hat, ein 21 Meter hohes Minarett errichtet. Lautsprecher sollen ebenfalls eingebaut werden, obwohl sie – so das der Bevölkerung gegebene Versprechen – stumm bleiben sollen. Wozu will man sie dann installieren? Es ist eine Tatsache, dass an zahlreichen Orten, welche den Bau von Minaretten erlaubt haben, heute der Ruf des Muezzins mehrmals täglich erschallt. So zum Beispiel in Granada, Bosnien, Oxford, London, Neu Delhi und sogar Lhassa, der Hauptstadt Tibets. Andernorts gibt es noch Widerstände, denn die Absicht ist klar: Überall auf der Welt soll die islamische Norm gelten und Minarette sind nur die optischen und immer öfter auch lautstarken Vorboten dieses Vordringens. Der islamische Rat Grossbritanniens hat es im März 2008 klar ausgesprochen. Ihm zufolge wird «der Ruf zum Gebet in Zukunft ein integraler Bestandteil Grossbritanniens und Europas sein». Doch dieser Ruf verkündet fünfmal täglich folgendes: «Allah ist der Grösste. Ich bezeuge, dass es keinen Gott ausser Allah gibt. Ich bezeuge, dass Mohammed der Bote Allahs ist. Kommt zum Gebet. Kommt zur Glückseligkeit. Allah ist der Grösste. Es gibt keinen wahren Gott ausser Allah». Daneben sind die Glockentöne unserer Kirchen von bestechender Neutralität, zumal sie grösstenteils die Zeit wiedergeben.
Konkurrierendes Rechtssystem
Was für eine Langzeitabsicht steckt aber hinter diesen gar nicht so unschuldigen Bauten?
Verschiedene Fälle zeigen, dass die abendländischen Demokratien im Namen eines toleranten postmodernen Rechtspluralismus zunehmend bereit sind, zulasten der eigenen territorialstaatlichen Rechtsordnung ein abweichendes und konkurrierendes Rechtssystem auf ihrem Staatsgebiet zu dulden.
Der amerikanische Bundesstaat Michigan verlangt von verschleierten Frauen bei Personenkontrollen keine Lüftung des Schleiers mehr. Damit schafft dessen Regierung auf ihrem Staatsgebiet eine konkurrierende Rechtslage.
Die Asylrekurskommission (heute Bundesverwaltungsgericht) hat anlässlich eines Entscheides befunden, dass «das Schweizer Recht sich nicht anmassen könne, über fremdem Recht zu stehen» und hat in der Folge die Gültigkeit einer in absentia des Ehemannes geschlossenen Ehe zwischen ihm und einer Minderjährigen gutgeheissen.
Beispielhaft für einen problematischen Rechtspluralismus ist der Fall in Deutschland, als eine Richterin einer Frau die Scheidung verweigerte, weil «im Islam die Züchtigung der Ehefrau rechtens» sei.
Beschneidungen von jungen Mädchen werden auch in der Schweiz praktiziert. Sie entsprechen in verschiedenen islamischen Staaten einer straffreien kulturellen Gepflogenheit, gelten in der Schweiz und in anderen westlichen Staaten aber als illegale Genitalverstümmelung.
Ehrenmorde (vor allem an Frauen) werden zumal in islamischen Staaten mit ausgeprägter Sippenstruktur toleriert, derweil die hierfür jeweils vorgebrachten «Rechtfertigungsgründe» (Ehrverletzung durch Ablehnung einer Zwangsheirat, Scheidungswunsch, aussereheliche Sexualkontakte) nach den westlichen Strafrechtsordnungen niemals zulässig wären.
Rechtssystem achten
Der Islam hat nichts anderes vor, als ein der schweizerischen Rechtsordnung widersprechendes und eine völlig andere Auffassung der Menschenrechte vertretendes Recht auf unserem Staatsgebiet einzuführen. Insbesondere im Bereich des Eherechts, der Menschenrechte oder des Strafrechts erweist sich aber die Scharia, wie es auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte feststellte, als mit unserem Rechtsverständnis unvereinbar. Die Akzeptanz des Schleiertragens durch muslimische Lehrerinnen in der Schule oder des gesonderten Badeunterrichts für muslimische Kinder usw. sind Beispiele für Zugeständnisse, die im Namen der Toleranz gegenüber fremden Kulturen gerechtfertigt und darüber hinaus als geringfügig erscheinen mögen, jedoch unter dem rechtlichem Gesichtspunkt eine Büchse der Pandora öffnen.
Hinter der als bescheiden anmutenden Anpassung von Gesetzen und Regeln geht es eigentlich um die Anerkennung eines unserem Rechtssystem völlig fremden Parallelrechts. Mit Blick auf die Zwangsverheiratungen von Minderjährigen etwa wird letztlich in Kauf genommen, dass im Namen der Menschenrechte (korporative Religionsfreiheit) andere Menschenrechte (Eheschliessungsfreiheit) ungestraft verletzt werden können. Unsere liberale Gesellschaft muss unbedingt darauf pochen, dass Angehörige aussereuropäischer Kulturen in unserem Land nicht nur die Eheschliessungsfreiheit vorbehaltlos zu anerkennen haben, sondern unser gesamtes Rechtssystem.
Solange ein Zweifel über die Bereitschaft zu dieser Anerkennung besteht, haben Minarette bei uns nichts zu suchen
Die Vereinbarkeitsprobleme zwischen islamischer und abendländischer Kultur sind überhaupt nicht religiöser, sondern juristischer Art; sie beruhen auf dem Umstand, dass die Scharia der Staatsbildung vorangeht und gewissermassen den Sockel bildet, auf dem der Staat aufgebaut wird (islamische Nomokratie).
Der Islam unterscheidet drei territoriale Zustände: Im Dar el Islam (Land des Friedens) hat der Islam triumphiert und regiert uneingeschränkt. Im Dar el Harb (Land des Krieges) herrschen die Ungläubigen und im Dar el Suhl (in etwa «Land des Waffenstillstands») ist der Islam zwar noch in der Minderheit und muss sich vorläufig anpassen, aber jeder dort lebende Moslem muss alles unternehmen, um dem Islam eines Tages zum Triumph zu verhelfen. Unter diesem Blickwinkel werden Minarette, separate Friedhöfe, aber auch Koranschulen und Moscheen zu extraterritorialen Kleingebieten in unreinem Gebiet, zu vorgeschobenen Brückenköpfen des Islam auf deren – wenn auch bescheidenem – Territorium nur das islamische Gesetz gelten darf.
Geweihtes Land
Im Dar el Islam, dem geweihten Land, auf dem sich der Islam etabliert hat, darf kein die Scharia konkurrierendes Gesetz wie zum Beispiel unser Zivil- und Strafgesetz geduldet werden. Dieses «geweihte Land» des Islam umfasst zurzeit in Europa zahlreiche Stadtteile in Frankreich, Grossbritannien und Deutschland, wo mehrheitlich Moslems leben, umfasst die separaten Friedhöfe, die Moscheen und Koranschulen, die über das Abendland verteilt sind und an Zahl und Umfang zunehmen. Die Minarette sind lediglich die Symbole dieses Vordringens, sie sind so etwas wie die Fähnchen, die Generäle auf ihre Generalstabskarten stecken, um erobertes Gebiet zu kennzeichnen. Das Wort «Minarett» kommt denn auch vom Begriff «El Manar», Leuchtturm, her. Doch diese «Leuchttürme des Jihad» oder «Bajonette des Islam», wie sie der türkische Premierminister Erdogan auch schon genannt hat, werden vom Koran nicht gefordert und spielen im religiösen Ritual des Islam keine Rolle. Der Muezzin ist eine deutlich spätere Erfindung, ermöglicht aber die heutzutage oft bemühte Parallele zu unseren Kirchtürmen bzw. Turmglocken. Die Minarette sind in erster Linie ein weit herum sichtbares Symbol der völligen religiösen Unterwerfung unter eine Doktrin und der damit zusammenhängenden Intoleranz, die auch innerhalb der verschiedenen Strömungen des Islam umstritten ist. Gerade für Aleviten oder säkularisierte Moslems sind Minarette ein Affront und signalisieren, dass sich eine gewisse Ausrichtung des Islam als einzige Repräsentantin dieser Religion in der Schweiz zu positionieren versucht.
Heiliger Krieg
Hinzu kommt, dass im Universalverständnis des radikalen Islam alle Weltgebiete früher islamisch waren und wieder islamisch werden sollen. Dies soll durch den Jihad bewirkt werden, der in 97 Prozent seines Vorkommens im Koran im Sinne eines Heiligen Krieges gegen die Ungläubigen Verwendung findet und nur in drei Prozent als «innerer Kampf», als «geistige Läuterung» oder «Suche» zu verstehen ist. Jeder Ort, von dem aus ein Minarett zu sehen ist, und jedes Gebiet, das von einem Minarett aus überblickt werden kann, soll islamisch werden. Dieser Anspruch verdeutlicht, dass ein von den Europäern oft unterschätztes Bauwerk eine weit grössere Rolle spielt als gemeinhin angenommen.
Ruf des Muezzins
Zurzeit wird in Poitiers, der Stadt, wo Karl Martel 732 die Sarazenen in die Flucht geschlagen hat, ein 21 Meter hohes Minarett errichtet. Lautsprecher sollen ebenfalls eingebaut werden, obwohl sie – so das der Bevölkerung gegebene Versprechen – stumm bleiben sollen. Wozu will man sie dann installieren? Es ist eine Tatsache, dass an zahlreichen Orten, welche den Bau von Minaretten erlaubt haben, heute der Ruf des Muezzins mehrmals täglich erschallt. So zum Beispiel in Granada, Bosnien, Oxford, London, Neu Delhi und sogar Lhassa, der Hauptstadt Tibets. Andernorts gibt es noch Widerstände, denn die Absicht ist klar: Überall auf der Welt soll die islamische Norm gelten und Minarette sind nur die optischen und immer öfter auch lautstarken Vorboten dieses Vordringens. Der islamische Rat Grossbritanniens hat es im März 2008 klar ausgesprochen. Ihm zufolge wird «der Ruf zum Gebet in Zukunft ein integraler Bestandteil Grossbritanniens und Europas sein». Doch dieser Ruf verkündet fünfmal täglich folgendes: «Allah ist der Grösste. Ich bezeuge, dass es keinen Gott ausser Allah gibt. Ich bezeuge, dass Mohammed der Bote Allahs ist. Kommt zum Gebet. Kommt zur Glückseligkeit. Allah ist der Grösste. Es gibt keinen wahren Gott ausser Allah». Daneben sind die Glockentöne unserer Kirchen von bestechender Neutralität, zumal sie grösstenteils die Zeit wiedergeben.
Konkurrierendes Rechtssystem
Was für eine Langzeitabsicht steckt aber hinter diesen gar nicht so unschuldigen Bauten?
Verschiedene Fälle zeigen, dass die abendländischen Demokratien im Namen eines toleranten postmodernen Rechtspluralismus zunehmend bereit sind, zulasten der eigenen territorialstaatlichen Rechtsordnung ein abweichendes und konkurrierendes Rechtssystem auf ihrem Staatsgebiet zu dulden.
Der amerikanische Bundesstaat Michigan verlangt von verschleierten Frauen bei Personenkontrollen keine Lüftung des Schleiers mehr. Damit schafft dessen Regierung auf ihrem Staatsgebiet eine konkurrierende Rechtslage.
Die Asylrekurskommission (heute Bundesverwaltungsgericht) hat anlässlich eines Entscheides befunden, dass «das Schweizer Recht sich nicht anmassen könne, über fremdem Recht zu stehen» und hat in der Folge die Gültigkeit einer in absentia des Ehemannes geschlossenen Ehe zwischen ihm und einer Minderjährigen gutgeheissen.
Beispielhaft für einen problematischen Rechtspluralismus ist der Fall in Deutschland, als eine Richterin einer Frau die Scheidung verweigerte, weil «im Islam die Züchtigung der Ehefrau rechtens» sei.
Beschneidungen von jungen Mädchen werden auch in der Schweiz praktiziert. Sie entsprechen in verschiedenen islamischen Staaten einer straffreien kulturellen Gepflogenheit, gelten in der Schweiz und in anderen westlichen Staaten aber als illegale Genitalverstümmelung.
Ehrenmorde (vor allem an Frauen) werden zumal in islamischen Staaten mit ausgeprägter Sippenstruktur toleriert, derweil die hierfür jeweils vorgebrachten «Rechtfertigungsgründe» (Ehrverletzung durch Ablehnung einer Zwangsheirat, Scheidungswunsch, aussereheliche Sexualkontakte) nach den westlichen Strafrechtsordnungen niemals zulässig wären.
Rechtssystem achten
Der Islam hat nichts anderes vor, als ein der schweizerischen Rechtsordnung widersprechendes und eine völlig andere Auffassung der Menschenrechte vertretendes Recht auf unserem Staatsgebiet einzuführen. Insbesondere im Bereich des Eherechts, der Menschenrechte oder des Strafrechts erweist sich aber die Scharia, wie es auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte feststellte, als mit unserem Rechtsverständnis unvereinbar. Die Akzeptanz des Schleiertragens durch muslimische Lehrerinnen in der Schule oder des gesonderten Badeunterrichts für muslimische Kinder usw. sind Beispiele für Zugeständnisse, die im Namen der Toleranz gegenüber fremden Kulturen gerechtfertigt und darüber hinaus als geringfügig erscheinen mögen, jedoch unter dem rechtlichem Gesichtspunkt eine Büchse der Pandora öffnen.
Hinter der als bescheiden anmutenden Anpassung von Gesetzen und Regeln geht es eigentlich um die Anerkennung eines unserem Rechtssystem völlig fremden Parallelrechts. Mit Blick auf die Zwangsverheiratungen von Minderjährigen etwa wird letztlich in Kauf genommen, dass im Namen der Menschenrechte (korporative Religionsfreiheit) andere Menschenrechte (Eheschliessungsfreiheit) ungestraft verletzt werden können. Unsere liberale Gesellschaft muss unbedingt darauf pochen, dass Angehörige aussereuropäischer Kulturen in unserem Land nicht nur die Eheschliessungsfreiheit vorbehaltlos zu anerkennen haben, sondern unser gesamtes Rechtssystem.
Solange ein Zweifel über die Bereitschaft zu dieser Anerkennung besteht, haben Minarette bei uns nichts zu suchen
Montag, 16. März 2009
Das Minarett - Symbol der Scharia
Minarettverbot: JA, 15.03.2009 21:33
Nur ein Symbol? Einst war sie eine mutige Kämpferin für das freie Wort, die «Neue Zürcher Zeitung», seinerzeit als Bannerträgerin des Liberalismus angetreten. Das ist Vergangenheit.
Neuerdings gerät die NZZ, vor 150 Jahren Vorkämpferin des Initiativ- und Referendumsrechts der Bürger, ins Zittern, wenn 113'000 Bürger ein Minarett-Verbot verlangen. In ihrer Sonntags-Ausgabe vom 8. März jammert die Zeitung: Diese Initiative könnte der EU und der USA (warum eigentlich?) missfallen, sie könnte islamische Länder provozieren. Man müsste sie, das ist aus dem «NZZ am Sonntag»-Kommentar abzuleiten, abwürgen. Zumal das Minarett ja bloss «ein Symbol» sei. Sein Verbot werde ohnehin «nichts ändern». Von irgendeiner Regung, den Schweizern teure Freiheitsrechte zu bewahren, keine Spur.
Bedeutung des Minaretts
In der Tat, das Minarett ist ein Symbol; ein Symbol, wie auch Landesflaggen Symbole sind. Symbole freilich, die jenen, die sich hinter sie scharen, viel bedeuten, die ihr politisches Handeln bestimmen. Der Zürcher «Tages-Anzeiger» hat am 4. März 2009 eine interessante Dokumentation zum Minarett publiziert. Er beschreibt, wie das Minarett anlässlich der Eroberung Konstantinopels 1453 als durch und durch politisches Siegeszeichen an neu eroberter Stätte errichtet wurde - auf der Hagia Sophia, der zuvor wichtigsten Kirche des zerstörten byzantinischen Reiches. Die deutsche Orientalistin Annemarie Schimmel wird zitiert, welche das Minarett als das «sichtbare Zeichen der Gegenwart des Islams in einem neu eroberten Gebiet» etikettiert.
Plattform für den Muezzin
Das Minarett hat dem Muezzin (Ausrufer) als Plattform zu dienen. Vom Minarett aus ruft dieser den Alleinvertretungsanspruch des Islams in die Welt. Nicht unbedingt ein Beitrag zum religiösen Frieden. Von Toleranz ist da nichts zu hören. Welchen «Sieg» will das Minarett eigentlich markieren? Das Minarett steht für die Durchsetzung der Scharia. Das Scharia-Recht bedeutet Schluss mit Gleichberechtigung. Die Scharia postuliert Körperstrafen gegen «unbotmässige» Frauen, die sich der Unterwerfung verweigern wollen. Die Scharia lässt Steinigungen und Zwangsehen zu. Ein Problem, das zunehmend auch die Schweiz trifft. Auch die Beschneidungen von Mädchen werden auf die Scharia zurückgeführt. Vorgänge, die schweizerischem Freiheitsrecht diametral widersprechen. Doch das «liberale Aushängeschild NZZ» hat Angst, solche Bedrohungen, solche Verletzungen schweizerischen Verfassungsrechts auch bloss ins Visier zu nehmen.
Wir kämpfen für diese Freiheitsrechte. Deshalb: Ja zum Minarettverbot in der Schweiz!
Abstimmungs-Komitee »Ja zum Minarettverbot« - Bulletin Nr. 4 / 11.3.09
Postfach 23, 8416 Flaach Telefon 052 301 31 00, Fax 052 301 31 03
Email: info@minarette.ch www.minarette.ch
PC-Konto 90-709288-5 – Herzlichen Dank für Ihrer Spende
Nur ein Symbol? Einst war sie eine mutige Kämpferin für das freie Wort, die «Neue Zürcher Zeitung», seinerzeit als Bannerträgerin des Liberalismus angetreten. Das ist Vergangenheit.
Neuerdings gerät die NZZ, vor 150 Jahren Vorkämpferin des Initiativ- und Referendumsrechts der Bürger, ins Zittern, wenn 113'000 Bürger ein Minarett-Verbot verlangen. In ihrer Sonntags-Ausgabe vom 8. März jammert die Zeitung: Diese Initiative könnte der EU und der USA (warum eigentlich?) missfallen, sie könnte islamische Länder provozieren. Man müsste sie, das ist aus dem «NZZ am Sonntag»-Kommentar abzuleiten, abwürgen. Zumal das Minarett ja bloss «ein Symbol» sei. Sein Verbot werde ohnehin «nichts ändern». Von irgendeiner Regung, den Schweizern teure Freiheitsrechte zu bewahren, keine Spur.
Bedeutung des Minaretts
In der Tat, das Minarett ist ein Symbol; ein Symbol, wie auch Landesflaggen Symbole sind. Symbole freilich, die jenen, die sich hinter sie scharen, viel bedeuten, die ihr politisches Handeln bestimmen. Der Zürcher «Tages-Anzeiger» hat am 4. März 2009 eine interessante Dokumentation zum Minarett publiziert. Er beschreibt, wie das Minarett anlässlich der Eroberung Konstantinopels 1453 als durch und durch politisches Siegeszeichen an neu eroberter Stätte errichtet wurde - auf der Hagia Sophia, der zuvor wichtigsten Kirche des zerstörten byzantinischen Reiches. Die deutsche Orientalistin Annemarie Schimmel wird zitiert, welche das Minarett als das «sichtbare Zeichen der Gegenwart des Islams in einem neu eroberten Gebiet» etikettiert.
Plattform für den Muezzin
Das Minarett hat dem Muezzin (Ausrufer) als Plattform zu dienen. Vom Minarett aus ruft dieser den Alleinvertretungsanspruch des Islams in die Welt. Nicht unbedingt ein Beitrag zum religiösen Frieden. Von Toleranz ist da nichts zu hören. Welchen «Sieg» will das Minarett eigentlich markieren? Das Minarett steht für die Durchsetzung der Scharia. Das Scharia-Recht bedeutet Schluss mit Gleichberechtigung. Die Scharia postuliert Körperstrafen gegen «unbotmässige» Frauen, die sich der Unterwerfung verweigern wollen. Die Scharia lässt Steinigungen und Zwangsehen zu. Ein Problem, das zunehmend auch die Schweiz trifft. Auch die Beschneidungen von Mädchen werden auf die Scharia zurückgeführt. Vorgänge, die schweizerischem Freiheitsrecht diametral widersprechen. Doch das «liberale Aushängeschild NZZ» hat Angst, solche Bedrohungen, solche Verletzungen schweizerischen Verfassungsrechts auch bloss ins Visier zu nehmen.
Wir kämpfen für diese Freiheitsrechte. Deshalb: Ja zum Minarettverbot in der Schweiz!
Abstimmungs-Komitee »Ja zum Minarettverbot« - Bulletin Nr. 4 / 11.3.09
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