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Mittwoch, 27. Januar 2010

Obama unterzeichnet Exekutivorder

Obama – Schritt in Richtung Kriegsrecht in den USA

F. William Engdahl

Wenige Wochen nachdem ihm der Friedensnobelpreis verliehen worden ist (warum genau, kann keiner so recht sagen), hat Präsident Obama eine neue Exekutivorder unterzeichnet, die die Vereinigten Staaten wieder einen großen Schritt näher in Richtung auf einen De-facto-Polizeistaat und die mögliche Verhängung des Kriegsrechts bringt.

Am 11. Januar gab das Weiße Haus in einer Presseerklärung – die in der Nachrichtenflut über die tragischen Ereignisse am folgenden Tag in Haiti weitgehend unbeachtet geblieben ist – bekannt, dass der Präsident eine Exekutivorder mit dem harmlos klingenden Titel »Bildung des Gouverneursrats« unterzeichnet hat. Der Titel der Order ist irreführend, denn tatsächlich werden nur die Gouverneure von zehn der 50 US-Bundesstaaten dem Rat angehören, der dem US-Verteidigungsminister unterstehen wird. Es bedeutet eine einschneidende Veränderung, denn nachdem das Militär nach dem Amerikanischen Bürgerkrieg in den 1860er-Jahren in die innenpolitischen Auseinandersetzungen eingegriffen hatte, war 1878 vom der Kongress das bis heute geltende Posse-Comitatus-Gesetz verabschiedet worden, das den Einsatz der US-Streitkräfte im eigenen Land verbietet.

Wie Obama in seiner Erklärung anlässlich der Unterzeichnung erklärt, soll mit der Exekutivorder »die Partnerschaft zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der einzelnen Bundesstaaten zum Schutz unseres Landes vor allen möglichen Gefahren weiter gestärkt werden …, der Rat wird sich mit Fragen beschäftigen wie: der Einsatz der Nationalgarde der einzelnen Staaten; der inneren Sicherheit, des Zivilschutzes, die Abstimmung und das Zusammenwirken von zentralen und bundesstaatlichen militärischen Aktivitäten in den Vereinigten Staaten.« (Hervorhebung durch den Autor – W.E.)

Den Vorsitz über den Rat wird nicht einer der gewählten Gouverneure der Bundesstaaten, sondern der Verteidigungsminister haben, der ja nicht gewählt, sondern ernannt wird. Außerdem gehören dazu der Minister für Heimatschutz sowie der Berater des Präsidenten für Heimatschutz und Terrorbekämpfung, der Berater für Angelegenheiten der Regierung und Öffentlichkeit, der für innere Sicherheit zuständige Stellvertretende Minister im Verteidigungsministerium sowie der Kommandeur von U.S. Northern Command, der Kommandeur der Küstenwache und der Chef der Nationalgarde. Der Verteidigungsminister wird einen Direktor für den Rat ernennen.

Mit diesem Schritt setzt Obama die Politik seines Vorgängers George W. Bush fort, der 2007 ein Veto gegen den »National Defense Autorization Act« [mit diesem Gesetz wird der Haushalt für das Verteidigungsministerium bestimmt] für den Haushalt 2008 eingelegt hatte, weil der Präsidentschaft darin diese neue Instanz nicht gewährt worden war. Nachdem das Gesetz um einen entsprechenden Zusatz ergänzt worden war, hat Bush es damals als »US Public Law Nr. 110-181« unterzeichnet.

Studenten, die sich mit der Geschichte des 20. Jahrhunderts beschäftigen, werden auffällige Parallelen zu den »Notverordnungen« für die Beschränkung bürgerlicher Freiheiten wie der Rede- und Reisefreiheit erkennen, die der damalige Reichskanzler Hitler nach dem Reichstagsbrand erlassen hatte. George Bush feierte 2001 seinen merkwürdigen Wahlsieg, der durch den beispiellosen (und verfassungswidrigen) Eingriff des Supreme Court zustande gekommen war. Sofort nach den katastrophalen Ereignissen des 11. Septembers wurde der sogenannte »Patriot Act« verabschiedet, ein neues Gesetz, das die bürgerlichen Freiheiten, das Recht auf Privatsphäre und die Reisefreiheit einschränkt. Durch die jüngste Exekutivorder wird einem vom Pentagon geführten militärischen Kommando die Kontrolle über zivile Notstandmaßnahmen noch direkter unterstellt.

Bürgerrechtsgruppen befürchten, dass dieser neue Rat die langgehegten Pläne des Pentagons genehmigen wird, im Fall des »nationalen Notstands« die Kontrolle über die Nationalgarde der einzelnen Bundesstaaten zu übernehmen.

Obamas neuer Cyberspace-Zar rät zur Überwachung von »Verschwörungstheoretikern«
Zur gleichen Zeit, als der Gouverneursrat gebildet wurde, hat der Präsident einen sehr umstrittenen Juristen der Havard Law School, Professor Cass Sunstein, zum Leiter des Office of Information and Regulatory Affairs (Büro für Information und Regulierungsangelegenheiten) ernannt.

Der ehemalige Harvard-Professor und heutige »Regulierungs- und Informationszar« Cass Sunstein will Gruppen, die beispielsweise den Klimawandel bestreiten, von der Regierung unterwandern lassen.

Vor seinem Wechsel nach Washington hatte Sunstein in einem im Januar 2008 veröffentlichten Harvard-Bericht, der den Titel »Verschwörungstheorien« trug, dazu geraten, die Regierung solle bestimmte Gruppen unterwandern – er sprach von »kognitiver Infiltration« –, um dort Zweifel zu säen und Unruhe zu schüren. Agents provocateurs sollen in verschiedene regierungskritische Gruppen eingeschleust werden, die seiner nicht näher präzisierten Auffassung nach »Verschwörungstheorien« verbreiten. Als Beispiele nennt er Gruppen, die bestreiten, dass vom Menschen verursachte Emissionen zum Klimawandel führen, die nicht an die offizielle Darstellung des Kennedy-Mords glauben, oder die die offizielle Osama-bin-Laden-Version des 11. September 2001 anzweifeln. Als Informations- und Regulierungs»zar« steht Sunstein nun einer Behörde vor, die potenziell enorme Macht über das Internet hat und andere Freiheiten einschränken kann.

Freitag, 13. März 2009

Politisch korrekte Geschichtsverfälschung

»Hitlers Machtergreifung« – ZDF-Serie verschweigt Details
Michael Grandt

Kam Hitlers Diktatur völlig überraschend? Eine neue Sendereihe von Historiker Guido Knopp widmet sich dem Thema »Machtergreifung«, beleuchtet in gewohnter Political-Correctness-Manier aber nur die halbe Wahrheit.
Wieder einmal widmet sich das ZDF der Geschichte des Nationalsozialismus und sendet, unter der Obhut von Professor Guido Knopp, einen Dreiteiler über die Machtergreifung Hitlers. Der erste Teil ließ schon erahnen, in welche Richtung die so angepriesene Dokumentation gehen wird.

Knopp’s beliebtes Instrument ist es, Protagonisten in nachgespielten Szenen zu zeigen. So auch dieses Mal: Stephane Roussel, eine Journalistin aus Frankreich, beschreibt den »dramatischen Ablauf« der Machtergreifung aus unmittelbarer Nähe. Das führt dazu, dass etwa gezeigt wird, wie einen Tag nach der Machtergreifung die so hilfsbereiten und beliebten Deutschen sich quasi über Nacht in andere Menschen verwandelt haben: mürrisch, überall SA, Menschen, die sie anstarren, als wäre sie vom anderen Stern usw.

»Onkel« Guidos Märchenstunde
Das ZDF nimmt für sich in Anspruch, auch kaum bekannte Filmaufnahmen in seiner Dokumentation zu zeigen, allerdings scheint sich dies nur auf Filmaufnahmen zu beschränken, nicht jedoch auf geschichtliche Details, denn hier scheint es unkritisch und treu den Political-Correctness-Vorgaben von »Onkel« Guido zu folgen.

Offiziell heißt es, Hitler sei zum Kanzler ernannt worden, und brachte danach – unter Ausschaltung von SPD-Mitgliedern – im Reichstag das Ermächtigungsgesetz durch, das ihm diktatorische Vollmachten verlieh. So konnte Hitler also völlig »überraschend« eine Diktatur in Deutschland installieren. Aber das ist nur die halbe Wahrheit!

Deutschland war schon vor Hitler eine Präsidial-Diktatur
Meinen Recherchen zufolge ergab sich vor der Machtübernahme folgender Sachverhalt (1):

Bereits drei Jahre bevor Hitler an die Macht kam, wurde die Weimarer Republik von der Exekutive beherrscht, denn das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren wurde durch die Praxis der Notverordnungen verdrängt. Dies machte faktisch die Präsidialregierung zum Gesetzgeber, die von jeglicher demokratischer Legitimation abgeschnitten war und unkontrollierten Einflüssen unterlag. (2)

Dabei stützten sich die Präsidialregierungen auf eine im Prinzip verfassungswidrige Kombination der Artikel 48 und 25. Durch die Androhung und mögliche Anwendung der genannten Artikel wurde der Reichstag als Entscheidungsinstrument faktisch ausgeschaltet: Die Reichsregierung brachte eine umstrittene Gesetzesvorlage in den Reichstag ein. Der Reichstag lehnte diese aufgrund unterschiedlicher Interessen der verschiedenen Parteien ab. Damit gab sich die Regierung aber nicht zufrieden. Der Reichspräsident erließ dann auf Wunsch des Präsidialkabinetts, also der Regierung, die Gesetzesvorlage im Wege der Notverordnung nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung. Artikel 48 hob die Notverordnung auf, aber Artikel 25 wiederum löste den Reichstag auf und setzte die Notverordnung wieder in Kraft. So regierte eine kleine Anzahl von Personen des Präsidialkabinetts ohne durch das legal legitimierte Parlament am Volkeswunsch vorbei. (3)

Das Volk hatte keinen Einfluss mehr auf die Regierungsbildung
So machte die fortschreitende Zurückdrängung des Parlamentes mit der damit verbundenen Auflösung der institutionellen Formen demokratischer Einflussnahme das Amt des Reichspräsidenten zur direkten Anlaufstelle politischer Interessengruppen. Mit anderen Worten (4): Das Volk hatte seinen Einfluss auf die Regierungsbildung verloren (5) und so unterzeichnete von Hindenburg – am Parlament vorbei – dann auch in den Jahren 1931 und 1932 insgesamt 102 Notverordnungen. (6)

Hindenburg wollte eine »rechte« Regierung

Von Hindenburg war kein Freund des Parlamentes und auch nicht der Sozialdemokratie. Die Motivation des Reichspräsidenten war, die Regierung nach rechts zu verlagern, um sie aus dem verbliebenen Restbereich eines sozialdemokratischen Einflusses herauszulösen. Dies musste durch die Ersetzung der Brüning-Regierung durch ein autoritäres, antiparlamentarisches Präsidialkabinett geschehen: eine weitere Voraussetzung für den späteren Erfolg der Pläne Hitlers. (7)

Von Papen nahm Kontakt mir mehreren früheren Kabinettsmitgliedern auf, die sich Hindenburgs Wertschätzung erfreuten. Sie alle sagten ihre Mitarbeit in einem Kabinett unter Hitler und von Papen als Vizekanzler zu, lehnten aber die Beteiligung an einem Kabinett Papen-Hugenberg ab. Dies beeindruckte den Reichspräsidenten, der sich nun zum ersten Mal offen für einen Kanzler Hitler zeigte. (8)

Hitler kündigt die spätere Ausschaltung des Parlaments vor seiner Ernennung zum Kanzler an!
Hitler bestand jedoch auf Neuwahlen, denen dann ein Ermächtigungsgesetz folgen sollte. Das bestätigt auch der ehemalige Staatssekretär Hans-Otto Meissner. Dieses war die notwendige Voraussetzung, um später ohne Reichstag oder die für die Notverordnungen erforderliche Unterstützung des Reichspräsidenten regieren zu können. Hitler wusste genau, dass die aktuelle Zusammensetzung des Reichstags keine Mehrheit für die Verabschiedung eines solchen Ermächtigungsgesetzes hergeben würde. (9)

Wichtig und entscheidend: Hitler kündigte also bereits VOR seiner Ernennung zum Reichskanzler an, dass er nach seiner Ernennung ein Ermächtigungsgesetz einbringen würde, das anschließend den Reichstag, also das Parlament und den Reichspräsidenten überflüssig machen würde!

Von Staatssekretär Meissner und von Papen unterstützt argumentierte Hitler, das Volk müsse die Gelegenheit erhalten, seine Unterstützung für die neue Regierung zu bekräftigen. Neuwahlen würden eine größere Mehrheit schaffen, mit der man dann ein allgemeines Ermächtigungsgesetz verabschieden könne. Dies sollte der Erholung des Landes dienen. (10) Es kam natürlich auf das Ergebnis der Neuwahlen an, aber Hitler kalkulierte, dass seine Partei wieder die Stärkste werden würde, was dann auch eintrat.

Der spätere Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop leitete die Botschaft Hitlers an Hindenburg weiter, dass es nach der angestrebten Wahl keine neue mehr geben werde, was de facto die Entmachtung des Parlaments bedeutete. (11)

»Alles perfekt!«
Wie aber war die Reaktion des Reichspräsidenten von Hindenburg? Am Nachmittag des 29. Januar 1933 ließ er Göring und von Ribbentrop über von Papen mitteilen, dass alles in Ordnung gehe. Görings Rückmeldung an Hitler lautete: »Alles perfekt« (12)

Von Papen, Meissner und von Hindenburg wussten also von den Plänen Hitlers, ein Ermächtigungsgesetz einzubringen, das sie und das Parlament letztendlich eliminieren würde, bevor er zum Reichskanzler ernannt worden war, und stimmten der Forderung Hitlers dennoch zu!

Dieser Punkt ist von enormer Wichtigkeit bei der Machtübernahme durch Hitler. Er zeigt, dass diejenigen, die Hitler protegierten, bereit waren, das Parlament, ja sogar die Demokratie zu opfern, denn sie wussten schon vorher, was danach kommen würde – anders wie heute offiziell dargestellt.

Dieses so wichtige Detail zu verschweigen, heißt Geschichte zu klittern. Wie ich im Internet nachlesen konnte, trägt Professor Guido Knopp übrigens hinter vorgehaltener Hand die Spitznamen »Einseifer der Nation« oder auch »Grinse-Guido« und gilt bei Kritikern zudem als »bußfertiger deutscher Geschichtsonkel«.

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(1) Michael Grandt: Das Hitler Tribunal (Band I), München/London/New York 2006.

(2) Wolfgang Horn: Strukturschwächen der Weimarer Demokratie und der Aufstieg des Nationalsozialismus, Deutsches Institut für Fernstudien an der Universität Tübingen, 1983, S. 77.

(3) »Machtmechanismen der Präsidialregierungen (1930 bis 1933)«, in: Wilhelm J. Wagner: Neuer Großer Bildatlas der deutschen Geschichte, Gütersloh/München, 1999, S. 291.

(4) Horn, S. 87.

(5) Ian Kershaw: Hitler. 1889–1936, Stuttgart 1998, S. 473.

(6) John Weitz: Hitlers Bankier – Hjalmar Schacht, Wien 1998,, S. 175.

(7) Horn, S. 89.

(8) Kershaw, S. 520.

(9) Hans-Otto Meissner: Staatssekretär unter Ebert-Hindenburg-Hitler, Hamburg 1950, S. 225; Karl Dietrich-Bracher/Gerhard Schulz/Wolfgang Sauer: Die nationalsozialistische Machtergreifung, Frankfurt/M./Berlin/Wien 1974, Band 1, S. 86; Hans-Otto Meissner/Harry Wilde: Die Machtergreifung, Stuttgart 1958, S. 197 f.; Kershaw, S. 521.

(10) Kershaw, S. 557.

(11) Kershaw, S. 522.

(12) Joseph Goebbels: Die Tagebücher, Sämtliche Fragmente, Teil 1: Aufzeichnungen 1924–1941, Hg. Elke Fröhlich, München/New York/London/Paris 1987, Band II, S. 355 (30. Januar 1933, unveröffentlicht); Heinrich August Winkler: Weimar 1918–1933, München 1993, S. 590 f.