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Freitag, 16. April 2010

WEF-Sicherheitschef entzog sich mit Selbstmord der Amtsenthebung

«Er hätte nicht sagen können, dass es ihm nicht gut gehe»

Die Bündner Regierung hat im Umgang mit dem Alkoholproblem des Polizeikommandanten Markus Reinhardt zu wenig konsequent gehandelt. Dies gab der Sonderausschuss der Geschäftsprüfungskommission bekannt.

Markus Reinhardt gab von sich nach aussen das Bild des perfekten Polizeikommandanten ab. Wie stark er tatsächlich dem Alkohol verfallen war, lässt sich nur erahnen. Gemäss dem GPK-Untersuchungsbericht stand Reinhardt zum Zeitpunkt des Suizids in den frühen Morgenstunden des 26. Januar in seinem Hotelzimmer in Davos unter Einfluss von Alkohol. Medikamente konnten nicht nachgewiesen werden.

Dass er aber ansonsten alternativ oder kumulativ Medikamente eingenommen habe, um sich «aufzuputschen», könne nicht ausgeschlossen werden, schreibt die GPK. Wer war dieser Mann, der 26 Jahre die Bündner Kantonspolizei kommandierte und während dieser Zeit auch für die Sicherheit am Davoser WEF verantwortlich war?

Im GPK-Bericht wird Reinhardt, gestützt auf Angaben aus seinem beruflichen Umfeld, so beschrieben: «(...) Er wollte alles perfekt machen. Er war Perfektionist, diszipliniert und hatte sich durch dies vermutlich auch unter Druck gesetzt. (...) Für ihn war es wichtig, sich keine Blösse zu geben, sich immer unter Kontrolle zu haben. Darüber ist er schlussendlich wohl gestolpert. (...) Er hätte nicht hinstehen und sagen können, dass es ihm nicht gut gehe. Das war unmöglich für ihn. Er war der perfekte Polizeikommandant. Da konnte sein, was wolle. Für ihn gab es keine Kratzer an seinem Bild.»

Die Tragweite der Sucht des Kommandanten und WEF-Sicherheitschefs, der sich im Januar in Davos erschoss, wurde nicht erkannt. Wie der Sonderausschuss der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Bündner Grossen Rates nach Abschluss seiner Untersuchungen am Freitag in Chur weiter bekannt gab, ist das Handeln der Regierung und der direkten Vorgesetzten des Polizeikommandanten in vielen Belangen nachvollziehbar und nicht zu beanstanden.

Insgesamt jedoch hat die Regierung die Tragweite der Suchtproblematik des obersten Bündner Polizeichefs nicht erkannt. Regierungsrat Martin Schmid, der frühere Vorgesetzte Reinhardts, handelte zwar richtig, als er 2004 von der Alkoholproblematik erfuhr. Als sich die Gerüchte über die Alkoholsucht hartnäckig hielten, nahm Schmid im Jahr 2007 seine Führungsverantwortung aber zu wenig wahr.

Der Justizdirektorin Barbara Janom Steiner, der Nachfolgerin Schmids im Justizdepartement, attestiert die GPK, in einer schwierigen Situation weitgehend in nachvollziehbarer Weise reagiert zu haben. Zu wenig Entschlusskraft legte Janom Steiner an den Tag, weil sie im Zusammenhang mit der Alkoholproblematik nicht auf einer schriftlichen Festlegung von Zielen bestand.

Entschlossen handelte die Justizdirektorin dann wieder im Vorfeld des diesjährigen World Economic Forum (WEF), nachdem sie erfahren hatte, dass der 61-jährige Kommandant betrunken auf der WEF- Einsatzzentrale erschienen war.

Am Montag im Grossen Rat

Die Justizdirektorin hätte Reinhardt an jenem Morgen des 26. Januar das Kommando der Kantonspolizei entzogen und als WEF- Sicherheitschef abgesetzt. Dazu kam es nicht. Markus Reinhardt, der 26 Jahre lang die Bündner Kantonspolizei kommandierte, erschoss sich einen Tag vor der Eröffnung des WEF 2010 in seinem Hotelzimmer in Davos.

Der fünfköpfige Sonderausschuss der GPK hatte die Aufgabe, die Haltung der Regierung im Umgang mit der Suchtproblematik des Polizeikommandanten abzuklären. Als auswärtige Fachperson wurde der frühere Zürcher SVP-Regierungsrat Christian Huber beigezogen.

Der 26 Seiten umfassende Schlussbericht wird am Montag im Bündner Grossen Rat diskutiert. Der Bericht enthält auch Empfehlungen. Im Fall Reinhardt habe sich gezeigt, dass es in der Verwaltung für Mitarbeitende schwierig sei, Probleme dem zuständigen Departementsvorsteher ohne Gefahr eines Loyalitätskonfliktes vorzutragen, schreibt die GPK.

Regierung akzeptiert Schlussfolgerungen

Die Bündner Kantonsregierung akzeptiert die Schlussfolgerungen des GPK-Berichts, wie es in einer dem Bericht beigefügten Stellungnahme heisst. Rückblickend gesehen zeige sich, dass gegenüber dem verstorbenen Polizeikommandanten auch ein härteres Vorgehen möglich gewesen wäre.

Die Regierung und die zuständigen Departementsvorstehenden hätten sich damals für ein Vorgehen entschieden, das von Vertrauen, Respekt und sozialer Verantwortung gegenüber einem sehr kompetenten Mitarbeiter getragen gewesen sei. Nachträglich zeige sich, dass dieser Weg nicht zielführend gewesen sei. Die Regierung werde die notwendigen Schlussfolgerungen daraus ziehen.

Weiter wird betont, dass sich aus der Untersuchung keine rechtlichen Verfehlungen ergaben. Es seien weder konkrete Sicherheitsmängel allgemeiner Natur noch im Zusammenhang mit dem World Economic Forum festgestellt worden. Auch die Erfüllung des polizeilichen Auftrages sei nie in Frage gestanden.

(sam/sda)

Mittwoch, 1. Oktober 2008

Mobbing gegen Toni Brunner

Interview mit Nationalrat Toni Brunner über die angedrohte Aufhebung der Immunität
«Die Rechtsstaatlichkeit wurde ausgehebelt»

Die Rechtskommission des Nationalrats hat entschieden, dass die Immunität von Nationalrat Toni Brunner aufgehoben werden soll. Das Parlamentsgesetz macht klar, dass einem Parlamentarier nur die Immunität aufgehoben werden kann, wenn gegen ihn eine Beschuldigung vorliegt. Der Parteipräsident der SVP ist jedoch vom zuständigen Staatsanwalt gar nie als Beschuldigter bezeichnet worden, wie er im Gespräch mit der «Schweizerzeit» erklärt.

Herr Nationalrat Brunner, in welchem Zusammenhang steht die Forderung nach Aufhebung Ihrer parlamentarischen Immunität?

Von der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats wurde eine Subkommission eingesetzt, die das Funktionieren der Strafverfolgungsbehörden untersuchen musste. Im Zug dieser Berichte der GPK, in denen Abklärungen im Justizdepartement (EJPD), beim Bundesstrafgericht etc. gemacht wurden, kam es zu einer Eigendynamik. Lucrezia Meier-Schatz – damals Präsidentin der Subkommission – inszenierte zu den Umständen des Rücktritts von Bundesanwalt Valentin Roschacher eine eigentliche Abrechnung mit Justizminister Christoph Blocher. Plötzlich stand er im Fokus.

Statt pflichtgemäss das Funktionieren der Strafverfolgungsbehörden des Bundes in der Amtszeit von Bundesanwalt Roschacher zu untersuchen, wurde von Anfang an Bundesrat Blocher ins Fadenkreuz genommen. An der Pressekonferenz der Subkommission vom 5. September 2007 konstruierte die Präsidentin aus den Kritzeleien und der Telefonliste eines angeschuldigten Bankiers aufgrund ungeprüfter Aussagen der Staatsanwaltschaft ein weit verzweigtes Komplott unter Beteiligung des Justizministers, welches angeblich das Ziel verfolgt habe, den früheren Bundesanwalt Valentin Roschacher loszuwerden.

Bundesrat Blocher im Fadenkreuz

Der ursprüngliche Auftrag mit der Subkommission hatte damit nichts zu tun. Die Kompetenzen wurden eigenmächtig ausgeweitet. Man hat sich in ein Geschäft verbissen, das gar nicht zur Debatte stand.

Auf Grund von Untersuchungsberichten von Dritten bekamen wir Kommissionsmitglieder allerdings keine Antworten auf wichtige Fragen, beispielsweise auf die Rolle des kolumbianischen Drogenbarons und Informanten der Bundesanwaltschaft, Ramos. Wir versuchten hartnäckig Licht ins Dunkel zu bringen.

Das Ganze gipfelte in einem eigentlichen Komplott gegen den Justizminister. Diffuse Vorwürfe und Gerüchte wurden im Zusammenhang mit Roschachers Rücktritt in die Welt gesetzt.

Weshalb wird ihnen jetzt Amtsgeheimnisverletzung vorgeworfen?

Zu einem bestimmten Zeitpunkt erhielt ich als Mitglied der Subkommission den Vorbericht der Endfassung des GPK-Berichts. Ich erachtete es als meine Pflicht, dazu gewisse Abklärungen persönlich zu treffen, um den Wahrheitsgehalt von Anschuldigungen in diesem Bericht abzuklären. Ich habe dies dann getan beim damaligen Generalsekretär des EJPD. Das ist eine Person, die unter dem Amtsgeheimnis steht und den gleichen Bericht wenig später sowieso erhalten hat, weil er dazu Stellung nehmen musste. Vor dem Hintergrund, dass man als GPK-Mitglied einen geplanten Bericht persönlich nach bestem Wissen und Gewissen beurteilen sollte, war es für mich klar, dass ich mit solchen Abklärungen nichts Unrechtes unternommen habe.

Im Zuge zahlreicher Indiskretionen hat die GPK des Nationalrats letztes Jahr wegen Amtsgeheimnisverletzung Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Daraufhin setzte der Bundesrat Pierre Cornu als ausserordentlichen Bundes-Staatsanwalt ein.

Auskunftsperson – nicht Beschuldigter

Dieser hat mich als Auskunftsperson vorgeladen. Er hat das Ermittlungsverfahren schliesslich ohne Antragstellung an den Nationalratspräsidenten zurückgeleitet. Aus heiterem Himmel wurde daraufhin von der Rechtskommission ein Antrag auf Immunitätsaufhebung gegen mich gestellt.

Weshalb wehren Sie sich gegen die Aufhebung?

Die Rechtskommission hat den Antrag auf Aufhebung der Immunität ohne jegliche Rechtsgrundlage gestellt. Art. 17 des Parlamentsgesetzes macht klar, dass die Immunität eines Parlamentariers nur aufgehoben werden kann, wenn gegen ihn eine Beschuldigung vorliegt. Ich wurde jedoch vom zuständigen Staatsanwalt nie als Beschuldigter bezeichnet. Ich habe vor der Rechtskommission mit aller Deutlichkeit auf diesen Verfahrensmangel hingewiesen. In krasser Verletzung dieser rechtsstaatlichen Grundsätze hat die Rechtskommission mit praktisch allen Stimmen gegen diejenigen der SVP-Kommissionsmitglieder beantragt, meine Immunität aufzuheben.

Wird denn die Rechtsstattlichkeit des Verfahrens von der Rechtskommission nicht untersucht?

Diese Art von politischer Instrumentalisierung ist wohl einzigartig in der Schweizer Parlamentsgeschichte. Die Rechtskommission hat es bewusst unterlassen, die rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Verfahren zu überprüfen und sich sozusagen selbst zum Staatsanwalt gemacht, als er, ohne Antragstellung, seinen Bericht ablieferte.

Ständige Indiskretionen

Man will also gegen Toni Brunner ein Verfahren eröffnen, während jene, die tatsächlich Indiskretionen begangen haben, offenbar nicht belangt werden. Wie gestaltete sich denn die Arbeit in dieser GPK- Subkommission?

Die Kommissionsarbeit dauerte über ein Jahr. Meine Interventionen waren meist grundsätzlicher Natur. Ich habe in meiner bald dreizehnjährigen Tätigkeit als eidgenössischer Parlamentarier noch nie so etwas erlebt. Es gingen ständig Indiskretionen aus der Subkommission an die Presse. Diese wurden nie untersucht. Erst als die «Weltwoche» Protokollauszüge abdruckte, wurde eine Strafanzeige eingereicht.

Eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur klaren Aufbearbeitung dieser Affäre wurde in der Herbstsession 2008 abgelehnt.

Ja! Eine generelle Untersuchung der Affäre wurde mit sämtlichen Stimmen gegen die Stimmen der SVP abgelehnt. Das Funktionieren der Behörden bei diesen rechtsstaatlich fragwürdigen Ereignissen müsste unbedingt abgeklärt werden. Eine PUK wäre die Voraussetzung gewesen, um einen Schlussstrich unter dieses Thema ziehen zu können.

Eine Konsequenz daraus, dass der Wille für die parlamentarische Aufarbeitung der ganzen Affäre offensichtlich nicht vorhanden ist, ist letztlich auch die Strafklage, die Christoph Blocher und Christoph Mörgeli gegen diverse Parlamentarier kürzlich eingereicht haben.

Wieso beantragt die Kommission in Ihrem Fall die Aufhebung der Immunität, im Fall Mörgeli/Couchepin im Zusammenhang mit dem Mengele-Vergleich von Bundesrat Couchepin, den Nationalrat Mörgeli in die Öffentlichkeit brachte, jedoch nicht die Aufhebung der Immunität Christoph Mörgelis?

Das ist vollkommen klar: Im Fall Couchepin geht es um den Inhalt. Es hat niemand das Interesse daran, an Couchepins unsägliche Aussagen weiter zu erinnern, schon gar nicht in der Öffentlichkeit, weil Couchepins Opfer ja «bloss» ein SVPler ist. Es kann aber doch nicht sein, dass das Amtsgeheimnis dazu dient, Ungereimtheiten zuzudecken. Offenbar will man die Aufgebung der Immunität nur zulassen, wenn es einer Mehrheit als politisch opportun erscheint. Seit die SVP in der Opposition ist, stehen wir noch stärker im Fadenkreuz aller anderen Parteien.

Der Wille, über die Geschichte Couchepin/Mörgeli zu reden, fehlt offensichtlich. In meinem Fall aber fokussiert man sich darauf, was «der böse Brunner» gemacht haben soll. Wenn die Rechtsstaatlichkeit eingehalten werden soll, dann müssen wir uns immer auch an das bestehende, an das geltende Recht halten. Die Immunitäts-Aufhebung darf nicht zum Spielball politischer Manöver werden. Ausgerechnet die Rechtskommission foutiert sich offensichtlich um diesen Grundsatz.

Waren bei den Bundesratswahlen vom 12. Dezember 2007 noch die Nachwirkungen aus den GPK-Auseinandersetzungen zu spüren?

Absolut. Der Putschversuch gegen Christoph Blocher konnte nur rechtzeitig aufgedeckt werden durch die Präsentation und Erklärung der entscheidenden Dokumente durch Nationalrat Christoph Mörgeli. Man wollte Christoph Blocher noch während seiner Amtszeit stürzen. Das politische Fundament der Schweiz wurde erschüttert durch Vorgänge, die man bisher nur aus Bananenrepubliken kannte. Schon während seiner Amtszeit wurde Christoph Blocher immer wieder mit Rücktrittsforderungen konfrontiert – wegen Bagatellen, wie zum Beispiel der Albisgüetlirede. Heute erleben wir die Auswirkungen all dieser Ereignisse. Es ist klar, dass man darum attackiert, weil ich zur Zeit Parteipräsident bin.

In Bundesbern geschehen ständig Indiskretionen. Auch in Ihrem Fall.

Es erstaunt mich schon, wenn ich mit meinen Auskünften an den untersuchenden Bundesanwalt in der Presse zitiert werde. Aus den Bundesratssitzungen geht vieles raus, was im Nachgang zu rekonstruieren ist. So war die entscheidende Sitzung des Bundesrates zum Fall Schmid/Nef offenbar eine kürzere Angelegenheit. Auch aus dem Umfeld Couchepins gab es Indiskretionen. Das EJPD verfasst einen Mitbericht zur «Botschaft über die Finanzhilfe 2005-2009 an Schweiz Tourismus». Dieser Mitbericht wurde mittels einer Indiskretion von einem persönlichen Mitarbeiter Pascal Couchepins der Walliser FDP zugespielt. Der Mitarbeiter musste darauf seine Stelle räumen.

Es ist erstaunlich, wie man in Bern sehr gezielt mit Indiskretionen arbeitet. Man muss sich schon fragen, wie in Zukunft mit der Vertraulichkeit von Kommissionssitzungen und mit dem Amtsgeheimnis generell umgegangen werden soll. Sollen Kommissionssitzungen nicht eher öffentlich stattfinden? Sollen Protokolle den Stempel «vertraulich» nicht mehr erhalten? Man muss sich diese Fragen ernsthaft stellen. Was würde ändern, wenn die Kommissionssitzungen öffentlich würden? Negativ zu verbuchen wäre, dass allenfalls Profilierungs-Wünsche bei einzelnen Politikern die Redebedürfnisse noch zusätzlich erhöhen könnten.

Hat denn nicht auch die Präsidentin der Subkommission, Frau Meier-Schatz, Indiskretionen begangen?

Man hat sich an der Pressekonferenz am 5. September 2007 wilden Spekulationen hingegeben und so den Justizminister bewusst in die Bredouille gebracht.

Herr Nationalrat Brunner, falls es in Ihrem Fall zur Aufgehung der Immunität kommt, wie werden Sie reagieren?

Ich mache mir keine Illusionen. Die Rechtskommission des Nationalrats hat gegen die Stimmen der SVP dem Begehren um Aufhebung der Immunität zugestimmt. Ich gehe davon aus, dass es im Rat wohl ähnlich sein wird. Später geht das Begehren an den Ständerat. Wenn beide Räte die Immunität aufheben wollen, müsste der ausserordentliche Staatsanwalt entscheiden, ob er eine Untersuchung einleiten will.

Wenn es zu einem Verfahren kommt, so sehe ich diesem jedoch gelassen entgegen. Ich wurde vom Staatsanwalt nie als Beschuldigter bezeichnet, und es wurde ja nie eine Voruntersuchung gegen mich eröffnet – dies wären gemäss Parlamentsgesetz die Voraussetzungen für die Immunitätsaufhebung. Ich bin nur meiner Pflicht als Parlamentarier nachgekommen und wollte abklären, ob die Inhalte der mir vorgelegten Entwürfe stimmten.

Das Ganze ist aber wohl letztlich wahrscheinlich auch ein Teil meines Jobs – als Privatmann stand ich noch nie vor dem Richter Als Parteipräsident und Wahlkampfleiter war ich schon mehrmals konfrontiert mit Klagen. Das gehört offenbar dazu.

Herr Nationalrat, besten Dank für das Interview.

Interview: Reinhard Wegelin


BLICK-Interview: Wie grenzt man politische Gegner mittels perfider Fragetechniken aus!

BLICK: Wüste Herbststürme prasseln auf Sie ein. Droht Ihnen bald die Kapitänsmütze wegzufliegen?
Toni Brunner: In der Politik stürmts immer. Dieser Wind haut mich nicht um.

Der Entscheid von gestern war fast schon ein Orkan.
Ein Orkan zerstört, wir hatten eine konstruktive Diskussion. Manchmal gibts zwar Gegenwind, aber damit muss man leben.

Immerhin hat die Mehrheit Ihrer Fraktion Ihre Strategie, Blocher wieder in den Bundesrat zu bringen, weggepustet.
Sicher nicht. Es ging nur um die Frage, ob wir jetzt schon einen Namen für eine eventuelle Vakanz nennen sollen.

Es ging aber nicht um irgendeinen Namen, sondern um Christoph Blocher.
Ziehen Sie keine falschen Schlüsse: Die überwiegende Mehrheit bei uns ist überzeugt, dass er der beste Mann wäre, um Ordnung ins VBS zu bringen.

Mag sein. Aber die Mehrheit geht auch davon aus, dass er keine Wahlchancen hat. Hand aufs Herz: Wollen Sie überhaupt zurück in die Regierung?
Ja. Aber wir lassen uns vom politischen Gegner keine Bedingungen diktieren.

Andere Parteien müssen auch Kandidaten bringen, die eine Mehrheit finden können. Schliesslich wählt das Parlament den Bundesrat.
Ich schliesse nicht aus, dass Blocher eine Mehrheit bekäme. Denken Sie daran, welchen wirtschaftlich schweren Zeiten wir entgegengehen. Sie können von mir nicht erwarten, dass ich den Mann, der am besten dem Land dienen könnte, aus opportunistischen Gründen abseits lasse.

Die SVP hat doch nicht lauter Halbschuhe im Parlament, sondern viele gestandene Leute mit Erfahrung.
Natürlich! Wir haben viele, die das könnten.

Und auch einige, die es wollen?
Noch viel mehr. Das ist aber kein Problem.

Heute schon der nächste Sturm: Der Nationalrat will wegen Amtsgeheimnisverletzung Ihre Immunität aufheben.
Glauben Sie wirklich, dass das Parlament gleich gestimmt hätte, wenn ich nicht SVP-Präsident wäre? Ich staune, dass nach meiner Anhörung durch die Rechtskommission dazu geheime Dokumente in den Medien auftauchten. Aber das interessiert offensichtlich keinen.

Haben Sie in den letzten Tagen nie daran gedacht, jetzt die Freundin zu heiraten, eine Familie zu gründen und sich um den Hof daheim zu kümmern?
Das wäre der Weg des geringsten Widerstands. Das ist nicht meine Art. Alles der Reihe nach!

Donnerstag, 3. Juli 2008

Die grösste Intrige gegen einen Bundesrat

GPK-Intrigen
Vertuschen, verdrehen, ablenken

Von Urs Paul Engeler

Aus belanglosen privaten Notizen des Bankiers Oskar Holenweger wurde die grösste Intrige gegen einen amtierenden Bundesrat geschmiedet. Jetzt torpedieren die Drahtzieher aus der GPK die versprochene Aufarbeitung des Skandals. Sie hetzen den Opfern die Justiz auf den Hals.

Hugo Fasel, christlichgrünsozialer Nationalrat aus dem Kanton Freiburg, sprang am 12. Dezember 2007 aus seinem Sessel, als die Abwahl von Bundesrat Christoph Blocher (SVP) verkündet wurde. Er klatschte und lärmte. Blocher-Hasser Hugo Fasel ist derzeit auch Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) und hat sich am 24. Juni eben den Auftrag verschafft, in eigener Regie die versprochene «Nachfolgeuntersuchung zu den Holenweger-Dokumenten», also die kritische Aufarbeitung der Intrige gegen Blocher, durchzuführen. Politisch assistiert wird Fasel von Ständerat Claude Janiak (SP, BL), damals selbst einer der Ränkeschmiede in der zuständigen GPK-Subkommission. Organisatorisch betreut wird die Analyse in eigener Sache vom gleichen GPK-Sekretariat, das die Machenschaften zusammen mit der Verwaltung eingefädelt hatte. Die kleine parteiische Geheimdelegation GPDel verfolgt darum genau drei Ziele: vertuschen, verdrehen, ablenken.

Zu untersuchen gehabt hätte die GPK-Subkommission, die bis Ende 2007 unter dem Vorsitz von CVP-Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz arbeitete, eigentlich zwei klare Themen: den Einsatz des mehrfach verurteilten kolumbianischen Drogenhändlers «Ramos» als V-Mann (alias «Alex», «El Brujo» oder «Guerro Sandoval», unter welchem Namen er von den Bundesbehörden in die Schweiz geschleust wurde) sowie die Umstände des Rücktritts von Bundesanwalt Valentin Roschacher, der die verdeckte Operation «Ramos» initiiert und in der Schweiz auch begleitet hatte. Faktisch lautete die Devise aber bald: Demontage von Bundesrat Blocher.

In der Sache Ramos begnügte man sich mit einem liederlich abgefassten Gutachten der Bundesrichter Bernard Bertossa und Andreas J. Keller, das - naiv oder doch eher berechnend - die Operation «Ramos» als völlig korrekt einstuft. In der Zwischenzeit sind Fakten aufgetaucht, die den Bericht des Juristen-Duos als unvollständig, ja falsch entlarven. So wird die Behauptung der Gutachter, Ramos sei nicht als Doppelagent tätig gewesen, durch eine italienisch abgefasste vertrauliche Notiz der «Task- Force Guest», die Ramos betreute, widerlegt. Am 25. April 2003 zum Beispiel stellte sie Ramos alias «Guest» alias «G» zur Rede und rügte ihn, weil er der amerikanischen DEA (Drug Enforcement Administration) die Telefonnummern und Namen eines Schweizer Betreuers (VPF) verraten hatte: «Il fatto che G di propria iniziativa abbia dato il numero di telefono ed il nome di un VPF è stato un grave errore.» Es war entweder das Handy von Kurt Blöchlinger, Chef der Bundeskriminalpolizei (BKP), oder die Nummer eines der «Führungsoffiziere von VP 101»: Michael Jaus, René Karstens oder Manu Garcia. Mit der vertraulichen Notiz konfrontiert, erklärte Keller der Sonntagszeitung, die delikaten Dokumente eben «nur stichprobenweise» geprüft zu haben.

Im August 2004 wurde Ramos, der offensichtlich den Auftrag der US-Regierung hatte, die Schweizer Polizei und die Schweizer Bankenwelt auszuhorchen und seine Befunde der DEA zu melden, in seiner Wohnung mit drei US-Funktionären überrascht und später abgeschoben. Keiner der Beteiligten wurde verhört oder gar angezeigt. Die Sonntagszeitung machte diese Woche publik, dass gegen zwei Bundespolizisten (Markus G. und Daniel W.) ein Ermittlungsverfahren «wegen Verdachts auf Urkundenfälschung» eingeleitet wurde. Das Protokoll, das sie abgeändert haben sollen, hat ein geheimdienstlich organisiertes Treffen des damaligen Bundesanwalts Valentin Roschacher mit Ramos in einer Waldhütte zum Thema.

Trotz der Fülle von Ungereimtheiten, die auch auf erbitterte Grabenkämpfe innerhalb der Strafverfolgungsbehörden des Bundes schliessen lassen, weigern sich die Aufsichtsorgane GPK und GPDel systematisch, die Kette von Verfehlungen nochmals gründlich zu untersuchen. Sie mauern und vertuschen, auch im Eigeninteresse.

Denn dass gegen die damals bereits suspendierten Spezialpolizisten G. und W. ein Verfahren läuft, wusste die Spitze der GPK nämlich bereits seit dem 8. August 2007, ohne dass sie etwas unternommen hätte. Dieser 8. August ist denn auch das entscheidende Datum für die radikale Umpolung der Untersuchung: An diesem Vormittag wird der lästige Fall Ramos/Roschacher zum politisch verlockenden Fall Blocher gedreht. Im Sitzungszimmer 231 im Bundeshaus Ost treffen sich heimlich («confidentiel», wie die auf Französisch abgefasste Gesprächsnotiz festhält) drei hohe Vertreter der Bundesanwaltschaft (Michel-André Fels, interimistischer Leiter, Claude Nicati, stellvertretender Bundesanwalt, und Alberto Fabbri, Staatsanwalt des Bundes), zwei Mitglieder der GPK (FDP-Nationalrat Jean-Paul Glasson, GPK-Präsident, und Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz, Präsidentin der zuständigen Subkommission) sowie das Sekretariat der GPK (Chef Philippe Schwab und Irene Moser). Es handle sich um ein Projekt («démarche officielle») der Bundesanwaltschaft (BA), wird festgehalten, der neue Bundesanwalt Erwin Beyeler sei über das konspirative Treffen informiert.

Das Septett beschaut die Fotografien des Materials (Flip-Charts und ein sogenannter H-Plan), das die deutsche Polizei dem Bankier Oskar Holenweger im März 2007 abgenommen hat. Schon Untersuchungsrichter Ernst Roduner (SP), der mittlerweile im fünften Jahr erfolglos gegen Holenweger ermittelt, hätte das Material gerne der GPK zugetragen, doch der Präsident des Bundesstrafgerichts untersagte ihm diese Amtsgeheimnisverletzung. Also wählte Roduner den indirekten Weg, übergab die Papiere der Bundesanwaltschaft, und diese liefert sie illegal an die GPK.

Fels und Fabbri erläutern den Fund: «Diese Blätter stellen Zeichnungen dar, auf denen verschiedene Abkürzungen erscheinen wie CB (= Christoph Blocher?), VR (= Valentin Roschacher?), BKP etc. Auf einem der Dokumente erscheint ’Burg 4.6.’, was einem Treffen zwischen den Herren Blocher und Hochstrasser [Emanuel Hochstrasser, als Präsident der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts fachlicher Vorgesetzter des Bundesanwalts, die Red.] im Schloss von Herrn Blocher in Rhäzüns GR entsprechen könnte.»

Sprengsatz von der Bundesanwaltschaft

Nach der Diskussion um weitere Namen und Begriffe interpretieren die drei Vertreter der Bundesanwaltschaft den Wust: «Diese Dokumente [. . .] belegen, dass die Demission von Valentin Roschacher in einem sorgsam geplanten Kontext abgelaufen ist, in den eine ganze Serie von einflussreichen Akteuren einbezogen waren (Politiker, Journalisten, Industriekapitäne, ein Universitätsprofessor, ehemalige Chefs von Geheimdiensten etc.).» Glasson ist beeindruckt, Meier-Schatz überwältigt und zittrig. Sie sehen die einmalige Chance, mit dem Sprengsatz, den die Bundesanwaltschaft ihnen zugesteckt hat, nicht nur Bundesrat Christoph Blocher, sondern die gesamte SVP zu erledigen.

Sie kommen überein, die Holenweger-Papiere sofort parteipolitisch auszuschlachten, stellen fest, dass «aufgrund des politischen Kalenders (eidgenössische Wahlen, Bundesratswahlen) [. . .] der Spielraum der GPK eng» sei, und beschliessen darum eine perfide Doppelstrategie («opérer en deux temps»): Die gesamte GPK und die Öffentlichkeit sollen sukzessive über die «neuen Elemente» informiert werden; die eigentliche Untersuchung sollte jedoch erst nach den Bundesratswahlen starten. Gleichzeitig übergeben die Kontrolleure die Führung offiziell den Kontrollierten: «Der Entwurf des Communiqués wird vorgängig der BA zur Überprüfung zugestellt.» Somit ist die von Untersuchungsrichter Roduner, der Bundeskriminalpolizei, der BA und der GPK ausgeheckte Intrige beschlossene Sache.

Von dieser Strategie wussten die gewöhnlichen Mitglieder der Subkommission noch nichts, als ihnen am 14. August 2007 Fels und Fabbri die angeblich brisanten neuen Dokumente per Powerpoint präsentierten. Die Aktennotiz über die Absprachen vom 8. August fehlt denn auch im offiziellen Protokoll. Die Vertreter der BA wiederholten ihre dramatische Verschwörungstheorie, die jedoch, sobald sie später den Realitäten ausgesetzt wurde, bekanntlich rasch zu Staub zerfiel und als haltloses Hirngespinst für viel Gelächter sorgte. Die beiden eingeweihten Parlamentarier, Lucrezia Meier-Schatz und Jean-Paul Glasson, stützten die haltlosen Anschuldigungen der BA mit Verve.

Von dieser entscheidenden Sitzung wurde in der Zwischenzeit allerdings ein verändertes, auch neu nummeriertes Protokoll angefertigt, harmlos deklariert als «Protokollauszug». Darin fehlen grosse Teile der Verhandlungen und Dutzende von Seiten. Insbesondere Hinweise auf das Geheimtreffen vom 8. August und die kompromittierenden Voten von Meier-Schatz («Diese Planungscharts tragen mehrere Handschriften», «von grösster Bedeutung sind jedoch die Kürzel ’CB’ und ’VR’», «die neuen Elemente von solcher Tragweite [machen] eine weitere Untersuchung unumgänglich») und Glasson («ce scénario qui semble être un complot») wurden sorgfältig aus den Akten entfernt.

Die Dokumente für die «Nachfolgeuntersuchung» werden also bereits breitflächig frisiert, geschönt, verfälscht. Wer die Anweisung zu dieser Klitterung der Geschichte gegeben hat, ist unklar. Dass insbesondere der Wortführerin heute jede Silbe peinlich ist, die sie in dieser Affäre geäussert hat, ist verständlich. Tatsächlich haben die Abgesandten der BA, wie sich nach einer wissenschaftlichen Untersuchung der privaten Holenweger-Papiere herausstellte, die Kommission mit offensichtlichen Unwahrheiten versorgt. Der damalige Präsident der GPK, FDP-Nationalrat Glasson, war derart wütend, von den Beamten hinters Licht geführt worden zu sein, dass er am 28. November 2007 den Antrag stellte, seine Kommission müsse nun auch die Rolle der BA untersuchen. Dem Begehren wurde nicht stattgegeben.

Im Gegenteil, die schmutzige Geschichte wurde planmässig wieder zugunsten der Übeltäter gedreht. Indem die Bundesanwaltschaft die Holenweger-Akten aus dem laufenden gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren einseitig publik machte, hat sie objektiv das Untersuchungsgeheimnis verletzt. Dies hat das Bundesstrafgericht am 18. Dezember 2007 plausibel genug hergeleitet und festgehalten. Ein Privatmann reichte in dieser Sache eine Strafanzeige ein, damit dieser höchstrichterliche Befund nicht toter Buchstabe bleibe, sondern abgeklärt und geahndet werde. Ein klarer Fall, dachten damals Laien und Juristen, die sich von diesem Strafverfahren etwas Einblick in die trübe Kabale erhofften.

Ganz im Sinne der auftraggebenden GPK

Als die junge Berner Untersuchungsrichterin Sara Schödler, welche die Anzeige zu bearbeiten gehabt hätte, am 18. Juni plötzlich verlautbarte, es liege gar keine Amtsgeheimnisverletzung vor, und das Verfahren kommentarlos einstellte, staunten alle, die nicht hinter die Kulissen blickten. Unterdessen hatte nämlich der vielseitig einsetzbare St. Galler Kantonsgerichtspräsident Niklaus Oberholzer (SP) - ganz im Sinne der auftraggebenden GPK und auch der BA - diskret und rasch ein Gegengutachten angefertigt, am 5. Juni abgeliefert und den vom Bundesgericht kritisierten Aktentransfer wieder gerechtfertigt. Was die GPK bewog, dem obersten Strafgericht in Bellinzona die Leviten zu lesen: Es habe «in unzulässiger und schwerwiegender Weise in die Informationsrechte der GPK eingegriffen». Nach dieser Kehrtwende gilt von Oberholzers Gnaden eine «neue Rechtsauffassung». Sämtliche Akten aus irgendwelchen Strafverfahren können (auch gegen den Willen der Parteien) öffentlich gemacht werden, wenn die GPK es will - unabhängig davon, wie massiv Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Faktisch hat die GPK mit Hilfe Oberholzers die Verteidigung der in Bedrängnis geratenen Bundesanwaltschaft argumentativ alimentiert und über die Expertenhonorare sogar finanziert. Die zeitliche Abfolge lässt den eindeutigen Indizienschluss zu, dass Untersuchungsrichterin Schödler, die jede Auskunft verweigert, die Anklage gegen die BA aufgrund des Persilscheins aus St. Gallen hat fallen lassen. Derart eng ketten parlamentarische Aufseher, Verwaltung und Richter sich aneinander, um die wahre Darstellung der Ereignisse zu verhindern.

So schützt die GPK mittlerweile auch sämtliche heimlichen Datentransfers zwischen der Verwaltung und den parlamentarischen Aufsehern. Es kann im Detail belegt werden, wie Irene Moser, Sekretärin der Subkommission der GPK, einen verdeckten Mailverkehr (via «blind copies», Feld «Bcc») mit Michel-André Fels, dem interimistischen Leiter der BA, unterhalten hat. Was Moser, Federführerin der untersuchenden Behörde, wusste, wusste auch Fels, Chef der untersuchten Behörde, und umgekehrt. Juristin Moser, privat EDU-Politikerin in Münsingen, war eine der treibenden Kräfte, welche die GPK-Analyse der Strafverfolgungsbehörden zu einer Anklage gegen Blocher umzugestalten wussten. Als der «Bcc»-Verkehr Mitte September erstmals aufflog, wurde Moser kurzzeitig aus dem Verkehr gezogen und in die Ferien geschickt. Ihre oberste Chefin, Mariangela Wallimann-Bornatico, verbot reflexartig den Medienleuten, den Namen der fehlbaren Dame überhaupt zu nennen. «Untersucht» wurde dieser kleine Skandal im ganzen Skandal nur intern und ganz rudimentär und vor allem ohne jede Information über die Resultate. Und heute wirbelt und wirkt Intrigantin Moser wieder als Sekretärin der gleichen Subkommission in gleicher Sache.

Dazu passt der Seitenwechsel von Beatrice Meli Andres, bis zum letzten Herbst als beflissene Chefin der Stabsstelle «Inspektorat und besondere Aufgaben» im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) tätig und somit über alle departementsinternen Aktivitäten im Zusammenhang mit der GPK-Untersuchung (sowie bei der Vernichtung der Tinner-Atom-Akten) bestens im Bild. Im November 2007 veränderte die Juristin sich Richtung GPK, stieg zwei Monate später bereits zur Chefin des gesamten Sekretariats der GPK sowie der GPDel auf und führt jetzt an verantwortlicher Stelle die Nachfolgeuntersuchung, die sich mit den Fehlern der Bundesanwaltschaft und der GPK selbst zu befassen hätte.

Wie Meli ihre Aufgabe begreift, hat sie bereits zu Protokoll gegeben. Sie versorgt Interessierte mit Informationen, welche gegen die alte Führungsriege des EJPD verwendet werden können. Als Erstes hat sie den SVP-Präsidenten und Nationalrat Toni Brunner (SG), vormals Mitglied der GPK-Subkommission, der Justiz ans Messer geliefert. Die Überläuferin sagte aus, dass Brunner den GPK-Bericht zwei Tage vor dessen Publikation ins Departement getragen habe, was objektiv einer Verletzung des Amtsgeheimnisses gleichkommt. So kommt die Rache wesentlich rascher voran als die Nachfolgeuntersuchung: Die Rechtskommission des Nationalrats beantragte umgehend, die Immunität Brunners sei aufzuheben, damit er abgeurteilt werden könne.

Gerechtigkeitsfanatiker und den Betroffenen mag es stören, dass von all den Ungesetzlichkeiten, wiederholten Amtsgeheimnisverletzungen und unsauberen amtlichen Manövern im Verlaufe der Untersuchung allein der Gang des Toni Brunner ins Bundeshaus West ein strafwürdiger Akt gewesen sein soll. Politisch gesehen, ist das Verfahren gegen Brunner, so es beide Räte ermöglichen werden, jedoch ein Segen, wohl die letzte Chance, ein wenig Transparenz in eines der trübsten Kapitel der neueren Schweizer Geschichte zu bringen. Der Prozess gegen den Toggenburger, angedacht als Ablenkungsmanöver, könnte die heilvolle Wirkung eines mittleren politischen Erdbebens entfalten und die Mauer des Schweigens zum Einsturz bringen.

Es sei denn, die Justiz biete dazu wie in Kleists «Zerbrochenem Krug» einen Dorfrichter Adam auf, der die Verhandlung konsequent aus der Täteroptik führt.

Donnerstag, 13. März 2008

Der GPK-Bericht - ein nachweislich lügnerisches Machwerk

BERN – 2007 hatte die GPK viel Arbeit. Nun legt sie ihren Bericht vor und muss von der SVP heftige Kritik einstecken. Es sei ein «lügnerisches Machwerk», schimpfte SVP-Nationalrat Mörgeli.

Die Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments (GPK) zeigen sich im Bericht besorgt über die zunehmende Polarisierung in der Politik und die Skandalisierung und Personalisierung in den Medien. Die Affäre Blocher-Roschacher sei beispielhaft für diese Entwicklung, sagte Pierre-François Veillon (SVP/VD).

Von allen Seiten kritisiert wurden die Indiskretionen im Zusammenhang mit der Affäre. Vertraulichkeit sei unabdinglich, ein Aufsichtsorgan könne nicht auf dem Marktplatz arbeiten. «Wenn wir uns in diesem Rat nicht an unsere eigenen Satzungen halten, wie sollen wir dann von den Bürgerinnen und Bürgern erwarten, dass sie sich an die Gesetze halten?», fragte Ruedi Lustenberger (CVP/LU).

Die SVP-Vertreter nutzten die Gelegenheit, ihre Vorwürfe an die Adresse der GPK des Nationalrats und deren Subkommission zu wiederholen. Die GPK habe sich für politische Zwecke instrumentalisieren lassen, sagte Toni Brunner (SVP/SG). Das Vertrauen sei nachhaltig erschüttert, der Schaden irreparabel.

Was die Darstellung der Affäre betreffe, sei der Jahresbericht «nicht nur ein schönfärberisches, sondern ein nachweislich lügnerisches Machwerk», sagte Christoph Mörgeli (SVP/ZH). Die Verantwortlichen hätten im Nachhinein «ihre böswillige, vorsätzliche Intrige» schöngeredet.

Die GPK und die Bundesanwaltschaft hätten in ihrem Kampf gegen Bundesrat Christoph Blocher und die SVP den Rechtsstaat ausser Kraft gesetzt, und dies mit Erfolg: «Die Abwahl ist geglückt», stellte Mörgeli fest.

Weiter gab er bekannt, ihm liege ein vertrauliches Aktenstück der «Taskforce Ramos» vor. Dieses beweise, dass Ramos – dessen Einsatz die Untersuchung ausgelöst hatte – ein Doppelagent gewesen sei, was die GPK weiterhin bestreite.

Christian Wasserfallen (FDP/BE) stellte fest, Mörgeli habe offenbar immer noch nicht genug vom Verweis des Ratsbüros wegen Indiskretion. Mörgeli erwiderte, interessanterweise seien keine Freisinnigen von Verweisen betroffen, obwohl einige von ihnen «in allen Presseerzeugnissen wie die Vögelchen geschwatzt und geplappert» hätten.

André Daguet (SP/BE) bezichtigte die SVP-Vertreter der Geschichtsklitterung und relativierte die Affäre. Die GPK habe Dutzende von Untersuchungen ohne Probleme durchgeführt. Die Affäre Blocher-Roschacher stelle eine Ausnahme dar. Die Arbeit der GPK sei gezielt diskreditiert worden.

Die GPK beschäftigte sich 2007 tatsächlich nicht nur mit der Bundesanwaltschaft. Eines ihrer Hauptthemen war die Personalpolitik des Bundes, die sie nach wie vor mit Sorge erfüllt. Der Bund sei im Vergleich zur Privatwirtschaft kein besonders attraktiver Arbeitgeber, hält die Kommission fest. (SDA)

Donnerstag, 31. Januar 2008

Die Basler Behörden und der Ex-Vizedirektor der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel

Sextäter in Weiss

Wenn sich Ärzte an Patientinnen vergreifen, bleiben Sanktionen der Behörden oft aus. Nur ein Bruchteil der Anzeigen gelangt zur Verurteilung. In Basel muss die Staatsanwaltschaft jetzt ein Verfahren gegen einen ehemaligen Uniklinik-Vizedirektor wiederaufnehmen.

Der Beobachter deckte im August eine Sexaffäre an der renommierten Psychiatrischen Universitätsklinik Basel auf: Eine Patientin beschuldigt den damaligen ärztlichen Vizedirektor der Klinik, sie jahrelang zu Sex gedrängt zu haben. Doch der Mediziner rettete sich Ende Februar 2003 in die Frühpension. Die verantwortlichen Behörden und selbst die Basler Staatsanwaltschaft stellten die Untersuchungen ein, der Psychiatrieprofessor kam ohne Strafe davon. Jetzt ist die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates aktiv geworden und prüft das Vorgehen der Behörden. Und Basels Justiz muss das Verfahren wiederaufnehmen (siehe nachfolgende Box «Behandlung mit Sex bezahlt»).

Der Professor ist nicht der einzige Arzt, der von den Basler Behörden mit Samthandschuhen angefasst worden ist. Auch einem 61-jährigen Psychiater, der in Basel eine Privatpraxis hat, wird von einer Patientin vorgeworfen, sie mehrfach vergewaltigt zu haben. Doch am 22. Februar 2006 sprach ihn das Basler Strafgericht frei: Die Vergewaltigungen könnten nicht nachgewiesen werden, andere Tatbestände seien verjährt. Die Medizinische Gesellschaft Basel hielt es für erwiesen, dass er das Abhängigkeitsverhältnis sexuell ausgenützt hat. Sie schloss ihn deshalb wegen Verstosses gegen die Standesordnung am 8. Mai 2007 aus ihren Reihen aus.

Auch das Basler Gesundheitsdepartement hätte es in der Hand gehabt, den Psychiater zu sanktionieren. Die Gesetze des Kantons schliessen auch bei einem Freispruch nicht aus, die Bewilligung zur Berufsausübung einzuschränken oder zu entziehen. Doch die Recherche des Beobachters zeigt: Massnahmen gegen den Sextäter blieben bis heute aus. So therapiert er weiterhin ahnungslose Patientinnen. Fragen dazu beantwortet das Gesundheitsdepartement nicht. Es laufe «ein Verfahren», deshalb könne er nicht Auskunft erteilen, behauptet Departementssekretär Philipp Waibel.

Auch den Fall eines Basler Hals-Nasen-Ohren-Arztes halten die Behörden unter dem Deckel: Der Professor hatte mit einer Patientin über Jahre in seinem Sprechzimmer im Kantonsspital Basel Geschlechtsverkehr. Er habe die Notlage der Patientin ausgenützt, befand das Gericht und verurteilte ihn am 15. August 2003 zu zwölf Monaten Gefängnis bedingt. Zwar musste der Professor seinen Sessel im Kantonsspital räumen, er praktiziert jedoch an privater Adresse bis heute weiter. Es seien «einschneidende aufsichtsrechtliche Massnahmen» ergriffen worden, sagt das Basler Gesundheitsdepartement. Die Antwort auf die Frage, welche dies sind, bleibt das Amt aber einmal mehr schuldig.

Griffige Gesetze fehlen

Nicht nur Basel, auch andere Kantone haben ihre Sextäter in Weiss. Wie oft allerdings Ärzte Patientinnen sexuell missbrauchen, ist nicht bekannt: Weder das Bundesamt für Gesundheit noch die Ärztevereinigung FMH haben je Umfragen gemacht. Es seien jährlich etwa 14’000 Menschen, die Opfer eines Übergriffs durch medizinisches Personal werden, sagt der Basler Psychiater Werner Tschan, der sich seit Jahren im Kampf gegen Sextäter engagiert. Mangels Daten war er gezwungen, die Zahl mit Angaben aus dem kanadischen Ontario hochzurechnen, wo bei einer Befragung durch das Gesundheitsministerium 110’000 von elf Millionen Menschen von sexuellen Übergriffen berichteten. In der Schweiz lässt einzig eine Umfrage von 1994 das Ausmass erahnen: 17 Prozent der Pfleger und elf Prozent der Pflegerinnen von psychiatrischen Kliniken erklärten, Sex mit Patientinnen oder Patienten gehabt zu haben.

Die Nachfrage bei Behörden verschiedener Kantone zeigt jedoch: Die Zahl der Patientinnen, die Anzeige erstatten, ist äusserst gering. Im Kanton Basel-Stadt sind es etwa sieben pro Jahr, in Zug und in Schaffhausen eine in vier Jahren und in Baselland gar nur eine in zehn Jahren. Ein Bruchteil davon gelangt zur Verurteilung. «Viele Frauen schrecken vor einer Anzeige zurück. Es ist ihnen peinlich, oder sie haben Angst vor dem Täter», sagt der Zuger Kantonsarzt Rudolf Hauri. Frauen fehle auch das Vertrauen in die Behörden, dass diese die Täter hart genug anfassen.

Um Täter wirksam sanktionieren zu können, braucht es griffige Gesetze. Basel-Stadt hat sie, wendet sie jedoch laut Tschan «nicht oder zu wenig konsequent» an: Sanktionen von Bussen bis hin zum Entzug der Praxisbewilligung wären möglich. Andernorts geht das gar nicht: Im Kanton Baselland zum Beispiel datiert das Gesundheitsgesetz aus dem Jahr 1974 und sieht keine solchen abgestuften Massnahmen vor. Nur wenn ein Täter rechtskräftig verurteilt worden ist, können ihm die Behörden «wegen schlechten Leumunds» die Bewilligung entziehen. Ihm seien deshalb in einem aktuellen Fall «die Hände gebunden», sagt Kantonsarzt Dominik Schorr.

Namen von Tätern im Internet

Anders in Kanada, wo eine spezielle Überwachungsbehörde agiert: Dies erleichtert das schnelle Vorgehen gegen Täter. In der Provinz Ontario zum Beispiel werden Sextäter mit Namen im Internet publiziert: Philippe Carriere, Keith Caughell oder Ian Clemes - drei von Dutzenden von Ärzten, denen die Bewilligung für mehrere Monate entzogen wurde. Alle mussten zudem Bussen von bis zu 12’000 Franken bezahlen, teils in einen Fonds, aus dem Therapien für Sextäter finanziert werden. «In der Schweiz werden praktisch alle Sexualstraftäter zu Therapien verdonnert, nur Ärzte nicht», sagt Tschan.

Immerhin gibt es Licht am Horizont: Seit 1. September ist das neue Bundesgesetz über Medizinalberufe in Kraft. Es schreibt zwar keine Therapien vor, erlaubt es Zulassungsbehörden aber, weitgehende Disziplinarmassnahmen zu verfügen: Verwarnungen, Bussen bis 20’000 Franken und sogar das Verbot der Berufsausübung sind möglich. Kantone mit ungenügender Gesetzgebung können damit wirksame Sanktionen veranlassen. Doch das Ganze hat einen Haken, wie Rechtsprofessor Walter Fellmann von der Uni Luzern erklärt: «Angestellte von Spitälern sind vom Gesetz nicht betroffen, sie unterstehen nach wie vor kantonalem Recht» - das bei Sextätern oft zu wenig greift.


Behandlung mit Sex bezahlt

Die Basler Justiz muss ein Verfahren wiederaufnehmen: Im Visier der Untersuchungs- behörden steht ein 66-jähriger ehemaliger Vizedirektor der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel. Er soll eine Patientin unter anderem zu Sex im Kreuzgang des Basler Münsters gezwungen haben. Das Opfer hatte unter seinem Druck die Anzeige vor zweieinhalb Jahren zurückgezogen. Darauf stellte die Staatsanwaltschaft die Untersuchung mit einer fragwürdigen Begründung ein (siehe Artikel zum Thema «Psychiatrie: ‹Er drohte mir mit der Hölle›»). Jetzt hat die Frau ihren Peiniger erneut angezeigt - und damit den Fall wieder ins Rollen gebracht. Zudem ist die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates aktiv geworden.

«Wir prüfen in einer ersten Phase Akten, die uns das verantwortliche Gesundheitsdepartement zur Verfügung stellen muss», sagt GPK-Präsident Jan Göpfert. Derweil kommen neue Details ans Tageslicht: So entgingen der Universitätsklinik wegen der Sexaffäre Einnahmen - der Professor hat die einjährige Therapie der Patientin nie in Rechnung gestellt. Dafür traf er sich mit ihr mehrmals pro Woche zum Sex. «Ich musste ihm jeweils am Nachmittag zur Verfügung stehen. Oft fuhren wir ins Elsass, zurück in der Klinik war er meist erst gegen 16 Uhr.» Zwei Mitarbeiter, die anonym bleiben wollen, bestätigen die häufige Abwesenheit des Vizedirektors. «Er blieb oft fern, ohne sich abzumelden, und kam während Monaten seinen Verpflichtungen nur schlecht nach. Die Direktion war über diese Affäre sehr wohl informiert. Sie hat den Fall aber bagatellisiert.» Die Klinikleitung sei ihren Pflichten nachgekommen, heisst es dazu beim Gesundheitsdepartement.