Für starke Gemeinden!
Selbständige Gemeinden – Grundlage unseres Wohlstandes
Die zunehmende Komplexität der Aufgaben, die stark wachsende Zahl von Gesetzen, Verordnungen und Berichten auf eidgenössischer und kantonaler Ebene, regional zu lösende Probleme, aber auch die Schwierigkeit, geeignete Leute für die Behörden zu finden, verkleinern den politischen Spielraum der Gemeinden immer mehr.
Subsidiarität und Gemeindeautonomie respektieren
Die Gemeinden sind nicht die Vollzugsorgane der Kantone und des Bundes! Die Gemeinden sind das Rückgrat des politischen Systems der Schweiz, so wie die KMU die Grundlage unserer Volkswirtschaft sind; sie bilden die Kantone, und diese den Bund. Viele öffentliche Aufgaben werden von Gemeinden im Milizsystem effizient, bedürfnisgerecht und bürgernah erledigt. Gemeinden wirtschaften zudem in der Regel haushälterischer als Bund und Kantone. Das Subsidiaritätsprinzip und die Gemeindeautonomie sind in der Bundesverfassung verankert und von Bund und Kantonen als Voraussetzung für die Eigenständigkeit der Gemeinden und die Erhaltung unseres Wohlstandes zu respektieren.
Tripartites Handeln verstärken
Bevölkerungswachstum, hohe Mobilität, wirtschaftlicher Strukturwandel und fortschreitende Urbanisierung führen dazu, dass die funktionalen Räume nicht mehr mit den politischen Grenzen übereinstimmen. Die Lösung von Problemen der Raum- und Siedlungsentwicklung, des Verkehrs und immer mehr auch im Sozialbereich erfordern eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller föderativen Ebenen (Bund, Kantone und Gemeinden). Die Erfahrungen mit den Aktivitäten der tripartiten Agglomerationskonferenz sind positiv. Diese Aktivitäten sind zu verstärken und zu formalisieren. Das Modell der tripartiten Zusammenarbeit ist weiter zu entwickeln und auch für die gemeinsame Lösung von interkommunalen und interkantonalen Fragestellungen anzuwenden, welche über die eigentliche Agglomerationspolitik hinausgehen.
Miliztaugliche Unterstützung gewähren.
Das Milizsystem ist der Innovationsmotor unseres föderativen Systems.
Die zahlreichen nebenamtlichen und oft noch ehrenamtlich tätigen Behördenmitglieder bringen ihre Erfahrungen und neue Ideen aus dem Berufsleben in die Gemeindeführung ein. Die zunehmende Regelungsdichte insbesondere auf Bundesebene, verbunden mit einem wuchernden Expertentum, schränken die Handlungsfähigkeit der Gemeinden immer mehr ein. Dies führt einerseits zu einem verstärkten Druck zu Gemeindefusionen, andererseits aber auch zu vermehrter Inanspruchnahme der kantonalen Amtsstellen durch die Gemeinden. Bund und Kantone haben die Gemeinden mit Massnahmen zu unterstützen, welche im Milizsystem umgesetzt werden können. Die Gemeinden ihrerseits sind gefordert, ihre Eigenständigkeit gegenüber Bund und Kanton zu verstärken.
Professionalisierung der Gemeindeverwaltungen weiterentwickeln
Steigende Erwartungen seitens der Bürgerinnen und Bürger und die zunehmende Komplexität der Amtsgeschäfte stellen höhere Anforderungen an die Führung der Gemeinden und insbesondere auch an das Verwaltungspersonal. Mit der Schaffung eines eidgenössisch anerkannten Fachausweises «Gemeindefachfrau/Gemeindefachmann» sollen die Kompetenz der Gemeinden gestärkt und die Arbeit in der Gemeindeverwaltung aufgewertet und attraktiver werden. Den Gemeinden müssen aber auch miliztaugliche Instrumente zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen des KTI-Projekts «Strategische Führungsplattform für kleine und mittlere Gemeinden» wurde deshalb ein «Gemeindecockpit» entwickelt, welches auf wirksame Weise die Führungsprozesse einer Gemeinde unterstützt.
Posts mit dem Label Bundesanwaltschaft werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Bundesanwaltschaft werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Donnerstag, 18. Juni 2009
Donnerstag, 13. März 2008
Der GPK-Bericht - ein nachweislich lügnerisches Machwerk
BERN – 2007 hatte die GPK viel Arbeit. Nun legt sie ihren Bericht vor und muss von der SVP heftige Kritik einstecken. Es sei ein «lügnerisches Machwerk», schimpfte SVP-Nationalrat Mörgeli.
Die Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments (GPK) zeigen sich im Bericht besorgt über die zunehmende Polarisierung in der Politik und die Skandalisierung und Personalisierung in den Medien. Die Affäre Blocher-Roschacher sei beispielhaft für diese Entwicklung, sagte Pierre-François Veillon (SVP/VD).
Von allen Seiten kritisiert wurden die Indiskretionen im Zusammenhang mit der Affäre. Vertraulichkeit sei unabdinglich, ein Aufsichtsorgan könne nicht auf dem Marktplatz arbeiten. «Wenn wir uns in diesem Rat nicht an unsere eigenen Satzungen halten, wie sollen wir dann von den Bürgerinnen und Bürgern erwarten, dass sie sich an die Gesetze halten?», fragte Ruedi Lustenberger (CVP/LU).
Die SVP-Vertreter nutzten die Gelegenheit, ihre Vorwürfe an die Adresse der GPK des Nationalrats und deren Subkommission zu wiederholen. Die GPK habe sich für politische Zwecke instrumentalisieren lassen, sagte Toni Brunner (SVP/SG). Das Vertrauen sei nachhaltig erschüttert, der Schaden irreparabel.
Was die Darstellung der Affäre betreffe, sei der Jahresbericht «nicht nur ein schönfärberisches, sondern ein nachweislich lügnerisches Machwerk», sagte Christoph Mörgeli (SVP/ZH). Die Verantwortlichen hätten im Nachhinein «ihre böswillige, vorsätzliche Intrige» schöngeredet.
Die GPK und die Bundesanwaltschaft hätten in ihrem Kampf gegen Bundesrat Christoph Blocher und die SVP den Rechtsstaat ausser Kraft gesetzt, und dies mit Erfolg: «Die Abwahl ist geglückt», stellte Mörgeli fest.
Weiter gab er bekannt, ihm liege ein vertrauliches Aktenstück der «Taskforce Ramos» vor. Dieses beweise, dass Ramos – dessen Einsatz die Untersuchung ausgelöst hatte – ein Doppelagent gewesen sei, was die GPK weiterhin bestreite.
Christian Wasserfallen (FDP/BE) stellte fest, Mörgeli habe offenbar immer noch nicht genug vom Verweis des Ratsbüros wegen Indiskretion. Mörgeli erwiderte, interessanterweise seien keine Freisinnigen von Verweisen betroffen, obwohl einige von ihnen «in allen Presseerzeugnissen wie die Vögelchen geschwatzt und geplappert» hätten.
André Daguet (SP/BE) bezichtigte die SVP-Vertreter der Geschichtsklitterung und relativierte die Affäre. Die GPK habe Dutzende von Untersuchungen ohne Probleme durchgeführt. Die Affäre Blocher-Roschacher stelle eine Ausnahme dar. Die Arbeit der GPK sei gezielt diskreditiert worden.
Die GPK beschäftigte sich 2007 tatsächlich nicht nur mit der Bundesanwaltschaft. Eines ihrer Hauptthemen war die Personalpolitik des Bundes, die sie nach wie vor mit Sorge erfüllt. Der Bund sei im Vergleich zur Privatwirtschaft kein besonders attraktiver Arbeitgeber, hält die Kommission fest. (SDA)
Die Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments (GPK) zeigen sich im Bericht besorgt über die zunehmende Polarisierung in der Politik und die Skandalisierung und Personalisierung in den Medien. Die Affäre Blocher-Roschacher sei beispielhaft für diese Entwicklung, sagte Pierre-François Veillon (SVP/VD).
Von allen Seiten kritisiert wurden die Indiskretionen im Zusammenhang mit der Affäre. Vertraulichkeit sei unabdinglich, ein Aufsichtsorgan könne nicht auf dem Marktplatz arbeiten. «Wenn wir uns in diesem Rat nicht an unsere eigenen Satzungen halten, wie sollen wir dann von den Bürgerinnen und Bürgern erwarten, dass sie sich an die Gesetze halten?», fragte Ruedi Lustenberger (CVP/LU).
Die SVP-Vertreter nutzten die Gelegenheit, ihre Vorwürfe an die Adresse der GPK des Nationalrats und deren Subkommission zu wiederholen. Die GPK habe sich für politische Zwecke instrumentalisieren lassen, sagte Toni Brunner (SVP/SG). Das Vertrauen sei nachhaltig erschüttert, der Schaden irreparabel.
Was die Darstellung der Affäre betreffe, sei der Jahresbericht «nicht nur ein schönfärberisches, sondern ein nachweislich lügnerisches Machwerk», sagte Christoph Mörgeli (SVP/ZH). Die Verantwortlichen hätten im Nachhinein «ihre böswillige, vorsätzliche Intrige» schöngeredet.
Die GPK und die Bundesanwaltschaft hätten in ihrem Kampf gegen Bundesrat Christoph Blocher und die SVP den Rechtsstaat ausser Kraft gesetzt, und dies mit Erfolg: «Die Abwahl ist geglückt», stellte Mörgeli fest.
Weiter gab er bekannt, ihm liege ein vertrauliches Aktenstück der «Taskforce Ramos» vor. Dieses beweise, dass Ramos – dessen Einsatz die Untersuchung ausgelöst hatte – ein Doppelagent gewesen sei, was die GPK weiterhin bestreite.
Christian Wasserfallen (FDP/BE) stellte fest, Mörgeli habe offenbar immer noch nicht genug vom Verweis des Ratsbüros wegen Indiskretion. Mörgeli erwiderte, interessanterweise seien keine Freisinnigen von Verweisen betroffen, obwohl einige von ihnen «in allen Presseerzeugnissen wie die Vögelchen geschwatzt und geplappert» hätten.
André Daguet (SP/BE) bezichtigte die SVP-Vertreter der Geschichtsklitterung und relativierte die Affäre. Die GPK habe Dutzende von Untersuchungen ohne Probleme durchgeführt. Die Affäre Blocher-Roschacher stelle eine Ausnahme dar. Die Arbeit der GPK sei gezielt diskreditiert worden.
Die GPK beschäftigte sich 2007 tatsächlich nicht nur mit der Bundesanwaltschaft. Eines ihrer Hauptthemen war die Personalpolitik des Bundes, die sie nach wie vor mit Sorge erfüllt. Der Bund sei im Vergleich zur Privatwirtschaft kein besonders attraktiver Arbeitgeber, hält die Kommission fest. (SDA)
Labels:
Blocher,
Brunner,
Bundesanwaltschaft,
FDP,
GPK,
Mörgeli,
Ramos,
Roschacher
Donnerstag, 7. Februar 2008
Mobbing - der untaugliche Versuch strukturelle Probleme auf personeller Ebene zu lösen
«Der Abschuss war ungerecht»
Justiz
Untersuchungsrichterin Monique Saudan arbeitete nicht schlechter als andere und musste dennoch ihren Arbeitsplatz räumen. Fragwürdige Vorwürfe, Intrigen und ein Chef, der selbst um seinen Job fürchtete. Hintergründe einer seltsamen Entlassung.
Monica Fahmy
Die Nachricht war ein Schlag ins Gesicht. Ende Oktober 2005 erfuhr die eidgenössische Untersuchungsrichterin Monique Saudan, 56, dass sie ihren Schreibtisch räumen muss. Per sofort. So etwas war in Bundesbern noch nie vorgekommen. Eidgenössische Untersuchungsrichter werden nicht einfach freigestellt. Zwar hatte das Bundesstrafgericht Saudan gerügt, weil sie ein Haftentlassungsgesuch zu wenig speditiv behandelt hatte. Doch sie hätte niemals damit gerechnet, dass Jürg Zinglé sie gleich suspendieren würde. Zinglé ist der leitende Untersuchungsrichter beim Untersuchungsrichteramt (URA), er fällte den Entscheid zusammen mit Bundesstrafgerichtspräsident Alex Staub.
Publik wurde die Entlassung erst einen Monat später. Zinglés wortkarge Begründung: Die Juristin habe zu langsam gearbeitet. Daran mögen Parlamentarier und Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden nicht so recht glauben. Manche sprechen – allerdings nur anonym – von Mobbing. «Der Abschuss von Frau Saudan war ungerecht », sagt ein Parlamentarier. «Ein klassischer Mobbingfall. Sie war angreifbar, weil sie mehrmals klar und deutlich auf Missstände im Untersuchungsrichteramt hinwies.» So kritisierte sie, Verfahren würden zusätzlich verzögert, weil Untersuchungsrichter sich das Sekretariat teilen müssten.
Mit schwieriger Arbeit zugeschüttet
Eigentlich hätte die Bundesanwaltschaft (BA) schon vor zwei Jahren jemanden loswerden wollen, wie in Strafverfolgungskreisen spekuliert wird. Nicht Monique Saudan allerdings, sondern deren Chef – Jürg Zinglé. Bei der BA sei man mit seiner Arbeit nicht zufrieden gewesen, heisst es. In der Folge habe Zinglé Saudan mit Straffällen eingedeckt, die entweder sehr komplex oder erst im Anfangsstadium waren. Zinglé habe Saudan über die Klinge springen lassen – an seiner Stelle.
Saudans Freistellung ist tatsächlich seltsam. Genügte ihre Arbeitsweise nicht, hätten die meisten ihrer Kollegen die Koffer ebenfalls packen müssen. Die URA-Statistik von 2004 entkräftet den Vorwurf, Saudan habe zu langsam gearbeitet. Sie behandelte die meisten Haftfälle. Von den Beschuldigten in ihren Verfahren waren 21 in Untersuchungshaft. Bei ihrem Kollegen Paul Perraudin waren es zehn, bei Ernst Roduner einer, bei den anderen Kollegen keiner. Und Haftfälle dauern länger, weil die Infrastruktur des URA für solche Fälle ungenügend ist, wie ein Insider sagt. Zudem betreute Saudan – wie Kollege Perraudin – Verfahren mit fremdsprachigen Beschuldigten. Auch sie dauern länger. Statistisch gesehen dauerten die Verfahren Saudans durchschnittlich nur unwesentlich länger als jene Perraudins.
Noch vor zehn Jahren hatten eidgenössische Untersuchungsrichter bloss im Nebenamt gearbeitet. Monique Saudan, erst Untersuchungsrichterin in Solothurn, dann Staatsanwältin in Basel, war eine davon. Sie leitete unter anderem die Untersuchung um die Affäre der Waffenexporte der Firma Von Roll an den Irak. 1997 wurde Saudan zur ersten hauptamtlichen Untersuchungsrichterin ernannt. Als sie die Geheimdienstaffäre um Dino Bellasi betreute, stolperte sie über ein Interview mit dem «SonntagsBlick». Wegen «unzulässiger Spekulation » wurde ihr das Dossier entzogen. Dennoch wurde sie im Dezember 2001 ins neue, von Zinglé geleitete URA integriert.
«Sie hatte schon in Basel wenig Erfolg, man wunderte sich, dass sie gewählt wurde », sagt ein Parlamentarier. Allerdings habe man sich auch bei den meisten ihrer Kollegen gewundert, die ins URA gewählt wurden. Etwa bei Ernst Roduner, 58, der 17 Jahre als Richter am Aargauer Obergericht tätig war. Er wurde 2001 nicht wieder gewählt, unter anderem wegen Führungsschwäche und Amtsmissbrauch. «Wer in seinem Kanton geschnitten oder kritisiert wurde, kam ins Untersuchungsrichteramt oder zur Bundesanwaltschaft», sagt ein weiterer Parlamentarier. «Manche haben die Kantone in Bern sogar empfohlen, um sie loszuwerden.»
Nadelöhr in der Strafverfolgung
Auf diese Art wurden Bundesanwaltschaft und Untersuchungsrichteramt im Rahmen der Effizienzvorlage aufgestockt. Die Vorlage, umgesetzt unter der damaligen Justizministerin Ruth Metzler, sah für den Bund neue Kompetenzen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Wirtschaftskriminalität vor. Ursprünglich waren elf Untersuchungsrichter-Teams vorgesehen. Ende 2002 war das URA jedoch nicht ausgelastet, da bei der Bundesanwaltschaft etliche Fälle stecken blieben. Die Finanzkommissionen beider Räte kürzten daraufhin das Budget um 10 Millionen Franken. Ende 2005 stauten sich beim URA die Strafverfahren. 16 Voruntersuchungen wurden abgeschlossen, 60 sind hängig. Zum Engpass kam es, weil die Zahl der Verfahren der Bundesanwaltschaft sprunghaft zugenommen hatten, sagt Jürg Zinglé.
Mit Saudans Freistellung entstand ein zusätzlicher Engpass. «Frau Saudan hat vier zeitkritische Verfahren bearbeitet», sagt Zinglé, der unter anderem die Dossiers Swissair und Dieter Behring betreut. Für die mangelnden Abschlüsse schieben sich Bundesanwaltschaft und Untersuchungsrichteramt die Schuld gegenseitig zu. Die Stimmung im URA ist zurzeit grundsätzlich mies, wie ein Kollege Saudans berichtet. Schon länger ist das Amt ein Nadelöhr in der Strafverfolgung des Bundes. Zeitweise leiteten nur gerade vier bis fünf Untersuchungsrichter die Voruntersuchungen in den grossen Fällen.
Problematisch ist, dass die Bundesanwaltschaft Fälle an sich reisst, die sie genauso gut an die Kantone delegieren könnte. Etwa das Drogenverfahren, das dann Monate später bei Saudan zur Voruntersuchung landete. Saudan handelte sich wegen des langen Verfahrens eine Rüge ein: Das Bundesstrafgericht entschied, dass ein Verdächtiger trotz erheblicher Fluchtgefahr aus der Untersuchungshaft entlassen werden musste. «Im Kanton Zürich wäre das Verfahren in der halben Zeit erledigt gewesen», sagt der Anwalt eines der Beschuldigten. Dann relativiert er: «Hier behandeln 16 Staatsanwälte auch nichts anderes als solche Fälle. Es sind Profis.»
Beim Bund dauert alles länger, schon aus strukturellen Gründen: Erst ermittelt die Bundesanwaltschaft, dann leitet ein Untersuchungsrichter die Voruntersuchung, überweist den Fall wieder der Bundesanwaltschaft. Erst dann wird beim Bundesstrafgericht Anklage erhoben. «Für effiziente Verfahren ist die eidgenössische Strafprozessordnung ein Unding», sagt Thomas Hansjakob, Untersuchungsrichter im Nebenamt.
Dies soll 2011 mit der neuen Strafprozessordnung anders werden. Vorgesehen ist, das Untersuchungsrichteramt abzuschaffen und in die Bundesanwaltschaft zu integrieren. Dort sind die guten Stellen schon besetzt. Nicht gerade motivierend für die Untersuchungsrichter. Mit ein Grund, weshalb es kaum gelingt, erfahrene Richter zu rekrutieren. «Dies ist ein spezieller Beruf. Jemand muss mit der Aufgabe wachsen», sagt Mascia Gregori, Generalsekretärin beim Bundesstrafgericht. Zurzeit sind acht Untersuchungsrichter tätig. Im November 2005 waren zwei neue Richter verpflichtet worden, zudem sprang ein Staatsanwalt der BA für ein Jahr ein. Er hat zum Teil Saudans laufende Verfahren übernommen.
Die Untersuchungsrichterin selbst ist bis 2008 beim URA angestellt. So lange muss der Bund ihren Jahreslohn – 180'000 Franken – weiter zahlen. Es handle sich um «den untauglichen Versuch, strukturelle Probleme auf der persönlichen Ebene lösen zu wollen», kritisierte Saudan, nachdem ihre Freistellung publik geworden war. Mehr will sie nicht sagen: Sie wehrt sich juristisch gegen die Suspendierung. Die Angelegenheit geht der langjährigen Juristin sehr nahe. Auch Jürg Zinglé möchte sich nicht äussern «im Hinblick auf ein mögliches Verfahren bei der Personalrekurskommission des Bundes». Diese wird prüfen, ob die Vorwürfe gegen Saudan gerechtfertigt sind. Saudans Chancen, sich erfolgreich zu wehren, stehen gemäss einem Parlamentarier alles andere als schlecht.
Justiz
Untersuchungsrichterin Monique Saudan arbeitete nicht schlechter als andere und musste dennoch ihren Arbeitsplatz räumen. Fragwürdige Vorwürfe, Intrigen und ein Chef, der selbst um seinen Job fürchtete. Hintergründe einer seltsamen Entlassung.
Monica Fahmy
Die Nachricht war ein Schlag ins Gesicht. Ende Oktober 2005 erfuhr die eidgenössische Untersuchungsrichterin Monique Saudan, 56, dass sie ihren Schreibtisch räumen muss. Per sofort. So etwas war in Bundesbern noch nie vorgekommen. Eidgenössische Untersuchungsrichter werden nicht einfach freigestellt. Zwar hatte das Bundesstrafgericht Saudan gerügt, weil sie ein Haftentlassungsgesuch zu wenig speditiv behandelt hatte. Doch sie hätte niemals damit gerechnet, dass Jürg Zinglé sie gleich suspendieren würde. Zinglé ist der leitende Untersuchungsrichter beim Untersuchungsrichteramt (URA), er fällte den Entscheid zusammen mit Bundesstrafgerichtspräsident Alex Staub.
Publik wurde die Entlassung erst einen Monat später. Zinglés wortkarge Begründung: Die Juristin habe zu langsam gearbeitet. Daran mögen Parlamentarier und Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden nicht so recht glauben. Manche sprechen – allerdings nur anonym – von Mobbing. «Der Abschuss von Frau Saudan war ungerecht », sagt ein Parlamentarier. «Ein klassischer Mobbingfall. Sie war angreifbar, weil sie mehrmals klar und deutlich auf Missstände im Untersuchungsrichteramt hinwies.» So kritisierte sie, Verfahren würden zusätzlich verzögert, weil Untersuchungsrichter sich das Sekretariat teilen müssten.
Mit schwieriger Arbeit zugeschüttet
Eigentlich hätte die Bundesanwaltschaft (BA) schon vor zwei Jahren jemanden loswerden wollen, wie in Strafverfolgungskreisen spekuliert wird. Nicht Monique Saudan allerdings, sondern deren Chef – Jürg Zinglé. Bei der BA sei man mit seiner Arbeit nicht zufrieden gewesen, heisst es. In der Folge habe Zinglé Saudan mit Straffällen eingedeckt, die entweder sehr komplex oder erst im Anfangsstadium waren. Zinglé habe Saudan über die Klinge springen lassen – an seiner Stelle.
Saudans Freistellung ist tatsächlich seltsam. Genügte ihre Arbeitsweise nicht, hätten die meisten ihrer Kollegen die Koffer ebenfalls packen müssen. Die URA-Statistik von 2004 entkräftet den Vorwurf, Saudan habe zu langsam gearbeitet. Sie behandelte die meisten Haftfälle. Von den Beschuldigten in ihren Verfahren waren 21 in Untersuchungshaft. Bei ihrem Kollegen Paul Perraudin waren es zehn, bei Ernst Roduner einer, bei den anderen Kollegen keiner. Und Haftfälle dauern länger, weil die Infrastruktur des URA für solche Fälle ungenügend ist, wie ein Insider sagt. Zudem betreute Saudan – wie Kollege Perraudin – Verfahren mit fremdsprachigen Beschuldigten. Auch sie dauern länger. Statistisch gesehen dauerten die Verfahren Saudans durchschnittlich nur unwesentlich länger als jene Perraudins.
Noch vor zehn Jahren hatten eidgenössische Untersuchungsrichter bloss im Nebenamt gearbeitet. Monique Saudan, erst Untersuchungsrichterin in Solothurn, dann Staatsanwältin in Basel, war eine davon. Sie leitete unter anderem die Untersuchung um die Affäre der Waffenexporte der Firma Von Roll an den Irak. 1997 wurde Saudan zur ersten hauptamtlichen Untersuchungsrichterin ernannt. Als sie die Geheimdienstaffäre um Dino Bellasi betreute, stolperte sie über ein Interview mit dem «SonntagsBlick». Wegen «unzulässiger Spekulation » wurde ihr das Dossier entzogen. Dennoch wurde sie im Dezember 2001 ins neue, von Zinglé geleitete URA integriert.
«Sie hatte schon in Basel wenig Erfolg, man wunderte sich, dass sie gewählt wurde », sagt ein Parlamentarier. Allerdings habe man sich auch bei den meisten ihrer Kollegen gewundert, die ins URA gewählt wurden. Etwa bei Ernst Roduner, 58, der 17 Jahre als Richter am Aargauer Obergericht tätig war. Er wurde 2001 nicht wieder gewählt, unter anderem wegen Führungsschwäche und Amtsmissbrauch. «Wer in seinem Kanton geschnitten oder kritisiert wurde, kam ins Untersuchungsrichteramt oder zur Bundesanwaltschaft», sagt ein weiterer Parlamentarier. «Manche haben die Kantone in Bern sogar empfohlen, um sie loszuwerden.»
Nadelöhr in der Strafverfolgung
Auf diese Art wurden Bundesanwaltschaft und Untersuchungsrichteramt im Rahmen der Effizienzvorlage aufgestockt. Die Vorlage, umgesetzt unter der damaligen Justizministerin Ruth Metzler, sah für den Bund neue Kompetenzen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Wirtschaftskriminalität vor. Ursprünglich waren elf Untersuchungsrichter-Teams vorgesehen. Ende 2002 war das URA jedoch nicht ausgelastet, da bei der Bundesanwaltschaft etliche Fälle stecken blieben. Die Finanzkommissionen beider Räte kürzten daraufhin das Budget um 10 Millionen Franken. Ende 2005 stauten sich beim URA die Strafverfahren. 16 Voruntersuchungen wurden abgeschlossen, 60 sind hängig. Zum Engpass kam es, weil die Zahl der Verfahren der Bundesanwaltschaft sprunghaft zugenommen hatten, sagt Jürg Zinglé.
Mit Saudans Freistellung entstand ein zusätzlicher Engpass. «Frau Saudan hat vier zeitkritische Verfahren bearbeitet», sagt Zinglé, der unter anderem die Dossiers Swissair und Dieter Behring betreut. Für die mangelnden Abschlüsse schieben sich Bundesanwaltschaft und Untersuchungsrichteramt die Schuld gegenseitig zu. Die Stimmung im URA ist zurzeit grundsätzlich mies, wie ein Kollege Saudans berichtet. Schon länger ist das Amt ein Nadelöhr in der Strafverfolgung des Bundes. Zeitweise leiteten nur gerade vier bis fünf Untersuchungsrichter die Voruntersuchungen in den grossen Fällen.
Problematisch ist, dass die Bundesanwaltschaft Fälle an sich reisst, die sie genauso gut an die Kantone delegieren könnte. Etwa das Drogenverfahren, das dann Monate später bei Saudan zur Voruntersuchung landete. Saudan handelte sich wegen des langen Verfahrens eine Rüge ein: Das Bundesstrafgericht entschied, dass ein Verdächtiger trotz erheblicher Fluchtgefahr aus der Untersuchungshaft entlassen werden musste. «Im Kanton Zürich wäre das Verfahren in der halben Zeit erledigt gewesen», sagt der Anwalt eines der Beschuldigten. Dann relativiert er: «Hier behandeln 16 Staatsanwälte auch nichts anderes als solche Fälle. Es sind Profis.»
Beim Bund dauert alles länger, schon aus strukturellen Gründen: Erst ermittelt die Bundesanwaltschaft, dann leitet ein Untersuchungsrichter die Voruntersuchung, überweist den Fall wieder der Bundesanwaltschaft. Erst dann wird beim Bundesstrafgericht Anklage erhoben. «Für effiziente Verfahren ist die eidgenössische Strafprozessordnung ein Unding», sagt Thomas Hansjakob, Untersuchungsrichter im Nebenamt.
Dies soll 2011 mit der neuen Strafprozessordnung anders werden. Vorgesehen ist, das Untersuchungsrichteramt abzuschaffen und in die Bundesanwaltschaft zu integrieren. Dort sind die guten Stellen schon besetzt. Nicht gerade motivierend für die Untersuchungsrichter. Mit ein Grund, weshalb es kaum gelingt, erfahrene Richter zu rekrutieren. «Dies ist ein spezieller Beruf. Jemand muss mit der Aufgabe wachsen», sagt Mascia Gregori, Generalsekretärin beim Bundesstrafgericht. Zurzeit sind acht Untersuchungsrichter tätig. Im November 2005 waren zwei neue Richter verpflichtet worden, zudem sprang ein Staatsanwalt der BA für ein Jahr ein. Er hat zum Teil Saudans laufende Verfahren übernommen.
Die Untersuchungsrichterin selbst ist bis 2008 beim URA angestellt. So lange muss der Bund ihren Jahreslohn – 180'000 Franken – weiter zahlen. Es handle sich um «den untauglichen Versuch, strukturelle Probleme auf der persönlichen Ebene lösen zu wollen», kritisierte Saudan, nachdem ihre Freistellung publik geworden war. Mehr will sie nicht sagen: Sie wehrt sich juristisch gegen die Suspendierung. Die Angelegenheit geht der langjährigen Juristin sehr nahe. Auch Jürg Zinglé möchte sich nicht äussern «im Hinblick auf ein mögliches Verfahren bei der Personalrekurskommission des Bundes». Diese wird prüfen, ob die Vorwürfe gegen Saudan gerechtfertigt sind. Saudans Chancen, sich erfolgreich zu wehren, stehen gemäss einem Parlamentarier alles andere als schlecht.
Montag, 3. Dezember 2007
Korrupte Bundesanwaltschaft?
Blocher-Affäre: GPK-Präsident kritisiert Bundesanwaltschaft



Bern - Der Präsident der Geschäftsprüfungskommission (GPK), Jean-Paul Glasson, fühlt sich von der Bundesanwaltschaft verschaukelt. Im Zusammenhang mit der Affäre Blocher-Roschacher erhob er in der Zeitung «NZZ am Sonntag» schwere Vorwürfe.
ht / Quelle: sda / Montag, 3. Dezember 2007 / 08:10 h
Hintergrund ist die Medienkonferenz vom vergangenen 5. September. Dabei hatten die GPK und die GPK-Subkommission unter Leitung von Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG) den angeblichen Plan des Bankiers Oskar Holenweger zur Absetzung des früheren Bundesanwalts Valentin Roschacher bekannt gemacht. Auf von Holenweger gezeichneten Flipcharts seien laut Angaben der Bundesanwaltschaft mehrere Handschriften, hatte Meier-Schatz damals erklärt.




Doch leider musste die Bundesanwaltschaft später in einem weiteren Punkt zurückkrebsen.» Mitte August hatte die Bundesanwaltschaft die GPK über die Flipcharts erstmals informiert. Es entstand der Verdacht, es habe ein Komplott zur Absetzung Roschachers bestanden und Justizminister Christoph Blocher, der Holenweger kennt, sei darin verwickelt.
Nur eine Handschrift?
Zur Frage der Zeitung, ob die Bundesanwaltschaft die GPK damals irregeführt habe, sagte der abtretende Freiburger FDP-Nationalrat Glasson: «Ende September relativierten die stellvertretenden Bundesanwälte ihre früheren Aussagen und erklärten uns, vielleicht sei doch nur eine Handschrift auf den Flipcharts. Wir waren konsterniert und fragten, ob wenigstens der Rest der Aussagen stimme. Das wurde bejaht.Informationen relativiert: Jean-Paul Glasson. / 
Doch leider musste die Bundesanwaltschaft später in einem weiteren Punkt zurückkrebsen.» Mitte August hatte die Bundesanwaltschaft die GPK über die Flipcharts erstmals informiert. Es entstand der Verdacht, es habe ein Komplott zur Absetzung Roschachers bestanden und Justizminister Christoph Blocher, der Holenweger kennt, sei darin verwickelt.
Nicht an Fakten gehalten
«Wir gingen davon aus, dass die Bundesanwaltschaft diese Dokumente sauber analysiert hatte und sich streng an die Fakten hielt. Dem war aber leider nicht so, wie sich später herausstellte», sagte Glasson der Zeitung im Rückblick. So bewiesen Handschriftanalysen, dass nur eine Handschrift - jene Holenwegers - auf den Flipcharts zu finden war. Die Komplott-Theorie fiel in sich zusammen und seitdem stehen GPK und GPK-Subkommission im Kreuzfeuer der Kritik. So forderte die SVP von Bundesrat Blocher unter anderem Konequenzen für Meier-Schatz. Diese ist inzwischen als Leiterin der Subkommission zurückgetreten.
Abonnieren
Posts (Atom)
