Die «Methode Schaffner» als ein Schlüssel zum Verständnis des Erfolgs der Schweiz
von Dr. rer. publ. Werner Wüthrich
In Teil 1 dieser Artikelfolge haben wir die «Methode Monnet» als Schlüssel zum Verständnis der Euro-Krise erkannt (Zeit-Fragen Nr. 50 vom 12.12.2011). In Teil 2 haben wir zwei unterschiedliche Vorstellungen kennengelernt, wie «Europäische Integration» aussehen könnte – auf der einen Seite das Konzept der EWG und heutigen EU und auf der andern Seite die EFTA, die europäische Freihandelsassoziation (Zeit-Fragen Nr. 3 vom 17.1.2012). Wir haben die Politiker kennengelernt, die dem «Modell» EFTA zum Durchbruch verhelfen wollten. In der Schweiz waren dies vor allem die beiden Bundesräte Hans Schaffner und Friedrich Traugott Wahlen, die mit ihren engsten Mitarbeitern Albert Weitnauer und Paul Jolles das «Europa-Dossier» betreuten. In der Auseinandersetzung um die beiden unterschiedlichen Konzepte fehlte es nicht an Eklats verschiedenster Art. So war die Tinte auf dem EFTA-Vertrag von 1960 noch kaum getrocknet, als Grossbritannien zur EWG hinüber wechseln wollte und die andern EFTA-Länder sich halbherzig anschickten, im Kielwasser der Grossmacht zu folgen. Heute zeigen die Dokumente, dass die US-Regierung im Hintergrund die Fäden zog. Der französische Präsident Charles de Gaulle durchkreuzte den Plan, als er am 14. Januar 1963 die Beitrittsverhandlungen von Grossbritannien mit einem «Paukenschlag» beendete. – Erst jetzt konnte die EFTA mit ihrer eigentlichen Arbeit beginnen.
Nicht nur in Europa war ein Ringen um den «richtigen» Weg der wirtschaftlichen Integration zu beobachten. Ein weiterer Schauplatz waren die Verhandlungen im GATT. Auch hier gab es verschiedene Vorstellungen, wie das Wirtschaftsleben zwischen den Ländern – weltweit – besser zu vernetzen sei. Auch hier arbeitete Hans Schaffner mit seinen Mitarbeitern an vorderster Front – waren doch 45 Prozent der Exporte der Schweiz für aussereuropäische Länder bestimmt. Auch hier kam es zu einer ähnlich paradoxen Situation wie oben geschildert. Bundesrat Hans Schaffner leitete die sogenannte Kennedy-Runde1, die wichtigste Verhandlungsrunde des GATT nach dem Zweiten Weltkrieg, obwohl die Schweiz gar nicht Mitglied des GATT war. Wie kam es zu dieser merkwürdigen Situation?
General Agreement on Tarifs and Trade (GATT)
1947 gründeten 23 Länder das GATT mit dem Ziel, weltweit die hohen Zölle und Handelsschranken schrittweise abzubauen. Die USA zum Beispiel verlangten damals für Schweizer Uhren einen Zoll von 60 Prozent. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten die hoch entwickelten Industrieländer des Westens, Agrarländer wie Australien und Brasilien, Entwicklungsländer und einige wenige kommunistische Länder. Alle Mitglieder hatten gleiche Rechte und jedes Land hatte eine Stimme. Die Verträge konnten nur geändert werden, wenn alle zustimmten.
Die Schweiz exportierte in der Nachkriegszeit – ähnlich wie heute – etwa vierzig Prozent ihrer Produkte und Dienstleistungen ins Ausland und war interessiert beizutreten. Dazu kam es nicht. 1947 hatten die Stimmbürger den neuen Wirtschaftsartikeln in der Bundesverfassung zugestimmt. Diese beauftragten den Bund, Massnahmen zu ergreifen zum Schutz eines gesunden Bauernstandes und einer leistungsfähigen Landwirtschaft (Art. 31 bis Abs. 3 BV). Das Landwirtschaftsgesetz von 1951 schützte die Existenz der einheimischen Bauern mit Zöllen und Kontingenten. Ein Beitritt war deshalb nicht möglich. Es war die Aufgabe von Hans Schaffner, damals Direktor der Handelsabteilung, die Zustimmung für eine Ausnahmeregelung zu bekommen. 1958 stand er kurz vor seinem Ziel. Fast alle Mitglieder des GATT waren einverstanden, die Schweiz mit einer Sonderregelung aufzunehmen. Fast alle – die Agrarländer Australien und Neuseeland legten das Veto ein –, und die Schweiz wurde nur als provisorisches Mitglied ohne Stimmrecht aufgenommen.
Das hinderte Hans Schaffner nicht, aktiv mitzuarbeiten. So leitete er vom 16. bis 21. Mai 1963 die Ministerkonferenz des GATT, die das Regelwerk für die sogenannte Kennedy-Runde aufstellte. Es gelang ihm, den Generaldirektor des GATT zu gewinnen, den Vollbeitritt der Schweiz mit einer Sonderregelung zu unterstützen. Am 1. April 1966 war es soweit: Alle Mitglieder des GATT stimmten zu. Hans Schaffner beschrieb diese Situation im Bundesblatt, dem Amtsblatt der Schweiz, wie folgt: «Wenn unsere Partner sich dazu bereit fanden, so geschah es zum Teil darum, weil sie einem Land von der Statur der Schweiz trotz ihrer fest gefügten Sonderart, die in kein Schema passt, den Weg zum GATT nicht versperren wollten. […] In diesem Sinn ist die Freiheit, die der Schweiz für die Fortführung ihrer Agrarpolitik eingeräumt wurde, nicht unbeschränkt. Die Schranken ergeben sich aus der Tatsache, dass unser Land keine isolierte Existenz führt, sondern mit seiner wirtschaftlichen Umwelt aufs engste verbunden ist.» (Bundesblatt 1966, S. 713)
Einige Monate später schilderte Albert Weitnauer, Leiter der Schweizer Verhandlungsdelegation, an der Botschafterkonferenz die Ereignisse im GATT noch genauer: «Das General Agreement wird in seinem Wortlaut von sozusagen niemandem voll eingehalten. In der Gewährung von Ausnahmen oder Dispensen von der Verpflichtung des GATT ist die Organisation stets nach dem Grundsatz vorgegangen, desto strenger zu sein, je stärker das betreffende Land wirtschaftlich ist. Die Entwicklungsländer geniessen ein Sonderstatut, das sie der Respektierung fast aller Vorschriften des GATT enthebt. Die hochentwickelten Länder auf der andern Seite, deren Zahlungsbilanz in Ordnung ist, haben grosse Mühe, vom GATT Dispense von ihren Verpflichtungen nach dem Accord général zugestanden zu erhalten. Wir konnten es unter diesen Umständen als Erfolg unserer Handelspolitik verbuchen, dass es uns gelang, nachdem wir uns während mehr als sieben Jahren mit dem Status eines provisorischen Mitglieds hatten begnügen müssen, durch einen Beschluss der GATT-Vertragsparteien vom 1. April dieses Jahres als Vollmitglied der Organisation aufgenommen zu werden, obwohl die schweizerische Landwirtschaftspolitik mit ihren vielfältigen Einfuhrbeschränkungen mit dem GATT-Statut keineswegs vereinbar ist.» (Botschafterkonferenz vom 1. September 1966, www.dodis.ch/30835)
Hans Schaffner und Friedich Traugott Wahlen hatten im GATT die Überzeugung vertreten, dass die Grundsätze des Freihandels nicht 1:1 auf die Landwirtschaft übertragen werden könnten, weil die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern zu gross seien und die Selbstversorgung für viele Länder existentielle Bedeutung habe könne. Die Schweiz hatte dies im Zweiten Weltkrieg hautnah erlebt. Diese Überzeugung war bereits in die Statuten der EFTA eingeflossen. Die Geschichte sollte dieser Politik Recht geben. In Wirklichkeit wurde auch im GATT der Freihandel im Bereich der Landwirtschaft nie richtig durchgeführt. Daran hat sich auch heute nichts geändert. Die WTO als Nachfolgeorganisation des GATT hat in der Doha-Runde elf Jahre lang versucht, die Regeln des globalen Freihandels auf die Landwirtschaft zu übertragen, und ist daran gescheitert. Die EFTA hält seit 1960 daran fest, die Landwirtschaftspolitik den einzelnen Mitgliedsländern zu überlassen.
Kehren wir zurück zur «Europäischen Integration». Auch in diesem Bereich hatten Hans Schaffner und seine Mitarbeiter mit ihrer Politik Erfolg. Es fällt auf, wie gewandt sie sich auf dem internationalen Parkett bewegten und das politische Geschehen als Vertreter eines neutralen Kleinstaates aktiv mitgestalteten (obwohl oder gerade weil die Schweiz damals nicht Mitglied der Uno war).
Freihandelsvertrag von 1972
Nach dem Veto des französischen Staatspräsidenten de Gaulle nahmen die sieben EFTA-Länder ihren ursprünglichen Plan wieder auf, eine grosse Freihandelszone zu schaffen, die sowohl die Länder der Europäischen Gemeinschaft wie auch der EFTA als gleichberechtigte Teilnehmer umfasste – ein Projekt, das die USA in den 1950er Jahren noch verhindert hatten. Hans Schaffner trat 1969 aus gesundheitlichen Gründen als Bundesrat zurück. Es war ihm in den letzten Jahren seiner Regierungstätigkeit noch gelungen, das Vertragswerk der EFTA zu festigen. Paul Jolles, Leiter des Integrationsbüros, war massgebend beteiligt, als 1972 der geplante Freihandelsvertrag zwischen der EG und den EFTA-Ländern abgeschlossen wurde.
Für Hans Schaffner und seine Mitarbeiter hatte der Vertrag auch eine persönliche Bedeutung: Eine relativ kleine Gruppe von Personen aus dem Bundesrat und der Verwaltung führte damals die Verhandlungen zur Europapolitik. Es war für sie deshalb eine grosse Genugtuung, als die Schweizer Stimmbürger dieser Politik zustimmten und den Freihandelsvertrag mit einem überwältigenden Mehr von 72,5 Prozent Ja-Stimmen und mit allen Ständestimmen annahmen.
Die EG und die EFTA erlebten in der Folgezeit ihre besten Jahre. Der grosse Freihandelsvertrag von 1972 wurde in den nächsten Jahren ergänzt durch zahlreiche weitere Verträge aus dem Dienstleistungsbereich – zum Beispiel mit dem grossen Versicherungsvertrag von 1989. Die Landwirtschaft blieb den einzelnen Ländern überlassen. Das Projekt, die Länder Westeuropas wirtschaftlich zu integrieren, hatte sein Ziel weitgehend erreicht. Die Vermutung aus dem Jahr 1960, Brüssel werde nun beginnen, seine Bürokratie wieder abzubauen, bewahrheitete sich allerdings nicht – ganz im Gegenteil. Es sollte ganz anders kommen.
Neuauflage des «Jean Monnet/USA-Konzepts»
Als Charles de Gaulle 1971 starb, wurde das Jean Monnet/USA-Konzept, wie es Albert Weitnauer bezeichnet hatte, wieder reaktiviert. Damit ist gemeint, dass die EFTA-Länder aus politischen Gründen – nach Anweisung der USA – nach und nach in die EWG zu integrieren seien. Im Jahr 1973 verliessen die beiden Nato-Mitglieder Grossbritannien und Dänemark die EFTA und wechselten – wie bereits 1960 geplant – zur Europäischen Gemeinschaft EG. 1995 folgten auch die beiden Neutralen Schweden und Österreich. Das Nato-Mitglied Norwegen trat zwar nicht wie geplant bei. Die Stimmbürger hatten diesen Schritt abgelehnt. Es beteiligte sich jedoch am EWR, der die automatische Übernahme von EU-Recht und eine enge Anbindung an die EU vorsah – ein Schritt, den die Stimmbürger in der Schweiz 1992 ablehnten.
Die Schweiz war deshalb Mitte der 1990er Jahre noch das letzte Gründungsmitglied der EFTA, das dem Jean Monnet/USA-Konzept nicht gefolgt war und am ursprünglichen Weg festhielt, als souveränes Land auf eine freiheitliche Art mit Gleichgesinnten zu kooperieren. – Es dürfte kein Zufall gewesen sein, dass die Schweiz kurze Zeit später massiv aus den USA angegriffen wurde. Jüdische Kreise bezichtigten das Land mit einer gut orchestrierten Kampagne – tatsachenwidrig – der Kumpanei mit Hitler im Zweiten Weltkrieg. Dieser Angriff kam den «Monnet-Netzwerken» in den Schweizer Medien und unter den Politikern der Schweiz nicht ganz «ungelegen», bot er ihnen doch die Chance, das Gefühl der Eigenständigkeit und das Selbstbewusstsein der Schweizer Bürger zu untergraben, um so den Weg für einen Beitritt zu ebnen. – Funktioniert hat es nicht. Die Enttäuschung dieser Kreise dürfte gross gewesen sein, als die Stimmbürger im Jahr 2001 die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit 76 Prozent der Stimmen ablehnten – mit ungefähr dem gleichen Prozentsatz, mit dem sie 30 Jahre zuvor der grossen europäischen Freihandelszone zugestimmt hatten, die die EFTA- und die EG-Länder als gleichberechtigte Teilnehmer umfasste. – Beitrittsverhandlungen würden heute wahrscheinlich noch weit deutlicher abgelehnt werden.
Monnet-Manie
Wie oben bereits erwähnt, erlebten die Europäische Gemeinschaft und die EFTA in den Jahren nach dem Abschluss des grossen Freihandelsvertrages von 1972 ihre besten Jahre. Die offizielle Geschichtsschreibung der EU, die der Monnet-Doktrin folgt, sieht dies allerdings anders. Hier ist die Rede von 25 Jahren Euro-Skeptizismus («Euro-Sklerose»), die mit der Wahl von de Gaulle zum französischen Staatpräsidenten im Jahr 1958 begonnen habe. Erst der französische Sozialist Jacques Delors, der 1985 zum Kommissionspräsidenten ernannt wurde, habe die Gemeinschaft aus der «tiefen Krise» geführt. So steht es heute bei Wikipedia.
Delors baute die ausufernde Bürokratie nicht – wie erwartet – ab, sondern massiv aus. Im Juni 1989 legte er einen 3-Stufen-Plan zur Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion vor und stellte die Weichen zum Schlamassel, in dem wir heute stecken. Das Geld spielte in dieser Politik bereits früher eine grosse Rolle: Im Verlaufe der Jahrzehnte wurden – gut gemeint – insgesamt Billionen über die verschiedenen Strukturfonds und später den Kohäsionsfonds in die südlichen Länder geleitet, um «den Unternehmergeist zu stärken», wie es in den offiziellen Programmen so schön heisst. Heute wissen wir, dass das viele Geld sein Ziel nicht erreicht hat. Es hat im Gegenteil – wie wir heute sehen – die Eigenständigkeit und die Eigenverantwortung dieser Länder eher geschwächt. Ob die Gelder, die im Rahmen des EFSF und des ESM wieder in diese Länder fliessen werden, mehr Erfolg haben werden, ist zu bezweifeln.
Wir kennen alle die Entwicklungsetappen der letzten Jahre: der Vertrag von Maastricht, der EWR, die Einführung des Euro, die Verträge von Schengen und von Lissabon, die «Bilateralen Verträge I und II» mit der Schweiz, das Projekt der Fiskal- und Wirtschaftsunion, der EFSF und ESM – lauter Schritte in Richtung einer immer engeren politischen Union, wie dies bereits in der Präambel der Römischen Verträge von 1957 vorgesehen war. Aus den heute vorliegenden Dokumenten wissen wir, dass diese Entwicklung einer politischen Strategie folgt, die letztlich aus den USA stammt und ihre Begründung im kalten Krieg hat.
Jean Monnet erlebte – nach Jahren der Zurücksetzung in der Zeit de Gaulles (von 1958 bis 1969) – seine «goldenen» Jahre. Sein «Geist» und seine Netzwerke eroberten die Redaktionsstuben der meisten Medien, viele Parteizentralen, Regierungen und auch die Universitäten – auch in der Schweiz. So gibt es heute an den europäischen Universitäten etwa 200 Jean-Monnet-Lehrstühle. Die meisten Medien haben ihre Berichterstattung seit vielen Jahren einseitig ausgerichtet. Als Jean Monnet im Jahr 1979 starb, liess François Mitterand seinen Leichnam ins Panthéon überführen, wo er heute neben den Grössen der französischen Politik und des Geisteslebens ruht. Die Stiftung «Jean Monnet pour l’Europe» verleiht jedes Jahr eine Ehrenmedaille. Zu den Preisträgern gehören neben Jacques Delors und Helmut Kohl auch Mitglieder der Schweizer Regierung wie die Bundesräte Adolf Ogi und René Felber. Jakob Kellenberger, vor wenigen Jahren Verhandlungsführer der «Bilateralen I,» ist heute Vizepräsident der Stiftung «Jean-Monnet pour l’Europe».
Geringschätzung von wahrer Grösse
Hans Schaffner und seine Mitarbeiter, die das Gesicht der modernen Schweiz so stark geprägt hatten, gerieten dagegen mehr und mehr in Vergessenheit, oder die Erinnerung an ihre Politik wurde bewusst beiseite geschoben. Seine Partei, die FDP, änderte ihr Gesicht und hat heute Mühe, ihr Profil zu finden. Nach der EWR-Abstimmung nahm sie den EU-Beitritt ins Parteiprogramm auf (und strich ihn vor kurzem wieder heraus). Der heute für die Aussenpolitik zuständige Bundesrat Didier Burkhalter trat damals der Nebs bei (und später wieder aus). Der Zweck der «Neuen europäischen Bewegung Schweiz Nebs» ist der EU-Beitritt. Die Partei verlor seit ihrer «Neuorientierung» in den 90er Jahren etwa einen Viertel ihrer Wählerstimmen.
Um ihren Bundesrat Hans Schaffner wurde es still. Heute gibt es nicht einmal eine Biographie über ihn. In seinen letzten Lebensjahren wurde Hans Schaffner sogar aktiv übergangen. Die Historiker der sogenannten «Bergier-Kommission», die die Ereignisse des Zweiten Weltkriegs genauer aufarbeiten sollten, vermieden es, ihn als den damaligen Leiter der Eidgenössischen Zentrale für Kriegswirtschaft überhaupt zu konsultieren. Vermutlich befürchteten sie, wie alt Staatssekretär Franz Blankart später in seinem Nachruf auf Hans Schaffner schrieb, «dass ihre Vorurteile durch sein Urteil widerlegt worden wären». («NZZ» vom 30.11.2004) Es gehörte nicht zur Art von Hans Schaffner zu resignieren, sondern er wurde – wie schon so oft – aktiv und reiste im Alter von 93 Jahren in die Höhle des Löwen nach New York. Er brachte seine Empörung über die deplazierten Angriffe in einem Artikel in der «New York Times» zum Ausdruck. Zeit-Fragen hat den Artikel übersetzt und ihn mit dem Titel «Die Wahrheit über die Schweiz» abgedruckt. (Zeit-Fragen Nr. 33 vom 12.8.2002) Die ersten Zeilen sollen einen Eindruck vermitteln:
«Erneut ist eine Debatte aufgekommen, welche Massnahmen die Schweiz ergreifen sollte, um die Forderungen der Holocaust-Opfer zu begleichen, deren Eigentum seinen Weg auf Schweizer Banken fand. Die Zahlungen, welche mein Land bis heute zur Verfügung stellte, sind weit herum nicht als ehrenwerter Akt des Mitgefühls, sondern als Ausdruck eines nationalen Schuldbewusstseins dargestellt worden. – Diese Verwirrung ist die Folge von zwei Jahren voller Anschuldigungen, die Schweiz habe während des Zweiten Weltkriegs mit Nazi-Deutschland kollaboriert, indem sie jüdisches Eigentum einbehalten und Flüchtlinge schlecht behandelt habe. Diese Anschuldigungen beruhen auf keinerlei neuen Informationen. Alle wichtigen Einzelheiten sind seit 1946 bekannt. Was neu ist, ist die Flut von Groll gegen die Schweiz und die Ignoranz, die dieser zugrunde liegt. – Da ich die Schweizer Kriegswirtschaft in den bedrohlichen Jahren des Zweiten Weltkriegs leitete, als wir Vorbereitungen gegen einen Angriff der Nazis zu treffen hatten, bin ich entsetzt zu sehen, wie durchweg falsch das Verhalten der Schweiz in der Zeit des Krieges dargestellt wird. Es ist an der Zeit, die Dinge richtigzustellen: […].
Eigenständige Bevölkerung
Die Bevölkerung der Schweiz liess sich von der Monnet-Manie nicht anstecken – trotz der permanenten Berieselung der Medien blieb sie meistens sachlich. Im Jahr 1992 lehnten die Stimmbürger den EWR ab, obwohl das Parlament das erste Mal in der Geschichte des Bundesstaates Steuergelder für eine massive Ja-Propaganda bewilligt hatte. Im Jahr 2001 lehnten sie mit 76 Prozent die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ab. Die Stimmbürger stimmten den «Bilateralen Verträgen I und II» zu. Diese bilateralen Verträge haben jedoch eine andere Qualität als die früheren. Alt Staatsekretär Franz Blankart, der Verhandlungsführer des EWR, stellte vor kurzem fest: «Die [bilateralen] Verträge mit der EU wurden unter der impliziten Annahme ausgehandelt, dass die Schweiz in absehbarer Zeit Mitglied der EU sein werde, weshalb der gestaltenden Mitwirkung kaum Aufmerksamkeit geschenkt wurde.» (NZZ am Sonntag vom 25.10.2009) – Die Schweiz tut sich schwer, ihren Weg zu finden.
In den meisten Ländern wurden die Stimmbürger zur Europapolitik gar nicht gefragt, oder die Abstimmung wurde wie in neuerer Zeit auch in der Schweiz mit einer riesigen Regierungspropaganda beeinflusst.
Die «Methode Schaffner» als ein Schlüssel zum Verständnis des Erfolgs der Schweiz
Heute sieht manches wieder anders aus. Die EU ist in der Krise. Der Euro funktioniert nicht – und manches andere in der EU auch nicht. Die «Methode Monnet» ist auf dem Prüfstand. Die EFTA – heute mit noch vier Mitgliedern – setzt ihre Freihandelspolitik fort. Sie hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von individuell ausgehandelten Freihandelsverträgen mit Staaten auf der ganzen Welt abgeschlossen, die die Besonderheiten der jeweiligen Vertragspartner berücksichtigen. Die Verhandlungen mit China sind vor kurzem abgeschlossen worden. Der Vertrag mit Indien steht vor dem Abschluss. Verhandlungen mit Russland sind im Gange. (Vergleiche auch: «Europa am Scheideweg: Mehr Eigenverantwortung und freiheitliche Zusammenarbeit zwischen souveränen Nationen» in Zeit-Fragen vom 24.10.2011).
Das grosse Netzwerk der Verträge umfasst heute den grössten Teil des Globus. Die EFTA muss deshalb auch den Vergleich mit der WTO nicht scheuen. Die Welthandelsorganisation versucht seit vielen Jahren vergeblich, den Freihandel in ein einheitliches, globales Korsett zu schnüren, das den einzelnen Mitgliedern offensichtlich nicht gerecht wird. Die «Methode Schaffner» dagegen verdient es, zur Kenntnis genommen zu werden. Sie ist heute ein Schlüssel zum Verständnis des Erfolgs der Schweiz.
Globale Herausforderung
Auch im Osten arbeiten die Länder der ASEAN auf eine ähnliche Weise wie die EFTA zusammen – mit Erfolg. Diese Länder steckten 1998 wie heute die EU in einer schweren Krise, die als Asien-Krise in die Geschichte einging. Sie haben es eigenverantwortlich geschafft, ihre ebenfalls riesigen Schuldenberge in den Griff zu bekommen, ohne zweifelhafte Instrumente wie EFSF, ESM oder Euro-Bonds einsetzen zu müssen. Die meisten sind praktisch schuldenfrei und haben in den letzten Jahren Reserven gebildet, um den Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein. «Europa» wird es sich nicht leisten können, seine Augen davor zu verschliessen.
Wie die Dokumente heute zeigen, ist das «Jean Monnet/USA-Konzept» ein Produkt des kalten Krieges und zu einem erheblichen Teil von den USA fremdbestimmt. Es ist höchste Zeit, dieses Konzept kritisch zu hinterfragen, um den Herausforderungen dieses Jahrhunderts gewachsen zu sein. Der kalte Krieg ist längst Geschichte. Vielleicht braucht die Bevölkerung in der EU ähnlich wie in der DDR vor zwanzig Jahren – eine Art «Mauerfall», um sich von den einengenden Strukturen und der Fremdbestimmung zu befreien.
Oder wie es bei Voltaire oder bei Immanuel Kant so schön heisst: «Aufklärung bedeutet Aufbruch aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit.»
Im vierten und letzten Beitrag zum Thema «Europäische Integration» kehren wir wieder zurück ins Jahr 1969. Minister Albert Weitnauer, ein enger Mitarbeiter von Hans Schaffner, versammelte die Schweizer Botschafter am 5. September 1969 zu einer eigentlichen Staatskundelektion zum Thema «Europäische Integration». (dodis.ch/30861) Er warf die Grundsatzfrage auf: Gibt es in Europa genügend staatsbildende Elemente, die es erlauben, auf dem Weg zu den «Vereinigten Staaten von Europa» weiter zu schreiten? Er wies darauf hin, dass das europäische Zusammengehörigkeitsgefühl, der politische Wille der Bevölkerung, das Wirken von Führungspersönlichkeiten und ähnliches als unabdingbare Bausteine vorhanden sein müssten, um so etwas wie einen Bundesstaat aufbauen zu können. Er entwickelte vor 43 Jahren eine in der Politik seltene Weitsicht. Davon mehr im nächsten Artikel. •
1 Das GATT führte – wie heute ihre Nachfolgeorganisation WTO – in Abständen von einigen Jahren Verhandlungsrunden durch, um ihre Verträge anzupassen und weiterzuentwickeln. Die bekanntesten sind die Kennedy-Runde (1962–1967), die Uruguay-Runde (1986–1994) und heute die Doha-Runde (2001–2011).
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Freitag, 3. Februar 2012
Freitag, 15. April 2011
Die Strategie der EU
EU will der Schweiz ihre Gesetze und ihre Rechtsprechung aufzwingen
von Dr. iur. Marianne Wüthrich, Zürich
Eine «Dynamisierung oder «Institutionalisierung» der rechtlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU fordern die Machthaber, so EU-Ratspräsident Van Rompuy oder Kommissionspräsident Barroso. Laut Tagespresse vom 12. März wollen die EU-Oberen mit der Schweiz erst weiterverhandeln, wenn diese sich die Gesetzgebung und die Gerichtsbarkeit aus Brüssel überstülpen lasse. Der eigentliche Zweck dieser Aktion ist nur zu offensichtlich: Der Schritt zum EU-Beitritt wäre danach nicht mehr gross. Da werden unsere Politiker in Bern und wir als Volk aber nicht mitmachen: Mit Recht beharrt die Schweiz auf eigenständigen Entscheiden.
Die mehr als hundert bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU seien unübersichtlich, und ihre Umsetzung sei aufwendig, klagen Brüsseler Politiker, deshalb brauche es dringend eine einheitliche Regelung für die Übernahme des EU-Rechts durch die Schweiz. Da lachen ja die Hühner! Etwas Unübersichtlicheres und Verworreneres als die aus allen Fugen platzende Rechtssammlung und Rechtsprechung der EU gibt es laut Fachleuten kein zweites Mal – und da wollen die Brüsseler Bürokratie-Profis mit ein paar bilateralen Verträgen nicht zu Rande kommen (die übrigens viel kürzer und verständlicher formuliert wären, wenn sie in Bern statt in Brüssel verfasst worden wären)?
Direkte Demokratie in der Schweiz – ein Stachel im Fleisch der EU-Machthaber
In Tat und Wahrheit stört die Zentralisten, dass die Schweiz allen Einverleibungsversuchen zum Trotz immer noch relativ eigenständig ist. Dank der direkten Demokratie wurde der Beitritt zum EWR oder zur EU von Volk und Ständen mehrmals klar abgelehnt. Zu den Bilateralen I und II hat der Souverän eine Referendumsabstimmung verlangt, und wenn auch die Rosinen in erster Linie in den Kuchenstücken der EU liegen, obwohl uns im Vorfeld jeweils von den Bundesbehörden das Blaue vom Himmel versprochen worden war, so besteht doch ein gewaltiger Unterschied zu den EU-Mitgliedstaaten, wo die jeweilige Exekutive unbehelligt von den Bürgern schalten und walten kann.
Wie im Artikel von Thomas Schuler, «Bertelsmann scheitert bei Übernahme von Kommunalverwaltungen», zu lesen ist, geht die Macht der Exekutive zum Beispiel in deutschen Städten sogar so weit, dass sie ohne Erlaubnis ihrer Bürger ihre eigene Verwaltung an globale Konzerne verkaufen können. Das wäre in Schweizer Gemeinden, wo das Volk bestimmt, undenkbar.
Dass bei jedem neuen Staatsvertrag und bei jeder Änderung eines bestehenden Vertrages mit einem Referendum gerechnet werden muss, zwingt den Bundesrat dazu, sich schon bei den Verhandlungen darüber Gedanken zu machen, welche Vertragsinhalte es in einer Volksabstimmung schwer haben könnten. Wenn die EU zum Beispiel neue Mitgliedsländer aufnimmt, muss das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit einem neuen Staatsvertrag auf diese ausgedehnt werden; auch dagegen kann das Referendum ergriffen werden. Und selbst ein Heer von internen und externen «Kommunikationsspezialisten» kann nicht immer verhindern, dass die ans Selberdenken gewohnten Stimmberechtigten der Classe politique zuweilen oft anders stimmen als die Parlamentarier.
Das ist Demokratie, meine Herren Politologen, für die Sie die Schweiz in Ihrem jeder Wissenschaftlichkeit spottenden «Demokratiebarometer» hinter Deutschland und Slowenien gesetzt haben. Demokratie heisst nämlich Volksherrschaft, und die haben wir in der Schweiz. Um dies festzustellen, braucht es keine modularisierten Fragebögen aus Berlin (auf Kosten der Schweizer Steuerzahler!), sondern die Fähigkeit, geschichtlich und politisch zu denken.
Anpassung der bilateralen Verträge: heutige Regelung
Die bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz basieren auf dem zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden EU-Recht. Da die Verträge zum Teil schon seit zehn oder mehr Jahren in Kraft sind, hat sich das EU-Recht inzwischen «weiterentwickelt», das heisst, es wurde geändert. Wenn die EU heute ein Gesetz ändert, das die Inhalte eines bilateralen Vertrages mit der Schweiz tangiert, muss in einem gemischten Ausschuss, also mit Verwaltungsbeamten der Schweiz und der EU, darüber verhandelt werden, ob die Schweiz die neue Regelung übernehmen will. Andernfalls hat sie die Möglichkeit, das betreffende Abkommen zu kündigen. So wurde das Landverkehrsabkommen (Transit-Lastwagenverkehr über die Nord–Süd-Achse der Schweiz) seit seinem Abschluss 1999 siebenmal durch den «Gemischten Landverkehrsausschuss Gemeinschaft/Schweiz» angepasst.
Wie viel einfacher wäre es doch für die Machthaber in Brüssel, wenn sie mit der Schweiz ein Abkommen schliessen könnten, wonach Änderungen des EU-Rechts automatisch ins Schweizer Recht übernommen werden müssten! «Einfacher» meint nicht die Büroarbeit, die mit der jetzigen Regelung verbunden ist. Das kann ja für die EU-Bürokraten nicht besonders mühsam sein, sind sie doch zahlreich vorhanden und solcherart «Chlüngeli»-Arbeit gewohnt. Vielmehr ist mit «einfacher» gemeint, dass die Brüsseler Zentrale nicht mehr vom Schweizer Stimmvolk gestört würde, das sich immer wieder einmengt und die Zentralisierung und Beherrschung Europas ähnlich dem gallischen Dorf in «Astérix und Obelix» behindert, indem es den unterworfenen Völkern der Römer – pardon, den EU-Mitgliedsländern – ständig vor Augen führt, dass es auch demokratischer, föderalistischer und dezentraler, ja sogar viel besser ginge.
Souverän und Bundesversammlung sollen ausgehebelt werden
Im Klartext würde das geplante Rahmenabkommen bedeuten, dass die Schweiz dazu verpflichtet wäre, EU-Recht in Schweizer Recht umzusetzen, ohne dass sie gefragt würde, ob es ihr passt oder nicht. Der Souverän – und die Bundesversammlung! – könnten ein für allemal ausgehebelt werden: Ähnlich wie bei den Naturpärken auf Gemeindeebene gäbe es auch hier nur eine einzige Grundsatzabstimmung, in der Volk und Stände ja oder nein sagen könnten, nachher müssten die Bundesbehörden EU-Rechtsänderungen in die eidgenössische Gesetzgebung transferieren, ohne dass das Volk, die Kantone und das Parlament etwas zu melden hätten.
Das wäre das Ende der direkten Demokratie, nicht nur in aussenpolitischen Fragen. 70 bis 80 Prozent der Legiferierung finden für die EU-Mitgliedstaaten in Brüssel statt, und für die Schweiz sähe dies bald auch so aus. Zur «Beruhigung» der ihre Unabhängigkeit liebenden Schweizerinnen und Schweizer versichert die EU-Kommission, «dass die Souveränität der Schweiz bei der Übernahme von EU-Recht garantiert sei». (vgl. «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) vom 3. Februar) In ähnlicher Manier wurden die Österreicher «beruhigt», als ihnen die Erhaltung ihrer Neutralität «garantiert» wurde, wenn sie ihre Soldaten in EU-Eingreiftruppen entsenden würden. «Verzell du das im Fährimaa!»
Einer derartigen Entmachtung des Souveräns werden wir Bürgerinnen und Bürger uns mit Entschiedenheit widersetzen! Zahlreich sind bereits die Proteste: Der Gewerkschaftsbund fürchtet mit Recht um die Schutzmassnahmen, die anlässlich der Öffnung des Arbeitsmarktes getroffen wurden (Lohn- und Arbeitszeitvorschriften, Kautionen und Voranmeldefristen für Selbständigerwerbende) und erklärt Abstriche für nicht verhandelbar. Die SVP kündigt an, dass sie «eine weitgehende Aufgabe der schweizerischen Souveränität keinesfalls akzeptieren werde», für die CVP «kommt die automatische Übernahme von EU-Recht nicht in Frage: Die Schweiz ist schliesslich nicht Mitglied der EU». Selbst die SP wird laut Nationalrat Hans-Jürg Fehr «zu einem automatischen Nachvollzug von EU-Recht nicht Hand bieten». (vgl. NZZ vom 9. Februar). Einzig die FDP hält es für legitim, auch die institutionellen Fragen zu verhandeln.
Keine fremden Richter
«Wir haben auch einhellig gelobt und festgesetzt, dass wir in den Tälern durchaus keinen Richter, der das Amt irgendwie um Geld oder Geldeswert erworben hat oder nicht unser Einwohner oder Landmann ist, annehmen sollen.» (Bundesbrief 1291)
Die Übernahme von EU-Recht in die eidgenössische Gesetzgebung genügt den Machthabern in Brüssel aber nicht. Selbstverständlich hängt das Rechtsleben eines Landes massgebend davon ab, wie die Gerichte und die Verwaltungsbehörden das Recht interpretieren und umsetzen. Gemäss der schweizerischen Tradition seit dem ersten Bund 1291 ist die Justiz in Bund und Kantonen nicht gewillt, ihre Eigenständigkeit aufzugeben. Die Rechtsprechung des EU-Gerichtshofes EUGH ist für sie nicht das Mass aller Dinge. So stellt Efta-Gerichtspräsident Baudenbacher bedauernd fest: «Der [schweizerische, d. V.] Gesetzgeber verpflichtet die schweizerischen Gerichte nicht zu einer europakompatiblen Auslegung des nachvollzogenen Rechts. Tatsächlich geht das Bundesgericht nach den Regeln der traditionellen helvetischen Methodenlehre vor. Das steht in klarem Gegensatz zum methodologischen Ansatz der supranationalen Gerichtshöfe in der EU und im EWR.» (Souveränität im Härtetest, S. 254)
Laut Baudenbacher betrachtet der EUGH das EU-Recht als eine dem nationalen Recht übergeordnete Rechtsordnung, welche die Souveränität der Nationalstaaten und ihrer Bürger direkt einschränkt. Seiner Meinung nach sollte das Bundesgericht die Souveränität der Schweiz und der Schweizer ebenfalls zugunsten der EU-Kompatibilität sausen lassen. Statt dessen verstehe das Bundesgericht das EU-Recht «lediglich im Sinne einer Inspirationsquelle» oder betreibe sogar die autonome Auslegung eines Bundesgesetzes, statt es «europakompatibel» auszulegen (S. 256).
EU-Kommission will richterliche Unabhängigkeit der Schweiz knacken
Ungeachtet der Tatsache, dass die Schweiz als Nicht-Mitgliedstaat keinerlei Verpflichtung hat, sich an die EU-Rechtsprechung zu halten, erkühnt sich die EU-Kommission, eine einheitliche Auslegung und Anwendung der bilateralen Abkommen bzw. des ihnen zugrundeliegenden EU-Rechts durch die Schweizer Rechtsprechung zu verlangen. Ja, sie geht sogar noch weiter: Auch die zukünftigen Entscheide des EUGH sollen für die Schweiz verbindlich sein.
Genau dies betreibt Efta-Gerichtspräsident Baudenbacher nach eigenen Angaben in bezug auf die EWR/Efta-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein, indem er die Entscheide des EUGH «dynamisiert», das heisst eins zu eins auf diese Nicht-EU-Staaten anwendet. Baudenbacher selbst gibt zu: «Vor allem in Norwegen wird der mit diesen Mechanismen verbundene Souveränitätsverlust beklagt.» (S. 259) Damit Baudenbacher auch die Schweiz in die Klauen seines Efta-Gerichtes bekommt, sollte die Schweiz seiner Ansicht nach zunächst dem EWR beitreten, was allerdings nur ein weiterer Zwischenschritt wäre: «Das ändert nichts daran, dass eine EU-Mitgliedschaft langfristig unausweichlich sein wird.» (S. 273)
Die EU-Kommission ihrerseits benimmt sich wider besseren Wissens seit geraumer Zeit so, als ob die Schweiz der Rechtsprechung des EUGH unterstehen würde. So reklamierte sie lautstark, als der Kanton Baselland sich gegen die von ennet der Grenze hereinströmende Flut von «Dienstleistungsunternehmen» wehrte, indem er eine siebentägige Meldepflicht einführte, um überprüfen zu können, ob es sich dabei auch wirklich um selbständige Unternehmen handelt und nicht etwa um Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber mit diesem Trick die Schweizer Massnahmen gegen Lohndumping unterlaufen wollen. Eine derartige Meldepflicht verstosse gegen die Rechtsprechung des EUGH, rügte die Kommission.
Eine derartige Einmischung in unsere Justiz weisen wir klar zurück.
Mut zur Eigenständigkeit
Wer die Souveränität der Schweiz erhalten will und Wert legt auf direktdemokratische Rechte der Bürgerinnen und Bürger, die mehr als Makulatur sind, wird nicht zögern, auf die «Dynamisierung» der Schweizer Gesetzgebung und der Schweizer Gerichtsbarkeit von Brüssels Gnaden dankend zu verzichten. Gleichzeitig setzen wir denjenigen Politikern, die unsere Grundversorgung (Agrarfreihandel, Elektrizitätsmarkt) in den freien Binnenmarkt der EU werfen wollen, ein energisches «Stopp!» entgegen.
Die Kleinmütigen mögen an einen Schweizer erinnert werden, der in einer schweren Zeit nicht zauderte, alles für die Erhaltung der eigenständigen Schweiz zu tun: «Schon zu Lebzeiten war Guisan noch weit mehr als General: Guisan war Gewährsmann und Garant für eine Schweiz, die sich treu bleibt. Für eine Schweiz, die den Mut und die Kraft hat, den eigenen Weg zu gehen. Für eine Schweiz, die nicht über Demokratie und Unabhängigkeit verhandelt. Auch dann nicht, wenn es einsam wird für eine Demokratie in einem Europa der Diktaturen. Guisan war Gewährsmann für den Sonderfall Schweiz.» (Bundesrat Ueli Maurer, 10. April). •
Autonomer und automatischer Nachvollzug
mw. Autonomer Nachvollzug: Seit dem Nein des Souveräns zum EWR-Beitritt (1992) wurden immer wieder Teile des Acquis communautaire von der Schweiz ins Bundesrecht übernommen, vor allem im Bereich des Wirtschaftsrechts. Beispiele sind das Kartellrecht, die Produktehaftpflicht, der Betriebsübergang oder Bestimmungen betreffend Massenentlassungen. Seit 2002 ist der Bundesrat gesetzlich verpflichtet, in seinen Botschaften an das Parlament jeweils das Verhältnis einer geplanten Vorlage zum europäischen Recht zu erläutern. Ein kürzlich erfolgter bedeutender Fall einseitiger Rechtsübernahme war die Verankerung des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Diese freiwillige Übernahme von EU-Recht wird als «autonomer Nachvollzug» bezeichnet.
EU-Beitrittsbefürworter kritisieren, die Rechtsübernahme sei nicht wirklich «autonom», der Schweiz bleibe oft nichts anderes übrig, weil ihre Unternehmen andernfalls einen Wettbewerbsnachteil in Kauf nehmen müssten. Sie behaupten, wenn die Schweiz der EU beitreten würde, könnte sie das Gemeinschaftsrecht mitbestimmen. Allerdings können wir jeden Tag der Presse entnehmen, wer in der EU tatsächlich mitbestimmt – die Kleinstaaten sind es jedenfalls nicht.
EU-Skeptiker kritisieren demgegenüber, dass einige Bundesämter (Bundesamt für Statistik, Amt für Raumentwicklung, EU-Integrationsbüro und andere) in vorauseilendem Gehorsam vieles aus der EU übernehmen, worauf die Schweiz gescheiter verzichten sollte: So zum Beispiel die ganze Regionalpolitik mit ihren Metropolitanräumen, Naturpärken und Interreg-Räumen, die zur föderalistischen und kleinräumigen Schweizer Struktur in keiner Weise passt, sondern einzig darauf angelegt ist, die Schweiz für einen späteren EU-Beitritt zurechtzukneten.
Trotz berechtigter Einwände gegen den teilweise ausufernden autonomen Nachvollzug bleibt die Souveränität der Schweiz dabei dennoch gewahrt: Rechtlich steht es der Schweiz frei, eine Regelung der EU zu übernehmen oder darauf zu verzichten. Dies wird deutlich anhand der Kritik von EU-Turbo Carl Baudenbacher*. Dieser moniert, der Nachvollzug habe «etwas Chaotisches» an sich, das heisst, er finde nicht regelmässig statt und könne von Parlamentariern «blockiert oder verwässert» werden. Baudenbacher beklagt, dass keine Kontrolle des inhaltlich korrekten Nachvollzugs «durch ein Überwachungsorgan nach dem Vorbild der Europäischen Kommission» erfolge (sic!) und dass «der Zugang zum EUGH fehle» (sic!).1 Damit wird deutlich: Der Nachvollzug ist tatsächlich autonom.
Automatischer Nachvollzug: Demgegenüber hätte der automatische oder systematische Nachvollzug von EU-Recht, wie ihn der EU-Ratspräsident und die EU-Kommission der Schweiz gerne aufdrängen möchten, tatsächlich einen massiven Souveränitätsverlust der Schweiz und vor allem eine starke Einschränkung der direktdemokratischen Rechte der Stimmberechtigten zur Folge.
1 Souveränität im Härtetest, Zürich 2010, S. 253f. (ISBN 978-3-03823-649-8)
*Carl Baudenbacher ist Mitautor der EU-Beitritts-Propagandaschrift «Souveränität im Härtetest» des Think tanks avenir suisse. Er ist Präsident des Efta-Gerichtshofs, dessen Tätigkeit nach eigenen Angaben vor allem darin besteht, den Efta-/EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein die Entscheide des EUGH überzustülpen; zudem Professor und Institutsdirektor an der Universität St. Gallen für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht. Ausser zur EU hat Baudenbacher auch enge Kontakte zu den USA: Von 1994 bis 2005 war er ständiger Gastprofessor an der University of Texas School of Law.
von Dr. iur. Marianne Wüthrich, Zürich
Eine «Dynamisierung oder «Institutionalisierung» der rechtlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU fordern die Machthaber, so EU-Ratspräsident Van Rompuy oder Kommissionspräsident Barroso. Laut Tagespresse vom 12. März wollen die EU-Oberen mit der Schweiz erst weiterverhandeln, wenn diese sich die Gesetzgebung und die Gerichtsbarkeit aus Brüssel überstülpen lasse. Der eigentliche Zweck dieser Aktion ist nur zu offensichtlich: Der Schritt zum EU-Beitritt wäre danach nicht mehr gross. Da werden unsere Politiker in Bern und wir als Volk aber nicht mitmachen: Mit Recht beharrt die Schweiz auf eigenständigen Entscheiden.
Die mehr als hundert bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU seien unübersichtlich, und ihre Umsetzung sei aufwendig, klagen Brüsseler Politiker, deshalb brauche es dringend eine einheitliche Regelung für die Übernahme des EU-Rechts durch die Schweiz. Da lachen ja die Hühner! Etwas Unübersichtlicheres und Verworreneres als die aus allen Fugen platzende Rechtssammlung und Rechtsprechung der EU gibt es laut Fachleuten kein zweites Mal – und da wollen die Brüsseler Bürokratie-Profis mit ein paar bilateralen Verträgen nicht zu Rande kommen (die übrigens viel kürzer und verständlicher formuliert wären, wenn sie in Bern statt in Brüssel verfasst worden wären)?
Direkte Demokratie in der Schweiz – ein Stachel im Fleisch der EU-Machthaber
In Tat und Wahrheit stört die Zentralisten, dass die Schweiz allen Einverleibungsversuchen zum Trotz immer noch relativ eigenständig ist. Dank der direkten Demokratie wurde der Beitritt zum EWR oder zur EU von Volk und Ständen mehrmals klar abgelehnt. Zu den Bilateralen I und II hat der Souverän eine Referendumsabstimmung verlangt, und wenn auch die Rosinen in erster Linie in den Kuchenstücken der EU liegen, obwohl uns im Vorfeld jeweils von den Bundesbehörden das Blaue vom Himmel versprochen worden war, so besteht doch ein gewaltiger Unterschied zu den EU-Mitgliedstaaten, wo die jeweilige Exekutive unbehelligt von den Bürgern schalten und walten kann.
Wie im Artikel von Thomas Schuler, «Bertelsmann scheitert bei Übernahme von Kommunalverwaltungen», zu lesen ist, geht die Macht der Exekutive zum Beispiel in deutschen Städten sogar so weit, dass sie ohne Erlaubnis ihrer Bürger ihre eigene Verwaltung an globale Konzerne verkaufen können. Das wäre in Schweizer Gemeinden, wo das Volk bestimmt, undenkbar.
Dass bei jedem neuen Staatsvertrag und bei jeder Änderung eines bestehenden Vertrages mit einem Referendum gerechnet werden muss, zwingt den Bundesrat dazu, sich schon bei den Verhandlungen darüber Gedanken zu machen, welche Vertragsinhalte es in einer Volksabstimmung schwer haben könnten. Wenn die EU zum Beispiel neue Mitgliedsländer aufnimmt, muss das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit einem neuen Staatsvertrag auf diese ausgedehnt werden; auch dagegen kann das Referendum ergriffen werden. Und selbst ein Heer von internen und externen «Kommunikationsspezialisten» kann nicht immer verhindern, dass die ans Selberdenken gewohnten Stimmberechtigten der Classe politique zuweilen oft anders stimmen als die Parlamentarier.
Das ist Demokratie, meine Herren Politologen, für die Sie die Schweiz in Ihrem jeder Wissenschaftlichkeit spottenden «Demokratiebarometer» hinter Deutschland und Slowenien gesetzt haben. Demokratie heisst nämlich Volksherrschaft, und die haben wir in der Schweiz. Um dies festzustellen, braucht es keine modularisierten Fragebögen aus Berlin (auf Kosten der Schweizer Steuerzahler!), sondern die Fähigkeit, geschichtlich und politisch zu denken.
Anpassung der bilateralen Verträge: heutige Regelung
Die bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz basieren auf dem zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden EU-Recht. Da die Verträge zum Teil schon seit zehn oder mehr Jahren in Kraft sind, hat sich das EU-Recht inzwischen «weiterentwickelt», das heisst, es wurde geändert. Wenn die EU heute ein Gesetz ändert, das die Inhalte eines bilateralen Vertrages mit der Schweiz tangiert, muss in einem gemischten Ausschuss, also mit Verwaltungsbeamten der Schweiz und der EU, darüber verhandelt werden, ob die Schweiz die neue Regelung übernehmen will. Andernfalls hat sie die Möglichkeit, das betreffende Abkommen zu kündigen. So wurde das Landverkehrsabkommen (Transit-Lastwagenverkehr über die Nord–Süd-Achse der Schweiz) seit seinem Abschluss 1999 siebenmal durch den «Gemischten Landverkehrsausschuss Gemeinschaft/Schweiz» angepasst.
Wie viel einfacher wäre es doch für die Machthaber in Brüssel, wenn sie mit der Schweiz ein Abkommen schliessen könnten, wonach Änderungen des EU-Rechts automatisch ins Schweizer Recht übernommen werden müssten! «Einfacher» meint nicht die Büroarbeit, die mit der jetzigen Regelung verbunden ist. Das kann ja für die EU-Bürokraten nicht besonders mühsam sein, sind sie doch zahlreich vorhanden und solcherart «Chlüngeli»-Arbeit gewohnt. Vielmehr ist mit «einfacher» gemeint, dass die Brüsseler Zentrale nicht mehr vom Schweizer Stimmvolk gestört würde, das sich immer wieder einmengt und die Zentralisierung und Beherrschung Europas ähnlich dem gallischen Dorf in «Astérix und Obelix» behindert, indem es den unterworfenen Völkern der Römer – pardon, den EU-Mitgliedsländern – ständig vor Augen führt, dass es auch demokratischer, föderalistischer und dezentraler, ja sogar viel besser ginge.
Souverän und Bundesversammlung sollen ausgehebelt werden
Im Klartext würde das geplante Rahmenabkommen bedeuten, dass die Schweiz dazu verpflichtet wäre, EU-Recht in Schweizer Recht umzusetzen, ohne dass sie gefragt würde, ob es ihr passt oder nicht. Der Souverän – und die Bundesversammlung! – könnten ein für allemal ausgehebelt werden: Ähnlich wie bei den Naturpärken auf Gemeindeebene gäbe es auch hier nur eine einzige Grundsatzabstimmung, in der Volk und Stände ja oder nein sagen könnten, nachher müssten die Bundesbehörden EU-Rechtsänderungen in die eidgenössische Gesetzgebung transferieren, ohne dass das Volk, die Kantone und das Parlament etwas zu melden hätten.
Das wäre das Ende der direkten Demokratie, nicht nur in aussenpolitischen Fragen. 70 bis 80 Prozent der Legiferierung finden für die EU-Mitgliedstaaten in Brüssel statt, und für die Schweiz sähe dies bald auch so aus. Zur «Beruhigung» der ihre Unabhängigkeit liebenden Schweizerinnen und Schweizer versichert die EU-Kommission, «dass die Souveränität der Schweiz bei der Übernahme von EU-Recht garantiert sei». (vgl. «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) vom 3. Februar) In ähnlicher Manier wurden die Österreicher «beruhigt», als ihnen die Erhaltung ihrer Neutralität «garantiert» wurde, wenn sie ihre Soldaten in EU-Eingreiftruppen entsenden würden. «Verzell du das im Fährimaa!»
Einer derartigen Entmachtung des Souveräns werden wir Bürgerinnen und Bürger uns mit Entschiedenheit widersetzen! Zahlreich sind bereits die Proteste: Der Gewerkschaftsbund fürchtet mit Recht um die Schutzmassnahmen, die anlässlich der Öffnung des Arbeitsmarktes getroffen wurden (Lohn- und Arbeitszeitvorschriften, Kautionen und Voranmeldefristen für Selbständigerwerbende) und erklärt Abstriche für nicht verhandelbar. Die SVP kündigt an, dass sie «eine weitgehende Aufgabe der schweizerischen Souveränität keinesfalls akzeptieren werde», für die CVP «kommt die automatische Übernahme von EU-Recht nicht in Frage: Die Schweiz ist schliesslich nicht Mitglied der EU». Selbst die SP wird laut Nationalrat Hans-Jürg Fehr «zu einem automatischen Nachvollzug von EU-Recht nicht Hand bieten». (vgl. NZZ vom 9. Februar). Einzig die FDP hält es für legitim, auch die institutionellen Fragen zu verhandeln.
Keine fremden Richter
«Wir haben auch einhellig gelobt und festgesetzt, dass wir in den Tälern durchaus keinen Richter, der das Amt irgendwie um Geld oder Geldeswert erworben hat oder nicht unser Einwohner oder Landmann ist, annehmen sollen.» (Bundesbrief 1291)
Die Übernahme von EU-Recht in die eidgenössische Gesetzgebung genügt den Machthabern in Brüssel aber nicht. Selbstverständlich hängt das Rechtsleben eines Landes massgebend davon ab, wie die Gerichte und die Verwaltungsbehörden das Recht interpretieren und umsetzen. Gemäss der schweizerischen Tradition seit dem ersten Bund 1291 ist die Justiz in Bund und Kantonen nicht gewillt, ihre Eigenständigkeit aufzugeben. Die Rechtsprechung des EU-Gerichtshofes EUGH ist für sie nicht das Mass aller Dinge. So stellt Efta-Gerichtspräsident Baudenbacher bedauernd fest: «Der [schweizerische, d. V.] Gesetzgeber verpflichtet die schweizerischen Gerichte nicht zu einer europakompatiblen Auslegung des nachvollzogenen Rechts. Tatsächlich geht das Bundesgericht nach den Regeln der traditionellen helvetischen Methodenlehre vor. Das steht in klarem Gegensatz zum methodologischen Ansatz der supranationalen Gerichtshöfe in der EU und im EWR.» (Souveränität im Härtetest, S. 254)
Laut Baudenbacher betrachtet der EUGH das EU-Recht als eine dem nationalen Recht übergeordnete Rechtsordnung, welche die Souveränität der Nationalstaaten und ihrer Bürger direkt einschränkt. Seiner Meinung nach sollte das Bundesgericht die Souveränität der Schweiz und der Schweizer ebenfalls zugunsten der EU-Kompatibilität sausen lassen. Statt dessen verstehe das Bundesgericht das EU-Recht «lediglich im Sinne einer Inspirationsquelle» oder betreibe sogar die autonome Auslegung eines Bundesgesetzes, statt es «europakompatibel» auszulegen (S. 256).
EU-Kommission will richterliche Unabhängigkeit der Schweiz knacken
Ungeachtet der Tatsache, dass die Schweiz als Nicht-Mitgliedstaat keinerlei Verpflichtung hat, sich an die EU-Rechtsprechung zu halten, erkühnt sich die EU-Kommission, eine einheitliche Auslegung und Anwendung der bilateralen Abkommen bzw. des ihnen zugrundeliegenden EU-Rechts durch die Schweizer Rechtsprechung zu verlangen. Ja, sie geht sogar noch weiter: Auch die zukünftigen Entscheide des EUGH sollen für die Schweiz verbindlich sein.
Genau dies betreibt Efta-Gerichtspräsident Baudenbacher nach eigenen Angaben in bezug auf die EWR/Efta-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein, indem er die Entscheide des EUGH «dynamisiert», das heisst eins zu eins auf diese Nicht-EU-Staaten anwendet. Baudenbacher selbst gibt zu: «Vor allem in Norwegen wird der mit diesen Mechanismen verbundene Souveränitätsverlust beklagt.» (S. 259) Damit Baudenbacher auch die Schweiz in die Klauen seines Efta-Gerichtes bekommt, sollte die Schweiz seiner Ansicht nach zunächst dem EWR beitreten, was allerdings nur ein weiterer Zwischenschritt wäre: «Das ändert nichts daran, dass eine EU-Mitgliedschaft langfristig unausweichlich sein wird.» (S. 273)
Die EU-Kommission ihrerseits benimmt sich wider besseren Wissens seit geraumer Zeit so, als ob die Schweiz der Rechtsprechung des EUGH unterstehen würde. So reklamierte sie lautstark, als der Kanton Baselland sich gegen die von ennet der Grenze hereinströmende Flut von «Dienstleistungsunternehmen» wehrte, indem er eine siebentägige Meldepflicht einführte, um überprüfen zu können, ob es sich dabei auch wirklich um selbständige Unternehmen handelt und nicht etwa um Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber mit diesem Trick die Schweizer Massnahmen gegen Lohndumping unterlaufen wollen. Eine derartige Meldepflicht verstosse gegen die Rechtsprechung des EUGH, rügte die Kommission.
Eine derartige Einmischung in unsere Justiz weisen wir klar zurück.
Mut zur Eigenständigkeit
Wer die Souveränität der Schweiz erhalten will und Wert legt auf direktdemokratische Rechte der Bürgerinnen und Bürger, die mehr als Makulatur sind, wird nicht zögern, auf die «Dynamisierung» der Schweizer Gesetzgebung und der Schweizer Gerichtsbarkeit von Brüssels Gnaden dankend zu verzichten. Gleichzeitig setzen wir denjenigen Politikern, die unsere Grundversorgung (Agrarfreihandel, Elektrizitätsmarkt) in den freien Binnenmarkt der EU werfen wollen, ein energisches «Stopp!» entgegen.
Die Kleinmütigen mögen an einen Schweizer erinnert werden, der in einer schweren Zeit nicht zauderte, alles für die Erhaltung der eigenständigen Schweiz zu tun: «Schon zu Lebzeiten war Guisan noch weit mehr als General: Guisan war Gewährsmann und Garant für eine Schweiz, die sich treu bleibt. Für eine Schweiz, die den Mut und die Kraft hat, den eigenen Weg zu gehen. Für eine Schweiz, die nicht über Demokratie und Unabhängigkeit verhandelt. Auch dann nicht, wenn es einsam wird für eine Demokratie in einem Europa der Diktaturen. Guisan war Gewährsmann für den Sonderfall Schweiz.» (Bundesrat Ueli Maurer, 10. April). •
Autonomer und automatischer Nachvollzug
mw. Autonomer Nachvollzug: Seit dem Nein des Souveräns zum EWR-Beitritt (1992) wurden immer wieder Teile des Acquis communautaire von der Schweiz ins Bundesrecht übernommen, vor allem im Bereich des Wirtschaftsrechts. Beispiele sind das Kartellrecht, die Produktehaftpflicht, der Betriebsübergang oder Bestimmungen betreffend Massenentlassungen. Seit 2002 ist der Bundesrat gesetzlich verpflichtet, in seinen Botschaften an das Parlament jeweils das Verhältnis einer geplanten Vorlage zum europäischen Recht zu erläutern. Ein kürzlich erfolgter bedeutender Fall einseitiger Rechtsübernahme war die Verankerung des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Diese freiwillige Übernahme von EU-Recht wird als «autonomer Nachvollzug» bezeichnet.
EU-Beitrittsbefürworter kritisieren, die Rechtsübernahme sei nicht wirklich «autonom», der Schweiz bleibe oft nichts anderes übrig, weil ihre Unternehmen andernfalls einen Wettbewerbsnachteil in Kauf nehmen müssten. Sie behaupten, wenn die Schweiz der EU beitreten würde, könnte sie das Gemeinschaftsrecht mitbestimmen. Allerdings können wir jeden Tag der Presse entnehmen, wer in der EU tatsächlich mitbestimmt – die Kleinstaaten sind es jedenfalls nicht.
EU-Skeptiker kritisieren demgegenüber, dass einige Bundesämter (Bundesamt für Statistik, Amt für Raumentwicklung, EU-Integrationsbüro und andere) in vorauseilendem Gehorsam vieles aus der EU übernehmen, worauf die Schweiz gescheiter verzichten sollte: So zum Beispiel die ganze Regionalpolitik mit ihren Metropolitanräumen, Naturpärken und Interreg-Räumen, die zur föderalistischen und kleinräumigen Schweizer Struktur in keiner Weise passt, sondern einzig darauf angelegt ist, die Schweiz für einen späteren EU-Beitritt zurechtzukneten.
Trotz berechtigter Einwände gegen den teilweise ausufernden autonomen Nachvollzug bleibt die Souveränität der Schweiz dabei dennoch gewahrt: Rechtlich steht es der Schweiz frei, eine Regelung der EU zu übernehmen oder darauf zu verzichten. Dies wird deutlich anhand der Kritik von EU-Turbo Carl Baudenbacher*. Dieser moniert, der Nachvollzug habe «etwas Chaotisches» an sich, das heisst, er finde nicht regelmässig statt und könne von Parlamentariern «blockiert oder verwässert» werden. Baudenbacher beklagt, dass keine Kontrolle des inhaltlich korrekten Nachvollzugs «durch ein Überwachungsorgan nach dem Vorbild der Europäischen Kommission» erfolge (sic!) und dass «der Zugang zum EUGH fehle» (sic!).1 Damit wird deutlich: Der Nachvollzug ist tatsächlich autonom.
Automatischer Nachvollzug: Demgegenüber hätte der automatische oder systematische Nachvollzug von EU-Recht, wie ihn der EU-Ratspräsident und die EU-Kommission der Schweiz gerne aufdrängen möchten, tatsächlich einen massiven Souveränitätsverlust der Schweiz und vor allem eine starke Einschränkung der direktdemokratischen Rechte der Stimmberechtigten zur Folge.
1 Souveränität im Härtetest, Zürich 2010, S. 253f. (ISBN 978-3-03823-649-8)
*Carl Baudenbacher ist Mitautor der EU-Beitritts-Propagandaschrift «Souveränität im Härtetest» des Think tanks avenir suisse. Er ist Präsident des Efta-Gerichtshofs, dessen Tätigkeit nach eigenen Angaben vor allem darin besteht, den Efta-/EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein die Entscheide des EUGH überzustülpen; zudem Professor und Institutsdirektor an der Universität St. Gallen für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht. Ausser zur EU hat Baudenbacher auch enge Kontakte zu den USA: Von 1994 bis 2005 war er ständiger Gastprofessor an der University of Texas School of Law.
Dienstag, 5. April 2011
Die EU - eine undemokratische Konstruktion
Magnus Enzensberger entzaubert Europäische Union
Carlos A. Gebauer
Friedrich Nietzsche war es wohl, der schrieb: Die leisen Worte bringen den Sturm. Und Hans Magnus Enzensbergers Essay besteht in genau diesem Sinne aus leisen und kurzen, aber nicht zuletzt deswegen umso deutlicheren Worten. Knapp 70 Seiten genügen ihm für die gekonnte Inspektion – und Entzauberung – seines Gegenstandes. Am Ende stehen für den Leser zwei Gewissheiten. Die erste Gewissheit, dass, wer Europa wertschätzt, gegen diese Europäische Union opponieren muss. Und die zweite Gewissheit, dass dieser megalomane Versuch, 500 Millionen Menschen rücksichtslos bürokratisch zu überrennen, automatisch an sich selbst scheitern wird: »Europa hat schon ganz andere Versuche überstanden, den Kontinent zu uniformieren. Allen gemeinsam war die Hybris, und keinem von ihnen war ein dauerhafter Erfolg beschieden. Auch der gewaltlosen Version eines solchen Projektes kann man keine günstige Prognose stellen. Allen Imperien der Geschichte blühte nur eine begrenzte Halbwertzeit, bis sie an ihrer Überdehnung und an ihren inneren Widersprüche gescheitert sind.«
Enzensberger berichtet – aus Sicht des besser informierten Europäers – für sich gesehen keine bahnbrechenden Neuigkeiten. Er trägt vielmehr das Ungeheuerliche dieser politischen Großenteignung nur nochmals strukturiert und wortgewandt zusammen. Da aber gerade er als Person nicht in dem Verdacht steht, ein rassistischer und nationalistischer, und also ein reaktionärer und europafeindlicher Kritiker zu sein, prallen die erwartbar nämlichen Rhetoriken der gestörten Eurokraten an ihm von vornherein ab. Enzensberger verlängert somit die Reihe der Intellektuellen, die dem kontinentübergreifenden Neototalitarismus wachsam entgegentreten, um einen weiteren, wesentlichen Kopf.
Die Sehnsucht der EU-Eliten ist, um jeden Preis Weltmacht sein zu wollen. Diesem Ziel gelten ihre administrativ-undemokratische Rücksichtslosigkeit und der »Glibber« ihrer PR, um »die Meinungsbildung selbst in die Hand zu nehmen«. Wer sich gegen diesen Größenwahn stellt, der muss öffentlich mundtot gemacht werden: »Dazu haben sich die Wortführer in Brüssel, Straßburg und Luxemburg eine Strategie ausgedacht, die sie gegen jede Kritik immunisieren soll. Wer ihren Plänen widerspricht, wird als Antieuropäer denunziert.« Hellsichtig erkennt Enzensberger in dieser Kommunikationsstrategie bittere historische Parallelen zu Joseph McCarthys ›un-american activities‹ und weiland Moskaus Rede von ›antisowjetischen Umtrieben‹. Doch um die Perfidie der amtlichen Euro-PR noch deutlicher zu entlarven, fragt er, wie es wohl umgekehrt wirken würde, wollte ein deutscher Politiker seinen Gegnern vorhalten, sie verhielten sich ›undeutsch‹.
Die Diagnose, dass innerhalb der EU von Demokratie schon heute nur mehr noch eine »höfliche Fiktion der Volkssouveränität« übriggeblieben ist, trifft – leider – den Kern. Einer aus der Reihe jener intellektuellen Kritiker, die Enzensberger nun dankenswerterweise weiter verlängert, war bekanntermaßen schon Hans-Herbert von Arnim, der für ähnliche Konstrukte den Begriff vom »schönen Schein der Demokratie« geprägt hat. Nationale Eliten haben sich hier augenscheinlich, eilends vor dem Niedergang ihrer maßgebenden Einflüsse zu Hause, mit der EU und ihren organisatorischen Anhängen eine neue herrschmächtige Struktur geschaffen, die in Europa postdemokratisch-autonom tun und lassen kann, was immer sie nur selbst will: »Die Union sieht ihre Aufgabe nicht darin, Bürger zu unterdrücken, sondern darin, alle Lebensverhältnisse auf dem Kontinent möglichst lautlos zu homogenisieren. Hier wird nicht an einem neuen Völkergefängnis gebaut, sondern an einer Besserungsanstalt, der die gütige, aber strenge Aufsicht über ihre Schutzbefohlenen obliegt. Im Idealfall soll das Leben ihrer Zöglinge von der Festlegung des Wohngeldes bis zum gesunden Speiseplan zentral geregelt und normiert werden.« Dem dient einerseits, dass es eine kritische europäische Öffentlichkeit bis heute nicht gibt; allen sogenannten »Unionsbürgern« wird nach wie vor praktisch ausschließlich nationale Politik medial als wesentlich präsentiert. Dem dient aber andererseits auch eine faszinierend autoritäre Strenge bei der Durchsetzung dessen, was die europäischen Vormünder für ihre Schutzsubjekte als gedeihlich definieren; Enzensberger zitiert aus der Empfehlung des Rates der Europäischen Union zur effektiven Schaffung eines rauchfreien Kontinents: »Die Durchsetzungsmaßnahmen direkt nach der Inkraftsetzung der Rechtsvorschriften sind entscheidend für deren Erfolg und für den Erfolg der zukünftigen Überwachung und Durchsetzung. Sobald die aktive Durchsetzung beginnt, wird empfohlen, eine aufsehenerregende Strafverfolgung zu betreiben, um die abschreckende Wirkung zu verstärken.«
Zur Darstellung der inneren Haltung des eurokratischen Herrenmenschen, der seine millionenfachen Zöglinge dergestalt in ihre bessere Zukunft zwängen will, liefert Enzensberger ein bezeichnendes Psychogramm. Im zweiten Glied, hinter den politisch korrekt nach Proporz-Gesichtspunkten komponierten Gremien, dominiert der Spitzenbeamte, gerne vom Typus des arbeitssüchtigen Eliteschul-Absolventen. Ihn umweht ein Korpsgeist, der gleichsam heimatvergessen strikt multinational agiert: »Eine zu enge Bindung an das Herkunftsland gilt hier als unschicklich. Man ist polyglott. Abgehobenheit ist kein Fehler, sondern sogar erwünscht.«
Die Selbstgewissheit, ein Auserwählter zu sein, speist sich jedoch nicht nur aus dem Bewusstsein, die hohen formalen Hürden eines internationalen Rekrutierungsverfahrens genommen zu haben, sondern auch aus dem nachvollziehbar einzigartigen Gefühl, qua Zuständigkeitsregel beispielsweise derjenige maßgebliche Entscheider zu sein, der für eine halbe Milliarde Menschen normativ verbindlich den Standard für Banküberweisungen und Apfelwein, Presslufthämmer und Rohmilchkäse, Glühlampen und Toiletten- oder Traktorensitze definiert. Kritik an der Kompetenz kann hier geradezu denknotwendig nur noch unbegründet sein; was Brüssel beschließt ist richtig und »TINA« – »There Is No Alternative«. Und Enzensberger resümiert: »Man tut den emsigen Überzeugungstätern von Brüssel nicht Unrecht, wenn man annimmt, dass die Demut nicht zu ihren Stärken gehört.«
Zwischen dem Berlaymont-Gebäude für die Kommissare und dem Justus-Lipsius-Gebäude des Europäischen Rates hat sich nach allem ein ganz besonderer, souveräner Brüsseler Geist entwickelt. Er scheint dem Größen- und Machtanspruch Leopolds des II. von Belgien nicht nachzustehen; nur dass es diesmal nicht bloß um das Privateigentum nur am Kongo geht, sondern um die Zivilisierung und Humanisierung des eigenen Kontinents. Angesichts dieses hehren Zieles müssen Bedenken wie die der mangelnden demokratischen Legitimation des Ganzen schlicht zurückstehen. Schließlich ging es dem Gründervater Jean Monnet der Union schon seit ihren frühesten Anfängen 1948 darum, »dass Europa geeint ist, und zwar nicht nur in einer Kooperation, sondern durch eine von den europäischen Nationen gebilligte Übertragung von Souveränität auf eine Art zentraler Union«. Monnet war durch und durch Pragmatiker: »Wie Churchill und de Gaulle zog er es vor, das deutsche Industriepotenzial einzubinden nach dem Motto: Wenn Du sie nicht schlagen kannst, dann verbünde Dich mit ihnen.«
Wer diesen – von Enzensberger hübsch auf den Namen »halbvergessene Vorgeschichte« getauften – Ursprung der EWG-EAEC-EFTA-EWR-EWU-EU übersieht, der kann nicht verstehen, warum das Monster Brüssel aller Kritik zum Trotz beständig wächst und wächst und wächst. Der mehrheitlich (und zunehmend) entgegenstehende Wille seiner Bürger ist einfach irrelevant; die ablehnenden Referenden der Völker interessieren nicht, das »postdemokratische Zeitalter« fragt nicht nach Legitimation durch das Volk: »Die Europäische Union will nur unser Bestes. Wie ein gütiger Vormund ist sie besorgt um unsere Gesundheit, unsere Umgangsformen und unsere Moral. Auf keinen Fall rechnet sie damit, dass wir selber wissen, was gut für uns ist; dazu sind wir in ihren Augen viel zu hilflos und unmündig. Deshalb müssen wir gründlich betreut und umerzogen werden.«
Dass mit dem Vertag von Lissabon dann auch die Verfassungsklausel zur Selbstermächtigung hinzutrat, kann nach alledem nicht erstaunen. Die Kompetenz, die eigenen Kompetenzen bestimmen zu dürfen, ist seit jeher die Krönung aller selbstverliebten Gesetzgeber. Und gerade weil sie ausgerechnet auf unserem Kontinent mit seiner unguten Geschichte des Ermächtigungsgesetzes böseste Assoziationen weckt, kann nicht verwundern, wenn zu just dieser Frage mit so großer Heftigkeit gestritten wird. Die EU-eigene »Hofberichterstattung«, wie Enzensberger den Sender Europarltv nennt, hat dieses Problem bislang augenscheinlich nicht ernsthaft thematisiert: »Selbstkritik ist nicht die starke Seite unserer Wächter.«
Wer also Näheres erfahren will über den Stand der Debatten im Brüssel/Straßburger-Parlament, der ist auf eigene Recherchen angewiesen; ein Blick beispielsweise auf die Ereignisse im EU-Parlament am 12. Dezember 2007 oder auf die vielen bemerkenswerten Reden des britischen Abgeordneten Nigel Farage via Youtube wird manchem Unionsbürger eine ungekannte Facette der Europäischen Union näherbringen. Der SPD-Abgeordnete Martin Schulz beispielsweise, in dem Silvio Berlusconi bisweilen einen KZ-Wächter sehen wollte, vergleicht seinerseits Zwischenrufer im Parlament mit Nazi-Abgeordneten im Reichstag. Wie hatte Jeanne Rubner noch vor zwei Jahren in ihrem Buch Brüsseler Spritzen geschrieben? »Die Europäische Union leidet darunter, dass viele Menschen nicht richtig verstehen, wie Politik in Brüssel gemacht wird.« Wie wahr. Wie wahr.
Enzensberger ruft nicht zum Widerstand gegen das Monster Brüssel auf. Er verfällt auch nicht in Panikmache. Er stellt mit leisen, aber sicher nicht zuletzt auch deswegen sturmbringenden Worten nüchtern fest, dass das Konstrukt an sich selbst scheitern wird. Genau so ist es. Um den Niedergang – und damit die Zeit der unnötigen Widrigkeiten aus Brüssel, Straß- und Luxemburg – zu verkürzen, bietet sich an, über Alternativen zu reden. Denn üblicherweise hat diejenige Politik die besten Chancen, umgesetzt zu werden, die konkrete Möglichkeiten formuliert, auf die der Bürger Vorfreude entwickeln kann.
Beinahe zeitgleich mit Hans Magnus Enzensberger hat Gunnar Heinsohn im Schweizer Monat eine ebenso sympathische wie friedliche Perspektive für eine alternative Neuordnung Europas nach dem unvermeidlichen Ende der EU skizziert. Er schlägt vor, dass sich die Regionen Europas vielerorts einvernehmlich zu ganz neuen, kleineren Einheiten verbinden, innerhalb derer sie dann ihr eigenes Leben auf je eigene Kosten, frei von zentralstaatlichen Zwängen und frei von Transferzahlungsnötigungen an Dritte leben können. Für die Friedlichkeit dieses Prozesses auf unserem 1,3-Kinder-Kontinent sieht Heinsohn einen überzeugenden Grund: »Wenn potenzielle Soldaten die einzigen Söhne oder gar die einzigen Kinder ihrer Eltern darstellen, hütet man sich vor Kriegen.« Es steht zu erwarten, dass auch Hans Magnus Enzensberger an dieser Variante Gefallen finden wird. Denn er hat bemerkt, »dass es höchste Zeit ist, etwas gegen die drohende Sklerose zu unternehmen«.
Carlos A. Gebauer
Friedrich Nietzsche war es wohl, der schrieb: Die leisen Worte bringen den Sturm. Und Hans Magnus Enzensbergers Essay besteht in genau diesem Sinne aus leisen und kurzen, aber nicht zuletzt deswegen umso deutlicheren Worten. Knapp 70 Seiten genügen ihm für die gekonnte Inspektion – und Entzauberung – seines Gegenstandes. Am Ende stehen für den Leser zwei Gewissheiten. Die erste Gewissheit, dass, wer Europa wertschätzt, gegen diese Europäische Union opponieren muss. Und die zweite Gewissheit, dass dieser megalomane Versuch, 500 Millionen Menschen rücksichtslos bürokratisch zu überrennen, automatisch an sich selbst scheitern wird: »Europa hat schon ganz andere Versuche überstanden, den Kontinent zu uniformieren. Allen gemeinsam war die Hybris, und keinem von ihnen war ein dauerhafter Erfolg beschieden. Auch der gewaltlosen Version eines solchen Projektes kann man keine günstige Prognose stellen. Allen Imperien der Geschichte blühte nur eine begrenzte Halbwertzeit, bis sie an ihrer Überdehnung und an ihren inneren Widersprüche gescheitert sind.«
Enzensberger berichtet – aus Sicht des besser informierten Europäers – für sich gesehen keine bahnbrechenden Neuigkeiten. Er trägt vielmehr das Ungeheuerliche dieser politischen Großenteignung nur nochmals strukturiert und wortgewandt zusammen. Da aber gerade er als Person nicht in dem Verdacht steht, ein rassistischer und nationalistischer, und also ein reaktionärer und europafeindlicher Kritiker zu sein, prallen die erwartbar nämlichen Rhetoriken der gestörten Eurokraten an ihm von vornherein ab. Enzensberger verlängert somit die Reihe der Intellektuellen, die dem kontinentübergreifenden Neototalitarismus wachsam entgegentreten, um einen weiteren, wesentlichen Kopf.
Die Sehnsucht der EU-Eliten ist, um jeden Preis Weltmacht sein zu wollen. Diesem Ziel gelten ihre administrativ-undemokratische Rücksichtslosigkeit und der »Glibber« ihrer PR, um »die Meinungsbildung selbst in die Hand zu nehmen«. Wer sich gegen diesen Größenwahn stellt, der muss öffentlich mundtot gemacht werden: »Dazu haben sich die Wortführer in Brüssel, Straßburg und Luxemburg eine Strategie ausgedacht, die sie gegen jede Kritik immunisieren soll. Wer ihren Plänen widerspricht, wird als Antieuropäer denunziert.« Hellsichtig erkennt Enzensberger in dieser Kommunikationsstrategie bittere historische Parallelen zu Joseph McCarthys ›un-american activities‹ und weiland Moskaus Rede von ›antisowjetischen Umtrieben‹. Doch um die Perfidie der amtlichen Euro-PR noch deutlicher zu entlarven, fragt er, wie es wohl umgekehrt wirken würde, wollte ein deutscher Politiker seinen Gegnern vorhalten, sie verhielten sich ›undeutsch‹.
Die Diagnose, dass innerhalb der EU von Demokratie schon heute nur mehr noch eine »höfliche Fiktion der Volkssouveränität« übriggeblieben ist, trifft – leider – den Kern. Einer aus der Reihe jener intellektuellen Kritiker, die Enzensberger nun dankenswerterweise weiter verlängert, war bekanntermaßen schon Hans-Herbert von Arnim, der für ähnliche Konstrukte den Begriff vom »schönen Schein der Demokratie« geprägt hat. Nationale Eliten haben sich hier augenscheinlich, eilends vor dem Niedergang ihrer maßgebenden Einflüsse zu Hause, mit der EU und ihren organisatorischen Anhängen eine neue herrschmächtige Struktur geschaffen, die in Europa postdemokratisch-autonom tun und lassen kann, was immer sie nur selbst will: »Die Union sieht ihre Aufgabe nicht darin, Bürger zu unterdrücken, sondern darin, alle Lebensverhältnisse auf dem Kontinent möglichst lautlos zu homogenisieren. Hier wird nicht an einem neuen Völkergefängnis gebaut, sondern an einer Besserungsanstalt, der die gütige, aber strenge Aufsicht über ihre Schutzbefohlenen obliegt. Im Idealfall soll das Leben ihrer Zöglinge von der Festlegung des Wohngeldes bis zum gesunden Speiseplan zentral geregelt und normiert werden.« Dem dient einerseits, dass es eine kritische europäische Öffentlichkeit bis heute nicht gibt; allen sogenannten »Unionsbürgern« wird nach wie vor praktisch ausschließlich nationale Politik medial als wesentlich präsentiert. Dem dient aber andererseits auch eine faszinierend autoritäre Strenge bei der Durchsetzung dessen, was die europäischen Vormünder für ihre Schutzsubjekte als gedeihlich definieren; Enzensberger zitiert aus der Empfehlung des Rates der Europäischen Union zur effektiven Schaffung eines rauchfreien Kontinents: »Die Durchsetzungsmaßnahmen direkt nach der Inkraftsetzung der Rechtsvorschriften sind entscheidend für deren Erfolg und für den Erfolg der zukünftigen Überwachung und Durchsetzung. Sobald die aktive Durchsetzung beginnt, wird empfohlen, eine aufsehenerregende Strafverfolgung zu betreiben, um die abschreckende Wirkung zu verstärken.«
Zur Darstellung der inneren Haltung des eurokratischen Herrenmenschen, der seine millionenfachen Zöglinge dergestalt in ihre bessere Zukunft zwängen will, liefert Enzensberger ein bezeichnendes Psychogramm. Im zweiten Glied, hinter den politisch korrekt nach Proporz-Gesichtspunkten komponierten Gremien, dominiert der Spitzenbeamte, gerne vom Typus des arbeitssüchtigen Eliteschul-Absolventen. Ihn umweht ein Korpsgeist, der gleichsam heimatvergessen strikt multinational agiert: »Eine zu enge Bindung an das Herkunftsland gilt hier als unschicklich. Man ist polyglott. Abgehobenheit ist kein Fehler, sondern sogar erwünscht.«
Die Selbstgewissheit, ein Auserwählter zu sein, speist sich jedoch nicht nur aus dem Bewusstsein, die hohen formalen Hürden eines internationalen Rekrutierungsverfahrens genommen zu haben, sondern auch aus dem nachvollziehbar einzigartigen Gefühl, qua Zuständigkeitsregel beispielsweise derjenige maßgebliche Entscheider zu sein, der für eine halbe Milliarde Menschen normativ verbindlich den Standard für Banküberweisungen und Apfelwein, Presslufthämmer und Rohmilchkäse, Glühlampen und Toiletten- oder Traktorensitze definiert. Kritik an der Kompetenz kann hier geradezu denknotwendig nur noch unbegründet sein; was Brüssel beschließt ist richtig und »TINA« – »There Is No Alternative«. Und Enzensberger resümiert: »Man tut den emsigen Überzeugungstätern von Brüssel nicht Unrecht, wenn man annimmt, dass die Demut nicht zu ihren Stärken gehört.«
Zwischen dem Berlaymont-Gebäude für die Kommissare und dem Justus-Lipsius-Gebäude des Europäischen Rates hat sich nach allem ein ganz besonderer, souveräner Brüsseler Geist entwickelt. Er scheint dem Größen- und Machtanspruch Leopolds des II. von Belgien nicht nachzustehen; nur dass es diesmal nicht bloß um das Privateigentum nur am Kongo geht, sondern um die Zivilisierung und Humanisierung des eigenen Kontinents. Angesichts dieses hehren Zieles müssen Bedenken wie die der mangelnden demokratischen Legitimation des Ganzen schlicht zurückstehen. Schließlich ging es dem Gründervater Jean Monnet der Union schon seit ihren frühesten Anfängen 1948 darum, »dass Europa geeint ist, und zwar nicht nur in einer Kooperation, sondern durch eine von den europäischen Nationen gebilligte Übertragung von Souveränität auf eine Art zentraler Union«. Monnet war durch und durch Pragmatiker: »Wie Churchill und de Gaulle zog er es vor, das deutsche Industriepotenzial einzubinden nach dem Motto: Wenn Du sie nicht schlagen kannst, dann verbünde Dich mit ihnen.«
Wer diesen – von Enzensberger hübsch auf den Namen »halbvergessene Vorgeschichte« getauften – Ursprung der EWG-EAEC-EFTA-EWR-EWU-EU übersieht, der kann nicht verstehen, warum das Monster Brüssel aller Kritik zum Trotz beständig wächst und wächst und wächst. Der mehrheitlich (und zunehmend) entgegenstehende Wille seiner Bürger ist einfach irrelevant; die ablehnenden Referenden der Völker interessieren nicht, das »postdemokratische Zeitalter« fragt nicht nach Legitimation durch das Volk: »Die Europäische Union will nur unser Bestes. Wie ein gütiger Vormund ist sie besorgt um unsere Gesundheit, unsere Umgangsformen und unsere Moral. Auf keinen Fall rechnet sie damit, dass wir selber wissen, was gut für uns ist; dazu sind wir in ihren Augen viel zu hilflos und unmündig. Deshalb müssen wir gründlich betreut und umerzogen werden.«
Dass mit dem Vertag von Lissabon dann auch die Verfassungsklausel zur Selbstermächtigung hinzutrat, kann nach alledem nicht erstaunen. Die Kompetenz, die eigenen Kompetenzen bestimmen zu dürfen, ist seit jeher die Krönung aller selbstverliebten Gesetzgeber. Und gerade weil sie ausgerechnet auf unserem Kontinent mit seiner unguten Geschichte des Ermächtigungsgesetzes böseste Assoziationen weckt, kann nicht verwundern, wenn zu just dieser Frage mit so großer Heftigkeit gestritten wird. Die EU-eigene »Hofberichterstattung«, wie Enzensberger den Sender Europarltv nennt, hat dieses Problem bislang augenscheinlich nicht ernsthaft thematisiert: »Selbstkritik ist nicht die starke Seite unserer Wächter.«
Wer also Näheres erfahren will über den Stand der Debatten im Brüssel/Straßburger-Parlament, der ist auf eigene Recherchen angewiesen; ein Blick beispielsweise auf die Ereignisse im EU-Parlament am 12. Dezember 2007 oder auf die vielen bemerkenswerten Reden des britischen Abgeordneten Nigel Farage via Youtube wird manchem Unionsbürger eine ungekannte Facette der Europäischen Union näherbringen. Der SPD-Abgeordnete Martin Schulz beispielsweise, in dem Silvio Berlusconi bisweilen einen KZ-Wächter sehen wollte, vergleicht seinerseits Zwischenrufer im Parlament mit Nazi-Abgeordneten im Reichstag. Wie hatte Jeanne Rubner noch vor zwei Jahren in ihrem Buch Brüsseler Spritzen geschrieben? »Die Europäische Union leidet darunter, dass viele Menschen nicht richtig verstehen, wie Politik in Brüssel gemacht wird.« Wie wahr. Wie wahr.
Enzensberger ruft nicht zum Widerstand gegen das Monster Brüssel auf. Er verfällt auch nicht in Panikmache. Er stellt mit leisen, aber sicher nicht zuletzt auch deswegen sturmbringenden Worten nüchtern fest, dass das Konstrukt an sich selbst scheitern wird. Genau so ist es. Um den Niedergang – und damit die Zeit der unnötigen Widrigkeiten aus Brüssel, Straß- und Luxemburg – zu verkürzen, bietet sich an, über Alternativen zu reden. Denn üblicherweise hat diejenige Politik die besten Chancen, umgesetzt zu werden, die konkrete Möglichkeiten formuliert, auf die der Bürger Vorfreude entwickeln kann.
Beinahe zeitgleich mit Hans Magnus Enzensberger hat Gunnar Heinsohn im Schweizer Monat eine ebenso sympathische wie friedliche Perspektive für eine alternative Neuordnung Europas nach dem unvermeidlichen Ende der EU skizziert. Er schlägt vor, dass sich die Regionen Europas vielerorts einvernehmlich zu ganz neuen, kleineren Einheiten verbinden, innerhalb derer sie dann ihr eigenes Leben auf je eigene Kosten, frei von zentralstaatlichen Zwängen und frei von Transferzahlungsnötigungen an Dritte leben können. Für die Friedlichkeit dieses Prozesses auf unserem 1,3-Kinder-Kontinent sieht Heinsohn einen überzeugenden Grund: »Wenn potenzielle Soldaten die einzigen Söhne oder gar die einzigen Kinder ihrer Eltern darstellen, hütet man sich vor Kriegen.« Es steht zu erwarten, dass auch Hans Magnus Enzensberger an dieser Variante Gefallen finden wird. Denn er hat bemerkt, »dass es höchste Zeit ist, etwas gegen die drohende Sklerose zu unternehmen«.
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Dienstag, 1. Februar 2011
Hütet Euch vor den Medien
Widerstand gegen die Preisgabe der Schweiz
Von Dr. Christoph Blocher, Herrliberg
(Auszüge aus der Albisgüetli-Rede vom 21. Januar 2011)
Die Kunst der Rede und Gegenrede, der Argumente und der Gegenargumente wird immer seltener. Darauf verzichtet nun auch das Schweizer Fernsehen mit dem neuen De-Weck-Konzept in der «Arena».
Aber, aber, lieber Herr de Weck, liebes Staatsfernsehen: Warum diese Angst vor den Bürgern?
Natürlich wissen wir, dass Sie, Herr de Weck, dem «Club Hélvetique» angehörten, der die direkte Demokratie nicht sehr hoch schätzt und der missliebige Volksentscheide verbieten möchte. Aber es gibt doch auch Menschen ausserhalb ihres «Clubs». Echte Demokraten eben.
Natürlich wissen wir, Herr de Weck, dass man – besonders im Wahljahr 2011 – die SVP ausschalten will. Etwas anderes haben wir von Ihnen als Euro-Turbo, Demokratiefeind und SVP-Hasser auch nicht erwartet. Mit Ihrem neuen Chef von Radio und Fernsehen, Rudolf Matter, können Sie sehr zufrieden sein. Er verkündet bereits, dass in der «Arena» von der SVP keine «differenzierte, lösungsorientierte Ansätze» zu erwarten seien.
Wenn im Wahljahr 2011 eine «Arena» ohne echte Diskussion und ohne Auseinandersetzungen stattfindet, dürfen wir uns auf ein heuchlerisches Jahr vorbereiten. Eine «Arena» als «Sternstunde Philosophie», wie Toni Brunner dies treffend bezeichnete, brauchen wir nicht.
Heuchlerische, verlogene Harmonie schadet der politischen Kultur und bringt keine guten Lösungen. Wir dürfen dies von unserem Staatsfernsehen nicht schulterzuckend und resigniert hinnehmen.
Gegengewicht setzen!
Ich rufe dazu auf, dass wir eine eigene «Arena» organisieren, mit echten Duellen unter profilierten politischen Köpfen verschiedener Parteien. Leute, die um Meinungen ringen und sich nicht in der Harmonie suhlen. Vielleicht auch jeden Freitagabend, auf einem schweizweit zu empfangenden Privatsender. Aber man müsste natürlich mit dem mächtigen, gebührenfinanzierten Monopolfernsehen nett und anständig sein. Darum darf diese echte «Arena» nicht gleichzeitig zur besten Sendezeit von 22.30 bis 24.00 Uhr senden, sondern bereits von 20.30 bis 22.00 Uhr. Danach haben die Zuschauer eine halbe Stunde Zeit, um sich vor der langweiligen SRG-Arena schon einmal das Pyjama anzuziehen.
Verzerrungen im Radio
In der deutschen Zeitung «Die Zeit», die einmal in der Woche eine von linken Journalisten betreute Schweizer Seite herausbringt, erschien ein Interview mit dem Chef der Euro-Staaten, dem luxemburgischen Ministerpräsidenten Jean-Claude Juncker. Dabei legte dieser offen dar, wie das Grossreich EU über den selbständigen, demokratischen, stabilen, friedliebenden und neutralen Kleinstaat Schweiz denkt. Die Schweiz sei, so sagte er, kein «aufstrebendes Projekt». Junckers Euro-Staaten mit Junckers Euro-Währung sind offenbar ein besonders «aufstrebendes Projekt»!
Weiter führte er aus: «Es bleibt nämlich ein geostrategisches Unding, dass wir» – er sprach von der Schweiz – «diesen weissen Fleck auf der Landkarte haben.»
Ich kommentierte diese Ungeheuerlichkeit auf Tele-Blocher und erwähnte, dass ich eine solche Sprache aus der Geschichte kenne. So habe auch Hitler über die Schweiz gesprochen.
Später traf ich mich zu einem Streitgespräch mit Herrn Juncker im ausverkauften Zürcher Schauspielhaus. Am Morgen danach berichteten Radio DRS 1 und DRS 4 News: Hintergrund der Kontroverse sei eine frühere Aussage Junckers, dass es für die EU geostrategisch «wenig Sinn» mache, dass die Schweiz nicht Mitglied sei. Das Wort «Unding» wurde flugs zum «wenig Sinn machen».
Und DRS weiter: Blocher habe geantwortet: Das seien solche Aussagen, «die an die Zeit Hitlers erinnern würden.»
Ich erfuhr davon durch empörte Radiohörer, die am Vortag an der Veranstaltung gewesen waren.
Sie rieten mir dringend, eine Beschwerde einzureichen. Doch wir sind gebrannte Kinder! Eine kürzlich eingereichte Beschwerde gegen das Schweizer Fernsehen, das in die Sendung «Club» nach der erfolgreichen Abstimmung über die Ausschaffungsinitiative zu einer Diskussion neben fünf Initiativgegnern einen einzigen Befürworter eingeladen hatte, wurde abgelehnt. Die Beschwerde-Instanz fand, das sei eine «ausgewogene Zusammensetzung» gewesen.
Anpassung oder Widerstand
Aber Sie müssen auch wissen: Die Auseinandersetzung zwischen Freiheit und Unfreiheit geht weiter und ist nie abgeschlossen! Der imperialistische Ausdruck Junckers vom «weissen Fleck Schweiz» auf der Landkarte und vom «geostrategischen Unding» erinnert uns daran und rüttelt hoffentlich auf.
Immer wieder wird von Aussen eine Anpassung an die grossen, die Freiheit beengenden oder abbauenden Systeme verlangt. Dass die Anpasser in den führenden Schichten sind, ist begreiflich. Wenn die Freiheit des Volkes beschnitten wird, bekommen die Amtsträger mehr Freiraum und Macht. Sie gewinnen an Bedeutung, erhalten Posten und Pöstchen und viel, viel Pekuniäres.
Als es 1992 um den EWR ging, war die Anpassung und der Wille zur Preisgabe der Freiheit und Unabhängigkeit der Schweiz wohl am ausgeprägtesten. Alle, die gesamte politische, wirtschaftliche und akademische Elite – mit Ausnahme einzelner Rufer in der Wüste – schlossen sich zusammen, um die Schweiz in den EWR und anschliessend in die EU zu führen!
Aber, meine Damen und Herren, es ist doch tröstlich: Auch das ist nicht gelungen!
Widerstand oder Anpassung war auch damals wie stets in der 700-jährigen Geschichte der Schweiz die Grundfrage. Die Schweiz – diesmal das Schweizer Volk und zwei Drittel der Kantone – sind der Ablehnung der SVP gefolgt und haben sich für die Freiheit und damit für die Schweiz entschieden!
Die Kräfte des Widerstands
Dankbar dürfen wir feststellen: Bis heute haben sich nicht die Anpasser, sondern die Freiheitskämpfer durchgesetzt. Mindestens bei den Hauptangriffen auf die Schweiz. Aber wir wissen auch: Den Kampf für die Freiheit gewinnt man nicht umsonst. Wer nicht die Mühsal dieses Freiheitskampfes auf sich nimmt, wer nicht Verunglimpfungen, Drohungen und Ausgrenzungen erträgt, kann sich nicht auf den Weg zur Erringung der Freiheit machen. Das ist seit siebenhundert Jahren so und insbesondere heute wieder.
Wie steht es heute mit dem Druck aus dem Ausland? Wie mit dem Anpassen? Wie mit dem Widerstand gegen diesen Druck?
Der Druck sei gewaltig – wird 2010 im Bundeshaus repetiert. Von «Peitschen», von aufmarschierender «Kavallerie», von der Schweiz als «geostrategischem Unding», von Drohungen, die EU schliesse keine bilateralen Verträge mehr ab, vom Zwang zur Übernahme von EU-Recht und vielem mehr wird geredet, geschwafelt, gemunkelt, geschrieben, gesendet.
Aber nicht nur dieser Druck aus dem Ausland bedeutet die Fortsetzung der Geschichte. Leider sind auch die Anpasser wieder – wie so oft in der Geschichte – weit verbreitet. Schon übernimmt man die Argumente und die Sprache der Angreifer, anstatt ihnen entschieden entgegenzutreten. Man faselt von multilateralen Konstruktionen, von Rahmenverträgen, von institutionellen Bindungen und vielerlei mehr, lauter intelligent tönende Vorhaben, die niemand richtig versteht, die aber im Grunde nichts anderes wollen, als die Unabhängigkeit der Schweiz zu unterwandern und diese abzuschaffen, um letztlich die Schweiz in die EU zu führen.
Leider wollen mit Ausnahme der SVP alle Parteien – SP, CVP und FDP – die Unabhängigkeit des Landes preisgegeben. Sie predigen Widerstand und trinken Anpassung. Die Bundesverwaltung an vorderster Front: Ihr Ziel ist der EU-Beitritt!
Das gilt leider auch für den Bundesrat selber. Natürlich will man dies im Wahljahr 2011 nicht mehr so offen sagen. So soll Frau Bundesrätin Leuthard am CSU-Parteitag in Deutschland erklärt haben, «die Schweiz werde wegen der Schwäche des Euro derzeit keine Beitrittsdiskussion anzetteln». Man weiss schliesslich: Das Schweizer Volk hängt an der Unabhängigkeit des Landes. Alle Umfragen beweisen es:
Das Volk will nicht
75 Prozent wollen nicht, dass die Schweiz der EU beitritt, über 80 Prozent – es sei ein Spitzenresultat – seien für das Festhalten an der dauernden Neutralität.
Die Verteidigung schweizerischer Werte nimmt – gerade auch bei den Jungen – zu. Darum reden die Anpasser genau so. Sie wollen glauben machen, man wolle das Gegenteil von dem, was sie tatsächlich wollen. Statt vom strategischen Ziel der Aussenpolitik zu reden, plappert man von «Bilateralismus», spricht von der «aktiven Neutralität» und tut so, als nähme man die Neutralität ernst. Gleichzeitig sendet man Truppen ins Ausland, will in den UNO-Sicherheitsrat, wo über Krieg und Frieden entschieden wird, mischt sich in Grosshändel ein.
Und Frau Bundesrätin Leuthard schiebt am CSU-Parteitag nach: «Die Landesregierung plant aber Schritte zur Integration».
Frau Bundespräsidentin! Sehen Sie, die alten Eidgenossen ersetzten das Wort Neutralität mit «Stillesitzen». Aktive Neutralität ist dazu ein Widerspruch, ein Widerspruch in sich selbst.
Das ist fast, wie wenn Sie sagen würden: ein «sparsamer Sozialdemokrat». Oder ein «gradliniger Christdemokrat». Es heisst nicht zufällig: «Ich bin nicht krumm, ich bin nicht grad, ich bin ein Christlichdemokrat.»
Der Druck aus dem Ausland ist da, die Anpasser auch – leider bis in die eigene Regierung, bis zur Mehrheit im Parlament und leider auch einzelne wenige Wirtschaftsleute, wie der Chef der Credit Suisse, Walter Kielholz. Auch auffallend viele Lehrstuhlinhaber sind unter den Angepassten zu finden.
Doch bleiben wir nüchtern:
Der Widerstand gegen die Preisgabe der Schweiz,
der Widerstand gegen den Druck von aussen – es handelt sich bestenfalls um «Drücklein»
der Widerstand gegen den EU-Beitritt,
der Widerstand gegen die Ausschaltung der direkten Demokratie,
der Widerstand gegen die Missachtung der Neutralität,
der Widerstand gegen Larifari in der Ausländer-, Asyl- und Sanspapier-Politik,
der Widerstand gegen die Aushöhlung der schweizerischen Staatssäulen,
der Widerstand gegen die Unterwanderung der Unabhängigkeit
wird seit 20 Jahren durch die SVP – als einziger Partei – konkret verkörpert. Diese Widerstandsbewegung weicht nicht. Die SVP ist nicht umsonst die stärkste Partei geworden.
Gerade heute ist Widerstand erste Pflicht. Wer die Schweiz retten will, wird 2011 die SVP wählen müssen! Weil sie noch zur Schweiz steht!
Nur wenn die SVP die Wahlen gewinnt, wird das Einstehen für die Schweiz auch in Bern wieder salonfähig.
Christoph Blocher
Von Dr. Christoph Blocher, Herrliberg
(Auszüge aus der Albisgüetli-Rede vom 21. Januar 2011)
Die Kunst der Rede und Gegenrede, der Argumente und der Gegenargumente wird immer seltener. Darauf verzichtet nun auch das Schweizer Fernsehen mit dem neuen De-Weck-Konzept in der «Arena».
Aber, aber, lieber Herr de Weck, liebes Staatsfernsehen: Warum diese Angst vor den Bürgern?
Natürlich wissen wir, dass Sie, Herr de Weck, dem «Club Hélvetique» angehörten, der die direkte Demokratie nicht sehr hoch schätzt und der missliebige Volksentscheide verbieten möchte. Aber es gibt doch auch Menschen ausserhalb ihres «Clubs». Echte Demokraten eben.
Natürlich wissen wir, Herr de Weck, dass man – besonders im Wahljahr 2011 – die SVP ausschalten will. Etwas anderes haben wir von Ihnen als Euro-Turbo, Demokratiefeind und SVP-Hasser auch nicht erwartet. Mit Ihrem neuen Chef von Radio und Fernsehen, Rudolf Matter, können Sie sehr zufrieden sein. Er verkündet bereits, dass in der «Arena» von der SVP keine «differenzierte, lösungsorientierte Ansätze» zu erwarten seien.
Wenn im Wahljahr 2011 eine «Arena» ohne echte Diskussion und ohne Auseinandersetzungen stattfindet, dürfen wir uns auf ein heuchlerisches Jahr vorbereiten. Eine «Arena» als «Sternstunde Philosophie», wie Toni Brunner dies treffend bezeichnete, brauchen wir nicht.
Heuchlerische, verlogene Harmonie schadet der politischen Kultur und bringt keine guten Lösungen. Wir dürfen dies von unserem Staatsfernsehen nicht schulterzuckend und resigniert hinnehmen.
Gegengewicht setzen!
Ich rufe dazu auf, dass wir eine eigene «Arena» organisieren, mit echten Duellen unter profilierten politischen Köpfen verschiedener Parteien. Leute, die um Meinungen ringen und sich nicht in der Harmonie suhlen. Vielleicht auch jeden Freitagabend, auf einem schweizweit zu empfangenden Privatsender. Aber man müsste natürlich mit dem mächtigen, gebührenfinanzierten Monopolfernsehen nett und anständig sein. Darum darf diese echte «Arena» nicht gleichzeitig zur besten Sendezeit von 22.30 bis 24.00 Uhr senden, sondern bereits von 20.30 bis 22.00 Uhr. Danach haben die Zuschauer eine halbe Stunde Zeit, um sich vor der langweiligen SRG-Arena schon einmal das Pyjama anzuziehen.
Verzerrungen im Radio
In der deutschen Zeitung «Die Zeit», die einmal in der Woche eine von linken Journalisten betreute Schweizer Seite herausbringt, erschien ein Interview mit dem Chef der Euro-Staaten, dem luxemburgischen Ministerpräsidenten Jean-Claude Juncker. Dabei legte dieser offen dar, wie das Grossreich EU über den selbständigen, demokratischen, stabilen, friedliebenden und neutralen Kleinstaat Schweiz denkt. Die Schweiz sei, so sagte er, kein «aufstrebendes Projekt». Junckers Euro-Staaten mit Junckers Euro-Währung sind offenbar ein besonders «aufstrebendes Projekt»!
Weiter führte er aus: «Es bleibt nämlich ein geostrategisches Unding, dass wir» – er sprach von der Schweiz – «diesen weissen Fleck auf der Landkarte haben.»
Ich kommentierte diese Ungeheuerlichkeit auf Tele-Blocher und erwähnte, dass ich eine solche Sprache aus der Geschichte kenne. So habe auch Hitler über die Schweiz gesprochen.
Später traf ich mich zu einem Streitgespräch mit Herrn Juncker im ausverkauften Zürcher Schauspielhaus. Am Morgen danach berichteten Radio DRS 1 und DRS 4 News: Hintergrund der Kontroverse sei eine frühere Aussage Junckers, dass es für die EU geostrategisch «wenig Sinn» mache, dass die Schweiz nicht Mitglied sei. Das Wort «Unding» wurde flugs zum «wenig Sinn machen».
Und DRS weiter: Blocher habe geantwortet: Das seien solche Aussagen, «die an die Zeit Hitlers erinnern würden.»
Ich erfuhr davon durch empörte Radiohörer, die am Vortag an der Veranstaltung gewesen waren.
Sie rieten mir dringend, eine Beschwerde einzureichen. Doch wir sind gebrannte Kinder! Eine kürzlich eingereichte Beschwerde gegen das Schweizer Fernsehen, das in die Sendung «Club» nach der erfolgreichen Abstimmung über die Ausschaffungsinitiative zu einer Diskussion neben fünf Initiativgegnern einen einzigen Befürworter eingeladen hatte, wurde abgelehnt. Die Beschwerde-Instanz fand, das sei eine «ausgewogene Zusammensetzung» gewesen.
Anpassung oder Widerstand
Aber Sie müssen auch wissen: Die Auseinandersetzung zwischen Freiheit und Unfreiheit geht weiter und ist nie abgeschlossen! Der imperialistische Ausdruck Junckers vom «weissen Fleck Schweiz» auf der Landkarte und vom «geostrategischen Unding» erinnert uns daran und rüttelt hoffentlich auf.
Immer wieder wird von Aussen eine Anpassung an die grossen, die Freiheit beengenden oder abbauenden Systeme verlangt. Dass die Anpasser in den führenden Schichten sind, ist begreiflich. Wenn die Freiheit des Volkes beschnitten wird, bekommen die Amtsträger mehr Freiraum und Macht. Sie gewinnen an Bedeutung, erhalten Posten und Pöstchen und viel, viel Pekuniäres.
Als es 1992 um den EWR ging, war die Anpassung und der Wille zur Preisgabe der Freiheit und Unabhängigkeit der Schweiz wohl am ausgeprägtesten. Alle, die gesamte politische, wirtschaftliche und akademische Elite – mit Ausnahme einzelner Rufer in der Wüste – schlossen sich zusammen, um die Schweiz in den EWR und anschliessend in die EU zu führen!
Aber, meine Damen und Herren, es ist doch tröstlich: Auch das ist nicht gelungen!
Widerstand oder Anpassung war auch damals wie stets in der 700-jährigen Geschichte der Schweiz die Grundfrage. Die Schweiz – diesmal das Schweizer Volk und zwei Drittel der Kantone – sind der Ablehnung der SVP gefolgt und haben sich für die Freiheit und damit für die Schweiz entschieden!
Die Kräfte des Widerstands
Dankbar dürfen wir feststellen: Bis heute haben sich nicht die Anpasser, sondern die Freiheitskämpfer durchgesetzt. Mindestens bei den Hauptangriffen auf die Schweiz. Aber wir wissen auch: Den Kampf für die Freiheit gewinnt man nicht umsonst. Wer nicht die Mühsal dieses Freiheitskampfes auf sich nimmt, wer nicht Verunglimpfungen, Drohungen und Ausgrenzungen erträgt, kann sich nicht auf den Weg zur Erringung der Freiheit machen. Das ist seit siebenhundert Jahren so und insbesondere heute wieder.
Wie steht es heute mit dem Druck aus dem Ausland? Wie mit dem Anpassen? Wie mit dem Widerstand gegen diesen Druck?
Der Druck sei gewaltig – wird 2010 im Bundeshaus repetiert. Von «Peitschen», von aufmarschierender «Kavallerie», von der Schweiz als «geostrategischem Unding», von Drohungen, die EU schliesse keine bilateralen Verträge mehr ab, vom Zwang zur Übernahme von EU-Recht und vielem mehr wird geredet, geschwafelt, gemunkelt, geschrieben, gesendet.
Aber nicht nur dieser Druck aus dem Ausland bedeutet die Fortsetzung der Geschichte. Leider sind auch die Anpasser wieder – wie so oft in der Geschichte – weit verbreitet. Schon übernimmt man die Argumente und die Sprache der Angreifer, anstatt ihnen entschieden entgegenzutreten. Man faselt von multilateralen Konstruktionen, von Rahmenverträgen, von institutionellen Bindungen und vielerlei mehr, lauter intelligent tönende Vorhaben, die niemand richtig versteht, die aber im Grunde nichts anderes wollen, als die Unabhängigkeit der Schweiz zu unterwandern und diese abzuschaffen, um letztlich die Schweiz in die EU zu führen.
Leider wollen mit Ausnahme der SVP alle Parteien – SP, CVP und FDP – die Unabhängigkeit des Landes preisgegeben. Sie predigen Widerstand und trinken Anpassung. Die Bundesverwaltung an vorderster Front: Ihr Ziel ist der EU-Beitritt!
Das gilt leider auch für den Bundesrat selber. Natürlich will man dies im Wahljahr 2011 nicht mehr so offen sagen. So soll Frau Bundesrätin Leuthard am CSU-Parteitag in Deutschland erklärt haben, «die Schweiz werde wegen der Schwäche des Euro derzeit keine Beitrittsdiskussion anzetteln». Man weiss schliesslich: Das Schweizer Volk hängt an der Unabhängigkeit des Landes. Alle Umfragen beweisen es:
Das Volk will nicht
75 Prozent wollen nicht, dass die Schweiz der EU beitritt, über 80 Prozent – es sei ein Spitzenresultat – seien für das Festhalten an der dauernden Neutralität.
Die Verteidigung schweizerischer Werte nimmt – gerade auch bei den Jungen – zu. Darum reden die Anpasser genau so. Sie wollen glauben machen, man wolle das Gegenteil von dem, was sie tatsächlich wollen. Statt vom strategischen Ziel der Aussenpolitik zu reden, plappert man von «Bilateralismus», spricht von der «aktiven Neutralität» und tut so, als nähme man die Neutralität ernst. Gleichzeitig sendet man Truppen ins Ausland, will in den UNO-Sicherheitsrat, wo über Krieg und Frieden entschieden wird, mischt sich in Grosshändel ein.
Und Frau Bundesrätin Leuthard schiebt am CSU-Parteitag nach: «Die Landesregierung plant aber Schritte zur Integration».
Frau Bundespräsidentin! Sehen Sie, die alten Eidgenossen ersetzten das Wort Neutralität mit «Stillesitzen». Aktive Neutralität ist dazu ein Widerspruch, ein Widerspruch in sich selbst.
Das ist fast, wie wenn Sie sagen würden: ein «sparsamer Sozialdemokrat». Oder ein «gradliniger Christdemokrat». Es heisst nicht zufällig: «Ich bin nicht krumm, ich bin nicht grad, ich bin ein Christlichdemokrat.»
Der Druck aus dem Ausland ist da, die Anpasser auch – leider bis in die eigene Regierung, bis zur Mehrheit im Parlament und leider auch einzelne wenige Wirtschaftsleute, wie der Chef der Credit Suisse, Walter Kielholz. Auch auffallend viele Lehrstuhlinhaber sind unter den Angepassten zu finden.
Doch bleiben wir nüchtern:
Der Widerstand gegen die Preisgabe der Schweiz,
der Widerstand gegen den Druck von aussen – es handelt sich bestenfalls um «Drücklein»
der Widerstand gegen den EU-Beitritt,
der Widerstand gegen die Ausschaltung der direkten Demokratie,
der Widerstand gegen die Missachtung der Neutralität,
der Widerstand gegen Larifari in der Ausländer-, Asyl- und Sanspapier-Politik,
der Widerstand gegen die Aushöhlung der schweizerischen Staatssäulen,
der Widerstand gegen die Unterwanderung der Unabhängigkeit
wird seit 20 Jahren durch die SVP – als einziger Partei – konkret verkörpert. Diese Widerstandsbewegung weicht nicht. Die SVP ist nicht umsonst die stärkste Partei geworden.
Gerade heute ist Widerstand erste Pflicht. Wer die Schweiz retten will, wird 2011 die SVP wählen müssen! Weil sie noch zur Schweiz steht!
Nur wenn die SVP die Wahlen gewinnt, wird das Einstehen für die Schweiz auch in Bern wieder salonfähig.
Christoph Blocher
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Dienstag, 28. Dezember 2010
Die Irrtümer der EU-Beitritts-Befürworter
von dipl. Ing. ETH Max Salm
1. Mitspracherecht
Behauptung: Auf dem bilateralen Weg müsste die Schweiz als Nichtmitglied EU-Regelungen übernehmen, bei denen wir in der Entstehungsphase nicht mitreden könnten.
Diese Aussage mag zwar juristisch richtig sein, dem Sinne nach ist sie grundfalsch. Denn als EU-Nichtmitglied muss die Schweiz kein einziges EU-Recht übernehmen, das ihr nicht genehm ist. Unseren Unterhändlern und auch dem Schweizervolk im Falle einer Abstimmung steht es völlig frei, einem bilateralen Vertrag zuzustimmen oder ihn abzulehnen. Dieses Recht haben wir aber nicht mehr, wenn wir EU-Mitglied wären. Als EU-Mitglied haben wir nur theoretisch ein Mitspracherecht. Denn erstens hat die Schweiz nur eine von 27 Stimmen und zweitens werden die Entschlüsse nicht im EU-Parlament, sondern in der Kommission gefasst, wo der Schweizer Einfluss minimal ist. Die Schweiz hat als Nichtmitglied eindeutig eine stärkere Position.
2. EURO statt Franken
Behauptung: Mit dem EURO hätten wir nicht die Probleme mit dem hohen Frankenkurs.
Hier muss man fragen: Ist der hohe Frankenkurs wirklich ein Problem für die Schweiz? Da wir ja in unserem Lande überhaupt keine Rohstoffe haben und zudem etwa 40 Prozent unserer Nahrungsmittel importieren müssen, werden die Grundstoffe durch einen hohen Frankenkurs billiger. Das hilft unserer Exportindustrie. Zudem ist ein erheblicher Teil unserer Exporte für Nicht-EURO-Länder bestimmt, sodass sich nicht die ganze EURO-Kurs-Misere auf unsere Exporte auswirkt. Wie die Entwicklung der Wirtschaft seit der Krise 2009 und seit dem EURO-Kurszerfall zeigt, gelang es unserer Industrie rasch, neue Kunden ausserhalb der EU zu finden. Kurzfristig entstehen mit dem hohen Frankenkurs sehr wohl Probleme in der Exportindustrie, aber die innovativen Firmen konnten und können auch in Zukunft langfristig immer Lösungen finden.
Hinzu kommt, dass der EURO, und da sind sich alle Fachleute einig, eine Fehlkonstruktion ist. Es ist nicht möglich, ein Konglomerat von Staaten mit so unterschiedlichen Wirtschaften wie etwa Griechenland und Dänemark, oder Holland und Polen, mit einer gemeinsamen Währung zusammenzubinden. Mit eigenen Staatswährungen kann der Geldfluss zwischen den unterschiedlichsten Wirtschaftsstrukturen rasch und wirksam reguliert werden.
3. Aussenhandel
Behauptung: Die EU ist unser Haupthandelspartner, also müssen wir dabei sein.
Bis vor kurzem gingen tatsächlich fast 60 Prozent unserer Exporte in EU-Länder. Eine solche Einseitigkeit ist grundsätzlich schädlich, denn sie macht uns erpressbar. Bereits als Folge der letzten Krise von 2009 hat unsere Wirtschaft mit Erfolg neue Märkte gesucht und auch gefunden. Das ist die bessere Lösung als ein Beitritt.
Zudem, die Schweiz war seit ihrer Industrialisierung immer mit der ganzen Welt verbunden. Auch heute noch können unsere Behörden auf Betreiben der Exportwirtschaft mit allen Ländern der Welt über Handelsabkommen verhandeln. Als Mitglied der EU müssten wir uns auf die EU-Handelspartner beschränken. Es ist wohl kaum anzunehmen, dass die EU nur wegen der Schweiz mit irgendeinem Land Handelsbeziehungen anknüpfen würde.
4. Sicherheit
Behauptung: Die Schweiz ist zu klein, um erfolgreich für ihre Sicherheit zu sorgen.
Wir erhalten täglich per Medien den Beweis, dass kleine Völker mit ihren Milizen, mit minimaler Rüstung, die besten Profiarmeen der Welt schlagen können. Die Afghanen haben die mächtigste Armee der Welt (Sowjetunion) aus dem Lande geworfen und momentan sind die Taliban daran, das gleiche mit der modernsten Armee der Welt (Nato) zu tun.
Zudem ist auf ausländische Partner kein Verlass. Zwar haben 1939 England und Frankreich wegen den mit ihnen verbündeten Polen den Nazi den Krieg erklärt, aber die polnische Unabhängigkeit konnten sie nicht retten. Und bei den Friedensverhandlungen in Jalta haben die Alliierten Polen kampflos Stalin übergeben. Und noch heute, 65 Jahre nach dem Krieg, gehören grosse Teile von Polen noch immer zu Russland.
Sebrenica wurde von Uno-Truppen beschützt, aber diese konnten nicht verhindern, dass Tausende von unschuldigen Menschen ermordet wurden. Nur wer sich selber schützen kann, hat eine Chance zu überleben. Eine Milizarmee, deren Mitglieder im eigenen Land jeden Stein kennen, hat schlussendlich immer gewonnen. Und das ist auch heute nicht anders. Was wir also brauchen, ist eine Milizarmee, gerüstet für die Verteidigung unseres eigenen Landes, und nicht eine Armee, die auf der ganzen Welt im Verein mit anderen Armeen Krieg führen kann. Aber dazu braucht es den Willen und die Entschlossenheit aller. Leider zeigt eine Vielzahl unserer Eliten diese Entschlossenheit heute nicht mehr. Und genau da liegt das Problem.
5. Demokratie, Neutralität
Behauptung: Unsere Demokratie und die Neutralität kann trotz Beitritt weiter bestehen.
Es gibt in der EU-Gesetzgebung einige Freiräume, die die Mitgliedstaaten ausnützen können. Aber diese Freiräume werden täglich kleiner. Ein Referendums- oder ein Initiativrecht besteht in der EU nicht. Die EU-Kommission kann unsere Neutralität, wann immer sie will, ohne Rücksprache mit uns abschaffen. Dank der Neutralität konnte sich die Schweiz seit dem Wienerkongress aus allen Kriegen heraushalten und auf beiden Seiten eines Konfliktes humanitär wirken.
6. Grösse
Behauptung: Die Schweiz ist zu klein, um sich als selbständiger Staat zu behaupten.
Der Hang zur Grösse ist das Kennzeichen der modernen Manager. Aber fast alle haben mit ihrem Grössenwahn Schiffbruch erlitten.
Vor einigen Jahren sagte der Feldschlösschen-Chef, seine Firma sei zu klein, um zu bestehen. Er verkaufte die Brauerei an den grossen dänischen Konzern Carlsberg. Heute aber steckt Feldschlösschen in grossen Schwierigkeiten, derweil etwa 250 kleine und kleinste lokale Schweizer Brauereien florieren. Auch die Geschichte lehrt uns, dass Grösse nicht vor dem Untergang schützt. So ist das grosse osmanische Reich oder das römische Imperium, das sich von Afrika bis an die schottische Grenze erstreckte, schmählich untergegangen. Warum ist das so? Derart grosse Gebilde, und da gehört auch die heutige EU dazu, sind nur in der Form einer Diktatur zu regieren. Und in allen Diktaturen ist der oberste Chef so weit von der Wirklichkeit entfernt, dass er dauernd falsch entscheidet oder gar nicht merkt was in den unteren Rängen geschieht. Das jüngste Beispiel dafür lieferte die Weltkrise von 2009. Die kleine Schweiz hat diese Krise besser überstanden als alle grossen und mächtigen Staaten.
Ein kleines Gebilde ist überschaubar und kann viel rascher und zielgerichteter auf äussere Störungen reagieren als die grossen. Und das stimmt selbst dann, wenn unsere direkte Demokratie bisweilen die Politik wesentlich verlangsamt.
7. Die Schweiz als Sonderfall
Behauptung: Die Schweiz ist kein Sonderfall, sie muss sich öffnen und anpassen.
Welch unsinnige Aussage. Da sind einmal die politischen Eigenheiten:
a) Die Schweiz ist das einzige Land der Welt, das eine funktionierende direkte Demokratie, mit den Volksrechten der Initiative und des Referendums vorweisen kann. Darum ist die Schweiz das Land mit einem Minimum an Streiks und inneren Unruhen.
b) Ebenso einzigartig ist der föderalistische Aufbau des Staates. Dem zu verdanken ist das friedliche Zusammenleben von vier Kulturen und vier Sprachregionen. In allen anderen Ländern der Welt gibt es unüberwindliche Minderheitsprobleme.
c) Die eindeutige und klare Trennung der Gewalten, Legislative, Exekutive und richterliche Gewalt, gibt der Schweiz eine von aller Welt geschätzte Rechtssicherheit.
d) Nach der heute noch gültigen Bundesverfassung verpflichtet sich die Schweiz zur Neutralität und ist bereit, dieser Neutralität mit einer grossen Milizarmee, die stark im Volke verankert ist, Nachachtung zu verschaffen. Die Verfassung verlangt, dass jeder gesunde Bürger Wehrdienst leistet und jederzeit bereit sein muss, um zum Wehrdienst aufgeboten zu werden, d.h. jeder Mann hat seine Waffe bei sich zu Hause. Leider sind viele unserer Politiker daran, diese Verfassungsvorschriften auszuhöhlen. Daneben gibt es viele wirtschaftliche und geographische Eigenheiten, die klar machen, dass die Schweiz ein Sonderfall ist.
e) Gut ein Drittel des Landes ist Fels und Eis und weder zum Wohnen noch zur Landwirtschaft geeignet. Das muss man bei den Angaben über die Bevölkerungsdichte und bei der Preisgestaltung der Landwirtschaftsprodukte berücksichtigen.
f) Die Schweiz besitzt als einziges Land Europas überhaupt keine Erdschätze. Die Einwohner müssen allen Wohlstand mit eigener Arbeit verdienen.
g) Der Schweizer arbeitet, als Einziger in Europa, über vierzig Stunden pro Woche. Das ist einer der wichtigen Gründe für das höhere Lohnniveau und den Wohlstand in der Schweiz.
Der Wunsch nach Öffnung gegenüber dem Ausland rennt offene Türen ein. Seit der Industrialisierung der Schweiz werden internationale Handelsbeziehungen gepflegt und seit etwa 150 Jahren heissen unsere Hoteliers Gäste aus aller Welt willkommen.
Wann immer eine EU-Regel übernommen werden muss, rufen die EU-Turbos nach flankierenden Massnahmen. Wäre die Schweiz kein Sonderfall, wäre das nicht nötig.
8. Rosinenpickerei
Behauptung: Die Schweizer wollen immer eine Extrawurst.
Nationalrat Luzi Stamm sagt: «Ich bin der festen Überzeugung, dass wir nicht ‹Rosinen picken›, sondern dass wir stattdessen ständig ‹Kröten schlucken›. Bei den sieben Verträgen ‹Bilaterale l› ist nur das Dossier ‹technische Handelshemmnisse› und allenfalls ‹Submissionswesen› für die Schweiz positiv. Die anderen fünf Dossiers sind für uns negativ, inklusive ‹Personenfreizügigkeit›. Auch von den neun bilateralen Verträgen II sind die meisten Dossiers zu unserem Nachteil: Schengen, Zinsbesteuerungen bis hin zum lächerlichen Dossier ‹EU-Pensionierte›. Wenn man von «Leistungen» sprechen will, die wir für die EU bringen, fallen natürlich vor allem die Milliarden für die NEAT ins Gewicht, die wir selbstverständlich nicht für den Binnenverkehr bauen, sondern für den EU-Durchgangsverkehr.»
Die Schweiz kann wohl den besten Beitrag für ein Europa mit Zukunft leisten, wenn sie bleibt, was sie ist: Modell eines Kleinstaates, der die Kraft besitzt, verschiedene Kulturen und Sprachen in sich zu vereinen, dank der föderalistischen Grundstruktur und einer Demokratie, die auf wirklicher Mitbestimmung beruht. •
Quelle: Beilage zu mediawatch.ch (www.mediawatch.ch) , Nr. 175, vom Dezember 2010. Mediawatch.ch sind die Informationen der Schweizer Vereinigung «Medien-Panoptikum».
1. Mitspracherecht
Behauptung: Auf dem bilateralen Weg müsste die Schweiz als Nichtmitglied EU-Regelungen übernehmen, bei denen wir in der Entstehungsphase nicht mitreden könnten.
Diese Aussage mag zwar juristisch richtig sein, dem Sinne nach ist sie grundfalsch. Denn als EU-Nichtmitglied muss die Schweiz kein einziges EU-Recht übernehmen, das ihr nicht genehm ist. Unseren Unterhändlern und auch dem Schweizervolk im Falle einer Abstimmung steht es völlig frei, einem bilateralen Vertrag zuzustimmen oder ihn abzulehnen. Dieses Recht haben wir aber nicht mehr, wenn wir EU-Mitglied wären. Als EU-Mitglied haben wir nur theoretisch ein Mitspracherecht. Denn erstens hat die Schweiz nur eine von 27 Stimmen und zweitens werden die Entschlüsse nicht im EU-Parlament, sondern in der Kommission gefasst, wo der Schweizer Einfluss minimal ist. Die Schweiz hat als Nichtmitglied eindeutig eine stärkere Position.
2. EURO statt Franken
Behauptung: Mit dem EURO hätten wir nicht die Probleme mit dem hohen Frankenkurs.
Hier muss man fragen: Ist der hohe Frankenkurs wirklich ein Problem für die Schweiz? Da wir ja in unserem Lande überhaupt keine Rohstoffe haben und zudem etwa 40 Prozent unserer Nahrungsmittel importieren müssen, werden die Grundstoffe durch einen hohen Frankenkurs billiger. Das hilft unserer Exportindustrie. Zudem ist ein erheblicher Teil unserer Exporte für Nicht-EURO-Länder bestimmt, sodass sich nicht die ganze EURO-Kurs-Misere auf unsere Exporte auswirkt. Wie die Entwicklung der Wirtschaft seit der Krise 2009 und seit dem EURO-Kurszerfall zeigt, gelang es unserer Industrie rasch, neue Kunden ausserhalb der EU zu finden. Kurzfristig entstehen mit dem hohen Frankenkurs sehr wohl Probleme in der Exportindustrie, aber die innovativen Firmen konnten und können auch in Zukunft langfristig immer Lösungen finden.
Hinzu kommt, dass der EURO, und da sind sich alle Fachleute einig, eine Fehlkonstruktion ist. Es ist nicht möglich, ein Konglomerat von Staaten mit so unterschiedlichen Wirtschaften wie etwa Griechenland und Dänemark, oder Holland und Polen, mit einer gemeinsamen Währung zusammenzubinden. Mit eigenen Staatswährungen kann der Geldfluss zwischen den unterschiedlichsten Wirtschaftsstrukturen rasch und wirksam reguliert werden.
3. Aussenhandel
Behauptung: Die EU ist unser Haupthandelspartner, also müssen wir dabei sein.
Bis vor kurzem gingen tatsächlich fast 60 Prozent unserer Exporte in EU-Länder. Eine solche Einseitigkeit ist grundsätzlich schädlich, denn sie macht uns erpressbar. Bereits als Folge der letzten Krise von 2009 hat unsere Wirtschaft mit Erfolg neue Märkte gesucht und auch gefunden. Das ist die bessere Lösung als ein Beitritt.
Zudem, die Schweiz war seit ihrer Industrialisierung immer mit der ganzen Welt verbunden. Auch heute noch können unsere Behörden auf Betreiben der Exportwirtschaft mit allen Ländern der Welt über Handelsabkommen verhandeln. Als Mitglied der EU müssten wir uns auf die EU-Handelspartner beschränken. Es ist wohl kaum anzunehmen, dass die EU nur wegen der Schweiz mit irgendeinem Land Handelsbeziehungen anknüpfen würde.
4. Sicherheit
Behauptung: Die Schweiz ist zu klein, um erfolgreich für ihre Sicherheit zu sorgen.
Wir erhalten täglich per Medien den Beweis, dass kleine Völker mit ihren Milizen, mit minimaler Rüstung, die besten Profiarmeen der Welt schlagen können. Die Afghanen haben die mächtigste Armee der Welt (Sowjetunion) aus dem Lande geworfen und momentan sind die Taliban daran, das gleiche mit der modernsten Armee der Welt (Nato) zu tun.
Zudem ist auf ausländische Partner kein Verlass. Zwar haben 1939 England und Frankreich wegen den mit ihnen verbündeten Polen den Nazi den Krieg erklärt, aber die polnische Unabhängigkeit konnten sie nicht retten. Und bei den Friedensverhandlungen in Jalta haben die Alliierten Polen kampflos Stalin übergeben. Und noch heute, 65 Jahre nach dem Krieg, gehören grosse Teile von Polen noch immer zu Russland.
Sebrenica wurde von Uno-Truppen beschützt, aber diese konnten nicht verhindern, dass Tausende von unschuldigen Menschen ermordet wurden. Nur wer sich selber schützen kann, hat eine Chance zu überleben. Eine Milizarmee, deren Mitglieder im eigenen Land jeden Stein kennen, hat schlussendlich immer gewonnen. Und das ist auch heute nicht anders. Was wir also brauchen, ist eine Milizarmee, gerüstet für die Verteidigung unseres eigenen Landes, und nicht eine Armee, die auf der ganzen Welt im Verein mit anderen Armeen Krieg führen kann. Aber dazu braucht es den Willen und die Entschlossenheit aller. Leider zeigt eine Vielzahl unserer Eliten diese Entschlossenheit heute nicht mehr. Und genau da liegt das Problem.
5. Demokratie, Neutralität
Behauptung: Unsere Demokratie und die Neutralität kann trotz Beitritt weiter bestehen.
Es gibt in der EU-Gesetzgebung einige Freiräume, die die Mitgliedstaaten ausnützen können. Aber diese Freiräume werden täglich kleiner. Ein Referendums- oder ein Initiativrecht besteht in der EU nicht. Die EU-Kommission kann unsere Neutralität, wann immer sie will, ohne Rücksprache mit uns abschaffen. Dank der Neutralität konnte sich die Schweiz seit dem Wienerkongress aus allen Kriegen heraushalten und auf beiden Seiten eines Konfliktes humanitär wirken.
6. Grösse
Behauptung: Die Schweiz ist zu klein, um sich als selbständiger Staat zu behaupten.
Der Hang zur Grösse ist das Kennzeichen der modernen Manager. Aber fast alle haben mit ihrem Grössenwahn Schiffbruch erlitten.
Vor einigen Jahren sagte der Feldschlösschen-Chef, seine Firma sei zu klein, um zu bestehen. Er verkaufte die Brauerei an den grossen dänischen Konzern Carlsberg. Heute aber steckt Feldschlösschen in grossen Schwierigkeiten, derweil etwa 250 kleine und kleinste lokale Schweizer Brauereien florieren. Auch die Geschichte lehrt uns, dass Grösse nicht vor dem Untergang schützt. So ist das grosse osmanische Reich oder das römische Imperium, das sich von Afrika bis an die schottische Grenze erstreckte, schmählich untergegangen. Warum ist das so? Derart grosse Gebilde, und da gehört auch die heutige EU dazu, sind nur in der Form einer Diktatur zu regieren. Und in allen Diktaturen ist der oberste Chef so weit von der Wirklichkeit entfernt, dass er dauernd falsch entscheidet oder gar nicht merkt was in den unteren Rängen geschieht. Das jüngste Beispiel dafür lieferte die Weltkrise von 2009. Die kleine Schweiz hat diese Krise besser überstanden als alle grossen und mächtigen Staaten.
Ein kleines Gebilde ist überschaubar und kann viel rascher und zielgerichteter auf äussere Störungen reagieren als die grossen. Und das stimmt selbst dann, wenn unsere direkte Demokratie bisweilen die Politik wesentlich verlangsamt.
7. Die Schweiz als Sonderfall
Behauptung: Die Schweiz ist kein Sonderfall, sie muss sich öffnen und anpassen.
Welch unsinnige Aussage. Da sind einmal die politischen Eigenheiten:
a) Die Schweiz ist das einzige Land der Welt, das eine funktionierende direkte Demokratie, mit den Volksrechten der Initiative und des Referendums vorweisen kann. Darum ist die Schweiz das Land mit einem Minimum an Streiks und inneren Unruhen.
b) Ebenso einzigartig ist der föderalistische Aufbau des Staates. Dem zu verdanken ist das friedliche Zusammenleben von vier Kulturen und vier Sprachregionen. In allen anderen Ländern der Welt gibt es unüberwindliche Minderheitsprobleme.
c) Die eindeutige und klare Trennung der Gewalten, Legislative, Exekutive und richterliche Gewalt, gibt der Schweiz eine von aller Welt geschätzte Rechtssicherheit.
d) Nach der heute noch gültigen Bundesverfassung verpflichtet sich die Schweiz zur Neutralität und ist bereit, dieser Neutralität mit einer grossen Milizarmee, die stark im Volke verankert ist, Nachachtung zu verschaffen. Die Verfassung verlangt, dass jeder gesunde Bürger Wehrdienst leistet und jederzeit bereit sein muss, um zum Wehrdienst aufgeboten zu werden, d.h. jeder Mann hat seine Waffe bei sich zu Hause. Leider sind viele unserer Politiker daran, diese Verfassungsvorschriften auszuhöhlen. Daneben gibt es viele wirtschaftliche und geographische Eigenheiten, die klar machen, dass die Schweiz ein Sonderfall ist.
e) Gut ein Drittel des Landes ist Fels und Eis und weder zum Wohnen noch zur Landwirtschaft geeignet. Das muss man bei den Angaben über die Bevölkerungsdichte und bei der Preisgestaltung der Landwirtschaftsprodukte berücksichtigen.
f) Die Schweiz besitzt als einziges Land Europas überhaupt keine Erdschätze. Die Einwohner müssen allen Wohlstand mit eigener Arbeit verdienen.
g) Der Schweizer arbeitet, als Einziger in Europa, über vierzig Stunden pro Woche. Das ist einer der wichtigen Gründe für das höhere Lohnniveau und den Wohlstand in der Schweiz.
Der Wunsch nach Öffnung gegenüber dem Ausland rennt offene Türen ein. Seit der Industrialisierung der Schweiz werden internationale Handelsbeziehungen gepflegt und seit etwa 150 Jahren heissen unsere Hoteliers Gäste aus aller Welt willkommen.
Wann immer eine EU-Regel übernommen werden muss, rufen die EU-Turbos nach flankierenden Massnahmen. Wäre die Schweiz kein Sonderfall, wäre das nicht nötig.
8. Rosinenpickerei
Behauptung: Die Schweizer wollen immer eine Extrawurst.
Nationalrat Luzi Stamm sagt: «Ich bin der festen Überzeugung, dass wir nicht ‹Rosinen picken›, sondern dass wir stattdessen ständig ‹Kröten schlucken›. Bei den sieben Verträgen ‹Bilaterale l› ist nur das Dossier ‹technische Handelshemmnisse› und allenfalls ‹Submissionswesen› für die Schweiz positiv. Die anderen fünf Dossiers sind für uns negativ, inklusive ‹Personenfreizügigkeit›. Auch von den neun bilateralen Verträgen II sind die meisten Dossiers zu unserem Nachteil: Schengen, Zinsbesteuerungen bis hin zum lächerlichen Dossier ‹EU-Pensionierte›. Wenn man von «Leistungen» sprechen will, die wir für die EU bringen, fallen natürlich vor allem die Milliarden für die NEAT ins Gewicht, die wir selbstverständlich nicht für den Binnenverkehr bauen, sondern für den EU-Durchgangsverkehr.»
Die Schweiz kann wohl den besten Beitrag für ein Europa mit Zukunft leisten, wenn sie bleibt, was sie ist: Modell eines Kleinstaates, der die Kraft besitzt, verschiedene Kulturen und Sprachen in sich zu vereinen, dank der föderalistischen Grundstruktur und einer Demokratie, die auf wirklicher Mitbestimmung beruht. •
Quelle: Beilage zu mediawatch.ch (www.mediawatch.ch) , Nr. 175, vom Dezember 2010. Mediawatch.ch sind die Informationen der Schweizer Vereinigung «Medien-Panoptikum».
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Donnerstag, 18. November 2010
Die Naturpark-Strategie
Naturpärke – ein neoliberales EU-Projekt
von Erika Vögeli
Naturpärke sind kein Schweizer Produkt, sondern ein EU-Importartikel. Sie reihen sich nahtlos in alle Strategien der neoliberalen Globalisierer zur Auflösung der Nationalstaaten ein. Privatisierung ist hier ein Stichwort, unter dem Ressourcen und Land der öffentlich-rechtlichen Kontrolle von Staaten bzw. Gemeinden entzogen werden. Entbürgerlichung der Bürger müsste ein zweites lauten, denn Privatisierung einerseits und supranationale Strukturen andererseits schaffen neue privatwirtschaftliche Einfluss- und Entscheidungsgremien jenseits der staatlich garantierten politischen Rechte, welche dadurch auf immer kleinere Einflussbereiche zusammengestutzt werden sollen.
Die EU selbst ist dafür ein Paradebeispiel: Immer weniger Gesetze werden von den gewählten Parlamenten der Nationalstaaten erlassen, statt dessen werden diese von 27 nicht vom Volk gewählten Kommissaren kreiert – unter dem Einfluss von 15 000 gutbezahlten Lobbyisten der Wirtschafts- und Finanzkonzerne, die dafür in Brüssel ihre Büros unterhalten.
Angesiedelt ist die Naturpark-Strategie unter anderem in einem Programm der Europäischen Union zur «Entwicklung des ländlichen Raums», denn auch die Länder der EU sind weitflächig mit derartigen Projekten überzogen. Und genau wie bei den Naturpärken in der Schweiz werden sie auch hier mit Umweltschutz, wirtschaftlicher Entwicklung, Förderung von Labels zur besseren Vermarktung lokaler Produkte, Tourismusförderung, Schaffung von Arbeitsplätzen usw. PR-mässig angepriesen.
Wenn «von unten nach oben» von oben gesteuert wird
Tatsache ist, dass die Naturpärke auf einer Website der Europäischen Kommission figurieren, als Beispiele sogenannter Local Action Groups – lokaler Aktionsgruppen. Diese bilden, man lese genau, «die Hauptstützen zur Implementierung des Leader Konzepts.»1 Diese ganz und gar nicht lokale, sondern von der EU-Zentrale entwickelte Herangehensweise werde von den Aktionsgruppen genutzt, «um ihre Entwicklungsstrategie zu implementieren und zu finanzieren. Diese Strategien sind auf die Förderung von Public Private Sector Partnerships angelegt und setzen eine multisektorielle, von unten nach oben angesetzte Herangehensweise ein, welche lokale Kooperation und lokales Netzwerken fördert.»2
Die Aktionsgruppen wiederum sind Teil nationaler Netzwerke, die alles einbinden, was an dieser Entwicklung beteiligt ist. Zusammengeführt wird alles im Europäischen Netzwerk für die Entwicklung des ländlichen Raums (European Network for Rural Development ENRD), dessen Aufgabe die effiziente Umsetzung der EU-Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum ist.
Appetit auf Nutzung ländlicher Ressourcen
Das Interesse der EU ist nicht unbegründet, schliesslich entsprächen ländliche Gebiete in der EU «90% des Territoriums, und die ländliche Entwicklung ist ein lebenswichtiger Bereich der Politik. Land- und Forstwirtschaft bleiben entscheidend für die Landnutzung und das Management von natürlichen Ressourcen in den ländlichen Gebieten der EU …»3
Allein die Tatsache, dass die sogenannten lokalen Aktionsgruppen über verschiedene Strukturen (Leader, Nationale Netzwerke, Europäisches Netzwerk) schliesslich an die Politik der EU-Kommission gekoppelt sind, straft die ganze Darstellung Lügen. Was auf der Ebene der Gemeinden als lokale Aktionsgruppe daherkommt, die sich als Strategie von unten nach oben ausgibt, erweist sich als letztes Glied einer von Brüssel inszenierten Strategie, die sich als Förderung lokaler Anliegen präsentiert, um Bürgernähe zu suggerieren, in Wirklichkeit aber an Brüsseler Vorgaben und Vorschriften hängt, welche sich zu einem Netz von Fallstricken und teuren Gerichtsverfahren für die lokale Wirtschaft erweisen können.
«Harmonisierung» – Deckbegriff für Ausschaltung der Bürger und Zentralisierung
Wie die Auflösung nationalstaatlicher Grenzen vorangetrieben wird, präsentiert sich etwas konkreter auf der Seite «Regionalpolitik Europäische Union» unter «Naturparks ohne Hindernisse». Weil die Landschaft eine «geographische Einheit» bilde, müsse diese «Trennung» durch Auflösung der Grenzen – und damit nationalstaatlicher Strukturen, die «harmonisiert» werden müssten – rückgängig gemacht werden.4 Harmonisierung – ein typischer Spin – bedeutet konkret: Was bisher der Gesetzgebung von Gemeinden, Bezirken, Kantonen und Staaten unterstellt war, soll da herausgelöst und im Beispiel der Naturpärke den Entscheiden solcher überstaatlicher – privater – Aktionsgruppen und Vereine zugeordnet werden, die über die entsprechenden Netzwerke bzw. finanzielle Abhängigkeit an EU-Vorgaben angebunden werden.
Demokratieabbau – kein Schweizer Weg
Betrachtet man die Entstehung der Naturpärke in der Schweiz, stellt man fest, dass das Vorgehen praktisch analog erfolgt. Der – leere – Brüsseler Tropf fehlt zwar, ersetzt wird er durch Mittel aus der Bundeskasse. Und genau analog der Leader-Strategie werden öffentlich-rechtliche Gemeinden in einen privaten Verein eingebunden, der dann eine neue Ebene bildet, die sich – und das ist für die Schweiz entscheidend – der direktdemokratischen Einflussnahme entzieht, man schafft Strukturen, die letztlich der politischen Kontrolle der Bevölkerung entzogen sind. Wohl können im Fall der Naturpärke die Stimmberechtigten der jeweils betroffenen Gemeinden über den Beitritt zum Parkvertrag abstimmen – das war dann allerdings das letzte Mal. Der Vorgang verläuft ansonsten analog zu demjenigen in den demokratisch nicht legitimierten Metropolitankonferenzen und -vereinen in den städtischen Gebieten des Mittellandes: Dort beschliessen Exekutivmitglieder der beteiligten Städte und Gemeinden über Programme für diese Region – obwohl dies verfassungsmässig festgelegte Kompetenz der Bund und Kanton konstituierenden politischen Körperschaften ist, die als solche den politischen Rechten – Referendum und Initiative – unterliegen. Man schafft mit solchen Gremien eine weitere, verfassungsmässig nicht definierte, staatsrechtlich nicht erfasste Ebene, die sich Entscheidungsbefugnisse zuschreibt, welche von Bund- und Kantonsverfassungen klar zugeordnet und nicht verfügbar sind. Diese demokratisch nicht kontrollierte Zwischenebene produziert oder kopiert dann – in Verbund mit anderen solchen Gremien und manchmal mit einzelnen Abteilungen in Bundesämtern, die solche Initiativen fördern, im Falle der Naturparks im zuständigen Bundesamt für Umwelt BAFU – Richtlinien, Bestimmungen, Verordnungen usw., ganz analog dem Vorgang in der EU.
Das Konzept, dass private «parastaatliche Organisationen» staatliche Aufgaben übernehmen, drängt den Staat zurück und leitet seine schleichende Privatisierung ein. Hier wird – ohne formelle EU-Mitgliedschaft – auf verschiedenen Ebenen an Strukturen gebastelt, die sich genauso wie andernorts in neoliberale Konzepte einpassen liessen. Etwa dann, wenn der Appetit an «Landnutzung und Management der natürlichen Ressourcen» sich auf die finanziellen Möglichkeiten privatisierter Verkehrswege oder Wasserressourcen richtet.
Finanzielle Verlockungen aus euphorischen Zeiten
Die Schweiz jedenfalls braucht solche Konzepte nicht. Schon gar nicht in Zeiten wirtschaftlicher Anspannung, denn bei der Entwicklung solcher Strukturen soll auch Geld fliessen, manchmal viel Geld, etwa für Machbarkeitsstudien oder ähnliches. Dabei wurden diese Projekte in einer Zeit entwickelt, als noch reichlich Geld in die Bundeskasse floss. Mittlerweile zeigen die Erschütterungen der Finanz- und Wirtschaftskrise ihre Folgen: Die aktuellen Bundeseinnahmen werden wesentlich geringer ausfallen. Und vermutlich sind die Kapazitäten für diese Parkprojekte nach Finanzierung teurer Konzeptions- und Machbarkeitsstudien auch schon erschöpft, so dass weitere Kosten von den Gemeinden und Kantonen zu übernehmen wären.
Zurück zur Vernunft
Natur und Landschaft sind bei uns seit Jahrzehnten gepflegt und geschützt. Wenn es wirklich um die Förderung der ländlichen Gebiete geht: Wie wäre es da statt dessen mit einer Erinnerung zum Beispiel an den Investitionshilfefond für Berggebiete? Dieser Fond hatte zuletzt rund 1,5 Milliarden Franken geäufnet. Daraus wurden unzählige zinslose Darlehen für Infrastrukturbauten finanziert und von den Gemeinden immer wieder zuverlässig zurückgezahlt. Dieser Fond ist nun im Zuge der neuen Regionalpolitik aufgelöst worden – werden die Zahlungen des Bundes für die Naturpark-Projekte nun daraus finanziert? Diesmal allerdings ohne Rückzahlung. Bis die Kasse leer ist? Und dann? Werden die Gemeinden in die Pflicht genommen? Oder verscherbeln wir dann unseren Lebensraum an private Investoren?
Besinnen wir uns wieder auf uns selber, auf die eigenen Werte und Erfahrungen. Lösen wir uns von dem Irrglauben, alles Neue sei per se auch besser. Die Schweiz hat mit dem Investitionshilfefond beste Erfahrungen gemacht. Wie wäre es anstelle demokratiezerstörender EU-Projekte mit einer Wiederbelebung dieser echt schweizerischen und wirklich nachhaltigen Lösung?
Und übrigens: Uri zum Beispiel hätte mit seinen Volkstheatern, an denen vom Schulkind bis zum Landammann das ganze Tal mitwirkte und die bei den Besuchern auf begeisterten Beifall stiessen, etwas Eigenständigeres und Sinnvolleres zu bieten, als EU-kopierte Parkverordnungen und weitere Ergänzungen für den unüberschaubaren Label-Salat. Nebenbei geben solche Initiativen auch Gelegenheit, die Jugend mit sinnvolleren Aktivitäten vertraut zu machen, ihnen neben Geschichte und Allgemeinwissen auch ihre Bedeutung für die Gemeinde und das Gemeinwohl zu vermitteln, anstatt sie dem hirnlosen Kulturabbau des American way of life zu überlassen.
1 Leader steht dabei für «Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale», was soviel heisst wie «Bindeglieder zwischen ländlicher Wirtschaft und Entwicklungsaktionen.»
2 http://enrd.ec.europa.eu/rural-development-policy/leader/en/leader_home_en.cfm)
3 http://enrd.ec.europa.eu/rural-development-policy/introduction/en/introduction_home_en.cfm
4 Europäische Kommission. Regionalpolitik Europäische Union. Naturparks ohne Hindernisse (pdf.)
von Erika Vögeli
Naturpärke sind kein Schweizer Produkt, sondern ein EU-Importartikel. Sie reihen sich nahtlos in alle Strategien der neoliberalen Globalisierer zur Auflösung der Nationalstaaten ein. Privatisierung ist hier ein Stichwort, unter dem Ressourcen und Land der öffentlich-rechtlichen Kontrolle von Staaten bzw. Gemeinden entzogen werden. Entbürgerlichung der Bürger müsste ein zweites lauten, denn Privatisierung einerseits und supranationale Strukturen andererseits schaffen neue privatwirtschaftliche Einfluss- und Entscheidungsgremien jenseits der staatlich garantierten politischen Rechte, welche dadurch auf immer kleinere Einflussbereiche zusammengestutzt werden sollen.
Die EU selbst ist dafür ein Paradebeispiel: Immer weniger Gesetze werden von den gewählten Parlamenten der Nationalstaaten erlassen, statt dessen werden diese von 27 nicht vom Volk gewählten Kommissaren kreiert – unter dem Einfluss von 15 000 gutbezahlten Lobbyisten der Wirtschafts- und Finanzkonzerne, die dafür in Brüssel ihre Büros unterhalten.
Angesiedelt ist die Naturpark-Strategie unter anderem in einem Programm der Europäischen Union zur «Entwicklung des ländlichen Raums», denn auch die Länder der EU sind weitflächig mit derartigen Projekten überzogen. Und genau wie bei den Naturpärken in der Schweiz werden sie auch hier mit Umweltschutz, wirtschaftlicher Entwicklung, Förderung von Labels zur besseren Vermarktung lokaler Produkte, Tourismusförderung, Schaffung von Arbeitsplätzen usw. PR-mässig angepriesen.
Wenn «von unten nach oben» von oben gesteuert wird
Tatsache ist, dass die Naturpärke auf einer Website der Europäischen Kommission figurieren, als Beispiele sogenannter Local Action Groups – lokaler Aktionsgruppen. Diese bilden, man lese genau, «die Hauptstützen zur Implementierung des Leader Konzepts.»1 Diese ganz und gar nicht lokale, sondern von der EU-Zentrale entwickelte Herangehensweise werde von den Aktionsgruppen genutzt, «um ihre Entwicklungsstrategie zu implementieren und zu finanzieren. Diese Strategien sind auf die Förderung von Public Private Sector Partnerships angelegt und setzen eine multisektorielle, von unten nach oben angesetzte Herangehensweise ein, welche lokale Kooperation und lokales Netzwerken fördert.»2
Die Aktionsgruppen wiederum sind Teil nationaler Netzwerke, die alles einbinden, was an dieser Entwicklung beteiligt ist. Zusammengeführt wird alles im Europäischen Netzwerk für die Entwicklung des ländlichen Raums (European Network for Rural Development ENRD), dessen Aufgabe die effiziente Umsetzung der EU-Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum ist.
Appetit auf Nutzung ländlicher Ressourcen
Das Interesse der EU ist nicht unbegründet, schliesslich entsprächen ländliche Gebiete in der EU «90% des Territoriums, und die ländliche Entwicklung ist ein lebenswichtiger Bereich der Politik. Land- und Forstwirtschaft bleiben entscheidend für die Landnutzung und das Management von natürlichen Ressourcen in den ländlichen Gebieten der EU …»3
Allein die Tatsache, dass die sogenannten lokalen Aktionsgruppen über verschiedene Strukturen (Leader, Nationale Netzwerke, Europäisches Netzwerk) schliesslich an die Politik der EU-Kommission gekoppelt sind, straft die ganze Darstellung Lügen. Was auf der Ebene der Gemeinden als lokale Aktionsgruppe daherkommt, die sich als Strategie von unten nach oben ausgibt, erweist sich als letztes Glied einer von Brüssel inszenierten Strategie, die sich als Förderung lokaler Anliegen präsentiert, um Bürgernähe zu suggerieren, in Wirklichkeit aber an Brüsseler Vorgaben und Vorschriften hängt, welche sich zu einem Netz von Fallstricken und teuren Gerichtsverfahren für die lokale Wirtschaft erweisen können.
«Harmonisierung» – Deckbegriff für Ausschaltung der Bürger und Zentralisierung
Wie die Auflösung nationalstaatlicher Grenzen vorangetrieben wird, präsentiert sich etwas konkreter auf der Seite «Regionalpolitik Europäische Union» unter «Naturparks ohne Hindernisse». Weil die Landschaft eine «geographische Einheit» bilde, müsse diese «Trennung» durch Auflösung der Grenzen – und damit nationalstaatlicher Strukturen, die «harmonisiert» werden müssten – rückgängig gemacht werden.4 Harmonisierung – ein typischer Spin – bedeutet konkret: Was bisher der Gesetzgebung von Gemeinden, Bezirken, Kantonen und Staaten unterstellt war, soll da herausgelöst und im Beispiel der Naturpärke den Entscheiden solcher überstaatlicher – privater – Aktionsgruppen und Vereine zugeordnet werden, die über die entsprechenden Netzwerke bzw. finanzielle Abhängigkeit an EU-Vorgaben angebunden werden.
Demokratieabbau – kein Schweizer Weg
Betrachtet man die Entstehung der Naturpärke in der Schweiz, stellt man fest, dass das Vorgehen praktisch analog erfolgt. Der – leere – Brüsseler Tropf fehlt zwar, ersetzt wird er durch Mittel aus der Bundeskasse. Und genau analog der Leader-Strategie werden öffentlich-rechtliche Gemeinden in einen privaten Verein eingebunden, der dann eine neue Ebene bildet, die sich – und das ist für die Schweiz entscheidend – der direktdemokratischen Einflussnahme entzieht, man schafft Strukturen, die letztlich der politischen Kontrolle der Bevölkerung entzogen sind. Wohl können im Fall der Naturpärke die Stimmberechtigten der jeweils betroffenen Gemeinden über den Beitritt zum Parkvertrag abstimmen – das war dann allerdings das letzte Mal. Der Vorgang verläuft ansonsten analog zu demjenigen in den demokratisch nicht legitimierten Metropolitankonferenzen und -vereinen in den städtischen Gebieten des Mittellandes: Dort beschliessen Exekutivmitglieder der beteiligten Städte und Gemeinden über Programme für diese Region – obwohl dies verfassungsmässig festgelegte Kompetenz der Bund und Kanton konstituierenden politischen Körperschaften ist, die als solche den politischen Rechten – Referendum und Initiative – unterliegen. Man schafft mit solchen Gremien eine weitere, verfassungsmässig nicht definierte, staatsrechtlich nicht erfasste Ebene, die sich Entscheidungsbefugnisse zuschreibt, welche von Bund- und Kantonsverfassungen klar zugeordnet und nicht verfügbar sind. Diese demokratisch nicht kontrollierte Zwischenebene produziert oder kopiert dann – in Verbund mit anderen solchen Gremien und manchmal mit einzelnen Abteilungen in Bundesämtern, die solche Initiativen fördern, im Falle der Naturparks im zuständigen Bundesamt für Umwelt BAFU – Richtlinien, Bestimmungen, Verordnungen usw., ganz analog dem Vorgang in der EU.
Das Konzept, dass private «parastaatliche Organisationen» staatliche Aufgaben übernehmen, drängt den Staat zurück und leitet seine schleichende Privatisierung ein. Hier wird – ohne formelle EU-Mitgliedschaft – auf verschiedenen Ebenen an Strukturen gebastelt, die sich genauso wie andernorts in neoliberale Konzepte einpassen liessen. Etwa dann, wenn der Appetit an «Landnutzung und Management der natürlichen Ressourcen» sich auf die finanziellen Möglichkeiten privatisierter Verkehrswege oder Wasserressourcen richtet.
Finanzielle Verlockungen aus euphorischen Zeiten
Die Schweiz jedenfalls braucht solche Konzepte nicht. Schon gar nicht in Zeiten wirtschaftlicher Anspannung, denn bei der Entwicklung solcher Strukturen soll auch Geld fliessen, manchmal viel Geld, etwa für Machbarkeitsstudien oder ähnliches. Dabei wurden diese Projekte in einer Zeit entwickelt, als noch reichlich Geld in die Bundeskasse floss. Mittlerweile zeigen die Erschütterungen der Finanz- und Wirtschaftskrise ihre Folgen: Die aktuellen Bundeseinnahmen werden wesentlich geringer ausfallen. Und vermutlich sind die Kapazitäten für diese Parkprojekte nach Finanzierung teurer Konzeptions- und Machbarkeitsstudien auch schon erschöpft, so dass weitere Kosten von den Gemeinden und Kantonen zu übernehmen wären.
Zurück zur Vernunft
Natur und Landschaft sind bei uns seit Jahrzehnten gepflegt und geschützt. Wenn es wirklich um die Förderung der ländlichen Gebiete geht: Wie wäre es da statt dessen mit einer Erinnerung zum Beispiel an den Investitionshilfefond für Berggebiete? Dieser Fond hatte zuletzt rund 1,5 Milliarden Franken geäufnet. Daraus wurden unzählige zinslose Darlehen für Infrastrukturbauten finanziert und von den Gemeinden immer wieder zuverlässig zurückgezahlt. Dieser Fond ist nun im Zuge der neuen Regionalpolitik aufgelöst worden – werden die Zahlungen des Bundes für die Naturpark-Projekte nun daraus finanziert? Diesmal allerdings ohne Rückzahlung. Bis die Kasse leer ist? Und dann? Werden die Gemeinden in die Pflicht genommen? Oder verscherbeln wir dann unseren Lebensraum an private Investoren?
Besinnen wir uns wieder auf uns selber, auf die eigenen Werte und Erfahrungen. Lösen wir uns von dem Irrglauben, alles Neue sei per se auch besser. Die Schweiz hat mit dem Investitionshilfefond beste Erfahrungen gemacht. Wie wäre es anstelle demokratiezerstörender EU-Projekte mit einer Wiederbelebung dieser echt schweizerischen und wirklich nachhaltigen Lösung?
Und übrigens: Uri zum Beispiel hätte mit seinen Volkstheatern, an denen vom Schulkind bis zum Landammann das ganze Tal mitwirkte und die bei den Besuchern auf begeisterten Beifall stiessen, etwas Eigenständigeres und Sinnvolleres zu bieten, als EU-kopierte Parkverordnungen und weitere Ergänzungen für den unüberschaubaren Label-Salat. Nebenbei geben solche Initiativen auch Gelegenheit, die Jugend mit sinnvolleren Aktivitäten vertraut zu machen, ihnen neben Geschichte und Allgemeinwissen auch ihre Bedeutung für die Gemeinde und das Gemeinwohl zu vermitteln, anstatt sie dem hirnlosen Kulturabbau des American way of life zu überlassen.
1 Leader steht dabei für «Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale», was soviel heisst wie «Bindeglieder zwischen ländlicher Wirtschaft und Entwicklungsaktionen.»
2 http://enrd.ec.europa.eu/rural-development-policy/leader/en/leader_home_en.cfm)
3 http://enrd.ec.europa.eu/rural-development-policy/introduction/en/introduction_home_en.cfm
4 Europäische Kommission. Regionalpolitik Europäische Union. Naturparks ohne Hindernisse (pdf.)
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Samstag, 6. November 2010
Naturparks - Enteignung auf Raten
«Keine weiteren Einschränkungen unserer Freiheit»
Verschiedene Gemeinden erteilen «Naturpärken» eine Absage
thk. Der Schutz der und die Sorge um die Natur sind den verantwortungsbewussten Menschen in der Schweiz selbstverständlich. Man wird kaum jemanden finden, der nicht dieser Meinung ist, und deshalb sieht es in unserem Land so aus, wie es aussieht: Eine gehegte und gepflegte Umwelt und ein hohes Bewusstsein darüber, dass diese Landschaft die Grundlage unseres Lebens bildet. Für die in der Landwirtschaft tätigen Menschen ist es klar, dass man auf keinen Fall die eigene Lebensgrundlage, den Grund und Boden, zerstören darf, sondern dessen Erhalt auf Generationen hinaus gesichert werden muss. Kein Bauer treibt Raubbau an seinem Land, schliesslich ist das sein grösstes Kapital.
Direkte Demokratie braucht keinen «Naturpark»
Um so absurder ist es, wenn quer über die Schweiz sogenannte Naturpärke entstehen sollen, die den Schutz einer bereits durch Natur- und Landschaftsschutz stark kontrollierten Landschaft gewährleisten sollen. Mit positiven Begriffen wie «Schutz unserer Umwelt», «Gemeinsam leben», «Parkgemeinden verbinden», «Zukunft selber gestalten» und ähnlichem – die ganze Ausdrucksweise erinnert an den Jargon der Zukunftswerkstatt – soll beim Bürger eine positive Grundeinstellung gegenüber den «Naturpärken» hervorgerufen werden.
Bei genauerer Betrachtung fällt aber auf, dass dies bei uns bereits alles ohne «Naturpärke» erfüllt ist, besonders in den Gemeinden: Der Schutz unserer Natur ist allen ein grosses Anliegen, das Zusammenleben gestalten wir Bürger schon immer gemeinsam, einzelne Gemeinden haben sich von jeher zusammengetan, um Sachfragen und anstehende Probleme gemeinsam zu lösen, und ein freier Bürger in einem Land mit direkter Demokratie gestaltet seine Zukunft im Verbund mit seinen Mitmenschen immer selbst.
Wollen wir unser Land dem Tourismus verkaufen?
In den Gebieten, die zu einem sogenannten Naturpark gehören, leben Menschen in Dörfern oder kleineren Städten, üben ihren Beruf dort aus, betreiben ein Gewerbe und gehen täglich zur Arbeit. Die Bezeichnung Park ist hier völlig fehl am Platz und suggeriert etwas ganz anderes. Seit wann bezeichnet man den Lebensraum von Menschen als Park oder gar Naturpark?
Als Argument wird immer wieder der Tourismus bemüht und die Verteilung irgendwelcher Label, die angeblich für wirtschaftlichen Aufschwung in den Gemeinden sorgen sollen. Wollen wir unsere Gemeinden wirklich nur noch auf eine Tourismusblase ausrichten und somit unser Land an einen wie auch immer gearteten Tourismus verkaufen? Es ist unser Lebensraum, und zuallererst müssen wir darin zufrieden leben können. Wohlgemerkt, die Labelvergabe obliegt dem Bund. Das sind die Vorgaben aus der EU, denen wir uns unterwerfen sollen. Die in einem Park zusammengeschlossenen Gemeinden können so besser ans Gängelband genommen werden. Nichts von «Zukunft selber gestalten». Das Gegenteil wird der Fall sein, man will den Menschen vorschreiben, wie sie in Zukunft ihre Umgebung zu gestalten und vor allem nicht zu gestalten haben.
«… sich nicht von schönen Worten einseifen lassen»
In verschiedenen Gemeinden, die innerhalb eines sogenannten Naturparkperimeters liegen, kam es in letzter Zeit zu Abstimmungen. Dabei müssen die Bürger der betroffenen Gemeinden entscheiden, ob sie dem sogenannten Parkverein beitreten und somit das Naturparkkonzept mittragen wollen.
Im Oberhalbsteingebiet und im Albulatal in Graubünden wurde in einigen Gemeinden über den Parc Ela abgestimmt. Zwei der 21 Gemeinden, die den Parc Ela bilden sollen, stimmten bisher gegen einen Beitritt, noch weitere Abstimmungen stehen aus.
Wenn man mit einzelnen Bürgern dort ins Gespräch kam, waren verschiedene Argumente zu hören. Doch überwogen meistens die Bedenken, dass nicht klar ist, wie gross die Einschränkungen im Baurecht und in der landwirtschaftlichen Nutzung des Bodens sind. Die Argumentation der Befürworter, dass sich durch den Beitritt nichts ändere und deshalb bedenkenlos zugestimmt werden könne, konnte in den Gemeinden Riom-Parsonz und Tinizong nicht überzeugen. Ein Bewohner meinte daher auch: «Wozu brauchen wir denn einen Park, wenn alles so bleibt, wie es ist?» Die Einschränkung der Gemeindeautonomie, verbunden mit dem Verlust an direkter Mitbestimmung, beschäftigt die Bürger. «Warum sollen wir einem Vertrag zustimmen, in dem noch nicht mal klar festgelegt ist, was man nachher noch darf und was nicht. Man darf sich nicht von den schönen Worten einseifen lassen, sonst haben wir unsere Freiheit verloren.»
Ernste Bedenken und kritische Einwände
In den Kantonen Uri sowie Nid- und Obwalden geht es um die Konstituierung des «Naturparks Urschweiz». Auch dort wird es in den nächsten Wochen zu weiteren Abstimmungen in einzelnen Gemeinden kommen. Die Gemeinde Engelberg ist aus dem Projekt ausgestiegen, bevor man den «Parkvertrag» zur Abstimmung vorgelegt hat. Wie von der Gemeindeverwaltung zu vernehmen war, gab es in Engelberg von der Mehrheit der betroffenen Interessenvertreter und touristischen Organisationen «Bedenken und kritische Einwände». In einer Mitteilung des Gemeinderats heisst es unter anderem: «Weitere Bedenken gab es vor allem im Bereich von allfälligen zukünftigen Schutzbestimmungen sowie bei der Abgrenzungsfrage des Park-Perimeters in Engelberg.» Auf Nachfrage erfuhr man, dass durch den Parkvertrag auch hier nicht klar ist, welche Auswirkungen er auf das Baurecht und den Landschaftsschutz habe, der heute bereits sehr streng sei und vor kurzem die Erstellung einer neuen Ski-Piste verhindert habe. Nach Aussagen der Gemeindeverwaltung habe die Bevölkerung den Entscheid über den Austritt aus dem «Naturparkprojekt» unterstützt, und das Thema sei heute vom Tisch.
«Der Naturpark Urschweiz ist nicht greifbar»
Hoffnung auf die Rückkehr zur Vernunft gibt nicht nur das Beispiel der beiden Gemeinden im Oberhalbsteingebiet und in Engelberg, sondern auch das Abstimmungsergebnis der Gemeinde Gurtnellen im Kanton Uri. Obwohl der Gemeinderat für einen Beitritt zum «Naturpark Urschweiz» plädiert hatte, stimmte die Mehrheit der Gemeinde gegen den finanziellen Beitrag von 11 000 Franken und verhinderte somit die Mitgliedschaft in diesem Parkverein. An der Gemeindeversammlung selbst sah es nicht nach diesem Ergebnis aus. Es gab kaum Voten dagegen, sondern es wurden vor allem Fragen gestellt. Dass am Schluss die Mehrheit dagegen war, zeigt, dass die Fragen wohl kaum befriedigend beantwortet worden sind. Sich weiteren Einschränkungen unterwerfen zu müssen, war für die Bürger von Gurtnellen nicht vorstellbar. Gleiche Abneigung hegt auch der Gemeinderat von Beckenried, der für eine Ablehnung des Park-Projekts plädiert. In einer Erklärung hält er fest, dass sich der Gemeinderat «nochmals eingehend mit dem Parkprojekt auseinandergesetzt» habe. Dabei kam er zum Schluss, dass «der Naturpark Urschweiz nicht greifbar» sei. «Es ist weiterhin unklar, welche zusätzlichen Auflagen und Einschränkungen ein solcher Naturpark mit sich bringen wird.»
Weiter heisst es, «die Politische Gemeinde möchte auch in Zukunft frei sein von zusätzlichen Einschränkungen und Auflagen». Der Gemeindepräsident präzisierte: «Es ist für jede Gemeinde eine andere Situation, man kann nicht für andere entscheiden, das muss jede Gemeinde für sich selbst überlegen, ob sie das will. Wir können es aber für unsere Gemeinde nicht befürworten.» Die hier geäusserten Bedenken sind absolut berechtigt. So steht zum Beispiel nach der Parkverordnung des Bundes unter Artikel 20, Abs. d: «Bestehende Beeinträchtigungen des Landschafts- und Ortsbildes durch Bauten, Anlagen und Nutzungen [sind] bei bietender Gelegenheit zu vermindern oder zu beheben.»
Damit ist klar, wieviel Entscheidungsfreiheit eine einzelne Gemeinde dann noch besitzt.
Sind «Parkvereine» staatsrechtlich zulässig?
Die Gemeindeautonomie und die umfassende politische Mitsprache, die zentrale Merkmale der Schweizer Demokratie sind, dürfen nicht einer Vereinsverordnung geopfert werden, die am Schluss dem Bürger keine Mitsprache mehr erlaubt. Nach einem Beitritt der Gemeinde in diesen Verein liegt die Entscheidungshoheit nicht mehr bei den Gemeindebewohnern, sondern bei einem übergeordneten Verein, in dem die Exekutivmitglieder ohne Mitsprache der Gemeindebewohner die Entscheidungen treffen. Es stellt sich ernsthaft die Frage, ob das staatsrechtlich überhaupt zulässig ist. Ein verantwortungsvoller Umgang mit unserem Land und unserer Landschaft ist im Interesse aller, dazu braucht es sicher keine «Naturpärke» à la EU, sondern freie und selbstbestimmte Bürger.
Verschiedene Gemeinden erteilen «Naturpärken» eine Absage
thk. Der Schutz der und die Sorge um die Natur sind den verantwortungsbewussten Menschen in der Schweiz selbstverständlich. Man wird kaum jemanden finden, der nicht dieser Meinung ist, und deshalb sieht es in unserem Land so aus, wie es aussieht: Eine gehegte und gepflegte Umwelt und ein hohes Bewusstsein darüber, dass diese Landschaft die Grundlage unseres Lebens bildet. Für die in der Landwirtschaft tätigen Menschen ist es klar, dass man auf keinen Fall die eigene Lebensgrundlage, den Grund und Boden, zerstören darf, sondern dessen Erhalt auf Generationen hinaus gesichert werden muss. Kein Bauer treibt Raubbau an seinem Land, schliesslich ist das sein grösstes Kapital.
Direkte Demokratie braucht keinen «Naturpark»
Um so absurder ist es, wenn quer über die Schweiz sogenannte Naturpärke entstehen sollen, die den Schutz einer bereits durch Natur- und Landschaftsschutz stark kontrollierten Landschaft gewährleisten sollen. Mit positiven Begriffen wie «Schutz unserer Umwelt», «Gemeinsam leben», «Parkgemeinden verbinden», «Zukunft selber gestalten» und ähnlichem – die ganze Ausdrucksweise erinnert an den Jargon der Zukunftswerkstatt – soll beim Bürger eine positive Grundeinstellung gegenüber den «Naturpärken» hervorgerufen werden.
Bei genauerer Betrachtung fällt aber auf, dass dies bei uns bereits alles ohne «Naturpärke» erfüllt ist, besonders in den Gemeinden: Der Schutz unserer Natur ist allen ein grosses Anliegen, das Zusammenleben gestalten wir Bürger schon immer gemeinsam, einzelne Gemeinden haben sich von jeher zusammengetan, um Sachfragen und anstehende Probleme gemeinsam zu lösen, und ein freier Bürger in einem Land mit direkter Demokratie gestaltet seine Zukunft im Verbund mit seinen Mitmenschen immer selbst.
Wollen wir unser Land dem Tourismus verkaufen?
In den Gebieten, die zu einem sogenannten Naturpark gehören, leben Menschen in Dörfern oder kleineren Städten, üben ihren Beruf dort aus, betreiben ein Gewerbe und gehen täglich zur Arbeit. Die Bezeichnung Park ist hier völlig fehl am Platz und suggeriert etwas ganz anderes. Seit wann bezeichnet man den Lebensraum von Menschen als Park oder gar Naturpark?
Als Argument wird immer wieder der Tourismus bemüht und die Verteilung irgendwelcher Label, die angeblich für wirtschaftlichen Aufschwung in den Gemeinden sorgen sollen. Wollen wir unsere Gemeinden wirklich nur noch auf eine Tourismusblase ausrichten und somit unser Land an einen wie auch immer gearteten Tourismus verkaufen? Es ist unser Lebensraum, und zuallererst müssen wir darin zufrieden leben können. Wohlgemerkt, die Labelvergabe obliegt dem Bund. Das sind die Vorgaben aus der EU, denen wir uns unterwerfen sollen. Die in einem Park zusammengeschlossenen Gemeinden können so besser ans Gängelband genommen werden. Nichts von «Zukunft selber gestalten». Das Gegenteil wird der Fall sein, man will den Menschen vorschreiben, wie sie in Zukunft ihre Umgebung zu gestalten und vor allem nicht zu gestalten haben.
«… sich nicht von schönen Worten einseifen lassen»
In verschiedenen Gemeinden, die innerhalb eines sogenannten Naturparkperimeters liegen, kam es in letzter Zeit zu Abstimmungen. Dabei müssen die Bürger der betroffenen Gemeinden entscheiden, ob sie dem sogenannten Parkverein beitreten und somit das Naturparkkonzept mittragen wollen.
Im Oberhalbsteingebiet und im Albulatal in Graubünden wurde in einigen Gemeinden über den Parc Ela abgestimmt. Zwei der 21 Gemeinden, die den Parc Ela bilden sollen, stimmten bisher gegen einen Beitritt, noch weitere Abstimmungen stehen aus.
Wenn man mit einzelnen Bürgern dort ins Gespräch kam, waren verschiedene Argumente zu hören. Doch überwogen meistens die Bedenken, dass nicht klar ist, wie gross die Einschränkungen im Baurecht und in der landwirtschaftlichen Nutzung des Bodens sind. Die Argumentation der Befürworter, dass sich durch den Beitritt nichts ändere und deshalb bedenkenlos zugestimmt werden könne, konnte in den Gemeinden Riom-Parsonz und Tinizong nicht überzeugen. Ein Bewohner meinte daher auch: «Wozu brauchen wir denn einen Park, wenn alles so bleibt, wie es ist?» Die Einschränkung der Gemeindeautonomie, verbunden mit dem Verlust an direkter Mitbestimmung, beschäftigt die Bürger. «Warum sollen wir einem Vertrag zustimmen, in dem noch nicht mal klar festgelegt ist, was man nachher noch darf und was nicht. Man darf sich nicht von den schönen Worten einseifen lassen, sonst haben wir unsere Freiheit verloren.»
Ernste Bedenken und kritische Einwände
In den Kantonen Uri sowie Nid- und Obwalden geht es um die Konstituierung des «Naturparks Urschweiz». Auch dort wird es in den nächsten Wochen zu weiteren Abstimmungen in einzelnen Gemeinden kommen. Die Gemeinde Engelberg ist aus dem Projekt ausgestiegen, bevor man den «Parkvertrag» zur Abstimmung vorgelegt hat. Wie von der Gemeindeverwaltung zu vernehmen war, gab es in Engelberg von der Mehrheit der betroffenen Interessenvertreter und touristischen Organisationen «Bedenken und kritische Einwände». In einer Mitteilung des Gemeinderats heisst es unter anderem: «Weitere Bedenken gab es vor allem im Bereich von allfälligen zukünftigen Schutzbestimmungen sowie bei der Abgrenzungsfrage des Park-Perimeters in Engelberg.» Auf Nachfrage erfuhr man, dass durch den Parkvertrag auch hier nicht klar ist, welche Auswirkungen er auf das Baurecht und den Landschaftsschutz habe, der heute bereits sehr streng sei und vor kurzem die Erstellung einer neuen Ski-Piste verhindert habe. Nach Aussagen der Gemeindeverwaltung habe die Bevölkerung den Entscheid über den Austritt aus dem «Naturparkprojekt» unterstützt, und das Thema sei heute vom Tisch.
«Der Naturpark Urschweiz ist nicht greifbar»
Hoffnung auf die Rückkehr zur Vernunft gibt nicht nur das Beispiel der beiden Gemeinden im Oberhalbsteingebiet und in Engelberg, sondern auch das Abstimmungsergebnis der Gemeinde Gurtnellen im Kanton Uri. Obwohl der Gemeinderat für einen Beitritt zum «Naturpark Urschweiz» plädiert hatte, stimmte die Mehrheit der Gemeinde gegen den finanziellen Beitrag von 11 000 Franken und verhinderte somit die Mitgliedschaft in diesem Parkverein. An der Gemeindeversammlung selbst sah es nicht nach diesem Ergebnis aus. Es gab kaum Voten dagegen, sondern es wurden vor allem Fragen gestellt. Dass am Schluss die Mehrheit dagegen war, zeigt, dass die Fragen wohl kaum befriedigend beantwortet worden sind. Sich weiteren Einschränkungen unterwerfen zu müssen, war für die Bürger von Gurtnellen nicht vorstellbar. Gleiche Abneigung hegt auch der Gemeinderat von Beckenried, der für eine Ablehnung des Park-Projekts plädiert. In einer Erklärung hält er fest, dass sich der Gemeinderat «nochmals eingehend mit dem Parkprojekt auseinandergesetzt» habe. Dabei kam er zum Schluss, dass «der Naturpark Urschweiz nicht greifbar» sei. «Es ist weiterhin unklar, welche zusätzlichen Auflagen und Einschränkungen ein solcher Naturpark mit sich bringen wird.»
Weiter heisst es, «die Politische Gemeinde möchte auch in Zukunft frei sein von zusätzlichen Einschränkungen und Auflagen». Der Gemeindepräsident präzisierte: «Es ist für jede Gemeinde eine andere Situation, man kann nicht für andere entscheiden, das muss jede Gemeinde für sich selbst überlegen, ob sie das will. Wir können es aber für unsere Gemeinde nicht befürworten.» Die hier geäusserten Bedenken sind absolut berechtigt. So steht zum Beispiel nach der Parkverordnung des Bundes unter Artikel 20, Abs. d: «Bestehende Beeinträchtigungen des Landschafts- und Ortsbildes durch Bauten, Anlagen und Nutzungen [sind] bei bietender Gelegenheit zu vermindern oder zu beheben.»
Damit ist klar, wieviel Entscheidungsfreiheit eine einzelne Gemeinde dann noch besitzt.
Sind «Parkvereine» staatsrechtlich zulässig?
Die Gemeindeautonomie und die umfassende politische Mitsprache, die zentrale Merkmale der Schweizer Demokratie sind, dürfen nicht einer Vereinsverordnung geopfert werden, die am Schluss dem Bürger keine Mitsprache mehr erlaubt. Nach einem Beitritt der Gemeinde in diesen Verein liegt die Entscheidungshoheit nicht mehr bei den Gemeindebewohnern, sondern bei einem übergeordneten Verein, in dem die Exekutivmitglieder ohne Mitsprache der Gemeindebewohner die Entscheidungen treffen. Es stellt sich ernsthaft die Frage, ob das staatsrechtlich überhaupt zulässig ist. Ein verantwortungsvoller Umgang mit unserem Land und unserer Landschaft ist im Interesse aller, dazu braucht es sicher keine «Naturpärke» à la EU, sondern freie und selbstbestimmte Bürger.
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Donnerstag, 30. September 2010
Die Umerziehung der Europäer
von Dr. Bruno Bandulet
zf. In seinem neuesten Buch, «Die letzten Jahre des Euro», legt Bruno Bandulet nicht nur dar, warum der Euro keine Zukunft hat. Er geht auch der Frage nach den ideologischen und machtpolitischen Hintergründen einer verfehlten Politik EU-Europas von Anfang an nach: einer Ideologie und einem Machtgefüge, die nicht den europäischen Traditionen entsprechen. Dem folgenden Buchauszug aus dem 6. Kapitel des Buches geht ein Unterkapitel mit der Überschrift «Das Machtgefüge der Europäischen Union» voraus. Dort bezieht sich Bandulet auf einen Zeitungsartikel des früheren Richters am deutschen Bundesverfassungsgericht und deutschen Bundespräsidenten Roman Herzog aus dem Jahr 2008, in dem dieser Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), unter anderem zum sogenannten Diskriminierungsverbot, scharf kritisierte und als Fazit formulierte: «Die beschriebenen Fälle zeigen, dass der EuGH zentrale Grundsätze der abendländischen richterlichen Rechtsauslegung bewusst und systematisch ignoriert, Entscheidungen unsauber begründet, den Willen des Gesetzgebers übergeht oder gar in sein Gegenteil verkehrt und Rechtsgrundsätze erfindet, die er dann bei späteren Entscheidungen wieder zugrunde legen kann. Sie zeigen, dass der EuGH die Kompetenzen der Mitgliedstaaten selbst im Kernbereich nationaler Zuständigkeiten aushöhlt.» Hier knüpft der folgende Text an.
Bezeichnend war, dass bei zwei der von Herzog angeführten Beispiele das EU-Diskriminierungsverbot ins Spiel kam. Der 2009 in Kraft getretene Lissabon-Vertrag war bekanntlich zunächst als EU-Verfassung gedacht. In den Artikeln 2 und 3 kann man immer noch in die seltsamen Wertvorstellungen der EU-Eliten Einblick nehmen.
Anders als im Grundgesetz ist von Gott nirgendwo die Rede. Statt dessen wird eine kulturrevolutionäre Ersatzreligion konstruiert und an undefinierten Worthülsen wie Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz und Solidarität aufgehängt.
Die EU verpflichtet sich in Art. 3 zur «Beseitigung der Armut» nicht nur in Europa, sondern weltweit (wie soll das gehen?), und sie «bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen». Ausdrücklich zählt sie zu ihren Werten die «Gleichheit von Frauen und Männern», nicht etwa nur die Gleichberechtigung.
Zusätzlich zum «Vertrag über die Europäische Union» (EUV) existiert ein «Vertrag über die Arbeitsweise der EU» (AEUV). In diesem sind der Gleichheitswahn und der Wille zur Umerziehung der Europäer zu volks- und geschlechtsneutralen Menschen noch schöner zu besichtigen. Laut Art. 8 wirkt die Union «bei allen ihren Tätigkeiten» darauf hin, Ungleichheiten zu «beseitigen» – als ob diese nicht den Charme Europas und die Würze des Lebens ausmachten. In gleich zwei Artikeln (10 und 19) sollen «Diskriminierungen» (immer wieder dieses Schlüsselwort!) aus Gründen der «sexuellen Ausrichtung» bekämpft werden. Die EU beseitigt die Trennung von Recht und Moral, sie bricht mit dem kulturellen Erbe Europas, sie geht den Weg in einen neuen Totalitarismus.
Hinter dem Vertrag von Lissabon, einer Art von Europa-Verfassung, kann man eine geheime Agenda vermuten, oder – das wäre die harmlosere Lesart – man sieht ihn als blosse Absurdität.
Den Lissabon-Vertrag, so vermutete Hans Magnus Enzensberger anlässlich einer Preisverleihung in Kopenhagen am 2. Februar 2010, dürfte ausser den Experten, die ihn ausgearbeitet haben, kein europäischer Bürger je studiert haben. «Das hat einen ganz einfachen Grund», fuhr Enzensberger fort, «er gleicht nämlich einem Drahtverhau. Ich vermute, dass dies ganz im Sinne seiner Urheber ist.»
Das allgemeine Desinteresse ist bedauerlich, denn Intransparenz ist ein bewährtes Herrschaftsmittel. Wir sollten schon wissen, nach welchen Rechtsgrundlagen wir regiert werden. Immerhin wurde in Brüssel längst auch ein europäischer Haftbefehl durchgesetzt, der die Auslieferung eines Bürgers an einen Fremdstaat zum Beispiel wegen missliebiger Meinungsäusserungen auch dann ermöglicht, wenn das Vergehen in seinem eigenen Land überhaupt nicht strafbar ist.
Lesenswert ist auch Art. 66 des AEUV, wonach der «Rat», das heisst der zuständige Ministerrat, auf Vorschlag der Kommission und nach «Anhörung» der EZB «Schutzmassnah- men» gegen «Kapitalbewegungen» nach oder aus dritten Ländern verhängen kann. Damit wird es möglich, im Falle einer schweren Währungskrise die Freiheit des Kapitalverkehrs, zum Beispiel auch Überweisungen in die Schweiz, zu unterbinden. Dann werden die Bürger und Anleger zu Gefangenen der EU-Zone. Derartige Schutzmassnahmen können für die Dauer von höchstens sechs Monaten verhängt werden, ein schwacher Trost. Sie müssten dann eben für weitere sechs Monate verlängert werden.
Diese EU ist nicht das Europa, das wir wollten. Dass es dazu keine Alternativen gäbe, ist eine Lüge und fast schon ein Denkverbot.
«Dass 40 000 Beamte samt ihren Propagandisten darüber entscheiden sollen, wer ein guter Europäer ist und wer nicht, ist eine ziemlich abstruse Vorstellung», sagte Enzensberger in seiner Kopenhagener Rede.
Da die 40 000 keine Strassen bauen, keine Schulen unterhalten, weder für die äussere noch für die innere Sicherheit sorgen und nichts produzieren, müssen sie anderweitig beschäftigt werden. Sie verteilen Geld und emittieren eine nie dagewesene Flut von Beschlüssen, Verordnungen und Direktiven, die sich inzwischen auf mindestens 150 000 Seiten stapeln. «Auf keinen Fall rechnen sie damit», sagte Enzensberger, »dass wir selbst wissen, was für uns gut ist; dazu sind wir in ihren Augen viel zu hilflos und unmündig. Deshalb müssen wir gründlich betreut und umerzogen werden.»
Weil alles unter dem Primat der Gleichheit steht, wird harmonisiert, zentralisiert und umverteilt. Dass die Freiheit, in Europa zwischen verschiedenen Währungen wählen zu können, nicht ins Konzept passte, leuchtet ein. Ad personam ist den Kommissaren und Funktionären in Brüssel nichts vorzuwerfen. Was sie tun, wird von der politischen Klasse in den Hauptstädten gewollt und geduldet. •
Auszug aus: Bandulet, Bruno. Die letzten Jahre des Euro. Ein Bericht über das Geld, das die Deutschen nicht wollten. ISBN978-3-942016-35-3
zf. In seinem neuesten Buch, «Die letzten Jahre des Euro», legt Bruno Bandulet nicht nur dar, warum der Euro keine Zukunft hat. Er geht auch der Frage nach den ideologischen und machtpolitischen Hintergründen einer verfehlten Politik EU-Europas von Anfang an nach: einer Ideologie und einem Machtgefüge, die nicht den europäischen Traditionen entsprechen. Dem folgenden Buchauszug aus dem 6. Kapitel des Buches geht ein Unterkapitel mit der Überschrift «Das Machtgefüge der Europäischen Union» voraus. Dort bezieht sich Bandulet auf einen Zeitungsartikel des früheren Richters am deutschen Bundesverfassungsgericht und deutschen Bundespräsidenten Roman Herzog aus dem Jahr 2008, in dem dieser Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), unter anderem zum sogenannten Diskriminierungsverbot, scharf kritisierte und als Fazit formulierte: «Die beschriebenen Fälle zeigen, dass der EuGH zentrale Grundsätze der abendländischen richterlichen Rechtsauslegung bewusst und systematisch ignoriert, Entscheidungen unsauber begründet, den Willen des Gesetzgebers übergeht oder gar in sein Gegenteil verkehrt und Rechtsgrundsätze erfindet, die er dann bei späteren Entscheidungen wieder zugrunde legen kann. Sie zeigen, dass der EuGH die Kompetenzen der Mitgliedstaaten selbst im Kernbereich nationaler Zuständigkeiten aushöhlt.» Hier knüpft der folgende Text an.
Bezeichnend war, dass bei zwei der von Herzog angeführten Beispiele das EU-Diskriminierungsverbot ins Spiel kam. Der 2009 in Kraft getretene Lissabon-Vertrag war bekanntlich zunächst als EU-Verfassung gedacht. In den Artikeln 2 und 3 kann man immer noch in die seltsamen Wertvorstellungen der EU-Eliten Einblick nehmen.
Anders als im Grundgesetz ist von Gott nirgendwo die Rede. Statt dessen wird eine kulturrevolutionäre Ersatzreligion konstruiert und an undefinierten Worthülsen wie Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz und Solidarität aufgehängt.
Die EU verpflichtet sich in Art. 3 zur «Beseitigung der Armut» nicht nur in Europa, sondern weltweit (wie soll das gehen?), und sie «bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen». Ausdrücklich zählt sie zu ihren Werten die «Gleichheit von Frauen und Männern», nicht etwa nur die Gleichberechtigung.
Zusätzlich zum «Vertrag über die Europäische Union» (EUV) existiert ein «Vertrag über die Arbeitsweise der EU» (AEUV). In diesem sind der Gleichheitswahn und der Wille zur Umerziehung der Europäer zu volks- und geschlechtsneutralen Menschen noch schöner zu besichtigen. Laut Art. 8 wirkt die Union «bei allen ihren Tätigkeiten» darauf hin, Ungleichheiten zu «beseitigen» – als ob diese nicht den Charme Europas und die Würze des Lebens ausmachten. In gleich zwei Artikeln (10 und 19) sollen «Diskriminierungen» (immer wieder dieses Schlüsselwort!) aus Gründen der «sexuellen Ausrichtung» bekämpft werden. Die EU beseitigt die Trennung von Recht und Moral, sie bricht mit dem kulturellen Erbe Europas, sie geht den Weg in einen neuen Totalitarismus.
Hinter dem Vertrag von Lissabon, einer Art von Europa-Verfassung, kann man eine geheime Agenda vermuten, oder – das wäre die harmlosere Lesart – man sieht ihn als blosse Absurdität.
Den Lissabon-Vertrag, so vermutete Hans Magnus Enzensberger anlässlich einer Preisverleihung in Kopenhagen am 2. Februar 2010, dürfte ausser den Experten, die ihn ausgearbeitet haben, kein europäischer Bürger je studiert haben. «Das hat einen ganz einfachen Grund», fuhr Enzensberger fort, «er gleicht nämlich einem Drahtverhau. Ich vermute, dass dies ganz im Sinne seiner Urheber ist.»
Das allgemeine Desinteresse ist bedauerlich, denn Intransparenz ist ein bewährtes Herrschaftsmittel. Wir sollten schon wissen, nach welchen Rechtsgrundlagen wir regiert werden. Immerhin wurde in Brüssel längst auch ein europäischer Haftbefehl durchgesetzt, der die Auslieferung eines Bürgers an einen Fremdstaat zum Beispiel wegen missliebiger Meinungsäusserungen auch dann ermöglicht, wenn das Vergehen in seinem eigenen Land überhaupt nicht strafbar ist.
Lesenswert ist auch Art. 66 des AEUV, wonach der «Rat», das heisst der zuständige Ministerrat, auf Vorschlag der Kommission und nach «Anhörung» der EZB «Schutzmassnah- men» gegen «Kapitalbewegungen» nach oder aus dritten Ländern verhängen kann. Damit wird es möglich, im Falle einer schweren Währungskrise die Freiheit des Kapitalverkehrs, zum Beispiel auch Überweisungen in die Schweiz, zu unterbinden. Dann werden die Bürger und Anleger zu Gefangenen der EU-Zone. Derartige Schutzmassnahmen können für die Dauer von höchstens sechs Monaten verhängt werden, ein schwacher Trost. Sie müssten dann eben für weitere sechs Monate verlängert werden.
Diese EU ist nicht das Europa, das wir wollten. Dass es dazu keine Alternativen gäbe, ist eine Lüge und fast schon ein Denkverbot.
«Dass 40 000 Beamte samt ihren Propagandisten darüber entscheiden sollen, wer ein guter Europäer ist und wer nicht, ist eine ziemlich abstruse Vorstellung», sagte Enzensberger in seiner Kopenhagener Rede.
Da die 40 000 keine Strassen bauen, keine Schulen unterhalten, weder für die äussere noch für die innere Sicherheit sorgen und nichts produzieren, müssen sie anderweitig beschäftigt werden. Sie verteilen Geld und emittieren eine nie dagewesene Flut von Beschlüssen, Verordnungen und Direktiven, die sich inzwischen auf mindestens 150 000 Seiten stapeln. «Auf keinen Fall rechnen sie damit», sagte Enzensberger, »dass wir selbst wissen, was für uns gut ist; dazu sind wir in ihren Augen viel zu hilflos und unmündig. Deshalb müssen wir gründlich betreut und umerzogen werden.»
Weil alles unter dem Primat der Gleichheit steht, wird harmonisiert, zentralisiert und umverteilt. Dass die Freiheit, in Europa zwischen verschiedenen Währungen wählen zu können, nicht ins Konzept passte, leuchtet ein. Ad personam ist den Kommissaren und Funktionären in Brüssel nichts vorzuwerfen. Was sie tun, wird von der politischen Klasse in den Hauptstädten gewollt und geduldet. •
Auszug aus: Bandulet, Bruno. Die letzten Jahre des Euro. Ein Bericht über das Geld, das die Deutschen nicht wollten. ISBN978-3-942016-35-3
Donnerstag, 19. August 2010
Die EU-Metropolitanraum-Strategie
EU-Metropolitanraum-Strategie – am Volk vorbei
thk. Das Agglomerationsprogramm oder die Schaffung von Metropolitanräumen ist ein neoliberales Projekt. Es wird von der EU forciert mit dem Ziel, sukzessive die Grenzen der Nationalstaaten aufzulösen. Es sollen – die Menschen ihrer Identitäten beraubt – staatsübergreifende Regionen geschaffen werden, die dann als traditionslose Verwaltungseinheiten zur Kontrolle der darin lebenden Menschen fungieren. Die Demokratie soll abgeschafft werden, um somit ein «effizienteres» Wirtschaften und bessere Kontrolle zu erreichen, kurz gesagt, eine bessere Ausbeutung der Bevölkerung zum Wohle einer kleinen Oligarchie.
Das Europäische Raumentwicklungskonzept, Eurek, das Metropolitanstrategiekonzept der EU, teilt Europa in 16 Metropolitanräume ein, wobei die Schweiz, natürlich ungefragt, voll mit einbezogen wird, als wenn die EU irgend etwas zur Schweiz zu sagen hätte. Der Agglomerationsraum Zürich wird als Wirtschaftsmotor bezeichnet und zum EU-Metropolitanraum erhoben. Dass das von einigen wenigen EU-Strategen in der Schweiz positiv aufgenommen wurde, zeigte sich an der Gründung des Metropolitanvereins Zürich vor einem Jahr, kurz vor den Sommerferien. Initiatoren waren Regierungsrat Markus Notter, der damals noch amtierende Zürcher Stadtpräsident Elmar Ledergerber und der Stadtpräsident von Winterthur Ernst Wohlwend. Übrigens alle drei Sozialdemokraten. Sie haben einen Verein gegründet, der von gewählten Exekutivmitgliedern geführt und von einer privaten Consultingfirma gemanagt wird, sich aber in Gemeinde- bzw. Kantonsaufgaben (Wirtschaft, Verkehr, Gesellschaft, Lebensraum) aktiv einmischt. Von demokratischer Kontrolle keine Spur. Nicht einmal die Parlamentarier der einzelnen Kantone wussten über diesen Vorgang Bescheid. Ein Skandal.
Bis heute besteht der Verein immer noch und versucht, mit seinem geheimbündlerischen Charakter das Terrain für einen – zumindest von den oben erwähnten Politikern angestrebten – EU-Beitritt vorzubereiten. Das ist ungeheuerlich. Es ist absolut undemokratisch und sittenwidrig und zutiefst unschweizerisch, dass Politiker sich in einem privaten Verein zusammenschliessen, um politische Belange zu bearbeiten, die direkt mit ihrem politischen Amt zu tun haben und Aufgabe der jeweiligen Kantons- oder Gemeindeverwaltung sind, aber der demokratischen Kontrolle vollständig entzogen werden.
Das Terrain in der Schweiz soll aber nicht nur auf Kantonsebene vorbereitet werden. Das Konzept der Raumentwicklung in der Schweiz (ARE) wurde im Departement Leuenberger (SP) ausgeheckt und mit der EU koordiniert. Das neue SP-Parteiprogramm spricht Bände. Parteigenossen unter sich.
Mit den Metropolitanräumen sollen die demokratischen Strukturen aufgelöst und soll die Mitsprache der Bevölkerung durch neugeschaffene regionale Einheiten reduziert werden. Der aktive Bürger wird zum Untertan, der seiner demokratischen Mitbestimmung beraubt ist. – Wenn wir uns das bieten lassen!
«Metalogikon» – «minimal strukturierte» Grossgruppenmanipulation und Neurolinguistisches Programmieren
mn. Auf der Suche nach den Hintergründen der Schweizer «Zukunftswerkstatt»-Szene stösst man auf Firmen wie flow, kon-sens oder auf den 2009 gegründeten Verein Metalogikon – Gesellschaft zur Entwicklung und Erforschung unternehmerischer und sozialer Innovationen. Er arbeitet eng mit der 2000 gegründeten Schweizer Beraterfirma fischli&würmli mit Sitz in Glarus zusammen. Akteure von Metalogikon gestalten zusammen mit Exponenten von fischli&würmli Führungsbegleitungsprogramme der Migros. Christoph Mandl von Metalogikon hat neben anderen Aufträge an der ETH Zürich, der Hochschule St. Gallen sowie bei der EU-Kommission und beim Europäischen Rechnungshof.
Metalogikon wurde 1997 zuerst als Arbeitsgruppe von 6 österreichischen «OrganisationsberaterInnen» gegründet. Heute, als Verein, deckt die Firma personell die deutschsprachigen Länder Europas sowie Italien ab. Seit 1997 übernimmt Metalogikon die in den 80er Jahren in den USA entwickelten «Grossgruppeninterventionen», mit denen «minimal strukturierte Gruppenprozesse» in grossen Gruppen (mit bis zu mehreren tausend Teilnehmern!) wie Gemeinden (siehe Malters), Kantone, Staaten psychotechnisch gesteuert werden. Eine Kombination aus Open Space Technology und Dialog, zwei dieser Grossgruppenverfahren aus den USA, entwickelten sie weiter für den Einsatz in Europa: die seit 1998 stattfindenden Metalog-Konferenzen.
Diese Grossgruppentechniken sind nach dem Willen ihrer Erfinder eine Weiterentwicklung der von Kurt Lewin erfundenen T-Gruppen (die nur in kleinen Gruppen angewandt wurden), und zwar speziell für «kreative Tätigkeiten» in grossen Gruppen, weil die kleinen T-Gruppen sich dafür als «zu rigide» erwiesen hätten.1 In dem 2000 erschienenen programmatischen Artikel «Metalog-Konferenzen – eine Innovation aus Österreich» schreiben Mandl und Weber, die Grundlagen der Metalog-Konferenzen (und damit auch der «Zukunftswerkstatt») stammten aus der «Selbstorganisationstheorie» von Stuart Kauffman und das Konzept des Metalogs stamme von Gregory Bateson. Bateson rühmt sich selbst als Urheber des Neurolinguistischen Programmierens.
1 Christoph Mandl & Josef M. Weber: Metalog-Konferenzen – eine Innovation aus Österreich. In: TRAiNiNG Nr. 1/Feb. 2000, S. 33.
Direkte Demokratie und Genossenschaftswesen versus «Social Engineering»
wb. Drei wesentliche Elemente von Genossenschaften und von politischen Einrichtungen in einer Demokratie sind die Redlichkeit der Mitwirkenden, die Beschränkung des Tuns auf den zugewiesenen Bereich und die persönliche Verantwortung.
Eine politische Gemeinde in der Schweiz – wie auch eine Schulgemeinde oder eine Kirchengemeinde – ist auf ihr jeweiliges Gemeindegebiet beschränkt. Sie hat mit ihrer Gemeindeordnung ein massgebliches und geltendes Reglement, das verwaltungsrechtlichen, ebenfalls demokratisch legitimierten, Bestimmungen auf Kantons- und Bundesebene entspricht und das den Bürgern, die als gewählte Gemeinderäte und Mitglieder von Gemeindekommissionen für die Gemeinde tätig sind, eine Anleitung und eine bindende Vorgabe zugleich ist.
Auf dieser Grundlage wollen und müssen die Träger eines Amtes die sich stellenden Aufgaben bearbeiten, und nur zu diesem Zweck ist ihnen mit ihrer Wahl eine Handlungskompetenz zugewiesen worden, die sie sonst als Privatperson nicht haben. Hält sich ein Amtsträger nicht an diese politische Vorgabe, ist sein Handeln nicht legitimiert. Jeder, dem in diesem Sinne ein Amt in der Gemeinde übertragen worden ist, trägt persönlich Verantwortung und kann politisch und juristisch zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Redlichkeit ist in diesem Zusammenhang das klare Bekenntnis des Einzelnen, dass er offen und ehrlich und nach bestem Wissen und Gewissen die ihm im Vertrauen übertragene Aufgabe ausführen will.
Auch für eine Genossenschaft gelten diese Vorgaben gleichermassen. Die persönliche Verantwortung jedes Mitglieds, insbesondere jedes Mitglieds der Verwaltung, bildet in vielen Fällen gar das Fundament einer Genossenschaft. Man lese zu diesem Zweck einmal die Statuten einer Raiffeisenbank, wie sie in Deutschland und dann auch in der Schweiz ab 1900 in vielen ländlichen Gemeinden von Bürgern gegründet wurden.
Durchdenkt man diese Vorgaben, so wird unmittelbar einsichtig, dass das Handeln einer Gemeinde oder einer Genossenschaft sich immer nur auf den eigenen Zuständigkeitsbereich zu beziehen hat. Eine Gemeinde hat niemals einer anderen Gemeinde hineinzureden. Eine politische Gemeinde hat der Kirchengemeinde keine Vorschriften zu machen. Eine Raiffeisenbank in einer Gemeinde steht – gemäss der weisen Abfassung der Statuten – niemals in Konkurrenz zu derjenigen Raiffeisenbank einer anderen Gemeinde. Umgekehrt hat eine demokratische Institution, wie zum Beispiel eine politische Gemeinde, das Recht und die Pflicht, ihren hoheitlichen Bereich zu wahren und zu schützen. Sie muss sich gegen jeden Versuch zur Wehr setzen, der auf unlauterem, demokratisch nicht legitimiertem Weg eine Änderung bewirken soll.
In finanziellen Belangen haben demokratische Institutionen wie auch die Genossenschaften die Einrichtung der Rechnungsprüfungskommission bzw. der Revision.
Die auf ausgeklügelten Techniken basierenden Manipulationsversuche des «Social Engineering» machen deutlich, dass auch die demokratische Organisation selbst und ihre Grundausrichtung aufmerksam durch die Bürger geschützt werden muss.
«Social Engineering» ist, vor diesem Hintergrund betrachtet, nichts anderes als ein Übergriff, ein Angriff auf bestehende, demokratisch legitimierte Einrichtungen in einem Land. Es handelt sich um Techniken der Amtsanmassung und des Versuches, Macht zu erschleichen.
thk. Das Agglomerationsprogramm oder die Schaffung von Metropolitanräumen ist ein neoliberales Projekt. Es wird von der EU forciert mit dem Ziel, sukzessive die Grenzen der Nationalstaaten aufzulösen. Es sollen – die Menschen ihrer Identitäten beraubt – staatsübergreifende Regionen geschaffen werden, die dann als traditionslose Verwaltungseinheiten zur Kontrolle der darin lebenden Menschen fungieren. Die Demokratie soll abgeschafft werden, um somit ein «effizienteres» Wirtschaften und bessere Kontrolle zu erreichen, kurz gesagt, eine bessere Ausbeutung der Bevölkerung zum Wohle einer kleinen Oligarchie.
Das Europäische Raumentwicklungskonzept, Eurek, das Metropolitanstrategiekonzept der EU, teilt Europa in 16 Metropolitanräume ein, wobei die Schweiz, natürlich ungefragt, voll mit einbezogen wird, als wenn die EU irgend etwas zur Schweiz zu sagen hätte. Der Agglomerationsraum Zürich wird als Wirtschaftsmotor bezeichnet und zum EU-Metropolitanraum erhoben. Dass das von einigen wenigen EU-Strategen in der Schweiz positiv aufgenommen wurde, zeigte sich an der Gründung des Metropolitanvereins Zürich vor einem Jahr, kurz vor den Sommerferien. Initiatoren waren Regierungsrat Markus Notter, der damals noch amtierende Zürcher Stadtpräsident Elmar Ledergerber und der Stadtpräsident von Winterthur Ernst Wohlwend. Übrigens alle drei Sozialdemokraten. Sie haben einen Verein gegründet, der von gewählten Exekutivmitgliedern geführt und von einer privaten Consultingfirma gemanagt wird, sich aber in Gemeinde- bzw. Kantonsaufgaben (Wirtschaft, Verkehr, Gesellschaft, Lebensraum) aktiv einmischt. Von demokratischer Kontrolle keine Spur. Nicht einmal die Parlamentarier der einzelnen Kantone wussten über diesen Vorgang Bescheid. Ein Skandal.
Bis heute besteht der Verein immer noch und versucht, mit seinem geheimbündlerischen Charakter das Terrain für einen – zumindest von den oben erwähnten Politikern angestrebten – EU-Beitritt vorzubereiten. Das ist ungeheuerlich. Es ist absolut undemokratisch und sittenwidrig und zutiefst unschweizerisch, dass Politiker sich in einem privaten Verein zusammenschliessen, um politische Belange zu bearbeiten, die direkt mit ihrem politischen Amt zu tun haben und Aufgabe der jeweiligen Kantons- oder Gemeindeverwaltung sind, aber der demokratischen Kontrolle vollständig entzogen werden.
Das Terrain in der Schweiz soll aber nicht nur auf Kantonsebene vorbereitet werden. Das Konzept der Raumentwicklung in der Schweiz (ARE) wurde im Departement Leuenberger (SP) ausgeheckt und mit der EU koordiniert. Das neue SP-Parteiprogramm spricht Bände. Parteigenossen unter sich.
Mit den Metropolitanräumen sollen die demokratischen Strukturen aufgelöst und soll die Mitsprache der Bevölkerung durch neugeschaffene regionale Einheiten reduziert werden. Der aktive Bürger wird zum Untertan, der seiner demokratischen Mitbestimmung beraubt ist. – Wenn wir uns das bieten lassen!
«Metalogikon» – «minimal strukturierte» Grossgruppenmanipulation und Neurolinguistisches Programmieren
mn. Auf der Suche nach den Hintergründen der Schweizer «Zukunftswerkstatt»-Szene stösst man auf Firmen wie flow, kon-sens oder auf den 2009 gegründeten Verein Metalogikon – Gesellschaft zur Entwicklung und Erforschung unternehmerischer und sozialer Innovationen. Er arbeitet eng mit der 2000 gegründeten Schweizer Beraterfirma fischli&würmli mit Sitz in Glarus zusammen. Akteure von Metalogikon gestalten zusammen mit Exponenten von fischli&würmli Führungsbegleitungsprogramme der Migros. Christoph Mandl von Metalogikon hat neben anderen Aufträge an der ETH Zürich, der Hochschule St. Gallen sowie bei der EU-Kommission und beim Europäischen Rechnungshof.
Metalogikon wurde 1997 zuerst als Arbeitsgruppe von 6 österreichischen «OrganisationsberaterInnen» gegründet. Heute, als Verein, deckt die Firma personell die deutschsprachigen Länder Europas sowie Italien ab. Seit 1997 übernimmt Metalogikon die in den 80er Jahren in den USA entwickelten «Grossgruppeninterventionen», mit denen «minimal strukturierte Gruppenprozesse» in grossen Gruppen (mit bis zu mehreren tausend Teilnehmern!) wie Gemeinden (siehe Malters), Kantone, Staaten psychotechnisch gesteuert werden. Eine Kombination aus Open Space Technology und Dialog, zwei dieser Grossgruppenverfahren aus den USA, entwickelten sie weiter für den Einsatz in Europa: die seit 1998 stattfindenden Metalog-Konferenzen.
Diese Grossgruppentechniken sind nach dem Willen ihrer Erfinder eine Weiterentwicklung der von Kurt Lewin erfundenen T-Gruppen (die nur in kleinen Gruppen angewandt wurden), und zwar speziell für «kreative Tätigkeiten» in grossen Gruppen, weil die kleinen T-Gruppen sich dafür als «zu rigide» erwiesen hätten.1 In dem 2000 erschienenen programmatischen Artikel «Metalog-Konferenzen – eine Innovation aus Österreich» schreiben Mandl und Weber, die Grundlagen der Metalog-Konferenzen (und damit auch der «Zukunftswerkstatt») stammten aus der «Selbstorganisationstheorie» von Stuart Kauffman und das Konzept des Metalogs stamme von Gregory Bateson. Bateson rühmt sich selbst als Urheber des Neurolinguistischen Programmierens.
1 Christoph Mandl & Josef M. Weber: Metalog-Konferenzen – eine Innovation aus Österreich. In: TRAiNiNG Nr. 1/Feb. 2000, S. 33.
Direkte Demokratie und Genossenschaftswesen versus «Social Engineering»
wb. Drei wesentliche Elemente von Genossenschaften und von politischen Einrichtungen in einer Demokratie sind die Redlichkeit der Mitwirkenden, die Beschränkung des Tuns auf den zugewiesenen Bereich und die persönliche Verantwortung.
Eine politische Gemeinde in der Schweiz – wie auch eine Schulgemeinde oder eine Kirchengemeinde – ist auf ihr jeweiliges Gemeindegebiet beschränkt. Sie hat mit ihrer Gemeindeordnung ein massgebliches und geltendes Reglement, das verwaltungsrechtlichen, ebenfalls demokratisch legitimierten, Bestimmungen auf Kantons- und Bundesebene entspricht und das den Bürgern, die als gewählte Gemeinderäte und Mitglieder von Gemeindekommissionen für die Gemeinde tätig sind, eine Anleitung und eine bindende Vorgabe zugleich ist.
Auf dieser Grundlage wollen und müssen die Träger eines Amtes die sich stellenden Aufgaben bearbeiten, und nur zu diesem Zweck ist ihnen mit ihrer Wahl eine Handlungskompetenz zugewiesen worden, die sie sonst als Privatperson nicht haben. Hält sich ein Amtsträger nicht an diese politische Vorgabe, ist sein Handeln nicht legitimiert. Jeder, dem in diesem Sinne ein Amt in der Gemeinde übertragen worden ist, trägt persönlich Verantwortung und kann politisch und juristisch zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Redlichkeit ist in diesem Zusammenhang das klare Bekenntnis des Einzelnen, dass er offen und ehrlich und nach bestem Wissen und Gewissen die ihm im Vertrauen übertragene Aufgabe ausführen will.
Auch für eine Genossenschaft gelten diese Vorgaben gleichermassen. Die persönliche Verantwortung jedes Mitglieds, insbesondere jedes Mitglieds der Verwaltung, bildet in vielen Fällen gar das Fundament einer Genossenschaft. Man lese zu diesem Zweck einmal die Statuten einer Raiffeisenbank, wie sie in Deutschland und dann auch in der Schweiz ab 1900 in vielen ländlichen Gemeinden von Bürgern gegründet wurden.
Durchdenkt man diese Vorgaben, so wird unmittelbar einsichtig, dass das Handeln einer Gemeinde oder einer Genossenschaft sich immer nur auf den eigenen Zuständigkeitsbereich zu beziehen hat. Eine Gemeinde hat niemals einer anderen Gemeinde hineinzureden. Eine politische Gemeinde hat der Kirchengemeinde keine Vorschriften zu machen. Eine Raiffeisenbank in einer Gemeinde steht – gemäss der weisen Abfassung der Statuten – niemals in Konkurrenz zu derjenigen Raiffeisenbank einer anderen Gemeinde. Umgekehrt hat eine demokratische Institution, wie zum Beispiel eine politische Gemeinde, das Recht und die Pflicht, ihren hoheitlichen Bereich zu wahren und zu schützen. Sie muss sich gegen jeden Versuch zur Wehr setzen, der auf unlauterem, demokratisch nicht legitimiertem Weg eine Änderung bewirken soll.
In finanziellen Belangen haben demokratische Institutionen wie auch die Genossenschaften die Einrichtung der Rechnungsprüfungskommission bzw. der Revision.
Die auf ausgeklügelten Techniken basierenden Manipulationsversuche des «Social Engineering» machen deutlich, dass auch die demokratische Organisation selbst und ihre Grundausrichtung aufmerksam durch die Bürger geschützt werden muss.
«Social Engineering» ist, vor diesem Hintergrund betrachtet, nichts anderes als ein Übergriff, ein Angriff auf bestehende, demokratisch legitimierte Einrichtungen in einem Land. Es handelt sich um Techniken der Amtsanmassung und des Versuches, Macht zu erschleichen.
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