Basler können unliebsame Waffen einfach entsorgen
Wer eine Waffe zu Hause hat, die er nicht mehr will, kann diese am 25. April im Basler Zeughaus kostenlos entsorgen lassen. Anlass gibt die mit dem Schengen-Beitritt der Schweiz eingeführte Meldepflicht für Waffen.
25. April, 9 bis 16 Uhr, Basler Zeughaus, Zeughausstrasse 2, Tramlinie 14 bis Haltestelle «Zeughaus», Parkplätze vorhanden
Die Waffenabgabeaktion findet am Samstag, dem 25. April, statt. Einwohnerinnen und Einwohner von Basel-Stadt können von 9 bis 16 Uhr Waffen aller Art, Waffenzubehör, Munition, Zünder, Dolche, Messer, Geschossteile, Imitations- oder Soft-Air-Waffen und Ähnliches im Zeughaus abgeben, wie das Sicherheitsdepartement am Mittwoch mitteilte.
Die Abgabe ist kostenlos. Mitgebracht werden muss ein gültiger Ausweis. Die abgegebenen Waffen würden nach der Abgabeaktion fachgerecht vernichtet, sodass sie nicht mehr in den Verkehr gelangen können, heisst es in der Mitteilung.
Karabiner im Estrich
Die Basler Polizei will mit der Aktion Hand dazu bieten, Waffen, die niemand mehr will, die nicht mehr gebraucht werden oder die einem zugefallen sind, einfach zu entsorgen. Hintergrund ist das am 12. Dezember 2008 in Kraft getretene revidierte Waffenrecht: Seither muss nicht nur der Erwerb, sondern auch der Besitz einer Waffe gemeldet werden.
Waffen sind jedoch oft durch Tausch, Schenkung oder Erbgang in die Hände ihrer jetzigen Besitzer gelangt. Zudem habe manche Waffe wohl auch jahrzehntelang unbemerkt in einem Keller oder Estrich seinen früheren Besitzer überdauert und sei so an die jetzigen Besitzer übergegangen, schreibt das Departement.
Gemeldet werden müssen nun aber alle Waffen, so auch der Karabiner des Grossvaters im Estrich. Ausgenommen sind lediglich Waffen, die schon mittels Waffenschein gekauft wurden, oder Ordonnanzwaffen, die der derzeitige Besitzer von der Militärverwaltung übernommen hat.
Fristen zum Melden
Zum Anmelden noch nicht registrierter Waffen hat das neue Waffenrecht den Waffenbesitzern eine Frist von einem Jahr eingeräumt. Für verbotene Waffen und Zubehör wie Seriefeuerwaffen, Schalldämpfer oder Laserzielhilfen galt zudem eine - bereits abgelaufene - Frist von drei Monaten.
Eigentlich waren verbotenene Waffen schon bisher nur mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung erhältlich. Das Departement geht aber auch hier von einer Dunkelziffer aus, wobei jedoch - etwa mit Blick auf Erbgänge - in den wenigsten Fällen eine böse Absicht dahinter stecke.
(jg/sda)
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Mittwoch, 15. April 2009
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