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Samstag, 30. Oktober 2010

EU-Diktatur

EU-Diktatoren treiben zentralistisches Wirtschaftsregime voran

Die despotische EU-Krake bereitet sich darauf vor direkt in die fiskal- und finanzpolitischen Entscheidungen der Mitgliedsländer einzugreifen und die Märkte durch eine befehlswirtschaftliche Wirtschaftsregierung von der Beherrschbarkeit der europäischen Steuersklaven und dem Wert des Euros zu überzeugen

Propagandafront.de, 29.10.2010

Während die Staatsanleihen der vom EU-Staatsschuldendebakel am schlimmsten betroffenen Länder wieder einmal bedrohlich Länder wanken, versuchen die EU-Bürokraten die Krise für ihre Ziele einer zentralistischen Wirtschaftsregierung auszunutzen und eine Konsolidierung der politischen Entscheidungsbefugnisse Brüssels voranzutreiben.

Der französische Präsident Nikolas Sarkozy und die ökomaoistische Vertreterin Deutschlands, Angela Merkel, stellen bei der Schaffung eines automatisierten Bestrafungsmechanismus für die Eurozonenländer, welche die Stabilitäts- und Wachstumskriterien nicht einhalten, die propagandistische Speerspitze dar, mit der die Globalisten in die Schlacht ziehen. Merkel forderte bereits im Mai dieses Jahres allen Defizitsündern der Eurozone das Stimmrecht zu entziehen, wovon 14 der 16 Eurozonenländer betroffen wären. Nach dem Vorschlag von Merkel hätten dann Finnland und Luxembourg das alleinige Sagen.

Die staatlichen Massen- und Konzernmedien sind aufgrund ihrer essentiellen Funktion – als Propagandaarm der Staaten und der Schattenregierung zu agieren – natürlich völlig auf der Seite der Globalisten. Dies kommt beispielhaft in einem Kommentar der Wiener Tageszeitung Standard vom heutigen Tage zum Ausdruck: „Das ändert aber nichts daran, dass Merkel in der Sache völlig recht hat…Die Gemeinschaft muss Mitglieder notfalls hart an die Leine nehmen können, um ein zweites Griechenland zu verhindern.“

Der Bilderberg-EU-Präsident Herman van Rompuy erklärte nach dem EU-Gipfel vom gestrigen Tage, bei dem Maßnahmen zur „Stabilität des Euros“ erörtert wurden, im Hinblick auf einen Abstrafungsmechanismus für verschwenderische Regierungen der Eurozonenländer:

„Einige Menschen behaupten, enttäuscht darüber zu sein, dass es nicht mehr ´Automatismus` bei der Entscheidungsfindung gäbe. Aber mehr ´Automatismus` ist ja genau das, was wir vorschlagen! Die Finanzminister werden auf Grundlage der sogenannten umgekehrten Mehrheit über Sanktionen entscheiden. Das bedeutet, dass ein Vorschlag der Kommission über Sanktionen solange Bestand hat, bis eine qualifizierte Mehrheit dagegen stimmt…Die Abstimmung der Finanzminister ist im Vertrag vorgesehen und kann daher nicht abgeschafft werden.“

Die diktatorische und demokratiefeindliche EU-Kommission – die sich aktuell darum bemüht den finanziell ohnehin bereits notleidenden Menschen in Europa ein ganzes Bündel direkter EU-Steuern aufzuerlegen, um so ihre bundesstaatliche Macht auszuweiten, und die das EU-Haushaltsbudget dieses Jahr mit der Begründung der Wichtigkeit ihrer Aufgaben erneut weiter ausweitet – kann also nach eigenem Gutdünken Sanktionen gegen einst souveräne Nationalstaaten erlassen, die dann von der Mehrheit der Länder im Nachgang abgeschmettert werden müssten.

Die bisherigen Maßnahmen und die neuen Forderungen von der EU-Kommission, Frankreich und Deutschland spiegeln exakt die Pläne der hochrangiger Nazis wider, die das Konzept der zentralistischen europäischen Wirtschaftsdiktatur in den 30er und 40er Jahren ins Leben riefen. Diese Idee wurde dann von den Faschisten und Bankstern der Bilderberg-Mafia weiter vorangetrieben und in den letzten Jahrzehnten ergänzend durch die Ökomarxisten und globalistischen EU-Technokraten aufgegriffen.

Die österreichische Zeitung die Presse meldete, dass van Rompuy erklärte: „Wir brauchen eine solidere verfassungsmäßige Verankerung des Vertrags.” Der Vertrag von Lissabon ist in der Tat eine Verfassung, die den europäischen Menschen aufgezwungen wurde. Frankreich und die Niederlande hatten Referenden zur europäischen Verfassung durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass ihre Bevölkerungen sie ablehnten. Später lehnten die Iren die neue Verfassung ab. Diese hieß nun Vertrag von Lissabon – diesmal jedoch ohne das Wort „Verfassung“ im „Vertragstext“.

Das konnten die Eurokraten und Globalisten so nicht hinnehmen. Der irische Ministerpräsident und Mitglied der Trilateralen Kommission Brian Cowen zwang die Iren gemeinsam mit den despotischen EU-Diktatoren unter Zuhilfenahme einer entsetzlichen Furcht- und Schock-Kampagne in eine zweite Abstimmung, wo die Iren dem Vertrag dann zuzustimmen. Der EU-Vertrag trat danach im Dezember 2009 in Kraft.

Jetzt nutzen die EU-Bürokraten alle vermeintlichen und wirklichen Krisen wie auch die undemokratisch erlangten Befugnisse des „Diktats von Lissabon“ dazu aus ihre Macht zu konsolidieren. Neben den Vorstößen in Richtung einer direkten EU-Steuer, kommt es aktuell zu einem massiven Ausbau der außenpolitischen Vertretungen der „Vereinigten Staaten von Europa“, die in den Anmaßungen des neuen EU-Botschafters in den USA, Vale de Almeida, ihren bisherigen Höhepunkt fanden. Koordiniert wird das Ganze durch die despotische Willkürherrschaft von „Baroness“ Catherine Ashton, der neuen EU-Hohepriesterin für außenpolitische Angelegenheiten – hierbei handelt es sich ebenfalls um ein durch das Diktat von Lissabon ins Leben gerufenes Amt.

Propagandafront.de berichtete auch über die Bestrebungen der Europäischen Union – als neuer Bundesstaat – in die Generalversammlung der demokratisch nicht legitimierten, ultragefährlichen, freiheits- und menschenfeindlichen Vereinten Nationen zu gelangen, ein weiterer Versuch, die Macht der neuen globalistischen Verwaltungseinheit zu konsolidieren und die EU-Despotie auch nach außen hin zu verfestigen.

Jetzt wollen die Brüsseler Terroristen also den Euro retten und die europäische Wirtschaft „krisenfester“ machen. In der von Ihnen bezahlten Presseklärung des Bilderberg-Despoten van Rompuy heißt es dazu:

„…die Schaffung eines neuen makroökonomischen Überwachungsrahmenwerks. Das ist die größte Neuerung. Es wird Ungleichgewichte und Risiken feststellen, wie Immobilienblasen. Es wird die Wettbewerbsfähigkeit von Mitgliedsstaaten überwachen. Wenn ein Land zu viel Wettbewerbsfähigkeit verliert, werden Maßnahmen eingeleitet werden müssen, besonders innerhalb der Eurozone.

Wie ich zuvor bereits sagte, hat der Euro wie eine Schlaftablette funktioniert, gerade in guten Zeiten. Wir schlagen nun ein System des rechtzeitigen Aufwachens vor. Das wird das Vertrauen stärken.“

Das Vertrauen in diktatorischen Machterhalt und neostalinistischen Zentralismus – damit kann man sicherlich die US-Notenbank, deren Söldner Menschen foltern, oder die chinesische Zentralbank, deren Schergen Frauen im 8. Schwangerschaftsmonat zur Abtreibung zwingen, beeindrucken, aber keine privaten Investoren, die ob dieses europäischen Unrechtsstaates wohl eher in Gold und Silber flüchten, anstatt Staatsanleihen aus der Eurozone zu kaufen.

Die Menschen sollten sich besser keine Illusionen darüber machen. Die Europäische Union hatte bereits vor dem Vertrag von Lissabon bundesstaatliche und überbundesstaatliche Befugnisse. Seit dem Vertrag von Lissabon handelt es sich bei der EU um einen lupenreinen Bundesstaat! Einer der herausragendsten Verfassungsrechtler Europas, Professor Schachtschneider, führte zum Vertrag von Lissabon aus:

„Mit dem Vertrag von Lissabon wird die Union endgültig ein Bundesstaat. Die Aufgaben und Befugnisse der Union gehen längst weiter als etwa die des Bundes gegenüber den Ländern in Deutschland. Man bestreitet die Bundesstaatlichkeit der Union, weil sie nach dem Grundgesetz und nach den Verfassungsgesetzen anderer Mitgliedstaaten kein Bundesstaat sein dürfe. Ein Bundesstaat, der wie die Union über Aufgaben und Befugnisse existentieller Staatlichkeit verfügt, muß demokratisch legitimiert sein. Diese originäre Legitimation könnte, wie gesagt, nur ein europäisches Bundesvolk geben. Der Unionsstaat verfügt spätestens mit dem Vertrag von Lissabon auch über weitreichende bundesstaatstypische Kompetenz-Kompetenzen. Er kann nicht nur seine Befugnisse im Interesse der Zielverwirklichung ohne Mitwirkung der nationalen Parlamente erweitern (Art. 308 VAEU) und wird nicht nur ermächtigt, Unionssteuern zu erheben (Art. 269 VAEU), sondern maßt sich im „vereinfachten Änderungsverfahren“ des Art. 48 Abs. 6 EUV die Ermächtigung an, so gut wie das gesamte Vertragswerk ganz oder zum Teil (außer der Außen- und Sicherheitspolitik) durch Beschluß des Europäischen Rates zu ändern. Dem müssen die nationalen Parlamente nur zustimmen, wenn das in ihren Verfassungsgesetzen steht. In Deutschland ist das nicht der Fall. Bundestag und Bundesrat können nur Stellungnahmen abgeben, die berücksichtigt werden sollen, aber nicht beachtet zu werden pflegen. Die Ermächtigung zum vereinfachten Änderungsverfahren ist nichts anderes als eine Diktaturverfassung.“

Die UK Independence Party (UKIP), eine im Europaparlament sitzende Partei aus Großbritannien, die von ihren britischen Wählern beauftragt wurde die EU abzuschaffen oder zumindest für einen Austritt Englands zu sorgen, sieht bei der EU ebenfalls alle Elemente der Staatlichkeit als erfüllt an. Am 27.10.2010 machte der UKIP Europaabgeordnete David Campbell Bannermann der EU-Außenpriesterin genau diesen Vorwurf. Im Hinblick auf die neu geschaffenen EU-Botschafter und die gigantische Bürokratie im Schlepptau erklärte Bannermann:

„Wir glauben, das ist eine überflüssige, störende und verschwenderische Ergänzung der Arbeiten der nationalen Botschaften. Ich drücke es mal so gegenüber Ihnen aus: Der wahre Grund für diese überflüssige Verdopplung ist es der Europäischen Union zu erlauben das vierte und letzte Element der Definition eines Nationalstaates unter der Konvention von Montevideo zu erfüllen, namentlich sich an diplomatischen Beziehungen zu beteiligen.“

In der Konvention von Montevideo heißt es dazu:

„Der Staat als Subjekt des internationalen Rechts sollte folgende Eigenschaften besitzen: (a) eine ständige Bevölkerung; (b) ein definiertes Staatsgebiet; (c) eine Regierung; und (d) die Fähigkeit, in Beziehung mit anderen Staaten zu treten.“

Jeder Patriot muss sich mit all seiner Kraft und mit friedlichen Mitteln für die umgehende und vollständige Abschaffung der despotischen und demokratiefeindlichen EU-Diktatur einsetzen.

Montag, 26. April 2010

Wie die USA Europa kontrolliert

Wie souverän ist Europa?

Von Prof. Dr. Eberhard Hamer, 25.04.2010 22:45

Seit der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten ist, sind die meisten Souveränitätsrechte der früher 27 selbständigen Nationen an das Politkommissariat in Brüssel abgegeben worden. Der Vertrag bestimmt, dass es keine Nationen und keine Nationalbürger mehr gibt, sondern nur noch Europa und europäische Bürger. Wir haben geglaubt, dass dies ein Fortschritt in Richtung Freiheit, Demokratie und Sicherheit sei. Schon einen Tag vor dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages mussten die in der EU zusammengeschlossenen Staaten mit tatkräftiger Hilfe des deutschen Innenministers de Maiziere ein von den USA diktiertes Abkommen beschliessen, welches den USA freien Zugang zu den Bankdaten des zentralen europäischen Finanzdienstleisters Swift sichert. Washington hatte dies mit dem Kommissionspräsidenten Barroso geregelt. Das europäische Parlament wurde einen Tag vor seiner Zuständigkeit ausgebremst, wodurch ihm das Mitspracherecht verweigert wurde.

Der Finanzdienstleister Swift sitzt in Belgien und wickelt täglich etwa 15 Millionen Finanztransaktionen zwischen weltweit 8300 Banken ab. Mit der Unterwerfung der EU unter die amerikanische Hoheit werden nun alle Finanzströme Europas von der CIA und allen anderen amerikanischen und israelischen Geheimdiensten kontrolliert. Europa-Politiker bezeichneten deshalb mit Recht Barroso als ›Handlanger der USA‹ gegen jeden europäischen Datenschutz. Seitdem haben die Amerikaner jeglichen Zugriff nicht nur auf Daten, die entstehen, wenn Finanzüberweisungen etwa aus Deutschland nach Übersee, China oder Südamerika gehen, sondern auch auf jede Überweisung innerhalb Deutschlands, etwa von Hamburg nach Köln oder innerhalb von Hamburg. 5 Jahre sollen die Daten selbst unbescholtener Bürger gespeichert werden, natürlich auf Kosten der Banken und ihrer Kunden.

Datenschützer haben die Bundesregierung und insbesondere den Innenminister gewarnt, diese datenschutzwidrige Unterwerfung der EU unter das Diktat der USA mitzubeschliessen. Der Innenminister hat zwar seine Zustimmung nicht gegeben, aber den Datenzugriff durch seine Enthaltung vorsätzlich zustande kommen lassen. Was nützt uns Datenschutz in Deutschland, wenn die amerikanische Regierung und ihre Agentennetze über die EU frei über unsere Finanzdaten verfügen dürfen? Begründet wird dies alles mit Terrorismusbekämpfung, wie immer, wenn die USA ihre Satellitenstaaten zu Geld-, Sach- oder Dienstleistungen heranziehen. Angebliche Terrorismusbekämpfung war auch der Grund dafür, dass Deutschland mit Geld und Soldaten in den von der amerikanischen Rüstungs-, Drogen- und Öllobby inszenierten Krieg in Afghanistan eingebunden wurde. Lange wurde dies als angeblicher Friedenseinsatz hingelogen. Erst der neue Verteidigungsminister sagte die Wahrheit und schockierte damit alle Parteien, einschliesslich SPD und Grünen, die den Krieg akzeptiert hatten; dies hat nun die Diskussion über die Frage ausgelöst, ob das Grundgesetz überhaupt deutsche Kriegsführung erlaubt, insbesondere dort, wo wir gar nichts zu suchen haben und unsere Interessen nicht betroffen sind. Angeblicher Terrorismusbekämpfung dienen auch die immer schärferen Einreisebestimmungen in die USA. Schon bisher mussten die Fluggesellschaften alle persönlichen Daten der Fluggäste vor Eintreffen in den USA dort gemeldet haben, so dass sie entsprechend kontrolliert werden konnten. Nun reicht plötzlich auch diese Totalkontrolle nicht mehr aus und die Fluggäste sollen auf den Heimatflughäfen mit Nackt-Scannern durchleuchtet werden. Eine weitere Steigerung wäre, dass diese Nacktfotos dann ebenfalls in den USA den Agentenbehörden der CIA und anderen zur Verfügung stehen. Der deutsche Innenminister de Maiziere und sein Parteifreund Bosbach haben bereits Zustimmung der Regierung zu solchem grundgesetzwidrigem, die Intimsphäre verletzendem Nackt-Scannen der Fluggäste geäussert. Sie wollen auch den Widerstand der Liberalen gegen diese Menschenrechtsverletzung überwinden. Erstaunlich, dass in den deutschen Medien dagegen nicht ein Aufschrei der Entrüstung kommt - offenbar sind sie auch schon gleichgeschaltet.

Der Autor gehört einer Generation an, welche nach dem letzten Weltkrieg und nach der Diktatur die persönliche Freiheit und die Demokratie als die wertvollsten politischen Errungenschaften unseres Jahrhunderts betrachtet und immer verteidigt haben. Nun müssen wir erkennen, dass es unser deutsches Volk, für das wir uns einsetzten, gar nicht mehr gibt, sondern nur noch eine bunte Bevölkerung in Deutschland, und dass es auch eine deutsche Nation und ein deutsches Vaterland nicht mehr gibt. Beide sind durch den Vertrag von Lissabon förmlich beendet und zu einer ›europäischen Bürgerschaft‹ umgemünzt worden, was immer dies auch sei.

Dafür wurde durch Konzentration und neue hierarchische Strukturen (EU) die politische Mitbestimmung der Bürger im Sinne der Demokratie immer stärker abgebaut. Von den noch vor 20 Jahren bestehenden Kommunalparlamenten sind inzwischen 60 % durch Konzentration gestrichen, ist die Mitbestimmung der Bürger immer indirekter, immer schwächer, immer undemokratischer geworden. Inzwischen wird von oben nach unten durchregiert, statt von unten nach oben. Auch im wirtschaftlichen Sinne haben wir die meiste Freiheit verloren. Nicht nur schreiben inzwischen jedem Unternehmer Dutzende von Behörden vor, was er im einzelnen zu tun und zu lassen hat; auch den Ertrag seiner Leistung hat er zu über 60 % abzugeben, so dass sogar für viele Arbeitnehmer bereits Sozialleistung günstiger als Eigenleistung ist. Bei den drei vorgenannten Beispielen wird nun massiv in unsere persönliche Freiheit, Unversehrtheit und Menschenrechte eingegriffen, weil dies »der grosse Bruder über dem Teich« so will. Wir führen auf Befehl der USA einen grundgesetzwidrigen Krieg, lassen unsere gesamte Telekommunikation von der CIA kontrollieren (Echolon-System), müssen unsere Überweisungen den amerikanischen Agenten und Organisationen offenlegen (Swift) und sollen uns künftig sogar den amerikanischen Behörden nackt präsentieren. Unsere Politiker sollten sich nicht wundern, wenn es zu drastischen Reaktionen der betrogenen Bevölkerung kommt, sobald diese die derzeitigen Grundgesetz- und Datenschutzverletzungen sowie die Persönlichkeitsrechtsverletzungen endlich kapiert.

Anmerkung d.a.: Was das Swift-Abkommen betrifft, so drängt die USA einem Bericht von Ulla Jelpke zufolge die EU-Innenminister zu einer Neuauflage des ›Schnüffelabkommens‹, so dass inzwischen im Streit um die von der USA geforderte Herausgabe von Daten für Banküberweisungen eine neue Verhandlungsrunde eingeläutet ist. Das Europäische Parlament hatte den Vertrag am 11. Februar 2010 mit grosser Mehrheit gestoppt. Seither drängt die Obama-Administration auf ein neues Abkommen. Statt ein solches kategorisch abzulehnen, ist die EU zu Verhandlungen bereit. Wie es heisst, wird allgemein damit gerechnet, dass die Minister ihr Einverständnis erklären. Auch der deutsche Ressortchef Thomas de Maizière, der das ursprüngliche Swift-Abkommen am 30. 11. 2009 im EU-Rat passieren liess, obwohl im Bundestag sowohl der Koalitionspartner FDP als auch die gesamte Opposition aus Datenschutzgründen dagegen waren. Wo hier noch eine demokratische Mitbestimmung eingreifen kann, sollten uns all diejenigen, die behaupten, dass der Lissabon-Vertrag eine erweiterte Mitsprache der Bürger ermögliche, einmal erklären. Kernforderungen des EP sind beispielsweise: Anfragen der USA müssen auf einem konkreten Verdacht beruhen, und es darf keinen direkten Zugriff der Amerikaner auf die Daten geben. Sie sollen einer europäischen Justizbehörde übergeben werden. Übermittelt werden sollen nur die benötigten Informationen, keine ganzen »Pakete«, und gespeichert wird nur solange, wie die Daten für die Aufklärung des Verdachts gebraucht werden. Ferner wird verlangt, dass die Betroffenen einen Auskunftsanspruch erhalten und ein Rechtsschutz vor unabhängigen Gerichten garantiert wird. Für die Speicherung ist eine Höchstfrist vorzuschreiben. Die Einhaltung der Kriterien soll durch Datenschutzbeauftragte der EU überprüfbar sein. Schliesslich müsste ein neues Swift-Abkommen kündbar sein. Welches Ergebnis am Ende der Gespräche mit den US-Vertretern stehen wird, bleibt abzuwarten. »Bei allen ähnlichen Abkommen«, schreibt Jelpke, »wie etwa demjenigen über die Weitergabe von Flugpassagierdaten oder über die Zusammenarbeit in Strafsachen, sind die Europäer stets eingeknickt.« [2]

Von der Möglichkeit eines europäischen Zugriffs der genannten Art auf US-Bankdaten war noch mit keiner Silbe je die Rede.

Samstag, 6. März 2010

EUROGENDFOR - die EU-Schlägertruppe

Geheime Vorbereitungen für den Einsatz der EU-Spezialeinheit EUROGENDFOR in Griechenland

Udo Ulfkotte

Die Wirtschaftskrise und die sie begleitenden wachsenden Unruhen bieten der Brüsseler EU-Regierung eine willkommene Gelegenheit, um in aller Stille die Einsatzfähigkeit einer geheimen EU-Truppe zu testen, die für die Niederschlagung von Aufständen in der EU aufgestellt wurde. Diese geheime EU-Truppe heißt EUROGENDFOR, hat ihren Sitz in Norditalien und ist nun abmarschbereit nach Griechenland für den ersten großen Einsatz gegen die Bevölkerung eines EU-Landes.
In Griechenland gärt es. Von Tag zu Tag werden die Proteste der Menschen dort in den Ballungsgebieten gewalttätiger. Während die Deutschen den Griechen empfehlen, früher aufzustehen und mehr zu arbeiten, staut sich auf griechischen Straßen die Wut. Und in Brüssel werden alle Vorbereitungen dafür getroffen, zum ersten Mal die EU-Geheimtruppe zur Niederschlagung von Aufständen einzusetzen. Die meisten Europäer kennen diese Geheimtruppe nicht.

Brüssels paramilitärische Gendamerie

Wussten Sie, dass im italienischen Vincenza der Führungsstab einer geheimen, 3.000 Mann starken europäischen Sondereingreiftruppe ihren Sitz hat, die auf den schönen Namen »EUROGENDFOR« getauft wurde? Sie wurde auf Initiative der früheren französischen Verteidigungsministerin Alliot-Marie eingerichtet, nachdem es in Frankreich immer öfter innere Unruhen zugewanderter muslimischer Jugendlicher mit Straßenschlachten und Plünderungen gegeben hatte. Die mit geheimdienstlichen Kompetenzen ausgestattete Truppe soll in enger Zusammenarbeit mit europäischen Militärs die »Sicherheit in europäischen Krisengebieten« gewährleisten. Ihre Aufgabe ist es, als Polizeitruppe Aufstände niederzuschlagen. Immer mehr EU-Staaten treten EUROGENDFOR bei.

EUROGENDFOR ist nichts anderes als eine paramilitärische Gendamerie, die im Krisenfalle anstelle von regulären Militärs eingesetzt wird, um den Eindruck abzuwenden, die Armee eines Landes schieße auf die eigenen Bürger. Dafür gibt es nun die Geheimtruppe EUROGENDFOR. Die European Gendarmerie Force kann theoretisch überall dort eingesetzt werden, wo die EU eine Krise sieht – beispielsweise auch, wenn ein EU-Land den Vertrag von Lissabon nicht ratifiziert oder aus dem EU-Staaten- oder Währungsverbund gegen den Willen der Brüsseler Zentralregierung ausscheren will. Das steht so im »Vertrag von Velsen«, der die Einsätze von EUROGENDFOR regelt.

Lorbeerkrone, Schwert und Flammen
Das kreuzförmige Schwert des Wappens der EUROGENDFOR symbolisiert die Truppe, die Lorbeerkrone den Sieg und die in Flammen stehende Granate die gemeinsamen militärischen Wurzeln der Polizeitruppe. Das Motto »LEX PACIFERAT« lautet übersetzt »Das Recht bringt den Frieden« und betont »das Prinzip der strengen Beziehung zwischen der Durchsetzung der Rechtsgrundsätze und der Wiederherstellung einer sicheren und geschützten Umgebung«. Über die Einsatzstrategie entscheidet ein »Kriegsrat« in Gestalt des Ministerausschusses, der sich aus den Verteidigungs- und Sicherheitsministern der teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten zusammensetzt. Die Truppe kann entweder auf Anfrage und nach Beschluss der EU in Marsch gesetzt werden. In Artikel 4 des Gründungsvertrages heißt es zu den Einsatzaufgaben: »Schutz der Bevölkerung und des Eigentums und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung beim Auftreten öffentlicher Unruhen«. Die Soldaten dieser paramilitärischen EU-Truppe müssen sich zwar zunächst beim Einsatz an das geltende Recht des Staates halten, in dem sie eingesetzt und stationiert werden, aber: Alle Gebäude und Gelände, die von Truppen in Beschlag genommen werden, sind immun und selbst für Behörden des Staates, in dem die Truppe tätig wird, nicht zugänglich. Der Moloch EU setzt damit nationales Recht auch bei der Aufstandsbekämpfung außer Kraft. Ob die Bürger da draußen das alles so wissen – und wollen?

Gegen Aufstände und Demonstranten
EUROGENDFOR ist eine schnell einzusetzende paramilitärische und geheimdienstliche Polizeitruppe. Sie vereinigt alle militärischen, polizeilichen und nachrichtendienstlichen Befugnisse und Mittel, die sie nach einem Mandat eines ministeriellen Krisenstabs an jedem Ort zur Bekämpfung von Unruhen, Aufständen und politischen Großdemonstrationen im Verbund mit nationalen Polizei- und Armeeverbänden ausüben darf. Das Bundesverteidigungsministerium bejubelt die EUROGENDFOR auf seinen Internetseiten mit den Worten: »Polizei oder Militär: Eine europäische Gendarmerie verspricht die Lösung.« Noch ist Deutschland an dieser Truppe nicht mit eigenen Kräften beteiligt, aber das Verteidigungsministerium teilt schon einmal mit, dass man mit den Feldjägern ja auch schon eine hervorragende militärische Polizei habe. Auch die Bundesregierung erwartet schwere innere Unruhen – dann nämlich, wenn die Wirtschaftskrise zurückkommt, die blauäugigen Versprechungen der Politiker verweht und die Kassen zur Linderung der Not der Menschen leer sind.

Samstag, 6. Februar 2010

Eurogendfor - Die europäische Sondereinheit

Was versteckt sich hinter Eurogendfor mit EU-Besetzungsrecht?

Von wegen Geheimarmee oder geheime ­Polizeieinsatzgruppen. Es gibt sie schon lange in der EU, nur wissen das die wenigsten. Die EU-Polizeitruppe gibt es längst – und sie hat weitreichende Befugnisse! Derzeit ist es eine schon 3000 Mann (!) starke europäische «Sondereingreiftruppe» unter dem zungenbrechenden Kürzel «Eurogendfor» (European Gendarmerie Force/Europäische Polizeitruppe). Das Kommando befindet sich im italienischen Vicenza, fernab von der EU-Zentrale! Ins Leben gerufen wurde die Truppe auf Initiative der früheren französischen Verteidigungsministerin Alliot-Marie, damit ausufernde Unruhen, wie sie in den französischen Städten immer wieder ausbrechen, künftig leichter unterdrückt werden können.
Der grosse Haken bei der Sache: Eurogendfor wird künftig europaweit nationales Recht und die nationale Souveränität der EU-Mitgliedstaaten aushebeln! Über den Einsatz in einem Mitgliedsland der EU entscheidet ein «Kriegsrat», der sich aus den Verteidigungs- und Sicherheitsministerien der an Eurogendfor beteiligten EU-Länder und des betroffenen Staates zusammensetzt – so ist es in der «Gründungsurkunde» der neuen EU-Polizeitruppe, dem Vertrag von Velsen (NL), klar und deutlich geregelt.
Für Beobachter ist das klares EU-Besetzungsrecht. Denn wenn ein Einsatz in einem «befreundeten» EU-Staat erst einmal beschlossen ist, sind alle Gebäude und Gebiete, die von Eurogendfor-Einheiten in Beschlag genommen werden, immun und auch für Behörden des betroffenen Landes nicht mehr zugänglich. Faktisch herrscht damit EU-Besetzungsrecht. Aber es kommt noch schlimmer: Eurogendfor verfügt im Einzelfall nicht nur über polizeiliche, sondern auch über geheimdienstliche Kompetenzen und soll Ruhe und Ordnung im betroffenen Einsatzgebiet in enger Zusammenarbeit mit dem Militär (!) wiederherstellen. Im Bedarfsfall soll die Truppe alle erforderlichen Befugnisse und Mittel zur Verfügung haben, die nötig sind, um das jeweilige Mandat ausüben zu können.
Die europäischen Regierungen sind dank Eurogendfor fein raus. Sie können im Fall sozialer Unruhen oder anhaltender Grossdemonstrationen künftig auf die eigene Bevölkerung schiessen lassen, ganze Gebiete unter militärische Quarantäne stellen und Rädelsführer aus dem Verkehr ziehen, ohne dazu eigenes Militär oder eigene Polizeikräfte heranziehen zu müssen, die sich möglicherweise mit den Demonstranten solidarisieren könnten. Eurogendfor wiederum kann dank seiner zivil-militärischen Ausnahmebefugnisse von niemandem belangt werden.
Möglich macht eine solch unglaubliche Konstellation übrigens erst der Vertrag von Lissabon, der nichts anderes als die umstrittene «EU-Verfassung» unter einem neuen Titel darstellt. Dank dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes haben deutsche Politiker, die das fragwürdige Vertragswerk im Bundestag nahezu einstimmig durchgewinkt haben, künftig ein Anhörungsrecht. Ein deutscher Politiker ernüchtert im privaten Gespräch: «Bei Eurogendfor wird man sich darüber herzlich amüsieren, wenn zum Beispiel über bundesdeutsche Bürgerunruhezentren wie Bottrop oder Neukölln in nicht allzu ferner Zeit der Ausnahmezustand verhängt werden würde.»


Quelle: Vertraulicher Schweizer Brief, 23.1.2010

Donnerstag, 3. September 2009

Die teuflischen Pläne der EU

Rückkehr der Todesstrafe

Die Europäische Union hat beschlossen, wieder die Todesstrafe für Aufständische zu ermöglichen. Sie glauben das nicht? Die Medien haben Ihnen das verschwiegen? Dann setzen Sie sich jetzt besser erst einmal hin und atmen tief durch.

In allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist die Todesstrafe abgeschafft. Bei inneren Unruhen ist Gefängnis derzeit das Schlimmste, was Rädelsführer von Aufständen erwartet. Mit dem Vertrag von Lissabon wird für Aufständische in der EU die Todesstrafe jedoch wieder gestattet. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise erwartet die Europäische Union in vielen Mitgliedsstaaten schwere innere Unruhen – und dringt deshalb darauf, dass der Vertrag von Lissabon nun möglichst schnell in Kraft treten kann.

Im Juni 2008 hatten die Iren gegen den Lissabon-Vertrag gestimmt und damit sein Inkrafttreten vorerst blockiert. Der Vertrag von Lissabon soll die Macht der 27 EU-Kommissare erheblich ausweiten, das Amt eines mächtigen EU-Präsidenten schaffen, die nationalen Gesetze der Mitgliedsstaaten weitgehend zu historischen Relikten machen – und in bestimmten Fällen wieder die Todesstrafe ermöglichen. So wird die Todesstrafe mit Inkrafttreten des EU-Reformvertrages etwa ausdrücklich erlaubt, wenn es erforderlich ist, «einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen». Verhängt werden darf die Todesstrafe in der EU künftig ebenfalls «für Taten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr». Das alles wurde im Amtsblatt der Europäischen Union im Kleingedruckten bei den Erläuterungen zur EU-Grundrecht­scharta, die mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages rechtswirksam würde, veröffentlicht. Diesen Passus scheint aber niemand gelesen zu haben, denn schliesslich steht ja in Artikel 2 der neuen Grundrechtscharta:«Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.» Das schien eindeutig – nur im Kleingedruckten stehen eben die Ausnahmen.

In diesem Kleingedruckten zum Vertrag von Lissabon, dem der Deutsche Bundestag zugestimmt hat, heisst es:«(2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen; b) jemanden rechtmässig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmässig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen.» Für alle, die es genau wissen wollen: Das Zitat stammt aus dem Amtsblatt der Europäischen Union vom 14. Dezember 2007. So wird die Abschaffung der Todesstrafe im Kleingedruckten der Erläuterungen sofort wieder relativiert und aufgehoben. Falls es gemäss zitiertem Absatz c) der Todesstrafe bedarf, um «einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen», dann ist das künftig – trotz offiziellen Verbots der Todesstrafe – in der EU möglich. Haben Sie das gewusst? Der Deutsche Bundestag hatte mit Zweidrittelmehrheit im April 2008 mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen für die Aufgabe der deutschen Souveränität zugunsten der EU und für den Lissabon-Vertrag sowie die darin enthaltene Wiedereinführung der Todesstrafe in der EU für Aufständische gestimmt. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) würdigte den EU-Reformvertrag in der Debatte als «grosses Projekt». Die EU-Regierung wird mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages eine mächtige Zentralregierung – wie einst die Sowjet­union. Die einzelnen Republiken werden dann weitgehend bedeutungslos und müssen zum Wohle des Imperiums mit ihren Einzelinteressen zurückstehen. Die Iren, die im Gegensatz zu den Deutschen in einem Referendum zum EU-Reformwerk und der damit verbundenen Aufgabe ihrer Souveränität zumindest noch befragt worden waren, hatten den Vertrag von Lissabon bei der Volksabstimmung im Juni 2008 auch wegen der Rückkehr der Todesstrafe abgelehnt. Im Herbst 2009 gibt es in Irland einen zweiten Anlauf. Damit auch alles wie geplant funktionieren kann, haben sich die 27 EU-Kommissare am 18. März in Brüssel insgeheim auf einen Coup geeinigt: Danach wollten sie vor der Abstimmung in Irland gleich mehrfach irische Gesetze brechen. So führte die EU in Irland trotz des weiterhin gültigen politischen Werbeverbots in den staatlichen Medien eine politische Werbekampagne für die Stimmabgabe zugunsten des Vertrages von Lissabon durch. Finanziert wurde das Ganze mit den Steuergeldem der EU-Bürger. Damit die Iren bei der abermaligen Abstimmung im Herbst auch «richtig» abstimmen, hatten sich die 27 EU-Staaten am 18. März in Brüssel auf Stimmenkauf geeinigt. So sollen etwa Bischöfe, die in den Kirchen zugunsten der Aufgabe der irischen Souveränität und für den Vertrag von Lissabon predigen, Geld aus den EU-Töpfen bekommen. Voranmarschiert war die Leitung des EU-Parlaments. Die verkündete sogar öffentlich, sie wolle das irische «Nein» schnellstmöglich korrigiert sehen, indem sogar unmittelbarer Druck auf die irischen Bischöfe ausgeübt werde. Viele EU-Kommissare fanden das dann doch wohl etwas zu dreist – und einigten sich auf den verdeckten Stimmenkauf.

aus: Udo Ulfkotte, Vorsicht Bürgerkrieg! S. 361–363, ISBN 978-3-938516-94-2

Dienstag, 28. Juli 2009

Der Lissabon-Vertrag - ein Trojanisches Pferd

von Dr. Titine Kriesi und Gisbert Otto

In ihrem Urteil vom 30. Juni 2009 über den Lissabonner Vertrag weisen die höchsten deutschen Richter auf das strukturelle Demokratiedefizit des Vertrages hin, aber auch darauf, dass Deutschland seine Souveränität nicht preisgeben dürfe. Zugleich widersprechen sich die Richter, denn sie sagen, dass eine solche Preisgabe im Vertrag von Lissabon nicht enthalten sei. Tatsächlich wird im Widerspruch zum Grundgesetz durch den Vertrag von Lissabon faktisch eine neue Verfassung geschaffen. Dafür müsste jedoch das deutsche Volk gefragt werden, denn eine neue Verfassung kann nur durch Beschluss des deutschen Volkes in Kraft treten (Art. 146 GG). Auf Grund der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Mängel wäre eine Ablehnung des Lissabonner Vertrages die logische Konsequenz gewesen. Leider fehlte dem Gericht die nötige Unabhängigkeit, sich dem politischen Projekt «EU» in seiner derzeitigen verfassungswidrigen Gestalt entgegenzustellen – doch mit welch furchtbaren Konsequenzen: So schreibt sich die EU im Vertrag von Lissabon sogar ein Recht zum Krieg zu! Einer der wenigen, die sich erlauben und sich verpflichtet fühlen, den wahren Inhalt des Lissaboner Vertrages mit seinen verheerenden Folgen für das tagtägliche Leben der Bürger aufzuzeigen, ist der Staatsrechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider. Die Ablehnung des Vertrages von Lissabon, die das Bundesverfassungsgericht hätte aussprechen müssen, begründet er auf dem Boden von Recht und Wahrheit. Einige der wichtigsten Kritikpunkte werden im folgenden dargestellt.
Der Lissabonner Vertrag wird die undemokratischen und unsozialen Verhältnisse in der EU noch vertiefen. Die Nationalstaaten übertragen in diesem Vertrag fast alle ihre Rechte an die EU. Die nahezu 500 Millionen Bürger verlieren weitestgehend ihre Möglichkeit zur demokratischen Gestaltung. Die EU wird in alle Lebensbereiche der Bürger eingreifen. Die Schere zwischen arm und reich wird weiter auseinandergehen. Diese Entwicklung steht im Widerspruch zu Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes, der die Würde des Menschen für unantastbar erklärt und Deutschland den Menschenrechten verpflichtet.

Fundamentale Demokratiewidrigkeit
Eine Verfassung kann nur durch ein Volk demokratisch legitimiert werden, wie dies auch im Grundgesetz verankert ist: «Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus» (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) und: «Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.» (Art. 146 GG). Demnach könnte nur ein «europäisches Volk» die faktische Verfassung legitimieren – ein «europäisches Volk» jedoch gibt es nicht. Ein «EU-Staat» würde also die Zustimmung der Völker Europas voraussetzen. Einzig die Bürger haben das Recht, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sie die Staatsgewalt an die EU übertragen möchten. Entgegen dem Grundgesetz wurde eine Volksabstimmung zu Lissabon vermieden, weil die Regierung nur allzugut weiss, dass die Mehrheit der Bürger gegen den Vertrag stimmen würde. Das Volk nicht zu befragen, widerspricht jedoch der Unabänderlichkeitsklausel des Artikels 79 Absatz 3 GG: «Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.» Die politischen Eliten missachten dieses Fundamentalprinzip jedoch bewusst. Sie versuchen, die Bürger irrezuführen. Durch vielfältige Manipulation der öffentlichen Meinung wollen sie ihre machtpolitischen Ziele durchsetzen. Eine Diskussion in der Öffentlichkeit und in den Parlamenten soll nicht stattfinden. Diesem Machtstreben steht das Grundgesetz als Verfassung der Menschheit des Menschen entgegen – zum Beispiel durch Artikel 1 GG «Die Würde des Menschen ist unantastbar» und Artikel 20 GG (Verfassungsgrundsätze). Diese Artikel sind zu Recht jeder Politik entzogen, um so der Würde des Menschen gerecht zu werden und um ein gutes Leben für alle in allgemeiner Freiheit auf der Grundlage der Wahrheit zu verwirklichen.

Ohne Demokratie kein Rechtsstaat
Durch die geplante undemokratische Integration der Staaten in die EU fallen die Völker in die Zeit vor der Französischen Revolution zurück. Grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates werden ruiniert. Dazu gehört vor allem die Gewaltenteilung, die den Schutz der Bürger vor Machtmissbrauch gewährleistet. Dass dieser Rechtsschutz durch den Lissabonner Vertrag weitestgehend verlorengeht, ist unverantwortbar. Insbesondere im Bereich der Wirtschaft werden die Auswirkungen noch katastrophaler sein, als sie es jetzt schon sind. Zum Beispiel entfällt in der im Lissabonner Vertrag enthaltenen EU-Grundrechte-Charta das «Recht auf Arbeit», wie es in der Menschenrechtserklärung von 1948 festgehalten ist. Ebenso das Menschenrecht «auf angemessene und befriedigende Entlohnung» der Arbeit, das dem Arbeitnehmer ermöglicht, «eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz zu sichern». Dagegen wird erstmals in der Geschichte der Grundrechte die «unternehmerische Freiheit» in der EU-Grundrechte-Charta festgeschrieben.

Nicht offen deklarierte Machtfülle der EU
Ursprünglich war vorgesehen, dass die EU nur dann tätig werden darf, wenn sie dazu ausdrücklich befugt wurde – das Prinzip der sogenannten «begrenzten Einzelermächtigung». Dieses Prinzip wird entgegen der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts durch die äusserst weitgehenden Ermächtigungen der EU missachtet. Um ihre Ziele zu erreichen, ist die EU mit dem Vertrag von Lissabon auch befugt, ohne Mitwirkung der nationalen Parlamente zu handeln. Sie ist sogar ermächtigt, EU-Steuern nach Gutdünken zu erheben. Darüber hinaus ist sie «im vereinfachten Änderungsverfahren» durch Beschluss des Europäischen Rates ermächtigt, so gut wie das gesamte Vertragswerk ganz oder teilweise zu ändern (ausser der Aussen- und Sicherheitspolitik). Der Vertrag von Lissabon wird so zum Ermächtigungsgesetz. Die EU verabschiedet sich damit endgültig von den fundamentalen Verfassungsprinzipien, die Grundlage der europäischen Kultur sind. Diese Irreführung der Menschen – mit weitreichenden und tiefgehenden Auswirkungen auf das tägliche Leben – muss aufgedeckt werden.

Entfesselter Kapitalismus erhält Verfassungsrang
Die EU ist eine Region des globalen Kapitalismus. Grundlage des Kapitalprinzips sind die fünf Grund«freiheiten» (Warenverkehrs-, Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit sowie Arbeitnehmerfreizügigkeit), die im Lissabonner Vertrag extrem ausgelegt werden. Dieses System der «offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb», das soziale Aspekte nur sehr untergeordnet berücksichtigt, wird unsere Lebensverhältnisse bestimmen. Dagegen ist in der Wirtschaftsordnung Deutschlands das Sozialstaatsprinzip verankert, wonach nicht nur Effizienzgesichtspunkte, sondern auch soziale Aspekte das Wirtschaftsleben bestimmen: Die Wirtschaft darf nur eine dienende Funktion im Gemeinwesen beanspruchen. Dagegen findet im Lissabonner Vertrag eine glatte Umkehrung dieses Prinzips statt. Die Freiheit des Wettbewerbs ist nichts als Liberalismus auf Kosten der sozialen Aspekte, welche die ausbeuterischen Verhältnisse unserer Gegenwart ermöglicht. Was heute schon den fast 8 Millionen Hartz-IV-Empfängern in Deutschland zugemutet wird, ist eine Schande. Die neoliberale Wirtschaftsverfassung des Marktes und des Wettbewerbs lässt keine effektive staatliche Beschäftigungspolitik zu und führt zur Tyrannei des entfesselten Kapitalismus.
Herkunftslandprinzip ruiniert nationale Wirtschaft
Extremes Beispiel gnadenloser Konkurrenz ist das Herkunftslandprinzip, das sich auf die inländische Wirtschaft äusserst nachteilig auswirkt. Dieses Prinzip erlaubt ausländischen Firmen, in Deutschland Arbeiten zu den Bedingungen auszuführen, die in ihrem Land gelten. Zum Beispiel kann eine polnische Firma mit polnischen und ukrainischen Arbeitern Aufträge erledigen zu Löhnen, die weit unter den deutschen Löhnen liegen. Neben den Löhnen sind auch die sonst geltenden Bedingungen des Herkunftslandes Rechtsgrundlage (u.a. Qualitätsstandards, Garantiepflichten). Der dadurch eingeleitete erbarmungslose Wettbewerb bedroht vor allem mittelständische Betriebe und zugleich auch die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland. Noch mehr Betriebe werden aufgeben müssen, aber auch die Multis sind betroffen, zum Beispiel Lebensmittelkonzerne, bei denen die Gefahr besteht, dass sie Lebensmittel mit geringerer Qualität anbieten, um mit niedrigeren Preisen einen höheren Marktanteil zu erzielen.

Grundrechte-Schutz wird geschwächt
Mit dem Vertrag von Lissabon wird die EU-Grundrechte-Charta für rechtsverbindlich erklärt. In dieser Charta ist jedoch keine Sozialpflichtigkeit des Kapitals – Eigentum soll auch dem Gemeinwohl dienen – festgehalten – ganz im Gegensatz zum deutschen Grundgesetz. Auch ein Recht auf Arbeit – gemäss Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein elementares Menschenrecht – fehlt.

EU schreibt sich Recht zum Krieg zu
Die Mitgliedstaaten verlieren weitgehend die Verteidigungshoheit durch Integration der Streitkräfte in die gemeinsame Verteidigung. Darüber hinaus verpflichtet Lissabon die Mitgliedstaaten der EU nicht nur zur Aufrüstung, sondern schreibt sich in Art. 43 Abs. 1 EUV ein Recht zum Krieg zu, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus in aller Welt und im Land selbst. Dadurch wird das im deutschen Grundgesetz im Artikel 26 Absatz 1 festgehaltene Verbot des Angriffskrieges verdrängt.

Festhalten an der Demokratie
Der einzige Schutz gegen diese intellektuell unredlichen Entscheidungsträger, die willig dem Kapital und den herrschenden Machtkonstellationen gehorchen, sind die heute geltenden demokratischen Strukturen. Leider leben wir in einem Zeitalter, in dem das Recht laufend übergangen wird. Beschönigungen, wenn nicht Lügen, sind an der Tagesordnung. So sei der Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan – nach Lesart der Regierung kein Kriegseinsatz, obwohl das Gegenteil offensichtlich ist. Solche Lügen müssen aufgedeckt werden. Ebenso das machtpolitische Vorgehen bei der Etablierung des Lissabonner Vertrages, durch den die Demokratie abgeschafft werden soll. Ganz anders die Völker Europas, denen das Recht zusteht, als souveräne Bürger in einer wahren Demokratie in Frieden und Freiheit zu leben.

Samstag, 28. März 2009

Das Unrecht des Vertrages von Lissabon

Von KARL ALBRECHT SCHACHTSCHNEIDER, 10. Februar 2009 -

Der Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007, Reformvertrag genannt, setzt die Politik der europäischen Integration fort, die mit den Römischen Verträgen 1953 und 1957 begonnen wurde und durch die Einheitliche Europäische Akte 1986, den Vertrag von Maastricht 1992, den Vertrag von Amsterdam 1997 und den Vertrag von Nizza 2001 weiterentwickelt wurde. Durch den letzten großen Beitritt von 12 Staaten vor allem im Osten und Südosten der Union 2004 und 2007 leben in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union fast 500 Millionen Menschen. Die Integrationspolitiker wollen die Union auf eine neue Vertragsgrundlage stellen, die aber weitgehend das geltende Vertragswerk, den sogenannten Besitzstand, beibehält. Nachdem der Vertrag über eine Verfassung für Europa von 2004, der Verfassungsvertrag, in Frankreich und in den Niederlanden durch Volksabstimmung gescheitert ist, versucht der Vertrag von Lissabon dieses Vertragswerk im Wesentlichen, wenn auch ohne den ambitiösen Namen Verfassung zur Geltung zu bringen. Dieser Vertrag unterscheidet weiterhin den Vertrag über die Europäische Union (EUV) von dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der den bisher geltenden Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft weiterentwickelt. Zugleich wird durch Art. 6 EUV die Grundrechtecharta der Europäischen Union, die in Nizza 2000 nur deklariert worden war und bisher keine völkerrechtliche Geltung hatte, verbindlicher Teil des Vertragswerks. Der Sache nach machen die Verträge die Verfassung der Europäischen Union aus. Hinzu kommen eine große Menge von Rechtsakten der Union, vor allem Richtlinien und Verordnungen, die fast alle Lebensbereiche ordnen, vor allem die der Wirtschaft. Das Unionsrecht, das unser Leben weitreichend und tiefgehend bestimmt, findet sich zudem in einer breiten Judikatur der Unionsgerichtsbarkeit, die sich in mehr als einem halben Jahrhundert entwickelt hat und deren amtliche Sammlung fast zwanzig Meter im Regal in Anspruch nimmt.

Deutschland hat den Vertrag von Lissabon bisher genauso wenig wie Großbritannien, Polen, Tschechien und weitere Mitgliedstaaten ratifiziert, weil erst noch dessen Verfassungsmäßigkeit von den nationalen Verfassungsgerichten entschieden werden soll. Auch in Österreich ist Verfassungsklage gegen den allerdings schon ratifizierten Vertrag eingereicht, wie in Deutschland (u.a.) von mir verfaßt. Die Iren haben den Vertrag durch Volksabstimmung abgelehnt. Damit ist der Vertrag gescheitert, aber man versucht, ihn doch so, wie er ist, oder ein wenig abgewandelt durchzusetzen.

Falls der Vertrag von Lissabon zur Geltung kommt, verabschieden sich die Völker der Union endgültig von den fundamentalen Verfassungsprinzipien, die Grundlage ihrer politischen Kultur sind. Deutschland darf nach dem Integrationsartikel des Grundgesetzes nur „zur Verwirklichung eines vereinten Europas bei der Entwicklung der Europäischen Union mitwirken, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet“ (Absatz 1 Satz 1 des Art. 23 GG). Die Mitgliedstaaten der Union sind schon jetzt, aber erst recht, wenn der Reformvertrag in Kraft tritt, keine Demokratien, keine Rechtsstaaten und keine Sozialstaaten mehr. Sie büßen den Grundrechteschutz im Wesentlichen ein. Der Föderalismus der Mitgliedstaaten, die bundesstaatlich gestaltet sind, wird geschwächt; denn die Länder werden durch Art. 4 Abs. 2 S. 1 EUV zu „regionalen Selbstverwaltungen“ herabgestuft. Dem Grundsatz der Subsidiarität wird die Wirksamkeit genommen. All die genannten Verfassungsprinzipien stehen nicht zur Disposition der Politik. Sie sind in Art. 1 GG, der die Würde des Menschen für unantastbar erklärt und Deutschland den Menschenrechten „als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ verpflichtet, und in Art. 20 GG, wonach „die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ ist (Absatz 1) und vor allem „alle Staatsgewalt vom Volkes ausgeht“, die „vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“ wird (Absatz 2), verankert. Die Grundsätze dieser Artikel und insbesondere die „Gliederung des Bundes in Länder“ entzieht Art. 79 Abs. 3 GG einer Verfassungsgesetzänderung. Sie sind, was gewichtiger ist, die Verfassung der Menschheit des Menschen und darum jeder Politik entzogen, welche Verwirklichung des guten Lebens aller in allgemeiner Freiheit auf der Grundlage der Wahrheit sein will und sein muß, wenn sie der Würde des Menschen gerecht werden will.

Die europäische Integration leidet an einem unheilbaren Demokratiedefizit. Es gibt kein Volk der Unionsbürger, das die Ausübung der Hoheitsgewalt der Union zu legitimieren vermöchte. Ein solches Unionsvolk kann nur eine Unionsverfassung begründen, der alle Unionsbürger durch Volksabstimmung zugestimmt haben. Ein solcher Schritt setzt voraus, daß zunächst die Völker der Mitgliedstaaten sich für einen solchen existentiellen Unionsstaat öffnen und ihre Staatsgewalt zugunsten der originären Staatsgewalt eines solchen Unionsvolkes einzuschränken bereit erklären. Das geht nicht ohne Volksabstimmungen in den einzelnen Mitgliedstaaten, welche die Parteienoligarchien fürchten wie der Teufel das Weihwasser. In den Verfassungen der Völker ist verankert, daß alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, in Deutschland vom deutschen Volk. Dieses Fundamentalprinzip der Demokratie dürfen die Verträge nicht unterlaufen. Sie versuchen es aber, indem etwa fingiert wird, daß im Europäischen Parlament „die Bürgerinnen und Bürger auf Unionsebene unmittelbar vertreten sind“ (Art. 10 Abs. 2 EUV). Diese Versammlung ist im Rechtssinne kein Parlament, sondern wird nur so genannt. Es hat keine demokratische Legitimationskraft, weil es nicht ein Volk mit originärer Hoheit repräsentiert, wenn jetzt auch erklärt wird, daß es aus „Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zusammengesetzt“ sei (Art. 14 Abs. 2 EUV). Die Abgeordneten werden nicht nur nach unterschiedlichem Wahlrecht, sondern vor allem nicht gleichheitlich gewählt. Mit der politischen Freiheit ist es unvereinbar, wenn das Stimmgewicht der Wähler eines Parlaments ungleich ist. Deren Stimmgewicht weicht bis zum Zwölffachen voneinander ab. Die demokratische Legitimation der Rechtsetzung der Union leisten darum im Wesentlichen die nationalen Parlamente, wie das Bundesverfassungsgericht im Maastricht-Urteil von 1993 geklärt hat. Das setzt aber voraus, daß die Parlamente die Politik der Union verantworten können, was wiederum voraussetzt, daß sie diese voraussehen können, wie das Gericht ausgesprochen hat. Davon kann angesichts der so gut wie unbegrenzten Weite der Ermächtigungen der Union keine Rede sein. Ständig überrascht diese mit Maßnahmen, die niemand für möglich gehalten hat, die jedenfalls die Bundestagsabgeordneten nicht zu verantworten gewagt hätten. So hat die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Niederlassungsfreiheit das Ende der deutschen Unternehmensmitbestimmung eingeleitet.

Das fast ausnahmslos von diesem Gerichtshof um der Grund- oder Marktfreiheiten (Warenverkehrs-, Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit sowie Arbeitnehmerfreizügigkeit) willen durchgesetzte Herkunftslandsprinzip, das nirgends in den Verträgen steht, aber mit einem Vertrauensprinzip begründet wird, das zur Anerkennung der Rechtsordnungen, der jeweils anderen Mitgliedstaaten, etwa deren Arbeits-, Lebensmittel- und Gesellschaftsrechts, verpflichte, führt dazu, daß in jedem Mitgliedstaat 27 Rechtsordnungen gelten, von denen nur eine, die des Bestimmungslandes, demokratisch von dem betroffenen Volk legitimiert ist.

Demokratisch wäre die Rechtsetzung der Union, wenn den Rechtssätzen alle Parlamente der Mitgliedstaaten zustimmen müßten. Das würde die Integrationsentwicklung nicht beschleunigen, aber der allgemeinen Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit der Menschen dienen. Man muß von den Parlamentariern erwarten können, daß sie zu einer Politik der praktischen Vernunft fähig sind und nicht lediglich Interessen bedienen. Eine Politik der praktischen Vernunft ist Erkenntnis von Wahrheit und Richtigkeit, die auch unions­weit Politik ermöglicht, zumal das Subsidiaritätsprinzip gebietet, daß sich die Union nur mit den Politiken befaßt, die gemeinschaftlich verwirklicht werden müssen, etwa gemeinsame Grundsätze der Handelspolitik und der Wettbewerbspolitik oder auch eine gemeinsame Verteidigungspolitik. Die Union wirkt aber in alle Lebensbereiche hinein, auch in die Hochschulpolitik, ja die Schulpolitik und die Familienpolitik.

Nur die strikte Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes vermag eine gemeinschaftliche Ausübung der Staatsgewalt der Mitgliedstaaten durch die Union, vorausgesetzt diese wird demokratisch gestaltet, zu rechtfertigen, wenn Europa europäisch bleiben soll, d.h. die nationale Identität der Völker geachtet wird, wie das Art. 4 Abs. 2 S. 1 EUV zusagt. Das Subsidiaritätsprinzip verantworten aber nach dem Vertrag von Lissabon ausschließlich Unionsorgane, letztlich der Gerichtshof. Ein Drittel der nationalen Parlamente kann ein mehr als klägliches Vorwarnsystem in Gang setzten, welches die Kommission nicht verpflichtet, den Rechtsakt zurückzuziehen. Wenn es um den Raum von Freiheit, Sicherheit und Recht, also um Grenz-, Zuwanderungs-, Polizei- und Justizpolitik geht, genügt ein Viertel der Parlamente. Die Subsidiarität muß jedoch rechtens jeder Mitgliedstaat selbst beurteilen, jedenfalls Deutschland nach Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG. Dem zuwider haben Bundestag und Bundesrat eine Ergänzung des Art. 23 GG durch einen Absatz 1 a beschlossen, wonach nur diese beiden Organe wegen der Subsidiaritätsfrage den Gerichtshof der Union anrufen können, auch nur in einer Frist von zwei Monaten. Das entzieht nicht nur dem Bundesverfassungsgericht die Subsidiaritätsverantwortung, sondern schließt es aus, die Subsidiarität gegen die Kompetenzausübung der Union in anderen Verfahren zur Geltung zu bringen, obwohl nach dem Maastricht-Urteil kompetenz- und damit auch subsidiaritätswidrige Rechtsetzungsakte der Union in Deutschland keine Wirkung entfalten dürfen. Kein Bürger kann sich nach dieser Änderung des Grundgesetzes noch auf das Subsidiaritätsprinzip berufen und keine Behörde und kein Gericht kann es mehr geltend machen. Das ist eine unfaßbare Verletzung des demokratischen Prinzips.

Darüber hinaus ruiniert die europäische Integration die seit der Aufklärung als unverzichtbar gelehrten und weithin gelebten Prinzipien des Rechtsstaates, namentlich die Gewaltenteilung und, schlimmer noch, den Rechtsschutz. Die Rechtsetzung der Union ist durchgehend exekutivistisch und nicht im freiheitlichen Sinne parlamentarisch. Ohne Demokratie gibt es keinen Rechtsstaat. Der Rechtsschutz ist weitestgehend, jedenfalls der Schutz der großen Prinzipien des Rechts, vor allem der Menschen- und Grundrechte, in die Hand der Unionsgerichtsbarkeit gelangt. Diese aber ist durch nichts demokratisch legitimiert und damit zur Rechtsprechung im Namen eines Volkes oder der Völker nicht fähig. Die Rechtsprechung in Grundsatzfragen bedarf der starken demokratischen Legitimation. Jeder Mitgliedstaat stellt einen der 27 Richter des Gerichtshofs und des Gerichts der Union, die im gegenseitigen Einvernehmen der Regierungen für sechs Jahre ernannt werden, ausgerechnet von denen, die das Recht am meisten gefährden. Wirklich unabhängig sind solche Richter nicht. In diesen Gerichten judizieren meist fremde Richter über das Recht von Völkern, das sie nicht kennen, dessen Sprache sie nicht sprechen und von dem diese nicht gewählt sind, geschweige denn, daß die Völker die Judikate der Richter zu verstehen vermögen. Der Gerichtshof der Union hat in einem halben Jahrhundert nicht ein einziges Mal einen von den unzählbaren Rechtsetzungsakten der Union als grundrechtswidrig zu erkennen vermocht. Der Grundrechtsschutz ist durch die europäische Integration weitestgehend verloren, jedenfalls im Bereich der Wirtschaft.

Mit der Demokratie ist auch der Sozialstaat ruiniert. Der Motor der sozialen Entwicklung ist nun einmal das demokratische Wahlverfahren. Dieses ist in der Unionspolitik so gut wie wirkungslos. Die verheerenden sozialen Entwicklungen sind tagtäglich zu beobachten. Sie werden allerorts beklagt, ohne daß die wirklichen Ursachen benannt werden. Weil die Union zur Sozialpolitik, die gesetzgeberisch gestaltet werden muß, trotz hinreichender Befugnisse wegen der Mehrheitsverhältnisse nicht fähig ist, entfaltet sich das Kapitalprinzip, gestützt durch die Deregulierungswirkung der Grundfreiheiten, die der Europäische Gerichtshof geradezu ins Extreme getrieben hat. Die kraft des Unionsrechts weltweite Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 63 Abs. 1 AEUV ist das wirklich die Lebensverhältnisse in der Union bewegende Prinzip, das zu dem Verfall der Sozialstaaten geführt hat. Deutschland hätte die Finanzmarktkrise ohne die Kapitalverkehrsfreiheit abwehren können. Die Unionspolitik hat sich weit von den sozialen Grundrechten entfernt, die in den großen Menschenrechtserklärungen verankert sind, vor allem gänzlich von dem Recht auf Arbeit des Artikel 23 Absatz 1, aber auch schmerzlich von dem Recht auf Eigentum des Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Auch das Menschenrecht des Artikel 23 Absatz 3 „auf angemessene und befriedigende Entlohnung“ der Arbeit wird millionenfach mißachtet; denn es gibt ein Recht auf Entgelt, das es dem Arbeitnehmer und seiner Familie ermöglicht, „eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz zu sichern“. Heute müssen meist zwei Menschen, Mann und Frau, arbeiten, um das Leben einer Familie mehr oder weniger kärglich zu fristen, zumal wenn die Familie mehrere Kinder hat. Das menschenrechtliche Familienprinzip ist entwertet.

Die Europäische Union ist eine Region des globalen Kapitalismus. Die Welthandelsordnung, die keinerlei soziale Aspekte berücksichtigt, ist das wirkliche Grundgesetz unserer Lebensverhältnisse. Die Wirtschaftsverfassung Deutschlands ist wegen des Verfassungsrangs des Sozialprinzips die marktliche Sozialwirtschaft. Nicht nur Effizienzgesichtspunkte, sondern auch die Wirtschaftsgrundrechte rechtfertigen die Marktlichkeit der Wirtschaftsordnung. Diese aber muß sich dem Sozialprinzip fügen. Die Wirtschaft, vor allem das Kapital, darf nur eine dienende Funktion im Gemeinwesen beanspruchen. Von dieser Wirtschaftsverfassung hat sich Deutschland durch die Integration in die Europäische Union zugunsten einer „offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ (Art. 119 u.ö. AEUV) verabschiedet. Die Freiheit des Wettbewerbs ist nichts als Liberalismus ohne soziale Aspekte, der die ausbeuterischen Verhältnisse unserer Gegenwart ermöglicht. Der globale Wirtschaftskrieg ist mangels wettbewerbsgemäßer Chancengleichheit rechtlos.

Die Grundrechtecharta schwächt den Grundrechteschutz ungemein. Sie verlagert diesen weitestgehend, nämlich in allen Unionssachen, auf die Gerichtsbarkeit der Union. Diese ist weder demokratisch legitimiert noch gar strukturell zum Grundrechteschutz befähigt. Ihre Judikate sind meist Apologie der Politik der Kommission und des Rates. Die Integrationsinteressen der Union jedoch setzt der Gerichtshof gegen die Mitgliedstaaten strikt durch. Er versteht sich als Motor der Integration. Die in der Grundrechtecharta vorgezeichnete Dogmatik wird die Grundrechte wie in der Weimarer Zeit der Gesetzgebung, jetzt den Maßnahmen der Union, unterwerfen und nicht etwa umgekehrt, wie nach dem Grundgesetz, die Gesetzgebung in die Schranken der Grundrechte weisen.

Mit dem Vertrag von Lissabon wird die Union endgültig ein Bundesstaat. Die Aufgaben und Befugnisse der Union gehen längst weiter als etwa die des Bundes gegenüber den Ländern in Deutschland. Man bestreitet die Bundesstaatlichkeit der Union, weil sie nach dem Grundgesetz und nach den Verfassungsgesetzen anderer Mitgliedstaaten kein Bundesstaat sein dürfe. Das hängt freilich von dem Begriff des Bundesstaates ab. Die Union wird ein echter Bundesstaat, weil sie auf Vertrag beruht, nicht ein unechter Bundesstaat wie Deutschland und Österreich, die durch Verfassungsgesetze begründet sind. Ein Bundesstaat, der wie die Union über Aufgaben und Befugnisse existentieller Staatlichkeit verfügt, muß demokratisch legitimiert sein. Diese originäre Legitimation könnte, wie gesagt, nur ein europäisches Unionsvolk geben. Der Unionsstaat verfügt spätestens mit dem Vertrag von Lissabon auch über weitreichende bundesstaatstypische Kompetenz-Kompetenzen. Er kann nicht nur seine Befugnisse im Interesse der Zielverwirklichung ohne Mitwirkung der nationalen Parlamente erweitern (Art. 352 AEUV) und wird nicht nur ermächtigt, Unionssteuern zu erheben (Art. 311 AEUV), sondern maßt sich im „vereinfachten Änderungsverfahren“ des Art. 48 Abs. 6 EUV die Ermächtigung an, so gut wie das gesamte Vertragswerk ganz oder zum Teil (außer der Außen- und Sicherheitspolitik) durch Beschluß des Europäischen Rates zu ändern. Dem müssen die nationalen Parlamente nur zustimmen, wenn das in ihren Verfassungsgesetzen steht. In Deutschland und Österreich ist das jedenfalls nicht der Fall. Bundestag und Bundesrat wie der Nationalrat können nur Stellungnahmen abgeben, die berücksichtigt werden können und sollen, aber nicht beachtet zu werden pflegen. Die Ermächtigung zum vereinfachten Änderungsverfahren ist nichts anderes als eine Diktaturverfassung.

Der Vertrag von Lissabon verpflichtet die Mitgliedstaaten der Union nicht nur zur Aufrüstung (Art. 42 Abs. 3 Unterabs. 2 EUV), sondern schreibt sich in Art. 43 Abs. 1 EUV ein Recht zum Kiege zu, das ius ad bellum, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus in aller Welt. Das verdrängt das Verbot des Angriffskrieges des Art. 26 Abs. 1 GG. Dazu paßt es, daß für den Fall des Krieges oder drohender Kriegsgefahr entgegen dem Grundrecht auf Leben nach den näheren Regelungen der Grundrechtecharta die Todesstrafe eingeführt werden darf, auch durch Beschlüsse des Rates über die allgemeinen Durchführungsbestimmungen von Missionen (Art. 43 Abs. 2 S. 1 EUV).

Die Verfassung der Europäischen Union muß neu geschrieben werden – aber ganz anders, nämlich so, dass wir in einem europäischen Europa leben können, in einem Europa der Freiheit und des Rechts, der Demokratien und der Sozialstaaten, in Republiken, nicht in einer Diktatur der Industrien, Banken und ihren einem machtvollen Lobbying ausgesetzten Bürokratien. Das vereinte Europa kann rechtens nur eine Republik von Republiken sein, ein „Föderalismus freier Staaten“, wie in Kant in seiner wegweisenden Schrift „Zum ewigen Frieden“ entworfen hat.

Dieser Artikel erschien zuerst in Heft 1/2009 "Hintergrund - Das Nachrichtenmagazin".

Der Autor:
Prof. Dr. iur. Schachtschneider ist Professor emer. für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Als Staatsrechtler vertritt Schachtschneider eine von Kants Freiheitslehre und den Ideen der europäischen Aufklärung ausgehende Freiheits-, Rechts- und Staatslehre. Er hat eine Reihe von Verfassungsbeschwerden eingereicht, so auch gegen den EU-Reformvertrag.