Bisher war Markus Somm bekannt als Chefredaktor, welcher pointierte Kommentare zum aktuellen Zeitgeschehen abgibt. Mit seinem Kommentar zur angeblichen Atombombe der Iraner, hat er allerdings den Bogen massiv überspannt. Dass ein schweizerischer Chefredaktor derart undifferenziert die jüdische Kriegspropaganda übernimmt und indirekt zum Krieg gegen den Iran aufruft, ist nahezu unglaublich. Dank dem hetzerischen Somm-Kommentar wird immerhin ersichtlich, wer die anonymen Geldgeber sind, die hinter der Basler Zeitung stehen. Hier der Original-Wortlaut:
Die gefährlichsten Mullahs der Welt
Von Markus Somm.
Iran steht kurz davor, eine Atombombe zu bauen. Darf man angreifen?
Ein Kommentar.
Vor rund zehn Tagen hat die Internationale Atomenergieagentur IAEA in Wien einen Bericht zum Stand der Atombombe in Iran veröffentlicht. Obschon auch diese Experten der UNO falsch liegen können, sind ihrer Meinung nach die Hinweise eindeutig: Wenn nichts dazwischenkommt, dürfte Iran bald eine Atombombe besitzen. Man spekuliert nicht mehr darüber, ob – offen ist allein die Frage, wann? In zwei Jahren, in einem Jahr? Iran, ein altes, hochzivilisiertes Land, das aber von religiösen Fanatikern beherrscht wird: Das Regime könnte sich in eine der gefährlichsten Mächte der Welt verwandeln – und wir können hinterher nur noch sagen, dabei gewesen zu sein.
War Irans Regime bis jetzt vor allem für die eigenen Bürger ein Albtraum, müssen sich bald nicht nur dessen Nachbarn in Acht nehmen, sondern der Westen insgesamt. Am meisten zu befürchten hat Israel, die einzige stabile Demokratie westlichen Zuschnitts im Nahen Osten, dieser Wüste der Diktaturen, Revolutionen, der Spinner und Despoten, der Bürgerkriege und des Terrors.
Es kann daher nicht überraschen, dass Israel darüber nachdenkt, das iranische Atomwaffen-programm endgültig zu stoppen. Schon der Computerwurm Stuxnet, der das iranische Atomprogramm 2010 empfindlich störte, die Ermordung führender iranischer Atomwissenschaftler und auch die Explosion der Raketenbasis unweit von Teheran sind vermutlich das Werk des israelischen Geheimdiensts. Doch die Zeit läuft Israel davon, weil die Iraner alles tun, um ihr Projekt militärisch besser zu schützen.
Interkulturelles Kopftuchtragen
Manche Beobachter, besonders in Westeuropa, argwöhnen, die Regierung des Judenstaats schüre die Angst vor Iran periodisch, um von innenpolitischen Schwierigkeiten abzulenken. Wenn dem so wäre, wo ist das Argument? Es ändert nichts am Befund der IAEA. Es ändert nichts an der Tatsache, dass sich der Westen (nicht bloss Israel) seit Jahren bemüht, die Iraner vom Bau der Bombe abzubringen. Dass der gesamte Westen auf diese Weise eigene Probleme unterschlagen möchte: Glaubt das irgendjemand im Ernst?
Wer ehrlich ist, weiss, dass der Westen nur zwei Optionen hat: Entweder man findet sich damit ab, dass Iran eine Atommacht wird – oder man zerstört mit militärischen Mitteln das Atomprojekt, solange man noch kann. Sanktionen, Diplomatie, gutes Zureden, interkultureller Dialog, gemeinsames Tragen des Kopftuchs: Das alles hat bisher nicht zum Ziel geführt. Dass das Regime, das seit geraumer Zeit die halbe Welt an der Nase herumgeführt hat, plötzlich einlenkt, ist unwahrscheinlich. Es bleiben bloss noch wenige Jahre, vielleicht Monate. Welche Option ist besser?
Ein Militärschlag birgt unkalkulierbare Risiken: Iran dürfte sich wehren. Vielleicht lösen die Bomben einen Flächenbrand aus, der sich kaum eindämmen lässt; es kommt zu einem Krieg im Nahen Osten. Sicher gerät Israel in akute Gefahr, womöglich wird Iran Terroristen nach Europa und Amerika entsenden. Skeptiker einer militärischen Lösung erinnern daran, dass ein autoritäres Regime, das angegriffen wird, meistens grössere Brutalität entwickelt. Nach einer Attacke könnte das Regime unbesiegbar werden, weil jeder, der die Mullahs kritisiert, dann leicht als Landesverräter verfolgt werden kann. Andere weisen auf die Möglichkeit hin, dass das Mullah-Regime irgendwann stürzt. Käme in Iran erst eine säkulare, demokratisch gewählte Regierung an die Macht, würde sich das Problem der Atombombe von selbst erledigen. Einem solchen Iran müsste man die Bombe nicht entwinden. Indien bedroht uns schliesslich auch nicht.
Schwaches Hoffen auf die USA
Können wir demnach warten – und alles wird gut? Nein. Dem Westen bleibt nichts anderes übrig, als so rasch wie möglich Irans Atomanlagen unschädlich zu machen. Am besten wäre es, die Nato würde diese Aufgabe erledigen, doch ist das unrealistisch. Noch hoffe ich auf die Amerikaner, doch beim Gedanken an den führungsschwachen Präsidenten der USA verlässt mich die Zuversicht. Barack Obama, dem eine solche Aktion die Wiederwahl sichern könnte, wird kaum den Mut dazu aufbringen. Er zählt zur Kategorie der politischen Gesundbeter. Iran hat das längst erkannt.
Also kommt es allein auf Israel an. Da der Judenstaat wie kein anderes Land von einem atomaren Iran bedroht wäre, gehe ich davon aus, dass die israelischen Streitkräfte bald einen solchen Angriff wagen. Alles andere wäre erstaunlich. Alles andere wäre falsch. Israel kann nicht zulassen, dass ein Regime, das wiederholt angekündigt hat, den Judenstaat vernichten zu wollen, sich mit einer Atombombe ausrüstet. Denn das würde die beste Überlebensgarantie, die Israel hat: die eigene Atombombe, wirkungslos machen.
Dicke Haut
Schlägt Israel zu, wird es weltweit verurteilt werden. Zum Glück lassen sich die Israelis, die sich inzwischen an jede Spielart des internationalen Protests gewöhnt haben, davon nicht beeindrucken. Zum Glück, weil nicht nur wir in Europa froh darüber sein müssten, dass die Israelis diese undankbare, tödliche Aufgabe im Iran ausführen, sondern insgeheim würden auch die meisten anderen Regimes der Region dankbar sein. Selbstverständlich wird das niemand offen zugeben.
Warum ist ein atomarer Iran ein Problem? Wenn Teheran die Bombe besitzt, wird es nicht dabei bleiben, sondern Saudiarabien, der Erzrivale, wird alles daran setzen, nachzuziehen, ebenso die Türken, die seit Jahrhunderten mit den Iranern im Streit liegen, als sich diese noch Perser nannten. Denkbar ist auch, dass Ägypten, dessen Zukunft ohnehin unberechenbar ist, dann eine Bombe baut. Mit anderen Worten, in wenigen Jahren dürfte der Nahe Osten, die explosivste Gegend der Welt, vor Atomwaffen starren.
Wer will das verantworten? Iran muss um jeden Preis daran gehindert werden, eine Atombombe zu entwickeln.
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Freitag, 25. November 2011
Donnerstag, 15. April 2010
Integration in Basel-Stadt
«Niedriger als ein Tier»
Ein Imam hetzt in Basel gegen Ungläubige. Die Stadt und ihre Integrationschefin reagieren höchst seltsam.
Von Daniel Glaus
Basler Innenstadt, 4. Dezember 2009, «Schweigemarsch» nach der Annahme des Minarettverbots: Karin Bauer, Journalistin des Schweizer Fernsehens (SF), befragt muslimische Demonstrantinnen zu Kopftuch und Integration. Ein älterer Migrant erklärt, weshalb seine Frau nach vierzig Jahren in der Schweiz kaum Deutsch spricht. Plötzlich drängt sich Lilo Roost Vischer zwischen das Paar und vor die Kamera: «Was filmen Sie? Entschuldigung! Ich bin von der Integration Basel, ich frage offiziell, ich frage als Begleiterin: Für was machen Sie einen Sprachtest?» Die Stimme der Ethnologin und Religionswissenschaftlerin droht zu überschlagen. Roost Vischer schwankt zwischen süffisantem Lächeln und aggressivem Blick. Sie drängt die SF-Reporterin ab, diese sagt, das sei Zensur. Was Roost Vischer einfällt, ist wirr: «Ja, das ist . . . Ja hören Sie, das ist Tabu-Brüchlein Numero eins.» Schnitt.
Karin Bauers Dokumentar-Film «Hinter dem Schleier» entlarvte weit mehr als das Verhalten der Lilo Roost Vischer: Islamische Hassprediger gibt es – ausgerechnet in Basel. Und das Vorgehen der Integrationsfrau ist symptomatisch dafür, wie eine Maschinerie aus Behörden, Politik und Medien offensichtliche Probleme unter den Teppich kehren will.
Bauers Film belegt die Predigt des Imams Ridha Ammari aus Tunesien in der Basler Arrahma-Moschee: «Ohne die Botschaft Mohammeds [. . .] ist die ganze Menschheit auf dem Irrweg. Sie ist niedriger als ein Tier. Ja doch, meine Glaubensbrüder, niedriger als ein Tier. Weil: Ein Tier anerkennt Allah und dient ihm.» Auch in einer Genfer und einer Bieler Moschee stiess Bauer auf extremistische Predigten. Doch nur in Basel waren die Reaktionen derart absurd.
Georg Kreis, Präsident der Eidgenössischen Antirassismuskommission, liess dem lokalen Newsportal Onlinereports.ch ausrichten, er wolle sich «in diesem Fall an der von Fernsehen und SVP betriebenen Medienaufmerksamkeit nicht beteiligen». Tags darauf konnte er der Aufmerksamkeit nicht widerstehen und dozierte, «dass ‹Andersgläubige› oder der ‹Mensch› keine rechtliche Schutzkategorie» sei. Das SF habe nur «die anstössigen Passagen herausgepickt». Die Muslime stünden «einmal mehr» unter «Generalverdacht».
Die Basler Zeitung titelte: «Die ‹Hasspredigt› zerfällt». Im Interview durfte Imam Ammari, als «R. A.» verschleiert, sagen, wie traurig er sei und dass er «Toleranz, Integration und ein friedliches Leben» predige. Das SF habe unsauber recherchiert, implizierte die Baz. «DOK»-Chef Christoph Müller sagte: «Die Aussage des Imams ist beweisbar und verlässlich.» Bauer konnte das der Weltwoche belegen.
Die meisten Basler waren beruhigt, als Regierungspräsident Guy Morin (Grüne) den Imam der Arrahma-Moschee empfing und ihn an «seine Vorbildfunktion erinnerte». Die Abschrift der Predigt enthalte diskriminierende Äusserungen, sagt Morin der Weltwoche. Die Stadt müsse den «interreligiösen Dialog verstärken», um solchen Predigten vorzubeugen. Und Basel werde eine Selbstkontrolle in den Moscheen verlangen. Aber auch in anderen fundamentalistischen Gemeinschaften werde so gepredigt, relativierte Morin.
Auf Druck der SVP und der Liberalen musste sich Morin gestern im Grossen Rat äussern. Zur Rolle von Roost Vischer sagt Morin, ihr Vorgehen sei «ungeschickt» gewesen. Aber sie habe Konfrontationen verhindern wollen – was nicht unbedingt von der Friedfertigkeit aller Basler Muslime zeugt.
Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 15/10
Ein Imam hetzt in Basel gegen Ungläubige. Die Stadt und ihre Integrationschefin reagieren höchst seltsam.
Von Daniel Glaus
Basler Innenstadt, 4. Dezember 2009, «Schweigemarsch» nach der Annahme des Minarettverbots: Karin Bauer, Journalistin des Schweizer Fernsehens (SF), befragt muslimische Demonstrantinnen zu Kopftuch und Integration. Ein älterer Migrant erklärt, weshalb seine Frau nach vierzig Jahren in der Schweiz kaum Deutsch spricht. Plötzlich drängt sich Lilo Roost Vischer zwischen das Paar und vor die Kamera: «Was filmen Sie? Entschuldigung! Ich bin von der Integration Basel, ich frage offiziell, ich frage als Begleiterin: Für was machen Sie einen Sprachtest?» Die Stimme der Ethnologin und Religionswissenschaftlerin droht zu überschlagen. Roost Vischer schwankt zwischen süffisantem Lächeln und aggressivem Blick. Sie drängt die SF-Reporterin ab, diese sagt, das sei Zensur. Was Roost Vischer einfällt, ist wirr: «Ja, das ist . . . Ja hören Sie, das ist Tabu-Brüchlein Numero eins.» Schnitt.
Karin Bauers Dokumentar-Film «Hinter dem Schleier» entlarvte weit mehr als das Verhalten der Lilo Roost Vischer: Islamische Hassprediger gibt es – ausgerechnet in Basel. Und das Vorgehen der Integrationsfrau ist symptomatisch dafür, wie eine Maschinerie aus Behörden, Politik und Medien offensichtliche Probleme unter den Teppich kehren will.
Bauers Film belegt die Predigt des Imams Ridha Ammari aus Tunesien in der Basler Arrahma-Moschee: «Ohne die Botschaft Mohammeds [. . .] ist die ganze Menschheit auf dem Irrweg. Sie ist niedriger als ein Tier. Ja doch, meine Glaubensbrüder, niedriger als ein Tier. Weil: Ein Tier anerkennt Allah und dient ihm.» Auch in einer Genfer und einer Bieler Moschee stiess Bauer auf extremistische Predigten. Doch nur in Basel waren die Reaktionen derart absurd.
Georg Kreis, Präsident der Eidgenössischen Antirassismuskommission, liess dem lokalen Newsportal Onlinereports.ch ausrichten, er wolle sich «in diesem Fall an der von Fernsehen und SVP betriebenen Medienaufmerksamkeit nicht beteiligen». Tags darauf konnte er der Aufmerksamkeit nicht widerstehen und dozierte, «dass ‹Andersgläubige› oder der ‹Mensch› keine rechtliche Schutzkategorie» sei. Das SF habe nur «die anstössigen Passagen herausgepickt». Die Muslime stünden «einmal mehr» unter «Generalverdacht».
Die Basler Zeitung titelte: «Die ‹Hasspredigt› zerfällt». Im Interview durfte Imam Ammari, als «R. A.» verschleiert, sagen, wie traurig er sei und dass er «Toleranz, Integration und ein friedliches Leben» predige. Das SF habe unsauber recherchiert, implizierte die Baz. «DOK»-Chef Christoph Müller sagte: «Die Aussage des Imams ist beweisbar und verlässlich.» Bauer konnte das der Weltwoche belegen.
Die meisten Basler waren beruhigt, als Regierungspräsident Guy Morin (Grüne) den Imam der Arrahma-Moschee empfing und ihn an «seine Vorbildfunktion erinnerte». Die Abschrift der Predigt enthalte diskriminierende Äusserungen, sagt Morin der Weltwoche. Die Stadt müsse den «interreligiösen Dialog verstärken», um solchen Predigten vorzubeugen. Und Basel werde eine Selbstkontrolle in den Moscheen verlangen. Aber auch in anderen fundamentalistischen Gemeinschaften werde so gepredigt, relativierte Morin.
Auf Druck der SVP und der Liberalen musste sich Morin gestern im Grossen Rat äussern. Zur Rolle von Roost Vischer sagt Morin, ihr Vorgehen sei «ungeschickt» gewesen. Aber sie habe Konfrontationen verhindern wollen – was nicht unbedingt von der Friedfertigkeit aller Basler Muslime zeugt.
Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 15/10
Freitag, 21. August 2009
Die Totalisierung der Basler Zeitung
"Die Schlinge für Freie Journalisten wird immer enger"
Von Peter Knechtli
Aufregung unter den Freien Mitarbeitenden der "Basler Zeitung": Die Redaktion verlangt von ihnen die integrale Abtretung der Nutzungsrechte und kürzt gleichzeitig weiter an den Honoraren. Die Berufsverbände sprechen von einer "dramatischen Lage".
Wenn Freie Journalisten oder Fotografen einen Bericht oder ein Bild an eine Redaktion verkaufen, treten sie nach langjähriger Branchenüblichkeit nur das Rechte für die Erstnutzung an die Zeitung ab. Inhaber der Verwertungsrechte bleibt weiterhin der Urheber des Berichts oder des Bildes: Er darf über die weitere Verwendung und Nutzung seiner Werke unernehmerisch frei entscheiden. Mit diesem Status wird es jetzt vorbei sein, wenn der Plan der "Basler Zeitung" Tatsache wird. Die Freien BaZ-Mitarbeiter sehen sich seit wenigen Tagen mit einem von Chefredaktor Matthias Geering und der Personalchefin Claudia Wahlen unterschriebenen Brief konfrontiert, der OnlineReports vorliegt und der die Adressaten in Schrecken versetzte. Die Zeitung, so wurde im Schreiben verkündet, habe die Nutzungs- und Urheberrechte "neu geregelt" – ohne dies mit den Adressaten auszuhandeln. Kern der "Neuregelung": Die Freien Berufsjournalisten sollen sämtliche Verwertungsrechte an die BaZ abtreten.
"Basler Zeitung" sucht die "Anbieterposition"
In seiner Begründung schreibt Geering, künftig seien Kooperationen mit andern Zeitungstiteln "unumgänglich", um die Zukunft der BaZ "als abonnierte regionale Komplettzeitung auch unter anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Bedigungen sichern zu können". Voraussetzung dafür sei "eine Regelung der Nutzungs- und Urheberrechte". Dabei sei es "wichtig, möglichst oft in der Anbieterposition zu sein". Geering weiter: "Damit wir unsere Inhalte anderen Medienunternehmen anbieten können, brauchen wir die entsprechenden Nutzungsrechte. Wenn wir diese nicht haben, so bleibt uns nur die Abnehmerrolle mit allen Konsequenzen für alle Mitarbeiter." Die "Anpassung" der Nutzungs- und Urheberrechte an die "neuen Umstände" bedeuten für die Freien Mitarbeitenden einen fundamentalen Einschnitt in ihre ohne schon kaum mehr vorhandene unternehmerische Freiheit: Ihnen unterbreitete der BaZ-Chef eine Vereinbarung, in der sie "sämtliche Nutzungsrechte inklusive Vergütungsansprüchen an Werken" der "Basler Zeitung Medien" als Arbeitgeberin übertragen. Das heisst: Die BaZ kann unter diesen Bedingungen Texte, Fotos, Ton- und Filmbeiträge ganz nach Belieben gruppenintern weitervermarkten, sie aber insbesondere auch in Systeme zum Text- und Bildaustausch mit andern Zeitungen einspeisen.
Austausch ist bereits Realität
Dieser Austausch ist keine Fiktion mehr, sondern bereits Realität: Die "Basler Zeitung" ging eine überraschende Kooperation mit der "Mittelland-Zeitung" aus dem Badener Verlagshaus "AZ Medien" ein. Danach stellte die BaZ der in Baden erscheinenden Zeitung ihre Texte aus dem Kulturteil, die Auto-Seite und die Texte des Berliner Korrespondenten zur Verfügung. Im Gegenzug kann die BaZ Inland-Artikel der "Mittelland-Zeitung" übernehmen können. Ein solcher Austausch ist auf Dauer nur möglich, wenn die BaZ – aber auch die "Mittelland-Zeitung" – als Auftraggeberin über die nötigen umfassenden Verwertungs-Rechte verfügt. Ob die Freien Journalisten und Fotografen die Vereinbarung zur Abtretung der Rechte scharenweise unterschreiben, ist aber noch nicht sicher. Eine Unterschrift über die Nutzungs-Abtretung würde bedeuten, dass "man den Beruf des Journalisten schon bald auf die Liste der ausgestorbenen Berufsgattungen setzen" könne, beklagt sich einer.
Geering: "Freie sind immer noch frei"
Die Abtretung der Verwertungsrechte zahlt sich für die Freien Mitarbeiten nicht in barer Münze aus – im Gegenteil: Nachdem die BaZ schon generell die Freien-Honorare gekürzt hatte, fällt jetzt auch noch die Pauschale von fünf Prozent für Beiträge weg, die neben der Printausgabe auch im Internet publiziert werden. Da Zusatzhonorar wird nur noch gewährt, wenn der Beitrag tatsächlich auch online publiziert wird. Dies wird indes immer weniger der Fall sein, weil die BaZ "nur noch äusserst selektiv" Texte der Printausgabe ins Internet stellt, wie es im Brief an die Freien weiter heisst. BaZ-Chefredaktor Matthias Geering sieht die Nutzungs-Kontroverse gar nicht dramatisch. Zwar räumt er ein, dass Freie Journalisten durch den möglichen Textaustausch mit der Aargauer Zeitung einen potenziellen Abnehmer-Titel verlieren. Doch macht er geltend, dass die Freien Mitarbeiter mit ihren Texten, Bildern oder Filmen "auch in Zukunft immer noch machen können, was sie wollen". Geering erhob den Nutzungsanspruch nach eigenem Bekunden nur aus einem Grund: "Ich will nicht wegen jeden zehn Zeilen fragen müssen, ob wir den Text weiter verkaufen dürfen."
Ausnahme Ausland-Korrespondenten
Nach Meinung des BaZ-Chefredaktors betrifft die geplante Regelung "nur einen Bruchteil" der Freien Medienschaffenden ("von 1'000 keine 40"), weil "die grosse Masse nur für eine Zeitung arbeitet". Eine Ausnahme bildeten die Auslandkorrespondenten, bei denen die Mehrfachverwertung ihrer Texte existenzieller Teil ihres Geschäftsmodells seien. Geering: "Mit ihnen wird man reden müssen."Laut dem BaZ-Chef sind derzeit keine Kooperationen mit weiteren Titeln in der Pipeline. Allerdings sei mit der Badener Medienhaus vereinbart worden, dass Texte aus der BaZ "in der ganzen 'Mittelland-Zeitung' erscheinen". Das heisst: Die BaZ-Texte werden auch in der "Basellandschaftlichen Zeitung" zu finden sein. Auf die Frage nach den bisherigen Reaktionen der Freien Journalisten konnte Geering noch keine klare Antwort geben: "Die haben den Brief erst vor wenigen Tagen erhalten.
"Berufsverbände: "Bedrohliche Entwicklung"
Schon mehrfach Reaktionen empörter Mitglieder erhalten haben die Journalistenverbände "Impressum" und "Comedia". Der Juristin Beatrice Gurzeler, Rechtsberaterin bei "Impressum", ist die Stimmungslage zweifelsfrei anzuhören. "Verheerend" sei die Entwicklung, die die "Basler Zeitung" mit ihrem freischaffenden Personal vorantreibe, und die schon andere Verlage angeschoben hätten. "Höchst problematisch" seien drei Verschlechterungen:
Von Peter Knechtli
Aufregung unter den Freien Mitarbeitenden der "Basler Zeitung": Die Redaktion verlangt von ihnen die integrale Abtretung der Nutzungsrechte und kürzt gleichzeitig weiter an den Honoraren. Die Berufsverbände sprechen von einer "dramatischen Lage".
Wenn Freie Journalisten oder Fotografen einen Bericht oder ein Bild an eine Redaktion verkaufen, treten sie nach langjähriger Branchenüblichkeit nur das Rechte für die Erstnutzung an die Zeitung ab. Inhaber der Verwertungsrechte bleibt weiterhin der Urheber des Berichts oder des Bildes: Er darf über die weitere Verwendung und Nutzung seiner Werke unernehmerisch frei entscheiden. Mit diesem Status wird es jetzt vorbei sein, wenn der Plan der "Basler Zeitung" Tatsache wird. Die Freien BaZ-Mitarbeiter sehen sich seit wenigen Tagen mit einem von Chefredaktor Matthias Geering und der Personalchefin Claudia Wahlen unterschriebenen Brief konfrontiert, der OnlineReports vorliegt und der die Adressaten in Schrecken versetzte. Die Zeitung, so wurde im Schreiben verkündet, habe die Nutzungs- und Urheberrechte "neu geregelt" – ohne dies mit den Adressaten auszuhandeln. Kern der "Neuregelung": Die Freien Berufsjournalisten sollen sämtliche Verwertungsrechte an die BaZ abtreten.
"Basler Zeitung" sucht die "Anbieterposition"
In seiner Begründung schreibt Geering, künftig seien Kooperationen mit andern Zeitungstiteln "unumgänglich", um die Zukunft der BaZ "als abonnierte regionale Komplettzeitung auch unter anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Bedigungen sichern zu können". Voraussetzung dafür sei "eine Regelung der Nutzungs- und Urheberrechte". Dabei sei es "wichtig, möglichst oft in der Anbieterposition zu sein". Geering weiter: "Damit wir unsere Inhalte anderen Medienunternehmen anbieten können, brauchen wir die entsprechenden Nutzungsrechte. Wenn wir diese nicht haben, so bleibt uns nur die Abnehmerrolle mit allen Konsequenzen für alle Mitarbeiter." Die "Anpassung" der Nutzungs- und Urheberrechte an die "neuen Umstände" bedeuten für die Freien Mitarbeitenden einen fundamentalen Einschnitt in ihre ohne schon kaum mehr vorhandene unternehmerische Freiheit: Ihnen unterbreitete der BaZ-Chef eine Vereinbarung, in der sie "sämtliche Nutzungsrechte inklusive Vergütungsansprüchen an Werken" der "Basler Zeitung Medien" als Arbeitgeberin übertragen. Das heisst: Die BaZ kann unter diesen Bedingungen Texte, Fotos, Ton- und Filmbeiträge ganz nach Belieben gruppenintern weitervermarkten, sie aber insbesondere auch in Systeme zum Text- und Bildaustausch mit andern Zeitungen einspeisen.
Austausch ist bereits Realität
Dieser Austausch ist keine Fiktion mehr, sondern bereits Realität: Die "Basler Zeitung" ging eine überraschende Kooperation mit der "Mittelland-Zeitung" aus dem Badener Verlagshaus "AZ Medien" ein. Danach stellte die BaZ der in Baden erscheinenden Zeitung ihre Texte aus dem Kulturteil, die Auto-Seite und die Texte des Berliner Korrespondenten zur Verfügung. Im Gegenzug kann die BaZ Inland-Artikel der "Mittelland-Zeitung" übernehmen können. Ein solcher Austausch ist auf Dauer nur möglich, wenn die BaZ – aber auch die "Mittelland-Zeitung" – als Auftraggeberin über die nötigen umfassenden Verwertungs-Rechte verfügt. Ob die Freien Journalisten und Fotografen die Vereinbarung zur Abtretung der Rechte scharenweise unterschreiben, ist aber noch nicht sicher. Eine Unterschrift über die Nutzungs-Abtretung würde bedeuten, dass "man den Beruf des Journalisten schon bald auf die Liste der ausgestorbenen Berufsgattungen setzen" könne, beklagt sich einer.
Geering: "Freie sind immer noch frei"
Die Abtretung der Verwertungsrechte zahlt sich für die Freien Mitarbeiten nicht in barer Münze aus – im Gegenteil: Nachdem die BaZ schon generell die Freien-Honorare gekürzt hatte, fällt jetzt auch noch die Pauschale von fünf Prozent für Beiträge weg, die neben der Printausgabe auch im Internet publiziert werden. Da Zusatzhonorar wird nur noch gewährt, wenn der Beitrag tatsächlich auch online publiziert wird. Dies wird indes immer weniger der Fall sein, weil die BaZ "nur noch äusserst selektiv" Texte der Printausgabe ins Internet stellt, wie es im Brief an die Freien weiter heisst. BaZ-Chefredaktor Matthias Geering sieht die Nutzungs-Kontroverse gar nicht dramatisch. Zwar räumt er ein, dass Freie Journalisten durch den möglichen Textaustausch mit der Aargauer Zeitung einen potenziellen Abnehmer-Titel verlieren. Doch macht er geltend, dass die Freien Mitarbeiter mit ihren Texten, Bildern oder Filmen "auch in Zukunft immer noch machen können, was sie wollen". Geering erhob den Nutzungsanspruch nach eigenem Bekunden nur aus einem Grund: "Ich will nicht wegen jeden zehn Zeilen fragen müssen, ob wir den Text weiter verkaufen dürfen."
Ausnahme Ausland-Korrespondenten
Nach Meinung des BaZ-Chefredaktors betrifft die geplante Regelung "nur einen Bruchteil" der Freien Medienschaffenden ("von 1'000 keine 40"), weil "die grosse Masse nur für eine Zeitung arbeitet". Eine Ausnahme bildeten die Auslandkorrespondenten, bei denen die Mehrfachverwertung ihrer Texte existenzieller Teil ihres Geschäftsmodells seien. Geering: "Mit ihnen wird man reden müssen."Laut dem BaZ-Chef sind derzeit keine Kooperationen mit weiteren Titeln in der Pipeline. Allerdings sei mit der Badener Medienhaus vereinbart worden, dass Texte aus der BaZ "in der ganzen 'Mittelland-Zeitung' erscheinen". Das heisst: Die BaZ-Texte werden auch in der "Basellandschaftlichen Zeitung" zu finden sein. Auf die Frage nach den bisherigen Reaktionen der Freien Journalisten konnte Geering noch keine klare Antwort geben: "Die haben den Brief erst vor wenigen Tagen erhalten.
"Berufsverbände: "Bedrohliche Entwicklung"
Schon mehrfach Reaktionen empörter Mitglieder erhalten haben die Journalistenverbände "Impressum" und "Comedia". Der Juristin Beatrice Gurzeler, Rechtsberaterin bei "Impressum", ist die Stimmungslage zweifelsfrei anzuhören. "Verheerend" sei die Entwicklung, die die "Basler Zeitung" mit ihrem freischaffenden Personal vorantreibe, und die schon andere Verlage angeschoben hätten. "Höchst problematisch" seien drei Verschlechterungen:
- Die "Basler Zeitung" fordere zusätzliche Rechte ein, ohne sie durch angemessene Zusatzhonorare abzugelten.
- Die Abschaffung der bisher bezahlten Multimedia-Pauschale von mickrigen fünf Prozent, obschon die Zeitung gleichzeitig neue Rechte einfordere.
- Bisher konnten Freie Medienschaffende Rahmenverträge durch vorrangige Einzelvereinbarungen umgehen.
Montag, 18. Mai 2009
Die Tricks der Basler Zeitung
Persönliche Erklärung der LVB-Präsidentin
Zum Baz-Interview zur Basisstufe vom 13.5.09:
Nicht korrekt redigiert!
Mit nicht sachbezogenen Titelsetzungen, mit der Hervorhebung einzelner, aus dem Zusammenhang herausgerissener Wörter und Unterstellungen wurde dem LVB und insbesondere meiner Person in den letzten Wochen eine schroffe, undifferenzierte Haltung und ein rüder Ton unterstellt. Auch Teile des Streitgesprächs zur Basisstufe in der Baz vom 13.5.09 sind nicht Originalton LVB. Mit der eigenmächtigen Streichung von sinngebenden Satzteilen durch die Redaktion wurden meine Aussagen verfälscht. Dabei wurde beispielsweise ohne mein Wissen die erste Frage weggelassen.
BaZ: Frau Fünfschilling, was waren für Sie sehr schöne Momente als Lehrerin?
Bea Fünfschilling: Für mich als Fachlehrperson an der Sekundarschule ist es wichtig und schön, wenn die Jugendlichen am Ende der Schulzeit in meinem Fach das Ziel erreicht haben und wenn während der gemeinsamen Jahre ein gegenseitig wertschätzendes Verhältnis entstanden ist, das mir am Schluss das Gefühl gibt: Schade, dass sie gehen.
Nach der Autorisierung ging ich wie immer davon aus, dass der abgesprochene Text unverändert erscheinen würde. Dies war beweisbar nicht der Fall.Vor allem meine Antwort auf die folgende Frage wurde nicht wie vereinbart wiedergegeben:
Frage: Welche Mittel wenden Sie denn an, wenn ein Schüler nicht mitmacht?
Ständige Störungen des Unterrichts, unerledigte Hausaufgaben, Leistungsverweigerung und folglich schlechte Leistungen kommen auf Sekstufe I schon einmal vor. Es gibt keine allgemein gültige Methode, solche Entwicklungen zu stoppen und deshalb ist die Frage auch nicht in Kürze zu beantworten.
Aus diesem Grund und weil sie nichts mit der Thematik der Basisstufe zu tun hat, war ich nicht einverstanden mit der Veröffentlichung dieser Passage.
Dennoch wurde sie gedruckt und ein wichtiger Satzteil herausgestrichen.
Eine in dieser Form publizierte Aussage ist natürlich geeignet, eine Person in die Ecke der Unmenschlichkeit zu stellen. Das macht die folgende Klarstellung erforderlich:
Es ist die Aufgabe der Lehrperson, auf unbefriedigende Unterrichtsituationen mit darauf angepassten, wirkungsvollen Massnahmen zu reagieren. Wenn ganz selten einmal alle Stricke reissen und der fehlbare Schüler oder die Schülerin viel zu viele Energien der Lehrperson konsumiert, die dann den leistungswilligen Klassenkameraden abgehen, ist die von mir in 35 Jahren dreimal erfolgreich angewandte Methode einer vereinbarten, drei Lektionen dauernden Auszeit im Klassenzimmer mit der Chance eines Neustarts mit festgelegten Vereinbarungen nur eine von vielen Möglichkeiten, Schülerinnen oder Schüler wieder dazu zu bringen, sich und ihr Verhalten selber in Frage zu stellen. Die konsequente Durchsetzung von Vereinbarungen und Signalen der Lehrperson ist die Basis für eine gegenseitig wertschätzende Beziehung. Wenn diese Massnahme für mich und die betreffenden Jugendlichen stimmt, heisst das aber nicht, dass sie für andere Lehrpersonen und ihre Schülerinnen und Schüler geeignet sein muss. Auf Titel und Lead kann man keinen Einfluss nehmen und muss sich wie in meinem Fall einen denkbar schlechten Einstieg gefallen lassen.
Ich unterrichte seit 35 Jahren unbescholten an der Sekundarstufe I. Würde ich eine wie mir im Text unterstellte Pädagogik vertreten, wäre das wohl kaum möglich gewesen. Ich hätte den Beruf tatsächlich verfehlt.
Bea Fünfschilling, Präsidentin LVB
15.05.2009
Zum Vergleich: Das Interview mit Bea Fünfschilling im Basler Schulblatt vom Mai 2009 (pdf)
Zum Baz-Interview zur Basisstufe vom 13.5.09:
Nicht korrekt redigiert!
Mit nicht sachbezogenen Titelsetzungen, mit der Hervorhebung einzelner, aus dem Zusammenhang herausgerissener Wörter und Unterstellungen wurde dem LVB und insbesondere meiner Person in den letzten Wochen eine schroffe, undifferenzierte Haltung und ein rüder Ton unterstellt. Auch Teile des Streitgesprächs zur Basisstufe in der Baz vom 13.5.09 sind nicht Originalton LVB. Mit der eigenmächtigen Streichung von sinngebenden Satzteilen durch die Redaktion wurden meine Aussagen verfälscht. Dabei wurde beispielsweise ohne mein Wissen die erste Frage weggelassen.
BaZ: Frau Fünfschilling, was waren für Sie sehr schöne Momente als Lehrerin?
Bea Fünfschilling: Für mich als Fachlehrperson an der Sekundarschule ist es wichtig und schön, wenn die Jugendlichen am Ende der Schulzeit in meinem Fach das Ziel erreicht haben und wenn während der gemeinsamen Jahre ein gegenseitig wertschätzendes Verhältnis entstanden ist, das mir am Schluss das Gefühl gibt: Schade, dass sie gehen.
Nach der Autorisierung ging ich wie immer davon aus, dass der abgesprochene Text unverändert erscheinen würde. Dies war beweisbar nicht der Fall.Vor allem meine Antwort auf die folgende Frage wurde nicht wie vereinbart wiedergegeben:
Frage: Welche Mittel wenden Sie denn an, wenn ein Schüler nicht mitmacht?
Ständige Störungen des Unterrichts, unerledigte Hausaufgaben, Leistungsverweigerung und folglich schlechte Leistungen kommen auf Sekstufe I schon einmal vor. Es gibt keine allgemein gültige Methode, solche Entwicklungen zu stoppen und deshalb ist die Frage auch nicht in Kürze zu beantworten.
Aus diesem Grund und weil sie nichts mit der Thematik der Basisstufe zu tun hat, war ich nicht einverstanden mit der Veröffentlichung dieser Passage.
Dennoch wurde sie gedruckt und ein wichtiger Satzteil herausgestrichen.
Eine in dieser Form publizierte Aussage ist natürlich geeignet, eine Person in die Ecke der Unmenschlichkeit zu stellen. Das macht die folgende Klarstellung erforderlich:
Es ist die Aufgabe der Lehrperson, auf unbefriedigende Unterrichtsituationen mit darauf angepassten, wirkungsvollen Massnahmen zu reagieren. Wenn ganz selten einmal alle Stricke reissen und der fehlbare Schüler oder die Schülerin viel zu viele Energien der Lehrperson konsumiert, die dann den leistungswilligen Klassenkameraden abgehen, ist die von mir in 35 Jahren dreimal erfolgreich angewandte Methode einer vereinbarten, drei Lektionen dauernden Auszeit im Klassenzimmer mit der Chance eines Neustarts mit festgelegten Vereinbarungen nur eine von vielen Möglichkeiten, Schülerinnen oder Schüler wieder dazu zu bringen, sich und ihr Verhalten selber in Frage zu stellen. Die konsequente Durchsetzung von Vereinbarungen und Signalen der Lehrperson ist die Basis für eine gegenseitig wertschätzende Beziehung. Wenn diese Massnahme für mich und die betreffenden Jugendlichen stimmt, heisst das aber nicht, dass sie für andere Lehrpersonen und ihre Schülerinnen und Schüler geeignet sein muss. Auf Titel und Lead kann man keinen Einfluss nehmen und muss sich wie in meinem Fall einen denkbar schlechten Einstieg gefallen lassen.
Ich unterrichte seit 35 Jahren unbescholten an der Sekundarstufe I. Würde ich eine wie mir im Text unterstellte Pädagogik vertreten, wäre das wohl kaum möglich gewesen. Ich hätte den Beruf tatsächlich verfehlt.
Bea Fünfschilling, Präsidentin LVB
15.05.2009
Zum Vergleich: Das Interview mit Bea Fünfschilling im Basler Schulblatt vom Mai 2009 (pdf)
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Fünfschilling Bea,
LVB,
Mobbing,
Titelsetzungen,
Unterstellungen
Mittwoch, 6. Februar 2008
Presserat rügt Basler Zeitung
Nr. 61/2007: Wahrheitssuche / Anhörung bei schweren Vorwürfen / Identifizierende Berichterstattung (X. c. «Basler Zeitung») Stellungnahme des Schweizer Presserates vom 28. Dezember 2007
I. Sachverhalt
A. Am 29. März 2007 veröffentlichte die «Basler Zeitung» unter dem Titel «Stecke endlich im richtigen Körper» ein von Gerhard Lob verfasstes Porträt über die transsexuelle Laura Armani. Die 45-jährige Ärztin habe durch eine Geschlechtsumwandlung ihr «wahres Ich» gefunden und kandidiere nun im Tessin für Staatsrat und Parlament. Schon als Kind habe sie sich als Mädchen gefühlt. Sie sei in bürgerlichen Verhältnissen als Sohn eines im Artikel namentlich genannten ehemaligen Exekutivpolitikers aufgewachsen. Die Familie habe ihr Anderssein nicht akzeptiert. Sie habe jahrelang nach aussen die Rolle des Ehemannes mit zwei Kindern und erfolgreichen Arztes gespielt. Schliesslich habe sie es aber Ende 2004 in ihrem Körper nicht mehr ausgehalten. Ihr Umfeld habe daraufhin äusserst negativ reagiert. Für die Ehefrau sei durch das Coming-Out eine Welt zusammengebrochen. Der Vater habe Briefe an den Kantonsarzt mit Kopie an Polizei und Staatsanwaltschaft geschrieben. «Der Sohn sei psychisch krank, gewalttätig und suizidgefährdet, behauptete er. Es kam zum FFE, zum fürsorgerischen Freiheitsentzug.» Nach einer erfolgreichen Geschlechtsumwandlung in Deutschland habe Laura Armani ein neues Leben als Frau begonnen. Aber noch seien Klagen gegen den Vater wegen Verleumdung hängig. «Auslöser war ein Leserbrief der Eltern im ‹Corriere del Ticino›, in dem unter anderem behauptet wurde, ihr Sohn leide unter ‹akuten Störungen seiner Persönlichkeit›.»
B. Am 4. April 2007 gelangte X., der im Artikel der «Basler Zeitung» vom 29. März 2007 namentlich und mit seiner früheren politischen Funktion genannte Vater von Laura Armani, mit einer Beschwerde an den Presserat. Er beanstandete darin, der Autor des Berichts habe es unterlassen, sich vor der Veröffentlichung die beiden angeprangerten Briefe an den Kantonsarzt vorlegen zu lassen. Zudem sei er trotz der gegenüber ihm erhobenen schweren Vorwürfe weder angehört noch im Artikel zu Wort gekommen. Weiter stelle die Nennung seines vollen Namens und seiner früheren Funktion eine unentschuldbare Entgleisung der «Basler Zeitung» dar. Sinngemäss beanstandete der Beschwerdeführer damit eine Verletzung der Ziffern 1 (Wahrheitssuche), 3 (Anhörung bei schweren Vorwürfen) und 7 (Respektierung der Privatsphäre) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».
C. Am 9. Mai 2007 wies die durch den stellvertretenden Chefredaktor Urs Buess und Jochen Schmid, Ressortleiter News-Team, vertretene Redaktion der «Basler Zeitung» die Beschwerde als unbegründet zurück. Laura Armani habe öffentliches Interesse erweckt, weil ihr im Tessin die Ausübung des Arztberufs verboten worden sei und sie bei den Kantonswahlen vom April 2007 für den Tessiner Staatsrat kandidiert habe. Zudem sei Transsexualität ein gesellschaftliches Phänomen, das einen Teil der Bevölkerung sehr interessiere. Geschichten über das Coming-Out solcher Personen hätten wie einst Geschichten über Homosexuelle eine wichtige öffentliche Funktion. Die Darstellung des Lebens von Laura Armani in der Form eines subjektiven Porträts habe dabei zwangsläufig auch ihre Kindheit einschliessen müssen. Die derjenigen von Laura Armani widersprechende Haltung des Vaters sei der Redaktion bekannt gewesen. Seine Einschätzung, «der Sohn sei psychisch krank, gewalttätig und suizidgefährdet», sei im Artikel zitiert worden. Angesichts der interfamiliären Spannungen hätten sie geglaubt, auf eine weitere Befragung des Vaters verzichten zu können. In Bezug auf die Namensnennung weist die «Basler Zeitung» darauf hin, dass Laura Armani bei ihrer politischen Kandidatur unter ihrem Namen, aber auch unter dem ursprünglichen Familiennamen auftrete. Zudem hätten sich die beiden Eltern unter Angabe von Namen und Wohnort in einem im «Corriere del Ticino» am 1. März 2006 veröffentlichten Brief öffentlich und im Detail über ihr Kind geäussert.
D. Am 10. Mai 2007 teilte der Presserat den Parteien mit, die Beschwerde werde vom Presseratspräsidium, bestehend aus dem Präsidenten Peter Studer und den Vizepräsidentinnen Sylvie Arsever sowie Esther Diener-Morscher behandelt.
E. Das Presseratspräsidium hat die vorliegende Stellungnahme per 28. Dezember 2007 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.
II. Erwägungen
1. Der Presserat hat sich bereits in seiner Stellungnahme 25/2007 mit einer Beschwerde zu Berichten über die Kandidatur und Person von Laura Armani befasst. Er wies dabei darauf hin, dass die Einwilligung der Porträtierten die Medien nicht davon entbinde, Betroffene gegebenenfalls vor sich selber zu schützen. Da Laura Armani jedoch für politische Ämter kandidierte, sei eine Berichterstattung über ihre Person und Geschichte aber jedenfalls zulässig gewesen. Ebenso sei es legitim, dass die Medien über das Thema Transsexualität berichteten. Diese Überlegungen gelten gleichermassen für den vom Beschwerdeführer beanstandeten Artikel der «Basler Zeitung». Näher zu prüfen ist hingegen, ob die Art und Weise dieser Berichterstattung den berufsethischen Bestimmungen standhält.
2. a) War die «Basler Zeitung», wie dies der Beschwerdeführer geltend macht, vor der Publikation des Artikels verpflichtet, Einsicht in die darin erwähnten Briefe an den Tessiner Kantonsarzt zu verlangen? Auch diesen oder zumindest einen ähnlichen Vorwurf hat der Beschwerdeführer bereits in seiner Eingabe erhoben, die der Stellungnahme 25/2007 zu Grunde lag. Der Presserat hat zudem zu Ziffer 1 der «Erklärung» und zur zugehörigen Richtlinie 1.1 (Wahrheitssuche) verschiedentlich (vgl. z.B. die Stellungnahmen 51 und 60/2006) ausgeführt, dass aus diesen Bestimmungen keine Pflicht zu objektiver Berichterstattung abgeleitet werden kann. Und ebenso wenig beinhalte die Verpflichtung zur Wahrheitssuche die Pflicht, Vorwürfe durch eine umfassende Recherche zu klären. Vorauszusetzen ist allerdings gerade bei parteiergreifendem Journalismus, dass die Pflicht zur Anhörung Betroffener (Richtlinie 3.8 zur «Erklärung») respektiert wird.
b) Vorliegend ist zu prüfen, ob der genaue Inhalt der Schreiben des Beschwerdeführers an den Tessiner Kantonsarzt aus dem Jahr 2005 für das Verständnis der Leserschaft derart relevant war, dass sich die «Basler Zeitung» zwingend näher damit hätte auseinandersetzen müssen. Dies ist nach Auffassung des Presserates bei einem Artikel zu verneinen, dessen Basis die erkennbar subjektive Darstellung von Laura Armani bildet. Zumal die im Artikel wiedergegebene Kurzfassung der Position des Beschwerdeführers, «der Sohn sei psychisch krank, gewalttätig und suizidgefährdet» dem Inhalt dieser Schreiben durchaus entspricht.
3. a) Die Richtlinie 3.8 zur «Erklärung» auferlegt den Medienschaffenden die Pflicht, Betroffene vor der Publikation schwerer Vorwürfe anzuhören, und deren Stellungnahme im gleichen Medienbericht kurz und fair wiederzugeben. Erhob der Bericht derartige schwere Vorwürfe gegen den Beschwerdeführer, die es im Sinne der Richtlinie 3.8 zwingend gemacht hätten, ihn anzuhören?
b) Auch zu dieser Rüge lässt sich ein Quervergleich zur bereits erwähnten Stellungnahme 25/2007 machen. In einem in dieser Stellungnahme beurteilten Bericht vom 25. Januar 2007 schrieb der «Blick»: «Der Vater, ein Politiker und ehemaliger Oberst, denunziert in Hetzbriefen den Sohn beim Kantonsarzt. Der Sohn sei psychisch krank, gewalttätig und suizidgefährdet, schreibt er im April und August 2005.» Dabei erachtete der Presserat den Begriff «Hetzbrief» zwar als hart. Aber selbst wenn dieser als schwerer Vorwurf im Sinne der Richtlinie 3.8 zu werten wäre, befand er, der Standpunkt des Beschwerdeführers sei im Bericht wiedergeben worden - wenn auch nur knapp genügend.
c) Bei der «Basler Zeitung» war der Aufbau des ganzen Porträts und insbesondere der Abschnitt über den Lebensumbruch und die Psychiatrieaufenthalte zwar geeignet, die Sympathie der Leserschaft eher für die Seite der Porträtierten hervorzurufen. Doch war, wie bereits ausgeführt, auch hier für die Leserschaft ersichtlich, dass der Artikel von Gerhard Lob einseitig den Standpunkt von Laura Armani wiedergibt, währenddem ihre Familie offensichtlich eine entgegengesetzte Sichtweise vertritt. Und dass es nach dem im Porträt geschilderten dramatischen Umbruch im Leben von Laura Armani heftige und negative Reaktionen von Ehefrau und Eltern gab, erscheint nicht ungewöhnlich, sondern durchaus nachvollziehbar und lässt letztere nicht a priori in einem negativen Licht erscheinen. Gerade auch deshalb war die Anhörung des Beschwerdeführers vor der Veröffentlichung des Berichts durch die «Basler Zeitung» nicht zwingend.
4. a) Ziffer 7 der «Erklärung» auferlegt den Medienschaffenden die Pflicht, die Privatsphäre des Einzelnen zu respektieren, sofern das öffentliche Interesse nicht das Gegenteil verlangt. Gemäss der Richtlinie 7.6 zur «Erklärung» sollten Journalistinnen und Journalisten grundsätzlich weder Namen noch andere Angaben veröffentlichen, die eine Identifikation durch Dritte ermöglichen, die nicht zu Familie, beruflichem oder sozialem Umfeld gehören. Die Richtlinie 7.6 nennt darüber hinaus eine Reihe von Gründen, die eine namentliche Berichterstattung ausnahmsweise rechtfertigen:
- Überwiegendes öffentliches Interesse (inhaltlich unbestimmte «Generalklausel»);
- Nennung eines politischen oder amtlichen Funktionsträgers, soweit das Delikt einen Bezug zu dieser Funktion hat;
- Gefahr von Verwechslungen, falls der Name nicht genannt wird;
- Wenn die Person bereits allgemein bekannt ist - wobei meist die Medien im konkreten Fall für die Bekanntheit gesorgt haben, weshalb diese Ausnahme mit besonderer Zurückhaltung anzuwenden ist;
- Ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen.
b) Die Redaktion der «Basler Zeitung» macht zur Rechtfertigung der Namensnennung und der Angabe des früheren politischen Amts des Beschwerdeführers, zu der es «gekommen sei», kein besonderes öffentliches Interesse geltend. Ein solches ist für den Presserat im Zusammenhang mit dem zur Diskussion stehenden privaten Sachverhalt - der Beziehung und Auseinandersetzung zwischen Sohn und Eltern - auch nicht ersichtlich. Insbesondere besteht auch keinerlei Zusammenhang zur früheren politischen Tätigkeit des Beschwerdeführers. Die «Basler Zeitung» beruft sich zur Rechtfertigung der Namensnennung sinngemäss auf die beiden Ausnahmen «allgemeine Bekanntheit» und «Einwilligung der Betroffenen». Selbst wenn Laura Armani im Zusammenhang mit ihren politischen Kandidaturen insbesondere in den Tessiner Medien auch unter ihrem ursprünglichen Familiennamen auftrat, konnte nicht davon ausgegangen werden, dass der familiäre Zusammenhang zum Beschwerdeführer der Leserschaft der «Basler Zeitung» bereits vor der Veröffentlichung des Berichts vom 29. März 2007 bekannt war. Und ebenso wenig kann aus der Veröffentlichung des namentlich gezeichneten Leserbriefs des Beschwerdeführers und seiner Frau im «Corriere del Ticino» vom 1. März 2006, also mehr als ein Jahr vor Erscheinen des Artikels der «Basler Zeitung», abgeleitet werden, dass sich der Beschwerdeführer damit für die Zukunft generell mit der Nennung seines Namens im Zusammenhang mit dieser privaten Angelegenheit einverstanden erklären würde.
III. Feststellungen
1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen.
2. Mit der Nennung des Namens und der ehemaligen politischen Funktion des Beschwerdeführers im Artikel «Stecke endlich im richtigen Körper» vom 29. März 2007 hat die «Basler Zeitung» die Ziffer 7 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.
3. Darüber hinausgehend wird die Beschwerde abgewiesen.
4. Die «Basler Zeitung» hat die Ziffern 1 (Wahrheitspflicht) und 3 (Anhörung bei schweren Vorwürfen), der «Erklärung» nicht verletzt.
I. Sachverhalt
A. Am 29. März 2007 veröffentlichte die «Basler Zeitung» unter dem Titel «Stecke endlich im richtigen Körper» ein von Gerhard Lob verfasstes Porträt über die transsexuelle Laura Armani. Die 45-jährige Ärztin habe durch eine Geschlechtsumwandlung ihr «wahres Ich» gefunden und kandidiere nun im Tessin für Staatsrat und Parlament. Schon als Kind habe sie sich als Mädchen gefühlt. Sie sei in bürgerlichen Verhältnissen als Sohn eines im Artikel namentlich genannten ehemaligen Exekutivpolitikers aufgewachsen. Die Familie habe ihr Anderssein nicht akzeptiert. Sie habe jahrelang nach aussen die Rolle des Ehemannes mit zwei Kindern und erfolgreichen Arztes gespielt. Schliesslich habe sie es aber Ende 2004 in ihrem Körper nicht mehr ausgehalten. Ihr Umfeld habe daraufhin äusserst negativ reagiert. Für die Ehefrau sei durch das Coming-Out eine Welt zusammengebrochen. Der Vater habe Briefe an den Kantonsarzt mit Kopie an Polizei und Staatsanwaltschaft geschrieben. «Der Sohn sei psychisch krank, gewalttätig und suizidgefährdet, behauptete er. Es kam zum FFE, zum fürsorgerischen Freiheitsentzug.» Nach einer erfolgreichen Geschlechtsumwandlung in Deutschland habe Laura Armani ein neues Leben als Frau begonnen. Aber noch seien Klagen gegen den Vater wegen Verleumdung hängig. «Auslöser war ein Leserbrief der Eltern im ‹Corriere del Ticino›, in dem unter anderem behauptet wurde, ihr Sohn leide unter ‹akuten Störungen seiner Persönlichkeit›.»
B. Am 4. April 2007 gelangte X., der im Artikel der «Basler Zeitung» vom 29. März 2007 namentlich und mit seiner früheren politischen Funktion genannte Vater von Laura Armani, mit einer Beschwerde an den Presserat. Er beanstandete darin, der Autor des Berichts habe es unterlassen, sich vor der Veröffentlichung die beiden angeprangerten Briefe an den Kantonsarzt vorlegen zu lassen. Zudem sei er trotz der gegenüber ihm erhobenen schweren Vorwürfe weder angehört noch im Artikel zu Wort gekommen. Weiter stelle die Nennung seines vollen Namens und seiner früheren Funktion eine unentschuldbare Entgleisung der «Basler Zeitung» dar. Sinngemäss beanstandete der Beschwerdeführer damit eine Verletzung der Ziffern 1 (Wahrheitssuche), 3 (Anhörung bei schweren Vorwürfen) und 7 (Respektierung der Privatsphäre) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».
C. Am 9. Mai 2007 wies die durch den stellvertretenden Chefredaktor Urs Buess und Jochen Schmid, Ressortleiter News-Team, vertretene Redaktion der «Basler Zeitung» die Beschwerde als unbegründet zurück. Laura Armani habe öffentliches Interesse erweckt, weil ihr im Tessin die Ausübung des Arztberufs verboten worden sei und sie bei den Kantonswahlen vom April 2007 für den Tessiner Staatsrat kandidiert habe. Zudem sei Transsexualität ein gesellschaftliches Phänomen, das einen Teil der Bevölkerung sehr interessiere. Geschichten über das Coming-Out solcher Personen hätten wie einst Geschichten über Homosexuelle eine wichtige öffentliche Funktion. Die Darstellung des Lebens von Laura Armani in der Form eines subjektiven Porträts habe dabei zwangsläufig auch ihre Kindheit einschliessen müssen. Die derjenigen von Laura Armani widersprechende Haltung des Vaters sei der Redaktion bekannt gewesen. Seine Einschätzung, «der Sohn sei psychisch krank, gewalttätig und suizidgefährdet», sei im Artikel zitiert worden. Angesichts der interfamiliären Spannungen hätten sie geglaubt, auf eine weitere Befragung des Vaters verzichten zu können. In Bezug auf die Namensnennung weist die «Basler Zeitung» darauf hin, dass Laura Armani bei ihrer politischen Kandidatur unter ihrem Namen, aber auch unter dem ursprünglichen Familiennamen auftrete. Zudem hätten sich die beiden Eltern unter Angabe von Namen und Wohnort in einem im «Corriere del Ticino» am 1. März 2006 veröffentlichten Brief öffentlich und im Detail über ihr Kind geäussert.
D. Am 10. Mai 2007 teilte der Presserat den Parteien mit, die Beschwerde werde vom Presseratspräsidium, bestehend aus dem Präsidenten Peter Studer und den Vizepräsidentinnen Sylvie Arsever sowie Esther Diener-Morscher behandelt.
E. Das Presseratspräsidium hat die vorliegende Stellungnahme per 28. Dezember 2007 auf dem Korrespondenzweg verabschiedet.
II. Erwägungen
1. Der Presserat hat sich bereits in seiner Stellungnahme 25/2007 mit einer Beschwerde zu Berichten über die Kandidatur und Person von Laura Armani befasst. Er wies dabei darauf hin, dass die Einwilligung der Porträtierten die Medien nicht davon entbinde, Betroffene gegebenenfalls vor sich selber zu schützen. Da Laura Armani jedoch für politische Ämter kandidierte, sei eine Berichterstattung über ihre Person und Geschichte aber jedenfalls zulässig gewesen. Ebenso sei es legitim, dass die Medien über das Thema Transsexualität berichteten. Diese Überlegungen gelten gleichermassen für den vom Beschwerdeführer beanstandeten Artikel der «Basler Zeitung». Näher zu prüfen ist hingegen, ob die Art und Weise dieser Berichterstattung den berufsethischen Bestimmungen standhält.
2. a) War die «Basler Zeitung», wie dies der Beschwerdeführer geltend macht, vor der Publikation des Artikels verpflichtet, Einsicht in die darin erwähnten Briefe an den Tessiner Kantonsarzt zu verlangen? Auch diesen oder zumindest einen ähnlichen Vorwurf hat der Beschwerdeführer bereits in seiner Eingabe erhoben, die der Stellungnahme 25/2007 zu Grunde lag. Der Presserat hat zudem zu Ziffer 1 der «Erklärung» und zur zugehörigen Richtlinie 1.1 (Wahrheitssuche) verschiedentlich (vgl. z.B. die Stellungnahmen 51 und 60/2006) ausgeführt, dass aus diesen Bestimmungen keine Pflicht zu objektiver Berichterstattung abgeleitet werden kann. Und ebenso wenig beinhalte die Verpflichtung zur Wahrheitssuche die Pflicht, Vorwürfe durch eine umfassende Recherche zu klären. Vorauszusetzen ist allerdings gerade bei parteiergreifendem Journalismus, dass die Pflicht zur Anhörung Betroffener (Richtlinie 3.8 zur «Erklärung») respektiert wird.
b) Vorliegend ist zu prüfen, ob der genaue Inhalt der Schreiben des Beschwerdeführers an den Tessiner Kantonsarzt aus dem Jahr 2005 für das Verständnis der Leserschaft derart relevant war, dass sich die «Basler Zeitung» zwingend näher damit hätte auseinandersetzen müssen. Dies ist nach Auffassung des Presserates bei einem Artikel zu verneinen, dessen Basis die erkennbar subjektive Darstellung von Laura Armani bildet. Zumal die im Artikel wiedergegebene Kurzfassung der Position des Beschwerdeführers, «der Sohn sei psychisch krank, gewalttätig und suizidgefährdet» dem Inhalt dieser Schreiben durchaus entspricht.
3. a) Die Richtlinie 3.8 zur «Erklärung» auferlegt den Medienschaffenden die Pflicht, Betroffene vor der Publikation schwerer Vorwürfe anzuhören, und deren Stellungnahme im gleichen Medienbericht kurz und fair wiederzugeben. Erhob der Bericht derartige schwere Vorwürfe gegen den Beschwerdeführer, die es im Sinne der Richtlinie 3.8 zwingend gemacht hätten, ihn anzuhören?
b) Auch zu dieser Rüge lässt sich ein Quervergleich zur bereits erwähnten Stellungnahme 25/2007 machen. In einem in dieser Stellungnahme beurteilten Bericht vom 25. Januar 2007 schrieb der «Blick»: «Der Vater, ein Politiker und ehemaliger Oberst, denunziert in Hetzbriefen den Sohn beim Kantonsarzt. Der Sohn sei psychisch krank, gewalttätig und suizidgefährdet, schreibt er im April und August 2005.» Dabei erachtete der Presserat den Begriff «Hetzbrief» zwar als hart. Aber selbst wenn dieser als schwerer Vorwurf im Sinne der Richtlinie 3.8 zu werten wäre, befand er, der Standpunkt des Beschwerdeführers sei im Bericht wiedergeben worden - wenn auch nur knapp genügend.
c) Bei der «Basler Zeitung» war der Aufbau des ganzen Porträts und insbesondere der Abschnitt über den Lebensumbruch und die Psychiatrieaufenthalte zwar geeignet, die Sympathie der Leserschaft eher für die Seite der Porträtierten hervorzurufen. Doch war, wie bereits ausgeführt, auch hier für die Leserschaft ersichtlich, dass der Artikel von Gerhard Lob einseitig den Standpunkt von Laura Armani wiedergibt, währenddem ihre Familie offensichtlich eine entgegengesetzte Sichtweise vertritt. Und dass es nach dem im Porträt geschilderten dramatischen Umbruch im Leben von Laura Armani heftige und negative Reaktionen von Ehefrau und Eltern gab, erscheint nicht ungewöhnlich, sondern durchaus nachvollziehbar und lässt letztere nicht a priori in einem negativen Licht erscheinen. Gerade auch deshalb war die Anhörung des Beschwerdeführers vor der Veröffentlichung des Berichts durch die «Basler Zeitung» nicht zwingend.
4. a) Ziffer 7 der «Erklärung» auferlegt den Medienschaffenden die Pflicht, die Privatsphäre des Einzelnen zu respektieren, sofern das öffentliche Interesse nicht das Gegenteil verlangt. Gemäss der Richtlinie 7.6 zur «Erklärung» sollten Journalistinnen und Journalisten grundsätzlich weder Namen noch andere Angaben veröffentlichen, die eine Identifikation durch Dritte ermöglichen, die nicht zu Familie, beruflichem oder sozialem Umfeld gehören. Die Richtlinie 7.6 nennt darüber hinaus eine Reihe von Gründen, die eine namentliche Berichterstattung ausnahmsweise rechtfertigen:
- Überwiegendes öffentliches Interesse (inhaltlich unbestimmte «Generalklausel»);
- Nennung eines politischen oder amtlichen Funktionsträgers, soweit das Delikt einen Bezug zu dieser Funktion hat;
- Gefahr von Verwechslungen, falls der Name nicht genannt wird;
- Wenn die Person bereits allgemein bekannt ist - wobei meist die Medien im konkreten Fall für die Bekanntheit gesorgt haben, weshalb diese Ausnahme mit besonderer Zurückhaltung anzuwenden ist;
- Ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen.
b) Die Redaktion der «Basler Zeitung» macht zur Rechtfertigung der Namensnennung und der Angabe des früheren politischen Amts des Beschwerdeführers, zu der es «gekommen sei», kein besonderes öffentliches Interesse geltend. Ein solches ist für den Presserat im Zusammenhang mit dem zur Diskussion stehenden privaten Sachverhalt - der Beziehung und Auseinandersetzung zwischen Sohn und Eltern - auch nicht ersichtlich. Insbesondere besteht auch keinerlei Zusammenhang zur früheren politischen Tätigkeit des Beschwerdeführers. Die «Basler Zeitung» beruft sich zur Rechtfertigung der Namensnennung sinngemäss auf die beiden Ausnahmen «allgemeine Bekanntheit» und «Einwilligung der Betroffenen». Selbst wenn Laura Armani im Zusammenhang mit ihren politischen Kandidaturen insbesondere in den Tessiner Medien auch unter ihrem ursprünglichen Familiennamen auftrat, konnte nicht davon ausgegangen werden, dass der familiäre Zusammenhang zum Beschwerdeführer der Leserschaft der «Basler Zeitung» bereits vor der Veröffentlichung des Berichts vom 29. März 2007 bekannt war. Und ebenso wenig kann aus der Veröffentlichung des namentlich gezeichneten Leserbriefs des Beschwerdeführers und seiner Frau im «Corriere del Ticino» vom 1. März 2006, also mehr als ein Jahr vor Erscheinen des Artikels der «Basler Zeitung», abgeleitet werden, dass sich der Beschwerdeführer damit für die Zukunft generell mit der Nennung seines Namens im Zusammenhang mit dieser privaten Angelegenheit einverstanden erklären würde.
III. Feststellungen
1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen.
2. Mit der Nennung des Namens und der ehemaligen politischen Funktion des Beschwerdeführers im Artikel «Stecke endlich im richtigen Körper» vom 29. März 2007 hat die «Basler Zeitung» die Ziffer 7 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.
3. Darüber hinausgehend wird die Beschwerde abgewiesen.
4. Die «Basler Zeitung» hat die Ziffern 1 (Wahrheitspflicht) und 3 (Anhörung bei schweren Vorwürfen), der «Erklärung» nicht verletzt.
Mittwoch, 16. Januar 2008
Die miesen Tricks der Basler Zeitung
Ärger mit dem Blocher
11.9.2007 10:29 | Urs Schweizer
Heute morgen hat die Putzfrau in unserer Firma genervt den Blocher in die Besenkammer gestellt, weil er nicht so funktioniert hat wie er sollte.
Auch ich hatte in den letzten Tagen Ärger wegen eines Blochers, allerdings wegen dem in Bern.
Letzte Woche war ich in Bern mit der GPK und bekam dort vertiefte Einblicke in die Roschacher Affäre. Am vergangenen Samstag war ich im Telebasel Wahltalk zu Gast. Mirjam Jauslin fragte mich dann, wie es ja eigentlich zu erwarten war: "Herr Schweizer, würden Sie Bundesrat Blocher wiederwählen?" Eine heikle Frage. Ich beschloss offen und ehrlich Position zu beziehen, wie es ja so oft vergeblich von Politikern gewünscht wird. "Nein, nach alldem, was ich diese Woche in der GPK mitbekommen habe, kann ich derzeit Herrn Blocher nicht guten Gewissens wiederwählen. Allerdings ist diese Frage zurzeit ja noch müssig, da ich zuerst noch selber wiedergewählt werden muss um Blocher wählen zu können oder eben nicht." So, nun war es gesagt, komme was wolle.
Und es kam was wollte, nämlich in Form einer prominenten Wiedergabe meines Statements mit Foto auf der Frontseite des Regionalbunds der Baz vom Montag. Dem Zusammenhang entrissen, blieb das Zitat nicht lange ohne Echo und die Reaktionen kamen und kommen noch. Während die einen mich direkt angreifen, weil ich mit meiner Aussage Blocher kritisiere und dazu noch, bevor ich selber gewählt bin, melden sich andere irritiert weil ich ein solch klares Statement zu einer so heissen Frage abgebe. Es ist klar. Diese Äusserung kostet mich Stimmen aus dem SVP Lager. Die Wähler aus dem linken Lager dagegen, freuen sich zwar über ein solches Statement, wählen aber keinen FDP Kandidaten.
Und so frage ich mich natürlich: Habe ich mir mit dieser Äusserung meine Chancen auf die Wiederwahl vertan? Oder gibt es doch genügend Wähler, die es schätzen, wenn ein Politiker auch anderthalb Monate vor den Wahlen ehrlich seine Meinung sagt?
11.9.2007 10:29 | Urs Schweizer
Heute morgen hat die Putzfrau in unserer Firma genervt den Blocher in die Besenkammer gestellt, weil er nicht so funktioniert hat wie er sollte.
Auch ich hatte in den letzten Tagen Ärger wegen eines Blochers, allerdings wegen dem in Bern.
Letzte Woche war ich in Bern mit der GPK und bekam dort vertiefte Einblicke in die Roschacher Affäre. Am vergangenen Samstag war ich im Telebasel Wahltalk zu Gast. Mirjam Jauslin fragte mich dann, wie es ja eigentlich zu erwarten war: "Herr Schweizer, würden Sie Bundesrat Blocher wiederwählen?" Eine heikle Frage. Ich beschloss offen und ehrlich Position zu beziehen, wie es ja so oft vergeblich von Politikern gewünscht wird. "Nein, nach alldem, was ich diese Woche in der GPK mitbekommen habe, kann ich derzeit Herrn Blocher nicht guten Gewissens wiederwählen. Allerdings ist diese Frage zurzeit ja noch müssig, da ich zuerst noch selber wiedergewählt werden muss um Blocher wählen zu können oder eben nicht." So, nun war es gesagt, komme was wolle.
Und es kam was wollte, nämlich in Form einer prominenten Wiedergabe meines Statements mit Foto auf der Frontseite des Regionalbunds der Baz vom Montag. Dem Zusammenhang entrissen, blieb das Zitat nicht lange ohne Echo und die Reaktionen kamen und kommen noch. Während die einen mich direkt angreifen, weil ich mit meiner Aussage Blocher kritisiere und dazu noch, bevor ich selber gewählt bin, melden sich andere irritiert weil ich ein solch klares Statement zu einer so heissen Frage abgebe. Es ist klar. Diese Äusserung kostet mich Stimmen aus dem SVP Lager. Die Wähler aus dem linken Lager dagegen, freuen sich zwar über ein solches Statement, wählen aber keinen FDP Kandidaten.
Und so frage ich mich natürlich: Habe ich mir mit dieser Äusserung meine Chancen auf die Wiederwahl vertan? Oder gibt es doch genügend Wähler, die es schätzen, wenn ein Politiker auch anderthalb Monate vor den Wahlen ehrlich seine Meinung sagt?
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