Der 8. Februar naht. Sollten die Schweizer Nein zur Personenfreizügigkeit sagen, wird Brüssel keine Gnade walten lassen: Es wäre das Ende der bilateralen Verträge, die Schweiz würde zur EU-Aussengrenze.
In Brüssel hat man genug vom Sonderfall Schweiz. Zwar sagt die EU-Kommission offiziell nichts zur Abstimmung vom 8. Februar, doch hinter den Kulissen sind deutliche Worte zu hören: Die Guillotine werde fallen und sämtliche gültigen Verträge würden ungültig, so die Personenfreizügigkeit und das Schengen-Abkommen. Die Nachbarn der Schweiz müssten wieder Grenzkontrollen durchführen.
«Wir lieben die Schweizer»
«Wir lieben die Schweizer. Wir lieben dieses wunderschöne Land», sagt zum Beispiel der liberale deutsche Europaabgeordnete Jorgo Chatzimarkakis in der Schweizer Ausgabe der Wochenzeitung «Die Zeit». «Aber diese unglaubliche Arroganz muss jetzt mal ein Ende haben.» Für Chatzimarkakis ist klar: Die Schweiz wäre längst ein rückständiger Fleck in Europa, wenn sie nicht das Bankgeheimnis und «ihre tollen Ausnahmeregelungen» hätte.
Auch der EU-Abgeordnete Manfred Weber von der Europäischen Volkspartei, der grössten Fraktion im Europaparlament, hat die Nase voll. «Die Rechtslage gibt der EU die Möglichkeit, konsequent zu handeln. Und das sollte sie auch tun», sagt er der «Zeit». Die Schweiz müsste bei einem Nein als Ausland wie Guatemala oder Kasachstan behandelt werden.
«Irrlichternder Christoph Blocher»
Damit erteilt Brüssel den SVP-Politikern, die nach einem Nein eine zweite Abstimmung wollen – über die Personenfreizügigkeit mit der EU, aber ohne Rumänien und Bulgarien – eine klare Abfuhr. Auch die tschechische Ratspräsidentschaft wird dies laut «Zeit» nicht akzeptieren. «Rosinenpickerei kann es nicht geben», so ein Diplomat. Die Botschaft der EU an die Schweiz ist also klar. «Kriegt den irrlichternden Christoph Blocher unter Kontrolle, oder die Schlagbäume an den Alpenpässen fallen.»
Sagen die Schweizer am 8. Februar Nein, müssten die bilateralen Verträge neu ausgearbeitet werden. Der Preis dafür wäre aber hoch: Die EU könnte die Vorbedingung stellen, dass die Schweiz das Bankgeheimnis aufgibt. «Wir werden uns nicht noch einmal zu solchen Privilegien hinreissen lassen», betont der EU-Abgeordnete Chatzimarkakis.
Posts mit dem Label Personenfreizügigkeitsabkommen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Personenfreizügigkeitsabkommen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Donnerstag, 29. Januar 2009
Sonntag, 11. Januar 2009
Personenfreizügigkeit
Mit gezinkten Karten
Wie immer, wenn es um die Beziehungen zur EU geht, droht der Untergang der Schweiz. Die Befürworter der Personenfreizügigkeit setzen nicht auf Argumente – sie ziehen es vor, zu verwedeln, zu verschweigen und zu übertreiben.
Von Markus Somm
Anzeige Von einem «existenziellen Riesenproblem» sprach Andreas Bitterlin vom Universitätsspital Basel und blickte pechschwarz in die Kamera des Schweizer Fernsehens. «Mir gefällt es hier, ich möchte nicht mehr gehen», sorgte sich Belinda Stern, eine Krankenschwester aus Berlin, nachdem sie einer Patientin den Blutdruck abgenommen hatte, als ob sie zeigen müsste, wie sehr sie sich bemühte. Jörg Naundorf, ein Pfleger aus der ehemaligen DDR, machte sich Gedanken, ob er wohl in der Heimat noch eine Stelle fände: «Die finanzielle Bezahlung wäre deutlich schlechter.» Auch er sah traurig aus: ein sympathischer junger Mann mit zwei Ohrringen und einem Nasenring, der mit weichem sächsischem Akzent sprach. «Würde die Personenfreizügigkeit abgeschafft», donnerte eine Stimme im Off, «müsste ihre Stelle durch inländisches Personal ersetzt werden. Dieses ist aber schwer zu finden.» Der Beitrag in der Nachrichtensendung «10 vor 10» endete finster: «Ohne Personenfreizügigkeit müssten wohl viele Spitäler in der Schweiz schliessen.»
Ungewöhnlich harsches Urteil
Diese Woche kam Achille Casanova (CVP), der Ombudsmann des Schweizer Fernsehens, zum Schluss, dass es sich hier um «gravierende Fehlinformationen» handelte. Auf Betreiben von SVP-Nationalrat Theophil Pfister (SG) hatte sich der ehemalige Bundesratssprecher mit der Sendung befassen müssen, die im vergangenen Oktober ausgestrahlt worden war. Für Casanova, der zu leisen Tönen neigt, ist das ein ungewöhnlich harsches Urteil. Was vielleicht damit zu tun hat, dass der Lapsus des gebührenfinanzierten Fernsehens kein Einzelfall, sondern symptomatisch ist für die Kampagne der Befürworter der Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien. Der Pro-Kampagne hatten sich offensichtlich auch ein paar Journalisten des Schweizer Fernsehens angeschlossen. Schon am Tag danach korrigierte das Fernsehen die Fehlleistung und entschuldigte sich.
Tatsächlich war fast nur der sächsische Akzent richtig in dem rund vier Minuten langen Beitrag. Würde die Schweizer Stimmbevölkerung am kommenden 8. Februar die Vorlage ablehnen und würde die Schweiz die Personenfreizügigkeit wirklich kündigen, müsste kein einziger EU-Bürger seine Stelle in der Schweiz aufgeben. Deren Aufenthaltsbewilligung bliebe gültig und würde sich automatisch verlängern, sofern sie ihr Arbeitgeber weiterhin beschäftigen wollte. Doch sind das nur akademische Debatten. Es ist unwahrscheinlich, dass die Schweizerinnen und Schweizer im Februar die Personenfreizügigkeit verwerfen. Schweizer Pragmatismus dürfte sie davon abhalten. Was man einmal unterschrieben hat, löst man nicht mehr auf.
Umso mehr erstaunt die Nervosität der Befürworter, die sich öffentlich zanken, ob ihre Plakate mit den entlaubten oder mit Äpfeln behangenen Bäumchen irgendeine Wirkung haben. Liebhaber naiver Malerei erreichen sie vielleicht. Economiesuisse, der Spitzenverband der Wirtschaft, wirbt seit Jahren damit. Offenbar fällt dem Verband mit der grossen Kriegskasse nichts Neues mehr ein. Man hat Abstimmungen über den sogenannten «bilateralen Weg» schon so oft gewonnen.
Umso mehr irritiert der Umstand, wie häufig die Befürworter übertreiben oder die Dinge falsch darstellen, wie sehr sie, die den Gegnern vorwerfen, eine Angstkampagne zu führen, selbst mit Angst arbeiten. «Bei einem Nein», schreibt Economiesuisse in ihrem Argumentarium im Internet, «entfallen sämtliche Verträge der Bilateralen I. Sechs Monate nach der Abstimmung treten sie ausser Kraft. Die Schweiz stünde politisch vor einem Scherbenhaufen. Für die Schweizer Wirtschaft wäre das ein grosser Schaden. Es müsste mit einer Abwanderung von Unternehmen und mit Arbeitsplatzverlusten gerechnet werden.» Hier stimmt vielleicht die Aussage über den Scherbenhaufen, ansonsten wird im Indikativ behauptet, was bestenfalls informierte Prognose, schlimmstenfalls blinde Spekulation ist.
Bisher gibt es keine wissenschaftliche Studie über Erfolg oder Misserfolg der Bilateralen Verträge. Ob der einzigartige Aufschwung, den die Schweizer Wirtschaft bis vor kurzem erlebt hatte, mit diesen Verträgen zu tun hat, ist offen. Womöglich haben die Verträge geholfen, entscheidender war mit Sicherheit die robuste Verfassung der Weltwirtschaft, überall in Europa, aber vor allem auch in Asien und Amerika. Um klare Aussagen zu machen, hat die Schweiz noch viel zu wenig Erfahrungen mit diesen neuen Verträgen gesammelt.
Mythos Einsamkeit
Das gilt insbesondere für die Personenfreizügigkeit, welche die Befürworter inzwischen zum wirtschaftspolitischen Allerweltsmittel stilisieren: «Das Seco führt ein Drittel des Wachstums zwischen 2004 und 2007 auf die Personenfreizügigkeit zurück», schreibt Economiesuisse und erweckt den Eindruck, es handle sich um Fakten, während es bloss Schätzungen sind, die auf Modellrechnungen beruhen. Gewiss, sie könnten zutreffen. Ohne Frage ist die Personenfreizügigkeit eine gute Sache: Für die Arbeitgeber wächst das Angebot an Arbeitskräften, das reduziert die Löhne, erhöht die Flexibilität und verbessert die Qualität der Belegschaft, weil für jede Stelle unter viel mehr Bewerbern der fähigste ausgewählt werden kann. Manche Spezialisten findet man kaum mehr in der Schweiz. Ökonomisch macht das Sinn. Aus einer liberalen Sicht ist die Personenfreizügigkeit sowieso zu begrüssen; wobei man sich bloss fragt, warum sich die Schweiz nur auf die EU beschränkt. Warum öffnen wir unseren Arbeitsmarkt nicht auch gegenüber anderen, mitunter interessanteren Ländern wie Singapur oder Israel?
Doch soll man nicht so tun, als wäre die Schweiz vor den bilateralen Verträgen ein Land gewesen, das verloren im wirtschaftlichen Ozean getrieben hätte. Auch früher waren wir auf gute Ingenieure und Techniker, Handwerker und Kellner oder Arbeiter angewiesen – und die Schweizer Wirtschaft konnte sie rekrutieren. Mit den fast höchsten Löhnen der Welt war das keine Hexerei.
Eine Studie der Nationalbank hat unlängst den Nutzen der Personenfreizügigkeit untersucht. Das Ergebnis ist ambivalent. «Dank der Personalfreizügigkeit waren die Unternehmen im Konjunkturaufschwung der letzten Jahre in vergleichsweise geringem Mass mit Personalengpässen konfrontiert», schreibt der Autor Peter Stalder. Das habe das Wirtschaftswachstum gefördert. Der Forscher geht von 0,9 Prozent mehr Wachstum aus. «Die Kehrseite der Medaille besteht darin, dass die Arbeitslosenquote in den letzten zwei Jahren trotz sehr starkem Beschäftigungszuwachs nur um je rund 0,5 Prozentpunkte zurückging. Von 1998 bis 2000 fiel die Arbeitslosigkeit wesentlich stärker, obwohl der Beschäftigungszuwachs schwächer war. Der Hauptgrund für den nun vergleichsweise bescheidenen Rückgang der Arbeitslosigkeit liegt im verstärkten Ausländerzustrom.»
Erst seit Juni 2007 besteht mit den alten EU-Staaten (EU-15) die volle Personenfreizügigkeit, das heisst, jegliche Kontingente und Einschränkungen fielen weg. Die schweizerischen Erfahrungen sind denkbar kurz – und rosig, weil sie während einer bemerkenswerten Hochkonjunktur gemacht werden konnten. Die kommende Rezession wird zeigen, wie sich die Personenfreizügigkeit auf die Arbeitslosigkeit und die Löhne auswirken wird. Und erst dann wird es möglich sein, eine Art «Vollkostenrechnung» durchzuführen.
Denn bei aller Sympathie für die Personenfreizügigkeit: Verbunden mit einem gutausgebauten Sozialstaat, kann sie rasch zu hohen ökonomischen Kosten führen. Die Krise wird dies erweisen, verlässliche Zahlen dürfte die Schweiz erst in Jahren zu Gesicht bekommen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht mag sich die Personenfreizügigkeit dann zwar immer noch lohnen, aus volkswirtschaftlicher Sicht aber womöglich nicht mehr. Über diese Risiken wird nicht offen gesprochen. Stattdessen werden die Konsequenzen verwedelt: «Auch gibt es keine Hinweise auf einen zunehmenden Missbrauch der Sozialwerke», schreibt Economiesuisse. «Erstens gilt die Personenfreizügigkeit nur für EU-Bürger, die eine Arbeitsstelle nachweisen oder finanziell unabhängig sind. Für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger gilt sie nicht. Arbeitslose dürfen zwar für drei Monate einreisen mit der Möglichkeit einer dreimonatigen Verlängerung. Einen Anspruch auf Arbeitslosengelder oder Sozialhilfeleistungen haben sie aber nicht. Ersteres haben Arbeitslose nur, wenn sie zuvor die minimalen Anforderungen erfüllt haben (Schweiz: Beiträge ein Jahr bezahlt).» Was ist hier alles nur halb richtig?
Wäre ein gültiger Arbeitsvertrag eine dermassen gute Garantie, dass ein Einwanderer nie auf dem Sozialamt landet, könnte die Schweiz bedenkenlos auch mit Russland oder Afrika die Personenfreizügigkeit einführen. Zudem fragt man sich, wie die Schweizer Behörden überprüfen, ob ein eingereister Arbeitsloser nach sechs Monaten das Land wirklich wieder verlassen hat. Mit dem Beitritt zum Schengener Abkommen hat die Schweiz ihre Grenzkontrollen abgeschafft.
Risiko Sozialstaat
Der entscheidende Punkt ist aber nicht der mögliche Missbrauch, sondern der legitime Gebrauch der Sozialversicherungen. Economiesuisse verschweigt, dass die Schweiz mit der EU ihre Sozialversicherungen «koordiniert» hat, was als Errungenschaft gilt. Die Folge ist, dass zum Beispiel Beiträge, die ein deutscher Arbeitnehmer an die deutsche Arbeitslosenversicherung bezahlt hat, hier angerechnet werden. Ein deutscher Arbeiter muss nicht mindestens ein Jahr lang Beiträge an die schweizerische Arbeitslosenversicherung geleistet haben, um daraus Leistungen zu erhalten, sondern bloss einen Tag. Wenn er zuvor in seiner Heimat innerhalb von zwei Jahren 364 Tage lang erwerbstätig gewesen ist und ihm daher Beiträge vom Lohn abgezogen worden sind, hat er in der Schweiz schon nach einem einzigen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das gilt für alle EU-Bürger.
Nun ist das ein Extremfall, aber den wenigsten Stimmbürgern dürfte bewusst sein, dass jeder Einwanderer praktisch von Beginn weg an unsere Sozialwerke angeschlossen wird. Wer invalid wird, muss neuerdings drei Jahre in die IV einbezahlt haben, um eine Rente zu erhalten. Einwanderer aus der EU müssen bloss ein Jahr Beiträge an die IV abgeführt haben, wenn sie zwei Jahre zuvor in ihrer Heimat ähnliche Zahlungen geleistet haben.
Die Personenfreizügigkeit wird die schweizerischen Sozialversicherungen wahrscheinlich belasten. Die Frage ist bloss, um wie viel. Vielleicht können wir uns das leisten, falls sie das Wirtschaftswachstum so ankurbelt, wie das alle hoffen. Besser wäre es, gleichzeitig den Sozialstaat zurückzufahren. Merkwürdig ist, dass die Linke vor dieser Entwicklung keine Angst zu haben scheint.
Wie immer, wenn es um die Beziehungen zur EU geht, droht der Untergang der Schweiz. Die Befürworter der Personenfreizügigkeit setzen nicht auf Argumente – sie ziehen es vor, zu verwedeln, zu verschweigen und zu übertreiben.
Von Markus Somm
Anzeige Von einem «existenziellen Riesenproblem» sprach Andreas Bitterlin vom Universitätsspital Basel und blickte pechschwarz in die Kamera des Schweizer Fernsehens. «Mir gefällt es hier, ich möchte nicht mehr gehen», sorgte sich Belinda Stern, eine Krankenschwester aus Berlin, nachdem sie einer Patientin den Blutdruck abgenommen hatte, als ob sie zeigen müsste, wie sehr sie sich bemühte. Jörg Naundorf, ein Pfleger aus der ehemaligen DDR, machte sich Gedanken, ob er wohl in der Heimat noch eine Stelle fände: «Die finanzielle Bezahlung wäre deutlich schlechter.» Auch er sah traurig aus: ein sympathischer junger Mann mit zwei Ohrringen und einem Nasenring, der mit weichem sächsischem Akzent sprach. «Würde die Personenfreizügigkeit abgeschafft», donnerte eine Stimme im Off, «müsste ihre Stelle durch inländisches Personal ersetzt werden. Dieses ist aber schwer zu finden.» Der Beitrag in der Nachrichtensendung «10 vor 10» endete finster: «Ohne Personenfreizügigkeit müssten wohl viele Spitäler in der Schweiz schliessen.»
Ungewöhnlich harsches Urteil
Diese Woche kam Achille Casanova (CVP), der Ombudsmann des Schweizer Fernsehens, zum Schluss, dass es sich hier um «gravierende Fehlinformationen» handelte. Auf Betreiben von SVP-Nationalrat Theophil Pfister (SG) hatte sich der ehemalige Bundesratssprecher mit der Sendung befassen müssen, die im vergangenen Oktober ausgestrahlt worden war. Für Casanova, der zu leisen Tönen neigt, ist das ein ungewöhnlich harsches Urteil. Was vielleicht damit zu tun hat, dass der Lapsus des gebührenfinanzierten Fernsehens kein Einzelfall, sondern symptomatisch ist für die Kampagne der Befürworter der Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien. Der Pro-Kampagne hatten sich offensichtlich auch ein paar Journalisten des Schweizer Fernsehens angeschlossen. Schon am Tag danach korrigierte das Fernsehen die Fehlleistung und entschuldigte sich.
Tatsächlich war fast nur der sächsische Akzent richtig in dem rund vier Minuten langen Beitrag. Würde die Schweizer Stimmbevölkerung am kommenden 8. Februar die Vorlage ablehnen und würde die Schweiz die Personenfreizügigkeit wirklich kündigen, müsste kein einziger EU-Bürger seine Stelle in der Schweiz aufgeben. Deren Aufenthaltsbewilligung bliebe gültig und würde sich automatisch verlängern, sofern sie ihr Arbeitgeber weiterhin beschäftigen wollte. Doch sind das nur akademische Debatten. Es ist unwahrscheinlich, dass die Schweizerinnen und Schweizer im Februar die Personenfreizügigkeit verwerfen. Schweizer Pragmatismus dürfte sie davon abhalten. Was man einmal unterschrieben hat, löst man nicht mehr auf.
Umso mehr erstaunt die Nervosität der Befürworter, die sich öffentlich zanken, ob ihre Plakate mit den entlaubten oder mit Äpfeln behangenen Bäumchen irgendeine Wirkung haben. Liebhaber naiver Malerei erreichen sie vielleicht. Economiesuisse, der Spitzenverband der Wirtschaft, wirbt seit Jahren damit. Offenbar fällt dem Verband mit der grossen Kriegskasse nichts Neues mehr ein. Man hat Abstimmungen über den sogenannten «bilateralen Weg» schon so oft gewonnen.
Umso mehr irritiert der Umstand, wie häufig die Befürworter übertreiben oder die Dinge falsch darstellen, wie sehr sie, die den Gegnern vorwerfen, eine Angstkampagne zu führen, selbst mit Angst arbeiten. «Bei einem Nein», schreibt Economiesuisse in ihrem Argumentarium im Internet, «entfallen sämtliche Verträge der Bilateralen I. Sechs Monate nach der Abstimmung treten sie ausser Kraft. Die Schweiz stünde politisch vor einem Scherbenhaufen. Für die Schweizer Wirtschaft wäre das ein grosser Schaden. Es müsste mit einer Abwanderung von Unternehmen und mit Arbeitsplatzverlusten gerechnet werden.» Hier stimmt vielleicht die Aussage über den Scherbenhaufen, ansonsten wird im Indikativ behauptet, was bestenfalls informierte Prognose, schlimmstenfalls blinde Spekulation ist.
Bisher gibt es keine wissenschaftliche Studie über Erfolg oder Misserfolg der Bilateralen Verträge. Ob der einzigartige Aufschwung, den die Schweizer Wirtschaft bis vor kurzem erlebt hatte, mit diesen Verträgen zu tun hat, ist offen. Womöglich haben die Verträge geholfen, entscheidender war mit Sicherheit die robuste Verfassung der Weltwirtschaft, überall in Europa, aber vor allem auch in Asien und Amerika. Um klare Aussagen zu machen, hat die Schweiz noch viel zu wenig Erfahrungen mit diesen neuen Verträgen gesammelt.
Mythos Einsamkeit
Das gilt insbesondere für die Personenfreizügigkeit, welche die Befürworter inzwischen zum wirtschaftspolitischen Allerweltsmittel stilisieren: «Das Seco führt ein Drittel des Wachstums zwischen 2004 und 2007 auf die Personenfreizügigkeit zurück», schreibt Economiesuisse und erweckt den Eindruck, es handle sich um Fakten, während es bloss Schätzungen sind, die auf Modellrechnungen beruhen. Gewiss, sie könnten zutreffen. Ohne Frage ist die Personenfreizügigkeit eine gute Sache: Für die Arbeitgeber wächst das Angebot an Arbeitskräften, das reduziert die Löhne, erhöht die Flexibilität und verbessert die Qualität der Belegschaft, weil für jede Stelle unter viel mehr Bewerbern der fähigste ausgewählt werden kann. Manche Spezialisten findet man kaum mehr in der Schweiz. Ökonomisch macht das Sinn. Aus einer liberalen Sicht ist die Personenfreizügigkeit sowieso zu begrüssen; wobei man sich bloss fragt, warum sich die Schweiz nur auf die EU beschränkt. Warum öffnen wir unseren Arbeitsmarkt nicht auch gegenüber anderen, mitunter interessanteren Ländern wie Singapur oder Israel?
Doch soll man nicht so tun, als wäre die Schweiz vor den bilateralen Verträgen ein Land gewesen, das verloren im wirtschaftlichen Ozean getrieben hätte. Auch früher waren wir auf gute Ingenieure und Techniker, Handwerker und Kellner oder Arbeiter angewiesen – und die Schweizer Wirtschaft konnte sie rekrutieren. Mit den fast höchsten Löhnen der Welt war das keine Hexerei.
Eine Studie der Nationalbank hat unlängst den Nutzen der Personenfreizügigkeit untersucht. Das Ergebnis ist ambivalent. «Dank der Personalfreizügigkeit waren die Unternehmen im Konjunkturaufschwung der letzten Jahre in vergleichsweise geringem Mass mit Personalengpässen konfrontiert», schreibt der Autor Peter Stalder. Das habe das Wirtschaftswachstum gefördert. Der Forscher geht von 0,9 Prozent mehr Wachstum aus. «Die Kehrseite der Medaille besteht darin, dass die Arbeitslosenquote in den letzten zwei Jahren trotz sehr starkem Beschäftigungszuwachs nur um je rund 0,5 Prozentpunkte zurückging. Von 1998 bis 2000 fiel die Arbeitslosigkeit wesentlich stärker, obwohl der Beschäftigungszuwachs schwächer war. Der Hauptgrund für den nun vergleichsweise bescheidenen Rückgang der Arbeitslosigkeit liegt im verstärkten Ausländerzustrom.»
Erst seit Juni 2007 besteht mit den alten EU-Staaten (EU-15) die volle Personenfreizügigkeit, das heisst, jegliche Kontingente und Einschränkungen fielen weg. Die schweizerischen Erfahrungen sind denkbar kurz – und rosig, weil sie während einer bemerkenswerten Hochkonjunktur gemacht werden konnten. Die kommende Rezession wird zeigen, wie sich die Personenfreizügigkeit auf die Arbeitslosigkeit und die Löhne auswirken wird. Und erst dann wird es möglich sein, eine Art «Vollkostenrechnung» durchzuführen.
Denn bei aller Sympathie für die Personenfreizügigkeit: Verbunden mit einem gutausgebauten Sozialstaat, kann sie rasch zu hohen ökonomischen Kosten führen. Die Krise wird dies erweisen, verlässliche Zahlen dürfte die Schweiz erst in Jahren zu Gesicht bekommen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht mag sich die Personenfreizügigkeit dann zwar immer noch lohnen, aus volkswirtschaftlicher Sicht aber womöglich nicht mehr. Über diese Risiken wird nicht offen gesprochen. Stattdessen werden die Konsequenzen verwedelt: «Auch gibt es keine Hinweise auf einen zunehmenden Missbrauch der Sozialwerke», schreibt Economiesuisse. «Erstens gilt die Personenfreizügigkeit nur für EU-Bürger, die eine Arbeitsstelle nachweisen oder finanziell unabhängig sind. Für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger gilt sie nicht. Arbeitslose dürfen zwar für drei Monate einreisen mit der Möglichkeit einer dreimonatigen Verlängerung. Einen Anspruch auf Arbeitslosengelder oder Sozialhilfeleistungen haben sie aber nicht. Ersteres haben Arbeitslose nur, wenn sie zuvor die minimalen Anforderungen erfüllt haben (Schweiz: Beiträge ein Jahr bezahlt).» Was ist hier alles nur halb richtig?
Wäre ein gültiger Arbeitsvertrag eine dermassen gute Garantie, dass ein Einwanderer nie auf dem Sozialamt landet, könnte die Schweiz bedenkenlos auch mit Russland oder Afrika die Personenfreizügigkeit einführen. Zudem fragt man sich, wie die Schweizer Behörden überprüfen, ob ein eingereister Arbeitsloser nach sechs Monaten das Land wirklich wieder verlassen hat. Mit dem Beitritt zum Schengener Abkommen hat die Schweiz ihre Grenzkontrollen abgeschafft.
Risiko Sozialstaat
Der entscheidende Punkt ist aber nicht der mögliche Missbrauch, sondern der legitime Gebrauch der Sozialversicherungen. Economiesuisse verschweigt, dass die Schweiz mit der EU ihre Sozialversicherungen «koordiniert» hat, was als Errungenschaft gilt. Die Folge ist, dass zum Beispiel Beiträge, die ein deutscher Arbeitnehmer an die deutsche Arbeitslosenversicherung bezahlt hat, hier angerechnet werden. Ein deutscher Arbeiter muss nicht mindestens ein Jahr lang Beiträge an die schweizerische Arbeitslosenversicherung geleistet haben, um daraus Leistungen zu erhalten, sondern bloss einen Tag. Wenn er zuvor in seiner Heimat innerhalb von zwei Jahren 364 Tage lang erwerbstätig gewesen ist und ihm daher Beiträge vom Lohn abgezogen worden sind, hat er in der Schweiz schon nach einem einzigen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das gilt für alle EU-Bürger.
Nun ist das ein Extremfall, aber den wenigsten Stimmbürgern dürfte bewusst sein, dass jeder Einwanderer praktisch von Beginn weg an unsere Sozialwerke angeschlossen wird. Wer invalid wird, muss neuerdings drei Jahre in die IV einbezahlt haben, um eine Rente zu erhalten. Einwanderer aus der EU müssen bloss ein Jahr Beiträge an die IV abgeführt haben, wenn sie zwei Jahre zuvor in ihrer Heimat ähnliche Zahlungen geleistet haben.
Die Personenfreizügigkeit wird die schweizerischen Sozialversicherungen wahrscheinlich belasten. Die Frage ist bloss, um wie viel. Vielleicht können wir uns das leisten, falls sie das Wirtschaftswachstum so ankurbelt, wie das alle hoffen. Besser wäre es, gleichzeitig den Sozialstaat zurückzufahren. Merkwürdig ist, dass die Linke vor dieser Entwicklung keine Angst zu haben scheint.
Montag, 7. Juli 2008
Referendum gegen die Personenfreizügigkeit
Die Zeit ist günstig!, 05.07.2008 17:42
Die EU ist dank der Abstimmung in Irland für längere Zeit mit sich selbst beschäftigt. In verschiedenen Ländern sind Klagen hängig, weil der Lissabon-Vertrag deren Verfassungen aushebelt (so beispielsweise in Deutschland und in England). Ausserdem zögern diejenigen Länder, welche den Vertrag noch nicht durch das Parlament gepeitscht haben, mit der Ratifikation. In allen Ländern ausser in Irland hat man auf eine Abstimmung verzichtet, weil man ein Nein befürchtet hatte. Dementsprechend bekommen jetzt die Gegner Aufwind und es rumort bedenklich.
Die EU droht zwar der Schweiz, im Falle einer Ablehnung der Personenfreizügigkeit (Schengenvertrag) alle Abkommen aufzuheben, aber die EU dürfte jetzt so mit sich selbst beschäftigt sein, dass sie sich kaum auch noch mit ihrem wichtigsten Handelspartner anlegen wird. Es wäre zudem nicht das erste Mal, dass solche Drohszenarien von der Schweiz selbst in Brüssel vorgeschlagen wurden. Wegen ein paar Schweizern, die im EU-Raum arbeiten wollen, müssen wir nicht derart weitreichende Zugeständnisse an die EU machen. Wenn wir qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland wollen, können wir so viele kommen lassen, wie wir wollen, auch ohne Personenfreizügigkeit. Es ist nach wie vor ungewiss, ob das Kommunikationsnetz SIS je funktionieren wird, so dass der Kriminaltourismus immer mehr blühen wird.
Wenn ein Referendum beim Volk durchkäme, wäre die Regierung selber schuld, hat sie doch bei der seinerzeitigen Abstimmung alles daran gesetzt, die vielen Nachteile zu verschleiern, nämlich dass alle weiteren Bestimmungen, die die EU erlassen wird, von uns ohne weiteres geschluckt werden müssten. So sind wir trotz aller gegenteiligen Beteuerungen schon weitgehend eingegliedert. Somit ist es die Absicht der Regierung, die Schweiz auf Raten in die EU zu führen. Die Schweiz muss bereits heute auf eigene Kosten Kontrollbeamte an die EU-Aussengrenze schicken. Das wurde vor der Abstimmung tunlichst verschwiegen. Die eigenen Grenzen zu überwachen, ist nicht nur effektiver sondern auch viel billiger.
Europa und die Schweiz haben zur Zeit genug Probleme mit dem Weltfinanzsystem. Die Wall Street und die Bank of England werden unseren Grossbanken das Fell über die Ohren ziehen, dies geht natürlich um so leichter, wenn wir uns von der EU an die Kandare nehmen lassen. Deutschland ist seit dem 2. Weltkrieg kein souveränes Land mehr, auch wenn dies äusserlich nicht so aussieht. Frau Merkel kann nicht frei entscheiden, sie muss den Anweisungen aus den USA und GB Folge leisten. Die Geschichte wiederholt sich.
Sagen wir jetzt zu Schengen nochmals JA, hinterlassen wir den Eindruck, alles zu schlucken, was Brüssel diktiert. Unsere direkte Demokratie wird ausgehebelt und verkommt zu bedeutungslosen folkloristischen Veranstaltungen. Wir machen uns weltweit lächerlich, weil wir so dumm sind und uns freiwillig entmündigen lassen. Ogi und Schmid haben bereits unsere Verteidigungsarmee zerstört nun soll die Finanzkraft durch die Grossbanken geschwächt werden. Sind wir wirklich so dumm und so blind, dass wir uns dies von der eigenen Regierung gefallen lassen. Die Trilaterale Kommission und der Council on Foreign Relations reiben sich schon jetzt die Hände und werden die Schweiz genüsslich abkassieren.
Helfen wir also der jungen Generation, damit das Referendum betreffend Personenfreizügigkeit (Schengen) zustande kommt. Sie muss die Suppe auslöffeln, welche ihr die ältere Generation fahrlässig aus Habgier eingebrockt hat.
Die Redaktion von Information Schweiz: Johanna Haidvogl-Werder, Gelterkinden; 3. 7. 08
Die EU ist dank der Abstimmung in Irland für längere Zeit mit sich selbst beschäftigt. In verschiedenen Ländern sind Klagen hängig, weil der Lissabon-Vertrag deren Verfassungen aushebelt (so beispielsweise in Deutschland und in England). Ausserdem zögern diejenigen Länder, welche den Vertrag noch nicht durch das Parlament gepeitscht haben, mit der Ratifikation. In allen Ländern ausser in Irland hat man auf eine Abstimmung verzichtet, weil man ein Nein befürchtet hatte. Dementsprechend bekommen jetzt die Gegner Aufwind und es rumort bedenklich.
Die EU droht zwar der Schweiz, im Falle einer Ablehnung der Personenfreizügigkeit (Schengenvertrag) alle Abkommen aufzuheben, aber die EU dürfte jetzt so mit sich selbst beschäftigt sein, dass sie sich kaum auch noch mit ihrem wichtigsten Handelspartner anlegen wird. Es wäre zudem nicht das erste Mal, dass solche Drohszenarien von der Schweiz selbst in Brüssel vorgeschlagen wurden. Wegen ein paar Schweizern, die im EU-Raum arbeiten wollen, müssen wir nicht derart weitreichende Zugeständnisse an die EU machen. Wenn wir qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland wollen, können wir so viele kommen lassen, wie wir wollen, auch ohne Personenfreizügigkeit. Es ist nach wie vor ungewiss, ob das Kommunikationsnetz SIS je funktionieren wird, so dass der Kriminaltourismus immer mehr blühen wird.
Wenn ein Referendum beim Volk durchkäme, wäre die Regierung selber schuld, hat sie doch bei der seinerzeitigen Abstimmung alles daran gesetzt, die vielen Nachteile zu verschleiern, nämlich dass alle weiteren Bestimmungen, die die EU erlassen wird, von uns ohne weiteres geschluckt werden müssten. So sind wir trotz aller gegenteiligen Beteuerungen schon weitgehend eingegliedert. Somit ist es die Absicht der Regierung, die Schweiz auf Raten in die EU zu führen. Die Schweiz muss bereits heute auf eigene Kosten Kontrollbeamte an die EU-Aussengrenze schicken. Das wurde vor der Abstimmung tunlichst verschwiegen. Die eigenen Grenzen zu überwachen, ist nicht nur effektiver sondern auch viel billiger.
Europa und die Schweiz haben zur Zeit genug Probleme mit dem Weltfinanzsystem. Die Wall Street und die Bank of England werden unseren Grossbanken das Fell über die Ohren ziehen, dies geht natürlich um so leichter, wenn wir uns von der EU an die Kandare nehmen lassen. Deutschland ist seit dem 2. Weltkrieg kein souveränes Land mehr, auch wenn dies äusserlich nicht so aussieht. Frau Merkel kann nicht frei entscheiden, sie muss den Anweisungen aus den USA und GB Folge leisten. Die Geschichte wiederholt sich.
Sagen wir jetzt zu Schengen nochmals JA, hinterlassen wir den Eindruck, alles zu schlucken, was Brüssel diktiert. Unsere direkte Demokratie wird ausgehebelt und verkommt zu bedeutungslosen folkloristischen Veranstaltungen. Wir machen uns weltweit lächerlich, weil wir so dumm sind und uns freiwillig entmündigen lassen. Ogi und Schmid haben bereits unsere Verteidigungsarmee zerstört nun soll die Finanzkraft durch die Grossbanken geschwächt werden. Sind wir wirklich so dumm und so blind, dass wir uns dies von der eigenen Regierung gefallen lassen. Die Trilaterale Kommission und der Council on Foreign Relations reiben sich schon jetzt die Hände und werden die Schweiz genüsslich abkassieren.
Helfen wir also der jungen Generation, damit das Referendum betreffend Personenfreizügigkeit (Schengen) zustande kommt. Sie muss die Suppe auslöffeln, welche ihr die ältere Generation fahrlässig aus Habgier eingebrockt hat.
Die Redaktion von Information Schweiz: Johanna Haidvogl-Werder, Gelterkinden; 3. 7. 08
Sonntag, 4. Mai 2008
Die Personenfreizügigkeit - das Mittel zur Abschaffung der Nationalstaaten
Der Ständerat und die Personenfreizügigkeit - Da wird Demokratie zerstört, 03.05.2008 19:26
Wer vor zweieinhalb Jahren, im Abstimmungskampf über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Osteuropa die Behauptung aufstellte, ein Ja beinhalte auch die Personenfreizügigkeit mit Rumänien, Bulgarien und der Türkei, wurde aufs schärfste zurechtgewiesen. Wer Einzelabkommen mit neuen EU-Mitgliedern mit dem gesamten Konzept «Personenfreizügigkeit» vermische, sei ein übler Demagoge, ein Populist, ein politischer Lügner. So tönte es damals.
Das Ständerats-Paket
Doch genau diese Verbindung des Prinzips der Personenfreizügigkeit einerseits, Abkommen mit einzelnen Ländern andererseits, will der Ständerat jetzt erzwingen: Das ist nichts anderes als demokratiefeindliche Abstimmungsmanipulation. Worum geht es? 2009 kann, so wie es dem Stimmvolk anlässlich der Bilateralen I versprochen wurde, per Referendum eine Abstimmung für Weiterführung oder Abbruch der Personenfreizügigkeit verlangt werden. Im gleichen Jahr 2009 kann auch das Abkommen, das die Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien ausdehnen will, per Referendum der Volksabstimmung unterstellt werden.
Der Ständerat hat - ein Nein zu Rumänien/Bulgarien befürchtend - die beiden Vorlagen nunmehr zu einer einzigen zusammengezurrt - auf dass dem Schweizer Stimmbürger der Einzelentscheid zu Rumänien/Bulgarien verunmöglicht werde. Fadenscheinige, durch nichts bewiesene Begründung für diese Verschnürungs-Manipulation: Die Ablehnung der beiden Vorlagen hätte den Totalausstieg der EU aus allen bilateralen Verträgen zur Folge. Damit wird die Abstimmungsmanipulation mit nichts anderem als einer Polit-Erpressung begründet - bedenkliche Desavouierung der direkten Demokratie.
Chronologie
Im ersten Paket der bilateralen Verträge mit der Europäischen Union vereinbarte die Schweiz Personenfreizügigkeit mit den «alten», den westeuropäischen Mitgliedern der EU. Schon damals wurde klar, dass die Personenfreizügigkeit im Rahmen der Bilateralen einen Sonderstatus geniesst: Während Brüssel in allen anderen Bereichen der Bilateralen volle Hoheit und damit Handlungsfreiheit im Namen aller EU-Länder besitzt, ist zur Personenfreizügigkeit immer auch das Ja aller EU-Einzelstaaten im Rahmen eines Ratifizierungsbeschlusses notwendig. Personenfreizügigkeit ist auch innerhalb der EU noch Angelegenheit der Mitgliedländer, nicht von Brüssel allein. Damit können auch innerhalb der EU für neu der EU beitretende Mitglieder Freizügigkeits-Sonderbestimmungen vereinbart werden. Solche gelten gegenüber Rumänien und Bulgarien z. B. von Seiten Deutschlands und Österreichs, die ihre Arbeitsmärkte vor einwandernden Rumänen und Bulgaren damit stärker schützen als vor Einwanderern aus andern EU-Ländern. Solche Sonderregelungen werden in Einzelverträgen festgehalten, was selbstverständlich rechtfertigt, dass alle Verträge einzeln und gesondert ratifiziert werden. Nicht nur in der Schweiz - auch in der EU. Das zweite bilaterale Paket zwischen der Schweiz und der EU erfasste bereits auch die nach der Osterweiterung der EU neu beigetretenen Mitgliedländer aus Osteuropa. Auch für dieses Paket wurde die Personenfreizügigkeit besonders ausgehandelt, weil Brüssel die Hoheit über Personenfreizügigkeits-Bestimmungen weiterhin nicht besitzt. Dazu waren Ratifizierungsbeschlüsse aller EU-Mitgliedländer nötig.
Versprechungen
Zum Zeitpunkt der Abstimmung über die Bilateralen II führte die EU bereits Verhandlungen und Vorverhandlungen mit weiteren Beitrittskandidaten. Verhandlungen mit Rumänien/ Bulgarien, Vorverhandlungen mit der Türkei. Im Bundesbüchlein für die Volksabstimmung vom 25. September 2005 (Erweiterung der Personenfreizügigkeit aus Osteuropa) machte der Bundesrat dazu eine klare Aussage: Er erinnerte einerseits daran, dass das gesamte Prinzip der Personenfreizügigkeit im Jahre 2009 mittels Referendum den Stimmberechtigten noch einmal vorgelegt werden könne. Und sagte dann wörtlich: «Auch eine Ausdehnung der Freizügigkeit auf künftige neue EU-Staaten (gemeint: Rumänien und Bulgarien, allenfalls auch Türkei - Anm. der Red.) muss vom Parlament genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Referendum.» Von einer Zusammenlegung beider referendumsfähigen Beschlüsse in eine einzige Abstimmungs-Vorlage fand sich im Bundesbüchlein kein Wort.
Im Januar 2007 liess der Bundesrat durch das Integrationsbüro den «Fahrplan Osteuropa» bezüglich der Personenfreizügigkeit präzisieren. Mit Ausnahme der Personenfreizügigkeit, sagte er, würden alle von der Schweiz bisher eingegangenen bilateralen Verträge automatisch auf Bulgarien/Rumänien ausgedehnt. Zur Personenfreizügigkeit sagte das Integrationsbüro wörtlich: «Einzig beim Abkommen über die Personenfreizügigkeit sind neue Verhandlungen nötig. Die Schweiz will mit der EU Übergangsregelungen für eine schrittweise und kontrollierte Ausdehnung der Freizügigkeit auf die beiden neuen Beitrittsländer festlegen. Gegenstand der Verhandlungen werden insbesondere die Übergangsfristen für arbeitsmarktliche Beschränkungen sein, zu welchen die bevorzugte Einstellung von Inländern (Inländervorrang), die vorgängige Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie die Höhe der Kontingente von Aufenthaltsbewilligungen gehören. Wie bei den zehn Staaten, die der EU 2004 beigetreten sind, wird dieses Übergangsregime in einem Protokoll zum bestehenden Vertrag festgelegt. Der Bundesbeschluss zu diesem Protokoll wird dem fakultativen Referendum unterstellt.» Auch nicht der Hauch einer Andeutung kann aus dieser für die Öffentlichkeit abgegebenen bundesrätlichen Erklärung abgeleitet werden, wonach die Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien mit der ungefähr zum gleichen Zeitpunkt abstimmungsreifen Verlängerung des Prinzips der Personenfreizügigkeit mit allen bisherigen EU-Mitgliedern zu einem Gesamtpaket geschnürt werden könnte. Die Öffentlichkeit konnte immer von zwei Abstimmungen ausgehen.
Auch die Türkei wäre eingeschlossen
Eine klare Trennung der beiden Vorlagen hat der Bundesrat bereits auch in einem Papier vorgenommen, welches das Integrationsbüro im bundesrätlichen Auftrag im Juli 2003 veröffentlicht hat. Nebst dem Bundesrat haben aber auch engagierte Personenfreizügigkeits-Befürworter gleich kommuniziert. Für die gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer verbreitete z. B. Travail.Suisse ein Argumentarium für die Personenfreizügigkeits-Abstimmung vom 25. September 2005. Unter dem Titel «Die Antworten auf die falschen Argumente der Gegner» brandmarkt Travail.Suisse als unredliches Gegenargument, dass «ein Ja zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Osteuropa bedeutet, dass die Schweiz nicht Nein sagen kann, wenn Rumänien, Bulgarien und vielleicht die Türkei Mitglieder der EU werden.» Wörtlich stellt Travail.Suisse dieses angeblich falsche Argument der Gegner wie folgt richtig: «Es gibt keine automatische Ausweitung und das Volk wird immer die Möglichkeit haben, im Rahmen einer Volksabstimmung zu entscheiden (Referendum).»
Interessant: Es sind die Gewerkschafter von Travail.Suisse, die bezüglich Ausweitung der Personenfreizügigkeit ausdrücklich auch die Türkei ins Spiel bringen. Wenn jetzt also der Ständerat in taktisch-manipulatorischer Absicht den Schweizer Stimmbürger in den Schwitzkasten nimmt, indem er ihm ein als gefährdet eingestuftes Ja zur Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien dadurch abzunötigen sucht, dass er die Rumänien/Bulgarien-Vorlage unauflösbar mit der Fortführung der Personenfreizügigkeit gegenüber allen EU-Ländern verknüpft, dann würde diese Verknüpfung zwangsläufig auch die Türkei mit beinhalten. Eine brisante Entdeckung, welche sich der Bürger merken sollte.
Bundesrat: Fein raus?
Der Bundesrat redet sich derweil heraus, die Idee der unfairen Abstimmung im Doppelpack zwecks Nötigung der Stimmbürger zu einem Ja zu Bulgarien und Rumänien sei im Ständerat aufgekommen, nicht bei ihm. Das stimmt freilich nur zum Teil. Denn der Bundesrat selbst hat, als er das Verhandlungsmandat gegenüber Rumänien und Bulgarien den aussenpolitischen Kommissionen zur Konsultation unterbreitete, bereits mit dieser Doppelpack-Idee zu liebäugeln begonnen. Er hat diese Idee - damals zweifellos unter nachhaltigem Druck von Christoph Blocher - seinerzeit zwar nicht weiterverfolgt. Aber unschuldig ist er nicht an der Tatsache, dass sie der Ständerat als «Zuchtinstrument» gegen die Stimmbürger heute wieder aufgreift.
Einheit der Materie
In der Schweiz gilt das Prinzip der «Einheit der Materie» für jede Abstimmungsvorlage. Es müsste garantieren, dass die Bürger jede Sachfrage gesondert, einzeln, ihrem eigenen genauen Inhalt nach prüfen und dann an der Urne beurteilen können. Dieses Prinzip durchbricht der Ständerat mit seiner Doppelpack-Idee - auf der erpresserisch-unbewiesenen Behauptung fussend - die EU würde gegenüber der Schweiz alles annullieren, wenn die Schweiz nicht beide Vorlagen (sowohl die Fortführung der Personenfreizügigkeit insgesamt als auch deren Erweiterung auf Rumänien und Bulgarien) vorbehaltlos schlucke. Ein schwaches, manipulatorisches Argument. Jene Mehrheit im Ständerat, die solche Manipulation des freien Volksentscheids durchgedrückt hat, beweist mit ihrem Vorgehen nur eines: Dass die hiesige Classe politique offensichtlich auch hier an der Demokratiefeindlichkeit, wie sie der EU längstens eigen ist, Gefallen findet.
Ulrich Schlüer, Chefredaktor der «Schweizerzeit»; 30. 4. 08
Empfohlene Veranstaltungen
Mittwoch, 7. Mai 2008: Biel
Waffenbesitz: Sicherheit oder Freiheit
Kongresshaus Biel, Podiumsgespräch 19.15 Uhr
mit (u.a.) NR Oskar Freysinger (SVP), NR Jo Lang (Grüne), NR Daniel Jositsch (SP), Chefredaktor Ulrich Schlüer (SVP) (OG Biel)
Dienstag, 13. Mai 2008: Windisch AG
Demokratische Einbürgerungen: Ja oder Nein
Restaurant Sonne, 19.30 Uhr
Podium: Roberto Rodriguez (SP-Parteisekretär) gegen Ulrich Schlüer (SVP Windisch)
Donnerstag, 22. Mai 2008: Lilienberg TG
Lilienberg-Tagung «Ja zur Neutralität»
Unternehmerforum Lilienberg, Ermatingen TG, 16.30 Uhr
Referent: Ulrich Schlüer, Co-Referenten: NR Jakob Büchler (CVP), NR Hans Widmer (SP)
(Lilienberg)
Wer vor zweieinhalb Jahren, im Abstimmungskampf über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Osteuropa die Behauptung aufstellte, ein Ja beinhalte auch die Personenfreizügigkeit mit Rumänien, Bulgarien und der Türkei, wurde aufs schärfste zurechtgewiesen. Wer Einzelabkommen mit neuen EU-Mitgliedern mit dem gesamten Konzept «Personenfreizügigkeit» vermische, sei ein übler Demagoge, ein Populist, ein politischer Lügner. So tönte es damals.
Das Ständerats-Paket
Doch genau diese Verbindung des Prinzips der Personenfreizügigkeit einerseits, Abkommen mit einzelnen Ländern andererseits, will der Ständerat jetzt erzwingen: Das ist nichts anderes als demokratiefeindliche Abstimmungsmanipulation. Worum geht es? 2009 kann, so wie es dem Stimmvolk anlässlich der Bilateralen I versprochen wurde, per Referendum eine Abstimmung für Weiterführung oder Abbruch der Personenfreizügigkeit verlangt werden. Im gleichen Jahr 2009 kann auch das Abkommen, das die Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien ausdehnen will, per Referendum der Volksabstimmung unterstellt werden.
Der Ständerat hat - ein Nein zu Rumänien/Bulgarien befürchtend - die beiden Vorlagen nunmehr zu einer einzigen zusammengezurrt - auf dass dem Schweizer Stimmbürger der Einzelentscheid zu Rumänien/Bulgarien verunmöglicht werde. Fadenscheinige, durch nichts bewiesene Begründung für diese Verschnürungs-Manipulation: Die Ablehnung der beiden Vorlagen hätte den Totalausstieg der EU aus allen bilateralen Verträgen zur Folge. Damit wird die Abstimmungsmanipulation mit nichts anderem als einer Polit-Erpressung begründet - bedenkliche Desavouierung der direkten Demokratie.
Chronologie
Im ersten Paket der bilateralen Verträge mit der Europäischen Union vereinbarte die Schweiz Personenfreizügigkeit mit den «alten», den westeuropäischen Mitgliedern der EU. Schon damals wurde klar, dass die Personenfreizügigkeit im Rahmen der Bilateralen einen Sonderstatus geniesst: Während Brüssel in allen anderen Bereichen der Bilateralen volle Hoheit und damit Handlungsfreiheit im Namen aller EU-Länder besitzt, ist zur Personenfreizügigkeit immer auch das Ja aller EU-Einzelstaaten im Rahmen eines Ratifizierungsbeschlusses notwendig. Personenfreizügigkeit ist auch innerhalb der EU noch Angelegenheit der Mitgliedländer, nicht von Brüssel allein. Damit können auch innerhalb der EU für neu der EU beitretende Mitglieder Freizügigkeits-Sonderbestimmungen vereinbart werden. Solche gelten gegenüber Rumänien und Bulgarien z. B. von Seiten Deutschlands und Österreichs, die ihre Arbeitsmärkte vor einwandernden Rumänen und Bulgaren damit stärker schützen als vor Einwanderern aus andern EU-Ländern. Solche Sonderregelungen werden in Einzelverträgen festgehalten, was selbstverständlich rechtfertigt, dass alle Verträge einzeln und gesondert ratifiziert werden. Nicht nur in der Schweiz - auch in der EU. Das zweite bilaterale Paket zwischen der Schweiz und der EU erfasste bereits auch die nach der Osterweiterung der EU neu beigetretenen Mitgliedländer aus Osteuropa. Auch für dieses Paket wurde die Personenfreizügigkeit besonders ausgehandelt, weil Brüssel die Hoheit über Personenfreizügigkeits-Bestimmungen weiterhin nicht besitzt. Dazu waren Ratifizierungsbeschlüsse aller EU-Mitgliedländer nötig.
Versprechungen
Zum Zeitpunkt der Abstimmung über die Bilateralen II führte die EU bereits Verhandlungen und Vorverhandlungen mit weiteren Beitrittskandidaten. Verhandlungen mit Rumänien/ Bulgarien, Vorverhandlungen mit der Türkei. Im Bundesbüchlein für die Volksabstimmung vom 25. September 2005 (Erweiterung der Personenfreizügigkeit aus Osteuropa) machte der Bundesrat dazu eine klare Aussage: Er erinnerte einerseits daran, dass das gesamte Prinzip der Personenfreizügigkeit im Jahre 2009 mittels Referendum den Stimmberechtigten noch einmal vorgelegt werden könne. Und sagte dann wörtlich: «Auch eine Ausdehnung der Freizügigkeit auf künftige neue EU-Staaten (gemeint: Rumänien und Bulgarien, allenfalls auch Türkei - Anm. der Red.) muss vom Parlament genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Referendum.» Von einer Zusammenlegung beider referendumsfähigen Beschlüsse in eine einzige Abstimmungs-Vorlage fand sich im Bundesbüchlein kein Wort.
Im Januar 2007 liess der Bundesrat durch das Integrationsbüro den «Fahrplan Osteuropa» bezüglich der Personenfreizügigkeit präzisieren. Mit Ausnahme der Personenfreizügigkeit, sagte er, würden alle von der Schweiz bisher eingegangenen bilateralen Verträge automatisch auf Bulgarien/Rumänien ausgedehnt. Zur Personenfreizügigkeit sagte das Integrationsbüro wörtlich: «Einzig beim Abkommen über die Personenfreizügigkeit sind neue Verhandlungen nötig. Die Schweiz will mit der EU Übergangsregelungen für eine schrittweise und kontrollierte Ausdehnung der Freizügigkeit auf die beiden neuen Beitrittsländer festlegen. Gegenstand der Verhandlungen werden insbesondere die Übergangsfristen für arbeitsmarktliche Beschränkungen sein, zu welchen die bevorzugte Einstellung von Inländern (Inländervorrang), die vorgängige Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie die Höhe der Kontingente von Aufenthaltsbewilligungen gehören. Wie bei den zehn Staaten, die der EU 2004 beigetreten sind, wird dieses Übergangsregime in einem Protokoll zum bestehenden Vertrag festgelegt. Der Bundesbeschluss zu diesem Protokoll wird dem fakultativen Referendum unterstellt.» Auch nicht der Hauch einer Andeutung kann aus dieser für die Öffentlichkeit abgegebenen bundesrätlichen Erklärung abgeleitet werden, wonach die Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien mit der ungefähr zum gleichen Zeitpunkt abstimmungsreifen Verlängerung des Prinzips der Personenfreizügigkeit mit allen bisherigen EU-Mitgliedern zu einem Gesamtpaket geschnürt werden könnte. Die Öffentlichkeit konnte immer von zwei Abstimmungen ausgehen.
Auch die Türkei wäre eingeschlossen
Eine klare Trennung der beiden Vorlagen hat der Bundesrat bereits auch in einem Papier vorgenommen, welches das Integrationsbüro im bundesrätlichen Auftrag im Juli 2003 veröffentlicht hat. Nebst dem Bundesrat haben aber auch engagierte Personenfreizügigkeits-Befürworter gleich kommuniziert. Für die gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer verbreitete z. B. Travail.Suisse ein Argumentarium für die Personenfreizügigkeits-Abstimmung vom 25. September 2005. Unter dem Titel «Die Antworten auf die falschen Argumente der Gegner» brandmarkt Travail.Suisse als unredliches Gegenargument, dass «ein Ja zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Osteuropa bedeutet, dass die Schweiz nicht Nein sagen kann, wenn Rumänien, Bulgarien und vielleicht die Türkei Mitglieder der EU werden.» Wörtlich stellt Travail.Suisse dieses angeblich falsche Argument der Gegner wie folgt richtig: «Es gibt keine automatische Ausweitung und das Volk wird immer die Möglichkeit haben, im Rahmen einer Volksabstimmung zu entscheiden (Referendum).»
Interessant: Es sind die Gewerkschafter von Travail.Suisse, die bezüglich Ausweitung der Personenfreizügigkeit ausdrücklich auch die Türkei ins Spiel bringen. Wenn jetzt also der Ständerat in taktisch-manipulatorischer Absicht den Schweizer Stimmbürger in den Schwitzkasten nimmt, indem er ihm ein als gefährdet eingestuftes Ja zur Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien dadurch abzunötigen sucht, dass er die Rumänien/Bulgarien-Vorlage unauflösbar mit der Fortführung der Personenfreizügigkeit gegenüber allen EU-Ländern verknüpft, dann würde diese Verknüpfung zwangsläufig auch die Türkei mit beinhalten. Eine brisante Entdeckung, welche sich der Bürger merken sollte.
Bundesrat: Fein raus?
Der Bundesrat redet sich derweil heraus, die Idee der unfairen Abstimmung im Doppelpack zwecks Nötigung der Stimmbürger zu einem Ja zu Bulgarien und Rumänien sei im Ständerat aufgekommen, nicht bei ihm. Das stimmt freilich nur zum Teil. Denn der Bundesrat selbst hat, als er das Verhandlungsmandat gegenüber Rumänien und Bulgarien den aussenpolitischen Kommissionen zur Konsultation unterbreitete, bereits mit dieser Doppelpack-Idee zu liebäugeln begonnen. Er hat diese Idee - damals zweifellos unter nachhaltigem Druck von Christoph Blocher - seinerzeit zwar nicht weiterverfolgt. Aber unschuldig ist er nicht an der Tatsache, dass sie der Ständerat als «Zuchtinstrument» gegen die Stimmbürger heute wieder aufgreift.
Einheit der Materie
In der Schweiz gilt das Prinzip der «Einheit der Materie» für jede Abstimmungsvorlage. Es müsste garantieren, dass die Bürger jede Sachfrage gesondert, einzeln, ihrem eigenen genauen Inhalt nach prüfen und dann an der Urne beurteilen können. Dieses Prinzip durchbricht der Ständerat mit seiner Doppelpack-Idee - auf der erpresserisch-unbewiesenen Behauptung fussend - die EU würde gegenüber der Schweiz alles annullieren, wenn die Schweiz nicht beide Vorlagen (sowohl die Fortführung der Personenfreizügigkeit insgesamt als auch deren Erweiterung auf Rumänien und Bulgarien) vorbehaltlos schlucke. Ein schwaches, manipulatorisches Argument. Jene Mehrheit im Ständerat, die solche Manipulation des freien Volksentscheids durchgedrückt hat, beweist mit ihrem Vorgehen nur eines: Dass die hiesige Classe politique offensichtlich auch hier an der Demokratiefeindlichkeit, wie sie der EU längstens eigen ist, Gefallen findet.
Ulrich Schlüer, Chefredaktor der «Schweizerzeit»; 30. 4. 08
Empfohlene Veranstaltungen
Mittwoch, 7. Mai 2008: Biel
Waffenbesitz: Sicherheit oder Freiheit
Kongresshaus Biel, Podiumsgespräch 19.15 Uhr
mit (u.a.) NR Oskar Freysinger (SVP), NR Jo Lang (Grüne), NR Daniel Jositsch (SP), Chefredaktor Ulrich Schlüer (SVP) (OG Biel)
Dienstag, 13. Mai 2008: Windisch AG
Demokratische Einbürgerungen: Ja oder Nein
Restaurant Sonne, 19.30 Uhr
Podium: Roberto Rodriguez (SP-Parteisekretär) gegen Ulrich Schlüer (SVP Windisch)
Donnerstag, 22. Mai 2008: Lilienberg TG
Lilienberg-Tagung «Ja zur Neutralität»
Unternehmerforum Lilienberg, Ermatingen TG, 16.30 Uhr
Referent: Ulrich Schlüer, Co-Referenten: NR Jakob Büchler (CVP), NR Hans Widmer (SP)
(Lilienberg)
Samstag, 23. Februar 2008
Die Schweiz und die EU
Interessenpolitik als Richtschnur unserer Aussenpolitik
Ausmarchung mit der EU
Von Christoph Mörgeli, Nationalrat, Uerikon ZH
Was bedeuten bilaterale Verhandlungen? Die EU interpretiert sie als Befehlsausgaberapport. Und die offizielle Schweiz versteht darunter eine Wohltätigkeitsveranstaltung. Weder das Eine noch das Andere trifft zu. Es geht um eine Ausmarchung.
Es geht um "do ut des", um Geben und Nehmen zwischen zwei Verhandlungspartnern. Und es geht um die Vertretung der eigenen Interessen.
Eigentlich ist das klar und bedürfte keiner genaueren Erläuterung. Im Privatleben handelt jeder so: Wenn unsere weitgereisten und weitreisenden Bundesräte - ich denke etwa an Herrn Couchepin auf seiner kürzlichen Marokkoreise oder an Frau Calmy-Rey auf ihrer Afrika-Fahrt im letzten Sommer - sich auf einem Basar ein hübsches Souvenir erstehen wollen, gehen sie nicht auf die erste, dreiste Forderung des Basari ein; hartes, lautes, langes Feilschen ist selbstverständlich - zumindest dann, wenn sich der erworbene Gegenstand nicht auf die Spesenrechnung setzen lässt.
Aussenpolitik ist Interessenpolitik
In der Diplomatie ist das nicht anders. Aussenpolitik ist Interessenpolitik. Wer nicht seine eigenen Interessen vertritt, stellt sich automatisch in den Dienst fremder Interessen. Und das ist entweder Dummheit oder Verrat.
Das müssen wir uns vor Augen halten, wenn wir uns gegenüber der EU positionieren. Die Interessen unseres Landes sollen die Richtschnur schweizerischer Aussenpolitik sein. Auf eine eingängige Formel gebracht heisst das: Den Fortbestand unserer freiheitlichen, souveränen, direktdemokratischen und florierenden Schweiz sichern. Allein daran haben wir uns zu orientieren.
Betrachten wir das derzeitige Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU, ist seitens der EU eine klare und konsequente Interessenpolitik auszumachen, wenn auch kaschiert durch einen Schwall blumiger Worte. In der Schweiz dagegen sind die blumigen Worte offizielles Programm. Folglich schlittern Bundesrat, Classe politique und Diplomatie kopf- und konzeptlos einem Desaster entgegen. Die EU verlangt in drohendem Ton, gewisse Regelungen kantonaler Steuerregimes aufzuheben. Dabei versteigt sie sich zu einer absurden Neuinterpretation des Freihandelsvertrags aus dem Jahr 1972. Das ist juristischer Unfug, trotzdem - oder gerade deswegen - aber hoch gefährlich.
Brisante Steuerfragen
Stellen wir klar, was das bedeutet: Steuerfragen sind von besonderer Brisanz. Wenn es um Steuern geht, tritt der Staat dem Bürger mit hoheitlicher Gewalt gegenüber, greift auf dessen Privateigentum. Art und Intensität des Eingriffs sind deshalb ein Gradmesser für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und respektierter Privatautonomie. Die Steuerpflicht ist deshalb in der Schweiz mit dem Recht verknüpft, frei über die Steuerordnung zu befinden. Darin liegt ein wirtschaftliches Erfolgsrezept unseres Landes. Das sei auch gewissen Vertretern der Wirtschaft in Erinnerung gerufen, die für eine hochproblematische Ostzuwanderung unsere freiheitliche Ordnung zur Disposition stellen wollen.
Angriff auf unsere Souveränität
Wenn nun die EU mit der Forderung an uns herantritt, die Steuerregimes nach ihren Vorstellungen zu gestalten, ist das nicht nur ein Angriff auf unsere Standortattraktivität, sondern ein direkter Angriff auf demokratisch erlassene Gesetze, unsere freiheitliche Ordnung und unsere Eigenstaatlichkeit.
Aus heiterem Himmel kommen die Anmassungen der EU-Diplomaten freilich nicht. Vielmehr sind sie das Resultat einer mutlosen Haltung der Schweiz. Das innenpolitische Klima der Schweiz, durch Willenlosigkeit und Willfährigkeit geprägt, hat längst auf die aussenpolitische Interessenwahrung durchgeschlagen. Rot-Grün, Etikettenbürgerliche, linke Medien und linke Intellektuelle diffamieren, wer sich für unsere Schweiz einsetzt. Nachdem Christoph Blocher im Albisgüetli die aussenpolitische Lage erläutert und dafür plädiert hat, unser Interessen zu verteidigen, war man sich in der Regierungs-Allianz von Hans-Jürg Fehr über Christophe Darbellay bis zu den Bundesräten Merz und Couchepin in der Reaktion einig: Es sei ungehörig und pervers, für sich selbst zu schauen. Damit mache man die Steuerfrage verhandelbar - dabei ist jedermann klar, dass es bei der Garantie der Schweizer Steuerautonomie keineswegs um Verhandlungen, sondern um eine Erklärung der EU geht. Ich bin mir sicher: Spielten diese Politiker Schach, sie würden sich selbst schachmatt zu setzen - am liebsten noch vor der Partie.
Mit unserem kampflosen Nachgeben jedoch wecken wir nur immer neue Begehrlichkeiten. Wenn wir die Schwächespirale durchbrechen wollen, müssen wir den Forderungen der EU mit Entschiedenheit und Entschlossenheit entgegentreten.
Ausgangslage nutzen!
Nehmen wir eine Auslegeordnung vor, stellen wir fest, dass sich die Schweiz insgesamt in einer guten Position befindet. Folgende Dossiers werden verhandelt:
* Erweiterung der Personenfreizügigkeit für Rumänien und Bulgarien. Die Schweiz wird davon nicht profitieren. Welche Spezialisten und Fachleute bieten diese Länder, die wir in der Schweiz sonst nicht rekrutieren könnten? Weshalb sollte es nicht ausreichen, Rumänen und Bulgaren selektiv durch Erteilung von Bewilligungen zum Schweizer Arbeitsmarkt zuzulassen? Weshalb muss die Schweiz allen Bürgern dieser Länder unbeschränkt Zugang zu ihrem Arbeitsmarkt gewähren? Und weshalb sollten die Auswirkungen der Zuwanderung rumänischer Roma in der Schweiz anders ausfallen als in Italien?
* Kohäsionszahlungen an ebendiese Länder. Welchen Nutzen soll die Schweiz daraus ziehen, drei- oder vierhundert Millionen Franken in den Balkan zu transferieren?
Mit der Drohung, die EU werde beim Nichteinbezug von Rumänien und Bulgarien in die Personenfreizügigkeit sämtliche bilateralen Verträge platzen lassen, wird fast ausschliesslich in der Schweiz hantiert. Sie soll die Bürgerinnen und Bürger einschüchtern und lässt unerwähnt, wie sehr die EU von den bisher abgeschlossenen Verträgen profitiert. Als Beispiel sei an das Landverkehrsabkommen erinnert, welches insbesondere für Italien, Deutschland und Österreich von grosser Bedeutung ist.
Umgekehrt sind diese Verhandlungspunkte für die EU wichtig. Ähnlich verhält es sich mit weiteren, immer wieder genannten Bereichen, wie etwa Agrarfreihandel, öffentliche Gesundheit, Satelliten-Navigationssystem Galileo oder Abschluss eines Rahmenabkommens. Allesamt sind sie ebenso Anliegen der EU. Mit Ausnahme vielleicht des Letzteren, das auch von Diplomatenkreisen im EDA als Vehikel zu ihrer Machterweiterung freudig begrüsst wird.
Preis für Bittsteller
Dieser Ausgangslage entsprechend müssen wir uns aufstellen:
* Dort, wo die EU als Bittsteller anklopft, müssen wir den Preis nennen. Das bedeutet: Erstens verlangen wir für das Personenfreizügigkeitsabkommen mit Rumänien und Bulgarien eine verlängerte Kontingentsfrist von zusätzlich fünf Jahren, also insgesamt zwölf Jahre Kontingentierung. Zweitens ist mit Rumänien und Bulgarien eine effiziente Rückübernahmeregelung für kriminelle oder illegal anwesende Staatsbürger zu vereinbaren, welche die Kosten der Rückführung den Heimatstaaten der Betroffenen auferlegt. Die Zustände in Italien zeigen, dass dies eine dringende Notwendigkeit ist. Drittens ist eine weitere Einschränkung unseres Arbeitsmarktes durch so genannte flankierende Massnahmen nicht hinnehmbar, dienen sie doch nur der Stärkung von Gewerkschaftsfunktionären und schaden der Wirtschaft. Viertens stellen wir eine grundsätzliche Vorbedingung. Keine Verhandlungen über die Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien ohne schriftliche Erklärung, dass Brüssel unsere Souveränität - inklusive Steuersouveränität - respektiert und nicht weiter attackiert.
* Da den EDA-Diplomaten und der Mitte-Links-Koalition im Bundesrat nicht zu trauen ist, muss der Schutz unserer Souveränität vollumfänglich dem Volk übertragen werden. Und dies ist nur durch ein Staatsvertragsreferendum gewährleistet. Die Volksrechte sind durch eine entsprechende Verfassungsänderung zu stärken.
Nur so können wir erreichen, dass die Schweiz ihre eigenen Interessen vertritt und nicht jene der EU - Das ist die Classe politique dem Volk schuldig!
Christoph Mörgeli
Ausmarchung mit der EU
Von Christoph Mörgeli, Nationalrat, Uerikon ZH
Was bedeuten bilaterale Verhandlungen? Die EU interpretiert sie als Befehlsausgaberapport. Und die offizielle Schweiz versteht darunter eine Wohltätigkeitsveranstaltung. Weder das Eine noch das Andere trifft zu. Es geht um eine Ausmarchung.
Es geht um "do ut des", um Geben und Nehmen zwischen zwei Verhandlungspartnern. Und es geht um die Vertretung der eigenen Interessen.
Eigentlich ist das klar und bedürfte keiner genaueren Erläuterung. Im Privatleben handelt jeder so: Wenn unsere weitgereisten und weitreisenden Bundesräte - ich denke etwa an Herrn Couchepin auf seiner kürzlichen Marokkoreise oder an Frau Calmy-Rey auf ihrer Afrika-Fahrt im letzten Sommer - sich auf einem Basar ein hübsches Souvenir erstehen wollen, gehen sie nicht auf die erste, dreiste Forderung des Basari ein; hartes, lautes, langes Feilschen ist selbstverständlich - zumindest dann, wenn sich der erworbene Gegenstand nicht auf die Spesenrechnung setzen lässt.
Aussenpolitik ist Interessenpolitik
In der Diplomatie ist das nicht anders. Aussenpolitik ist Interessenpolitik. Wer nicht seine eigenen Interessen vertritt, stellt sich automatisch in den Dienst fremder Interessen. Und das ist entweder Dummheit oder Verrat.
Das müssen wir uns vor Augen halten, wenn wir uns gegenüber der EU positionieren. Die Interessen unseres Landes sollen die Richtschnur schweizerischer Aussenpolitik sein. Auf eine eingängige Formel gebracht heisst das: Den Fortbestand unserer freiheitlichen, souveränen, direktdemokratischen und florierenden Schweiz sichern. Allein daran haben wir uns zu orientieren.
Betrachten wir das derzeitige Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU, ist seitens der EU eine klare und konsequente Interessenpolitik auszumachen, wenn auch kaschiert durch einen Schwall blumiger Worte. In der Schweiz dagegen sind die blumigen Worte offizielles Programm. Folglich schlittern Bundesrat, Classe politique und Diplomatie kopf- und konzeptlos einem Desaster entgegen. Die EU verlangt in drohendem Ton, gewisse Regelungen kantonaler Steuerregimes aufzuheben. Dabei versteigt sie sich zu einer absurden Neuinterpretation des Freihandelsvertrags aus dem Jahr 1972. Das ist juristischer Unfug, trotzdem - oder gerade deswegen - aber hoch gefährlich.
Brisante Steuerfragen
Stellen wir klar, was das bedeutet: Steuerfragen sind von besonderer Brisanz. Wenn es um Steuern geht, tritt der Staat dem Bürger mit hoheitlicher Gewalt gegenüber, greift auf dessen Privateigentum. Art und Intensität des Eingriffs sind deshalb ein Gradmesser für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und respektierter Privatautonomie. Die Steuerpflicht ist deshalb in der Schweiz mit dem Recht verknüpft, frei über die Steuerordnung zu befinden. Darin liegt ein wirtschaftliches Erfolgsrezept unseres Landes. Das sei auch gewissen Vertretern der Wirtschaft in Erinnerung gerufen, die für eine hochproblematische Ostzuwanderung unsere freiheitliche Ordnung zur Disposition stellen wollen.
Angriff auf unsere Souveränität
Wenn nun die EU mit der Forderung an uns herantritt, die Steuerregimes nach ihren Vorstellungen zu gestalten, ist das nicht nur ein Angriff auf unsere Standortattraktivität, sondern ein direkter Angriff auf demokratisch erlassene Gesetze, unsere freiheitliche Ordnung und unsere Eigenstaatlichkeit.
Aus heiterem Himmel kommen die Anmassungen der EU-Diplomaten freilich nicht. Vielmehr sind sie das Resultat einer mutlosen Haltung der Schweiz. Das innenpolitische Klima der Schweiz, durch Willenlosigkeit und Willfährigkeit geprägt, hat längst auf die aussenpolitische Interessenwahrung durchgeschlagen. Rot-Grün, Etikettenbürgerliche, linke Medien und linke Intellektuelle diffamieren, wer sich für unsere Schweiz einsetzt. Nachdem Christoph Blocher im Albisgüetli die aussenpolitische Lage erläutert und dafür plädiert hat, unser Interessen zu verteidigen, war man sich in der Regierungs-Allianz von Hans-Jürg Fehr über Christophe Darbellay bis zu den Bundesräten Merz und Couchepin in der Reaktion einig: Es sei ungehörig und pervers, für sich selbst zu schauen. Damit mache man die Steuerfrage verhandelbar - dabei ist jedermann klar, dass es bei der Garantie der Schweizer Steuerautonomie keineswegs um Verhandlungen, sondern um eine Erklärung der EU geht. Ich bin mir sicher: Spielten diese Politiker Schach, sie würden sich selbst schachmatt zu setzen - am liebsten noch vor der Partie.
Mit unserem kampflosen Nachgeben jedoch wecken wir nur immer neue Begehrlichkeiten. Wenn wir die Schwächespirale durchbrechen wollen, müssen wir den Forderungen der EU mit Entschiedenheit und Entschlossenheit entgegentreten.
Ausgangslage nutzen!
Nehmen wir eine Auslegeordnung vor, stellen wir fest, dass sich die Schweiz insgesamt in einer guten Position befindet. Folgende Dossiers werden verhandelt:
* Erweiterung der Personenfreizügigkeit für Rumänien und Bulgarien. Die Schweiz wird davon nicht profitieren. Welche Spezialisten und Fachleute bieten diese Länder, die wir in der Schweiz sonst nicht rekrutieren könnten? Weshalb sollte es nicht ausreichen, Rumänen und Bulgaren selektiv durch Erteilung von Bewilligungen zum Schweizer Arbeitsmarkt zuzulassen? Weshalb muss die Schweiz allen Bürgern dieser Länder unbeschränkt Zugang zu ihrem Arbeitsmarkt gewähren? Und weshalb sollten die Auswirkungen der Zuwanderung rumänischer Roma in der Schweiz anders ausfallen als in Italien?
* Kohäsionszahlungen an ebendiese Länder. Welchen Nutzen soll die Schweiz daraus ziehen, drei- oder vierhundert Millionen Franken in den Balkan zu transferieren?
Mit der Drohung, die EU werde beim Nichteinbezug von Rumänien und Bulgarien in die Personenfreizügigkeit sämtliche bilateralen Verträge platzen lassen, wird fast ausschliesslich in der Schweiz hantiert. Sie soll die Bürgerinnen und Bürger einschüchtern und lässt unerwähnt, wie sehr die EU von den bisher abgeschlossenen Verträgen profitiert. Als Beispiel sei an das Landverkehrsabkommen erinnert, welches insbesondere für Italien, Deutschland und Österreich von grosser Bedeutung ist.
Umgekehrt sind diese Verhandlungspunkte für die EU wichtig. Ähnlich verhält es sich mit weiteren, immer wieder genannten Bereichen, wie etwa Agrarfreihandel, öffentliche Gesundheit, Satelliten-Navigationssystem Galileo oder Abschluss eines Rahmenabkommens. Allesamt sind sie ebenso Anliegen der EU. Mit Ausnahme vielleicht des Letzteren, das auch von Diplomatenkreisen im EDA als Vehikel zu ihrer Machterweiterung freudig begrüsst wird.
Preis für Bittsteller
Dieser Ausgangslage entsprechend müssen wir uns aufstellen:
* Dort, wo die EU als Bittsteller anklopft, müssen wir den Preis nennen. Das bedeutet: Erstens verlangen wir für das Personenfreizügigkeitsabkommen mit Rumänien und Bulgarien eine verlängerte Kontingentsfrist von zusätzlich fünf Jahren, also insgesamt zwölf Jahre Kontingentierung. Zweitens ist mit Rumänien und Bulgarien eine effiziente Rückübernahmeregelung für kriminelle oder illegal anwesende Staatsbürger zu vereinbaren, welche die Kosten der Rückführung den Heimatstaaten der Betroffenen auferlegt. Die Zustände in Italien zeigen, dass dies eine dringende Notwendigkeit ist. Drittens ist eine weitere Einschränkung unseres Arbeitsmarktes durch so genannte flankierende Massnahmen nicht hinnehmbar, dienen sie doch nur der Stärkung von Gewerkschaftsfunktionären und schaden der Wirtschaft. Viertens stellen wir eine grundsätzliche Vorbedingung. Keine Verhandlungen über die Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien ohne schriftliche Erklärung, dass Brüssel unsere Souveränität - inklusive Steuersouveränität - respektiert und nicht weiter attackiert.
* Da den EDA-Diplomaten und der Mitte-Links-Koalition im Bundesrat nicht zu trauen ist, muss der Schutz unserer Souveränität vollumfänglich dem Volk übertragen werden. Und dies ist nur durch ein Staatsvertragsreferendum gewährleistet. Die Volksrechte sind durch eine entsprechende Verfassungsänderung zu stärken.
Nur so können wir erreichen, dass die Schweiz ihre eigenen Interessen vertritt und nicht jene der EU - Das ist die Classe politique dem Volk schuldig!
Christoph Mörgeli
Sonntag, 27. Januar 2008
Reaktionen auf Blochers Albisgüetli-Rede
Die Entlarvten
Er habe, versuchten sie sich zu Hunderten einzureden, eigentlich gar nichts gesagt. Doch flugs rannten gleich vier Bundesräte vor die Medien, um das angebliche Blocher-Nichts vom Albisgüetli wortreichst zu kritisieren, zu verurteilen, als "pervers" zu beklagen. Selbst seine Hoheit, Brüssels Botschafter zu Bern, sah sich berufen, an die Adresse der Schweizer Öffentlichkeit sicht- und hörbar zu stämpfelen - nur weil Blochers Botschaft in der Schweiz verstanden wurde. Gleich fassweise forderten derweil die Journalisten Druckerschwärze an, um das Blocher angedichtete Nichts auf Hunderten von Seiten zu kontern. Die CVP- und FDP-Präsidenten, die gleichzeitig mit dem nichts verbreitenden Blocher angeblich Zukunftsweisendes von sich gegeben haben sollen, wurden zu kläglichem Aschenputtel-Dasein in hinteren Bünden und halben Randspalten verurteilt…
Blochers Nichts scheint also brisant zu sein. Weil seine Lagebeurteilung nicht nur stimmt, sondern - weit schlimmer für die Classe politique - auch verstanden wird: Es ist Brüssel, das der Schweiz den auf Rumänien und Bulgarien ausgedehnten freien Personenverkehr abluchsen will. Und es ist das gleiche Brüssel, das - in Soldatenstiefel-Manier - die Steuerhoheit der Schweiz zertreten will. Auf dass diese unabhängige, erfolgreiche Schweiz als schmerzhafter Stachel im wunden Fleisch der EU endlich ausgemerzt werde.
Blochers Botschaft dazu: Der EU darf die von Brüssel dringend gewünschte Personenfreizügigkeit nur dann gewährt werden, wenn dieses Brüssel von seinem gesetzlosen, allein von Machtwillkür diktierten Wirtschaftskrieg gegen die Schweizer Steuerhoheit endlich ablässt - verbindlich und auf Dauer.
Wer nur kann solch vorbehaltloses Eintreten für elementare Schweizer Interessen als "pervers" abtun? Fühlt sich der, der solch massloses Wort braucht, etwa in der Rolle des Ertappten? Hat sich die von Blocher befreite Classe politique zu Bern etwa insgeheim bereits mit Brüssels rechtswidrigem Ansinnen arrangiert? War Berns Elite bereit, die Schweizer Steuerhoheit demnächst preiszugeben, auf dass sie, die Classe politique, zu Brüssel weiterhin wohlgelitten sei? Wie anders lässt sich Berns schriller Aufschrei gegen Blochers unmissverständliches Eintreten für die Schweiz erklären, als dass Berns Classe politique sich als klammheimliche Ausverkäuferin überlebenswichtiger Schweizer Interessen peinlich entlarvt sieht?
Denn nur Entlarvte können es als "pervers" empfinden, dass von ihnen die Verteidigung elementarer Interessen des eigenen Landes erwartet wird.
Ulrich Schlüer
Er habe, versuchten sie sich zu Hunderten einzureden, eigentlich gar nichts gesagt. Doch flugs rannten gleich vier Bundesräte vor die Medien, um das angebliche Blocher-Nichts vom Albisgüetli wortreichst zu kritisieren, zu verurteilen, als "pervers" zu beklagen. Selbst seine Hoheit, Brüssels Botschafter zu Bern, sah sich berufen, an die Adresse der Schweizer Öffentlichkeit sicht- und hörbar zu stämpfelen - nur weil Blochers Botschaft in der Schweiz verstanden wurde. Gleich fassweise forderten derweil die Journalisten Druckerschwärze an, um das Blocher angedichtete Nichts auf Hunderten von Seiten zu kontern. Die CVP- und FDP-Präsidenten, die gleichzeitig mit dem nichts verbreitenden Blocher angeblich Zukunftsweisendes von sich gegeben haben sollen, wurden zu kläglichem Aschenputtel-Dasein in hinteren Bünden und halben Randspalten verurteilt…
Blochers Nichts scheint also brisant zu sein. Weil seine Lagebeurteilung nicht nur stimmt, sondern - weit schlimmer für die Classe politique - auch verstanden wird: Es ist Brüssel, das der Schweiz den auf Rumänien und Bulgarien ausgedehnten freien Personenverkehr abluchsen will. Und es ist das gleiche Brüssel, das - in Soldatenstiefel-Manier - die Steuerhoheit der Schweiz zertreten will. Auf dass diese unabhängige, erfolgreiche Schweiz als schmerzhafter Stachel im wunden Fleisch der EU endlich ausgemerzt werde.
Blochers Botschaft dazu: Der EU darf die von Brüssel dringend gewünschte Personenfreizügigkeit nur dann gewährt werden, wenn dieses Brüssel von seinem gesetzlosen, allein von Machtwillkür diktierten Wirtschaftskrieg gegen die Schweizer Steuerhoheit endlich ablässt - verbindlich und auf Dauer.
Wer nur kann solch vorbehaltloses Eintreten für elementare Schweizer Interessen als "pervers" abtun? Fühlt sich der, der solch massloses Wort braucht, etwa in der Rolle des Ertappten? Hat sich die von Blocher befreite Classe politique zu Bern etwa insgeheim bereits mit Brüssels rechtswidrigem Ansinnen arrangiert? War Berns Elite bereit, die Schweizer Steuerhoheit demnächst preiszugeben, auf dass sie, die Classe politique, zu Brüssel weiterhin wohlgelitten sei? Wie anders lässt sich Berns schriller Aufschrei gegen Blochers unmissverständliches Eintreten für die Schweiz erklären, als dass Berns Classe politique sich als klammheimliche Ausverkäuferin überlebenswichtiger Schweizer Interessen peinlich entlarvt sieht?
Denn nur Entlarvte können es als "pervers" empfinden, dass von ihnen die Verteidigung elementarer Interessen des eigenen Landes erwartet wird.
Ulrich Schlüer
Freitag, 25. Januar 2008
Blochers Kampf gegen die Zerstörung der Schweiz
Auf der Seite des Volkes
Referat von Christoph Blocher, abgew. Bundesrat,
anlässlich der 20. Albisgüetli-Tagung am Freitag, 18. Januar 2008
Viele Bürger haben auch Erbarmen mit mir persönlich. Ich danke, aber dies ist wirklich nicht nötig. Sie wissen gar nicht, was für Vorteile mir als ehemaligem Mitglied des Bundesrates zustehen.
So wird mir zum Beispiel von der Bundesverwaltung Trost spendend mitgeteilt, dass - sollte ich als ehemaliges Mitglied des Bundesrates einmal sterben - ich das Anrecht habe, dass mindestens zwei Mitglieder des Bundesrates an meiner Beerdigung teilnehmen werden - mit zwei Weibeln. (Sie verstehen, dass ich unter diesen Umständen alles daran setzen werde, sicher erst nach dem Rücktritt der heutigen sieben Bundesräte zu sterben!)
Sollte meine Frau einmal sterben - wird mir weiter mitgeteilt - so wird bei der Abdankung meiner Frau ein Bundesrat teilnehmen - allerdings ohne Weibel. Sie sehen, wir können unserer Beerdigung getrost entgegen sehen.
Auch steht mir als abgewähltem Bundesrat gemäss Reglement ein Geschenk im Wert von 10'000 Franken zu. Ich dürfte - so liess man verlauten - auch ein Geschenk aus dem Magazin auslesen, wo die Gaben der ausländischen Staatschefs an die Eidgenossenschaft eingelagert sind. So habe ich mir überlegt, ich könnte mir beispielsweise das letzte Geschenk von China aussuchen und es dann Bundespräsident Couchepin - für die hohe Ehre des Präsidialamtes - als mein persönliches Geschenk überreichen. Weil er so gerne reist, wird er dieses Jahr sicher auch irgendwann in China aufkreuzen und könnte so das Geschenk den Chinesen zurückschenken, damit die Chinesen beim nächsten Staatsbesuch wiederum ihr Geschenk der Schweiz überreichen könnten. Viele könnten so schenken, alle haben eine grosse Freude und dieses "Perpetuum mobile" würde niemanden etwas kosten. Das wäre dann mein letzter direkter Beitrag zum Abbau von Kosten als Bundesrat gewesen.
Volkes Stimme nicht mehr im Bundesrat
Das Volk habe man aus dem Bundesrat geworfen. Volkes Seele sei tief verletzt, schreibt mir ein Sekundarlehrer aus dem Kanton Graubünden. Das Parlament habe sich vor laufender Kamera selbst entwürdigt, obwohl das gleiche Parlament bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit die "Würde des Parlamentes" und die "Würde der Institutionen" hochleben Hesse - schreibt eine Mutter mit fünf Kindern!
Wenn ich die zahllosen empörten Briefe aus der Bevölkerung lese, sehe ich die Leute vor mir, wie sie über die Festtage an ihren Stuben- und Küchentischen sitzen. Auch viele einfache Leute sind darunter! Sie schreiben - zwei-, dreiseitige Briefe. Viele von Hand. Mit tiefen und erwägenswerten Gedanken über unser Land - schöne Gedanken. Über die Politiker - weniger schöne Gedanken. Die Leute schämen sich über die Parlamentarier. Sie haben die Abwahl am Fernsehen mitverfolgen können. Hinterhältigkeit, Neid und Hass seien aus den Gesichtern der Parlamentarier gequollen.
Die Bürger merkten offenbar, dass es bei dieser Abwahl weder um das Volkswohl noch um das Wohl des Landes ging. Von der Leistung gar nicht zu reden.
Sieg oder Niederlage?
Mit steigender Abscheu gegenüber der Classe politique steigt die Sympathie gegenüber der Schweizerischen Volkspartei. Man wollte ja mit dieser Wegwahl nicht nur meine Person, sondern auch die erfolgreiche SVP abstrafen. Bis zehntausend Bürgerinnen und Bürger spontan einer Partei beitreten wollen, braucht es viel - aber das ist jetzt geschehen. Nun weiss ich plötzlich nicht mehr, ob die Wegwahl eine Niederlage oder einen Sieg bedeutet.
Es ist wieder fast wie vor den Wahlen: Unsere Gegner "sind Teil von jener Kraft, die stets das Böse will, und doch das Gute schafft!"
Die Mitte-Links-Regierung als Faktum
Damit ist die SVP - notabene die einzige bedeutende Kraft, welche sich für die Unabhängigkeit des Landes, für die dauernde Neutralität, gegen den EU-Beitritt, für Steuersenkungen, für sparsames Haushalten, gegen die Ausuferung des Staates, gegen die Missbräuche im Asylbereich, gegen die Jugend- und Ausländerkriminalität einsetzt - nicht mehr im Bundesrat vertreten. Also verfolgen wir diese Politik anderswo: Gezwungenermassen ausserhalb der Regierung! Eben in der Opposition.
Dauernd wird gefragt, ob die SVP in die Opposition gehen solle oder nicht. Nein, meine Damen und Herren, die SVP geht nicht in die Opposition. Die SVP ist seit dem 12. Dezember 2007 in der Opposition. Sie wurde von den verbliebenen drei Regierungsparteien in die Opposition gedrängt. Sie hat keine andere Wahl.
Die SVP muss so lange in der Opposition bleiben, bis das Parlament die von der SVP vorgeschlagenen und ihr genehmen Vertreter in die Regierung wählt. Die eigenen Vertreter kann man nur selbst bestimmen.
Die SVP in der Opposition
Opposition hat eine grosse Bedeutung: Wo alle miteinander regieren, ist die Gefahr gross, dass niemand mehr Licht in das Dunkel der Unfähigkeit und Misswirtschaft bringt. Wo dieses Licht fehlt, entsteht Vetternwirtschaft, Sauhäfeli-Saudeckeli-Mentalität, Misswirtschaft, Korruption.
Auch Opposition geht immer vom Auftrag aus. Auch die Oppositionsarbeit dient zu dessen Erfüllung.
Für eine unabhängige Schweiz
Wir wollen eine unabhängige Schweiz. Von einem grossen Teil des Parlamentes, von den heutigen Regierungsmitgliedern und von der Verwaltung wird die Unabhängigkeit missachtet oder nicht ernst genommen. Nicht mehr die Schweizer sollen ihre Zukunft selbst bestimmen können, sondern andere bestimmen, was in unserem Lande gelten soll.
Nein: Es ist dem Trend Einhalt zu gebieten, dass ausländische Staaten, ausländische Organisationen oder irgendwelche internationale Gremien - und seien sie noch so prominent bestückt - das Sagen haben. Es muss wieder klargestellt werden, wer eigentlich der Gesetzgeber ist in diesem Land: nämlich das Volk, wir, die Bürgerinnen und Bürger. Wir opponieren gegenüber allen Bestrebungen, welche dieser Selbstbestimmung zuwider laufen.
Die SVP in der Opposition hat diesen Kampf noch energischer als bisher zu führen.
Auch bei den bilateralen Verträgen lohnt es sich - angesichts des Geschwätzes und angesichts des hohen Liedes über den Bilateralismus - wieder einmal das Grundsätzliche zu sehen: Für die gegenwärtigen Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union sind insbesondere folgende Elemente von Bedeutung:
Eine erste Feststellung
Nach dem Nein zum EWR im Jahre 1992 wurde mit dem Volk der bilaterale Weg beschritten, so wie wir Gegner das damals vorgeschlagen haben. Die Abschlüsse verschiedenster Verträge mit der EU haben es sowohl der EU als auch der Schweiz ermöglicht, die wichtigsten Punkte zu regeln. Eine gründliche Analyse zeigt mir: Für die Wahrung der wesentlichen Interessen der Schweiz bestehen keine offenen Fragen mehr. Ein weiterer Handlungsbedarf zur Wahrung der schweizerischen Interessen ist nicht gegeben.
Eine zweite Feststellung
Keines der zurzeit in Verhandlung stehenden oder zur Verhandlung anstehenden Dossiers ist von grosser vitaler Bedeutung für unser Land. Es gibt gewisse angestrebte Abkommen, die sind vielleicht sowohl für die Schweiz als auch für die EU nützlich, aber nicht entscheidend oder zwingend.
Sie sind "nice to have". Doch gibt es eine Reihe von ausstehenden Abkommen, die vielleicht für die EU nützlich sind, für die Schweiz aber eher nachteilig.
Eine dritte Feststellung
Bei wichtigen Dossiers ist die Interessenlage klar und eindeutig zugunsten der EU. Die Verwaltung würde sagen: Die EU ist der "Demandeur". Sagen wir es deutsch und deutlich: In drei Fragen klopft die EU als Bittsteller an unsere Tür. Es sind dies: Das Abkommen über die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitglieder Rumänien und Bulgarien; das Abkommen für die Ausrichtung von finanziellen Leistungen an Rumänien und Bulgarien (sog. "Kohäsionszahlungen"); das bilaterale Abkommen im Elektrizitätsbereich.
Diese drei Abkommen braucht die EU. Nicht aber unbedingt die Schweiz. Doch, meine Damen und Herren, diese Dossiers stehen nicht im luftleeren Raum: Zusätzlich fordert die EU nämlich von der Schweiz, das heisst von einem unabhängigen, ausserhalb der EU liegenden Staat, in unanständiger und gefährlicher Weise die Änderung unserer innerstaatlichen Steuergesetze! Und da - meine Damen und Herren - gilt es endlich für die Schweiz hinzustehen und zu handeln und dies zu vermeiden.
Eine vierte Feststellung
Mit der Forderung der EU, der Schweiz und ihren Kantonen die volle Steuersouveränität abzusprechen, hat die EU eine ernsthafte und gefährliche Situation für die Schweiz geschaffen. Zwar stehen die EU-Länder nicht einstimmig hinter der Strategie der EU-Kommission, doch hat bisher kein Land gegen das Verhandlungsmandat gestimmt. Die Position der EU ist rechtlich unhaltbar. (Auch das Freihandelsabkommen ist keine juristische Grundlage). Trotzdem ist der politische Druck der EU hoch und die allfälligen wirtschaftlichen Folgen wären gravierend. Zudem ist der Konflikt grundsätzlicher Natur: Die Schweiz kann es nie zulassen, dass man jetzt auch noch ausserhalb der bilateralen Verträge in ihre Hoheit eingreift.
Wie der Bundesrat diesem Druck begegnen will, ist zurzeit völlig offen. Die jetzigen Kontakte zur EU in dieser Sache werden offiziell nicht als Verhandlungen bezeichnet. Der Bundesrat legt Wert darauf, dass es nur Konsultationen bzw. Gespräche, aber nicht Verhandlungen seien. Ich hoffe, jedermann kenne diesen Unterschied, vor allem auch die EU!
Dabei kann nicht genug betont werden: Im Interesse der Schweiz dürfen keine Kompromisse eingegangen werden. Diese Haltung hat der Bundesrat auch vor den Eidgenössischen Wahlen 2007 klar vertreten, weil er wohl erkannt hat, dass dies auch der Meinung der Bevölkerung entspricht.
Eine fünfte Feststellung
Im Kampf um ihre Steuersouveränität wird die Schweiz Druck auf die EU ausüben müssen, damit sie zu einem befriedigenden Ergebnis kommt. Wie dargelegt, liegen drei Dossiers vor, in denen die EU unbedingt ein Abkommen will, die für die Schweiz aber nicht lebensnotwendig sind, sondern eindeutig im Interesse der EU liegen.
Sowohl das Elektrizitätsabkommen als auch das Personenfreizügigkeitsabkommen werden verhandelt, ohne diese mit den Steuerverhandlungen zu verknüpfen. Das ist schlecht.
Auch bei den Kohäsionszahlungen für Rumänien und Bulgarien sind im Hintergrund Diskussionen im Gange, ohne dass bis jetzt Bedingungen zu den erhobenen Steuerforderungen gestellt wurden.
Bedingungen
Darum hat die SVP jetzt einzugreifen. Denn ohne Zustimmung - notfalls durch den Souverän - können die Verträge nicht in Kraft gesetzt werden. Die SVP wird das erweiterte Personenfreizügigkeitsabkommen auf jeden Fall bekämpfen, wenn nicht folgende klare Bedingungen erfüllt sind:
1. Für das Personenfreizügigkeitsabkommen mit Rumänien und Bulgarien ist die verlängerte Übergangsfrist von zusätzlich fünf Jahren unabdingbar.
2. In Bezug auf die Rücknahme krimineller oder illegal anwesender Staatsbürger, ist mit Rumänien und Bulgarien eine Regelung zu vereinbaren. Das gilt insbesondere für die rumänischen Roma, die zurzeit in Italien grosse Probleme bereiten. Dies muss auch für die Zeit nach der Übergangsfrist gelten.
3. Es werden keine weiteren Einschränkungen der schweizerischen Arbeitsmarktbedingungen hingenommen (sog. flankierende Massnahmen) wie dies die Gewerkschaften verlangen. Die freiheitlichen Arbeitsbedingungen in der Schweiz stellen einen grossen wirtschaftlichen Vorteil dar und sind dank fairer Arbeitgeber sozial. Eine Verrechtlichung will niemand. Lediglich bei den Gewerkschaften scheint es Missstände zu geben. Sonst wäre es nicht zu erklären, dass drei leitende Gewerkschaftsbosse der Unia wegen Mobbing verurteilt werden mussten! (Wegen Mobbing wird sehr selten jemand verurteilt!)
4. Als entscheidende Bedingung - auch wenn die Detailbedingungen zum Freizügigkeitsabkommen erfüllt sind - gilt aber:
Weder das Personen- noch das Elektrizitätsabkommen dürfen genehmigt werden, falls bis dann die EU nicht auf ihre Forderungen gegenüber der Schweiz betreffend die Änderungen unserer innerstaatlichen Steuergesetze ein für alle Mal verzichtet. Die schweizerische Steuerhoheit ist ein für alle Mal zu gewährleisten.
Ohne definitive Beseitigung der unhaltbaren Steuerforderungen wird die SVP sowohl das erweiterte Personenfreizügigkeitsabkommen als auch das Elektrizitätsabkommen parlamentarisch bekämpfen, das Referendum ergreifen, und in der Volksabstimmung gegen die beiden bilateralen Abkommen antreten.
Sie sehen, über Opposition schwadroniert man nicht. Man macht sie.
Auf der Seite des Volkes
Es liegt in der Natur der Sache, dass es beachtliche Interessensgegensätze zwischen den Interessen der Bürger und den direkten Interessen der Politiker gibt.
Politiker wollen Geld. Mit Geld können sie Tätigkeiten entfalten, Macht ausüben, sich die Bürger abhängig machen, eigenverantwortliche Bürger entmündigen, strafen und schwächen.
Höhere Geldmittel haben für die Politiker einen Doppeleffekt: Einerseits nimmt man dem Bürger das Geld. Damit wird der Bürger geschwächt. Der Politiker wird dagegen gestärkt. Andererseits verteilt der Politiker dieses Geld, so wird der Bürger vom Politiker abhängig. Die Bürger werden zu Untertanen. Sie werden geschwächt. Die Politiker werden gestärkt.
Aber auch beim EU-Beitritt klaffen Bürger- und Politikerinteressen weit auseinander. Politiker, die als Hauptinteresse nur ihr gut bezahltes Amt sehen, Politiker - und auch von diesen gibt es mehr als genug - die nur darauf aus sind, ihren Einfluss zu sichern, wollen mit aller Macht in die EU. Dort sind alle für alles verantwortlich, aber keiner für etwas. Die Entschädigungen sind fürstlich und das lästige Wahlvolk lässt diese Politiker in Ruhe. Die Bürger haben aber genau das gegenteilige Interesse. Die Bürger wollen ihre Zukunft selber bestimmen und nicht einen grossen teuren Apparat bezahlen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, als Opposition kommen wir gar nicht in Versuchung, die Interessen der Classe politique zu vertreten. Es sind nicht die unsrigen. Wir stehen unzweifelhaft bei den Bürgern. Den Versuchungen der Classe politique können wir als Nichtregierungspartei auch leichter widerstehen.
Wir machen weiter. Die gleiche Politik. Einfach an einem anderen Ort. Und mit anderen Mitteln. Aber unsere politischen Ziele bleiben die gleichen. Der Vertrag mit dem Volk gilt.
Wir sind nicht aus Prinzip gegen alles. Aber wir werden aus Prinzip gegen alles Falsche sein.
Christoph Blocher
Referat von Christoph Blocher, abgew. Bundesrat,
anlässlich der 20. Albisgüetli-Tagung am Freitag, 18. Januar 2008
Viele Bürger haben auch Erbarmen mit mir persönlich. Ich danke, aber dies ist wirklich nicht nötig. Sie wissen gar nicht, was für Vorteile mir als ehemaligem Mitglied des Bundesrates zustehen.
So wird mir zum Beispiel von der Bundesverwaltung Trost spendend mitgeteilt, dass - sollte ich als ehemaliges Mitglied des Bundesrates einmal sterben - ich das Anrecht habe, dass mindestens zwei Mitglieder des Bundesrates an meiner Beerdigung teilnehmen werden - mit zwei Weibeln. (Sie verstehen, dass ich unter diesen Umständen alles daran setzen werde, sicher erst nach dem Rücktritt der heutigen sieben Bundesräte zu sterben!)
Sollte meine Frau einmal sterben - wird mir weiter mitgeteilt - so wird bei der Abdankung meiner Frau ein Bundesrat teilnehmen - allerdings ohne Weibel. Sie sehen, wir können unserer Beerdigung getrost entgegen sehen.
Auch steht mir als abgewähltem Bundesrat gemäss Reglement ein Geschenk im Wert von 10'000 Franken zu. Ich dürfte - so liess man verlauten - auch ein Geschenk aus dem Magazin auslesen, wo die Gaben der ausländischen Staatschefs an die Eidgenossenschaft eingelagert sind. So habe ich mir überlegt, ich könnte mir beispielsweise das letzte Geschenk von China aussuchen und es dann Bundespräsident Couchepin - für die hohe Ehre des Präsidialamtes - als mein persönliches Geschenk überreichen. Weil er so gerne reist, wird er dieses Jahr sicher auch irgendwann in China aufkreuzen und könnte so das Geschenk den Chinesen zurückschenken, damit die Chinesen beim nächsten Staatsbesuch wiederum ihr Geschenk der Schweiz überreichen könnten. Viele könnten so schenken, alle haben eine grosse Freude und dieses "Perpetuum mobile" würde niemanden etwas kosten. Das wäre dann mein letzter direkter Beitrag zum Abbau von Kosten als Bundesrat gewesen.
Volkes Stimme nicht mehr im Bundesrat
Das Volk habe man aus dem Bundesrat geworfen. Volkes Seele sei tief verletzt, schreibt mir ein Sekundarlehrer aus dem Kanton Graubünden. Das Parlament habe sich vor laufender Kamera selbst entwürdigt, obwohl das gleiche Parlament bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit die "Würde des Parlamentes" und die "Würde der Institutionen" hochleben Hesse - schreibt eine Mutter mit fünf Kindern!
Wenn ich die zahllosen empörten Briefe aus der Bevölkerung lese, sehe ich die Leute vor mir, wie sie über die Festtage an ihren Stuben- und Küchentischen sitzen. Auch viele einfache Leute sind darunter! Sie schreiben - zwei-, dreiseitige Briefe. Viele von Hand. Mit tiefen und erwägenswerten Gedanken über unser Land - schöne Gedanken. Über die Politiker - weniger schöne Gedanken. Die Leute schämen sich über die Parlamentarier. Sie haben die Abwahl am Fernsehen mitverfolgen können. Hinterhältigkeit, Neid und Hass seien aus den Gesichtern der Parlamentarier gequollen.
Die Bürger merkten offenbar, dass es bei dieser Abwahl weder um das Volkswohl noch um das Wohl des Landes ging. Von der Leistung gar nicht zu reden.
Sieg oder Niederlage?
Mit steigender Abscheu gegenüber der Classe politique steigt die Sympathie gegenüber der Schweizerischen Volkspartei. Man wollte ja mit dieser Wegwahl nicht nur meine Person, sondern auch die erfolgreiche SVP abstrafen. Bis zehntausend Bürgerinnen und Bürger spontan einer Partei beitreten wollen, braucht es viel - aber das ist jetzt geschehen. Nun weiss ich plötzlich nicht mehr, ob die Wegwahl eine Niederlage oder einen Sieg bedeutet.
Es ist wieder fast wie vor den Wahlen: Unsere Gegner "sind Teil von jener Kraft, die stets das Böse will, und doch das Gute schafft!"
Die Mitte-Links-Regierung als Faktum
Damit ist die SVP - notabene die einzige bedeutende Kraft, welche sich für die Unabhängigkeit des Landes, für die dauernde Neutralität, gegen den EU-Beitritt, für Steuersenkungen, für sparsames Haushalten, gegen die Ausuferung des Staates, gegen die Missbräuche im Asylbereich, gegen die Jugend- und Ausländerkriminalität einsetzt - nicht mehr im Bundesrat vertreten. Also verfolgen wir diese Politik anderswo: Gezwungenermassen ausserhalb der Regierung! Eben in der Opposition.
Dauernd wird gefragt, ob die SVP in die Opposition gehen solle oder nicht. Nein, meine Damen und Herren, die SVP geht nicht in die Opposition. Die SVP ist seit dem 12. Dezember 2007 in der Opposition. Sie wurde von den verbliebenen drei Regierungsparteien in die Opposition gedrängt. Sie hat keine andere Wahl.
Die SVP muss so lange in der Opposition bleiben, bis das Parlament die von der SVP vorgeschlagenen und ihr genehmen Vertreter in die Regierung wählt. Die eigenen Vertreter kann man nur selbst bestimmen.
Die SVP in der Opposition
Opposition hat eine grosse Bedeutung: Wo alle miteinander regieren, ist die Gefahr gross, dass niemand mehr Licht in das Dunkel der Unfähigkeit und Misswirtschaft bringt. Wo dieses Licht fehlt, entsteht Vetternwirtschaft, Sauhäfeli-Saudeckeli-Mentalität, Misswirtschaft, Korruption.
Auch Opposition geht immer vom Auftrag aus. Auch die Oppositionsarbeit dient zu dessen Erfüllung.
Für eine unabhängige Schweiz
Wir wollen eine unabhängige Schweiz. Von einem grossen Teil des Parlamentes, von den heutigen Regierungsmitgliedern und von der Verwaltung wird die Unabhängigkeit missachtet oder nicht ernst genommen. Nicht mehr die Schweizer sollen ihre Zukunft selbst bestimmen können, sondern andere bestimmen, was in unserem Lande gelten soll.
Nein: Es ist dem Trend Einhalt zu gebieten, dass ausländische Staaten, ausländische Organisationen oder irgendwelche internationale Gremien - und seien sie noch so prominent bestückt - das Sagen haben. Es muss wieder klargestellt werden, wer eigentlich der Gesetzgeber ist in diesem Land: nämlich das Volk, wir, die Bürgerinnen und Bürger. Wir opponieren gegenüber allen Bestrebungen, welche dieser Selbstbestimmung zuwider laufen.
Die SVP in der Opposition hat diesen Kampf noch energischer als bisher zu führen.
Auch bei den bilateralen Verträgen lohnt es sich - angesichts des Geschwätzes und angesichts des hohen Liedes über den Bilateralismus - wieder einmal das Grundsätzliche zu sehen: Für die gegenwärtigen Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union sind insbesondere folgende Elemente von Bedeutung:
Eine erste Feststellung
Nach dem Nein zum EWR im Jahre 1992 wurde mit dem Volk der bilaterale Weg beschritten, so wie wir Gegner das damals vorgeschlagen haben. Die Abschlüsse verschiedenster Verträge mit der EU haben es sowohl der EU als auch der Schweiz ermöglicht, die wichtigsten Punkte zu regeln. Eine gründliche Analyse zeigt mir: Für die Wahrung der wesentlichen Interessen der Schweiz bestehen keine offenen Fragen mehr. Ein weiterer Handlungsbedarf zur Wahrung der schweizerischen Interessen ist nicht gegeben.
Eine zweite Feststellung
Keines der zurzeit in Verhandlung stehenden oder zur Verhandlung anstehenden Dossiers ist von grosser vitaler Bedeutung für unser Land. Es gibt gewisse angestrebte Abkommen, die sind vielleicht sowohl für die Schweiz als auch für die EU nützlich, aber nicht entscheidend oder zwingend.
Sie sind "nice to have". Doch gibt es eine Reihe von ausstehenden Abkommen, die vielleicht für die EU nützlich sind, für die Schweiz aber eher nachteilig.
Eine dritte Feststellung
Bei wichtigen Dossiers ist die Interessenlage klar und eindeutig zugunsten der EU. Die Verwaltung würde sagen: Die EU ist der "Demandeur". Sagen wir es deutsch und deutlich: In drei Fragen klopft die EU als Bittsteller an unsere Tür. Es sind dies: Das Abkommen über die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitglieder Rumänien und Bulgarien; das Abkommen für die Ausrichtung von finanziellen Leistungen an Rumänien und Bulgarien (sog. "Kohäsionszahlungen"); das bilaterale Abkommen im Elektrizitätsbereich.
Diese drei Abkommen braucht die EU. Nicht aber unbedingt die Schweiz. Doch, meine Damen und Herren, diese Dossiers stehen nicht im luftleeren Raum: Zusätzlich fordert die EU nämlich von der Schweiz, das heisst von einem unabhängigen, ausserhalb der EU liegenden Staat, in unanständiger und gefährlicher Weise die Änderung unserer innerstaatlichen Steuergesetze! Und da - meine Damen und Herren - gilt es endlich für die Schweiz hinzustehen und zu handeln und dies zu vermeiden.
Eine vierte Feststellung
Mit der Forderung der EU, der Schweiz und ihren Kantonen die volle Steuersouveränität abzusprechen, hat die EU eine ernsthafte und gefährliche Situation für die Schweiz geschaffen. Zwar stehen die EU-Länder nicht einstimmig hinter der Strategie der EU-Kommission, doch hat bisher kein Land gegen das Verhandlungsmandat gestimmt. Die Position der EU ist rechtlich unhaltbar. (Auch das Freihandelsabkommen ist keine juristische Grundlage). Trotzdem ist der politische Druck der EU hoch und die allfälligen wirtschaftlichen Folgen wären gravierend. Zudem ist der Konflikt grundsätzlicher Natur: Die Schweiz kann es nie zulassen, dass man jetzt auch noch ausserhalb der bilateralen Verträge in ihre Hoheit eingreift.
Wie der Bundesrat diesem Druck begegnen will, ist zurzeit völlig offen. Die jetzigen Kontakte zur EU in dieser Sache werden offiziell nicht als Verhandlungen bezeichnet. Der Bundesrat legt Wert darauf, dass es nur Konsultationen bzw. Gespräche, aber nicht Verhandlungen seien. Ich hoffe, jedermann kenne diesen Unterschied, vor allem auch die EU!
Dabei kann nicht genug betont werden: Im Interesse der Schweiz dürfen keine Kompromisse eingegangen werden. Diese Haltung hat der Bundesrat auch vor den Eidgenössischen Wahlen 2007 klar vertreten, weil er wohl erkannt hat, dass dies auch der Meinung der Bevölkerung entspricht.
Eine fünfte Feststellung
Im Kampf um ihre Steuersouveränität wird die Schweiz Druck auf die EU ausüben müssen, damit sie zu einem befriedigenden Ergebnis kommt. Wie dargelegt, liegen drei Dossiers vor, in denen die EU unbedingt ein Abkommen will, die für die Schweiz aber nicht lebensnotwendig sind, sondern eindeutig im Interesse der EU liegen.
Sowohl das Elektrizitätsabkommen als auch das Personenfreizügigkeitsabkommen werden verhandelt, ohne diese mit den Steuerverhandlungen zu verknüpfen. Das ist schlecht.
Auch bei den Kohäsionszahlungen für Rumänien und Bulgarien sind im Hintergrund Diskussionen im Gange, ohne dass bis jetzt Bedingungen zu den erhobenen Steuerforderungen gestellt wurden.
Bedingungen
Darum hat die SVP jetzt einzugreifen. Denn ohne Zustimmung - notfalls durch den Souverän - können die Verträge nicht in Kraft gesetzt werden. Die SVP wird das erweiterte Personenfreizügigkeitsabkommen auf jeden Fall bekämpfen, wenn nicht folgende klare Bedingungen erfüllt sind:
1. Für das Personenfreizügigkeitsabkommen mit Rumänien und Bulgarien ist die verlängerte Übergangsfrist von zusätzlich fünf Jahren unabdingbar.
2. In Bezug auf die Rücknahme krimineller oder illegal anwesender Staatsbürger, ist mit Rumänien und Bulgarien eine Regelung zu vereinbaren. Das gilt insbesondere für die rumänischen Roma, die zurzeit in Italien grosse Probleme bereiten. Dies muss auch für die Zeit nach der Übergangsfrist gelten.
3. Es werden keine weiteren Einschränkungen der schweizerischen Arbeitsmarktbedingungen hingenommen (sog. flankierende Massnahmen) wie dies die Gewerkschaften verlangen. Die freiheitlichen Arbeitsbedingungen in der Schweiz stellen einen grossen wirtschaftlichen Vorteil dar und sind dank fairer Arbeitgeber sozial. Eine Verrechtlichung will niemand. Lediglich bei den Gewerkschaften scheint es Missstände zu geben. Sonst wäre es nicht zu erklären, dass drei leitende Gewerkschaftsbosse der Unia wegen Mobbing verurteilt werden mussten! (Wegen Mobbing wird sehr selten jemand verurteilt!)
4. Als entscheidende Bedingung - auch wenn die Detailbedingungen zum Freizügigkeitsabkommen erfüllt sind - gilt aber:
Weder das Personen- noch das Elektrizitätsabkommen dürfen genehmigt werden, falls bis dann die EU nicht auf ihre Forderungen gegenüber der Schweiz betreffend die Änderungen unserer innerstaatlichen Steuergesetze ein für alle Mal verzichtet. Die schweizerische Steuerhoheit ist ein für alle Mal zu gewährleisten.
Ohne definitive Beseitigung der unhaltbaren Steuerforderungen wird die SVP sowohl das erweiterte Personenfreizügigkeitsabkommen als auch das Elektrizitätsabkommen parlamentarisch bekämpfen, das Referendum ergreifen, und in der Volksabstimmung gegen die beiden bilateralen Abkommen antreten.
Sie sehen, über Opposition schwadroniert man nicht. Man macht sie.
Auf der Seite des Volkes
Es liegt in der Natur der Sache, dass es beachtliche Interessensgegensätze zwischen den Interessen der Bürger und den direkten Interessen der Politiker gibt.
Politiker wollen Geld. Mit Geld können sie Tätigkeiten entfalten, Macht ausüben, sich die Bürger abhängig machen, eigenverantwortliche Bürger entmündigen, strafen und schwächen.
Höhere Geldmittel haben für die Politiker einen Doppeleffekt: Einerseits nimmt man dem Bürger das Geld. Damit wird der Bürger geschwächt. Der Politiker wird dagegen gestärkt. Andererseits verteilt der Politiker dieses Geld, so wird der Bürger vom Politiker abhängig. Die Bürger werden zu Untertanen. Sie werden geschwächt. Die Politiker werden gestärkt.
Aber auch beim EU-Beitritt klaffen Bürger- und Politikerinteressen weit auseinander. Politiker, die als Hauptinteresse nur ihr gut bezahltes Amt sehen, Politiker - und auch von diesen gibt es mehr als genug - die nur darauf aus sind, ihren Einfluss zu sichern, wollen mit aller Macht in die EU. Dort sind alle für alles verantwortlich, aber keiner für etwas. Die Entschädigungen sind fürstlich und das lästige Wahlvolk lässt diese Politiker in Ruhe. Die Bürger haben aber genau das gegenteilige Interesse. Die Bürger wollen ihre Zukunft selber bestimmen und nicht einen grossen teuren Apparat bezahlen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, als Opposition kommen wir gar nicht in Versuchung, die Interessen der Classe politique zu vertreten. Es sind nicht die unsrigen. Wir stehen unzweifelhaft bei den Bürgern. Den Versuchungen der Classe politique können wir als Nichtregierungspartei auch leichter widerstehen.
Wir machen weiter. Die gleiche Politik. Einfach an einem anderen Ort. Und mit anderen Mitteln. Aber unsere politischen Ziele bleiben die gleichen. Der Vertrag mit dem Volk gilt.
Wir sind nicht aus Prinzip gegen alles. Aber wir werden aus Prinzip gegen alles Falsche sein.
Christoph Blocher
Abonnieren
Posts (Atom)
