Von Bundesrat Ueli Maurer
Voltaire hat einmal gesagt: «Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.» Das ist die lupenreinste demokratische Gesinnung auf den Punkt gebracht.
Man darf die eigene Auffassung vehement vertreten, man darf andere Meinungen hinterfragen und kritisieren, aber man darf niemandem den Mund verbieten. Denn jeder Demokrat weiss, eine Demokratie kann nur funktionieren, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
Erstens müssen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich eine Meinung zu bilden. Zweitens müssen Volksentscheide bedingungslos akzeptiert und umgesetzt werden.
Freie Meinungsbildung
Das ist das kleine Einmaleins der Demokratie. In der Schweiz sollte das eigentlich jedem geläufig sein. Ich sage bewusst «sollte». Denn ich mache mir Sorgen um unsere demokratischen Grundwerte.
Es gibt Kräfte in unserem Land, die sind gegen den freien Wettbewerb – sie wollen den freien Wettbewerb von Produkten und Dienstleistungen abschaffen. Das zielt auf unseren Wohlstand. Aber es gibt offenbar auch Kräfte, die wollen sogar den freien Wettbewerb der Ideen und Meinungen abschaffen. Und das zielt direkt auf unsere Demokratie.
Denn eine Meinung bilden kann sich nur, wer die Möglichkeit hat, sich verschiedene Meinungen anzuhören.
Die Demokratie ist der Markt der Ideen. Das geht zurück auf die Antike. Auf dem Marktplatz wurden Waren gehandelt und Meinungen ausgetauscht. Daraus entwickelte sich die politische Diskussion und die Selbstbestimmung der Bürgerschaft.
Jeder darf auf dem Ideenmarkt Angebote vorbringen: Meinungen, Gedanken, Lösungen. Und jeder darf die Angebote prüfen, auf Vor-und Nachteile hinterfragen. Jeder darf abwägen und sich für das entscheiden, was ihn am meisten überzeugt. Und die Idee, die dann die grösste Unterstützung findet; die Idee, der eine Mehrheit zustimmen kann, die setzt sich dann durch.
In unserem Land ist es Tradition, dass die Bürger offen diskutieren und sich eine freie Meinung bilden können. Das war schon an den alten Landsgemeinden so. Und das wurde auch in der ersten Bundesverfassung von 1848 garantiert: Pressefreiheit, Vereinsfreiheit und Petitionsrecht schützen die offene Debatte.
Seither ist es geltendes Recht: Meinungsfreiheit. Versammlungsfreiheit. Das steht auch in der aktuellen Verfassung. Nur sieht die Wirklichkeit leider anders aus.
Kein Einzelfall
Krawallanten bekämpfen die freie Meinungsäusserung und die offene politische Diskussion mit Drohungen und Gewalt. Wir haben offenbar Behörden, die Mühe haben, die verfassungsmässige Ordnung durchzusetzen – an unserer Kundgebung 2007, beim Angriff auf unser Generalsekretariat in Bern am 28. November.2010 sowie anlässlich der Verbotsattacken auf unsere Delegiertenversammlung in Lausanne.
Das Vorgehen gegen die SVP ist kein Einzelfall. Die selbsternannten «Toleranten» werden schnell intolerant, wenn jemand ein anderes Verständnis von Toleranz hat. Abweichler werden umgehend ins Visier genommen.
Die Sendung «Arena» zum Beispiel bekommt einen neuen Moderator, weil dem bisherigen Sympathien für die SVP vorgeworfen wurden. Die Nähe zur SVP ist natürlich erfunden, aber offenbar ist es bereits ein Verstoss gegen die politische Korrektheit, wenn einer im Interesse einer spannenden, kontroversen Diskussion hin und wieder auch die wählerstärkste Partei berücksichtigt.
Schauen wir nach Basel: Eine Zeitung hat einen Journalisten, der ab und zu nicht im grossen Chor mitsingt. Die Medien blasen sofort zum Angriff. Im Namen der Weltoffenheit und der Toleranz wird ihm der Prozess als Ketzer gemacht.
Diese Entwicklung beunruhigt mich: Wenn kritischen Stimmen nicht mit Argumenten begegnet wird, sondern mit Drohungen, mit Gewalt, mit Mobbing, dann spielt der freie Wettbewerb der Ideen nicht mehr. Und das ist nichts anderes als ein Anschlag auf die Demokratie.
Volksentscheide umsetzen
Auch die zweite Voraussetzung einer funktionierenden Demokratie, die Umsetzung der Volksentscheide, müsste in unserem Land mit seiner langen, erfolgreichen demokratischen Tradition eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
Die Realität sieht heute leider auch da anders aus. Es stimmt bedenklich, wie Volksentscheide abwertend kommentiert werden, wenn sie nicht so ausfallen, wie das gewisse Kreise wünschen.
Wer die realen Probleme der Bürgerinnen und Bürger als diffuse Ängste abtut, unterstellt ihnen, sie seien irrational oder paranoid und damit unfähig zu einem vernünftigen Entscheid. Das ist schlicht arrogant. Und schnell ist dann der Schritt gemacht, ganz grundsätzlich an der Mündigkeit des Volkes zu zweifeln.
Da schreibt sogar die «NZZ», die sich als das Blatt des Liberalismus versteht, das Volk sei selber schuld, wenn jetzt nach dem Entscheid zur Ausschaffungsinitiative die Diskussion um die Begrenzung des Initiativrechts neue Nahrung erhalte – mit andern Worten heisst das: Du Volk, Du darfst stimmen gehen, solange Du so stimmst, wie wir das wollen. Wenn Du anders entscheidest, entziehen wir Dir Deine demokratischen Rechte.
Lebendige Demokratie
Ich wünschte mir, das demokratische Verständnis wäre bei dem Teil der Gesellschaft, der sich selbst als die Elite dieses Landes versteht, besser verankert.
Ich appelliere an das demokratische Gewissen all jener, die – kaum ist ausgezählt – nach allen erdenklichen Gründen suchen, den Volkswillen zu ignorieren: Passen Sie auf, Sie setzen den Zusammenhalt unserer Gesellschaft aufs Spiel! Passen Sie auf, Sie gefährden die Grundlage unserer Freiheit und unseres Wohlstandes!
Und da sehe ich auch die Verantwortung der SVP für die Schweiz: Unser Land braucht eine politische Kraft, die für die Vielfalt in der Diskussion sorgt und die Volksrechte verteidigt. Unser Land braucht eine politische Kraft, die für eine lebendige Demokratie sorgt!
Ueli Maurer
Ansprache zum Parteitag der SVP am 4. Dezember 2010 auf offenem Feld bei Gland (VD)
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Freitag, 17. Dezember 2010
Samstag, 6. November 2010
Naturparks - Enteignung auf Raten
«Keine weiteren Einschränkungen unserer Freiheit»
Verschiedene Gemeinden erteilen «Naturpärken» eine Absage
thk. Der Schutz der und die Sorge um die Natur sind den verantwortungsbewussten Menschen in der Schweiz selbstverständlich. Man wird kaum jemanden finden, der nicht dieser Meinung ist, und deshalb sieht es in unserem Land so aus, wie es aussieht: Eine gehegte und gepflegte Umwelt und ein hohes Bewusstsein darüber, dass diese Landschaft die Grundlage unseres Lebens bildet. Für die in der Landwirtschaft tätigen Menschen ist es klar, dass man auf keinen Fall die eigene Lebensgrundlage, den Grund und Boden, zerstören darf, sondern dessen Erhalt auf Generationen hinaus gesichert werden muss. Kein Bauer treibt Raubbau an seinem Land, schliesslich ist das sein grösstes Kapital.
Direkte Demokratie braucht keinen «Naturpark»
Um so absurder ist es, wenn quer über die Schweiz sogenannte Naturpärke entstehen sollen, die den Schutz einer bereits durch Natur- und Landschaftsschutz stark kontrollierten Landschaft gewährleisten sollen. Mit positiven Begriffen wie «Schutz unserer Umwelt», «Gemeinsam leben», «Parkgemeinden verbinden», «Zukunft selber gestalten» und ähnlichem – die ganze Ausdrucksweise erinnert an den Jargon der Zukunftswerkstatt – soll beim Bürger eine positive Grundeinstellung gegenüber den «Naturpärken» hervorgerufen werden.
Bei genauerer Betrachtung fällt aber auf, dass dies bei uns bereits alles ohne «Naturpärke» erfüllt ist, besonders in den Gemeinden: Der Schutz unserer Natur ist allen ein grosses Anliegen, das Zusammenleben gestalten wir Bürger schon immer gemeinsam, einzelne Gemeinden haben sich von jeher zusammengetan, um Sachfragen und anstehende Probleme gemeinsam zu lösen, und ein freier Bürger in einem Land mit direkter Demokratie gestaltet seine Zukunft im Verbund mit seinen Mitmenschen immer selbst.
Wollen wir unser Land dem Tourismus verkaufen?
In den Gebieten, die zu einem sogenannten Naturpark gehören, leben Menschen in Dörfern oder kleineren Städten, üben ihren Beruf dort aus, betreiben ein Gewerbe und gehen täglich zur Arbeit. Die Bezeichnung Park ist hier völlig fehl am Platz und suggeriert etwas ganz anderes. Seit wann bezeichnet man den Lebensraum von Menschen als Park oder gar Naturpark?
Als Argument wird immer wieder der Tourismus bemüht und die Verteilung irgendwelcher Label, die angeblich für wirtschaftlichen Aufschwung in den Gemeinden sorgen sollen. Wollen wir unsere Gemeinden wirklich nur noch auf eine Tourismusblase ausrichten und somit unser Land an einen wie auch immer gearteten Tourismus verkaufen? Es ist unser Lebensraum, und zuallererst müssen wir darin zufrieden leben können. Wohlgemerkt, die Labelvergabe obliegt dem Bund. Das sind die Vorgaben aus der EU, denen wir uns unterwerfen sollen. Die in einem Park zusammengeschlossenen Gemeinden können so besser ans Gängelband genommen werden. Nichts von «Zukunft selber gestalten». Das Gegenteil wird der Fall sein, man will den Menschen vorschreiben, wie sie in Zukunft ihre Umgebung zu gestalten und vor allem nicht zu gestalten haben.
«… sich nicht von schönen Worten einseifen lassen»
In verschiedenen Gemeinden, die innerhalb eines sogenannten Naturparkperimeters liegen, kam es in letzter Zeit zu Abstimmungen. Dabei müssen die Bürger der betroffenen Gemeinden entscheiden, ob sie dem sogenannten Parkverein beitreten und somit das Naturparkkonzept mittragen wollen.
Im Oberhalbsteingebiet und im Albulatal in Graubünden wurde in einigen Gemeinden über den Parc Ela abgestimmt. Zwei der 21 Gemeinden, die den Parc Ela bilden sollen, stimmten bisher gegen einen Beitritt, noch weitere Abstimmungen stehen aus.
Wenn man mit einzelnen Bürgern dort ins Gespräch kam, waren verschiedene Argumente zu hören. Doch überwogen meistens die Bedenken, dass nicht klar ist, wie gross die Einschränkungen im Baurecht und in der landwirtschaftlichen Nutzung des Bodens sind. Die Argumentation der Befürworter, dass sich durch den Beitritt nichts ändere und deshalb bedenkenlos zugestimmt werden könne, konnte in den Gemeinden Riom-Parsonz und Tinizong nicht überzeugen. Ein Bewohner meinte daher auch: «Wozu brauchen wir denn einen Park, wenn alles so bleibt, wie es ist?» Die Einschränkung der Gemeindeautonomie, verbunden mit dem Verlust an direkter Mitbestimmung, beschäftigt die Bürger. «Warum sollen wir einem Vertrag zustimmen, in dem noch nicht mal klar festgelegt ist, was man nachher noch darf und was nicht. Man darf sich nicht von den schönen Worten einseifen lassen, sonst haben wir unsere Freiheit verloren.»
Ernste Bedenken und kritische Einwände
In den Kantonen Uri sowie Nid- und Obwalden geht es um die Konstituierung des «Naturparks Urschweiz». Auch dort wird es in den nächsten Wochen zu weiteren Abstimmungen in einzelnen Gemeinden kommen. Die Gemeinde Engelberg ist aus dem Projekt ausgestiegen, bevor man den «Parkvertrag» zur Abstimmung vorgelegt hat. Wie von der Gemeindeverwaltung zu vernehmen war, gab es in Engelberg von der Mehrheit der betroffenen Interessenvertreter und touristischen Organisationen «Bedenken und kritische Einwände». In einer Mitteilung des Gemeinderats heisst es unter anderem: «Weitere Bedenken gab es vor allem im Bereich von allfälligen zukünftigen Schutzbestimmungen sowie bei der Abgrenzungsfrage des Park-Perimeters in Engelberg.» Auf Nachfrage erfuhr man, dass durch den Parkvertrag auch hier nicht klar ist, welche Auswirkungen er auf das Baurecht und den Landschaftsschutz habe, der heute bereits sehr streng sei und vor kurzem die Erstellung einer neuen Ski-Piste verhindert habe. Nach Aussagen der Gemeindeverwaltung habe die Bevölkerung den Entscheid über den Austritt aus dem «Naturparkprojekt» unterstützt, und das Thema sei heute vom Tisch.
«Der Naturpark Urschweiz ist nicht greifbar»
Hoffnung auf die Rückkehr zur Vernunft gibt nicht nur das Beispiel der beiden Gemeinden im Oberhalbsteingebiet und in Engelberg, sondern auch das Abstimmungsergebnis der Gemeinde Gurtnellen im Kanton Uri. Obwohl der Gemeinderat für einen Beitritt zum «Naturpark Urschweiz» plädiert hatte, stimmte die Mehrheit der Gemeinde gegen den finanziellen Beitrag von 11 000 Franken und verhinderte somit die Mitgliedschaft in diesem Parkverein. An der Gemeindeversammlung selbst sah es nicht nach diesem Ergebnis aus. Es gab kaum Voten dagegen, sondern es wurden vor allem Fragen gestellt. Dass am Schluss die Mehrheit dagegen war, zeigt, dass die Fragen wohl kaum befriedigend beantwortet worden sind. Sich weiteren Einschränkungen unterwerfen zu müssen, war für die Bürger von Gurtnellen nicht vorstellbar. Gleiche Abneigung hegt auch der Gemeinderat von Beckenried, der für eine Ablehnung des Park-Projekts plädiert. In einer Erklärung hält er fest, dass sich der Gemeinderat «nochmals eingehend mit dem Parkprojekt auseinandergesetzt» habe. Dabei kam er zum Schluss, dass «der Naturpark Urschweiz nicht greifbar» sei. «Es ist weiterhin unklar, welche zusätzlichen Auflagen und Einschränkungen ein solcher Naturpark mit sich bringen wird.»
Weiter heisst es, «die Politische Gemeinde möchte auch in Zukunft frei sein von zusätzlichen Einschränkungen und Auflagen». Der Gemeindepräsident präzisierte: «Es ist für jede Gemeinde eine andere Situation, man kann nicht für andere entscheiden, das muss jede Gemeinde für sich selbst überlegen, ob sie das will. Wir können es aber für unsere Gemeinde nicht befürworten.» Die hier geäusserten Bedenken sind absolut berechtigt. So steht zum Beispiel nach der Parkverordnung des Bundes unter Artikel 20, Abs. d: «Bestehende Beeinträchtigungen des Landschafts- und Ortsbildes durch Bauten, Anlagen und Nutzungen [sind] bei bietender Gelegenheit zu vermindern oder zu beheben.»
Damit ist klar, wieviel Entscheidungsfreiheit eine einzelne Gemeinde dann noch besitzt.
Sind «Parkvereine» staatsrechtlich zulässig?
Die Gemeindeautonomie und die umfassende politische Mitsprache, die zentrale Merkmale der Schweizer Demokratie sind, dürfen nicht einer Vereinsverordnung geopfert werden, die am Schluss dem Bürger keine Mitsprache mehr erlaubt. Nach einem Beitritt der Gemeinde in diesen Verein liegt die Entscheidungshoheit nicht mehr bei den Gemeindebewohnern, sondern bei einem übergeordneten Verein, in dem die Exekutivmitglieder ohne Mitsprache der Gemeindebewohner die Entscheidungen treffen. Es stellt sich ernsthaft die Frage, ob das staatsrechtlich überhaupt zulässig ist. Ein verantwortungsvoller Umgang mit unserem Land und unserer Landschaft ist im Interesse aller, dazu braucht es sicher keine «Naturpärke» à la EU, sondern freie und selbstbestimmte Bürger.
Verschiedene Gemeinden erteilen «Naturpärken» eine Absage
thk. Der Schutz der und die Sorge um die Natur sind den verantwortungsbewussten Menschen in der Schweiz selbstverständlich. Man wird kaum jemanden finden, der nicht dieser Meinung ist, und deshalb sieht es in unserem Land so aus, wie es aussieht: Eine gehegte und gepflegte Umwelt und ein hohes Bewusstsein darüber, dass diese Landschaft die Grundlage unseres Lebens bildet. Für die in der Landwirtschaft tätigen Menschen ist es klar, dass man auf keinen Fall die eigene Lebensgrundlage, den Grund und Boden, zerstören darf, sondern dessen Erhalt auf Generationen hinaus gesichert werden muss. Kein Bauer treibt Raubbau an seinem Land, schliesslich ist das sein grösstes Kapital.
Direkte Demokratie braucht keinen «Naturpark»
Um so absurder ist es, wenn quer über die Schweiz sogenannte Naturpärke entstehen sollen, die den Schutz einer bereits durch Natur- und Landschaftsschutz stark kontrollierten Landschaft gewährleisten sollen. Mit positiven Begriffen wie «Schutz unserer Umwelt», «Gemeinsam leben», «Parkgemeinden verbinden», «Zukunft selber gestalten» und ähnlichem – die ganze Ausdrucksweise erinnert an den Jargon der Zukunftswerkstatt – soll beim Bürger eine positive Grundeinstellung gegenüber den «Naturpärken» hervorgerufen werden.
Bei genauerer Betrachtung fällt aber auf, dass dies bei uns bereits alles ohne «Naturpärke» erfüllt ist, besonders in den Gemeinden: Der Schutz unserer Natur ist allen ein grosses Anliegen, das Zusammenleben gestalten wir Bürger schon immer gemeinsam, einzelne Gemeinden haben sich von jeher zusammengetan, um Sachfragen und anstehende Probleme gemeinsam zu lösen, und ein freier Bürger in einem Land mit direkter Demokratie gestaltet seine Zukunft im Verbund mit seinen Mitmenschen immer selbst.
Wollen wir unser Land dem Tourismus verkaufen?
In den Gebieten, die zu einem sogenannten Naturpark gehören, leben Menschen in Dörfern oder kleineren Städten, üben ihren Beruf dort aus, betreiben ein Gewerbe und gehen täglich zur Arbeit. Die Bezeichnung Park ist hier völlig fehl am Platz und suggeriert etwas ganz anderes. Seit wann bezeichnet man den Lebensraum von Menschen als Park oder gar Naturpark?
Als Argument wird immer wieder der Tourismus bemüht und die Verteilung irgendwelcher Label, die angeblich für wirtschaftlichen Aufschwung in den Gemeinden sorgen sollen. Wollen wir unsere Gemeinden wirklich nur noch auf eine Tourismusblase ausrichten und somit unser Land an einen wie auch immer gearteten Tourismus verkaufen? Es ist unser Lebensraum, und zuallererst müssen wir darin zufrieden leben können. Wohlgemerkt, die Labelvergabe obliegt dem Bund. Das sind die Vorgaben aus der EU, denen wir uns unterwerfen sollen. Die in einem Park zusammengeschlossenen Gemeinden können so besser ans Gängelband genommen werden. Nichts von «Zukunft selber gestalten». Das Gegenteil wird der Fall sein, man will den Menschen vorschreiben, wie sie in Zukunft ihre Umgebung zu gestalten und vor allem nicht zu gestalten haben.
«… sich nicht von schönen Worten einseifen lassen»
In verschiedenen Gemeinden, die innerhalb eines sogenannten Naturparkperimeters liegen, kam es in letzter Zeit zu Abstimmungen. Dabei müssen die Bürger der betroffenen Gemeinden entscheiden, ob sie dem sogenannten Parkverein beitreten und somit das Naturparkkonzept mittragen wollen.
Im Oberhalbsteingebiet und im Albulatal in Graubünden wurde in einigen Gemeinden über den Parc Ela abgestimmt. Zwei der 21 Gemeinden, die den Parc Ela bilden sollen, stimmten bisher gegen einen Beitritt, noch weitere Abstimmungen stehen aus.
Wenn man mit einzelnen Bürgern dort ins Gespräch kam, waren verschiedene Argumente zu hören. Doch überwogen meistens die Bedenken, dass nicht klar ist, wie gross die Einschränkungen im Baurecht und in der landwirtschaftlichen Nutzung des Bodens sind. Die Argumentation der Befürworter, dass sich durch den Beitritt nichts ändere und deshalb bedenkenlos zugestimmt werden könne, konnte in den Gemeinden Riom-Parsonz und Tinizong nicht überzeugen. Ein Bewohner meinte daher auch: «Wozu brauchen wir denn einen Park, wenn alles so bleibt, wie es ist?» Die Einschränkung der Gemeindeautonomie, verbunden mit dem Verlust an direkter Mitbestimmung, beschäftigt die Bürger. «Warum sollen wir einem Vertrag zustimmen, in dem noch nicht mal klar festgelegt ist, was man nachher noch darf und was nicht. Man darf sich nicht von den schönen Worten einseifen lassen, sonst haben wir unsere Freiheit verloren.»
Ernste Bedenken und kritische Einwände
In den Kantonen Uri sowie Nid- und Obwalden geht es um die Konstituierung des «Naturparks Urschweiz». Auch dort wird es in den nächsten Wochen zu weiteren Abstimmungen in einzelnen Gemeinden kommen. Die Gemeinde Engelberg ist aus dem Projekt ausgestiegen, bevor man den «Parkvertrag» zur Abstimmung vorgelegt hat. Wie von der Gemeindeverwaltung zu vernehmen war, gab es in Engelberg von der Mehrheit der betroffenen Interessenvertreter und touristischen Organisationen «Bedenken und kritische Einwände». In einer Mitteilung des Gemeinderats heisst es unter anderem: «Weitere Bedenken gab es vor allem im Bereich von allfälligen zukünftigen Schutzbestimmungen sowie bei der Abgrenzungsfrage des Park-Perimeters in Engelberg.» Auf Nachfrage erfuhr man, dass durch den Parkvertrag auch hier nicht klar ist, welche Auswirkungen er auf das Baurecht und den Landschaftsschutz habe, der heute bereits sehr streng sei und vor kurzem die Erstellung einer neuen Ski-Piste verhindert habe. Nach Aussagen der Gemeindeverwaltung habe die Bevölkerung den Entscheid über den Austritt aus dem «Naturparkprojekt» unterstützt, und das Thema sei heute vom Tisch.
«Der Naturpark Urschweiz ist nicht greifbar»
Hoffnung auf die Rückkehr zur Vernunft gibt nicht nur das Beispiel der beiden Gemeinden im Oberhalbsteingebiet und in Engelberg, sondern auch das Abstimmungsergebnis der Gemeinde Gurtnellen im Kanton Uri. Obwohl der Gemeinderat für einen Beitritt zum «Naturpark Urschweiz» plädiert hatte, stimmte die Mehrheit der Gemeinde gegen den finanziellen Beitrag von 11 000 Franken und verhinderte somit die Mitgliedschaft in diesem Parkverein. An der Gemeindeversammlung selbst sah es nicht nach diesem Ergebnis aus. Es gab kaum Voten dagegen, sondern es wurden vor allem Fragen gestellt. Dass am Schluss die Mehrheit dagegen war, zeigt, dass die Fragen wohl kaum befriedigend beantwortet worden sind. Sich weiteren Einschränkungen unterwerfen zu müssen, war für die Bürger von Gurtnellen nicht vorstellbar. Gleiche Abneigung hegt auch der Gemeinderat von Beckenried, der für eine Ablehnung des Park-Projekts plädiert. In einer Erklärung hält er fest, dass sich der Gemeinderat «nochmals eingehend mit dem Parkprojekt auseinandergesetzt» habe. Dabei kam er zum Schluss, dass «der Naturpark Urschweiz nicht greifbar» sei. «Es ist weiterhin unklar, welche zusätzlichen Auflagen und Einschränkungen ein solcher Naturpark mit sich bringen wird.»
Weiter heisst es, «die Politische Gemeinde möchte auch in Zukunft frei sein von zusätzlichen Einschränkungen und Auflagen». Der Gemeindepräsident präzisierte: «Es ist für jede Gemeinde eine andere Situation, man kann nicht für andere entscheiden, das muss jede Gemeinde für sich selbst überlegen, ob sie das will. Wir können es aber für unsere Gemeinde nicht befürworten.» Die hier geäusserten Bedenken sind absolut berechtigt. So steht zum Beispiel nach der Parkverordnung des Bundes unter Artikel 20, Abs. d: «Bestehende Beeinträchtigungen des Landschafts- und Ortsbildes durch Bauten, Anlagen und Nutzungen [sind] bei bietender Gelegenheit zu vermindern oder zu beheben.»
Damit ist klar, wieviel Entscheidungsfreiheit eine einzelne Gemeinde dann noch besitzt.
Sind «Parkvereine» staatsrechtlich zulässig?
Die Gemeindeautonomie und die umfassende politische Mitsprache, die zentrale Merkmale der Schweizer Demokratie sind, dürfen nicht einer Vereinsverordnung geopfert werden, die am Schluss dem Bürger keine Mitsprache mehr erlaubt. Nach einem Beitritt der Gemeinde in diesen Verein liegt die Entscheidungshoheit nicht mehr bei den Gemeindebewohnern, sondern bei einem übergeordneten Verein, in dem die Exekutivmitglieder ohne Mitsprache der Gemeindebewohner die Entscheidungen treffen. Es stellt sich ernsthaft die Frage, ob das staatsrechtlich überhaupt zulässig ist. Ein verantwortungsvoller Umgang mit unserem Land und unserer Landschaft ist im Interesse aller, dazu braucht es sicher keine «Naturpärke» à la EU, sondern freie und selbstbestimmte Bürger.
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Donnerstag, 30. September 2010
Die Umerziehung der Europäer
von Dr. Bruno Bandulet
zf. In seinem neuesten Buch, «Die letzten Jahre des Euro», legt Bruno Bandulet nicht nur dar, warum der Euro keine Zukunft hat. Er geht auch der Frage nach den ideologischen und machtpolitischen Hintergründen einer verfehlten Politik EU-Europas von Anfang an nach: einer Ideologie und einem Machtgefüge, die nicht den europäischen Traditionen entsprechen. Dem folgenden Buchauszug aus dem 6. Kapitel des Buches geht ein Unterkapitel mit der Überschrift «Das Machtgefüge der Europäischen Union» voraus. Dort bezieht sich Bandulet auf einen Zeitungsartikel des früheren Richters am deutschen Bundesverfassungsgericht und deutschen Bundespräsidenten Roman Herzog aus dem Jahr 2008, in dem dieser Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), unter anderem zum sogenannten Diskriminierungsverbot, scharf kritisierte und als Fazit formulierte: «Die beschriebenen Fälle zeigen, dass der EuGH zentrale Grundsätze der abendländischen richterlichen Rechtsauslegung bewusst und systematisch ignoriert, Entscheidungen unsauber begründet, den Willen des Gesetzgebers übergeht oder gar in sein Gegenteil verkehrt und Rechtsgrundsätze erfindet, die er dann bei späteren Entscheidungen wieder zugrunde legen kann. Sie zeigen, dass der EuGH die Kompetenzen der Mitgliedstaaten selbst im Kernbereich nationaler Zuständigkeiten aushöhlt.» Hier knüpft der folgende Text an.
Bezeichnend war, dass bei zwei der von Herzog angeführten Beispiele das EU-Diskriminierungsverbot ins Spiel kam. Der 2009 in Kraft getretene Lissabon-Vertrag war bekanntlich zunächst als EU-Verfassung gedacht. In den Artikeln 2 und 3 kann man immer noch in die seltsamen Wertvorstellungen der EU-Eliten Einblick nehmen.
Anders als im Grundgesetz ist von Gott nirgendwo die Rede. Statt dessen wird eine kulturrevolutionäre Ersatzreligion konstruiert und an undefinierten Worthülsen wie Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz und Solidarität aufgehängt.
Die EU verpflichtet sich in Art. 3 zur «Beseitigung der Armut» nicht nur in Europa, sondern weltweit (wie soll das gehen?), und sie «bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen». Ausdrücklich zählt sie zu ihren Werten die «Gleichheit von Frauen und Männern», nicht etwa nur die Gleichberechtigung.
Zusätzlich zum «Vertrag über die Europäische Union» (EUV) existiert ein «Vertrag über die Arbeitsweise der EU» (AEUV). In diesem sind der Gleichheitswahn und der Wille zur Umerziehung der Europäer zu volks- und geschlechtsneutralen Menschen noch schöner zu besichtigen. Laut Art. 8 wirkt die Union «bei allen ihren Tätigkeiten» darauf hin, Ungleichheiten zu «beseitigen» – als ob diese nicht den Charme Europas und die Würze des Lebens ausmachten. In gleich zwei Artikeln (10 und 19) sollen «Diskriminierungen» (immer wieder dieses Schlüsselwort!) aus Gründen der «sexuellen Ausrichtung» bekämpft werden. Die EU beseitigt die Trennung von Recht und Moral, sie bricht mit dem kulturellen Erbe Europas, sie geht den Weg in einen neuen Totalitarismus.
Hinter dem Vertrag von Lissabon, einer Art von Europa-Verfassung, kann man eine geheime Agenda vermuten, oder – das wäre die harmlosere Lesart – man sieht ihn als blosse Absurdität.
Den Lissabon-Vertrag, so vermutete Hans Magnus Enzensberger anlässlich einer Preisverleihung in Kopenhagen am 2. Februar 2010, dürfte ausser den Experten, die ihn ausgearbeitet haben, kein europäischer Bürger je studiert haben. «Das hat einen ganz einfachen Grund», fuhr Enzensberger fort, «er gleicht nämlich einem Drahtverhau. Ich vermute, dass dies ganz im Sinne seiner Urheber ist.»
Das allgemeine Desinteresse ist bedauerlich, denn Intransparenz ist ein bewährtes Herrschaftsmittel. Wir sollten schon wissen, nach welchen Rechtsgrundlagen wir regiert werden. Immerhin wurde in Brüssel längst auch ein europäischer Haftbefehl durchgesetzt, der die Auslieferung eines Bürgers an einen Fremdstaat zum Beispiel wegen missliebiger Meinungsäusserungen auch dann ermöglicht, wenn das Vergehen in seinem eigenen Land überhaupt nicht strafbar ist.
Lesenswert ist auch Art. 66 des AEUV, wonach der «Rat», das heisst der zuständige Ministerrat, auf Vorschlag der Kommission und nach «Anhörung» der EZB «Schutzmassnah- men» gegen «Kapitalbewegungen» nach oder aus dritten Ländern verhängen kann. Damit wird es möglich, im Falle einer schweren Währungskrise die Freiheit des Kapitalverkehrs, zum Beispiel auch Überweisungen in die Schweiz, zu unterbinden. Dann werden die Bürger und Anleger zu Gefangenen der EU-Zone. Derartige Schutzmassnahmen können für die Dauer von höchstens sechs Monaten verhängt werden, ein schwacher Trost. Sie müssten dann eben für weitere sechs Monate verlängert werden.
Diese EU ist nicht das Europa, das wir wollten. Dass es dazu keine Alternativen gäbe, ist eine Lüge und fast schon ein Denkverbot.
«Dass 40 000 Beamte samt ihren Propagandisten darüber entscheiden sollen, wer ein guter Europäer ist und wer nicht, ist eine ziemlich abstruse Vorstellung», sagte Enzensberger in seiner Kopenhagener Rede.
Da die 40 000 keine Strassen bauen, keine Schulen unterhalten, weder für die äussere noch für die innere Sicherheit sorgen und nichts produzieren, müssen sie anderweitig beschäftigt werden. Sie verteilen Geld und emittieren eine nie dagewesene Flut von Beschlüssen, Verordnungen und Direktiven, die sich inzwischen auf mindestens 150 000 Seiten stapeln. «Auf keinen Fall rechnen sie damit», sagte Enzensberger, »dass wir selbst wissen, was für uns gut ist; dazu sind wir in ihren Augen viel zu hilflos und unmündig. Deshalb müssen wir gründlich betreut und umerzogen werden.»
Weil alles unter dem Primat der Gleichheit steht, wird harmonisiert, zentralisiert und umverteilt. Dass die Freiheit, in Europa zwischen verschiedenen Währungen wählen zu können, nicht ins Konzept passte, leuchtet ein. Ad personam ist den Kommissaren und Funktionären in Brüssel nichts vorzuwerfen. Was sie tun, wird von der politischen Klasse in den Hauptstädten gewollt und geduldet. •
Auszug aus: Bandulet, Bruno. Die letzten Jahre des Euro. Ein Bericht über das Geld, das die Deutschen nicht wollten. ISBN978-3-942016-35-3
zf. In seinem neuesten Buch, «Die letzten Jahre des Euro», legt Bruno Bandulet nicht nur dar, warum der Euro keine Zukunft hat. Er geht auch der Frage nach den ideologischen und machtpolitischen Hintergründen einer verfehlten Politik EU-Europas von Anfang an nach: einer Ideologie und einem Machtgefüge, die nicht den europäischen Traditionen entsprechen. Dem folgenden Buchauszug aus dem 6. Kapitel des Buches geht ein Unterkapitel mit der Überschrift «Das Machtgefüge der Europäischen Union» voraus. Dort bezieht sich Bandulet auf einen Zeitungsartikel des früheren Richters am deutschen Bundesverfassungsgericht und deutschen Bundespräsidenten Roman Herzog aus dem Jahr 2008, in dem dieser Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), unter anderem zum sogenannten Diskriminierungsverbot, scharf kritisierte und als Fazit formulierte: «Die beschriebenen Fälle zeigen, dass der EuGH zentrale Grundsätze der abendländischen richterlichen Rechtsauslegung bewusst und systematisch ignoriert, Entscheidungen unsauber begründet, den Willen des Gesetzgebers übergeht oder gar in sein Gegenteil verkehrt und Rechtsgrundsätze erfindet, die er dann bei späteren Entscheidungen wieder zugrunde legen kann. Sie zeigen, dass der EuGH die Kompetenzen der Mitgliedstaaten selbst im Kernbereich nationaler Zuständigkeiten aushöhlt.» Hier knüpft der folgende Text an.
Bezeichnend war, dass bei zwei der von Herzog angeführten Beispiele das EU-Diskriminierungsverbot ins Spiel kam. Der 2009 in Kraft getretene Lissabon-Vertrag war bekanntlich zunächst als EU-Verfassung gedacht. In den Artikeln 2 und 3 kann man immer noch in die seltsamen Wertvorstellungen der EU-Eliten Einblick nehmen.
Anders als im Grundgesetz ist von Gott nirgendwo die Rede. Statt dessen wird eine kulturrevolutionäre Ersatzreligion konstruiert und an undefinierten Worthülsen wie Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz und Solidarität aufgehängt.
Die EU verpflichtet sich in Art. 3 zur «Beseitigung der Armut» nicht nur in Europa, sondern weltweit (wie soll das gehen?), und sie «bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen». Ausdrücklich zählt sie zu ihren Werten die «Gleichheit von Frauen und Männern», nicht etwa nur die Gleichberechtigung.
Zusätzlich zum «Vertrag über die Europäische Union» (EUV) existiert ein «Vertrag über die Arbeitsweise der EU» (AEUV). In diesem sind der Gleichheitswahn und der Wille zur Umerziehung der Europäer zu volks- und geschlechtsneutralen Menschen noch schöner zu besichtigen. Laut Art. 8 wirkt die Union «bei allen ihren Tätigkeiten» darauf hin, Ungleichheiten zu «beseitigen» – als ob diese nicht den Charme Europas und die Würze des Lebens ausmachten. In gleich zwei Artikeln (10 und 19) sollen «Diskriminierungen» (immer wieder dieses Schlüsselwort!) aus Gründen der «sexuellen Ausrichtung» bekämpft werden. Die EU beseitigt die Trennung von Recht und Moral, sie bricht mit dem kulturellen Erbe Europas, sie geht den Weg in einen neuen Totalitarismus.
Hinter dem Vertrag von Lissabon, einer Art von Europa-Verfassung, kann man eine geheime Agenda vermuten, oder – das wäre die harmlosere Lesart – man sieht ihn als blosse Absurdität.
Den Lissabon-Vertrag, so vermutete Hans Magnus Enzensberger anlässlich einer Preisverleihung in Kopenhagen am 2. Februar 2010, dürfte ausser den Experten, die ihn ausgearbeitet haben, kein europäischer Bürger je studiert haben. «Das hat einen ganz einfachen Grund», fuhr Enzensberger fort, «er gleicht nämlich einem Drahtverhau. Ich vermute, dass dies ganz im Sinne seiner Urheber ist.»
Das allgemeine Desinteresse ist bedauerlich, denn Intransparenz ist ein bewährtes Herrschaftsmittel. Wir sollten schon wissen, nach welchen Rechtsgrundlagen wir regiert werden. Immerhin wurde in Brüssel längst auch ein europäischer Haftbefehl durchgesetzt, der die Auslieferung eines Bürgers an einen Fremdstaat zum Beispiel wegen missliebiger Meinungsäusserungen auch dann ermöglicht, wenn das Vergehen in seinem eigenen Land überhaupt nicht strafbar ist.
Lesenswert ist auch Art. 66 des AEUV, wonach der «Rat», das heisst der zuständige Ministerrat, auf Vorschlag der Kommission und nach «Anhörung» der EZB «Schutzmassnah- men» gegen «Kapitalbewegungen» nach oder aus dritten Ländern verhängen kann. Damit wird es möglich, im Falle einer schweren Währungskrise die Freiheit des Kapitalverkehrs, zum Beispiel auch Überweisungen in die Schweiz, zu unterbinden. Dann werden die Bürger und Anleger zu Gefangenen der EU-Zone. Derartige Schutzmassnahmen können für die Dauer von höchstens sechs Monaten verhängt werden, ein schwacher Trost. Sie müssten dann eben für weitere sechs Monate verlängert werden.
Diese EU ist nicht das Europa, das wir wollten. Dass es dazu keine Alternativen gäbe, ist eine Lüge und fast schon ein Denkverbot.
«Dass 40 000 Beamte samt ihren Propagandisten darüber entscheiden sollen, wer ein guter Europäer ist und wer nicht, ist eine ziemlich abstruse Vorstellung», sagte Enzensberger in seiner Kopenhagener Rede.
Da die 40 000 keine Strassen bauen, keine Schulen unterhalten, weder für die äussere noch für die innere Sicherheit sorgen und nichts produzieren, müssen sie anderweitig beschäftigt werden. Sie verteilen Geld und emittieren eine nie dagewesene Flut von Beschlüssen, Verordnungen und Direktiven, die sich inzwischen auf mindestens 150 000 Seiten stapeln. «Auf keinen Fall rechnen sie damit», sagte Enzensberger, »dass wir selbst wissen, was für uns gut ist; dazu sind wir in ihren Augen viel zu hilflos und unmündig. Deshalb müssen wir gründlich betreut und umerzogen werden.»
Weil alles unter dem Primat der Gleichheit steht, wird harmonisiert, zentralisiert und umverteilt. Dass die Freiheit, in Europa zwischen verschiedenen Währungen wählen zu können, nicht ins Konzept passte, leuchtet ein. Ad personam ist den Kommissaren und Funktionären in Brüssel nichts vorzuwerfen. Was sie tun, wird von der politischen Klasse in den Hauptstädten gewollt und geduldet. •
Auszug aus: Bandulet, Bruno. Die letzten Jahre des Euro. Ein Bericht über das Geld, das die Deutschen nicht wollten. ISBN978-3-942016-35-3
Samstag, 25. September 2010
Treu und Glauben
«Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden»
von Dr. iur. Marianne Wüthrich, Zürich
In der letzten Ausgabe von «Zeit-Fragen» (Nr. 36/2010) wurden die Bundesratskandidaten zu ihrer Einstellung als Schweizer und zu ihrem Standpunkt als Politiker befragt. Alle vier Befragten (Johann Schneider-Ammann und Karin Keller-Sutter, FDP, Brigit Wyss, GP, und Jean-François Rime, SVP) bekannten sich zum Schweizer Modell, zu einer unabhängigen, souveränen, direktdemokratischen und föderalistischen Schweiz, alle vier stellten sich hinter den Grundsatz der Neutralität, verbunden mit der humanitären Verpflichtung der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen und zur Tradition der Guten Dienste, alle vier äusserten sich positiv zur Ernährungssouveränität und -sicherheit. Dass die beiden SP-Kandidatinnen die Fragen von «Zeit-Fragen» nicht beantworten konnten oder wollten, lässt viele Fragen offen.
Von den zukünftigen Bundesräten darf dasselbe erwartet werden wie von allen Behörden: Dass sie die Aufgabe, die ihnen vom Souverän anvertraut wurde, im ernsten und ehrlichen Bemühen um die Erhaltung des einzigartigen Schweizer Modells erfüllen, im steten und offenen Zusammenwirken mit der Bevölkerung, im Wissen, dass das Fundament der direkten Demokratie im zutiefst empfundenen Bedürfnis und dem Willen der Bürger besteht, ihren aktiven Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten – für ihre Gemeinde, für ihren Kanton, für ihr Land und für die anderen Menschen auf der Welt.
«Demokratie ist im letzten Grunde gar nicht eine Sache der Staatsform, sondern eine Sache der Volksgesinnung.» So schrieb der Schweizer Historiker Adolf Gasser im Jahr 1947 («Gemeindefreiheit als Rettung Europas», S. 10). Heute, über 60 Jahre später, tragen die allermeisten Schweizer die demokratische Volksgesinnung immer noch im Herzen, aber bedroht wird sie von aussen: Die direktdemokratische, föderalistische, neutrale und kleinräumig organisierte Schweiz ist der zentralistischen und undemokratischen EU-Bürokratie in Brüssel ein Dorn im Auge. Seit Jahren versuchen EU-Politiker, den kleinen, aber gewichtigen Störfaktor im Binnenmarkt der Grosskonzerne zu knacken. Dabei schrecken sie nicht davor zurück, auch Schweizer Politiker zu ihren Zwecken einzuspannen, von denen einige leider das üble Spiel mitmachen, sei es aus persönlichen Machtgelüsten, sei es aus mangelnder Auseinandersetzung und fehlendem Wissen.
Es ist an der Zeit, so manchen unserer Politiker und Behördenmitglieder in die Pflicht zu nehmen und sie an die Grundsätze des Rechtsstaates zu erinnern, die einzuhalten sie anlässlich der Leistung ihres Amtseides gelobt haben. Denn die freie Willensbildung der Bürger und die darauf basierende unabhängige demokratische Entscheidung in den Volksabstimmungen setzt voraus, dass die Bevölkerung auf die Einhaltung des Rechts und auf die Redlichkeit der Behörden vertrauen kann.
Der Rechtsstaat
«Kern des Rechtsstaatsgedankens ist die Eindämmung der staatlichen Macht zugunsten der Freiheit des Einzelnen.»1 Grundlage des Rechtsstaates ist das Legalitätsprinzip, das heisst die Bindung aller staatlichen Organe an das Recht. Ein Ausfluss des Legalitätsprinzips ist der Grundsatz der Gewaltenteilung. Zweck des Rechtsstaates ist «die Sicherung der Menschenwürde und der Freiheit des Einzelnen», demgemäss will der Rechtsstaat den Einzelnen «gegen Missbrauch und Willkürakte der staatlichen Organe schützen».
Das Legalitätsprinzip beinhaltet zum Beispiel, dass der Gemeinderat (die Exekutive) seine in der Gemeindeordnung geregelten Kompetenzen weder einem Organisationsentwicklungsbüro noch einer sogenannten «Steuerungsgruppe» übertragen darf, sondern seine gesetzlichen Aufgaben selbst wahrnehmen und verantworten muss.
Das Prinzip der Gewaltenteilung, also die Aufteilung staatlicher Macht auf Legislative, Exekutive und Judikative, muss heute vom Bürger besonders sorgsam überwacht werden. Oberste Gewalt in der Demokratie ist die Legislative, in der direkten Demokratie Schweiz also das Volk, der Souverän. Unter dem Einfluss fremder Einflüsterer reissen manche Exekutiven auf allen drei Staatsebenen jedoch unter Umgehung des Volkes – und zum Teil auch der Parlamente – immer mehr Macht an sich, indem sie ausserhalb der rechtlich festgelegten Staatsorganisation neue Institutionen nach EU-Muster kreieren, wie zum Beispiel die Konferenz der Kantonsregierungen, Agglomerationsvereine und Regionalkonferenzen oder neuerdings Metropolitankonferenzen. Die Schweizer Politlandschaft ist überflutet von derartigen unserem Staatsverständnis fremden Gebilden, die zum Teil auch Institutionen ausserhalb der Landesgrenzen einschliessen und scheinbar harmlos als privatrechtliche Vereine ohne Entscheidungsbefugnis daherkommen. Unsere Regierungs- und Gemeinderäte sowie zahlreiche Verwaltungsbeamte, die von uns gewählt wurden, um ihren verfassungsmässigen Aufgaben nachzukommen, sitzen statt dessen in solchen Clubs, zusammen mit durch unsere Steuergelder bezahlten «professionellen Experten» und legen schliesslich – wenn wir Glück haben! – den Parlamenten und dem Stimmvolk die Resultate ihrer jahrelangen «Expertenarbeit» zum Durchnicken vor. Häufig aber wird gar nicht darüber abgestimmt, weil es angeblich nicht um «Entscheide» gehe, sondern nur um einen «informellen Austausch». Keines dieser fremdartigen Gebilde wurde vom Volk konstituiert, keiner der Exekutivpolitiker oder – beamten für solches Tun gewählt.
Der Rechtsgrundsatz «Treu und Glauben»
«Als besonders folgenreich erweist sich, dass die vielen öffentlichen Lügen unserer ‹Eliten› immer mehr Vertrauen zerstört haben und der klassische Rechtsgrundsatz von ‹Treu und Glauben›, der das Zusammenleben und Zusammenwirken auf die Voraussetzung baut, dass Menschen anständig handeln, in Frage gestellt wird.» (Dr. Thomas Huber in Zeit-Fragen Nr. 36/2010).
Im Rechtsstaat sind alle Behörden durch die Verfassung auf die Wahrung von Treu und Glauben verpflichtet. In der Schweizer Bundesverfassung von 1999 steht dieser Rechtsgrundsatz ausdrücklich, vorher galt er implizit:
Bundesverfassung BV Artikel 9:
Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben
Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.
Gemäss staatsrechtlicher Lehre schützt BV Art. 9 das Vertrauen von Privaten in Zusicherungen und Auskünfte der Behörden, auch verbietet Art. 9 widersprüchliches Verhalten der Behörden. Ein Klagerecht haben Bürger, die auf Grund falscher Informationen unwiderrufliche Dispositionen getroffen haben (vgl. Vorlesungsskript Prof. W. Kälin, Frühlingssemester 2010). Es liegt auf der Hand, dass falsche Zusicherungen und Auskünfte der Behörden vor einer Volksabstimmung zum Zwecke, das Abstimmungsverhalten der Stimmbürger zu beeinflussen, als klarer Verstoss gegen Treu und Glauben zu beurteilen sind – ob die Falschinformationen nun bösgläubig erfolgt sind oder nicht. Aber auch die über längere Zeit verteilte stetige Wiederholung unrichtiger Behauptungen («Legen eines Informationsteppichs») verstösst gegen Art. 9 der Bundesverfassung.
Immaterieller Schaden für direktdemokratisches Modell Schweiz
Aber der Schaden erreicht ein viel grösseres Ausmass als die Tatsache, dass der einzelne Bürger seine Stimme anders abgegeben hätte, wäre er richtig informiert worden. Materiell muss bei einer ganzen Anzahl von Volksabstimmungen der letzten Jahre befürchtet werden, dass das Abstimmungsresultat anders ausgefallen wäre, wenn die Exekutive richtig informiert hätte. Würde dies auch nur bei einer einzigen Abstimmung zutreffen, wäre es schon schlimm genug. Weit schwerwiegender jedoch ist der immaterielle Schaden für die direkte Demokratie als solche und für den moralisch-ethischen Zustand der Bürger. So beschreibt Adolf Gasser als Wesensmerkmal einer gesunden Demokratie, dass sie über ein «altangestammtes und äusserst lebenskräftiges Selbstverwaltungssystem ihrer kommunalen und regionalen Unterverbände» verfügt; Gasser nennt dies die «ethische Dimension der Demokratie» (vgl. Zeit-Fragen Nr. 45/2006). Es ist eine Eigenheit des direktdemokratischen Modells, dass die Bürger sich für ihr Gemeinwesen mitverantwortlich fühlen und durch ihre aktive Beteiligung und ihr emotionales Mitleben auch an Lebensqualität gewinnen. Deshalb braucht es jeden von uns, sich mit all seinen Kräften und zusammen mit allen konstruktiven Bürgern und Bürgergruppen gemeinsam für die Erhaltung des Schweizer Modells einzu-
setzen.
Verletzung von Treu und Glauben: Verhältnis der Schweiz zur EU
Ein bereits klassisches Beispiel sind die widersprüchlichen Aussagen und das intransparente Verhalten des Bundesrates in bezug auf das Verhältnis der Schweiz zur EU. Am 19. August 2010 trat Bundespräsidentin Doris Leuthard vor die Medien und erklärte nach jahrelangem Lavieren des Bundesrates, dieser sei zum Schluss gekommen, dass der bilaterale Weg nach wie vor am besten geeignet sei für die Schweiz. Gleichzeitig weigert sich der Bundesrat beharrlich, sein seit 1992 in Brüssel deponiertes EU-Beitrittsgesuch zurückzuziehen, und jedermann weiss, dass ganze Abteilungen der Bundesverwaltung mit nichts anderem beschäftigt sind, als fortlaufend EU-Recht in Schweizer Recht zu transponieren, aus eigenem Antrieb und ohne äussere Notwendigkeit. Auch verfolgt der Bundesrat nach wie vor seine verschiedenen «europapolitischen Optionen», sei dies ein Rahmenabkommen zwecks automatischer Übernahme von EU-Recht, sei dies der EWR- oder der EU-Beitritt der Schweiz. Wir fordern vom Bundesrat und insbesondere von den beiden neu zu wählenden Kandidaten, dass sie solchem vertrauensschädigenden Verhalten einen Riegel schieben und sich ab sofort an ihre verfassungsmässige Verpflichtung zum Schutz der Unabhängigkeit der Schweiz (Art. 185 Abs.1 BV) sowie an den mehrfach ausgedrückten klaren Volkswillen halten: Nein zum EWR- und zum EU-Beitritt.
Bundesrat verletzt Neutralitätsgebot
Eine zweite, nicht minder schwerwiegende Verletzung des Vertrauensschutzes ist der leichtfertige Umgang mit dem Prinzip der immerwährenden bewaffneten Neutralität, das der Schweiz seit 200 Jahren grossen Segen gebracht hat. Gleichzeitig verletzt der Bundesrat seit Jahren seine verfassungsmässige Pflicht:
BV Art. 185 Abs. 1:
Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.
Es würde dem Bundesrat gut anstehen, gemäss der heute noch gültigen Empfehlung des Bruder Klaus «den Zaun nicht zu weit zu stecken» und sich auf die bescheidene, aber dringend notwendige Rolle des neutralen Kleinstaates Schweiz als Hüterin der Genfer Konventionen und Anbieterin humanitärer Hilfe und Guter Dienste zurückzubesinnen. Statt dessen verletzt der Bundesrat seit Jahren gegen den festen Willen einer überwältigenden Mehrheit des Volkes das Neutralitätsgebot und behauptet wider besseres Wissen, in der Neutralität schweizerischer Ausprägung habe ausser dem Nato-Vollbeitritt sozusagen alles Platz.
Die Liste der neutralitätswidrigen Handlungen und falschen Informationen der Bürger ist lang: So hat der Bundesrat hinter dem Rücken des Souveräns das Partnership for Peace-Abkommen (PfP) mit der Nato abgeschlossen, hat er unsere Armee von der verfassungsmässigen Miliz-Verteidigungsarmee in eine Nato-kompatible Truppe von Durchdienern und Berufssoldaten umfunktioniert, hat er die gesetzliche Verankerung von Auslandeinsätzen knapp durch eine Volksabstimmung gebracht, indem er dem Volk weismachte, es gehe um Friedenseinsätze. Weiter behauptet der Bundesrat fälschlicherweise, selbst ein Sitz der Schweiz im Uno-Sicherheitsrat, einem Machtinstrument par excellence, wäre nicht neutralitätswidrig. Ja, nicht einmal der EU-Beitritt der Schweiz würde nach wiederholter, aber deswegen nicht weniger falschen Aussage des Bundesrates gegen die Neutralität verstossen, obwohl jeder in der Zeitung lesen kann, dass die EU mit ihrer ESVP (Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik) an verschiedenen Orten der Welt Krieg führt. In dieses Kriegsbündnis wollte der Bundesrat vor einem Jahr die Schweizer Armee sogar einbinden mit der Beteiligung an der sogenannten Piratenbekämpfung im Golf von Somalia («Atalanta»), was glücklicherweise vom Nationalrat abgelehnt wurde.
Der Bundesrat soll endlich wieder eine Neutralitätspolitik betreiben, die diesen Namen verdient.
Rückbesinnung auf die ethischen Werte des Schweizer Modells
Für die Umsetzung dessen, was die Bundesratskandidaten im Gespräch mit Zeit-Fragen versichert haben, nämlich sich für die Erhaltung der souveränen, unabhängigen, direktdemokratischen, föderalen und neutralen Schweiz einzusetzen, wünschen wir ihnen Zuversicht und Kraft.
Zum Abschluss sei an einen grossen Bundesrat erinnert, den sich die heutige Exekutive zum Vorbild nehmen sollte:
«Die Konfrontierung unseres Landes mit dem Prozess der europäischen Integration hat unser Volk gezwungen, sich wiederum intensiver mit Werten höherer Ordnung zu befassen. Das Resultat dieser Selbstbesinnung ist ein erfreuliches. Weiteste Kreise unseres Volkes haben wiederum deutlicher den Wert unserer politischen Institutionen, des Föderalismus und der direkten Demokratie erkannt. Sie fühlen instinktiv, wie stark die Erhaltung dieser Institutionen von der konsequenten Weiterführung unserer Neutralitätspolitik abhängig ist.» (Bundesrat Friedrich Traugott Wahlen, 1963, vor dem Nationalrat) •
1 Walter Haller/Alfred Kölz, Allgemeines Staatsrecht, Zusammenfassung, Dübendorf 2002/2003, S.27f.
von Dr. iur. Marianne Wüthrich, Zürich
In der letzten Ausgabe von «Zeit-Fragen» (Nr. 36/2010) wurden die Bundesratskandidaten zu ihrer Einstellung als Schweizer und zu ihrem Standpunkt als Politiker befragt. Alle vier Befragten (Johann Schneider-Ammann und Karin Keller-Sutter, FDP, Brigit Wyss, GP, und Jean-François Rime, SVP) bekannten sich zum Schweizer Modell, zu einer unabhängigen, souveränen, direktdemokratischen und föderalistischen Schweiz, alle vier stellten sich hinter den Grundsatz der Neutralität, verbunden mit der humanitären Verpflichtung der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen und zur Tradition der Guten Dienste, alle vier äusserten sich positiv zur Ernährungssouveränität und -sicherheit. Dass die beiden SP-Kandidatinnen die Fragen von «Zeit-Fragen» nicht beantworten konnten oder wollten, lässt viele Fragen offen.
Von den zukünftigen Bundesräten darf dasselbe erwartet werden wie von allen Behörden: Dass sie die Aufgabe, die ihnen vom Souverän anvertraut wurde, im ernsten und ehrlichen Bemühen um die Erhaltung des einzigartigen Schweizer Modells erfüllen, im steten und offenen Zusammenwirken mit der Bevölkerung, im Wissen, dass das Fundament der direkten Demokratie im zutiefst empfundenen Bedürfnis und dem Willen der Bürger besteht, ihren aktiven Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten – für ihre Gemeinde, für ihren Kanton, für ihr Land und für die anderen Menschen auf der Welt.
«Demokratie ist im letzten Grunde gar nicht eine Sache der Staatsform, sondern eine Sache der Volksgesinnung.» So schrieb der Schweizer Historiker Adolf Gasser im Jahr 1947 («Gemeindefreiheit als Rettung Europas», S. 10). Heute, über 60 Jahre später, tragen die allermeisten Schweizer die demokratische Volksgesinnung immer noch im Herzen, aber bedroht wird sie von aussen: Die direktdemokratische, föderalistische, neutrale und kleinräumig organisierte Schweiz ist der zentralistischen und undemokratischen EU-Bürokratie in Brüssel ein Dorn im Auge. Seit Jahren versuchen EU-Politiker, den kleinen, aber gewichtigen Störfaktor im Binnenmarkt der Grosskonzerne zu knacken. Dabei schrecken sie nicht davor zurück, auch Schweizer Politiker zu ihren Zwecken einzuspannen, von denen einige leider das üble Spiel mitmachen, sei es aus persönlichen Machtgelüsten, sei es aus mangelnder Auseinandersetzung und fehlendem Wissen.
Es ist an der Zeit, so manchen unserer Politiker und Behördenmitglieder in die Pflicht zu nehmen und sie an die Grundsätze des Rechtsstaates zu erinnern, die einzuhalten sie anlässlich der Leistung ihres Amtseides gelobt haben. Denn die freie Willensbildung der Bürger und die darauf basierende unabhängige demokratische Entscheidung in den Volksabstimmungen setzt voraus, dass die Bevölkerung auf die Einhaltung des Rechts und auf die Redlichkeit der Behörden vertrauen kann.
Der Rechtsstaat
«Kern des Rechtsstaatsgedankens ist die Eindämmung der staatlichen Macht zugunsten der Freiheit des Einzelnen.»1 Grundlage des Rechtsstaates ist das Legalitätsprinzip, das heisst die Bindung aller staatlichen Organe an das Recht. Ein Ausfluss des Legalitätsprinzips ist der Grundsatz der Gewaltenteilung. Zweck des Rechtsstaates ist «die Sicherung der Menschenwürde und der Freiheit des Einzelnen», demgemäss will der Rechtsstaat den Einzelnen «gegen Missbrauch und Willkürakte der staatlichen Organe schützen».
Das Legalitätsprinzip beinhaltet zum Beispiel, dass der Gemeinderat (die Exekutive) seine in der Gemeindeordnung geregelten Kompetenzen weder einem Organisationsentwicklungsbüro noch einer sogenannten «Steuerungsgruppe» übertragen darf, sondern seine gesetzlichen Aufgaben selbst wahrnehmen und verantworten muss.
Das Prinzip der Gewaltenteilung, also die Aufteilung staatlicher Macht auf Legislative, Exekutive und Judikative, muss heute vom Bürger besonders sorgsam überwacht werden. Oberste Gewalt in der Demokratie ist die Legislative, in der direkten Demokratie Schweiz also das Volk, der Souverän. Unter dem Einfluss fremder Einflüsterer reissen manche Exekutiven auf allen drei Staatsebenen jedoch unter Umgehung des Volkes – und zum Teil auch der Parlamente – immer mehr Macht an sich, indem sie ausserhalb der rechtlich festgelegten Staatsorganisation neue Institutionen nach EU-Muster kreieren, wie zum Beispiel die Konferenz der Kantonsregierungen, Agglomerationsvereine und Regionalkonferenzen oder neuerdings Metropolitankonferenzen. Die Schweizer Politlandschaft ist überflutet von derartigen unserem Staatsverständnis fremden Gebilden, die zum Teil auch Institutionen ausserhalb der Landesgrenzen einschliessen und scheinbar harmlos als privatrechtliche Vereine ohne Entscheidungsbefugnis daherkommen. Unsere Regierungs- und Gemeinderäte sowie zahlreiche Verwaltungsbeamte, die von uns gewählt wurden, um ihren verfassungsmässigen Aufgaben nachzukommen, sitzen statt dessen in solchen Clubs, zusammen mit durch unsere Steuergelder bezahlten «professionellen Experten» und legen schliesslich – wenn wir Glück haben! – den Parlamenten und dem Stimmvolk die Resultate ihrer jahrelangen «Expertenarbeit» zum Durchnicken vor. Häufig aber wird gar nicht darüber abgestimmt, weil es angeblich nicht um «Entscheide» gehe, sondern nur um einen «informellen Austausch». Keines dieser fremdartigen Gebilde wurde vom Volk konstituiert, keiner der Exekutivpolitiker oder – beamten für solches Tun gewählt.
Der Rechtsgrundsatz «Treu und Glauben»
«Als besonders folgenreich erweist sich, dass die vielen öffentlichen Lügen unserer ‹Eliten› immer mehr Vertrauen zerstört haben und der klassische Rechtsgrundsatz von ‹Treu und Glauben›, der das Zusammenleben und Zusammenwirken auf die Voraussetzung baut, dass Menschen anständig handeln, in Frage gestellt wird.» (Dr. Thomas Huber in Zeit-Fragen Nr. 36/2010).
Im Rechtsstaat sind alle Behörden durch die Verfassung auf die Wahrung von Treu und Glauben verpflichtet. In der Schweizer Bundesverfassung von 1999 steht dieser Rechtsgrundsatz ausdrücklich, vorher galt er implizit:
Bundesverfassung BV Artikel 9:
Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben
Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.
Gemäss staatsrechtlicher Lehre schützt BV Art. 9 das Vertrauen von Privaten in Zusicherungen und Auskünfte der Behörden, auch verbietet Art. 9 widersprüchliches Verhalten der Behörden. Ein Klagerecht haben Bürger, die auf Grund falscher Informationen unwiderrufliche Dispositionen getroffen haben (vgl. Vorlesungsskript Prof. W. Kälin, Frühlingssemester 2010). Es liegt auf der Hand, dass falsche Zusicherungen und Auskünfte der Behörden vor einer Volksabstimmung zum Zwecke, das Abstimmungsverhalten der Stimmbürger zu beeinflussen, als klarer Verstoss gegen Treu und Glauben zu beurteilen sind – ob die Falschinformationen nun bösgläubig erfolgt sind oder nicht. Aber auch die über längere Zeit verteilte stetige Wiederholung unrichtiger Behauptungen («Legen eines Informationsteppichs») verstösst gegen Art. 9 der Bundesverfassung.
Immaterieller Schaden für direktdemokratisches Modell Schweiz
Aber der Schaden erreicht ein viel grösseres Ausmass als die Tatsache, dass der einzelne Bürger seine Stimme anders abgegeben hätte, wäre er richtig informiert worden. Materiell muss bei einer ganzen Anzahl von Volksabstimmungen der letzten Jahre befürchtet werden, dass das Abstimmungsresultat anders ausgefallen wäre, wenn die Exekutive richtig informiert hätte. Würde dies auch nur bei einer einzigen Abstimmung zutreffen, wäre es schon schlimm genug. Weit schwerwiegender jedoch ist der immaterielle Schaden für die direkte Demokratie als solche und für den moralisch-ethischen Zustand der Bürger. So beschreibt Adolf Gasser als Wesensmerkmal einer gesunden Demokratie, dass sie über ein «altangestammtes und äusserst lebenskräftiges Selbstverwaltungssystem ihrer kommunalen und regionalen Unterverbände» verfügt; Gasser nennt dies die «ethische Dimension der Demokratie» (vgl. Zeit-Fragen Nr. 45/2006). Es ist eine Eigenheit des direktdemokratischen Modells, dass die Bürger sich für ihr Gemeinwesen mitverantwortlich fühlen und durch ihre aktive Beteiligung und ihr emotionales Mitleben auch an Lebensqualität gewinnen. Deshalb braucht es jeden von uns, sich mit all seinen Kräften und zusammen mit allen konstruktiven Bürgern und Bürgergruppen gemeinsam für die Erhaltung des Schweizer Modells einzu-
setzen.
Verletzung von Treu und Glauben: Verhältnis der Schweiz zur EU
Ein bereits klassisches Beispiel sind die widersprüchlichen Aussagen und das intransparente Verhalten des Bundesrates in bezug auf das Verhältnis der Schweiz zur EU. Am 19. August 2010 trat Bundespräsidentin Doris Leuthard vor die Medien und erklärte nach jahrelangem Lavieren des Bundesrates, dieser sei zum Schluss gekommen, dass der bilaterale Weg nach wie vor am besten geeignet sei für die Schweiz. Gleichzeitig weigert sich der Bundesrat beharrlich, sein seit 1992 in Brüssel deponiertes EU-Beitrittsgesuch zurückzuziehen, und jedermann weiss, dass ganze Abteilungen der Bundesverwaltung mit nichts anderem beschäftigt sind, als fortlaufend EU-Recht in Schweizer Recht zu transponieren, aus eigenem Antrieb und ohne äussere Notwendigkeit. Auch verfolgt der Bundesrat nach wie vor seine verschiedenen «europapolitischen Optionen», sei dies ein Rahmenabkommen zwecks automatischer Übernahme von EU-Recht, sei dies der EWR- oder der EU-Beitritt der Schweiz. Wir fordern vom Bundesrat und insbesondere von den beiden neu zu wählenden Kandidaten, dass sie solchem vertrauensschädigenden Verhalten einen Riegel schieben und sich ab sofort an ihre verfassungsmässige Verpflichtung zum Schutz der Unabhängigkeit der Schweiz (Art. 185 Abs.1 BV) sowie an den mehrfach ausgedrückten klaren Volkswillen halten: Nein zum EWR- und zum EU-Beitritt.
Bundesrat verletzt Neutralitätsgebot
Eine zweite, nicht minder schwerwiegende Verletzung des Vertrauensschutzes ist der leichtfertige Umgang mit dem Prinzip der immerwährenden bewaffneten Neutralität, das der Schweiz seit 200 Jahren grossen Segen gebracht hat. Gleichzeitig verletzt der Bundesrat seit Jahren seine verfassungsmässige Pflicht:
BV Art. 185 Abs. 1:
Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.
Es würde dem Bundesrat gut anstehen, gemäss der heute noch gültigen Empfehlung des Bruder Klaus «den Zaun nicht zu weit zu stecken» und sich auf die bescheidene, aber dringend notwendige Rolle des neutralen Kleinstaates Schweiz als Hüterin der Genfer Konventionen und Anbieterin humanitärer Hilfe und Guter Dienste zurückzubesinnen. Statt dessen verletzt der Bundesrat seit Jahren gegen den festen Willen einer überwältigenden Mehrheit des Volkes das Neutralitätsgebot und behauptet wider besseres Wissen, in der Neutralität schweizerischer Ausprägung habe ausser dem Nato-Vollbeitritt sozusagen alles Platz.
Die Liste der neutralitätswidrigen Handlungen und falschen Informationen der Bürger ist lang: So hat der Bundesrat hinter dem Rücken des Souveräns das Partnership for Peace-Abkommen (PfP) mit der Nato abgeschlossen, hat er unsere Armee von der verfassungsmässigen Miliz-Verteidigungsarmee in eine Nato-kompatible Truppe von Durchdienern und Berufssoldaten umfunktioniert, hat er die gesetzliche Verankerung von Auslandeinsätzen knapp durch eine Volksabstimmung gebracht, indem er dem Volk weismachte, es gehe um Friedenseinsätze. Weiter behauptet der Bundesrat fälschlicherweise, selbst ein Sitz der Schweiz im Uno-Sicherheitsrat, einem Machtinstrument par excellence, wäre nicht neutralitätswidrig. Ja, nicht einmal der EU-Beitritt der Schweiz würde nach wiederholter, aber deswegen nicht weniger falschen Aussage des Bundesrates gegen die Neutralität verstossen, obwohl jeder in der Zeitung lesen kann, dass die EU mit ihrer ESVP (Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik) an verschiedenen Orten der Welt Krieg führt. In dieses Kriegsbündnis wollte der Bundesrat vor einem Jahr die Schweizer Armee sogar einbinden mit der Beteiligung an der sogenannten Piratenbekämpfung im Golf von Somalia («Atalanta»), was glücklicherweise vom Nationalrat abgelehnt wurde.
Der Bundesrat soll endlich wieder eine Neutralitätspolitik betreiben, die diesen Namen verdient.
Rückbesinnung auf die ethischen Werte des Schweizer Modells
Für die Umsetzung dessen, was die Bundesratskandidaten im Gespräch mit Zeit-Fragen versichert haben, nämlich sich für die Erhaltung der souveränen, unabhängigen, direktdemokratischen, föderalen und neutralen Schweiz einzusetzen, wünschen wir ihnen Zuversicht und Kraft.
Zum Abschluss sei an einen grossen Bundesrat erinnert, den sich die heutige Exekutive zum Vorbild nehmen sollte:
«Die Konfrontierung unseres Landes mit dem Prozess der europäischen Integration hat unser Volk gezwungen, sich wiederum intensiver mit Werten höherer Ordnung zu befassen. Das Resultat dieser Selbstbesinnung ist ein erfreuliches. Weiteste Kreise unseres Volkes haben wiederum deutlicher den Wert unserer politischen Institutionen, des Föderalismus und der direkten Demokratie erkannt. Sie fühlen instinktiv, wie stark die Erhaltung dieser Institutionen von der konsequenten Weiterführung unserer Neutralitätspolitik abhängig ist.» (Bundesrat Friedrich Traugott Wahlen, 1963, vor dem Nationalrat) •
1 Walter Haller/Alfred Kölz, Allgemeines Staatsrecht, Zusammenfassung, Dübendorf 2002/2003, S.27f.
Montag, 20. September 2010
Ethik und Moral in der globalisierten Welt
Es gibt keine Freiheit ohne mitmenschliche Ethik und Moral
von Dr. Thomas Huber*
Ich beginne mit zwei Zitaten: einem von Benjamin Franklin, der sagte: «Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren», und mit einer zweiten Aussage des Wilhelm Freiherr von Humboldt: «Sicherheit ist die Voraussetzung für Freiheit!»
Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich Sicherheit und Freiheit kurz definieren.
Zunächst zur Sicherheit: Ein Individuum ist in Sicherheit, wenn es sich in einem Zustand ohne Gefährdung an Leben, Leib und Eigentum befindet, wenn rechtsstaatliche und demokratische Institutionen verlässlich und konstant funktionieren und man dabei jederzeit über einen unabhängigen und der Wahrheit verpflichteten Informationsfluss verfügt.
Als ich mich mit dem Thema auseinandersetzte, konnte ich es nicht unterlassen, den PC zu konsultieren, um mittels «Googeln» etwas Brauchbares herauszuholen! Die Übung war von kurzer Dauer: Weit mehr als zigtausend Einträge befassten sich mit dem Thema Sicherheit – es scheint eines der nachhaltigsten Probleme des modernen Menschen zu sein, «Sicherheit» in allen Lebenslagen und zu jedem Preis zu erlangen, auch wenn dadurch andere Werte verlorengehen!
Zur Freiheit: Nach Kant ist die Würde des Menschen die Autonomie seines Willens, dessen Freiheit. Diese Freiheit ist die Grundlage jeder menschheitlichen Verfassung und damit des demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzips. Die äussere Freiheit ist die Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür, von dessen Zwang. Die innere Freiheit gründet in der Sittlichkeit, die ohne Moral nicht zu erreichen ist.
Verlust der Verhältnismässigkeit
Es wurde mir aber auch klar, dass in allen unseren Lebensbereichen die Verhältnismässigkeit verlorengegangen ist. Wenn Herr Ospel als oberster Banker der UBS 800mal mehr verdient als die Putzfrau – bei der man übrigens schon am ersten Tag merkt, wenn sie nicht da war, während das bei der Geschäftsleitung äusserst unwahrscheinlich ist – ist das ein Zeichen dafür, dass der Weg der Mitte verlorengegangen ist. Es fehlen die grauen Töne. In vielen Bereichen gibt es nur noch schwarz oder weiss, in der Politik die Polarisierung in links und rechts – es existiert kein fruchtbarer Dialog, sondern nur noch ein Dafür oder Dagegen. Das Vertreten von Partikularinteressen in jeder Form verhindert eine fortschrittliche Entwicklung unserer Gesellschaft.
Der Verlust der Balance, die Beliebigkeit, das kurzfristige Gewinnstreben, die Gier und das Herausschleichen aus jeglicher Verantwortung sind wesentliche Merkmale unser zeitgenössischen Situation. Dass sich besonders unsere Eliten aller Couleur in dieser verwerflichen Haltung profilieren, spricht Bände.
Gestatten Sie mir einige kurze Betrachtungen vor dem Hintergrund der Aussage im 2. Mose, Exodus 24: «Auge um Auge, Zahn um Zahn» – eine Aussage, die im Grunde genommen die Balance, die Verhältnismässigkeit anmahnte, die wir auch im Umgang mit unseren Widersachern bewahren sollten. Erst der Beginn einer verbindlichen Rechtssprechung auf dem Sinai durch Moses gab dem Volk die Sicherheit, in Freiheit leben zu können.
Ich beziehe mich bei diesen Betrachtungen auf von mir selbst Erlebtes und auf Dinge, die sich in den letzten paar Jahren vor den Augen der Welt abgespielt haben.
Während meines Einsatzes als IKRK-Delegierter in Libanon anfangs der 70er Jahre war ich Verantwortlicher für ein Flüchtlingslager von etwa 10 000 Flüchtlingen, vor allem Palästinensern. Die Menschen aus dem Lager haben gestohlen und der örtlichen Polizei Probleme gemacht. Der Grund waren der Hunger und der Verlust von Heimat und Freiheit – im benachbarten Deutschland existierte nach dem Krieg ein geflügeltes Wort: «Mundraub ist gestattet». Die Reaktionen der Israeli waren in jeder Beziehung unverhältnismässig. Um mehr Sicherheit für sich zu erlangen, schränkten sie die Freiheit der Lagerinsassen massiv, zum Teil völkerrechtswidrig ein. Dazu kamen weitere Restriktionen wie Einschränkungen bezüglich Wasser, Lebensmitteln und Medikamenten. Damit war die Gewaltspirale eröffnet: Es folgten Sprengstoffanschläge der Palästinenser und wiederum das 10fache Zurückschlagen der israelischen Armee. Heute haben wir in Gaza eine Sicherheitsmauer und eine Sperranlage, die der ehemaligen Mauer an der Grenze der DDR in nichts nachsteht und mit der das grösste Gefängnis auf diesem Planeten installiert worden ist. Der Preis für die Sicherheit auf der einen Seite ist der totale Verlust von Freiheit auf der anderen Seite.
Der elfte September ist – unabhängig davon, wie man ihn beurteilt, ob als von Amerikanern selbst für die Legitimation eines Präventivkrieges durchgeführt oder als Attentat der al-Kaida – ist wohl das eklatanteste Beispiel, was Menschen bereit sind zu investieren, wenn es um vermeintliche Sicherheit geht: nämlich den Tod Hunderttausender unschuldiger Menschen. Besonders dramatisch ist es, wenn Gott im Namen eines Kreuzzugs gegen das Böse für ein Verbrechen an der Menschheit instrumentalisiert wird. Der Einsatz von Uran-Munition im grossen Stil und damit die Inkaufnahme Zehntausender genetisch geschädigter Kinder ist ein weiteres Merkmal dieses unglaublichen Verlustes an Verhältnismässigkeit.
Die Organisation Afghanistan Schweiz, der ich als Präsident vorstand, und die mit Spendengeldern und Geldern der DEZA, des Departementes für Entwicklung und Zusammenarbeit des Bundes, landwirtschaftliche Projekte in Afghanistan verwirklichen wollte, musste das Projekt unter anderem auch aus Sicherheitsgründen abbrechen: Vor Ort wurden die Schulen, vor allem der Mädchen, von Taliban zerstört und die Lehrer erschossen, und Vertrauenspersonen entpuppten sich als CIA-Agenten. Damit wurde ein in Freiheit zu realisierendes Projekt Landwirtschaft für den Frieden verunmöglicht.
Im folgenden sollen – ohne Anspruch auf Systematik und bei weitem nicht auf Vollständigkeit bedacht – einige Punkte der aus dem Ruder gelaufenen Balance vor dem Hintergrund von Freiheit und Sicherheit erwähnt werden:
Zunächst zum Sicherheitsbericht des Bundes: Die Frage müsste heissen: Wieviel Sicherheit braucht das Volk, um sich weiterhin in Frieden und Freiheit entwickeln zu können? Ist ein Alleingang vertretbar? Gibt es einen Mittelweg? Oder braucht es einen Anschluss an ein Bündnis im Rahmen der EU, der Nato oder der Uno? Soll die Schweiz tatsächlich – wie es die GSOA, die Gesellschaft Schweiz ohne Armee, will – demilitarisiert werden? Kann sie noch glaubwürdig behaupten, neutral zu sein, wenn dann die Nato die Sicherheit garantieren muss!? Soll die Schweiz tatsächlich ein «free-riding» auf Kosten von Allianzen anstreben, zu denen sie politisch nicht gehören will?
Die Politik ist schwer kalkulierbar geworden, weil es zu einer Polarisierung von links und rechts gekommen ist und die Mitte Mühe hat, einen Ausgleich zu schaffen. Die Kalkulierbarkeit ist unter die Räder gekommen.
Die Gesellschaft, die sich auf einen ausgeprägt starken Mittelstand berufen konnte, der Gewähr war für die Sicherheit, kommt immer mehr unter Druck, weil der Mittelstand die Lasten der Staatsökonomie tragen muss.
Im übrigen hat Luther in seiner Schrift über die Freiheit eines Christenmenschen darauf hingewiesen, dass die Sicherheit im Glauben eine elementare Voraussetzung für das Vertrauen in die Wahrheit ist!
Auch der heutige Strafvollzug ist ein exemplarisches Beispiel fehlender Verhältnismässigkeit: Wo beginnt, wo endet der Freiheitsanspruch eines Strafgefangenen, und wo hat die Sicherheit der Bevölkerung einen höheren Stellenwert?
Die Liste wäre beliebig weiterzuführen. Doch was ist der Grund, dass wir praktisch in allen Lebensbereichen und Disziplinen das Mass der Dinge verloren haben?
Mangel an Moralität
Die These ist, dass die menschliche Entwicklung durch einen Mangel «an Liebe und Wahrheit», durch einen Mangel an Moralität, behindert wird. Und in der Tat: Viele der heutigen Übel haben etwas mit einem Mangel an konsequentem ethischen Durchdringen des eigenen Fühlens, Denkens und Handelns zu tun. Dies liegt aber nicht so sehr daran, dass ethische Grundlagen fehlen, sondern wohl mehr noch daran, dass solche Grundlagen zu wenig beachtet werden – was einige Fragen aufwirft, zum Beispiel:
Warum werden diese Grundlagen nicht beachtet?
Warum wird die Beachtung dieser Grundlagen zu wenig eingefordert?
Was ist nötig, damit diese Grundlagen nicht nur geschrieben stehen, sondern auch in einem Masse Beachtung finden, dass sie unser Zusammenleben prägen?
Nur allein schon diese drei Fragen zu beantworten ist eine Menschheitsaufgabe. Aber diese Aufgabe muss dringend angegangen werden. Denn die Menschheit sieht sich mehr und mehr mit der Tatsache konfrontiert, dass nur noch kriminell zu nennende Gesinnungen und Handlungen nicht nur im vom Staat verfolgten kriminellen Milieu zu finden sind und sonst die Ausnahme bilden, sondern dass auch sehr einflussreiche Teile unserer «Eliten» in Politik, Wirtschafts- und Finanzwelt, in Militär, Medien und Kultur, zu – wie der Kirchenvater Augustinus sagen würde – «Räuberbanden» verkommen sind, welche die Gerechtigkeit mit Füssen treten, ohne vom Staat belangt zu werden.
Die masslose Verschwendung von Steuergeldern in der EU, deren Günstlingskultur, die Meinungsmanipulationen, die völlig intransparenten Geschäftsabläufe und die absolut undemokratischen Entscheidungsprozesse – Beispiele dazu sind zuhauf nachzulesen im Buch «Die Europafalle» von Hans-Peter Martin – oder das zweifelhafte Engagement im Rahmen der Nato am Hindukusch – all das sind Aspekte des Zeitgeschehens, die dem Bürger die Sicherheit nehmen, in einem demokratischen Staat in Freiheit zu leben!
Als besonders folgenreich erweist sich dabei, dass die vielen öffentlichen Lügen unserer «Eliten» immer mehr Vertrauen zerstört haben und der klassische Rechtsgrundsatz von «Treu und Glauben», der das Zusammenleben und Zusammenwirken auf die Voraussetzung baut, dass Menschen anständig und redlich handeln, in Frage gestellt wird.
Aber alle die Varianten von «Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser» bis hin zum «Tugend-Terror» sind keine Perspektiven, und sie stellen auch keine überzeugenden Alternativen zum einmal zerstörten Vertrauen dar. Eine Wende zu Besserem fordert mit Sicherheit eine innere Orientierung an einer mitmenschlichen Ethik.
Mitmenschliche Ethik
Was für Voraussetzungen sollten einen Umschwung sicherstellen?
Eine humanistische Bildung ist nötiger denn je, denn die Frage kann nicht lauten: Goethe oder Googeln? Wer soll den Schülern unsere Zukunft, die Welt erklären? Zwar ist es selbstverständlich, dass die Schule praktische Fertigkeiten vermitteln soll: Lesen, Schreiben, Rechnen, Googeln (ein neues Verb, das sich durchsetzen wird), den Umgang mit PC und Internet. Entscheidend aber ist, dass die Schule Ideale und Sinnzusammenhänge zu vermitteln hat, die allem praktischen individuellen Nutzen vorausgehen. Vor allem ist die Kultur als ein Gewebe zu erkennen, in dem alles zusammenhängt. Motive der griechischen Mythologie oder der Bibel zum Beispiel begegnen uns in der Literatur, in der Oper, im Theater, im Museum, aber auch in tausend Alltagsdingen. Dem, der sie entziffert, zeigt sich die Welt als vielschichtig lesbares Buch. Und damit erlebt er ein Glück der Erkenntnis, das über jeden materiellen Nutzen hinausgeht.
Was benötigen wir? Unsere Zeit ist gekennzeichnet vom Pendelschlag zwischen Erwartung und Enttäuschung, immer von einem Extrem zum anderen. Die grossen Hoffnungen, die wir uns machen, zerplatzen an den scharfen Kanten der Realität.
Treu und Glauben müssen wieder gelten
Der Schriftsteller und Pionier des Journalismus, Matthias Claudius, hat also recht: Etwas Festes muss der Mensch haben. Die Höhenflüge seiner Lebensziele kann man nicht auf Sand bauen.
Wir brauchen Leute, auf die man sich verlassen kann. Die sich nicht versprechen, wenn sie etwas versprechen. Propheten, die gegen den Strom der Zeit predigen. Leute mit Voraussicht, Perspektiven und Lebenszielen. Menschen, denen man vertrauen kann. Keine Angst- und Panikmacher, sondern Mutmacher. Keine Pessimisten, sondern Hoffnungsträger. Vermutlich brauchen wir in allen Bereichen wieder mehr Leadership als Management.
Der wieder erstarkte Glaube an eine umfassende Schöpfung ist zwar keine Leidverhinderungsversicherung, keine Schutzimpfung gegen Not und Sorgen des Alltags. Und doch setzt sie Kräfte frei, mit dem Leid fertig zu werden, bevor es uns überwältigt und wir an der Theodizeefrage zerbrechen.
Gott ist weder ein Garant der Moral noch ist die Religion Lieferantin einer Weltanschauung. Vielmehr sind Moral und Weltanschauung eine Sache der Rationalität des Menschen, und damit ein Erweis seines Erwachsenseins.
Eines sollten wir uns vor Augen halten: Das Glück, das wir alle suchen, ist alles andere als selbstverständlich. Wenn das Glück nicht in Erfüllung geht, fühlen sich die Menschen betrogen und suchen nach einem Schuldigen.
Der französische Soziologe Pascal Bruckner äusserte sich in der Zeitung «Le Temps» sinngemäss wie folgt: Unsere Gesellschaften leben seit den sechziger Jahren im Zeitalter der «Suche nach dem Glück». Dieses Glück wird als ein bei der Geburt erworbenes Recht betrachtet. Wenn es aber nicht in Erfüllung geht, fühlen sich die Menschen betrogen und suchen deshalb nach einem Schuldigen. Die Risiken des Lebens sind in der Tat mit dem Glück unvereinbar. Wenn also der Ernstfall eintritt, hat jemand zwangsläufig das Glück vereitelt oder das Unglück provoziert. Das Leiden, der Tod, die Risiken des Lebens sind unannehmbar. Den Opfern wird ein sakraler Charakter verliehen. Auf Grund dieser Viktimisierung wird ein neuer Sozialvertrag geschlossen, aus dem eine Entschädigungskultur hervorgeht, die dem Staat eine fast göttliche Funktion zuweist, besonders in einer Gesellschaft, die jeden religiösen Akt beiseite zu schieben versucht.
Greifbar in der Verantwortung
Als Letztes eine Offenbarung unseres Nationalheiligen – für mich einer der grössten Schweizer, wenn nicht der Grösste, ohne den wir kaum hier in dieser Form versammelt wären: Bruder Klaus. Sein Rat «Steckt den Zaun nicht zu weit» ermöglichte das Stanser Verkommnis und rettete damit die alte Eidgenossenschaft. Die Botschaft ist aber eine allgemeine. Sie heisst, etwas anders formuliert: Bleibt klein, für eure Landsleute kalkulier-, mess-, durchschaubar, solidarisch und greifbar in der Verantwortung! Das ist mit Sicherheit die Garantie für die Freiheit. •
Vortrag, gehalten am XVIII. Kongress «Mut zur Ethik» zum Thema «Direkte Demokratie – ein redlicher Weg statt ‹Social Engineering› in Feldkirch vom 3.-5.9.2010
*Dr. dipl. Ing.-Agr. ETH Thomas Huber ist Oberst, Instruktor der Gebirgskampftruppen a.D. Er war zwölf Jahre Schulkommandant der Train-Rekrutenschulen in Luzisteig. Heute unterrichtet er Ethik und Religionslehre in Chur.
von Dr. Thomas Huber*
Ich beginne mit zwei Zitaten: einem von Benjamin Franklin, der sagte: «Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren», und mit einer zweiten Aussage des Wilhelm Freiherr von Humboldt: «Sicherheit ist die Voraussetzung für Freiheit!»
Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich Sicherheit und Freiheit kurz definieren.
Zunächst zur Sicherheit: Ein Individuum ist in Sicherheit, wenn es sich in einem Zustand ohne Gefährdung an Leben, Leib und Eigentum befindet, wenn rechtsstaatliche und demokratische Institutionen verlässlich und konstant funktionieren und man dabei jederzeit über einen unabhängigen und der Wahrheit verpflichteten Informationsfluss verfügt.
Als ich mich mit dem Thema auseinandersetzte, konnte ich es nicht unterlassen, den PC zu konsultieren, um mittels «Googeln» etwas Brauchbares herauszuholen! Die Übung war von kurzer Dauer: Weit mehr als zigtausend Einträge befassten sich mit dem Thema Sicherheit – es scheint eines der nachhaltigsten Probleme des modernen Menschen zu sein, «Sicherheit» in allen Lebenslagen und zu jedem Preis zu erlangen, auch wenn dadurch andere Werte verlorengehen!
Zur Freiheit: Nach Kant ist die Würde des Menschen die Autonomie seines Willens, dessen Freiheit. Diese Freiheit ist die Grundlage jeder menschheitlichen Verfassung und damit des demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzips. Die äussere Freiheit ist die Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür, von dessen Zwang. Die innere Freiheit gründet in der Sittlichkeit, die ohne Moral nicht zu erreichen ist.
Verlust der Verhältnismässigkeit
Es wurde mir aber auch klar, dass in allen unseren Lebensbereichen die Verhältnismässigkeit verlorengegangen ist. Wenn Herr Ospel als oberster Banker der UBS 800mal mehr verdient als die Putzfrau – bei der man übrigens schon am ersten Tag merkt, wenn sie nicht da war, während das bei der Geschäftsleitung äusserst unwahrscheinlich ist – ist das ein Zeichen dafür, dass der Weg der Mitte verlorengegangen ist. Es fehlen die grauen Töne. In vielen Bereichen gibt es nur noch schwarz oder weiss, in der Politik die Polarisierung in links und rechts – es existiert kein fruchtbarer Dialog, sondern nur noch ein Dafür oder Dagegen. Das Vertreten von Partikularinteressen in jeder Form verhindert eine fortschrittliche Entwicklung unserer Gesellschaft.
Der Verlust der Balance, die Beliebigkeit, das kurzfristige Gewinnstreben, die Gier und das Herausschleichen aus jeglicher Verantwortung sind wesentliche Merkmale unser zeitgenössischen Situation. Dass sich besonders unsere Eliten aller Couleur in dieser verwerflichen Haltung profilieren, spricht Bände.
Gestatten Sie mir einige kurze Betrachtungen vor dem Hintergrund der Aussage im 2. Mose, Exodus 24: «Auge um Auge, Zahn um Zahn» – eine Aussage, die im Grunde genommen die Balance, die Verhältnismässigkeit anmahnte, die wir auch im Umgang mit unseren Widersachern bewahren sollten. Erst der Beginn einer verbindlichen Rechtssprechung auf dem Sinai durch Moses gab dem Volk die Sicherheit, in Freiheit leben zu können.
Ich beziehe mich bei diesen Betrachtungen auf von mir selbst Erlebtes und auf Dinge, die sich in den letzten paar Jahren vor den Augen der Welt abgespielt haben.
Während meines Einsatzes als IKRK-Delegierter in Libanon anfangs der 70er Jahre war ich Verantwortlicher für ein Flüchtlingslager von etwa 10 000 Flüchtlingen, vor allem Palästinensern. Die Menschen aus dem Lager haben gestohlen und der örtlichen Polizei Probleme gemacht. Der Grund waren der Hunger und der Verlust von Heimat und Freiheit – im benachbarten Deutschland existierte nach dem Krieg ein geflügeltes Wort: «Mundraub ist gestattet». Die Reaktionen der Israeli waren in jeder Beziehung unverhältnismässig. Um mehr Sicherheit für sich zu erlangen, schränkten sie die Freiheit der Lagerinsassen massiv, zum Teil völkerrechtswidrig ein. Dazu kamen weitere Restriktionen wie Einschränkungen bezüglich Wasser, Lebensmitteln und Medikamenten. Damit war die Gewaltspirale eröffnet: Es folgten Sprengstoffanschläge der Palästinenser und wiederum das 10fache Zurückschlagen der israelischen Armee. Heute haben wir in Gaza eine Sicherheitsmauer und eine Sperranlage, die der ehemaligen Mauer an der Grenze der DDR in nichts nachsteht und mit der das grösste Gefängnis auf diesem Planeten installiert worden ist. Der Preis für die Sicherheit auf der einen Seite ist der totale Verlust von Freiheit auf der anderen Seite.
Der elfte September ist – unabhängig davon, wie man ihn beurteilt, ob als von Amerikanern selbst für die Legitimation eines Präventivkrieges durchgeführt oder als Attentat der al-Kaida – ist wohl das eklatanteste Beispiel, was Menschen bereit sind zu investieren, wenn es um vermeintliche Sicherheit geht: nämlich den Tod Hunderttausender unschuldiger Menschen. Besonders dramatisch ist es, wenn Gott im Namen eines Kreuzzugs gegen das Böse für ein Verbrechen an der Menschheit instrumentalisiert wird. Der Einsatz von Uran-Munition im grossen Stil und damit die Inkaufnahme Zehntausender genetisch geschädigter Kinder ist ein weiteres Merkmal dieses unglaublichen Verlustes an Verhältnismässigkeit.
Die Organisation Afghanistan Schweiz, der ich als Präsident vorstand, und die mit Spendengeldern und Geldern der DEZA, des Departementes für Entwicklung und Zusammenarbeit des Bundes, landwirtschaftliche Projekte in Afghanistan verwirklichen wollte, musste das Projekt unter anderem auch aus Sicherheitsgründen abbrechen: Vor Ort wurden die Schulen, vor allem der Mädchen, von Taliban zerstört und die Lehrer erschossen, und Vertrauenspersonen entpuppten sich als CIA-Agenten. Damit wurde ein in Freiheit zu realisierendes Projekt Landwirtschaft für den Frieden verunmöglicht.
Im folgenden sollen – ohne Anspruch auf Systematik und bei weitem nicht auf Vollständigkeit bedacht – einige Punkte der aus dem Ruder gelaufenen Balance vor dem Hintergrund von Freiheit und Sicherheit erwähnt werden:
Zunächst zum Sicherheitsbericht des Bundes: Die Frage müsste heissen: Wieviel Sicherheit braucht das Volk, um sich weiterhin in Frieden und Freiheit entwickeln zu können? Ist ein Alleingang vertretbar? Gibt es einen Mittelweg? Oder braucht es einen Anschluss an ein Bündnis im Rahmen der EU, der Nato oder der Uno? Soll die Schweiz tatsächlich – wie es die GSOA, die Gesellschaft Schweiz ohne Armee, will – demilitarisiert werden? Kann sie noch glaubwürdig behaupten, neutral zu sein, wenn dann die Nato die Sicherheit garantieren muss!? Soll die Schweiz tatsächlich ein «free-riding» auf Kosten von Allianzen anstreben, zu denen sie politisch nicht gehören will?
Die Politik ist schwer kalkulierbar geworden, weil es zu einer Polarisierung von links und rechts gekommen ist und die Mitte Mühe hat, einen Ausgleich zu schaffen. Die Kalkulierbarkeit ist unter die Räder gekommen.
Die Gesellschaft, die sich auf einen ausgeprägt starken Mittelstand berufen konnte, der Gewähr war für die Sicherheit, kommt immer mehr unter Druck, weil der Mittelstand die Lasten der Staatsökonomie tragen muss.
Im übrigen hat Luther in seiner Schrift über die Freiheit eines Christenmenschen darauf hingewiesen, dass die Sicherheit im Glauben eine elementare Voraussetzung für das Vertrauen in die Wahrheit ist!
Auch der heutige Strafvollzug ist ein exemplarisches Beispiel fehlender Verhältnismässigkeit: Wo beginnt, wo endet der Freiheitsanspruch eines Strafgefangenen, und wo hat die Sicherheit der Bevölkerung einen höheren Stellenwert?
Die Liste wäre beliebig weiterzuführen. Doch was ist der Grund, dass wir praktisch in allen Lebensbereichen und Disziplinen das Mass der Dinge verloren haben?
Mangel an Moralität
Die These ist, dass die menschliche Entwicklung durch einen Mangel «an Liebe und Wahrheit», durch einen Mangel an Moralität, behindert wird. Und in der Tat: Viele der heutigen Übel haben etwas mit einem Mangel an konsequentem ethischen Durchdringen des eigenen Fühlens, Denkens und Handelns zu tun. Dies liegt aber nicht so sehr daran, dass ethische Grundlagen fehlen, sondern wohl mehr noch daran, dass solche Grundlagen zu wenig beachtet werden – was einige Fragen aufwirft, zum Beispiel:
Warum werden diese Grundlagen nicht beachtet?
Warum wird die Beachtung dieser Grundlagen zu wenig eingefordert?
Was ist nötig, damit diese Grundlagen nicht nur geschrieben stehen, sondern auch in einem Masse Beachtung finden, dass sie unser Zusammenleben prägen?
Nur allein schon diese drei Fragen zu beantworten ist eine Menschheitsaufgabe. Aber diese Aufgabe muss dringend angegangen werden. Denn die Menschheit sieht sich mehr und mehr mit der Tatsache konfrontiert, dass nur noch kriminell zu nennende Gesinnungen und Handlungen nicht nur im vom Staat verfolgten kriminellen Milieu zu finden sind und sonst die Ausnahme bilden, sondern dass auch sehr einflussreiche Teile unserer «Eliten» in Politik, Wirtschafts- und Finanzwelt, in Militär, Medien und Kultur, zu – wie der Kirchenvater Augustinus sagen würde – «Räuberbanden» verkommen sind, welche die Gerechtigkeit mit Füssen treten, ohne vom Staat belangt zu werden.
Die masslose Verschwendung von Steuergeldern in der EU, deren Günstlingskultur, die Meinungsmanipulationen, die völlig intransparenten Geschäftsabläufe und die absolut undemokratischen Entscheidungsprozesse – Beispiele dazu sind zuhauf nachzulesen im Buch «Die Europafalle» von Hans-Peter Martin – oder das zweifelhafte Engagement im Rahmen der Nato am Hindukusch – all das sind Aspekte des Zeitgeschehens, die dem Bürger die Sicherheit nehmen, in einem demokratischen Staat in Freiheit zu leben!
Als besonders folgenreich erweist sich dabei, dass die vielen öffentlichen Lügen unserer «Eliten» immer mehr Vertrauen zerstört haben und der klassische Rechtsgrundsatz von «Treu und Glauben», der das Zusammenleben und Zusammenwirken auf die Voraussetzung baut, dass Menschen anständig und redlich handeln, in Frage gestellt wird.
Aber alle die Varianten von «Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser» bis hin zum «Tugend-Terror» sind keine Perspektiven, und sie stellen auch keine überzeugenden Alternativen zum einmal zerstörten Vertrauen dar. Eine Wende zu Besserem fordert mit Sicherheit eine innere Orientierung an einer mitmenschlichen Ethik.
Mitmenschliche Ethik
Was für Voraussetzungen sollten einen Umschwung sicherstellen?
Eine humanistische Bildung ist nötiger denn je, denn die Frage kann nicht lauten: Goethe oder Googeln? Wer soll den Schülern unsere Zukunft, die Welt erklären? Zwar ist es selbstverständlich, dass die Schule praktische Fertigkeiten vermitteln soll: Lesen, Schreiben, Rechnen, Googeln (ein neues Verb, das sich durchsetzen wird), den Umgang mit PC und Internet. Entscheidend aber ist, dass die Schule Ideale und Sinnzusammenhänge zu vermitteln hat, die allem praktischen individuellen Nutzen vorausgehen. Vor allem ist die Kultur als ein Gewebe zu erkennen, in dem alles zusammenhängt. Motive der griechischen Mythologie oder der Bibel zum Beispiel begegnen uns in der Literatur, in der Oper, im Theater, im Museum, aber auch in tausend Alltagsdingen. Dem, der sie entziffert, zeigt sich die Welt als vielschichtig lesbares Buch. Und damit erlebt er ein Glück der Erkenntnis, das über jeden materiellen Nutzen hinausgeht.
Was benötigen wir? Unsere Zeit ist gekennzeichnet vom Pendelschlag zwischen Erwartung und Enttäuschung, immer von einem Extrem zum anderen. Die grossen Hoffnungen, die wir uns machen, zerplatzen an den scharfen Kanten der Realität.
Treu und Glauben müssen wieder gelten
Der Schriftsteller und Pionier des Journalismus, Matthias Claudius, hat also recht: Etwas Festes muss der Mensch haben. Die Höhenflüge seiner Lebensziele kann man nicht auf Sand bauen.
Wir brauchen Leute, auf die man sich verlassen kann. Die sich nicht versprechen, wenn sie etwas versprechen. Propheten, die gegen den Strom der Zeit predigen. Leute mit Voraussicht, Perspektiven und Lebenszielen. Menschen, denen man vertrauen kann. Keine Angst- und Panikmacher, sondern Mutmacher. Keine Pessimisten, sondern Hoffnungsträger. Vermutlich brauchen wir in allen Bereichen wieder mehr Leadership als Management.
Der wieder erstarkte Glaube an eine umfassende Schöpfung ist zwar keine Leidverhinderungsversicherung, keine Schutzimpfung gegen Not und Sorgen des Alltags. Und doch setzt sie Kräfte frei, mit dem Leid fertig zu werden, bevor es uns überwältigt und wir an der Theodizeefrage zerbrechen.
Gott ist weder ein Garant der Moral noch ist die Religion Lieferantin einer Weltanschauung. Vielmehr sind Moral und Weltanschauung eine Sache der Rationalität des Menschen, und damit ein Erweis seines Erwachsenseins.
Eines sollten wir uns vor Augen halten: Das Glück, das wir alle suchen, ist alles andere als selbstverständlich. Wenn das Glück nicht in Erfüllung geht, fühlen sich die Menschen betrogen und suchen nach einem Schuldigen.
Der französische Soziologe Pascal Bruckner äusserte sich in der Zeitung «Le Temps» sinngemäss wie folgt: Unsere Gesellschaften leben seit den sechziger Jahren im Zeitalter der «Suche nach dem Glück». Dieses Glück wird als ein bei der Geburt erworbenes Recht betrachtet. Wenn es aber nicht in Erfüllung geht, fühlen sich die Menschen betrogen und suchen deshalb nach einem Schuldigen. Die Risiken des Lebens sind in der Tat mit dem Glück unvereinbar. Wenn also der Ernstfall eintritt, hat jemand zwangsläufig das Glück vereitelt oder das Unglück provoziert. Das Leiden, der Tod, die Risiken des Lebens sind unannehmbar. Den Opfern wird ein sakraler Charakter verliehen. Auf Grund dieser Viktimisierung wird ein neuer Sozialvertrag geschlossen, aus dem eine Entschädigungskultur hervorgeht, die dem Staat eine fast göttliche Funktion zuweist, besonders in einer Gesellschaft, die jeden religiösen Akt beiseite zu schieben versucht.
Greifbar in der Verantwortung
Als Letztes eine Offenbarung unseres Nationalheiligen – für mich einer der grössten Schweizer, wenn nicht der Grösste, ohne den wir kaum hier in dieser Form versammelt wären: Bruder Klaus. Sein Rat «Steckt den Zaun nicht zu weit» ermöglichte das Stanser Verkommnis und rettete damit die alte Eidgenossenschaft. Die Botschaft ist aber eine allgemeine. Sie heisst, etwas anders formuliert: Bleibt klein, für eure Landsleute kalkulier-, mess-, durchschaubar, solidarisch und greifbar in der Verantwortung! Das ist mit Sicherheit die Garantie für die Freiheit. •
Vortrag, gehalten am XVIII. Kongress «Mut zur Ethik» zum Thema «Direkte Demokratie – ein redlicher Weg statt ‹Social Engineering› in Feldkirch vom 3.-5.9.2010
*Dr. dipl. Ing.-Agr. ETH Thomas Huber ist Oberst, Instruktor der Gebirgskampftruppen a.D. Er war zwölf Jahre Schulkommandant der Train-Rekrutenschulen in Luzisteig. Heute unterrichtet er Ethik und Religionslehre in Chur.
Freitag, 6. August 2010
Freiheit in Deutschland
Sie sind ein Sklave der Weltregierung
Propagandafront.de, 04.08.2010
Jeder deutsche Bürger ist ein Sklave der Weltregierung. Die meisten Bürger Deutschlands haben sich jedoch dafür entschieden, davon nichts wissen zu wollen. Sie leiden unter einer schweren Sklavenkrankheit, die in dem Verlangen besteht die Realität auszublenden. Dafür ist jede Fiktion, jedes Fantasiegebäude recht. Sie sind für die erwachte deutsche patriotische Bewegung und die Wahrheitsaktivisten die schlimmsten Feinde, da sie ohne eigenen Willen den Befehlen der Elite folgen.
Obwohl die deutsche Medienwelt von staatlichen Medien und Konzernmedien geprägt ist, kommt man bei neutraler Betrachtung nicht an den Tatsachen vorbei, dass Deutschland als souveräner Staat tatsächlich nicht mehr existiert, es in Deutschland niemals eine freiheitliche demokratisch verfasste Republik gegeben hat und das Schicksal der Deutschen durch eine hochkomplexe supranationale Regierungsstruktur gelenkt wird.
Das einzige Land der Weltgeschichte, welches – bei all seinen Fehlern – jemals über so etwas wie eine freiheitlich verfasste Republik verfügt hatte, waren die Vereinigten Staaten von Amerika. Die hinter der Gründung der Vereinigten Staaten stehenden Kräfte sahen es als entsprechend an der Bevölkerung das größtmögliche Maß an individueller Freiheit zu geben. Die Regierung wurde verfassungsmäßig stark reglementiert und in den einzelnen Bundesstaaten verfügten die US-Bürger über die notwendigen Mittel eines freien Menschen um die Bundesregierung jederzeit – auch unter Anwendung von Gewalt – niederzuschlagen, sollte das System in eine Tyrannei ausarten.
Die USA sind in eine Tyrannei ausgeartet. Die Eliten arbeiteten nach ihrer seit Jahrtausenden erprobten Methode der sukzessiven und extrem langsamen, aber zielstrebigen Veränderung des Umfelds der Menschen. Schritt für Schritt glitten die US-Bürger in ein System, wo die in Washington DC symbolisierte Macht in keiner Weise mehr vom Volk ausgeht. Der Unterschied zu Deutschland ist, dass in Amerika über 130 Jahre ein hohes Maß an Freiheit bestand und dort der Gedanke des individuellen Strebens nach Glück etabliert wurde, etwas, was so in der Geschichte zuvor noch nicht existierte. Die US-amerikanische Periode von Ende des 18. Jahrhunderts bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts ist auch der Grund dafür, warum in Deutschland immer noch kleine Freiheiten bestehen. Mit Deutschen hat das nichts zu tun.
Deutschland ist eine echte Despotie, wo die Politiker das Volk traditionell wie Sklaven behandeln dürfen. Die Herren der Deutschen Politiker, die oligarchische und globale Schattenregierung, sind sehr glücklich, dass in Kontinentaleuropa kaum individuelle Freiheitstriebe existieren.
Einer der Gründungsväter der USA, Thomas Jefferson, erklärte künftigen Generation der Menschheit, woran man erkennt, dass man ein Sklave ist:
„Einzelne tyrannische Handlungen mögen als die unglückliche Laune eines Tages beschrieben werden; aber eine Serie aus Unterdrückungen, die während einer besonderen Periode begann und während eines jeden Wechsels der Minister unverändert weiterverfolgt wird, beweist ganz deutlich einen absichtlichen, systematischen Plan [ein Volk] auf die Sklaverei herabzusetzen.“ (Rights of British America, 1774)
Genau das haben wir in Deutschland vorliegen. Ganz egal, welche Regierung auch an der Macht ist, die politische Agenda wird weiterverfolgt. Die jeweilige Regierungspartei formuliert Politiken, welche über die Legislaturperiode hinausreichen. Teilweise werden gesetzlich Agenden festgesetzt, die Jahrzehnte in die Zukunft reichen. Die jeweilige Opposition nimmt diese Gesetze bzw. die grundlegenden politischen Ausrichtungen dann jedoch nicht zurück, ist sie erst einmal selbst an der Macht. Die Parteien sind in ihren Grundzügen nicht zu unterscheiden. Man lebt in der Sklaverei.
Es ist geradezu langweilig diese Sachverhalte für Deutschland zu beschreiben, da hier kein freiheitlicher Gegenpol existiert, niemals existierte, der die Darstellung etwas auflockern würde. Deutschland ist durch und durch kollektivistisch und verfügt im Hinblick auf Freiheitstradition über nichts, was der Rede wert wäre.
Die kollektive Fiktion, der Staat habe sich in alle Aspekte des menschlichen Lebens einzumischen, gehört traditionell zum Nimbus des deutschen Staats und seiner der Freiheit nicht minder feindlich gesonnen Sklaven, ohne die diese dubiose Form der „freiheitlichen Gesellschaft“ garnicht möglich wäre. In einer Republik hat der Staat, jedoch nur ganz wenige Funktionen, da ein Staat in der Geschichte der Menschheit noch nie dafür da war einem Volk zu dienen. Ein durch das Volk unkontrollierter und sich in alle Lebensbereiche der Menschen einmischender Staat, so wie ihn die deutschen Sklaven lieben, ist gefährlich, da er gegen die Interessen der Individuen und die den deutschen Bürgern natürlich innewohnenden Rechte vorgeht und diese fortwährend aushöhlt.
Was ist zu tun?
Zunächst heißt es, Ruhe bewahren
Sollten Sie den Text bis hierher gelesen haben, ist Ihr größtes Problem die Erkenntnis in einem globalen Gefängnisplaneten zu leben und dann noch ausgerechnet in einer Region, wo die Gefangenen zu den glücklichsten und devotesten zählen. Bewahren Sie also Ihre Nerven und lassen Sie sich in dem Wissen, dass die glücklichen Sklaven allen Befehlen ihrer Herren und Meister folgen werden, durch Nichts aus der Ruhe bringen. Die Kultur in Deutschland wurde unter staatlicher Aufsicht in eine global gesteuerte Kultur umgewandelt. Während Sie sich heute vielleicht noch darüber wundern, dass die jungen Männer wie Mädchen herumlaufen, die jungen Frauen nicht mehr von Prostituierten zu unterscheiden sind und „zufällig“ alle Einzelhändler gleichzeitig Millionen von Produkten mit Totenköpfen feil bieten, handelt es sich hierbei gerade einmal um den Anfang des globalen Endszenarios des hochtechnologischen Weltgefängnisses.
Naivität abschalten
Es wird nicht besser werden. Es werden weder makroökonomische noch politische Umstände eintreten, die aus heiterem Himmel für eine essentielle Verbesserung des Zustandes des deutschen Volkes sorgen. Revolutionen werden immer von den Eliten realisiert. Sie basieren auf jahrtausendealtem Wissen und laufen meist unmerklich ab. Dass junge deutsche Männer jetzt den Eindruck heterophober Waschlappen hinterlassen und junge deutsche Frauen den Eindruck erwecken, als wären sie für EUR 20 die ganze Nacht zu mieten, ist ebenso eine Revolution, wie der Umstand, dass deutsche Kinder jetzt „lieber“ mit schwarzen Bällen spielen, auf denen Totenköpfe sind.
Es wird keine politische Revolution geben, die nicht von den Globalisten gesteuert würde. Die Massenmedien wollten uns jüngst weiß machen, dass die Globalisten und Bilderberger wie Merz, Koch und Guttenberg das Potenzial hätten Deutschland positive Impulse zu verleihen. Eine schöne Fiktion für Sklaven, die unter dem Totalitarismus leiden.
Eine freiheitliche Republik erkennen
Eine freiheitliche Republik erkennen Sie daran, dass diese nicht mit Privatbankiers zusammenarbeitet um sich zu finanzieren und das Volk zu versklaven. Eine freiheitliche Republik emittiert eigenes Geld, welches im besten Falle wertgedeckt ist (z. Bsp. durch seitens der Regierung vorgehaltenes Silber, Gold, Schweinschnitzel oder Steinobst). Eine freiheitliche Republik kümmert sich ausschließlich um essentielle Aufgaben einer Regierung, wozu vornehmlich die Bereitstellung eines gemeinsamen Geldsystems gehört, dass man „freiwillig“ nutzen kann. Sie finanziert sich ausschließlich über Einfuhrzölle auf Importe. Sie agiert souverän und ist vertraglich nicht mit fremden Nationen oder supranationalen Entitäten wie der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen verbunden, sondern unterhält lediglich freundschaftliche Beziehungen. Jeder Bürger hat das Recht auf angemessene Bewaffnung um sich gegen gewaltsame diktatorische Auswüchse des Staates verteidigen zu können und seine Eigentumsrechte gegen Kriminelle durchzusetzen. Ein freiheitlicher souveräner Staat lässt es auch nicht zu, dass sich fremdländische Militärs im Land aufhalten. Wenn der Staat Angst um die Wehrfähigkeit seiner Bürger hat, müssen halt alle Menschen bewaffnet werden, dass sorgt bei der Regierung auch für den nötigen Respekt vorm Volk. Ein freier Bürger wählt seine Richter und Polizisten in freier Wahl selber. In einem freien Land gibt es kein Zwangsschulsystem, keine Zwangssozialsysteme, Zwangsmedien oder Zwangsverbände.
Wie kann man die Politik verändern
Sie müssen sich gegen den Kollektivismus und den Globalismus aussprechen. Dann ist es zwingend nie wieder Parteien zu wählen, sondern ausschließlich parteilose Parteikandidaten. Suchen Sie schon jetzt nach geeigneten Kandidaten in Ihrer Region und unterstützen Sie diese Personen, wenn Sie mit deren Anschauungen mehr oder weniger zufrieden sind. Diese Personen brauchen Ihre Hilfe, denn Sie treten gegen böse und gefährliche zentralistische Clans an, die sich traditionell am deutschen Volk bereichern. Ein idealer Wahlkampfkandidat ist weder rechts noch links, weil er weiß, dass dies nur Show für die Sklaven ist und will im besten Falle sofort aus den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und den Myriaden anderer supranationaler, demokratie- und freiheitsfeindlichen Organisationen austreten, mit denen die Deutsche Regierung angeblich „verbindliche“ Verträge hat. Wenn Sie die außerparteilichen Kandidaten nicht unterstützen, werden immer wieder dieselben despotischen Parteien an die Macht kommen oder vielleicht auch eine neue Partei, die ganz bestimmt alles anders macht. Wichtig ist, dass der Staat echte Angst vor einem aufgeklärten Volk bekommt und nicht, dass – so wie es heute ist – ein dummes Volk Angst vor einer im dunkeln agierenden Regierung hat.
Die Chancen für die Freiheit Deutschlands stehen schlecht, doch jeder noch so lange und mühselige Weg beginnt mit einem kleinen ersten Schritt. Viel Glück!
Lesen Sie mehr über Sie sind ein Sklave der Weltregierung von www.propagandafront.de
Propagandafront.de, 04.08.2010
Jeder deutsche Bürger ist ein Sklave der Weltregierung. Die meisten Bürger Deutschlands haben sich jedoch dafür entschieden, davon nichts wissen zu wollen. Sie leiden unter einer schweren Sklavenkrankheit, die in dem Verlangen besteht die Realität auszublenden. Dafür ist jede Fiktion, jedes Fantasiegebäude recht. Sie sind für die erwachte deutsche patriotische Bewegung und die Wahrheitsaktivisten die schlimmsten Feinde, da sie ohne eigenen Willen den Befehlen der Elite folgen.
Obwohl die deutsche Medienwelt von staatlichen Medien und Konzernmedien geprägt ist, kommt man bei neutraler Betrachtung nicht an den Tatsachen vorbei, dass Deutschland als souveräner Staat tatsächlich nicht mehr existiert, es in Deutschland niemals eine freiheitliche demokratisch verfasste Republik gegeben hat und das Schicksal der Deutschen durch eine hochkomplexe supranationale Regierungsstruktur gelenkt wird.
Das einzige Land der Weltgeschichte, welches – bei all seinen Fehlern – jemals über so etwas wie eine freiheitlich verfasste Republik verfügt hatte, waren die Vereinigten Staaten von Amerika. Die hinter der Gründung der Vereinigten Staaten stehenden Kräfte sahen es als entsprechend an der Bevölkerung das größtmögliche Maß an individueller Freiheit zu geben. Die Regierung wurde verfassungsmäßig stark reglementiert und in den einzelnen Bundesstaaten verfügten die US-Bürger über die notwendigen Mittel eines freien Menschen um die Bundesregierung jederzeit – auch unter Anwendung von Gewalt – niederzuschlagen, sollte das System in eine Tyrannei ausarten.
Die USA sind in eine Tyrannei ausgeartet. Die Eliten arbeiteten nach ihrer seit Jahrtausenden erprobten Methode der sukzessiven und extrem langsamen, aber zielstrebigen Veränderung des Umfelds der Menschen. Schritt für Schritt glitten die US-Bürger in ein System, wo die in Washington DC symbolisierte Macht in keiner Weise mehr vom Volk ausgeht. Der Unterschied zu Deutschland ist, dass in Amerika über 130 Jahre ein hohes Maß an Freiheit bestand und dort der Gedanke des individuellen Strebens nach Glück etabliert wurde, etwas, was so in der Geschichte zuvor noch nicht existierte. Die US-amerikanische Periode von Ende des 18. Jahrhunderts bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts ist auch der Grund dafür, warum in Deutschland immer noch kleine Freiheiten bestehen. Mit Deutschen hat das nichts zu tun.
Deutschland ist eine echte Despotie, wo die Politiker das Volk traditionell wie Sklaven behandeln dürfen. Die Herren der Deutschen Politiker, die oligarchische und globale Schattenregierung, sind sehr glücklich, dass in Kontinentaleuropa kaum individuelle Freiheitstriebe existieren.
Einer der Gründungsväter der USA, Thomas Jefferson, erklärte künftigen Generation der Menschheit, woran man erkennt, dass man ein Sklave ist:
„Einzelne tyrannische Handlungen mögen als die unglückliche Laune eines Tages beschrieben werden; aber eine Serie aus Unterdrückungen, die während einer besonderen Periode begann und während eines jeden Wechsels der Minister unverändert weiterverfolgt wird, beweist ganz deutlich einen absichtlichen, systematischen Plan [ein Volk] auf die Sklaverei herabzusetzen.“ (Rights of British America, 1774)
Genau das haben wir in Deutschland vorliegen. Ganz egal, welche Regierung auch an der Macht ist, die politische Agenda wird weiterverfolgt. Die jeweilige Regierungspartei formuliert Politiken, welche über die Legislaturperiode hinausreichen. Teilweise werden gesetzlich Agenden festgesetzt, die Jahrzehnte in die Zukunft reichen. Die jeweilige Opposition nimmt diese Gesetze bzw. die grundlegenden politischen Ausrichtungen dann jedoch nicht zurück, ist sie erst einmal selbst an der Macht. Die Parteien sind in ihren Grundzügen nicht zu unterscheiden. Man lebt in der Sklaverei.
Es ist geradezu langweilig diese Sachverhalte für Deutschland zu beschreiben, da hier kein freiheitlicher Gegenpol existiert, niemals existierte, der die Darstellung etwas auflockern würde. Deutschland ist durch und durch kollektivistisch und verfügt im Hinblick auf Freiheitstradition über nichts, was der Rede wert wäre.
Die kollektive Fiktion, der Staat habe sich in alle Aspekte des menschlichen Lebens einzumischen, gehört traditionell zum Nimbus des deutschen Staats und seiner der Freiheit nicht minder feindlich gesonnen Sklaven, ohne die diese dubiose Form der „freiheitlichen Gesellschaft“ garnicht möglich wäre. In einer Republik hat der Staat, jedoch nur ganz wenige Funktionen, da ein Staat in der Geschichte der Menschheit noch nie dafür da war einem Volk zu dienen. Ein durch das Volk unkontrollierter und sich in alle Lebensbereiche der Menschen einmischender Staat, so wie ihn die deutschen Sklaven lieben, ist gefährlich, da er gegen die Interessen der Individuen und die den deutschen Bürgern natürlich innewohnenden Rechte vorgeht und diese fortwährend aushöhlt.
Was ist zu tun?
Zunächst heißt es, Ruhe bewahren
Sollten Sie den Text bis hierher gelesen haben, ist Ihr größtes Problem die Erkenntnis in einem globalen Gefängnisplaneten zu leben und dann noch ausgerechnet in einer Region, wo die Gefangenen zu den glücklichsten und devotesten zählen. Bewahren Sie also Ihre Nerven und lassen Sie sich in dem Wissen, dass die glücklichen Sklaven allen Befehlen ihrer Herren und Meister folgen werden, durch Nichts aus der Ruhe bringen. Die Kultur in Deutschland wurde unter staatlicher Aufsicht in eine global gesteuerte Kultur umgewandelt. Während Sie sich heute vielleicht noch darüber wundern, dass die jungen Männer wie Mädchen herumlaufen, die jungen Frauen nicht mehr von Prostituierten zu unterscheiden sind und „zufällig“ alle Einzelhändler gleichzeitig Millionen von Produkten mit Totenköpfen feil bieten, handelt es sich hierbei gerade einmal um den Anfang des globalen Endszenarios des hochtechnologischen Weltgefängnisses.
Naivität abschalten
Es wird nicht besser werden. Es werden weder makroökonomische noch politische Umstände eintreten, die aus heiterem Himmel für eine essentielle Verbesserung des Zustandes des deutschen Volkes sorgen. Revolutionen werden immer von den Eliten realisiert. Sie basieren auf jahrtausendealtem Wissen und laufen meist unmerklich ab. Dass junge deutsche Männer jetzt den Eindruck heterophober Waschlappen hinterlassen und junge deutsche Frauen den Eindruck erwecken, als wären sie für EUR 20 die ganze Nacht zu mieten, ist ebenso eine Revolution, wie der Umstand, dass deutsche Kinder jetzt „lieber“ mit schwarzen Bällen spielen, auf denen Totenköpfe sind.
Es wird keine politische Revolution geben, die nicht von den Globalisten gesteuert würde. Die Massenmedien wollten uns jüngst weiß machen, dass die Globalisten und Bilderberger wie Merz, Koch und Guttenberg das Potenzial hätten Deutschland positive Impulse zu verleihen. Eine schöne Fiktion für Sklaven, die unter dem Totalitarismus leiden.
Eine freiheitliche Republik erkennen
Eine freiheitliche Republik erkennen Sie daran, dass diese nicht mit Privatbankiers zusammenarbeitet um sich zu finanzieren und das Volk zu versklaven. Eine freiheitliche Republik emittiert eigenes Geld, welches im besten Falle wertgedeckt ist (z. Bsp. durch seitens der Regierung vorgehaltenes Silber, Gold, Schweinschnitzel oder Steinobst). Eine freiheitliche Republik kümmert sich ausschließlich um essentielle Aufgaben einer Regierung, wozu vornehmlich die Bereitstellung eines gemeinsamen Geldsystems gehört, dass man „freiwillig“ nutzen kann. Sie finanziert sich ausschließlich über Einfuhrzölle auf Importe. Sie agiert souverän und ist vertraglich nicht mit fremden Nationen oder supranationalen Entitäten wie der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen verbunden, sondern unterhält lediglich freundschaftliche Beziehungen. Jeder Bürger hat das Recht auf angemessene Bewaffnung um sich gegen gewaltsame diktatorische Auswüchse des Staates verteidigen zu können und seine Eigentumsrechte gegen Kriminelle durchzusetzen. Ein freiheitlicher souveräner Staat lässt es auch nicht zu, dass sich fremdländische Militärs im Land aufhalten. Wenn der Staat Angst um die Wehrfähigkeit seiner Bürger hat, müssen halt alle Menschen bewaffnet werden, dass sorgt bei der Regierung auch für den nötigen Respekt vorm Volk. Ein freier Bürger wählt seine Richter und Polizisten in freier Wahl selber. In einem freien Land gibt es kein Zwangsschulsystem, keine Zwangssozialsysteme, Zwangsmedien oder Zwangsverbände.
Wie kann man die Politik verändern
Sie müssen sich gegen den Kollektivismus und den Globalismus aussprechen. Dann ist es zwingend nie wieder Parteien zu wählen, sondern ausschließlich parteilose Parteikandidaten. Suchen Sie schon jetzt nach geeigneten Kandidaten in Ihrer Region und unterstützen Sie diese Personen, wenn Sie mit deren Anschauungen mehr oder weniger zufrieden sind. Diese Personen brauchen Ihre Hilfe, denn Sie treten gegen böse und gefährliche zentralistische Clans an, die sich traditionell am deutschen Volk bereichern. Ein idealer Wahlkampfkandidat ist weder rechts noch links, weil er weiß, dass dies nur Show für die Sklaven ist und will im besten Falle sofort aus den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und den Myriaden anderer supranationaler, demokratie- und freiheitsfeindlichen Organisationen austreten, mit denen die Deutsche Regierung angeblich „verbindliche“ Verträge hat. Wenn Sie die außerparteilichen Kandidaten nicht unterstützen, werden immer wieder dieselben despotischen Parteien an die Macht kommen oder vielleicht auch eine neue Partei, die ganz bestimmt alles anders macht. Wichtig ist, dass der Staat echte Angst vor einem aufgeklärten Volk bekommt und nicht, dass – so wie es heute ist – ein dummes Volk Angst vor einer im dunkeln agierenden Regierung hat.
Die Chancen für die Freiheit Deutschlands stehen schlecht, doch jeder noch so lange und mühselige Weg beginnt mit einem kleinen ersten Schritt. Viel Glück!
Lesen Sie mehr über Sie sind ein Sklave der Weltregierung von www.propagandafront.de
Mittwoch, 30. Juni 2010
"Demokratie" in Deutschland
Freiheitliche Aspekte der Demokratie
von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider*
«Des Menschen Würde ist in Eure Hand gegeben, bewahret sie», fordert uns Friedrich Schiller auf. Den Begriff der Würde hat Kant geprägt. Nach Kant ist die Würde des Menschen die Autonomie des Willens, dessen Freiheit (Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Ed. Weischedel, Bd. 6, S. 63f.). Diese Freiheit ist die Grundlage jeder menschheitlichen Verfassung und damit des demokratischen Prinzips, aber auch des Rechtsstaatsprinzips des Grundgesetzes.
Die gegenwärtige Lage in Deutschland und Europa hat wenig mit Freiheit, wenig mit Demokratie und wenig mit Rechtsstaat zu tun. Diese Prinzipien wollen wir und sollten wir verwirklichen wollen, aber sie sind im Laufe der 60 Jahre, in denen das Grundgesetz massgebliches Verfassungsgesetz in Deutschland sein sollte, weitgehend verlorengegangen.
Freiheit des Bürgers
Viele beklagenswerte Entwicklungen der Politik und der Wirtschaft hängen mit dem Missverständnis des bürgerlichen Freiheitsbegriffs zusammen. Das Bundesverfassungsgericht hat nie zu der dem Grundgesetz gemässen, besser gesagt: der Menschheit des Menschen gemässen Freiheitslehre gefunden, obwohl es richtige Ansätze gab und gibt. Das ist auch ein Versagen der Rechtswissenschaft. Man will sich nicht zu dem, was im Grundgesetz steht, bekennen, weil das unerwünschte politische Konsequenzen hätte. Man müsste den Bürger als Bürger ins Recht setzen und könnte nicht mehr mit den Bürger genannten Untertanen so schalten und walten, wie es unklare und nicht geklärte Begriffe ermöglichen.
Freiheit kann man entweder republikanisch oder liberalistisch verstehen. Nur das republikanische Verständnis genügt dem Grundgesetz und im übrigen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, ausweislich dessen Art. 1. Wir praktizieren aber eine liberalistische Verfassung, die Freiheit mit Freiheiten verwechselt, mit bestimmten durch Grundrechte geschützten Rechten, die der Politik entgegengesetzt werden können. Die Freiheitsrechte werden immer weiter eingeschränkt. Sie werden schmaler und schmaler.
Freiheit muss politisch verstanden werden als politische Freiheit, nämlich als das Recht, mit allen anderen Bürgern zusammen die Gesetze geben zu können. Freiheit ist, wie gesagt, die Autonomie des Willens. Der Freiheitsbegriff muss kantianisch interpretiert werden; denn das Grundgesetz ist ein durch und durch kantianisches Verfassungsgesetz. Das wollen die meisten Staatsrechtslehrer nicht wahrhaben. Die Definition des Freiheitsbegriffs in Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) beweist das dadurch, dass das Sittengesetz in die Freiheitsdefinition aufgenommen worden ist. Das ist ein Verdienst Carlo Schmids. Das Sittengesetz ist nichts anderes und kann im Kontext des Grundgesetzes nichts anderes sein als der kategorische Imperativ. Die meisten Rechtslehrer wissen davon nichts. Das Grundgesetz will eine aufklärerische Verfassung sein und muss das in der Gegenwart auch sein. Der kategorische Imperativ besagt in der deontischen Formel: Handle jederzeit nach einer Maxime, von der du wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz sei (Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Bd. 6, S. 61, 66ff., 70f., 81f.). Das Grundgesetz hat uns nicht dem katholischen Sittengesetz verpflichtet, der Vielfalt von sittlichen Prinzipien, die sich in den Lehren der katholischen Kirche niedergeschlagen haben. Schon wegen des nicht zu leugnenden Religionspluralismus, den das Grundgesetz verfasst, kommt ein solches Verständnis nicht in Betracht. Die Religionsfrage ist das spannendste Thema unserer Zeit. Das Sittengesetz ist dieses bürgerliche Prinzip, das Prinzip, dass der Bürger, der frei ist, ein Bürger sein soll. Es fordert die Bürgerlichkeit des Bürgers ein, das heisst, der Bürger ist Gesetzgeber und soll das sein.
Die Republik, die demokratisch sein muss, ist die Staatsform der allgemeinen Freiheit. Die äussere Freiheit ist die Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür, die innere Freiheit ist die Sittlichkeit, die ohne Moral nicht zu erreichen ist. Kant hat das unüberholt gelehrt. Das zumeist gelebte liberalistische Verständnis der Freiheit verkennt diese innere Freiheit, die Sittlichkeit. Das Gesetz der Sittlichkeit ist das Sittengesetz. Das Sittengesetz zu beachten heisst nichts anderes, als nach dem Rechtsprinzip zu leben. Bei der Gesetzgebung, an der wir alle beteiligt sind, geht es nur um die Verwirklichung des Rechts, um nichts anderes. Nach dem Rechtsprinzip leben, auch im privaten Bereich, also im gesamten Leben, ist Freiheit, wie sie das Grundgesetz definiert, im religiösen Bereich, im unternehmerischen Bereich, wo auch immer.
Der Unterschied zwischen Privatheit und Staatlichkeit ist der folgende: Staatliche Gesetze werden allgemein bestimmt. Allgemein heisst von allen Bürgern. Im privaten Bereich bestimmt jeder allein, was rechtens ist, und hat allein die Verantwortung für die Rechtlichkeit. Der Bereich des Privaten wird im Rahmen der Grundrechte durch die Gesetze begrenzt. Niemand kann einem Bürger vorschreiben, wie er sein privates Leben gestalten soll, aber das Ethos der Freiheit verlangt, dass der Bürger auch im privaten Bereich so handelt, dass die Maxime, der Grundsatz, nach dem er zu handeln pflegt, Grundlage eines allgemeinen Gesetzes werden kann; denn alle Handlungen, auch die privaten, haben Wirkungen auf alle, jedenfalls auf andere. Auch private Handlungsmaximen können verallgemeinert werden und im Rahmen der Grundrechte zu staatlichen Verhaltensweisen werden.
Diese Haltung zum Rechtsprinzip nennt Kant Moralität. Diese Moralität ist das Elixier der Republik. Es gibt nur diese Moralität, nämlich gemäss dem Rechtsprinzip zu handeln. Wenn alle sich dessen befleissigen, leben wir in der Republik, dann, würde ich sagen, geht es uns gut. Das muss auch von den Unternehmern verlangt werden, im Rahmen der Gesetze. Die Moralität unterliegt dem Selbstzwang. Sie ist eine Charakterfrage. Keiner kann einen anderen zwingen, moralisch zu sein. Wer versucht, andere zur Moralität zu zwingen, handelt wie Robespierre, wie er es in seiner Schrift über Tugend und Terror ausgeführt hat: Er erzwingt Tugend durch Terror. Das endet auf der Guillotine. Derzeit sind wir dem ständigen Zwang zur political correctness durch Medien, Kirchen und durch ihre feministischen Stars ausgesetzt. Was von diesen Personen als «Ethik» vertreten wird, ist nichts anderes als Moralismus, genau das Gegenteil von Moral, nicht das Rechtsprinzip, sondern materialer Moralismus, Kampf gegen rechts usw. Wir brauchen keine «politischen Moralisten», sondern «moralische Politiker», sagt Kant (Zum ewigen Frieden, Ed. Weischedel, Bd. 9, S. 232 ff.). Allzu viele Protestanten ersetzen die Offenbarung durch, wenn man so will, eine Zivilreligion, durch Moralismus oder eben ideologisches Geschwätz. Unser Land ist voll von politischen Moralisten. Um dem entgegenzuwirken, bedarf es wirklicher Bildung, elterlich, schulisch, universitär. Es wird ausgebildet und nicht die Bildung gefördert. Die meisten Politiker verwechseln schon die Worte Bildung und Ausbildung. Sie fordern mehr Bildung und meinen mehr Computerkenntnisse.
Das Grundgesetz schützt in Art. 4 Abs. 1 die Gewissensfreiheit, Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG bindet die Abgeordneten an ihr Gewissen. Das Gewissen ist der Gerichtshof der Sittlichkeit, sagt Kant (Metaphysik der Sitten,Ed. Weischedel, Bd. 7, S. 573 f.), und diese Sittlichkeit ist die materiale Sittlichkeit, das heisst die Richtigkeit auf der Grundlage der Wahrheit. Man findet zu ihr nur durch Moral, also durch das Leben, Handeln und Denken gemäss dem Rechtsprinzip.
Freiheitliche Gesetzgebung
Der Wille gibt die Gesetze. Die Autonomie des Willens besagt, dass der Wille aus sich heraus gesetzgebend ist. Der Wille ist ein Begriff der transzendentalen Freiheitslehre Kants. Der Wille ist praktisch vernünftig; denn er ist frei, nämlich nicht determiniert. Der Wille kann somit nicht anders als praktisch vernünftig sein, wenn es denn ein Wille ist, der autonom, selbst gesetzgebend, ist. Wer frei ist, lebt unter dem eigenen Gesetz, aber das Gesetz behält seinen Charakter als Gesetz. Es ist notwendig und allgemein. Die allgemeine Freiheitlichkeit der Gesetze ist dadurch verwirklicht, dass alle Bürger miteinander Gesetzgeber sind. Das Gesetz, unter dem der Mensch frei ist, muss derart materialisiert sein, dass alle das Gesetz als das ihre geben könnten, weil das Gesetz für alle gilt. Es ist schwer, das zu erreichen. Es ist die eigentliche Aufgabe der Vertreter des ganzen Volkes zu erkennen, was das richtige Gesetz ist. Das setzt Wahrheitlichkeit voraus. Jeder muss versuchen, das richtige Gesetz zu erkennen und zur allgemeinen Erkenntnis des richtigen Rechts beizutragen. Nur dadurch und darin ist er Bürger. Zur Lehre von der freiheitlichen Rechtsetzung verweise ich auf meine Schriften, insbesondere: Freiheit in der Republik, Berlin 2007.
Die Gesetzgebung ist in der Wirklichkeit nicht mehr Sache der von uns gewählten Vertreter, geschweige denn Sache der Bürger, seit sie weitestgehend europäisiert und darüber hinaus internationalisiert ist. Die Abgeordneten sind heilfroh, dass sie keine politische Verantwortung haben. Sie wissen auch von der europäischen Integration so gut wie nichts. Sie kennen jedenfalls die Verträge nicht, die sie bejubeln und mit Begeisterung annehmen. Die Gesetze werden weitestgehend von der Union gegeben. Einfluss haben Regierungen und Bürokratie. Wer dabei wen führt, ist wenig transparent, eher die Bürokratie die Regierungen, lobbyistisch vereinnahmt von den machtvollen Interessenten der Grosswirtschaft. Ein mächtiger Gesetzgeber ist zudem der Europäische Gerichtshof, weil die Verträge, welche er anwendet, so wenig bestimmt sind, dass sie nicht mehr lege artis ausgelegt werden können, sondern politische Gestaltung decken. Das Bundesverfassungsgericht hält das «noch» für demokratisch legitimiert, weil das Parlament den Verträgen zugestimmt hat. Wenn aber das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung überschritten wird, haben die Rechtsakte in Deutschland keine Wirkung, heisst es. Die Bürger werden geradezu aufgefordert, dagegen Verfassungsbeschwerden einzulegen.
Herrschaft der Parteien und Bürgerlichkeit der Bürger
Das Gegenprinzip zur Freiheit ist Herrschaft. Der Staat herrscht, soll das aber nicht. Gegen die Herrschaft des Staates gibt es gewisse klägliche Rechte, die Grundrechte. De facto sind das nur noch die Rechte zu arbeiten und zu konsumieren. Wer keine Arbeit hat, den versorgt der Staat, also die Allgemeinheit, auf Grund des Sozialprinzips mit den erforderlichen Mitteln. Die Grenzen der Unterhaltsansprüche sind streitig. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung den Staat als ein Herrschaftssystem dogmatisiert und das jetzt im Lissabon-Urteil besonders betont (BVerfGE 123, 267, 341, 343, 344, 349, 350, 356, 364, 366, 369 u.ö.). Jetzt ist das Gericht so weit gegangen, diese Herrschaft parteienstaatlich zu konzipieren. Es identifiziert ganz im Sinne von Gerhard Leibholz, der diese Rechtsprechung als Richter des Bundesverfassungsgerichts begründet hat, das politische System mit parteilicher Herrschaft. Die Parteien sind nach Leibholz Mittler zwischen dem Volk und dem Staat. Die Rechtsprechung behandelt die im Parlament vertretenen Parteien, als seien sie das Volk selbst. Das ist mehr als kritikwürdig. Wir sind das Volk, jeder einzelne Bürger ist gewissermassen das Volk, nämlich Teil desselben. Das macht die Demokratie aus. Das Volk ist die Bürgerschaft, und nach richtiger Freiheitslehre hat der Bürger, jeder Bürger die Verantwortung für die Rechtlichkeit der Gesetze. Er hat auch die Verantwortung für seinen Staat. Wir leben nicht in Zeiten harter Despotie, aber in sanfter Despotie. Mit sanften, sehr wirksamen Mitteln vor allem der Propaganda durch die Medien wird das Volk, genauer die Bevölkerung, beherrscht – Stichwort: «political correctness». Nur Bürger bilden ein Volk, nicht zu Untertanen degradierte Menschen.
Der Parteienstaat ist nicht der Gegensatz von Demokratie und Republik, aber er ist deren typische Verfallserscheinung. Das lehrt schon die Geschichte Roms. Es ist nicht zu hoffen, dass es irgendwann keine Parteien geben wird, dass also die Bürger bürgerlich miteinander leben. So ist der Mensch nicht, aus allzu krummem Holz geschnitzt, von Neigungen, also Habsucht, Machtsucht, Ehrsucht, besessen, die sich in den Parteien bestens entfalten können. Aber die Parteien müssen sich erneuern. Wir brauchen neue Parteien. Parteien dürfen nicht allzu beständig, geradezu ewig sein. Sie geraten dann in die falschen Hände, weil sie allzu einfach den Zugang zur Macht, zu den Ämtern und Pfründen sichern. Sie sind leicht von aussen steuerbar, von der internationalen Grossfinanz, von in- und ausländischen Diensten. Sie werden berechenbar und im Zweifel bestechlich. Ich sehe keine Chance, dass die Altparteien sich in irgendeiner Weise regenerieren und wieder Einrichtungen der Freiheit des Volkes werden. Es sind längst reine Herrschaftsbündnisse. Die Abhängigkeit von der Grossfinanz ist augenscheinlich. Mit Scheinargumenten wie der Systemnotwendigkeit werden die Geldinstitute, weitestgehend in der Hand ausländischer Banken oder Fonds und fremder Staaten, auf Kosten der wirklichen Leistungsträger des Landes, der arbeitenden Bevölkerung, und auf Kosten des Nachwuchses finanziert, mit einem ungeheuren Aufwand, mit grössten Risiken, ohne jede Rücksicht auf die Interessen der Bürgerschaft.
Aber in einer Zeit sanfter Despotie ist es möglich, seiner Pflicht als Bürger zu genügen, nämlich der Pflicht, für die Rechtlichkeit des gemeinsamen Lebens zu sorgen. Das ist die Freiheit der Bürger. Es gibt eine Widerstandspflicht. Der moderne Staat hat nur eine Aufgabe: das Recht zu verwirklichen. Das macht die Freiheit aus, weil jeder von uns Staat ist. Der Bürger ist staatlich, die zentrale Figur des Staates. Es gibt keinen Gegensatz von Staat und Bürgern. Es gibt keine Trennung von Staat und Gesellschaft. Das sind Irrlehren, die das Bundesverfassungsgericht unter geistiger Führung von Ernst-Wolfgang Böckenförde nach wie vor vertritt (vgl. BVerfGE 20, 56 [97ff.] und BVerfGE 44, 125 [139ff.]). Es sind dogmatische Fehlentwicklungen, die uns nicht frei sein lassen, derentwegen wir nicht als Bürger anerkannt werden. Längst ist wieder ein Herrschaftssystem etabliert, das durch gewisse Grundrechte liberalistisch moderiert wird. Aber das ist nicht die Freiheit, die die Grundlage von Demokratie und Rechtsstaat ist, besser: die Grundlage der Republik. Die Freiheit im politischen Sinne ist die Grundlage der Republik. Jüngst hat das Bundesverfassungsgericht ganz am Rande eingeräumt, dass die Republik ein materiales Verfassungsprinzip ist und nicht lediglich das Verbot der Monarchie. Die Staatsrechtslehre wehrt sich entweder mit abwertenden Äusserungen oder mittels Missachtung gegen die republikanische Konzeption des Rechts, aber nicht aus politischen Gründen, sondern weil die Autoren meist eine Art liberalistischer Herrschaftslehre in ihre Lehrbücher geschrieben haben und ihre verfehlte Dogmatik nicht zugestehen wollen. Die Rechtswissenschaft ist weitgehend zu einer Abschreiberei verkommen. «Es erben sich Gesetz und Rechte wie eine ewige Krankheit fort», lässt Goethe Mephisto sagen. Das Republikprinzip ist jedoch von grosser materieller Bedeutung; denn es ist das Prinzip der allgemeinen Freiheit, das der Bürgerlichkeit der Bürger.
Freiheitliche Demokratie, nicht Herrschaft des Volkes
Die Republik muss demokratisch sein. Nirgends steht im Grundgesetz, dass Deutschland eine Demokratie sein sollte. Demokratie ist ein schönes Wort, aber es wird missverstanden. Dieses Missverständnis ist philologisch, aber von staatserheblicher Bedeutung. Demokratie soll Herrschaft des Volkes heissen. Das stimmt vom Wortbegriff her nicht, von der Sache her noch weniger. Noch nie hat das Volk geherrscht. Nie wird das Volk herrschen. Völker werden immer nur beherrscht, empirisch gesehen. Völker können versuchen, die allgemeine Freiheit zu verwirklichen, die mit der allgemeinen Gleichheit und der Brüderlichkeit und, politisch korrekt, Schwesterlichkeit, verbunden ist und sein muss. Das wäre das Kunstwerk der Vernunft, wie Schiller das in dem Brief an den Grafen von Augustenburg genannt hat, das Kunstwerk der allgemeinen Freiheit, das der Demokratie als politischer Form bedarf. Demokratie heisst nun einmal nicht Herrschaft des Volkes, sondern das Volk hat das Sagen, das Volk wird nicht beherrscht, das Volk zieht den Karren – aus dem Dreck, das muss es immer, jetzt auch, aus dem Morast der Staatsschulden. Unser Volk wird grosse Opfer bringen müssen. Dass die Staatsverschuldung über das Investitionsvolumen hinaus verfassungswidrig ist, liegt auf der Hand (Art. 115 GG). «Krateín» heisst nicht herrschen, durch nichts. Wer Aristoteles studiert, ich habe das versucht, hoffentlich ist es mir gelungen, wird keine Stelle finden, die belegt, dass «krateín» irgend etwas mit herrschen zu tun hat. Ich habe für diese Lesweise eine wichtige Stütze, nämlich Vittorio Hösle, der einer unserer besten Köpfe ist, aber leider jetzt in Amerika lehrt (Politik und Moral, 1997, S. 94ff.). Auch «árchein» heisst nicht herrschen, sondern der erste sein, den Vorsitz haben, allenfalls führen. Die philologischen Fehlleistungen des 19. Jahrhunderts sind noch immer systemrelevant. Man konnte und wollte nichts anderes denken, als dass der Staat auf Grund des monarchischen Prinzips herrsche. Das will man nach wie vor. Die Demokratie, welche die Monarchie abgelöst hat, müsse Herrschaft sein. Man dogmatisiert immer noch, der Staat sei ein Herrschaftsgebilde und solle es sein. Er ist es, das bestreite ich nicht, und der gegenwärtige deutsche Staat wieder fast diktatorisch. Aber er soll es nicht sein. Man darf die Wirklichkeit, die man empirisch erfassen muss, nicht mit dem verwechseln, was sein soll.
Volk, nicht Bevölkerung
«Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus!» Das Volk ist Träger der Staatsgewalt. Das Volk sind alle Bürger, in gewisser Weise auch die, die jetzt als Migranten eingebürgert worden sind. Die mögen nicht zur Nation gehören, sind aber Staatsangehörige. Diese Einbürgerungen waren verfassungswidrig, aber die Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten führt nicht ohne weiteres zu ihrer Nichtigkeit, sondern nur, wenn das offenkundig ist. Das ist allgemeines, öffentliches Recht, das auch zum Rechtsstaat gehört. Der Austausch des Volkes durch eine beliebige Bevölkerung ist mit dem Volksbegriff des Grundgesetzes unvereinbar. Das ist nicht rechtens, wenn das Volk nicht gefragt wurde, wenn also keine Volksabstimmung über die Frage stattgefunden hat: Wollt ihr ein anderes Volk werden? Oder wollt ihr überhaupt aufgeben, ein Volk zu sein und euch in eine Bevölkerung umwandeln, in eine multinationale, multikulturelle Bevölkerung? Diese Umwandlung wird oktroyiert. Die meisten dürften dagegen sein, aber wir haben als Bürger alle die Verantwortung für das Schicksal des Volkes. Es gibt auch Schuld durch Unterlassen, das ist ein allgemeines strafrechtliches Prinzip. Gegenwärtig ist es vergleichsweise leicht zu handeln. Es gibt die Verpflichtung des Bürgers, seine bürgerliche Verfassung zu verteidigen, die Widerstandspflicht. Wenn wir die Verpflichtung nicht erfüllen, alle, zusammen, sind wir gegenüber den nachfolgenden Generationen für das Unglück verantwortlich. Wir machen uns schuldig, wie sich andere in anderen Zeiten in Deutschland schuldig gemacht haben. Widerstand im Dritten Reich war unendlich schwer, man musste sein Leben aufs Spiel setzen, aber das grosse Unrecht darf kein Volk dulden.
Negativauslese der Parteien
Wenn die Staatsgewalt nicht vom Volke ausgeht, sondern von einer Parteienoligarchie, ist das nicht demokratisch. Das Volk muss für die Bewältigung des gemeinsamen Lebens bestens organisiert sein. Dafür genügen nicht nur Wahlen von Parteien. Es wird gewählt, aber wir wählen die, die schon gewählt sind, sagt Hans-Herbert von Arnim. Das Volk hat durch die Wahlen keinen wirklichen Einfluss auf die Politik. Den haben wenige Parteipolitiker, keineswegs alle Parteimitläufer. Die Parteien sind älter geworden. Ihre inneren Strukturen haben sich verändert. Es sind nicht mehr die politischen Parteien der Zeit Konrad Adenauers, in denen Menschen mitwirkten, die schon in der Weimarer Republik politische Verantwortung getragen, die Tyrannei des Dritten Reiches hinter sich und die Erfahrung des grossen Unrechts hatten. Diese Politiker wollten Freiheit und Recht, Republik und Demokratie.
Jetzt haben Agenten, Opportunisten und Karrieristen in den Parteien das Sagen. Die Führungskräfte in den Parteien sind eine Negativauslese. Die Republik steht und fällt mit der führenden Schicht, mit bürgerlichen Aristokraten, nicht mit dem Adel im Geburtssinne – nicht jeder Adlige ist schon ein edler Mann, sagt Kant. Wir brauchen die Besten in der Politik, die republikanische Aristokratie. Die Parteien haben nur eine Aufgabe: die Besten auszuwählen und diese, nicht sich selbst, den Bürgern zur Wahl vorzuschlagen, damit diese die politische Verantwortung übernehmen. Es gelingt ihnen bestens das Gegenteil. Jeder weiss, wenn er nicht durch berufliche Leistung einen angemessenen Status erlangt, dann ist es doch auch ohne fachliche Leistung möglich, durch Anpassung in einer Partei in hochbezahlte Ämter und Pfründen zu kommen, freilich bedarf es der hinreichenden Charakterlosigkeit, stetig gegen besseres Wissen und eigene Überzeugung zu handeln. Den Weg gehen viele. Ein Beispiel hat der zurückgetretene Bundespräsident Horst Köhler gegeben. Lebensprinzip der Parteigänger ist der Opportunismus. Für mich ist es unerklärlich, wie die CDU eine FDJ-Funktionärin zur Kanzlerin machen konnte. Von einer solchen Politikerin kann man nichts anderes erwarten als Abhängigkeit und Unterwerfung. Wenn sie erklärt, die Staatsraison Deutschlands sei die Sicherheit Israels, muss man prüfen, ob nicht §§ 81, 83 des Strafgesetzbuches erfüllt sind. Hochverrat muss freilich durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt erfolgen. Der Gewaltbegriff in der Vorschrift ist schwierig. Israels Sicherheit lässt sich augenscheinlich nicht ohne Gewalt gewährleisten. Ein Krieg, mit dem Deutschland die Sicherheit Israels zu schützen versuchen würde, würde die Sicherheit Deutschlands schwer beeinträchtigen. Helmut Schmidt hat mit aller Klarheit gesagt, dass eine solche Aussage vor der Knesseth aussenpolitisch verheerend ist.
Nicht allein Wahlen genügen dem demokratischen Prinzip, sondern ganz wesentlich ist die Aufstellung der Kandidaten, letztlich die ganze republikanische oder eben demokratische Kultur eines Landes. Das Bundesverfassungsgericht spricht vom demokratischen Legitimationsniveau (BVerfGE 83, 60 [71]; 89, 155 [172]). Es muss einen hinreichenden Diskurs um die Politik geben. Meist wird verkannt, dass es nicht schon demokratisch legitimiert ist, wenn die Mehrheit die Minderheit beherrscht. Demokratisch ist allein die Erkenntnis des Wahren und Richtigen – Erkenntnis, Kognition, nicht Dezision. Erkenntnis ist republikanisch. «Politik ist ausübende Rechtslehre», sagt Kant (Zum ewigen Frieden, S. 229). Ausübende Rechtslehre erkennt und beschliesst das Richtige für das Gemeinwohl des Volkes. Das setzt Wahrheit voraus und damit Wahrheitlichkeit. Wer derer nicht fähig ist, darf kein Staatsamt ausüben. An dem Diskurs muss das ganze Volk teilnehmen können, auch mit allen Irrtümern.
Freie Rede
Konstitutionsprinzip einer Demokratie ist das Recht der freien Rede. Das Recht der freien Rede wird in Deutschland entgegen der Würde des Menschen und entgegen der Schutzpflicht des Staates mit Füssen getreten. Der Staat, einschliesslich seiner Gerichte, allen voran das Bundesverfassungsgericht, verteidigt das Recht der freien Rede nicht hinreichend. § 186 Strafgesetzbuch, der die üble Nachrede unter Strafe stellt, ist zugunsten der Medien wegen ihrer öffentlichen Aufgabe vom Bundesverfassungsgericht praktisch ausgehebelt. Die Medien können jeden diffamieren, etwas sagen, was verächtlich zu machen geeignet ist, ohne dass sie nachweisen können oder müssen, was sie über einzelne Bürger verbreiten. Aber nach dem Straftatbestand müssen herabsetzende Äusserungen erweislich wahr sein. Es wird von den Medien nur verlangt, dass sie mit mediengemässer Sorgfalt ihre Äusserungen prüfen, also ohne jede Sorgfalt; denn sie haben ja keine Zeit und keine Gelegenheit, hinreichend zu überprüfen, was sie schreiben.
Die Meinungsäusserungsfreiheit der Medien ist gross, die des Bürgers klein. Der Bürger hat keinen wirksamen Schutz seiner Persönlichkeit. Der Bürger hat zudem wenige Möglichkeiten, in der Öffentlichkeit gehört zu werden. Der Persönlichkeitsschutz wird zwar in der Würde des Menschen und im Freiheitsprinzip, also in höchsten Werten, verankert, aber er findet der Sache nach nicht statt. Caroline von Monaco und ihre Kinder werden geschützt, aber nicht der einfache Bürger, der in der Politik etwas sagt, was nicht alle hören sollen, oft schlicht die Wahrheit. Die meisten Bürger schweigen verängstigt, obwohl sie die Wahrheit lieben und oft herausschreien wollen. Aber sie fürchten die diffamierende Medienschelte, manchmal auch Staatsanwalt und Strafrichter. Für die demokratische Kultur ist das verheerend.
Die Gerichte stärken in jeder Weise die Medien, welche den bürgerlichen Diskurs mehr gefährden als fördern. Wenn sie nicht die Öffentlichkeit durch Spiele, Sex- und Gewaltdarstellungen von der Politik ablenken, missbrauchen die Medien ihre in der Demokratie unverzichtbare Aufgabe, zur Meinungsbildung beizutragen, für irreführende Propaganda. Das ist Unrecht. Man weiss genau, wie man mit den heutigen Kommunikationsmitteln ein Volk beherrscht. Untragbar ist die Vermachtung der Medien, die, wenn nicht in der Hand des von den Parteien beherrschten Staates, in der weniger Medienoligopolisten sind. Demokratische Veranstaltungen sind das nicht. Allerdings hat das Internet Chancen zur Opposition eröffnet, aber die Printmedien und die herkömmlichen elektronischen Medien, vor allem das Fernsehen, sei es öffentlich oder privat, sind Vehikel der Parteien und der diese beherrschenden Mächte im In- und Ausland, vor allem der Grossfinanz und der Grossindustrie. An sich sollte Deutschland von staatlicher Propaganda genug haben, aber ohne diese kann die bürgerfeindliche Politik angesichts der ständigen Wahlen schlecht durchgesetzt werden.
Eigentum, Selbständigkeit und Freiheit
Eine wesentliche Grundlage und Voraussetzung eines freien Volkes, das als Demokratie oder besser als Republik verfasst ist, ist allgemeines Eigentum, das Recht auf und das Recht am Eigentum. Die Eigentumsordnung muss so gestaltet sein, dass alle Bürger der Freiheit fähig sind. Nur mittels Eigentum ist der Mensch selbständig. Nur die hinreichende Selbständigkeit des Menschen macht ihn zum Bürger. Darum gibt es auch ein Recht auf Eigentum, das in Art. 14 GG verankert, aber längst nicht anerkannt ist. Allgemeine Selbständigkeit ist das eigentliche Ziel des Sozialprinzips. Kant hat die Trias der leitenden Ideen der Republik: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, mit Freiheit, Gleichheit, Selbständigkeit übersetzt (Metaphysik der Sitten, S. 432ff.). Die Wirtschaftsordnung muss so gestaltet sein, dass möglichst alle Bürger aus eigener Kraft zur Selbständigkeit finden und diese erhalten können. Das Bundesverfassungsgericht hat die sozialen Verpflichtungen zu Recht auf die Würde des Menschen gestützt. Die Wirtschaftsordnung hat sich von Rechtsprinzipien weit entfernt. Die hinreichende Selbständigkeit der Menschen ist nicht mehr gesichert, ganz im Gegenteil, die Bürger müssen um ihren Arbeitsplatz, um ihre Rente, um ihr Vermögen bangen. Die Jugend hat schlechte Aussichten. Die sozialen Verhältnisse waren schon besser entwickelt, aber wir teilen, zumal europa- und weltweit, in einer Weise, welche den Bürgern allzuviel von ihrem Eigentum und ihren Chancen nimmt. Damit werden mehr und mehr Bürger wirtschaftlich zu Untertanen.
Die wirklichen Hintergründe des wirtschaftlichen Desasters und der Entwürdigung des Menschen ist die Globalisierung und die Europäisierung der Wirtschaft. Die Europäische Union ist schlicht eine Region der globalisierten Wirtschaft, deren «Verfassungsprinzip» die Freiheit des Kapitals ist. Die europäische Integration heisse ich im begrenzten Umfang gut, aber nicht so, wie es geschieht, nicht die Entwicklung zu einer zentralistischen Bürokratie im Interesse eines entgrenzten Kapitalismus, in dem die Menschen Humankapital mit schnellem Verfall sind. Wenn sie nicht mehr arbeiten können, sollen sie den Anstand haben, die Wirtschaft rasch von ihren Kosten zu befreien, zunächst auf Grund freiwilliger Patientenverfügung. Eine europäische Integration muss Freiheit und Recht, Demokratie und Rechtsstaat, aber auch den Sozialstaat wahren. Ein europäisches Europa muss eine Republik der Republiken, ein Europa freier Staaten sein.
Wir nehmen diese bürgerfeindlichen Politiken hin, die aber auch wegen Verletzung des Sozialprinzips, das mit dem Republikprinzip untrennbar verbunden ist, ein Verstoss gegen höchste Verfassungsprinzipien sind. Wir tun nicht mehr das, was wir zu tun verpflichtet sind, um allen Bürgern im Lande die Chance der Selbständigkeit zu geben. Damit haben nicht mehr alle die Fähigkeit, wirklich an der Demokratie teilzuhaben. Wie gesagt, setzt die Fähigkeit zur Autonomie des Willens als die Fähigkeit zur Freiheit die Selbständigkeit aller voraus. Wenn nicht alle Bürger in der Republik frei, also selbständig, sind, können auch die anderen trotz gewissen Vermögens nicht frei sein. Das erweist sich in der Macht der Mehrheit. Die Freiheit als allgemeine Gesetzgeberschaft ist unteilbar. Es gibt keine Freiheit inmitten von Untertanen. Wer aber soll nach Selbständigkeit und Freiheit fragen? Zu sagen haben die Menschen im entwickelten Parteienstaat ohnehin nichts, allenfalls wenig, also müssen sie auch nicht selbständig im republikanischen, bürgerlichen Sinne sein.
Wirtschaftliche Entmachtung durch internationalen Kapitalismus
1. Wir haben die wirtschaftliche Hoheit aus der Hand gegeben. Wir haben aussenwirtschaftlich, also in der Handelspolitik, nichts mehr zu sagen. Die Aussenwirtschaftspolitik, von grösster Bedeutung für ein Exportland wie Deutschland, ist völlig von der Europäischen Union usurpiert, jetzt im Vertrag von Lissabon festgeschrieben, vorher vertragswidrig vom Europäischen Gerichtshof dekretiert. Wir sind von den aussenwirtschaftspolitischen Entscheidungen der Union abhängig. Die unterschiedlichen Interessen von 27 Mitgliedstaaten mit heterogenen Volkswirtschaften bestimmen die Wirtschafts-, zumal die Handelspolitik. Das wird mit dem schönen Wort Freihandel kaschiert, ohne dass die Voraussetzungen eines Freihandels erfüllt wären. Das Ausbeutungsszenario der kapitalgesteuerten Wirtschaft ist kein Freihandel. Besser passt das Wort Freibeuterei. Die globalisierte Wirtschaft kommt nicht allen zugute, und insbesondere den Menschen nicht, die keine Arbeit finden. Wir könnten andere Arbeitsverhältnisse haben. Nach Berechnungen, die ich für seriös halte, hat die internationalistische Entwicklung die Deutschen in den letzten zwei, drei Jahrzehnten ein gutes Drittel unseres Einkommens gekostet. Das sind die Opfer, die Deutschland vor allem für die Union bringt, nicht nur die Nettozahlungen an die Europäische Union. Die Opfer sind die Transferleistungen, die allein dadurch abgefordert werden, dass Deutschland nicht aufwertet, während andere Euroländer abwerten müssten. Griechenland voran und weiter Portugal, Irland, Italien und Spanien. Belgien und Frankreich werden bald mitgenannt werden. Nach Aufwertung hätte Deutschland eine stärkere Kaufkraft, vor allem am Weltmarkt, aber auch am Binnenmarkt. Dem Export steht ein Import gegenüber. Die deutschen Produkte, die in hohem Masse aus ausländischen Zulieferungen hergestellt werden, würden nicht merkbar verteuert. Manche halten den schwachen Durchschnittseuro für einen Vorteil für die deutsche Exportwirtschaft. Das mag einzelnen exportorientierten Unternehmen zugute kommen, ist aber gesamtwirtschaftlich eher ein Nachteil, insbesondere schwächt das die Kaufkraft im Innern, die der Menschen im Lande. Es schadet zudem den Nachbarstaaten, deren Schäden durch das Abwertungsverbot die Deutschen jetzt bezahlen müssen. Als Deutschland die DM stetig aufgewertet hat, hatte es mit Abstand das höchste Pro-Kopf-Einkommen in Europa und nach den USA in der Welt. Jetzt liegen die Deutschen in der unteren Hälfte im OECD-Bereich, und die Bevölkerung verarmt zusehends. Die Währungsunion schadet in jede Richtung und wird ihren Zweck, den Unionstaat herbeizuzwingen, verfehlen.
2. Es ist ausgeschlossen, die Fehlentwicklung der Wirtschaft durch irgendwelche steuer- oder sozialpolitischen Massnahmen in Ordnung zu bringen. Es werden ganz andere Massnahmen erfolgen, um mit den Staats- und Bankenschulden fertig zu werden. Inflation wird nicht reichen. Eher erfolgt nach einer ruinösen Deflationsphase der Währungsschnitt. Griechenland ist ein Beispiel. Die Währungs- und Finanzkrise Argentiniens konnte 2001/2 nur durch ein Moratorium, die Lösung des Pesos von der Dollar-Parität mit einer Abwertung von 70% und schliesslich dadurch bewältigt werden, dass Argentinien seine Schulden bis zu 70% nicht bezahlt hat. Ähnliche Schritte werden gemacht werden müssen, letztlich auch in Deutschland. Diese Verschuldungspolitik ist verfassungswidrig. Sie ist grosse Enteignung der Bürger, freilich nur derer, die ein Vermögen haben. Dazu gehören auch Pensions- und Rentenansprüche, deren Anpassung an die Geldwertentwicklung vom Gesetzgeber abhängt.
Warum soll nicht auch einmal eine der Banken insolvent werden, denen durch die Rettungsmassnahmen für den Euro die Risiken, die sie sehr gewinnorientiert eingegangen sind, abgenommen werden? Zu unserem Wirtschaftssystem gehört die Insolvenz. Dadurch werden die Wagnisse gesteuert, insbesondere die Kreditierung der Unternehmen, aber auch der Staaten, wie sich zeigt, begrenzt. Es gibt keine Systemrelevanz von Banken, auch nicht von Banken in der öffentlichen Hand. Wenn aberdie Politiker zulassen, dass die Banker reich, unermesslich reich werden, wer will es ihnen verdenken, dass sie die Möglichkeiten nutzen. Die Verantwortung für die Finanzkrise haben die Politiker. Es wird von den Unternehmern soziales Ethos gefordert, aber es gilt, ihnen Grenzen zu ziehen. Sie haben in ihren Strukturen, die auf grösstmöglichen Gewinn der weltweit gestreuten, systemisch nicht solidarischen Shareholder angelegt sind, keine Chance zu einem sozialen Ethos.
Globalisierung ist mit dem Sozialprinzip wie mit dem demokratischen Prinzip unvereinbar. Das grundlegende Prinzip der Ethik ist die Rechtlichkeit. Für das Recht ist die Politik verantwortlich. Wer die globale Kapitalverkehrsfreiheit ins Haus holt, der darf sich nicht wundern, wenn sozialwidrige Verhältnisse entstehen. Wer die Schriften dazu kennt, auch von mir, die schon vor mehr als 10 Jahren geschrieben sind, der kann das wissen, aber die Politiker, weitgehend korrumpiert, wollen das nicht wissen: Einer der grössten Missgriffe der Wirtschaftspolitik ist die Kapitalverkehrsfreiheit, nicht nur die in der Europäischen Union, sondern die globale der ganzen Welt. Nach dem Unionsrecht ist es uns verboten, den Kapitalverkehr gegenüber allen Ländern der Welt zu beschränken, mit gewissen Ausnahmen vor allem zugunsten der Währungsunion. Das ist die Grundlage des spekulativen Kapitalismus, die Grundlage dieser kreditären Geldschöpfung, die das Zehnfache des für die Wirtschaft erforderlichen Geldumlaufs betrifft, immer mit Zinserwartungen. Ich kann das nicht vertiefen und verweise auf mein Buch «Verfassungsrecht der Europäischen Union, Teil 2: Wirtschaftsverfassung mit Welthandelsordnung», Berlin 2010. Wer eine Politik globalen Kapitalismus’ macht, hat eine Politik der Selbständigkeit der Bürger und damit eine soziale, demokratische, republikanische Politik, eine Politik der Freiheit und des Rechts, aufgegeben.
Republikwidriges Mehrheitsprinzip
Ein grosses Missverständnis der Demokratie ist das Mehrheitsprinzip. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses im Lissabon-Urteil erneut hervorgehoben. Die Mehrheit befiehlt, die Minderheit hat zu gehorchen. Die Legitimation der Mehrheit führt zur Ochlokratie. Das ist keine Demokratie. Die Verhältnisse sind nicht so, dass alle mit den Entscheidungen der Mehrheit, wenn es denn überhaupt die der Mehrheit sind, zufrieden sind, kantianisch gesprochen, diese, Moralität unterstellt, zu ihrem Gesetz machen würden. Die Parteien, deren Fraktionen im Bundestag die Mehrheit der Stimmen haben, werden vom Bundesverfassungsgericht mit der Mehrheit des Volkes identifiziert. Es dürfte mehr als selten sein, dass die Mehrheit des Volkes hinter der Politik der Parteien steht, geschweige denn hinter der Politik der Mehrheiten im Bundestag. Ein zunehmend grosser Teil der Bürger wählen nicht, aus guten Gründen. Sie sind nicht bereit, unter den Übeln eines auszuwählen. Auch die grossen Parteien werden allenfalls von 20% der Wähler unterstützt, die gegenwärtige Regierungskoalition von etwa 30% der Wähler. Nur etwa 0,3% der Bevölkerung sind in den Parteien aktiv. Die Parteien haben mehr Mitglieder, etwa 3% der Bevölkerung, aber aktiv ist von denen nur jeder Zehnte. Dass die nun das Volk repräsentieren sollen und mit dem Volk identifiziert werden, ist absurd. Aber dennoch ist auch das Mehrheitsprinzip als solches, das besagt, dass die Mehrheit berechtigt wäre, die Politik zu bestimmen, falsch und gehört zu den Verzerrungen der Republik. Es geht in der Politik darum, das zu beschliessen, was richtig ist, für alle richtig ist, für das gemeine Wohl richtig. Das ist nicht leicht zu erkennen. Dafür muss zunächst die Wahrheit zugrunde gelegt werden. Deswegen bezieht sich die Meinungs-äusserungsfreiheit nur darauf, dass der Bürger zur Wahrheit und Richtigkeit beitragen darf. Dass sich das Bundesverfassungsgericht im Lissabon-Urteil auf das Mehrheitsprinzip kapriziert, ist befremdend. Es gibt eine Mehrheitsregel. Die aber ist etwas völlig anderes als ein Mehrheitsprinzip. Die Mehrheit hat durch nichts recht. Die Mehrheit ist in Deutschland schon öfter berufen worden. Glücklich sind wir damit nicht geworden. In den Organen des Staates richtet sich die Entscheidung nach den Stimmen der Mehrheit. Im Gericht entscheidet die Mehrheit der Richter, wenn es ein Kollegialgericht ist. Wie soll es anders sein? Die Strafbarkeit hängt von der Zweidrittelmehrheit ab. Im Parlament entscheiden unterschiedliche Mehrheiten.
Im übrigen hat die Mehrheit in Wirklichkeit noch nie geherrscht. Immer herrschen Minderheiten, kleine Minderheiten. Wenn man im Parlament Einstimmigkeit verlangen würde, würden keine Entscheidungen zustande kommen. Carl Schmitt hat die Führerschaft demokratistisch mit dem Mehrheitsprinzip legitimiert. Schmitt war nicht der Lehrer der Republik, ganz im Gegenteil. Carl Schmitt hat klar ausgesprochen, dass die Freiheit kein politisches Prinzip sei. Die Demokratie sei demgegenüber ein politisches Prinzip. Die Freiheit habe nur rechtsstaatliche Relevanz, eben in den Abwehrrechten des Bürgers, sprich des Untertanen, gegen den Staat. Carl Schmitt ist sehr erfolgreich. Wesentliche Irrtümer der deutschen Staatsrechtslehre stammen von ihm, zumal in grossen Fragen. Bevor man selbst nachdenkt, schreibt man bei Carl Schmitt ab. Mit seiner herrschaftlichen Repräsentationslehre hat Schmitt erfolgreich die Demokratie von der Freiheit getrennt. Die Einheit will ich wieder herstellen. Das Bundesverfassungsgericht folgt mehr denn je Carl Schmitt, freilich ohne ihn zu zitieren. Wir reden zu Recht von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die Freiheit ist das Leitprinzip, und die politische Form der allgemeinen Freiheit ist die Republik. Die aber bedarf wegen der Staatsgewalt, die das Volk hat, demokratischer Willensbildung.
Freiheit und Rechtsstaat
Die Republik muss demokratisch sein, und das wichtigste Prinzip der Republik ist der Rechtsstaat. Es würde vollkommen genügen, wenn Deutschland und die anderen Länder dieser Welt wirkliche Rechtsstaaten wären. Als Rechtsstaat war Deutschland in bestimmten Jahren, sagen wir den 50er, 60er und noch 70er Jahren, besser als alle anderen Staaten aufgestellt. Deutschland hatte nach dem Zweiten Weltkrieg eine starke Entwicklung zum Rechtsstaat und eine feine Diskussion über Einzelfragen des Rechtsstaates, etwa als 1960 die Verwaltungsgerichtsordnung eingeführt wurde. Das europäisierte Deutschland hat den Rechtsstaat längst verlassen. Es gibt noch beachtliche Reste des Rechtsstaates, Deutschland ist noch im gewissen Masse rechtsstaatlich, aber nicht im eigentlichen. Das Bewusstsein der politischen Klasse in Deutschland für den Rechtsstaat ist verlorengegangen.
Das zeigt der «Krieg» gegen das Bankgeheimnis in der Schweiz, ein Rechtsprinzip eines anderen Landes. Der deutsche Finanzminister versucht, dieses Bankgeheimnis der Schweiz, das gute Gründe hat, jedenfalls in der Schweiz rechtens ist, zu beseitigen, mit Mitteln, die ein Grundprinzip des Rechtsstaates missachten, die Verfahrensgerechtigkeit. Auch und gerade die Verfahren müssen dem Rechtsstaatsprinzip genügen. Verfahrensrechtlichkeit ist die Magna Charta des Rechtsstaates, gerade im Strafverfahren. Wer das Formelle des Rechtsstaates vernachlässigt, wie gegenwärtig in den Fragen des Schweizer Bankgeheimnisses, hat den Rechtsstaat verkannt. Wenn er meint, wir müssen unbedingt das materielle Recht durchsetzen und die Steuersünder bestrafen, dann darf er noch lange nicht die rechtsstaatlichen Verfahrensprinzipien missachten. Verfahren sind Freiheitsschutz. Auch das Recht anderer Länder ist zu respektieren, insbesondere im Interesse des guten Miteinanders der Völker und Staaten. Die «Prinzipien des Rechtstaates» (ISBN 3-4281-2206-2) habe ich in einer Schrift, Berlin 2006, dargelegt.
Wenn im übrigen jemand in der Schweiz Renditen zieht, weil er sein Geld gemäss der Kapitalverkehrsfreiheit legal in die Schweiz verbracht hat, dann ist das rechtens. Eine zusätzliche Besteuerung deutscher Staatsbürger in Deutschland entgegen den Doppelbesteuerungsabkommen ist ein klarer Verstoss gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Die Kapitalverkehrsfreiheit, als eine der Grundfreiheiten, gilt auf Grund der bilateralen Verträge auch für die Schweiz. Ich rede nicht über die Gelder, die nicht versteuert in die Schweiz transferiert wurden, also über Schwarzgelder, sondern über ererbte Vermögen, die in der Schweiz liegen und Renditen erbringen. Die sind nach Schweizer Recht zu versteuern. Alles andere widerspricht der Logik der Kapitalverkehrsfreiheit, einer Logik, die der Europäische Gerichtshof ständig praktiziert. Da lag der letzte deutsche Finanzminister schief, aus der Gier heraus, die auch beim Staat beheimatet zu sein scheint.
Aber auch in vielen anderen Bereichen hat das europäisierte Deutschland rechtsstaatliche Prinzipien verlassen, vor allem bei den hilflosen Versuchen, den Euro durch die Finanzierung des griechischen Haushalts und noch mehr durch den allen Mitgliedstaaten zugänglichen Rettungsschirm zu verteidigen. Die Massnahmen sind grobe Vertrags- und Verfassungsverletzungen, und sie missachten das Versprechen an die Deutschen, die Stabilität der Währung ohne Finanztransfers an andere Euro-Länder zu gewährleisten. Gegen die von niemandem bestreitbare Vertragswidrigkeit der Euro-Einführung hat das Bundesverfassungsgericht den Rechtsschutz verweigert. Sowohl die Einführung des Euro als auch dessen Verteidigung sind nichts anderes als Diktatur. Die Einführung war ein Rechtsbruch, in dem Falle Vertragsbruch, und die Verteidigungsmassnahmen sind es auch. Sie sind zudem ökonomisch falsch, versprechen keinen Erfolg und schaden unermesslich. Die Rechtsschutzlosigkeit ist ein Kriterium der Diktatur – was eigentlich sonst?
Bürgerlicher Rechtsstaat durch Freiheit und Eigentum
Das gesamte gemeinsame Leben hängt von der Freiheit ab, insbesondere der Rechtsstaat. Es gibt keinen Rechtsstaat ohne Demokratie, wohlgemerkt in dem dargelegten Sinne, und keinen Rechtsstaat ohne Selbständigkeit der Menschen, also ohne Sozialstaat. Der Rechtsstaat kann nicht auf formelle Prinzipien reduziert werden, wenn auch die formellen Prinzipien unverzichtbar sind. Der liberale Rechtsstaat hat sich im wesentlichen auf die formellen Prinzipien beschränkt, diese haben die Freiheiten vielleicht wirksamer geschützt als der materielle Rechtsstaat durch die Grundrechte. Das liegt an den in der Republik veränderten politischen Verhältnissen. Der Gesetzesvorbehalt für alle Massnahmen des Staates, welche in Freiheit und Eigentum eingriffen, bewirkte, dass der Landtag derartigen Gesetzen zustimmen musste. Im Landtag waren aber die Bürger vertreten, die ihre Interessen gegen den monarchischen Staat vertreten haben. Der formelle Gesetzesvorbehalt hatte dadurch grosse materielle Wirkung. Erinnert sei an den preussischen Budgetkonflikt 1862, der lange währte und nie verbindlich entschieden wurde. In der Republik sind die Bürger selbst die Träger der Staatsgewalt.
Es gibt in der Republik keinen Gegensatz von Staat und Gesellschaft. Aber die in das Parlament gewählten Vertreter des Volkes sind, wenn sie Interessen und Parteien repräsentieren, die grösste Gefahr für die Freiheit und die Freiheiten, obwohl sie die Freiheit verwirklichen sollen. Die Entrechtung der Bürger durch die Internationalisierung der Lebensverhältnisse, zumal durch deren Europäisierung, die in der Integrationsverantwortung der Parlamente liegt, ist weit fortgeschritten. Zudem führt das Wahlsystem im Parteienstaat zu einer steten Minderung der bürgerlichen Rechte, vor allem des Eigentumsschutzes, weil die Parteien mittels ihrer Gesetzgebungsmacht das, was den einen gehört, den anderen geben, um von letzteren gewählt zu werden. Der parteienstaatliche Demokratismus führt geradezu zwangsläufig zu einer rechtlosen Verteilung des Volksvermögens; denn die parteilichen Parteien sind darauf angelegt, Interessen zu bedienen, nicht aber das Recht zu verwirklichen. Das Wahlrecht wirkt dem nicht entgegen. Zu Recht ist zum Schutz der Grundrechte die Verfassungsgerichtsbarkeit eingerichtet. Aber die Verfassungsrichter, auch in die parteiliche Klasse integriert, leisten den materiellen Schutz von Freiheit und Eigentum eherweniger als der formelle Gesetzesvorbehalt des Liberalismus unter dem monarchischen Prinzip, der bekanntlich zum Hochliberalismus geführt hat. Für den menschheitlich richtigen Republikanismus fehlt es noch an der erforderlichen Sittlichkeit und Moralität der Bürger wie der Vertreter derselben in den Parlamenten.
Entstaatlichung des Volkes und Legitimation der Unionspolitik
1. Unabdingbare Voraussetzung des Rechtsstaates ist der Staat. Der Rechtsstaat muss ein Staat sein. Die Entstaatlichung des Volkes, nicht nur durch die europäische Integration, sondern auch durch die Globalisierung, ist mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar. Dem Volk wird die Hoheit über den eigenen Staat genommen. Die existentiellen Politiken, die Währungspolitik, die Wirtschaftspolitik, die Haushaltspolitik, die Sozialpolitik, die Sicherheitspolitik u.a.m., müssen in der Hand des Volkes bleiben und dürfen nicht Gremien übertragen werden, die nicht vom Volk legitimiert sind. Die europäischen Organe haben keine demokratische Legitimation, sage ich seit langem. Das Bundesverfassungsgericht musste zugestehen, dass die Organe der Europäischen Union nicht eigenständig demokratisch legitimiert sind, wie sie es sein müssten, wenn es Staatsorgane wären, wie sie es aber auch sein müssen, weil sie Rechtsetzungsorgane der Völker sind. Wenn das demokratische Niveau in Deutschland so abgesenkt wäre wie das der Union, wäre das fraglos demokratiewidrig. Das Gericht will aber nicht zugeben, dass die Union längst ein Staat ist, der mächtigste Staat in unserem Leben, weitaus wirkungsmächtiger als Bund, Länder und Gemeinden, und deswegen der Legitimation durch ein Staatsvolk bedarf. Das aber müsste durch ein unionsweites Verfassungsgesetz geschaffen werden, welches der vorgängigen Zustimmung aller Unionsvölker bedarf. Das sieht das Lissabon-
Urteil nicht anders.
2. Das Gericht konstruiert die demokratische Legitimation der Unionspolitik dogmatisch mittels des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung, das in Art. 5 des EUV in der Lissabonner Fassung eigens genannt ist, aber nur im deutschsprachigen Text. In den anderen Texten ist ehrlicher von abgeleiteten Befugnissen der Union die Rede, die mangels Volkes keine originären Befugnisse hat und haben kann. Nach dem Prinzip der begrenzten Einzel-ermächtigung muss die Politik der Union voraussehbar sein, so dass sie von den nationalen Parlamenten verantwortet werden kann; denn nur die nationalen Parlamente können, weil von den Völkern gleichheitlich gewählt, demokratisch legitimieren. In Wirklichkeit sind die Ermächtigungen weit und offen bis hin zu Generalklauseln, welche der Bestimmtheit weitestgehend entbehren. Allemal seit dem Vertrag von Lissabon hat die Union jede Politikmöglichkeit – in der Wirtschaft, zumal in der Handelspolitik, im Sozialen, im Bereich der inneren und äusseren Sicherheit, abgesehen von der Währungspolitik.
Mit der Währungspolitik werden derzeit durch Griechenlandhilfe und Währungsrettungsschirm die Finanzen vor allem Deutschlands ruiniert, freilich unter krassem Bruch der Verträge. Die No-bail-out-Klausel des Art. 125 AEUV verbietet diese Massnahmen eindeutig. Die europäische Währungsunion sollte keine Haftungsgemeinschaft sein, sondern eine Stabilitätsgemeinschaft. Jetzt ist sie keine Stabilitätsgemeinschaft, sondern eine Haftungsgemeinschaft. Die Währungsunion wird zur Finanzunion, Transferunion, Sozialunion. Das ist endgültig der Bundesstaat. Den sollte die Währungsunion, ökonomisch von vornherein eine Fehlkonstruktion, auch herbeihebeln, aber ohne Umsturz geht das nicht. Der wird jetzt unternommen, aber das Bundesverfassungsgericht wird das nicht zulassen. Dafür verlangt es im Lissabon-Urteil eine neue Verfassung Deutschlands nach Art. 146 GG, die ohne Volksabstimmung nicht geschaffen werden kann.
Verlust an demokratischem Rechtsschutz
Rechtsschutz ist Wesenselement des Rechtsstaates. Der Bürger muss wirksam in seinen Rechten, zumal den Grundrechten, geschützt werden. Seine Rechte müssen dem demokratischen Prinzip gemäss verbindlich erkannt und verwirklicht werden. Das ist Sache des Volkes, die wichtigste; denn alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Die Gerichte, die das letzte Wort in Sachen des Rechtes haben, müssen darum Organe der Vertretung des Volkes sein. Aber der Grundrechtsschutz ist weitestgehend dem Europäischen Gerichtshof überantwortet worden. Dort hat er nun wirklich keine Stätte. Der Gerichtshof hat erst einen einzigen Rechtsetzungsakt der Union als grundrechtswidrig erkannt, ausgerechnet einen Rechtsetzungsakt, der der Finanzierung des Terrorismus Schwierigkeiten bereiten sollte. Es war der Kadi-Fall im Jahre 2008. Mehr als 50 Jahre lang hat der Gerichtshof keine Grundrechtsverletzungen der Union zu erkennen vermocht. Eine Grundrechtsbeschwerde, wie die deutsche Verfassungsbeschwerde, ist nicht vorgesehen. Insbesondere ist der Europäische Gerichtshof alles andere als demokratisch besetzt. Der griechische Richter etwa, Präsident Vassilios Skouris, hat keinerlei demokratische Legitimation der Deutschen, genausowenig wie die 25 anderen Richter aus fremden Ländern. Nur einer, Thomas von Danwitz, ist Deutscher, aber das reicht nicht, zumal er nicht in allen deutschen Angelegenheiten entscheidet. In den Kammern sitzen mal 3, mal 5 Richter, ein Deutscher muss nicht dabei sein. Die Richter kennen die deutschen Verhältnisse meist nicht, den meisten ist sogar die deutsche Sprache fremd. Es ist nicht leicht, das deutsche Rechtssystem zu verstehen. Das kann man als Deutscher einigermassen, wenn man das Recht studiert und sich viele Jahre damit beschäftigt hat, aber dass irgend jemand aus Bulgarien oder Rumänien oder meinetwegen aus Portugal oder Litauen versteht, was die deutsche Rechtslehre meist aus guten Gründen induziert, ist völlig abwegig. Es gibt keinerlei Legitimationszusammenhang zwischen den Völkern und der Rechtsprechung der Union. Das fundamentale Prinzip der demokratischen Republik: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, ist durch den Integrationismus für wichtigste Staatsaufgaben ruiniert.
Wenn Bürger ihr Recht gegen den Staat vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigen wollen, haben sie wenig Chancen. Die grosse Masse der Verfassungsbeschwerden wird gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Wenn es nicht so wichtig ist, kann auch der Bürger einmal einen Prozess gewinnen. Aber es gibt immer wieder wegweisende Entscheidungen, insbesondere wenn das Gericht ohnehin der Politik Grenzen ziehen wollte oder der Öffentlichkeit nicht sichtbare Kräfte, gegebenenfalls ein Kanzler selbst, die Politik korrigieren wollen. Auch der europäischen Integrationspolitik hat das Gericht Grenzen gesetzt, die der weiteren Entwicklung der Union zum Bundesstaat einen Riegel vorschieben. Das Gericht muss zum einen seine Existenz rechtfertigen, sieht sich aber auch seiner eigenen Judikatur verpflichtet, welche die Interpretation des Grundgesetzes in gewisser Weise einengen. Notfalls, wenn das Gericht der Politik nicht in den Arm fallen will, wird dem Bürger schlicht der Rechtsschutz entgegen der grundrechtlichen Dogmatik verweigert, wie den Verfassungsbeschwerdeführern gegen die Einführung des Euro. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht sich dem Rechtsschutz gegen die Griechenlandhilfe und gegen den Rettungsschirm, die offenkundig vertrags- und verfassungswidrig sind, erneut zu entziehen wagt. Ich denke nicht. Die Rechtlosigkeit dieser Politik ist allzu offensichtlich.
Parteienherrschaft ohne Gewaltenteilung
Die Gewaltentrennung ist eine Essentiale des Rechtsstaates und Konstruktionsprinzip der Demokratie. Die horizontale Gewaltenteilung zwischen der Exekutive, vor allem der Regierung, der Legislative und der Judikative ist im Parteienstaat in Not, erst recht in der internationalistischen Parteienherrschaft. Nicht einmal die Gewaltenteilung zwischen den beiden ersten Gewalten und der Judikative ist auf Unionsebene noch in Ordnung. Die Richter werden für sechs Jahre gewählt, mit einem interessanten Gehalt, etwa 20 000 Euro im Monat. Das ist etwa das dreifache dessen, was ein Bundesrichter verdient. Das ist schon attraktiv für jemanden, der aus Bulgarien kommt, aber auch für einen deutschen Juristen. Das möchte er auch noch weitere sechs Jahre verdienen. Allein schon die Wahlzeit von 6 Jahren schafft Abhängigkeit. Wer setzt die Richter ein? Die Regierungen der Mitgliedsstaaten schlagen den Richter ihres Landes vor. Die anderen stimmen zu. Erforderlich ist das Einvernehmen der Regierungen. Ausgerechnet die Richter, welche die Politik der Regierungen auf die Rechtlichkeit hin kontrollieren sollen, werden von den Regierungen ernannt, die die politische Führung haben. Das schlägt dem Prinzip der Gewaltenteilung ins Gesicht. Das schafft politische Abhängigkeit, vermittelt durch Geld, Macht und Ansehen. Die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts ist im übrigen auch allzu parteienbestimmt. Das republikanische Postulat kann nur sein, dass die Richter keiner Partei angehören. Es müssen die Besten des Faches sein. Wer einmal ein kritisches Wort zu Parteien gesagt hat, hat nie eine Chance, in das Verfassungsgericht gewählt zu werden. Die Verfassungsrichter sind alle abhängig von den Parteien. Jedes politische Lager stellt ein Mitglied in jedem Senat, das nicht Parteimitglied ist. Diese Richter haben die nötige Parteinähe. Es kann vorkommen, dass sie nach der Richterkarriere Ministerkandidaten einer Partei werden.
Was ist zu tun?
Was ist gegen der Verfall Deutschlands und anderer Staaten zu tun? Es gibt in einem Parteienstaat in der krassen Form, wie er sich in Deutschland entwickelt hat, eine gewisse Gesetzlichkeit des Niedergangs. Wir hätten diese Entwicklung nicht, wenn die Besten dem Volk dienen würden. Aber die Parteien lassen das nicht zu.
Es bleibt nur der Widerstand. Das Recht steht in Art. 20 Abs. 4 GG: «Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Bürger das Recht zum Widerstand.» Mit dem Recht ist die sittliche Pflicht jedes Bürgers verbunden. Das Widerstandsrecht ist ein ewiges Recht. Auch wenn es nicht im Grundgesetz stünde, würde es gelten. Die Gewerkschaften haben den Text im Zuge der Notstandsnovelle durchgesetzt. Schon der König in alten Zeiten war des Todes, wenn er nicht eines tat: das Recht verwirklichen.
«Diese Ordnung» ist genau die, die ich erörtert habe, wie sie im Artikel 20 Absatz 1 bis 3 des Grundgesetzes verfasst ist. Man kann von dem einzelnen Bürger nicht mehr verlangen als den Widerspruch. Die Form des Widerstands ist eine andere Frage. Auch eine Klage ist gewissermassen ein Widerstandsakt. Das wichtigste Mittel des Widerspruchs ist die freie Rede. Es ist in Deutschland schwer geworden, aber man muss das Recht der freien Rede, insbesondere als Professor, wahrnehmen. Wenn man das nicht tut, hat man seinen Beruf verfehlt. «Tue das, was du zu tun schuldig bist, in deinem Berufe», fordert uns Martin Luther auf.
* Karl Albrecht Schachtschneider ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg in Nürnberg. Er entwickelt, lehrt und vertritt eine von Immanuel Kants Freiheitslehre sowie den Ideen der europäischen Aufklärung ausgehende und auf Grundlage der Menschenwürde entfaltete Freiheits-, Rechts- und Staatslehre.
Er reichte eine Reihe von Verfassungsbeschwerden beim deutschen Bundesverfassungsgericht ein, die sich jeweils gegen bestimmte Schritte der europäischen Integration richteten, die jeweils zu wegweisenden Fortschritten in der Rechtsklärung führten. Dazu gehören – gemeinsam mit Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Joachim Starbatty – die Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Euros (1998), eine Individualbeschwerde gegen den 1995 erfolgten Beitritt Österreichs zur Europäischen Union vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof (im Auftrag einer österreichischen Interessengruppe, 2008).
Am 7. Mai reichte Schachtschneider gemeinsam mit Joachim Starbatty, Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Dieter Spethmann Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz über die deutschen Hilfszahlungen bei der Bekämpfung der griechischen Finanzkrise 2009/2010 ein. Das endgültige Urteil hierfür steht noch aus.
Karl Albrecht Schachtschneider war Mitglied der SPD, der CDU sowie Gründungsmitglied der 1994 gegründeten Kleinpartei Bund freier Bürger.
von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider*
«Des Menschen Würde ist in Eure Hand gegeben, bewahret sie», fordert uns Friedrich Schiller auf. Den Begriff der Würde hat Kant geprägt. Nach Kant ist die Würde des Menschen die Autonomie des Willens, dessen Freiheit (Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Ed. Weischedel, Bd. 6, S. 63f.). Diese Freiheit ist die Grundlage jeder menschheitlichen Verfassung und damit des demokratischen Prinzips, aber auch des Rechtsstaatsprinzips des Grundgesetzes.
Die gegenwärtige Lage in Deutschland und Europa hat wenig mit Freiheit, wenig mit Demokratie und wenig mit Rechtsstaat zu tun. Diese Prinzipien wollen wir und sollten wir verwirklichen wollen, aber sie sind im Laufe der 60 Jahre, in denen das Grundgesetz massgebliches Verfassungsgesetz in Deutschland sein sollte, weitgehend verlorengegangen.
Freiheit des Bürgers
Viele beklagenswerte Entwicklungen der Politik und der Wirtschaft hängen mit dem Missverständnis des bürgerlichen Freiheitsbegriffs zusammen. Das Bundesverfassungsgericht hat nie zu der dem Grundgesetz gemässen, besser gesagt: der Menschheit des Menschen gemässen Freiheitslehre gefunden, obwohl es richtige Ansätze gab und gibt. Das ist auch ein Versagen der Rechtswissenschaft. Man will sich nicht zu dem, was im Grundgesetz steht, bekennen, weil das unerwünschte politische Konsequenzen hätte. Man müsste den Bürger als Bürger ins Recht setzen und könnte nicht mehr mit den Bürger genannten Untertanen so schalten und walten, wie es unklare und nicht geklärte Begriffe ermöglichen.
Freiheit kann man entweder republikanisch oder liberalistisch verstehen. Nur das republikanische Verständnis genügt dem Grundgesetz und im übrigen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, ausweislich dessen Art. 1. Wir praktizieren aber eine liberalistische Verfassung, die Freiheit mit Freiheiten verwechselt, mit bestimmten durch Grundrechte geschützten Rechten, die der Politik entgegengesetzt werden können. Die Freiheitsrechte werden immer weiter eingeschränkt. Sie werden schmaler und schmaler.
Freiheit muss politisch verstanden werden als politische Freiheit, nämlich als das Recht, mit allen anderen Bürgern zusammen die Gesetze geben zu können. Freiheit ist, wie gesagt, die Autonomie des Willens. Der Freiheitsbegriff muss kantianisch interpretiert werden; denn das Grundgesetz ist ein durch und durch kantianisches Verfassungsgesetz. Das wollen die meisten Staatsrechtslehrer nicht wahrhaben. Die Definition des Freiheitsbegriffs in Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) beweist das dadurch, dass das Sittengesetz in die Freiheitsdefinition aufgenommen worden ist. Das ist ein Verdienst Carlo Schmids. Das Sittengesetz ist nichts anderes und kann im Kontext des Grundgesetzes nichts anderes sein als der kategorische Imperativ. Die meisten Rechtslehrer wissen davon nichts. Das Grundgesetz will eine aufklärerische Verfassung sein und muss das in der Gegenwart auch sein. Der kategorische Imperativ besagt in der deontischen Formel: Handle jederzeit nach einer Maxime, von der du wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz sei (Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Bd. 6, S. 61, 66ff., 70f., 81f.). Das Grundgesetz hat uns nicht dem katholischen Sittengesetz verpflichtet, der Vielfalt von sittlichen Prinzipien, die sich in den Lehren der katholischen Kirche niedergeschlagen haben. Schon wegen des nicht zu leugnenden Religionspluralismus, den das Grundgesetz verfasst, kommt ein solches Verständnis nicht in Betracht. Die Religionsfrage ist das spannendste Thema unserer Zeit. Das Sittengesetz ist dieses bürgerliche Prinzip, das Prinzip, dass der Bürger, der frei ist, ein Bürger sein soll. Es fordert die Bürgerlichkeit des Bürgers ein, das heisst, der Bürger ist Gesetzgeber und soll das sein.
Die Republik, die demokratisch sein muss, ist die Staatsform der allgemeinen Freiheit. Die äussere Freiheit ist die Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür, die innere Freiheit ist die Sittlichkeit, die ohne Moral nicht zu erreichen ist. Kant hat das unüberholt gelehrt. Das zumeist gelebte liberalistische Verständnis der Freiheit verkennt diese innere Freiheit, die Sittlichkeit. Das Gesetz der Sittlichkeit ist das Sittengesetz. Das Sittengesetz zu beachten heisst nichts anderes, als nach dem Rechtsprinzip zu leben. Bei der Gesetzgebung, an der wir alle beteiligt sind, geht es nur um die Verwirklichung des Rechts, um nichts anderes. Nach dem Rechtsprinzip leben, auch im privaten Bereich, also im gesamten Leben, ist Freiheit, wie sie das Grundgesetz definiert, im religiösen Bereich, im unternehmerischen Bereich, wo auch immer.
Der Unterschied zwischen Privatheit und Staatlichkeit ist der folgende: Staatliche Gesetze werden allgemein bestimmt. Allgemein heisst von allen Bürgern. Im privaten Bereich bestimmt jeder allein, was rechtens ist, und hat allein die Verantwortung für die Rechtlichkeit. Der Bereich des Privaten wird im Rahmen der Grundrechte durch die Gesetze begrenzt. Niemand kann einem Bürger vorschreiben, wie er sein privates Leben gestalten soll, aber das Ethos der Freiheit verlangt, dass der Bürger auch im privaten Bereich so handelt, dass die Maxime, der Grundsatz, nach dem er zu handeln pflegt, Grundlage eines allgemeinen Gesetzes werden kann; denn alle Handlungen, auch die privaten, haben Wirkungen auf alle, jedenfalls auf andere. Auch private Handlungsmaximen können verallgemeinert werden und im Rahmen der Grundrechte zu staatlichen Verhaltensweisen werden.
Diese Haltung zum Rechtsprinzip nennt Kant Moralität. Diese Moralität ist das Elixier der Republik. Es gibt nur diese Moralität, nämlich gemäss dem Rechtsprinzip zu handeln. Wenn alle sich dessen befleissigen, leben wir in der Republik, dann, würde ich sagen, geht es uns gut. Das muss auch von den Unternehmern verlangt werden, im Rahmen der Gesetze. Die Moralität unterliegt dem Selbstzwang. Sie ist eine Charakterfrage. Keiner kann einen anderen zwingen, moralisch zu sein. Wer versucht, andere zur Moralität zu zwingen, handelt wie Robespierre, wie er es in seiner Schrift über Tugend und Terror ausgeführt hat: Er erzwingt Tugend durch Terror. Das endet auf der Guillotine. Derzeit sind wir dem ständigen Zwang zur political correctness durch Medien, Kirchen und durch ihre feministischen Stars ausgesetzt. Was von diesen Personen als «Ethik» vertreten wird, ist nichts anderes als Moralismus, genau das Gegenteil von Moral, nicht das Rechtsprinzip, sondern materialer Moralismus, Kampf gegen rechts usw. Wir brauchen keine «politischen Moralisten», sondern «moralische Politiker», sagt Kant (Zum ewigen Frieden, Ed. Weischedel, Bd. 9, S. 232 ff.). Allzu viele Protestanten ersetzen die Offenbarung durch, wenn man so will, eine Zivilreligion, durch Moralismus oder eben ideologisches Geschwätz. Unser Land ist voll von politischen Moralisten. Um dem entgegenzuwirken, bedarf es wirklicher Bildung, elterlich, schulisch, universitär. Es wird ausgebildet und nicht die Bildung gefördert. Die meisten Politiker verwechseln schon die Worte Bildung und Ausbildung. Sie fordern mehr Bildung und meinen mehr Computerkenntnisse.
Das Grundgesetz schützt in Art. 4 Abs. 1 die Gewissensfreiheit, Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG bindet die Abgeordneten an ihr Gewissen. Das Gewissen ist der Gerichtshof der Sittlichkeit, sagt Kant (Metaphysik der Sitten,Ed. Weischedel, Bd. 7, S. 573 f.), und diese Sittlichkeit ist die materiale Sittlichkeit, das heisst die Richtigkeit auf der Grundlage der Wahrheit. Man findet zu ihr nur durch Moral, also durch das Leben, Handeln und Denken gemäss dem Rechtsprinzip.
Freiheitliche Gesetzgebung
Der Wille gibt die Gesetze. Die Autonomie des Willens besagt, dass der Wille aus sich heraus gesetzgebend ist. Der Wille ist ein Begriff der transzendentalen Freiheitslehre Kants. Der Wille ist praktisch vernünftig; denn er ist frei, nämlich nicht determiniert. Der Wille kann somit nicht anders als praktisch vernünftig sein, wenn es denn ein Wille ist, der autonom, selbst gesetzgebend, ist. Wer frei ist, lebt unter dem eigenen Gesetz, aber das Gesetz behält seinen Charakter als Gesetz. Es ist notwendig und allgemein. Die allgemeine Freiheitlichkeit der Gesetze ist dadurch verwirklicht, dass alle Bürger miteinander Gesetzgeber sind. Das Gesetz, unter dem der Mensch frei ist, muss derart materialisiert sein, dass alle das Gesetz als das ihre geben könnten, weil das Gesetz für alle gilt. Es ist schwer, das zu erreichen. Es ist die eigentliche Aufgabe der Vertreter des ganzen Volkes zu erkennen, was das richtige Gesetz ist. Das setzt Wahrheitlichkeit voraus. Jeder muss versuchen, das richtige Gesetz zu erkennen und zur allgemeinen Erkenntnis des richtigen Rechts beizutragen. Nur dadurch und darin ist er Bürger. Zur Lehre von der freiheitlichen Rechtsetzung verweise ich auf meine Schriften, insbesondere: Freiheit in der Republik, Berlin 2007.
Die Gesetzgebung ist in der Wirklichkeit nicht mehr Sache der von uns gewählten Vertreter, geschweige denn Sache der Bürger, seit sie weitestgehend europäisiert und darüber hinaus internationalisiert ist. Die Abgeordneten sind heilfroh, dass sie keine politische Verantwortung haben. Sie wissen auch von der europäischen Integration so gut wie nichts. Sie kennen jedenfalls die Verträge nicht, die sie bejubeln und mit Begeisterung annehmen. Die Gesetze werden weitestgehend von der Union gegeben. Einfluss haben Regierungen und Bürokratie. Wer dabei wen führt, ist wenig transparent, eher die Bürokratie die Regierungen, lobbyistisch vereinnahmt von den machtvollen Interessenten der Grosswirtschaft. Ein mächtiger Gesetzgeber ist zudem der Europäische Gerichtshof, weil die Verträge, welche er anwendet, so wenig bestimmt sind, dass sie nicht mehr lege artis ausgelegt werden können, sondern politische Gestaltung decken. Das Bundesverfassungsgericht hält das «noch» für demokratisch legitimiert, weil das Parlament den Verträgen zugestimmt hat. Wenn aber das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung überschritten wird, haben die Rechtsakte in Deutschland keine Wirkung, heisst es. Die Bürger werden geradezu aufgefordert, dagegen Verfassungsbeschwerden einzulegen.
Herrschaft der Parteien und Bürgerlichkeit der Bürger
Das Gegenprinzip zur Freiheit ist Herrschaft. Der Staat herrscht, soll das aber nicht. Gegen die Herrschaft des Staates gibt es gewisse klägliche Rechte, die Grundrechte. De facto sind das nur noch die Rechte zu arbeiten und zu konsumieren. Wer keine Arbeit hat, den versorgt der Staat, also die Allgemeinheit, auf Grund des Sozialprinzips mit den erforderlichen Mitteln. Die Grenzen der Unterhaltsansprüche sind streitig. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung den Staat als ein Herrschaftssystem dogmatisiert und das jetzt im Lissabon-Urteil besonders betont (BVerfGE 123, 267, 341, 343, 344, 349, 350, 356, 364, 366, 369 u.ö.). Jetzt ist das Gericht so weit gegangen, diese Herrschaft parteienstaatlich zu konzipieren. Es identifiziert ganz im Sinne von Gerhard Leibholz, der diese Rechtsprechung als Richter des Bundesverfassungsgerichts begründet hat, das politische System mit parteilicher Herrschaft. Die Parteien sind nach Leibholz Mittler zwischen dem Volk und dem Staat. Die Rechtsprechung behandelt die im Parlament vertretenen Parteien, als seien sie das Volk selbst. Das ist mehr als kritikwürdig. Wir sind das Volk, jeder einzelne Bürger ist gewissermassen das Volk, nämlich Teil desselben. Das macht die Demokratie aus. Das Volk ist die Bürgerschaft, und nach richtiger Freiheitslehre hat der Bürger, jeder Bürger die Verantwortung für die Rechtlichkeit der Gesetze. Er hat auch die Verantwortung für seinen Staat. Wir leben nicht in Zeiten harter Despotie, aber in sanfter Despotie. Mit sanften, sehr wirksamen Mitteln vor allem der Propaganda durch die Medien wird das Volk, genauer die Bevölkerung, beherrscht – Stichwort: «political correctness». Nur Bürger bilden ein Volk, nicht zu Untertanen degradierte Menschen.
Der Parteienstaat ist nicht der Gegensatz von Demokratie und Republik, aber er ist deren typische Verfallserscheinung. Das lehrt schon die Geschichte Roms. Es ist nicht zu hoffen, dass es irgendwann keine Parteien geben wird, dass also die Bürger bürgerlich miteinander leben. So ist der Mensch nicht, aus allzu krummem Holz geschnitzt, von Neigungen, also Habsucht, Machtsucht, Ehrsucht, besessen, die sich in den Parteien bestens entfalten können. Aber die Parteien müssen sich erneuern. Wir brauchen neue Parteien. Parteien dürfen nicht allzu beständig, geradezu ewig sein. Sie geraten dann in die falschen Hände, weil sie allzu einfach den Zugang zur Macht, zu den Ämtern und Pfründen sichern. Sie sind leicht von aussen steuerbar, von der internationalen Grossfinanz, von in- und ausländischen Diensten. Sie werden berechenbar und im Zweifel bestechlich. Ich sehe keine Chance, dass die Altparteien sich in irgendeiner Weise regenerieren und wieder Einrichtungen der Freiheit des Volkes werden. Es sind längst reine Herrschaftsbündnisse. Die Abhängigkeit von der Grossfinanz ist augenscheinlich. Mit Scheinargumenten wie der Systemnotwendigkeit werden die Geldinstitute, weitestgehend in der Hand ausländischer Banken oder Fonds und fremder Staaten, auf Kosten der wirklichen Leistungsträger des Landes, der arbeitenden Bevölkerung, und auf Kosten des Nachwuchses finanziert, mit einem ungeheuren Aufwand, mit grössten Risiken, ohne jede Rücksicht auf die Interessen der Bürgerschaft.
Aber in einer Zeit sanfter Despotie ist es möglich, seiner Pflicht als Bürger zu genügen, nämlich der Pflicht, für die Rechtlichkeit des gemeinsamen Lebens zu sorgen. Das ist die Freiheit der Bürger. Es gibt eine Widerstandspflicht. Der moderne Staat hat nur eine Aufgabe: das Recht zu verwirklichen. Das macht die Freiheit aus, weil jeder von uns Staat ist. Der Bürger ist staatlich, die zentrale Figur des Staates. Es gibt keinen Gegensatz von Staat und Bürgern. Es gibt keine Trennung von Staat und Gesellschaft. Das sind Irrlehren, die das Bundesverfassungsgericht unter geistiger Führung von Ernst-Wolfgang Böckenförde nach wie vor vertritt (vgl. BVerfGE 20, 56 [97ff.] und BVerfGE 44, 125 [139ff.]). Es sind dogmatische Fehlentwicklungen, die uns nicht frei sein lassen, derentwegen wir nicht als Bürger anerkannt werden. Längst ist wieder ein Herrschaftssystem etabliert, das durch gewisse Grundrechte liberalistisch moderiert wird. Aber das ist nicht die Freiheit, die die Grundlage von Demokratie und Rechtsstaat ist, besser: die Grundlage der Republik. Die Freiheit im politischen Sinne ist die Grundlage der Republik. Jüngst hat das Bundesverfassungsgericht ganz am Rande eingeräumt, dass die Republik ein materiales Verfassungsprinzip ist und nicht lediglich das Verbot der Monarchie. Die Staatsrechtslehre wehrt sich entweder mit abwertenden Äusserungen oder mittels Missachtung gegen die republikanische Konzeption des Rechts, aber nicht aus politischen Gründen, sondern weil die Autoren meist eine Art liberalistischer Herrschaftslehre in ihre Lehrbücher geschrieben haben und ihre verfehlte Dogmatik nicht zugestehen wollen. Die Rechtswissenschaft ist weitgehend zu einer Abschreiberei verkommen. «Es erben sich Gesetz und Rechte wie eine ewige Krankheit fort», lässt Goethe Mephisto sagen. Das Republikprinzip ist jedoch von grosser materieller Bedeutung; denn es ist das Prinzip der allgemeinen Freiheit, das der Bürgerlichkeit der Bürger.
Freiheitliche Demokratie, nicht Herrschaft des Volkes
Die Republik muss demokratisch sein. Nirgends steht im Grundgesetz, dass Deutschland eine Demokratie sein sollte. Demokratie ist ein schönes Wort, aber es wird missverstanden. Dieses Missverständnis ist philologisch, aber von staatserheblicher Bedeutung. Demokratie soll Herrschaft des Volkes heissen. Das stimmt vom Wortbegriff her nicht, von der Sache her noch weniger. Noch nie hat das Volk geherrscht. Nie wird das Volk herrschen. Völker werden immer nur beherrscht, empirisch gesehen. Völker können versuchen, die allgemeine Freiheit zu verwirklichen, die mit der allgemeinen Gleichheit und der Brüderlichkeit und, politisch korrekt, Schwesterlichkeit, verbunden ist und sein muss. Das wäre das Kunstwerk der Vernunft, wie Schiller das in dem Brief an den Grafen von Augustenburg genannt hat, das Kunstwerk der allgemeinen Freiheit, das der Demokratie als politischer Form bedarf. Demokratie heisst nun einmal nicht Herrschaft des Volkes, sondern das Volk hat das Sagen, das Volk wird nicht beherrscht, das Volk zieht den Karren – aus dem Dreck, das muss es immer, jetzt auch, aus dem Morast der Staatsschulden. Unser Volk wird grosse Opfer bringen müssen. Dass die Staatsverschuldung über das Investitionsvolumen hinaus verfassungswidrig ist, liegt auf der Hand (Art. 115 GG). «Krateín» heisst nicht herrschen, durch nichts. Wer Aristoteles studiert, ich habe das versucht, hoffentlich ist es mir gelungen, wird keine Stelle finden, die belegt, dass «krateín» irgend etwas mit herrschen zu tun hat. Ich habe für diese Lesweise eine wichtige Stütze, nämlich Vittorio Hösle, der einer unserer besten Köpfe ist, aber leider jetzt in Amerika lehrt (Politik und Moral, 1997, S. 94ff.). Auch «árchein» heisst nicht herrschen, sondern der erste sein, den Vorsitz haben, allenfalls führen. Die philologischen Fehlleistungen des 19. Jahrhunderts sind noch immer systemrelevant. Man konnte und wollte nichts anderes denken, als dass der Staat auf Grund des monarchischen Prinzips herrsche. Das will man nach wie vor. Die Demokratie, welche die Monarchie abgelöst hat, müsse Herrschaft sein. Man dogmatisiert immer noch, der Staat sei ein Herrschaftsgebilde und solle es sein. Er ist es, das bestreite ich nicht, und der gegenwärtige deutsche Staat wieder fast diktatorisch. Aber er soll es nicht sein. Man darf die Wirklichkeit, die man empirisch erfassen muss, nicht mit dem verwechseln, was sein soll.
Volk, nicht Bevölkerung
«Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus!» Das Volk ist Träger der Staatsgewalt. Das Volk sind alle Bürger, in gewisser Weise auch die, die jetzt als Migranten eingebürgert worden sind. Die mögen nicht zur Nation gehören, sind aber Staatsangehörige. Diese Einbürgerungen waren verfassungswidrig, aber die Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten führt nicht ohne weiteres zu ihrer Nichtigkeit, sondern nur, wenn das offenkundig ist. Das ist allgemeines, öffentliches Recht, das auch zum Rechtsstaat gehört. Der Austausch des Volkes durch eine beliebige Bevölkerung ist mit dem Volksbegriff des Grundgesetzes unvereinbar. Das ist nicht rechtens, wenn das Volk nicht gefragt wurde, wenn also keine Volksabstimmung über die Frage stattgefunden hat: Wollt ihr ein anderes Volk werden? Oder wollt ihr überhaupt aufgeben, ein Volk zu sein und euch in eine Bevölkerung umwandeln, in eine multinationale, multikulturelle Bevölkerung? Diese Umwandlung wird oktroyiert. Die meisten dürften dagegen sein, aber wir haben als Bürger alle die Verantwortung für das Schicksal des Volkes. Es gibt auch Schuld durch Unterlassen, das ist ein allgemeines strafrechtliches Prinzip. Gegenwärtig ist es vergleichsweise leicht zu handeln. Es gibt die Verpflichtung des Bürgers, seine bürgerliche Verfassung zu verteidigen, die Widerstandspflicht. Wenn wir die Verpflichtung nicht erfüllen, alle, zusammen, sind wir gegenüber den nachfolgenden Generationen für das Unglück verantwortlich. Wir machen uns schuldig, wie sich andere in anderen Zeiten in Deutschland schuldig gemacht haben. Widerstand im Dritten Reich war unendlich schwer, man musste sein Leben aufs Spiel setzen, aber das grosse Unrecht darf kein Volk dulden.
Negativauslese der Parteien
Wenn die Staatsgewalt nicht vom Volke ausgeht, sondern von einer Parteienoligarchie, ist das nicht demokratisch. Das Volk muss für die Bewältigung des gemeinsamen Lebens bestens organisiert sein. Dafür genügen nicht nur Wahlen von Parteien. Es wird gewählt, aber wir wählen die, die schon gewählt sind, sagt Hans-Herbert von Arnim. Das Volk hat durch die Wahlen keinen wirklichen Einfluss auf die Politik. Den haben wenige Parteipolitiker, keineswegs alle Parteimitläufer. Die Parteien sind älter geworden. Ihre inneren Strukturen haben sich verändert. Es sind nicht mehr die politischen Parteien der Zeit Konrad Adenauers, in denen Menschen mitwirkten, die schon in der Weimarer Republik politische Verantwortung getragen, die Tyrannei des Dritten Reiches hinter sich und die Erfahrung des grossen Unrechts hatten. Diese Politiker wollten Freiheit und Recht, Republik und Demokratie.
Jetzt haben Agenten, Opportunisten und Karrieristen in den Parteien das Sagen. Die Führungskräfte in den Parteien sind eine Negativauslese. Die Republik steht und fällt mit der führenden Schicht, mit bürgerlichen Aristokraten, nicht mit dem Adel im Geburtssinne – nicht jeder Adlige ist schon ein edler Mann, sagt Kant. Wir brauchen die Besten in der Politik, die republikanische Aristokratie. Die Parteien haben nur eine Aufgabe: die Besten auszuwählen und diese, nicht sich selbst, den Bürgern zur Wahl vorzuschlagen, damit diese die politische Verantwortung übernehmen. Es gelingt ihnen bestens das Gegenteil. Jeder weiss, wenn er nicht durch berufliche Leistung einen angemessenen Status erlangt, dann ist es doch auch ohne fachliche Leistung möglich, durch Anpassung in einer Partei in hochbezahlte Ämter und Pfründen zu kommen, freilich bedarf es der hinreichenden Charakterlosigkeit, stetig gegen besseres Wissen und eigene Überzeugung zu handeln. Den Weg gehen viele. Ein Beispiel hat der zurückgetretene Bundespräsident Horst Köhler gegeben. Lebensprinzip der Parteigänger ist der Opportunismus. Für mich ist es unerklärlich, wie die CDU eine FDJ-Funktionärin zur Kanzlerin machen konnte. Von einer solchen Politikerin kann man nichts anderes erwarten als Abhängigkeit und Unterwerfung. Wenn sie erklärt, die Staatsraison Deutschlands sei die Sicherheit Israels, muss man prüfen, ob nicht §§ 81, 83 des Strafgesetzbuches erfüllt sind. Hochverrat muss freilich durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt erfolgen. Der Gewaltbegriff in der Vorschrift ist schwierig. Israels Sicherheit lässt sich augenscheinlich nicht ohne Gewalt gewährleisten. Ein Krieg, mit dem Deutschland die Sicherheit Israels zu schützen versuchen würde, würde die Sicherheit Deutschlands schwer beeinträchtigen. Helmut Schmidt hat mit aller Klarheit gesagt, dass eine solche Aussage vor der Knesseth aussenpolitisch verheerend ist.
Nicht allein Wahlen genügen dem demokratischen Prinzip, sondern ganz wesentlich ist die Aufstellung der Kandidaten, letztlich die ganze republikanische oder eben demokratische Kultur eines Landes. Das Bundesverfassungsgericht spricht vom demokratischen Legitimationsniveau (BVerfGE 83, 60 [71]; 89, 155 [172]). Es muss einen hinreichenden Diskurs um die Politik geben. Meist wird verkannt, dass es nicht schon demokratisch legitimiert ist, wenn die Mehrheit die Minderheit beherrscht. Demokratisch ist allein die Erkenntnis des Wahren und Richtigen – Erkenntnis, Kognition, nicht Dezision. Erkenntnis ist republikanisch. «Politik ist ausübende Rechtslehre», sagt Kant (Zum ewigen Frieden, S. 229). Ausübende Rechtslehre erkennt und beschliesst das Richtige für das Gemeinwohl des Volkes. Das setzt Wahrheit voraus und damit Wahrheitlichkeit. Wer derer nicht fähig ist, darf kein Staatsamt ausüben. An dem Diskurs muss das ganze Volk teilnehmen können, auch mit allen Irrtümern.
Freie Rede
Konstitutionsprinzip einer Demokratie ist das Recht der freien Rede. Das Recht der freien Rede wird in Deutschland entgegen der Würde des Menschen und entgegen der Schutzpflicht des Staates mit Füssen getreten. Der Staat, einschliesslich seiner Gerichte, allen voran das Bundesverfassungsgericht, verteidigt das Recht der freien Rede nicht hinreichend. § 186 Strafgesetzbuch, der die üble Nachrede unter Strafe stellt, ist zugunsten der Medien wegen ihrer öffentlichen Aufgabe vom Bundesverfassungsgericht praktisch ausgehebelt. Die Medien können jeden diffamieren, etwas sagen, was verächtlich zu machen geeignet ist, ohne dass sie nachweisen können oder müssen, was sie über einzelne Bürger verbreiten. Aber nach dem Straftatbestand müssen herabsetzende Äusserungen erweislich wahr sein. Es wird von den Medien nur verlangt, dass sie mit mediengemässer Sorgfalt ihre Äusserungen prüfen, also ohne jede Sorgfalt; denn sie haben ja keine Zeit und keine Gelegenheit, hinreichend zu überprüfen, was sie schreiben.
Die Meinungsäusserungsfreiheit der Medien ist gross, die des Bürgers klein. Der Bürger hat keinen wirksamen Schutz seiner Persönlichkeit. Der Bürger hat zudem wenige Möglichkeiten, in der Öffentlichkeit gehört zu werden. Der Persönlichkeitsschutz wird zwar in der Würde des Menschen und im Freiheitsprinzip, also in höchsten Werten, verankert, aber er findet der Sache nach nicht statt. Caroline von Monaco und ihre Kinder werden geschützt, aber nicht der einfache Bürger, der in der Politik etwas sagt, was nicht alle hören sollen, oft schlicht die Wahrheit. Die meisten Bürger schweigen verängstigt, obwohl sie die Wahrheit lieben und oft herausschreien wollen. Aber sie fürchten die diffamierende Medienschelte, manchmal auch Staatsanwalt und Strafrichter. Für die demokratische Kultur ist das verheerend.
Die Gerichte stärken in jeder Weise die Medien, welche den bürgerlichen Diskurs mehr gefährden als fördern. Wenn sie nicht die Öffentlichkeit durch Spiele, Sex- und Gewaltdarstellungen von der Politik ablenken, missbrauchen die Medien ihre in der Demokratie unverzichtbare Aufgabe, zur Meinungsbildung beizutragen, für irreführende Propaganda. Das ist Unrecht. Man weiss genau, wie man mit den heutigen Kommunikationsmitteln ein Volk beherrscht. Untragbar ist die Vermachtung der Medien, die, wenn nicht in der Hand des von den Parteien beherrschten Staates, in der weniger Medienoligopolisten sind. Demokratische Veranstaltungen sind das nicht. Allerdings hat das Internet Chancen zur Opposition eröffnet, aber die Printmedien und die herkömmlichen elektronischen Medien, vor allem das Fernsehen, sei es öffentlich oder privat, sind Vehikel der Parteien und der diese beherrschenden Mächte im In- und Ausland, vor allem der Grossfinanz und der Grossindustrie. An sich sollte Deutschland von staatlicher Propaganda genug haben, aber ohne diese kann die bürgerfeindliche Politik angesichts der ständigen Wahlen schlecht durchgesetzt werden.
Eigentum, Selbständigkeit und Freiheit
Eine wesentliche Grundlage und Voraussetzung eines freien Volkes, das als Demokratie oder besser als Republik verfasst ist, ist allgemeines Eigentum, das Recht auf und das Recht am Eigentum. Die Eigentumsordnung muss so gestaltet sein, dass alle Bürger der Freiheit fähig sind. Nur mittels Eigentum ist der Mensch selbständig. Nur die hinreichende Selbständigkeit des Menschen macht ihn zum Bürger. Darum gibt es auch ein Recht auf Eigentum, das in Art. 14 GG verankert, aber längst nicht anerkannt ist. Allgemeine Selbständigkeit ist das eigentliche Ziel des Sozialprinzips. Kant hat die Trias der leitenden Ideen der Republik: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, mit Freiheit, Gleichheit, Selbständigkeit übersetzt (Metaphysik der Sitten, S. 432ff.). Die Wirtschaftsordnung muss so gestaltet sein, dass möglichst alle Bürger aus eigener Kraft zur Selbständigkeit finden und diese erhalten können. Das Bundesverfassungsgericht hat die sozialen Verpflichtungen zu Recht auf die Würde des Menschen gestützt. Die Wirtschaftsordnung hat sich von Rechtsprinzipien weit entfernt. Die hinreichende Selbständigkeit der Menschen ist nicht mehr gesichert, ganz im Gegenteil, die Bürger müssen um ihren Arbeitsplatz, um ihre Rente, um ihr Vermögen bangen. Die Jugend hat schlechte Aussichten. Die sozialen Verhältnisse waren schon besser entwickelt, aber wir teilen, zumal europa- und weltweit, in einer Weise, welche den Bürgern allzuviel von ihrem Eigentum und ihren Chancen nimmt. Damit werden mehr und mehr Bürger wirtschaftlich zu Untertanen.
Die wirklichen Hintergründe des wirtschaftlichen Desasters und der Entwürdigung des Menschen ist die Globalisierung und die Europäisierung der Wirtschaft. Die Europäische Union ist schlicht eine Region der globalisierten Wirtschaft, deren «Verfassungsprinzip» die Freiheit des Kapitals ist. Die europäische Integration heisse ich im begrenzten Umfang gut, aber nicht so, wie es geschieht, nicht die Entwicklung zu einer zentralistischen Bürokratie im Interesse eines entgrenzten Kapitalismus, in dem die Menschen Humankapital mit schnellem Verfall sind. Wenn sie nicht mehr arbeiten können, sollen sie den Anstand haben, die Wirtschaft rasch von ihren Kosten zu befreien, zunächst auf Grund freiwilliger Patientenverfügung. Eine europäische Integration muss Freiheit und Recht, Demokratie und Rechtsstaat, aber auch den Sozialstaat wahren. Ein europäisches Europa muss eine Republik der Republiken, ein Europa freier Staaten sein.
Wir nehmen diese bürgerfeindlichen Politiken hin, die aber auch wegen Verletzung des Sozialprinzips, das mit dem Republikprinzip untrennbar verbunden ist, ein Verstoss gegen höchste Verfassungsprinzipien sind. Wir tun nicht mehr das, was wir zu tun verpflichtet sind, um allen Bürgern im Lande die Chance der Selbständigkeit zu geben. Damit haben nicht mehr alle die Fähigkeit, wirklich an der Demokratie teilzuhaben. Wie gesagt, setzt die Fähigkeit zur Autonomie des Willens als die Fähigkeit zur Freiheit die Selbständigkeit aller voraus. Wenn nicht alle Bürger in der Republik frei, also selbständig, sind, können auch die anderen trotz gewissen Vermögens nicht frei sein. Das erweist sich in der Macht der Mehrheit. Die Freiheit als allgemeine Gesetzgeberschaft ist unteilbar. Es gibt keine Freiheit inmitten von Untertanen. Wer aber soll nach Selbständigkeit und Freiheit fragen? Zu sagen haben die Menschen im entwickelten Parteienstaat ohnehin nichts, allenfalls wenig, also müssen sie auch nicht selbständig im republikanischen, bürgerlichen Sinne sein.
Wirtschaftliche Entmachtung durch internationalen Kapitalismus
1. Wir haben die wirtschaftliche Hoheit aus der Hand gegeben. Wir haben aussenwirtschaftlich, also in der Handelspolitik, nichts mehr zu sagen. Die Aussenwirtschaftspolitik, von grösster Bedeutung für ein Exportland wie Deutschland, ist völlig von der Europäischen Union usurpiert, jetzt im Vertrag von Lissabon festgeschrieben, vorher vertragswidrig vom Europäischen Gerichtshof dekretiert. Wir sind von den aussenwirtschaftspolitischen Entscheidungen der Union abhängig. Die unterschiedlichen Interessen von 27 Mitgliedstaaten mit heterogenen Volkswirtschaften bestimmen die Wirtschafts-, zumal die Handelspolitik. Das wird mit dem schönen Wort Freihandel kaschiert, ohne dass die Voraussetzungen eines Freihandels erfüllt wären. Das Ausbeutungsszenario der kapitalgesteuerten Wirtschaft ist kein Freihandel. Besser passt das Wort Freibeuterei. Die globalisierte Wirtschaft kommt nicht allen zugute, und insbesondere den Menschen nicht, die keine Arbeit finden. Wir könnten andere Arbeitsverhältnisse haben. Nach Berechnungen, die ich für seriös halte, hat die internationalistische Entwicklung die Deutschen in den letzten zwei, drei Jahrzehnten ein gutes Drittel unseres Einkommens gekostet. Das sind die Opfer, die Deutschland vor allem für die Union bringt, nicht nur die Nettozahlungen an die Europäische Union. Die Opfer sind die Transferleistungen, die allein dadurch abgefordert werden, dass Deutschland nicht aufwertet, während andere Euroländer abwerten müssten. Griechenland voran und weiter Portugal, Irland, Italien und Spanien. Belgien und Frankreich werden bald mitgenannt werden. Nach Aufwertung hätte Deutschland eine stärkere Kaufkraft, vor allem am Weltmarkt, aber auch am Binnenmarkt. Dem Export steht ein Import gegenüber. Die deutschen Produkte, die in hohem Masse aus ausländischen Zulieferungen hergestellt werden, würden nicht merkbar verteuert. Manche halten den schwachen Durchschnittseuro für einen Vorteil für die deutsche Exportwirtschaft. Das mag einzelnen exportorientierten Unternehmen zugute kommen, ist aber gesamtwirtschaftlich eher ein Nachteil, insbesondere schwächt das die Kaufkraft im Innern, die der Menschen im Lande. Es schadet zudem den Nachbarstaaten, deren Schäden durch das Abwertungsverbot die Deutschen jetzt bezahlen müssen. Als Deutschland die DM stetig aufgewertet hat, hatte es mit Abstand das höchste Pro-Kopf-Einkommen in Europa und nach den USA in der Welt. Jetzt liegen die Deutschen in der unteren Hälfte im OECD-Bereich, und die Bevölkerung verarmt zusehends. Die Währungsunion schadet in jede Richtung und wird ihren Zweck, den Unionstaat herbeizuzwingen, verfehlen.
2. Es ist ausgeschlossen, die Fehlentwicklung der Wirtschaft durch irgendwelche steuer- oder sozialpolitischen Massnahmen in Ordnung zu bringen. Es werden ganz andere Massnahmen erfolgen, um mit den Staats- und Bankenschulden fertig zu werden. Inflation wird nicht reichen. Eher erfolgt nach einer ruinösen Deflationsphase der Währungsschnitt. Griechenland ist ein Beispiel. Die Währungs- und Finanzkrise Argentiniens konnte 2001/2 nur durch ein Moratorium, die Lösung des Pesos von der Dollar-Parität mit einer Abwertung von 70% und schliesslich dadurch bewältigt werden, dass Argentinien seine Schulden bis zu 70% nicht bezahlt hat. Ähnliche Schritte werden gemacht werden müssen, letztlich auch in Deutschland. Diese Verschuldungspolitik ist verfassungswidrig. Sie ist grosse Enteignung der Bürger, freilich nur derer, die ein Vermögen haben. Dazu gehören auch Pensions- und Rentenansprüche, deren Anpassung an die Geldwertentwicklung vom Gesetzgeber abhängt.
Warum soll nicht auch einmal eine der Banken insolvent werden, denen durch die Rettungsmassnahmen für den Euro die Risiken, die sie sehr gewinnorientiert eingegangen sind, abgenommen werden? Zu unserem Wirtschaftssystem gehört die Insolvenz. Dadurch werden die Wagnisse gesteuert, insbesondere die Kreditierung der Unternehmen, aber auch der Staaten, wie sich zeigt, begrenzt. Es gibt keine Systemrelevanz von Banken, auch nicht von Banken in der öffentlichen Hand. Wenn aberdie Politiker zulassen, dass die Banker reich, unermesslich reich werden, wer will es ihnen verdenken, dass sie die Möglichkeiten nutzen. Die Verantwortung für die Finanzkrise haben die Politiker. Es wird von den Unternehmern soziales Ethos gefordert, aber es gilt, ihnen Grenzen zu ziehen. Sie haben in ihren Strukturen, die auf grösstmöglichen Gewinn der weltweit gestreuten, systemisch nicht solidarischen Shareholder angelegt sind, keine Chance zu einem sozialen Ethos.
Globalisierung ist mit dem Sozialprinzip wie mit dem demokratischen Prinzip unvereinbar. Das grundlegende Prinzip der Ethik ist die Rechtlichkeit. Für das Recht ist die Politik verantwortlich. Wer die globale Kapitalverkehrsfreiheit ins Haus holt, der darf sich nicht wundern, wenn sozialwidrige Verhältnisse entstehen. Wer die Schriften dazu kennt, auch von mir, die schon vor mehr als 10 Jahren geschrieben sind, der kann das wissen, aber die Politiker, weitgehend korrumpiert, wollen das nicht wissen: Einer der grössten Missgriffe der Wirtschaftspolitik ist die Kapitalverkehrsfreiheit, nicht nur die in der Europäischen Union, sondern die globale der ganzen Welt. Nach dem Unionsrecht ist es uns verboten, den Kapitalverkehr gegenüber allen Ländern der Welt zu beschränken, mit gewissen Ausnahmen vor allem zugunsten der Währungsunion. Das ist die Grundlage des spekulativen Kapitalismus, die Grundlage dieser kreditären Geldschöpfung, die das Zehnfache des für die Wirtschaft erforderlichen Geldumlaufs betrifft, immer mit Zinserwartungen. Ich kann das nicht vertiefen und verweise auf mein Buch «Verfassungsrecht der Europäischen Union, Teil 2: Wirtschaftsverfassung mit Welthandelsordnung», Berlin 2010. Wer eine Politik globalen Kapitalismus’ macht, hat eine Politik der Selbständigkeit der Bürger und damit eine soziale, demokratische, republikanische Politik, eine Politik der Freiheit und des Rechts, aufgegeben.
Republikwidriges Mehrheitsprinzip
Ein grosses Missverständnis der Demokratie ist das Mehrheitsprinzip. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses im Lissabon-Urteil erneut hervorgehoben. Die Mehrheit befiehlt, die Minderheit hat zu gehorchen. Die Legitimation der Mehrheit führt zur Ochlokratie. Das ist keine Demokratie. Die Verhältnisse sind nicht so, dass alle mit den Entscheidungen der Mehrheit, wenn es denn überhaupt die der Mehrheit sind, zufrieden sind, kantianisch gesprochen, diese, Moralität unterstellt, zu ihrem Gesetz machen würden. Die Parteien, deren Fraktionen im Bundestag die Mehrheit der Stimmen haben, werden vom Bundesverfassungsgericht mit der Mehrheit des Volkes identifiziert. Es dürfte mehr als selten sein, dass die Mehrheit des Volkes hinter der Politik der Parteien steht, geschweige denn hinter der Politik der Mehrheiten im Bundestag. Ein zunehmend grosser Teil der Bürger wählen nicht, aus guten Gründen. Sie sind nicht bereit, unter den Übeln eines auszuwählen. Auch die grossen Parteien werden allenfalls von 20% der Wähler unterstützt, die gegenwärtige Regierungskoalition von etwa 30% der Wähler. Nur etwa 0,3% der Bevölkerung sind in den Parteien aktiv. Die Parteien haben mehr Mitglieder, etwa 3% der Bevölkerung, aber aktiv ist von denen nur jeder Zehnte. Dass die nun das Volk repräsentieren sollen und mit dem Volk identifiziert werden, ist absurd. Aber dennoch ist auch das Mehrheitsprinzip als solches, das besagt, dass die Mehrheit berechtigt wäre, die Politik zu bestimmen, falsch und gehört zu den Verzerrungen der Republik. Es geht in der Politik darum, das zu beschliessen, was richtig ist, für alle richtig ist, für das gemeine Wohl richtig. Das ist nicht leicht zu erkennen. Dafür muss zunächst die Wahrheit zugrunde gelegt werden. Deswegen bezieht sich die Meinungs-äusserungsfreiheit nur darauf, dass der Bürger zur Wahrheit und Richtigkeit beitragen darf. Dass sich das Bundesverfassungsgericht im Lissabon-Urteil auf das Mehrheitsprinzip kapriziert, ist befremdend. Es gibt eine Mehrheitsregel. Die aber ist etwas völlig anderes als ein Mehrheitsprinzip. Die Mehrheit hat durch nichts recht. Die Mehrheit ist in Deutschland schon öfter berufen worden. Glücklich sind wir damit nicht geworden. In den Organen des Staates richtet sich die Entscheidung nach den Stimmen der Mehrheit. Im Gericht entscheidet die Mehrheit der Richter, wenn es ein Kollegialgericht ist. Wie soll es anders sein? Die Strafbarkeit hängt von der Zweidrittelmehrheit ab. Im Parlament entscheiden unterschiedliche Mehrheiten.
Im übrigen hat die Mehrheit in Wirklichkeit noch nie geherrscht. Immer herrschen Minderheiten, kleine Minderheiten. Wenn man im Parlament Einstimmigkeit verlangen würde, würden keine Entscheidungen zustande kommen. Carl Schmitt hat die Führerschaft demokratistisch mit dem Mehrheitsprinzip legitimiert. Schmitt war nicht der Lehrer der Republik, ganz im Gegenteil. Carl Schmitt hat klar ausgesprochen, dass die Freiheit kein politisches Prinzip sei. Die Demokratie sei demgegenüber ein politisches Prinzip. Die Freiheit habe nur rechtsstaatliche Relevanz, eben in den Abwehrrechten des Bürgers, sprich des Untertanen, gegen den Staat. Carl Schmitt ist sehr erfolgreich. Wesentliche Irrtümer der deutschen Staatsrechtslehre stammen von ihm, zumal in grossen Fragen. Bevor man selbst nachdenkt, schreibt man bei Carl Schmitt ab. Mit seiner herrschaftlichen Repräsentationslehre hat Schmitt erfolgreich die Demokratie von der Freiheit getrennt. Die Einheit will ich wieder herstellen. Das Bundesverfassungsgericht folgt mehr denn je Carl Schmitt, freilich ohne ihn zu zitieren. Wir reden zu Recht von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die Freiheit ist das Leitprinzip, und die politische Form der allgemeinen Freiheit ist die Republik. Die aber bedarf wegen der Staatsgewalt, die das Volk hat, demokratischer Willensbildung.
Freiheit und Rechtsstaat
Die Republik muss demokratisch sein, und das wichtigste Prinzip der Republik ist der Rechtsstaat. Es würde vollkommen genügen, wenn Deutschland und die anderen Länder dieser Welt wirkliche Rechtsstaaten wären. Als Rechtsstaat war Deutschland in bestimmten Jahren, sagen wir den 50er, 60er und noch 70er Jahren, besser als alle anderen Staaten aufgestellt. Deutschland hatte nach dem Zweiten Weltkrieg eine starke Entwicklung zum Rechtsstaat und eine feine Diskussion über Einzelfragen des Rechtsstaates, etwa als 1960 die Verwaltungsgerichtsordnung eingeführt wurde. Das europäisierte Deutschland hat den Rechtsstaat längst verlassen. Es gibt noch beachtliche Reste des Rechtsstaates, Deutschland ist noch im gewissen Masse rechtsstaatlich, aber nicht im eigentlichen. Das Bewusstsein der politischen Klasse in Deutschland für den Rechtsstaat ist verlorengegangen.
Das zeigt der «Krieg» gegen das Bankgeheimnis in der Schweiz, ein Rechtsprinzip eines anderen Landes. Der deutsche Finanzminister versucht, dieses Bankgeheimnis der Schweiz, das gute Gründe hat, jedenfalls in der Schweiz rechtens ist, zu beseitigen, mit Mitteln, die ein Grundprinzip des Rechtsstaates missachten, die Verfahrensgerechtigkeit. Auch und gerade die Verfahren müssen dem Rechtsstaatsprinzip genügen. Verfahrensrechtlichkeit ist die Magna Charta des Rechtsstaates, gerade im Strafverfahren. Wer das Formelle des Rechtsstaates vernachlässigt, wie gegenwärtig in den Fragen des Schweizer Bankgeheimnisses, hat den Rechtsstaat verkannt. Wenn er meint, wir müssen unbedingt das materielle Recht durchsetzen und die Steuersünder bestrafen, dann darf er noch lange nicht die rechtsstaatlichen Verfahrensprinzipien missachten. Verfahren sind Freiheitsschutz. Auch das Recht anderer Länder ist zu respektieren, insbesondere im Interesse des guten Miteinanders der Völker und Staaten. Die «Prinzipien des Rechtstaates» (ISBN 3-4281-2206-2) habe ich in einer Schrift, Berlin 2006, dargelegt.
Wenn im übrigen jemand in der Schweiz Renditen zieht, weil er sein Geld gemäss der Kapitalverkehrsfreiheit legal in die Schweiz verbracht hat, dann ist das rechtens. Eine zusätzliche Besteuerung deutscher Staatsbürger in Deutschland entgegen den Doppelbesteuerungsabkommen ist ein klarer Verstoss gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Die Kapitalverkehrsfreiheit, als eine der Grundfreiheiten, gilt auf Grund der bilateralen Verträge auch für die Schweiz. Ich rede nicht über die Gelder, die nicht versteuert in die Schweiz transferiert wurden, also über Schwarzgelder, sondern über ererbte Vermögen, die in der Schweiz liegen und Renditen erbringen. Die sind nach Schweizer Recht zu versteuern. Alles andere widerspricht der Logik der Kapitalverkehrsfreiheit, einer Logik, die der Europäische Gerichtshof ständig praktiziert. Da lag der letzte deutsche Finanzminister schief, aus der Gier heraus, die auch beim Staat beheimatet zu sein scheint.
Aber auch in vielen anderen Bereichen hat das europäisierte Deutschland rechtsstaatliche Prinzipien verlassen, vor allem bei den hilflosen Versuchen, den Euro durch die Finanzierung des griechischen Haushalts und noch mehr durch den allen Mitgliedstaaten zugänglichen Rettungsschirm zu verteidigen. Die Massnahmen sind grobe Vertrags- und Verfassungsverletzungen, und sie missachten das Versprechen an die Deutschen, die Stabilität der Währung ohne Finanztransfers an andere Euro-Länder zu gewährleisten. Gegen die von niemandem bestreitbare Vertragswidrigkeit der Euro-Einführung hat das Bundesverfassungsgericht den Rechtsschutz verweigert. Sowohl die Einführung des Euro als auch dessen Verteidigung sind nichts anderes als Diktatur. Die Einführung war ein Rechtsbruch, in dem Falle Vertragsbruch, und die Verteidigungsmassnahmen sind es auch. Sie sind zudem ökonomisch falsch, versprechen keinen Erfolg und schaden unermesslich. Die Rechtsschutzlosigkeit ist ein Kriterium der Diktatur – was eigentlich sonst?
Bürgerlicher Rechtsstaat durch Freiheit und Eigentum
Das gesamte gemeinsame Leben hängt von der Freiheit ab, insbesondere der Rechtsstaat. Es gibt keinen Rechtsstaat ohne Demokratie, wohlgemerkt in dem dargelegten Sinne, und keinen Rechtsstaat ohne Selbständigkeit der Menschen, also ohne Sozialstaat. Der Rechtsstaat kann nicht auf formelle Prinzipien reduziert werden, wenn auch die formellen Prinzipien unverzichtbar sind. Der liberale Rechtsstaat hat sich im wesentlichen auf die formellen Prinzipien beschränkt, diese haben die Freiheiten vielleicht wirksamer geschützt als der materielle Rechtsstaat durch die Grundrechte. Das liegt an den in der Republik veränderten politischen Verhältnissen. Der Gesetzesvorbehalt für alle Massnahmen des Staates, welche in Freiheit und Eigentum eingriffen, bewirkte, dass der Landtag derartigen Gesetzen zustimmen musste. Im Landtag waren aber die Bürger vertreten, die ihre Interessen gegen den monarchischen Staat vertreten haben. Der formelle Gesetzesvorbehalt hatte dadurch grosse materielle Wirkung. Erinnert sei an den preussischen Budgetkonflikt 1862, der lange währte und nie verbindlich entschieden wurde. In der Republik sind die Bürger selbst die Träger der Staatsgewalt.
Es gibt in der Republik keinen Gegensatz von Staat und Gesellschaft. Aber die in das Parlament gewählten Vertreter des Volkes sind, wenn sie Interessen und Parteien repräsentieren, die grösste Gefahr für die Freiheit und die Freiheiten, obwohl sie die Freiheit verwirklichen sollen. Die Entrechtung der Bürger durch die Internationalisierung der Lebensverhältnisse, zumal durch deren Europäisierung, die in der Integrationsverantwortung der Parlamente liegt, ist weit fortgeschritten. Zudem führt das Wahlsystem im Parteienstaat zu einer steten Minderung der bürgerlichen Rechte, vor allem des Eigentumsschutzes, weil die Parteien mittels ihrer Gesetzgebungsmacht das, was den einen gehört, den anderen geben, um von letzteren gewählt zu werden. Der parteienstaatliche Demokratismus führt geradezu zwangsläufig zu einer rechtlosen Verteilung des Volksvermögens; denn die parteilichen Parteien sind darauf angelegt, Interessen zu bedienen, nicht aber das Recht zu verwirklichen. Das Wahlrecht wirkt dem nicht entgegen. Zu Recht ist zum Schutz der Grundrechte die Verfassungsgerichtsbarkeit eingerichtet. Aber die Verfassungsrichter, auch in die parteiliche Klasse integriert, leisten den materiellen Schutz von Freiheit und Eigentum eherweniger als der formelle Gesetzesvorbehalt des Liberalismus unter dem monarchischen Prinzip, der bekanntlich zum Hochliberalismus geführt hat. Für den menschheitlich richtigen Republikanismus fehlt es noch an der erforderlichen Sittlichkeit und Moralität der Bürger wie der Vertreter derselben in den Parlamenten.
Entstaatlichung des Volkes und Legitimation der Unionspolitik
1. Unabdingbare Voraussetzung des Rechtsstaates ist der Staat. Der Rechtsstaat muss ein Staat sein. Die Entstaatlichung des Volkes, nicht nur durch die europäische Integration, sondern auch durch die Globalisierung, ist mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar. Dem Volk wird die Hoheit über den eigenen Staat genommen. Die existentiellen Politiken, die Währungspolitik, die Wirtschaftspolitik, die Haushaltspolitik, die Sozialpolitik, die Sicherheitspolitik u.a.m., müssen in der Hand des Volkes bleiben und dürfen nicht Gremien übertragen werden, die nicht vom Volk legitimiert sind. Die europäischen Organe haben keine demokratische Legitimation, sage ich seit langem. Das Bundesverfassungsgericht musste zugestehen, dass die Organe der Europäischen Union nicht eigenständig demokratisch legitimiert sind, wie sie es sein müssten, wenn es Staatsorgane wären, wie sie es aber auch sein müssen, weil sie Rechtsetzungsorgane der Völker sind. Wenn das demokratische Niveau in Deutschland so abgesenkt wäre wie das der Union, wäre das fraglos demokratiewidrig. Das Gericht will aber nicht zugeben, dass die Union längst ein Staat ist, der mächtigste Staat in unserem Leben, weitaus wirkungsmächtiger als Bund, Länder und Gemeinden, und deswegen der Legitimation durch ein Staatsvolk bedarf. Das aber müsste durch ein unionsweites Verfassungsgesetz geschaffen werden, welches der vorgängigen Zustimmung aller Unionsvölker bedarf. Das sieht das Lissabon-
Urteil nicht anders.
2. Das Gericht konstruiert die demokratische Legitimation der Unionspolitik dogmatisch mittels des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung, das in Art. 5 des EUV in der Lissabonner Fassung eigens genannt ist, aber nur im deutschsprachigen Text. In den anderen Texten ist ehrlicher von abgeleiteten Befugnissen der Union die Rede, die mangels Volkes keine originären Befugnisse hat und haben kann. Nach dem Prinzip der begrenzten Einzel-ermächtigung muss die Politik der Union voraussehbar sein, so dass sie von den nationalen Parlamenten verantwortet werden kann; denn nur die nationalen Parlamente können, weil von den Völkern gleichheitlich gewählt, demokratisch legitimieren. In Wirklichkeit sind die Ermächtigungen weit und offen bis hin zu Generalklauseln, welche der Bestimmtheit weitestgehend entbehren. Allemal seit dem Vertrag von Lissabon hat die Union jede Politikmöglichkeit – in der Wirtschaft, zumal in der Handelspolitik, im Sozialen, im Bereich der inneren und äusseren Sicherheit, abgesehen von der Währungspolitik.
Mit der Währungspolitik werden derzeit durch Griechenlandhilfe und Währungsrettungsschirm die Finanzen vor allem Deutschlands ruiniert, freilich unter krassem Bruch der Verträge. Die No-bail-out-Klausel des Art. 125 AEUV verbietet diese Massnahmen eindeutig. Die europäische Währungsunion sollte keine Haftungsgemeinschaft sein, sondern eine Stabilitätsgemeinschaft. Jetzt ist sie keine Stabilitätsgemeinschaft, sondern eine Haftungsgemeinschaft. Die Währungsunion wird zur Finanzunion, Transferunion, Sozialunion. Das ist endgültig der Bundesstaat. Den sollte die Währungsunion, ökonomisch von vornherein eine Fehlkonstruktion, auch herbeihebeln, aber ohne Umsturz geht das nicht. Der wird jetzt unternommen, aber das Bundesverfassungsgericht wird das nicht zulassen. Dafür verlangt es im Lissabon-Urteil eine neue Verfassung Deutschlands nach Art. 146 GG, die ohne Volksabstimmung nicht geschaffen werden kann.
Verlust an demokratischem Rechtsschutz
Rechtsschutz ist Wesenselement des Rechtsstaates. Der Bürger muss wirksam in seinen Rechten, zumal den Grundrechten, geschützt werden. Seine Rechte müssen dem demokratischen Prinzip gemäss verbindlich erkannt und verwirklicht werden. Das ist Sache des Volkes, die wichtigste; denn alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Die Gerichte, die das letzte Wort in Sachen des Rechtes haben, müssen darum Organe der Vertretung des Volkes sein. Aber der Grundrechtsschutz ist weitestgehend dem Europäischen Gerichtshof überantwortet worden. Dort hat er nun wirklich keine Stätte. Der Gerichtshof hat erst einen einzigen Rechtsetzungsakt der Union als grundrechtswidrig erkannt, ausgerechnet einen Rechtsetzungsakt, der der Finanzierung des Terrorismus Schwierigkeiten bereiten sollte. Es war der Kadi-Fall im Jahre 2008. Mehr als 50 Jahre lang hat der Gerichtshof keine Grundrechtsverletzungen der Union zu erkennen vermocht. Eine Grundrechtsbeschwerde, wie die deutsche Verfassungsbeschwerde, ist nicht vorgesehen. Insbesondere ist der Europäische Gerichtshof alles andere als demokratisch besetzt. Der griechische Richter etwa, Präsident Vassilios Skouris, hat keinerlei demokratische Legitimation der Deutschen, genausowenig wie die 25 anderen Richter aus fremden Ländern. Nur einer, Thomas von Danwitz, ist Deutscher, aber das reicht nicht, zumal er nicht in allen deutschen Angelegenheiten entscheidet. In den Kammern sitzen mal 3, mal 5 Richter, ein Deutscher muss nicht dabei sein. Die Richter kennen die deutschen Verhältnisse meist nicht, den meisten ist sogar die deutsche Sprache fremd. Es ist nicht leicht, das deutsche Rechtssystem zu verstehen. Das kann man als Deutscher einigermassen, wenn man das Recht studiert und sich viele Jahre damit beschäftigt hat, aber dass irgend jemand aus Bulgarien oder Rumänien oder meinetwegen aus Portugal oder Litauen versteht, was die deutsche Rechtslehre meist aus guten Gründen induziert, ist völlig abwegig. Es gibt keinerlei Legitimationszusammenhang zwischen den Völkern und der Rechtsprechung der Union. Das fundamentale Prinzip der demokratischen Republik: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, ist durch den Integrationismus für wichtigste Staatsaufgaben ruiniert.
Wenn Bürger ihr Recht gegen den Staat vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigen wollen, haben sie wenig Chancen. Die grosse Masse der Verfassungsbeschwerden wird gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Wenn es nicht so wichtig ist, kann auch der Bürger einmal einen Prozess gewinnen. Aber es gibt immer wieder wegweisende Entscheidungen, insbesondere wenn das Gericht ohnehin der Politik Grenzen ziehen wollte oder der Öffentlichkeit nicht sichtbare Kräfte, gegebenenfalls ein Kanzler selbst, die Politik korrigieren wollen. Auch der europäischen Integrationspolitik hat das Gericht Grenzen gesetzt, die der weiteren Entwicklung der Union zum Bundesstaat einen Riegel vorschieben. Das Gericht muss zum einen seine Existenz rechtfertigen, sieht sich aber auch seiner eigenen Judikatur verpflichtet, welche die Interpretation des Grundgesetzes in gewisser Weise einengen. Notfalls, wenn das Gericht der Politik nicht in den Arm fallen will, wird dem Bürger schlicht der Rechtsschutz entgegen der grundrechtlichen Dogmatik verweigert, wie den Verfassungsbeschwerdeführern gegen die Einführung des Euro. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht sich dem Rechtsschutz gegen die Griechenlandhilfe und gegen den Rettungsschirm, die offenkundig vertrags- und verfassungswidrig sind, erneut zu entziehen wagt. Ich denke nicht. Die Rechtlosigkeit dieser Politik ist allzu offensichtlich.
Parteienherrschaft ohne Gewaltenteilung
Die Gewaltentrennung ist eine Essentiale des Rechtsstaates und Konstruktionsprinzip der Demokratie. Die horizontale Gewaltenteilung zwischen der Exekutive, vor allem der Regierung, der Legislative und der Judikative ist im Parteienstaat in Not, erst recht in der internationalistischen Parteienherrschaft. Nicht einmal die Gewaltenteilung zwischen den beiden ersten Gewalten und der Judikative ist auf Unionsebene noch in Ordnung. Die Richter werden für sechs Jahre gewählt, mit einem interessanten Gehalt, etwa 20 000 Euro im Monat. Das ist etwa das dreifache dessen, was ein Bundesrichter verdient. Das ist schon attraktiv für jemanden, der aus Bulgarien kommt, aber auch für einen deutschen Juristen. Das möchte er auch noch weitere sechs Jahre verdienen. Allein schon die Wahlzeit von 6 Jahren schafft Abhängigkeit. Wer setzt die Richter ein? Die Regierungen der Mitgliedsstaaten schlagen den Richter ihres Landes vor. Die anderen stimmen zu. Erforderlich ist das Einvernehmen der Regierungen. Ausgerechnet die Richter, welche die Politik der Regierungen auf die Rechtlichkeit hin kontrollieren sollen, werden von den Regierungen ernannt, die die politische Führung haben. Das schlägt dem Prinzip der Gewaltenteilung ins Gesicht. Das schafft politische Abhängigkeit, vermittelt durch Geld, Macht und Ansehen. Die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts ist im übrigen auch allzu parteienbestimmt. Das republikanische Postulat kann nur sein, dass die Richter keiner Partei angehören. Es müssen die Besten des Faches sein. Wer einmal ein kritisches Wort zu Parteien gesagt hat, hat nie eine Chance, in das Verfassungsgericht gewählt zu werden. Die Verfassungsrichter sind alle abhängig von den Parteien. Jedes politische Lager stellt ein Mitglied in jedem Senat, das nicht Parteimitglied ist. Diese Richter haben die nötige Parteinähe. Es kann vorkommen, dass sie nach der Richterkarriere Ministerkandidaten einer Partei werden.
Was ist zu tun?
Was ist gegen der Verfall Deutschlands und anderer Staaten zu tun? Es gibt in einem Parteienstaat in der krassen Form, wie er sich in Deutschland entwickelt hat, eine gewisse Gesetzlichkeit des Niedergangs. Wir hätten diese Entwicklung nicht, wenn die Besten dem Volk dienen würden. Aber die Parteien lassen das nicht zu.
Es bleibt nur der Widerstand. Das Recht steht in Art. 20 Abs. 4 GG: «Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Bürger das Recht zum Widerstand.» Mit dem Recht ist die sittliche Pflicht jedes Bürgers verbunden. Das Widerstandsrecht ist ein ewiges Recht. Auch wenn es nicht im Grundgesetz stünde, würde es gelten. Die Gewerkschaften haben den Text im Zuge der Notstandsnovelle durchgesetzt. Schon der König in alten Zeiten war des Todes, wenn er nicht eines tat: das Recht verwirklichen.
«Diese Ordnung» ist genau die, die ich erörtert habe, wie sie im Artikel 20 Absatz 1 bis 3 des Grundgesetzes verfasst ist. Man kann von dem einzelnen Bürger nicht mehr verlangen als den Widerspruch. Die Form des Widerstands ist eine andere Frage. Auch eine Klage ist gewissermassen ein Widerstandsakt. Das wichtigste Mittel des Widerspruchs ist die freie Rede. Es ist in Deutschland schwer geworden, aber man muss das Recht der freien Rede, insbesondere als Professor, wahrnehmen. Wenn man das nicht tut, hat man seinen Beruf verfehlt. «Tue das, was du zu tun schuldig bist, in deinem Berufe», fordert uns Martin Luther auf.
* Karl Albrecht Schachtschneider ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg in Nürnberg. Er entwickelt, lehrt und vertritt eine von Immanuel Kants Freiheitslehre sowie den Ideen der europäischen Aufklärung ausgehende und auf Grundlage der Menschenwürde entfaltete Freiheits-, Rechts- und Staatslehre.
Er reichte eine Reihe von Verfassungsbeschwerden beim deutschen Bundesverfassungsgericht ein, die sich jeweils gegen bestimmte Schritte der europäischen Integration richteten, die jeweils zu wegweisenden Fortschritten in der Rechtsklärung führten. Dazu gehören – gemeinsam mit Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Joachim Starbatty – die Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Euros (1998), eine Individualbeschwerde gegen den 1995 erfolgten Beitritt Österreichs zur Europäischen Union vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof (im Auftrag einer österreichischen Interessengruppe, 2008).
Am 7. Mai reichte Schachtschneider gemeinsam mit Joachim Starbatty, Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Dieter Spethmann Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz über die deutschen Hilfszahlungen bei der Bekämpfung der griechischen Finanzkrise 2009/2010 ein. Das endgültige Urteil hierfür steht noch aus.
Karl Albrecht Schachtschneider war Mitglied der SPD, der CDU sowie Gründungsmitglied der 1994 gegründeten Kleinpartei Bund freier Bürger.
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