Korruption mit Mobbingmethoden
Organisierte Kriminalität und Korruption mit Mobbingmethoden in Gewerkschaft, Politik, Justiz, Verwaltung, Medien, Kirchen – ein gigantisches Geld-Geschäft mit totalitären Terrormethoden gegen BürgerInnen unseres Landes - schwerwiegende Amtskriminalität wird von Strafverfolgungsbehörden durch politische Weisungen ignoriert
Deutschlands Vordenker Prof. Dr. Arnulf Baring (70) fordert eine grundlegende Erneuerung des politischen Systems und erklärt zu den Missständen, welche die Politiker herbeigeführt haben:
"Goethe meinte ganz zu Recht, das größte Bedürfnis, die tiefste Sehnsucht der Mitmenschen sei eine mutige Regierung. Die Geduld der Deutschen ist, wenn nicht alles täuscht, am Ende. So wie bisher geht es auf keinen Fall weiter. Die Situation ist reif für einen Aufstand gegen das erstarrte Parteiensystem. Ein massenhafter Steuerboykott, passiver und aktiver Widerstand, empörte Revolten liegen in der Luft.
Bürger auf die Barrikaden! Wir dürfen nicht zulassen, dass alles weiter bergab geht, hilflose Politiker das Land verrotten lassen. Alle Deutschen sollten unsere Leipziger Landsleute als Vorbilder entdecken, sich ihrer Parole des Herbstes vor dreizehn Jahren zu eigen machen: Wir sind das Volk!"
Das Volk hat in der Bundesrepublik Deutschland nur noch theoretisch nach der Verfassungsvorgabe des Grundgesetzes den Rang eines "Souveräns", praktisch werden die BürgerInnen des Landes im gesamten Personalbereich durch Organisierte Kriminalität und Korruption mit Mobbingmethoden in schwerster Weise vorsätzlich geschädigt.
Klaus C. Rohr, früherer Legal Attaché in der amerikanischen Botschaft in Bonn erklärt die Organisierte Kriminalität ("O.K." im Sprachgebrauch der Landeskriminalämter, des Bundeskriminalamtes BKA und des Bundesnachrichtendienstes BND mit eigenen O.K.-Fachabteilungen):
"Das amerikanische Bundesjustizministerium und das FBI definieren die Organisierte Kriminalität als eine fortgesetzte und sich selbst erhaltende kriminelle Verschwörung, die ihre Machtposition durch Einschüchterung und Korruption erhält und von Habgier motiviert ist. Diese Definition enthält einige sehr wichtige Begriffe. Die O.K.-Organisation ist eine Vereinigung, deren erstes Ziel die Machterhaltung ist. Diese Macht kann nur erhalten werden, wenn die Organisation im Geheimen wirkt und alle Konkurrenten sowie die Strafverfolgungsorgane ausgeschaltet sind. Gegen Konkurrenten werden Gewalt und Einschüchterung angewandt, Organe des Staates korrumpiert. Korruption in der Wirtschaft, Politik und in den Verwaltungsbehörden ist unbedingt notwendig, um den Erhalt und den Erfolg einer O.K.-Organisation zu gewährleisten.
Die großen und gefährlichsten O.K.-Organisationen sind so aufgebaut, daß Führungs- und Managementebene fast total isoliert bleiben. Jede O.K.-Organisation besitzt eine hierarchische Struktur. An der Spitze stehen der Boß und sein Führungspersonal. Darunter befindet sich eine breite Managementebene und darunter wiederum die zahlenmäßig weitaus stärkste Ebene, die Arbeitsebene. Der finanzielle Profit der Arbeitsebene fließt über die Managementebene an die Führungsspitze. Umgekehrt werden Befehle von der Spitze an die Arbeitsebene erteilt. Jede Ebene ist von der anderen abgeschottet, die ganze Organisation wiederum ist gegen Ermittlungsbehörden und Konkurrenten abgeschottet.
Zusammen bilden diese Organisationen eine große Gefahr für ganz Amerika, denn ihr Ziel, sich illegal zu bereichern und das Machtmonopol zu erhalten, verfolgen sie, indem Organe des Rechtsstaats ausgeschaltet oder neutralisiert werden. Die Organisierte Kriminalität strebt an, einen Schattenstaat oder Staat im Staate zu bilden. Wie ich schon erwähnt habe, benutzt die Organisierte Kriminalität Gewalt und Korruption, um ihre Herrschaft durchzusetzen und die Rechte der einzelnen Bürger zu zerstören.
Weiter ist die Möglichkeit der Arbeitnehmer zur Vertretung durch Gewerkschaften verloren, wenn die Organisierte Kriminalität die Kontrolle einer Gewerkschaft durch Gewalt und Korruption übernimmt.
Neben dem Verlust von Bürgerrechten bezahlt die Bevölkerung einen weiteren hohen Preis: Alles ist für sie verloren. Heim, Familie und Arbeitsplatz existieren nicht mehr."
Die von der Justiz "beklagte" Unklarheit des Begriffes "Mobbing" ist damit zu erklären, daß die Justiz selbst ein wesentlicher Faktor der Organisierten Kriminalität und Korruption ist, die mit Mobbingmethoden gegen BürgerInnen unseres Landes vorgeht und weithin einen Staat im Staate darstellt, weil sie die Gesetze in unendlich vielen Fällen mißachtet und politisch beeinflußt wird.
Der in seiner Verwendung in der Literatur und Rechtsprechung irreführende Mobbing-Begriff führte zur angeblich wissenschaftlichen Legalisierung für die Organisierte Kriminalität und Korruption in Politik, Behörden, Justiz, Medien, Gewerkschaften.
Die bisherige Verwendung des Begriffs "Mobbing" stammt aus dem arbeitspsychologischen Forschungbereich. Der weithin bekannte Arbeitsfeldforscher Leymann hatte in seinen Studien entdeckt, daß im Arbeitsleben immer wieder einzelne MitarbeiterInnnen von einem Rudel Kollegen oder Kolleginnen systematisch durch Psychoterror und schwere Straftaten bis zum Zusammenbruch gehetzt werden und bezeichnete diese Erscheinungsform im Arbeitsleben als "Mobbing". Der Psychologe Leymann erkannte durch seine auf psychologische Aspekte eingeengte Sichtweise jedoch nicht die materiellen Motive von "Mobbing", sondern versuchte, angebliche psychologische "Merkmale von Opfern der Hetzjagd zu erkennen.
Damit setzte er eine ungeheuerliche Diffamierungs- und Stigmatisierungskampagne der Gewaltopfer von Mobbing durch Behörden, Justiz, Medien, Gewerkschaften u.a.m. in Gang, so daß durch die vorsätzliche Vertauschung von Ursache und Wirkung unzählige psychiatrische Gutachten über die Opfer in Auftrag gegeben wurden, um damit die schweren Amtsstraftaten sowie die Heimtücke der Handlungen und ihre besondere schwere Verwerflichkeit zu vertuschen und zu legalisieren. Diese irrationale Praxis hält bis heute an. Die Organisierte Kriminalität hat es also verstanden, ihr verfassungsfeindliches Verhalten als "normal" erscheinen zu lassen. Durch diesen Trick sind alle BürgerInnen in unserem Staate rechtlos gestellt. Gegenwärtig werden mit steigender Tendenz in den Behörden gerade durch den eklatanten Mißbrauch der Psychiatrie unvorstellbare Schäden von Gesundheit und Vermögen und der Zerstörung von Ehe und Familie angerichtet, ohne daß die Straftäter in den Behörden in irgendeiner Weise ihr Strafverhalten zu verantworten hätten - im Gegenteil: Mobbing und Korruption führen zu auffälligen schnellen Beförderungen im öffentlichen Dienst, insbesondere in Schlüsselfunktionen bzw. Multiplikatorfunktionen mit eigener Personalhohheit. Dadurch dreht sich die Korruptionsspirale mit gigantischer Geschwindigkeit.
Definition der Organisierten Kriminalität nach dem Niedersächsische Innenministerium und weitere Rechtsgrundlagen:
"Die polizeiliche und justizielle Praxis geht bei dem Versuch, den Begriff der Organisierten Kriminalität inhaltlich auszufüllen, von einer Definition aus, die in den "Gemeinsamen Richtlinien der Justizminister/-senatoren und der Innenminister-/senatoren der Länder über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaften und Polizei bei der Verfolgung der Organisierten Kriminalität" [ 22] enthalten ist. Danach ist Organisierte Kriminalität durch folgende Elemente charakterisiert:
- Beteiligung von mehr als zwei Personen;
- planmäßige Begehung von Straftaten erheblicher Bedeutung;
- längeres arbeitsteiliges Zusammenwirken;
- Gewaltanwendung/Einschüchterung;
- gewerbliche/geschäftsähnliche Strukturen;
- Einflussnahme auf Politik ,Medien ,Verwaltung ,Justiz , Wirtschaft;
- Gewinn-/Machtstreben."
Diese Merkmale Organisierter Kriminalität treffen bei Mobbingfällen immer zu.
Mobbing ist als Methode der Organisierten Kriminalität und Korruption einzuordnen und stellt eine Serie von Straftaten gegen Einzelne dar – vornehmlich am Arbeitsplatz - beginnt mit Belästigungen und steigert sich im Zeitablauf durch gefährliche Körperverletzung, Kreditschädigung, Zerstörung des Eigentums und vorsätzlicher Tötung (Mord). Diese Methoden werden von Gewerkschaften, Politik, Justiz, Verwaltung, Kirchen und Medien massiv angewandt oder geduldet und gebilligt. Kaskadenartig entstehen durch Abwehrversuche des Gewaltopfers neue Schädigungsmuster durch andere Verfassungseinrichtungen, wie z.B. die Justiz, Ministerien, Medien, Landtage, so dass in vielen Fällen das Gewaltopfer finanziell, familiär, beruflich und gesundheitlich in seiner Existenz zerstört wird. Diese massenhafte Existenzgefährdung und Existenzvernichtung von BürgerInnen mit der vorsätzlichen Verletzung zahlreicher Menschen- und Grundrechte beruht auf dem Vorsatz der Straftäter in den Verfassungseinrichtungen, sich selbst oder anderen durch Mobbing geldwerte Vorteile zu verschaffen. Mobbing zählt zu den schwerwiegendsten Korruptionsstraftaten, die in ihren Auswirkungen die weithin bekannte Korruptionsart durch Schmiergeldzahlungen weit übertrifft, weil zur Erlangung geldwerter Vorteile Arbeitnehmer und ihre Angehörigen in vielfacher und schwerer Hinsicht erst geschädigt werden müssen. Ein durch Mobbingschädigungen verlassener Arbeitsplatz bringt dem begünstigten neuen Stelleninhaber einen geldwerten Vorteil von ca. 30.000 bis 100.000 Euro pro Jahr. Es sind eine Reihe von Mobberkarrieren im öffentlichen Dienst bekannt, die über Gewerkschaften aller Art, Politik, Justiz, Verwaltung und Medien ermöglicht wurden.
Das Niedersächsische Innenministerium führt zur Organisierten Kriminalität und Korruption aus:
"Der Inhalt der Richtlinie stellt insoweit fast eine "paralegale Form der Übereinstimmung" dar. Zur Zeit gibt es in Deutschland aber nur zwei "echte" Legaldefinitionen der Organisierten Kriminalität. Die eine ist seit 1994 im Verfassungsschutzgesetz des Freistaates Bayern zu finden. Die andere ist im Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei der Hansestadt Hamburg enthalten. Inhaltlich lehnen sich diese gesetzlichen Bestimmungen aber weitestgehend an die Richtliniendefinition an.
Das Europäische Parlament hat im Jahre 1997 eine Entschließung angenommen, aus der sich immerhin eine Definition der kriminellen Vereinigung ergibt, die im weiteren Verlauf der Meinungsbildung in der Europäischen Union zu einem einheitlichen Begriff führen soll. Danach handelt es sich um einen Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, die den gemeinsamen Zweck verfolgen, Straftaten zu begehen, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren bedroht sind und die insbesondere in den Bereichen des Drogen- und Menschenhandels, der Geldwäsche und anderer Formen der Wirtschaftskriminalität (Finanzbetrug über Internet oder über elektronische Finanzgeschäftsabwicklung, Geldanlage, Erlangung extraterritorialer Vorteile und Steuerbetrug wie organisierter Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuerbetrug) sowie des Terrorismus angesiedelt sind und dabei Einschüchterung, Bedrohung, Gewalt , Betrug oder Bestechung anwenden oder kommerzielle oder andere Strukturen nutzen (einschließlich der Inanspruchnahme der Unterstützung oder des Schutzes durch Personen, die bedeutsamen Institutionen angehören), um die Ausführung der strafbaren Handlungen zu verschleiern oder zu erleichtern.
Daneben gibt es zahlreiche Entschließungen zu Entwürfen, Entwürfe zu Entschließungen und Entschließungen zu Entschließungen sowie Aktionspläne der verschiedenen Gremien in den Bereichen Organisierte Kriminalität und Korruption . Das gilt auch für das Verhältnis dieser Entschließung zu anderen einschlägigen internationalen Resolutionen, zu denen die Ende des Jahres 2000 auch von Deutschland in Palermo unterzeichnete UN- Konvention zur Bekämpfung des transnationalen Verbrechens gehört.
Das deutsche Strafgesetzbuch sieht eine Strafbarkeit für denjenigen vor, der eine Vereinigung gründet, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen. Strafbar ist auch derjenige, der sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie wirbt oder sie unterstützt. Eine Strafbarkeit liegt u. a. nicht vor, wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, oder wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist (§ 129 II Nr. 1 und 2 StGB).
Bilden in Italien drei oder mehr Personen eine "Vereinigung zur Begehung von Verbrechen", so sind diejenigen, welche die Vereinigung anregen, gründen oder organisieren, "schon deswegen" mit Gefängnisstrafen von drei bis zu sieben Jahren zu bestrafen. Auch die bloße Beteiligung an der Vereinigung wird mit mehrjährigem Freiheitsentzug bestraft. Die Vereinigung ist mafiaartig, wenn ihre Mitglieder sich der einschüchternden Macht der Bindung an die Vereinigung und der daraus folgenden Bedingung der Unterwerfung und der Schweigepflicht bedienen, um Verbrechen zu begehen, damit sie mittelbar oder unmittelbar die Leitung oder sonstwie die Kontrolle über wirtschaftliche Tätigkeiten, Konzessionen, Ermächtigungen, öffentliche Vergaben und Dienste erlangen oder für sich oder andere ungerechtfertigte Erträge oder Vorteile erzielen, oder damit sie bei Wahlen die freie Ausübung des Stimmrechts verhindern oder behindern oder für sich oder andere Stimmen verschaffen.
Seit dem 01.08.2001 gilt für die Beschäftigten des Landes die Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung von Korruption in der Landesverwaltung.
Die Verwaltungsvorschrift enthält Regelungen, mit denen der Korruption wirkungsvoll vorgebeugt werden soll und korruptive Praktiken verstärkt aufgedeckt, verfolgt und geahndet werden sollen. Sie dient allen Beschäftigten als Richtschnur ihres Verhaltens und bietet zugleich Handlungsanleitung und Hilfestellung für notwendige Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung. So ist unter anderem ein regelmäßiger Arbeitsplatzwechsel für Beschäftigte in korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten vorgesehen. Darüber hinaus ist jede Behörde verpflichtet, die besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiete zu ermitteln und in einem Gefährdungsatlas darzustellen, um in diesen Bereichen gezielt vorbeugend tätig zu werden.
Ansprechpartner für Mobbing-Opfer und BürgerInnen:
Als direkte Gesprächspartner für Beschäftigte, Bürgerinnen und Bürger sind für alle Dienststellen Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung zu bestellen. Die Ansprechpartner der obersten Landesbehörden bilden gemeinsam den Interministeriellen Arbeitskreis Korruptionsbekämpfung (IMA-Kor).
Das Niedersächsische Justizministerium hat zur Verstärkung der Korruptionsverfolgung bei der Staatsanwaltschaft Hannover eine Zentralstelle zur Verfolgung von Korruptionsdelinquenz eingerichtet,. Die übrigen acht Staatsanwaltschaften verfügen jeweils über mindestens einen Ansprechpartner für Korruptionsverfahren.
Zur Intensivierung der Korruptionsverfolgung durch die niedersächsische Polizei ist beabsichtigt, die für die Bearbeitung von Betrugs-, Wirtschafts- und Korruptionskriminalität zuständigen Dienststellen personell zu verstärken. Darüber hinaus ist im Landeskriminalamt Niedersachsen eine Zentralstelle "Korruptionsverfolgung" mit der Zuständigkeit für die landesweite Koordination und für Ermittlungen in schwierigen Fällen von überregionaler Bedeutung eingerichtet worden. Parallel zu diesen Maßnahmen erfolgt eine Intensivierung der Aus- und Fortbildung der Polizeibeamtinnen und -beamten im Bereich der Korruptionsverfolgung.
Hinweise bei Korruptionsverdacht
Bürgerinnen und Bürger können bei Verdacht auf Korruption schnell und unbürokratisch Hinweise geben oder Fragen stellen an die
Ansprechstelle Korruptionsbekämpfung des IMA-Korruptionsbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Postfach 221 30002 Hannover Tel.: 0511 - 120-6358 (Anrufbeantworter bei Nichterreichbarkeit) FAX: 0511 - 120-99-6358 "
Diese vorsätzlichen jährlichen Schädigungen von Millionen von BürgerInnen haben nach wissenschaftlichen Untersuchungen ein Ausmaß erreicht, dass die Staatsfinanzen sukzessive zersetzt und eine Wohlstandszerstörung und eine Armutsentwicklung in Deutschland in Gang hält, deren Auswirkungen schon jetzt für mittelständige Unternehmer und Arbeitnehmer täglich spürbar sind. Die materiellen Schäden durch Mobbing kumulieren sich, sie werden statistisch nicht erfasst und betragen jährlich mehr als 100 Milliarden Euro, etwa einem Fünftel des Bundeshaushalts.
Die Fallbeschreibungen von Mobbing durch Behörden, Justiz, Politik, Gewerkschaften zeigen das oben beschriebene Muster der Organisierten Kriminalität und Korruption.Es handelt sich um eine Tätergruppe mit vorwiegend akademischer Intelligenz und höherer Ämterposition. Trotz der besonderen Einrichtungen bei den Staatsanwaltschaften für Kriminalität in Behörden, Politik und Justiz wird offensichtlich aus politischer Weisung der Bereich der Organisierten Kriminalität und Korruption in diesen Kreisen von der Strafverfolgung völlig ausgeschlossen. Damit verletzen die Staatsanwaltschaften und Polizei die grundgesetzlichen Garantien für alle BürgerInnen der Gleichheit vor dem Gesetz, Art. 3 Grundgesetz (GG), körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 GG und die Würde des Menschen nach Art. 1 GG und tragen in erheblicher Weise für den Vertrauens- und Ansehensverlust der gesetzeskonformen Funktionalität der Behörden und des demokratischen Rechtsstaates bei, sie schädigen den Staat selbst, verletzen das Legalitätsprinzip als besonderen Schutz der BürgerInnen vor Straftaten und mißbrauchen ihre staatlichen Hoheitsrechte, indem sie selbst BürgerInnen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte einschüchtern, strafrechtlich verfolgen und in Psychiatrien, Gefängnissen durch Vortäuschung von Straftaten, Bestellung falscher ärztlicher Gutachten und Verleumdung von Opfern in den Medien über die behördeneigene Pressestellen.
Die staatlich Organisierte Kriminalität und Korruption im Bereich des Personalwesens könnte sich auf diese Weise nicht besser schützen und stabilisieren. Das pauschale Vertrauen der BürgerInnen in die angebliche "Rechtmäßigkeit" staatlichen Handelns kann nur als Nichtwissen der Realität oder Verdrängung der Realität wegen damit ausgelöstem Lebensgefühl der Bedrohung und Hilflosigkeit erklärt werden. Die Medien tragen zu diesem Zerrbild und der Verharmlosung von Mobbing durch Gewerkschaften staatlichen Behörden, Politik, Wirtschaft und Kirchen in ganz erheblichem Maße bei.
Das Arbeitsprinzip der Organisierten Kriminalität und Korruption mit Mobbingmethoden ist relativ einfach strukturiert, bindet jedoch oftmals über Jahre Hundertschaften von Beamten aus allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, Justiz, z.B.:
Vorbereitungsphase:
1. Die beabsichtigte Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung wird z.B. in einer Gewerkschaftsgruppe wie der GEW bei Lehrern definiert;
2. ein öffentlich zu verbreitendes Feindbild des Opfers wird festgelegt,
3. es erfolgen Absprachen mit den personalführenden Behörden,
4. die Behörden führen Absprachen mit ranghohen Abgeordneten, die wiederum Einfluß haben auf alle Landesbehörden mit Kontakten zu Bundesbehörden,
5. die vorgesehenen falschen Anschuldigungen, Verdächtigungen werden festgelegt, z.B. auch durch heimliche Überwachung mit erpreßten Anschuldigungen Untergebener,
6.Die Teilnehmer solcher Vorbereitungsrunden werden auf das "Gesetz des Schweigens" eingeschworen - "Mitgefangen- und Mitgehangen-Prinzip" gilt für alle Zeiten.
7. die aufsichtsführenden Behörden sichern der untersten Arbeitsebene, z.B. Lehrern, Personalräten, Gewerkschaftsfunktionären völligen Schutz vor Strafverfolgung und Disziplinarverfahren zu.
8. Ein Zeitplan für die besprochenen vorsätzlichen Strafhandlungen wird festgelegt, die Operation beginnt.
9. die Gesamtstrategie entspricht den geheimdienstlichen Amtsrichtlinien der DDR-Staatssicherheitsdienste (Stasi) 1/76 aus dem Jahre 1976 (vgl.s.u. "Geheime Verschlussache Mobbing STASI-Richtl. 1/76" in der Rubrik "Einleitendes")
Durchführungsphase:
1. Das ausgesuchte Opfer wird überrumpelt und öffentlich in den Medien mit falschen Verdächtigungen verleumdet und beleidigt,
2. Das Opfer erhält kein rechtliches Gehör,
3. Das Opfer wird staatlich sanktioniert,
4. Die Justiz verhöhnt das Opfer zusätzlich durch Ignoranz der gesamten Tatbestände und des bekannten Umtausches von Ursache und Wirkung
5. Die sanktionsauslösenden Behörden sind zu keiner Einsicht bereit, verweigern Klärungen und Gespräche, was aus der Natur der verabredeten Kriminaltität eine logische Folge ist
6. Durch bestellte psychiatrische Falschgutachten, Gutachtenerstellung ohne gesetzlicher Gutachtenrichtlinien und Qualifikationen von als "Gutachter" deklarierter Psychiater wird das Opfer als rechtsunmündig dargestellt und öffentlich als "geistig geschwächt" dargestellt,
7. das gesamte soziale und wirtschaftliche Netz des Opfers wird fortlaufend zerstört, die Behörden greifen auch zu dem besonders perfiden Mittel der Sippenhaft, indem Familienangehörige, meistens Kinder in ihren Schulen oder Arbeitsplätzen schikaniert werden von Angehörigen der Tätergruppe bis hin zu Banken und Sparkassen, um durch die Kündigung von Krediten über Zwangsversteigerungen eine Obdachlosigkeit des Opfers und seiner Angehörigen zu verursachen, damit die Opfer als Zeugen der Tat lebenslang schweigen und die Täter somit in Sicherheit sind, um ihre nächste Serienstraftat zu begehen - mit staatlichem Schutz.
Beispiel aus SPD-GRÜNEN-Bundesland Nordrhein-Westfalen
Mobbing ist ein zusammenfassender und beschreibender Begriff zahlreicher Straftaten, zu denen auch die Opferbeschimpfung durch die Täter gehört. Der Kölner Regierungspräsident Jürgen Roters beschimpft die durch sein Mobbing Geschädigten, indem er seine Opfer bei der Staatsanwaltschaft auch noch anzeigt, weil er sich als Mobber angeblich beleidigt fühlt. Eine von ihm selbst gemobbte Lehrerin hat er angezeigt. Dieser SPD-Regierungspräsident aus Köln beweist die Gemeingefährlichkeit der Mobber. Die Lehrerin hatte Straftaten gegen minderjährige SchülerInnen den Aufsichtsbehörden mitgeteilt und zur Anzeige gebracht. Um die Strafverfolgung von Amts wegen zu vereiteln, haben die Behörden von ihnen selbst aufgestellte Lügen über die Landesbeamtin verbreitet. Angeblich sollten ihre Angaben nicht stimmen, deshalb sei ihre Geschäftsfähigkeit zu überprüfen.
Die aufsichtsführenden Ministerien und der Landtag von Nordrhein-Westfalen errichteten ein Lügengebäude, durch das weitere Schädigungen der Landesbeamtin hervorgerufen wurden, bis hin zur Zwangspensionierung und zum Einbruchversuch in die Wohnung durch Polizei und Psychiater mit dem richterlichen heimlichen Auftrag, die Lehrerin in die Praxisräume des privaten Psychiaters zu verschleppen. Als dies nicht gelang, haben sich die Gerichte mit Politikern und Verwaltungsbehörden verabredet, ohne Untersuchung der Lehrerin anhand der Gerichtsakten heimlich ein psychiatrisches Gutachten über sie durch den am Einbruch beteiligten Psychiater Schuchard aus Köln erstellen zu lassen.
Das Verwaltungsgericht Köln hat das von ihm selbst über ein unzuständiges Amtsgericht in Köln bestellte falsche ärztliche Zeugnis nach Erstellung an den Ministerpräsidenten Steinbrück von NRW und den "Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland", Gerd Schröder, zur weiteren Rufschädigung ohne jegliche Rechtsgrundlage weiterverteilt. Zum Zweck der Opferbeschimpfung hat das Verwaltungsgericht Köln über ein Jahr lang alle anhängigen Verfahren nicht bearbeitet. Dadurch hat ein deutsches Gericht, dessen Verfassungsauftrag vornehmlich darin liegt, Schaden zu verhindern, selbst massive Schadensstiftung betrieben und schädigt dazu den öffentlichen Staatshaushalt durch verfassungswidriges Vorgehen.
Inzwischen haben sich die Vorgänge durch den SPD-Regierungspräsidenten Jürgen Roters, seinen Vorgesetzten und den Gerichten als Lügengebäude offenbart. Heimlich, hinter dem Rücken der Gerichte und Politiker, hat die Kultusverwaltung an der Hauptschule Paul-Humburg-Str. in Köln Longerich nach ZDF-Recherchen acht neue Lehrer eingestellt, weil das bisherige Kollegium überlastet war, die an den Straftaten beteiligten Lehrkräfte wurden von der Behörde disziplinarisch belangt, ein alkoholkranker Lehrer unterzog sich einer Entziehungskur. SchülerInnen berichteten dem ZDF, dass seit den Mitteilungen der Lehrerin die Gewalthandlungen durch Lehrkräfte ein Ende gefunden hätten, sie werden nicht mehr geschlagen, eingesperrt und beleidigt. Politik, Verwaltung und Justiz haben sich in Widersprüche verstrickt. Während sie unnötige verschwenderische Gerichtsverfahren und eine Zurruhesetzung betreiben, haben sie schon längst die Maßnahmen veranlasst, die sachgemäß auf der Grundlage des Lehrerinnen-Berichts erforderlich waren. Nunmehr sanktionieren sie mit Hilfe von schweren Straftaten diejenige Person, durch die Behörden auf die unerträgliche Lage an der Schule aufmerksam gemacht wurden. Nunmehr geht es den Mobbingstraftätern darum, ihren eigenen Arbeitsplatz zu verteidigen, der nach Gesetzeslage zur sofortigen Entlassung der Mobbingstraftäter führen müsste. Hieran wird die kaskadenartige Eskalation von Mobbinggewalt des Staates durch seine Beamten sichtbar – mit maßgeblicher Mittäterschaft der Gerichte – um sich vor Strafverfolgung selbst zu schützen und sich damit zu begünstigen..
Diese Beispielbeschreibung stellt die planmäßige vorsätzliche Vorgehensweise staatlicher Einrichtungen gegen Unschuldige vor. BürgerInnen, die auf Missstände aufmerksam machen, werden mit der Vernichtung ihrer beruflichen und privaten Existenz bedroht. Die schweren körperlichen und psychischen Schäden als Folge der staatlichen Gewalthandlungen führen in der Regel zu einer lebenslangen traumatischen Stressbelastung des Einzelnen. Dagegen helfen kaum die psychiatrischen und sündhaften teuren Psychiaterstunden – Stundenhonorar ca. 120 Euro für 45 Minuten. Schlimmer noch, die ärztliche Behandlung der durch Mobber angerichteten seelischen Schäden wird durch bewusste Vertauschung von Ursache und Wirkung den Gewaltopfern als angebliche Persönlichkeitsstörung vorgeworfen und als Ursache des Mobbings deklariert. Diese Methode ist der Regelfall, sie gehört zum Instrumentarium der Opferbeschimpfung, die Gerichte, Politiker, Verwaltung und Medien uneingeschränkt betreiben.
Die Gewaltopfer des Staates erhalten in der Regel keine öffentliche oder sonstige Rehabilitation, obwohl das Mobbingvorgehen zivilrechtlich eine vorsätzliche sittenwidriges Schädigung nach § 826 BGB darstellt und schadensersatz- und schmerzensgeldpflichtig ist. BürgerInnen, die sich mit den im demokratischen Rechtsstaat gebotenen Rechtsmitteln gegen die Schädigungen des Staates wehren, werden von ihm selbst als angeblich "geistesgestört" dargestellt und durch Missbrauch der Psychiatrie völlig rechtlos gestellt - wie am obigen Beispiel erkennbar. Durch diese Rechtlosstellung des souveränen Bürgers entscheidet der Staat willkürlich über sein Gewaltopfer und neigt dazu, sich des Opfers dadurch zu entledigen, dass es durch staatlichen Beschluss in Psychiatrische Landeskrankenhäuser eingewiesen wird. Damit sind die Zeugen staatlicher Gewalt öffentlich diskriminiert, mundtot und rechtlich wirkungslos geworden, so dass Regressansprüche der Gewaltopfer gegen die Straftäter in staatlichen Einrichtungen in der Regel unterbleiben. Politiker und staatliche Behörden verfügen über ein umfangreiches Arsenal von Manipulationsmöglichkeiten der Justiz und Psychiatrie.
Sparkassen und Banken beteiligen sich mit ihren Vorständen, die auch politisch bestimmt sind, aus Gründen der eigenen Vorteilsannahme am gesamten Schädigungsprozeß, vor allem der finanziellen Schädigung entgegen den gesetzlichen Bestimmungen der Bankengesetze und treiben die Gewaltopfer rechtswidrig in die finanzielle Katastrophe, Sozialhilfe und Nichtsesshaftigkeit, indem sie Kreditverträge kündigen, keine Kredite gewähren oder in der Notlage der Opfer nicht zu realisierende Gesamtrückzahlungen verlangen, um daraus Zwangsvollstreckungsverfahren zu konstruieren. Dem Prozessbetrug der Gerichte sind keine Grenzen gesetzt, die Gerichte beteiligen sich selbst aktiv an der finanziellen Schadensstiftung. Damit greifen auch die Geldinstitute in laufende Verfahren ein und unterstützen einen vom Staat initiierten Schädigungsprozess, der die völlige Mittellosigkeit und letztliche Wehrlosigkeit der Gewaltopfer zum Ziel hat. Diese können wegen der gerichtlichen und anwaltlichen Kosten nicht einmal mehr rechtliche Mittel gegen diese vorsätzlichen Schädigungen einsetzen.
Die Justiz als Büttel der Politik ist hinreichend in Fernsehberichten über die strukturellen Arbeitsbedingungen in der Justiz dargestellt worden. Staatsanwaltschaften ist vielfach ein politischer Maulkorb umgehängt, sie ist den politischen Weisungen des Politikers und Ministers unterworfen. Obwohl es besondere Strafabteilungen für Straftaten von Beamten, Politikern und Richtern gibt, sind die Leistungen der Staatsanwaltschaft auf dem Gebiet der öffentlichen Korruption besonders schlecht. Bekannt sind vielmehr die rechtswidrigen Strafverfolgungen von BürgerInnen, die ihre Rechte wahrnehmen, wegen angeblicher Beleidigungen in Gerichtsverfahren als Folge der Wahrnehmung berechtigter Interessen. Eine solche Strafverfolgung von Rechtssuchenden ist durch oberste Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes und des Verfassungsgerichts ausdrücklich verboten. Dennoch dienen diese Strafverfolgungsmaßnahmen des Staates der Stigmatisierung der BürgerInnen, die sich vor Schäden durch die Gerichte schützen wollen. Sie erleben genau das Gegenteil.
Mobbing findet also nicht nur in der Ebene des unmittelbaren Arbeitsplatzes statt, sondern findet seine vielfältigen Schädigungskaskaden durch staatliche Behörden in allen anderen Bereichen des Lebens, die von existenzsichernder Bedeutung sind.
Die Gerichtsurteile gegen Mobbinghandlungen, z.B. Landesarbeitsgericht Erfurt und Mainz werden in der rechtlichen Praxis der übrigen Gerichte ignoriert, obwohl sie durch entsprechende Leitsätze und gerichtliche Erkenntnisse bundesweite Bedeutung haben. RichterInnen, die sich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit des Schadensphänomens Mobbing angenommen haben und diese Korruptionsmethoden zurückweisen, müssen u.U. selbst mit erheblichen Schwierigkeiten in ihrem Dienstbereich rechnen, z.B. Versetzungen, Abordnungen.
Immer wieder verweigern Justizminister, die gleichzeitig Politiker sind, in Angelegenheiten der Dienstaufsicht über rechtswidrige Handlungen von RichterInnen entsprechende Maßnahmen der Dienstaufsicht, um die Anwendung bestehender Gesetze sicherzustellen. Statt ihren Verfassungsauftrag zu erfüllen, Gesetz, Recht und die Verfassung zu schützen, rechtfertigen sie ihre Untätigkeit mit einer falschen Rechtsauskunft: Artikel 97 Grundgesetz verbiete ihnen angeblich eine Rechtsaufsicht mit entsprechenden Konsequenzen für rechtsbeugende oder verfahrensmanipulierende Richter, weil die RichterInnen angeblich völlig unabhängig seien. Dabei übersehen Justizminister und Behördenleiter von Gerichten in der Regel die verfassungsmäßige Bindung der RichterInnen, Staatsanwälte und Rechtspfleger an die bestehenden Gesetze, Recht und Verfassung nach Artikel 20 Grundgesetz. Gerade die Feststellung, dass sich RichterInnen u.a. nicht an den verfassungsmäßigen Auftrag halten, würde sofort Strafverfahren wegen Rechtsbeugung u.a. Strafdelikte und zivilrechtliche Schadensersatzhaftungsansprüche nach sich ziehen. Diese gesetzlichen Regelungen zum Schutz der BürgerInnen werden in aller Regel nicht beachtet, sondern mit falschen Rechtsauskünften der Justiz ignoriert. Rechtsverletzungen werden somit von der Justiz systematisch gebilligt und geduldet, wenn sie den vorgegebenen Zwecken entsprechen, z.B. ein Gewaltopfer von Mobbing rechtlos zu stellen oder es durch öffentliche Rufmordkampagnen völlig mundtot zu machen, weil es durch die angerichteten Folgeschäden kein öffentliches Anerkennung mehr erhält und fortgesetzt verhöhnt wird.
Insbesondere die Justiz und Politik sind verursachender Dreh- und Angelpunkt der schwerwiegenden Korruptionsstraftaten durch Mobbing und seinen Folgeschäden für den Staat wie auch für seine souveränen BürgerInnen. Die politischen und behördlichen Amtsträger haben bei Verstrickung in ihren querulatorischen Schädigungshandlungen vergessen, dass sie nach Artikel 20 des Grundgesetzes dem souveränen Bürger zu dienen haben und infolgedessen von ihm auch alimentiert werden. Sie erhalten eine lebenslängliche Rente dafür, dass sie den Bürger in seiner Stellung als Souverän des Staates schützen und nicht stattdessen mutwillig und vorsätzlich gefährden.
Begünstigt werden die Straftaten der Behörden, Justiz und Politik durch das systematische Unterlassen aller Bildungsträger, für die Vermittlung eines ausreichenden Rechtswissens der gesamten Bevölkerung zur persönlichen Schadensabwehr zu sorgen und durch systematische politische Bildung dafür zu sorgen, dass die BürgerInnen unseres Landes erfolgreich mit den verschiedenen Hierarchieebenen der Behörden und Politik umgehen können. Dieses "Unwissen" der Bevölkerung über die zwei unabdingbaren Voraussetzungen für die BürgerInnen, sich auch nach den Bestimmungen der Verfassung als "Souverän" zu verhalten und für einen Zuwachs an innerer Stabilität für die rechtsstaatliche Demokratie zu sorgen, ist systematisch herbeigeführt worden. Es ist politisch nicht gewollt, dass sich an den finanziellen Interessenlagen der Parteiunternehmungen zu viele sachkompetente und selbstbewußte BürgerInnen beteiligen. Das würde die Macht- und Einflussinteressen zahlreicher lebenslang beamtenrechtlich versorgter Politiker gefährden. Ein Politiker des Bundestages erhält monatlich etwa 21.000 DM/ 11.000 Euro. Bei jeder in vier oder fünf Jahren anstehenden Neuaufstellung von Wahllisten wären leistungsunfähige und korrupte Politiker "gefährdet", von Leistungsträgern bei der Listenaufstellung für die sicheren Wahlergebnisse verdrängt zu werden. Diesen innerparteilichen Wettbewerb unterbindet man deshalb durch maximierte Intransparenz parteilicher und finanzpolitischer Vorgänge und fehlende Schulung qualifizierten politischen Nachwuchses. Das Mobbing in den Parteien und politischen Gremien ist ein Systembestandteil, dem sich der einzelne Abgeordnete oder Politiker nicht entziehen kann, ohne seine Stellung und sein politisches Einkommen zu gefährden. Er ist eingebunden in ein rigoroses offizielles und inoffizielles Kontrollsystem, einen Teil seiner staatlichen Bezüge hat er an die Partei abzuliefern, einen Teil an die Fraktion, der er angehört, und die ohnehin staatliche Gelder für die Unterhaltung ihrer Verwaltungstätigkeiten erhält.
Die Hierarchieebenen in einer Fraktion – neuer Abgeordneter ohne Aufgabenbereich, später als stellvertretender Sprecher einer fraktionsinternen Arbeitsgruppe, dann als Sprecher einer Arbeitsgruppe, später als stellvertretender Ausschußvorsitzender, danach als Ausschußvorsitzender einer mehrerer politischen Ausschüsse, stellvertretendes Mitglied im Vorstand der Fraktion, oder Ältestenrat, später ordentliches Mitglied im Vorstand. Der Fraktionsvorsitzende gilt als oberster Chef, er muß seine Position durch vielfältige Netzwerke sichern. Dazu kommen Parallelhierarchien in dem politischen Gremium, z.B. Kommunalparlament, Landtag, Bundestag und der politischen Partei mit ähnlicher Struktur. Von der Ämter- und Interessenhäufung hängt es ab, inwieweit der Abgeordnete seine Stellung als besonders privilegierter Einkommensbezieher stabilisieren und erweitern kann. Von der parteilichen Verflechtung zwischen kommunalen bis bundesweiten parteipolitischen Ämtern hängt die Einflußnahmemöglichkeit auf staatliche und nichtstaatliche Institutionen wie auch die Berufung in nebeneinkommenswirksamen Positionen in der Wirtschaft, z.B. in Aufsichtsratsgremien von Unternehmen ab. Die rigorosen Ausgrenzungsmöglichkeiten der Politik für unerwünschte Mitglieder sind vielfältig, sie reichen von der parteiinternen Ausgrenzung von Informationen bis hin zur öffentlichkeitswirksamen Verleumdung über die Medien und Eingriffe in den beruflichen Arbeitsbereich des Gescholtenen. Allzu deutliche Kritik an parteiinternen Vorgängen oder Handlungen aus Zivilcourage gelten bereits als Stigmatisierungsgrund, wenn nicht eine deutliche externe Hausmacht hinter dem Handelnden steht, mit der er einig gehen kann. Die Abgeordneten kontrollieren und mobben sich gegenseitig, um eine öffentlichkeitswirksame Einsichtnahme in parteiinterne Entscheidungsvorgänge zu verhindern oder zu erschweren. Transparenz und Mitwirkung unerwünscht.
Die besondere personalpolitische Einflussnahme auf die Vergabe staatlicher Ämter bzw. Posten haben sich auch die Gewerkschaften zum Ziel gesetzt. Von den ca. 251 Bundestagsabgeordneten des SPD sind rund 190 Abgeordnete Funktionäre Gewerkschaften. Gewerkschaftsfunktionäre sitzen in Entscheidungspositionen des Bundeskanzleramtes, z.B. Horzetzky als ehemaliger Sekretär beim DGB-Vorstand, Tönnes als Parl. Staatssekretär beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziales (Ministerin: Ulla Schmidt), Heinrich Tiemann als Staatssekretär beim Gesundheitsministerium, ehemals Referent für Grundsatzfragen beim IG-Metall-Vorstand, Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Minister: Wolfgang Clement, ehemals NRW-SPD-Ministerpräsident). Im Bundestag ist die Arbeitnehmerorganisation Ver.di mit 97 Abgeordneten vertreten, die Lehrergewerkschaft GEW bringt es auf 31 Abgeordnete, die IG-Metall auf 26, die IG-Chemie auf 23 Parlamentarier.
Unbequeme Querdenker, wie z.B. Wolfgang Nowak, zuletzt bei Schröder für Grundsatzfragen und Papiere wie "Modernes Regieren" oder den "DrittenWeg" zuständig, wurden in den Ruhestand versetzt, sie sind nicht erwünscht. Die Bundesregierung der SPD wird von Traditionsbataillonen der Gewerkschaft beherrscht – es geht um die Besetzung und Verteilung einflussreicher und gut dotierter Posten in Staat und Politik. Die personellen Netzwerke bedürfen konstanter Pflege und Betreuung, wer nicht hineinpasst, wird ausgegrenzt. Ein beständiges Nehmen und Geben bestimmt das politische Alltagsgeschäft. Es werden nicht vornehmlich die Leistungsträger und Bedenkensträger in Leitungsfunktionen befördert, sondern jene Angehörige politischer und persönlicher Netzwerke, die sich im lianenschwingenden Dschungeltempo von Posten zu Posten schwingen, um die Bedürfnisse ihrer "ICH-AG", wie sie von Bundeskanzler gefordert wird, zu befriedigen. Wer den materiellen Interessenkämpfern um Posten in die Quere gerät, wird durch die gesamten bestehenden politischen und behördlichen Netzwerke als unerwünscht beseitigt. Bei der Beseitigung unerwünschter BürgerInnen brauchen die Politiker, politischen Beamten, Richter und Staatsanwälte nur den obersten politischen Willen zu befolgen, dann gehen sie persönlich kein Risiko ein, ihren Arbeitsplatz zu gefährden – mögen sie noch so Recht und Gesetz verletzen.
Die Gewerkschaftsvertreter halten ihren Genossen und Kanzler Schröder an der Kandarre. Für ihre Wahlkampfunterstützung durch rund 14,8 Millionen Arbeitnehmer – von ca. 30 Millionen Erwerbstätigen - fordern sie von ihm die 1:1-Umsetzung ihrer persönlichen Wünsche und besetzen die obersten Leitungsfunktionen nicht nur in der Bundesregierung, sondern in allen Bereichen der Gesellschaft. Selbst zu Großunternehmen mutiert, reden die Gewerkschaften ihren Mitgliedern ein, deren Interessen zu vertreten.
Auffällig hoch ist die Zahl der in Lehrerkreisen gemobbten LehrerInnen als GEW-Mitglieder, die häufig gleichzeitig auch SPD-Parteimitglieder sind. Die brutale Härte des Vorgehens gegen die eigenen Genossen macht die Gewerkschaftsvertreter selbst zu Mobbern, die sich in der persönlichen Vorteilsgewährung für sich und ihre Genossen in den behördlichen Stellen verstricken. Zu oft sind Gewerkschaftsmitglieder am Mobbinggeschäft gegen BürgerInnen beteiligt, als dass sie glaubhaft wären, die Interessen der "arbeitenden Klasse" zu vertreten. Sie locken die unwissenden Mitglieder in ihre Verbände mit dem Versprechen, ihnen im Ernstfall gegen den Arbeitgeber kostengünstigen oder kostenneutralen Rechtsschutz zu gewähren, d.h. die Kosten von Rechtsstreitigkeiten durch Rechtsanwälte und Gerichte zu übernehmen. In jenen Fällen, in denen ihre eigenen Gewerkschaftsmitglieder in den Behörden als Mobber tätig sind, versagen sie ohne Angabe von Gründen die Kostenübernahme in Rechtsstreitigkeiten. So ist es im Fall der Lehrerin in Köln, wo sogar der Bundesvorstand der GEW sogar den "freiwilligen Rechtsschutz" – nach Gewerkschaftsstatus – abgelehnt hat, so verhält es sich auch in anderen Fällen. Hätte die Lehrerin nicht fünfundzwanzig Jahre lang monatlich ein Prozent ihres Gehalts in die Gewerkschaftskasse gezahlt, sondern sich stattdessen bei einer ordentlichen Rechtsschutzversicherung versichert, wäre sie besser dran.
Die Einflussnahme der Gewerkschaften auf alle öffentlichen Belange hat ein Übermaß erreicht. Was sie im Namen der "arbeitenden Klasse" praktizieren, macht sie unglaubwürdig. Wenn sich die BürgerInnen, die ArbeitnehmerInnen selbstbewußt und mit Sachkenntnis und von gewerkschaftlichen Organisationen vertreten würden, könnte man auf die riesigen Gewerkschaftskonzerne verzichten. Sie sind überflüssig und fördern das Mobbing in der Gesellschaft in erheblichem Maße. BürgerInnen mit falschen Versprechungen in die Gewerkschaften zu locken und diese Versprechen dann zu brechen, wenn die Mitglieder es aus dringenden Gründen in Anspruch nehmen wollen, ist schlicht Mitgliederbetrug und eine vorsätzliche Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben, wie er gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist.
Mit welcher kriminellen Energie Behörden in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften Mobbing gegen Einzelne betreiben, zeigen z.B. die staatlichen Aufforderungen an GEW-Personalratsvertreter, ein ganzes Kollegium zu verleumderischen Proklamationen gegen Einzelne zu veranlassen. Die bekannten Verleumdungserklärungen, ein Kollege oder eine Kollegin "störe den Schulfrieden", von Personalratsvertretern der GEW aufgesetzt, von Lehrern einer Schule unterzeichnet, wird an das Kultusministerium zur weiteren Veranlassung weitergeleitet. Der für die entsprechende Schulart verantwortliche Abteilungsleiter ist selbst ehemaliger GEW-Funktionär und verbreitet die von ihm selbst veranlasste Verleumdung einer Beamtin weiter als Rechtsgrundlage für willkürliche Sanktionierungen, die im Regelfall mit der von ihm verordneten "Zurruhesetzung" aus dem Dienst enden. Die freigewordene Stelle im öffentlichen Dienst erhält ein von der GEW begünstigter Dritter. Die Praxis der GEW, unliebsame Kollegenn/Kolleginnen mit Hilfe bundesweit praktizierter Strafdelikte wie z.B. der Beleidigung, üblen Nachrede, Verleumdung, Körperverletzung, Kreditschädigung aus dem Dienst zu mobben, hat handfeste materielle Interessen zur Grundlage. Die gewerkschaftlich organisierten gemeinsam begangenen Straftaten, zu denen die Aufsichtsbehörden zum einen anstiften und als Folge zum anderen billigen und dulden, dokumentiert die organisierte Kriminalität, die sich im Mobbingvorgehen niederschlägt. Die Durchsetzung von gesetzlich bestimmten Personal- und Betriebsräten mit Gewerkschaftsmitgliedern oder sogar –funktionären soll die Tatsache des Missbrauchs der gesetzlichen Institutionen durch die Gewerkschaften verschleiern. Die gesetzlichen Bestimmungen für Personalvertretungen sind nicht zu beanstanden. Die verpflichtende Realisierung der Gesetze wird durch die Personalunionen von Lobbyisten in den entsprechenden Gremien völlig unterlaufen, ebenso die gesetzliche Aufsicht über diese gesetzlichen Einrichtungen.
Fehlendes rechtliches Wissen und Unkenntnis im Umgang mit Behördenmaßnahmen und Einrichtungen der Politik gefährden die Leistungsträger der Gesellschaft in ihrer Existenz. Das allein ist jedoch auch kein ausreichender Schutz. Selbst in den Fällen, wo die erforderlichen Kenntnisse vorliegen, verletzen Behörden, Justiz und Politik die bestehenden Gesetze und richten auf Kosten der Allgemeinheit ungeheueren Schaden an. Unnötige Beamte in den Behörden, z.T. ehemalige Gewerkschafts- oder Parteifunktionäre oder beides, benutzen das Mobbingvorgehen, um ihre Stellung zu sichern und zur gleichen Zeit anderen Begünstigten Stellungen zu verschaffen. Um einen Mobbingvorgang juristisch aufzuarbeiten, sind nicht selten zwanzig Richter über mehrere Instanzen, ein halbes Dutzend Minister, Dutzende von Politikern mit dem Mobbingvorgang dauerhaft beschäftigt mit dem Willen, die fortlaufenden Schädigungen für die Betroffenen und die Allgemeinheit fortzusetzen. Eine Einstellung unnötiger Mobbingverfahren würde ihren unnötigen Arbeitsplatz deutlich machen und das in der Regel hohe Einkommen der Mobber z.B. als Justiziar eines Staatlichen Schulaufsichtsamtes von ca. 4.500 Euro monatlich gefährden.
Je häufiger eine Behörde Mobbing durchführt, umso professioneller baut sie ihre personellen Netzwerke zu den Gerichten in allen Ebenen, Politikern und Medienvertretern aus. Politiker in den Gremien zu täuschen ist ohnehin nicht schwierig. Politiker sind auf die Angaben der Verwaltung angewiesen. Selten sind Politiker bereit, Gewaltopfer persönlich anzuhören. Nach dem Fließbandprinzip werden Petitionen an Bundes- oder Landtag der Verwaltung übergeben und von Beamten der Landtags- und Bundestagsverwaltung zur politischen Entscheidung vorbereitet. Fernab der Realität lassen sich scheinbaren Volksvertreter zur Rationalisierung ihrer Aufgaben mit den Erklärungen und Beschlussvorlagen ihrer Beamten "den Weg zeigen", deren Wahrheitsgehalt und Manipulation sie selbst nicht erkennen können und wollen. Der Bürger macht ihnen mit solchen Eingaben zuviel Arbeit. Das Korruptionssystem wird hierdurch wesentlich stabilisiert, denn durch den politischen Gleichschritt der Politiker mit den Verwaltungsvorgaben wird die Verwaltungsentscheidung für den Einzelnen vor Gericht noch schwerer angreifbar. Es wird nach außen hin der Schein verbreitet, es hätte eine sachangemessene und sachkundige Prüfung durch die politischen Gremien, in denen die verschiedenen Parteivertreter sitzen, stattgefunden. Diese Vorgehensweise stellt Wählerbetrug dar. Ein Recht auf Akteneinsicht und damit das grundgesetzliche Recht des Bürgers auf rechtliches Gehör nach Artikel 103 Grundgesetz (GG) wird ihm von seinen eigenen Volksvertretern verweigert – auch noch in seiner eigenen Angelegenheit. Damit ist der Willkür der Politik, Verwaltung und Justiz Tür und Tor geöffnet. Die Politiker selbst verletzen Grundgesetze und kennen als Gesetzgebungsorganek, nicht einmal die eigenen Gesetze.
Der konstante Wählerbetrug, die Wählerstimmen durch bewusst falsche Versprechungen oder falsche Tatsachenbehauptungen zu eigenen Gunsten zu manipulieren, zerstört langfristig die Grundlage unseres gesellschaftlichen Lebens. Vertrauen ist ein Kapital, das sich erst durch langjährige Zuverlässigkeit der versprochenen Leistungen erwerben lässt, es ist in keinem Fall ersetzbar oder käuflich erwerbbar. Wer den Grundsatz von Treu und Glauben so maßgeblich verletzt wie die Politiker und Gewerkschaftler, um sich selbst geldwerte Vorteile zu verschaffen, missbraucht die Wählerstimmen und betreibt eine Irreführung der Bevölkerung in unverantwortlichem Maße. Die beispielgebende Vorbildfunktion von Politik in dieser Verhaltenskategorie führt zu unzähliger und nicht mehr kontrollierbarer Nachahmung durch andere, z.B. Wirtschaftsunternehmen, Kirche. Das zur Entfaltung der Persönlichkeit dringende Vertrauen in der Bevölkerung zu den gewählten Vertretern, den verfassungsrechtlichen Einrichtungen und zu den Entscheidungen derselben wird unwiederbringlich zerrüttet.
Die Gesellschaft kann durch Misstrauen und Willkür nicht mehr die Leistung erbringen, zu der es fähig wäre. Gerade die Struktur der Gewaltopfer durch Mobbing zeigt nach wissenschaftlichen Untersuchungen im Bundesgebiet, dass die Existenz engagierrter und kritischer Leistungsträger der Gesellschaft bedroht oder vernichtet wird. Zivilcourage, sich für benachteiligte Mitmenschen einzusetzen, wird inzwischen von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Zivilcourage von BügerInnen führt zu deren massivem Mobbing und zum Arbeitsplatzverlust und öffentlicher Häme der Behörden.
Die Wirklichkeit ist so zu sehen wie sie ist. Dass die schweren Mobbingstraftaten die Gewaltopfer staatlicher Willkür völlig unvorbereitet treffen, liegt nicht nur in der Unkenntnis rechtlicher Schutzmöglichkeiten und in der Unkenntnis des Umgangs mit Behörden und Einrichtungen der Politik begründet. Auch bei umfangreicher Rechtsanwendung und ausreichender Kenntnis im Umgang mit politischen Institutionen ist eine Abwehr gegen Mobbing schnell und wirksam nicht durchsetzbar, weil die Korruptionsstraftaten politisch gebilligt werden.
Die dargestellten Beispiele im Internet drücken das Ausmaß an Willkür und Brutalität aus, zu dem Politiker aller Parteien, Justiz und Verwaltung neigen. Die Medien - selbst Bestandteil der Meinungsmanipulation durch die politischen Parteien in ihrer wirtschaftlichen Weisungsgebundenheit an die Parteien berichten über die Korruptionsstraftaten im Personalwesen gar nicht, verstärken das Mobbing durch faktisch entstellende und verleumderische Berichterstattung. Journalisten fürchten ihrerseits selbst, Opfer politischer Einflussnahme auf ihren Job im Falle engagierter und investigativer Berichterstattung zu werden. Auf diese Weise sind die Medien weithin als nach außen dargestellte sogenannte "Vierte Gewalt" zu Hofberichterstattern degradiert.
Es ist seit einigen Jahren in großer Mode, sogenannte Motivationstrainer, Psychologen für Betriebe und Behörden zu systemischer Beratung zu engagieren. In diesen Kursen wird nicht mehr nach dem Vernunftprinzip und den Grundfragen Wer?, Was?, Wann?; Wo? gearbeitet. Warum? ist überhaupt nicht mehr gefragt. Die politische ICH-AG fordert nur immer den Gebrauch des Wortes ICH. Die Begrifflichkeit WIR oder MAN ist verpönt, solche identitätsbildenden Begriffe sind unerwünscht. Es findet eine semantische Zersetzung der Begriffe statt. Der semantische Wortkrieg findet lautlos seine Opfer. Die Teilnehmer solcher Runden sind am Ende nicht fachlich spezialisiert fortgebildet worden, sie verlassen nach derartigen Hirnwäsche-Seminaren aggressiv den speziellen Trainingsort, um es dem Nächsten gleich einmal zu zeigen, was sie gelernt haben. So überträgt sich das Muster der Zersetzung von Gemeinschaft und Leistung in den Köpfen selbst. Dieser sündhaft teure Spaß von bis zu 5.000 Euro pro Seminartag sollte aus Betrieben und Behörden sofort und restlos für immer verbannt werden. Auch diejenigen Seminare, die Mobbing offen als menschlichen "systemischen Konflikt" für ebenso teures Geld verkaufen, sollten von der Bildfläche verschwinden. Sie bereiten den korrupten Mobbern in allen Bereichen die psychische Grundlage und das Gefühl der Wehrlosigkeit bei den Gewaltopfern von Mobbing vor, indem sie eine semantische Umdeutung und bewusste Fehldeutung der Wirklichkeit vornehmen und propagieren. Das stellt sich als bewusste Irreführung der Bevölkerung dar und ist ein Bestandteil der Gehirnwäsche, durch die Betroffene den Eindruck gewinnen sollen, sie seien selbst persönlichkeitsgestört, selbst schuld oder mitschuld am Mobbing, und Mobbing gehöre zum Arbeitsleben. Diese psychischen Vertriebsvereine, die sich obendrein noch als gemeinnützig anerkannte Vereine präsentieren, in Wirklichkeit aber als Franchiseunternehmen, d.h. als Lizenzvergabevereine wie MacDonalds Filialen funktionieren, ist die Zulassung und der Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen.
Die Zersetzung der Betriebe, die sich Gehirnwäsche-Trainer für ihr Personal leisten, erfolgt lautlos und ihr Ziel ist, in den Botschaften der Psycho-Trainer enthalten und wird dauerhaft in die Köpfe des Personals implementiert. Die Gesellschaft zersetzt sich von innen heraus. Die Vorgänge sehen harmlos aus. Alberne Spielchen sollen eine nicht definierte "Motivation" – angeblich Leistung – stärken. Was dabei heraus kommt ist die Absicht, abzulenken und zu zersetzen. Die Manager, die zu derartigen Kursen geschickt werden und an ihnen freiwillig teilnehmen, "verblöden" regelrecht. Kein Manager scheint mehr in Fachkurse für seine eigentlichen Tätigkeiten zu gehen. Lieber beteiligt er sich an sündhaft teueren Survival-Trainings, die nicht selten und manchmal ausdrücklich körperliche Folter bis zur echten Vergewaltigung weiblicher Teilnehmerinnen beinhalten. Damit soll vorgeblich der Führungswille der sogenannten Führungskräfte gestählt werden, um den Anforderungen in der Vorstandsetage gewachsen zu sein. Solche Verrohungskurse führen nicht nur zur fachlichen Inkompetenz der Führungskräfte, sondern auch zu einem ebenso rücksichtlosen und wirklichkeitsfremden Führungsstil, der Mobbingtaten begünstigt und damit an der Zersetzung des eigenen Unternehmens und der Gesellschaft mitwirkt.
In den Unternehmen wurden ältere MitarbeiterInnen wegen ihrer Erfahrung und vorausschauender Bedenken in wichtigen Fragen früher sehr geschätzt. Sie waren die unersetzlichen Bedenkenträger für den Führungsnachwuchs. Heute werden sie als unbrauchbare "Alte" diffamiert, man braucht ihren Erfahrungsschatz und ihr Praxiswissen angeblich nicht mehr. Führungskräfte des neuen Stils erklären bisweilen offen, dass sie nicht arbeiten, weil sie Politik machen. Dazu seien sie in die Führungsetage geschickt worden. Es gibt nicht selten Führungskräfte, die z.B. als Geschäftsführer einen Betrieb nach dem anderen regelrecht kaputtsanieren. Nach getaner Arbeit verlassen sie das Unternehmen und heuern als Geschäftsführer eines anderen Unternehmens an.
Die Stasi-Richtlinie 1/76, die in ihren wesentlichen Auszügen in dieser Internetseite nachzulesen ist, dokumentiert die Zersetzungsstrategie des demokratischen Rechtsstaates. Die öffentliche Verleumdung unerwünschter Leistungsträger der Gesellschaft, das Zusammenwirken aller staatlichen Behörden und sonstigen Einrichtungen unter Beteiligung der Gewerkschaften gehört zu den strategischen Zersetzungsstandards eines politischen Geheimdienstes der ehemaligen DDR-Diktatur, deren Anwendungspraxis in den westlichen Ländern von Jahr zu Jahr steigt. Die Länder zerlegen sich selbst, die Parteien werden aufgrund obskurer Geldgeschäfte zwischen Partei, Staat und Drittbegünstigten ihrer Lage nicht mehr Herr und versuchen mit dem Austausch des Personals ihrer Strukturzerrüttung entgegenzuwirken, ohne wirklich Erfolg zu haben. Die Sozialdemokraten und Politiker aller im Lande flüchten mit Staatsknete in obskure unternehmerische Geldgeschäfte und nehmen massive Einflussnahme im meinungsbildenden Medienbereich, die von der Verfassung nicht gedeckt sind. Insgesamt fehlen den Parteien sach- und fachkundig ausgebildete Leute, weil an solchen kein Interesse besteht und diese ständig ausgegrenzt und gemobbt werden.
Die schulische Ausbildung stellt eine nationale Katastrophe dar. Statt der nachfolgenden Generation und der Allgemeinheit die bestmöglichen Voraussetzungen für die Zukunft durch ein qualitatives Höchstmaß an schulischen Einrichtungen, Unterricht, Weiterbildung, Förderung zu bieten, haben die Politiker die Schulen und Universitäten heruntergewirtschaftet. Zusammenlegung von Fächern, Aufstockung von Klassen in unerträglich engen Räumlichkeiten, Reduzierung des schulischen Lernangebots und sinnvoller Freizeittätigkeit bis zur Nullrunde, verwahrloste Schulen, in denen der Putz von der Decke rieselt und die sanitären Einrichtungen mangelhaft sind, stellen den Politikern ein mentales Armutszeugnis aus. Mit Mobbing aller Art haben sie den Staat zerstört oder heruntergewirtschaftet. Deutschland belegt im Korruptionsindex international den Platz 20, kurz vor Lettland und Brasilien. Manche Politiker sind stolz, dass Deutschland im internationalen Korruptionsindex im Jahr 2002 um zwei Punkte auf Platz 18 hochgerückt sei. Lächerlich und naiv. Die Korruption durch Mobbingstraftaten liegt nicht mehr statistischen Erfassungsbereich und fällt somit gar nicht mehr unter die Platzvergabekriterien. Mit dem Ausmaß an Mobbingkorruption in Deutschland und anderen Ländern müsste für den internationalen Korruptionsindex ein neuer Maßstab gefunden werden, um vergleichbare jährliche Tabellen aufzustellen.
Aus den Ausführungen wird nachvollziehbar, dass es sich in Deutschland nicht mehr um einen demokratischen Rechtsstaat handelt, wie er in der Verfassung verankert ist. Die Praxis dieses Staates zeigt sich in einer Umwandlung zu einer ehemaligen DDR-light. Die Stasi-Praktiken zur Zersetzung des ehemaligen Feindes haben außerordentliche Wirksamkeit gezeigt. Die Korruption durch Mobbing, Sanktionierung von Beschwerdeführern, Stigmatisierung von Bedenkenträgern als "Querulanten", die Unflexibilität der Politiker, eingezwängt in selbstgestricktem Realitätsverlust und Flexibilitätsverlust, Ruinierung der Staatsfinanzen durch Mobbingstraftäter in allen gesellschaftlich relevanten Bereichen, vor allem in der Justiz und Politik, die Justiz als Büttel der Politik, das Fehlen einer wirklichen Gewaltenteilung, die ausufernde Gehirnwäsche durch Psychiater, Psychologen und sogenannte Motivationstrainer und "systemische Berater" für Führungskräfte, die vorsätzlich herbeigeführte Zukunftslosigkeit ganzer Generationen junger Menschen, die geduldete Gewalt an Schulen gegen SchülerInnen und LehrerInnen, die leistungsorientiert sind oder anders den Normen nicht entsprechen, die massenhafte Zerstörung von Geldvermögen durch privatisierte Unternehmen des Staates, die Zerrüttung und Zerstörung von privatem Vermögen durch Falschberatung und enteignungsgleicher Maßnahmen mit Hilfe der Justiz durch die Banken und Sparkassen, die öffentliche Verleumdung von Mitbürgern durch falsche ärztliche Zeugnisse von Psychiatern, die von der Justiz in Absprache mit der Politik bestellt werden, um durch die damit veranlasste Verleumdung BürgerInnen unseres Landes rechtlos zu stellen, die gewaltsame Verschleppung und Unterbringung unschuldiger BürgerInnen in die Psychiatrischen Landeskrankenhäusern mit ihren folterähnlichen und lebenszerstörenden unkontrollierten Behandlungsmethoden, der Massenkonkurs deutscher Mittelstandsunternehmen, besonders im SPD-regiertem größtem Bundesland Nordrhein-Westfalen, die Preistreiberei von durchschnittlich 20% der Lebenshaltungskosten nur aufgrund der Währungsumstellung von DM auf Euro, das demonstrative Desinteresse der Politiker, Beschwerden nachzugehen und abzustellen, stattdessen Beschwerdeführer in schwerwiegender Weise zu sanktionieren, fehlende Regelungen und die Weigerung der Politiker und Justiz, geschädigten Personen den Schaden wenigstens in Geld zu ersetzen, der konstante Wählerbetrug und die vorsätzliche Täuschung über Vorhaben, die alle etwas angehen, um nur Beispiele zu nennen, bringen Deutschland als eine der führenden Nationen von Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft in einen Prozeß der dynamischen Zersetzung bis zur Konkursreife. Gegenwärtig liegt Deutschland im europäischen Vergleich an vorletzter Stelle vor dem Entwicklungsland Portugal.
Mobbing als eine der herausragendsten und schwerwiegendsten Korruptionsstraftaten ist ein Strukturproblem in Deutschland. Noch immer können schwere Straftäter in Behörden, Justiz und Politik unbehelligt herumlaufen, sie richten einzeln und in ihrer Gesamtheit Schaden an Vermögen und Gesundheit des Volkes an, der den Schadensanteil der Gefängnisinsassen bei weitem übersteigt und eine kostante Gefährdung der Allgemeinheit darstellen. Die Anlässe und das Ausmaß von Mobbingtaten begründen den Anfangsverdacht, den rechtsradikale Politiker als ihr Ziel genannt haben: den demokratischen Rechtsstaat in eine Diktatur umzubauen. Die Tatsachen sprechen dafür, dass dieses politische Ziel weitgehend ohne Protest der BürgerInnen unseres Landes geschickt erreicht wird. Gewaltopfer wehren sich nicht mehr, psychiatrische Patienten finden keinen Anwalt, Anwälte vertreten kaum oder allenfalls ungenügend BürgerInnen gegen Mobbingtaten, RichterInnen zeigen demonstrativ ihre Unabhängigkeit von Gesetz und Verfassung durch rechtsschöpfende Urteile, Prozessbetrug wie auch Rechtsbeugung als Straftatbestände, auch zahlreiche andere Straftatbestände wie z.B. Hochverrat durch politische Beamte oder Politiker werden nicht oder nur zum Schein verfolgt und aufgeklärt. Floskeln der Staatsanwaltschaften, Ministerien, Politiker und sonstigen Justiz sind an die Stelle sachlicher Auseinandersetzung mit angetragenen Sachverhalten getreten. Eine Scheintätigkeit der Verfassungseinrichtungen und stille Sabotage des demokratischen Rechtsstaates führen zu einem Rechtsunfrieden in Deutschland, wie er bis zur sogenannten "Wiedervereinigung" nicht vorstellbar war. In einem Land, in dem rechtssuchende BürgerInnen von Psychiatern geschädigt werden, die von Politik und Justiz zur Erstellung verleumderischer Pamphlete mit der Bezeichnung "Psychiatrisches Gutachten" beauftragt werden, um die BürgerInnen rechtlos zu stellen und ihren Ruf öffentlich zu zerstören, scheint rechtsradikale Gesinnungstäterschaft fest in Behörden, Justiz und Politik verankert zu sein. Den johlenden Glatzköpfen auf Straßen oft auch in militärähnlichen Trainingslagern verstreut, sagt der SPD-Politiker und sogenannte Kriminologie in Personalunion, der zur Zeit noch amtierenden niedersächsischen Justizminister Christian Pfeiffer mentale Unterentwicklung nach und stellt gleichzeitig fest, dass rechtsradikale Gesinnungstäterschaft in Behörden und besonders in allen Bereichen der Polizei sehr weit verbreitet sei.
Dieser Kriminologe, SPD-Abgeordnete und Justizminister in Niedersachsen referiert in Kirchen und SPD-Ortsvereinen gerne über "Jugendkriminalität und Rechtsradikalismus" und weist auf die besondere Herausforderung von "Erziehungsträgern" hin. In kirchlichen Räumen fordert er die Öffentlichkeit auf, Zivilcourage zu zeigen. Er verschweigt der Öffentlichkeit, dass die ihm weisungsgebundenen Staatsanwälte mit seiner Duldung mit falschen Verdächtigungen und der Vortäuschung falscher Straftaten Anklagen erheben und Unschuldige verfolgen. Auf Absprache forderte die Göttinger Leitende Staatsanwältin Engshuber ihren SPD-Parteigenossen und Leiter des Göttinger Verwaltungsgerichts Nieuwland, inzwischen aufgestiegen zum Leiter des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, auf, gegen einen Bürger Strafanzeige wegen Beleidigung zu erstellen. In derselben Sache gegen denselben Bürger formulierte in Oldenburg der Staatsanwalt Schmidt eine Strafanzeige für den Leiter des dortigen Landgerichts vor und forderte diesen auf, eine Strafanzeige nach seiner Formulierung zu stellen. In beiden Fällen ging es um Hinweise, dass die Justiz in Niedersachsen seit acht Jahren einen unschuldigen jungen Menschen im Psychiatrischen Landeskrankenhaus Wehnen bei Oldenburg der Freiheit beraubt. Pfeiffer hat scheinbar keinen Überblick mehr über seinen Geschäftsbereich als Justizminister, oder ist er geisteskrank?
Der sogenannte Kriminologe Christian Pfeiffer erklärt Ende November 2002 der Öffentlichkeit, er sei als Justizminister nicht für die Handlungen von Richtern verantwortlich, angeblich verbiete ihm die Unabhängigkeit der Richter nach Art. 97 GG ein Einschreiten gegen dienstliche Handlungen von Richtern. Zwei Frauen verloren durch aus niedersächsischen Gefängnissen freigelassene Mörder ihr Leben, nachdem die Richter sie ohne Angaben von Gründen und ohne nähere Prüfung der Gefährlichkeit entlassen hatten. Pfeiffer kann nicht erklären, warum eine Halbjahresfrist für Richter nicht ausreichte, um trotz der bekannten Hochgefährlichkeit einen Sexualverbrecher hinter Schloß und Riegel zu bringen. Statt seine Dienstaufsicht wahrzunehmen, weist Pfeiffer jede Verantwortung von sich, gibt mit seinem Hinweis auf Art. 97 GG eine falsche Rechtsauskunft und rechtfertigt sich mit einen "Fehler im Gesetz". Es scheint ein "Fehler im Gesetz" zu sein, als Bürger solche verantwortungslosen Politiker, Prediger und Justizminister ertragen zu müssen.
Gerne predigt der Kriminologe und SPD-Justizminister Pfeiffer auch in Kirchen Zivilcourage, z.B. am 3.2.2002 in der Christophorus-Kirche in Göttingen, am 17.1.1999 in der Kreuzkirche Hannover vor der Evangelischen Studentengemeinde. Seine Lieblingsthemen ausweislich des SPD-Ortsvereins Herzberg/Harz: "Mut machen gegen rechte Gewalt (Süddeutsche Zeitung, 29. August 2000; Fremdenfeindliche Gewalt im Osten – Folge der autoritären DDR-Erziehung (22.3.1999). Das stärkste seiner Selbsterkennungsthemen ist jedoch unschlagbar: "Gefährdet die Dominanz der Männer das Überleben der Menschheit? (März 2000)". Die Zivilcourage, zu denen er die BürgerInnen in der Kirche auffordert ("Zivilcourage ist lernbar!"), lässt er durch seine Staatsanwälte gleichzeitig strafverfolgen. Dieser Mann ist nicht glaubwürdig und allem Anschein nach durch sein Amt fachlich und intellektuell überfordert. Scheinbar hat die SPD in Niedersachsen und bundesweit kein fachlich qualifiziertes Personal für einen Justizministerposten mehr aufzubieten als diesen Pfeiffer, der durch manche seiner Thesen über die ausländischen Jugendlichen den Verdacht einer rechtspopulistischen Voreingenommenheit aufzeigt. Er behauptet nämlich, dass bei ausländischen Jugendlichen häusliche "hierarchische Strukturen, Sprachbarrieren und geringe Bildungschancen" "Ursache für Gewaltbereitschaft und Diebstahldelikte" seien. Bei deutschen Jugendlichen seien die Ursachen "die Korrelation zwischen Sozialisationserfahrungen, wie Gewalt in der Familie sowie alltäglicher Gewalt und Straffälligkeit. Es stellt sich ernsthaft die Frage, wie Prof. Dr. Christian Pfeiffer als Justizminister und früherer Kriminologe die Wirklichkeit erfasst. Gibt es in deutschen Familien keine "hierarchischen Strukturen, Sprachbarrieren und geringe Bildungschancen? Diffamiert Professor Pfeiffer ausländische Jugendliche unbewusst, ist er nicht tragbar, geht er vorsätzlich mit seinen rechtspopulistischen und scheinwissenschaftlichen Argumentationen durch die Kirchen als Prediger, ist er ein Fall Haider. Derartige Kriterien als Unterscheidungsmerkmal zwischen deutschen und ausländischen jugendlichen Straftätern heranzuziehen ist wissenschaftlich unseriös und politisch tendenziös. Selten hat sich ein SPD-Justizminister in kurzer Zeit so rechtspopulistisch geoutet, wie der kriminologische Professor aus Niedersachsen.
Das Gedankengut einer Justiz kann kaum besser sein als das Outing ihres Ministers. Steckt hinter der glatten und fachlich überkorrekt erscheinenden Persönlichkeit Pfeiffer ein Jurist mit rechtsradikalem Gedankengut, das er durch seine öffentlichen Auftritte in Kirchen zu vertuschen versucht?
Mobbing – praktizierter Rechtsradikalismus? Es geht bei Mobbing eindeutig um geldwerte Vorteilsverschaffung und somit um eine besonders schwere Form von politisch geduldeter Korruption im gesamten Staatswesen. Die Erscheinungsformen von Mobbing sind denen rechtsradikaler Gewalttäter auffallend ähnlich.
Rechtsradikale gründen ihren totalitären Machtanspruch auf der angeblichen Natur. Sie bestimme, was lebenswert ist und nicht. Da sie nicht sprechen könne, tun es die selbsternannten Sprecher der Natur, die Rechtsradikalen. Sie erklären, wer zur Volksgemeinschaft gehören dürfe und wer nicht. In keinem Falle sind Andersdenkende, kritische Bürger oder gleichberechtigte Frauen erwünscht. Behinderte in keinem Fall, denn diese dulde auch die Natur nicht. Die Natur als Ratgeber gewaltbereiter Politiker ist einfach, weil die angeblichen Naturerkenntnisse keinen Widerspruch dulden.
Rechtsradikale wie Mahler als ehemaliger politischer Kampfgefährte von Schily haben die politische Seite gewechselt. Schon seit Jahren sind die ehemaligen extremen linken Gruppierungen zum Schulterschluss mit den sogenannten Rechten gekommen. Sie haben sich auf ihren immer schon bestehenden gemeinsamen politischen Nenner geeinigt: Die totalitäre Herrschaft über die Bürgerinnen und die Verfügungsgewalt über Mensch und Vermögen.
Die persönlichen Bereicherungsabsichten der extrempolitischen Gruppierungen sind unabhängig von dem ideologischen Ballast sogenannter Linker oder Rechter. Im Kern wollen sie beide nur dies. Die persönliche Bereicherung ist auch anderen Gruppierungen nicht fremd. Sie verklausulieren ihre Absichten ebenso ideologisch und verwirklichen ihre Wünsche klammheimlich.
Bei den Rechtsradikalen sind die Wünsche nach totaler Herrschaft über Mitmenschen und Vermögen anderer am stärksten ausgeprägt. Nach den flapsigen politischen Sprüchen der Gegenwart haben sie die ICH-AG am stärksten verinnerlicht. Sie wollen alles. Dafür ist die Zerstörung der Verfassung nötig. Sie muß nicht einmal offiziell geändert werden, es reicht, wenn sie nicht mehr praktiziert wird und stattdessen unter dem Deckmantel der Demokratie außer Kraft gesetzt und rechtsradikales totalitäres Gedankengut bereits Praxis ist. Für den Zeitpunkt einer geplanten oder gedachten offenen Machtübernahme haben die NPD, Rechtsanwalt Mahler und Co. Die "Verfassung des Vierten Reiches" in sprachlicher Anlehnung der Fortsetzung der Diktatur des Dritten Reiches im Internet öffentlich zur Kenntnis gebracht und inzidenter zum Umsturz des demokratischen Rechtsstaates aufgefordert. Ein mittelalterlicher Ständestaat mit uneingeschränkten Machtbefugnissen gegenüber jedem einzelnen Mitbürger.
Der Kern der rechtsradikalen politischen Strömung ist die vollendete Übernahme des Staates durch Politiker, Korruption in extremster Erscheinungsform unter völliger Verletzung aller Menschen- und Grundrechte. Gut ist was persönlich nützt, dies ist der Grundsatz für Personen und Sachen.
Mobbing stellt sich in seinen Erscheinungsformen als praktizierter Rechtsradikalismus wieder, wobei eine Unterscheidung von links- und rechtsradikalen Grundsatzzielen nicht erforderlich ist – die Zielsetzung ist identisch. Die Handlungsweisen der Gruppierungen sind als gewaltbereit und gewalttätig zu bezeichnen.
Rechtsradikale Gewalttäter scheinen eine außerordentliche Sympathie bei Justiz, Politik und Verwaltung zu genießen.
Die Gesamtzahl der öffentlich auftretenden Gewalttäter ist relativ gering, sie sind oftmals aus ihren persönlichen Umständen irregeleitete, leicht manipulierbare und labile Persönlichkeiten. Um die ausländische Öffentlichkeit nicht Aufsehen erregend zu verschrecken, werden zahlreiche politische und medienwirksame Kampagnen gegen eine mengenmäßig relativ unbedeutsame Gruppierung von auffallenden Gewalttätern geführt. In ihrer Funktion sind jedoch die weniger öffentlichkeitswirksam agierenden radikalen Gesinnungstäter und Sympathisanten – nach modernem Sprachgebrauch "Schläfer" – in allen Behörden, in der Justiz und Politik aktiv und in ungeheurem Ausmaß schädigend.
Mobbing ist charakterisiert durch vorsätzliche und ungeahndete schwere Straftaten, vor allem die Einstiegsstraftaten Verleumdung, falsche Verdächtigung und falsche Anschuldigung und als Eskalationsstraftat vorsätzliche gefährliche Körperverletzung und Tötung, Willkür, Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und Verletzung des Übermaßverbotes, Missbrauch der Psychiatrie, vor allem die Bestellung falscher ärztlicher Zeugnisse und ihre Verwendung durch die Justiz mit dem Ziel, rechtsuchende BürgerInnen und die Verfassung durch amtlich bestätigte Verleumdung völlig rechtlos zu stellen und an ihre Stelle sich selbst als Bestimmer ihres Willens zu setzen, um durch Wegnahme des Arbeitsplatzes das dadurch entstandene geldwerte Vermögen des Arbeitsplatzes Dritten als Vorteil zu gewähren oder sich selbst, durch Kostenvorteile von wegen Mobbing unnötig gewordene Abfindungen, Gerichtskosten u.ä.. Opferschelte und Aufnötigung unnötiger Gerichtsverfahren gehören zu dem Erscheinungsbild von Mobbing ebenso wie die nur freiwillig mögliche oftmals jedoch gerichtlich zwangsweise angeordnete psychiatrische Untersuchung auf Persönlichkeitsstörungen, obwohl das nach Art.. 2 GG (körperliche Unversehrtheit als Grundrecht) gesetzmäßig untersagt ist.
Politischer Radikalismus hat diesselben Zielsetzungen. Seine Erscheinungsformen sind leicht verändert: Die Gewalttaten sind öffentlichkeitswirksam, ideologisch gerechtfertigt, Jene BürgerInnen, die sich dem totalitären Gedankengut nicht fügen oder in Not geratenen MitbürgerInnen helfen, werden von der Staatsanwaltschaft mit politischer Billigung strafverfolgt, indem von Behörden Straftaten vorgetäuscht und diese zur Anklageerhebung verwendet werden. Die Struktur gegenwärtiger Mobbinghandlungen ist bis auf die Anstrengungen, den Korruptionsstraftaten den Anschein der Rechtmäßigkeit zu geben, mit der eines politischen Radikalismus gleich.
Der Staatsterrorismus der Diktatur des Dritten Reiches, der ehemaligen "Deutschen Demokratischen Republik" und anderer Diktaturen in Europa und anderswo hatte die uneingeschränkte Verfügungsgewalt weniger Parteigänger über das persönliche Vermögen und Leben und Gesundheit von Millionen von BürgerInnen zum Ziel. Unterschwellige Ängste und Stigmatisierungen der Bevölkerung waren ideologischer Ausgangspunkt, um schwerste Straftaten als legal zu rechtfertigen und zunächst bestehende Gesetze aufzuheben, sie durch gewaltauffordernde Gesetze zu ersetzen und letztlich im äußersten Wahn der Machtbesessenheit eine industriell organisierte Massenvernichtung für " von der Natur nicht erwünschte Menschen oder Verhaltensweisen"zu institutionalisieren. Ein Fernsehbeitrag des Hessischen Fernsehens zeigte am Beispiel der Politik in Wiesbaden, wie Parteigänger mit Villen, Geld- und Schmuckvermögen, wertvollen Kunstgegenständen, Fabriken der vertriebenen (jüdischen) MitbürgerInnen, deren jüdischer Glaube dazu diente, sie zu stigmatisieren, versorgt wurden, um sie für die menschenverachtenden Ziele der Partei einzuspannen und dauerhaft zu korrumpieren.
Das gegenwärtige Ausmaß von Mobbing ist nur durch Billigung und Bildung der politischen Parteien möglich, die den Staat selbst vereinnahmt haben und ihn missbrauchen. Ihre Anhängerschaft rekrutieren sich immer mehr durch ein erschreckendes niederes Ausmaß an Mittelmäßigkeit. Um sich überhaupt noch eine Anhängerschaft zu sichern, werden die Parteien zu Räubern und anderen Straftäten, um auf diese Weise Anhänger zu korrumpieren. Es vervielfältigt sich ein Prozeß der menschenverachtenden Politik und des wirtschaftlichen und moralischen Niedergangs, der Willkür und der unschuldigen Opfer eines solchen korrupten politischen Systems.
Mobbing als Mittelmäßigkeit der Macht stellt sich auch dar in einer außerordentlichen Kritikfeindlichkeit und Sanktionsgewalt gegen Kritiker, die zu einfachsten Rechtsmittel greifen, der Beschwerde. Beschwerdeführer werden öffentlich von Politik, Verwaltung und Justiz sowie Presse auf politisches Geheiß als "querulant und persönlichkeitsgestört" dargestellt, um öffentlich Haß gegen Einzelne zu schüren und von den angezeigten Missständen abzulenken. Diese totalitäre Praxis in Deutschland hat ungeheure Ausmaße angenommen, ohne dass zu erkennen wäre, dass ein Umkehrprozeß eingeleitet wäre. Im Gegenteil, die Politiker kümmern sich nicht um ein gesellschaftliches Problem dieses Ausmaßes. Sie können sich aus den Verstrickungen ihrer bisherigen Handlungen nicht befreien, weil gemeinsame Taten nicht selten lebenslang miteinander verbinden und verpflichten können. Frieden, Freiheit, Bildung, Wohlstand und Gesundheit der BürgerInnen unseres Landes sind durch Politiker schwer gefährdet.
Der amtierende Bundespräsident Rau ermahnt im November 2002 die Politiker, die Bevölkerung nicht weiter zu belügen und offen und ehrlich zu den BürgerInnen unseres Landes zu sein. Er sieht dringenden Handlungsbedarf gegen Mobbing in unserem Lande.
Der Alt-Bundespräsident Herzog mahnt die Politiker der Bundesrepublik Deutschland: "Deutschland hat eine handfeste Vertrauenskrise! Ohne das Vertrauen der Bürger wird die Regierung nichts erreichen. Eine handfeste Lüge oder Irreführung der Bürger ist etwas anderes als kurze Formeln sprechen. Das lässt sich durchaus unterscheiden. Auch das Volk muss wieder aufwachen."
Unser bedeutendster Historiker und Politologe, Deutschlands Vordenker Prof. Dr. Arnulf Baring (70) fordert eine grundlegende Erneuerung des politischen Systems und erklärt zu den Missständen, welche die Politiker herbeigeführt haben: "Die Geduld der Deutschen ist am Ende! Bürger auf die Barrikaden!"
– gemäß Artikel 20, Abs. 4 Grundgesetz (GG):
"(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." -
So sollte es sein nach den Vorstellungen der Verfassungsväter Artikel 20a Grundgesetz:
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung."
Tatsächlich ist es anders: "Staat und Regierung sind am Ende, das Volk muß endlich aufbegehren, mit "Revolten", "Aufständen". Baring führt weiter aus: "Dieser Umgang mit dem Staatsvolk erbost. Wofür halten uns die Leute, die uns repräsentieren. Selbst Unmündige darf man nicht hinters Licht führen. Fundamentale Weichenstellungen der Republik sind schon seit vielen Jahren himmelschreiend unsozial für die kommenden Generationen. Was soll man von Parteien, was von Politikern halten, die trotz dieser astronomischen Staatsverschuldung mit zwölf (12) Nullen das offene Wort zu den Wählern scheuen, die wahre Lage verschweigen.
Selbst Kindern ist inzwischen bewusst, dass Deutschland seit langem im steten Niedergang ist, der sich 2002 gewaltig beschleunigt hat und große Unruhe auslöst, weil keinerlei Aussicht besteht, unter den herrschenden Verhältnissen unserer Konsensgesellschaft die zunehmende Stagnation zu überwinden, die Situation des Landes zu stabilisieren. Für das Notwendige mag man den längst verschlissenen Begriff der "Reform" nicht mehr in den Mund nehmen."
...über Entmündigung der Bürger: "Nur wenn uns die Wiederbelebung der Selbständigkeit und Eigenverantwortung gelingt, hat Deutschland eine Chance der Erneuerung, um unsere Zukunft als führende, leistungsstarke Industrienation für unsere Kinder und Enkel zu sichern. Wir sind doch in unserer langen Geschichte mit ungleich größeren Herausforderungen fertig geworden!"
...über abgehobene Politiker: "Man darf sich nichts vormachen: Nicht nur die Regierung ist, wenige Wochen nach ihrer Wiederwahl, innerlich bereits am Ende – auch wenn sie sich mit Flickschusterei, mit Minimallösungen, die das Debakel aufschieben, eine Weile noch durchhelfen kann. Deutschland ist auf dem Wege in eine westliche "DDR-light". Ein Symptom dieser Entartung ist die Tatsache, dass rund achtzig Prozent unserer Abgeordneten aus dem öffentlichen Dienst, aus den Gewerkschaften kommen. Im Bundestag sitzen unter 600 Abgeordneten bestenfalls ein Dutzend, die wirklich etwas von Wirtschaft verstehen. Ein bürokratischer Apparat lenkt seinen Staat ohne klare ordnungspolitische Vorstellungen, ohne je die Welt gesehen, ohne je eigene Erfahrungen im Wirtschaftsleben machen zu müssen: eine drohnenhafte Herrschaftskaste. Der mittlerweile immer raschere Verfall wird, wenn sich die Bürger nicht aufrappeln, schon deshalb fortschreiten, weil nicht nur Rotgrün, sondern auch Schwarzgelb mehr und mehr energielos in sich zusammensacken..."
...über die Wut der BürgerInnen: "Goethe meinte ganz zu Recht, das größte Bedürfnis, die tiefste Sehnsucht der Mitmenschen sei eine mutige Regierung. Die Geduld der Deutschen ist, wenn nicht alles täuscht, am Ende. So wie bisher geht es auf keinen Fall weiter. Die Situation ist reif für einen Aufstand gegen das erstarrte Parteiensystem. Ein massenhafter Steuerboykott, passiver und aktiver Widerstand, empörte Revolten liegen in der Luft.
Bürger auf die Barrikaden! Wir dürfen nicht zulassen, dass alles weiter bergab geht, hilflose Politiker das Land verrotten lassen. Alle Deutschen sollten unsere Leipziger Landsleute als Vorbilder entdecken, sich ihrer Parole des Herbstes vor dreizehn Jahren zu eigen machen: Wir sind das Volk!"
– gemäß Artikel 20 II GG: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." – nicht von korrupten Politikern.
"...gewählt is gewählt, ihr könnt mich jetzt nicht mehr feuern, / das is ja das Geile an der Demokratie."
Mit dem "Steuersong" zur "Gerd-Show" des begnadeten Schröder-Parodisten Elmar Brandt, 31, der im November 2002 in die Hitparaden schoss, hat Deutschland seine Melodie gegen die Malaise gefunden und schnippt im Latino-Rhythmus des "Ketchup-songs (Hey, Hah)" im Originalton des Hohngesangs: "Was du heute kannst versprechen, /darfst du morgen wieder brechen, / und drum hol ich mir jetzt jeden einzelnen Geldschein, / euer Pulver, eure Kohle, euer Sparschwein! / Ich erhöh euch die Steuern, / gewählt is gewählt, ihr könnt mich jetzt nicht mehr feuern, / das is ja das Geile an der Demokratie."
Es gilt für alle BürgerInnen, vor allem für die Betroffenen von Mobbingschädigungen: 1. Erkennt und bekämpft das Mobbing öffentlich mit rechtlichen, politischen Mitteln. Mobbing stellt eine Gefahr im Verzuge für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. 2. Legt die Mobbingstraftaten der Mobber öffentlich dar, erstattet Strafanzeige und Strafantrag, erhebt Dienstaufsichtsbeschwerden, Petitionen vor Landtagen und Bundestag und führt vor den Gerichten Unterlassungsklagen gegen die staatlichen und politisch gelenkten Verleumdungskampagnen und ihre Verursacher ein. Mobbing ist kein persönliches Schicksal, das es schamhaft zu verstecken gilt. Es ist ein Strukturphänomen einer korrupten Politik, die sich nur selbst auf Kosten der Allgemeinheit selbst begünstigt. 3. Leitet Schadensersatzklagen und Schmerzensgeldklagen gegen die Mobber wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung als unerlaubte Handlung nach dem BGB bei den Gerichten ein, Anspruchsvoraussetzungen sind alle denkbaren Rechtsmittel gegen Mobbingtaten und ihre Verursacher, deren Anwendung für alle BürgerInnen oberste Pflicht im Rechtsstaat ist. Sonst geht ihr nachher leer aus. 4. Laßt euch nicht von den Mobbern einschüchtern, sie sind ein feiges korruptes geisteskrankes rechtsradikalen Gewaltphantasien verhaftetes Völkchen, das mittelmäßig, leistungsschwach auf Kosten anderer nur persönlichen Wohlstand aufbaut. 5. Verteidigt und schützt Opfer von Mobbinggewalthandlungen, auch wenn die Mobber mit Sanktionen für diese Hilfeleistungen drohen öffentlich. 6. Sucht Verbündete unter MitbürgerInnen oder sogar Politikern und treibt geisteskranke Verwaltungsjuristen, Richter und Psychiater, die sich am Mobbing beteiligen, aus ihren Ämtern, um den Schaden für das Volk zu minimieren. 7. Meidet die "systemischen Berater", die aus dem Mobbingschaden ein materielles Gewerbe aufziehen und Mobbingstraftaten stabilisieren und decken. 8. Wacht aus dem Märchenbuchalter auf, es ginge gerecht und nach dem geschriebenen Gesetz vor, seht die Wirklichkeit so, wie sie ist – in vielen Bereichen korrupt und unfair. Mit Realitätsnähe lassen sich Probleme selbstbewußter und entschiedener lösen als mit kindlichen Wunschphantasien nach wolkenähnlicher Wellness in Zeiten materieller Verteilungskämpfe auch in Beamtenstuben. 9. Lernt eure Rechte und die bestehenden Gesetze zur Schadensabwehr kennen, kauft die entsprechenden Gesetzbücher und bedient euch zum persönlichen Schutz der Politiker, die bis zu 10mal höheres Gehalt von uns BürgerInnen beziehen. Klagt gegen sie auf Schadensersatz und erstattet gegen sie Strafanzeigen und Strafanträge, ebenso gegen Staatsanwälte und Richter, die Straftaten billigen und dulden. Zu den Hintermännern von Straftätern zählen auch Minister, die ihrer Aufsichtspflichten gegenüber den BürgerInnen nicht ernst nehmen. 10. Teilt euren Rechtsanwälten mit, wer der Auftraggeber der Rechtsvertretung ist und was ihr im Einzelnen von schlecht ausgebildeten und faulen geldgierigen Dienstleistern haltet, wenn sie eurer Auftragserteilung hintertreiben und nur auf die garantierten Spesen ihres Geschäfts scharf sind – dabei auch nicht vor Parteiverrat als Straftat zurückschrecken. Auch Rechtsanwälte sind zum Schadensersatz verpflichtet, ebenso Politiker, darunter besonders die Minister oder sonstige Behördenleiter, die an Mobbingstraftaten aktiv und passiv mitwirken. 11. Geht gegen mobbende Banken und Sparkassen mit allen denkbaren Rechtsmitteln und der bundesdeutschen Bankenaufsicht vor, wenn sie aus einer Mobbingnotlage den Notstand verschlimmern durch persönliche Bereicherungsbemühungen bei Gerichten. 12. Publiziert in allen denkbaren Medien die Vorgehensweise von Mobbern in den verschiedenen Berufsbereichen, damit bislang verschonte MitbürgerInnen von eueren Erfahrungen und Kenntnissen lernen können, um sich vor den schlimmsten Straftätern in der Gesellschaft zu schützen. 13. Sucht keine Entschuldigungen und Rechtfertigungen für die allgemeingefährlichen Mobber, sondern bleibt in den rechtsstaatlich demokratischen Überzeugungen unbeugsam, selbstbewußt und konsequent in der Verfolgung eigener berechtigter Schutzinteressen, zum persönlichen Wohl wie auch im Interesse der Allgemeinheit, die nur durch unzählige Gerichtsverfahren gegen Mobbing langsam Nutzen aus dem Schaden anderer ziehen kann. 14. Redet mit Richtern und Staatsanwälten, bevor es die Mobber tun. Die Justizangehörigen sind zur Rechtsauskunft in allen nicht konkreten persönlichen Fällen gesetzlich verpflichtet. Sie sind nicht verpflichtet, für auf persönliche Fälle bezogene Rechtsauskunft = Rechtsberatung zu erteilen. Das wäre dann Rechtsberatung, die nur dem privilegierten Anwaltsstand zur deren Einkommenssicherheit vorbehalten bleibt. Eine allgemein gehaltene Rechtsauskunft dürfen Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger nicht verweigern, andernfalls erfüllen sie den Tatbestand eines Dienstvergehens. Oft verwechseln die faulen Justizangehörige auch die Rechtsauskunft – wer die Unterscheidung der Begriffe kennt, lässt sich nicht täuschen und beschwert sich beim zuständigen Justizminister persönlich schriftlich. Auch Richter können durch aufgebrachten BürgerInnen richtig Ärger kriegen, nicht nur umgekehrt. 15. Mut, Zuversicht und ein fester Glaube an sich selbst, ein unerschütterliches Selbstvertrauen und optimistischer Siegerglaube gehören immer zur Lebensbewältigung, sie sind insbesondere bei Mobbingabwehr von sehr besonderer Bedeutung. Die Mobber sind in der Minderzahl, wenngleich auch in professioneller Weise sehr gut bundesweit vernetzt. Das muß nicht so bleiben. Die Mobber wissen, dass sie schwere Straftaten begehen und dafür in jeglicher Hinsicht auch mit ihrem persönlichen Vermögen haften müssen. 16. Den Politikern ist ins Aufgabenheft zu schreiben, dass sie der Richterschaft im Lande deutlich zu machen haben, wie Mobbingfälle anders als bisher arbeitsrechtlich, zivilrechtlich und strafrechtlich in Kombination aller drei Bereiche, in beschleunigtem Tempo zu bearbeiten sind, sonst sind mangelhaftes oder sogar rechtsbeugendes Richterverhalten in unserer Gesellschaft wie der handelnden nicht belehrbaren Richter entbehrlich. Für derartige Personalsachbearbeitung sind die Richterdienstgerichte und Justizministerien zuständig. 17. Die gegenwärtige Parteistruktur begünstigt die Anhäufung und gewergemäßige Geschäfte der politischen Parteien mit öffentlichen Mitteln und zum Risiko der öffentlichen Kassen. Jegliche Gewerbstätigkeit der Politischen Parteien ist restlos aufzulösen und auch für jeden einzelnen Bürger unseres Landes die politische Finanzierung der Politischen Parteien restlos offenzulegen, wie es die Verfassung in Artikel 21 GG vorschreibt. Die gegenwärtige Praxis der Parteien stiftet zu Korruption und Mobbing regelrecht an.
Montag, 8. März 2010
Korruption + Mobbing = Staatsmobbing
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Staatsmobbing
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Dazu ein Beispiel im 25. Jahr der sog. Friedlichen Revolution:
http://text030.wordpress.com/2013/07/03/ddr-repression-beschadigtenversorgung-betroffener/
Die Grundlagen unserer „Demokratie“- wer nicht daran glaubt, ist ein Querulant bzw. psychisch krank (?):
Machtmissbrauch von Herrschenden wird verhindert, weil diese verpflichtet sind, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten (so sinngemäß Prof. Dr. Ridder 1953 zur Grundlage unserer Gesellschaftsordnungen, vgl. http://www.gewaltenteilung.de/tag/demokratieprinzip).
Dazu die Praxis:
Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform, meint ein ehemaliger Richter, vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740.
Grundrechte werden in Lobreden gepriesen, aber sie verkommen- http://www.youtube.com/watch?v=dgsNB8JKDd8. Bei den Antworten der Bundesregierung fällt auf, dass viele Fragen zu den Grundrechten schlicht nicht oder nur mit nichtssagenden Floskeln beantwortet werden- http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html.
Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen fehlt (bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) wegen gewollter Verdrehung der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit (vgl. http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html). Eine Geschichte dazu kann unter http://duckhome.net/tb/archives/8631-JUSTITIA.html gefunden werden.
Menschen, die wiederholt in ihren Grundrechten verletzt worden sind und das aufwendige nationale Verfahren nur in der Hoffnung auf den EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) durchziehen, werden nicht nur in beschämender Weise im Stich gelassen, sondern auch noch als dumm und dämlich oder als Querulanten hingestellt (vgl. http://www.vgt.ch/justizwillkuer/egmr-zulassung.htm und https://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/europaischer-gerichtshof-fur-menschenrechte/). Das Bundesverfassungsgericht hält offenbar auch fasst alle für blöd, denn die Erfolgsquote liegt im Bereich von 0,2 bis 0,3 %, vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237.
Das Wort Querulant wird gebraucht, um Menschen verächtlich zu machen, die ihr Recht auf Meinungsfreiheit (und rechtliches Gehör) ausüben. Für die Einsperrung in psychiatrischen Krankenhäusern, Entmündigung und Existenzvernichtung reicht es noch heute, vgl. http://de.wikimannia.org/Querulantentum. Gustl Mollath: „Paragraph 63 ist ein Nazi-Gesetz“- http://www.regensburg-digital.de/paragraph-63-ist-ein-nazi-gesetz/25032014/.
Beschwerden über Ton und Parteilichkeit in der Justiz haben keine Chance. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14346342.html und http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682.
Rechtsanwälten, die beim obrigkeitsstaatlichen Machtmissbrauch stören, wird übel zugesetzt, vgl. http://www.freegermany.de/claus-plantiko.html und http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/. Das paranoide System (der DDR) schaffte es, aus seelisch gesunden Menschen paranoide zu machen. http://f3.webmart.de/f.cfm?id=2165073&r=threadview&t=3519482&pg=1. Gleiches gilt für das paranoide System der BRD.
Wie im Tierreich, wo das Leittier im Rudel immer wieder einzelne ohne erkennbaren Grund beißt oder auf andere Weise attackiert, um die eigene Machtposition zu unterstreichen, so demonstrieren oft auch Vorgesetzte ihre Machtbefugnisse, indem sie willkürlich Untergebene schikanieren. Es ist üblich, Gemobbte als Querulanten bzw. psychisch gestört abzustempeln (vgl. http://www1.uni-giessen.de/Personalrat/mobbing.htm). Damit man nicht so leicht der totalen Willkür ausgesetzt werden kann, sollte man eine Patientenverfügung ausfüllen- http://www.patverfue.de/media/PatVerfue_neu.pdf.
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