Sonntag, 5. Dezember 2010

Keine Islamisierung der Schweiz!

Antwort an passiven Bundesrat
Manifest «Nein zur Islamisierung der Schweiz»
Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach, ZH

Am 29. November 2009 haben Volk und Stände das Minarettverbot mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Seit einem Jahr wird vom Bundesrat eine Stellungnahme erwartet, wie er diesen Volksentscheid umzusetzen gedenkt. Dreimal erforderten Vorstösse und Ereignisse eine solche Stellungnahme. Dreimal wich der Bundesrat aus.

Eine schriftlich völlig unverbindlich beantwortete Interpellation wollte der Bundesrat beseitigen, indem er sie zwecks Abfertigung in der Masse auf die Traktandenliste der Sondersession zur Kriminalitätsbekämpfung setzen liess. Als sich der Interpellant gegen solchen Entsorgungsversuch wehrte, verschwand sie einfach von der Tagesordnung.

Fakten

Die Klage von Genfer Muslimen beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zum Zweck der Annullation des Schweizer Volksentscheids zum Minarettverbot löste eine Vernehmlassung auch beim Bundesrat aus. Dieser bezweifelte zwar aus formellen Gründen die Zuständigkeit Strassburgs. Der Bundesrat vermied aber jede Feststellung, wonach gemäss Schweizer Verfassungsrecht kein Gericht einen Entscheid des Schweizer Souveräns umzustossen berechtigt ist. Statt dessen signalisiert der Bundesrat verfassungswidrige Bereitschaft, künftig nicht bloss schweizerische Gesetze, sondern auch Bestimmungen der Bundesverfassung als dem Völkerrecht nachgeordnet einzustufen. Für solche Abwertung der Verfassung fehlt dem Bundesrat jede Rechtsgrundlage.

Der Bundesrat – gemäss Verfassung jene Instanz, die Volksentscheide umzusetzen hätte – blieb auch untätig, als eine Kantonsregierung ein Minarett bewilligte, obwohl die Landesregierung vor einem Jahr die sofortige Anwendung des Minarettverbots erklärt und dies ausdrücklich auch auf hängige Gesuche bezogen hat. Nach der Berner Baubewilligung für ein Minarett in Langenthal will die Landesregierung – statt gemäss Verfassungsauftrag gegen den Abstimmungsverstoss einzuschreiten – den Entscheid dem Bundesgericht überlassen, obwohl gemäss Bundesverfassung kein Gericht einen aufgrund einer als gültig erkannten Volksinitiative getroffenen Entscheid korrigieren oder rückgängig machen kann. Der Bundesrat bewegt sich ausserhalb der Verfassung.

Ende der Beobachtungsphase

Das Egerkinger-Komitee, das die Minarettverbots-Initiative lanciert und im Abstimmungskampf durchgesetzt hat, hat dem Bundesrat ein volles Jahr Zeit eingeräumt, den Entscheid des Souveräns endlich umzusetzen. Der Bundesrat liess diese Frist untätig verstreichen. Das Egerkinger-Komitee wartet nicht länger zu. Heute, genau ein Jahr nach dem Ja zum Minarettverbot, wird es wieder aktiv. Es präsentiert das Manifest «Nein zur Islamisierung der Schweiz» als Wegweiser, wie das von Volk und Ständen beschlossene Minarettverbot umzusetzen ist.

Grundzüge des Manifests

Das Manifest «Nein zur Islamisierung der Schweiz» geht aus von der Tatsache, dass die Schweiz ein abendländischer Staat auf christlichem Fundament ist. Wer sich hier niederlässt, hat dies zu respektieren – wobei jedem Bewohner der Schweiz vollumfängliche Religionsfreiheit gewährleistet ist.

Das Minarett hat mit Religion allerdings nichts zu tun. Es ist ein Symbol jener politisch-gesellschaftlichen Islamisierung, die sich den in der Bundesverfassung garantierten Grund- und Freiheitsrechten widersetzt. Deswegen ist es vom Souverän verboten worden. Das Verbot bringt zum Ausdruck, dass die in der Schweiz demokratisch geschaffene Rechtsordnung für sämtliche Bewohner des Landes verbindlich ist. Solange vom Islam Handlungsanweisungen an die muslimischen Gläubigen ausgehen, welche den Grund- und Freiheitsrechten widersprechen, dürfen Muslime nur dann eingebürgert werden, wenn sie sich in einer Erklärung formell zur vorbehaltlosen Respektierung der Schweizerischen Bundesverfassung und der in ihr niedergelegten Rechte und Pflichten bekennen. Muslimen, die sich der Integration verweigern, soll die Aufenthaltsbewilligung entzogen werden.

Unterdrückung wird nicht geduldet

Muslimisch motivierte Unterdrückung, also Kopftuch- und Verhüllungszwang, Gewaltanwendung in Form von Züchtigung, Blutrache, Steinigung, aber auch Aufrufe zu solcher Gewaltanwendung haben in der Schweiz keinen Platz. Weder Polygamie noch Zwangsehen, weder Eheschliessung durch Stellvertreter noch die Verheiratung Minderjähriger entsprechen der schweizerischen Rechtsordnung. In einem freiheitlichen Land wie der Schweiz äussern Bürgerinnen und Bürger ihre persönliche, freie Meinung mit offenem Angesicht. Gesichtsverhüllung gehört nicht in die Schweiz.

Alle sind vor dem Gesetz gleich

Auch die Unterscheidung zwischen «Reinen» und «Unreinen», woraus Ansprüche nach Bestattung in «reiner», also christenfreier Erde abgeleitet werden, verstösst gegen Schweizer Recht. Wer solches verlangt, hat seine Toten im Herkunftsland zu beerdigen.

Die Verbannung christlicher Glaubenssymbole oder christlicher Traditionen aus öffentlichen Gebäuden oder aus dem Schulunterricht (Weihnachtsfeiern) ist deplaziert. Die Schulpflicht gilt uneingeschränkt für beide Geschlechter und für sämtliche Unterrichtslektionen.

*

Dies, kurz zusammengefasst, die Grundzüge des Manifests «Nein zur Islamisierung der Schweiz». Wer die Bundesverfassung, wer die Grundrechte und Freiheitsrechte in unserer Verfassung ernst nimmt, versteht dieses Manifest als Fundament für eine freie Schweiz freier Menschen – wie sie uns von den Vorfahren übergeben worden ist.

Ulrich Schlüer

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Es stellt sich die Frage, ob das Prinzip der Religionsfreiheit tatsächlich mit der Verfassung zu vereinbaren ist. Das hängt nämlich ganz davon ab, wie das Wort Religion definiert wird.

Versteht man darunter eine Weltanschauung, die sämtliche Lebensbereiche durchzieht, also auch das Rechtssystem und den öffentlichen Raum, dann ist eine Religion durchaus nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren.

Muslime sehen die Scharia durchaus auch als einen Bestandteil der Religion an, und dieser Bestandteil ist zweifellos völlig unvereinbar mit der helvetischen Verfassung. So gesehen muss der Islam als eine verfassungswidrige Weltanschauung betrachtet werden, etwa so wie auch die Freimaurerei oder Scientology.

Es zeichnet sich mittlerweile aber zunehmend ab, wie der Islam als trojanisches Pferd dazu benutzt worden ist, um schrittweise die nationale Souveränität der Eidgenossenschaft zu unterminieren: Zunächst einmal flutet man das Land mit kulturfremden Einflüssen, also Menschen, die keine Flüchtlinge sind, und die keineswegs die Absicht haben sich zu integrieren, und provoziert so bewusst eine Beunruhigung der indigenen Bevölkerungsanteile.

Die sich daraus ergebende Reaktion besorgter ethnischer Schweizer in Form von Initiativen nimmt die gesteuerte globalistische Freimaurer-Konzernpresse dann zum Anlass gegen die Schweiz zu hetzen, und unser Land als hort des rückständigen Rassismus und Nationalismus zu porträtieren - ein Land, das mit Hilfe von übergeordneten internationalen Gesetzen gewissermassen kultiviert werden müsse.

Mit Hilfe der üblichen Verdächtigen, also den nützlichen Idioten der Linken wie auch der Rechten, und der hochverräterischen Quiesling-Elite wird die Schweiz dann quasi unter EU-Vormundschaft gestellt.

Und schon hat man das gewünschte Resultat erzielt: Die sukzessive Zerschlagung der nationalen Souveränität unseres Landes. Natürlich sind sich die Muslime keineswegs irgendeiner Schuld bewusst, stellen sie doch lediglich eine weitere Garde nützlicher Idioten dar, in diesem dämonischen Spiel der kapitalextremistischen Freimaurer-Oligarchie.

Die Helveten sollten sich davor hüten den Islam nun als Feindbild zu betrachten, vielmehr sollten sie sich fragen, wer denn verantwortlich ist für diesen massiven Influx verfassungsfeindlicher Kräfte, und entsprechend sachlich und konstruktiv Abhilfe schaffen.

Und fragen sollten sie sich auch, was denn genau bezweckt werden sollte mit dieser Flut an Muslimen in den Westen, die im Übrigen vor etwa 20 Jahren in klandestiner Kooperation mit sämtlichen westlichen Staaten wohl koordiniert eingeleitet worden ist. Es wurde also von höchster Stelle von einer vermeintlichen Weltregierung die Islamisierung des Westens beschlossen, um den daraus resultierenden kulturellen Werte-Zerfall einzuleiten.

Vermutlich soll durch diese Zerschlagung kultureller Identität die Grundlage für einen kulturellen Welt-Einheitsbrei unter einer zukünftigen totalitären Weltregierung geschaffen werden. Im Bewusstsein der konditionierten Masse soll dieser Vorgang wie üblich so vermittelt werden, als hätte er sich von selbst ergeben.

Helvetische Gebräuche und Traditionen sollen also sukzessive aus dem öffentlichen Bewusstsein verbannt werden, unter dem Vorwand dies stelle eine Diskriminierung gegenüber den hier lebenden kulturellen Minderheiten dar. Der den Massen einprogrammierte Slogan soll lauten: "Wer die einheimische Kultur schützt, der muss ein Nazi sein."

So long.