Montag, 7. Januar 2008

Hinterfragung des "Holocaust" bleibt strafbar

Erfolg
Bundesrat lässt Antirassismusstrafnorm nicht abändern.

Der abtretende Justizminister Christopn Blocher brachte von seinen letzten Anträgen alle durch – bis auf einen: Die Antirassismusstrafnorm 261bis wird nicht geändert. So endete die letzte von Micheline Calmy-Rey geleitete Bundesratssitzung in ihrem Präsidialjahr, das am 31. Dezember zu Ende geht, mit Überraschung und Erfolg. Am Freitagabend kam aus dem Justizdepartement dann nur eine dürre Mitteilung: «Der Bundesrat hat am Freitag ein Arbeitspapier des Bundesamtes für Justiz über den Revisionsbedarf der Rassismusstrafnorm zur Kenntnis genommen. Er sieht zurzeit keinen Handlungsbedarf zur Konkretisierung dieser Strafnorm.»

Blocher hätte es laut Medienberichten «gerne gesehen», wenn neben dem Holocaust keine Völkermorde berücksichtigt worden wären, es sei denn, sie würden von einem internationalen Gericht anerkannt. Damit wäre – entgegen dem Entscheid des Bundesgerichtes von letzter Woche (vgl. tachles 51/07) – die Leugnung des Völkermords an den Armeniern nicht mehr strafbar gewesen. Für Blochers Nachfolgerin Eveline Widmer-Schlumpf ist die Änderung der Rassismusstrafnorm anscheinend kein Thema. [gb]

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