Von Bundesrat Ueli Maurer
Voltaire hat einmal gesagt: «Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.» Das ist die lupenreinste demokratische Gesinnung auf den Punkt gebracht.
Man darf die eigene Auffassung vehement vertreten, man darf andere Meinungen hinterfragen und kritisieren, aber man darf niemandem den Mund verbieten. Denn jeder Demokrat weiss, eine Demokratie kann nur funktionieren, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
Erstens müssen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich eine Meinung zu bilden. Zweitens müssen Volksentscheide bedingungslos akzeptiert und umgesetzt werden.
Freie Meinungsbildung
Das ist das kleine Einmaleins der Demokratie. In der Schweiz sollte das eigentlich jedem geläufig sein. Ich sage bewusst «sollte». Denn ich mache mir Sorgen um unsere demokratischen Grundwerte.
Es gibt Kräfte in unserem Land, die sind gegen den freien Wettbewerb – sie wollen den freien Wettbewerb von Produkten und Dienstleistungen abschaffen. Das zielt auf unseren Wohlstand. Aber es gibt offenbar auch Kräfte, die wollen sogar den freien Wettbewerb der Ideen und Meinungen abschaffen. Und das zielt direkt auf unsere Demokratie.
Denn eine Meinung bilden kann sich nur, wer die Möglichkeit hat, sich verschiedene Meinungen anzuhören.
Die Demokratie ist der Markt der Ideen. Das geht zurück auf die Antike. Auf dem Marktplatz wurden Waren gehandelt und Meinungen ausgetauscht. Daraus entwickelte sich die politische Diskussion und die Selbstbestimmung der Bürgerschaft.
Jeder darf auf dem Ideenmarkt Angebote vorbringen: Meinungen, Gedanken, Lösungen. Und jeder darf die Angebote prüfen, auf Vor-und Nachteile hinterfragen. Jeder darf abwägen und sich für das entscheiden, was ihn am meisten überzeugt. Und die Idee, die dann die grösste Unterstützung findet; die Idee, der eine Mehrheit zustimmen kann, die setzt sich dann durch.
In unserem Land ist es Tradition, dass die Bürger offen diskutieren und sich eine freie Meinung bilden können. Das war schon an den alten Landsgemeinden so. Und das wurde auch in der ersten Bundesverfassung von 1848 garantiert: Pressefreiheit, Vereinsfreiheit und Petitionsrecht schützen die offene Debatte.
Seither ist es geltendes Recht: Meinungsfreiheit. Versammlungsfreiheit. Das steht auch in der aktuellen Verfassung. Nur sieht die Wirklichkeit leider anders aus.
Kein Einzelfall
Krawallanten bekämpfen die freie Meinungsäusserung und die offene politische Diskussion mit Drohungen und Gewalt. Wir haben offenbar Behörden, die Mühe haben, die verfassungsmässige Ordnung durchzusetzen – an unserer Kundgebung 2007, beim Angriff auf unser Generalsekretariat in Bern am 28. November.2010 sowie anlässlich der Verbotsattacken auf unsere Delegiertenversammlung in Lausanne.
Das Vorgehen gegen die SVP ist kein Einzelfall. Die selbsternannten «Toleranten» werden schnell intolerant, wenn jemand ein anderes Verständnis von Toleranz hat. Abweichler werden umgehend ins Visier genommen.
Die Sendung «Arena» zum Beispiel bekommt einen neuen Moderator, weil dem bisherigen Sympathien für die SVP vorgeworfen wurden. Die Nähe zur SVP ist natürlich erfunden, aber offenbar ist es bereits ein Verstoss gegen die politische Korrektheit, wenn einer im Interesse einer spannenden, kontroversen Diskussion hin und wieder auch die wählerstärkste Partei berücksichtigt.
Schauen wir nach Basel: Eine Zeitung hat einen Journalisten, der ab und zu nicht im grossen Chor mitsingt. Die Medien blasen sofort zum Angriff. Im Namen der Weltoffenheit und der Toleranz wird ihm der Prozess als Ketzer gemacht.
Diese Entwicklung beunruhigt mich: Wenn kritischen Stimmen nicht mit Argumenten begegnet wird, sondern mit Drohungen, mit Gewalt, mit Mobbing, dann spielt der freie Wettbewerb der Ideen nicht mehr. Und das ist nichts anderes als ein Anschlag auf die Demokratie.
Volksentscheide umsetzen
Auch die zweite Voraussetzung einer funktionierenden Demokratie, die Umsetzung der Volksentscheide, müsste in unserem Land mit seiner langen, erfolgreichen demokratischen Tradition eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
Die Realität sieht heute leider auch da anders aus. Es stimmt bedenklich, wie Volksentscheide abwertend kommentiert werden, wenn sie nicht so ausfallen, wie das gewisse Kreise wünschen.
Wer die realen Probleme der Bürgerinnen und Bürger als diffuse Ängste abtut, unterstellt ihnen, sie seien irrational oder paranoid und damit unfähig zu einem vernünftigen Entscheid. Das ist schlicht arrogant. Und schnell ist dann der Schritt gemacht, ganz grundsätzlich an der Mündigkeit des Volkes zu zweifeln.
Da schreibt sogar die «NZZ», die sich als das Blatt des Liberalismus versteht, das Volk sei selber schuld, wenn jetzt nach dem Entscheid zur Ausschaffungsinitiative die Diskussion um die Begrenzung des Initiativrechts neue Nahrung erhalte – mit andern Worten heisst das: Du Volk, Du darfst stimmen gehen, solange Du so stimmst, wie wir das wollen. Wenn Du anders entscheidest, entziehen wir Dir Deine demokratischen Rechte.
Lebendige Demokratie
Ich wünschte mir, das demokratische Verständnis wäre bei dem Teil der Gesellschaft, der sich selbst als die Elite dieses Landes versteht, besser verankert.
Ich appelliere an das demokratische Gewissen all jener, die – kaum ist ausgezählt – nach allen erdenklichen Gründen suchen, den Volkswillen zu ignorieren: Passen Sie auf, Sie setzen den Zusammenhalt unserer Gesellschaft aufs Spiel! Passen Sie auf, Sie gefährden die Grundlage unserer Freiheit und unseres Wohlstandes!
Und da sehe ich auch die Verantwortung der SVP für die Schweiz: Unser Land braucht eine politische Kraft, die für die Vielfalt in der Diskussion sorgt und die Volksrechte verteidigt. Unser Land braucht eine politische Kraft, die für eine lebendige Demokratie sorgt!
Ueli Maurer
Ansprache zum Parteitag der SVP am 4. Dezember 2010 auf offenem Feld bei Gland (VD)
Freitag, 17. Dezember 2010
Donnerstag, 16. Dezember 2010
Wie in Europa die Bürgerrechte abgeschafft werden
WikiLeaks: Freie Fahrt für Willkür – Wie im Falle von Julian Assange Bürgerrechte außer Kraft gesetzt werden
Udo Ulfkotte
Wenn Sie die nachfolgenden Zeilen gelesen haben, dann können Sie sich selbst davon überzeugen, dass Julian Assange derzeit in Europa nicht anders behandelt wird als Menschenrechtler in China oder Burma. Doch anders als im Falle der in fernen Ländern inhaftierten Bürgerrechtler schauen wir bei Assange alle zu, wie der Rechtsstaat in Europa zur Farce wird. Die Verfolgung und Entrechtung des australischen WikiLeaks-Gründers in Europa ist vor allem auch ein Testfall dafür, wie ernst es europäischen Politikern noch mit Bürgerrechten ist. Assange wurde ja auf Antrag der schwedischen Staatsanwaltschaft mit Hilfe des seit 2002 gültigen Europäischen Haftbefehls (EUHB) in Großbritannien verhaftet. Doch dieser EUHB ist inzwischen eines der gefährlichsten Instrumente, um unliebsame Menschen in Europa mundtot zu machen oder gar in Zellen verschwinden zu lassen – auch wenn die Betroffenen nie eine Straftat begangen haben.
Überall in Europa werden derzeit Menschen strafrechtlich verfolgt – nur weil sie WikiLeaks-Gründer Assange unterstützen. Bei jenen, die ins Visier der Polizei geraten, handelt es sich keinesfalls nur um jene, die die Webseiten von Amazon, Mastercard und anderen Unternehmen im Internet mit DOS-Attacken vorübergehend unerreichbar gemacht haben. Es reicht nach uns vorliegenden Informationen aus Brüsseler Sicherheitskreisen inzwischen, einen Google-Alert zu Julian Assange oder WikiLeaks eingerichtet zu haben, um in das Visier der europäischen Sicherheitsbehörden zu gelangen und als potenziell »verdächtig« zu gelten. Um Missverständnisse zu vermeiden: Niemand behauptet, dass es vor dem Hintergrund eines Google-Alerts eine Verhaftung oder Hausdurchsuchung geben wird. Aber jene, die solch einen Alert eingerichtet haben, werden ganz sicher nicht ahnen, dass ihr Interesse eben auch bei den Sicherheitsbehörden automatisch gespeichert wird und bekannt ist (unabhängig von Google-Mitwirkung). Diese Entwicklung ist Teil des Abbaus der Bürgerrechte in Europa, die von vielen schlicht nicht wahrgenommen wird.
Bei näherer Betrachtung ist das alles mehr als bedenklich, denn der den Bürgern vertraute europäische Rechtsstaat kann schnell legal ausgehebelt werden. Das belegt der »Fall Julian Assange«. Assange wurde in Großbritannien wegen einer »Straftat« verhaftet, die in Großbritannien – anders als in Schweden – nicht strafbar ist: Geschlechtsverkehr ohne Kondom. Der Europäische Haftbefehl (EUHB) öffnet seit 2002 der Willkür in Europa Tür und Tor. Es gibt keine juristische Prüfung der in dem EUHB behaupteten strafbaren Handlungen. Schlimmer noch: Ein EU-Bürger kann verhaftet und an ein anderes EU-Land ausgeliefert werden, auch wenn die angebliche Straftat dort, wo er verhaftet wird, gar keine Straftat ist. Der EUHB führt zu skurrilen Situationen: Da können EU-Bürger verhaftet werden, weil sie sich beispielsweise im Internet kritisch über Migranten geäußert haben, die in der EU häufiger als ethnische EU-Bürger bestimmte Straftaten verüben. Wer sich etwa in Österreich oder Deutschland im Internet über Kriminalität von Migranten äußert, der kann dafür etwa in Schweden per Haftbefehl wegen »Rassismus« gesucht werden – und plötzlich steht die Polizei vor der Tür und liefert den Betreffenden ohne richterliche Prüfung des Falls an Schweden aus.
Stellen Sie sich vor, es klingelt an Ihrer Wohnungstür und Polizisten verhaften Sie mit einem EUHB, weil sie vor zehn Jahren in einem anderen EU-Land einmal ihr Konto überzogen haben. Ein Scherz? Nein, keineswegs. Jacek Jaskolski ist ein 58 Jahre alter Hochschullehrer polnischer Abstammung, der seit 2004 an einer britischen Hochschule unterrichtet. Im Jahre 2008 wurde er in London verhaftet, weil er ein Jahrzehnt zuvor bei einem Aufenthalt in seiner alten polnischen Heimat ein Konto überzogen hatte. In Polen ist das ein Straftatbestand und wird strafrechtlich verfolgt, in Großbritannien interessieren sich allenfalls Zivilgerichte dafür. Obwohl Jacek Jaskolski das überzogene Konto längst wieder ausgeglichen hatte, wurde er per EUHB verhaftet und nach Polen überstellt. Mehr als tausend Polen werden pro Jahr in anderen EU-Staaten mit einem EUHB verhaftet und an ihr Heimatland ausgeliefert, weil sie dort irgendwann einmal ihr Konto überzogen haben. Pro Jahr lässt Polen in anderen EU-Ländern rund 5.000 Staatsbürger wegen »Straftaten« verhaften. Die meisten dieser Fälle würden in keinem anderen EU-Land strafrechtlich verfolgt. Nach Angaben britischer Zeitungen werden die Fälle, bei denen ein EUHB ausgestellt wird, in Europa immer skurriler: Ein 16 Jahre alter Jugendlicher wurde steckbrieflich per EUHB gesucht, weil er in einem Restaurant zwar die Mahlzeit, nicht aber das nachgereichte Dessert bezahlt hatte. Im EUHB wurden dann detailliert alle Substanzen und ihr Wert aufgeführt, die in dem Pudding enthalten waren. Der Junge wurde in einem eigens für die Überstellung von Straftätern gecharterten Flugzeug aus London in seine Heimat zum Prozess geflogen – britische Polizisten waren nicht nur über die Geldverschwendung sprachlos.
Immer öfter wird der EUHB jedoch benutzt, um politisch unliebsame Personen für einen längeren Zeitraum mundtot zu machen. Julian Assange ist kein Einzelfall. Viele Medien scheinen nicht die geringste Kenntnis vom EUHB zu haben, der durch ein weiteres Willkürinstrument an zusätzlicher Schärfe gewinnt: die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (EEW). Dazu gehört etwa auch ein EU-weiter Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss. Jedes EU-Land kann die Polizei eines anderen EU-Landes dazu benutzen, um in einem anderen EU-Land – ohne richterliche Prüfungen – eine Hausdurchsuchung oder eine Beschlagnahme durchführen zu lassen. Diese Regelung (European Evidence Warrant – EEW) ist seit Januar 2009 in Kraft getreten und muss bis Januar 2011 in allen EU-Staaten eingeführt sein. Jede lokale Polizeibehörde, jeder Richter in einem EU-Land, jeder Staatsanwalt und jede Strafverfolgungsbehörde kann einen solchen Europäischen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss (EU-Beschluss 2008/978/JHA vom 18. Dezember 2008) in einem anderen EU-Land ausstellen. Ebenso wie beim Europäischen Haftbefehl prüft das betreffende EU-Land dann nicht mehr die Rechtmäßigkeit des Beschlusses, sondern führt diesen einfach nur aus. Es ist ein todsicheres System, um unliebsame Menschen schnell zu zerstören – denn sie können sich dagegen erst wehren, wenn die Maßnahmen abgeschlossen und sie möglicherweise an ein anderes EU-Land überstellt worden sind. Im Falle von Julian Assange hat man gesehen, welch weitgehende Konsequenzen diese Maßnahmen haben können.
Die Schweden fangen unterdessen schon einmal an, die Auslieferung des australischen Staatsbürgers Julian Assange an die USA vorzubereiten. Das geht allerdings nur, wenn die Briten zustimmen. Die in Schweden gegen den WikiLeaks-Gründer ermittelnde Staatsanwältin, Marianne Ny, teilt in einer Pressemitteilung mit, die Briten müssten zustimmen, damit Assange jetzt schnell an die USA ausgeliefert werden könne. Es geht also ganz sicher nicht um Recht und schon gar nicht mehr um eine angebliche Vergewaltigung – es geht nur noch darum, einen Menschen fertig zu machen. Das aber ist die Farce eines Rechtsstaates. Europa hat sich aufgegeben. Wenn Sie an weiteren Hintergründen dieser Entwicklung interessiert sind, dann schauen Sie sich in aller Ruhe in unserem Informationsangebot um.
Sie werden dann schnell feststellen, was Ihnen die »Qualitätsmedien« an Informationen vorenthalten. Jene, die sich wie Hans Leyendecker (der Mann war früher einmal als investigativer Journalist der Süddeutschen Zeitung renommiert) in diesen Tagen klar gegen WikiLeaks und dessen Gründer Assange positionieren, sind derzeit offenkundig vom Neid zerfressen, weil nicht sie, sondern andere die Informationen bekommen, sichten und veröffentlichen dürfen. Menschen wie Leyendecker sprechen gern von »Verschwörungstheorie«, um das zu diskreditieren, was sie selbst an Informationen entweder nicht bekommen oder nicht zu deuten verstehen. Menschen wie Leyendecker täten gut daran, sich aufs Altenteil zurückzuziehen. Oder aber sie stehen endlich auf und verteidigen politische Häftlinge wie Assange. Ansonsten setzen »Qualitätsjournalisten« wie Leyendecker wieder einmal ein deutliches Signal dafür, warum sie in der heutigen Zeit immer überflüssiger werden und man die »Qualitätsmedien« dort liegen lassen sollte, wo sie hingehören: beim Altpapier.
Udo Ulfkotte
Wenn Sie die nachfolgenden Zeilen gelesen haben, dann können Sie sich selbst davon überzeugen, dass Julian Assange derzeit in Europa nicht anders behandelt wird als Menschenrechtler in China oder Burma. Doch anders als im Falle der in fernen Ländern inhaftierten Bürgerrechtler schauen wir bei Assange alle zu, wie der Rechtsstaat in Europa zur Farce wird. Die Verfolgung und Entrechtung des australischen WikiLeaks-Gründers in Europa ist vor allem auch ein Testfall dafür, wie ernst es europäischen Politikern noch mit Bürgerrechten ist. Assange wurde ja auf Antrag der schwedischen Staatsanwaltschaft mit Hilfe des seit 2002 gültigen Europäischen Haftbefehls (EUHB) in Großbritannien verhaftet. Doch dieser EUHB ist inzwischen eines der gefährlichsten Instrumente, um unliebsame Menschen in Europa mundtot zu machen oder gar in Zellen verschwinden zu lassen – auch wenn die Betroffenen nie eine Straftat begangen haben.
Überall in Europa werden derzeit Menschen strafrechtlich verfolgt – nur weil sie WikiLeaks-Gründer Assange unterstützen. Bei jenen, die ins Visier der Polizei geraten, handelt es sich keinesfalls nur um jene, die die Webseiten von Amazon, Mastercard und anderen Unternehmen im Internet mit DOS-Attacken vorübergehend unerreichbar gemacht haben. Es reicht nach uns vorliegenden Informationen aus Brüsseler Sicherheitskreisen inzwischen, einen Google-Alert zu Julian Assange oder WikiLeaks eingerichtet zu haben, um in das Visier der europäischen Sicherheitsbehörden zu gelangen und als potenziell »verdächtig« zu gelten. Um Missverständnisse zu vermeiden: Niemand behauptet, dass es vor dem Hintergrund eines Google-Alerts eine Verhaftung oder Hausdurchsuchung geben wird. Aber jene, die solch einen Alert eingerichtet haben, werden ganz sicher nicht ahnen, dass ihr Interesse eben auch bei den Sicherheitsbehörden automatisch gespeichert wird und bekannt ist (unabhängig von Google-Mitwirkung). Diese Entwicklung ist Teil des Abbaus der Bürgerrechte in Europa, die von vielen schlicht nicht wahrgenommen wird.
Bei näherer Betrachtung ist das alles mehr als bedenklich, denn der den Bürgern vertraute europäische Rechtsstaat kann schnell legal ausgehebelt werden. Das belegt der »Fall Julian Assange«. Assange wurde in Großbritannien wegen einer »Straftat« verhaftet, die in Großbritannien – anders als in Schweden – nicht strafbar ist: Geschlechtsverkehr ohne Kondom. Der Europäische Haftbefehl (EUHB) öffnet seit 2002 der Willkür in Europa Tür und Tor. Es gibt keine juristische Prüfung der in dem EUHB behaupteten strafbaren Handlungen. Schlimmer noch: Ein EU-Bürger kann verhaftet und an ein anderes EU-Land ausgeliefert werden, auch wenn die angebliche Straftat dort, wo er verhaftet wird, gar keine Straftat ist. Der EUHB führt zu skurrilen Situationen: Da können EU-Bürger verhaftet werden, weil sie sich beispielsweise im Internet kritisch über Migranten geäußert haben, die in der EU häufiger als ethnische EU-Bürger bestimmte Straftaten verüben. Wer sich etwa in Österreich oder Deutschland im Internet über Kriminalität von Migranten äußert, der kann dafür etwa in Schweden per Haftbefehl wegen »Rassismus« gesucht werden – und plötzlich steht die Polizei vor der Tür und liefert den Betreffenden ohne richterliche Prüfung des Falls an Schweden aus.
Stellen Sie sich vor, es klingelt an Ihrer Wohnungstür und Polizisten verhaften Sie mit einem EUHB, weil sie vor zehn Jahren in einem anderen EU-Land einmal ihr Konto überzogen haben. Ein Scherz? Nein, keineswegs. Jacek Jaskolski ist ein 58 Jahre alter Hochschullehrer polnischer Abstammung, der seit 2004 an einer britischen Hochschule unterrichtet. Im Jahre 2008 wurde er in London verhaftet, weil er ein Jahrzehnt zuvor bei einem Aufenthalt in seiner alten polnischen Heimat ein Konto überzogen hatte. In Polen ist das ein Straftatbestand und wird strafrechtlich verfolgt, in Großbritannien interessieren sich allenfalls Zivilgerichte dafür. Obwohl Jacek Jaskolski das überzogene Konto längst wieder ausgeglichen hatte, wurde er per EUHB verhaftet und nach Polen überstellt. Mehr als tausend Polen werden pro Jahr in anderen EU-Staaten mit einem EUHB verhaftet und an ihr Heimatland ausgeliefert, weil sie dort irgendwann einmal ihr Konto überzogen haben. Pro Jahr lässt Polen in anderen EU-Ländern rund 5.000 Staatsbürger wegen »Straftaten« verhaften. Die meisten dieser Fälle würden in keinem anderen EU-Land strafrechtlich verfolgt. Nach Angaben britischer Zeitungen werden die Fälle, bei denen ein EUHB ausgestellt wird, in Europa immer skurriler: Ein 16 Jahre alter Jugendlicher wurde steckbrieflich per EUHB gesucht, weil er in einem Restaurant zwar die Mahlzeit, nicht aber das nachgereichte Dessert bezahlt hatte. Im EUHB wurden dann detailliert alle Substanzen und ihr Wert aufgeführt, die in dem Pudding enthalten waren. Der Junge wurde in einem eigens für die Überstellung von Straftätern gecharterten Flugzeug aus London in seine Heimat zum Prozess geflogen – britische Polizisten waren nicht nur über die Geldverschwendung sprachlos.
Immer öfter wird der EUHB jedoch benutzt, um politisch unliebsame Personen für einen längeren Zeitraum mundtot zu machen. Julian Assange ist kein Einzelfall. Viele Medien scheinen nicht die geringste Kenntnis vom EUHB zu haben, der durch ein weiteres Willkürinstrument an zusätzlicher Schärfe gewinnt: die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (EEW). Dazu gehört etwa auch ein EU-weiter Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss. Jedes EU-Land kann die Polizei eines anderen EU-Landes dazu benutzen, um in einem anderen EU-Land – ohne richterliche Prüfungen – eine Hausdurchsuchung oder eine Beschlagnahme durchführen zu lassen. Diese Regelung (European Evidence Warrant – EEW) ist seit Januar 2009 in Kraft getreten und muss bis Januar 2011 in allen EU-Staaten eingeführt sein. Jede lokale Polizeibehörde, jeder Richter in einem EU-Land, jeder Staatsanwalt und jede Strafverfolgungsbehörde kann einen solchen Europäischen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss (EU-Beschluss 2008/978/JHA vom 18. Dezember 2008) in einem anderen EU-Land ausstellen. Ebenso wie beim Europäischen Haftbefehl prüft das betreffende EU-Land dann nicht mehr die Rechtmäßigkeit des Beschlusses, sondern führt diesen einfach nur aus. Es ist ein todsicheres System, um unliebsame Menschen schnell zu zerstören – denn sie können sich dagegen erst wehren, wenn die Maßnahmen abgeschlossen und sie möglicherweise an ein anderes EU-Land überstellt worden sind. Im Falle von Julian Assange hat man gesehen, welch weitgehende Konsequenzen diese Maßnahmen haben können.
Die Schweden fangen unterdessen schon einmal an, die Auslieferung des australischen Staatsbürgers Julian Assange an die USA vorzubereiten. Das geht allerdings nur, wenn die Briten zustimmen. Die in Schweden gegen den WikiLeaks-Gründer ermittelnde Staatsanwältin, Marianne Ny, teilt in einer Pressemitteilung mit, die Briten müssten zustimmen, damit Assange jetzt schnell an die USA ausgeliefert werden könne. Es geht also ganz sicher nicht um Recht und schon gar nicht mehr um eine angebliche Vergewaltigung – es geht nur noch darum, einen Menschen fertig zu machen. Das aber ist die Farce eines Rechtsstaates. Europa hat sich aufgegeben. Wenn Sie an weiteren Hintergründen dieser Entwicklung interessiert sind, dann schauen Sie sich in aller Ruhe in unserem Informationsangebot um.
Sie werden dann schnell feststellen, was Ihnen die »Qualitätsmedien« an Informationen vorenthalten. Jene, die sich wie Hans Leyendecker (der Mann war früher einmal als investigativer Journalist der Süddeutschen Zeitung renommiert) in diesen Tagen klar gegen WikiLeaks und dessen Gründer Assange positionieren, sind derzeit offenkundig vom Neid zerfressen, weil nicht sie, sondern andere die Informationen bekommen, sichten und veröffentlichen dürfen. Menschen wie Leyendecker sprechen gern von »Verschwörungstheorie«, um das zu diskreditieren, was sie selbst an Informationen entweder nicht bekommen oder nicht zu deuten verstehen. Menschen wie Leyendecker täten gut daran, sich aufs Altenteil zurückzuziehen. Oder aber sie stehen endlich auf und verteidigen politische Häftlinge wie Assange. Ansonsten setzen »Qualitätsjournalisten« wie Leyendecker wieder einmal ein deutliches Signal dafür, warum sie in der heutigen Zeit immer überflüssiger werden und man die »Qualitätsmedien« dort liegen lassen sollte, wo sie hingehören: beim Altpapier.
Mittwoch, 15. Dezember 2010
Prioritätenordnung in den Gleichstellungsbüros
Über Feminismus und wahre Frauenschicksale
Von Barbara Steinemann, Kantonsrätin SVP, Watt ZH
In regelmässigen Abständen publizieren die Gleichstellungsbüros des Bundes, der Kantone und der Städte ihre Info-Broschüren. Die eine widmete sich auf drei Vierteln ihrer Seiten den Schulabgängerinnen, denen eine Lehre in einer typisch männerdominierten Berufsgruppe schmackhaft gemacht wird.
«Brich die traditionellen Geschlechterstrukturen auf! Lerne einen Männerberuf!» Begleitet werden diese Aufforderungen vom Portrait einer Malerin sowie von einem Argumentarium mit viel kunterbuntem Emanzipations-Allerlei. Offen gestanden: Die Gedankengänge einer Randgruppe des eigenen Geschlechts sind mir als Leserin fast peinlich; unserer Gesellschaft geht es wohl etwas zu gut.
Mädchen und Frauen erscheinen da als das «dumme Geschlecht», denen staatliche Stellen für alle Lebenslagen den Weg weisen müssen. Sind wir Frauen etwa zurückgebliebene Wesen? Benötigen wir Nachhilfe? Oder wissen die Berufs-Gleichstellerinnen schlicht nicht, was sie mit ihrer Zeit und ihren reichlichen öffentlichen Mitteln anfangen sollen?
Islamische Unterdrückung
In unserem Nachbar-Kulturkreis dominiert das genaue Gegenteil. Die Unterdrückung der Frauen erreicht in Arabien und Afrika neue Dimensionen. Die jüngsten Berichte der Uno sprechen von aufkommender «Geschlechter-Apartheid». Das Südafrika unserer Tage trägt Schleier. Die neuen Opfer werden in dunkle Tücher gesteckt und bis zur Unkenntlichkeit stigmatisiert. Barbarische Strafen und Rituale, von Steinigungen bis Beschneidungen, häufen sich wieder im islamischen Raum. Mädchen sind nichts wert; es zählt höchstens ihr Verkaufswert als Braut. Frauen warten auf ihre Hinrichtung durch Steinigung wegen Ehebruchs. Der Fall der verurteilten Khayrieh im Iran hat international Aufsehen erregt, als ihr Flehen öffentlich bekannt wurde: «Ich bin bereit, gehängt zu werden, aber sie sollen mich nicht steinigen!»
Heute wartet Sakineh Ashtiani seit Monaten im selben Land auf ihre Steinigung, angeblich hat die Witwe Kontakt zu zwei Männern gehabt. Dafür wurde sie erst zu 99 Peitschenhieben verurteilt; diese Strafe wurde bereits vollstreckt.
«Recht» oder gar «Gerechtigkeit» sind in diesen Welten keine individuellen Ansprüche des Einzelnen gegen die Gesellschaft und die Obrigkeit. Dessen sollten wir uns stets bewusst sein. Darum wird die Frau getötet werden, ganz einfach, weil sie sich als Frau am schlechtesten dagegen wehren kann. Das Mysterium dieser Ungerechtigkeit sollte uns in seinen Bann ziehen, nicht die Traktandenliste unserer Gleichstellungsbüros.
Der Westen aber schweigt. In Saudi-Arabien werden Frauen kaum besser behandelt als Kamele. Sie dürfen weder einen Pass besitzen noch Auto fahren; ihnen werden Bildung, Beruf, ja öffentliche Räume vorenthalten – wie einst den Schwarzen in Südafrika.
Aber wehrt sich irgend jemand? Greenpeace denkt an die Wale, die Grünen an den Klimawandel, die Feministinnen an die weiblichen Lehrlinge in Männerberufen. Sich darüber zu empören, mag so müssig sein wie die Weltgeschichte der Unterlassungen. Dennoch: Wenn reihenweise Diktaturen den Frauen die Menschenrechte entziehen, zeugt das systematische Wegsehen von Interesselosigkeit, Angst und Gleichgültigkeit.
Und bei uns?
Nach Westeuropa eingewanderte Musliminnen stehen auch hier allzu häufig unter dem Joch ihrer Männer. Allzu oft – faktisch eingesperrt in die eigene Wohnung – sind sie hilflos harter Gewalt ausgeliefert; viele sind Opfer von Zwangsheiraten geworden, Ausgangspunkt für ein unfreies Leben in misslicher Lage.
Wo bleibt der Aufschrei der Frauenrechtsorganisationen? Hat es den Gleichstellungsbüros die Sprache verschlagen? Eine im Mittelalter stehen gebliebene «Kultur» macht sich hierzulande breit, Geschlechterdiffamierung prägt bereits das äussere Erscheinungsbild – in Form der Verhüllung von mehr oder weniger Körperpartien. Die Gleichstellungsbüros schauen weg. Zugegeben: Es ist ja auch einfacher, Schweizer Männer zu brandmarken als bärtige Tyrannen zurecht zu weisen.
Muslimspezifische Probleme lassen sich ja kaum wegdiskutieren: Andere in der Schweiz hätten die Fragen stellen können, die wir vor einem Jahr per Initiative gestellt haben. Sie haben es bis heute nicht getan. Bevor man locker-flockig und anbiedernd sagt, der Islam ist ein Teil von Deutschland, sollte man den widerwärtigen Tatsachen, die sich in islamischen Gebieten abspielen, ins Auge schauen und diese offen ansprechen. Gewalt schädigt das Image des Islam. Und solange sich auch die hier lebenden Muslime nicht von solchen Grausamkeiten des Islam distanzieren, sind sie in unserer Demokratie nicht angekommen.
Prioritätenordnung
Eine ethnische Rundum-Diskriminierung liegt uns fern. Wir ziehen nicht die Grenze zwischen Muslimen generell und allen anderen, sondern wir ziehen die Grenze zwischen denen, die nach den Regeln des liberalen Rechtsstaates leben und jenen, welche der archaischen Doktrin einer rückständigen Tradition anhängen. Das haben wir immer getan und tun es auch in Zukunft. Die Bevölkerung in der Schweiz hat dies ebenfalls so verstanden, sonst hätte sie vor Jahresfrist nicht Ja gestimmt.
Während sich die Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbüros in der Schweiz tagtäglich den Kopf darüber zerbrechen, wie die Frauen noch etwas gleicher gestellt werden könnten und in welcher Verwaltungsstelle noch eine Frauenbeauftragten-Fachstelle einzurichten wäre, werden Einwanderinnen aus Gebieten grösserer Entfernung und noch grösserer kultureller Distanz mitten in Europa systematisch unterdrückt.
Insbesondere Feministinnen und jene politischen Gruppierungen, welche sich der Sache der Frauen, der Menschenrechte, der Gewalt gegen Schwächere und sozialen Fragen annehmen, ignorieren genau jene Phänomene des Islam, welche sie sonst mit Verve bekämpfen. Dass ausgerechnet sie das Vordringen des Islams in Europa unterstützen, spottet jeglicher Vernunft. Die Vorenthaltung westlicher Freiheiten für islamische Frauen erfüllt eine zentrale Voraussetzung für die an Boden gewinnenden menschenrechtswidrigen Parallelgesellschaften. Tritt Frauenfeindlichkeit bei Migranten auf, gilt das multikulturelle Toleranzgebot, sprich Kritikverbot. Obwohl es sich dabei um Ausländerinnen handelt!
Die schrecklichsten Menschenrechtsverletzungen auf unserem Planeten sind den hiesigen Frauen-Ämtern keine Zeile wert. Die Webseite des Gleichstellungsbüros der Stadt Zürich lässt uns statt dessen wissen, dass dieses Jahr der mit zwanzigtausend Franken dotierte Gleichstellungspreis dem Verein «Frauenstadtrundgang Zürich» ausgerichtet werde. Die Stadt Bern möchte zum Abbau geschlechterspezifischer Diskriminierung mit einem neuen Aktionsplan «ein Stadtbild ohne Werbung mit sexistischen Motiven» durchsetzen. Damit kommt zum Ausdruck, nach welcher Prioritätenordnung die Gleichstellerinnen Frauenschicksale behandeln…
Die Migranten-Milieus sind für diese Amtsstellen tabu, weil die Realität nicht ins ideologische Konzept des Multikulturalismus passt. Damit akzeptieren die Gleichstellungsbüros nicht bloss Denkverbote, sie tolerieren auch schweres Leid, das andern Frauen angetan wird.
Barbara Steinemann
Von Barbara Steinemann, Kantonsrätin SVP, Watt ZH
In regelmässigen Abständen publizieren die Gleichstellungsbüros des Bundes, der Kantone und der Städte ihre Info-Broschüren. Die eine widmete sich auf drei Vierteln ihrer Seiten den Schulabgängerinnen, denen eine Lehre in einer typisch männerdominierten Berufsgruppe schmackhaft gemacht wird.
«Brich die traditionellen Geschlechterstrukturen auf! Lerne einen Männerberuf!» Begleitet werden diese Aufforderungen vom Portrait einer Malerin sowie von einem Argumentarium mit viel kunterbuntem Emanzipations-Allerlei. Offen gestanden: Die Gedankengänge einer Randgruppe des eigenen Geschlechts sind mir als Leserin fast peinlich; unserer Gesellschaft geht es wohl etwas zu gut.
Mädchen und Frauen erscheinen da als das «dumme Geschlecht», denen staatliche Stellen für alle Lebenslagen den Weg weisen müssen. Sind wir Frauen etwa zurückgebliebene Wesen? Benötigen wir Nachhilfe? Oder wissen die Berufs-Gleichstellerinnen schlicht nicht, was sie mit ihrer Zeit und ihren reichlichen öffentlichen Mitteln anfangen sollen?
Islamische Unterdrückung
In unserem Nachbar-Kulturkreis dominiert das genaue Gegenteil. Die Unterdrückung der Frauen erreicht in Arabien und Afrika neue Dimensionen. Die jüngsten Berichte der Uno sprechen von aufkommender «Geschlechter-Apartheid». Das Südafrika unserer Tage trägt Schleier. Die neuen Opfer werden in dunkle Tücher gesteckt und bis zur Unkenntlichkeit stigmatisiert. Barbarische Strafen und Rituale, von Steinigungen bis Beschneidungen, häufen sich wieder im islamischen Raum. Mädchen sind nichts wert; es zählt höchstens ihr Verkaufswert als Braut. Frauen warten auf ihre Hinrichtung durch Steinigung wegen Ehebruchs. Der Fall der verurteilten Khayrieh im Iran hat international Aufsehen erregt, als ihr Flehen öffentlich bekannt wurde: «Ich bin bereit, gehängt zu werden, aber sie sollen mich nicht steinigen!»
Heute wartet Sakineh Ashtiani seit Monaten im selben Land auf ihre Steinigung, angeblich hat die Witwe Kontakt zu zwei Männern gehabt. Dafür wurde sie erst zu 99 Peitschenhieben verurteilt; diese Strafe wurde bereits vollstreckt.
«Recht» oder gar «Gerechtigkeit» sind in diesen Welten keine individuellen Ansprüche des Einzelnen gegen die Gesellschaft und die Obrigkeit. Dessen sollten wir uns stets bewusst sein. Darum wird die Frau getötet werden, ganz einfach, weil sie sich als Frau am schlechtesten dagegen wehren kann. Das Mysterium dieser Ungerechtigkeit sollte uns in seinen Bann ziehen, nicht die Traktandenliste unserer Gleichstellungsbüros.
Der Westen aber schweigt. In Saudi-Arabien werden Frauen kaum besser behandelt als Kamele. Sie dürfen weder einen Pass besitzen noch Auto fahren; ihnen werden Bildung, Beruf, ja öffentliche Räume vorenthalten – wie einst den Schwarzen in Südafrika.
Aber wehrt sich irgend jemand? Greenpeace denkt an die Wale, die Grünen an den Klimawandel, die Feministinnen an die weiblichen Lehrlinge in Männerberufen. Sich darüber zu empören, mag so müssig sein wie die Weltgeschichte der Unterlassungen. Dennoch: Wenn reihenweise Diktaturen den Frauen die Menschenrechte entziehen, zeugt das systematische Wegsehen von Interesselosigkeit, Angst und Gleichgültigkeit.
Und bei uns?
Nach Westeuropa eingewanderte Musliminnen stehen auch hier allzu häufig unter dem Joch ihrer Männer. Allzu oft – faktisch eingesperrt in die eigene Wohnung – sind sie hilflos harter Gewalt ausgeliefert; viele sind Opfer von Zwangsheiraten geworden, Ausgangspunkt für ein unfreies Leben in misslicher Lage.
Wo bleibt der Aufschrei der Frauenrechtsorganisationen? Hat es den Gleichstellungsbüros die Sprache verschlagen? Eine im Mittelalter stehen gebliebene «Kultur» macht sich hierzulande breit, Geschlechterdiffamierung prägt bereits das äussere Erscheinungsbild – in Form der Verhüllung von mehr oder weniger Körperpartien. Die Gleichstellungsbüros schauen weg. Zugegeben: Es ist ja auch einfacher, Schweizer Männer zu brandmarken als bärtige Tyrannen zurecht zu weisen.
Muslimspezifische Probleme lassen sich ja kaum wegdiskutieren: Andere in der Schweiz hätten die Fragen stellen können, die wir vor einem Jahr per Initiative gestellt haben. Sie haben es bis heute nicht getan. Bevor man locker-flockig und anbiedernd sagt, der Islam ist ein Teil von Deutschland, sollte man den widerwärtigen Tatsachen, die sich in islamischen Gebieten abspielen, ins Auge schauen und diese offen ansprechen. Gewalt schädigt das Image des Islam. Und solange sich auch die hier lebenden Muslime nicht von solchen Grausamkeiten des Islam distanzieren, sind sie in unserer Demokratie nicht angekommen.
Prioritätenordnung
Eine ethnische Rundum-Diskriminierung liegt uns fern. Wir ziehen nicht die Grenze zwischen Muslimen generell und allen anderen, sondern wir ziehen die Grenze zwischen denen, die nach den Regeln des liberalen Rechtsstaates leben und jenen, welche der archaischen Doktrin einer rückständigen Tradition anhängen. Das haben wir immer getan und tun es auch in Zukunft. Die Bevölkerung in der Schweiz hat dies ebenfalls so verstanden, sonst hätte sie vor Jahresfrist nicht Ja gestimmt.
Während sich die Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbüros in der Schweiz tagtäglich den Kopf darüber zerbrechen, wie die Frauen noch etwas gleicher gestellt werden könnten und in welcher Verwaltungsstelle noch eine Frauenbeauftragten-Fachstelle einzurichten wäre, werden Einwanderinnen aus Gebieten grösserer Entfernung und noch grösserer kultureller Distanz mitten in Europa systematisch unterdrückt.
Insbesondere Feministinnen und jene politischen Gruppierungen, welche sich der Sache der Frauen, der Menschenrechte, der Gewalt gegen Schwächere und sozialen Fragen annehmen, ignorieren genau jene Phänomene des Islam, welche sie sonst mit Verve bekämpfen. Dass ausgerechnet sie das Vordringen des Islams in Europa unterstützen, spottet jeglicher Vernunft. Die Vorenthaltung westlicher Freiheiten für islamische Frauen erfüllt eine zentrale Voraussetzung für die an Boden gewinnenden menschenrechtswidrigen Parallelgesellschaften. Tritt Frauenfeindlichkeit bei Migranten auf, gilt das multikulturelle Toleranzgebot, sprich Kritikverbot. Obwohl es sich dabei um Ausländerinnen handelt!
Die schrecklichsten Menschenrechtsverletzungen auf unserem Planeten sind den hiesigen Frauen-Ämtern keine Zeile wert. Die Webseite des Gleichstellungsbüros der Stadt Zürich lässt uns statt dessen wissen, dass dieses Jahr der mit zwanzigtausend Franken dotierte Gleichstellungspreis dem Verein «Frauenstadtrundgang Zürich» ausgerichtet werde. Die Stadt Bern möchte zum Abbau geschlechterspezifischer Diskriminierung mit einem neuen Aktionsplan «ein Stadtbild ohne Werbung mit sexistischen Motiven» durchsetzen. Damit kommt zum Ausdruck, nach welcher Prioritätenordnung die Gleichstellerinnen Frauenschicksale behandeln…
Die Migranten-Milieus sind für diese Amtsstellen tabu, weil die Realität nicht ins ideologische Konzept des Multikulturalismus passt. Damit akzeptieren die Gleichstellungsbüros nicht bloss Denkverbote, sie tolerieren auch schweres Leid, das andern Frauen angetan wird.
Barbara Steinemann
Sonntag, 5. Dezember 2010
Keine Islamisierung der Schweiz!
Antwort an passiven Bundesrat
Manifest «Nein zur Islamisierung der Schweiz»
Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach, ZH
Am 29. November 2009 haben Volk und Stände das Minarettverbot mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Seit einem Jahr wird vom Bundesrat eine Stellungnahme erwartet, wie er diesen Volksentscheid umzusetzen gedenkt. Dreimal erforderten Vorstösse und Ereignisse eine solche Stellungnahme. Dreimal wich der Bundesrat aus.
Eine schriftlich völlig unverbindlich beantwortete Interpellation wollte der Bundesrat beseitigen, indem er sie zwecks Abfertigung in der Masse auf die Traktandenliste der Sondersession zur Kriminalitätsbekämpfung setzen liess. Als sich der Interpellant gegen solchen Entsorgungsversuch wehrte, verschwand sie einfach von der Tagesordnung.
Fakten
Die Klage von Genfer Muslimen beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zum Zweck der Annullation des Schweizer Volksentscheids zum Minarettverbot löste eine Vernehmlassung auch beim Bundesrat aus. Dieser bezweifelte zwar aus formellen Gründen die Zuständigkeit Strassburgs. Der Bundesrat vermied aber jede Feststellung, wonach gemäss Schweizer Verfassungsrecht kein Gericht einen Entscheid des Schweizer Souveräns umzustossen berechtigt ist. Statt dessen signalisiert der Bundesrat verfassungswidrige Bereitschaft, künftig nicht bloss schweizerische Gesetze, sondern auch Bestimmungen der Bundesverfassung als dem Völkerrecht nachgeordnet einzustufen. Für solche Abwertung der Verfassung fehlt dem Bundesrat jede Rechtsgrundlage.
Der Bundesrat – gemäss Verfassung jene Instanz, die Volksentscheide umzusetzen hätte – blieb auch untätig, als eine Kantonsregierung ein Minarett bewilligte, obwohl die Landesregierung vor einem Jahr die sofortige Anwendung des Minarettverbots erklärt und dies ausdrücklich auch auf hängige Gesuche bezogen hat. Nach der Berner Baubewilligung für ein Minarett in Langenthal will die Landesregierung – statt gemäss Verfassungsauftrag gegen den Abstimmungsverstoss einzuschreiten – den Entscheid dem Bundesgericht überlassen, obwohl gemäss Bundesverfassung kein Gericht einen aufgrund einer als gültig erkannten Volksinitiative getroffenen Entscheid korrigieren oder rückgängig machen kann. Der Bundesrat bewegt sich ausserhalb der Verfassung.
Ende der Beobachtungsphase
Das Egerkinger-Komitee, das die Minarettverbots-Initiative lanciert und im Abstimmungskampf durchgesetzt hat, hat dem Bundesrat ein volles Jahr Zeit eingeräumt, den Entscheid des Souveräns endlich umzusetzen. Der Bundesrat liess diese Frist untätig verstreichen. Das Egerkinger-Komitee wartet nicht länger zu. Heute, genau ein Jahr nach dem Ja zum Minarettverbot, wird es wieder aktiv. Es präsentiert das Manifest «Nein zur Islamisierung der Schweiz» als Wegweiser, wie das von Volk und Ständen beschlossene Minarettverbot umzusetzen ist.
Grundzüge des Manifests
Das Manifest «Nein zur Islamisierung der Schweiz» geht aus von der Tatsache, dass die Schweiz ein abendländischer Staat auf christlichem Fundament ist. Wer sich hier niederlässt, hat dies zu respektieren – wobei jedem Bewohner der Schweiz vollumfängliche Religionsfreiheit gewährleistet ist.
Das Minarett hat mit Religion allerdings nichts zu tun. Es ist ein Symbol jener politisch-gesellschaftlichen Islamisierung, die sich den in der Bundesverfassung garantierten Grund- und Freiheitsrechten widersetzt. Deswegen ist es vom Souverän verboten worden. Das Verbot bringt zum Ausdruck, dass die in der Schweiz demokratisch geschaffene Rechtsordnung für sämtliche Bewohner des Landes verbindlich ist. Solange vom Islam Handlungsanweisungen an die muslimischen Gläubigen ausgehen, welche den Grund- und Freiheitsrechten widersprechen, dürfen Muslime nur dann eingebürgert werden, wenn sie sich in einer Erklärung formell zur vorbehaltlosen Respektierung der Schweizerischen Bundesverfassung und der in ihr niedergelegten Rechte und Pflichten bekennen. Muslimen, die sich der Integration verweigern, soll die Aufenthaltsbewilligung entzogen werden.
Unterdrückung wird nicht geduldet
Muslimisch motivierte Unterdrückung, also Kopftuch- und Verhüllungszwang, Gewaltanwendung in Form von Züchtigung, Blutrache, Steinigung, aber auch Aufrufe zu solcher Gewaltanwendung haben in der Schweiz keinen Platz. Weder Polygamie noch Zwangsehen, weder Eheschliessung durch Stellvertreter noch die Verheiratung Minderjähriger entsprechen der schweizerischen Rechtsordnung. In einem freiheitlichen Land wie der Schweiz äussern Bürgerinnen und Bürger ihre persönliche, freie Meinung mit offenem Angesicht. Gesichtsverhüllung gehört nicht in die Schweiz.
Alle sind vor dem Gesetz gleich
Auch die Unterscheidung zwischen «Reinen» und «Unreinen», woraus Ansprüche nach Bestattung in «reiner», also christenfreier Erde abgeleitet werden, verstösst gegen Schweizer Recht. Wer solches verlangt, hat seine Toten im Herkunftsland zu beerdigen.
Die Verbannung christlicher Glaubenssymbole oder christlicher Traditionen aus öffentlichen Gebäuden oder aus dem Schulunterricht (Weihnachtsfeiern) ist deplaziert. Die Schulpflicht gilt uneingeschränkt für beide Geschlechter und für sämtliche Unterrichtslektionen.
*
Dies, kurz zusammengefasst, die Grundzüge des Manifests «Nein zur Islamisierung der Schweiz». Wer die Bundesverfassung, wer die Grundrechte und Freiheitsrechte in unserer Verfassung ernst nimmt, versteht dieses Manifest als Fundament für eine freie Schweiz freier Menschen – wie sie uns von den Vorfahren übergeben worden ist.
Ulrich Schlüer
Manifest «Nein zur Islamisierung der Schweiz»
Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach, ZH
Am 29. November 2009 haben Volk und Stände das Minarettverbot mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Seit einem Jahr wird vom Bundesrat eine Stellungnahme erwartet, wie er diesen Volksentscheid umzusetzen gedenkt. Dreimal erforderten Vorstösse und Ereignisse eine solche Stellungnahme. Dreimal wich der Bundesrat aus.
Eine schriftlich völlig unverbindlich beantwortete Interpellation wollte der Bundesrat beseitigen, indem er sie zwecks Abfertigung in der Masse auf die Traktandenliste der Sondersession zur Kriminalitätsbekämpfung setzen liess. Als sich der Interpellant gegen solchen Entsorgungsversuch wehrte, verschwand sie einfach von der Tagesordnung.
Fakten
Die Klage von Genfer Muslimen beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zum Zweck der Annullation des Schweizer Volksentscheids zum Minarettverbot löste eine Vernehmlassung auch beim Bundesrat aus. Dieser bezweifelte zwar aus formellen Gründen die Zuständigkeit Strassburgs. Der Bundesrat vermied aber jede Feststellung, wonach gemäss Schweizer Verfassungsrecht kein Gericht einen Entscheid des Schweizer Souveräns umzustossen berechtigt ist. Statt dessen signalisiert der Bundesrat verfassungswidrige Bereitschaft, künftig nicht bloss schweizerische Gesetze, sondern auch Bestimmungen der Bundesverfassung als dem Völkerrecht nachgeordnet einzustufen. Für solche Abwertung der Verfassung fehlt dem Bundesrat jede Rechtsgrundlage.
Der Bundesrat – gemäss Verfassung jene Instanz, die Volksentscheide umzusetzen hätte – blieb auch untätig, als eine Kantonsregierung ein Minarett bewilligte, obwohl die Landesregierung vor einem Jahr die sofortige Anwendung des Minarettverbots erklärt und dies ausdrücklich auch auf hängige Gesuche bezogen hat. Nach der Berner Baubewilligung für ein Minarett in Langenthal will die Landesregierung – statt gemäss Verfassungsauftrag gegen den Abstimmungsverstoss einzuschreiten – den Entscheid dem Bundesgericht überlassen, obwohl gemäss Bundesverfassung kein Gericht einen aufgrund einer als gültig erkannten Volksinitiative getroffenen Entscheid korrigieren oder rückgängig machen kann. Der Bundesrat bewegt sich ausserhalb der Verfassung.
Ende der Beobachtungsphase
Das Egerkinger-Komitee, das die Minarettverbots-Initiative lanciert und im Abstimmungskampf durchgesetzt hat, hat dem Bundesrat ein volles Jahr Zeit eingeräumt, den Entscheid des Souveräns endlich umzusetzen. Der Bundesrat liess diese Frist untätig verstreichen. Das Egerkinger-Komitee wartet nicht länger zu. Heute, genau ein Jahr nach dem Ja zum Minarettverbot, wird es wieder aktiv. Es präsentiert das Manifest «Nein zur Islamisierung der Schweiz» als Wegweiser, wie das von Volk und Ständen beschlossene Minarettverbot umzusetzen ist.
Grundzüge des Manifests
Das Manifest «Nein zur Islamisierung der Schweiz» geht aus von der Tatsache, dass die Schweiz ein abendländischer Staat auf christlichem Fundament ist. Wer sich hier niederlässt, hat dies zu respektieren – wobei jedem Bewohner der Schweiz vollumfängliche Religionsfreiheit gewährleistet ist.
Das Minarett hat mit Religion allerdings nichts zu tun. Es ist ein Symbol jener politisch-gesellschaftlichen Islamisierung, die sich den in der Bundesverfassung garantierten Grund- und Freiheitsrechten widersetzt. Deswegen ist es vom Souverän verboten worden. Das Verbot bringt zum Ausdruck, dass die in der Schweiz demokratisch geschaffene Rechtsordnung für sämtliche Bewohner des Landes verbindlich ist. Solange vom Islam Handlungsanweisungen an die muslimischen Gläubigen ausgehen, welche den Grund- und Freiheitsrechten widersprechen, dürfen Muslime nur dann eingebürgert werden, wenn sie sich in einer Erklärung formell zur vorbehaltlosen Respektierung der Schweizerischen Bundesverfassung und der in ihr niedergelegten Rechte und Pflichten bekennen. Muslimen, die sich der Integration verweigern, soll die Aufenthaltsbewilligung entzogen werden.
Unterdrückung wird nicht geduldet
Muslimisch motivierte Unterdrückung, also Kopftuch- und Verhüllungszwang, Gewaltanwendung in Form von Züchtigung, Blutrache, Steinigung, aber auch Aufrufe zu solcher Gewaltanwendung haben in der Schweiz keinen Platz. Weder Polygamie noch Zwangsehen, weder Eheschliessung durch Stellvertreter noch die Verheiratung Minderjähriger entsprechen der schweizerischen Rechtsordnung. In einem freiheitlichen Land wie der Schweiz äussern Bürgerinnen und Bürger ihre persönliche, freie Meinung mit offenem Angesicht. Gesichtsverhüllung gehört nicht in die Schweiz.
Alle sind vor dem Gesetz gleich
Auch die Unterscheidung zwischen «Reinen» und «Unreinen», woraus Ansprüche nach Bestattung in «reiner», also christenfreier Erde abgeleitet werden, verstösst gegen Schweizer Recht. Wer solches verlangt, hat seine Toten im Herkunftsland zu beerdigen.
Die Verbannung christlicher Glaubenssymbole oder christlicher Traditionen aus öffentlichen Gebäuden oder aus dem Schulunterricht (Weihnachtsfeiern) ist deplaziert. Die Schulpflicht gilt uneingeschränkt für beide Geschlechter und für sämtliche Unterrichtslektionen.
*
Dies, kurz zusammengefasst, die Grundzüge des Manifests «Nein zur Islamisierung der Schweiz». Wer die Bundesverfassung, wer die Grundrechte und Freiheitsrechte in unserer Verfassung ernst nimmt, versteht dieses Manifest als Fundament für eine freie Schweiz freier Menschen – wie sie uns von den Vorfahren übergeben worden ist.
Ulrich Schlüer
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Samstag, 4. Dezember 2010
Gender-Mainstreaming - feministische Indoktrination
Gender-Mainstreaming in der Volksschule
Steuergelder für Sex-Indoktrination
Von Willi Villiger, Eggenwil AG
Das Umerziehungsprojekt «Gender Mainstreaming» wurde 1995 von der internationalen Frauenbewegung in Peking als gleichstellungspolitische Strategie lanciert.
Nicht nur die Uno hat Gender Mainstreaming in ihre Agenda geschrieben, das Projekt fand 1999 auch Eingang in das EU-Recht (Vertrag von Amsterdam). Seither wird versucht, Gender Mainstreaming für das Leitprinzip für das Handeln der Verwaltungen aller Stufen europaweit durchzusetzen.
In diesem Zusammenhang steht auch der Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) an die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ), ein Kompetenzzentrum für Sexualpädagogik aufzubauen. Dort arbeitet man bereits an entsprechenden Lehrplan-Modellen, die dann Eingang finden sollen in den Lehrplan 21 – und damit auch in die Schulzimmer. Da Gender Mainstreaming eine umfassende und zielorientiert angelegte Strategie ist, welche auf Nachhaltigkeit abzielt, ist es naheliegend, dass bereits die «noch formbaren Kinder» ins Visier der Projektbetreiber genommen werden. Zudem ist die Zeit aus Sicht der Gender Mainstreaming-Promotoren jetzt günstig: HarmoS und Lehrplan 21 werden als hervorragende Gelegenheiten zur schweizweiten Einführung einer Gender-kompatiblen Sexualpädagogik gesehen.
Ziele von Gender-Mainstreaming
Gender-Mainstreaming als Strategie der Gleichstellungspolitik behauptet, dass es keinen gesellschaftlichen Bereich gebe, der nicht von männlichen oder weiblichen Verhaltensmustern bzw. Wertvorstellungen geprägt sei. Das geschlechtsspezifische Rollenverhalten sei kulturell konstruiert, also erlernt und somit auch veränderbar.
Künftig soll es zur Freiheit eines neuen, «geschlechtergerecht» erzogenen Menschen gehören, sein Geschlecht und seine sexuelle Orientierung frei zu wählen, also persönlich und willkürlich zu entscheiden, ob er oder sie Mann oder Frau sein will, heterosexuell, schwul, lesbisch, bisexuell oder transsexuell. Aus Sicht der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz sollen bereits Vierjährige als sexuelle Wesen definiert werden; die elfjährige Schulzeit (HarmoS) soll zur gezielten genderorientierten Einflussnahme auf die Kinder im Alter von vier bis fünfzehn Jahren genutzt werden.
Rechtliche Grundlagen
Das Kompetenzzentrum für Sexualpädagogik tritt mit einem totalitären Anspruch auf: Die Ziele der Gender-Mainstreaming-Sexualpädagogik werden schlicht als unverhandelbar erklärt, indem man sich auf die Menschenrechte beruft. Um mögliche Widerstände seitens der Kantone zu umgehen, bedient sich das Bundesamt für Gesundheit der demokratisch nur mangelhaft legitimierten Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) und des Lehrplans 21, welcher auf dem Verordnungsweg eingeführt werden wird, womit er nicht referendumsfähig ist. Durch «gezieltes und strategisches Lobbying»1) soll das von oben verordnete Umerziehungsprogramm an Eltern und demokratischen Kontrollinstanzen vorbei- und in die Schulzimmer hineingeschmuggelt werden.
Bezeichnend dabei ist: Die Schwulenorganisationen sitzen im Beirat des Kompetenzzentrums. Den Eltern aber soll jegliche Einflussnahme auf das Geschehen im Unterricht verwehrt werden: «Die gesetzliche und administrative Trennung von HIV-Prävention und Sexualerziehung im Rahmen der Schule ist aufzuheben. Sie sollten obligatorisch im Rahmen eines vereinheitlichten Lehrplans unterrichtet werden»..
Frontalangriff auf die Familie
Seit jeher war die bürgerliche Familie den Marxisten Stein des Anstosses: So ortet Friedrich Engels in der patriarchalisch organisierten Familie den «ersten Klassengegensatz», der auf dem Weg zur klassenlosen Gesellschaft überwunden werden müsse. Im neuen SP-Parteiprogramm findet sich der Satz: «Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden.» Die SP orientiert sich damit an geistigen Vätern der 68er-Revolution («Frankfurter Schule»), welche die Zerstörung der «autoritären Familie» vorantrieben mit dem Ziel der «sexuellen Befreiung». Gender-Mainstreaming geht nun radikal zu Werke, indem den Kleinsten schon beigebracht werden soll, dass die natürliche Zuordnung von Mann und Frau nur «scheinbar natürlich» sei.
In der Schweiz hat die Ehe jedoch gegenüber nicht-ehelichen Gemeinschaften Vorrang aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für Staat und Gesellschaft. Sie ist deshalb grundrechtlich geschützt.
Durch die Ausweitung des Aufklärungsunterrichts (biologische Aspekte) auf die Sexualpädagogik (soziale Aspekte) wird neben Heilpädagogen, Schulsozialarbeitern, Schulmediatoren, Schulpsychologen eine weitere Berufssparte kreiert: Ein Heer von selbsternannten «Sexualpädagogen» wird künftig mit missionarischem Eifer durch die Schulhäuser geistern und den Jugendlichen beibringen, was diese entweder längst wissen oder gar nicht wissen wollen. Diese Sexualpädagogen wollen sich erdreisten, selbstherrlich in die Privatsphäre der Kinder und Familien einzudringen und die ethischen, moralischen und religiösen Wertsetzungen der Eltern zu untergraben. Sie wollen die Kinder zwingen, an Veranstaltungen (Klassenstunden, Projekten, Schultheatern) teilzunehmen – Dispensationen sind ausgeschlossen –, in denen intime Dinge öffentlich thematisiert werden.
Lehrauftrag
Das Kompetenzzentrum für Sexualpädagogik sieht im Zentrum der schulischen Sexualerziehung die «Selbstbestimmung des Kindes»:
Selbstbestimmung des Zeitpunktes und der Wahl von Partnerschaften sowie der Form der Lebensweise;
Selbstbestimmung und Eigenverantwortung über Zeitpunkt und Anzahl der Kinder und damit verbunden das Recht, über Aspekte der sexuellen und reproduktiven Gesundheit informiert zu werden und ihre Dienstleistungen zu nutzen;
Darstellung der Gleichwertigkeit verschiedener sexueller Orientierungen und Identitäten.
Offensichtlich reduziert sich die Sexualmoral dieses sogenannten Kompetenzzentrums auf den Gebrauch von Gummi und Pillen. Erlaubt und gut ist alles, was das Kind selber angeblich als lustvoll oder interessant empfindet, und was mit irgend welchen Partnern «einvernehmlich ausgehandelt» worden ist. Die zur Hauptmaxime erhobene Selbstbestimmung der Jugendlichen ist deutlich gegen die elterliche Erziehungsverantwortung gerichtet.
Dass die Lehrer eines Landes in die Pflicht genommen werden sollen zur Propagierung einer bestimmten Ideologie, passt zu totalitären Staaten. In der demokratischen Schweiz ist dies ein ungeheuerlicher Vorgang. Seit Einführung des obligatorischen Schulunterrichts gilt dessen weltanschauliche Neutralität. Das Verlangen, dass in den Schulzimmern fortan eine staatlich autorisierte, permissive Sexualmoral propagiert werden soll, verleiht der Kulturrevolution der sogenannten «sexuellen Befreiung» eine neue, dramatische Dimension mit unabsehbaren Folgen für die Gesellschaft.
Da die Bundesverfassung der traditionellen Familie ausdrücklich eine Sonderstellung zuordnet, muss solche Rangordnung ihren Niederschlag auch im Bildungswesen finden: Den Jugendlichen in unseren Schulen sollen anstelle der Konzepte von Gender-Mainstreaming vielmehr die Bedingungen für das Gelingen, die Vorzüge und die staatserhaltende Kraft der jahrtausendealten Lebensform «Familie» vor Augen geführt werden.
Wir fordern, dass die familienzerstörerische Agitation des Bundesamts für Gesundheit und der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz und deren Ausrichtung auf Gender-Mainstreaming gestoppt werden. Wenn schon Steuergelder eingesetzt werden sollen, dann für den Aufbau eines «Kompetenzzentrums für Familienkunde». Die Pädagogischen Hochschulen sollen angewiesen werden, Arbeitsgruppen mit ausgewiesenen Familienfachleuten zu bestellen, welche Grundlagen erarbeiten für die Aus- und Weiterbildung von amtierenden Lehrern und Lehrerinnen und für die Aus- und Weiterbildung von Lehrern an den Pädagogischen Hochschulen.
Willi Villiger
Steuergelder für Sex-Indoktrination
Von Willi Villiger, Eggenwil AG
Das Umerziehungsprojekt «Gender Mainstreaming» wurde 1995 von der internationalen Frauenbewegung in Peking als gleichstellungspolitische Strategie lanciert.
Nicht nur die Uno hat Gender Mainstreaming in ihre Agenda geschrieben, das Projekt fand 1999 auch Eingang in das EU-Recht (Vertrag von Amsterdam). Seither wird versucht, Gender Mainstreaming für das Leitprinzip für das Handeln der Verwaltungen aller Stufen europaweit durchzusetzen.
In diesem Zusammenhang steht auch der Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) an die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ), ein Kompetenzzentrum für Sexualpädagogik aufzubauen. Dort arbeitet man bereits an entsprechenden Lehrplan-Modellen, die dann Eingang finden sollen in den Lehrplan 21 – und damit auch in die Schulzimmer. Da Gender Mainstreaming eine umfassende und zielorientiert angelegte Strategie ist, welche auf Nachhaltigkeit abzielt, ist es naheliegend, dass bereits die «noch formbaren Kinder» ins Visier der Projektbetreiber genommen werden. Zudem ist die Zeit aus Sicht der Gender Mainstreaming-Promotoren jetzt günstig: HarmoS und Lehrplan 21 werden als hervorragende Gelegenheiten zur schweizweiten Einführung einer Gender-kompatiblen Sexualpädagogik gesehen.
Ziele von Gender-Mainstreaming
Gender-Mainstreaming als Strategie der Gleichstellungspolitik behauptet, dass es keinen gesellschaftlichen Bereich gebe, der nicht von männlichen oder weiblichen Verhaltensmustern bzw. Wertvorstellungen geprägt sei. Das geschlechtsspezifische Rollenverhalten sei kulturell konstruiert, also erlernt und somit auch veränderbar.
Künftig soll es zur Freiheit eines neuen, «geschlechtergerecht» erzogenen Menschen gehören, sein Geschlecht und seine sexuelle Orientierung frei zu wählen, also persönlich und willkürlich zu entscheiden, ob er oder sie Mann oder Frau sein will, heterosexuell, schwul, lesbisch, bisexuell oder transsexuell. Aus Sicht der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz sollen bereits Vierjährige als sexuelle Wesen definiert werden; die elfjährige Schulzeit (HarmoS) soll zur gezielten genderorientierten Einflussnahme auf die Kinder im Alter von vier bis fünfzehn Jahren genutzt werden.
Rechtliche Grundlagen
Das Kompetenzzentrum für Sexualpädagogik tritt mit einem totalitären Anspruch auf: Die Ziele der Gender-Mainstreaming-Sexualpädagogik werden schlicht als unverhandelbar erklärt, indem man sich auf die Menschenrechte beruft. Um mögliche Widerstände seitens der Kantone zu umgehen, bedient sich das Bundesamt für Gesundheit der demokratisch nur mangelhaft legitimierten Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) und des Lehrplans 21, welcher auf dem Verordnungsweg eingeführt werden wird, womit er nicht referendumsfähig ist. Durch «gezieltes und strategisches Lobbying»1) soll das von oben verordnete Umerziehungsprogramm an Eltern und demokratischen Kontrollinstanzen vorbei- und in die Schulzimmer hineingeschmuggelt werden.
Bezeichnend dabei ist: Die Schwulenorganisationen sitzen im Beirat des Kompetenzzentrums. Den Eltern aber soll jegliche Einflussnahme auf das Geschehen im Unterricht verwehrt werden: «Die gesetzliche und administrative Trennung von HIV-Prävention und Sexualerziehung im Rahmen der Schule ist aufzuheben. Sie sollten obligatorisch im Rahmen eines vereinheitlichten Lehrplans unterrichtet werden»..
Frontalangriff auf die Familie
Seit jeher war die bürgerliche Familie den Marxisten Stein des Anstosses: So ortet Friedrich Engels in der patriarchalisch organisierten Familie den «ersten Klassengegensatz», der auf dem Weg zur klassenlosen Gesellschaft überwunden werden müsse. Im neuen SP-Parteiprogramm findet sich der Satz: «Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden.» Die SP orientiert sich damit an geistigen Vätern der 68er-Revolution («Frankfurter Schule»), welche die Zerstörung der «autoritären Familie» vorantrieben mit dem Ziel der «sexuellen Befreiung». Gender-Mainstreaming geht nun radikal zu Werke, indem den Kleinsten schon beigebracht werden soll, dass die natürliche Zuordnung von Mann und Frau nur «scheinbar natürlich» sei.
In der Schweiz hat die Ehe jedoch gegenüber nicht-ehelichen Gemeinschaften Vorrang aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für Staat und Gesellschaft. Sie ist deshalb grundrechtlich geschützt.
Durch die Ausweitung des Aufklärungsunterrichts (biologische Aspekte) auf die Sexualpädagogik (soziale Aspekte) wird neben Heilpädagogen, Schulsozialarbeitern, Schulmediatoren, Schulpsychologen eine weitere Berufssparte kreiert: Ein Heer von selbsternannten «Sexualpädagogen» wird künftig mit missionarischem Eifer durch die Schulhäuser geistern und den Jugendlichen beibringen, was diese entweder längst wissen oder gar nicht wissen wollen. Diese Sexualpädagogen wollen sich erdreisten, selbstherrlich in die Privatsphäre der Kinder und Familien einzudringen und die ethischen, moralischen und religiösen Wertsetzungen der Eltern zu untergraben. Sie wollen die Kinder zwingen, an Veranstaltungen (Klassenstunden, Projekten, Schultheatern) teilzunehmen – Dispensationen sind ausgeschlossen –, in denen intime Dinge öffentlich thematisiert werden.
Lehrauftrag
Das Kompetenzzentrum für Sexualpädagogik sieht im Zentrum der schulischen Sexualerziehung die «Selbstbestimmung des Kindes»:
Selbstbestimmung des Zeitpunktes und der Wahl von Partnerschaften sowie der Form der Lebensweise;
Selbstbestimmung und Eigenverantwortung über Zeitpunkt und Anzahl der Kinder und damit verbunden das Recht, über Aspekte der sexuellen und reproduktiven Gesundheit informiert zu werden und ihre Dienstleistungen zu nutzen;
Darstellung der Gleichwertigkeit verschiedener sexueller Orientierungen und Identitäten.
Offensichtlich reduziert sich die Sexualmoral dieses sogenannten Kompetenzzentrums auf den Gebrauch von Gummi und Pillen. Erlaubt und gut ist alles, was das Kind selber angeblich als lustvoll oder interessant empfindet, und was mit irgend welchen Partnern «einvernehmlich ausgehandelt» worden ist. Die zur Hauptmaxime erhobene Selbstbestimmung der Jugendlichen ist deutlich gegen die elterliche Erziehungsverantwortung gerichtet.
Dass die Lehrer eines Landes in die Pflicht genommen werden sollen zur Propagierung einer bestimmten Ideologie, passt zu totalitären Staaten. In der demokratischen Schweiz ist dies ein ungeheuerlicher Vorgang. Seit Einführung des obligatorischen Schulunterrichts gilt dessen weltanschauliche Neutralität. Das Verlangen, dass in den Schulzimmern fortan eine staatlich autorisierte, permissive Sexualmoral propagiert werden soll, verleiht der Kulturrevolution der sogenannten «sexuellen Befreiung» eine neue, dramatische Dimension mit unabsehbaren Folgen für die Gesellschaft.
Da die Bundesverfassung der traditionellen Familie ausdrücklich eine Sonderstellung zuordnet, muss solche Rangordnung ihren Niederschlag auch im Bildungswesen finden: Den Jugendlichen in unseren Schulen sollen anstelle der Konzepte von Gender-Mainstreaming vielmehr die Bedingungen für das Gelingen, die Vorzüge und die staatserhaltende Kraft der jahrtausendealten Lebensform «Familie» vor Augen geführt werden.
Wir fordern, dass die familienzerstörerische Agitation des Bundesamts für Gesundheit und der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz und deren Ausrichtung auf Gender-Mainstreaming gestoppt werden. Wenn schon Steuergelder eingesetzt werden sollen, dann für den Aufbau eines «Kompetenzzentrums für Familienkunde». Die Pädagogischen Hochschulen sollen angewiesen werden, Arbeitsgruppen mit ausgewiesenen Familienfachleuten zu bestellen, welche Grundlagen erarbeiten für die Aus- und Weiterbildung von amtierenden Lehrern und Lehrerinnen und für die Aus- und Weiterbildung von Lehrern an den Pädagogischen Hochschulen.
Willi Villiger
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Donnerstag, 18. November 2010
Die Naturpark-Strategie
Naturpärke – ein neoliberales EU-Projekt
von Erika Vögeli
Naturpärke sind kein Schweizer Produkt, sondern ein EU-Importartikel. Sie reihen sich nahtlos in alle Strategien der neoliberalen Globalisierer zur Auflösung der Nationalstaaten ein. Privatisierung ist hier ein Stichwort, unter dem Ressourcen und Land der öffentlich-rechtlichen Kontrolle von Staaten bzw. Gemeinden entzogen werden. Entbürgerlichung der Bürger müsste ein zweites lauten, denn Privatisierung einerseits und supranationale Strukturen andererseits schaffen neue privatwirtschaftliche Einfluss- und Entscheidungsgremien jenseits der staatlich garantierten politischen Rechte, welche dadurch auf immer kleinere Einflussbereiche zusammengestutzt werden sollen.
Die EU selbst ist dafür ein Paradebeispiel: Immer weniger Gesetze werden von den gewählten Parlamenten der Nationalstaaten erlassen, statt dessen werden diese von 27 nicht vom Volk gewählten Kommissaren kreiert – unter dem Einfluss von 15 000 gutbezahlten Lobbyisten der Wirtschafts- und Finanzkonzerne, die dafür in Brüssel ihre Büros unterhalten.
Angesiedelt ist die Naturpark-Strategie unter anderem in einem Programm der Europäischen Union zur «Entwicklung des ländlichen Raums», denn auch die Länder der EU sind weitflächig mit derartigen Projekten überzogen. Und genau wie bei den Naturpärken in der Schweiz werden sie auch hier mit Umweltschutz, wirtschaftlicher Entwicklung, Förderung von Labels zur besseren Vermarktung lokaler Produkte, Tourismusförderung, Schaffung von Arbeitsplätzen usw. PR-mässig angepriesen.
Wenn «von unten nach oben» von oben gesteuert wird
Tatsache ist, dass die Naturpärke auf einer Website der Europäischen Kommission figurieren, als Beispiele sogenannter Local Action Groups – lokaler Aktionsgruppen. Diese bilden, man lese genau, «die Hauptstützen zur Implementierung des Leader Konzepts.»1 Diese ganz und gar nicht lokale, sondern von der EU-Zentrale entwickelte Herangehensweise werde von den Aktionsgruppen genutzt, «um ihre Entwicklungsstrategie zu implementieren und zu finanzieren. Diese Strategien sind auf die Förderung von Public Private Sector Partnerships angelegt und setzen eine multisektorielle, von unten nach oben angesetzte Herangehensweise ein, welche lokale Kooperation und lokales Netzwerken fördert.»2
Die Aktionsgruppen wiederum sind Teil nationaler Netzwerke, die alles einbinden, was an dieser Entwicklung beteiligt ist. Zusammengeführt wird alles im Europäischen Netzwerk für die Entwicklung des ländlichen Raums (European Network for Rural Development ENRD), dessen Aufgabe die effiziente Umsetzung der EU-Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum ist.
Appetit auf Nutzung ländlicher Ressourcen
Das Interesse der EU ist nicht unbegründet, schliesslich entsprächen ländliche Gebiete in der EU «90% des Territoriums, und die ländliche Entwicklung ist ein lebenswichtiger Bereich der Politik. Land- und Forstwirtschaft bleiben entscheidend für die Landnutzung und das Management von natürlichen Ressourcen in den ländlichen Gebieten der EU …»3
Allein die Tatsache, dass die sogenannten lokalen Aktionsgruppen über verschiedene Strukturen (Leader, Nationale Netzwerke, Europäisches Netzwerk) schliesslich an die Politik der EU-Kommission gekoppelt sind, straft die ganze Darstellung Lügen. Was auf der Ebene der Gemeinden als lokale Aktionsgruppe daherkommt, die sich als Strategie von unten nach oben ausgibt, erweist sich als letztes Glied einer von Brüssel inszenierten Strategie, die sich als Förderung lokaler Anliegen präsentiert, um Bürgernähe zu suggerieren, in Wirklichkeit aber an Brüsseler Vorgaben und Vorschriften hängt, welche sich zu einem Netz von Fallstricken und teuren Gerichtsverfahren für die lokale Wirtschaft erweisen können.
«Harmonisierung» – Deckbegriff für Ausschaltung der Bürger und Zentralisierung
Wie die Auflösung nationalstaatlicher Grenzen vorangetrieben wird, präsentiert sich etwas konkreter auf der Seite «Regionalpolitik Europäische Union» unter «Naturparks ohne Hindernisse». Weil die Landschaft eine «geographische Einheit» bilde, müsse diese «Trennung» durch Auflösung der Grenzen – und damit nationalstaatlicher Strukturen, die «harmonisiert» werden müssten – rückgängig gemacht werden.4 Harmonisierung – ein typischer Spin – bedeutet konkret: Was bisher der Gesetzgebung von Gemeinden, Bezirken, Kantonen und Staaten unterstellt war, soll da herausgelöst und im Beispiel der Naturpärke den Entscheiden solcher überstaatlicher – privater – Aktionsgruppen und Vereine zugeordnet werden, die über die entsprechenden Netzwerke bzw. finanzielle Abhängigkeit an EU-Vorgaben angebunden werden.
Demokratieabbau – kein Schweizer Weg
Betrachtet man die Entstehung der Naturpärke in der Schweiz, stellt man fest, dass das Vorgehen praktisch analog erfolgt. Der – leere – Brüsseler Tropf fehlt zwar, ersetzt wird er durch Mittel aus der Bundeskasse. Und genau analog der Leader-Strategie werden öffentlich-rechtliche Gemeinden in einen privaten Verein eingebunden, der dann eine neue Ebene bildet, die sich – und das ist für die Schweiz entscheidend – der direktdemokratischen Einflussnahme entzieht, man schafft Strukturen, die letztlich der politischen Kontrolle der Bevölkerung entzogen sind. Wohl können im Fall der Naturpärke die Stimmberechtigten der jeweils betroffenen Gemeinden über den Beitritt zum Parkvertrag abstimmen – das war dann allerdings das letzte Mal. Der Vorgang verläuft ansonsten analog zu demjenigen in den demokratisch nicht legitimierten Metropolitankonferenzen und -vereinen in den städtischen Gebieten des Mittellandes: Dort beschliessen Exekutivmitglieder der beteiligten Städte und Gemeinden über Programme für diese Region – obwohl dies verfassungsmässig festgelegte Kompetenz der Bund und Kanton konstituierenden politischen Körperschaften ist, die als solche den politischen Rechten – Referendum und Initiative – unterliegen. Man schafft mit solchen Gremien eine weitere, verfassungsmässig nicht definierte, staatsrechtlich nicht erfasste Ebene, die sich Entscheidungsbefugnisse zuschreibt, welche von Bund- und Kantonsverfassungen klar zugeordnet und nicht verfügbar sind. Diese demokratisch nicht kontrollierte Zwischenebene produziert oder kopiert dann – in Verbund mit anderen solchen Gremien und manchmal mit einzelnen Abteilungen in Bundesämtern, die solche Initiativen fördern, im Falle der Naturparks im zuständigen Bundesamt für Umwelt BAFU – Richtlinien, Bestimmungen, Verordnungen usw., ganz analog dem Vorgang in der EU.
Das Konzept, dass private «parastaatliche Organisationen» staatliche Aufgaben übernehmen, drängt den Staat zurück und leitet seine schleichende Privatisierung ein. Hier wird – ohne formelle EU-Mitgliedschaft – auf verschiedenen Ebenen an Strukturen gebastelt, die sich genauso wie andernorts in neoliberale Konzepte einpassen liessen. Etwa dann, wenn der Appetit an «Landnutzung und Management der natürlichen Ressourcen» sich auf die finanziellen Möglichkeiten privatisierter Verkehrswege oder Wasserressourcen richtet.
Finanzielle Verlockungen aus euphorischen Zeiten
Die Schweiz jedenfalls braucht solche Konzepte nicht. Schon gar nicht in Zeiten wirtschaftlicher Anspannung, denn bei der Entwicklung solcher Strukturen soll auch Geld fliessen, manchmal viel Geld, etwa für Machbarkeitsstudien oder ähnliches. Dabei wurden diese Projekte in einer Zeit entwickelt, als noch reichlich Geld in die Bundeskasse floss. Mittlerweile zeigen die Erschütterungen der Finanz- und Wirtschaftskrise ihre Folgen: Die aktuellen Bundeseinnahmen werden wesentlich geringer ausfallen. Und vermutlich sind die Kapazitäten für diese Parkprojekte nach Finanzierung teurer Konzeptions- und Machbarkeitsstudien auch schon erschöpft, so dass weitere Kosten von den Gemeinden und Kantonen zu übernehmen wären.
Zurück zur Vernunft
Natur und Landschaft sind bei uns seit Jahrzehnten gepflegt und geschützt. Wenn es wirklich um die Förderung der ländlichen Gebiete geht: Wie wäre es da statt dessen mit einer Erinnerung zum Beispiel an den Investitionshilfefond für Berggebiete? Dieser Fond hatte zuletzt rund 1,5 Milliarden Franken geäufnet. Daraus wurden unzählige zinslose Darlehen für Infrastrukturbauten finanziert und von den Gemeinden immer wieder zuverlässig zurückgezahlt. Dieser Fond ist nun im Zuge der neuen Regionalpolitik aufgelöst worden – werden die Zahlungen des Bundes für die Naturpark-Projekte nun daraus finanziert? Diesmal allerdings ohne Rückzahlung. Bis die Kasse leer ist? Und dann? Werden die Gemeinden in die Pflicht genommen? Oder verscherbeln wir dann unseren Lebensraum an private Investoren?
Besinnen wir uns wieder auf uns selber, auf die eigenen Werte und Erfahrungen. Lösen wir uns von dem Irrglauben, alles Neue sei per se auch besser. Die Schweiz hat mit dem Investitionshilfefond beste Erfahrungen gemacht. Wie wäre es anstelle demokratiezerstörender EU-Projekte mit einer Wiederbelebung dieser echt schweizerischen und wirklich nachhaltigen Lösung?
Und übrigens: Uri zum Beispiel hätte mit seinen Volkstheatern, an denen vom Schulkind bis zum Landammann das ganze Tal mitwirkte und die bei den Besuchern auf begeisterten Beifall stiessen, etwas Eigenständigeres und Sinnvolleres zu bieten, als EU-kopierte Parkverordnungen und weitere Ergänzungen für den unüberschaubaren Label-Salat. Nebenbei geben solche Initiativen auch Gelegenheit, die Jugend mit sinnvolleren Aktivitäten vertraut zu machen, ihnen neben Geschichte und Allgemeinwissen auch ihre Bedeutung für die Gemeinde und das Gemeinwohl zu vermitteln, anstatt sie dem hirnlosen Kulturabbau des American way of life zu überlassen.
1 Leader steht dabei für «Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale», was soviel heisst wie «Bindeglieder zwischen ländlicher Wirtschaft und Entwicklungsaktionen.»
2 http://enrd.ec.europa.eu/rural-development-policy/leader/en/leader_home_en.cfm)
3 http://enrd.ec.europa.eu/rural-development-policy/introduction/en/introduction_home_en.cfm
4 Europäische Kommission. Regionalpolitik Europäische Union. Naturparks ohne Hindernisse (pdf.)
von Erika Vögeli
Naturpärke sind kein Schweizer Produkt, sondern ein EU-Importartikel. Sie reihen sich nahtlos in alle Strategien der neoliberalen Globalisierer zur Auflösung der Nationalstaaten ein. Privatisierung ist hier ein Stichwort, unter dem Ressourcen und Land der öffentlich-rechtlichen Kontrolle von Staaten bzw. Gemeinden entzogen werden. Entbürgerlichung der Bürger müsste ein zweites lauten, denn Privatisierung einerseits und supranationale Strukturen andererseits schaffen neue privatwirtschaftliche Einfluss- und Entscheidungsgremien jenseits der staatlich garantierten politischen Rechte, welche dadurch auf immer kleinere Einflussbereiche zusammengestutzt werden sollen.
Die EU selbst ist dafür ein Paradebeispiel: Immer weniger Gesetze werden von den gewählten Parlamenten der Nationalstaaten erlassen, statt dessen werden diese von 27 nicht vom Volk gewählten Kommissaren kreiert – unter dem Einfluss von 15 000 gutbezahlten Lobbyisten der Wirtschafts- und Finanzkonzerne, die dafür in Brüssel ihre Büros unterhalten.
Angesiedelt ist die Naturpark-Strategie unter anderem in einem Programm der Europäischen Union zur «Entwicklung des ländlichen Raums», denn auch die Länder der EU sind weitflächig mit derartigen Projekten überzogen. Und genau wie bei den Naturpärken in der Schweiz werden sie auch hier mit Umweltschutz, wirtschaftlicher Entwicklung, Förderung von Labels zur besseren Vermarktung lokaler Produkte, Tourismusförderung, Schaffung von Arbeitsplätzen usw. PR-mässig angepriesen.
Wenn «von unten nach oben» von oben gesteuert wird
Tatsache ist, dass die Naturpärke auf einer Website der Europäischen Kommission figurieren, als Beispiele sogenannter Local Action Groups – lokaler Aktionsgruppen. Diese bilden, man lese genau, «die Hauptstützen zur Implementierung des Leader Konzepts.»1 Diese ganz und gar nicht lokale, sondern von der EU-Zentrale entwickelte Herangehensweise werde von den Aktionsgruppen genutzt, «um ihre Entwicklungsstrategie zu implementieren und zu finanzieren. Diese Strategien sind auf die Förderung von Public Private Sector Partnerships angelegt und setzen eine multisektorielle, von unten nach oben angesetzte Herangehensweise ein, welche lokale Kooperation und lokales Netzwerken fördert.»2
Die Aktionsgruppen wiederum sind Teil nationaler Netzwerke, die alles einbinden, was an dieser Entwicklung beteiligt ist. Zusammengeführt wird alles im Europäischen Netzwerk für die Entwicklung des ländlichen Raums (European Network for Rural Development ENRD), dessen Aufgabe die effiziente Umsetzung der EU-Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum ist.
Appetit auf Nutzung ländlicher Ressourcen
Das Interesse der EU ist nicht unbegründet, schliesslich entsprächen ländliche Gebiete in der EU «90% des Territoriums, und die ländliche Entwicklung ist ein lebenswichtiger Bereich der Politik. Land- und Forstwirtschaft bleiben entscheidend für die Landnutzung und das Management von natürlichen Ressourcen in den ländlichen Gebieten der EU …»3
Allein die Tatsache, dass die sogenannten lokalen Aktionsgruppen über verschiedene Strukturen (Leader, Nationale Netzwerke, Europäisches Netzwerk) schliesslich an die Politik der EU-Kommission gekoppelt sind, straft die ganze Darstellung Lügen. Was auf der Ebene der Gemeinden als lokale Aktionsgruppe daherkommt, die sich als Strategie von unten nach oben ausgibt, erweist sich als letztes Glied einer von Brüssel inszenierten Strategie, die sich als Förderung lokaler Anliegen präsentiert, um Bürgernähe zu suggerieren, in Wirklichkeit aber an Brüsseler Vorgaben und Vorschriften hängt, welche sich zu einem Netz von Fallstricken und teuren Gerichtsverfahren für die lokale Wirtschaft erweisen können.
«Harmonisierung» – Deckbegriff für Ausschaltung der Bürger und Zentralisierung
Wie die Auflösung nationalstaatlicher Grenzen vorangetrieben wird, präsentiert sich etwas konkreter auf der Seite «Regionalpolitik Europäische Union» unter «Naturparks ohne Hindernisse». Weil die Landschaft eine «geographische Einheit» bilde, müsse diese «Trennung» durch Auflösung der Grenzen – und damit nationalstaatlicher Strukturen, die «harmonisiert» werden müssten – rückgängig gemacht werden.4 Harmonisierung – ein typischer Spin – bedeutet konkret: Was bisher der Gesetzgebung von Gemeinden, Bezirken, Kantonen und Staaten unterstellt war, soll da herausgelöst und im Beispiel der Naturpärke den Entscheiden solcher überstaatlicher – privater – Aktionsgruppen und Vereine zugeordnet werden, die über die entsprechenden Netzwerke bzw. finanzielle Abhängigkeit an EU-Vorgaben angebunden werden.
Demokratieabbau – kein Schweizer Weg
Betrachtet man die Entstehung der Naturpärke in der Schweiz, stellt man fest, dass das Vorgehen praktisch analog erfolgt. Der – leere – Brüsseler Tropf fehlt zwar, ersetzt wird er durch Mittel aus der Bundeskasse. Und genau analog der Leader-Strategie werden öffentlich-rechtliche Gemeinden in einen privaten Verein eingebunden, der dann eine neue Ebene bildet, die sich – und das ist für die Schweiz entscheidend – der direktdemokratischen Einflussnahme entzieht, man schafft Strukturen, die letztlich der politischen Kontrolle der Bevölkerung entzogen sind. Wohl können im Fall der Naturpärke die Stimmberechtigten der jeweils betroffenen Gemeinden über den Beitritt zum Parkvertrag abstimmen – das war dann allerdings das letzte Mal. Der Vorgang verläuft ansonsten analog zu demjenigen in den demokratisch nicht legitimierten Metropolitankonferenzen und -vereinen in den städtischen Gebieten des Mittellandes: Dort beschliessen Exekutivmitglieder der beteiligten Städte und Gemeinden über Programme für diese Region – obwohl dies verfassungsmässig festgelegte Kompetenz der Bund und Kanton konstituierenden politischen Körperschaften ist, die als solche den politischen Rechten – Referendum und Initiative – unterliegen. Man schafft mit solchen Gremien eine weitere, verfassungsmässig nicht definierte, staatsrechtlich nicht erfasste Ebene, die sich Entscheidungsbefugnisse zuschreibt, welche von Bund- und Kantonsverfassungen klar zugeordnet und nicht verfügbar sind. Diese demokratisch nicht kontrollierte Zwischenebene produziert oder kopiert dann – in Verbund mit anderen solchen Gremien und manchmal mit einzelnen Abteilungen in Bundesämtern, die solche Initiativen fördern, im Falle der Naturparks im zuständigen Bundesamt für Umwelt BAFU – Richtlinien, Bestimmungen, Verordnungen usw., ganz analog dem Vorgang in der EU.
Das Konzept, dass private «parastaatliche Organisationen» staatliche Aufgaben übernehmen, drängt den Staat zurück und leitet seine schleichende Privatisierung ein. Hier wird – ohne formelle EU-Mitgliedschaft – auf verschiedenen Ebenen an Strukturen gebastelt, die sich genauso wie andernorts in neoliberale Konzepte einpassen liessen. Etwa dann, wenn der Appetit an «Landnutzung und Management der natürlichen Ressourcen» sich auf die finanziellen Möglichkeiten privatisierter Verkehrswege oder Wasserressourcen richtet.
Finanzielle Verlockungen aus euphorischen Zeiten
Die Schweiz jedenfalls braucht solche Konzepte nicht. Schon gar nicht in Zeiten wirtschaftlicher Anspannung, denn bei der Entwicklung solcher Strukturen soll auch Geld fliessen, manchmal viel Geld, etwa für Machbarkeitsstudien oder ähnliches. Dabei wurden diese Projekte in einer Zeit entwickelt, als noch reichlich Geld in die Bundeskasse floss. Mittlerweile zeigen die Erschütterungen der Finanz- und Wirtschaftskrise ihre Folgen: Die aktuellen Bundeseinnahmen werden wesentlich geringer ausfallen. Und vermutlich sind die Kapazitäten für diese Parkprojekte nach Finanzierung teurer Konzeptions- und Machbarkeitsstudien auch schon erschöpft, so dass weitere Kosten von den Gemeinden und Kantonen zu übernehmen wären.
Zurück zur Vernunft
Natur und Landschaft sind bei uns seit Jahrzehnten gepflegt und geschützt. Wenn es wirklich um die Förderung der ländlichen Gebiete geht: Wie wäre es da statt dessen mit einer Erinnerung zum Beispiel an den Investitionshilfefond für Berggebiete? Dieser Fond hatte zuletzt rund 1,5 Milliarden Franken geäufnet. Daraus wurden unzählige zinslose Darlehen für Infrastrukturbauten finanziert und von den Gemeinden immer wieder zuverlässig zurückgezahlt. Dieser Fond ist nun im Zuge der neuen Regionalpolitik aufgelöst worden – werden die Zahlungen des Bundes für die Naturpark-Projekte nun daraus finanziert? Diesmal allerdings ohne Rückzahlung. Bis die Kasse leer ist? Und dann? Werden die Gemeinden in die Pflicht genommen? Oder verscherbeln wir dann unseren Lebensraum an private Investoren?
Besinnen wir uns wieder auf uns selber, auf die eigenen Werte und Erfahrungen. Lösen wir uns von dem Irrglauben, alles Neue sei per se auch besser. Die Schweiz hat mit dem Investitionshilfefond beste Erfahrungen gemacht. Wie wäre es anstelle demokratiezerstörender EU-Projekte mit einer Wiederbelebung dieser echt schweizerischen und wirklich nachhaltigen Lösung?
Und übrigens: Uri zum Beispiel hätte mit seinen Volkstheatern, an denen vom Schulkind bis zum Landammann das ganze Tal mitwirkte und die bei den Besuchern auf begeisterten Beifall stiessen, etwas Eigenständigeres und Sinnvolleres zu bieten, als EU-kopierte Parkverordnungen und weitere Ergänzungen für den unüberschaubaren Label-Salat. Nebenbei geben solche Initiativen auch Gelegenheit, die Jugend mit sinnvolleren Aktivitäten vertraut zu machen, ihnen neben Geschichte und Allgemeinwissen auch ihre Bedeutung für die Gemeinde und das Gemeinwohl zu vermitteln, anstatt sie dem hirnlosen Kulturabbau des American way of life zu überlassen.
1 Leader steht dabei für «Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale», was soviel heisst wie «Bindeglieder zwischen ländlicher Wirtschaft und Entwicklungsaktionen.»
2 http://enrd.ec.europa.eu/rural-development-policy/leader/en/leader_home_en.cfm)
3 http://enrd.ec.europa.eu/rural-development-policy/introduction/en/introduction_home_en.cfm
4 Europäische Kommission. Regionalpolitik Europäische Union. Naturparks ohne Hindernisse (pdf.)
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Samstag, 6. November 2010
Naturparks - Enteignung auf Raten
«Keine weiteren Einschränkungen unserer Freiheit»
Verschiedene Gemeinden erteilen «Naturpärken» eine Absage
thk. Der Schutz der und die Sorge um die Natur sind den verantwortungsbewussten Menschen in der Schweiz selbstverständlich. Man wird kaum jemanden finden, der nicht dieser Meinung ist, und deshalb sieht es in unserem Land so aus, wie es aussieht: Eine gehegte und gepflegte Umwelt und ein hohes Bewusstsein darüber, dass diese Landschaft die Grundlage unseres Lebens bildet. Für die in der Landwirtschaft tätigen Menschen ist es klar, dass man auf keinen Fall die eigene Lebensgrundlage, den Grund und Boden, zerstören darf, sondern dessen Erhalt auf Generationen hinaus gesichert werden muss. Kein Bauer treibt Raubbau an seinem Land, schliesslich ist das sein grösstes Kapital.
Direkte Demokratie braucht keinen «Naturpark»
Um so absurder ist es, wenn quer über die Schweiz sogenannte Naturpärke entstehen sollen, die den Schutz einer bereits durch Natur- und Landschaftsschutz stark kontrollierten Landschaft gewährleisten sollen. Mit positiven Begriffen wie «Schutz unserer Umwelt», «Gemeinsam leben», «Parkgemeinden verbinden», «Zukunft selber gestalten» und ähnlichem – die ganze Ausdrucksweise erinnert an den Jargon der Zukunftswerkstatt – soll beim Bürger eine positive Grundeinstellung gegenüber den «Naturpärken» hervorgerufen werden.
Bei genauerer Betrachtung fällt aber auf, dass dies bei uns bereits alles ohne «Naturpärke» erfüllt ist, besonders in den Gemeinden: Der Schutz unserer Natur ist allen ein grosses Anliegen, das Zusammenleben gestalten wir Bürger schon immer gemeinsam, einzelne Gemeinden haben sich von jeher zusammengetan, um Sachfragen und anstehende Probleme gemeinsam zu lösen, und ein freier Bürger in einem Land mit direkter Demokratie gestaltet seine Zukunft im Verbund mit seinen Mitmenschen immer selbst.
Wollen wir unser Land dem Tourismus verkaufen?
In den Gebieten, die zu einem sogenannten Naturpark gehören, leben Menschen in Dörfern oder kleineren Städten, üben ihren Beruf dort aus, betreiben ein Gewerbe und gehen täglich zur Arbeit. Die Bezeichnung Park ist hier völlig fehl am Platz und suggeriert etwas ganz anderes. Seit wann bezeichnet man den Lebensraum von Menschen als Park oder gar Naturpark?
Als Argument wird immer wieder der Tourismus bemüht und die Verteilung irgendwelcher Label, die angeblich für wirtschaftlichen Aufschwung in den Gemeinden sorgen sollen. Wollen wir unsere Gemeinden wirklich nur noch auf eine Tourismusblase ausrichten und somit unser Land an einen wie auch immer gearteten Tourismus verkaufen? Es ist unser Lebensraum, und zuallererst müssen wir darin zufrieden leben können. Wohlgemerkt, die Labelvergabe obliegt dem Bund. Das sind die Vorgaben aus der EU, denen wir uns unterwerfen sollen. Die in einem Park zusammengeschlossenen Gemeinden können so besser ans Gängelband genommen werden. Nichts von «Zukunft selber gestalten». Das Gegenteil wird der Fall sein, man will den Menschen vorschreiben, wie sie in Zukunft ihre Umgebung zu gestalten und vor allem nicht zu gestalten haben.
«… sich nicht von schönen Worten einseifen lassen»
In verschiedenen Gemeinden, die innerhalb eines sogenannten Naturparkperimeters liegen, kam es in letzter Zeit zu Abstimmungen. Dabei müssen die Bürger der betroffenen Gemeinden entscheiden, ob sie dem sogenannten Parkverein beitreten und somit das Naturparkkonzept mittragen wollen.
Im Oberhalbsteingebiet und im Albulatal in Graubünden wurde in einigen Gemeinden über den Parc Ela abgestimmt. Zwei der 21 Gemeinden, die den Parc Ela bilden sollen, stimmten bisher gegen einen Beitritt, noch weitere Abstimmungen stehen aus.
Wenn man mit einzelnen Bürgern dort ins Gespräch kam, waren verschiedene Argumente zu hören. Doch überwogen meistens die Bedenken, dass nicht klar ist, wie gross die Einschränkungen im Baurecht und in der landwirtschaftlichen Nutzung des Bodens sind. Die Argumentation der Befürworter, dass sich durch den Beitritt nichts ändere und deshalb bedenkenlos zugestimmt werden könne, konnte in den Gemeinden Riom-Parsonz und Tinizong nicht überzeugen. Ein Bewohner meinte daher auch: «Wozu brauchen wir denn einen Park, wenn alles so bleibt, wie es ist?» Die Einschränkung der Gemeindeautonomie, verbunden mit dem Verlust an direkter Mitbestimmung, beschäftigt die Bürger. «Warum sollen wir einem Vertrag zustimmen, in dem noch nicht mal klar festgelegt ist, was man nachher noch darf und was nicht. Man darf sich nicht von den schönen Worten einseifen lassen, sonst haben wir unsere Freiheit verloren.»
Ernste Bedenken und kritische Einwände
In den Kantonen Uri sowie Nid- und Obwalden geht es um die Konstituierung des «Naturparks Urschweiz». Auch dort wird es in den nächsten Wochen zu weiteren Abstimmungen in einzelnen Gemeinden kommen. Die Gemeinde Engelberg ist aus dem Projekt ausgestiegen, bevor man den «Parkvertrag» zur Abstimmung vorgelegt hat. Wie von der Gemeindeverwaltung zu vernehmen war, gab es in Engelberg von der Mehrheit der betroffenen Interessenvertreter und touristischen Organisationen «Bedenken und kritische Einwände». In einer Mitteilung des Gemeinderats heisst es unter anderem: «Weitere Bedenken gab es vor allem im Bereich von allfälligen zukünftigen Schutzbestimmungen sowie bei der Abgrenzungsfrage des Park-Perimeters in Engelberg.» Auf Nachfrage erfuhr man, dass durch den Parkvertrag auch hier nicht klar ist, welche Auswirkungen er auf das Baurecht und den Landschaftsschutz habe, der heute bereits sehr streng sei und vor kurzem die Erstellung einer neuen Ski-Piste verhindert habe. Nach Aussagen der Gemeindeverwaltung habe die Bevölkerung den Entscheid über den Austritt aus dem «Naturparkprojekt» unterstützt, und das Thema sei heute vom Tisch.
«Der Naturpark Urschweiz ist nicht greifbar»
Hoffnung auf die Rückkehr zur Vernunft gibt nicht nur das Beispiel der beiden Gemeinden im Oberhalbsteingebiet und in Engelberg, sondern auch das Abstimmungsergebnis der Gemeinde Gurtnellen im Kanton Uri. Obwohl der Gemeinderat für einen Beitritt zum «Naturpark Urschweiz» plädiert hatte, stimmte die Mehrheit der Gemeinde gegen den finanziellen Beitrag von 11 000 Franken und verhinderte somit die Mitgliedschaft in diesem Parkverein. An der Gemeindeversammlung selbst sah es nicht nach diesem Ergebnis aus. Es gab kaum Voten dagegen, sondern es wurden vor allem Fragen gestellt. Dass am Schluss die Mehrheit dagegen war, zeigt, dass die Fragen wohl kaum befriedigend beantwortet worden sind. Sich weiteren Einschränkungen unterwerfen zu müssen, war für die Bürger von Gurtnellen nicht vorstellbar. Gleiche Abneigung hegt auch der Gemeinderat von Beckenried, der für eine Ablehnung des Park-Projekts plädiert. In einer Erklärung hält er fest, dass sich der Gemeinderat «nochmals eingehend mit dem Parkprojekt auseinandergesetzt» habe. Dabei kam er zum Schluss, dass «der Naturpark Urschweiz nicht greifbar» sei. «Es ist weiterhin unklar, welche zusätzlichen Auflagen und Einschränkungen ein solcher Naturpark mit sich bringen wird.»
Weiter heisst es, «die Politische Gemeinde möchte auch in Zukunft frei sein von zusätzlichen Einschränkungen und Auflagen». Der Gemeindepräsident präzisierte: «Es ist für jede Gemeinde eine andere Situation, man kann nicht für andere entscheiden, das muss jede Gemeinde für sich selbst überlegen, ob sie das will. Wir können es aber für unsere Gemeinde nicht befürworten.» Die hier geäusserten Bedenken sind absolut berechtigt. So steht zum Beispiel nach der Parkverordnung des Bundes unter Artikel 20, Abs. d: «Bestehende Beeinträchtigungen des Landschafts- und Ortsbildes durch Bauten, Anlagen und Nutzungen [sind] bei bietender Gelegenheit zu vermindern oder zu beheben.»
Damit ist klar, wieviel Entscheidungsfreiheit eine einzelne Gemeinde dann noch besitzt.
Sind «Parkvereine» staatsrechtlich zulässig?
Die Gemeindeautonomie und die umfassende politische Mitsprache, die zentrale Merkmale der Schweizer Demokratie sind, dürfen nicht einer Vereinsverordnung geopfert werden, die am Schluss dem Bürger keine Mitsprache mehr erlaubt. Nach einem Beitritt der Gemeinde in diesen Verein liegt die Entscheidungshoheit nicht mehr bei den Gemeindebewohnern, sondern bei einem übergeordneten Verein, in dem die Exekutivmitglieder ohne Mitsprache der Gemeindebewohner die Entscheidungen treffen. Es stellt sich ernsthaft die Frage, ob das staatsrechtlich überhaupt zulässig ist. Ein verantwortungsvoller Umgang mit unserem Land und unserer Landschaft ist im Interesse aller, dazu braucht es sicher keine «Naturpärke» à la EU, sondern freie und selbstbestimmte Bürger.
Verschiedene Gemeinden erteilen «Naturpärken» eine Absage
thk. Der Schutz der und die Sorge um die Natur sind den verantwortungsbewussten Menschen in der Schweiz selbstverständlich. Man wird kaum jemanden finden, der nicht dieser Meinung ist, und deshalb sieht es in unserem Land so aus, wie es aussieht: Eine gehegte und gepflegte Umwelt und ein hohes Bewusstsein darüber, dass diese Landschaft die Grundlage unseres Lebens bildet. Für die in der Landwirtschaft tätigen Menschen ist es klar, dass man auf keinen Fall die eigene Lebensgrundlage, den Grund und Boden, zerstören darf, sondern dessen Erhalt auf Generationen hinaus gesichert werden muss. Kein Bauer treibt Raubbau an seinem Land, schliesslich ist das sein grösstes Kapital.
Direkte Demokratie braucht keinen «Naturpark»
Um so absurder ist es, wenn quer über die Schweiz sogenannte Naturpärke entstehen sollen, die den Schutz einer bereits durch Natur- und Landschaftsschutz stark kontrollierten Landschaft gewährleisten sollen. Mit positiven Begriffen wie «Schutz unserer Umwelt», «Gemeinsam leben», «Parkgemeinden verbinden», «Zukunft selber gestalten» und ähnlichem – die ganze Ausdrucksweise erinnert an den Jargon der Zukunftswerkstatt – soll beim Bürger eine positive Grundeinstellung gegenüber den «Naturpärken» hervorgerufen werden.
Bei genauerer Betrachtung fällt aber auf, dass dies bei uns bereits alles ohne «Naturpärke» erfüllt ist, besonders in den Gemeinden: Der Schutz unserer Natur ist allen ein grosses Anliegen, das Zusammenleben gestalten wir Bürger schon immer gemeinsam, einzelne Gemeinden haben sich von jeher zusammengetan, um Sachfragen und anstehende Probleme gemeinsam zu lösen, und ein freier Bürger in einem Land mit direkter Demokratie gestaltet seine Zukunft im Verbund mit seinen Mitmenschen immer selbst.
Wollen wir unser Land dem Tourismus verkaufen?
In den Gebieten, die zu einem sogenannten Naturpark gehören, leben Menschen in Dörfern oder kleineren Städten, üben ihren Beruf dort aus, betreiben ein Gewerbe und gehen täglich zur Arbeit. Die Bezeichnung Park ist hier völlig fehl am Platz und suggeriert etwas ganz anderes. Seit wann bezeichnet man den Lebensraum von Menschen als Park oder gar Naturpark?
Als Argument wird immer wieder der Tourismus bemüht und die Verteilung irgendwelcher Label, die angeblich für wirtschaftlichen Aufschwung in den Gemeinden sorgen sollen. Wollen wir unsere Gemeinden wirklich nur noch auf eine Tourismusblase ausrichten und somit unser Land an einen wie auch immer gearteten Tourismus verkaufen? Es ist unser Lebensraum, und zuallererst müssen wir darin zufrieden leben können. Wohlgemerkt, die Labelvergabe obliegt dem Bund. Das sind die Vorgaben aus der EU, denen wir uns unterwerfen sollen. Die in einem Park zusammengeschlossenen Gemeinden können so besser ans Gängelband genommen werden. Nichts von «Zukunft selber gestalten». Das Gegenteil wird der Fall sein, man will den Menschen vorschreiben, wie sie in Zukunft ihre Umgebung zu gestalten und vor allem nicht zu gestalten haben.
«… sich nicht von schönen Worten einseifen lassen»
In verschiedenen Gemeinden, die innerhalb eines sogenannten Naturparkperimeters liegen, kam es in letzter Zeit zu Abstimmungen. Dabei müssen die Bürger der betroffenen Gemeinden entscheiden, ob sie dem sogenannten Parkverein beitreten und somit das Naturparkkonzept mittragen wollen.
Im Oberhalbsteingebiet und im Albulatal in Graubünden wurde in einigen Gemeinden über den Parc Ela abgestimmt. Zwei der 21 Gemeinden, die den Parc Ela bilden sollen, stimmten bisher gegen einen Beitritt, noch weitere Abstimmungen stehen aus.
Wenn man mit einzelnen Bürgern dort ins Gespräch kam, waren verschiedene Argumente zu hören. Doch überwogen meistens die Bedenken, dass nicht klar ist, wie gross die Einschränkungen im Baurecht und in der landwirtschaftlichen Nutzung des Bodens sind. Die Argumentation der Befürworter, dass sich durch den Beitritt nichts ändere und deshalb bedenkenlos zugestimmt werden könne, konnte in den Gemeinden Riom-Parsonz und Tinizong nicht überzeugen. Ein Bewohner meinte daher auch: «Wozu brauchen wir denn einen Park, wenn alles so bleibt, wie es ist?» Die Einschränkung der Gemeindeautonomie, verbunden mit dem Verlust an direkter Mitbestimmung, beschäftigt die Bürger. «Warum sollen wir einem Vertrag zustimmen, in dem noch nicht mal klar festgelegt ist, was man nachher noch darf und was nicht. Man darf sich nicht von den schönen Worten einseifen lassen, sonst haben wir unsere Freiheit verloren.»
Ernste Bedenken und kritische Einwände
In den Kantonen Uri sowie Nid- und Obwalden geht es um die Konstituierung des «Naturparks Urschweiz». Auch dort wird es in den nächsten Wochen zu weiteren Abstimmungen in einzelnen Gemeinden kommen. Die Gemeinde Engelberg ist aus dem Projekt ausgestiegen, bevor man den «Parkvertrag» zur Abstimmung vorgelegt hat. Wie von der Gemeindeverwaltung zu vernehmen war, gab es in Engelberg von der Mehrheit der betroffenen Interessenvertreter und touristischen Organisationen «Bedenken und kritische Einwände». In einer Mitteilung des Gemeinderats heisst es unter anderem: «Weitere Bedenken gab es vor allem im Bereich von allfälligen zukünftigen Schutzbestimmungen sowie bei der Abgrenzungsfrage des Park-Perimeters in Engelberg.» Auf Nachfrage erfuhr man, dass durch den Parkvertrag auch hier nicht klar ist, welche Auswirkungen er auf das Baurecht und den Landschaftsschutz habe, der heute bereits sehr streng sei und vor kurzem die Erstellung einer neuen Ski-Piste verhindert habe. Nach Aussagen der Gemeindeverwaltung habe die Bevölkerung den Entscheid über den Austritt aus dem «Naturparkprojekt» unterstützt, und das Thema sei heute vom Tisch.
«Der Naturpark Urschweiz ist nicht greifbar»
Hoffnung auf die Rückkehr zur Vernunft gibt nicht nur das Beispiel der beiden Gemeinden im Oberhalbsteingebiet und in Engelberg, sondern auch das Abstimmungsergebnis der Gemeinde Gurtnellen im Kanton Uri. Obwohl der Gemeinderat für einen Beitritt zum «Naturpark Urschweiz» plädiert hatte, stimmte die Mehrheit der Gemeinde gegen den finanziellen Beitrag von 11 000 Franken und verhinderte somit die Mitgliedschaft in diesem Parkverein. An der Gemeindeversammlung selbst sah es nicht nach diesem Ergebnis aus. Es gab kaum Voten dagegen, sondern es wurden vor allem Fragen gestellt. Dass am Schluss die Mehrheit dagegen war, zeigt, dass die Fragen wohl kaum befriedigend beantwortet worden sind. Sich weiteren Einschränkungen unterwerfen zu müssen, war für die Bürger von Gurtnellen nicht vorstellbar. Gleiche Abneigung hegt auch der Gemeinderat von Beckenried, der für eine Ablehnung des Park-Projekts plädiert. In einer Erklärung hält er fest, dass sich der Gemeinderat «nochmals eingehend mit dem Parkprojekt auseinandergesetzt» habe. Dabei kam er zum Schluss, dass «der Naturpark Urschweiz nicht greifbar» sei. «Es ist weiterhin unklar, welche zusätzlichen Auflagen und Einschränkungen ein solcher Naturpark mit sich bringen wird.»
Weiter heisst es, «die Politische Gemeinde möchte auch in Zukunft frei sein von zusätzlichen Einschränkungen und Auflagen». Der Gemeindepräsident präzisierte: «Es ist für jede Gemeinde eine andere Situation, man kann nicht für andere entscheiden, das muss jede Gemeinde für sich selbst überlegen, ob sie das will. Wir können es aber für unsere Gemeinde nicht befürworten.» Die hier geäusserten Bedenken sind absolut berechtigt. So steht zum Beispiel nach der Parkverordnung des Bundes unter Artikel 20, Abs. d: «Bestehende Beeinträchtigungen des Landschafts- und Ortsbildes durch Bauten, Anlagen und Nutzungen [sind] bei bietender Gelegenheit zu vermindern oder zu beheben.»
Damit ist klar, wieviel Entscheidungsfreiheit eine einzelne Gemeinde dann noch besitzt.
Sind «Parkvereine» staatsrechtlich zulässig?
Die Gemeindeautonomie und die umfassende politische Mitsprache, die zentrale Merkmale der Schweizer Demokratie sind, dürfen nicht einer Vereinsverordnung geopfert werden, die am Schluss dem Bürger keine Mitsprache mehr erlaubt. Nach einem Beitritt der Gemeinde in diesen Verein liegt die Entscheidungshoheit nicht mehr bei den Gemeindebewohnern, sondern bei einem übergeordneten Verein, in dem die Exekutivmitglieder ohne Mitsprache der Gemeindebewohner die Entscheidungen treffen. Es stellt sich ernsthaft die Frage, ob das staatsrechtlich überhaupt zulässig ist. Ein verantwortungsvoller Umgang mit unserem Land und unserer Landschaft ist im Interesse aller, dazu braucht es sicher keine «Naturpärke» à la EU, sondern freie und selbstbestimmte Bürger.
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