Gender-Mainstreaming in der Volksschule
Steuergelder für Sex-Indoktrination
Von Willi Villiger, Eggenwil AG
Das Umerziehungsprojekt «Gender Mainstreaming» wurde 1995 von der internationalen Frauenbewegung in Peking als gleichstellungspolitische Strategie lanciert.
Nicht nur die Uno hat Gender Mainstreaming in ihre Agenda geschrieben, das Projekt fand 1999 auch Eingang in das EU-Recht (Vertrag von Amsterdam). Seither wird versucht, Gender Mainstreaming für das Leitprinzip für das Handeln der Verwaltungen aller Stufen europaweit durchzusetzen.
In diesem Zusammenhang steht auch der Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) an die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ), ein Kompetenzzentrum für Sexualpädagogik aufzubauen. Dort arbeitet man bereits an entsprechenden Lehrplan-Modellen, die dann Eingang finden sollen in den Lehrplan 21 – und damit auch in die Schulzimmer. Da Gender Mainstreaming eine umfassende und zielorientiert angelegte Strategie ist, welche auf Nachhaltigkeit abzielt, ist es naheliegend, dass bereits die «noch formbaren Kinder» ins Visier der Projektbetreiber genommen werden. Zudem ist die Zeit aus Sicht der Gender Mainstreaming-Promotoren jetzt günstig: HarmoS und Lehrplan 21 werden als hervorragende Gelegenheiten zur schweizweiten Einführung einer Gender-kompatiblen Sexualpädagogik gesehen.
Ziele von Gender-Mainstreaming
Gender-Mainstreaming als Strategie der Gleichstellungspolitik behauptet, dass es keinen gesellschaftlichen Bereich gebe, der nicht von männlichen oder weiblichen Verhaltensmustern bzw. Wertvorstellungen geprägt sei. Das geschlechtsspezifische Rollenverhalten sei kulturell konstruiert, also erlernt und somit auch veränderbar.
Künftig soll es zur Freiheit eines neuen, «geschlechtergerecht» erzogenen Menschen gehören, sein Geschlecht und seine sexuelle Orientierung frei zu wählen, also persönlich und willkürlich zu entscheiden, ob er oder sie Mann oder Frau sein will, heterosexuell, schwul, lesbisch, bisexuell oder transsexuell. Aus Sicht der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz sollen bereits Vierjährige als sexuelle Wesen definiert werden; die elfjährige Schulzeit (HarmoS) soll zur gezielten genderorientierten Einflussnahme auf die Kinder im Alter von vier bis fünfzehn Jahren genutzt werden.
Rechtliche Grundlagen
Das Kompetenzzentrum für Sexualpädagogik tritt mit einem totalitären Anspruch auf: Die Ziele der Gender-Mainstreaming-Sexualpädagogik werden schlicht als unverhandelbar erklärt, indem man sich auf die Menschenrechte beruft. Um mögliche Widerstände seitens der Kantone zu umgehen, bedient sich das Bundesamt für Gesundheit der demokratisch nur mangelhaft legitimierten Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) und des Lehrplans 21, welcher auf dem Verordnungsweg eingeführt werden wird, womit er nicht referendumsfähig ist. Durch «gezieltes und strategisches Lobbying»1) soll das von oben verordnete Umerziehungsprogramm an Eltern und demokratischen Kontrollinstanzen vorbei- und in die Schulzimmer hineingeschmuggelt werden.
Bezeichnend dabei ist: Die Schwulenorganisationen sitzen im Beirat des Kompetenzzentrums. Den Eltern aber soll jegliche Einflussnahme auf das Geschehen im Unterricht verwehrt werden: «Die gesetzliche und administrative Trennung von HIV-Prävention und Sexualerziehung im Rahmen der Schule ist aufzuheben. Sie sollten obligatorisch im Rahmen eines vereinheitlichten Lehrplans unterrichtet werden»..
Frontalangriff auf die Familie
Seit jeher war die bürgerliche Familie den Marxisten Stein des Anstosses: So ortet Friedrich Engels in der patriarchalisch organisierten Familie den «ersten Klassengegensatz», der auf dem Weg zur klassenlosen Gesellschaft überwunden werden müsse. Im neuen SP-Parteiprogramm findet sich der Satz: «Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden.» Die SP orientiert sich damit an geistigen Vätern der 68er-Revolution («Frankfurter Schule»), welche die Zerstörung der «autoritären Familie» vorantrieben mit dem Ziel der «sexuellen Befreiung». Gender-Mainstreaming geht nun radikal zu Werke, indem den Kleinsten schon beigebracht werden soll, dass die natürliche Zuordnung von Mann und Frau nur «scheinbar natürlich» sei.
In der Schweiz hat die Ehe jedoch gegenüber nicht-ehelichen Gemeinschaften Vorrang aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für Staat und Gesellschaft. Sie ist deshalb grundrechtlich geschützt.
Durch die Ausweitung des Aufklärungsunterrichts (biologische Aspekte) auf die Sexualpädagogik (soziale Aspekte) wird neben Heilpädagogen, Schulsozialarbeitern, Schulmediatoren, Schulpsychologen eine weitere Berufssparte kreiert: Ein Heer von selbsternannten «Sexualpädagogen» wird künftig mit missionarischem Eifer durch die Schulhäuser geistern und den Jugendlichen beibringen, was diese entweder längst wissen oder gar nicht wissen wollen. Diese Sexualpädagogen wollen sich erdreisten, selbstherrlich in die Privatsphäre der Kinder und Familien einzudringen und die ethischen, moralischen und religiösen Wertsetzungen der Eltern zu untergraben. Sie wollen die Kinder zwingen, an Veranstaltungen (Klassenstunden, Projekten, Schultheatern) teilzunehmen – Dispensationen sind ausgeschlossen –, in denen intime Dinge öffentlich thematisiert werden.
Lehrauftrag
Das Kompetenzzentrum für Sexualpädagogik sieht im Zentrum der schulischen Sexualerziehung die «Selbstbestimmung des Kindes»:
Selbstbestimmung des Zeitpunktes und der Wahl von Partnerschaften sowie der Form der Lebensweise;
Selbstbestimmung und Eigenverantwortung über Zeitpunkt und Anzahl der Kinder und damit verbunden das Recht, über Aspekte der sexuellen und reproduktiven Gesundheit informiert zu werden und ihre Dienstleistungen zu nutzen;
Darstellung der Gleichwertigkeit verschiedener sexueller Orientierungen und Identitäten.
Offensichtlich reduziert sich die Sexualmoral dieses sogenannten Kompetenzzentrums auf den Gebrauch von Gummi und Pillen. Erlaubt und gut ist alles, was das Kind selber angeblich als lustvoll oder interessant empfindet, und was mit irgend welchen Partnern «einvernehmlich ausgehandelt» worden ist. Die zur Hauptmaxime erhobene Selbstbestimmung der Jugendlichen ist deutlich gegen die elterliche Erziehungsverantwortung gerichtet.
Dass die Lehrer eines Landes in die Pflicht genommen werden sollen zur Propagierung einer bestimmten Ideologie, passt zu totalitären Staaten. In der demokratischen Schweiz ist dies ein ungeheuerlicher Vorgang. Seit Einführung des obligatorischen Schulunterrichts gilt dessen weltanschauliche Neutralität. Das Verlangen, dass in den Schulzimmern fortan eine staatlich autorisierte, permissive Sexualmoral propagiert werden soll, verleiht der Kulturrevolution der sogenannten «sexuellen Befreiung» eine neue, dramatische Dimension mit unabsehbaren Folgen für die Gesellschaft.
Da die Bundesverfassung der traditionellen Familie ausdrücklich eine Sonderstellung zuordnet, muss solche Rangordnung ihren Niederschlag auch im Bildungswesen finden: Den Jugendlichen in unseren Schulen sollen anstelle der Konzepte von Gender-Mainstreaming vielmehr die Bedingungen für das Gelingen, die Vorzüge und die staatserhaltende Kraft der jahrtausendealten Lebensform «Familie» vor Augen geführt werden.
Wir fordern, dass die familienzerstörerische Agitation des Bundesamts für Gesundheit und der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz und deren Ausrichtung auf Gender-Mainstreaming gestoppt werden. Wenn schon Steuergelder eingesetzt werden sollen, dann für den Aufbau eines «Kompetenzzentrums für Familienkunde». Die Pädagogischen Hochschulen sollen angewiesen werden, Arbeitsgruppen mit ausgewiesenen Familienfachleuten zu bestellen, welche Grundlagen erarbeiten für die Aus- und Weiterbildung von amtierenden Lehrern und Lehrerinnen und für die Aus- und Weiterbildung von Lehrern an den Pädagogischen Hochschulen.
Willi Villiger
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