«Er hätte nicht sagen können, dass es ihm nicht gut gehe»
Die Bündner Regierung hat im Umgang mit dem Alkoholproblem des Polizeikommandanten Markus Reinhardt zu wenig konsequent gehandelt. Dies gab der Sonderausschuss der Geschäftsprüfungskommission bekannt.
Markus Reinhardt gab von sich nach aussen das Bild des perfekten Polizeikommandanten ab. Wie stark er tatsächlich dem Alkohol verfallen war, lässt sich nur erahnen. Gemäss dem GPK-Untersuchungsbericht stand Reinhardt zum Zeitpunkt des Suizids in den frühen Morgenstunden des 26. Januar in seinem Hotelzimmer in Davos unter Einfluss von Alkohol. Medikamente konnten nicht nachgewiesen werden.
Dass er aber ansonsten alternativ oder kumulativ Medikamente eingenommen habe, um sich «aufzuputschen», könne nicht ausgeschlossen werden, schreibt die GPK. Wer war dieser Mann, der 26 Jahre die Bündner Kantonspolizei kommandierte und während dieser Zeit auch für die Sicherheit am Davoser WEF verantwortlich war?
Im GPK-Bericht wird Reinhardt, gestützt auf Angaben aus seinem beruflichen Umfeld, so beschrieben: «(...) Er wollte alles perfekt machen. Er war Perfektionist, diszipliniert und hatte sich durch dies vermutlich auch unter Druck gesetzt. (...) Für ihn war es wichtig, sich keine Blösse zu geben, sich immer unter Kontrolle zu haben. Darüber ist er schlussendlich wohl gestolpert. (...) Er hätte nicht hinstehen und sagen können, dass es ihm nicht gut gehe. Das war unmöglich für ihn. Er war der perfekte Polizeikommandant. Da konnte sein, was wolle. Für ihn gab es keine Kratzer an seinem Bild.»
Die Tragweite der Sucht des Kommandanten und WEF-Sicherheitschefs, der sich im Januar in Davos erschoss, wurde nicht erkannt. Wie der Sonderausschuss der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Bündner Grossen Rates nach Abschluss seiner Untersuchungen am Freitag in Chur weiter bekannt gab, ist das Handeln der Regierung und der direkten Vorgesetzten des Polizeikommandanten in vielen Belangen nachvollziehbar und nicht zu beanstanden.
Insgesamt jedoch hat die Regierung die Tragweite der Suchtproblematik des obersten Bündner Polizeichefs nicht erkannt. Regierungsrat Martin Schmid, der frühere Vorgesetzte Reinhardts, handelte zwar richtig, als er 2004 von der Alkoholproblematik erfuhr. Als sich die Gerüchte über die Alkoholsucht hartnäckig hielten, nahm Schmid im Jahr 2007 seine Führungsverantwortung aber zu wenig wahr.
Der Justizdirektorin Barbara Janom Steiner, der Nachfolgerin Schmids im Justizdepartement, attestiert die GPK, in einer schwierigen Situation weitgehend in nachvollziehbarer Weise reagiert zu haben. Zu wenig Entschlusskraft legte Janom Steiner an den Tag, weil sie im Zusammenhang mit der Alkoholproblematik nicht auf einer schriftlichen Festlegung von Zielen bestand.
Entschlossen handelte die Justizdirektorin dann wieder im Vorfeld des diesjährigen World Economic Forum (WEF), nachdem sie erfahren hatte, dass der 61-jährige Kommandant betrunken auf der WEF- Einsatzzentrale erschienen war.
Am Montag im Grossen Rat
Die Justizdirektorin hätte Reinhardt an jenem Morgen des 26. Januar das Kommando der Kantonspolizei entzogen und als WEF- Sicherheitschef abgesetzt. Dazu kam es nicht. Markus Reinhardt, der 26 Jahre lang die Bündner Kantonspolizei kommandierte, erschoss sich einen Tag vor der Eröffnung des WEF 2010 in seinem Hotelzimmer in Davos.
Der fünfköpfige Sonderausschuss der GPK hatte die Aufgabe, die Haltung der Regierung im Umgang mit der Suchtproblematik des Polizeikommandanten abzuklären. Als auswärtige Fachperson wurde der frühere Zürcher SVP-Regierungsrat Christian Huber beigezogen.
Der 26 Seiten umfassende Schlussbericht wird am Montag im Bündner Grossen Rat diskutiert. Der Bericht enthält auch Empfehlungen. Im Fall Reinhardt habe sich gezeigt, dass es in der Verwaltung für Mitarbeitende schwierig sei, Probleme dem zuständigen Departementsvorsteher ohne Gefahr eines Loyalitätskonfliktes vorzutragen, schreibt die GPK.
Regierung akzeptiert Schlussfolgerungen
Die Bündner Kantonsregierung akzeptiert die Schlussfolgerungen des GPK-Berichts, wie es in einer dem Bericht beigefügten Stellungnahme heisst. Rückblickend gesehen zeige sich, dass gegenüber dem verstorbenen Polizeikommandanten auch ein härteres Vorgehen möglich gewesen wäre.
Die Regierung und die zuständigen Departementsvorstehenden hätten sich damals für ein Vorgehen entschieden, das von Vertrauen, Respekt und sozialer Verantwortung gegenüber einem sehr kompetenten Mitarbeiter getragen gewesen sei. Nachträglich zeige sich, dass dieser Weg nicht zielführend gewesen sei. Die Regierung werde die notwendigen Schlussfolgerungen daraus ziehen.
Weiter wird betont, dass sich aus der Untersuchung keine rechtlichen Verfehlungen ergaben. Es seien weder konkrete Sicherheitsmängel allgemeiner Natur noch im Zusammenhang mit dem World Economic Forum festgestellt worden. Auch die Erfüllung des polizeilichen Auftrages sei nie in Frage gestanden.
(sam/sda)
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1 Kommentar:
In dem Zusammenhang muesst ihr euch mal Justiz und ihre Opfer ansehen...
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