Die Strafanzeige wegen sexueller Übergriffe ist eine ungemein effiziente und beliebte Kampfmassnahme für Frauen in der Trennung. Es gilt allerdings ein paar Regeln zu beachten.
Von Alex Baur
1 - Dass Frauen im Zuge einer Trennung oder Scheidung angebliche sexuelle Übergriffe ihres Lebenspartners ins Spiel bringen, gilt seit Jahren als gerichtsnotorisch. Richter und Staatsanwälte wissen das und reagieren bisweilen mit Skepsis. Deshalb ist eine sorgfältige Vorbereitung angezeigt: Ihr Vorwurf sollte plausibel sein, am besten ist es, wenn Sie selber daran glauben; das ist nicht einmal so schwierig, wenn man sich lange genug und bildhaft überlegt und vorstellt, was der elende Kerl alles angerichtet haben könnte und wozu Männer generell fähig sind.
2 - Verurteilungen sind in solchen Fällen relativ selten, in der Regel steht Aussage gegen Aussage. Doch das Urteil ist gar nicht Ihr Ziel, sondern das Verfahren. Ihn völlig zu zerstören, wäre unklug, zumal wenn Sie noch Geld von ihm erwarten. Allein der Vorwurf des sexuellen Übergriffes wird Ihren Ex aus der Bahn werfen und in die Defensive zwingen. Wenn Kinder im Spiel sind, ist das Besuchsrecht damit vorläufig geregelt: Man wird es ihm verweigern oder nur unter strenger Bewachung zulassen (die ihm jede Freude am Treffen mit den Kleinen nehmen wird). Solange der Übergriffsvorwurf im Raum steht, sind Sie Opfer – und Opfer haben bei uns immer recht.
3 - Sind Sie als Ausländerin erst kürzlich in die Schweiz zu Ihrem Mann gezogen und riskieren Sie mit der Scheidung den Verlust der Aufenthaltsbewilligung, ist die Missbrauchsanzeige schon fast ein Muss – diese hält Ihnen die Fremdenpolizei vom Hals und garantiert Ihnen erst noch die Unterstützung von kampferprobten Frauenorganisationen. Die Anzeige kann sich auch finanziell lohnen: Opfer haben nicht nur Anspruch auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand, bisweilen bezahlt die Opferhilfe auch ohne Verurteilung Schadenersatz und Genugtuung.
4 - Weil die Verurteilung nicht das Ziel ist, müssen Sie sich auch nicht gross um Beweise kümmern. Im Gegenteil: Wenn die Faktenlage klar ist, besteht die Gefahr, dass die Justiz zu einem schnellen Entscheid gelangt. Sind die Vorwürfe diffus und schwer fassbar, werden die Strafverfolger das Dossier vor sich herschieben. Denn niemand mag die Aussage eines Opfers in Frage stellen. Das kann Jahre dauern. Die Zeit spielt für Sie.
5 - Männliche Polizisten, Staatsanwälte und Richter sind in der Regel von Vorteil. Zeigen Sie sich von Ihrer femininen und verletzlichen Seite, appellieren Sie ungeniert an männliche Beschützerinstinkte (etwas Schminke und das richtige Parfüm schaden nicht– aber bitte diskret!). Bei den zentralen Vorwürfen reichen Andeutungen aus, die männliche Fantasie der Strafverfolger erledigt den Rest. Frauen gehen oft kritischer mit ihren Geschlechtsgenossinnen ins Gericht. Ihnen gegenüber müssen Sie sich auf Konfrontationen gefasst machen.
6 - Detailbeschreibungen erhöhen zwar die Glaubwürdigkeit, bergen aber die Gefahr von Widersprüchen in sich. Merken Sie sich ein paar scheinbar belanglose Details, auf die Sie immer wieder zurückkommen (zum Beispiel: «Er roch immer so komisch nach Knoblauch»). Das sind gemäss Lehrbuch «Wahrheitssignale». Verstricken Sie sich in Widersprüche, lassen Sie Ihren Emotionen freien Lauf. Geben Sie zu verstehen, dass nun alles wieder hochkommt und dass es Ihnen Mühe bereitet, über das Thema zu reden. Der Befrager wird Ihnen für jede Ausrede dankbar sein.
7 - Wenn man Sie beim Lügen ertappt, schweigen Sie einfach – aber nehmen Sie niemals einen Vorwurf zurück. Obwohl man Ihnen («Ich muss Ihnen das sagen, weil es das Gesetz so vorschreibt») am Anfang der Einvernahme vorgehalten hat, dass falsche Zeugnisse mit Gefängnis bestraft werden können, sind in Sexualstraffällen Anklagen und erst recht Verurteilungen wegen falscher Anschuldigung extrem selten. Falls Ihnen die Sache über den Kopf wächst, verweigern Sie einfach jede weitere Aussage. Sie sind und bleiben das Opfer, egal, ob der Täter verurteilt wird oder nicht, und die Opferrolle darf nicht hinterfragt werden. Die Strafverfolger werden froh sein, dass sie den diffizilen Fall aus formalen Gründen oder mangels Beweisen einstellen können.
8 - Selbst wenn das Verfahren eingestellt oder Ihr Ex-Partner sogar freigesprochen wird, haben Sie gewonnen. Wer recht hat, bleibt offen. Irgendetwas wird immer hängenbleiben – denn wo Rauch ist, ist bekanntlich ein Feuer. Auch wenn Sie nicht wissen, was der Kerl alles angestellt hat, er selber wird es schon wissen (irgendetwas hat jeder normale Mann auf dem Kerbholz). Er wird heilfroh sein, das Verfahren halbwegs unversehrt überstanden zu haben, und danach trachten, die Affäre möglichst schnell zu vergessen.
9 - Und nun zum Ratschlag für ihn: Den gibt es leider nicht. Ein Angeschuldigter kann sich in solchen Fällen prinzipiell nie richtig verhalten. Gibt er sich ungezwungen und locker, ja lacht er vielleicht sogar in die laufenden Kameras (wie neulich Wetterfrosch Jörg Kachelmann), wird dies als Zeichen besonderer Skrupellosigkeit gedeutet. Gibt er sich verzweifelt, zerknirscht oder weinerlich, wird dies als indirektes Geständnis aufgefasst. Zeigt er sich indifferent, beweist dies nur mehr einen herzlosen Charakter. Sorry – dies ist ein Kampf, bei dem die Verlierer von Anfang an feststehen. Zu diesen gehören leider auch echte Opfer von sexueller Gewalt, die damit rechnen müssen, dass ihnen niemand glaubt, auch wenn es kaum einer offen sagt.
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