Freitag, 27. Mai 2011

Das Gold der Schweiz

Rettet das Gold der Eidgenossen!

von Luzi Stamm*

Die Schweizer Nationalbank hat ohne demokratische Kontrolle Edelmetallreserven verkauft. Nun soll per Volksabstimmung weiteren Veräusserungen ein Riegel vorgeschoben werden.

Bis vor zehn Jahren besass die Schweiz pro Kopf der Bevölkerung weltweit die weitaus grössten Goldreserven. Immer wieder wurde betont, ein Verkauf dieses «Volksvermögens» komme nicht in Frage. So erklärte zum Beispiel am 19. Juni 1995 das damalige Direktoriumsmitglied der Nationalbank, Jean Zwahlen: «Um es ganz offen zu sagen: Die Schweizer Nationalbank beabsichtigt in keinster Weise, ihre Goldreserven zu verkaufen. […] Für Tausende von Jahren stand Gold für Wohlstand und Status, für Vertrauen und Verlässlichkeit. Die Loyalität der Nationalbank gegenüber Gold stärkt ohne Zweifel ihren Ruf und ihre Glaubwürdigkeit.»

Kurz darauf war alles anders

Wie eine Bombe schlug am 5. März 1997 die Rede von Minister («Bundesrat») Arnold Koller im Nationalrat, unserem Bundesparlament, ein, als er aus heiterem Himmel propagierte, die Nationalbank solle für 7 Milliarden Franken «überflüssige» Goldreserven verkaufen.
Damals stand die Schweiz wegen «nachrichtenloser Vermögen» und angeblicher Fehler während des Zweiten Weltkriegs in der Kritik. Bundesrat Koller propagierte deshalb eine 7-Milliarden-Solidaritätsstiftung (unter anderem für Holocaust-Opfer), finanziert durch Goldverkäufe. Die Solidaritätsstiftung wurde zwar vom Volk an der Urne verworfen – verkauft wurde das Gold trotzdem: ab 2001 vorerst 1300 Tonnen, täglich während rund fünf Jahren 1 Tonne! Kaum war diese Aktion beendet, folgte der Verkauf weiterer 250 Tonnen; wiederum entgegen den vorgängigen Zusicherungen.
Bis 2001 besass unsere Nationalbank mit ihren 2590 Tonnen Gold noch volle 8 Prozent des gesamten behördlichen Goldes weltweit; eine enorme Reserve für ein Land von der Grösse der Schweiz.
Noch 1998 rühmte unsere Regierung («Bundesrat») diesen hohen Goldbestand mit folgenden Worten (amtliches Bulletin): «Die Deutschen haben etwa 3000 Tonnen Gold und 90 Millionen Einwohner. Wir haben 2600 Tonnen und 7 Millionen Einwohner. Die USA mit sehr viel mehr Einwohnern haben 8000 Tonnen, also nur ungefähr das Dreifache der Schweiz.»
Das hinderte die Schweiz nicht daran, kurz danach massive Goldverkäufe anzukündigen. Am 20. Mai 1999 erklärte der ehemalige amerikanische Notenbankpräsident Alan Greenspan vor dem amerikanischen Housebanking Committee: «Es ist ziemlich offensichtlich, dass Zentralbanken sich darüber im klaren sind, dass – wenn sie Goldverkäufe ankündigen – der Preis sinkt und niedrigere Notierungen ihnen tiefere Erlöse bringen. Kein Händler mit nur ein bisschen Selbstrespekt würde je eine solche Dummheit begehen.»
Die Schweizer Nationalbank aber hat im voraus angekündigt, sie werde die Hälfte ihres Goldes verkaufen.
Entsprechend miserabel war der Verkaufspreis. Schon zwei Jahre nach dem Verkauf hätte das Gold rund doppelt so viel Wert gehabt. Hätten wir die verkauften 1550 Tonnen heute noch, hätte die Nationalbank rund 70 Milliarden Franken mehr an Gold-Reserven (in Zahlen 70 000 000 000 Franken, umgerechnet etwa 45 000 000 000 Euro).
Zu betonen ist, dass sich unsere Bevölkerung nie zur Frage äussern konnte, ob Gold verkauft werden soll oder nicht; auch wenn es dabei um ihr eigenes Volksvermögen ging. Die politischen Diskussionen und die Volksabstimmungen betrafen nie die Frage des Verkaufs, sondern nur immer die Frage, wie ein Verkaufserlös verteilt werden solle.
Nicht einmal das Parlament hat je über den Goldverkauf abgestimmt. Allerdings muss es sich den Vorwurf gefallen lassen, dass es die gesetzlichen Möglichkeiten zum Goldverkauf erleichtert hat, wobei die meisten Parlamentarierinnen und Parlamentarier irregeführt wurden und nicht merkten oder gar nicht merken konnten, welche Auswirkungen die diversen Gesetzesrevisionen haben.
Die Goldverkäufe wurden immer im allerkleinsten Kreise abgesprochen und entschieden. Das war schon bei den Plänen zur erwähnten Solidaritätsstiftung so: Die Idee des Goldverkaufs im Wert von 7 Milliarden Franken (umgerechnet etwa 4,5 Milliarden Euro) wurde von Direktor Hans Meyer (einem der damaligen drei Direktoren der Nationalbank) dem damaligen Bundesrat Kaspar Villiger bei einem Waldspaziergang «verkauft».
Die geltende Regelung ist ebenso einfach wie besorgniserregend: Die drei Mitglieder des Nationalbankdirektoriums können im Alleingang beschliessen, ob und wieviel Gold verkauft wird. Sie brauchen nicht einmal grünes Licht vom Bundesrat.
Per l. Januar 2000 trat die neue Schweizer Bundesverfassung in Kraft. Auch wenn nichts dergleichen in der Verfassung steht, wird behauptet, damit sei die Goldbindung des Schweizerfrankens aufgehoben ­worden.
Kaum war die neue Bundesverfassung in Kraft, begannen die massiven Goldverkäufe mit der Begründung, die Nationalbank habe riesige Gewinne erzielt. Die «Neue Zürcher Zeitung» schrieb am 5. Januar 2001 euphorisch: «Goldsegen für die Nationalbank, 25,4 Milliarden Franken Netto-Aufwertungsgewinn.»
«Goldsegen»? Die Nationalbank hatte kein Gramm zusätzliches Gold erhalten! Sie hatte nur ihr Gold neu bewertet: Vom bisher gesetzlich fix vorgeschriebenen Umrechnungs-wert von 4595 Franken pro Kilogramm (umgerechnet etwa 3300 Euro) wurde das Gold in den Nationalbank-Büchern auf den aktuellen Marktpreis hinaufkorrigiert, welcher in jenem Moment 15391 Franken pro Kilo (umgerechnet etwa 11 000 Euro) betrug.
Indem das Gold mit diesem «Buchhaltertrick auf höchster Ebene» einfach zu einem viel höheren Preis verbucht wurde, wurde angeblich nicht mehr benötigtes Gold geschaffen, um einen Verkauf zu rechtfertigen.
Indem kurzerhand via Gewicht statt via Wert argumentiert wurde, wurde und wird dem Bürger Sand in die Augen gestreut. Wer die Nationalbank-Statistik liest, erkennt nicht, dass die Goldmenge sinkt, wenn gleichzeitig der Buchwert des Goldes nach oben korrigiert wird und somit das Total «Menge mal Preis» steigt. Bei steigenden Goldpreisen meint der Bürger, es gebe einen «Goldsegen», selbst wenn laufend Gold verkauft wird.
Das «Volksvermögen Gold» wurde ab 2001 nicht nur laufend verkauft. Auch verweigerten Nationalbank und Bundesrat die Auskunft, wo sich das noch verbliebene Gold befindet. Misstrauisch geworden, begannen Parlamentarier – von links bis rechts – Fragen zu stellen: Wo ist das Schweizer Gold eingelagert? Liegt es teilweise im Ausland? Ist es eventuell ausgeliehen und gar nicht mehr vorhanden?
Jede Antwort des Bundesrats musste noch misstrauischer machen, denn die Fragen wurde schlichtweg nicht beantwortet. Berühmt wurde die Antwort von Bundesrat ­Kaspar Villiger im Nationalratssaal auf die Anfrage von Nationalrat Paul Günter (2003): «Wo diese Goldbarren nun genau liegen, kann ich Ihnen leider nicht sagen, weil ich es auch nicht weiss, es nicht wissen muss und es nicht wissen will.»
Zwischen Gold und «Goldforderungen» besteht ein riesiger Unterschied: Goldforderungen – inklusive ausgeliehenem Gold – bestehen nur auf dem Papier. Nur wer Gold real besitzt, hat dieses auf sicher. Ein Anspruch auf Goldzahlung kann nur durchgesetzt werden, wenn der Schuldner dieses noch hat und zurückgeben will und kann. Die gemäss ­Nationalbank-Statistik ausgeliehenen 328 Tonnen Gold sind also nicht nur an unbekanntem Ort, sondern eventuell nicht mehr vorhanden und im Notfall gar nicht mehr einbringbar.
Vor diesem Hintergrund wird unsere Partei eine Volksabstimmung initiieren, in der drei Eckpunkte durchgesetzt werden sollen: Weitere Goldverkäufe durch die Nationalbank werden untersagt; sämtliches Nationalbank-Gold ist im Inland zu lagern; wenn die Nationalbank ihre Reserven erhöht, indirekt also die Geldmenge vergrössert, muss sie auch ihren Goldbestand angemessen erhöhen. •

*Der Rechtsanwalt und Ökonom Luzi Stamm ist seit 1991 Nationalrat (Bundesabgeordneter) der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Der Text ist ein Auszug einer im Sommer erscheinenden Broschüre, die über luzi.stamm@parl.ch zu bestellen ist.

Quelle: compact, Ausgabe 5/2011
www.compact-magazin.com

1 Kommentar:

Tristan hat gesagt…

Die Wahrheit ist, dass das Gold der Nationalbank überhaupt nicht mehr existiert, und man diese Tatsache durch diese Verkäufe verschleiern wollte. Aus diesem Grund wird auch nicht gesagt, wo sich das virtuelle Gold befindet, da man ansonsten dessen Nichtexistenz beweisen könnte. Das nichtexistierende Gold befindet sich schlicht an einem nichtexistierenden Ort.

Selbst wenn das Gold existierte, dann existierte es in den USA, und die USA würden dieses Gold niemals wieder zurückgeben. Oder will die Schweiz den USA etwa den Krieg erklären?

Durch den Beitritt zur global-faschistischen und finanzterroristischen Verbrecherorganisation namens IWF, hatten sich die hochverräterischen helvetischen Eliten dazu entschlossen dessen Bedingungen zu akzeptieren, die da lauten, dass kein Mitglied des IWF eine goldgedeckte Währung haben dürfe.

Ganz offensichtlich ist der Schweizer Bürger einfach zu dumm für eine Demokratie, denn diese Politverbrecher wurden alle gewählt.

So long.