Samstag, 31. Januar 2009

Eva Herman - Niederlage des Medienfilzes

Gerichtsbeschluss: Eva Herman verherrlichte nicht die Nazi-Zeit

Die Äusserungen der ehemaligen deutschen «Tagesschau»-Sprecherin Eva Herman bei einer Buchpräsentation im vorigen Jahr waren nach Ansicht des Landesarbeitsgericht Hamburg keine Verherrlichung des Nationalsozialismus. Die Moderatorin und Buchautorin kämpft darum, ihre Stelle bei der Tagesschau wiederzuerlangen.

Bereits nach der Veröffentlichung ihres Buches «Das Eva-Prinzip» vor zwei Jahren geriet die Nachrichtensprecherin in die öffentliche Kritik. Sie fordert darin eine Rückbesinnung auf die traditionelle Rollenverteilung von Mann und Frau. Bei der Präsentation ihres Buches «Das Prinzip Arche Noah» im September 2007 sagte sie einen Satz, der erneut vielerorts Kritik auslöste. Man müsse «das Bild der Mutter in Deutschland wieder wertschätzen lernen», so Herman damals, was durch die 68er-Bewegung verdrängt worden sei. Hermans Vergleich mit der Zeit des Nationalsozialismus brachte ihr den Vorwurf ein, diese Zeit verherrlicht zu haben.

Verkürzte Wiedergabe in den Medien
Die Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg am Mittwoch hat die Sichtweise der ersten Instanz zurechtgerückt: die umstrittene Äusserung Hermans sei keinesfalls eine Verherrlichung des Nationalsozialismus, sagte der vorsitzende Richter. Der tatsächlich geäusserte Wortlaut sei von den Medien verkürzt und verfälscht wiedergegeben worden. Eva Herman sagte nach dem Urteil laut ihrer eigenen Webseite: «Ich bin sehr erleichtert, dass nun endlich durch eine unabhängige Instanz wie das Landesarbeitsgericht Hamburg eine verbindliche Bewertung meiner Äusserungen erfolgte.»

Eine abschliessende Entscheidung darüber, ob Hermans Tätigkeit als Nachrichtensprecherin als Arbeitsverhältnis einzuordnen ist, hat das Gericht noch nicht getroffen. Der NDR, für den Herman 20 Jahre gearbeitet hatte, kündigte ihr im September 2007. Die von Herman eingereichte Klage wies das Hamburger Arbeitsgericht im April mit der Begründung ab, es habe kein Arbeitsverhältnis gegeben, Herman sei freie Mitarbeiterin gewesen. Daraufhin hatte sie Berufung eingelegt. Herman war sowohl Sprecherin der «Tagesschau» als auch Co-Moderatorin der NDR-Talksendung «Herman und Tietjen».

Ziel: Zurück zur «Tagesschau»
Nach der Gerichtsverhandlung, bei der Herman persönlich anwesend war, vereinbarten sie und der NDR weitere aussergerichtliche Gespräche. Das Gericht setzte den nächsten Termin für den 26. November an. Ihr Anwalt erklärte, die Klage ziele durchaus darauf ab, wieder als «Tagesschau»-Sprecherin tätig zu werden.

Keine Kommentare: