Weltfinanzkrise
Ende des Geldbetruges
Zusammengestellt und kommentiert
von E. Indlekofer
Der amerikanische Wirtschaftsexperte Harry E. Figgie war der erste, der in seinem gemeinsam mit Gerald Swanson geschriebenen Buch «Bankruptcy 1995 – The Coming Collapse of America and How to Stop It»1 schon vor 13 Jahren den Zusammenbruch des US-Finanzsystems angekündigt hatte, sofern nicht eine radikale Kurskorrektur erfolge, schränkte Figgie ein (vgl. dazu «Wall Street-Kapitalismus» in Recht+Freiheit vom 13.6.1997. Doch statt der dringend nötigen Kurskorrektur trieb die Hochfinanz ihren Raubtierkapitalismus noch weiter voran. Als vorläufiges Resultat erleben wir Bankenzusammenbrüche, gefolgt von staatlichen Rettungsaktionen und Ratlosigkeit.
Das einzige, das wir heute schon wissen, ist, dass wir uns trotz Rettungsaktionen auf härtere Zeiten gefasst machen müssen. Die Derivaten- und Kreditkartenkrise stehen uns noch ins Haus und damit auch die zweite Bankenkrise. Wenn man weiss, dass sich die ausstehenden Hypotheken in den USA auf über 10’000 Milliarden Dollar belaufen, wird schnell klar, dass die bisherigen Rettungsmassnahmen allein die Finanzkrise nicht beheben können. Die exzessive US-Staatsverschuldung und das Geldmengenproblem (fiat money) tragen ihr übriges dazu bei und könnten sich für das globale Bankensystem noch als schwerwiegender herausstellen, als alles Bisherige.
(«Fiat money» ist eine blasphemische Anspielung auf den Schöpfungsakt bei der Erschaffung der Welt: «fiat lux» – es werde Licht! So wird die endlose Gelderzeugung durch die Banken «es werde Geld!» genannt.)
US-Senator Warren B. Rudman schrieb im Vorwort zu obigem Buch:
«Die Schuld am wirtschaftlichen Zusammenbruch unseres Landes … wurzelt in nicht geringem Masse in einer Verschwörung des Schweigens unter den Präsidentschaftskandidaten, den meisten Mitgliedern des Abgeordnetenhauses und des Senats. Diesem Schweigen wiederum liegt die Furcht zugrunde, Wählerstimmen und Wahlen zu verlieren, wenn diese Probleme angesprochen werden und dem amerikanischen Volk der Ernst der Lage vor Augen geführt wird.»
Ach wie gut, dass wir nicht in Amerika leben, keine Verschwörung des Schweigens kennen und die Medien uns täglich über alles informieren. Oder über fast alles, wie weiter unten zu lesen sein wird. Auch die folgenden Sätze in der Einführung zum erwähnten Buch bekamen wir nie zu hören, obwohl sie für alle Länder Europas höchsten Stellenwert haben müssten:
«Um dieses Land zu retten, müssen Politiker bereit sein, ihre politische Karriere aufs Spiel zu setzen, und Bürger müssen bereit sein, von den Regierenden Wahrheit einzufordern und selbst Opfer zu bringen. Denn eines ist gewiss: Diese Opfer werden ein Kinderspiel sein, verglichen mit dem, was sonst auf uns zukommt.»
«Dieses Problem … wird sich zu einem Albtraum auswachsen, gegen den sich die Wirtschaftskrise der dreissiger Jahre als gemütlicher Sonntagsspaziergang ausnimmt.»
Das grosse Schweigen
«Das Risiko eines totalen Systemzusammenbruchs ist so gross wie nie zuvor» prophezeite der US-Ökonom Nouriel Roubini von der New Yorker Stern School of Business einige Tage bevor die US-Regierung an dem todkranken Unsystem einen lebensrettenden «Bypass» von 600 Milliarden Dollar vornahm.
Chefredaktor Roger Köppel frohlockte in der Weltwoche vom 16. Oktober verfrüht mit der Prognose «Die Schweiz gehört zu den Gewinnern». «La crise n’existe pas» («Die Krise existiert nicht»), stand auf der Titelseite. Solche Fehleinschätzungen stellen sich ein, wenn man seine Leserschaft für unmündig hält, um die ganze Wahrheit zu wissen, und der Auflage zuliebe bequem in der Mitte des Flusses schwimmt, wo die «political Correctness» als Pseudorettungsring mitschwimmt. Als ob die Wahrheit nicht früher oder später doch ans Licht des Tages käme. Am Freitag, 17. Oktober, war es soweit: Die Wahrheit, vielmehr ein erster blasser Schimmer davon, kündigte sich an: «Bund eilt UBS mit Milliarden zu Hilfe». Bundesrätin Widmer beeilte sich zu beruhigen, die 70 Milliarden Staatshilfe werde nicht aus Steuergeldern bezahlt. Man traut seinen Ohren nicht! Nimmt jemand an, die Interimsfinanzchefin2 ziehe die UBS mit ihrem eigenen Geld aus dem Sumpf? Es wäre doch mehr als verwunderlich, wenn die faulen Hochrisikopapiere zum Nominalpreis verkauft werden könnten. Und wo in 30 Monaten der Kurs der UBS-Aktie steht, bleibt abzuwarten.
Übrigens hat die staatliche Rettungsaktion der UBS einen berühmten Vorgänger: Im Jahr 1931 sah sich die Österreichische Zentralbank und damit der österreichische Staat gezwungen, der Wiener Creditanstalt in der grössten Bankenpleite in der Geschichte beizuspringen. Zuerst hatte die Creditanstalt durch kleinere Bankenübernahmen stark expandiert und viele insolvente Betriebe gingen in ihren Besitz über. Als sie in Verhandlungen zwischen Wien und Berlin auf eine österreichisch-deutsche Handels- und Zollunion abzielte, um die Weltwirtschaftsdepression zu bekämpfen, wurde ihr auf Anweisung des französischen Aussenministers Briand von den französischen Banken der Kredithahn zugedreht. Gerüchte über einen Ansturm der Sparer auf die Creditanstalt besorgten den Rest. Die Kreditkrise erfasste ganz Europa.
Das Finanzsystem in seinen spekulativen Verrenkungen scheint so kompliziert zu sein, dass die Weltwoche für die Ausgabe vom 2. Oktober 2008 sechs «Wissende» aufbieten musste, um einen mehrseitigen Bericht zusammenzuschustern. Das Titelblatt zeigte die amerikanische Freiheitsstatue hinter der Maske von Karl Marx, in seiner linken Hand «Das Kapital» und in der hochgestreckten Rechten Sichel und Hammer, Symbol der roten Gewaltherrschaft von Lenin bis Stalin. Gewaltherrschaft! Symbolisch, doch ungewollt angedeutete Gewaltherrschaft! Das wäre ein Anfang zum Durchbruch der Wahrheit gewesen, doch es blieb dabei. Eine Lösung aus der Finanzkrise wussten die sechs Herren alle zusammen nicht. Doch es gibt sie: Nämlich die Rückkehr zum Goldstandard und die Abkehr vom Leihkapital, mit dessen Zinssystem die Hochfinanz gleich einem Vampir alle Völker dieses Planeten aussaugt, für sich selbst atemberaubende Vermögen scheffelnd.
Man stelle sich nur einmal vor, dass «99 Prozent der US-Geldmenge mit Zinsen privaten Kreditgebern geschuldet ist, und das Geld für die Zinszahlungen erst dann zur Verfügung steht, wenn neue Kredite zur Zahlung dieser Zinsen aufgenommen werden.» (Ellen Hodgson Brown, «Der Dollar-Crash»3, S. 435) Mehr dazu weiter hinten bei der Betrachtung zur Abschaffung des Zinses.
Redaktioneller «Verkehrsunfall»?
Für einmal die grosse Ausnahme mit der Geheimniskrämerei um das Geld und seinem verderblichen Zinseszins des Leihkapitals machte am 23. September 2008 die Basler Zeitung. Im Wirtschaftsteil liess sie in einem Interview mit dem Titel «Die Rechnung kann nicht aufgehen» Margrit Kennedy (ehem. Professorin für Stadtökologie) zu Wort kommen. Diese deutsche Ökologin (68) hat sich intensiv mit Geldfragen befasst. Sie sagt, die Banken sollten endlich lernen, dass Geld nicht arbeitet, und sie schlägt vor, die Zinsen weitgehend abzuschaffen. Der Zinseszins führe dazu, dass die Geldmenge zunächst langsam, dann aber rapid (exponential) zunimmt. Da aber die reale Wirtschaft langfristig nicht mithalten könne, fehlt dem Geld seine wertmässige Deckung. Geld sei nicht mehr bloss Tauschmittel. Es sei zum Spekulationsobjekt geworden. Die Menschen können den Preis für die geforderten Renditen nicht mehr zahlen. Die Hausbesitzer in den USA hätten nie Kredit bekommen, wären die Banken nicht auf eine schnelle Rendite aus gewesen.
Margrit Kennedy führt uns mit dem Beispiel des «Joseph-Rappen» die arbeitslose Geldvermehrung durch den Zinseszins anschaulich vor Augen: Hätte Joseph zur Zeit von Christi Geburt einen Rappen angelegt, und wäre dieser seither mit durchschnittlich fünf Prozent verzinst worden, wäre aus diesem Rappen mit Zins und Zinseszins im Jahr 1990, gemessen am damaligen Goldpreis, der Wert von 134 Milliarden (!) Kugeln Gold vom jeweiligen Gewicht dieser Erde entstanden. Ohne Zins auf den Zins, also den Zinseszins, aber nur gerade ein Franken.
David Rockefeller dankt US-Zeitungen
Weltbankier David Rockefeller wurde am 12. Juni 2008 93 Jahre alt. In einem Interview (Weltwoche Nr. 16, 2008) sagte er: «Man hat mir oft vorgeworfen, Teil einer Gruppe internationaler Banker und Kapitalisten zu sein, welche die Weltwirtschaft kontrolliert. Ich galt sogar als Kopf einer solchen Verschwörung. Doch das trifft nicht zu.»
Wir möchten es ihm ja gerne glauben, aber vielleicht ist er im Alter ein wenig vergesslich geworden. Von David Rockefeller ist bekannt, dass er regelmässig an den streng geheimen Bilderberger-Treffen teilnahm. Auf dem Treffen 1991 in Baden-Baden dankte er der Washington Post, der New York Times und der Zeitschrift Time für die «vierzig Jahre lange vertrauliche Behandlung der angestrebten ‹Neuen Weltordnung›». «Ohne diese Unterstützung wäre die Entwicklung und Durchführung nicht möglich gewesen», sagte er. Und: «Die überstaatliche Souveränität einer intellektuellen Elite von Weltbankiers ist sicherlich der bisher praktizierten nationalen Selbstbestimmung vorzuziehen.» [Und dem billiardenfachen Steuerbetrug?] Englischer Originaltext siehe Fussnote4. Erstaunlicherweise wird Rockefellers Ankündigung sogar auf der SVP-Internet-Seite «SVP-Klartext, die Zeitung des Mittelstandes» bestätigt.5 Warum weiss die Weltwoche nichts davon!
Bis auf Eisenhower zurück beriet Rockefeller, der frühere Chef der Chase Manhattan Bank, jeden US-Präsidenten in internationalen Belangen. Besonderes Glück scheint er dabei nicht gehabt zu haben: Angriffskriege auf Jugoslawien, auf Irak und Afghanistan sowie der Zusammenbruch namhafter Banken in den USA und Europa sind das vorläufige Resultat der von ihm erwünschten «überstaatlichen Souveränität». Auch unsere Regierung beugte sich ihm und hat den Internationalismus mit Lug und Trug in unsere, angeblich nur sprachlich nachgeführte und neu geordnete Verfassung eingebracht.
Wenn man von Rockefellers Bemühungen zur Beseitigung der Selbstbestimmung der Völker weiss und rund sieben Monate nach dem Interview im selben Wochenblatt von Karl Lüönd, dem «Grossen im Schweizer Mediengeschäft», wie er genannt wurde, über die «aufklärerische Potenz der unabhängigen Medien»6 aufgeklärt wird, könnte man ins Grübeln kommen. Mit etwas hat er allerdings recht: «Nicht einmal die Hälfte der Wirtschaftsjournalisten in diesem Lande» sei «fachlich in der Lage, eine Bilanz zu lesen, geschweige denn hochkomplexe Vorgänge im Bankenbereich sachgerecht zu interpretieren.» Doch macht es dieser «Grosse» besser?
Kampf gegen die Hochfinanz
In den aktuellen Berichten über die Finanzkrise, die von den USA nach Europa übergeschwappt ist und die sich Schlag auf Schlag wiederholenden Bankenzusammenbrüche wird, als ob es eine geheime Absprache gäbe, tunlichst vermieden, von der Verzinsung des Leihkapitals zu sprechen. Als ob Hypotheken aus reiner Barmherzigkeit gewährt würden. Um davon abzulenken, wird vom Wertzuwachs der Liegenschaften gesprochen (und neulich von Bonuszahlungen), was für die Banken den Handel mit Hypotheken lukrativ mache. Doch die Wertzunahme von Liegenschaften ist relativ, sie kann stagnieren oder sich sogar in eine Wertverminderung umkehren, je nach Zustand der Gesamtwirtschaft. Doch davon allein haben die «Geldgierigen», wie sie von der Presse allenthalben genannt werden, keinen Nutzen. Was ihnen auf Nummer sicher bleibt, ist der nie versiegende Strom des Leihzinses. Bei Insolvenz des Hypothekarschuldners auch die Liegenschaft selbst. Desgleichen der Börsengewinn beim Verkauf der zu Paketen gebündelten guten und schlechten Hypotheken (Subprimes). Zu Schaden kamen (und kommen weiterhin) in erster Linie die Käufer der Subprimes. Doch über die Zinsknechtschaft des Leihkapitals herrscht bei den Medien eisiges Schweigen. Einzige Ausnahme, die wir als Panne im Redaktionsbetrieb deuten, machte die Basler Zeitung mit ihrem Interview mit Professorin Margrit Kennedy.
Wenn man ihren Namen liest, taucht vor unserem inneren Auge der schreckliche Präsidentenmord von Dallas auf. Und wie wir wissen, blieb es nicht bei diesem einen Mord! Nach John F. Kennedy wurde der angebliche Attentäter Lee Harvey Oswald vor den Augen eines Dutzends von Polizisten und Geheimdienstlern von Jack Ruby niedergeschossen. Ruby «verstarb» kurz darauf im Spital. Kennedys Bruder Robert liess nicht locker und betrieb eigene Nachforschungen. Rund zwei Jahre nach John F. wurde Robert Kennedy anlässlich einer Wahlveranstaltung am 4. Juni 1968 in Los Angeles inmitten einer Menschenmenge des Hotels Ambassador niedergeschossen. Die Ermordung John F. Kennedys wurde gleich einem Kokon versiegelt und die Wahrheit darin eingesperrt.
Wie in den Jahren darauf durchgesickert ist, versuchte US-Präsident Kennedy, die Privatbankiers der Federal Reserve zu entmachten, indem er staatseigene Banknoten (Greenbacks) in Umlauf brachte. Damit sprach er sein Todesurteil. Oswald wurde bloss vorgeschoben. Er diente zur Ablenkung und Verschleierung von Spuren. Nachfolgepräsident Lyndon B. Johnson hatte nach Einsetzung in sein Amt nichts Eiligeres zu tun, als diese Banknoten der Vereinigten Staaten durch solche der Federal Reserve zu ersetzen.
Frühe Ankündigung des Zusammenbruchs
Gegen die Wall Street-Banken herrscht seit Jahren tiefes Misstrauen. Oswald J. Grübel, vormaliger Konzernchef der Credit Suisse Group, sieht darin den Grund, warum der Rettungsplan von Finanzminister Henry Paulson im ersten Anlauf abgelehnt wurde. Die Globalisierung habe viel Wachstum gebracht, sagt Grübel. Aber die Abwendung vom globalen Bankengeschäft wird die Globalisierung stoppen.
Ob sie auf einer soliden Basis steht, darf ohnehin bezweifelt werden. Die Wall Street ist dafür bekannt, dass sie Staatsunternehmen oder öffentliche Versorgungsbetriebe bewertet, z.B. über die Rating-Agentur Standard & Poor’s. Kanadische Provinzen mit zu wenig Eigenkapital waren durch ihre zu tiefen Bewertungen gezwungen, Gesundheits-, Bildungs- und Sozialleistungen zu kürzen. Im Rahmen des von der Wall Street aufgezwungenen kanadischen Privatisierungsprogramms kamen grosse Teile des Staatseigentums unter den Hammer, schreibt Michel Chossudovsky in seinem Buch «Global brutal, der entfesselte Welthandel, die Armut, der Krieg»7. Auch die Teilprivatisierung der Schweizerischen Post, vormals der weltweit zuverlässigste und am besten funktionierende staatseigene Postbetrieb, lässt ähnliche Zwangsmassnahmen vermuten. Heute ist die Qualität der Post trotz Preiserhöhungen so heruntergekommen, dass es möglich geworden ist, dass sie einen A-Postbrief, adressiert «An die Gemeindeverwaltung», trotz korrekter Postleitzahl und Ortschaft als «unzustellbar» (sic!) dem Absender zurücksendet!
Über die Auswirkungen der Globalisierung schreibt Chossudovsky:
«In praktisch allen Sektoren der westlichen Wirtschaft werden Produktionsstätten geschlossen und Arbeitnehmer entlassen. Bauern in Nordamerika und Westeuropa droht der Bankrott. Unternehmen der Luftfahrt- und Maschinenbauindustrie werden umstrukturiert, die Kohlenbergwerke in Deutschland und Grossbritannien geschlossen, die Autoproduktion wird nach Osteuropa und in die Dritte Welt ausgelagert. Die Rezession in der Industrie wiederum schlägt auf das Dienstleistungsgewerbe durch: Deregulierung und der Zusammenbruch grosser Fluglinien, der Konkurs grosser Einzelhandelsketten, der Kollaps der Immobilienbereiche in Tokio, Paris und London waren die Folge. Und der Sturz der Immobilienwerte hat zu Kreditausfällen geführt, was wiederum das gesamte Finanzsystem erschütterte. In der Reagan-Thatcher-Ära ging die Rezession mit mehreren Bankrottwellen kleiner Unternehmen, dem Zusammenbruch lokaler Banken (z.B. in der Sparkassenkrise in den USA) und einer Flut von Unternehmensfusionen einher, die den Absturz der Börse am «Schwarzen Montag», dem 19. Oktober 1987, noch verstärkte. In den 90er Jahren trat die globale Wirtschaftskrise mit einer Fusionswelle von Grosskonzernen in eine neue Phase, die in einem weltweiten Finanzcrash gipfelte.» (ebd. S. 303)
Gesetzliche Vorrechte für Einzelne
In der Schrift «Volksgeld statt Leih- und Zinsgeld» schreibt Albert Lämmel aus Rastatt (BRD):
«Was man heute unter dem in Jahrtausenden gewachsenen Demokratiebegriff verstehen mag: Für die Menschen von heute bedeutet Demokratie ganz einfach «Allgemeine Gerechtigkeit». Gerechtigkeit für den Einzelnen wie für die Gemeinschaft.
Damit hat sich ein für die grosse Mehrheit der Menschen gültiger politischer Begriff entwickelt, an dem man das Tun und die Ergebnisse der politischen Verwaltung, der Verantwortlichen für das Wohlergehen des Einzelnen und der Gemeinschaft messen und beurteilen kann.
Allgemeine Gerechtigkeit geht, wie unter Umständen allgemeines Unrecht, unbestritten von Gesetzen aus. Gesetzliche Vorrechte für Einzelne sollte es auf keinen Fall geben. Wenn es jedoch Gesetze gibt, die Vorrechte für Einzelne oder Gruppen schaffen, so ist allgemeines Unrecht programmiert.
Schon Aristoteles forderte, ‹den Staat nach allgemeinen Interessen – nicht nach denjenigen Einzelner – zu schaffen, wozu eine Verfassung dient, die allen Bürgern gleiches Recht gewährt, andernfalls sich die Bevorzugten immer unerträglichere Vorrechte anmassen.›
Besonders schwerwiegend ist es, wenn solche Gesetze von der Allgemeinheit fast unbemerkt bleiben. Ein solches Gesetz ist zum Beispiel das [deutsche] Notenbankgesetz, BGBL. 33/1957.
Obwohl demokratische Geldgesetze die Grundlage für das gedeihliche Zusammenleben für Menschen und Völker sind, hat es eine gerissene Clique verstanden, die Volksvertreter nach massiver Gehirnwäsche zur Annahme dieser Gesetze zu bewegen. (Mullins «Bankierverschwörung») [Wir kommen weiter unten darauf zurück.]
Geld – das einzige Organisationsmittel des Zusammenlebens, das nationale und internationale Teilungs- und Verteilungsmittel zum Leistungsaustausch, bedarf zu seiner gerechten und zufriedenstellenden Funktion in ganz besonderem Mass allgemeingültige Bestimmungen.
Nun gewähren aber die Notenbankgesetze nahezu weltweit gewissen Banken Geldbezugsvorrechte aus der Notenbank zum zinsbehafteten Verleihen dieses Geldes an die Allgemeinheit. Dieses Privileg, dieses Vorrecht, wird, obwohl es den Grundsatz von Demokratie gröblich verletzt, von der nationalökonomischen Schulwissenschaft unter verantwortungslosem Verschweigen und geistigen Verrenkungen gedeckt. Die Proteste namhafter Wissenschaftler verhallten bisher ungehört. Doch zunehmend formt sich in der Politik Widerstand, besonders von Parteien, die sich der sozialen Gerechtigkeit auch aus nationaler Verantwortung verpflichtet fühlen. Nur aus solcher Politik kann neues Gemeinschaftsgefühl und soziales Gemeinschaftsleben erwachsen. Nur auf der Grundlage solcher Politik kann auch die Hoffnung der Menschen und Völker ruhen.»
Ein drohender Staatsbankrott
Island war von der globalen Finanzkrise Anfang Oktober am meisten betroffen. Um einen drohenden Staatsbankrott zu vermeiden, verabschiedete das Parlament Notstandsgesetze. Der Staat übernahm 75 Prozent der drittgrössten Bank Glitnir und die Finanzaufsicht setzte sich ans Ruder des Geldinstituts Landsbanki, der zweitgrössten isländischen Bank. Weitere Gesetze zur Kontrolle und Steuerung der Banken bedeuten eine de facto-Verstaatlichung des isländischen Bankwesens.
Ein Staatsbankrott hätte die vollständige oder teilweise Nichterfüllung der vertragsmässig übernommenen Schuldverbindlichkeiten seitens Islands gegenüber seinen Gläubigern bedeutet. Der Staatsbankrott ist dasselbe wie der Konkurs eines Unternehmers, jedoch mit viel weitergehenden Auswirkungen. Ein Bankrott bedeutet immer auch, dass Gläubiger zu Schaden kommen. Doch beim Nichtzahlen ergaunerter Guthaben, selbst wenn sie zu Schuldverbindlichkeiten geführt haben, entsteht den «Gläubigern» kein Schaden, denn «Der moderne Kapitalismus ist das höchste Stadium der organisierten Kriminalität» (Phoenix8 4/2008). Alt Ständerat Helmut Hubacher (SP) schrieb, die fehlbaren Bankiers müssten ins Gefängnis. Man ginge der Gerechtigkeit aber aus dem Weg, sie sei blind (Basler Zeitung, 10.10.08, S. 4). Hubacher hat recht: Die Börsengewinne haben sich ja nicht in Luft aufgelöst, sie wurden bloss in andere Säcke umverteilt. Im Schweizer Strafgesetzbuch lesen wir: «Wer Vermögenswerte beiseite schafft oder verheimlicht, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft» (Art. 163 StGB). Auch Kurt Schiltknecht, ehemaliger Chefökonom der Nationalbank, versteht nicht, weshalb die Bankenaufsicht nicht einschritt, als die für die Riesenverluste bei der UBS verantwortlichen Führungskräfte nach ihrem Abgang noch Bonuszahlungen in Millionenhöhe erhielten (Weltwoche Nr. 38, 2008, S. 14). Doch die Erfahrung lehrt, dass Gesetze nur für die kleinen Leute gedacht sind, die ganz grossen Verbrecher lässt man unbehelligt. Wer will denn schon, weil er Sand ins politische Getriebe streut, zu Tode kommen, wie Abraham Lincoln, James Garfield, Ivar Kreuger, John F. Kennedy und sein Bruder Robert, Olof Palme, Uwe Barschel, Rohwedder, Alfred Herrhausen, Jürgen Möllemann! (und jüngst Jörg Haider?)9
Ein Staatsbankrott kann zum Segen eines ganzen Volkes werden, wenn sich Staatsanleihen10 in Luft auflösen und dadurch Staatssteuern vermindert werden oder ganz wegfallen. Das von den Werktätigen erwirtschaftete Volksvermögen findet dann nämlich nicht mehr den Weg in die Säcke von Spekulanten, sondern kommt den Staatsbürgern selbst zugute. Das Auffüllen der entstandenen Finanzlöcher in Milliardenhöhe – der IWF sprach Anfang Oktober von Verlusten von 1,4 Billionen Dollar (1’400 Milliarden) allein in den USA, womit der Höhepunkt aber noch nicht erreicht sei (BaZ 8.10.08) – führt uns die Unsinnigkeit des jetzt zusammenbrechenden Finanzsystems mit seiner Zins- und Steuerschinderei (z.B. Eigenmietwert usw.) vor Augen.
Der Staat verhält sich gegenüber seinen eigenen Bürgern in höchstem Masse unsozial, wenn nicht sogar kriminell. Höchstzinssätze bei Schulden, lächerliche Bruchteile von Prozenten für Guthaben. Behörden mit raubgierigen Mahngebühren von 40 – 50 Franken für mit Computer gedrucktem Standardbrieftext, der inklusiv Postgebühr nicht mehr als drei Franken fünfzig pro Exemplar kostet. Legalisierte Taschendieberei auf leeren Autostrassen ausserorts mittels Radar-Geschwindigkeitsmessung.
Spareinlagen und Bonusverbote
Volkswirtschaftlich mag es richtig sein, wenn private Sparguthaben bis zu einer Höchstgrenze durch Staatsgarantien gesichert werden, weil ihr panikartiger Rückzug in grossem Ausmasse weitere Bankenzusammenbrüche auslösen und eine um so verschärftere Wirtschaftskrise hervorrufen würde.
Freilich kann man Spareinlagen garantieren, nicht aber ihren realen Wert. Was nützt dem Sparer die Staatsgarantie für sein kleines Bankguthaben, wenn dieses infolge inflationärer Wirtschaftslage bald nur noch die Hälfte oder noch weniger wert ist? Bei einer Hyperinflation noch ein Zehntel? Wenn er für den Mietzins, die Lebensmittel oder Bekleidung das Doppelte oder Zehnfache bezahlen muss?
Von der Empfehlung zur Erhöhung der Staatsgarantie profitiert an erster Stelle die Hochfinanz durch die von ihr globalisierte Weltwirtschaft, der alle Völker zur Ausbeutung überlassen werden. Wichtige Werkzeuge dafür sind die Welthandelsorganisation (WTO) und der Internationale Währungsfonds (IWF), wofür Michel Chossudovsky in oben erwähntem Buch «Global brutal» belastende Beweise liefert. Staatsgarantien gehen immer zu Lasten der Allgemeinheit; im Schadenfall zahlt also niemand anderes als der Steuerzahler. Die Verursacher des Schadens selbst bleiben unbehelligt.
Vernünftiger, aber nicht im Interesse des (noch) herrschenden Geldsystems, wäre es, Sparguthaben – wenigstens teilweise – gegen wertbeständige Objekte wie Gold einzutauschen. «Die Anlegerflucht ins Gold hat gestern einen Rekordpreissprung ausgelöst. Der Preis kletterte bis auf 893,05 Dollar je Unze. Damit ist Gold binnen eines Tages um mehr als 100 Dollar teurer geworden», schrieb die Gratiszeitung «.ch» (Punkt ch) am 19.9.2008. Und die Basler Zeitung am 23.9.2008: «Gold rückt in den Fokus. Das Interesse am gelben Metall wird hoch bleiben.» Es soll hier nicht unerwähnt bleiben, dass Gold starker Kursmanipulation ausgesetzt ist, doch ist es auch heute noch der beste Wertspeicher und es dürfte mit einem längerfristig anhaltenden Kursanstieg zu rechnen sein. Bei der Preisentwicklung achte man zuerst auf den Dollarpreis pro Unze, denn die Kurse in nationalen Währungen sind vom Dollarkurs beeinflusst.
Sofern man Geld im Überfluss hat, ist solches auch in Grundstücken gut angelegt. George Soros hat von seinem Milliardengewinn aus der Spekulation gegen die europäischen Währungen im Jahre 1992 400’000 ha (= 4’000 qkm) Grund in Argentinien «erworben». Eine Fläche, grösser als die Insel Mallorca mit 3’618 qkm und 350’000 Einwohnern. Zur Befriedigung seiner Geldgier setzte seine Quantum Group mit der Citibank zusammen 60 Milliarden Dollar ein und stiess Grossbritannien und Italien in den Abgrund. 1997/98 verursachte Soros die asiatische Währungskrise. Gemäss dem britischen The Economist gibt es Investoren deren Vermögen ein Vielfaches dessen beträgt, was Soros besitzt. Dieser rechtfertigt seine masslose Geldgier, indem er auf jene verweist.11
Lassen wir noch einmal Margrit Kennedy zu Wort kommen, deren Erklärung keinen Zweifel am unsozialen Geldsystem aufkommen lässt:
«Die jetzige Finanzkrise führt dazu, dass es grundlegend andere ökonomische Theorien geben wird. Denn auch ohne spektakuläre Katastrophen geht die Rechnung nicht auf. Wir alle zahlen täglich für den Zins. Es ist ein grosser Irrtum zu glauben, nur wer Kredit aufnimmt, müsse Zinsen bezahlen. Bei jedem Einkauf im Supermarkt zahlen wir [nebst den normalen Gestehungskosten auch noch] den Zins, den es braucht, um zum Beispiel einen Liter Milch herzustellen: Von den Kapitalkosten für die Landmaschinen des Bauern über die Investitionen der Molkerei bis zum Mietzins des Detailhändlers. Durchleuchtet man sämtliche Lebenshaltungskosten auf den darin enthaltenen Zinsanteil in der Produktionskette, zahlen die Familien in Deutschland und in der Schweiz im Durchschnitt zwischen 40 und 50 Prozent an Zinsen [der Prozentsatz schwankt, je nach Wirtschaftsstandort]. Wohlgemerkt, ohne selbst Schulden zu haben. Bis zur Hälfte arbeiten wir also allein, um die Zinsforderungen unseres Geldsystems zu befriedigen.»
Die Anhänger der SP und Juso wissen nichts davon. Anlässlich der unbewilligten Demonstrationen vom 23. Oktober gegen die «Abzocker» (Zürich) und «gegen den Kapitalismus» (Basel) waren die Linken unter sich allein. Eine vornehme Zürcher Passantin mit Goldschmuck sagte: «Diese Demonstration ist eine gute Sache, jemand muss den Anfang machen – wir normalen Passanten wehren uns ja nicht.» Auf dem Paradeplatz wurde eine Zeitung «Weltrevolution» verkauft. Der kommunistische Aufbau war mit dabei, die Unia schwenkte rote Fahnen. Einige gute Ansätze in ihrem politischen Verständnis sind vorhanden: Die Juso ist «gegen Videoüberwachung» und für ein «Ende der militärischen Öffnungspolitik», mehr nicht. Hauptsächlich stören sie sich an den Bonuszahlungen der «Milliarden-Abzocker», denen der Bund jetzt auch noch unter die Arme greift. In Basel, ein wenig näher an der Realität, skandierten die Demonstranten vor dem Eingang der UBS «‹Das Kapital› trägt die Schuld an Krieg und Wirtschaftskrise». (BaZ, 24.10.08, S. 1, 8 und 25).
Doch weder in Zürich noch Basel wurde der Hauptverursacher aller Finanzkrisen beim Namen genannt: Nämlich das alles niederreissende Leihkapital mit seinem ins Unendliche wachsenden Zins. Geld soll kein Geld gebären können, hiess es in einem altrömischen Rechtssatz. Und nach dem Ersten Weltkrieg schrieb Gottfried Feder im Februarheft 1919 der «Süddeutschen Monatshefte», München:
«Alle menschlichen Erzeugnisse, ja alle irdischen Dinge überhaupt, sind dem ewigen Weltgesetz von Werden und Vergehen untertan. Jedes Ding nützt sich ab. Alles altert und verfällt schliesslich in Staub; nur allein das Leihkapital sollte ewig sein, und nicht nur ewig unveränderlich, sondern ewig ins Ungemessene wachsend.»
Wer heute immer noch glaubt, mit verschränkten Armen vor dem Fernseher sitzen zu können, betrügt sich selbst. Es braucht den allgemeinen Volksaufstand gegen das herrschende Geldsystem!
Beschwichtigungspolitik
In den vergangenen Monaten brachten die Zeitungen öfters Beiträge von Kurt Schiltknecht. Der ehemalige Chefökonom der Schweizerischen Nationalbank12 ist eine ehrbare und gewissenhafte Persönlichkeit, die Respekt verdient. Auch jetzt, wenn er über das Wenn und Aber der Finanzkrise schreibt. Seine Berichte tönen immer leise und sanft. Er hebt hervor, wie viel die Nationalbank zur Stützung des Finanzsystems beigetragen hat, und dass sie nicht darüber spricht, um keine Verunsicherung oder Panik aufkommen zu lassen. Auch der Bundesrat habe sich klugerweise zurückgehalten. Doch schon eine Woche später, am 10. Oktober, drehte sich der Wind: «Bundesrat stellt sich hinter UBS und CS» hiess es in den Medien, und «Eine allfällige Pleite der beiden Grossbanken soll mit staatlicher Hilfe verhindert werden», erklärte der erschreckte Bundesrat.
Die herrschenden Finanzkräfte unseres Landes, vorab die Schweizerische Nationalbank, die UBS und die CS befürworten die Rettungsaktionen. Von der UBS und CS überrascht dies nicht, stehen sie doch auf Wohl und Gedeih im Zentrum des Geschehens. Auch das Wirtschafts- und das Finanzsystem der Schweiz stehen unter Druck. Am 17. Oktober 2008 war es dann soweit. In den Klauen des Geldsystems gefangen, eilten die Bundesräte Pascal Couchepin, Doris Leuthard und Eveline Widmer der UBS zu Hilfe. Schlauerweise wurde der 60-Milliardenbetrag zweigeteilt: Sechs Milliarden Franken stellt der Bund der UBS in Form einer Wandelanleihe zur Verfügung. 54 Milliarden Dollar bekommt sie aus der Schatulle der Nationalbank. Zu beiden Geschäften hat das Parlament nichts zu sagen. Den meisten Parlamentariern scheint das gerade recht zu sein. Der Wähler macht sich über solche «Volksvertreter» seine eigenen Gedanken.
Wenn es um die einfachen Bürger unseres Landes geht, werden diese für Krankenkassenprämien oder Steuern, die ihnen aufgezwungen und auf deren Höhe sie keinerlei Einfluss haben, erbarmungslos zur Kasse gebeten. Teilweise mit Aufbürdung schamloser Verzugszinsen.
Opportunismus der Ehrgeizlinge
Die Schweiz versteht sich immer noch als «kleiner Bruder» der USA, deren tonangebende Kräfte schon während des Zweiten Weltkrieges verstanden haben, unser Land inmitten eines turbulenten Europas als Insel für ihre Agenten im europäischen Kriegsgeschehen, das sich zum Weltkrieg ausweitete, zu benutzen. So auch im Krieg gegen Deutschland, das in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts der Hochfinanz den «Kampf» angesagt hatte und ein weltumspannendes Tauschhandelsystem für deutsche Industrieprodukte gegen Metalle, Öl, Baumwolle, Lebensmittel usw. zuwege gebracht hatte. Die Tagwacht, damalige Zeitung der Sozialistischen Partei der Schweiz, überraschte ihre Leser am 18. Juli 1940 mit folgender Nachricht:
«Deutschland hat der ganzen Welt nicht nur die Brechung der Zinsknechtschaft, sondern auch [die] der Kapitalknechtschaft überhaupt geschenkt. Selbstverständlich stellt auch die deutsche Technik des Kapitalersatzes durch innere Kreditausweitung eine grosse Kunst dar, deren Geheimnis im Ausland noch nicht bekannt ist.»
Die Nachahmung dieses Geheimnisses durch andere Länder galt es zu verhindern, denn mit dem Deutschen Tauschsystem, an dem die internationalen Banken nicht mehr mitverdienen konnten, wurden verzinsliche Kreditaufnahmen (Staatsanleihen) entbehrlich. Das Schuldenmachen entfiel und Handelsdefizite gab es fortan nicht mehr. Deutschland musste vernichtet werden!13
«Der Feind ist das Deutsche Reich und nicht etwa der Nazismus», schrieb im September 1940 Robert Vansittart, Ständiger Berater des Foreign Office in einem Brief an seinen Aussenminister Halifax (Martin Allen, britischer Buchautor, in «Churchills Friedensfalle»14, S. 119). Der zitierte Satz geht noch ein klein wenig weiter und wir machen uns diesen zu eigen, wenn wir ihn hier an die Adresse der ach so vielen, von den Massenmedien umerzogenen Besserwisser richten: «… und diejenigen, die das bislang noch nicht begriffen haben, haben überhaupt nichts begriffen …»
Der Kampf gegen das herrschende Geldsystem begann um 1920, also lange vor der «Machtergreifung» Hitlers. Besonders hervorgetan hatte sich Gottfried Feder. Sein Buch «Kampf gegen die Hochfinanz», München 1935, legt ein beredtes Zeugnis dafür ab. Ein Nationalsozialist der später berüchtigte Berühmtheit erlangen sollte schrieb damals voller Begeisterung für Feders Gedanken:
«Zum ersten Male in meinem Leben vernahm ich eine prinzipielle Auseinandersetzung mit dem internationalen Börsen- und Leihkapital. […] Das Verdienst Feders beruhte in meinen Augen darin, mit rücksichtsloser Brutalität den ebenso spekulativen wie volkswirtschaftsschädigenden Charakter des Börsen- und Leihkapitals festgestellt, seine urewige Voraussetzung des Zinses aber blossgelegt zu haben.»15
Feders Leitsatz für den sozialen Staat war, dass der Staat das Geld mit Hilfe einer nationalisierten Zentralbank schöpfen und kontrollieren sollte, und nicht durch Banken in Privatbesitz, an die Zinsen bezahlt werden müssen. Auch die schon erwähnte Margrit Kennedy scheint Feders Buch aufmerksam gelesen zu haben. Die vom Reich benötigten Auslandkredite wurden entbehrlich. Die US-Hochfinanz sah ihre unversiegbaren Quellen exponentialer Geldvermehrung (fiat money) in Gefahr. Deutschland musste mit der totalen Vernichtung seines Staates und seiner Bevölkerung dafür bezahlen. Die Vernichtung des germanischen Kulturvolkes dauert bis heute an – und mit ihm des gesamten europäischen, christlichen Abendlandes – durch eine von der amerikanischen Geldplutokratie und seiner europäischen Nachäffer gesteuerten Gehirnwäsche, Medienhetze gegen Nationalisten und durch eine von immer aggressiveren (Wirtschafts-)Gutmenschen in Gang gehaltenen Völkervermischung.
Die Karten werden neu gemischt
Die europäischen Medien, als vierte politische Kraft, wagen nicht, gegen die Interessen der Hochfinanz zu schreiben, weil sie kaltgestellt, d.h. mit Inseratenboykott zum Aufgeben ihrer Zeitung getrieben würden. Daher liest man nichts vom Vasallenstatus Deutschlands in den Klauen der USA. Die «Bundesrepublik Deutschland» ist – wie sich der Staats- und Völkerrechtslehrer Prof. Dr. Carlo Schmid in seiner Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948 ausdrückte – nichts anderes, als die «Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft» (OMF). Seine politischen Richtlinien werden Deutschland von den US-Machthabern diktiert, deutsche Richter sind weisungsgebunden, d.h. sie können politische Meinungsdelikte nicht nach eigenem Ermessen entscheiden, wie sie es nach deutschem Grundgesetz tun müssten. Ein deutscher Rechtsstaat, der diesen Namen verdient, existiert nicht.
Auch die Schweiz reiht sich immer mehr auf dem moralisch abschüssigen Geleise hinter Deutschland ein. Ja ganz Europa ist davon betroffen. Die Tageszeitungen wissen nichts davon! Das Fernsehen weiss nichts davon! Und die Mehrheit unserer neunmalklugen Parlamentarier auch nicht. Sie, die Mehrheit, rekrutiert sich aus der Negativauslese jener, die sich den Parteien anbieten. Die Minderheit, wenn sie sich zuviel zumutet, wird von den Medien verleumdet, von den Parteien ausgeschlossen, abgewählt. Ein paar Wenige die Bescheid wissen mögen, haben ihre Seele dem Mammon verkauft und machen das zerstörerische Spiel aus Macht- und Geldgier mit. Doch im kommenden Zusammenbruch des Weltfinanzsystems wird sich auch das ändern, und die Politik wird neu ausgerichtet werden, die jetzigen Politiker ihre Ämter und Diäten verlieren.
Zu denen, die nichts wissen, scheint auch ein Joe Herbert, Professor an der Universität Cambridge zu gehören. Er sagt, das Finanzsystem habe «in den letzten 200 Jahren ziemlich gut funktioniert» (Weltwoche Nr. 41, 2008, S. 39). Von den frühen Bankenkrisen der Jahre 1873, 1884, 1893 und 1907 weiss er nichts. Davon abgesehen, existiert das heutige Weltfinanzsystem erst seit 1913, als sich in den USA eine Handvoll Privatbankiers das Geldmonopol der amerikanischen Notenbank an sich gerissen hat. Und damit ihr Geldsystem globalisiert werden konnte und «ziemlich gut funktioniert», haben die USA nach 1945 mit rücksichtsloser Brutalität rund 200 Angriffskriege geführt. (Gore Vidal, «Ewiger Krieg für ewigen Frieden», eva Hamburg 2002)
Gründung der Federal Reserve Bank (Fed)
Die US-Notenbank Federal Reserve wurde 1913 zur Überwachung der Wirtschaft eingerichtet. Ihr Vorsitzender hat zwei Aufgaben. Er ist der Leiter des Vorstandsgremiums Board of Governors, das aus ihm selbst und sechs weiteren ernannten Beamten besteht. Ausserdem steht er dem Offenmarktausschuss (FOMC, d.h. Federal Open Market Committee) vor, der aus den sieben leitenden Beamten der Fed sowie den Chefs der zwölf regionalen Notenbanken besteht, von denen jeweils fünf stimmberechtigt sind (Larry Kahaner in «Alan Greenspan», Heyne Verlag, München 2002). Lehman Brothers, die am 15.9.2008 Zahlungsunfähigkeit anmelden musste, war eine dieser zwölf Notenbanken.
Die europäischen Staatenlenker hatten sich schon bald nach dem Zweiten Weltkrieg der Überwachung der Fed unterordnet. Das konnten sie nur deshalb, weil kein Volk davon wusste, dazu befragt wurde und schon gar nicht darüber abstimmen konnte. Die Schweizerbürger wurden hinters Licht geführt und betrogen.
1949 stellte Eustace Mullins fest, dass es in der Bibliothek des US-Kongresses keinen einzigen Bericht über den Ursprung und die Tätigkeit dieser machtvollen Organisation gab. Sämtliche Informationen zu seinem Buch «Die Bankierverschwörung – Die Machtergreifung der Hochfinanz und seine Folgen» musste er sich aus einer Unzahl von Zeitschriften zusammensuchen. Der Geburtsort des «Federal Reserve»-Gesetzes war das Privathaus auf Jekyll Island, eine dem Bundesstaat Georgia vorgelagerte Insel, die J. P. Morgan gehörte, wo sich ab 1910 Spitzenbankiers zur Ausarbeitung eines Ermächtigungsgesetzes zugunsten der Hochfinanz trafen, und nicht etwa die Hallen des US-Kongresses, und das Gesetz sei auch nicht der Klugheit eines Woodrow Wilson zu verdanken. Der «Federal Reserve Act» sei nach Täuschungsmanövern im Handstreich verabschiedet worden, nämlich durch eine Minderheit des amerikanischen Kongresses, als am 22. Dez. 1913 die ablehnende Mehrheit der Parlamentarier bereits in den Weihnachtsurlaub abgereist war. (Vgl. «Worüber nicht gesprochen wird», Recht+Freiheit 1+2/2007)
Der «Federal Reserve Act» hat eine private Zentralbank autorisiert, Geld aus dem Nichts zu erzeugen und gegen Zinsen an die Regierung zu verleihen sowie die nationale Geldmenge zu kontrollieren, d.h. willkürlich zu vergrössern oder zu verkleinern. Nach der Verabschiedung durch das Parlament musste das Gesetz nur noch von Präsident Wilson unterzeichnet werden und erhielt dadurch Gesetzeskraft. Später bedauerte Wilson sein Tun. Kurz vor seinem Tod soll er Berichten zufolge gesagt haben: «Ich habe, ohne es zu wissen, mein Land ruiniert.»16
«Die Anhörungen im Repräsentantenhaus über die Stabilisierung der Kaufkraft des Dollars im Jahre 1928 bewiesen überzeugend, dass der Federal Reserve Board mit den führenden Köpfen der europäischen Zentralbanken eng zusammenarbeitete und dass die Wirtschaftskrise von 1929 – 1931 bei einem geheimen Lunch des Federal Reserve Boards und jener Führer der europäischen Zentralbanken im Jahre 1927 geplant wurde.» (Eustace Mullins «Die Bankierverschwörung»17, S. 97)
«Die instabile Finanzordnung, die dem besiegten Zentraleuropa von den Londoner und New Yorker Bankiers im Versailler Vertrag von 1919 auferlegt worden war, brach 1929 zusammen. Montagu Norman, damals als Gouverneur der Bank von England der einflussreichste Zentralbankier der Welt, hatte den Krach an der Wall Street im Oktober 1929 selbst herbeigeführt. Die Bank von England hatte nämlich den Gouverneur der amerikanischen Federal Reserve Bank, George Harrison, aufgefordert, die Zinsen in Amerika anzuheben, um das Spekulationsfieber [!] in den USA zu bremsen. Harrison folgte dem Rat, und es kam zum dramatischsten Finanz- und Wirtschaftskollaps in der bisherigen amerikanischen Geschichte.» (F. William Engdahl, «Mit der Ölwaffe zur Weltmacht»18, S. 121)
Spätere Untersuchungen ergaben, dass die Krise nie solche dramatische Ausmasse annehmen müssen hätte. «Bestimmte mächtige Finanziers in London und New York hatten sie forciert, um eine Wende in der europäischen Geopolitik herbeizuführen.»19 Welche zuverlässigen Anzeichen schliessen aus, dass die jetzige Weltfinanzkrise nicht geplant ist, damit nach einem vollständigen Zusammenbruch des Geld- und Wirtschaftssystems die Weltregierung (One-World) ausgerufen werden kann?
Demokratische Reformgesetze
«Angesichts der entarteten Technik und Industrie; angesichts des Fortbestehens von Zuchthaussystemen und fortdauernder Massenmorde, auch im Namen von Demokratie, Sozialismus, Kommunismus; angesichts der zunehmenden Völkerflucht aus den immer mehr zu Hungergebieten werdenden östlichen und asiatisch-afrikanischen Ländern; angesichts der damit verbundenen zivilisatorischen Fehlentwicklung und kulturellen Entwurzelung sowie der damit einhergehenden bio-, sozio- und ökologischen Entartung; angesichts der explodierenden Bevölkerungszahlen der in dumpfer «Religiosität» und Aberglauben gehaltenen Länder halten wir demokratische Reformgesetze, insbesondere für das bisher parasitär geordnete Geldwesen, das für diese Entwicklung verantwortlich ist, für die dringendste Gegenwartsaufgabe.»
Diese Forderung Albert Lämmels anlässlich der Paulskirchen-Gedenkrede vor 40 Jahren am 11.4.1968 in Frankfurt a. M. ist heute noch dringlicher. Die entscheidende Frage darf aber nicht sein, wie es heute allenthalben zu lesen ist, «wie gehen wir mit dieser Krise um?». Nein, denn wer die Frage so stellt, übersieht – oder verschweigt – dass die Welt seit bald hundert Jahren von einer Krise zur nächsten geht. Das Problem, das es zu lösen gilt, ist daher nicht «diese» Krise, und auch nicht die sich seriell einstellenden Krisen, sondern das System selbst, das diese Krisen auslöst. Eine Zeitschrift, die nicht darüber schreibt, kann weggeworfen, eine Fernsehstation, die nicht davon spricht, abgeschaltet werden.
Wenn die Völker das herrschende Finanzsystem nicht durch ein soziales Geldsystem austauschen (ohne staatliche Interventionen ist das wohl nicht zu machen), geht es nach dem Willen der etablierten Hochfinanz so weiter, von Krise zu Krise, bis zur totalen Versklavung der Menschen. Alles, was dazu erforderlich ist, wurde seit langem verwirklicht oder steht kurz vor seiner Vollendung: Abschaffung der Nationalstaaten, Verbot des persönlichen Waffenbesitzes, Vernichtung der gewachsenen Kulturen und Religionen, elektronische Registrierung jedes Menschen, biometrische Ausweispapiere, elektronische Überwachung auf Strassen, Plätzen und Bahnhöfen usw., (in Deutschland) staatliche Schnüffelei in PCs. Auch der implantierbare Chip ist schon bereit, vorerst für «Fifi».
Auch die Schweiz ist nicht unschuldig: Anfang 2002 wurde ein Gesetz in Kraft gesetzt, dem zufolge der gesamte Datenverkehr im Internet und alle Telefon- und Fax-Daten inklusive jedes SMS gespeichert werden müssen und Post- und Fernmeldebetriebe (Internet-Betreiber) dem Spionagedienst allenfalls sogar auf sechs Monate rückwirkend (sic!) Auskunft geben müssen, «wann und mit welcher Person oder Anschlüssen die überwachte Person elektronische Verbindungen hatte». Bis zu sechs Monate rückwirkend müssen auch die «Verkehrs- und Rechnungsdaten geliefert werden können». Grundsätzlich wird jeder Bürger zum voraus wie ein Krimineller überwacht.20 Eine Ungeheuerlichkeit! Unsere Regierung kann sich nicht damit rechtfertigen, die Überwachung diene der nationalen Sicherheit nach Art. 8, Abs. 2 EMRK, denn sie selbst hat die ungezügelt massive Zunahme von Verbrechen und Kriminalität durch Masseneinwanderung (unter vormaligem Verfassungsbruch21) selbst herbeigeführt und daher auch zu verantworten.
Wer sich gegen den totalen Orwellschen Überwachungsstaat auflehnt, wird durch eine immer mehr zum Einsatz gegen Zivilisten hochgerüstete Polizei in Schach gehalten, oder wie andernorts bei Volksaufständen heute schon niedergeknüppelt oder im Kugelregen von Militärs niedergeschossen. Es ist fünf Sekunden vor Zwölf! Es ist keine Zeit mehr zu verlieren! Wenn wir den Irrsinn nicht stoppen, wird es zu spät sein, weil es keine Gegenwehr mehr geben wird.
Zahlen, die in den Himmel wachsen
Die Schulden der Vereinigten Staaten durch anhaltende Zahlungsbilanzdefizite wuchsen in den 90er Jahren dreimal so schnell wie das Bruttoinlandprodukt. Sie standen Anfang 2001 auf über 24 Billionen Dollar. (EIRNA-Studie Hyperinflation und Weltfinanzkrise, 2. erweiterte Auflage, Feb. 2001). Gemäss dem Chefvolkswirt der Dresdner Bank, Kurt Richebächer, sogar auf 25 Billionen Dollar. Anfang 2003 waren die Gesamtschulden der USA auf über 32 Billionen Dollar angestiegen (der Schweizer Bankier Ferdinand Lips in «Die Goldverschwörung»22, S. 121). Das waren zum damaligen Kurs etwa die gleiche Menge Euro oder rund 48’000 Milliarden Schweizer Franken (48 Billionen). Einen grossen Teil ihrer Papierwährung («fiat money») wurde auf dem Wege von Staatsanleihen vom Ausland aufgenommen. Grosse Teile davon sind im Besitze Chinas, Russlands, Japans und der Europäischen Zentralbank. Durch die seit 2001 im Gange befindliche rasante Dollar-Abwertung mussten diese Länder enorme Verluste in Kauf nehmen. Mit immer wertloseren Dollar kaufen sich die Profiteure des Geldbetruges gut florierende Industrieunternehmen zusammen und reissen sich den lukrativsten Immobilienbesitz unter die Nägel – gegen ihr effektiv wertloses Papiergeld! «Der IWF wurde zu einem Mechanismus, der Vermögen von armen zu reichen Menschen umverteilt.» (Lips, ebd., S. 121)
Die Weltbank und der IWF wurden ursprünglich gegründet, um Ländern zu helfen, ihre Zahlungsbilanzen auf dem Gold-Dollar-Standard auszubalancieren. Doch 1971, als die amerikanischen Dollar-Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland immer weiter anstiegen, wurde das «Goldfenster» geschlossen. Präsident Nixon untersagte dem US-Schatzamt, fortan irgendwelche im ausländischen Besitz befindliche US-Dollar gegen Gold einzutauschen. Der US-Ökonom Richard M. Salsman bezeichnete «das Schliessen des Gold-Fensters» als «einen höflichen Ausdruck für die Nichterfüllung von Goldzahlungen, in anderen Worten: Zahlungsunfähigkeit und ein Verstoss gegen die internationalen monetären Vereinbarungen.» («Gold and Liberty»23, S. 73)
Schweizerische Eidgenossenschaft
Schaut man sich den Rettungsplan für die UBS genauer an, fällt folgendes auf: Die UBS erhält vom Bund 6 Milliarden Franken gegen eine Wandelanleihe24. Die Schweizerische Nationalbank gründet auf der Steuerfluchtinsel Cayman Islands für den Verkauf der Hochrisiko-Papiere im Wert von 60 Milliarden Dollar aus dem Bestand der UBS eine Zweckgesellschaft. Zudem leiht sie sich von der Federal Reserve, der privaten US-Notenbank, 54 Milliarden Dollar. Das heisst, die SNB macht 54 Milliarden Dollar zinsbehaftete Schulden, abgesichert durch unsere Steuergelder! Für die Umwandlung der Wandelanleihe in Aktien der UBS ist eine Laufzeit von 30 Monaten vereinbart. Bei gleicher Laufzeit für den Fed-Kredit und einem angenommenen Zins von 3 % ergibt das rund 4 Milliarden Dollar Zins, d.i. arbeitslose Geldvermehrung. Auch dafür wird das Volk bezahlen müssen, denn die Aktien der SNB sind zum grössten Teil im Besitz des Bundes und der Kantone. Der Ertrag der SNB wird geschmälert. Statt das Geld für das Volk auszugeben, fliesst es in die Kasse der Fed. Für das, was bei der SNB fehlt, zahlt der Bürger über direkte und indirekte Steuern und/oder Kürzung von Sozialleistungen. Darüber hinaus hat die Schweiz, inkl. Kantone und Gemeinden, Schulden von über 100 Milliarden Franken, wofür ebenfalls Zinsen aufzubringen sind. Desgleichen die Zinsen auf sämtliche Hypotheken unseres Landes, die als teure Mieten anfallen oder in die Verkaufspreise einkalkuliert, vom Volk bezahlt werden müssen. Wer eine Hypothek von beispielsweise 100’000 Franken zu 5 % Zins hat, von dem erwartet die Bank, dass er in den nächsten 20 Jahren 200’000 Franken zurückzahlt. (Es wäre interessant, einmal das schweizweite Gesamtbetriebskapital dem nationalen Schuldenvolumen gegenüberzustellen.)
Über das Geschäft der SNB wird sich der ehemalige deutsche Bundskanzler Helmut Schmidt verwundert die Augen reiben, forderte er doch im Hamburger Wochenblatt Die Zeit eine Vorschrift, «die es verbietet, einen Kredit an ein Institut zu geben, das rechtlich auf einer Insel zu Hause ist, auf der es weder eine funktionstüchtige Finanzaufsicht noch eine Steuerbehörde gibt.» (Weltwoche Nr. 40, 2008, S. 37)
Weitgehende Abschaffung des Zinses
Entwicklung des Industrie- und Leihkapitals
Die rote, zunächst flach und dann rapid steigende Kurve zeigt die charakteristische Entwicklung des Leihkapitals, bei dem sich die Ordinaten (y-Achse) bei gleichbleibenden Abszissen (x-Achse) verdoppeln. Die blaue Linie zeigt die Entwicklungskurve der Gesamtindustrie im Laufe von rund fünfzig bis achtzig Jahren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kurven nicht massstäblich gezeichnet sind, sondern nur die charakteristische Entwicklung aufzeigen. Die ins Unendliche gehende Leihzinskurve zeigt die Verzinsung des Joseph-Pfennigs über 2000 Jahre. Die Kurve des Industriekapitals bleibt dagegen im Endlichen! Das Industriekapital zeigt in der Regel ein anfänglich kräftiges Anwachsen, gefolgt von einem über längere Zeit dauernden Höhenflug, dem ein langsamer oder schneller Niedergang folgt. An Beispielen fehlt es nicht: Saurer (Lastwagen), Sulzer (Maschinenbau), Hermes (Büromaschinen), Suchard (Schokolade), Swissair; im Ausland: Olivetti (Büromaschinen), Simca (Auto), Grundig (Fernsehgeräte), Krupp, Leica, usw.
Die mittels Zinsfaktor akkumulierten Vermögen der weltbeherrschenden Gelddynastien folgen dem typischen Wachstum des Leihkapitals, Verdoppelung alle 15 (bis 20) Jahre.
Die nachfolgenden Überlegungen erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Diese können im Rahmen dieses Aufsatzes unmöglich erbracht werden, allein schon wegen des Fehlens der entsprechenden Zahlen aus den statistischen Jahrbüchern unserer Volkswirtschaft. Es genügt, die wesentlichen Grundzüge aufzuzeigen, welche die Abschaffung des Leihzinses als gangbaren Weg zur Behebung der globalen Finanzkrise ermöglichen. Die nachfolgenden Ausführungen gleichen in den Grundzügen den Überlegungen von Gottfried Feder, wie er sie in seinem Buch «Kampf gegen die Hochfinanz» (5. Auflage, 1934) in aller Ausführlichkeit und überzeugend dargelegt hat. Die zeitgeschichtlichen Unterschiede zwischen damals und heute wurden hier durch Einsetzen aktueller Einflussgrössen aktualisiert. Eine genaue Analyse ist zeitraubend. Sie sollte von einem Volkswirtschaftler gemacht werden.
Die Globalisierung des Zinses ist heute zu einem internationalen Problem geworden. Allein schon die Zahlungen der Schuldzinsen verschlingen Riesensummen, die von der arbeitenden Bevölkerung kaum noch aufzubringen sind. Margrit Kennedy schätzt diesen Betrag auf 40 – 50 Prozent, die in die Preise einkalkuliert sind und die wir beim Kauf von sämtlichen Industrieerzeugnissen, Verbrauchsgütern, Lebensmitteln, Kleidung, Medikamenten usw. usf. zahlen müssen. Da in Ländern mit hohem Produktionsvolumen mehr Betriebskapital in Immobilien und Maschinen investiert ist, müssen deren Unternehmer den Banken auch höhere Beträge in Form von Zinsen für ihr Leihkapital zahlen. Ihre Rendite nimmt entsprechend ab. Zur Kompensation müssen seit Jahrzehnten billigere Arbeitskräfte eingestellt werden, die nur noch im (fernen) Ausland zu haben sind. Was für Unternehmer gilt, wirkt sich auch auf den Staat aus: Die neuen Beitragszahler sollen die Altersrenten der ersten Säule (AHV) stützen. Die Soziallasten haben seither gewaltig zugenommen. Die einst gut gefüllten Kassen (AHV und IV) sind schlanker geworden. Beim Staat sind die Einnahmen aus den früher reinen Staatsbetrieben Post und Telefon fast gänzlich weggefallen. Desgleichen die Zolleinnahmen beim Warenimport. Die Bahnbetriebe können nur mit jährlichen Subventionen von 10 Milliarden Franken aufrechterhalten werden (Weltwoche 43/2008, S. 15). Die Neat verursacht dem Steuerzahler Kosten von 24 statt 8 Mia. Franken, über die 1992 abgestimmt wurden. Von den Treibstoffeinnahmen wird ein immer grösserer Anteil für den immer weiter ausufernden und aufwendigeren Strassenbau und -unterhalt verbraucht, da auch dieser immer höhere Kosten für das Leihkapital aufzubringen hat. Somit bleibt dem Staat nur noch eine Erhöhung der direkten und indirekten Steuern (Gewinn- und Erwerbseinkommen, Mehrwertsteuer) oder Abbau von Sozialleistungen.
Wie Gottfried Feder in seinem Buch «Kampf der Hochfinanz» darlegt, schreckt der gehobene gutbürgerliche Mittelstand vor der Abschaffung des Zinses zurück, weil gar mancher befürchtet, seine schönen Zinseinnahmen zu verlieren. Doch mit Vergleichen der Einkommensverhältnisse, direkter und indirekter Steuerabgaben und Mietzinsen zwischen einer gutbürgerlichen Familie mit denen eines Grosskapitalisten versteht er es, diese Ängste zu zerstreuen. (Feders Vergleiche sind den heutigen Gegebenheiten entsprechend zu aktualisieren.) Er macht klar, dass die ganze Zinswirtschaft eine grosse Selbsttäuschung ist, denn, so Feder: «Von den riesigen Beträgen, die von der Allgemeinheit bezahlt werden müssen, hat nur der Grosskapitalist einen Nutzen, weil dieser soviel Kapitalrendite erhält, dass er sie unmöglich aufbrauchen kann.» Von seinen Zinseinnahmen verbleibt ihm nach Abzug für die Kosten seines Lebensunterhaltes und der Steuern noch viel Geld, für das er im nächsten Jahr erneut Leihzins (Zinseszins) beziehen wird und das von Rechts wegen zulasten der werktätigen Bevölkerung. Der Leser erinnert sich an dieser Stelle daran, dass 99 Prozent der US-Geldmenge privaten Kreditgebern geschuldet ist. Auch dieser Prozentsatz wäre für die europäischen Länder zu ermitteln.
«Die Brechung der Zinsknechtschaft für Hypotheken bedeutet zweifellos die Lösung des Wohnungsproblems, die Befreiung von den unerschwinglichen Mieten.» Von einer «völligen Abschaffung des Mietzinses» könne aber nicht die Rede sein, so Feder.
Gold, ein Edelmetall das alle bezaubert
Wie Alan Greenspan als junger Mann, noch bevor er Notenbankpräsident wurde, in seinem Aufsatz von 1966 geschrieben hat, ist Gold der natürliche Feind von «fiat money». Als Volkswirtschaftler, der 1948 an der New Yorker University mit «summa cum laude» den Bachelor of Science und später an der gleichen Universität seinen Magister erwarb, um dann an die Columbia University zu wechseln, ist ihm zuzutrauen, dass er damit recht hatte. «Fiat money» dient der heimtückischen Enteignung der Menschen, Gold verhindert diesen Prozess, deshalb muss es von denen, die an «fiat money» interessiert sind, mit allen Mitteln bekämpft werden:
«Unter einem Goldstandard ist die Höhe der Anleihen, die eine Wirtschaft finanzieren kann, vom Sacheinlagevermögen dieser Wirtschaft bestimmt, weil jedes Kreditinstrument [jede Art von Kredit] letztlich einen Anspruch auf einen realen Sachwert darstellt. Doch Bundesanleihen [staatliche Kreditaufnahme] sind nicht durch reale Güter gedeckt, lediglich durch das Zahlungsversprechen der Regierung im Hinblick auf künftige Steuereinnahmen, und sie lassen sich nicht leicht von den Finanzmärkten absorbieren [aufnehmen]. Eine grosse Menge neuer Bundesanleihen kann dem Publikum nur zu immer höheren Zinssätzen verkauft werden. Bei einem Goldstandard sind staatliche Defizitausgaben [das Schuldenmachen] daher stark eingeschränkt.
Die Abschaffung des Goldstandards machte es den Politikern des Wohlfahrtsstaates möglich, das Bankensystem als Mittel zur unbegrenzten Erweiterung des Kredits zu nutzen. Sie haben Papierreserven in Form von Bundesanleihen geschaffen, die die Banken – nach einer komplizierten Abfolge von Schritten – anstelle von Realwerten akzeptieren und behandeln, als stellten sie eine tatsächliche Sicherheit dar, das heisst als Äquivalent dessen, was früher eine Goldeinlage war. Der Inhaber einer Bundesanleihe oder eines auf Papierreserven gegründeten Bankguthabens glaubt, dass er einen Anspruch auf einen materiellen Gegenwert hat. Tatsache ist jedoch, dass es heute mehr ausstehende Forderungen als Realwerte gibt.
… Ohne Goldstandard gibt es keine Möglichkeit, Ersparnisse vor der Aufzehrung durch Inflation zu schützen. Es gibt keinen sicheren Wertspeicher. Wenn es den gäbe, müsste die Regierung seinen Besitz für illegal erklären, wie es im Fall von Gold geschehen ist. [1934 bis Ende 1974 war privater Goldbesitz in den USA verboten.] Wenn beispielsweise alle sich entschliessen würden, ihre Bankguthaben in Silber oder Kupfer oder irgend etwas anderes umzuwandeln, und es danach ablehnten, Schecks als Bezahlung für Waren zu akzeptieren, würden Bankeinlagen ihre Kaufkraft verlieren. Der von der Regierung geschaffene Bankkredit wäre somit als Berechtigung zum Erwerb von Gütern wertlos. Die Finanzpolitik des Wohlfahrtsstaates erfordert, dass es für die Besitzer von Vermögen keinen Weg geben darf, sich zu schützen.
Dies ist das schäbige Geheimnis, das hinter den Tiraden der Vertreter des Wohlfahrtsstaates [im Kampf] gegen Gold [und Silber] steckt. Die Defizitfinanzierung ist einfach eine Methode für die ‹heimliche› Aufzehrung von Vermögen. Gold steht diesem schleichenden Prozess im Weg. Es steht da als Beschützer des Besitzrechts. Wenn man das verstanden hat, hat man keine Schwierigkeiten mehr, die Ablehnung des Goldstandards durch die Politiker des Wohlfahrtsstaates zu verstehen.» («Gold und wirtschaftliche Freiheit», Newsletter The Objectivist, 1966. Erschienen in «Capitalism, the Unknown Ideal» von Ayn Rand, Hessen, New York: Signet Books, 1967. Zitiert nach Larry Kahaner, «Alan Greenspan», Heyne Verlag, München, 2002)
Als der gute Alan Chef der US-Notenbank wurde, was ihn zum zweitmächtigsten Mann der Welt machte, warf er all seine Überzeugungen von den positiven Eigenschaften des Goldes über Bord. Unsere Urgrosseltern konnten ihre Einkäufe noch mit Goldmünzen bezahlen. Diese Epoche endete 1936.25 Der Ökonom Franz Pick schrieb in seinem Currency Yearbook 1977/78, dass seit dem Ende des «Goldenen Zeitalters»26 Tausende von Abwertungen stattfanden:
«Zu Beginn des I. Weltkrieges, und sogar noch mehr seit dem II. Weltkrieg, beschleunigte sich die Zerstörung der Währungen, und die Abwertungen sowie Kaufkraftverluste vervielfachten sich, und jedes monetäre Ansehen verkam zur Absurdität. – Die gigantische Zerstörung der Wirtschaft, die der II. Weltkrieg hinterliess, führte zu einer unvermeidlichen Entwertung der Währungen. In der Nachkriegszeit – gekennzeichnet durch wirtschaftliche Erholung und forcierte Expansion – blieb von der früheren Einstellung der Regierungen, den Geldwert ihrer Bevölkerung zu bewahren, in praktisch allen Ländern nichts mehr übrig. Eine zynische und eiskalte Interpretation der Ethik in Währungsfragen wurde während dieser Generation den Regierungen zur Regel – alles unter dem Deckmantel vom zweifelhaften ‹Wirtschaftswachstum› und aus Angst vor einer weiteren Grossen Depression wie die aus den dreissiger Jahren. Dabei wandelte sich das Währungsmanagement zu nichts anderem als einem Werkzeug der Enteignung all jener, die dumm genug waren, der Propaganda ihrer Herrscher zu glauben. Von Stalin bis Carter wurde die Verschlechterung der Währungen mit nachfolgender Abwertung der jeweiligen Einheit zur fragwürdigsten Waffe im Kampf gegen eine wirtschaftliche Abkühlung – gewöhnlich ohne nachhaltigen Erfolg.» (Lips, ebd., S. 144 f)
Die Enteignung der Werktätigen vor Augen, hatte Kanzlerin Angela Merkel in ihrer Propaganda vom 15. Oktober keinerlei Hemmungen, zu versichern: «Der Staat war und ist die einzige Instanz, um das Vertrauen zwischen den Banken wiederherzustellen, und zwar zum Schutze der Bürger und nicht zum Schutze von Bankinteressen» (Zeit-Fragen, 20.10.08, S. 6). Da möchte man Merkel fragen, ob sie nicht weiss, dass der deutsche Bürger inzwischen längst mit 1’513 Milliarden Euro Staatsschulden «geschützt» wird! Stand: 17.9.2008 (Unabhängige Nachrichten27).
Warum die Welt eine auf Gold basierte Währung braucht
Es ist ein Jammer, dass Ellen Hodgson Brown in ihrem Buch «Der Dollar Crash» nichts von Ferdinand Lips weiss, obwohl sein Werk schon im Jahr 2002 mit dem Titel «Gold Wars» in New York erschien. Lips schreibt darin überzeugend, warum der Goldstandard die einzige Möglichkeit für ein stabiles Geldwesen ist. Auszug:
«Die Ignoranz dem Golde gegenüber führte 1944 zum Bretton-Wood-System und ebenso zu seinem Untergang. Ohne die Wiederholung der Fehler von 1914 oder 1923 hätten wir nie eine inflationäre Krise in den 1970er Jahren erleben müssen. Die Ölkrise der Neunzehnhundertsiebziger und die auf uns zukommende Öl- und Energiekrise des 21. Jahrhunderts sind primär Finanzkrisen. Die Unterdrückung des Goldes und die unbegrenzte Expansion von Fiat-Falschgeld haben zu den monetären, wirtschaftlichen und politischen Krisen und Kriegen des 20. Jahrhunderts geführt. Das Ende von Bretton Woods gebar die anhaltende und zukünftige Derivate-Krise. Da gewisse einflussreiche Kreise Goldgeld missachteten, wurden die Krisen der Welt fälschlicherweise, aber sehr wahrscheinlich absichtlich, dem Gold in die Schuhe geschoben.
Finanzmärkte können nur unter einem Goldstandard zufriedenstellend funktionieren. Die Geschichte hat gezeigt, dass unter dem Automatismus des klassischen Goldstandards die Währungsstabilität am höchsten war. Ungedecktes Papiergeld kann nur zu kurzlebigen Finanz- und Wirtschaftsblüten führen. Das Endresultat ist Inflation und Veruntreuung von Ersparnissen auf Kosten von Arbeitern, Rentnern und den Armen, die sich gegen diesen arglistigen Betrug nicht wehren können, Arbeitslosigkeit und schliesslich Krieg.
… Wenn auf der ganzen Welt Vollbeschäftigung vorherrscht, gibt es weniger Kriege und weniger Masseneinwanderung, denn die Welt ist ein wunderschöner Ort, und ihre Schönheit ist nicht auf ein paar wenige reiche Länder begrenzt. … Die Geschichte hat bewiesen, dass der freie Markt Gold und Silber als Geld gewählt hat. Geld kann und darf nicht auf Vertrauen und Versprechen von Regierungen beruhen, nur Geld, welchem Menschen nach freier Wahl ihr wirkliches Vertrauen schenken: Gold!
Bei ehrlichem Geld haben die Menschen Vertrauen in dessen Wirksamkeit jetzt und in der Zukunft. Aber es ist notwendig, dass sie das Schicksal selber in die Hand nehmen und Währungsgeschichte oder in anderen Worten monetäre Archäologie studieren. Was ist falsch gelaufen, und warum ist es falsch gelaufen? Es ist eine ausreichende historische Dokumentation vorhanden, aber Derartiges wird leider nicht an den Universitäten gelehrt.
… es gibt eine Menge brillanter Köpfe auf der Welt. Es sollte jedenfalls genug davon geben, die uns aus dem gegenwärtigen monetären dunklen Mittelalter herausholen könnten.
Ein positives Herantreten an diese Probleme würde zu Vollbeschäftigung, zu weltweiter Prosperität und Stabilität führen, aber auch zu einer Renaissance von Kultur und Moral. Gesetz und Ordnung würden zurückkehren.
Gold wird den Krieg letzten Endes gewinnen, aber warum nicht schon jetzt einen Waffenstillstand fordern? Lassen Sie uns hoffen, dass dies geschieht, bevor es zu spät ist, bevor zu viel Zeit und zu viele Leben vergeudet werden.» (Lips, ebd. S. 338 ff).
--------------------------------------------------------------------------------
Fussnoten
1 Deutschsprachige Buchausgabe «Bankrott ’95 – Die Schuldenkatastrophe der USA und das Ende des «American way of life», Ullstein, Frankfurt a. M., 1994
2 Bundesrat Merz, Chef des Finanzdepartements, ist nach schwerer Operation rekonvaleszent.
3 Ellen Hodgson Brown, «Der Dollar-Crash», Kopp Verlag, 638 Seiten, D-72108 Rottenburg, August 2008. Englischer Originaltitel «The Web of Debt», USA 2007. (Zu Fragen über die private US-Notenbank und zur Weltfinanzkrise ist dieses Buch das zur Zeit detailreichste.)
4 We are grateful to the Washington Post, the New York Times, Time magazine and other great publications whose directors have attended our meetings and respected the promises of discretion for almost forty years. It would have been impossible for us to develop our plan for the world if we had been subject to the bright lights of publicity during those years. But, the world is now more sophisticated and prepared to march towards a world-government. The supranational sovereignty of an intellectual elite and world bankers is surely preferable to the National auto-determination practiced in past centuries.
(Quelle: http://infowars.wordpress.com/2007/06/17/bilderberg-und-die-massenmedien/ )
5 SVP-Klartext http://www.svp.ch/?page_id= 1160&l=2
6 Weltwoche Nr. 43 vom 23. Oktober 2008, S. 14
7 Michel Chossudovsky, «Global brutal», Verlag Zweitausendeins, Frankfurt am Main, 2002
8 Phoenix, Haus 82, A-6952 Sibratsgfäll (Österreich)
9 Lincoln (1861–1865), Garfield (1881) und John F. Kennedy (1961–1963) waren US-Präsidenten. Es würde den Rahmen dieses Aufsatzes sprengen, über jeden Mord einzeln zu berichten. Der Interessierte wird im Weltnetz fündig werden. Hier sei nur noch an den wenig bekannten Fall Ivar Kreuger erinnert: Dieser schwedische Unternehmer und Financier war 1931 als einziger bereit, das vom Bankhaus J. P. Morgan und der Bank von England verhängte Kreditembargo gegen die Weimarer Republik zu brechen. 1932 fand man ihn tot in einem Pariser Hotel.
10 Meist langfristige, festverzinsliche Geldbeschaffung durch öffentlichrechtliche Körperschaften, bes. Staaten oder Gemeinden, oder private Gesellschaftsunternehmungen. Die Gläubiger erhalten auf Inhaber oder Namen ausgestellte Schuldverschreibungen (Anleihepapiere), die die Rückzahlungs- und Zinsbedingungen enthalten. Die Zinsen werden in der Regel halbjährlich nach einem festen Satz gezahlt.
11 Ellen Hodgson Brown, a.a.O., S. 238 f
12 Die Schweizerische Nationalbank (SNB) regelt die Geld- und Währungspolitik des Landes im Einklang mit den Erfordernissen einer gesunden Entwicklung der Volkswirtschaft unter Einhaltung eines stabilen Geldwertes im Inland.
13 Ellen Hodgson Brown: «Das mag dazu geführt haben, dass man Deutschland statt [durch die Kontrolle des internationalen Goldstandards] durch Kriegführung kontrollieren musste.» (a. a. O., S. 283)
14 Martin Allen, «Churchills Friedensfalle», Druffel Verlag, Stegen/Ammersee, 2003
15 Adolf Hitler, «Mein Kampf» (I, 220ff, Volksausgabe S. 229)
16 Ellen Hodgson Brown, a.a.O., S. 159
17 Eustace Mullins, «Die Bankierverschwörung», Common Sense Union, New Jersey, USA, 1954. Deutsche Übersetzung im Verlag für ganzheitliche Forschung und Kultur, Struckum/Nordfriesland, 1983.
18 F. William Engdahl, «Mit der Ölwaffe zur Weltmacht – Der Weg zur neuen Weltordnung», Steinherz, Wiesbaden, 2000.
19 Dieter Stiefel, «Finanzdiplomatie und Weltwirtschaftskrise: Die Krise der Creditanstalt für Handel und Gewerbe, 1931», Frankfurt a. M., 1989, bei Fritz Knapp. Zitiert nach F. William Engdahl, a. a. O., S. 122.
20 «Mensch und Recht» Nr. 85, Sept. 2002. Quartalszeitschrift der Schweizerischen Gesellschaft für die Europäische Menschenrechtskonvention (SGEMKO). Redaktion: Ludwig A. Minelli, Postf. 10, 8127 Forch (ZH).
21 Hans R. Bachofner, «Verfassungstreue und Verfassungsbruch», dargestellt am Problem der Überfremdung und Übervölkerung der Schweiz, Eigenverlag, Zürich 1974
22 Ferdinand Lips, «Die Goldverschwörung», Kopp, Rottenburg, 2003
23 Richard M. Salsman, «Gold and Liberty», (Great Barrington, MA: American Institute for Economic Research, 1995), S. 73 (zitiert nach Ferdinand Lips, a. a. O., S. 118)
24 Wandelanleihe, Schuldverschreibung einer Aktiengesellschaft, bei der den Gläubigern (Obligationären) das Recht eingeräumt wird, ihre Obligationen von einem best. Zeitpunkt an und zu im voraus bekannten Bedingungen in Beteiligungsrechte (Aktien, Genussscheine u.a.) umzuwandeln. In der W. ist der Vorteil der festen Verzinsung mit der Möglichkeit des Umtausches in einen Sachwert (z.B. bei sinkendem Geldwert und steigenden Aktienkursen) verbunden. Dem Unternehmen bietet die Ausgabe einer W. den Vorteil grösseren Interesses bei einem breiteren Publikum. Bei einer Pflichtwandelanleihe hat der Besitzer keine Wahl. Die Anleihe wird am Verfalltag auf jeden Fall nach den vereinbarten Bedingungen umgewandelt.
25 1936 wurde die Nationalbank (SNB) von der Verpflichtung enthoben, ihre Noten in Gold einzulösen. Als Folge dieser Massnahmen verloren die Goldmünzen, obwohl sie nicht ausser Kurs gesetzt wurden, faktisch ihren Kurswert. Der Goldwert der 20-Franken-Münze stieg durch die Abwertung auf rund 28 Franken. Damit verschwand das «Vreneli» vollständig aus dem Zahlungsverkehr und erhielt den Charakter einer Handelsware. Es wurde fortan vornehmlich gehortet.
26 Goldenes Zeitalter, im Griechischen, aus dem Orient stammender Mythos. Bezeichnung für die glückliche Urzeit des Menschengeschlechtes. Auch das Augusteische Zeitalter wird G. Z. genannt.
27 «Bund der Steuerzahler», zitiert nach Unabhängige Nachrichten 9/2008, Postfach 10 17 06, D-46017 Oberhausen.
--------------------------------------------------------------------------------
--------------------------------------------------------------------------------
Presseclub Schweiz, Postfach, CH-4008 Basel © Nachdruck unter vollständiger Quellenangabe gestattet.
Freitag, 16. Januar 2009
Donnerstag, 15. Januar 2009
Wie Goliath heute David besiegt
von Aurel Schmidt
Eine Aussage ist nur verständlich, wenn sie auf den Kopf gestellt werden kann. Man könnte sich also vorstellen, dass die Hamas erklärt: "Uns geht die Geduld aus" und auf die fortgesetzten israelischen Angriffe auf Gaza mit Vergeltungsschlägen reagiert. Der Verteidigungsminister der Hamas würde zu Protokoll geben: "Das war erst der Anfang." Trotz internationalen Drucks würde die Hamas sich weigern, die Kriegshandlungen einzustellen. Und der wie gewöhnlich schlecht informierte Bush würde sagen: "Ich kann die Hamas verstehen, dass sie sich verteidigt. Die Palästinenser haben das Recht, in einem eigenen Staat mit gesicherten Grenzen zu leben."
Die Welt würde anders aussehen. Aber die Umkehrung ergibt in diesem Fall keinen Sinn, weil nach allgemeiner Auffassung die demokratisch gewählte Hamas als terroristische Organisation gilt und es Israel ist, das sich gegen sie verteidigt. Trotzdem bleibt die Frage bestehen, was Ursache und was Wirkung ist. Was für die einen "Verteidigung unserer Existenz" ist, bedeutet für die andere Seite Terrorismus.
Es ist deshalb gut, die Chronologie noch einmal in Erinnerung zu rufen. Am 29. Dezember 1947 wurde in der UNO die Resolution 181 (II) angenommen und das britische Mandatsgebiet zu 56 Prozent der jüdischen Seite und zu 44 Prozent der arabischen Seite zugesprochen. Am 14. Mai 1948 rief David Ben Gurion den Staat Israel aus.
Schon 1947 hatten die in Palästina ansässigen Juden aber begonnen, die Palästinenser zu vertreiben, zu töten und zu enteignen. Bis 1949 waren 800'000 Palästinenser (nach dem israelischen Historiker Ilan Pappe, der von "ethnischer Säuberung" spricht) betroffen beziehungsweise 700'000 oder 750'000 (nach der Literaturwissenschafterin Judith Butler). Es war die Hälfte der ehemaligen palästinensischen Bevölkerung im früheren Mandatsgebiet. Für die Palästinenser war das die "Nakba", die Katastrophe. (Siehe auch Eric Rouleau, "Der Mythos vom kleinen David", "Le Monde diplomatique", Mai 2008.) Durch die israelische Grenzmauer östlich der Grünen Linie sind noch einmal 95'000 Palästinenser betroffen und von ihren Besitzungen abgeschnitten worden. Die israelischen Massaker von Shabra und Shatila bis Dschenin sind den Palästinensern immer noch in Erinnerung.
Seit 1947 wehren sich die Palästinenser gegen das an ihnen verübte Unrecht. Dass sie es beharrlich tun und sich nicht einfach damit abfinden, stempelt sie zu Terroristen.
Der französische Präsident Sarkozy hat festgestellt, es gebe im Nahost-Konflikt keine militärische Lösung. Das ist nicht falsch. Aber Verhandlungen haben seit den Gesprächen in Oslo 1993 auch zu keiner Lösung geführt.
Bis zum Beweis des Gegenteils behaupte ich, dass Israel an Verhandlungen über einen autonomen, funktionierenden Palästinenserstaat nicht interessiert ist. Die sogenannten Friedensverhandlungen sind eine Hinhaltetaktik. Unterdessen kann die israelische Besiedlung von Westjordanien weitergehen und die Realisierung eines Gross-Israel in den biblischen Grenzen (Erez Israel) fortgesetzt werden. Heute leben 200'000 israelische Siedler in den von Israel völkerrechtswidrig besetzten palästinensischen Gebieten. Dass sie sich je zurückziehen werden, ist unwahrscheinlich, wenn man bedenkt, dass die Zwangsräumung eines einzigen Hauses in Hebron zu einer einwöchigen Auseinandersetzung zwischen Siedlern und der israelischen Polizei führt. Das Besiedlungsproblem schafft Verhältnisse, die jeden Tag weniger umkehrbar sind und macht die Radikalisierung der Palästinenser verständlich.
Wir leben in einer Zeit, in der die Goliathe gegen die Davide siegen. Das ist die Erfahrung, die die Palästinenser machen müssen, aber auch die Kurden in der Türkei, die Georgier im Verhältnis zu Russland und die Tibeter unter der Herrschaft Chinas. Nicht zu vergessen die willkürlichen Gefangenen in Guantanamo.
Nicht, dass ich besondere Sympathien für die Gottesstaatler der Hamas aufbrächte, die sich nicht anders auf den Koran berufen wie die israelischen Kolonisten in Westjordanien auf die Bibel. Aber im Zweifelsfall wird es zum kategorischen Imperativ, für die bedrängte Minderheit Partei zu ergreifen.
Eine Aussage ist nur verständlich, wenn sie auf den Kopf gestellt werden kann. Man könnte sich also vorstellen, dass die Hamas erklärt: "Uns geht die Geduld aus" und auf die fortgesetzten israelischen Angriffe auf Gaza mit Vergeltungsschlägen reagiert. Der Verteidigungsminister der Hamas würde zu Protokoll geben: "Das war erst der Anfang." Trotz internationalen Drucks würde die Hamas sich weigern, die Kriegshandlungen einzustellen. Und der wie gewöhnlich schlecht informierte Bush würde sagen: "Ich kann die Hamas verstehen, dass sie sich verteidigt. Die Palästinenser haben das Recht, in einem eigenen Staat mit gesicherten Grenzen zu leben."
Die Welt würde anders aussehen. Aber die Umkehrung ergibt in diesem Fall keinen Sinn, weil nach allgemeiner Auffassung die demokratisch gewählte Hamas als terroristische Organisation gilt und es Israel ist, das sich gegen sie verteidigt. Trotzdem bleibt die Frage bestehen, was Ursache und was Wirkung ist. Was für die einen "Verteidigung unserer Existenz" ist, bedeutet für die andere Seite Terrorismus.
Es ist deshalb gut, die Chronologie noch einmal in Erinnerung zu rufen. Am 29. Dezember 1947 wurde in der UNO die Resolution 181 (II) angenommen und das britische Mandatsgebiet zu 56 Prozent der jüdischen Seite und zu 44 Prozent der arabischen Seite zugesprochen. Am 14. Mai 1948 rief David Ben Gurion den Staat Israel aus.
Schon 1947 hatten die in Palästina ansässigen Juden aber begonnen, die Palästinenser zu vertreiben, zu töten und zu enteignen. Bis 1949 waren 800'000 Palästinenser (nach dem israelischen Historiker Ilan Pappe, der von "ethnischer Säuberung" spricht) betroffen beziehungsweise 700'000 oder 750'000 (nach der Literaturwissenschafterin Judith Butler). Es war die Hälfte der ehemaligen palästinensischen Bevölkerung im früheren Mandatsgebiet. Für die Palästinenser war das die "Nakba", die Katastrophe. (Siehe auch Eric Rouleau, "Der Mythos vom kleinen David", "Le Monde diplomatique", Mai 2008.) Durch die israelische Grenzmauer östlich der Grünen Linie sind noch einmal 95'000 Palästinenser betroffen und von ihren Besitzungen abgeschnitten worden. Die israelischen Massaker von Shabra und Shatila bis Dschenin sind den Palästinensern immer noch in Erinnerung.
Seit 1947 wehren sich die Palästinenser gegen das an ihnen verübte Unrecht. Dass sie es beharrlich tun und sich nicht einfach damit abfinden, stempelt sie zu Terroristen.
Der französische Präsident Sarkozy hat festgestellt, es gebe im Nahost-Konflikt keine militärische Lösung. Das ist nicht falsch. Aber Verhandlungen haben seit den Gesprächen in Oslo 1993 auch zu keiner Lösung geführt.
Bis zum Beweis des Gegenteils behaupte ich, dass Israel an Verhandlungen über einen autonomen, funktionierenden Palästinenserstaat nicht interessiert ist. Die sogenannten Friedensverhandlungen sind eine Hinhaltetaktik. Unterdessen kann die israelische Besiedlung von Westjordanien weitergehen und die Realisierung eines Gross-Israel in den biblischen Grenzen (Erez Israel) fortgesetzt werden. Heute leben 200'000 israelische Siedler in den von Israel völkerrechtswidrig besetzten palästinensischen Gebieten. Dass sie sich je zurückziehen werden, ist unwahrscheinlich, wenn man bedenkt, dass die Zwangsräumung eines einzigen Hauses in Hebron zu einer einwöchigen Auseinandersetzung zwischen Siedlern und der israelischen Polizei führt. Das Besiedlungsproblem schafft Verhältnisse, die jeden Tag weniger umkehrbar sind und macht die Radikalisierung der Palästinenser verständlich.
Wir leben in einer Zeit, in der die Goliathe gegen die Davide siegen. Das ist die Erfahrung, die die Palästinenser machen müssen, aber auch die Kurden in der Türkei, die Georgier im Verhältnis zu Russland und die Tibeter unter der Herrschaft Chinas. Nicht zu vergessen die willkürlichen Gefangenen in Guantanamo.
Nicht, dass ich besondere Sympathien für die Gottesstaatler der Hamas aufbrächte, die sich nicht anders auf den Koran berufen wie die israelischen Kolonisten in Westjordanien auf die Bibel. Aber im Zweifelsfall wird es zum kategorischen Imperativ, für die bedrängte Minderheit Partei zu ergreifen.
Sonntag, 11. Januar 2009
Personenfreizügigkeit
Mit gezinkten Karten
Wie immer, wenn es um die Beziehungen zur EU geht, droht der Untergang der Schweiz. Die Befürworter der Personenfreizügigkeit setzen nicht auf Argumente – sie ziehen es vor, zu verwedeln, zu verschweigen und zu übertreiben.
Von Markus Somm
Anzeige Von einem «existenziellen Riesenproblem» sprach Andreas Bitterlin vom Universitätsspital Basel und blickte pechschwarz in die Kamera des Schweizer Fernsehens. «Mir gefällt es hier, ich möchte nicht mehr gehen», sorgte sich Belinda Stern, eine Krankenschwester aus Berlin, nachdem sie einer Patientin den Blutdruck abgenommen hatte, als ob sie zeigen müsste, wie sehr sie sich bemühte. Jörg Naundorf, ein Pfleger aus der ehemaligen DDR, machte sich Gedanken, ob er wohl in der Heimat noch eine Stelle fände: «Die finanzielle Bezahlung wäre deutlich schlechter.» Auch er sah traurig aus: ein sympathischer junger Mann mit zwei Ohrringen und einem Nasenring, der mit weichem sächsischem Akzent sprach. «Würde die Personenfreizügigkeit abgeschafft», donnerte eine Stimme im Off, «müsste ihre Stelle durch inländisches Personal ersetzt werden. Dieses ist aber schwer zu finden.» Der Beitrag in der Nachrichtensendung «10 vor 10» endete finster: «Ohne Personenfreizügigkeit müssten wohl viele Spitäler in der Schweiz schliessen.»
Ungewöhnlich harsches Urteil
Diese Woche kam Achille Casanova (CVP), der Ombudsmann des Schweizer Fernsehens, zum Schluss, dass es sich hier um «gravierende Fehlinformationen» handelte. Auf Betreiben von SVP-Nationalrat Theophil Pfister (SG) hatte sich der ehemalige Bundesratssprecher mit der Sendung befassen müssen, die im vergangenen Oktober ausgestrahlt worden war. Für Casanova, der zu leisen Tönen neigt, ist das ein ungewöhnlich harsches Urteil. Was vielleicht damit zu tun hat, dass der Lapsus des gebührenfinanzierten Fernsehens kein Einzelfall, sondern symptomatisch ist für die Kampagne der Befürworter der Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien. Der Pro-Kampagne hatten sich offensichtlich auch ein paar Journalisten des Schweizer Fernsehens angeschlossen. Schon am Tag danach korrigierte das Fernsehen die Fehlleistung und entschuldigte sich.
Tatsächlich war fast nur der sächsische Akzent richtig in dem rund vier Minuten langen Beitrag. Würde die Schweizer Stimmbevölkerung am kommenden 8. Februar die Vorlage ablehnen und würde die Schweiz die Personenfreizügigkeit wirklich kündigen, müsste kein einziger EU-Bürger seine Stelle in der Schweiz aufgeben. Deren Aufenthaltsbewilligung bliebe gültig und würde sich automatisch verlängern, sofern sie ihr Arbeitgeber weiterhin beschäftigen wollte. Doch sind das nur akademische Debatten. Es ist unwahrscheinlich, dass die Schweizerinnen und Schweizer im Februar die Personenfreizügigkeit verwerfen. Schweizer Pragmatismus dürfte sie davon abhalten. Was man einmal unterschrieben hat, löst man nicht mehr auf.
Umso mehr erstaunt die Nervosität der Befürworter, die sich öffentlich zanken, ob ihre Plakate mit den entlaubten oder mit Äpfeln behangenen Bäumchen irgendeine Wirkung haben. Liebhaber naiver Malerei erreichen sie vielleicht. Economiesuisse, der Spitzenverband der Wirtschaft, wirbt seit Jahren damit. Offenbar fällt dem Verband mit der grossen Kriegskasse nichts Neues mehr ein. Man hat Abstimmungen über den sogenannten «bilateralen Weg» schon so oft gewonnen.
Umso mehr irritiert der Umstand, wie häufig die Befürworter übertreiben oder die Dinge falsch darstellen, wie sehr sie, die den Gegnern vorwerfen, eine Angstkampagne zu führen, selbst mit Angst arbeiten. «Bei einem Nein», schreibt Economiesuisse in ihrem Argumentarium im Internet, «entfallen sämtliche Verträge der Bilateralen I. Sechs Monate nach der Abstimmung treten sie ausser Kraft. Die Schweiz stünde politisch vor einem Scherbenhaufen. Für die Schweizer Wirtschaft wäre das ein grosser Schaden. Es müsste mit einer Abwanderung von Unternehmen und mit Arbeitsplatzverlusten gerechnet werden.» Hier stimmt vielleicht die Aussage über den Scherbenhaufen, ansonsten wird im Indikativ behauptet, was bestenfalls informierte Prognose, schlimmstenfalls blinde Spekulation ist.
Bisher gibt es keine wissenschaftliche Studie über Erfolg oder Misserfolg der Bilateralen Verträge. Ob der einzigartige Aufschwung, den die Schweizer Wirtschaft bis vor kurzem erlebt hatte, mit diesen Verträgen zu tun hat, ist offen. Womöglich haben die Verträge geholfen, entscheidender war mit Sicherheit die robuste Verfassung der Weltwirtschaft, überall in Europa, aber vor allem auch in Asien und Amerika. Um klare Aussagen zu machen, hat die Schweiz noch viel zu wenig Erfahrungen mit diesen neuen Verträgen gesammelt.
Mythos Einsamkeit
Das gilt insbesondere für die Personenfreizügigkeit, welche die Befürworter inzwischen zum wirtschaftspolitischen Allerweltsmittel stilisieren: «Das Seco führt ein Drittel des Wachstums zwischen 2004 und 2007 auf die Personenfreizügigkeit zurück», schreibt Economiesuisse und erweckt den Eindruck, es handle sich um Fakten, während es bloss Schätzungen sind, die auf Modellrechnungen beruhen. Gewiss, sie könnten zutreffen. Ohne Frage ist die Personenfreizügigkeit eine gute Sache: Für die Arbeitgeber wächst das Angebot an Arbeitskräften, das reduziert die Löhne, erhöht die Flexibilität und verbessert die Qualität der Belegschaft, weil für jede Stelle unter viel mehr Bewerbern der fähigste ausgewählt werden kann. Manche Spezialisten findet man kaum mehr in der Schweiz. Ökonomisch macht das Sinn. Aus einer liberalen Sicht ist die Personenfreizügigkeit sowieso zu begrüssen; wobei man sich bloss fragt, warum sich die Schweiz nur auf die EU beschränkt. Warum öffnen wir unseren Arbeitsmarkt nicht auch gegenüber anderen, mitunter interessanteren Ländern wie Singapur oder Israel?
Doch soll man nicht so tun, als wäre die Schweiz vor den bilateralen Verträgen ein Land gewesen, das verloren im wirtschaftlichen Ozean getrieben hätte. Auch früher waren wir auf gute Ingenieure und Techniker, Handwerker und Kellner oder Arbeiter angewiesen – und die Schweizer Wirtschaft konnte sie rekrutieren. Mit den fast höchsten Löhnen der Welt war das keine Hexerei.
Eine Studie der Nationalbank hat unlängst den Nutzen der Personenfreizügigkeit untersucht. Das Ergebnis ist ambivalent. «Dank der Personalfreizügigkeit waren die Unternehmen im Konjunkturaufschwung der letzten Jahre in vergleichsweise geringem Mass mit Personalengpässen konfrontiert», schreibt der Autor Peter Stalder. Das habe das Wirtschaftswachstum gefördert. Der Forscher geht von 0,9 Prozent mehr Wachstum aus. «Die Kehrseite der Medaille besteht darin, dass die Arbeitslosenquote in den letzten zwei Jahren trotz sehr starkem Beschäftigungszuwachs nur um je rund 0,5 Prozentpunkte zurückging. Von 1998 bis 2000 fiel die Arbeitslosigkeit wesentlich stärker, obwohl der Beschäftigungszuwachs schwächer war. Der Hauptgrund für den nun vergleichsweise bescheidenen Rückgang der Arbeitslosigkeit liegt im verstärkten Ausländerzustrom.»
Erst seit Juni 2007 besteht mit den alten EU-Staaten (EU-15) die volle Personenfreizügigkeit, das heisst, jegliche Kontingente und Einschränkungen fielen weg. Die schweizerischen Erfahrungen sind denkbar kurz – und rosig, weil sie während einer bemerkenswerten Hochkonjunktur gemacht werden konnten. Die kommende Rezession wird zeigen, wie sich die Personenfreizügigkeit auf die Arbeitslosigkeit und die Löhne auswirken wird. Und erst dann wird es möglich sein, eine Art «Vollkostenrechnung» durchzuführen.
Denn bei aller Sympathie für die Personenfreizügigkeit: Verbunden mit einem gutausgebauten Sozialstaat, kann sie rasch zu hohen ökonomischen Kosten führen. Die Krise wird dies erweisen, verlässliche Zahlen dürfte die Schweiz erst in Jahren zu Gesicht bekommen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht mag sich die Personenfreizügigkeit dann zwar immer noch lohnen, aus volkswirtschaftlicher Sicht aber womöglich nicht mehr. Über diese Risiken wird nicht offen gesprochen. Stattdessen werden die Konsequenzen verwedelt: «Auch gibt es keine Hinweise auf einen zunehmenden Missbrauch der Sozialwerke», schreibt Economiesuisse. «Erstens gilt die Personenfreizügigkeit nur für EU-Bürger, die eine Arbeitsstelle nachweisen oder finanziell unabhängig sind. Für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger gilt sie nicht. Arbeitslose dürfen zwar für drei Monate einreisen mit der Möglichkeit einer dreimonatigen Verlängerung. Einen Anspruch auf Arbeitslosengelder oder Sozialhilfeleistungen haben sie aber nicht. Ersteres haben Arbeitslose nur, wenn sie zuvor die minimalen Anforderungen erfüllt haben (Schweiz: Beiträge ein Jahr bezahlt).» Was ist hier alles nur halb richtig?
Wäre ein gültiger Arbeitsvertrag eine dermassen gute Garantie, dass ein Einwanderer nie auf dem Sozialamt landet, könnte die Schweiz bedenkenlos auch mit Russland oder Afrika die Personenfreizügigkeit einführen. Zudem fragt man sich, wie die Schweizer Behörden überprüfen, ob ein eingereister Arbeitsloser nach sechs Monaten das Land wirklich wieder verlassen hat. Mit dem Beitritt zum Schengener Abkommen hat die Schweiz ihre Grenzkontrollen abgeschafft.
Risiko Sozialstaat
Der entscheidende Punkt ist aber nicht der mögliche Missbrauch, sondern der legitime Gebrauch der Sozialversicherungen. Economiesuisse verschweigt, dass die Schweiz mit der EU ihre Sozialversicherungen «koordiniert» hat, was als Errungenschaft gilt. Die Folge ist, dass zum Beispiel Beiträge, die ein deutscher Arbeitnehmer an die deutsche Arbeitslosenversicherung bezahlt hat, hier angerechnet werden. Ein deutscher Arbeiter muss nicht mindestens ein Jahr lang Beiträge an die schweizerische Arbeitslosenversicherung geleistet haben, um daraus Leistungen zu erhalten, sondern bloss einen Tag. Wenn er zuvor in seiner Heimat innerhalb von zwei Jahren 364 Tage lang erwerbstätig gewesen ist und ihm daher Beiträge vom Lohn abgezogen worden sind, hat er in der Schweiz schon nach einem einzigen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das gilt für alle EU-Bürger.
Nun ist das ein Extremfall, aber den wenigsten Stimmbürgern dürfte bewusst sein, dass jeder Einwanderer praktisch von Beginn weg an unsere Sozialwerke angeschlossen wird. Wer invalid wird, muss neuerdings drei Jahre in die IV einbezahlt haben, um eine Rente zu erhalten. Einwanderer aus der EU müssen bloss ein Jahr Beiträge an die IV abgeführt haben, wenn sie zwei Jahre zuvor in ihrer Heimat ähnliche Zahlungen geleistet haben.
Die Personenfreizügigkeit wird die schweizerischen Sozialversicherungen wahrscheinlich belasten. Die Frage ist bloss, um wie viel. Vielleicht können wir uns das leisten, falls sie das Wirtschaftswachstum so ankurbelt, wie das alle hoffen. Besser wäre es, gleichzeitig den Sozialstaat zurückzufahren. Merkwürdig ist, dass die Linke vor dieser Entwicklung keine Angst zu haben scheint.
Wie immer, wenn es um die Beziehungen zur EU geht, droht der Untergang der Schweiz. Die Befürworter der Personenfreizügigkeit setzen nicht auf Argumente – sie ziehen es vor, zu verwedeln, zu verschweigen und zu übertreiben.
Von Markus Somm
Anzeige Von einem «existenziellen Riesenproblem» sprach Andreas Bitterlin vom Universitätsspital Basel und blickte pechschwarz in die Kamera des Schweizer Fernsehens. «Mir gefällt es hier, ich möchte nicht mehr gehen», sorgte sich Belinda Stern, eine Krankenschwester aus Berlin, nachdem sie einer Patientin den Blutdruck abgenommen hatte, als ob sie zeigen müsste, wie sehr sie sich bemühte. Jörg Naundorf, ein Pfleger aus der ehemaligen DDR, machte sich Gedanken, ob er wohl in der Heimat noch eine Stelle fände: «Die finanzielle Bezahlung wäre deutlich schlechter.» Auch er sah traurig aus: ein sympathischer junger Mann mit zwei Ohrringen und einem Nasenring, der mit weichem sächsischem Akzent sprach. «Würde die Personenfreizügigkeit abgeschafft», donnerte eine Stimme im Off, «müsste ihre Stelle durch inländisches Personal ersetzt werden. Dieses ist aber schwer zu finden.» Der Beitrag in der Nachrichtensendung «10 vor 10» endete finster: «Ohne Personenfreizügigkeit müssten wohl viele Spitäler in der Schweiz schliessen.»
Ungewöhnlich harsches Urteil
Diese Woche kam Achille Casanova (CVP), der Ombudsmann des Schweizer Fernsehens, zum Schluss, dass es sich hier um «gravierende Fehlinformationen» handelte. Auf Betreiben von SVP-Nationalrat Theophil Pfister (SG) hatte sich der ehemalige Bundesratssprecher mit der Sendung befassen müssen, die im vergangenen Oktober ausgestrahlt worden war. Für Casanova, der zu leisen Tönen neigt, ist das ein ungewöhnlich harsches Urteil. Was vielleicht damit zu tun hat, dass der Lapsus des gebührenfinanzierten Fernsehens kein Einzelfall, sondern symptomatisch ist für die Kampagne der Befürworter der Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien. Der Pro-Kampagne hatten sich offensichtlich auch ein paar Journalisten des Schweizer Fernsehens angeschlossen. Schon am Tag danach korrigierte das Fernsehen die Fehlleistung und entschuldigte sich.
Tatsächlich war fast nur der sächsische Akzent richtig in dem rund vier Minuten langen Beitrag. Würde die Schweizer Stimmbevölkerung am kommenden 8. Februar die Vorlage ablehnen und würde die Schweiz die Personenfreizügigkeit wirklich kündigen, müsste kein einziger EU-Bürger seine Stelle in der Schweiz aufgeben. Deren Aufenthaltsbewilligung bliebe gültig und würde sich automatisch verlängern, sofern sie ihr Arbeitgeber weiterhin beschäftigen wollte. Doch sind das nur akademische Debatten. Es ist unwahrscheinlich, dass die Schweizerinnen und Schweizer im Februar die Personenfreizügigkeit verwerfen. Schweizer Pragmatismus dürfte sie davon abhalten. Was man einmal unterschrieben hat, löst man nicht mehr auf.
Umso mehr erstaunt die Nervosität der Befürworter, die sich öffentlich zanken, ob ihre Plakate mit den entlaubten oder mit Äpfeln behangenen Bäumchen irgendeine Wirkung haben. Liebhaber naiver Malerei erreichen sie vielleicht. Economiesuisse, der Spitzenverband der Wirtschaft, wirbt seit Jahren damit. Offenbar fällt dem Verband mit der grossen Kriegskasse nichts Neues mehr ein. Man hat Abstimmungen über den sogenannten «bilateralen Weg» schon so oft gewonnen.
Umso mehr irritiert der Umstand, wie häufig die Befürworter übertreiben oder die Dinge falsch darstellen, wie sehr sie, die den Gegnern vorwerfen, eine Angstkampagne zu führen, selbst mit Angst arbeiten. «Bei einem Nein», schreibt Economiesuisse in ihrem Argumentarium im Internet, «entfallen sämtliche Verträge der Bilateralen I. Sechs Monate nach der Abstimmung treten sie ausser Kraft. Die Schweiz stünde politisch vor einem Scherbenhaufen. Für die Schweizer Wirtschaft wäre das ein grosser Schaden. Es müsste mit einer Abwanderung von Unternehmen und mit Arbeitsplatzverlusten gerechnet werden.» Hier stimmt vielleicht die Aussage über den Scherbenhaufen, ansonsten wird im Indikativ behauptet, was bestenfalls informierte Prognose, schlimmstenfalls blinde Spekulation ist.
Bisher gibt es keine wissenschaftliche Studie über Erfolg oder Misserfolg der Bilateralen Verträge. Ob der einzigartige Aufschwung, den die Schweizer Wirtschaft bis vor kurzem erlebt hatte, mit diesen Verträgen zu tun hat, ist offen. Womöglich haben die Verträge geholfen, entscheidender war mit Sicherheit die robuste Verfassung der Weltwirtschaft, überall in Europa, aber vor allem auch in Asien und Amerika. Um klare Aussagen zu machen, hat die Schweiz noch viel zu wenig Erfahrungen mit diesen neuen Verträgen gesammelt.
Mythos Einsamkeit
Das gilt insbesondere für die Personenfreizügigkeit, welche die Befürworter inzwischen zum wirtschaftspolitischen Allerweltsmittel stilisieren: «Das Seco führt ein Drittel des Wachstums zwischen 2004 und 2007 auf die Personenfreizügigkeit zurück», schreibt Economiesuisse und erweckt den Eindruck, es handle sich um Fakten, während es bloss Schätzungen sind, die auf Modellrechnungen beruhen. Gewiss, sie könnten zutreffen. Ohne Frage ist die Personenfreizügigkeit eine gute Sache: Für die Arbeitgeber wächst das Angebot an Arbeitskräften, das reduziert die Löhne, erhöht die Flexibilität und verbessert die Qualität der Belegschaft, weil für jede Stelle unter viel mehr Bewerbern der fähigste ausgewählt werden kann. Manche Spezialisten findet man kaum mehr in der Schweiz. Ökonomisch macht das Sinn. Aus einer liberalen Sicht ist die Personenfreizügigkeit sowieso zu begrüssen; wobei man sich bloss fragt, warum sich die Schweiz nur auf die EU beschränkt. Warum öffnen wir unseren Arbeitsmarkt nicht auch gegenüber anderen, mitunter interessanteren Ländern wie Singapur oder Israel?
Doch soll man nicht so tun, als wäre die Schweiz vor den bilateralen Verträgen ein Land gewesen, das verloren im wirtschaftlichen Ozean getrieben hätte. Auch früher waren wir auf gute Ingenieure und Techniker, Handwerker und Kellner oder Arbeiter angewiesen – und die Schweizer Wirtschaft konnte sie rekrutieren. Mit den fast höchsten Löhnen der Welt war das keine Hexerei.
Eine Studie der Nationalbank hat unlängst den Nutzen der Personenfreizügigkeit untersucht. Das Ergebnis ist ambivalent. «Dank der Personalfreizügigkeit waren die Unternehmen im Konjunkturaufschwung der letzten Jahre in vergleichsweise geringem Mass mit Personalengpässen konfrontiert», schreibt der Autor Peter Stalder. Das habe das Wirtschaftswachstum gefördert. Der Forscher geht von 0,9 Prozent mehr Wachstum aus. «Die Kehrseite der Medaille besteht darin, dass die Arbeitslosenquote in den letzten zwei Jahren trotz sehr starkem Beschäftigungszuwachs nur um je rund 0,5 Prozentpunkte zurückging. Von 1998 bis 2000 fiel die Arbeitslosigkeit wesentlich stärker, obwohl der Beschäftigungszuwachs schwächer war. Der Hauptgrund für den nun vergleichsweise bescheidenen Rückgang der Arbeitslosigkeit liegt im verstärkten Ausländerzustrom.»
Erst seit Juni 2007 besteht mit den alten EU-Staaten (EU-15) die volle Personenfreizügigkeit, das heisst, jegliche Kontingente und Einschränkungen fielen weg. Die schweizerischen Erfahrungen sind denkbar kurz – und rosig, weil sie während einer bemerkenswerten Hochkonjunktur gemacht werden konnten. Die kommende Rezession wird zeigen, wie sich die Personenfreizügigkeit auf die Arbeitslosigkeit und die Löhne auswirken wird. Und erst dann wird es möglich sein, eine Art «Vollkostenrechnung» durchzuführen.
Denn bei aller Sympathie für die Personenfreizügigkeit: Verbunden mit einem gutausgebauten Sozialstaat, kann sie rasch zu hohen ökonomischen Kosten führen. Die Krise wird dies erweisen, verlässliche Zahlen dürfte die Schweiz erst in Jahren zu Gesicht bekommen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht mag sich die Personenfreizügigkeit dann zwar immer noch lohnen, aus volkswirtschaftlicher Sicht aber womöglich nicht mehr. Über diese Risiken wird nicht offen gesprochen. Stattdessen werden die Konsequenzen verwedelt: «Auch gibt es keine Hinweise auf einen zunehmenden Missbrauch der Sozialwerke», schreibt Economiesuisse. «Erstens gilt die Personenfreizügigkeit nur für EU-Bürger, die eine Arbeitsstelle nachweisen oder finanziell unabhängig sind. Für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger gilt sie nicht. Arbeitslose dürfen zwar für drei Monate einreisen mit der Möglichkeit einer dreimonatigen Verlängerung. Einen Anspruch auf Arbeitslosengelder oder Sozialhilfeleistungen haben sie aber nicht. Ersteres haben Arbeitslose nur, wenn sie zuvor die minimalen Anforderungen erfüllt haben (Schweiz: Beiträge ein Jahr bezahlt).» Was ist hier alles nur halb richtig?
Wäre ein gültiger Arbeitsvertrag eine dermassen gute Garantie, dass ein Einwanderer nie auf dem Sozialamt landet, könnte die Schweiz bedenkenlos auch mit Russland oder Afrika die Personenfreizügigkeit einführen. Zudem fragt man sich, wie die Schweizer Behörden überprüfen, ob ein eingereister Arbeitsloser nach sechs Monaten das Land wirklich wieder verlassen hat. Mit dem Beitritt zum Schengener Abkommen hat die Schweiz ihre Grenzkontrollen abgeschafft.
Risiko Sozialstaat
Der entscheidende Punkt ist aber nicht der mögliche Missbrauch, sondern der legitime Gebrauch der Sozialversicherungen. Economiesuisse verschweigt, dass die Schweiz mit der EU ihre Sozialversicherungen «koordiniert» hat, was als Errungenschaft gilt. Die Folge ist, dass zum Beispiel Beiträge, die ein deutscher Arbeitnehmer an die deutsche Arbeitslosenversicherung bezahlt hat, hier angerechnet werden. Ein deutscher Arbeiter muss nicht mindestens ein Jahr lang Beiträge an die schweizerische Arbeitslosenversicherung geleistet haben, um daraus Leistungen zu erhalten, sondern bloss einen Tag. Wenn er zuvor in seiner Heimat innerhalb von zwei Jahren 364 Tage lang erwerbstätig gewesen ist und ihm daher Beiträge vom Lohn abgezogen worden sind, hat er in der Schweiz schon nach einem einzigen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das gilt für alle EU-Bürger.
Nun ist das ein Extremfall, aber den wenigsten Stimmbürgern dürfte bewusst sein, dass jeder Einwanderer praktisch von Beginn weg an unsere Sozialwerke angeschlossen wird. Wer invalid wird, muss neuerdings drei Jahre in die IV einbezahlt haben, um eine Rente zu erhalten. Einwanderer aus der EU müssen bloss ein Jahr Beiträge an die IV abgeführt haben, wenn sie zwei Jahre zuvor in ihrer Heimat ähnliche Zahlungen geleistet haben.
Die Personenfreizügigkeit wird die schweizerischen Sozialversicherungen wahrscheinlich belasten. Die Frage ist bloss, um wie viel. Vielleicht können wir uns das leisten, falls sie das Wirtschaftswachstum so ankurbelt, wie das alle hoffen. Besser wäre es, gleichzeitig den Sozialstaat zurückzufahren. Merkwürdig ist, dass die Linke vor dieser Entwicklung keine Angst zu haben scheint.
Dienstag, 6. Januar 2009
Gaza: Israels Massenmord an den Palästinensern
Michael Grandt
Israel nimmt keinerlei Rücksicht auf Frauen und Kinder. Was in Gaza geschieht, ist Völkermord – und die westliche Welt schaut zu.
Mit F-16-Bomber gegen wehrlose Zivilisten
Tote, verwundete und verstümmelte Kinder, Babys und Frauen, die durch israelische Bomben und Artilleriefeuer auf den Gaza-Streifen zu Schaden kommen: Am ersten Tag des Konfliktes warfen rund 60 F-16-Kampfflugzeuge und Hubschrauber über 100 Tonnen Bomben ab. Dabei erfolgten die israelischen Luftangriffe zu einer Zeit, als Tausende palästinensische Kinder auf dem Heimweg von der Schule waren. Hunderte zivile Opfer hat der von Israel begonnene Krieg bisher gekostet und jede Minute werden es mehr.
Die Operation »Gegossenes Blei« ist die siebte kriegerische Auseinandersetzung seit der Gründung des Staates Israel am 14. Mai 1948 und hatte die schwersten Luftangriffe seit dem Sechs-Tage-Krieg vom 5. bis 10. Juni 1967 zur Folge.
Der palästinensische UN-Beobachter Rijad Mansur: »Diese kollektive Bestrafung ist unmenschlich, unmoralisch und sollte sofort gestoppt werden.«
Israelische Propaganda
Israel hat schon in der Vergangenheit von den meisten westlichen Regierungen (Ausnahme Frankreich) einen Freibrief für ihre meist zweifelhaften Militäraktionen erhalten. So auch dieses Mal. Die israelische Propaganda will uns glauben machen, die Operation »Gegossenes Blei« (in Anlehnung an ein israelisches »Chanukka«-Kinderlied) soll die Hamas daran hindern, künftig Raketen auf das israelische Grenzgebiet abzufeuern und rechtfertigt damit den Massenmord an unschuldigen Zivilisten.
Zudem soll die »Militäraktion« einen »defensiven« Charakter haben. Wie aber können Bomben auf Zivilisten und eine brutale Invasion »defensiv« sein? Ein Ammenmärchen – und dennoch, die meisten Nachrichtenagenturen haben das so übernommen.
Ungeachtet weltweiter Proteste lehnte Israels Regierungschef Ehud Olmert eine von Frankreich vorgeschlagene 48-stündige Waffenruhe in dem Palästinensergebiet ab, die israelische Marine rammte ein medizinisches Hilfsschiff für Gaza und verwehrt ausländischen Journalisten den Zutritt zum Krisengebiet. Damit beschneidet Israel die Pressefreiheit und tritt fundamentale Menschenrechte mit Füßen.
Trotz dieser skandalösen Vorgänge erhält Israel Unterstützung von der EU und natürlich von der deutschen Regierung.
Die EU und Angela Merkel wagen es nicht, Israel zu kritisieren
Der Sprecher des tschechischen EU-Ratsvorsitzes, Jiri Potuznik, legitimierte das Vorrücken israelischer Truppen als einen »Akt der Verteidigung«, und der tschechische Außenminister Karel Schwarzenberg sprach von dem Recht Israels, »sich gegen Angriffe auf Ortschaften, in denen die eigene Zivilbevölkerung lebt, zur Wehr zu setzen«.
Bundeskanzlerin Angela Merkel, die sonst so auf die Einhaltung der Menschenrechte bedacht ist, sah in einem Telefonat mit dem israelischen Ministerpräsidenten Ehud Olmert die Schuld für die Eskalation des Nahostkonflikts allein bei der Hamas. Sie bekräftigte Israels Recht auf Verteidigung und forderte gleichzeitig die Rückkehr zum politischen Prozess – eine fast schon höhnische Verdrehung der Tatsachen angesichts des Sterbens vieler unschuldiger Frauen und Kinder und der historischen Entwicklungen im Gaza-Streifen.
Die USA, traditioneller »Freund« Israels, äußern sich bisher nur zurückhaltend, aber Experten sind sich einig: ohne die Billigung der Amerikaner wären die Israelis nicht in Gaza einmarschiert.
Liga für Menschenrechte kritisiert Israel und Angela Merkel
Die Internationale Liga für Menschenrechte verbreitete am Mittwoch folgende Presseerklärung:
(…) Das gegenwärtige Blutbad ist die logische Konsequenz einer von Israel seit dem Wahlsieg der Hamas am 29.Januar 2006 praktizierten und mit Billigung der Regierung der Vereinigten Staaten sowie der Europäischen Union fortwährend verschärften Politik der Selbstjustiz und Gewalt im Gazastreifen. Die offenkundigen und inzwischen von Vertretern der israelischen Regierung vor aller Welt öffentlich verkündeten Ziele sind: Härteste Kollektivstrafen gegen Mitglieder und Anhänger von Hamas sowie Sturz der von der Hamas gestellten Regierung. Das internationale Recht verbietet beides: Sowohl Kollektivstrafen als auch die Einflussnahme auf die politische Selbstbestimmung eines anderen Landes. Hamas hatte vor Ablauf der mit Israel vereinbarten Waffenruhe am 19. Dezember erklärt, dass eine bedingungslose Verlängerung angesichts einer bereits 18 Monate währenden und zunehmend verschärften Blockade des Gazastreifens durch Israel nicht möglich sei. Noch am 16. Dezember bot allerdings Ismail Hanije Verhandlungen über die Bedingungen für die Neuvereinbarung eines Waffenstillstands an. Dieses Angebot wurde von der Regierung Israels, aber auch von den Mitgliedern des Nahost-Quartetts ignoriert. Vor diesem Hintergrund kritisiert die Liga die öffentliche Erklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, in der sie – in Übereinstimmung mit dem israelischen Premierminister Ehud Olmert – die Verantwortung für die Entwicklung in der Region »eindeutig und ausschließlich« der Hamas zuschreibt. (…)
Die Frage der nächsten Tage oder Wochen wird sein: Schaut die Welt weiter zu, wie palästinensische Frauen und Kinder sterben, während der »Outlaw-Staat« Israel straflos weitere Verbrechen begeht?
Unmenschliche israelische Blockade
Gaza: ein Gebiet, indem rund 1,5 Millionen Menschen auf engstem Raum, von hohen Mauern umgeben und von der Außenwelt getrennt, leben müssen. Sie sind zudem von jeglicher lebensnotwendiger Versorgung abgeschnitten, ohne Wasser, Strom, Lebensmittel und medizinische Versorgung, vom israelischen Regime als Geiseln unter Kollektivstrafe gehalten. Seit zwei Jahren dauert die israelische Blockade des Gaza-Streifens nun schon an.
Auch schon vor den israelischen Angriffen starben die Palästinenser, in erster Linie die Kranken und Alten, weil ihnen dringend benötigte Medizin und Lebensmittel vorenthalten blieben. Es fehlt an medizinischer Basisversorgung, etwa Insulin oder Medikamente für die Behandlung von Krebs, auch an Dialyseeinrichtungen, denn die israelische Regierung hat ein Verbot für die Einfuhr dieser Hilfsmittel verhängt.
Ohne Israels Besetzung hätte die Hamas weniger Erfolge
Von 1967 bis 2005 hielt Israel den Gaza-Streifen mit eiserner Hand besetzt. Erst nach 38 Jahren Okkupation zogen die israelischen Truppen schließlich ab. Im Schatten der Besatzungsmacht gedieh die Hamas. Sie hatte ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Bevölkerung, unterstützte, förderte sie und bekam immer mehr Rückhalt.
Aufgrund der leidvollen Erfahrungen von fast vier Jahrzehnten Besatzung wurde die Hamas immer stärker, militarisierte und radikalisierte sich. Wäre dies auch geschehen, wenn im Gaza-Streifen ein humanitäres Leben möglich wäre, wenn es Arbeit und Brot und keine israelischen Drangsalierungen geben würde?
Israel hat und hatte nie historisches »Stammrecht« auf Palästina, wie ich in meinem Beitrag »Das ›Gelobte Land‹ – Hat Israel ein Recht auf Palästina?« (http://info.kopp-verlag.de/news/das-gelobte-land-hat-israel-ein-recht-auf-palaestina.html) bereits erläutert habe.
Ist Gaza nur der Auftakt für einen israelischen Angriff auf den Iran?
Politische Beobachter sehen im Gaza-Krieg die Gefahr einer möglichen Vorstufe zu einem direkten Schlagabtausch zwischen Israel und dem Iran, denn bereits mehrfach hatten israelische Regierungsmitglieder einen Luftangriff zur Ausschaltung des iranischen Atomprogramms öffentlich diskutiert.
Auch bei diesem Angriff wäre Israel wohl die Zustimmung der westlichen Welt gewiss – und das macht Angst.
Israel nimmt keinerlei Rücksicht auf Frauen und Kinder. Was in Gaza geschieht, ist Völkermord – und die westliche Welt schaut zu.
Mit F-16-Bomber gegen wehrlose Zivilisten
Tote, verwundete und verstümmelte Kinder, Babys und Frauen, die durch israelische Bomben und Artilleriefeuer auf den Gaza-Streifen zu Schaden kommen: Am ersten Tag des Konfliktes warfen rund 60 F-16-Kampfflugzeuge und Hubschrauber über 100 Tonnen Bomben ab. Dabei erfolgten die israelischen Luftangriffe zu einer Zeit, als Tausende palästinensische Kinder auf dem Heimweg von der Schule waren. Hunderte zivile Opfer hat der von Israel begonnene Krieg bisher gekostet und jede Minute werden es mehr.
Die Operation »Gegossenes Blei« ist die siebte kriegerische Auseinandersetzung seit der Gründung des Staates Israel am 14. Mai 1948 und hatte die schwersten Luftangriffe seit dem Sechs-Tage-Krieg vom 5. bis 10. Juni 1967 zur Folge.
Der palästinensische UN-Beobachter Rijad Mansur: »Diese kollektive Bestrafung ist unmenschlich, unmoralisch und sollte sofort gestoppt werden.«
Israelische Propaganda
Israel hat schon in der Vergangenheit von den meisten westlichen Regierungen (Ausnahme Frankreich) einen Freibrief für ihre meist zweifelhaften Militäraktionen erhalten. So auch dieses Mal. Die israelische Propaganda will uns glauben machen, die Operation »Gegossenes Blei« (in Anlehnung an ein israelisches »Chanukka«-Kinderlied) soll die Hamas daran hindern, künftig Raketen auf das israelische Grenzgebiet abzufeuern und rechtfertigt damit den Massenmord an unschuldigen Zivilisten.
Zudem soll die »Militäraktion« einen »defensiven« Charakter haben. Wie aber können Bomben auf Zivilisten und eine brutale Invasion »defensiv« sein? Ein Ammenmärchen – und dennoch, die meisten Nachrichtenagenturen haben das so übernommen.
Ungeachtet weltweiter Proteste lehnte Israels Regierungschef Ehud Olmert eine von Frankreich vorgeschlagene 48-stündige Waffenruhe in dem Palästinensergebiet ab, die israelische Marine rammte ein medizinisches Hilfsschiff für Gaza und verwehrt ausländischen Journalisten den Zutritt zum Krisengebiet. Damit beschneidet Israel die Pressefreiheit und tritt fundamentale Menschenrechte mit Füßen.
Trotz dieser skandalösen Vorgänge erhält Israel Unterstützung von der EU und natürlich von der deutschen Regierung.
Die EU und Angela Merkel wagen es nicht, Israel zu kritisieren
Der Sprecher des tschechischen EU-Ratsvorsitzes, Jiri Potuznik, legitimierte das Vorrücken israelischer Truppen als einen »Akt der Verteidigung«, und der tschechische Außenminister Karel Schwarzenberg sprach von dem Recht Israels, »sich gegen Angriffe auf Ortschaften, in denen die eigene Zivilbevölkerung lebt, zur Wehr zu setzen«.
Bundeskanzlerin Angela Merkel, die sonst so auf die Einhaltung der Menschenrechte bedacht ist, sah in einem Telefonat mit dem israelischen Ministerpräsidenten Ehud Olmert die Schuld für die Eskalation des Nahostkonflikts allein bei der Hamas. Sie bekräftigte Israels Recht auf Verteidigung und forderte gleichzeitig die Rückkehr zum politischen Prozess – eine fast schon höhnische Verdrehung der Tatsachen angesichts des Sterbens vieler unschuldiger Frauen und Kinder und der historischen Entwicklungen im Gaza-Streifen.
Die USA, traditioneller »Freund« Israels, äußern sich bisher nur zurückhaltend, aber Experten sind sich einig: ohne die Billigung der Amerikaner wären die Israelis nicht in Gaza einmarschiert.
Liga für Menschenrechte kritisiert Israel und Angela Merkel
Die Internationale Liga für Menschenrechte verbreitete am Mittwoch folgende Presseerklärung:
(…) Das gegenwärtige Blutbad ist die logische Konsequenz einer von Israel seit dem Wahlsieg der Hamas am 29.Januar 2006 praktizierten und mit Billigung der Regierung der Vereinigten Staaten sowie der Europäischen Union fortwährend verschärften Politik der Selbstjustiz und Gewalt im Gazastreifen. Die offenkundigen und inzwischen von Vertretern der israelischen Regierung vor aller Welt öffentlich verkündeten Ziele sind: Härteste Kollektivstrafen gegen Mitglieder und Anhänger von Hamas sowie Sturz der von der Hamas gestellten Regierung. Das internationale Recht verbietet beides: Sowohl Kollektivstrafen als auch die Einflussnahme auf die politische Selbstbestimmung eines anderen Landes. Hamas hatte vor Ablauf der mit Israel vereinbarten Waffenruhe am 19. Dezember erklärt, dass eine bedingungslose Verlängerung angesichts einer bereits 18 Monate währenden und zunehmend verschärften Blockade des Gazastreifens durch Israel nicht möglich sei. Noch am 16. Dezember bot allerdings Ismail Hanije Verhandlungen über die Bedingungen für die Neuvereinbarung eines Waffenstillstands an. Dieses Angebot wurde von der Regierung Israels, aber auch von den Mitgliedern des Nahost-Quartetts ignoriert. Vor diesem Hintergrund kritisiert die Liga die öffentliche Erklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, in der sie – in Übereinstimmung mit dem israelischen Premierminister Ehud Olmert – die Verantwortung für die Entwicklung in der Region »eindeutig und ausschließlich« der Hamas zuschreibt. (…)
Die Frage der nächsten Tage oder Wochen wird sein: Schaut die Welt weiter zu, wie palästinensische Frauen und Kinder sterben, während der »Outlaw-Staat« Israel straflos weitere Verbrechen begeht?
Unmenschliche israelische Blockade
Gaza: ein Gebiet, indem rund 1,5 Millionen Menschen auf engstem Raum, von hohen Mauern umgeben und von der Außenwelt getrennt, leben müssen. Sie sind zudem von jeglicher lebensnotwendiger Versorgung abgeschnitten, ohne Wasser, Strom, Lebensmittel und medizinische Versorgung, vom israelischen Regime als Geiseln unter Kollektivstrafe gehalten. Seit zwei Jahren dauert die israelische Blockade des Gaza-Streifens nun schon an.
Auch schon vor den israelischen Angriffen starben die Palästinenser, in erster Linie die Kranken und Alten, weil ihnen dringend benötigte Medizin und Lebensmittel vorenthalten blieben. Es fehlt an medizinischer Basisversorgung, etwa Insulin oder Medikamente für die Behandlung von Krebs, auch an Dialyseeinrichtungen, denn die israelische Regierung hat ein Verbot für die Einfuhr dieser Hilfsmittel verhängt.
Ohne Israels Besetzung hätte die Hamas weniger Erfolge
Von 1967 bis 2005 hielt Israel den Gaza-Streifen mit eiserner Hand besetzt. Erst nach 38 Jahren Okkupation zogen die israelischen Truppen schließlich ab. Im Schatten der Besatzungsmacht gedieh die Hamas. Sie hatte ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Bevölkerung, unterstützte, förderte sie und bekam immer mehr Rückhalt.
Aufgrund der leidvollen Erfahrungen von fast vier Jahrzehnten Besatzung wurde die Hamas immer stärker, militarisierte und radikalisierte sich. Wäre dies auch geschehen, wenn im Gaza-Streifen ein humanitäres Leben möglich wäre, wenn es Arbeit und Brot und keine israelischen Drangsalierungen geben würde?
Israel hat und hatte nie historisches »Stammrecht« auf Palästina, wie ich in meinem Beitrag »Das ›Gelobte Land‹ – Hat Israel ein Recht auf Palästina?« (http://info.kopp-verlag.de/news/das-gelobte-land-hat-israel-ein-recht-auf-palaestina.html) bereits erläutert habe.
Ist Gaza nur der Auftakt für einen israelischen Angriff auf den Iran?
Politische Beobachter sehen im Gaza-Krieg die Gefahr einer möglichen Vorstufe zu einem direkten Schlagabtausch zwischen Israel und dem Iran, denn bereits mehrfach hatten israelische Regierungsmitglieder einen Luftangriff zur Ausschaltung des iranischen Atomprogramms öffentlich diskutiert.
Auch bei diesem Angriff wäre Israel wohl die Zustimmung der westlichen Welt gewiss – und das macht Angst.
Labels:
Gaza,
Iran,
Israel,
Palästinenser,
Pressefreiheit,
Zensur
Freitag, 2. Januar 2009
Schutz für Whistle-Blower
Alles weist darauf hin, dass der Polizist, der den Fall Nef durch eine Indiskretion auffliegen liess, im Interesse der Allgemeinheit handelte. Trotzdem läuft er Gefahr, bestraft zu werden. Ein neues Gesetz soll dies ändern.
Von Daniel Jositsch
Im Fall Roland Nef soll ein Polizist, der in eine frühere Strafuntersuchung gegen den ehemaligen Armeechef involviert war, der Sonntagszeitung die Kopie eines Polizeijournals zugespielt haben. Damit wurden die Stalking-Vorwürfe gegen Nef publik, obwohl die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen diesen wegen Nötigung eingestellt hat. Das «Leck» führte schliesslich zum Rücktritt des Armeechefs. Vieles deutet darauf hin, dass der Polizist zu dieser Massnahme griff, weil er den Verdacht hatte, dass der Armeechef «von ganz oben» protegiert werde. Aufgrund seiner Aktenkenntnisse war er offenbar auch davon überzeugt, dass Nef nicht die charakterliche Eignung für diese hohe Position mitbrachte.
Wer im Militär ein Fehlverhalten meldet, gilt als «Kameradenschwein».
Die Staatsanwaltschaft I in Zürich hat die Herausgabe der Akten an die Presse nun als Amtsgeheimnisverletzung gewertet und Anklage gegen den Polizisten erhoben. Der Angeklagte bestreitet jede Schuld. Das Gericht wird jetzt nicht nur die Frage überprüfen müssen, ob der Polizist die Akten überhaupt herausgab. Falls es diese Frage bejaht, muss es überdies prüfen, ob er dies in guten Treuen tat.
Hier liegt der klassische Fall eines sogenannten Whistle-Blower vor: Eine Person hat aufgrund ihrer Tätigkeit oder Position Kenntnis von unlauteren Machenschaften und bringt dies den Vorgesetzten, den Behörden oder allenfalls eben den Medien zur Kenntnis.
Bei den meisten Delikten gibt es ein konkretes Opfer, das eine Möglichkeit und ein Interesse hat, die Tat anzuzeigen. Daneben gibt es aber auch Delikte wie Bestechung, Geldwäscherei oder Begünstigung, bei denen es oft keinen unmittelbar Betroffenen gibt. Bei diesen sogenannt opferlosen Delikten ist die Dunkelziffer naturgemäss hoch. Häufig ist man hier darauf angewiesen, dass ein Insider, ein Whistle-Blower eben, aus dem betroffenen System heraustritt und den Verdacht meldet.
Die gesellschaftliche Akzeptanz von Whistle-Blowern steht umgekehrt proportional zu ihrer Bedeutung für die Strafverfolgung. Am Informanten, der zum System gehört und zugleich dessen Mängel aufdeckt, klebt der Makel des Nestbeschmutzers und Verräters. Bereits im Kindergarten lernen wir, dass man nicht täderlet, und wer im Militär ein Fehlverhalten meldet, gilt als «Kameradenschwein». Solange hier kein Kulturwandel stattgefunden hat, geraten Whistle-Blower fast zwangsläufig in gesellschaftliches Abseits.
Diesem Dilemma sind auch die Politik und die Justiz ausgesetzt. Das Bundesgericht hat die Meinung vertreten, dass Whistle-Blower, die an die Öffentlichkeit treten, unlauter handeln und, sofern nicht besondere Gründe vorliegen, entlassen werden können. Erst ein parlamentarischer Vorstoss des ehemaligen SP-Nationalrats Remo Gysin rüttelte die politisch Verantwortlichen auf.
Einsicht bei der Regierung
Nachdem sich der Bundesrat zunächst geweigert hatte, das Problem aufzugreifen, wurde er vom Parlament gezwungen, sich der Sache anzunehmen. Mittlerweile ist die Regierung immerhin zur Einsicht gelangt, dass Whistle-Blower vor Entlassung zu schützen sind; eine entsprechende Vorlage liegt vor. Doch von einem wirklichen Umdenken sind wir noch weit entfernt.
Dem Zürcher Polizisten, der nun einen Strafprozess über sich ergehen lassen muss, haben wir einiges zu verdanken. Aufgrund seiner Insiderkenntnisse erkannte er, was mittlerweile auch die parlamentarische Untersuchungskommission festgestellt hat: dass die Ernennung von Roland Nef zum Armeechef erfolgte, ohne dass die Verantwortlichen das gegen diesen laufende Strafverfahren abgeklärt hatten. Der Fehler lag zum Teil im System, aber nicht nur. Man schien auf Seiten der Verantwortlichen ganz einfach davon auszugehen, dass es sich beim Verfahren um eine Privatangelegenheit Nefs handelte, die für dessen Position als oberster Militär ohne Bedeutung sei. Hätte man die Akten konsultiert, wäre man wohl zu einem anderen Schluss gekommen.
Roland Nef, so muss aus allem geschlossen werden, was bekannt ist, bestreitet nicht, seine ehemalige Partnerin massiv belästigt zu haben. Das Stalking soll so weit gegangen sein, dass er sogar erfundene Sex-Annoncen im Namen seiner ehemaligen Partnerin im Internet veröffentlichte. Eingestellt wurde das Verfahren lediglich, weil die Geschädigte nach Bezahlung einer Wiedergutmachung ihre Anzeige zurückzog. Das ist nach neuer Rechtslage grundsätzlich möglich, wenngleich im konkreten Fall höchst fragwürdig (siehe Weltwoche Nr. 32/08, «Der verflixte Artikel 53»).
Nach Bekanntwerden der Hintergründe des Strafverfahrens war offenbar für alle klar, dass ein Armeechef mit einer derartigen Vorgeschichte nicht tragbar ist; auch wenn er dafür nicht verurteilt wurde. Dass der Polizist angesichts seiner Insiderkenntnisse zur Einsicht gelangte, dass hier ein Mann in die oberste Führung der Armee gewählt werden sollte, an dessen charakterlicher Eignung mindestens erhebliche Zweifel bestehen, ist nachvollziehbar. Verständlich ist aber auch, dass – als der Polizist sah, dass sich von den für die Wahl des Armeechefs Verantwortlichen niemand für diese Hintergründe zu interessieren schien und das Strafverfahren gegen Nef eingestellt werden sollte – in ihm der Verdacht wach wurde, hier gehe nicht alles mit rechten Dingen zu.
Soweit die Sachlage bekannt ist, muss dem Polizeibeamten attestiert werden, dass er verantwortlich gehandelt und öffentliche Interessen wahrgenommen hat. Man mag nun einwenden, der Polizeibeamte hätte nicht gerade an die Öffentlichkeit treten müssen, er hätte sich an Vorgesetzte oder an die Verantwortlichen des Bundes wenden können. Es ist durchaus richtig, dass der Schritt an die Medien auch für Whistle-Blower das letzte Mittel sein muss. Im speziellen Fall des Armeechefs Nef bestehen erhebliche Zweifel, ob ein alternativer Weg denkbar gewesen wäre.
Einerseits ging der Polizeibeamte davon aus, dass eben gerade die zu informierenden Stellen nicht an seinen Informationen interessiert waren. Gemäss seinen bisherigen Erfahrungen durfte er auch annehmen, dass er sich mit solchen Informationen unter Umständen erheblichen persönlichen Nachteilen ausgesetzt hätte. In einer solchen Situation kann der (verdeckte) Schritt an die Öffentlichkeit der einzig mögliche Ausweg sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass vom Whistle-Blower nicht erwartet werden kann, dass er die Sachlage zunächst umfassend abklärt; sein begründeter und plausibler Verdacht, es bestehe Protektion von oben, muss genügen.
Wahrung höherer Interessen
Nun könnte man weiter einwenden, das Strafrecht sehe halt einmal vor, dass diejenigen, die ein Amtsgeheimnis preisgeben, zu bestrafen sind. Das stimmt nur bedingt. Auch wenn der betreffende Polizeibeamte objektiv den Tatbestand der Amtsgeheimnisverletzung erfüllt hat, muss er sich damit nicht unbedingt strafbar gemacht haben. Das Strafrecht kennt sogenannte Rechtfertigungsgründe, gemäss denen ein strafbares Verhalten zu einem rechtmässigen wird.
Explizit im Gesetz vorgesehen ist etwa der Rechtfertigungsgrund der Notwehr. Ebenfalls anerkannt ist die Rechtfertigung bei einer Person, die etwa eine Amtsgeheimnisverletzung begeht, um höhere Interessen zu wahren. Nach dem bisherigen Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass der Stadtpolizist, der die Informationen an die Sonntagszeitung weitergegeben hat, dies getan hat, um genau solche Interessen zu schützen.
Wie das hängige Verfahren ausgeht, ist offen. Der angeklagte Polizist hat gute Aussichten auf einen Freispruch, doch er läuft Gefahr, seine Existenz zu ruinieren. Eine weitergehende gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistle-Blowern wäre deshalb dringend nötig. Potenzielle Informanten, die sich hier und heute überlegen, ob sie zum Wohl der Allgemeinheit Informationen weitergeben wollen, riskieren nach allen bisherigen Erfahrungen sehr viel. Die Justiz läuft andererseits Gefahr, indirekt Missetäter zu schützen, die sich auf die Angst von Mitwissern vor den hohen Risiken eines Strafverfahrens verlassen können.
Daniel Jositsch ist Professor für Strafrecht an der Universität Zürich und SP-Nationalrat.
Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 01/09
Von Daniel Jositsch
Im Fall Roland Nef soll ein Polizist, der in eine frühere Strafuntersuchung gegen den ehemaligen Armeechef involviert war, der Sonntagszeitung die Kopie eines Polizeijournals zugespielt haben. Damit wurden die Stalking-Vorwürfe gegen Nef publik, obwohl die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen diesen wegen Nötigung eingestellt hat. Das «Leck» führte schliesslich zum Rücktritt des Armeechefs. Vieles deutet darauf hin, dass der Polizist zu dieser Massnahme griff, weil er den Verdacht hatte, dass der Armeechef «von ganz oben» protegiert werde. Aufgrund seiner Aktenkenntnisse war er offenbar auch davon überzeugt, dass Nef nicht die charakterliche Eignung für diese hohe Position mitbrachte.
Wer im Militär ein Fehlverhalten meldet, gilt als «Kameradenschwein».
Die Staatsanwaltschaft I in Zürich hat die Herausgabe der Akten an die Presse nun als Amtsgeheimnisverletzung gewertet und Anklage gegen den Polizisten erhoben. Der Angeklagte bestreitet jede Schuld. Das Gericht wird jetzt nicht nur die Frage überprüfen müssen, ob der Polizist die Akten überhaupt herausgab. Falls es diese Frage bejaht, muss es überdies prüfen, ob er dies in guten Treuen tat.
Hier liegt der klassische Fall eines sogenannten Whistle-Blower vor: Eine Person hat aufgrund ihrer Tätigkeit oder Position Kenntnis von unlauteren Machenschaften und bringt dies den Vorgesetzten, den Behörden oder allenfalls eben den Medien zur Kenntnis.
Bei den meisten Delikten gibt es ein konkretes Opfer, das eine Möglichkeit und ein Interesse hat, die Tat anzuzeigen. Daneben gibt es aber auch Delikte wie Bestechung, Geldwäscherei oder Begünstigung, bei denen es oft keinen unmittelbar Betroffenen gibt. Bei diesen sogenannt opferlosen Delikten ist die Dunkelziffer naturgemäss hoch. Häufig ist man hier darauf angewiesen, dass ein Insider, ein Whistle-Blower eben, aus dem betroffenen System heraustritt und den Verdacht meldet.
Die gesellschaftliche Akzeptanz von Whistle-Blowern steht umgekehrt proportional zu ihrer Bedeutung für die Strafverfolgung. Am Informanten, der zum System gehört und zugleich dessen Mängel aufdeckt, klebt der Makel des Nestbeschmutzers und Verräters. Bereits im Kindergarten lernen wir, dass man nicht täderlet, und wer im Militär ein Fehlverhalten meldet, gilt als «Kameradenschwein». Solange hier kein Kulturwandel stattgefunden hat, geraten Whistle-Blower fast zwangsläufig in gesellschaftliches Abseits.
Diesem Dilemma sind auch die Politik und die Justiz ausgesetzt. Das Bundesgericht hat die Meinung vertreten, dass Whistle-Blower, die an die Öffentlichkeit treten, unlauter handeln und, sofern nicht besondere Gründe vorliegen, entlassen werden können. Erst ein parlamentarischer Vorstoss des ehemaligen SP-Nationalrats Remo Gysin rüttelte die politisch Verantwortlichen auf.
Einsicht bei der Regierung
Nachdem sich der Bundesrat zunächst geweigert hatte, das Problem aufzugreifen, wurde er vom Parlament gezwungen, sich der Sache anzunehmen. Mittlerweile ist die Regierung immerhin zur Einsicht gelangt, dass Whistle-Blower vor Entlassung zu schützen sind; eine entsprechende Vorlage liegt vor. Doch von einem wirklichen Umdenken sind wir noch weit entfernt.
Dem Zürcher Polizisten, der nun einen Strafprozess über sich ergehen lassen muss, haben wir einiges zu verdanken. Aufgrund seiner Insiderkenntnisse erkannte er, was mittlerweile auch die parlamentarische Untersuchungskommission festgestellt hat: dass die Ernennung von Roland Nef zum Armeechef erfolgte, ohne dass die Verantwortlichen das gegen diesen laufende Strafverfahren abgeklärt hatten. Der Fehler lag zum Teil im System, aber nicht nur. Man schien auf Seiten der Verantwortlichen ganz einfach davon auszugehen, dass es sich beim Verfahren um eine Privatangelegenheit Nefs handelte, die für dessen Position als oberster Militär ohne Bedeutung sei. Hätte man die Akten konsultiert, wäre man wohl zu einem anderen Schluss gekommen.
Roland Nef, so muss aus allem geschlossen werden, was bekannt ist, bestreitet nicht, seine ehemalige Partnerin massiv belästigt zu haben. Das Stalking soll so weit gegangen sein, dass er sogar erfundene Sex-Annoncen im Namen seiner ehemaligen Partnerin im Internet veröffentlichte. Eingestellt wurde das Verfahren lediglich, weil die Geschädigte nach Bezahlung einer Wiedergutmachung ihre Anzeige zurückzog. Das ist nach neuer Rechtslage grundsätzlich möglich, wenngleich im konkreten Fall höchst fragwürdig (siehe Weltwoche Nr. 32/08, «Der verflixte Artikel 53»).
Nach Bekanntwerden der Hintergründe des Strafverfahrens war offenbar für alle klar, dass ein Armeechef mit einer derartigen Vorgeschichte nicht tragbar ist; auch wenn er dafür nicht verurteilt wurde. Dass der Polizist angesichts seiner Insiderkenntnisse zur Einsicht gelangte, dass hier ein Mann in die oberste Führung der Armee gewählt werden sollte, an dessen charakterlicher Eignung mindestens erhebliche Zweifel bestehen, ist nachvollziehbar. Verständlich ist aber auch, dass – als der Polizist sah, dass sich von den für die Wahl des Armeechefs Verantwortlichen niemand für diese Hintergründe zu interessieren schien und das Strafverfahren gegen Nef eingestellt werden sollte – in ihm der Verdacht wach wurde, hier gehe nicht alles mit rechten Dingen zu.
Soweit die Sachlage bekannt ist, muss dem Polizeibeamten attestiert werden, dass er verantwortlich gehandelt und öffentliche Interessen wahrgenommen hat. Man mag nun einwenden, der Polizeibeamte hätte nicht gerade an die Öffentlichkeit treten müssen, er hätte sich an Vorgesetzte oder an die Verantwortlichen des Bundes wenden können. Es ist durchaus richtig, dass der Schritt an die Medien auch für Whistle-Blower das letzte Mittel sein muss. Im speziellen Fall des Armeechefs Nef bestehen erhebliche Zweifel, ob ein alternativer Weg denkbar gewesen wäre.
Einerseits ging der Polizeibeamte davon aus, dass eben gerade die zu informierenden Stellen nicht an seinen Informationen interessiert waren. Gemäss seinen bisherigen Erfahrungen durfte er auch annehmen, dass er sich mit solchen Informationen unter Umständen erheblichen persönlichen Nachteilen ausgesetzt hätte. In einer solchen Situation kann der (verdeckte) Schritt an die Öffentlichkeit der einzig mögliche Ausweg sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass vom Whistle-Blower nicht erwartet werden kann, dass er die Sachlage zunächst umfassend abklärt; sein begründeter und plausibler Verdacht, es bestehe Protektion von oben, muss genügen.
Wahrung höherer Interessen
Nun könnte man weiter einwenden, das Strafrecht sehe halt einmal vor, dass diejenigen, die ein Amtsgeheimnis preisgeben, zu bestrafen sind. Das stimmt nur bedingt. Auch wenn der betreffende Polizeibeamte objektiv den Tatbestand der Amtsgeheimnisverletzung erfüllt hat, muss er sich damit nicht unbedingt strafbar gemacht haben. Das Strafrecht kennt sogenannte Rechtfertigungsgründe, gemäss denen ein strafbares Verhalten zu einem rechtmässigen wird.
Explizit im Gesetz vorgesehen ist etwa der Rechtfertigungsgrund der Notwehr. Ebenfalls anerkannt ist die Rechtfertigung bei einer Person, die etwa eine Amtsgeheimnisverletzung begeht, um höhere Interessen zu wahren. Nach dem bisherigen Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass der Stadtpolizist, der die Informationen an die Sonntagszeitung weitergegeben hat, dies getan hat, um genau solche Interessen zu schützen.
Wie das hängige Verfahren ausgeht, ist offen. Der angeklagte Polizist hat gute Aussichten auf einen Freispruch, doch er läuft Gefahr, seine Existenz zu ruinieren. Eine weitergehende gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistle-Blowern wäre deshalb dringend nötig. Potenzielle Informanten, die sich hier und heute überlegen, ob sie zum Wohl der Allgemeinheit Informationen weitergeben wollen, riskieren nach allen bisherigen Erfahrungen sehr viel. Die Justiz läuft andererseits Gefahr, indirekt Missetäter zu schützen, die sich auf die Angst von Mitwissern vor den hohen Risiken eines Strafverfahrens verlassen können.
Daniel Jositsch ist Professor für Strafrecht an der Universität Zürich und SP-Nationalrat.
Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 01/09
Labels:
Amtsgeheimnisverletzung,
Nef Roland,
Whistleblower
Abonnieren
Posts (Atom)
