Der neue US-Haushalt: Kein Geld für das Volk, aber Billionen für die Banken und für den Krieg - Von Michel Chossudovsky, 28.03.2009 21:17
Die folgenden wesentlichen Passagen, die dem Artikel des Wirtschaftswissenschaftlers Michel Chossudovsky zur aktuellen Lage entnommen sind, tragen den Titel »America's Fiscal Collapse« und erschienen zuerst bei »Gobal Research«: Die verkündeten Prioritäten des Wirtschaftspaketes von Obama sind Gesundheit, Ausbildung, erneuerbare Energien, Investitionen in Infrastruktur und Verkehr. »Qualitätserziehung« steht an vorderster Stelle. Auf den ersten Blick sieht der Budgetvorschlag ganz nach einem expansionistischen Programm aus, ein bedarfsorientierter »Zweiter New Deal«, der darauf ausgerichtet ist, Arbeitsplätze zu schaffen, zerrüttete Sozialprogramme wiederaufzubauen und die Realwirtschaft wiederzubeleben. Um die angegebenen Ziele zu erreichen, bräuchte es für die Sozialprogramme wie für die Verwirklichung eines grossangelegten öffentlichen Investitionsprogramms eine signifikante Erhöhung der öffentlichen Ausgaben.
In der Zusammensetzung der letzterer wären ausserdem bedeutende Verschiebungen notwendig, darunter eine solche, die von der Kriegswirtschaft wegführt, was erforderte, Ausgaben im Militärbereich zugunsten ziviler Programme einzusetzen. In Wirklichkeit haben wir es jedoch mit der drastischsten Beschneidung der öffentlichen Ausgaben in der US- Geschichte zu tun, die zu einer sozialen Verwüstung und der potentiellen Verarmung von Millionen von Menschen führen wird. Das Versprechen Obamas dient im wesentlichen den Interessen der Wall Street, den Auftragnehmern der Verteidigung und den Ölkonglomeraten. Die «Rettungspakete» der Banken von Bush/Obama ihrerseits führen Amerika in eine schwindelerregende Schuldenkrise der öffentlichen Hand. Die ökonomischen und sozialen Verschiebungen werden unter Umständen verheerend sein.
Das Budget, das Obama dem Kongress am 26. 2. 09 vorlegte, sieht für das Haushaltsjahr 2010, das am 1. 10. 2009 beginnt, Ausgaben in Höhe von 3,94 Billionen $ [3.940 Milliarden] Dollar vor, eine Steigerung um 32 %. Die gesamten Staatseinkünfte für das Haushaltsjahr 2010 liegen nach vorläufigen Schätzungen des Budgetplanungsbüros in der Grössenordnung von 2,381 Billionen $ [2.381 Milliarden]. Gemäss der Rede des Präsidenten wird das zu erwartende Budgetdefizit in der Grössenordnung von 1,75 Billionen [1.750 Milliarden] liegen, das sind beinahe 12 % des Bruttoinlandsproduktes der USA. Die Rettungspakete für die Banken - sowohl die von Bush als auch die von Obama - sind Zuwendungen für die grossen Finanzinstitutionen. Sie stellen keine sichere Ausgabenspritze für die Realwirtschaft dar. Ganz im Gegenteil. Die Rettungspakete tragen dazu bei, die Restrukturierung des Bankensystems zu finanzieren, was zu einer massiven Konzentration von Reichtum und einer Zentralisierung der Bankenmacht führt. Dann werden die Finanzeliten diese grossen Mengen von flüssigen Mitteln zusammen mit den Hunderten von Milliarden, die sie durch Spekulationen erworben haben, dazu benutzen, Unternehmen der Realwirtschaft (Fluglinien, Automobilindustrie, Telekommunikation, Medien usw.) aufzukaufen. Im wesentlichen erfordert es ein mit massiven Kürzungen bei den Sozialprogrammen einhergehendes Budgetdefizit, um sowohl die Geldmittel für die Zuwendungen an die Banken zu beschaffen als auch die Verteidigungsausgaben und die Flut militärischer Ausgaben für den Krieg im mittleren Osten zu finanzieren.
Obamas Budget für 2010 sieht Verteidigungsausgaben in Höhe von 534 Mrd. $ vor, des weiteren eine Bewilligung von zusätzlich 130 Mrd. $ für die Kriege in Afghanistan und im Irak sowie 75,5 Mrd. $ unvorhergesehener Kriegskosten für den Rest des Haushaltsjahres 2009. Die Verteidigungsausgaben und die Kosten für den Krieg im Mittleren Osten liegen mit den verschiedenen Nachtragsbudgets (offiziell) bei ungefähr 739,5 Milliarden. Einige Schätzungen veranschlagen die gesamten Verteidigungs- und Militärausgaben auf über eine Billion $.
Ein von Obama angekündigtes Rettungspaket für die Banken in der Grössenordnung von 750 Mrd. $, kommt zu den 700 Mrd. $ Sanierungsgeld, die bereits von der abtretenden Bush-Administration unter dem Rettungs- und Stabilisierungsfonds (Troubled Assets Relief Programm TARP) gesprochen wurden, hinzu. Die Summe beider Programme beläuft sich auf atemberaubende 1,45 Billionen $ [oder 1,450 Milliarden], die durch das Finanzministerium finanziert werden müssen. Wohlgemerkt: Die aktuelle Menge an flüssiger finanzieller Hilfe für die Banken ist bedeutend grösser als 1,45 Billionen [1.450 Milliarden]. Die Nettozinsen für die ausstehenden Staatsschulden werden vom Budgetplanungsbüro für 2010 auf 164 Milliarden US-Dollar geschätzt. […]
Das Haushaltsdefizit
Diese 3 Ausgabenkategorien - Verteidigung, die Rettungspakete für die Banken und die Zinsen für die öffentlichen Schulden - würden praktisch die gesamten Einnahmen des US-Bundeshaushalts für 2010 in Höhe von 2.381 Milliarden US-Dollar verschlingen. Eine weitere Vergleichsgrundlage bieten alle Einnahmen, die für 2010 aus der auf Bundesebene erhobenen Einkommenssteuer in Höhe von 1.061 Mrd. $ zu erwarten sind. Das Geld also, das alle Haushalte Amerikas jährlich als Bundessteuern zahlen, würde nicht ausreichen, um die Überweisungen an die Banken zu finanzieren, die sich offiziell auf 1,45 Billionen [1.450 Milliarden] belaufen. Diese Zahl beinhaltet, wie bereits angeführt, die im Haushaltsjahr 2009 im Rahmen des TARP-Programms genehmigten 700 Mrd. $, plus die jetzt von der Obama-Regierung vorgeschlagenen 750 Milliarden. TARP ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Eine ganze Palette von Zuweisungen für Sanierungen zusätzlich zu den 700 Milliarden wurde von Obama bereits beschlossen, noch bevor er das Präsidentenamt übernahm. Im November wurde das Bankenrettungsprogramm der Bundesregierung auf gigantische 8.500 Mrd. $ veranschlagt, eine Summe, die im Vergleich über 60 % der gesamten Staatsschulden der USA entspricht, die im Jahr 2007 auf 14.000 Milliarden US-Dollar geschätzt wurden.
Unterdessen sind im Budget-Voranschlag Obamas 634 Mrd. $ für einen Reservefond zur Finanzierung des allgemeinen Gesundheitswesens vorgesehen. Auf den ersten Blick scheint das eine grosse Summe zu sein. Doch ist sie für einen 10jährigen Ausgabezeitraum vorgesehen; mit anderen Worten: es handelt sich um eine bescheidene jährliche Zusage von 63,4 Milliarden. Die öffentlichen Ausgaben werden drastisch gekürzt werden, um das in die Höhe schnellende Haushaltsdefizit einzugrenzen. Gesundheits- und Bildungsprogramme werden nicht nur stark unterfinanziert bleiben, sondern weiter gekürzt, umgemodelt und privatisiert werden. Das voraussichtliche Resultat wird die komplette Privatisierung der öffentlichen Dienstleistungen und ein Ausverkauf der staatlichen Vermögenswerte, inklusive der öffentlichen Infrastruktur, der städtischen Dienste, Autobahnen, Nationalparks und so weiter sein. Der Finanzkollaps mündet in eine Privatisierung des Staates. Die Finanzkrise wird noch durch die Schrumpfung der Steuereinnahmen, die aus dem Rückgang der Realwirtschaft resultiert, verschärft. Arbeitslose und bankrotte Firmen zahlen keine Steuern. Eins kommt zum anderen. Die Lösung der Finanzkrise wird zum Ausgangspunkt des weiteren Zusammenbruchs.
Die Frage ist nun, ob das Finanzministerium in der Lage ist, das wachsende Budgetdefizit, offiziell mit 1,75 Billionen [1.750 Milliarden] US-Dollar angegeben, durch die Ausgabe von US-Schatzwechseln und Staatsanleihen zu finanzieren. Das grösste Budgetdefizit der US-Geschichte geht gleichzeitig mit den niedrigsten Zinsraten in einher: Mit dem von der Federal Reserve vorgegebenen Leitzinssatz von nahezu null Prozent befindet sich der Markt für US-Dollar-Staatsanleihen in einer Zwangsjacke. Wer also möchte noch in US-Staatsanleihen investieren und wie hoch ist die Nachfrage an Staatsanleihen mit einer extrem geringen Verzinsung überhaupt? Der Markt für in US-Dollar notierte Schuldtitel ist nahe am Stillstand. Das bedeutet, dass das Finanzamt nicht mehr in der Lage ist, das Mammut-Budgetdefizit durch öffentliche Neuverschuldung zu finanzieren, wodurch die gesamte Budgetierung in eine Zwickmühle gerät. Die Mainstream-Medien suggerieren, die Banken würden aus dem TARP-Programm heraus verstaatlicht. Tatsächlich ist genau das Gegenteil der Fall: Der Staat wird von den Banken übernommen, der Staat wird privatisiert. Das Etablieren eines weltweiten unipolaren Finanzsystems ist Teil eines grösseren Projekts der Wall Street-Finanzeliten auf dem Weg zur Konturierung einer Weltregierung.
Anmerkung politonline d.a. Nicht nur die Grössenordnung der Zahlen, die der in Ottawa lehrende Chossudovsky anführt, sondern auch der Fakt, dass ein Betrug dieser Art an der eigenen Bevölkerung im Kongress über die Bühne gehen kann, übersteigt mein Fassungsvermögen. Was die Interessen der Wall Street, den Auftragnehmern des Verteidigungssektors und der Ölkonglomerate betrifft, so deckt sich Chossudovskys Aussage mit der von Gore Vidal, die die Frankfurter Allgemeine Zeitung veröffentlichte: »Schliesslich hat die USA in Wirklichkeit ein Einparteiensystem mit zwei rechten Flügeln, Republikanern und Demokraten. Beide werden von den grossen Unternehmen finanziert, wobei die Republikaner die Kriegsinteressen etwas stärker vertreten dürften als die Demokraten. Ein kalifornischer Senator vertritt im allgemeinen Aerospace, den Krieg, Marschflugkörper und Atomwaffen. Die amerikanische Bevölkerung will keine Kriege. Die Führung der Vereinigten Staaten, die Eigentümer dieses Landes, müssen jedoch Kriege führen, sonst bekommen sie nicht das nötige Geld für das Pentagon, Summen, die dann an Boeing und Lockheed weitergereicht werden. Es ist also sehr wichtig, dass wir Feinde haben. Deshalb erschaffen wir uns immer wieder neue. Seit einem halben Jahrhundert sind wir rund um den Globus im Einsatz, ohne dass unsere Verfassung dies legitimieren würde.« Gerade von letzterem Fakt können wir insgesamt uneingeschränkt Zeugnis ablegen. Wie Vidal weiter ausführt, »regiert in der USA das Faustrecht. Die Junta, die in der USA an der Macht ist, die Gas- und Öljunta, hat kein Interesse am Volk.« Eine Erklärung dafür, dass die Bevölkerung der USA keinen Aufstand probt, könnte an folgendem, von Gore Vidal ebenfalls dargelegten Umstand liegen: »Die USA hat kein öffentliches Bildungssystem; mehr als die Hälfte der Viertelmilliarde US-Bürger sind Analphabeten und der Durchschnittsamerikaner hat fast überhaupt keine Bildung.« Daraus ergibt sich mehr oder weniger zwangsweise die Folgerung, dass eine lediglich gering gebildete Mittelschicht der regierenden Elite Raum dazu lässt, jede Art von Manipulation in Gang zu bringen. Letztere Schicht beschreibt die website ›Der Spatz im Gebälk‹ wie folgt: In Amerika herrscht eine Elite, welche die Spitzen der in der Federal Reserve Bank zusammengefassten Privatbanken und ihrer Rohstoff- und Rüstungskonzerne umfasst. Diese konkurrieren zwar untereinander, haben aber über ihre alleinige Befähigung zur Kreditgeldschöpfung die Aussen- und Innenpolitik der Vereinigten Staaten und ihrer Satrapen fest im Griff. Parteien und Kandidaten sind Werbeträger für sie beim Volk, das weiterhin an die Demokratie glauben soll 2. Auch Carroll Quigly macht in seinem Buch ›Tragedy and Hope‹ * deutlich, dass es keinen Unterschied in der Politik der beiden US-Parteien gibt. Sie gehören der gleichen Oberschicht an.
Ob Weltwährung oder Weltregierung, die dazu in Gang gesetzten globalen Massnahmen sind längst offengelegt und beschrieben. Woher also rührt die Blindheit der Parlamentarier, resp. ihre Unfähigkeit, diesen Strategien entgegenzutreten? Sollte jemand tatsächlich noch Zweifel an den unsere Souveränität und Freiheit aushebelnden Zielen haben, der lese bitte »Wer macht die US-Außenpolitik? Politische Eliten und der Council on Foreign Relations - eine Verschwörungstheorie?« http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=810
http://www.zeit-fragen.ch/ausgaben/2009/nr12-vom-2332009/der-neue-us-haushalt-kein-geld-fuer-das-volk-aber-billionen-fuer-die-banken-und-fuer-den-krieg/
Quelle: Zeit-Fragen Nr. 12 vom 23. 3. 2009; Übersetzung durch Zeit-Fragen
Originalartikel: »America’s fiscal collapse« by Michel Chossudovsky March 2, 2009 http://www.globalresearch.ca/index.php?context=va&aid=12517 resp. http://www.globalresearch.ca/
1 Gore Vidal, Amerika braucht Feinde; FAZ vom 18. 10. 02
2 http://spatzseite.de/ 27. 7. 08
* Siehe http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=246
Carroll Quigley - Tragedy and Hope, New York 1966 und
http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=765
Katastrophe und Hoffnung, die deutsche Ausgabe von Tragedy and Hope
Donnerstag, 2. April 2009
Montag, 30. März 2009
Linke Intrige im Bundesrat
Veröffentlichter Brief von Calmy-Rey: Bundesrat erstattet Anzeige
Die Publikation eines vertraulichen Briefs von Aussenministerin Micheline Calmy-Rey an die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) beschäftigt nun auch die Bundesanwaltschaft.
Calmy-Rey wirft Maurer Indiskretion vor
SVP-Präsident Brunner: Calmy-Rey ist eine «Landesverräterin»
Die Bundeskanzlerin hat bei ihr im Auftrag des Bundesrates Strafanzeige erstattet.
Der Brief an OECD-Präsident Angel Gurria, in dem sich Calmy-Rey lobend über die Arbeit der Organisation geäussert hatte, war gar nie abgesandt worden. Er soll im letzten Moment vor dem Absenden gestoppt worden sein. Der Brief des eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wurde dann aber am 22. März 2009 vom «SonntagsBlick» veröffentlicht.
In Medienberichten hiess es, Bundeskanzlerin Corina Casanova sei mit internen Untersuchungen betraut worden, um die Indiskretion zu klären. Die Bundeskanzlei teilte nun aber am Montag mit, dass die Bundeskanzlerin in dieser Sache im Auftrag des Bundesrates mit Schreiben vom 26. März bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige wegen Veröffentlichung interner Dokumente erstattet hat.
(sam/ap)
Die Publikation eines vertraulichen Briefs von Aussenministerin Micheline Calmy-Rey an die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) beschäftigt nun auch die Bundesanwaltschaft.
Calmy-Rey wirft Maurer Indiskretion vor
SVP-Präsident Brunner: Calmy-Rey ist eine «Landesverräterin»
Die Bundeskanzlerin hat bei ihr im Auftrag des Bundesrates Strafanzeige erstattet.
Der Brief an OECD-Präsident Angel Gurria, in dem sich Calmy-Rey lobend über die Arbeit der Organisation geäussert hatte, war gar nie abgesandt worden. Er soll im letzten Moment vor dem Absenden gestoppt worden sein. Der Brief des eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wurde dann aber am 22. März 2009 vom «SonntagsBlick» veröffentlicht.
In Medienberichten hiess es, Bundeskanzlerin Corina Casanova sei mit internen Untersuchungen betraut worden, um die Indiskretion zu klären. Die Bundeskanzlei teilte nun aber am Montag mit, dass die Bundeskanzlerin in dieser Sache im Auftrag des Bundesrates mit Schreiben vom 26. März bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige wegen Veröffentlichung interner Dokumente erstattet hat.
(sam/ap)
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Samstag, 28. März 2009
Das Unrecht des Vertrages von Lissabon
Von KARL ALBRECHT SCHACHTSCHNEIDER, 10. Februar 2009 -
Der Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007, Reformvertrag genannt, setzt die Politik der europäischen Integration fort, die mit den Römischen Verträgen 1953 und 1957 begonnen wurde und durch die Einheitliche Europäische Akte 1986, den Vertrag von Maastricht 1992, den Vertrag von Amsterdam 1997 und den Vertrag von Nizza 2001 weiterentwickelt wurde. Durch den letzten großen Beitritt von 12 Staaten vor allem im Osten und Südosten der Union 2004 und 2007 leben in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union fast 500 Millionen Menschen. Die Integrationspolitiker wollen die Union auf eine neue Vertragsgrundlage stellen, die aber weitgehend das geltende Vertragswerk, den sogenannten Besitzstand, beibehält. Nachdem der Vertrag über eine Verfassung für Europa von 2004, der Verfassungsvertrag, in Frankreich und in den Niederlanden durch Volksabstimmung gescheitert ist, versucht der Vertrag von Lissabon dieses Vertragswerk im Wesentlichen, wenn auch ohne den ambitiösen Namen Verfassung zur Geltung zu bringen. Dieser Vertrag unterscheidet weiterhin den Vertrag über die Europäische Union (EUV) von dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der den bisher geltenden Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft weiterentwickelt. Zugleich wird durch Art. 6 EUV die Grundrechtecharta der Europäischen Union, die in Nizza 2000 nur deklariert worden war und bisher keine völkerrechtliche Geltung hatte, verbindlicher Teil des Vertragswerks. Der Sache nach machen die Verträge die Verfassung der Europäischen Union aus. Hinzu kommen eine große Menge von Rechtsakten der Union, vor allem Richtlinien und Verordnungen, die fast alle Lebensbereiche ordnen, vor allem die der Wirtschaft. Das Unionsrecht, das unser Leben weitreichend und tiefgehend bestimmt, findet sich zudem in einer breiten Judikatur der Unionsgerichtsbarkeit, die sich in mehr als einem halben Jahrhundert entwickelt hat und deren amtliche Sammlung fast zwanzig Meter im Regal in Anspruch nimmt.
Deutschland hat den Vertrag von Lissabon bisher genauso wenig wie Großbritannien, Polen, Tschechien und weitere Mitgliedstaaten ratifiziert, weil erst noch dessen Verfassungsmäßigkeit von den nationalen Verfassungsgerichten entschieden werden soll. Auch in Österreich ist Verfassungsklage gegen den allerdings schon ratifizierten Vertrag eingereicht, wie in Deutschland (u.a.) von mir verfaßt. Die Iren haben den Vertrag durch Volksabstimmung abgelehnt. Damit ist der Vertrag gescheitert, aber man versucht, ihn doch so, wie er ist, oder ein wenig abgewandelt durchzusetzen.
Falls der Vertrag von Lissabon zur Geltung kommt, verabschieden sich die Völker der Union endgültig von den fundamentalen Verfassungsprinzipien, die Grundlage ihrer politischen Kultur sind. Deutschland darf nach dem Integrationsartikel des Grundgesetzes nur „zur Verwirklichung eines vereinten Europas bei der Entwicklung der Europäischen Union mitwirken, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet“ (Absatz 1 Satz 1 des Art. 23 GG). Die Mitgliedstaaten der Union sind schon jetzt, aber erst recht, wenn der Reformvertrag in Kraft tritt, keine Demokratien, keine Rechtsstaaten und keine Sozialstaaten mehr. Sie büßen den Grundrechteschutz im Wesentlichen ein. Der Föderalismus der Mitgliedstaaten, die bundesstaatlich gestaltet sind, wird geschwächt; denn die Länder werden durch Art. 4 Abs. 2 S. 1 EUV zu „regionalen Selbstverwaltungen“ herabgestuft. Dem Grundsatz der Subsidiarität wird die Wirksamkeit genommen. All die genannten Verfassungsprinzipien stehen nicht zur Disposition der Politik. Sie sind in Art. 1 GG, der die Würde des Menschen für unantastbar erklärt und Deutschland den Menschenrechten „als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ verpflichtet, und in Art. 20 GG, wonach „die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ ist (Absatz 1) und vor allem „alle Staatsgewalt vom Volkes ausgeht“, die „vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“ wird (Absatz 2), verankert. Die Grundsätze dieser Artikel und insbesondere die „Gliederung des Bundes in Länder“ entzieht Art. 79 Abs. 3 GG einer Verfassungsgesetzänderung. Sie sind, was gewichtiger ist, die Verfassung der Menschheit des Menschen und darum jeder Politik entzogen, welche Verwirklichung des guten Lebens aller in allgemeiner Freiheit auf der Grundlage der Wahrheit sein will und sein muß, wenn sie der Würde des Menschen gerecht werden will.
Die europäische Integration leidet an einem unheilbaren Demokratiedefizit. Es gibt kein Volk der Unionsbürger, das die Ausübung der Hoheitsgewalt der Union zu legitimieren vermöchte. Ein solches Unionsvolk kann nur eine Unionsverfassung begründen, der alle Unionsbürger durch Volksabstimmung zugestimmt haben. Ein solcher Schritt setzt voraus, daß zunächst die Völker der Mitgliedstaaten sich für einen solchen existentiellen Unionsstaat öffnen und ihre Staatsgewalt zugunsten der originären Staatsgewalt eines solchen Unionsvolkes einzuschränken bereit erklären. Das geht nicht ohne Volksabstimmungen in den einzelnen Mitgliedstaaten, welche die Parteienoligarchien fürchten wie der Teufel das Weihwasser. In den Verfassungen der Völker ist verankert, daß alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, in Deutschland vom deutschen Volk. Dieses Fundamentalprinzip der Demokratie dürfen die Verträge nicht unterlaufen. Sie versuchen es aber, indem etwa fingiert wird, daß im Europäischen Parlament „die Bürgerinnen und Bürger auf Unionsebene unmittelbar vertreten sind“ (Art. 10 Abs. 2 EUV). Diese Versammlung ist im Rechtssinne kein Parlament, sondern wird nur so genannt. Es hat keine demokratische Legitimationskraft, weil es nicht ein Volk mit originärer Hoheit repräsentiert, wenn jetzt auch erklärt wird, daß es aus „Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zusammengesetzt“ sei (Art. 14 Abs. 2 EUV). Die Abgeordneten werden nicht nur nach unterschiedlichem Wahlrecht, sondern vor allem nicht gleichheitlich gewählt. Mit der politischen Freiheit ist es unvereinbar, wenn das Stimmgewicht der Wähler eines Parlaments ungleich ist. Deren Stimmgewicht weicht bis zum Zwölffachen voneinander ab. Die demokratische Legitimation der Rechtsetzung der Union leisten darum im Wesentlichen die nationalen Parlamente, wie das Bundesverfassungsgericht im Maastricht-Urteil von 1993 geklärt hat. Das setzt aber voraus, daß die Parlamente die Politik der Union verantworten können, was wiederum voraussetzt, daß sie diese voraussehen können, wie das Gericht ausgesprochen hat. Davon kann angesichts der so gut wie unbegrenzten Weite der Ermächtigungen der Union keine Rede sein. Ständig überrascht diese mit Maßnahmen, die niemand für möglich gehalten hat, die jedenfalls die Bundestagsabgeordneten nicht zu verantworten gewagt hätten. So hat die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Niederlassungsfreiheit das Ende der deutschen Unternehmensmitbestimmung eingeleitet.
Das fast ausnahmslos von diesem Gerichtshof um der Grund- oder Marktfreiheiten (Warenverkehrs-, Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit sowie Arbeitnehmerfreizügigkeit) willen durchgesetzte Herkunftslandsprinzip, das nirgends in den Verträgen steht, aber mit einem Vertrauensprinzip begründet wird, das zur Anerkennung der Rechtsordnungen, der jeweils anderen Mitgliedstaaten, etwa deren Arbeits-, Lebensmittel- und Gesellschaftsrechts, verpflichte, führt dazu, daß in jedem Mitgliedstaat 27 Rechtsordnungen gelten, von denen nur eine, die des Bestimmungslandes, demokratisch von dem betroffenen Volk legitimiert ist.
Demokratisch wäre die Rechtsetzung der Union, wenn den Rechtssätzen alle Parlamente der Mitgliedstaaten zustimmen müßten. Das würde die Integrationsentwicklung nicht beschleunigen, aber der allgemeinen Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit der Menschen dienen. Man muß von den Parlamentariern erwarten können, daß sie zu einer Politik der praktischen Vernunft fähig sind und nicht lediglich Interessen bedienen. Eine Politik der praktischen Vernunft ist Erkenntnis von Wahrheit und Richtigkeit, die auch unionsweit Politik ermöglicht, zumal das Subsidiaritätsprinzip gebietet, daß sich die Union nur mit den Politiken befaßt, die gemeinschaftlich verwirklicht werden müssen, etwa gemeinsame Grundsätze der Handelspolitik und der Wettbewerbspolitik oder auch eine gemeinsame Verteidigungspolitik. Die Union wirkt aber in alle Lebensbereiche hinein, auch in die Hochschulpolitik, ja die Schulpolitik und die Familienpolitik.
Nur die strikte Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes vermag eine gemeinschaftliche Ausübung der Staatsgewalt der Mitgliedstaaten durch die Union, vorausgesetzt diese wird demokratisch gestaltet, zu rechtfertigen, wenn Europa europäisch bleiben soll, d.h. die nationale Identität der Völker geachtet wird, wie das Art. 4 Abs. 2 S. 1 EUV zusagt. Das Subsidiaritätsprinzip verantworten aber nach dem Vertrag von Lissabon ausschließlich Unionsorgane, letztlich der Gerichtshof. Ein Drittel der nationalen Parlamente kann ein mehr als klägliches Vorwarnsystem in Gang setzten, welches die Kommission nicht verpflichtet, den Rechtsakt zurückzuziehen. Wenn es um den Raum von Freiheit, Sicherheit und Recht, also um Grenz-, Zuwanderungs-, Polizei- und Justizpolitik geht, genügt ein Viertel der Parlamente. Die Subsidiarität muß jedoch rechtens jeder Mitgliedstaat selbst beurteilen, jedenfalls Deutschland nach Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG. Dem zuwider haben Bundestag und Bundesrat eine Ergänzung des Art. 23 GG durch einen Absatz 1 a beschlossen, wonach nur diese beiden Organe wegen der Subsidiaritätsfrage den Gerichtshof der Union anrufen können, auch nur in einer Frist von zwei Monaten. Das entzieht nicht nur dem Bundesverfassungsgericht die Subsidiaritätsverantwortung, sondern schließt es aus, die Subsidiarität gegen die Kompetenzausübung der Union in anderen Verfahren zur Geltung zu bringen, obwohl nach dem Maastricht-Urteil kompetenz- und damit auch subsidiaritätswidrige Rechtsetzungsakte der Union in Deutschland keine Wirkung entfalten dürfen. Kein Bürger kann sich nach dieser Änderung des Grundgesetzes noch auf das Subsidiaritätsprinzip berufen und keine Behörde und kein Gericht kann es mehr geltend machen. Das ist eine unfaßbare Verletzung des demokratischen Prinzips.
Darüber hinaus ruiniert die europäische Integration die seit der Aufklärung als unverzichtbar gelehrten und weithin gelebten Prinzipien des Rechtsstaates, namentlich die Gewaltenteilung und, schlimmer noch, den Rechtsschutz. Die Rechtsetzung der Union ist durchgehend exekutivistisch und nicht im freiheitlichen Sinne parlamentarisch. Ohne Demokratie gibt es keinen Rechtsstaat. Der Rechtsschutz ist weitestgehend, jedenfalls der Schutz der großen Prinzipien des Rechts, vor allem der Menschen- und Grundrechte, in die Hand der Unionsgerichtsbarkeit gelangt. Diese aber ist durch nichts demokratisch legitimiert und damit zur Rechtsprechung im Namen eines Volkes oder der Völker nicht fähig. Die Rechtsprechung in Grundsatzfragen bedarf der starken demokratischen Legitimation. Jeder Mitgliedstaat stellt einen der 27 Richter des Gerichtshofs und des Gerichts der Union, die im gegenseitigen Einvernehmen der Regierungen für sechs Jahre ernannt werden, ausgerechnet von denen, die das Recht am meisten gefährden. Wirklich unabhängig sind solche Richter nicht. In diesen Gerichten judizieren meist fremde Richter über das Recht von Völkern, das sie nicht kennen, dessen Sprache sie nicht sprechen und von dem diese nicht gewählt sind, geschweige denn, daß die Völker die Judikate der Richter zu verstehen vermögen. Der Gerichtshof der Union hat in einem halben Jahrhundert nicht ein einziges Mal einen von den unzählbaren Rechtsetzungsakten der Union als grundrechtswidrig zu erkennen vermocht. Der Grundrechtsschutz ist durch die europäische Integration weitestgehend verloren, jedenfalls im Bereich der Wirtschaft.
Mit der Demokratie ist auch der Sozialstaat ruiniert. Der Motor der sozialen Entwicklung ist nun einmal das demokratische Wahlverfahren. Dieses ist in der Unionspolitik so gut wie wirkungslos. Die verheerenden sozialen Entwicklungen sind tagtäglich zu beobachten. Sie werden allerorts beklagt, ohne daß die wirklichen Ursachen benannt werden. Weil die Union zur Sozialpolitik, die gesetzgeberisch gestaltet werden muß, trotz hinreichender Befugnisse wegen der Mehrheitsverhältnisse nicht fähig ist, entfaltet sich das Kapitalprinzip, gestützt durch die Deregulierungswirkung der Grundfreiheiten, die der Europäische Gerichtshof geradezu ins Extreme getrieben hat. Die kraft des Unionsrechts weltweite Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 63 Abs. 1 AEUV ist das wirklich die Lebensverhältnisse in der Union bewegende Prinzip, das zu dem Verfall der Sozialstaaten geführt hat. Deutschland hätte die Finanzmarktkrise ohne die Kapitalverkehrsfreiheit abwehren können. Die Unionspolitik hat sich weit von den sozialen Grundrechten entfernt, die in den großen Menschenrechtserklärungen verankert sind, vor allem gänzlich von dem Recht auf Arbeit des Artikel 23 Absatz 1, aber auch schmerzlich von dem Recht auf Eigentum des Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Auch das Menschenrecht des Artikel 23 Absatz 3 „auf angemessene und befriedigende Entlohnung“ der Arbeit wird millionenfach mißachtet; denn es gibt ein Recht auf Entgelt, das es dem Arbeitnehmer und seiner Familie ermöglicht, „eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz zu sichern“. Heute müssen meist zwei Menschen, Mann und Frau, arbeiten, um das Leben einer Familie mehr oder weniger kärglich zu fristen, zumal wenn die Familie mehrere Kinder hat. Das menschenrechtliche Familienprinzip ist entwertet.
Die Europäische Union ist eine Region des globalen Kapitalismus. Die Welthandelsordnung, die keinerlei soziale Aspekte berücksichtigt, ist das wirkliche Grundgesetz unserer Lebensverhältnisse. Die Wirtschaftsverfassung Deutschlands ist wegen des Verfassungsrangs des Sozialprinzips die marktliche Sozialwirtschaft. Nicht nur Effizienzgesichtspunkte, sondern auch die Wirtschaftsgrundrechte rechtfertigen die Marktlichkeit der Wirtschaftsordnung. Diese aber muß sich dem Sozialprinzip fügen. Die Wirtschaft, vor allem das Kapital, darf nur eine dienende Funktion im Gemeinwesen beanspruchen. Von dieser Wirtschaftsverfassung hat sich Deutschland durch die Integration in die Europäische Union zugunsten einer „offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ (Art. 119 u.ö. AEUV) verabschiedet. Die Freiheit des Wettbewerbs ist nichts als Liberalismus ohne soziale Aspekte, der die ausbeuterischen Verhältnisse unserer Gegenwart ermöglicht. Der globale Wirtschaftskrieg ist mangels wettbewerbsgemäßer Chancengleichheit rechtlos.
Die Grundrechtecharta schwächt den Grundrechteschutz ungemein. Sie verlagert diesen weitestgehend, nämlich in allen Unionssachen, auf die Gerichtsbarkeit der Union. Diese ist weder demokratisch legitimiert noch gar strukturell zum Grundrechteschutz befähigt. Ihre Judikate sind meist Apologie der Politik der Kommission und des Rates. Die Integrationsinteressen der Union jedoch setzt der Gerichtshof gegen die Mitgliedstaaten strikt durch. Er versteht sich als Motor der Integration. Die in der Grundrechtecharta vorgezeichnete Dogmatik wird die Grundrechte wie in der Weimarer Zeit der Gesetzgebung, jetzt den Maßnahmen der Union, unterwerfen und nicht etwa umgekehrt, wie nach dem Grundgesetz, die Gesetzgebung in die Schranken der Grundrechte weisen.
Mit dem Vertrag von Lissabon wird die Union endgültig ein Bundesstaat. Die Aufgaben und Befugnisse der Union gehen längst weiter als etwa die des Bundes gegenüber den Ländern in Deutschland. Man bestreitet die Bundesstaatlichkeit der Union, weil sie nach dem Grundgesetz und nach den Verfassungsgesetzen anderer Mitgliedstaaten kein Bundesstaat sein dürfe. Das hängt freilich von dem Begriff des Bundesstaates ab. Die Union wird ein echter Bundesstaat, weil sie auf Vertrag beruht, nicht ein unechter Bundesstaat wie Deutschland und Österreich, die durch Verfassungsgesetze begründet sind. Ein Bundesstaat, der wie die Union über Aufgaben und Befugnisse existentieller Staatlichkeit verfügt, muß demokratisch legitimiert sein. Diese originäre Legitimation könnte, wie gesagt, nur ein europäisches Unionsvolk geben. Der Unionsstaat verfügt spätestens mit dem Vertrag von Lissabon auch über weitreichende bundesstaatstypische Kompetenz-Kompetenzen. Er kann nicht nur seine Befugnisse im Interesse der Zielverwirklichung ohne Mitwirkung der nationalen Parlamente erweitern (Art. 352 AEUV) und wird nicht nur ermächtigt, Unionssteuern zu erheben (Art. 311 AEUV), sondern maßt sich im „vereinfachten Änderungsverfahren“ des Art. 48 Abs. 6 EUV die Ermächtigung an, so gut wie das gesamte Vertragswerk ganz oder zum Teil (außer der Außen- und Sicherheitspolitik) durch Beschluß des Europäischen Rates zu ändern. Dem müssen die nationalen Parlamente nur zustimmen, wenn das in ihren Verfassungsgesetzen steht. In Deutschland und Österreich ist das jedenfalls nicht der Fall. Bundestag und Bundesrat wie der Nationalrat können nur Stellungnahmen abgeben, die berücksichtigt werden können und sollen, aber nicht beachtet zu werden pflegen. Die Ermächtigung zum vereinfachten Änderungsverfahren ist nichts anderes als eine Diktaturverfassung.
Der Vertrag von Lissabon verpflichtet die Mitgliedstaaten der Union nicht nur zur Aufrüstung (Art. 42 Abs. 3 Unterabs. 2 EUV), sondern schreibt sich in Art. 43 Abs. 1 EUV ein Recht zum Kiege zu, das ius ad bellum, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus in aller Welt. Das verdrängt das Verbot des Angriffskrieges des Art. 26 Abs. 1 GG. Dazu paßt es, daß für den Fall des Krieges oder drohender Kriegsgefahr entgegen dem Grundrecht auf Leben nach den näheren Regelungen der Grundrechtecharta die Todesstrafe eingeführt werden darf, auch durch Beschlüsse des Rates über die allgemeinen Durchführungsbestimmungen von Missionen (Art. 43 Abs. 2 S. 1 EUV).
Die Verfassung der Europäischen Union muß neu geschrieben werden – aber ganz anders, nämlich so, dass wir in einem europäischen Europa leben können, in einem Europa der Freiheit und des Rechts, der Demokratien und der Sozialstaaten, in Republiken, nicht in einer Diktatur der Industrien, Banken und ihren einem machtvollen Lobbying ausgesetzten Bürokratien. Das vereinte Europa kann rechtens nur eine Republik von Republiken sein, ein „Föderalismus freier Staaten“, wie in Kant in seiner wegweisenden Schrift „Zum ewigen Frieden“ entworfen hat.
Dieser Artikel erschien zuerst in Heft 1/2009 "Hintergrund - Das Nachrichtenmagazin".
Der Autor:
Prof. Dr. iur. Schachtschneider ist Professor emer. für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Als Staatsrechtler vertritt Schachtschneider eine von Kants Freiheitslehre und den Ideen der europäischen Aufklärung ausgehende Freiheits-, Rechts- und Staatslehre. Er hat eine Reihe von Verfassungsbeschwerden eingereicht, so auch gegen den EU-Reformvertrag.
Der Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007, Reformvertrag genannt, setzt die Politik der europäischen Integration fort, die mit den Römischen Verträgen 1953 und 1957 begonnen wurde und durch die Einheitliche Europäische Akte 1986, den Vertrag von Maastricht 1992, den Vertrag von Amsterdam 1997 und den Vertrag von Nizza 2001 weiterentwickelt wurde. Durch den letzten großen Beitritt von 12 Staaten vor allem im Osten und Südosten der Union 2004 und 2007 leben in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union fast 500 Millionen Menschen. Die Integrationspolitiker wollen die Union auf eine neue Vertragsgrundlage stellen, die aber weitgehend das geltende Vertragswerk, den sogenannten Besitzstand, beibehält. Nachdem der Vertrag über eine Verfassung für Europa von 2004, der Verfassungsvertrag, in Frankreich und in den Niederlanden durch Volksabstimmung gescheitert ist, versucht der Vertrag von Lissabon dieses Vertragswerk im Wesentlichen, wenn auch ohne den ambitiösen Namen Verfassung zur Geltung zu bringen. Dieser Vertrag unterscheidet weiterhin den Vertrag über die Europäische Union (EUV) von dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der den bisher geltenden Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft weiterentwickelt. Zugleich wird durch Art. 6 EUV die Grundrechtecharta der Europäischen Union, die in Nizza 2000 nur deklariert worden war und bisher keine völkerrechtliche Geltung hatte, verbindlicher Teil des Vertragswerks. Der Sache nach machen die Verträge die Verfassung der Europäischen Union aus. Hinzu kommen eine große Menge von Rechtsakten der Union, vor allem Richtlinien und Verordnungen, die fast alle Lebensbereiche ordnen, vor allem die der Wirtschaft. Das Unionsrecht, das unser Leben weitreichend und tiefgehend bestimmt, findet sich zudem in einer breiten Judikatur der Unionsgerichtsbarkeit, die sich in mehr als einem halben Jahrhundert entwickelt hat und deren amtliche Sammlung fast zwanzig Meter im Regal in Anspruch nimmt.
Deutschland hat den Vertrag von Lissabon bisher genauso wenig wie Großbritannien, Polen, Tschechien und weitere Mitgliedstaaten ratifiziert, weil erst noch dessen Verfassungsmäßigkeit von den nationalen Verfassungsgerichten entschieden werden soll. Auch in Österreich ist Verfassungsklage gegen den allerdings schon ratifizierten Vertrag eingereicht, wie in Deutschland (u.a.) von mir verfaßt. Die Iren haben den Vertrag durch Volksabstimmung abgelehnt. Damit ist der Vertrag gescheitert, aber man versucht, ihn doch so, wie er ist, oder ein wenig abgewandelt durchzusetzen.
Falls der Vertrag von Lissabon zur Geltung kommt, verabschieden sich die Völker der Union endgültig von den fundamentalen Verfassungsprinzipien, die Grundlage ihrer politischen Kultur sind. Deutschland darf nach dem Integrationsartikel des Grundgesetzes nur „zur Verwirklichung eines vereinten Europas bei der Entwicklung der Europäischen Union mitwirken, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet“ (Absatz 1 Satz 1 des Art. 23 GG). Die Mitgliedstaaten der Union sind schon jetzt, aber erst recht, wenn der Reformvertrag in Kraft tritt, keine Demokratien, keine Rechtsstaaten und keine Sozialstaaten mehr. Sie büßen den Grundrechteschutz im Wesentlichen ein. Der Föderalismus der Mitgliedstaaten, die bundesstaatlich gestaltet sind, wird geschwächt; denn die Länder werden durch Art. 4 Abs. 2 S. 1 EUV zu „regionalen Selbstverwaltungen“ herabgestuft. Dem Grundsatz der Subsidiarität wird die Wirksamkeit genommen. All die genannten Verfassungsprinzipien stehen nicht zur Disposition der Politik. Sie sind in Art. 1 GG, der die Würde des Menschen für unantastbar erklärt und Deutschland den Menschenrechten „als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ verpflichtet, und in Art. 20 GG, wonach „die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ ist (Absatz 1) und vor allem „alle Staatsgewalt vom Volkes ausgeht“, die „vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt“ wird (Absatz 2), verankert. Die Grundsätze dieser Artikel und insbesondere die „Gliederung des Bundes in Länder“ entzieht Art. 79 Abs. 3 GG einer Verfassungsgesetzänderung. Sie sind, was gewichtiger ist, die Verfassung der Menschheit des Menschen und darum jeder Politik entzogen, welche Verwirklichung des guten Lebens aller in allgemeiner Freiheit auf der Grundlage der Wahrheit sein will und sein muß, wenn sie der Würde des Menschen gerecht werden will.
Die europäische Integration leidet an einem unheilbaren Demokratiedefizit. Es gibt kein Volk der Unionsbürger, das die Ausübung der Hoheitsgewalt der Union zu legitimieren vermöchte. Ein solches Unionsvolk kann nur eine Unionsverfassung begründen, der alle Unionsbürger durch Volksabstimmung zugestimmt haben. Ein solcher Schritt setzt voraus, daß zunächst die Völker der Mitgliedstaaten sich für einen solchen existentiellen Unionsstaat öffnen und ihre Staatsgewalt zugunsten der originären Staatsgewalt eines solchen Unionsvolkes einzuschränken bereit erklären. Das geht nicht ohne Volksabstimmungen in den einzelnen Mitgliedstaaten, welche die Parteienoligarchien fürchten wie der Teufel das Weihwasser. In den Verfassungen der Völker ist verankert, daß alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, in Deutschland vom deutschen Volk. Dieses Fundamentalprinzip der Demokratie dürfen die Verträge nicht unterlaufen. Sie versuchen es aber, indem etwa fingiert wird, daß im Europäischen Parlament „die Bürgerinnen und Bürger auf Unionsebene unmittelbar vertreten sind“ (Art. 10 Abs. 2 EUV). Diese Versammlung ist im Rechtssinne kein Parlament, sondern wird nur so genannt. Es hat keine demokratische Legitimationskraft, weil es nicht ein Volk mit originärer Hoheit repräsentiert, wenn jetzt auch erklärt wird, daß es aus „Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zusammengesetzt“ sei (Art. 14 Abs. 2 EUV). Die Abgeordneten werden nicht nur nach unterschiedlichem Wahlrecht, sondern vor allem nicht gleichheitlich gewählt. Mit der politischen Freiheit ist es unvereinbar, wenn das Stimmgewicht der Wähler eines Parlaments ungleich ist. Deren Stimmgewicht weicht bis zum Zwölffachen voneinander ab. Die demokratische Legitimation der Rechtsetzung der Union leisten darum im Wesentlichen die nationalen Parlamente, wie das Bundesverfassungsgericht im Maastricht-Urteil von 1993 geklärt hat. Das setzt aber voraus, daß die Parlamente die Politik der Union verantworten können, was wiederum voraussetzt, daß sie diese voraussehen können, wie das Gericht ausgesprochen hat. Davon kann angesichts der so gut wie unbegrenzten Weite der Ermächtigungen der Union keine Rede sein. Ständig überrascht diese mit Maßnahmen, die niemand für möglich gehalten hat, die jedenfalls die Bundestagsabgeordneten nicht zu verantworten gewagt hätten. So hat die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Niederlassungsfreiheit das Ende der deutschen Unternehmensmitbestimmung eingeleitet.
Das fast ausnahmslos von diesem Gerichtshof um der Grund- oder Marktfreiheiten (Warenverkehrs-, Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit sowie Arbeitnehmerfreizügigkeit) willen durchgesetzte Herkunftslandsprinzip, das nirgends in den Verträgen steht, aber mit einem Vertrauensprinzip begründet wird, das zur Anerkennung der Rechtsordnungen, der jeweils anderen Mitgliedstaaten, etwa deren Arbeits-, Lebensmittel- und Gesellschaftsrechts, verpflichte, führt dazu, daß in jedem Mitgliedstaat 27 Rechtsordnungen gelten, von denen nur eine, die des Bestimmungslandes, demokratisch von dem betroffenen Volk legitimiert ist.
Demokratisch wäre die Rechtsetzung der Union, wenn den Rechtssätzen alle Parlamente der Mitgliedstaaten zustimmen müßten. Das würde die Integrationsentwicklung nicht beschleunigen, aber der allgemeinen Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit der Menschen dienen. Man muß von den Parlamentariern erwarten können, daß sie zu einer Politik der praktischen Vernunft fähig sind und nicht lediglich Interessen bedienen. Eine Politik der praktischen Vernunft ist Erkenntnis von Wahrheit und Richtigkeit, die auch unionsweit Politik ermöglicht, zumal das Subsidiaritätsprinzip gebietet, daß sich die Union nur mit den Politiken befaßt, die gemeinschaftlich verwirklicht werden müssen, etwa gemeinsame Grundsätze der Handelspolitik und der Wettbewerbspolitik oder auch eine gemeinsame Verteidigungspolitik. Die Union wirkt aber in alle Lebensbereiche hinein, auch in die Hochschulpolitik, ja die Schulpolitik und die Familienpolitik.
Nur die strikte Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes vermag eine gemeinschaftliche Ausübung der Staatsgewalt der Mitgliedstaaten durch die Union, vorausgesetzt diese wird demokratisch gestaltet, zu rechtfertigen, wenn Europa europäisch bleiben soll, d.h. die nationale Identität der Völker geachtet wird, wie das Art. 4 Abs. 2 S. 1 EUV zusagt. Das Subsidiaritätsprinzip verantworten aber nach dem Vertrag von Lissabon ausschließlich Unionsorgane, letztlich der Gerichtshof. Ein Drittel der nationalen Parlamente kann ein mehr als klägliches Vorwarnsystem in Gang setzten, welches die Kommission nicht verpflichtet, den Rechtsakt zurückzuziehen. Wenn es um den Raum von Freiheit, Sicherheit und Recht, also um Grenz-, Zuwanderungs-, Polizei- und Justizpolitik geht, genügt ein Viertel der Parlamente. Die Subsidiarität muß jedoch rechtens jeder Mitgliedstaat selbst beurteilen, jedenfalls Deutschland nach Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG. Dem zuwider haben Bundestag und Bundesrat eine Ergänzung des Art. 23 GG durch einen Absatz 1 a beschlossen, wonach nur diese beiden Organe wegen der Subsidiaritätsfrage den Gerichtshof der Union anrufen können, auch nur in einer Frist von zwei Monaten. Das entzieht nicht nur dem Bundesverfassungsgericht die Subsidiaritätsverantwortung, sondern schließt es aus, die Subsidiarität gegen die Kompetenzausübung der Union in anderen Verfahren zur Geltung zu bringen, obwohl nach dem Maastricht-Urteil kompetenz- und damit auch subsidiaritätswidrige Rechtsetzungsakte der Union in Deutschland keine Wirkung entfalten dürfen. Kein Bürger kann sich nach dieser Änderung des Grundgesetzes noch auf das Subsidiaritätsprinzip berufen und keine Behörde und kein Gericht kann es mehr geltend machen. Das ist eine unfaßbare Verletzung des demokratischen Prinzips.
Darüber hinaus ruiniert die europäische Integration die seit der Aufklärung als unverzichtbar gelehrten und weithin gelebten Prinzipien des Rechtsstaates, namentlich die Gewaltenteilung und, schlimmer noch, den Rechtsschutz. Die Rechtsetzung der Union ist durchgehend exekutivistisch und nicht im freiheitlichen Sinne parlamentarisch. Ohne Demokratie gibt es keinen Rechtsstaat. Der Rechtsschutz ist weitestgehend, jedenfalls der Schutz der großen Prinzipien des Rechts, vor allem der Menschen- und Grundrechte, in die Hand der Unionsgerichtsbarkeit gelangt. Diese aber ist durch nichts demokratisch legitimiert und damit zur Rechtsprechung im Namen eines Volkes oder der Völker nicht fähig. Die Rechtsprechung in Grundsatzfragen bedarf der starken demokratischen Legitimation. Jeder Mitgliedstaat stellt einen der 27 Richter des Gerichtshofs und des Gerichts der Union, die im gegenseitigen Einvernehmen der Regierungen für sechs Jahre ernannt werden, ausgerechnet von denen, die das Recht am meisten gefährden. Wirklich unabhängig sind solche Richter nicht. In diesen Gerichten judizieren meist fremde Richter über das Recht von Völkern, das sie nicht kennen, dessen Sprache sie nicht sprechen und von dem diese nicht gewählt sind, geschweige denn, daß die Völker die Judikate der Richter zu verstehen vermögen. Der Gerichtshof der Union hat in einem halben Jahrhundert nicht ein einziges Mal einen von den unzählbaren Rechtsetzungsakten der Union als grundrechtswidrig zu erkennen vermocht. Der Grundrechtsschutz ist durch die europäische Integration weitestgehend verloren, jedenfalls im Bereich der Wirtschaft.
Mit der Demokratie ist auch der Sozialstaat ruiniert. Der Motor der sozialen Entwicklung ist nun einmal das demokratische Wahlverfahren. Dieses ist in der Unionspolitik so gut wie wirkungslos. Die verheerenden sozialen Entwicklungen sind tagtäglich zu beobachten. Sie werden allerorts beklagt, ohne daß die wirklichen Ursachen benannt werden. Weil die Union zur Sozialpolitik, die gesetzgeberisch gestaltet werden muß, trotz hinreichender Befugnisse wegen der Mehrheitsverhältnisse nicht fähig ist, entfaltet sich das Kapitalprinzip, gestützt durch die Deregulierungswirkung der Grundfreiheiten, die der Europäische Gerichtshof geradezu ins Extreme getrieben hat. Die kraft des Unionsrechts weltweite Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 63 Abs. 1 AEUV ist das wirklich die Lebensverhältnisse in der Union bewegende Prinzip, das zu dem Verfall der Sozialstaaten geführt hat. Deutschland hätte die Finanzmarktkrise ohne die Kapitalverkehrsfreiheit abwehren können. Die Unionspolitik hat sich weit von den sozialen Grundrechten entfernt, die in den großen Menschenrechtserklärungen verankert sind, vor allem gänzlich von dem Recht auf Arbeit des Artikel 23 Absatz 1, aber auch schmerzlich von dem Recht auf Eigentum des Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Auch das Menschenrecht des Artikel 23 Absatz 3 „auf angemessene und befriedigende Entlohnung“ der Arbeit wird millionenfach mißachtet; denn es gibt ein Recht auf Entgelt, das es dem Arbeitnehmer und seiner Familie ermöglicht, „eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz zu sichern“. Heute müssen meist zwei Menschen, Mann und Frau, arbeiten, um das Leben einer Familie mehr oder weniger kärglich zu fristen, zumal wenn die Familie mehrere Kinder hat. Das menschenrechtliche Familienprinzip ist entwertet.
Die Europäische Union ist eine Region des globalen Kapitalismus. Die Welthandelsordnung, die keinerlei soziale Aspekte berücksichtigt, ist das wirkliche Grundgesetz unserer Lebensverhältnisse. Die Wirtschaftsverfassung Deutschlands ist wegen des Verfassungsrangs des Sozialprinzips die marktliche Sozialwirtschaft. Nicht nur Effizienzgesichtspunkte, sondern auch die Wirtschaftsgrundrechte rechtfertigen die Marktlichkeit der Wirtschaftsordnung. Diese aber muß sich dem Sozialprinzip fügen. Die Wirtschaft, vor allem das Kapital, darf nur eine dienende Funktion im Gemeinwesen beanspruchen. Von dieser Wirtschaftsverfassung hat sich Deutschland durch die Integration in die Europäische Union zugunsten einer „offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ (Art. 119 u.ö. AEUV) verabschiedet. Die Freiheit des Wettbewerbs ist nichts als Liberalismus ohne soziale Aspekte, der die ausbeuterischen Verhältnisse unserer Gegenwart ermöglicht. Der globale Wirtschaftskrieg ist mangels wettbewerbsgemäßer Chancengleichheit rechtlos.
Die Grundrechtecharta schwächt den Grundrechteschutz ungemein. Sie verlagert diesen weitestgehend, nämlich in allen Unionssachen, auf die Gerichtsbarkeit der Union. Diese ist weder demokratisch legitimiert noch gar strukturell zum Grundrechteschutz befähigt. Ihre Judikate sind meist Apologie der Politik der Kommission und des Rates. Die Integrationsinteressen der Union jedoch setzt der Gerichtshof gegen die Mitgliedstaaten strikt durch. Er versteht sich als Motor der Integration. Die in der Grundrechtecharta vorgezeichnete Dogmatik wird die Grundrechte wie in der Weimarer Zeit der Gesetzgebung, jetzt den Maßnahmen der Union, unterwerfen und nicht etwa umgekehrt, wie nach dem Grundgesetz, die Gesetzgebung in die Schranken der Grundrechte weisen.
Mit dem Vertrag von Lissabon wird die Union endgültig ein Bundesstaat. Die Aufgaben und Befugnisse der Union gehen längst weiter als etwa die des Bundes gegenüber den Ländern in Deutschland. Man bestreitet die Bundesstaatlichkeit der Union, weil sie nach dem Grundgesetz und nach den Verfassungsgesetzen anderer Mitgliedstaaten kein Bundesstaat sein dürfe. Das hängt freilich von dem Begriff des Bundesstaates ab. Die Union wird ein echter Bundesstaat, weil sie auf Vertrag beruht, nicht ein unechter Bundesstaat wie Deutschland und Österreich, die durch Verfassungsgesetze begründet sind. Ein Bundesstaat, der wie die Union über Aufgaben und Befugnisse existentieller Staatlichkeit verfügt, muß demokratisch legitimiert sein. Diese originäre Legitimation könnte, wie gesagt, nur ein europäisches Unionsvolk geben. Der Unionsstaat verfügt spätestens mit dem Vertrag von Lissabon auch über weitreichende bundesstaatstypische Kompetenz-Kompetenzen. Er kann nicht nur seine Befugnisse im Interesse der Zielverwirklichung ohne Mitwirkung der nationalen Parlamente erweitern (Art. 352 AEUV) und wird nicht nur ermächtigt, Unionssteuern zu erheben (Art. 311 AEUV), sondern maßt sich im „vereinfachten Änderungsverfahren“ des Art. 48 Abs. 6 EUV die Ermächtigung an, so gut wie das gesamte Vertragswerk ganz oder zum Teil (außer der Außen- und Sicherheitspolitik) durch Beschluß des Europäischen Rates zu ändern. Dem müssen die nationalen Parlamente nur zustimmen, wenn das in ihren Verfassungsgesetzen steht. In Deutschland und Österreich ist das jedenfalls nicht der Fall. Bundestag und Bundesrat wie der Nationalrat können nur Stellungnahmen abgeben, die berücksichtigt werden können und sollen, aber nicht beachtet zu werden pflegen. Die Ermächtigung zum vereinfachten Änderungsverfahren ist nichts anderes als eine Diktaturverfassung.
Der Vertrag von Lissabon verpflichtet die Mitgliedstaaten der Union nicht nur zur Aufrüstung (Art. 42 Abs. 3 Unterabs. 2 EUV), sondern schreibt sich in Art. 43 Abs. 1 EUV ein Recht zum Kiege zu, das ius ad bellum, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus in aller Welt. Das verdrängt das Verbot des Angriffskrieges des Art. 26 Abs. 1 GG. Dazu paßt es, daß für den Fall des Krieges oder drohender Kriegsgefahr entgegen dem Grundrecht auf Leben nach den näheren Regelungen der Grundrechtecharta die Todesstrafe eingeführt werden darf, auch durch Beschlüsse des Rates über die allgemeinen Durchführungsbestimmungen von Missionen (Art. 43 Abs. 2 S. 1 EUV).
Die Verfassung der Europäischen Union muß neu geschrieben werden – aber ganz anders, nämlich so, dass wir in einem europäischen Europa leben können, in einem Europa der Freiheit und des Rechts, der Demokratien und der Sozialstaaten, in Republiken, nicht in einer Diktatur der Industrien, Banken und ihren einem machtvollen Lobbying ausgesetzten Bürokratien. Das vereinte Europa kann rechtens nur eine Republik von Republiken sein, ein „Föderalismus freier Staaten“, wie in Kant in seiner wegweisenden Schrift „Zum ewigen Frieden“ entworfen hat.
Dieser Artikel erschien zuerst in Heft 1/2009 "Hintergrund - Das Nachrichtenmagazin".
Der Autor:
Prof. Dr. iur. Schachtschneider ist Professor emer. für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Als Staatsrechtler vertritt Schachtschneider eine von Kants Freiheitslehre und den Ideen der europäischen Aufklärung ausgehende Freiheits-, Rechts- und Staatslehre. Er hat eine Reihe von Verfassungsbeschwerden eingereicht, so auch gegen den EU-Reformvertrag.
Freitag, 27. März 2009
Wie das Schweizer Parlament ein Komplott vertuscht
Die Krankheit der Schweiz
Das Parlament, dem Buchstaben nach Volksvertretung, sass zu Gericht: Toni Brunner wird vom Nationalrat der Justiz überantwortet. Weil er – den Komplott-Versuch einer Kommission erahnend – den ihm abgegebenen Kommissions-Unterlagen nicht traute und zusätzlich eigene Nachforschungen anstellte – ohne die Medien mit Indiskretionen zu beliefern. Trotzdem hob der Nationalrat Toni Brunners Immunität auf: Gegen den erfolgreichen SVP-Präsidenten soll ein Exempel statuiert werden, obwohl kein Antrag der Justiz auf Immunitätsaufhebung vorliegt.
Der gleiche Nationalrat verhindert dagegen juristische Schritte gegen die vermutete Drahtzieherin eines versuchten, wenn auch gescheiterten Komplotts, Lukrezia Meier-Schatz. Obwohl ein Staatsanwalt kriminelle Handlungen vermutet, wurde jegliche Untersuchung abgeblockt. Protokolle, die einschlägige Hinweise enthalten, sollen nie eingesehen werden dürfen. Die Hintergründe, die Drahtzieher von wahrhaft üblem Geschehen sollen für immer im Dunklen bleiben. So verfügte eine Mitte-Links-Mehrheit im Nationalrat. Der SVP-Präsident wird verfolgt, die SVP-Hasserin geschont. Parteiische Politik diktiert parteiische Rechtsaufklärung. Fraktionen, die Voreingenommenheit so plakativ demonstrieren, bedürfen fortan keiner Parteiprogramme mehr. Sie kennen nur noch eine Triebfeder: Der SVP zu schaden, welchen Preis der Rechtsstaat Schweiz dafür auch immer zu bezahlen hat.
Während das Parlament auf solche Weise Unrecht vertuscht, wird ein Brief entdeckt. Eine kaum getarnte Aufmunterung der Schweizer Aussenministerin Micheline Calmy-Rey an die Adresse der OECD, sie möge in ihrem Kampf gegen das Schweizer Bankkundengeheimnis fortfahren…
Dieser Kampf wird längst als «Wirtschaftskrieg» etikettiert – mit «unserer» Aussenministerin als Parteigängerin des Feindes.
Die Schweiz ist ernsthaft krank. Parlamentarier schwören bei Amtsantritt, sich für die Schweiz einzusetzen. Eine Mehrheit aber verschreibt sich allein noch dem Krieg gegen jene Partei, die als einzige unablässig für die Unabhängigkeit der Schweiz eintritt. Bundesräte leisten bei Amtsantritt einen Eid auf die Schweiz. Die Aussenministerin aber unterstützt, ohne dass dies Folgen hat, die Sache derer, die gegen die Schweiz einen Wirtschaftskrieg führen. Aufs eigene Land zu schwören wird blutleeres Ritual. Die Classe politique hat sich längst der Brüssel-Sucht ergeben. Arme Schweiz!
Ulrich Schlüer
Das Parlament, dem Buchstaben nach Volksvertretung, sass zu Gericht: Toni Brunner wird vom Nationalrat der Justiz überantwortet. Weil er – den Komplott-Versuch einer Kommission erahnend – den ihm abgegebenen Kommissions-Unterlagen nicht traute und zusätzlich eigene Nachforschungen anstellte – ohne die Medien mit Indiskretionen zu beliefern. Trotzdem hob der Nationalrat Toni Brunners Immunität auf: Gegen den erfolgreichen SVP-Präsidenten soll ein Exempel statuiert werden, obwohl kein Antrag der Justiz auf Immunitätsaufhebung vorliegt.
Der gleiche Nationalrat verhindert dagegen juristische Schritte gegen die vermutete Drahtzieherin eines versuchten, wenn auch gescheiterten Komplotts, Lukrezia Meier-Schatz. Obwohl ein Staatsanwalt kriminelle Handlungen vermutet, wurde jegliche Untersuchung abgeblockt. Protokolle, die einschlägige Hinweise enthalten, sollen nie eingesehen werden dürfen. Die Hintergründe, die Drahtzieher von wahrhaft üblem Geschehen sollen für immer im Dunklen bleiben. So verfügte eine Mitte-Links-Mehrheit im Nationalrat. Der SVP-Präsident wird verfolgt, die SVP-Hasserin geschont. Parteiische Politik diktiert parteiische Rechtsaufklärung. Fraktionen, die Voreingenommenheit so plakativ demonstrieren, bedürfen fortan keiner Parteiprogramme mehr. Sie kennen nur noch eine Triebfeder: Der SVP zu schaden, welchen Preis der Rechtsstaat Schweiz dafür auch immer zu bezahlen hat.
Während das Parlament auf solche Weise Unrecht vertuscht, wird ein Brief entdeckt. Eine kaum getarnte Aufmunterung der Schweizer Aussenministerin Micheline Calmy-Rey an die Adresse der OECD, sie möge in ihrem Kampf gegen das Schweizer Bankkundengeheimnis fortfahren…
Dieser Kampf wird längst als «Wirtschaftskrieg» etikettiert – mit «unserer» Aussenministerin als Parteigängerin des Feindes.
Die Schweiz ist ernsthaft krank. Parlamentarier schwören bei Amtsantritt, sich für die Schweiz einzusetzen. Eine Mehrheit aber verschreibt sich allein noch dem Krieg gegen jene Partei, die als einzige unablässig für die Unabhängigkeit der Schweiz eintritt. Bundesräte leisten bei Amtsantritt einen Eid auf die Schweiz. Die Aussenministerin aber unterstützt, ohne dass dies Folgen hat, die Sache derer, die gegen die Schweiz einen Wirtschaftskrieg führen. Aufs eigene Land zu schwören wird blutleeres Ritual. Die Classe politique hat sich längst der Brüssel-Sucht ergeben. Arme Schweiz!
Ulrich Schlüer
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Donnerstag, 26. März 2009
Tigris - Die Schlägertruppe des Bundes
Die «Tiger» tarnen sich jetzt als «Tigerli»
Die Bundeskriminalpolizei täuschte die kantonalen Polizeikommandanten über den wahren Zweck ihrer «Einsatzgruppe Tigris». Ausländische Anti-Terror-Spezialisten bildeten den Kampftrupp des Bundes aus.
Von Daniel Ammann
Die Parlamentarier wussten nichts davon, die kantonalen Polizeidirektoren wussten nichts davon, mehrere kantonale Polizeikommandanten wussten nichts davon. Geheim aber soll die geheime «Einsatzgruppe Tigris» der Bundeskriminalpolizei trotzdem nicht gewesen sein, sagte alt Bundesrat Christoph Blocher Anfang Woche der Schweizerischen Depeschenagentur. Und: Es handle sich «auf keinen Fall um eine Bundessicherheitspolizei».
Justizminister Blocher wusste von den «Tigern» und liess sie weiterlaufen – trotz seiner «Skepsis», wie er sagte («Ich hätte sie kaum bewilligt»). Gegründet worden war die «EG Tigris» zwar 2003 noch unter der Ägide von Ruth Metzler. Doch neu ausgerichtet, ausgebaut und bewaffnet wurde sie unter Blocher (2004–2007). Ihren 2,9 Millionen Franken teuren Stützpunkt in den Militäranlagen Worblaufen bezogen die Kampfpolizisten schliesslich unter der aktuellen Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Nachdem sie sich erst ahnungslos gegeben hatte, sagte sie am Sonntag, es brauche eine solche Truppe. Die Bundesrätinnen und Bundesräte haben allen Grund, die Aufregung um die so umstrittene Bundeskampftruppe herunterzuspielen. Schliesslich waren beziehungsweise sind sie politisch dafür verantwortlich, was in ihren Ämtern passiert.
Und die Aufregung ist gross, seit die Weltwoche letzte Woche die Elite-Einheit aus der Dunkelkammer Bundeskriminalpolizei ans Licht brachte. Der grüne Nationalrat Daniel Vischer verlangt in einer Motion vom Bundesrat, «die kriminalpolizeiliche Kampftruppe unverzüglich aufzulösen». Sie verfüge, sagt er, «weder über eine gesetzliche Grundlage noch über eine politische Legitimation». Sein Parteikollege Josef Lang will wissen, wie sich der Aufbau einer solchen Sondereinheit mit der kantonalen Polizeihoheit vertrage. Der Aargauer Sozialdemokrat Max Chopard verlangt Auskunft über die Einsatzdoktrin der «Tiger».
Aktiv wird auch die Geschäftsprüfungskommission (GPK), also die parlamentarische Aufsichtsinstanz der Regierung. Es stelle sich die Frage, sagte die fürs Justizdepartement zuständige Genfer SP-Nationalrätin Maria Roth-Bernasconi, ob der Aufbau der Tigris unter Umgehung des Parlaments rechtens gewesen sei: «Wir wollen wissen, ob diese Einheit opportun ist, ob sie effizient arbeitet und warum nicht offen informiert wurde.» Gegenüber der Weltwoche betont Roth-Bernasconi, dass die GPK nichts von der Einsatzgruppe gewusst habe. Sie widerspricht damit alt Bundesrat Blocher, der sagte, die parlamentarische Delegation hätte «auf jeden Fall» davon gewusst.
Wichtig zu wissen: Erst vor kurzem inspizierte die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates die Bundeskriminalpolizei zum letzten Mal. Am 25. November besuchte eine Delegation der parlamentarischen Aufsicht das Amt. Allein, die «Tiger» blieben ihr verborgen. Die Existenz der Einsatzgruppe Tigris wurde der Aufsichtskommission verschwiegen. Roth-Bernasconi passt das gar nicht. «Das müssten wir wissen», sagt die Nationalrätin. Sie findet, dass die Bundeskriminalpolizei (BKP) eine «Bringschuld» hat, wenn sie eine derart heikle Truppe aufbaut: «Sie muss das Parlament aktiv darüber informieren.»
«Nur zur Selbstverteidigung»
Genau das wollte die BKP-Führung unter Kurt Blöchlinger offensichtlich nicht. Auch die kantonalen Polizeidirektoren wurden nicht aktiv über die Kampftruppe des Bundes informiert. Fragt man das Bundesamt für Polizei, wieso denn nicht, heisst es: «Wir haben unsere Informationspflicht gegenüber unseren kantonalen Partnern wahrgenommen, indem wir die Einsatzgruppe anlässlich der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten im September 2005 [. . .] präsentiert haben. Es ist unserer Meinung nach Sache der Polizeikommandanten, ihre Vorgesetzten, namentlich die Polizeidirektoren, anschliessend ins Bild zu setzen.»
Über was aber wurde in jenem September 2005 eigentlich genau informiert? Am Mittwoch, dem 14. September 2005, trafen sich die Polizeikommandanten der Kantone zu ihrer 96. Jahreskonferenz. Tagungsort war ein Fünf-Sterne-Luxushotel in Genf, das «Intercontinental». Sie diskutierten, wie gross die Risiken islamistischer Umtriebe in der Schweiz wirklich seien. Die Kommandanten redeten darüber, ob die Kantone davon betroffen sind, dass das Parlament den Ausbau der Bundeskriminalpolizei stoppte.
Nach dem Jahresbericht des Präsidenten schliesslich kam Traktandum 10 zur Sprache: «Tigris – die Einsatzgruppe der Bundeskriminalpolizei». BKP-Chef Kurt Blöchlinger informierte die kantonalen Polizeikommandanten über ein neu geschaffenes «Kommissariat». Diese Einsatzgruppe, sagte er, sei zuständig für «allgemeine Vorermittlungen», «erste Massnahmen» und «Zielfahndungen». Ein Teilnehmer der Konferenz verstand darunter, was man als Polizist unter ersten Massnahmen versteht: Bei einem neuen Fall wird abgeklärt, in welche Kompetenz er fällt. Ist es Bundessache oder ist ein Kanton dafür zuständig? Zielfahnder suchen ausgeschriebene Straftäter. Klassische kriminalpolizeiliche Aufgaben. Blöchlinger betonte denn auch, bei der Einsatzgruppe handle es sich um ein «kriminalpolizeiliches Element».
Dann legte Blöchlinger eine Folie auf, welche die Kommandanten beruhigen sollte, die allenfalls befürchteten, die Einsatzgruppe des Bundes könnte die kantonale Polizeihoheit verletzen: «Die Einsatzgruppe Tigris ist keine Interventionseinheit analog der Kantone», stand auf dieser Folie unmissverständlich. Als Interventionseinheit versteht man gemeinhin eine Spezialeinheit, die bei besonders gefährlichen oder gewalttätigen Straftätern zum Einsatz kommt, bei bewaffneten Geiselnahmen etwa oder bei Terroristen.
Der Aargauer Polizeikommandant fragte anschliessend noch, ob die Mitarbeiter der Tigris nur in Zivil aufträten oder ob sie auch polizeiliche Aufschriften und Abzeichen trügen. Blöchlinger antwortete, die Beamten der Tigris hätten Gilets mit der Aufschrift Polizei, die sie überziehen können, um während eines Einsatzes erkennbar zu sein. Der Schaffhauser Kommandant wollte wissen, wie die EG Tigris den Gebrauch von Schusswaffen handhabe. Die Schusswaffen, sagte Blöchlinger, seien «nur zur Selbstverteidigung». Die Kosten der Bundestruppe waren kein Thema.
Ein Polizeikommandant eines grösseren Kantons, der dabei war, kriegte den Eindruck, bei der Tigris handle es sich bloss um eine Gruppe von speziell ausgebildeten Kriminalpolizisten, die sich auch um Verhaftungen kümmern und im Auftrag des Bundes ausgeschriebene Straftäter aufspüren. Eine solche «niederschwellige Gruppe», wie er sagt, schien ihm sinnvoll und zweckmässig. Das mag der Grund sein, dass die Kommandanten die Information über Tigris nicht an ihre politischen Vorgesetzten, die Polizeidirektoren der Kantone, weitergaben: Sie war nicht wichtig, da «keine Interventionseinheit analog der Kantone».
«Stage» bei der GSG 9
Blöchlinger führte, man kann es nicht anders sagen, die Kommandanten hinters Licht. Ein Eingeweihter spricht von «Täuschung»: Die Einsatzgruppe Tigris ist nämlich nichts anderes als «eine Interventionseinheit analog der Kantone». Ein Beteiligter schilderte sie uns als «Hardcore-Interventionseinheit», ein anderer als «reines Interventionsinstrument». Davon zeugen auch die Ausrüstung, die Ausbildung und die Infrastruktur der «Tiger». So verfügt die Tigris über alles Material, das eine gutausgerüstete Anti-Terror-Einheit braucht. Von Maschinenpistolen und Rammböcken über Blendgranaten und Knallpetarden bis zu Flinten und Kevlar-Helmen. So haben die «Tiger» eine klassische Grenadierausbildung, wie sie für Interventionseinheiten üblich ist. So bildeten sogar ausländische Anti-Terror-Spezialisten die Schweizer Bundespolizisten aus – zum Beispiel in Nahkampf, Taktik und Schiessen. «Tiger» besuchten nach Informationen der Weltwoche Lehrgänge unter anderem bei der legendären GSG 9 der deutschen Bundespolizei und beim «Einsatzkommando Cobra» des österreichischen Innenministeriums. Das Bundesamt für Polizei bestätigte, dass «Angehörige der Einsatzgruppe zur Weiterbildung Stages bei ausländischen Partnern» absolvierten. Das Amt weigerte sich aber zu sagen, wo diese «Stages» stattfanden. Schliesslich ist auch die Infrastruktur auf eine Interventionseinheit gemünzt, mit einer interaktiven Schiessanlage und einem Spezialraum, um die Stürmung von Wohnungen einzuüben.
Das alles zeigt klar, wohin die Reise gehen sollte. Es ist wenig glaubwürdig, die «Tiger» nun als harmlose «Tigerli» zu tarnen. Das weiss auch die BKP-Führung – allen öffentlichen Verlautbarungen zum Trotz – selber am besten. Tigris-Chef Michael Jaus stellte erst vor kurzem stolz fest, seine Einsatzgruppe sei jetzt die beste Sondereinheit der Schweiz. Seine Männer, die laut «10 vor 10» des Schweizer Fernsehens das «Tiger»-Logo auf die Schulter tätowiert haben, hörten die Worte ihres Chefs mit Stolz.
Die engen Freunde Blöchlinger und Jaus hatten bis letzte Woche ehrgeizige Pläne für die Einsatzgruppe Tigris. Sie wollten sie von den heute vierzehn auf mehrere Dutzend Elitepolizisten ausbauen. Sie wollten einen 24-Stunden-Pikettdienst einrichten. Sie wollten, dass sämtliche Verhaftungen der Bundespolizei nur durch die Tigris erfolgen sollten. Sie wollten den Bundessicherheitsdienst, der für den Personen- und Gebäudeschutz zuständig ist, an die Einsatzgruppe anbinden. Nationalrat Josef Lang hat wohl recht, wenn er vermutet, dass die Tigris in Richtung eines «Sicherheitsdetachements light» ging. Ruth Metzler scheiterte 2002 mit ihrer Idee einer solchen Bundespolizeitruppe. Im Jahr darauf segnete sie die Bildung der Einsatzgruppe Tigris ab.
Die ehrgeizigen Pläne der «Sheriffs», wie Blöchlinger und Jaus intern genannt werden, dürften erledigt sein. Das Parlament wird jetzt, endlich, die Einsatzgruppe beobachten und begleiten. Die wichtigsten Fragen sind gestellt: Ist sie nötig, nützlich und wirksam? Sind die 2,7 Millionen Franken, die sie uns jedes Jahr kostet, gerechtfertigt? Gibt es eine gesetzliche Grundlage für sie? Verletzt sie die Polizeihoheit der Kantone? Und vor allem: Wurde sie, weil sich niemand um sie kümmerte, hinter dem Rücken der Politik ausgebaut?
Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 13/09
Die Bundeskriminalpolizei täuschte die kantonalen Polizeikommandanten über den wahren Zweck ihrer «Einsatzgruppe Tigris». Ausländische Anti-Terror-Spezialisten bildeten den Kampftrupp des Bundes aus.
Von Daniel Ammann
Die Parlamentarier wussten nichts davon, die kantonalen Polizeidirektoren wussten nichts davon, mehrere kantonale Polizeikommandanten wussten nichts davon. Geheim aber soll die geheime «Einsatzgruppe Tigris» der Bundeskriminalpolizei trotzdem nicht gewesen sein, sagte alt Bundesrat Christoph Blocher Anfang Woche der Schweizerischen Depeschenagentur. Und: Es handle sich «auf keinen Fall um eine Bundessicherheitspolizei».
Justizminister Blocher wusste von den «Tigern» und liess sie weiterlaufen – trotz seiner «Skepsis», wie er sagte («Ich hätte sie kaum bewilligt»). Gegründet worden war die «EG Tigris» zwar 2003 noch unter der Ägide von Ruth Metzler. Doch neu ausgerichtet, ausgebaut und bewaffnet wurde sie unter Blocher (2004–2007). Ihren 2,9 Millionen Franken teuren Stützpunkt in den Militäranlagen Worblaufen bezogen die Kampfpolizisten schliesslich unter der aktuellen Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Nachdem sie sich erst ahnungslos gegeben hatte, sagte sie am Sonntag, es brauche eine solche Truppe. Die Bundesrätinnen und Bundesräte haben allen Grund, die Aufregung um die so umstrittene Bundeskampftruppe herunterzuspielen. Schliesslich waren beziehungsweise sind sie politisch dafür verantwortlich, was in ihren Ämtern passiert.
Und die Aufregung ist gross, seit die Weltwoche letzte Woche die Elite-Einheit aus der Dunkelkammer Bundeskriminalpolizei ans Licht brachte. Der grüne Nationalrat Daniel Vischer verlangt in einer Motion vom Bundesrat, «die kriminalpolizeiliche Kampftruppe unverzüglich aufzulösen». Sie verfüge, sagt er, «weder über eine gesetzliche Grundlage noch über eine politische Legitimation». Sein Parteikollege Josef Lang will wissen, wie sich der Aufbau einer solchen Sondereinheit mit der kantonalen Polizeihoheit vertrage. Der Aargauer Sozialdemokrat Max Chopard verlangt Auskunft über die Einsatzdoktrin der «Tiger».
Aktiv wird auch die Geschäftsprüfungskommission (GPK), also die parlamentarische Aufsichtsinstanz der Regierung. Es stelle sich die Frage, sagte die fürs Justizdepartement zuständige Genfer SP-Nationalrätin Maria Roth-Bernasconi, ob der Aufbau der Tigris unter Umgehung des Parlaments rechtens gewesen sei: «Wir wollen wissen, ob diese Einheit opportun ist, ob sie effizient arbeitet und warum nicht offen informiert wurde.» Gegenüber der Weltwoche betont Roth-Bernasconi, dass die GPK nichts von der Einsatzgruppe gewusst habe. Sie widerspricht damit alt Bundesrat Blocher, der sagte, die parlamentarische Delegation hätte «auf jeden Fall» davon gewusst.
Wichtig zu wissen: Erst vor kurzem inspizierte die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates die Bundeskriminalpolizei zum letzten Mal. Am 25. November besuchte eine Delegation der parlamentarischen Aufsicht das Amt. Allein, die «Tiger» blieben ihr verborgen. Die Existenz der Einsatzgruppe Tigris wurde der Aufsichtskommission verschwiegen. Roth-Bernasconi passt das gar nicht. «Das müssten wir wissen», sagt die Nationalrätin. Sie findet, dass die Bundeskriminalpolizei (BKP) eine «Bringschuld» hat, wenn sie eine derart heikle Truppe aufbaut: «Sie muss das Parlament aktiv darüber informieren.»
«Nur zur Selbstverteidigung»
Genau das wollte die BKP-Führung unter Kurt Blöchlinger offensichtlich nicht. Auch die kantonalen Polizeidirektoren wurden nicht aktiv über die Kampftruppe des Bundes informiert. Fragt man das Bundesamt für Polizei, wieso denn nicht, heisst es: «Wir haben unsere Informationspflicht gegenüber unseren kantonalen Partnern wahrgenommen, indem wir die Einsatzgruppe anlässlich der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten im September 2005 [. . .] präsentiert haben. Es ist unserer Meinung nach Sache der Polizeikommandanten, ihre Vorgesetzten, namentlich die Polizeidirektoren, anschliessend ins Bild zu setzen.»
Über was aber wurde in jenem September 2005 eigentlich genau informiert? Am Mittwoch, dem 14. September 2005, trafen sich die Polizeikommandanten der Kantone zu ihrer 96. Jahreskonferenz. Tagungsort war ein Fünf-Sterne-Luxushotel in Genf, das «Intercontinental». Sie diskutierten, wie gross die Risiken islamistischer Umtriebe in der Schweiz wirklich seien. Die Kommandanten redeten darüber, ob die Kantone davon betroffen sind, dass das Parlament den Ausbau der Bundeskriminalpolizei stoppte.
Nach dem Jahresbericht des Präsidenten schliesslich kam Traktandum 10 zur Sprache: «Tigris – die Einsatzgruppe der Bundeskriminalpolizei». BKP-Chef Kurt Blöchlinger informierte die kantonalen Polizeikommandanten über ein neu geschaffenes «Kommissariat». Diese Einsatzgruppe, sagte er, sei zuständig für «allgemeine Vorermittlungen», «erste Massnahmen» und «Zielfahndungen». Ein Teilnehmer der Konferenz verstand darunter, was man als Polizist unter ersten Massnahmen versteht: Bei einem neuen Fall wird abgeklärt, in welche Kompetenz er fällt. Ist es Bundessache oder ist ein Kanton dafür zuständig? Zielfahnder suchen ausgeschriebene Straftäter. Klassische kriminalpolizeiliche Aufgaben. Blöchlinger betonte denn auch, bei der Einsatzgruppe handle es sich um ein «kriminalpolizeiliches Element».
Dann legte Blöchlinger eine Folie auf, welche die Kommandanten beruhigen sollte, die allenfalls befürchteten, die Einsatzgruppe des Bundes könnte die kantonale Polizeihoheit verletzen: «Die Einsatzgruppe Tigris ist keine Interventionseinheit analog der Kantone», stand auf dieser Folie unmissverständlich. Als Interventionseinheit versteht man gemeinhin eine Spezialeinheit, die bei besonders gefährlichen oder gewalttätigen Straftätern zum Einsatz kommt, bei bewaffneten Geiselnahmen etwa oder bei Terroristen.
Der Aargauer Polizeikommandant fragte anschliessend noch, ob die Mitarbeiter der Tigris nur in Zivil aufträten oder ob sie auch polizeiliche Aufschriften und Abzeichen trügen. Blöchlinger antwortete, die Beamten der Tigris hätten Gilets mit der Aufschrift Polizei, die sie überziehen können, um während eines Einsatzes erkennbar zu sein. Der Schaffhauser Kommandant wollte wissen, wie die EG Tigris den Gebrauch von Schusswaffen handhabe. Die Schusswaffen, sagte Blöchlinger, seien «nur zur Selbstverteidigung». Die Kosten der Bundestruppe waren kein Thema.
Ein Polizeikommandant eines grösseren Kantons, der dabei war, kriegte den Eindruck, bei der Tigris handle es sich bloss um eine Gruppe von speziell ausgebildeten Kriminalpolizisten, die sich auch um Verhaftungen kümmern und im Auftrag des Bundes ausgeschriebene Straftäter aufspüren. Eine solche «niederschwellige Gruppe», wie er sagt, schien ihm sinnvoll und zweckmässig. Das mag der Grund sein, dass die Kommandanten die Information über Tigris nicht an ihre politischen Vorgesetzten, die Polizeidirektoren der Kantone, weitergaben: Sie war nicht wichtig, da «keine Interventionseinheit analog der Kantone».
«Stage» bei der GSG 9
Blöchlinger führte, man kann es nicht anders sagen, die Kommandanten hinters Licht. Ein Eingeweihter spricht von «Täuschung»: Die Einsatzgruppe Tigris ist nämlich nichts anderes als «eine Interventionseinheit analog der Kantone». Ein Beteiligter schilderte sie uns als «Hardcore-Interventionseinheit», ein anderer als «reines Interventionsinstrument». Davon zeugen auch die Ausrüstung, die Ausbildung und die Infrastruktur der «Tiger». So verfügt die Tigris über alles Material, das eine gutausgerüstete Anti-Terror-Einheit braucht. Von Maschinenpistolen und Rammböcken über Blendgranaten und Knallpetarden bis zu Flinten und Kevlar-Helmen. So haben die «Tiger» eine klassische Grenadierausbildung, wie sie für Interventionseinheiten üblich ist. So bildeten sogar ausländische Anti-Terror-Spezialisten die Schweizer Bundespolizisten aus – zum Beispiel in Nahkampf, Taktik und Schiessen. «Tiger» besuchten nach Informationen der Weltwoche Lehrgänge unter anderem bei der legendären GSG 9 der deutschen Bundespolizei und beim «Einsatzkommando Cobra» des österreichischen Innenministeriums. Das Bundesamt für Polizei bestätigte, dass «Angehörige der Einsatzgruppe zur Weiterbildung Stages bei ausländischen Partnern» absolvierten. Das Amt weigerte sich aber zu sagen, wo diese «Stages» stattfanden. Schliesslich ist auch die Infrastruktur auf eine Interventionseinheit gemünzt, mit einer interaktiven Schiessanlage und einem Spezialraum, um die Stürmung von Wohnungen einzuüben.
Das alles zeigt klar, wohin die Reise gehen sollte. Es ist wenig glaubwürdig, die «Tiger» nun als harmlose «Tigerli» zu tarnen. Das weiss auch die BKP-Führung – allen öffentlichen Verlautbarungen zum Trotz – selber am besten. Tigris-Chef Michael Jaus stellte erst vor kurzem stolz fest, seine Einsatzgruppe sei jetzt die beste Sondereinheit der Schweiz. Seine Männer, die laut «10 vor 10» des Schweizer Fernsehens das «Tiger»-Logo auf die Schulter tätowiert haben, hörten die Worte ihres Chefs mit Stolz.
Die engen Freunde Blöchlinger und Jaus hatten bis letzte Woche ehrgeizige Pläne für die Einsatzgruppe Tigris. Sie wollten sie von den heute vierzehn auf mehrere Dutzend Elitepolizisten ausbauen. Sie wollten einen 24-Stunden-Pikettdienst einrichten. Sie wollten, dass sämtliche Verhaftungen der Bundespolizei nur durch die Tigris erfolgen sollten. Sie wollten den Bundessicherheitsdienst, der für den Personen- und Gebäudeschutz zuständig ist, an die Einsatzgruppe anbinden. Nationalrat Josef Lang hat wohl recht, wenn er vermutet, dass die Tigris in Richtung eines «Sicherheitsdetachements light» ging. Ruth Metzler scheiterte 2002 mit ihrer Idee einer solchen Bundespolizeitruppe. Im Jahr darauf segnete sie die Bildung der Einsatzgruppe Tigris ab.
Die ehrgeizigen Pläne der «Sheriffs», wie Blöchlinger und Jaus intern genannt werden, dürften erledigt sein. Das Parlament wird jetzt, endlich, die Einsatzgruppe beobachten und begleiten. Die wichtigsten Fragen sind gestellt: Ist sie nötig, nützlich und wirksam? Sind die 2,7 Millionen Franken, die sie uns jedes Jahr kostet, gerechtfertigt? Gibt es eine gesetzliche Grundlage für sie? Verletzt sie die Polizeihoheit der Kantone? Und vor allem: Wurde sie, weil sich niemand um sie kümmerte, hinter dem Rücken der Politik ausgebaut?
Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 13/09
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Banken und ihre "Partnerschaft" mit der Regierung
Ein paar Hintergründe zum Verständnis der neuesten Entscheidungen der US-Notenbank FED
von Edward C. Griffin
Unter dem Titel: «US-Notenbank beginnt Geld zu drucken», schrieb der Informationsdienst Interhyp-Zinskommentar am 20. März: «Mit der Ankündigung, in Zukunft langlaufende Anleihen im Wert von über 1000 Milliarden Dollar aufkaufen zu wollen, hat die US-Notenbank eine weitere Phase der Lockerung ihrer Geldpolitik eingeläutet. Ziel dieser Massnahme ist es, weiteres Geld in das System zu pumpen und die Kosten für langfristige Kredite zu senken.
Ben Bernanke startet damit das grösste Experiment in der neueren Geschichte der Notenbanken. In der Theorie soll diese Massnahme eine drohende Deflation verhindern, und bei Erholung der Wirtschaft soll die dann überflüssige Liquidität wieder eingesammelt werden, um ein gesundes Mass an Inflation sicherzustellen. Ob dieses Wunschdenken aufgeht oder ob mit diesen Massnahmen nicht mittelfristig weitere Verwerfungen an den Finanzmärkten produziert werden, ist völlig offen. Auffallend ist, dass die beiden Hauptverursacher der Kreditmarktkrise – nämlich die USA und England – mit ihren stark von der Politik beeinflussten Zentralbanken aggressiv zu bisher unerprobten Massnahmen greifen, um den eigentlich notwendigen drastischen Anpassungen in ihren Ländern zu entgehen. Das Wachstum beider Staaten wird seit Jahrzehnten von kreditfinanziertem Konsum getrieben, und dieses Modell ist jetzt gescheitert.
Am amerikanischen Zinsmarkt hat die Ankündigung der Käufe der Notenbank zu einem Absinken der Renditen geführt, und auch in Deutschland wurde der Zinsanstieg der vorherigen Tage seit gestern wieder korrigiert. Gleichzeitig ist aber bei den langen Laufzeiten eine gewisse Nervosität im Markt zu spüren, da niemand weiss, ob die Gelddruckaktionen der Notenbanken nicht mittelfristig zu unkontrollierbaren Inflationseffekten führen können.»
Worum es bei der aktuellen Entscheidung der US-Notenbank FED geht, illustriert der folgende Text von Edward C. Griffin.
Wir reden über die Tatsache, dass die Banken Geld aus dem Nichts kreieren und dann darauf Zinsen erheben. Und das ist der grundlegende Betrug. Wenn eine Bank einem Geld leiht, dann existierte dieses Geld vor dem Betreten der Bank noch nicht. Es hat Rechtskraft – vor kurzem sagte ich, dass das Federal Reserve System eine Partnerschaft mit der Bundesregierung einging; also ist die Regierung ihr Partner und so hat die Regierung Gesetze erlassen, um diesen Betrug ziemlich legal zu machen, dass die Banken sich nun Dinge erlauben können, für die Sie und ich, wenn wir sie täten, ins Gefängnis kämen. Die Banken können sie aber tun, weil sie ihre Partner in der Regierung haben, die sagen: «Okay, die Banken und nur die Banken können dies tun.» Und eines dieser Dinge ist, dass die Banken Geld ausleihen können, das sie nicht haben, und dass sie Zinsen darauf erheben können. Und so wird Geld in den Vereinigten Staaten und in den meisten westlichen Ländern kreiert.
Lassen Sie mich ein Beispiel geben. Ich erwähnte, dass das Kartell aus einer Partnerschaft zwischen den Banken und der Bundesregierung besteht. Nun, wenn Menschen eine Partnerschaft eingehen, ist es gewöhnlich so, dass jede Seite daraus etwas zieht, ansonsten würden sie es nicht tun. Deshalb stellt sich die Frage: Warum gingen die Banken diese Partnerschaft ein, und warum ging die Bundesregierung diese Partnerschaft ein? Nun, die Antwort auf beide Fragen ist der Mechanismus, den ich hier gerade beschreibe – dieser Mechanismus, durch den Geld buchstäblich aus dem Nichts kreiert wird – und davon profitieren beide Partner auf unterschiedliche Art.
Und so funktioniert es: Lassen Sie uns mit der Regierungsseite in dieser Partnerschaft beginnen. Angenommen, die Regierung braucht mehr, viel mehr Geld zum Ausgeben, als sie durch Steuern einnimmt – und natürlich ist das heutzutage die alltägliche Realität.
Politiker geben gerne Geld aus, denn je mehr sie für Unterstützungsleistungen für die Wähler ausgeben, um so mehr Stimmen erhalten sie; aber sie erheben nicht gerne Steuern, denn je mehr Steuern sie erheben, um so weniger Wählerstimmen erhalten sie. Deshalb müht sich der Politiker immer ab, Wege zu finden, Geld auszugeben, aber nicht über Steuern vom Steuerzahler. Nun, wie macht man das, wie kann man mehr Geld ausgeben als man einnimmt? Die Antwort ist ganz einfach: Man leiht es sich aus. Nun, bei Ihnen und bei mir ist das doch genauso – wenn wir über unsere Verhältnisse Geld ausgeben wollen und falls wir kreditwürdig sind, können wir zur Bank gehen und Geld ausleihen. Nun, das funktioniert eine Weile, aber früher oder später muss das Darlehen, einschliesslich Zinsen, zurückbezahlt werden. Und deshalb können Sie und ich dies nur für einen sehr kurzen Zeitraum und für eine begrenzte Menge Geld tun. Aber im Falle der Bundesregierung handelt es sich um einen unbegrenzten Zeitraum und um unbegrenzte Geldmengen.
Und so läuft es: Angenommen, die Bundesregierung möchte Geld ausleihen, mehr als sie durch Steuern einnehmen kann. Das erste was sie macht, ist, auf den freien Markt zu gehen und Angebote zu machen, um sich Geld zu leihen, zum Beispiel von Individuen wie Ihnen und mir oder von Einrichtungen, Korporationen oder anderen Ländern. Leute leihen der Bundesregierung Geld, als Gegenleistung für langfristige Staatsanleihen oder mittelfristige Schatzwechsel, abhängig von der Dauer, in der das Darlehen zurückbezahlt werden muss. Deshalb hat die Regierung mehr Geld, als sie durch Steuern einnimmt. Nun, ebenso wie bei Ihnen und mir jedoch kommt die Zeit, in der das Geld, einschliesslich Zinsen, zurückgezahlt werden muss. Und siehe da, wenn dies passiert, haben sie immer noch nicht genug Geld, was sie auf Grund von Steuereinnahmen zahlen könnten. Und nun müssen sie sich noch mehr Geld leihen, um das ursprüngliche Darlehen und die fälligen Zinsen zahlen zu können. Und dieser Vorgang geht immer und immer weiter, und dieses Phänomen bezeichnen wir als steigende Staatsverschuldung – das geht immer so weiter. Es gibt offensichtlich kein Limit, bis zu dem die Politiker ausleihen können.
Nun, das Geld, das aus dem privaten Sektor kommt – von mir, von Ihnen, Sparguthaben, Rentenfonds, aus anderen Ländern und so weiter – dieses Geld existiert tatsächlich, aber es reicht nicht aus. Sie brauchen mehr – die Regierung braucht mehr als sie von den Leuten kriegen kann, die Geld haben, um es ihr zu leihen. Und an diesem Punkt kommt das Fass zum Überlaufen, wenn sie mehr wollen, als sie kriegen können und das Federal Reserve System einschalten. Gemäss der getroffenen Vereinbarungen wird das Federal Reserve System jede zum gegenwärtigen Zeitpunkt gewünschte Summe kreieren und scheinbar der Regierung leihen. Ich sage «scheinbar» leihen, denn in Wirklichkeit handelt es sich nicht um einen Kredit, sondern eine Dienstleistung: Sie kreieren das Geld für die Bundesregierung aus dem Nichts.
Also wendet sich das Finanzministerium an die Federal Reserve Bank und sagt: «Okay, ich brauche heute noch mal eine Milliarde Dollar. Wir haben nicht genug Steuereinnahmen, um das abzudecken, und im Privatsektor gab es nicht genug Leute, die uns Geld geliehen haben, aber wir brauchen einfach mehr Geld. Wir brauchen, bitte, noch eine Milliarde Dollar.» Und die Federal Reserve Bank sagt: « Okay, hier ist es.» Also der Chef der Federal Reserve Bank schreibt ihm einen Scheck – natürlich nur im übertragenen Sinne, das wird ja alles über Computer abgewickelt, aber zur Veranschaulichung stellen wir uns einmal vor, der Chef schreibt den Scheck über eine Milliarde Dollar. Die Regierung hat nun den Scheck, zahlt ihn auf ihr Bankkonto ein, und beginnt, Überweisungen zu tätigen, die dagegen verrechnet werden. Und dieses Geld, das an die Federal Reserve Bank gezahlt wurde, hat bis dahin noch gar nicht existiert. Es wurde aus der Luft geschaffen, als wenn die Regierung zur Druckerpresse gegangen wäre und es selbst gedruckt hätte. Aber das haben sie in diesem Fall gar nicht getan, sie gingen zu den Banken und erhielten einen Kredit von Geld, das gar nicht existent war.
Das wird alles so kompliziert, dass die Leute es nicht mehr verstehen, und dann denken sie, da es ja irgend etwas mit dem Bankensystem zu tun hat, muss das Geld im Vorfeld irgendwie existiert haben, was aber nicht der Fall ist. Also, auf diese Weise entsteht Geld für die Regierung. Sie kann sich immer auf ihre Partner in der Federal Reserve Bank verlassen, um jede gewünschte Summe kreieren zu lassen, und braucht deshalb nicht einmal zum privaten Sektor zu gehen, um Geld zu leihen. Es ist einfach garantiert immer da. Nun, das ist der Grund, warum die Regierung an diesem Arrangement festhält. Man sieht, worin ihr Vorteil besteht. Aber das ist nur die Spitze des Eisbergs. Wenn wir an diesem Punkt aufhören, wie viele Kommentatoren das machen, und sagen: «Ach, wie schrecklich, dass sie aus dem Nichts Geld produzieren für die Regierung und die Regierung für dieses Nichts Zinsen zahlt», dann ist das ein Kinderspiel im Vergleich zur eigentlichen Geschichte.
Ich werde nun den nächsten Teil besprechen. Bis hierher ging es um die Regierung, warum machen die Banken dabei mit? Dafür müssen wir verfolgen, was mit dem Geld passiert, das für die Regierung aus dem Nichts erschaffen wurde. Es fliesst ins private Bankensystem. Nehmen wir zum Beispiel 1000 Dollar, die einem Postboten dafür gezahlt wurden, dass er unsere Post zustellt. Er arbeitet für die Regierung. Nun erhält er also 1000 Dollar in seiner Lohntüte, die aus der Milliarde stammen, welche aus dem Nichts geschaffen und der Bundesregierung übergeben wurde. Wir werden jetzt also einmal 1000 Dollar davon verfolgen, die zu dem Postboten gehen. Er hat seine Lohntüte und macht sich keine Gedanken, ob das Geld vor ein paar Minuten oder gestern auch schon existiert hat, es ist ihm egal, denn es sieht wie ein ganz normaler Scheck aus – die Banken nehmen es an und tauschen es in Bargeld. Also trägt er es zu seiner Bank an der Ecke und zahlt es auf sein Privatkonto ein. Jetzt kommt Bewegung in die Sache. Das Geld ist aus dem Federal-Reserve-Regierungs-Kontext heraus- und in das kommerzielle Bankensystem eingetreten, als Einzahlung.
Wenn ich jetzt der Chef dieser speziellen Bank wäre, könnte ich eigentlich in die Schalterhalle hinaustreten und verkünden: «Alle mal herhören, es gibt eine gute Nachricht. Dieser Herr hier hat gerade 1000 Dollar in unsere ehrwürdige Bank eingezahlt.» Und das ist wirklich eine gute Nachricht, denn viele von den Kunden dort sind ja gerade gekommen, um Geld von der Bank zu borgen, und sie wissen, wenn die Bank selbst genug Geld zum Verborgen hat, sinken die Zinsen, und alle sind zufrieden. Also fragt vielleicht einer: «Wieviel hat dieser Herr gerade eingezahlt?»
Und ich sage: «Er hat 1000 Dollar eingezahlt.»
Und dann sagt diese Person vielleicht: «Aber das reicht nicht, ich will 9000 Dollar borgen für dieses Auto, das ich mir kaufen will, und 1000 Dollar gleichen das nicht aus.»
Und dann müsste ich sagen, wie in dem Punch-Artikel, in dem der Bankdirektor mit dem Kunden spricht: «Machen Sie sich mal keine Gedanken, das Banksystem ist komplizierter, als Sie sich vorstellen können. Auch wenn wir nur 1000 Dollar eingenommen haben, können wir Ihnen trotzdem die 9000 Dollar leihen.»
Und wenn dann irgend jemand fragt, wie das gehen soll, lautet die Antwort: «Keine Aufregung, das geht schon, legal ist es auch, wir können das machen. Wir kreieren die zusätzlichen 8000 Dollar aus dem Nichts. Die 1000 Dollar wurden eingezahlt, und wir können bis zu 9000 Dollar für jeden Tausender produzieren, der bei unserer Bank eingezahlt wurde.»
Und dieses Geld stammt buchstäblich aus dem Nichts, zum Zeitpunkt der Kreditvergabe. Das bedeutet, für jede aus dem Nichts geschaffene Milliarde, die die Bundesregierung ausgibt, entstehen im privaten Bankensystem noch einmal 9 Milliarden aus dem Nichts und werden an Leute wie Sie und mich verliehen und an Unternehmen und so weiter. Wir benutzen das Geld nun für unsere Zwecke – die Bank profitiert nicht davon, sie verleiht es an uns. Aber wir zahlen der Bank Zinsen für dieses Geld, so, als wäre es wirklich vorhanden, weil jemand sich selbst einschränken musste, um es uns leihen zu können. Wir glauben, das von uns geborgte Geld wurde von jemandem als Sparguthaben eingezahlt, und die Zinszahlung ist gerechtfertigt, weil wir dieser Person die Einschränkung vergelten müssen, die sie sich auferlegt hat, damit wir das Geld zur Verfügung haben – dabei wurde das Geld aus dem Nichts geschaffen. Und so zahlen wir also Zinsen für nichts. Das ist der Betrug von dem ich spreche. Auf diese Weise entsteht all unser Geld, nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern in der ganzen westlichen Welt. Und wenn das kein Betrug ist, dann wüsste ich nicht, was sonst.
Quelle: www.financialsense.com/transcriptions/2006/1018griffin.html
(Übersetzung Zeit-Fragen)
von Edward C. Griffin
Unter dem Titel: «US-Notenbank beginnt Geld zu drucken», schrieb der Informationsdienst Interhyp-Zinskommentar am 20. März: «Mit der Ankündigung, in Zukunft langlaufende Anleihen im Wert von über 1000 Milliarden Dollar aufkaufen zu wollen, hat die US-Notenbank eine weitere Phase der Lockerung ihrer Geldpolitik eingeläutet. Ziel dieser Massnahme ist es, weiteres Geld in das System zu pumpen und die Kosten für langfristige Kredite zu senken.
Ben Bernanke startet damit das grösste Experiment in der neueren Geschichte der Notenbanken. In der Theorie soll diese Massnahme eine drohende Deflation verhindern, und bei Erholung der Wirtschaft soll die dann überflüssige Liquidität wieder eingesammelt werden, um ein gesundes Mass an Inflation sicherzustellen. Ob dieses Wunschdenken aufgeht oder ob mit diesen Massnahmen nicht mittelfristig weitere Verwerfungen an den Finanzmärkten produziert werden, ist völlig offen. Auffallend ist, dass die beiden Hauptverursacher der Kreditmarktkrise – nämlich die USA und England – mit ihren stark von der Politik beeinflussten Zentralbanken aggressiv zu bisher unerprobten Massnahmen greifen, um den eigentlich notwendigen drastischen Anpassungen in ihren Ländern zu entgehen. Das Wachstum beider Staaten wird seit Jahrzehnten von kreditfinanziertem Konsum getrieben, und dieses Modell ist jetzt gescheitert.
Am amerikanischen Zinsmarkt hat die Ankündigung der Käufe der Notenbank zu einem Absinken der Renditen geführt, und auch in Deutschland wurde der Zinsanstieg der vorherigen Tage seit gestern wieder korrigiert. Gleichzeitig ist aber bei den langen Laufzeiten eine gewisse Nervosität im Markt zu spüren, da niemand weiss, ob die Gelddruckaktionen der Notenbanken nicht mittelfristig zu unkontrollierbaren Inflationseffekten führen können.»
Worum es bei der aktuellen Entscheidung der US-Notenbank FED geht, illustriert der folgende Text von Edward C. Griffin.
Wir reden über die Tatsache, dass die Banken Geld aus dem Nichts kreieren und dann darauf Zinsen erheben. Und das ist der grundlegende Betrug. Wenn eine Bank einem Geld leiht, dann existierte dieses Geld vor dem Betreten der Bank noch nicht. Es hat Rechtskraft – vor kurzem sagte ich, dass das Federal Reserve System eine Partnerschaft mit der Bundesregierung einging; also ist die Regierung ihr Partner und so hat die Regierung Gesetze erlassen, um diesen Betrug ziemlich legal zu machen, dass die Banken sich nun Dinge erlauben können, für die Sie und ich, wenn wir sie täten, ins Gefängnis kämen. Die Banken können sie aber tun, weil sie ihre Partner in der Regierung haben, die sagen: «Okay, die Banken und nur die Banken können dies tun.» Und eines dieser Dinge ist, dass die Banken Geld ausleihen können, das sie nicht haben, und dass sie Zinsen darauf erheben können. Und so wird Geld in den Vereinigten Staaten und in den meisten westlichen Ländern kreiert.
Lassen Sie mich ein Beispiel geben. Ich erwähnte, dass das Kartell aus einer Partnerschaft zwischen den Banken und der Bundesregierung besteht. Nun, wenn Menschen eine Partnerschaft eingehen, ist es gewöhnlich so, dass jede Seite daraus etwas zieht, ansonsten würden sie es nicht tun. Deshalb stellt sich die Frage: Warum gingen die Banken diese Partnerschaft ein, und warum ging die Bundesregierung diese Partnerschaft ein? Nun, die Antwort auf beide Fragen ist der Mechanismus, den ich hier gerade beschreibe – dieser Mechanismus, durch den Geld buchstäblich aus dem Nichts kreiert wird – und davon profitieren beide Partner auf unterschiedliche Art.
Und so funktioniert es: Lassen Sie uns mit der Regierungsseite in dieser Partnerschaft beginnen. Angenommen, die Regierung braucht mehr, viel mehr Geld zum Ausgeben, als sie durch Steuern einnimmt – und natürlich ist das heutzutage die alltägliche Realität.
Politiker geben gerne Geld aus, denn je mehr sie für Unterstützungsleistungen für die Wähler ausgeben, um so mehr Stimmen erhalten sie; aber sie erheben nicht gerne Steuern, denn je mehr Steuern sie erheben, um so weniger Wählerstimmen erhalten sie. Deshalb müht sich der Politiker immer ab, Wege zu finden, Geld auszugeben, aber nicht über Steuern vom Steuerzahler. Nun, wie macht man das, wie kann man mehr Geld ausgeben als man einnimmt? Die Antwort ist ganz einfach: Man leiht es sich aus. Nun, bei Ihnen und bei mir ist das doch genauso – wenn wir über unsere Verhältnisse Geld ausgeben wollen und falls wir kreditwürdig sind, können wir zur Bank gehen und Geld ausleihen. Nun, das funktioniert eine Weile, aber früher oder später muss das Darlehen, einschliesslich Zinsen, zurückbezahlt werden. Und deshalb können Sie und ich dies nur für einen sehr kurzen Zeitraum und für eine begrenzte Menge Geld tun. Aber im Falle der Bundesregierung handelt es sich um einen unbegrenzten Zeitraum und um unbegrenzte Geldmengen.
Und so läuft es: Angenommen, die Bundesregierung möchte Geld ausleihen, mehr als sie durch Steuern einnehmen kann. Das erste was sie macht, ist, auf den freien Markt zu gehen und Angebote zu machen, um sich Geld zu leihen, zum Beispiel von Individuen wie Ihnen und mir oder von Einrichtungen, Korporationen oder anderen Ländern. Leute leihen der Bundesregierung Geld, als Gegenleistung für langfristige Staatsanleihen oder mittelfristige Schatzwechsel, abhängig von der Dauer, in der das Darlehen zurückbezahlt werden muss. Deshalb hat die Regierung mehr Geld, als sie durch Steuern einnimmt. Nun, ebenso wie bei Ihnen und mir jedoch kommt die Zeit, in der das Geld, einschliesslich Zinsen, zurückgezahlt werden muss. Und siehe da, wenn dies passiert, haben sie immer noch nicht genug Geld, was sie auf Grund von Steuereinnahmen zahlen könnten. Und nun müssen sie sich noch mehr Geld leihen, um das ursprüngliche Darlehen und die fälligen Zinsen zahlen zu können. Und dieser Vorgang geht immer und immer weiter, und dieses Phänomen bezeichnen wir als steigende Staatsverschuldung – das geht immer so weiter. Es gibt offensichtlich kein Limit, bis zu dem die Politiker ausleihen können.
Nun, das Geld, das aus dem privaten Sektor kommt – von mir, von Ihnen, Sparguthaben, Rentenfonds, aus anderen Ländern und so weiter – dieses Geld existiert tatsächlich, aber es reicht nicht aus. Sie brauchen mehr – die Regierung braucht mehr als sie von den Leuten kriegen kann, die Geld haben, um es ihr zu leihen. Und an diesem Punkt kommt das Fass zum Überlaufen, wenn sie mehr wollen, als sie kriegen können und das Federal Reserve System einschalten. Gemäss der getroffenen Vereinbarungen wird das Federal Reserve System jede zum gegenwärtigen Zeitpunkt gewünschte Summe kreieren und scheinbar der Regierung leihen. Ich sage «scheinbar» leihen, denn in Wirklichkeit handelt es sich nicht um einen Kredit, sondern eine Dienstleistung: Sie kreieren das Geld für die Bundesregierung aus dem Nichts.
Also wendet sich das Finanzministerium an die Federal Reserve Bank und sagt: «Okay, ich brauche heute noch mal eine Milliarde Dollar. Wir haben nicht genug Steuereinnahmen, um das abzudecken, und im Privatsektor gab es nicht genug Leute, die uns Geld geliehen haben, aber wir brauchen einfach mehr Geld. Wir brauchen, bitte, noch eine Milliarde Dollar.» Und die Federal Reserve Bank sagt: « Okay, hier ist es.» Also der Chef der Federal Reserve Bank schreibt ihm einen Scheck – natürlich nur im übertragenen Sinne, das wird ja alles über Computer abgewickelt, aber zur Veranschaulichung stellen wir uns einmal vor, der Chef schreibt den Scheck über eine Milliarde Dollar. Die Regierung hat nun den Scheck, zahlt ihn auf ihr Bankkonto ein, und beginnt, Überweisungen zu tätigen, die dagegen verrechnet werden. Und dieses Geld, das an die Federal Reserve Bank gezahlt wurde, hat bis dahin noch gar nicht existiert. Es wurde aus der Luft geschaffen, als wenn die Regierung zur Druckerpresse gegangen wäre und es selbst gedruckt hätte. Aber das haben sie in diesem Fall gar nicht getan, sie gingen zu den Banken und erhielten einen Kredit von Geld, das gar nicht existent war.
Das wird alles so kompliziert, dass die Leute es nicht mehr verstehen, und dann denken sie, da es ja irgend etwas mit dem Bankensystem zu tun hat, muss das Geld im Vorfeld irgendwie existiert haben, was aber nicht der Fall ist. Also, auf diese Weise entsteht Geld für die Regierung. Sie kann sich immer auf ihre Partner in der Federal Reserve Bank verlassen, um jede gewünschte Summe kreieren zu lassen, und braucht deshalb nicht einmal zum privaten Sektor zu gehen, um Geld zu leihen. Es ist einfach garantiert immer da. Nun, das ist der Grund, warum die Regierung an diesem Arrangement festhält. Man sieht, worin ihr Vorteil besteht. Aber das ist nur die Spitze des Eisbergs. Wenn wir an diesem Punkt aufhören, wie viele Kommentatoren das machen, und sagen: «Ach, wie schrecklich, dass sie aus dem Nichts Geld produzieren für die Regierung und die Regierung für dieses Nichts Zinsen zahlt», dann ist das ein Kinderspiel im Vergleich zur eigentlichen Geschichte.
Ich werde nun den nächsten Teil besprechen. Bis hierher ging es um die Regierung, warum machen die Banken dabei mit? Dafür müssen wir verfolgen, was mit dem Geld passiert, das für die Regierung aus dem Nichts erschaffen wurde. Es fliesst ins private Bankensystem. Nehmen wir zum Beispiel 1000 Dollar, die einem Postboten dafür gezahlt wurden, dass er unsere Post zustellt. Er arbeitet für die Regierung. Nun erhält er also 1000 Dollar in seiner Lohntüte, die aus der Milliarde stammen, welche aus dem Nichts geschaffen und der Bundesregierung übergeben wurde. Wir werden jetzt also einmal 1000 Dollar davon verfolgen, die zu dem Postboten gehen. Er hat seine Lohntüte und macht sich keine Gedanken, ob das Geld vor ein paar Minuten oder gestern auch schon existiert hat, es ist ihm egal, denn es sieht wie ein ganz normaler Scheck aus – die Banken nehmen es an und tauschen es in Bargeld. Also trägt er es zu seiner Bank an der Ecke und zahlt es auf sein Privatkonto ein. Jetzt kommt Bewegung in die Sache. Das Geld ist aus dem Federal-Reserve-Regierungs-Kontext heraus- und in das kommerzielle Bankensystem eingetreten, als Einzahlung.
Wenn ich jetzt der Chef dieser speziellen Bank wäre, könnte ich eigentlich in die Schalterhalle hinaustreten und verkünden: «Alle mal herhören, es gibt eine gute Nachricht. Dieser Herr hier hat gerade 1000 Dollar in unsere ehrwürdige Bank eingezahlt.» Und das ist wirklich eine gute Nachricht, denn viele von den Kunden dort sind ja gerade gekommen, um Geld von der Bank zu borgen, und sie wissen, wenn die Bank selbst genug Geld zum Verborgen hat, sinken die Zinsen, und alle sind zufrieden. Also fragt vielleicht einer: «Wieviel hat dieser Herr gerade eingezahlt?»
Und ich sage: «Er hat 1000 Dollar eingezahlt.»
Und dann sagt diese Person vielleicht: «Aber das reicht nicht, ich will 9000 Dollar borgen für dieses Auto, das ich mir kaufen will, und 1000 Dollar gleichen das nicht aus.»
Und dann müsste ich sagen, wie in dem Punch-Artikel, in dem der Bankdirektor mit dem Kunden spricht: «Machen Sie sich mal keine Gedanken, das Banksystem ist komplizierter, als Sie sich vorstellen können. Auch wenn wir nur 1000 Dollar eingenommen haben, können wir Ihnen trotzdem die 9000 Dollar leihen.»
Und wenn dann irgend jemand fragt, wie das gehen soll, lautet die Antwort: «Keine Aufregung, das geht schon, legal ist es auch, wir können das machen. Wir kreieren die zusätzlichen 8000 Dollar aus dem Nichts. Die 1000 Dollar wurden eingezahlt, und wir können bis zu 9000 Dollar für jeden Tausender produzieren, der bei unserer Bank eingezahlt wurde.»
Und dieses Geld stammt buchstäblich aus dem Nichts, zum Zeitpunkt der Kreditvergabe. Das bedeutet, für jede aus dem Nichts geschaffene Milliarde, die die Bundesregierung ausgibt, entstehen im privaten Bankensystem noch einmal 9 Milliarden aus dem Nichts und werden an Leute wie Sie und mich verliehen und an Unternehmen und so weiter. Wir benutzen das Geld nun für unsere Zwecke – die Bank profitiert nicht davon, sie verleiht es an uns. Aber wir zahlen der Bank Zinsen für dieses Geld, so, als wäre es wirklich vorhanden, weil jemand sich selbst einschränken musste, um es uns leihen zu können. Wir glauben, das von uns geborgte Geld wurde von jemandem als Sparguthaben eingezahlt, und die Zinszahlung ist gerechtfertigt, weil wir dieser Person die Einschränkung vergelten müssen, die sie sich auferlegt hat, damit wir das Geld zur Verfügung haben – dabei wurde das Geld aus dem Nichts geschaffen. Und so zahlen wir also Zinsen für nichts. Das ist der Betrug von dem ich spreche. Auf diese Weise entsteht all unser Geld, nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern in der ganzen westlichen Welt. Und wenn das kein Betrug ist, dann wüsste ich nicht, was sonst.
Quelle: www.financialsense.com/transcriptions/2006/1018griffin.html
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Mittwoch, 25. März 2009
Willkür im Nationalrat
Der Nationalrat hat entschieden die Immunität von Nationalrätin Meier-Schatz und alt Nationalrat Glasson – trotz Antrag des Staatsanwalts um Aufhebung – zu schützen. Der Entscheid ist umso stossender als zu Wochenbeginn die Immunität von SVP-Präsident Toni Brunner ohne entsprechendes Gesuch aufgehoben wurde. Diese rein politisch motivierte, willkürliche „parlamentarische Rechtssprechung“ spottet unserer Rechtsstaatlichkeit. Die SVP-Fraktion quittierte diese parteipolitische Abrechnung mit dem geschlossenen Verlassen des Saals.
Der zuständige ausserordentlichen Staatsanwalt, Thomas Hug, hat im Fall Meier-Schatz und Glasson die Aufhebung der parlamentarischen Immunität beantragt, dennoch lehnt der Nationalrat diese mit 99 zu 88 Stimmen ab. Im Gegensatz zu Nationalrätin Meier-Schatz, alt Nationalrat Glasson und anderen Mitgliedern im Parlament, hat Toni Brunner keine vertraulichen Informationen an die Öffentlichkeit getragen.
Diese selektive Wahrnehmung der Rechtsgleichheit spottet unserer gesetzgebenden Institution Nationalrat. Die politische Instrumentalisierung des Parlamentsgesetzes von Mitte-Links ist unhaltbar, rechtlich ein Graus und darf sich nicht wiederholen. SVP-Fraktionschef Caspar Baader verurteilte den Entscheid: „Es ging nicht um Recht und Gerechtigkeit, sondern um das niedrige Motiv der parteipolitischen Abrechnung“. Der Nationalrat hat sich zum Staatsanwalt gemacht, vom Prinzip der Gewaltentrennung bleibt nichts mehr übrig.
Frau Meier-Schatz und Herrn Glasson werden Amtsgeheimnisverletzung, ein Nötigungsversuch und die Bildung einer rechtswidrigen Vereinigung unterstellt. Trotz dieser Vorwürfe und dem Antrag des zuständigen Staatsanwaltes, lehnt der Nationalrat die Immunitätsaufhebung ab. Er hat zwei rein politische Urteile gefällt: Immunität für die „Anständigen“, Aufhebung der Immunität für den „unanständigen SVP-Parteipräsidenten“. Diese Art von Willkür hat die SVP-Fraktion veranlasst als Zeichen des Protestes den Nationalratssaal zu veranlassen.
Der zuständige ausserordentlichen Staatsanwalt, Thomas Hug, hat im Fall Meier-Schatz und Glasson die Aufhebung der parlamentarischen Immunität beantragt, dennoch lehnt der Nationalrat diese mit 99 zu 88 Stimmen ab. Im Gegensatz zu Nationalrätin Meier-Schatz, alt Nationalrat Glasson und anderen Mitgliedern im Parlament, hat Toni Brunner keine vertraulichen Informationen an die Öffentlichkeit getragen.
Diese selektive Wahrnehmung der Rechtsgleichheit spottet unserer gesetzgebenden Institution Nationalrat. Die politische Instrumentalisierung des Parlamentsgesetzes von Mitte-Links ist unhaltbar, rechtlich ein Graus und darf sich nicht wiederholen. SVP-Fraktionschef Caspar Baader verurteilte den Entscheid: „Es ging nicht um Recht und Gerechtigkeit, sondern um das niedrige Motiv der parteipolitischen Abrechnung“. Der Nationalrat hat sich zum Staatsanwalt gemacht, vom Prinzip der Gewaltentrennung bleibt nichts mehr übrig.
Frau Meier-Schatz und Herrn Glasson werden Amtsgeheimnisverletzung, ein Nötigungsversuch und die Bildung einer rechtswidrigen Vereinigung unterstellt. Trotz dieser Vorwürfe und dem Antrag des zuständigen Staatsanwaltes, lehnt der Nationalrat die Immunitätsaufhebung ab. Er hat zwei rein politische Urteile gefällt: Immunität für die „Anständigen“, Aufhebung der Immunität für den „unanständigen SVP-Parteipräsidenten“. Diese Art von Willkür hat die SVP-Fraktion veranlasst als Zeichen des Protestes den Nationalratssaal zu veranlassen.
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