Freitag, 8. Februar 2008

Mobbing - Die Rolle der Justiz

Ein Mobbing Opfer erzählt seine Geschichte

Artur K., ein Opfer von Mobbing und sein Fall
von Artur, K.
Die Vorgeschichte

Herr Artur K. hat 15 Jahre lang in einer Firma mit Begeisterung mitgearbeitet. Doch dann bekam er einen neuen Vorgesetzten. Nun ging es bergab. Nach über 16 Jahren Zugehörigkeit zu der Firma hat er einmal aus sehr wichtigem persönlichen Grund - Arztbesuch seiner behinderten Tochter - es abgelehnt unvergütet über die als maximal gültige Tagesarbeitszeit zu arbeiten. Als Folge dessen wurden ihm zwei Abmahnungen ausgesprochen. Herr Artur K. fing an sich juristisch gegen die Abmahnungen zu wehren. Die Firma lehnte jeden – gerichtlichen wie auch außergerichtlichen – Vergleich ab. In dieser Zeit wurde er vom Vorgesetzten weiter massiv schikaniert. Beim Betriebsrat fand er keine Unterstützung, denn der „Schein-Betriebsrat“ machte mit der Geschäftsführung gemeinsame Sache gegen die Arbeitnehmer. Auch der Vorgesetzte war Mitglied des Betriebsrates. Es fanden vor Gericht Gütetermine - ohne Beschlüsse - statt. Herr Artur K. blieb den Schikanen des Vorgesetzten weiterhin ausgesetzt.

Er wusste sich nicht mehr weiter zu helfen. Im Internet fand er einen Beitrag eines großen deutschen Magazins zum Thema "Mobbing". Nahezu alles was dort als Mobbing beschrieben war, wurde ihm in den Monaten davor angetan. Herr Artur K. hoffte, dass der Vorgesetzte es liest, und der Druck und die Schikanen nachlassen. Leider in seiner psychischen Verzweiflung, verwies er in einer Email an den Vorgesetzten nicht gezielt auf einen bestimmten Beitrag, sondern unkommentiert auf die gesamte Veröffentlichung, und da befinden sich auch Überschriften wie z.B. "Mein Chef ist ein Schwein". Die Überschriften waren zwar etwas provozierend, der dahinter liegender Text aber völlig neutral und die beschriebenen Beispiele mit seinen Problemen nicht vergleichbar. Noch in der gleichen Kalenderwoche erhielt er eine fristlose, vordatierte Kündigung.

Und sie Treten nach
In den nachfolgenden Monaten wurde nur von der Beleidigung des Vorgesetzten als Grund für die Kündigung gesprochen. Erst ca. ein halbes Jahr nach der Kündigung kam der Vorwurf einer Selbstbeurlaubung hinzu. In einem hinterlistigem Zusammenspiel von der Firmenleitung, dem Betriebsrat und einem Anwalt wurde sogar (nach seiner Überzeugung nachträglich) ein Schreiben zur Betriebsratsanhörung angefertigt.

Das Kündigungsschutzverfahren
Im Kündigungsschutzverfahren wurden die "Gründe" für die Kündigung: Vorgesetztenbeleidigung und angebliche Selbstbeurlaubung isoliert von den Vorkommnissen davor behandelt. Das Verfahren wegen den Abmahnungen wurde ausgesetzt, und es sollte nach dem Kündigungsschutzverfahren entschieden werden. Den Schriftsätzen war sogar eine "Chronologie eines Mobbing - Falls" beigefügt. Nichts wurde zu seiner Entlastung berücksichtigt.

Herr Artur K. hat nur - als eine Mischung aus Verzweiflungstat, Hilferuf und Notwehr - auf eine Veröffentlichung eines seriösen großen Magazins, in der nur abstrakte Personen beschrieben wurden, diskret hingewiesen. Von Gerichten wurde so entschieden, als ob er dem Vorgesetzten ins Gesicht gesagt hätte, dass er ein Schwein sei. Herr Artur K. hat alle Gerichtsverhandlung über alle Instanzen verloren.

Sein letzter Versuch
Dass ein Verweis auf einen Beitrag eines seriösen großen deutschen Magazins ein berechtigter Grund für eine fristlose Kündigung mit allen Folgen ist, damit musste er sich abfinden. Jedoch die schwere Zeit davor – die in den Urteilen keine Berücksichtigung fand – war juristisch nicht aufgearbeitet und belastet ihn immer noch. Trotzt aller Rückschläge hatte er auf den Rechtsstaat und seine Institutionen vertraut. So hatte er im Dezember den ehemaligen Arbeitgeber verklagt.

Das Arbeitsgericht
Die Klage wurde vom Arbeitsgericht abgewiesen. In der „Begründung“ greift das Gericht (genauer der Richter) nur wenige Punkte der Klage auf. So wurde z.B. zu einem Personalgespräch eine Vertrauensperson nicht zugelassen, was einen Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz darstellte, in der Begründung gar nicht erwähnt. Im Schriftsatz hat Herr Artur K. angeboten die Person, die vor der Tür bleiben musste als Zeugin vorzuladen. Das hatte das Gericht (der Richter) ignoriert.

Also dürfen die Firmen das Betriebsverfassungsgesetz missachten!

Der Betriebsrat
Der Betriebsratsvorsitzende wurde schon über ein Jahr vor der Eskalation der Auseinandersetzung, nachweislich über die Probleme zwischen Herrn Artur K. und dem Vorgesetzten informiert. Der Betriebsratsvorsitzende tat gar nichts. Damals als Herr Artur K. ein mal aus einem sehr wichtigen persönlichen Grund abgelehnt hatte über die maximale Tagesarbeitszeit hinaus zu arbeiten, da war es der Betriebsratsvorsitzender, der mir mitteilte, dass er die Wahl zwischen einer fristlosen Kündigung und zwei Abmahnungen mit einer Entschuldigung hatte. Diese unterlassene Hilfeleistung wurde vom Gericht - wie viele weitere Argumente - völlig ignoriert.

Weitere Schikanen
Herr K. auf dem „Pulverfass“ sitzen zu lassen war also keine unterlassene Hilfeleistung. In seiner Klage hatte Herr K. ausführlich beschrieben wie der neue Vorgesetzter ab dem Tage seines Amtsantritts ihn benachteiligte und ausgrenzte, bis er schließlich als Dipl.-Ing. für Elektrotechnik nur noch den Status eines „Laufjungen“ hatte. Auf seine Bitte im Beurteilungsgespräch ihm einige Produkte zu nennen, in die es sich genau einarbeiten sollte, trug der Vorgesetzte in die Beurteilung „Technische Orientierung fehlt.“ Arbeiten, die Herr K. gut und gerne machen konnte, wurden von ihm fern gehalten. Er sollte dann eine andere ohne vorherige Einarbeitung ausführen.

All das waren für das Gericht keine Schikanen.

Mit der Kündigung wurde Herr K. nicht mal darauf hingewiesen, dass er sich arbeitslos zu melden hatte - auch das gehört zur Fürsorgepflicht. Eine Firma braucht somit nicht mal ein Mindestmaß an Fürsorgepflicht einzuhalten!

Gütetermin
Noch im Januar beim Gütetermin zeigte sich der Richter entsetzt von einer völlig überflüssigen, singulär für Herrn K. geltenden Mobbing - Anweisung.

Im Urteil wurde diese Mobbing - Anweisung plötzlich zu einem „adäquatem Mittel“. Warum galten diese „adäquaten Mittel“ nur für Herrn K.? 16 Jahre lang ging es ohne! Nur für Herrn K. galten bestimmte Sonderregelungen. Der Inhalt seiner Klage wurde in der Begründung falsch interpretiert.

Abmahnung
Als in der Firma die Klage gegen die Abmahnung ankam, wurde ein oder zwei Werktage danach, Herrn K. mitgeteilt, dass nun plötzlich entgegen der Planungen der Monate davor, er kein neues Dienstfahrzeug bekommen soll. Als Begründung für diese Änderung versteckte sich die Firma hinter einem angeblichen nicht vorgelegten Leasing-Angebot. Aus dem zeitlichen Zusammenhang ist zu erkennen, dass der Verzicht auf ein neues Fahrzeug nicht nur ein Racheakt war, sondern ein Teil der Wirkung auf eine fristlose Kündigung. In der Begründung des Gerichtes wird der zeitliche Zusammenhang völlig außer Acht gelassen und der Text der Klage falsch interpretiert.

Auch die Tatsache, dass der Arbeitsplatz nach seiner Entlassung nicht wieder besetzt wurde, findet in der Begründung keine Beachtung. Diese Auflistung könnte Herr K. noch einige Seiten fortsetzen.



Drei Abmahnungen
Herr Artur K. erhielt insgesamt drei Abmahnungen: Die erste Abmahnung war: Überzogene Reaktion, weil er abgelehnt hatte über die maximale Tagesarbeitszeit hinaus zu arbeiten. Die zweite Abmahnung war: frei erfunden, um ihn gefügig zu machen. Die dritte Abmahnung war: konstruiert, als Vorbereitung der fristlosen Kündigung.

Das Verfahren wegen der Abmahnungen wurde nach der Kündigung vom Gericht ausgesetzt. Über die Gültigkeit der Abmahnungen sollte nach Abschluss vom Kündigungsschutzverfahren entschieden werden. Obwohl beim Gütertermin vor der Entlassung festgestellt wurde, dass die ersten zwei (die dritte wurde danach erklärt) Abmahnungen unzulässig waren und er vom Arbeitgeber ungerecht behandelt wurde, spielten diese Abmahnungen im Kündigungsschutzverfahren keine Rolle. Im vergangenen Herbst wurde per Gerichtsbeschluss – ohne dass Herr K. davon etwas wusste – das Verfahren wegen der Abmahnungen für beendet erklärt. Somit wurden diese Abmahnungen ein fester Bestandteil seiner beruflichen Vergangenheit und spielten auch im Mobbing - Verfahren keine Rolle.

Da Herr K. von diesem Beschluss nichts wusste, war er mit der festen Überzeugung, dass das Verfahren weiterhin nur ausgesetzt war, in die Verhandlung gegangen.

Umso mehr es ihn schmerzen, wenn er in der Urteilsbegründung lesen muss: "... der gegen diese Abmahnungen geführte Rechtsstreit vom Kläger für erledigt erklärt worden ist." und im Beschluss vom Herbst steht u. a. "ist ein Arbeitsverhältnis .... aufgelöst worden, besteht grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse mehr an einer Klage auf Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte des Arbeitnehmers."

Der Beschluss vom Herbst 2006 besagt also nur, dass die Abmahnungen nicht aus der Personalakte entfernt werden müssen. Es ändert nichts an der Tatsache, dass sie ungerecht waren und der Vorbereitung der fristlosen Kündigung dienten. Mit diesen Abmahnungen kommt sich Herr K. vor, wie einer der nichts sich zu Schulden kommen ließ, aber für den Rest des Lebens als Vorbestrafter gelten soll.

Gutachten
Herr K. beschrieb den Zusammenhang zwischen dem Mobbing und seinen Erkrankungen und fügte einige Beweise bei. Die Beschaffung weitere Gutachten von Ärzten und Therapeuten hatte er in seinem Schriftsatz angeboten. Vom Gericht wurde nichts angefordert. Die vorgebrachten Darstellungen und beigefügten Belege für die im Zusammenhang mit dem Mobbing entstandenen Erkrankungen hielt das Gericht für nicht ausreichend.

Dass der Anwalt der Firma im Verfahren nachweisbar mehrfach gegen die Wahrheitspflicht verstoßen hatte, war für das Gericht ebenfalls ohne Bedeutung. Das Urteil des Arbeitsgerichtes versteht Herr K. als einen Freibrief für Firmen. So als ob es legitim wäre:

- Abmahnungen mit frei erfundenem Inhalt auszusprechen,

- Das Betriebsverfassungsgesetz zu missachten,

- Nicht mal ein Mindestmaß an Fürsorge einzuhalten,

- Gezielt auf eine fristlose Kündigung zu wirken,

- Hilfegesuche zu ignorieren

Aus allem folgt:
An der Wahrheitsfindung war das Gericht gar nicht interessiert, Beweise wurden übergangen, große Teile der Klage ignoriert, andere falsch interpretiert. In der Begründung orientierte sich an den unbewiesenen Behauptungen der Firma. Es ist ein Gefälligkeitsurteil!! Urteile dieser Art sind die beste Grundlage für: politischen Extremismus, Selbstjustiz, Amokläufe, Selbstmord, .... Nun verlangt die Firma sogar von Herrn K., dass er eine Unterlassungserklärung unterzeichne und alle Vorwürfe aus der Klage widerrufe, wobei das was in der Klage und der anschließenden Stellungnahme steht, die reine Wahrheit ist. (E.2. 23.07.07)

1 Kommentar:

macdet hat gesagt…

Ja, der Fall Arthur Kurhofer mit oder h ging unter die Haut. Aber ohne Willen bis zum Letzen zu kämpfe ist halt nicht möglich!

Ich werde diesn Feed in den mobbing-gegner.de einbauen,ok??