Freitag, 31. Juli 2009

Die Spanische Grippe - die Jahrhundertlüge

In der aktuellen Pandemie-Diskussion wird auch die so genannte Spanische Grippe von 1918 als Beispiel dafür vorgebracht, welche Folgen die Mutation eines Grippevirus haben könne, und dass der Virus der so genannten "Schweinegrippe" im Jahr 2009 wieder eine solche Mutation sei. Da lohnt sich ein Blick zurück auf die Geschichte der Spanischen Grippe zur Zeit des ersten Weltkriegs ab 1918. Die Recherchen brachten Überraschendes. Irreführend ist nicht nur der Name der Seuche, sondern anscheinend auch Ernsteres.
Die Spanische Grippe, die von 1918 bis 1920 bis zu 50 Millionen Todesopfer forderte, hatte ursprünglich kaum etwas mit Spanien zu tun. Die Seuche nahm Anfang 1918 in Haskell County im US-Bundesstaat Kansas ihren Lauf. Ihren "spanischen Namen" bekam sie quasi aus politischen Gründen: Wegen der Pressezensur in den kriegführenden Staaten wie in den USA wurde dort kaum etwas über die anschwellende Grippewelle berichtet.
Anders war das in Spanien, das am ersten Weltkrieg nicht beteiligt war. Als in Madrid im Mai 1918 bereits jeder dritte Einwohner erkrankt war, berichtete die spanische Presse ohne Zensur über die Seuche - und handelte ihrem Land den Namen der Seuche ein, obwohl die Katastrophe in den USA begonnen hatte. Von dort stammen auch die meisten Zeitzeugen-Berichte.

Bericht einer Augenzeugin: Nur Geimpfte erkrankten
Unter den authentischen Berichten aus jener Zeit ist "Vaccination Condemned" von Eleanora McBean (in überarbeiteter Übersetzung von Hans Tolzin) der meist zitierte. Hier einige Auszüge:

"Alle Ärzte und Menschen, die zu der Zeit der Spanischen Grippe 1918 lebten, sagten, dass es die schrecklichste Krankheit war, die die Welt je gesehen hat. Starke Männer, die an einem Tag noch gesund und rüstig erschienen, waren am nächsten Tag tot."

Auffällig ist, dass die Spanische Grippe die Eigenschaften genau jener Krankheiten hatte, gegen die diese Leute direkt nach dem 1. Weltkrieg geimpft worden waren (Pest, Typhus, Lungenentzündung, Pocken). Praktisch die gesamte Bevölkerung war mit giftigen Impfstoffen verseucht worden. Durch die Verabreichung von giftigen Medikamenten wurde die Pandemie geradezu "am Leben erhalten."
Soweit bekannt ist, erkrankten ausschließlich Geimpfte an der spanischen Grippe. Wer die Injektionen abgelehnt hatte, entging der Grippe. So auch die Augenzeugin Eleanora McBean:

"Meine Familie hatte alle Schutzimpfungen abgelehnt, also blieben wir die ganze Zeit wohlauf. Wir wussten aus den Gesundheitslehren von Graham, Trail, Tilden und anderen, dass man den Körper nicht mit Giften kontaminieren kann, ohne Krankheit zu verursachen. Auf dem Höhepunkt der Epidemie wurden alle Geschäfte, Schulen, Firmen und sogar das Krankenhaus geschlossen - auch Ärzte und Pflegekräfte waren geimpft worden und lagen mit Grippe danieder. Es war wie eine Geisterstadt. Wir schienen die einzige Familie ohne Grippe zu sein - wir waren nicht geimpft! So gingen meine Eltern von Haus zu Haus, um sich um die Kranken zu kümmern. (...) Aber sie bekamen keine Grippe und sie brachten auch keine Mikroben nach Hause, die uns Kinder überfielen. Niemand aus unserer Familie hatte die Grippe. Es wurde behauptet, die Epidemie habe 1918 weltweit 20 Millionen Menschen getötet. Aber in Wirklichkeit wurden sie von den Ärzten durch ihre groben Behandlungen und Medikamente umgebracht. Diese Anklage ist hart, aber zutreffend - und sie wird durch den Erfolg der naturheilkundlichen Ärzte bezeugt."

Und weiter:

"Während den Schulmedizinern ein Drittel ihrer Grippefälle verstarb, erzielten die naturheilkundlichen Krankenhäuser Heilungsraten von fast 100 Prozent."

Spanische Grippe wurde durch Massenimpfungen verursacht
Der Bericht von Eleanora McBean steht natürlich im Gegensatz zur offiziellen Hypothese, ein mutiertes Influenza-Virus habe die Spanische Grippe verursacht. Sie ist jedoch nicht die einzige Quelle mit der Vermutung, dass die Pandemie in Wahrheit durch Massenimpfungen verursacht worden sei.
Ingri Cassel, Director of Vaccination Liberation in Spirit Lake / USA, bezieht sich im Juli 2003 in einem Beitrag für den "Idaho Observer" auf den zeitgenössischen Bericht eines Dr. Rosenow, Sanitätsinspekteur der US-Armee. Er berichtet über 31.106 hospitalisierte Fälle von "Lungentuberkulose" mit 1.114 Toten während der US-Beteiligung am ersten Weltkrieg. Den Armeeärzten jener Zeit war es wohl nicht möglich, zwischen "Lungentuberkulose", Impffolgen und Spanischer Grippe zu unterscheiden.

Höchste Todesrate unter den geimpften Soldaten
Cassel zitiert noch eine weitere Autorin, Anne Riley Hale aus dem Jahr 1935: "Wie jedermann weiß, hat die Welt noch niemals solch eine Orgie von Impfungen aller Art gesehen, wie die unter den Soldaten des (ersten) Weltkriegs." Auch diese Autorin stellt fest, dass gerade unter den "gepiekten Männern der Nation" die höchste Todesrate bei Tuberkulose auftrat.

"Mehr Tote durch Impfung als durch feindliche Gewehre"
Patric J. Carroll zitiert im "Irish Examiner" einen Report des US Kriegsministers Henry L. Stimson, der die tödlichen Folgen von Impfungen gegen Gelbfieber in 63 Fällen bestätigte. Insgesamt wurden den Rekruten zwischen 14 und 25 Impfungen verabreicht. Aus Armeeaufzeichnungen sei zu entnehmen, dass alle beimpften Krankheiten nach Beginn der Impfpflicht im Jahr 1917 in alarmierendem Ausmaß zugenommen hatten. Nach Eintritt der USA in den ersten Weltkrieg sei die Todesrate durch die Typhus-Impfung auf den höchsten Wert in der Geschichte der US-Armee gestiegen.
Während des ersten Weltkrieges gab es in den USA das geflügelte Wort, es würden mehr Soldaten durch Impfungen umgebracht als durch feindliche Gewehre. Diese Aussage stamme von Dr. H. M. Shelton, dem Autor von "Vaccines and Serum Evils." Laut General Goodwin habe die britische Armee 7.423 Fälle von Typhus verzeichnet. In der französischen Armee habe es 113.165 Fälle bis Oktober 1916 gegeben. In beiden Ländern sei die Typhus-Impfung Pflicht gewesen.

Was ist die Wahrheit?
Es gibt also viele Stimmen, die Massenimpfungen als mögliche Ursache der Spanischen Grippe in jener Zeit bestätigen. Diese Dokumente auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, ist ohne Vorliegen der Originalpublikationen natürlich nicht einfach. Aber die Wahrheit lässt sich auch durch eine indirekte Vorgehensweise einkreisen, nämlich wenn Informationen aus möglichst unverdächtigen Quellen gesammelt und auf ihre Plausibilität hin geprüft werden. Herausgekommen sind dabei folgende Ungereimtheiten:
Viele der Ärzte, die mit der Spanischen Grippe direkt zu tun hatten, erwähnten sie überraschenderweise in späteren Publikationen gar nicht oder nur am Rande. Das ist nachvollziehbar, wenn die Seuche in Wahrheit durch die von ihnen durchgeführten Impfungen verursacht wurde.
Die Spanische Grippe begann nicht an einem Ort und breitete sich nicht von dort aus über die ganze Welt aus, sondern an vielen Orten und auf verschiedenen Kontinenten gleichzeitig.
Die Symptome der Spanischen Grippe sind als mögliche Wirkung von Impfungen bekannt.
Mehrere Ansteckungsversuche mit gesunden Freiwilligen, die von Erkrankten angehustet wurden, blieben ohne Folgen. Die Spanische Grippe war also nicht ansteckend.
Erst die Nachahmung einer Impfung, nämlich Injektionen bearbeiteten Körperflüssigkeiten von Erkrankten, führte auch zur Erkrankung der Versuchspersonen.

Eine angemessene Schlussfolgerung
Die vielfach übereinstimmenden Berichte und Zitate sprechen eher dagegen, dass die Spanische Grippe durch irgendein mutiertes Virus verursacht wurde, das quasi mit Überschallgeschwindigkeit für die gleichzeitige Ausbreitung auf mehreren Kontinenten sorgte.
Die weltweite Epidemie begann im Februar 1918 sowohl in Spanien als auch in New York. Im April begann sie in Frankreich auf, im Mai in Madrid, im Juni in Deutschland, gleichzeitig in China, Japan, England und Norwegen. Die zweite, wesentlich schwerere Welle der Epidemie begann fast gleichzeitig in Boston, in Indien, in der Karibik, in Zentral- und Mittelamerika sowie einen Monat später in Brasilien und zuletzt in Alaska.

Fazit: Die vielfach übereinstimmenden Berichte und Zitate sprechen eher dafür, dass die Spanische Grippe in Wirklichkeit ein globales Impf-Desaster war.

Donnerstag, 30. Juli 2009

Friedrich Leibacher - Mythos und Realität

Attentat von Zug

von David Frankfurter

Fritz Leibacher hat nichts heldenhaftes getan. Doch seine Tat hätte nur in Zug geschehen können. Mit viel Gutachten und Testimonials versucht eine Doku des Staatssenders die offizielle Version der Ereignisse zu verfilmen. An den wesentlichen Ursachen des Attentats führt sie jedoch bewusst vorbei.

Der Halbstarke
Fritz war alles andere als ein pflegeleichter Jugendlicher. Er hockte mit Gleichgesinnten (heute würde man Gang sagen) im Sommer am Zugersee, soff, grölte, hatte Sex mit dem nicht ganz 16jährigen Dorfluder, kassierte auch schon mal Hausverbote in diversen Gaststätten und foutierte sich so ziemlich um die Strassenverkehrsordnung. Es ist jedoch falsch, in Leibacher einen klassischen Kriminellen zu sehen, vielmehr wurde er und seine Kumpagnen als „Halbstarke“ bezeichnet, Titel, welcher in der Regel allen aufsässigen Jugendlichen angehängt wurde, auch den 68iger. Mit heutigen Massstäben gemessen, wäre Leibacher schlimmstenfalls ein Problemjugendlicher. Am Ende landete er für kurze Zeit in einer Arbeitserziehungsanstalt.
Dann besserte er sich jedoch. Er fiel nie besonders durch Gewalttätigkeit auf. Allerdings hatte er Mühe, im Erwerbsleben richtig Fuss zu fassen. Er verkaufte z.B. Inserate in Branchenbücher, die nie erscheinen sollten. Das taten viele andere natürlich auch, doch den “Fritzli”, wie die Zuger Polizei nannte, hatte man schon seit seiner Jugendzeit besonders im Visier. Er war auch einfach zu kriegen. Konnte man ihm sonst nichts anhängen, musste man nur in seinem Handschuhfach schauen. Er hatte immer eine Waffe darin. Die zahlreichen Anzeigen wegen Verstoss gegen das Waffengesetz sprechen eine klare Sprache. Leibacher wird zwar in den Medien als notorischer Kleinkrimineller dargestellt, doch lag die letzte Straftat 20 Jahre vor dem Attentat zurück. Leibacher holte die Matura nach und studierte einige Semester Jura. Warum er gerade Jura belegte, überrascht wohl niemand.

Das Zuger Milieu
Die Tat Leibachers ist nur verständlich, wenn man kurz einen Blick auf das Zuger Milieu wirft. In den Medien wird Zug immer wieder als Steuerparadies bezeichnet, weshalb sich dort internationale Unternehmen ansiedeln. Das ist jedoch Propaganda, andere Standorte sind günstiger, haben günstigere Mieten und einen viel besseren Arbeitsmarkt. Der wahre Vorteil des Kantons Zugs ist der „kooperative“ Rechtsapparat. 50 Anwälte, 11 Richter, 4 Oberrichter und die Verwaltung sorgen dafür, dass potente Steuerzahler nichts zu befürchten haben.
Natürlich profitieren auch Einheimische von dieser Nestwärme. Versetzt der Sohn des Zuger Stadtschreibers im Vollsuff und vollgekokst eine Tanksäule, so kann auch er sich darauf verlassen, dass sein Verfahren umgehend eingestellt wird. Im Volksmund werden die Verflechtungen als die Zuger Mafia bezeichnet. Von dieser Nestwärme konnte Leibacher nicht profitieren. Machte er einen „Seich“, knüpfte man ihn gnadenlos vor. Er wurde regelrecht drangsaliert.

Der verschollene Busfahrer
Irgendwann drehte Leibacher das Spiess um. Statt sich drangsalieren zu lassen, wollte er andere mit Hilfe des Rechtssystem drangsalieren. Doch er machte bald eine erstaunliche Entdeckung: alle seine Anzeigen und Beschwerden verliefen im Sand. Dann legte er sich mit einem Busfahrer an, der, wie jeder in Zug wusste, mit viel Kurvenöl seinen Dienst versah. Die Stadt hatte natürlich kein Interesse, den Mann zu entlassen, es war schwer einen Neuen zu finden und ausserdem hatte er nie Anlass zu Beanstandungen gegeben. Also stellte die kantonale Untersuchungsbehörde die Untersuchung ein. Als Leibacher die Einstellungsverfügung in der Hand hielt, fasst er den Entschluss für sein Attentat. Kaum waren sich die Behörden nach dem Attentat sich diesen Zusammenhang bewusst, wurde der Chauffeur sofort ins unbekannte Ausland verschickt. Er durfte erst zurückkehren, nachdem die Journalisten wieder aus der Stadt abgezogen waren. Auch darüber steht im Bericht nichts. Der Buschauffeur wird auch sicherlich nie interviewt werden.

Das Attentat und die schnellste Ausschaffung der Schweiz
Leibacher erzählte von seinen Attentatsplänen. Am Stammtisch nahm ihn nicht ernst. Anders seine dominikanische Ex-Frau, die mitansah, dass es sich hier nicht um dumme Sprüche handelte. Sie ging einen Monat vor der Tat zur Polizei und diese versorgte sie umgehend in die psychiatrische Klinik nach Oberwil. Nach dem Attentat wurde die Frau innert Tagen ausgeschafft (geht doch, wenn die Behörden nur wollen). Auch das wurde im Bericht nicht erwähnt. Die Frau kommt zwar in der Fernsehdoku zu Wort, aber die Umstände ihrer Ausschaffung werden natürlich nicht thematisiert. Der Tathergang selbst ist hinreichend bekannt. Ob Leibacher erschossen wurde, sich selbst richtete oder verletzt am Boden lag und dann noch abgeschossen wurde, ist letztlich nicht weiter von Bedeutung.

Die offizielle Version
Leibacher wird im Untersuchungsbericht als “Lagerist” bezeichnet. Schon das mag komisch anmuten. Fakt ist, dass die Behörden bis heute von ihren eigenen Verfehlungen ablenken wollen. In Zug haben die massgeblichen Personen kein Interesse, dass das “kooperative” Zuger Justiz- und Verwaltungssystem in die Schlagzeilen gerät. Das Vertrauen der internationalen Unternehmen in dessen Schutz könnte schnell Schaden nehmen. Wir werden also von offizieller Seite nie Genaueres über den Busfahrer erfahren – obwohl ihn in Zug jeder kennt, auch seine Schwächen. Wir werden nie erfahren, wie die Zuger Polizei den Fritzli systematisch drangsalierte. Wir werden nie erfahren, dass die Einstellungsverfügung der Untersuchungsbehörden bewusst geschah. Denn sie hätte dem Chef der Zuger Verkehrsbetriebe nachweisen können, dass er einen besoffenen herumfahren lässt. Er wäre in eine ungemütliche Lage gekommen. Und wir werden bewusst vieles nicht erfahren, was sonst noch so alles in Zug im Justizsystem läuft. Weil man also nicht allzuviel über Leibacher sagen will, bekommt man stattdessen Psychogramme von seiner Persönlichkeit. Das allein schon ist ein Eingeständnis, dass man sich nicht wirklich mit den Zusammenhängen beschäftigen will.

Fazit
Leibacher ist kein Held. Ein Held tötet keine Unschuldigen. Leibacher war kein Krimineller. Die letzte Strafe lag 20 Jahre zurück. Leibacher war kein Psychopath. Er fiel in Zug nicht mehr auf, als viele andere auch. Leibacher ist vielmehr ein Terrorist. Er hatte ein Motiv für sein Attentat. Das ist das Tabu.

Der offizielle Untersuchungsbericht

Interview mit einem Börsenpropheten

MMnews wies als erster auf den Crash hin, im Juni 2008 Infokriegernews.de: Michael, Du bist vielen Fernsehzuschauern noch als nonchalanter Börsenprophet von n-tv bekannt. Seit wann bist Du nicht mehr im Fernsehen zu sehen und wie kam das?
Ich bin immer noch im Fernsehen, nur schlechter empfangbar in Deutschland. Derzeit arbeite ich noch für CNBC und berichte weltweit von der deutschen Börse. Börsenfernsehen mache ich nun schon seit fast 20 Jahren. Ich habe Crash und Übertreibungen miterlebt. Und derzeit ist es ja auch wieder eine spannende Phase, weil’s dies Mal ums Ganze geht: Unser Finanzsystem.
Infokriegernews.de: Was bewog Dich zur Gründung der Wirtschaftszeitung MMnews? Gab es da den berühmten innerlichen Ruck bei Dir und was ist das Ziel dieser Seite?
Wer bei der Finanzmarktberichterstattung in die Tiefe geht, der merkt schnell, dass oft Scheinkorrelationen im Spiel sind. Nicht die Nachrichten machen Kurse, sondern Kurse die Nachrichten. Darüber hinaus wird die vermeintliche Kausalität nur durch zwei Nachrichtenagenturen bestimmt. Das ist sozusagen das Gesetzbuch des Börsenreporters: Wenn’s bei Reuters steht, dann darfst du es so sagen. Dieses immer wieder nachzuplappern ist mit der Zeit ermüdend.
Infokriegernews.de:Pflegst du noch Kontakte in die Finanzwelt, oder sind diese inzwischen alle Empfänger staatlicher Transferleistungen in Milliardenhöhe geworden und hast du mittlerweile Abstand von den guten Freunden genommen?
Die Kontakte sind mir nach wie vor wichtig. Viele erzählen hinter der Kamera mehr als davor. Aber man kann die Finanzwelt wirklich in zwei Einheiten einteilen: Die einen leben und interpretieren die Wirtschaftswelt so, wie es der Mainstream verlangt. Und die anderen, eine winzige Minderheit, versucht tatsächlich in die Untiefen der Geldillusion hinabzusteigen. Doch bei den meisten beißt man auf Granit, wenn man kritische Fragen stellt. Das war auch bei Fed-Chef Bernanke so. Aber auch viele ehemalige Bundesbänker sind nicht sehr auskunftsfreudig. Wenn es um die Hintergründe der Geldsystemkrise geht, stößt man schnell auf eine Wand des Schweigens.
Schockierend jedoch ist, dass auch viele hochgestellte Finanzpersönlichkeiten die Grundlagen des Geldsystems nicht beherrschen und deshalb auch keine echte Ursachenforschung in Sachen Krise betreiben können. Das ist ungefähr so, als wenn ein Mathelehrer das Einmaleins nicht kennt. Und noch schockierender ist, dass praktisch alle Bundestagsabgeordneten keine Ahnung haben, was eigentlich los ist. Deshalb konnten sie auch von den Banken so leicht um den Finger gewickelt werden.
Infokriegernews.de: Seit Monaten gibt es Anzeichen dafür, dass die G20-Regierungen an einer neuen Weltwährung basteln. Die immer wieder erwähnten Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds sind ja eigentlich keine reguläre Währung, sondern ein Währungspaket aus Dollar, Euro, Yen und Pfund. Du hast aber bereits am 18.März im Artikel “Weltpanik, Weltmanipulation und Weltwährung ” auf die Einführung einer regulären Weltwährung, Arbeitsname “Globo”getippt.
Ich habe mit einigen einflussreichen Leuten gesprochen, die unter anderem auch an namhaften Zentralbanken arbeiteten und arbeiten. Demnach gibt es wohl Überlegungen, dass der Dollar in Richtung 100 Yen und 1 Euro geschleust werden soll. Also 1USD=1Euro=100Yen – Und dann kann man es ja „Globo“ nennen. Ich halte diese Variante für die letzte große Betrugsaktion seitens der Fed und kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass sie Realität wird. Aber bei so viel Unwissenheit rund um den Globus in Sachen Geld kann alles passieren.
Der Euro, der bisher größte Unsinn der Währungsgeschichte, wurde ja auch Realität. Und wenn man den Leuten sagt: „Ist doch praktisch, dann kannst du selbst in Tokio dein Pappbrötchen mit dem Globo zahlen – wie in Berlin“ – dann fallen doch mit Sicherheit alle darauf rein. Dass sie damit selbst rein gelegt wurden, merken sie erst, wenn das System kollabiert. Genauso wie der Euro zerbrechen wird!
Jedenfalls wäre es von Seiten der Amis eine geschickte Idee, den ansich wertlosen Dollar überbewertet in einer globalen Währungsunion aufgehen zu lassen. Dann hätten wir nämlich die Probleme der US-Wirtschaft mit am Hals und dürfen dafür geradestehen. Ähnlich sieht es ja jetzt schon bei den Sonderziehungsrechten aus, bei dem die US-Währung mit über 40% vertreten ist. Viel zu hoch, gemessen an der Wirtschaftsleistung der USA.
Infokriegernews.de:Auf dem italienischen G8-Gipfel stellte dann der russische Präsident strahlend eine neu geprägte Münze als neue Weltwährung vor, Inschrift: “Einheit in der Vielfalt”. Hast Du so etwas erwartet?
Ich halte das für einen Scherz. Der Russe ist genauso gefangen im Weltgeldsystem wie wir alle. Alleingänge sind da nicht erlaubt. Und selbst der Versuch wäre untauglich. Auch heute noch gilt: Wenn ich die Wahl zwischen Rubel und Dollar habe, dann würde ich mich wohl eher für den Dollar entscheiden. Die Fed hat zumindest in der letzten Jahrzehnten gezeigt, dass sie das Zepter in der Hand hält – und damit, aus ihrer Sicht, eine äußerst gute Politik gemacht hat. Immerhin wird der Greenback in allen Ländern als Tauscheinheit akzeptiert. Daran wird sich so schnell nichts ändern. Dagegen kann kein neues Konstrukt „anstinken“.
Infokriegernews.de: Wie beurteilst Du in dieser Entwicklung die Rolle der “Bank für Internationalen Zahlungsausgleich”? Man munkelt ja, dies könne eine Art Weltzentralbank werden. Immerhin sitzen im BIZ-Direktorium Ben Bernanke von der US-Zentralbank Fed, Claude Trichet von der EZB, alles kommerzielle Banken, die ihr gedrucktes Geld praktisch an den Staat als dessen Währung verkaufen. Andererseits sitzt dort auch Zhou Xiaochuan von der staatlichen People’s Bank of China. Es gibt da eine Art Konkurrenzsituation zwischen der BIZ und dem IWF um die Rolle der Weltzentralbank. Welche Entwicklung prognostizierst Du?
Was heisst ‚man munkelt“ das die BIS Weltzentralbank sei? Sie ist es. Der ganze Apparat BIS hat ja schon fast sektenähnlicher Charakter. Die BIS in Basel ist wie ein Staat im Staate. Die Mitarbeiter genießen Immunität, besitzen Diplomatenpässe. Und das schönste: Sie müssen keine Steuern zahlen – anders als ihre verschuldeten Untertanen. BIS, das sind die Geldgötter – zusammen mit der Fed. Sie bestimmen den Kurs, sind unantastbar.
Es ist, gelinde gesagt, ein unglaublicher Vorgang, dass die BIS einen solchen Status besitzt. Sie wird von niemand kontrolliert und kann machen was sie will. Sie hat volle Kenntnis über das, was geldtechnisch passiert und entwirft merkwürdige Gesetze, an die sich alle halten müssen, außer die Amerikaner – siehe Basel II. Woran das wohl liegt?
Der IWF ist meiner Meinung nach nur ein Erfüllungsgehilfe der BIS. Der IWF wird rausgeschickt, wenn’s irgendwo brennt und soll checken, wie viele Milliarden notwendig sind, um einzelne Länder am Tropf zu halten.
Infokriegernews.de: Die mächtigste Bankenlobby der Welt ist die sogenannte “Gruppe der Dreißig”, auch G30 genannt. In diesem Gremium sind praktisch alle wichtigen Zentralbanker weltweit vertreten. Ihr Vorsitzender, Paul Volcker, ist Chefökonom von US-Präsident Obama. Wie beurteilst Du die Rolle der seit Anfang des Jahres amtierenden neuen Regierung in Washington?
Ich möchte weder in der Rolle Obamas noch in der von Bernanke sein. Es ist mir völlig rätselhaft, wie dieser Trümmerhaufen in den USA je wieder ans Laufen gebracht werden soll. Ein Land, das an einem einzigen Tag 7 Milliarden Schulden machen muss, um zu überleben, hat praktisch alle Karten aus der Hand gegeben. Hinzu kommt, dass durch den US-Kreditbetrug, der die ganze Welt in den Abgrund stürzte, niemand mehr die Schuldscheine des Landes kaufen will. Nun gut, jetzt kauft Ben sie selbst – aber wie lange soll das gehen?
Überregulierung und Terrorgesetze geben den USA zusätzlich den Rest. Aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten ist ein dekadenter Überwachungsstaat geworden, dessen Deindustrialisierung voranschreitet. Aber das haben sie sich selbst eingebrockt: Es war halt einfacher, Geld zu drucken und Schuldscheine in alle Welt zu verkaufen, als Produkte herzustellen.
Ich kenne die USA seit über 30 Jahren. Früher war New York das Non Plus Ultra. Doch davon ist nichts mehr übrig. Diesen Rang hat nun Shanghai und Tokio übernommen.
Infokriegernews.de: Wie müsste Deiner Meinung nach ein gerechtes Geldsystem aussehen und wie ein gerechtes Wirtschaftssystem, das niemanden übervorteilt und jedem eine faire Chance gibt? Braucht es da nicht irgendeinen Schiedsrichter? Und wer sollte das sein?
Das ist eine philosophische Frage. Wenn Geld im Spiel ist, dann ist es immer ungerecht. Ich hab echt keine Ahnung, wie so ein System aussehen könnte. Aber Fakt ist: Wenn wir so weiter machen, wie bisher, fährts gegen die Wand.
Wenn Geld und Zins im Spiel ist, dann hat es immer die Tendenz, dass es in der Hand weniger sich vermehrt. Aber diese „Anreicherung“ würde auch ohne Geld passieren. Ich hab fast den Eindruck, dass es evolutionär programmiert ist: Der Fittere überlebt. Fit in unserem System heißt, sich Dinge auszudenken, um andere Menschen auszubeuten, sie zu betrügen.
Tendenziell bin ich für Grundeinkommen, wie ich es auch in meinem Buch „Evolution des Erfolgs“ beschrieben habe. Jeder Mensch soll 500 Euro kriegen. So haben Familien automatisch mehr. Dafür Auflösung aller Transferämter, Schließung der Arbeitsämter, Sozialämter usw. Gleiche Steuersatz für alle würde die Finanzämter auf ein Minimum reduzieren. Meine Vorstellung: 25% vom Gewinn, keine Ausnahmen.
Vorübergehende Finanzierung dieser Revolution durch Schulden. – Ich denke, dass würde die Kräfte einer Gesellschaft neu entfesseln.
Andererseits: Was wollen wir eigentlich? Soll jeder mit einem Mercedes durch die Gegend fahren? Wohin führt eine Gesellschaft, die immer „Mehr“ will. Was ist das für eine Gesellschaft, in der Menschen zu bloßen Konsumenten degradiert werden? Bloße Shopping-Roboter, die konsumieren. Ein Leben für den Konsum. Der Gipfel der Perversion.
Hat schon mal je einer hinterfragt, was das bedeutet? „Konsumieren?“ Konsumieren heißt „verbrauchen, aufbrauchen“. Ein solcher Begriff ist in der Natur völlig unbekannt. In der Natur lebt alles von jedem. Es gibt keinen „Abfall“, keinen „Konsum“. Daran sollten wir uns orientieren. Dieser ganze Konsum-Wachstumsfetisch bedarf jedenfalls einer grundlegenden „Überarbeitung“. Wer zu fett ist, wird schneller krank. Das gilt auch für Gesellschaftssysteme. Wenn wir so weiter machen, droht der Untergang.
Infokriegernews.de: Im Herbst wirst Du auf der Blogger Conference Germany (BCG) als Referent teilnehmen. Wie siehst Du die Rolle der unabhängigen Medien in der aufkommenden Digitalen Epoche?
Wir leben in einer Welt der totalen Illusion. Nicht nur die Geldillusion prägt das Individuum. Ich verstehe die Aufgabe der unabhängigen Medien darin, den Menschen endlich die Augen zu öffnen und ihnen auch klar zu machen, dass viele Vorstellungen, die sie als „normal“ interpretieren, genau das Gegenteil davon sind: nämlich total irrational.
Unsere gesamte Gesellschaft in ihren Auswüchsen ist der Gipfel der Irrationalität. Das Streben vieler Menschen ist durch perfekte Marketing-Strategien einer monopolisierten Wirtschaft vollkommen in die Irre geleitet. Die Menschen „empfangen“ ihre Handlungsanweisungen über Satteliten-Schüsseln und Kabel. Aus dem Volk von Dichtern und Denkern wurde eine irrgeleitete Masse, welche rund um die Uhr durch Massenmedien gehirngewaschen wird. Da sollten die unabhängigen Medien – jeder für sich in seinem Bereich – dran arbeiten, diesen Wahnsinn aufzuzeigen.
Wir werden die Welt damit vielleicht nicht verändern, aber dennoch vielen Menschen zeigen, dass sie anders leben müssen und damit sogar glücklicher werden.
Wir müssen auch weg von dem Begriff „Blogger“. MMnews versucht diesen Weg zu gehen. Ein „Blogger“ gilt immer noch als etwas „abwegig, verrückt, nicht richtig ernst zunehmen“. Wir müssen eine alternative Medienwelt gestalten, welche in einem völlig entgleisten Gesellschaftssystem neue Wege zeichnet und den Menschen wieder zeigt, worauf es im Leben wirklich ankommt!

Dienstag, 28. Juli 2009

Der Lissabon-Vertrag - ein Trojanisches Pferd

von Dr. Titine Kriesi und Gisbert Otto

In ihrem Urteil vom 30. Juni 2009 über den Lissabonner Vertrag weisen die höchsten deutschen Richter auf das strukturelle Demokratiedefizit des Vertrages hin, aber auch darauf, dass Deutschland seine Souveränität nicht preisgeben dürfe. Zugleich widersprechen sich die Richter, denn sie sagen, dass eine solche Preisgabe im Vertrag von Lissabon nicht enthalten sei. Tatsächlich wird im Widerspruch zum Grundgesetz durch den Vertrag von Lissabon faktisch eine neue Verfassung geschaffen. Dafür müsste jedoch das deutsche Volk gefragt werden, denn eine neue Verfassung kann nur durch Beschluss des deutschen Volkes in Kraft treten (Art. 146 GG). Auf Grund der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Mängel wäre eine Ablehnung des Lissabonner Vertrages die logische Konsequenz gewesen. Leider fehlte dem Gericht die nötige Unabhängigkeit, sich dem politischen Projekt «EU» in seiner derzeitigen verfassungswidrigen Gestalt entgegenzustellen – doch mit welch furchtbaren Konsequenzen: So schreibt sich die EU im Vertrag von Lissabon sogar ein Recht zum Krieg zu! Einer der wenigen, die sich erlauben und sich verpflichtet fühlen, den wahren Inhalt des Lissaboner Vertrages mit seinen verheerenden Folgen für das tagtägliche Leben der Bürger aufzuzeigen, ist der Staatsrechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider. Die Ablehnung des Vertrages von Lissabon, die das Bundesverfassungsgericht hätte aussprechen müssen, begründet er auf dem Boden von Recht und Wahrheit. Einige der wichtigsten Kritikpunkte werden im folgenden dargestellt.
Der Lissabonner Vertrag wird die undemokratischen und unsozialen Verhältnisse in der EU noch vertiefen. Die Nationalstaaten übertragen in diesem Vertrag fast alle ihre Rechte an die EU. Die nahezu 500 Millionen Bürger verlieren weitestgehend ihre Möglichkeit zur demokratischen Gestaltung. Die EU wird in alle Lebensbereiche der Bürger eingreifen. Die Schere zwischen arm und reich wird weiter auseinandergehen. Diese Entwicklung steht im Widerspruch zu Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes, der die Würde des Menschen für unantastbar erklärt und Deutschland den Menschenrechten verpflichtet.

Fundamentale Demokratiewidrigkeit
Eine Verfassung kann nur durch ein Volk demokratisch legitimiert werden, wie dies auch im Grundgesetz verankert ist: «Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus» (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) und: «Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.» (Art. 146 GG). Demnach könnte nur ein «europäisches Volk» die faktische Verfassung legitimieren – ein «europäisches Volk» jedoch gibt es nicht. Ein «EU-Staat» würde also die Zustimmung der Völker Europas voraussetzen. Einzig die Bürger haben das Recht, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sie die Staatsgewalt an die EU übertragen möchten. Entgegen dem Grundgesetz wurde eine Volksabstimmung zu Lissabon vermieden, weil die Regierung nur allzugut weiss, dass die Mehrheit der Bürger gegen den Vertrag stimmen würde. Das Volk nicht zu befragen, widerspricht jedoch der Unabänderlichkeitsklausel des Artikels 79 Absatz 3 GG: «Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.» Die politischen Eliten missachten dieses Fundamentalprinzip jedoch bewusst. Sie versuchen, die Bürger irrezuführen. Durch vielfältige Manipulation der öffentlichen Meinung wollen sie ihre machtpolitischen Ziele durchsetzen. Eine Diskussion in der Öffentlichkeit und in den Parlamenten soll nicht stattfinden. Diesem Machtstreben steht das Grundgesetz als Verfassung der Menschheit des Menschen entgegen – zum Beispiel durch Artikel 1 GG «Die Würde des Menschen ist unantastbar» und Artikel 20 GG (Verfassungsgrundsätze). Diese Artikel sind zu Recht jeder Politik entzogen, um so der Würde des Menschen gerecht zu werden und um ein gutes Leben für alle in allgemeiner Freiheit auf der Grundlage der Wahrheit zu verwirklichen.

Ohne Demokratie kein Rechtsstaat
Durch die geplante undemokratische Integration der Staaten in die EU fallen die Völker in die Zeit vor der Französischen Revolution zurück. Grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates werden ruiniert. Dazu gehört vor allem die Gewaltenteilung, die den Schutz der Bürger vor Machtmissbrauch gewährleistet. Dass dieser Rechtsschutz durch den Lissabonner Vertrag weitestgehend verlorengeht, ist unverantwortbar. Insbesondere im Bereich der Wirtschaft werden die Auswirkungen noch katastrophaler sein, als sie es jetzt schon sind. Zum Beispiel entfällt in der im Lissabonner Vertrag enthaltenen EU-Grundrechte-Charta das «Recht auf Arbeit», wie es in der Menschenrechtserklärung von 1948 festgehalten ist. Ebenso das Menschenrecht «auf angemessene und befriedigende Entlohnung» der Arbeit, das dem Arbeitnehmer ermöglicht, «eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz zu sichern». Dagegen wird erstmals in der Geschichte der Grundrechte die «unternehmerische Freiheit» in der EU-Grundrechte-Charta festgeschrieben.

Nicht offen deklarierte Machtfülle der EU
Ursprünglich war vorgesehen, dass die EU nur dann tätig werden darf, wenn sie dazu ausdrücklich befugt wurde – das Prinzip der sogenannten «begrenzten Einzelermächtigung». Dieses Prinzip wird entgegen der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts durch die äusserst weitgehenden Ermächtigungen der EU missachtet. Um ihre Ziele zu erreichen, ist die EU mit dem Vertrag von Lissabon auch befugt, ohne Mitwirkung der nationalen Parlamente zu handeln. Sie ist sogar ermächtigt, EU-Steuern nach Gutdünken zu erheben. Darüber hinaus ist sie «im vereinfachten Änderungsverfahren» durch Beschluss des Europäischen Rates ermächtigt, so gut wie das gesamte Vertragswerk ganz oder teilweise zu ändern (ausser der Aussen- und Sicherheitspolitik). Der Vertrag von Lissabon wird so zum Ermächtigungsgesetz. Die EU verabschiedet sich damit endgültig von den fundamentalen Verfassungsprinzipien, die Grundlage der europäischen Kultur sind. Diese Irreführung der Menschen – mit weitreichenden und tiefgehenden Auswirkungen auf das tägliche Leben – muss aufgedeckt werden.

Entfesselter Kapitalismus erhält Verfassungsrang
Die EU ist eine Region des globalen Kapitalismus. Grundlage des Kapitalprinzips sind die fünf Grund«freiheiten» (Warenverkehrs-, Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit sowie Arbeitnehmerfreizügigkeit), die im Lissabonner Vertrag extrem ausgelegt werden. Dieses System der «offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb», das soziale Aspekte nur sehr untergeordnet berücksichtigt, wird unsere Lebensverhältnisse bestimmen. Dagegen ist in der Wirtschaftsordnung Deutschlands das Sozialstaatsprinzip verankert, wonach nicht nur Effizienzgesichtspunkte, sondern auch soziale Aspekte das Wirtschaftsleben bestimmen: Die Wirtschaft darf nur eine dienende Funktion im Gemeinwesen beanspruchen. Dagegen findet im Lissabonner Vertrag eine glatte Umkehrung dieses Prinzips statt. Die Freiheit des Wettbewerbs ist nichts als Liberalismus auf Kosten der sozialen Aspekte, welche die ausbeuterischen Verhältnisse unserer Gegenwart ermöglicht. Was heute schon den fast 8 Millionen Hartz-IV-Empfängern in Deutschland zugemutet wird, ist eine Schande. Die neoliberale Wirtschaftsverfassung des Marktes und des Wettbewerbs lässt keine effektive staatliche Beschäftigungspolitik zu und führt zur Tyrannei des entfesselten Kapitalismus.
Herkunftslandprinzip ruiniert nationale Wirtschaft
Extremes Beispiel gnadenloser Konkurrenz ist das Herkunftslandprinzip, das sich auf die inländische Wirtschaft äusserst nachteilig auswirkt. Dieses Prinzip erlaubt ausländischen Firmen, in Deutschland Arbeiten zu den Bedingungen auszuführen, die in ihrem Land gelten. Zum Beispiel kann eine polnische Firma mit polnischen und ukrainischen Arbeitern Aufträge erledigen zu Löhnen, die weit unter den deutschen Löhnen liegen. Neben den Löhnen sind auch die sonst geltenden Bedingungen des Herkunftslandes Rechtsgrundlage (u.a. Qualitätsstandards, Garantiepflichten). Der dadurch eingeleitete erbarmungslose Wettbewerb bedroht vor allem mittelständische Betriebe und zugleich auch die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland. Noch mehr Betriebe werden aufgeben müssen, aber auch die Multis sind betroffen, zum Beispiel Lebensmittelkonzerne, bei denen die Gefahr besteht, dass sie Lebensmittel mit geringerer Qualität anbieten, um mit niedrigeren Preisen einen höheren Marktanteil zu erzielen.

Grundrechte-Schutz wird geschwächt
Mit dem Vertrag von Lissabon wird die EU-Grundrechte-Charta für rechtsverbindlich erklärt. In dieser Charta ist jedoch keine Sozialpflichtigkeit des Kapitals – Eigentum soll auch dem Gemeinwohl dienen – festgehalten – ganz im Gegensatz zum deutschen Grundgesetz. Auch ein Recht auf Arbeit – gemäss Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein elementares Menschenrecht – fehlt.

EU schreibt sich Recht zum Krieg zu
Die Mitgliedstaaten verlieren weitgehend die Verteidigungshoheit durch Integration der Streitkräfte in die gemeinsame Verteidigung. Darüber hinaus verpflichtet Lissabon die Mitgliedstaaten der EU nicht nur zur Aufrüstung, sondern schreibt sich in Art. 43 Abs. 1 EUV ein Recht zum Krieg zu, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus in aller Welt und im Land selbst. Dadurch wird das im deutschen Grundgesetz im Artikel 26 Absatz 1 festgehaltene Verbot des Angriffskrieges verdrängt.

Festhalten an der Demokratie
Der einzige Schutz gegen diese intellektuell unredlichen Entscheidungsträger, die willig dem Kapital und den herrschenden Machtkonstellationen gehorchen, sind die heute geltenden demokratischen Strukturen. Leider leben wir in einem Zeitalter, in dem das Recht laufend übergangen wird. Beschönigungen, wenn nicht Lügen, sind an der Tagesordnung. So sei der Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan – nach Lesart der Regierung kein Kriegseinsatz, obwohl das Gegenteil offensichtlich ist. Solche Lügen müssen aufgedeckt werden. Ebenso das machtpolitische Vorgehen bei der Etablierung des Lissabonner Vertrages, durch den die Demokratie abgeschafft werden soll. Ganz anders die Völker Europas, denen das Recht zusteht, als souveräne Bürger in einer wahren Demokratie in Frieden und Freiheit zu leben.

25'000 Euro Schmerzensgeld für Eva Herman

von Arne Hoffmann

Späte Genugtuung für Eva Herman: In zweiter Instanz hat das Gericht der TV-Moderatorin 25.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Außerdem muss der Axel-Springer-Verlag öffentlich klarstellen, ihre Äußerung über die NS-Zeit verfälscht dargestellt zu haben.(…) Die Richter des OLG gaben - wie schon in der Vorinstanz das Landgericht Köln - im Wesentlichen der Moderatorin Recht. Das Zitat, das ihr in den Mund gelegt worden sei, sei falsch und entspreche nicht dem tatsächlich von ihr Gesagten. Es habe sich um "eine Interpretation" ihrer bei der Pressekonferenz gemachten "mehrdeutigen Äußerung" gehandelt. Dadurch erscheine sie in negativem Licht, da letztlich der Unrechtscharakter des NS-Regimes bagatellisiert werde. Spiegel-Online berichtet - und das sind nicht die einzigen. Endlich gibt es ein starkes Medienecho auf Eva Hermans Sieg vor Gericht. Bemerkenswert ist ja, dass etliche Journalisten Eva Herman nicht etwa fragten, was sie denn nun mit ihrer Äußerung gemeint habe, sondern diese "Qualitätsjournalisten" stattdessen kollektiv versuchten, Eva Herman auf eine möglichst skandalträchtige Interpretation festzuzurren. Ihre mehrfachen distanzierungen vom Dritten Reich wurden geflissentlich überhört - schließlich ging es darum, eine populäre Feminismuskritikerin endlich aus dem Weg zu räumen. Bei der Bemessung der Entschädigung hat das Gericht explizit nicht berücksichtigt, dass die dem Artikel nachfolgende Medienkampagne die berufliche und private Existenz Hermans "erheblich beeinträchtigt" hat. Für diese weiteren Auswirkungen sei nicht allein der Springer-Verlag verantwortlich zu machen. Für alle neuen Genderama-Leser: In meinem Buch Der Fall Eva Herman analysiere ich die Hintergründe dieses Medien-GAUs. Vor einigen Tagen erschien im Charity-Magazin Show-Talk eine Titelgeschichte von mir über die damalige Verleumdungskampagne und die Wahrheit dahinter.

Montag, 27. Juli 2009

Selbstjustiz - wenn Behörden versagen

Auf eigene Faust

Text: Daniel Benz, Birthe Homann und Dominique Strebel

Das Vertrauen in Polizei, Gerichte und Behörden schwindet. Die Folge: Bürger erklären das Recht zu ihrer Privatsache. Und schliessen sich zu Bürgerwehren zusammen, beschimpfen Richter oder verweigern kollektiv den Gehorsam.

Für die Polizei hat Roland Furrer nur ein Wort des Bedauerns übrig. «Armi Cheibe» seien das, müssten mit immer weniger Leuten immer mehr Sicherheit bieten. Also springt Furrer, Siebdrucker und Ex-Schwergewichtsboxer aus Ebikon LU, in die Bresche: Mit einer von ihm gegründeten Bürgerwehr sorgt er für Recht und Ordnung in seinem Wohnquartier, seit Jahren schon und mitunter mit unzimperlichen Methoden (siehe Nebenartikel «Roland Furrer: Hemdsärmlig gegen Störenfriede»). Die Ebiker Behörden dulden das Tun der selbst ernannten Sheriffs stillschweigend.Andernorts packt man die Sache offensiver an. In Amriswil TG etwa ermunterte der Stadtrat diesen Sommer Mitglieder des örtlichen kynologischen Vereins, künftig mit ihren Hunden durch die Strassen zu patrouillieren. Und in der von einem Tierschänder heimgesuchten Nordwestschweiz zeitigten die Aufrufe der Polizeistellen, die Bevölkerung möge beim Aufspüren des Täters mithelfen, Wirkung – auch ungewollte: In Oberwil bei Büren BE taten sich wütende Landwirte und besorgte Tierfreunde zur «Oberwiler Security Guard» zusammen, um in Eigenregie zum Rechten zu sehen. Bis die Polizei in diesen abgelegenen Gebieten anrücke, vergehe eine Ewigkeit, so Guard-Chef Ralph Güntlisberger gegenüber der Lokalpresse: «Die Leute hätten viel Zeit, um den Irren ohne Gerichtsverhandlung zu bestrafen.»

Bereits 10'000 «Privatpolizisten»
Wenn Selbstjustiz derart unverblümt ins Spiel gebracht wird, läuten bei Fachleuten die Alarmglocken. «Das sind Symptome für den zerfallenden Konsens in der Gesellschaft», sagt etwa der Zürcher Psychoanalytiker Mario Erdheim. Wenn keine Einigkeit mehr darüber herrsche, was gefördert und was verhindert werden soll, entstünden Gruppen, die das durchsetzen wollen, was sie für richtig halten. Dass dies immer häufiger zutage tritt, ist für Erdheim kein Zufall: «Der Neoliberalismus zerstört die aufwändigen gesellschaftlichen Prozesse, die für den Erhalt einer gemeinsamen Kultur nötig sind, nicht zuletzt durch Sparmassnahmen und Privatisierungen.» Erdheims Theorie wird vom Praktiker an der Polizeifront geteilt: «Es ist fragwürdig, wenn die gleichen Kreise, die Sicherheit als höchstes Gut predigen, dem staatlichen Service public die Mittel entziehen», wettert Jean-Pierre Monti, Generalsekretär des Verbands Schweizerischer Polizeibeamter, mit Blick auf die widersprüchliche Haltung gewisser bürgerlicher Sparpolitiker. Die Polizisten müssten bei gleich bleibendem Personalbestand immer vielfältigere Aufgaben übernehmen. Dafür fehlten schweizweit 1'600 Beamte – was den Privaten Tür und Tor öffne. Ein Dorn im Auge sind Monti dabei weniger die nur punktuell agierenden Bürgerwehren, sondern gleichsam deren gewerbliche Variante: die privaten Sicherheitsunternehmen. In der Schweiz stehen 16'000 ausgebildeten Polizisten bereits 10'000 private – und oft nur rudimentär geschulte – Ordnungshüter gegenüber. Zwar sind die Privaten überwiegend im klassischen Bewachungsdienst tätig, doch lagern immer mehr Gemeinden polizeiähnliche Aufgaben aus; zuletzt unter anderem im aargauischen Kölliken und im thurgauischen Bischofszell.

Selbst Christoph Blocher ist besorgt
Angesichts dieser Entwicklung soll die Privatisierung der Sicherheit nun politisch eingedämmt werden. Der Bundesrat hat für Ende 2005 einen Bericht zur rechtlichen Situation angekündigt, nachdem der Thurgauer CVP-Ständerat Philipp Stähelin in einem Postulat vor der schleichenden Aushöhlung des staatlichen Gewaltmonopols gewarnt hatte. In seiner Antwort teilt Justizminister Christoph Blocher diese Sorge nicht nur, sondern sieht im Aufkommen der Privaten sogar «ein Zeichen dafür, dass man den staatlichen Schutzorganen nicht mehr vollumfänglich traut». Wenn der Bundesrat das sagt, wird es wohl stimmen: Die staatlichen Autoritäten verlieren ihre Autorität – nicht nur im Bereich Sicherheit, sondern auf allen Ebenen. Vorbei die Zeiten, da man gegen missliebige Anordnungen «von oben» die Faust höchstens im Sack machte. Dies äussert sich ganz konkret in einer vermehrten Gewaltanwendung gegenüber Beamten, obwohl diese nichts weiter tun, als ihren Gesetzesauftrag zu erfüllen. So müssen im Kanton Zürich die Lebensmittelkontrolleure ihren Job teilweise unter Begleitschutz verrichten, weil sie Übergriffe der kontrollierten Betriebsinhaber fürchten. Und die Sozialämter rüsten aus Angst vor Racheakten enttäuschter Klienten technisch auf (siehe Artikel zum Thema Sozialhilfe: «Ihr wisst ja, was in Zug passiert ist»). Insgesamt wurden im letzten Jahr gemäss polizeilicher Kriminalstatistik 1'356 angezeigte Fälle von Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte registriert – satte 20,5 Prozent mehr als 2003. Die erhöhte Gewaltbereitschaft der Bürger wird auch beim Beratungszentrum des Beobachters spürbar. Dazu beigetragen hat vor allem der Amoklauf von Fritz Leibacher im Zuger Kantonsparlament im September 2001. «Seit diesem Attentat ist die Drohung von Ratsuchenden, bald ‹wie der Leibacher› zu handeln, immer wieder zu hören», sagt Walter Noser, Experte für Sozialfragen. Es sei oft schwierig abzuschätzen, wie ernst das gemeint sei. «In jedem Fall steckt dahinter jedoch eine tiefe Kränkung, weil sich Leute von einer Behörde ungerecht behandelt fühlen und deren Handlung nicht verstehen.»

«Idiotischer Richter»
Dass sich Frust in Gewalt entlädt, ist indes nur eine Facette von Selbstjustiz. Der im Waadtland wohnhafte Gerhard Ulrich steht für eine subtilere Qualität des Widerstands gegen die Obrigkeit: fein vernetzt und gut organisiert. Ulrich war bis ins Alter von 56 Jahren ein unauffälliger Bürger. Im Jahr 2000 kam das Schlüsselerlebnis: Während seines Scheidungsverfahrens sei er «von einer Stunde auf die andere» aus dem gemeinsamen Haus geworfen worden – «ohne je angehört worden zu sein und ohne seine persönlichen Effekten je wiedergesehen zu haben». Seine Frau habe behauptet, sie sei von ihm brutal zusammengeschlagen worden – Ulrich musste 45 Tage ins Gefängnis. «Ein Racheakt», sagt er, «um den Unfug eines idiotischen Richterkollegen nachträglich zu decken.» Sogar die Richter in Strassburg hätten sich nicht daran gestossen, dass seine persönlichen Effekten nicht herausgegeben wurden. Da habe er Gewissheit gehabt, dass das ganze System krank sei und viele Bürger so respektlos behandelt würden. Dieses Erlebnis empörte Ulrich derart, dass er unter Einsatz von viel Zeit und Geld die Organisation «Appel au peuple» («Aufruf ans Volk») aufbaute (siehe Nebenartikel «Gerhard Ulrich: Die Richter im Visier»). Heute arbeitet der Teilzeitpöstler, gegen den derzeit noch ein Verfahren wegen Brandstiftung am Haus seiner Frau hängig ist, 40 Stunden pro Woche für seine Organisation. Dieser geht es unterdessen finanziell gut: 2005 nahm sie Spenden in der Höhe von 100000 Franken ein. Ihren Feldzug gegen schlechte und unehrliche Richter führen Gerhard Ulrich und seine rund 1000 Mitstreiter ehrenamtlich.«Ulrichs Geschichte ist typisch», sagt der Zürcher Oberrichter Remo Bornatico. «Viele Justizenttäuschte haben einmal erlebt, dass die Justiz sie nicht oder zu wenig angehört hat. Deshalb fühlen sie sich nicht ernst genommen und empfinden das als eine Beleidigung, über die sie nicht hinwegkommen.» Als Obergerichtspräsident erhielt Bornatico oft Zuschriften, in denen über Richter und Gerichte geschimpft und auch gedroht wurde. «Ich habe die Leute dann zum Gespräch eingeladen, habe zugehört und erklärt, weshalb die Richter so und nicht anders entschieden haben.» In den meisten Fällen hätten die Leute dann Ruhe gefunden. Manchmal seien gar noch Lösungen möglich gewesen. Bornatico amtet seit 30 Jahren als Richter. In dieser Zeit hat er festgestellt, dass die Zahl jener, die der Justiz die Stirn bieten, in den letzten Jahren zugenommen hat. Er erklärt sich dies mit einem gewachsenen Misstrauen gegenüber den Instanzen, aber auch mit der Rolle der Medien: «Heute wird jede Unregelmässigkeit in einem Gericht umgehend in den Medien vermeldet. Das untergräbt die Autorität der Institution. Umso besser muss der einzelne Richter zuhören und seine Entscheide erklären können – dies möglichst mündlich.»

Zug hat aus dem Blutbad gelernt
Noch reagiert der Staat kaum auf die offenkundige Entfremdung zwischen ihm und den Bürgern. Immerhin: Der Kanton Waadt, wo «Appel au peuple» besonders aktiv ist, hat auf Anregung des Kantonsgerichts eine «médiation judiciaire» eingerichtet, eine Ombudsstelle speziell für Justizfragen. Sie kann Urteile zwar nicht korrigieren, hört aber Bürger an, die sich schlecht behandelt fühlen, und versucht zu vermitteln. Daneben gibt es in der Schweiz aber nur gerade acht behördliche Ombudsstellen. Das Projekt einer eidgenössischen Ombudsstelle wurde seit den siebziger Jahren immer wieder auf die lange Bank geschoben und 2004 definitiv beerdigt – aus Kostengründen. Ein Armutszeugnis und ein Indiz dafür, dass der Wille fehlt, das Anliegen ernst zu nehmen. Dabei sind neutrale Anlaufstellen anerkanntermassen ein taugliches Mittel. «In jedem Fall vergrössern sie die Chancen, dass eine Sache nicht eskaliert», sagt der Rechtsanwalt und Mediator Beat Gsell, der seit Mai 2003 in Zug als «Vermittler in Konfliktsituationen» tätig ist. Für die Schaffung dieser Stelle brauchte es das Blutbad im Zuger Parlamentsgebäude. Bilanz nach zwei Jahren: Über 200 Personen, die mit dem Staat in irgendeiner Weise in Konflikt stehen, haben die Anlaufstelle bisher konsultiert. Gsell: «Häufig empfinden sich die Ratsuchenden in ihrem Verhältnis zum Staat nicht als Individuum, sondern als Chiffre wahrgenommen. Deshalb kämpfen sie darum, als Person in Erscheinung treten zu können.»

Wenn ganze Dörfer rebellieren
Längst sind es jedoch nicht nur einzelne Bürger, die das Handeln der höheren Instanzen nicht mehr verstehen und darauf mit offenem Ungehorsam reagieren. Eine neuere Erscheinung sind ganze Gemeinden, die sich widerborstig geben, wenn sie das Gefühl haben, der Bund verschleppe die Lösung eines Problems und trage es stattdessen auf ihrem Rücken aus. Ein kräftiges Säbelrasseln provoziert der Fluglärmstreit im Kanton Zürich. «Wer von seinen Bürgern verlangt, sich an geltende Gesetze zu halten, sollte das ebenso tun», massregelte etwa der Gemeinderat von Oetwil am See den Zürcher Regierungsrat – und gab auf amtlichem Papier gleich noch einen drauf: «Das Misstrauen gegenüber der Regierung nimmt damit ebenso zu wie der Drang zur Selbstjustiz.» Nicht nur gedroht, sondern gehandelt haben vor zwei Jahren mehrere Kommunen wie etwa Schwanden im Glarnerland: Die Gemeindebehörden foutierten sich demonstrativ um ein Bundesgerichtsurteil und nahmen ihre Einbürgerungen weiterhin mit der verfassungswidrigen Methode der Urnenabstimmung vor. Kollektiven Rechtsbruch – und zwar in vollem Bewusstsein – begehen auch jene schweizweit gegen 30 Gemeinden, die sich weigern, Baugesuche für UMTS-Antennen zu behandeln. Bevor die gesundheitlichen Auswirkungen der neusten Mobilfunktechnologie nicht geklärt sind, will etwa das Zürcher 3000-Seelen-Dorf Hedingen keine Baubewilligungen für solche Anlagen mehr erteilen (siehe Nebenartikel «Paul Schneiter: Der Gemeinderat als Revoluzzer»). «Wir sehen es als unsere politische Pflicht an, im Zweifelsfall die Gesundheit unserer Bürger vor staatlich geschützte Wirtschaftsinteressen zu stellen», rechtfertigt Hochbauvorstand Paul Schneiter den zivilen Ungehorsam seiner Behörde. «Wir stellen ein bedenklich grosses Defizit an Verständnis zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft fest», bestätigt Sascha Spoun, Co-Leiter des Zentrums für Führung in Gesellschaft und Öffentlichkeit der Universität St. Gallen. Das Zentrum wurde letztes Jahr «aus Sorge um unsere Gesellschaft» initiiert und soll Antworten liefern, wie das allseits schwindende Vertrauen wiederhergestellt werden kann. «Wenn die Menschen kein Vertrauen in den Rechtsstaat mehr haben und glauben, die Gerechtigkeit selber in die Hand nehmen zu müssen, entsteht ein System der Selbstjustiz», so Spoun. Und wenn sogar Gemeinden als Träger der staatlichen Autorität eine kollektive Widerstandshaltung einnehmen würden, stünden die Zeichen auf Sturm: «Der Staat muss handeln!»

Internet-Überwachung in der Schweiz

Mit dem Staat ins Internet

Von Heiner Busch und Dinu Gautier

Bald schauen die Behörden zu, wenn verdächtige Personen im Internet surfen. Die Massnahme hätte eigentlich geheim bleiben sollen.

Vertrauliche Dokumente, die der WOZ vorliegen, zeigen: Der Bund plant die vollständige Überwachung des Internetverkehrs von verdächtigen Personen. Ab dem 1. August müssen die Internetprovider, also die Anbieter von Internetzugängen, technisch aufrüsten. Künftig sollen sie in der Lage sein, die Internetnutzung ihrer KundInnen unmittelbar an die Behörden zu übertragen.

Von der «Echtzeit-Überwachung der kompletten Kommunikation des Breitband-Internetanschlusses» ist in den Dokumenten die Rede. Konkret kann künftig das gesamte Surfverhalten einer Nutzerin oder eines Nutzers abgefangen werden, sofern gegen die Person ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet worden ist. Der Staat liest Diskussionen in Chats oder Einträge in Foren mit, hört bei Gesprächen über Dienste wie Skype mit oder guckt zu, sobald die Person eine Webcam aktiviert.
Der Dienst «Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr» (Üpf) von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hält das Bundesgesetz «Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs» (Büpf) für eine ausreichende Rechtsgrundlage für die neue Massnahme. Darin heisst es: Die Provider «liefern (...) den Fernmeldeverkehr der überwachten Person soweit möglich in Echtzeit». Nur: Ist mit Fernmeldeverkehr tatsächlich auch Surfen oder Chatten im Internet gemeint? Fest steht: Eine Überwachung der Internetnutzung ist im Büpf nirgends explizit erwähnt.

In aller Eile
Für die neue Überwachungsmethode wurden jedenfalls weder das Gesetz noch die entsprechende Verordnung überarbeitet, sondern lediglich eine «IP-Richtlinie» und dazugehörige organisatorische und technische Regelungen erlassen. Deren erste Version stammt vom April 2009. Die zweite Fassung vom Mai ging den beim Bundesamt für Kommunikation registrierten Providern Anfang Juni zu einer «vertraulichen Vernehmlassung» zu. Die Frage der WOZ, wieso die Vernehmlassung vertraulich gewesen sei, hat Philippe Piatti, Pressesprecher des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), nicht beantwortet.
Der Üpf scheint es jedenfalls sehr eilig zu haben: Die Provider hatten nicht – wie sonst bei Vernehmlassungen üblich – drei Monate, sondern nur drei Wochen Zeit, sich zu äussern. Bis zum 30. Juni sollten die Stellungnahmen beim Überwachungsdienst eingereicht sein. Bereits am 1. August treten die neuen Regelungen in Kraft. Bis Ende Juni 2010 sollen dann alle Provider die technische Aufrüstung vollzogen haben und vom Üpf getestet und zertifiziert werden. Wie das angesichts von Hunderten meldepflichtiger Provider in der Schweiz gehen soll, bleibt unklar.
Trotz der Vertraulichkeit der Materie äussern sich Provider-Profis zu den Plänen des Bundes. Fredy Künzler vom mittelgrossen Zürcher Provider Init7 hält das Ganze für einen «Papiertiger, der einen unglaublichen Aufwand verursacht». Er rechnet mit ein bis drei «Mannjahren» Arbeit und mit Kosten von Hunderttausenden Franken. «Für grosse Provider mag das verschmerzbar sein. Kleine Anbieter können sich den Aufwand aber unmöglich leisten».
In der Tat muss der Provider gemäss Büpf die Technologie selber bereitstellen. Wenn er dann tatsächlich einmal die Daten einer Kundin oder eines Kunden abzapfen muss, zahlt ihm der Staat eine Entschädigungspauschale. Wie hoch diese ausfallen wird, ist noch unklar, sie dürfte sich laut Insidern in der Grössenordnung von tausend Franken bewegen. «Du musst also fast hoffen, dass möglichst viele deiner Kunden kriminell werden, wenn du die Inves­titionen amortisieren willst», so ein kleiner Anbieter, der anonym bleiben will.

Ein schlechtes Zeichen
Zu dieser Frage äussert sich Philippe Piatti vom EJPD: «Kleine Provider werden sich die notwendigen technischen Voraussetzungen leisten müssen. Erbringer von Fernmeldedienstleistungen wissen um die gesetzlichen Vorgaben.»
Pascal Gloor, der am Wochenende zum Vizepräsidenten der neugegründeten Piratenpartei gewählt wurde, arbeitet ebenfalls bei einem Provider. Er äussert hier ausdrücklich seine private Meinung, da das Parteiprogramm der Piraten noch nicht verabschiedet sei: «Wenn der Staat versteckte Massnahmen ergreift, dann wird es heikel, weil auch die Kontrolle darüber schwierig wird.» Dass die Vernehmlassung vertraulich ablief, ist für Gloor deshalb ein schlechtes Zeichen. Aus technischer Sicht sei die Geheimhaltung nämlich völlig unnötig. Überhaupt gelte es aufzupassen, dass sich keine Automatismen einschleichen und dass das Werkzeug künftig nicht auch für andere Zwecke als die Strafverfolgung genutzt wird.

Fredy Künzler von Init7 hält die ganze Übung überhaupt für untauglich. «Jeder kleine Internetgangster kann seine Kommunikation vernünftig verschlüsseln. Die Behörden sind dann trotz Internetüberwachung so schlau wie zuvor.»

Das staatliche Interesse an der Überwachung der Telekommunikation ist so alt wie diese Kommunikation selbst. Möglich sind heute zum einen «aktive» Überwachungen, bei denen der Inhalt des jeweiligen Telefongesprächs oder einer E-Mail in «Echtzeit» abgehört oder mitgelesen wird. Zum andern müssen die Anbieterfirmen die «Verkehrsdaten» all ihrer KundInnen für ein halbes Jahr auf Vorrat speichern, um sie auf Anordnung dem Dienst zu übermitteln. Die Untersuchungsbehörden erfahren dabei, wann und mit wem die überwachte Person kommunizierte, bei Handys auch den Standort. Das Parlament unterstützte bereits 2006 eine Motion von FDP-Ständerat Rolf Schweiger, der forderte, die Aufbewahrungsfrist für diese «Randdaten» sei auf ein Jahr zu verlängern. Schweiger begründete das mit der Bekämpfung von Kinderpornografie.

Sexualstraftaten und Terrorismus sind zwar derzeit die grössten Hits, wenn es um neue staatliche Horch- und Guck-Befugnisse geht. Der im Büpf enthaltene Deliktkatalog ermöglicht Überwachungen aber auch bei weit weniger schweren Straftaten: darunter zum Beispiel Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Beamte oder Betrug. Auch die nun in der IP-Richtlinie vorgesehene Überwachung des Internetverkehrs können Untersuchungsbehörden einsetzen – gegen mutmassliche TeilnehmerInnen einer unfriedlichen Demonstration beispielsweise oder gegen SozialhilfebezügerInnen, die des Missbrauchs verdächtigt werden.
Korrigendum: Landfriedensbruch (Art. 260 StGB) alleine reicht nicht für eine Überwachung nach Büpf. Bitte entschuldigen Sie den Fehler.

Überwachungsstatistik
Insgesamt 6681 Überwachungsmass­nahmen zählte der Überwachungsdienst des EJPD im Jahr 2008 – 4690 rückwirkende, bei denen die Provider die «Verkehrsdaten» der letzten sechs Monate übermitteln müssen, und 1991 aktive, bei denen der Inhalt von Telefongesprächen oder E-Mails live mitgeschnitten wird. Wie lange eine solche Echt­zeit­überwachung dauert, geht aus der Statistik nicht hervor. Eine Anordnung ist möglich für drei Monate, kann aber danach nochmals um drei Monate verlängert werden. Laut EJPD ist dies in rund zwanzig Prozent der Fall. Der Anteil der E-Mail-Überwachungen bewege sich «im niedrigen Prozentbereich».
Im laufenden Jahr rechnet der Dienst für etwa dieselbe Zahl von Massnahmen mit Kosten von 19,6 Millionen Franken. 9,1 Millionen sind für die Entschädigung der Provider budgetiert.

Das Papier auf www.woz.ch
Die WOZ stellt die «vertrauliche Vernehmlassung» sowie die technischen und organisatorischen Anhänge als PDF-Dokumente zum Download bereit. Grundrechtseingriffe sollen öffentlich diskutiert werden können.

In den Dokumenten finden sich Details über die Abläufe und Möglichkeiten der Kommunikations­überwachung. So ist zu erfahren, dass die Überwachung der Internetnutzung via UMTS oder GSM bis auf weiteres nicht Teil der Massnahmen ist. Der Mobilfunkbetreiber wird vorerst also keine Daten über das Onlineverhalten von KundInnen, die mit einem iPhone im Internet surfen, an die Behörden weitergeben.

Die Dokumentation gibt auch Einblick in die vorgesehenen Prozeduren bei der Handyüberwachung. Finden Fahnder im Abfall einer verdächtigen Person einen gebrauchten Prepaidhandy-Guthaben-Zettel, muss der Mobilfunkanbieter die Rufnummer der verdächtigen Person ermitteln können.

Text:"Vernehmlassungseinladung IP-Richtlinie Üpf (deutsch)"Anhänge:"Technical Guideline (englisch)""Organisational and administrative requirements (englisch)"

E-Books - Die Bücher der schönen neuen Welt

Zensur pur: Die schöne neue Welt der Ebooks

Von Peter Boehringer

Amazon löscht ferngesteuert und ungefragt Inhalte auf Ebooks. Darunter auch George Orwells "1984". Was Ebooks so alles können, beweist dieser Vorfall. Das Ebook, das perfekte Steuerungstool im elektronischen Überwachungsstaat.

Im Februar 2009 beschloss der US-Kongress, dass in den USA Kinderbücher mit Druckdatum vor 1985 verboten werden. Ein Beschluss, der kaum Kritik in der Öffentlichkeit fand und ein Beschluss mit weitreichenden Auswirkungen. Die Regierung hat den Verkauf, die Weitergabe oder auch nur das Verschenken von Kinderbüchern, die vor 1985 gedruckt wurden, generell verboten und Zuwiderhandlungen unter Strafe gestellt. Hintergund: Angeblich sind die Werke möglicherweise mit giftiger Druckerschwärze verseucht. Zum Schutz der Kinder müssen solche Bücher deshalb aus dem Verkehr gezogen werden. Kritiker mutmaßen hingegen andere Beweggründe hinter dieser "Büchverbrennung". Offenbar sind die "alten" Texte von vor 1985 noch zu wahrheitsgemäß bzw. politisch zu inkorrekt als dass man sie den noch unverbildeten Schülern weiterhin "zumuten" wollte.

Offenbar genügt diese "konventionelle" Zensurmethodik (Bücher aus dem Verkehr ziehen) nun bereits nicht mehr. In Zukunft wird es noch einfacher werden, unliebsames Geistesgut zu entfernen: Nämlich einfach in dem der Überwacher die Löschtaste drückt!
So geschehen bei AMAZON, und dies ausgerechnet bei George Orwells Werk "1984". Es ging angeblich um "Copyrights". In einem Fall waren die Notizen und Randbemerkungen eines Schülers gleich mitgelöscht worden. Die Löschung erfolgte ohne Einwilligung der Leser und geschah heimlich. Bemerkt wurde der Vorgang erst, als der Text am nächsten Tag weg war!
Das ist die schöne neue Welt des Ebooks.

Seit kurzem liest man immer wieder von Plänen in Europa und den USA, gedruckte Schulbücher komplett abzuschaffen zugunsten von reinen E-Books. Das wird auch kommen - demnächst im Klassenzimmer unserer Kinder. Wie groß aber der Unterschied zwischen den "altmodischen" gedruckten Büchern und den "modernen" E-Schoolbooks sein wird, zeigt der nachfolgende Artikel aus dem Handelsblatt auf: Die E-Schoolbooks werden in der End-Ausbaustufe garantiert KEINEN dauerhaften (oder gar "privaten", zentral vom Sysop NICHT einsehbaren, LOKALEN) Speicher mehr haben. Die Infos, die die Schüler lesen dürfen bzw. sollen, werden künftig zentral und in Echtzeit "customized". Je nach aktueller Stimmungslage der political correctness und je nach aktuell zu setzendem bzw. zu zensierendem Thema. Heute der Schweinegrippewahn, morgen der Klimawahn, übermorgen das komplette Ausblenden der WIRKLICHKEIT für die Schüler bzw. deren Eltern relevanten Meldungen (reale Wirtschaftsdaten, abgeschaffte Verfassungsdemokratie, usw.). Alleine die Vorstellung dieser technischen Möglichkeiten hätte bei Göbbels und Mielke den ultimativen feuchten Traum ausgelöst!

Der Handelsblatt-Artikel beschreibt an einem aktuellen Beispiel, wie leicht es in einer Welt ohne lokale Wissensspeicher sein wird, die Schüler und die Massen digital falsch zu informieren, um sie von für Ihr Leben und für ihren unternehmerischen Erfolg zwingend erforderlichen Infos fernzuhalten. Die verschlossenen, bewachten und sogar vergifteten Klosterbibliotheken à la "Im Namen der Rose" sind ein hoffnungsloser Anachronismus. Ebenso die z.B. Galileo von der Inquisition offen gezeigten "Instrumente" zwecks Erzwingung seines Abschwörens (siehe Brecht: "Das Leben des Galilei"). Sogar die "pc"-beherrschten Tageszeitungen auf Papier sind nicht mehr letzter Stand der Technik. Die Zukunft gehört der Propaganda-Vermittlung via E-Book und zentral bereitgestelltem Artikellink ohne lokale Speichermöglichkeit. [Und natürlich den "Stop"-Schildern und der "Kinderporno"-Verfolgung via Vorratsdatenspeicherung.]
Zeitloses Wissen und Allgemeinbildung (gar über Geldsystemthemen...) wird auf diesem Wege nicht mehr vermittelbar sein. Denn dafür muss man ab und zu mal was in "alten" Büchern und Lexika nachschlagen können. Diese heißen aber schon heute "Google" und "Wikipedia" - und diese "Wissenstools" sind schon heute elitär usurpiert und in allen wirklich relevanten, politischen Bereichen faktisch unzureichend, tendenziös oder wenigstens ideologisch-internationalistisch eingefärbt.

Zum Amazon Fall: Den ganzen Artikel des Handelsblattes kann man auch als Plädoyer für private Ausdrucke, Textmarker und Kuli-Anmerkungen auf den Ausdrucken, private Papierarchive und lokale Speicher sehen. Dass ausgerechnet Orwells "1984" von Amazons "Kindle"-E-Books zensiert wurde, mag Zufall sein. Vielleicht aber auch nicht. Brecht musste übrigens vor Hitler ins Exil fliehen. Jedes totalitäre Regime verbiegt und verbietet zuerst die Wahrheit und verfolgt die Schreiber, die diese noch für wichtig halten und für sie eintreten. "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" (Brecht)

Handelsblatt:
Amazon hat ohne Erlaubnis oder Vorwarnung legal gekaufte Bücher von Kindles seiner Leser wieder gelöscht. Darunter ausgerechnet "1984" von George Orwell. Der Ärger ist gewaltig und lässt ahnen, dass es wirklich ein großer Unterschied sein wird, ob man in der digitalen E-Book-Zukunft etwas schwarz auf weiß besitzt, oder eben nicht.
Die betroffenen Bücher wurden laut Amazon von einem Verlag eingestellt und verkauft, der dafür nicht die notwendigen Rechte besessen habe. Der Inhaber der Rechte habe darauf hingewiesen. Daraufhin wurden die Werke aus dem Shop genommen und bei der nächsten Synchronisation online von den Geräten gelöscht.
Amazon scheint aber bereits eingesehen zu haben, dass man sich einen Bärendienst damit erweisen hat, Copyright-Streitigkeiten auf dem Buchrücken der Kindle-Käufer auszutragen. "Wir werden in Zukunft Bücher unter diesen Umständen nicht mehr von Kundengeräten löschen", versprach Amazon-Sprecher Drew Herdner der "New York Times".
Unter welchen Umständen immer noch gelöscht wird, ließ er aber offen. Es war auch offenbar nicht das erste Mal, dass Amazon zur eigenmächtigen Bibliothekskorrektur seiner Leser gegriffen hat. Der Vorfall zeigt wieder einmal deutlich, dass es etwas anderes ist, ob man ein Buch gedruckt kauft oder online auf ein auf ewig durch den Händler kontrolliertes Gerät lädt.
Ein Buchhändler darf nicht nachts in die Wohnung des Käufers einbrechen, Bücher mitnehmen und den Kaufpreis auf dem Küchentisch zurücklassen. Macht diese Art der digitalen Veröffentlichungspraxis Schule, könnten Kunden in Zukunft sicher auch damit rechnen, dass Bücher verschwinden, nachdem einstweilige Verfügungen gegen Teile des Inhalts, etwa in umstrittenen Biografien, erwirkt wurden. Gestern noch lesbare Seiten oder Absätze könnten am nächsten Morgen geschwärzt oder umgeschrieben sein. Die Sicherheit, immer die Originalversion zu besitzen, wäre dann dahin. Ein Problem auch für Studenten oder Wissenschaftler, falls sie aus einem solchen Werk zitieren und auf einmal ihre Zitatstelle nicht mehr existiert.

In der „New York Times“ wird ein 17-jähriger Schüler zitiert, der "1984" für die Schule gelesen und bearbeitet hat. Amazon löschte nicht nur das Buch, sondern gleichzeitig all seine Anmerkungen und Lesezeichen. Der junge Mann muss jetzt wieder ganz von vorne anfangen.
Nur zur Klarstellung: die beiden letzten Absätze stammen direkt aus dem Handelsblatt. Der HB-Redakteur hat offenbar die NWO-Redakteursprüfung noch nicht bestanden. Diese Praxis des nachträglichen Buchlöschens ist für den in Deutschland vertriebenen Sonys E-Bookreader in dieser Form nicht gegeben. Das Gerät ist, anders als der Kindle, nicht permanent online mit dem System des Herstellers verbunden.

Donnerstag, 23. Juli 2009

USA: Bücherverbot

Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten tritt ein generelles Buchverbot für Bücher von vor 1985 in Kraft. Betroffen: Kinderbücher.

Vollkommen unbemerkt von der Öffentlichkeit tritt in den USA ein Bücherverbot in Kraft. Die Regierung hat den Verkauf, die Weitergabe oder auch nur das Verschenken von Kinderbüchern, die vor 1985 gedruckt wurden, generell verboten und Zuwiderhandlungen unter Strafe gestellt.
Das Gesetz ist Bestandteil einer Verordnung, die sich eigentlich auf gefährliche Inhaltsstoffe bei Kinderspielsachen bezieht. In einem Unterpunkt wurden allerdings auch Kinderbücher mit einbezogen.

Das US-Internetmagazin Cityjournal* titelt "Der neue Buch Bann" - "Kinderbücher brennen dank Regierung". Das Magazin kommt zu dem Schluss, dass es kaum zu glauben ist, aber die Gesetzgebung sei Realität.

It’s hard to believe, but true: under a law Congress passed last year aimed at regulating hazards in children’s products, the federal government has now advised that children’s books published before 1985 should not be considered safe and may in many cases be unlawful to sell or distribute. Merchants, thrift stores, and booksellers may be at risk if they sell older volumes, or even give them away, without first subjecting them to testing—at prohibitive expense. Many used-book sellers, consignment stores, Goodwill outlets, and the like have accordingly begun to refuse new donations of pre-1985 volumes, yank existing ones off their shelves, and in some cases discard them en masse.

Einzelne Besitzer, Buchläden, Antiquare oder Gebrauchtshops werden aufgrund dieses Gesetzes gezwungen, die Bücher zu vernichten, bzw. zu verbrennen. Jede Form der Weitergabe ist untersagt, wenn der "Weitergeber" sich vorher nicht einwandfrei davon überzeugt hat, dass die alten Bücher nicht geeignet sind, Kinder irgendwie zu gefährden. Die Verordnung bezieht sich dabei allerdings auf die Inhaltstoffe der Bücher und mögliches Blei in der Druckerschwärze bzw. gesundheitsgefährdende Stoffe im Papier.

Dieser Begriff kann bekanntlich sehr weit ausgelegt werden. Infolgedessen wird es in den USA demnächst wohl zu einer großen Büchervernichtungsaktion kommen, um jeden Zweifel auszuschließen - obwohl bisher kein einziger Fall bekannt ist, bei dem ein Kind aufgrund der genannten Gefahren zu Schaden gekommen ist.

Dennoch - die Besitzer solcher Literatur können es sich kaum erlauben, irgendein Risiko einzugehen.

Nun könnte man ja meinen, es handele sich "nur " um Kinderbücher. Kritiker wenden hingegen ein, dass dieses Gesetz dennoch stark Ähnlichkeiten mit der Bücherverbrennungsaktion im Dritten Reich habe.

Der Schritt vom Verbot irgendwelcher harmloser Kinderbücher zur Konfiskation von anderer, möglicherweise unliebsamen Literatur sei nur ein Kleiner, so Kritiker. Zudem sei es, wenn es um Kinderbücher geht, immer noch in der Entscheidungsgewalt der Eltern, was die Kleinen zu lesen bekommen und was nicht.

Zudem ist auch vor 1985 bisher kein Fall bekannt, indem irgendwelche Kinderbücher tatsächlich für die Zielgruppe in irgendeiner Weise schädlich gewesen sein könnten. Insofern ist das Kinderbuchverbot völlig überflüssig.

Überflüssig aus Sicht der Regierung vielleicht nicht, merken Kritiker an, weil man anhand dieses Verbots leicht testen kann, inwiefern es wirklich fruchtet. Unterm Strich glauben viele Beobachter, dass das lächerliche Verbot nur ein Test, ein Vorläufer für zukünftige Verbote sei, die noch viel weiter gehen könnten. Denn 1985 war durchaus auch ein symbolisches Jahr.
1985 war so ungefähr die Wasserscheide, bis zu der noch halbwegs frei und politisch unkorrekt gedruckt werden konnte. So z.B. gab es damals auch noch umfangreiche Literatur zu dem heute eher politisch inkorrekten goldgedeckten Geldsystem.

Das gab es zwar 1985 schon nicht mehr - aber bis dahin hatte sich die Erinnerung gut und frisch erhalten und was sich auch in entsprechender Literatur niederschlug.
Fazit: Erst gehen die alten Kinderbücher, dann geht der Rest der geistigen Freiheit und Bildung. Stalin und Hitler waren mit ihren Bücherverbrennungen und offenen Zensurlisten und Konfiskationen viel zu provokativ.

Die subtilen Diktatoren von heute erreichen über bürokratische Verbannungen das selbe auf wesentlich subtilere Art. Schöne neue Welt.

Mittwoch, 22. Juli 2009

Der israelische Angriffsplan steht

Iranische Nukleareinrichtungen sollen im Zeitraum September/Oktober 2009 attackiert werden

Thomas Mehner

Israel ist eine Demokratie. Das zumindest behaupten westliche Politiker ohne Unterlass. Merkwürdigerweise sind es in den letzten Jahren gerade Demokratien, die Angriffspläne schmieden, ihre Nachbarn bedrohen und (verdeckte) Kriege führen, während es in früheren Zeiten einmal Diktaturen waren, die solches taten. Die USA attackierten den Irak, führen zusammen mit den Deutschen Krieg gegen die »Taliban« in Afghanistan, und Israel will nun noch in diesem Jahr den Iran bzw. dessen Nuklearanlagen angreifen.
Beobachtet man die westliche Medienlandschaft, so kann man unschwer feststellen, dass diese seit Kurzem versucht, Amerikaner wie Europäer auf einen israelischen Waffengang gegen den Iran vorzubereiten. Grund genug, so die allgemeine Darstellung, gäbe es ja schließlich dafür, denn immerhin arbeite der Iran an der Anreicherung von Nuklearmaterial, das auch für eine Atombombe Verwendung finden könne. Dabei wird in der Regel der Umstand unterschlagen, dass diese Anreicherungsanlagen zuvorderst für die Herstellung von Kernbrennstäben benötigt werden.

Eigentlich galt ja derletzt das Atombombenthema, sofern es den Iran tangierte, als tot. Hatten doch die US-Geheimdienste vor historisch kurzer Zeit festgestellt, dass das Land der Mullahs kein militärisches Nuklearprogramm unterhalte. Zum selben Ergebnis kam auch die IAEA, die Internationale Atomenergiebehörde. Doch wen scheren schon die Fakten und Tatsachen? Immerhin hatten die oppositionellen Demonstrationen im Iran nach der dortigen Wahl – versteckt organisiert durch bestimmte ausländische Geheimdienststrukturen – nicht zum erhofften Erfolg, einem Systemwechsel, geführt. Nun hieß es also, die alte Bedrohung wieder aus dem Hut zu zaubern, etwas aufzupeppen und dem Iran zu unterstellen, er sei technisch in der Lage, in einem halben Jahr eine Atomwaffe zu bauen und zu testen. Diese unbewiesene Behauptung ist Wasser auf die Mühlen der israelischen Hardliner, die gegenüber der US-Führung erklärten, sie würden als souveräne Nation notfalls allein handeln und die iranischen Atomanlagen vernichten.
Merke: Gibt es keine Beweise, die eine Demokratie in die Lage versetzen, einen anderen souveränen Staat anzugreifen, so wird auf Teufel komm raus manipuliert und desinformiert, bis jedermann die Kröte schluckt und an die »Bedrohung durch einen Schurkenstaat« glaubt. Fragt sich letztlich nur, wer der wahre Schurke ist. Und es fragt sich weiterhin, ob der Begriff »Demokratie« nicht langsam zu einem Schimpfwort wird, weil sich hinter ihm jegliches Unrecht verbergen lässt.
Was bisher nur als Option gehandelt wurde, scheint jetzt allerdings in greifbare Nähe zu rücken. Gut informierte Quellen aus dem Sicherheitsbereich ließen wissen, dass der israelische Schlag gegen die iranischen Nukleareinrichtungen im September oder Oktober erfolgen werde. Eine Reihe logistischer Probleme, die bisher vor allem im Zusammenhang mit dem Angriff der israelischen Luftwaffe bestanden, konnten diesen Quellen zufolge erfolgreich »intern« gelöst werden, sodass im Normalfall davon auszugehen ist, dass Israel die Attacke ohne US-Hilfe in Gang setzen wird. In den USA und Deutschland hat diese Nachricht für Verblüffung und teils heftiges Magengrimmen bei einigen politisch Verantwortlichen geführt, wobei man insbesondere hierzulande hofft, dass der Angriff erst nach der Bundestagswahl stattfinden werde – ansonsten könnte es auch bei uns zu »unkontrollierten Reaktionen« kommen.
Man mag über den Iran und seine politische Führung denken, wie und was man will. Eine souveräne Nation hat jedenfalls das Recht, für die Energieversorgung ihres Territoriums auch auf die Atomkraft zu setzen. Dass dabei immer eine Option auf die Anreicherung von Nuklearmaterial für waffentechnische Zwecke vorhanden ist, steht außer Frage. Dass sich Israel durch iranische Nuklearanlagen bedroht fühlt, mag sein. Fühlen sich die israelischen Nachbarn aber nicht auch durch die rund 200 Atomwaffen, die Israel in seinen Arsenalen lagert, bedroht? – Verzeihung, ich vergaß: diese Frage war natürlich politisch unkorrekt. Genauso unkorrekt: Es zeigt sich bei Betrachtung dieser Situation ganz deutlich, dass es Nationen gibt, die alles tun dürfen, während ihre Nachbarn ohne Diskussion den Rücken zu beugen haben. Das ist Kennzeichnen eines menschenverachtenden imperialen Systems – aber keiner Demokratie.

Israel wird – dafür sorgt schon seine gegenwärtige politische Elite unter Netanjahu, die offenbar auch zum Selbstmord entschlossen ist – den Iran angreifen. Wenn nicht im September oder Oktober diesen Jahres, dann 2010. Ein Grund findet sich immer. Indes sind die Chancen, die mit dem Angriff verbundenen Zielsetzungen zu 100 Prozent zu erreichen, nicht sehr hoch – es sei denn, Israel setzt letzten Endes auf seine Nuklearwaffen. Den Israelis ist dennoch bewusst, dass der Iran nicht mit dem Irak zu vergleichen ist und dass das geplante militärische Abenteuer auch schiefgehen kann. So schief, dass die gesamte Region destabilisiert wird und Israel seine eigene Existenz aufs Spiel setzt. Man darf in einem solchen Falle gespannt sein, ob die USA militärischen Beistand im großen Maßstab leisten werden, denn das könnte in letzter Konsequenz zu einem Dritten Weltkrieg führen.
Wer glaubt, dass die Europäer im Allgemeinen bzw. wir Deutsche im Speziellen von diesen Ereignissen nicht betroffen werden könnten, irrt gewaltig. Insbesondere die deutsche Politikführung wird nicht müde, Israel als befreundete Nation zu bezeichnen, woraus sich bestimmte Konsequenzen ergeben. Gleichzeitig hat man aber Millionen von Muslimen im Land sitzen. Die Hirnrissigkeit und Explosivität der Situation ist kaum mehr zu überbieten und, wenn man in Bildern sprechen möchte, nur noch vergleichbar mit einem ungebildeten Kind, das eine Flasche Nitroglyzerin schüttelt. Die Flasche scheint stabil, nur der Inhalt ist es eben nicht. Der einstige Beatle John Lennon hatte wohl recht, als er meinte, dass diese Welt von Wahnsinnigen regiert werde für wahnsinnige Ziele.
Möglicherweise werden die kommenden Monate darüber entscheiden, wie lange das hoch gelobte westliche System der Demokratien noch existieren wird, ob Monate oder einige wenige Jahre. Die Finanz- und Wirtschaftskrise, die noch lange nicht zu Ende ist (auch wenn das die Establishment-»Experten« gern und oft behaupten) wird starke Verheerungen in den westlichen Marktwirtschaften hinterlassen. Ein Krieg im Nahen Osten könnte dem System mittelfristig gar den Rest geben. Die Iraner haben zum Beispiel schon vor Jahren angekündigt, im Falle eines Angriffs durch Israel eine irreguläre Kriegsführung zu betreiben. Dazu gehört u.a. die Verseuchung und Zerstörung von arabischen Erdölquellen, die eine wichtige Rolle für die Versorgung der westlichen Nationen spielen. Das sich ergebende Szenario wäre der Super-GAU: Während die westlichen Wirtschaften mit den Krisenfolgen zu kämpfen haben, steigen die Preise für Erdölprodukte ins Uferlose. Ganz zu schweigen von den Flüchtlingen, die aufgrund eines entstehenden Flächenbrandes nach Europa drängen würden, dessen Bevölkerung angesichts der Krisensituation aber kaum bereit sein dürfte, Hunderttausende von Menschen zusätzlich aufzunehmen und zu versorgen. Bereits jetzt ist die Wut auf die unfähigen Politiker, Banker und Wirtschaftsgurus europaweit groß, sodass es nur noch eine Frage der Zeit ist, wann das Fass zum Überlaufen gebracht wird. Der Konflikt zwischen Israel und dem Iran liefert möglicherweise den alles entscheidenden Tropfen ...
Die Zeichen der Zeit stehen auf Sturm. Manche Zeitgenossen glauben, die Endzeit habe begonnen. Sie liegen keineswegs falsch. Was viele Menschen nur intuitiv wahrnehmen, geschieht tatsächlich: Das westliche System der Demokratien mit seinem Flagschiff USA an der Spitze hat seinen Zenit längst überschritten und befindet sich im Zerfall. Darüber wird auch eine denkbare und mögliche Erholung des Finanzwesens und der Wirtschaft nicht hinwegtäuschen können. Es ist ohnehin nicht mehr als das letzte Aufflackern einer Kerze, die kurz darauf verlöschen wird. Wohin man sieht: ein krebsartiges Geschwür aus Machtmissbrauch, Lobbyismus, Korruption, Manipulation, Desinformation, Lügen und vor allem Ungerechtigkeit überzieht den dekadenten Westen. Der Krebs ist überall, der Tod des Körpers nur noch eine (kurze) Frage der Zeit. Und möglicherweise wird Israel mit seinem Angriff auf den Iran das Ende noch beschleunigen. Die tödliche »Spritze« ist schon aufgezogen …

Mittwoch, 15. Juli 2009

Missbrauchsvorwürfe als feministische Waffe

von Arne Hoffmann

Eines der Themen, das in meinem 2001 Buch erschienenen Buch "Sind Frauen bessere Menschen?" viele Seiten einnahm, war die Sexueller-Missbrauchs-Hysterie Ende der neunziger Jahre – für etliche Familien vermutlich eine der größten Katastrophen infolge der feministischen Ideologie vom allgegenwärtigen Unhold Mann. Damals glaubte man unter anderem, durch geheime Signale in Kinderzeichnungen erkennen zu können, dass diese Kinder sexuell missbraucht worden waren, man unterstellte Kindern, die das abstritten, verdrängte Erinnerungen, führte sowohl mit den Kindern als auch den vermeintlichen Tätern die abenteuerlichsten Kreuzverhöre. In 40 Prozent aller hochstrittigen Scheidungsfälle, so schätzte damals ein angesehener Familienrechtler, wurden Beschuldigungen des sexuellen Missbrauchs zudem als Waffe der Mutter eingesetzt, damit ein Vater keinerlei Kontakt zu seinen Kindern mehr aufrechterhalten konnte. In den USA hatte diese Massenhysterie begonnen, in Deutschland kulminierte sie in so grotesken Ereignissen wie den Wormser Missbrauchsprozessen, die nach vier zerstörerischen Jahren mit einem Freispruch für alle Beschuldigten endeten. Die Wikipedia berichtet über diese Prozesse meiner Kenntnis nach zutreffend:
Eine Staatsanwältin fasste im Laufe der 131 Verhandlungstage empört und ungläubig die Vorwürfe der Verteidigung zusammen: „Die Verteidigung meint also: Blindwütige Feministinnen wirken auf ahnungslose Kinder ein, bis die von Missbrauch berichten, und skrupellose Staatsanwältinnen übernehmen das …“ Der Wormser Wildwasser-Verein brachte Anschuldigungen hervor, die einer Überprüfung nicht standhielten: Kinder waren zu angeblichen Tatzeiten noch nicht geboren, in anderen Fällen saßen die Eltern zur angeblichen Tatzeit bereits in Untersuchungshaft. Psychologische Glaubwürdigkeitsgutachten zum Beispiel durch Max Steller ergaben, dass die vielen, zum Teil sich widersprechenden Aussagen der Kinder durch Suggestion erzeugt wurden und nicht erlebnisbasiert waren. Auch konnte die Polizei bei nicht angekündigten Hausdurchsuchungen keine Beweise finden, die auf sexuellen Missbrauch oder ähnliches schließen ließen. Somit basierte die gesamte Beweislage auf den Aussagen der wahrscheinlich indoktrinierten Kinder und dem Gutachten eines Kinderarztes, das jedoch eventuelle natürliche Ursachen für diverse Verletzungen der Kinder nicht berücksichtigte. Obwohl fast alles auf die Unschuld der Angeklagten deutete, wurden für sie bis zu dreizehn Jahre Haft gefordert. Alle drei Prozesse endeten 1996 und 1997 mit Freisprüchen in allen 25 Fällen. Der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz in „Worms III“ begann sein Urteil mit dem Satz „Den Wormser Massenmissbrauch hat es nie gegeben“ und erklärte: „Bei allen Angeklagten, für die ein langer Leidensweg zu Ende geht, haben wir uns zu entschuldigen.“(…) Die Prozesse hatten verheerende Wirkung auf Kinder und Angeklagte: Eine Angeklagte, die siebzigjährige Großmutter, starb in Untersuchungshaft, andere verbrachten bis zu 21 Monate in Haft. Mehrere Ehen zerbrachen, die Existenzen mancher Angeklagter und ihrer Familien wurden zum Teil durch die hohen Anwaltskosten völlig zerstört. Die Kinder wuchsen währenddessen größtenteils in Heimen auf und kehrten erst nach und nach zu ihren Eltern zurück. Sechs Kinder – es waren diejenigen, die im Kinderheim „Spatzennest“ in Ramsen untergebracht waren, darunter die aus dem Scheidungskonflikt, der die Verfahren ausgelöst hatte – kehrten überhaupt nicht zurück, da sie völlig von ihren Eltern entfremdet waren. Dem Heimleiter wurde seinerzeit vorgeworfen, die Kinder bewusst gegen die Eltern aufzustacheln. Die meisten dieser Kinder glauben bis zum heutigen Tag, dass ihre Eltern sie sexuell missbraucht haben. (…) Nach den Freisprüchen trennte sich Wildwasser von der tätig gewordenen Mitarbeiterin. Die Berliner Zeitung berichtete Ende Juni 1997, dass diese von der Richtigkeit ihrer Vorgehensweise weiterhin überzeugt sei. Eine öffentliche Entschuldigung oder weitergehende Konsequenzen gab es nie. Man müsste hier eigentlich noch sehr viel mehr dazu sagen, als in einen einzelnen Blogeintrag passt. Aber ist das nicht alles Schnee von gestern und Gott sei dank endlich vorbei? Leider sitzen viele der Männer, die bei der damaligen Hexenjagd aufgrund der fadenscheinigsten "Beweise" zu Jahrzehnten langen Gefängnisstrafen verurteilt wurden, noch immer hinter Gittern.

Dienstag, 14. Juli 2009

Behördenkriminalität in der Schweiz

APPELL AL PIEVEL
APPELLO AL POPOLO
APPEL AU PEUPLE
AUFRUF ANS VOLK

Gerhard Ulrich
c/o Me Georges Reymond
Avenue de la Gare 18
Case postale 1256
1001 Lausanne
c

e-mail: info.aap@c9c.org
ulrich.g@c9c.org

Die Bürgerinitiative, welche die Interessen der Justizkonsumenten verteidigt
Schweizerisches Bundesgericht
1000 Lausanne 14

01.12.07

Staatsrechtliche Beschwerde
gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Graubünden vom 07.11.07

Geehrte Damen und Herren in der Dunkelkammer der Nation,

Antrag
Das angefochtene Urteil ist zu kassieren und der Fall an ein unabhängiges und unparteiisches Gericht zurückzuweisen.

Die aus dem Internet zu editierenden und auszudruckenden Beweismittel sind in die Gerichtsakte aufzunehmen, und auch im Fall einer Abweisung dieser staatsrechtlichen Beschwerde im Archiv des Bundesgerichtes zu verwahren. Damit wird der gängigen Praxis des Bundesgerichtes, nicht genehme Akten aus den Archiven zu entfernen indem eingereichtes Beweismaterial an den missliebigen Beschwerdeführer retourniert werden, entgegen gewirkt.
Ich werfe dem Bundesgericht hiermit vor, wie jede klassische Diktatur mit diesem faulen Trick vorsätzlich und systematisch Geschichtsklitterung zu betreiben, damit Geschichtsforschern bei der zukünftigen Öffnung der Archive keine die heutigen Bundesrichter belastenden Beweise in die Hände fallen.

Zulässigkeit der Beschwerde
Das angefochtene Urteil wurde am 09.11.07 notifiziert. Die Beschwerdefrist ist somit gewahrt.

Beweismittel
Die Beweismittel sind auf Internet veröffentlicht, und sind zu editieren und zu den Akten zu legen. Siehe www.swissjustice.net/dt/affaires/GR100/GR100_dt.html .

Die Tatsachen
Das Recht auf freie Meinungsäusserung ist von Artikel 16 der Bundesverfassung und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet.
Das Verteilen von Flugblättern ohne vorherige Bewilligung fällt gemäss dem uralten Bundesgerichtsentscheid von 1970 (BGE 96 I 586) unter dieses Recht.

Nachstehend der chronologische Ablauf:

Am 16.12.05 verfasste ich das Flugblatt « Wissenswertes über Bundesrichter Schneider ».
Am 31.12.05 reiste ich mit Hansrudolf Walther und Erwin Wandeler nach Scuol GR, in der Absicht, diese Flugblätter dort zu verteilen. Wir wurden beim Eintreffen in Scuol von einem Grossaufgebot der Bündner Polizei verhaftet. Die mitgeführten Flugblätter wurden beschlagnahmt. Wir wurden ohne ersichtlichen Grund 3 Stunden festgehalten. Ein Wegweisungsbefehl wurde zwar nach 3 Stunden Haft wieder aufgehoben, die Flugblätter wurden jedoch trotz umgehendem schriftlichen Protest zurückbehalten.
Am 01.01.06 reichte ich beim Justiz, Polizei- und Sanitätsdepartement des Kantons Graubünden gegen diese Cowboy-Methoden Beschwerde ein. Ich forderte die unverzügliche Rückgabe der beschlagnahmten Flugblätter, Bestrafung der Beamten, die sich der Nötigung und des Amtsmissbrauches schuldig gemacht hatten, und eine gemässigte Kostenentschädigung (CHF 633).
Am 11.01.06 reichte ich eine zusätzliche Strafklage gegen Wm Schmidt Men ein.
Da mir die beschlagnahmten Flugblätter immer noch nicht zurückerstattet worden waren, liess ich sie neu drucken (1200 Exemplare), reiste am 14.01.06 wieder nach Scuol und verteilte sie, ohne je deswegen behelligt worden zu sein.
Am 18.01.06 forderte der Untersuchungsrichter C. Riedi das Polizeikommando Graubünden auf, zu meinen Klagen Stellung zu beziehen.
Am 25.01.06 teilte mir der Polizeimajor Gianfranco Albertini mit, die beschlagnahmten Flugblätter würden mir zurückerstattet. Unter dem gleichen Datum beantragte derselbe Albertini Gianfranco beim Bündner Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement, meine Verwaltungsbeschwerde bis zum « Vorliegen entsprechender Untersuchungsergebnisse » zu sistieren.
Mit Brief vom 31.01.06 ersuchte ich den « Untersuchungsrichter » C. Riedi, die Ermittlungen wegen mutmasslichen groben Gesetzesbrüche auf den Polizeimajor Albertini auszudehnen.
Am 01.02.06 sistierte das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden meine Verwaltungsklage vom 01.01.06.
Mit Schreiben vom 02.03.06 gibt der « Untersuchungsrichter » Riedi meinem Anbegehren um Akteneinsicht statt.
Unter dem 11.03.06 beantrage ich die Überstellung der Akten an eine Amtsstelle im Kanton Waadt, oder die Zusendung eines Bahnbillets nach Chur, um dort die Akteneinsicht vorzunehmen.
Mit dem Schreiben vom 13.03.06 stellt mir « Untersuchungsrichter » Riedi Akten zu. Nach Studium derselben stellt sich heraus, dass die Bündner Schlapphüte mir offensichtlich ein unvollständiges Dossier zugestellt haben, und wichtige Beweisstücke unterschlagen haben.
Schon am 15.03.06 schmetterte die Staatsanwaltschaft Graubünden meine Strafanzeige vom 01.01.06 ab.
Gegen diesen Entscheid erhob ich am 05.04.06 Einsprache, und begehrte gleichzeitig die Einsicht in der mir vorenthaltenen Untersuchungsunterlagen an.
Am 18.04.06 forderte der Vizepräsident des Kantonsgerichtes Bochsler die Staatsanwaltschaft Graubünden zur Stellungnahme zu dieser Einsprache auf.
Mit Schreiben vom 20.04.06 empfahl die Staatsanwaltschaft dem Kantonsgericht, meine Einsprache abzuweisen.
Unter dem 25.04.06 behauptete das Kantonsgericht, dass sich eine weitere Akteneinsicht erübrige.
Schon am 26.04.06 bestehe ich bei dem Herrn Bochsler auf vollständige Akteneinsicht.
Nun liess sich der Herr Bochsler doch herbei, mit Schreiben vom 28.04.06 den Polizeier Albertini Gianfranco um Herausgabe von präzisen Akten aufzufordern.
Mit der Post vom 15.05.06 stellte mir dann Bochsler tatsächlich einen Teil der anbegehrten Akten zu. Aus diesen Unterlagen geht eindeutig hervor, dass mir wichtige Akten stets noch vorenthalten werden.
Mit eingeschriebenem Brief vom 31.05.06 forderte ich beim Bochsler Adolf die Herausgabe sämtlicher Akten an, und führe präzis auf, um welche Beweisstücke es mir geht.
Dann folgte eine grosse Funkstille. Am 23.01.07 schrieb mir dann das Kantonsgericht GR, dass sich sein Entscheid wegen Überbeanspruchung verzögert habe.
Unter dem 14.02.07 erging der Entscheid von Bochsler und Konsorten. Auf meine Anträge um Herausgabe sämtlicher Akten wurde nicht eingetreten, und meine Klage mit fadenscheinigen Begründungen abgeschmettert. Zudem wurden mir, nachdem mein Recht auf freie Meinungsäusserung mit groben Rechtsbrüchen seitens der Bündner Polizei verletzt worden war, gar noch Verfahrenskosten von CHF 800 auferlegt.
Gegen diesen Willkürspruch legte ich am 17.03.07 staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Mit BGE 1P.106/2007/fun vom 26.03.07, wiesen die « Bundesrichter » Féraud, Aeschlimann und Reeb meine Beschwerde mit summarischen Begründungen ab und straften ich zudem mit CHF 500 Verfahrenskosten.
Mit der Post vom 11.04.07 retournierte mir das Kantonsgericht Graubünden meine eingereichten Unterlagen. Analog zum Bundesgericht, betreibt auch diese Instanz Geschichtsklitterung, indem eingereichtes Beweismaterial den abgewiesenen Beschwerdeführern zurückgesandt wird. Somit können dereinst Geschichtsforscher die Qualität der Bundesgerichts- bzw. Kantonsgerichtsentscheide bei Öffnen der Gerichtsarchive in späteren Jahren nicht nachprüfen. Wie alle Diktaturen, so sehen auch unsere von niemandem überwachten Bundesrichter sich vor, und lassen sie belastendes Beweismaterial einfach aus den Archiven entfernen.
Am 02.05.07 teilte mir dann das Departement für Justiz, Polizei und Sanität Graubünden mit, dass meine verwaltungsrechtliche Beschwerde wohl kaum Aussicht auf Erfolg hätte.
Am 21.05.07 informierte ich dieses Departement, dass ich diese Beschwerde aufrecht erhalte.
Mit Brief vom 23.05.07 bat das Departement die Kantonspolizei GR um Stellungnahme.
Am 09.08.07 wies das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, stets mit den stereotypen Behauptungen unter rechtswidriger Verdrehungen der Tatsachen meine verwaltungsrechtliche Beschwerde ab, und auferlegte mir Verfahrenskosten von CHF 880.
Am 03.09.07 reichte ich dagegen fristgerecht meine Beschwerde beim Verwaltungsgericht Graubünden ein.
Am 07.11.07 wies das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden diese Beschwerde ab, und strafte mich mit CHF 1'140 Verfahrenskosten.

Zusammenstellung des aufgelaufenen Schadens zu meinem Nachteil
Zusammensetzung des Schadens
CHF
1. Nicht vergütete Reise- und Materialkosten
633.00
2. Verfahrenskosten Kantonsgericht GR
800.00
3. Verfahrenskosten Bundesgericht
500.00
4. Verfahrenskosten Departement Justiz, Sicherheit und Gesundheit GR
880.00
5. Verfahrenkosten Verwaltungsgericht GR
1'140.00
Total
3‘953.00

Beanstandung des angefochtenen Verwaltungsgerichtsurteils
Die Behauptung auf Seite 4, 1. Absatz, « Dass die Vorinstanz dabei Rechts- oder Ermessensfehler begangen hätte, ist nicht ersichtlich » ist eine billige Schutzbehauptung.
Wiederholt haben alle Instanzen die Tatsachen rechtswidrig verkehrt, so auch das Verwaltungsgericht. Auf Seite 5 wird die dreistündige Haft wieder heruntergespielt, wir hätten ja nach der Befragung unserer Wege gehen können. Es wird aber verschwiegen, dass die Beschlagnahmung der mitgeführten Flugblätter de facto unsere Absicht, sie gleichentags vor Ort zu verteilen, vereitelt hat.
Mit der offensichtlich falschen Behauptung, dass die Vorinstanzen keine Rechts- und Ermessensfehler begangen hätten, ist das Verwaltungsgericht in Willkür verfallen. Deshalb ist sein Entscheid zu rügen und aufzuheben.

Es wird auch auf Seite 5 völlig verfehlt behauptet, es sei möglich, dass die nachgeholte Verteilung der Flugblätter in Scuol der Polizei gar nicht zu Ohren gekommen sei. Dies ist auf Internet widerlegt. Siehe
http://www.swissjustice.net/fr/affaires/CH1000/PROJET_1/2006-02-13zingle.htm
Indem das Verwaltungsgericht GR zu Lügen greifen muss, um seinen Entscheid zu begründen, beweist seine Befangenheit. Ich habe jedoch laut Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Anrecht auf ein unparteiisches Gericht. Der angefochtene Entscheid ist schon aus diesem Grund zu kassieren, und der Fall an ein unabhängiges und unparteiisches Gericht zu überweisen.

Es grenzt ans Lächerliche, wenn das Bündner Verwaltungsgericht insinuiert, dass die Beschlagnahmung von Flugblättern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung notwendig sein könne (Seite 4 in medio).
Dummheit ist ja nicht verboten. Die übergeordneten Instanzen können jedoch nicht einfach solche Inkompetenz hinnehmen, denn die Wahrheitssuche ist der oberste Grundsatz der Rechtsprechung. Weil nun die Bündner Verwaltungsrichter diesen Grundsatz verletzt haben, ist ihr Urteil hinfällig.

Es wird bestritten, dass ein « dringender Verdacht » bestanden habe, dass sich der Beschwerdeführer einer Straftat schuldig gemacht habe (Seite 5 in initio). Eine eventuelle Ehrverletzung des « Bundesrichters » Schneiders ist kein Offizialdelikt. Nur eine Ehrverletzungsklage hätte da Klarheit schaffen können. Schneider hat aber nicht geklagt.
Diese verfehlte Beweiswürdigung kann nicht hingenommen werden. Falsch ist falsch. Somit kann das angefochtene Urteil gar nicht ernst genommen werden.

Zu allem hin unterschlägt das Verwaltungsgericht die Tatsache, dass seine Kollegen im Kantonsgericht (Bochsler und Konsorten) den Antrag auf vollständige Akteneinsicht einfach nicht behandelt hat. Damit liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs sowie eine Rechtsverweigerung vor. Zudem ist damit das Anrecht laut Artikel 6 der Europäischen Menschenrechts-Konvention auf einen fairen Prozess ausgehebelt.
Diese Verletzungen sind zu rügen, und können nur mit dem Neuaufrollen des Prozesses repariert werden.
Zusammenfassend wird bestritten, dass die Massnahmen der Bündner Polizei verhältnismässig gewesen seien (Seite 5). Sie verletzten eindeutig die eingangs erwähnten garantierten Rechte auf freie Meinungsäusserung.

Ursprünglich belief sich der Schaden auf bescheidene CHF 633. Durch das rechtswidrige Verdrehen der Tatsachen durch alle Vorinstanzen ist er inzwischen auf CHF 3'953 angewachsen, und dies obwohl der Bündner Polizeimajor Albertini ausdrücklich attestiert hat, dass der Beschwerdeführer am 31.12.05 kein Gesetz verletzt habe! Siehe
http://www.swissjustice.net/fr/affaires/CH1000/PROJET_1/2006-04-11albertini.htm


Lausanne, den 01.12.07

Gerhard Ulrich