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Samstag, 5. Juni 2010

Gleichschaltung der Journalisten

EU-Parlament: Europäische Journalisten sollen für linientreue Berichterstattung »geschult« werden!

Eva Herman

Man muss schon zweimal hinschauen, um das glauben zu können, was EU-Politiker sich ausdenken, damit sie die europäischen Medien auf Linie bringen und diese in den festen Griff kriegen. Dazu wird inzwischen zu unkonventionellen Maßnahmen gegriffen: So diskutiert das Komitee für Geschlechtergleichheit des EU-Parlaments schon länger über die »falsche Darstellung von Frauen und Männern in den Medien« und hat nun einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, um den europäischen Journalisten und Redakteuren den Kampf anzusagen. Denn diese berichten immer noch nicht so, wie die EU-Politiker sich das wünschen.

In dem Maßnahmenkatalog ist vorgesehen, dass künftig die Minister aller Mitgliedsstaaten nach Straßburg eingeladen und dort von den parlamentarischen Mitgliedern »geschult« und darüber aufgeklärt werden sollen, wie die EU sich in Zukunft die ideale »geschlechtergerechte« Berichterstattung in den Ländern vorstellt. Auf nationaler Ebene solle die Politik dafür sorgen, dass die EU-Vorgaben auch umgesetzt werden.

Nach Ansicht der Schweizer Nationalrätin Doris Stump (SP), die hier federführend ist, würden Frauen in den Medien »immer noch klar benachteiligt«. Wenn sie nicht unterrepräsentiert oder gar unsichtbar seien, dann würden Frauen meist nur in traditionellen Gesellschaftsklischees dargestellt. Zu diesen verstaubten Klischees gehörten Frauen, wie es heißt, in der Rolle als passive oder minderwertige Wesen und als Sexualobjekte. Ebenso ist die Politikerin der Überzeugung, dass Frauen, die in der TV-Werbung, in Filmen, Sendungen und Zeitungen in der Rolle als Mütter dargestellt werden, damit erheblich diskriminiert würden. Ein Schlag ins Gesicht für alle Frauen auf der ganzen Welt, die jemals Kinder geboren haben, denn sie werden in ihrem Muttersein in Wahrheit durch diese Aussage auf das Schwerste diskriminiert. Man fasst sich nur noch verzweifelt an den Kopf über diese abstruse und hochgefährliche, aber politisch korrekte Auffassung!

Schon vor zwei Jahren beriet die EU über ein Gesetz, nach dem Frauen in der Werbung künftig nicht mehr am Herd und an der Waschmaschine gezeigt werden dürften, weil dies ebenso sexistisch sei. Nachdem die Richtlinien von den internationalen Medien nach Ansicht des europäischen Parlaments anscheinend noch lange nicht ausreichend umgesetzt werden, will man jetzt politisch nachhelfen und geht direkt an die Pressevertreter heran! Doris Stump ist der Ansicht, dass Frauen in den Medien ein unverändert naives und karikierendes Auftreten hätten. Dies müsse durch gesetzlich vorgeschriebene Gender-Mainstreaming-Maßnahmen endlich geändert werden. In dem Papier ist etliche Male von dem Begriff »Kampf« die Rede, mit dem man jetzt an sein Ziel zu kommen hofft.

Gender Mainstreaming, das größte Umerziehungsprogramm der Menschheit, will –per Gesetz – Glauben machen, die Geschlechtsunterschiede von Mann und Frau seien nicht naturgegeben, sondern jeder Mensch käme neutral auf die Welt. Erst das soziale Umfeld präge den Menschen zum Mann bzw. zur Frau, die Eltern seien zum Beispiel Schuld. Das wird in Zukunft anders werden. Die meisten EU-Länder haben inzwischen das Gender-Mainstreaming-Programm in ihre Gesetze übernommen und setzen diese in allen Bereichen der öffentlichen Hand, in allen Ministerien, Behörden, Kirchen usw. um. Auch Kindergärten, Schulen und Universitäten bleiben schon lange nicht mehr verschont. So erzieht man bereits in österreichischen »Fun-&Care«-Kindergärten die kleinen Mädchen dazu, sich zu prügeln und mit Autos zu spielen, während man den Jungs Puppen, Kosmetikkörbe und Prinzessinnenkleider zum Anziehen gibt – schließlich solle sich kein Kind an seinem vorgegebenen Geschlecht orientieren, sondern jederzeit frei entscheiden können, ob es Mädchen oder Junge sein möchte.

In dem Papier des EU-Parlaments Straßburg heißt es, es müsse nachdrücklich betont werden, welch positive Rolle die Medien eigentlich spielen könnten, wenn sie nur endlich die Geschlechtergleichheit propagieren würden. Es müsse ein neues Bewusstsein geschaffen werden für die künftige Darstellung der Frauen und Männer in den Medien, mithilfe von Gender Mainstreaming. Die Medien werden jetzt umerzogen! Damit die EU-Vorgaben zur Geschlechterneutralisierung nun auch umgesetzt werden, damit die Presse, die Medien, nun schließlich verlässlich »funktionieren«, wie man sich das vorstellt und erwartet, und damit die Journalisten das Gender-Lied noch viel lauter mitsingen als bisher, hat man sich eigens dafür Kontrollfunktionen ausgedacht:

Künftig soll es einen Europa-Code für alle Mitgliedsstaaten geben im Kampf gegen die stereotype Geschlechterdarstellung (zum Beispiel die Frau als Mutter! Die Frau am Herd oder an der Waschmaschine! Der Mann als Beschützer und Kämpfer!), heißt es. Ein Handbuch für die Medien soll herausgegeben werden mit strengen Richtlinien, wie die künftige Berichterstattung über Mann und Frau auszusehen hat, damit Straßburg zufrieden ist und die Medien Bescheid wissen! Und schließlich sollte nach den EU-Vorstellungen der Ministerausschuss der Länder ein neues, rechtsverbindliches Protokoll entworfen werden für die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte, wo Geschlechtergleichheit als ein fundamentales Menschenrecht etabliert werden soll.

Die Medien, so tönt es aus Straßburg, trügen eine entscheidende Verantwortung in dieser Angelegenheit, Sexismus und andere Formen der Diskriminierung hätten hier künftig keinen Platz mehr. Deswegen sei es dringend erforderlich, dass alle Pressevertreter angewiesen würden, der einförmigen, falschen Berichterstattung entgegenzusteuern, indem sie die Prinzipien der Menschenrechte nach Gender Mainstreaming neu lernen und umsetzen müssten. Ebenso wichtig sei es, Kinder frühzeitig in den Kampf gegen Geschlechterungerechtigkeit einzubeziehen und diese umfangreich über die Gleichheit der Geschlechter zu unterrichten.

Damit wird ein neues Kapitel in der Europäischen Union aufgeschlagen! Es ist das Kapitel von Zensur und Unterdrückung, von Lancierung und Laviererei, von Manipulation und Meinungsdiktatur. Die Menschheit wird künftig – von ganz oben organisiert – in Kindergärten, Schulen, Universitäten, in allen Medien und auf allen öffentlichen Ebenen erfahren, dass eine Frau diskriminiert wird, wenn man sie als Mutter darstellt oder bezeichnet, und dass Männer nicht mehr stark und männlich sein dürfen. Traurige, neue Welt! Der Abschied ist programmiert!

Montag, 27. Juli 2009

E-Books - Die Bücher der schönen neuen Welt

Zensur pur: Die schöne neue Welt der Ebooks

Von Peter Boehringer

Amazon löscht ferngesteuert und ungefragt Inhalte auf Ebooks. Darunter auch George Orwells "1984". Was Ebooks so alles können, beweist dieser Vorfall. Das Ebook, das perfekte Steuerungstool im elektronischen Überwachungsstaat.

Im Februar 2009 beschloss der US-Kongress, dass in den USA Kinderbücher mit Druckdatum vor 1985 verboten werden. Ein Beschluss, der kaum Kritik in der Öffentlichkeit fand und ein Beschluss mit weitreichenden Auswirkungen. Die Regierung hat den Verkauf, die Weitergabe oder auch nur das Verschenken von Kinderbüchern, die vor 1985 gedruckt wurden, generell verboten und Zuwiderhandlungen unter Strafe gestellt. Hintergund: Angeblich sind die Werke möglicherweise mit giftiger Druckerschwärze verseucht. Zum Schutz der Kinder müssen solche Bücher deshalb aus dem Verkehr gezogen werden. Kritiker mutmaßen hingegen andere Beweggründe hinter dieser "Büchverbrennung". Offenbar sind die "alten" Texte von vor 1985 noch zu wahrheitsgemäß bzw. politisch zu inkorrekt als dass man sie den noch unverbildeten Schülern weiterhin "zumuten" wollte.

Offenbar genügt diese "konventionelle" Zensurmethodik (Bücher aus dem Verkehr ziehen) nun bereits nicht mehr. In Zukunft wird es noch einfacher werden, unliebsames Geistesgut zu entfernen: Nämlich einfach in dem der Überwacher die Löschtaste drückt!
So geschehen bei AMAZON, und dies ausgerechnet bei George Orwells Werk "1984". Es ging angeblich um "Copyrights". In einem Fall waren die Notizen und Randbemerkungen eines Schülers gleich mitgelöscht worden. Die Löschung erfolgte ohne Einwilligung der Leser und geschah heimlich. Bemerkt wurde der Vorgang erst, als der Text am nächsten Tag weg war!
Das ist die schöne neue Welt des Ebooks.

Seit kurzem liest man immer wieder von Plänen in Europa und den USA, gedruckte Schulbücher komplett abzuschaffen zugunsten von reinen E-Books. Das wird auch kommen - demnächst im Klassenzimmer unserer Kinder. Wie groß aber der Unterschied zwischen den "altmodischen" gedruckten Büchern und den "modernen" E-Schoolbooks sein wird, zeigt der nachfolgende Artikel aus dem Handelsblatt auf: Die E-Schoolbooks werden in der End-Ausbaustufe garantiert KEINEN dauerhaften (oder gar "privaten", zentral vom Sysop NICHT einsehbaren, LOKALEN) Speicher mehr haben. Die Infos, die die Schüler lesen dürfen bzw. sollen, werden künftig zentral und in Echtzeit "customized". Je nach aktueller Stimmungslage der political correctness und je nach aktuell zu setzendem bzw. zu zensierendem Thema. Heute der Schweinegrippewahn, morgen der Klimawahn, übermorgen das komplette Ausblenden der WIRKLICHKEIT für die Schüler bzw. deren Eltern relevanten Meldungen (reale Wirtschaftsdaten, abgeschaffte Verfassungsdemokratie, usw.). Alleine die Vorstellung dieser technischen Möglichkeiten hätte bei Göbbels und Mielke den ultimativen feuchten Traum ausgelöst!

Der Handelsblatt-Artikel beschreibt an einem aktuellen Beispiel, wie leicht es in einer Welt ohne lokale Wissensspeicher sein wird, die Schüler und die Massen digital falsch zu informieren, um sie von für Ihr Leben und für ihren unternehmerischen Erfolg zwingend erforderlichen Infos fernzuhalten. Die verschlossenen, bewachten und sogar vergifteten Klosterbibliotheken à la "Im Namen der Rose" sind ein hoffnungsloser Anachronismus. Ebenso die z.B. Galileo von der Inquisition offen gezeigten "Instrumente" zwecks Erzwingung seines Abschwörens (siehe Brecht: "Das Leben des Galilei"). Sogar die "pc"-beherrschten Tageszeitungen auf Papier sind nicht mehr letzter Stand der Technik. Die Zukunft gehört der Propaganda-Vermittlung via E-Book und zentral bereitgestelltem Artikellink ohne lokale Speichermöglichkeit. [Und natürlich den "Stop"-Schildern und der "Kinderporno"-Verfolgung via Vorratsdatenspeicherung.]
Zeitloses Wissen und Allgemeinbildung (gar über Geldsystemthemen...) wird auf diesem Wege nicht mehr vermittelbar sein. Denn dafür muss man ab und zu mal was in "alten" Büchern und Lexika nachschlagen können. Diese heißen aber schon heute "Google" und "Wikipedia" - und diese "Wissenstools" sind schon heute elitär usurpiert und in allen wirklich relevanten, politischen Bereichen faktisch unzureichend, tendenziös oder wenigstens ideologisch-internationalistisch eingefärbt.

Zum Amazon Fall: Den ganzen Artikel des Handelsblattes kann man auch als Plädoyer für private Ausdrucke, Textmarker und Kuli-Anmerkungen auf den Ausdrucken, private Papierarchive und lokale Speicher sehen. Dass ausgerechnet Orwells "1984" von Amazons "Kindle"-E-Books zensiert wurde, mag Zufall sein. Vielleicht aber auch nicht. Brecht musste übrigens vor Hitler ins Exil fliehen. Jedes totalitäre Regime verbiegt und verbietet zuerst die Wahrheit und verfolgt die Schreiber, die diese noch für wichtig halten und für sie eintreten. "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" (Brecht)

Handelsblatt:
Amazon hat ohne Erlaubnis oder Vorwarnung legal gekaufte Bücher von Kindles seiner Leser wieder gelöscht. Darunter ausgerechnet "1984" von George Orwell. Der Ärger ist gewaltig und lässt ahnen, dass es wirklich ein großer Unterschied sein wird, ob man in der digitalen E-Book-Zukunft etwas schwarz auf weiß besitzt, oder eben nicht.
Die betroffenen Bücher wurden laut Amazon von einem Verlag eingestellt und verkauft, der dafür nicht die notwendigen Rechte besessen habe. Der Inhaber der Rechte habe darauf hingewiesen. Daraufhin wurden die Werke aus dem Shop genommen und bei der nächsten Synchronisation online von den Geräten gelöscht.
Amazon scheint aber bereits eingesehen zu haben, dass man sich einen Bärendienst damit erweisen hat, Copyright-Streitigkeiten auf dem Buchrücken der Kindle-Käufer auszutragen. "Wir werden in Zukunft Bücher unter diesen Umständen nicht mehr von Kundengeräten löschen", versprach Amazon-Sprecher Drew Herdner der "New York Times".
Unter welchen Umständen immer noch gelöscht wird, ließ er aber offen. Es war auch offenbar nicht das erste Mal, dass Amazon zur eigenmächtigen Bibliothekskorrektur seiner Leser gegriffen hat. Der Vorfall zeigt wieder einmal deutlich, dass es etwas anderes ist, ob man ein Buch gedruckt kauft oder online auf ein auf ewig durch den Händler kontrolliertes Gerät lädt.
Ein Buchhändler darf nicht nachts in die Wohnung des Käufers einbrechen, Bücher mitnehmen und den Kaufpreis auf dem Küchentisch zurücklassen. Macht diese Art der digitalen Veröffentlichungspraxis Schule, könnten Kunden in Zukunft sicher auch damit rechnen, dass Bücher verschwinden, nachdem einstweilige Verfügungen gegen Teile des Inhalts, etwa in umstrittenen Biografien, erwirkt wurden. Gestern noch lesbare Seiten oder Absätze könnten am nächsten Morgen geschwärzt oder umgeschrieben sein. Die Sicherheit, immer die Originalversion zu besitzen, wäre dann dahin. Ein Problem auch für Studenten oder Wissenschaftler, falls sie aus einem solchen Werk zitieren und auf einmal ihre Zitatstelle nicht mehr existiert.

In der „New York Times“ wird ein 17-jähriger Schüler zitiert, der "1984" für die Schule gelesen und bearbeitet hat. Amazon löschte nicht nur das Buch, sondern gleichzeitig all seine Anmerkungen und Lesezeichen. Der junge Mann muss jetzt wieder ganz von vorne anfangen.
Nur zur Klarstellung: die beiden letzten Absätze stammen direkt aus dem Handelsblatt. Der HB-Redakteur hat offenbar die NWO-Redakteursprüfung noch nicht bestanden. Diese Praxis des nachträglichen Buchlöschens ist für den in Deutschland vertriebenen Sonys E-Bookreader in dieser Form nicht gegeben. Das Gerät ist, anders als der Kindle, nicht permanent online mit dem System des Herstellers verbunden.

Dienstag, 6. Januar 2009

Gaza: Israels Massenmord an den Palästinensern

Michael Grandt

Israel nimmt keinerlei Rücksicht auf Frauen und Kinder. Was in Gaza geschieht, ist Völkermord – und die westliche Welt schaut zu.

Mit F-16-Bomber gegen wehrlose Zivilisten

Tote, verwundete und verstümmelte Kinder, Babys und Frauen, die durch israelische Bomben und Artilleriefeuer auf den Gaza-Streifen zu Schaden kommen: Am ersten Tag des Konfliktes warfen rund 60 F-16-Kampfflugzeuge und Hubschrauber über 100 Tonnen Bomben ab. Dabei erfolgten die israelischen Luftangriffe zu einer Zeit, als Tausende palästinensische Kinder auf dem Heimweg von der Schule waren. Hunderte zivile Opfer hat der von Israel begonnene Krieg bisher gekostet und jede Minute werden es mehr.

Die Operation »Gegossenes Blei« ist die siebte kriegerische Auseinandersetzung seit der Gründung des Staates Israel am 14. Mai 1948 und hatte die schwersten Luftangriffe seit dem Sechs-Tage-Krieg vom 5. bis 10. Juni 1967 zur Folge.

Der palästinensische UN-Beobachter Rijad Mansur: »Diese kollektive Bestrafung ist unmenschlich, unmoralisch und sollte sofort gestoppt werden.«


Israelische Propaganda

Israel hat schon in der Vergangenheit von den meisten westlichen Regierungen (Ausnahme Frankreich) einen Freibrief für ihre meist zweifelhaften Militäraktionen erhalten. So auch dieses Mal. Die israelische Propaganda will uns glauben machen, die Operation »Gegossenes Blei« (in Anlehnung an ein israelisches »Chanukka«-Kinderlied) soll die Hamas daran hindern, künftig Raketen auf das israelische Grenzgebiet abzufeuern und rechtfertigt damit den Massenmord an unschuldigen Zivilisten.

Zudem soll die »Militäraktion« einen »defensiven« Charakter haben. Wie aber können Bomben auf Zivilisten und eine brutale Invasion »defensiv« sein? Ein Ammenmärchen – und dennoch, die meisten Nachrichtenagenturen haben das so übernommen.

Ungeachtet weltweiter Proteste lehnte Israels Regierungschef Ehud Olmert eine von Frankreich vorgeschlagene 48-stündige Waffenruhe in dem Palästinensergebiet ab, die israelische Marine rammte ein medizinisches Hilfsschiff für Gaza und verwehrt ausländischen Journalisten den Zutritt zum Krisengebiet. Damit beschneidet Israel die Pressefreiheit und tritt fundamentale Menschenrechte mit Füßen.

Trotz dieser skandalösen Vorgänge erhält Israel Unterstützung von der EU und natürlich von der deutschen Regierung.

Die EU und Angela Merkel wagen es nicht, Israel zu kritisieren

Der Sprecher des tschechischen EU-Ratsvorsitzes, Jiri Potuznik, legitimierte das Vorrücken israelischer Truppen als einen »Akt der Verteidigung«, und der tschechische Außenminister Karel Schwarzenberg sprach von dem Recht Israels, »sich gegen Angriffe auf Ortschaften, in denen die eigene Zivilbevölkerung lebt, zur Wehr zu setzen«.

Bundeskanzlerin Angela Merkel, die sonst so auf die Einhaltung der Menschenrechte bedacht ist, sah in einem Telefonat mit dem israelischen Ministerpräsidenten Ehud Olmert die Schuld für die Eskalation des Nahostkonflikts allein bei der Hamas. Sie bekräftigte Israels Recht auf Verteidigung und forderte gleichzeitig die Rückkehr zum politischen Prozess – eine fast schon höhnische Verdrehung der Tatsachen angesichts des Sterbens vieler unschuldiger Frauen und Kinder und der historischen Entwicklungen im Gaza-Streifen.

Die USA, traditioneller »Freund« Israels, äußern sich bisher nur zurückhaltend, aber Experten sind sich einig: ohne die Billigung der Amerikaner wären die Israelis nicht in Gaza einmarschiert.

Liga für Menschenrechte kritisiert Israel und Angela Merkel

Die Internationale Liga für Menschenrechte verbreitete am Mittwoch folgende Presseerklärung:

(…) Das gegenwärtige Blutbad ist die logische Konsequenz einer von Israel seit dem Wahlsieg der Hamas am 29.Januar 2006 praktizierten und mit Billigung der Regierung der Vereinigten Staaten sowie der Europäischen Union fortwährend verschärften Politik der Selbstjustiz und Gewalt im Gazastreifen. Die offenkundigen und inzwischen von Vertretern der israelischen Regierung vor aller Welt öffentlich verkündeten Ziele sind: Härteste Kollektivstrafen gegen Mitglieder und Anhänger von Hamas sowie Sturz der von der Hamas gestellten Regierung. Das internationale Recht verbietet beides: Sowohl Kollektivstrafen als auch die Einflussnahme auf die politische Selbstbestimmung eines anderen Landes. Hamas hatte vor Ablauf der mit Israel vereinbarten Waffenruhe am 19. Dezember erklärt, dass eine bedingungslose Verlängerung angesichts einer bereits 18 Monate währenden und zunehmend verschärften Blockade des Gazastreifens durch Israel nicht möglich sei. Noch am 16. Dezember bot allerdings Ismail Hanije Verhandlungen über die Bedingungen für die Neuvereinbarung eines Waffenstillstands an. Dieses Angebot wurde von der Regierung Israels, aber auch von den Mitgliedern des Nahost-Quartetts ignoriert. Vor diesem Hintergrund kritisiert die Liga die öffentliche Erklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, in der sie – in Übereinstimmung mit dem israelischen Premierminister Ehud Olmert – die Verantwortung für die Entwicklung in der Region »eindeutig und ausschließlich« der Hamas zuschreibt. (…)

Die Frage der nächsten Tage oder Wochen wird sein: Schaut die Welt weiter zu, wie palästinensische Frauen und Kinder sterben, während der »Outlaw-Staat« Israel straflos weitere Verbrechen begeht?

Unmenschliche israelische Blockade

Gaza: ein Gebiet, indem rund 1,5 Millionen Menschen auf engstem Raum, von hohen Mauern umgeben und von der Außenwelt getrennt, leben müssen. Sie sind zudem von jeglicher lebensnotwendiger Versorgung abgeschnitten, ohne Wasser, Strom, Lebensmittel und medizinische Versorgung, vom israelischen Regime als Geiseln unter Kollektivstrafe gehalten. Seit zwei Jahren dauert die israelische Blockade des Gaza-Streifens nun schon an.

Auch schon vor den israelischen Angriffen starben die Palästinenser, in erster Linie die Kranken und Alten, weil ihnen dringend benötigte Medizin und Lebensmittel vorenthalten blieben. Es fehlt an medizinischer Basisversorgung, etwa Insulin oder Medikamente für die Behandlung von Krebs, auch an Dialyseeinrichtungen, denn die israelische Regierung hat ein Verbot für die Einfuhr dieser Hilfsmittel verhängt.

Ohne Israels Besetzung hätte die Hamas weniger Erfolge

Von 1967 bis 2005 hielt Israel den Gaza-Streifen mit eiserner Hand besetzt. Erst nach 38 Jahren Okkupation zogen die israelischen Truppen schließlich ab. Im Schatten der Besatzungsmacht gedieh die Hamas. Sie hatte ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Bevölkerung, unterstützte, förderte sie und bekam immer mehr Rückhalt.

Aufgrund der leidvollen Erfahrungen von fast vier Jahrzehnten Besatzung wurde die Hamas immer stärker, militarisierte und radikalisierte sich. Wäre dies auch geschehen, wenn im Gaza-Streifen ein humanitäres Leben möglich wäre, wenn es Arbeit und Brot und keine israelischen Drangsalierungen geben würde?

Israel hat und hatte nie historisches »Stammrecht« auf Palästina, wie ich in meinem Beitrag »Das ›Gelobte Land‹ – Hat Israel ein Recht auf Palästina?« (http://info.kopp-verlag.de/news/das-gelobte-land-hat-israel-ein-recht-auf-palaestina.html) bereits erläutert habe.


Ist Gaza nur der Auftakt für einen israelischen Angriff auf den Iran?

Politische Beobachter sehen im Gaza-Krieg die Gefahr einer möglichen Vorstufe zu einem direkten Schlagabtausch zwischen Israel und dem Iran, denn bereits mehrfach hatten israelische Regierungsmitglieder einen Luftangriff zur Ausschaltung des iranischen Atomprogramms öffentlich diskutiert.

Auch bei diesem Angriff wäre Israel wohl die Zustimmung der westlichen Welt gewiss – und das macht Angst.

Mittwoch, 31. Dezember 2008

Wikipedia - das politisch korrekte Lexikon

Maskulismus
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Begründung: Vorlage:Löschantragstext/Dezember Nachdem der Propagandartikel wiederhergestellt wurde und auch die Qualitätssicherung keinerlei Wirkung zeigt, sollte der Artikel gelöscht werden. Ein Vergleich zum Lemma Feminismus zeigt, wie ein entsprechender Artikel aussehen müsste, der nicht hoffnungslos POV ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Maskulismus erheblich unbedeutender ist als der Feminismus was unter anderem die historische Bedeutung, die Differenzierung, die Forschung und die Anzahl derjenigen, die sich zu dieser Bewegung zählen, betrifft. Der Artikel muss grundsätzlich neu geschrieben werden. Da dies von der Maskulistenfraktion blockiert wird und der Artikel momentan gesperrt wurde, sehe ich nur die Löschung als Möglichkeit. -- Schwarze Feder talk discr 17:59, 27. Dez. 2008 (CET) LA wegen Artikelsperre nachgetragen. AT talk 19:56, 27. Dez. 2008 (CET)
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Maskulismus ist eine international verwendete Analogbildung zu Feminismus, die von Teilen der Männerbewegung als Selbstbezeichnung verwendet wird. Er versteht sich als soziale Bewegung zur Korrektur bestimmter politischer Entwicklungen, für die er den Feminismus verantwortlich macht. Der Maskulismus entstand Ende der 1990er Jahre aus der Männer- und Väterbewegung.
Inhaltsverzeichnis
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* 1 Aktivitäten
* 2 Inhalt und Ziele
o 2.1 Gleichbehandlung
o 2.2 Lebenserwartung und Gesundheit
o 2.3 Häusliche Gewalt
o 2.4 Jungenarbeit
o 2.5 Diffamierung
o 2.6 Wehr- und Ersatzdienst
o 2.7 Scheidung und Sorgerecht
o 2.8 Benachteiligung bei der Berufswahl
o 2.9 Wissenschaftskritik
o 2.10 Ungleichbehandlung vor Gericht
o 2.11 Vaterschaft
o 2.12 Finanzielle Benachteiligung von Männern in Teilzeitstellen
o 2.13 Genitalverstümmelung
* 3 Kritik am Maskulismus
o 3.1 Feministische Kritik
o 3.2 Konservative Kritik
* 4 Literatur
o 4.1 Literatur des Maskulismus
o 4.2 Literatur über den Maskulismus
o 4.3 Weitere Literatur
* 5 Weblinks
o 5.1 Kritik am Maskulismus
* 6 Einzelnachweise

Aktivitäten
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Zu den Wortführern im deutschsprachigen Raum gehören Arne Hoffmann und Michail Savvakis. Ein weiterer maskulistischer Autor ist Wolfgang Arno Gogolin. Die bisherigen Aktivitäten beschränken sich auf die Durchführung von Männertagen und -seminaren, vereinzelten Demonstrationen (wie die Väterdemo im Jahr 2005 in Berlin oder die Demonstrationen der "blauen Weihnachtsmänner") und Petitionen von Einzelpersonen und Männergruppen. Maskulistische Kernthemen wie „Scheidungsunrecht“ oder „Gewalt gegen Männer“ wurden in einem Beitrag des ARD-Magazins Kontraste thematisiert.[1]

Inhalt und Ziele

Maskulisten kritisieren den aus ihrer Sicht seit den 1980er Jahren bestehenden politischen Einfluss des Feminismus. Dieser führe zum Teil zu einer Frauenförderung, die auf Ungleichbehandlung hinauslaufe. Zugleich wird der Emanzipationsbewegung vorgeworfen, sich seit 1968 nur mit der Modernisierung des traditionellen Rollenbildes der Frau beschäftigt und die sich verändernde Rolle sowie die Bedürfnisse des Mannes ignoriert zu haben.

Das Verhältnis der Geschlechter zueinander sei nicht ein soziales Konstrukt, sondern ein "evolvierender historischer Sachverhalt [...] der keinen Sprung zu seiner Weiterentwicklung benötigt". Jedwede politische Einflussnahme auf das Verhältnis der Geschlechter zueinander, das zum menschlich-wesenhaften gehöre, wird als Anmaßung verstanden: "Wo Politik Anthropologie betreiben und lenken zu können glaubt, ist sie auf dem Weg zu einem dirigistischen Totalitarismus."[2]

Obwohl der Maskulismus damit mit einem zentralen Paradigma der traditionellen Männerbewegung bricht, die ihren Urspung in einer feministisch inspirierten Kritik des Patriarchats hatte, beanspruchen Maskulisten heute den Begriff Männerbewegung für sich.

Gleichbehandlung

Als Hauptziel wird von Maskulisten die Gleichberechtigung beider Geschlechter in allen Aspekten postuliert. Dabei sei nicht die Gleichstellung, sondern die Gleichbehandlung, unabhängig vom Geschlecht, das Ziel. Im Unterschied zum Feminismus, der die aktive Förderung von Frauen fordert, um eine Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen, sehen Maskulisten in der Gleichstellungspolitik eine Benachteiligung von Männern.[3]

Lebenserwartung und Gesundheit

Thematisiert wird die um sechs Jahre geringere Lebenserwartung von Männern im Vergleich zu Frauen. Als Ursache dafür werden auch gesundheitliche Folgeschäden der Arbeit sowie tödliche Arbeitsunfälle gesehen, die aufgrund der ungleichen Geschlechterverteilung hinsichtlich der Arbeit (besonders der körperlich schweren und gefährlichen) und ihres Umfangs als männerspezifisch angesehen werden. Diese Annahmen werden etwa auch von der sogenannten Klosterstudie [4] gestützt. Zusätzlich zu dem in vielen Ländern um fünf Jahre höheren Rentenalter für Männer, ergebe sich für Männer eine durchschnittlich um elf Jahre verkürzte Rentenzeit gegenüber Frauen. Des Weiteren sind in Deutschland ca. 80 % der Obdachlosen männlich. Suizid tritt in Deutschland als Todesursache unter Männern und Jungen weitaus häufiger in Erscheinung als bei weiblichen Personen. [5] Das Fehlen eines Männergesundheitsberichts analog zum Frauengesundheitsberichts wird als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gesehen.

Häusliche Gewalt

Einen Schwerpunkt in der Öffentlichkeitsarbeit der Maskulisten stellt der Hinweis auf männliche Opfer häuslicher und sexueller Gewalt dar. Maskulisten kritisieren unter anderem den einseitigen Fokus auf weibliche Opfer und die fehlende staatliche Unterstützung von „Männerhäusern“.

Jungenarbeit

Kritisiert wird in der sogenannten Jungenarbeit der Umstand, dass Jungen im Vergleich zu Mädchen häufiger schulisch versagen. Als Ursache dafür wird unter anderem der zu geringe Anteil männliche Lehrer und Erzieher sowie die Ausrichtung der Lehrinhalte, Lehrmaterialien und der Lernziele auf Mädchen gesehen. Der hohe Frauenanteil besonders in Kindergärten und Grundschulen führe dazu, dass Jungen nicht ermöglicht werde, positiv belegte männliche Leitbilder zu erkennen. Die allgemeine Benachteiligung von Jungen im deutschen Schulsystem wird auch durch die Studie des Bundesbildungsministeriums "Bildungs(miss)erfolge von Jungen" belegt.

Diffamierung

Ein zentrales Anliegen vieler Maskulisten ist der Kampf gegen eine „sexistische Herabwürdigung von Männern“ in den Medien. Gemeint seien damit Slogans wie „Männer sind Schweine“, „Nur ein toter Mann ist ein guter Mann“ (Titel eines als „Frauenliteratur“ rezipierten Kriminalromans), „Ich bremse auch für Männer“ und die als herabsetzend empfundene Darstellung von Männern in der Werbung.

Wehr- und Ersatzdienst

Eine Wehrpflicht nur für Männer wird als eine besondere Form von Männerdiskriminierung angesehen. Auf der Grundlage des Gleichheitsgrundsatzes der Verfassung fordern Maskulisten einen für Frauen wie Männer gleichermaßen verpflichtenden Wehrdienst oder aber die Abschaffung bzw. Aussetzung der Wehrpflicht.

Scheidung und Sorgerecht

Maskulisten kritisieren, dass einige Mütter den Kontakt mit den Kindern nach Trennung und oder Scheidung zu Ungunsten von Männern regulieren. Grundsätzlich sollte nach Auffassung der Maskulisten Sorge- und Umgangsrecht bei beiden Eltern liegen, gleichgültig ob sie verheiratet, geschieden oder getrennt leben. Zur Problematik der Vaterentfremdung nach Trennungen existiert eine Studie von Männerforscher Gerhard Amendt.

Benachteiligung bei der Berufswahl

Maskulisten kritisieren die Zugangsbeschränkungen, die im Rahmen von Quotierungen oder des „Gender Mainstreaming“ für einige Berufe erlassen worden seien. Andererseits existiert keine Quotenregelung für Männer in frauendominierten Berufszweigen, wie beispielsweise im Lehr- und Sozialwesen. Als problematisch diskutiert wird zudem die Quotierung in Akademikerberufen, welche einen hohen Männeranteil unter den Studierenden haben (z.B. Informatiker). Es wird argumentiert, dass die Entscheidung für eine Studienrichtung frei ist und keiner Regulation unterliegt. Bei der Quotierung wird ein Missbrauch des Artikel 3 des Grundgesetzes gesehen, wonach kein Mensch u.a. aufgrund seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden darf.

In Deutschland werden Frauen, gemessen am Anteil ihrer Bewerbungen, relativ häufiger zu Universitätsprofessorinnen berufen.[6] Maskulisten kritisieren, dass dies die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen zu Ungunsten der Männer beeinträchtige. Zudem würden inzwischen sogar Lehrstühle explizit für Frauen eingerichtet. Maskulisten sehen darin eine Bevorzugung von Frauen.

Wissenschaftskritik

Kritisiert wird ferner, dass im akademischen Bereich Gender Studies sowie Männerforschung einen feministischen Blickwinkel einnähmen. Hier sei entweder eine neutrale Perspektive oder eine gleichberechtigte Darstellung von Frauen- wie Männerperspektive notwendig. Die Wissenschaftlichkeit von Frauenforschung und feministischer Forschung wird bestritten.

Ungleichbehandlung vor Gericht

Maskulisten kritisieren, dass Männer für gleich schwere Vergehen ein höheres Strafmaß als Frauen erhielten. Zudem würden Frauen eher als Männer Hafterleichterungen erhalten. Belegt wird diese Kritik durch Aussagen des Richters Ulrich Vultejus, der in der Ausgabe der Zeitschrift für Rechtspolitik vom 11. April 2008 äußerte, dass er Frauen einen „Frauenrabatt“ zuerkannte und sie deshalb im Vergleich zu Männern mit derselben Anklage milder bestrafte.

Vaterschaft

Es wird der selbstbestimmte Vaterschaftstest propagiert, der durch Genanalyse ohne Wissen oder Zutun der Frau die Vaterschaft bestätigt oder ausschließt. Laut Maskulisten sei ein Gentest bei jeder Geburt das beste Mittel, um „Kuckucksvaterschaften“ mit entprechenden Begleiterscheinungen für Vater, Scheinvater und Kind auszuschließen. Des Weiteren wird die Vaterschaftsanerkennung bzw -Ablehnung nach französischem Vorbild angestrebt.

Finanzielle Benachteiligung von Männern in Teilzeitstellen

Laut dem „Gender Datenreport“ des deutschen Bundesfamilienministeriums verdienten Männer in Teilzeitbeschäftigungen durchschnittlich etwa 18% weniger als Frauen:

„Unter den Teilzeitbeschäftigten kehren sich die Verdienstrelationen von Frauen und Männern zum Teil um […]. So liegt der Bruttojahresverdienst von Frauen, die weniger als 18 Stunden pro Woche arbeiten, 2002 bei 122 Prozent des Verdienstes von Männern in dieser Beschäftigungsform. Bei einer Teilzeitbeschäftigung über 18 Stunden pro Woche erreichen Frauen in Deutschland immerhin 96 Prozent des Männerverdienstes (S. 178).[7]

Auch diese Variante beruflicher Benachteiligung von Männern steht im Fokus der maskulistischen Bewegung.[8]

Genitalverstümmelung

Während international das Beschneiden von Mädchen geächtet ist[9], würde das unfreiwillige Beschneidung an oft neugeborenen Jungen toleriert. Neben psychischen Problemen[10] können diese Eingriffe auch eine Reihe von körperlichen Behinderungen zu Folge haben. Auch Todesfälle aufgrund dieser Eingriffe sind in Regionen mit mangelnder medizinischer Versorgung bekannt. [11] Diese Operationen stellen einen Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung dar.

Kritik am Maskulismus

Feministische Kritik

Aus der Perspektive einiger Kritiker zielt der Maskulismus weniger auf tatsächliche Gleichberechtigung und eine wirkliche Veränderung der Geschlechterrolle des Mannes, als auf eine Revitalisierung traditioneller Rollen (Backlash) und Wiederherstellung männlicher Dominanz. Kritisiert werden dabei sowohl die Analyse der Maskulisten als auch ihre Zielperspektive. Der Maskulismus suggeriere, dass Frauen und Männer in der heutigen Gesellschaft dieselben Probleme hätten, Frauen heute im Prinzip gleichgestellt seien und keine gesellschaftliche Benachteiligung mehr erführen, während Männer diskriminiert würden. Die Ungleichheit der Geschlechter in Bezug auf den Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen und auf gesellschaftliche Teilhabe werde bestritten.

Von einigen Autoren der profeministischen Männerbewegung wird im Maskulismus ein Versuch gesehen, unter dem Deckmantel eines nur scheinbar gerechten „Gleichheitsgrundsatzes“ eine überkommene männliche Position auf Kosten von Frauen durchsetzen und die männliche Herrschaftsstruktur wiederherstellen zu wollen. Konkret gehe es dabei um die rarer werdenden Jobs, Zugänge zu Sozialleistungen und gesellschaftliche sowie private Macht.

Konservative Kritik

Eva Herman widerspricht der Grundthese von Feministinnen und Maskulisten: Die Gleichheit der Geschlechter in allen Lebenslagen sei ihrer Meinung nach nicht wünschenswert und entspreche nicht dem Ideal der geschlechtergemäßen Behandlung.

Literatur

Literatur des Maskulismus

* Warren Farrell: Mythos Männermacht. Zweitausendeins, Frankfurt am Main 1995, ISBN 3-86150-108-2
* Arne Hoffmann: Männerbeben. Das starke Geschlecht kehrt zurück. Lichtschlag, Grevenbroich 2007, ISBN 3-93956-203-3
* Arne Hoffmann: Sind Frauen bessere Menschen? Schwarzkopf und Schwarzkopf, Berlin 2001, ISBN 3-89602-382-9
* Martin van Creveld: Das bevorzugte Geschlecht. Murmann Verlag, 2003, ISBN 3-932-42552-9
* Michail A.Xenos: Medusa schenkt man keine Rosen. Manuscriptum Verlag, ISBN 9783937801216

Literatur über den Maskulismus

* Flood, Michael: Backlash: Angry men's movements in: Rossi, Staceay E.: The Battle and Backlash rage on. 2004, XLibris Corp., ISBN 1-4134-5934-X, S. 261-287 [4]
* Flood, Michael: Men's movements in: XY magazine, vol. 6. 1996. Über den Maskulismus, s. S. 69 [5]

Weitere Literatur

* Bly, Robert: Eisenhans. Ein Buch über Männer, Rowohlt, 2.Aufl. 2005, ISBN 3-499-62015-4

* Gogolin, W.A.: Eintritt frei für Männer 2008 ISBN 9783981011340
* Gogolin, W.A.: Der Puppenkasper. Weibliche Macht - Männliche Ohnmacht 2004 ISBN 3833409460

Weblinks

* Der US-amerikanische Geschlechterforscher Hugo Schwyzer über die Männerbewegung in den USA und die Einordnung des Maskulismus darin (englisch)
* /Studie des Bundesbildungsministeriums über den Bildungs(miss)erfolg von Jungen an Schulen
* Focus: Das geschwächte Geschlecht
* Videostream zur Sendung 3Sat-Kulturzeit Feminismuskritik: Der Soziologe Rainer Paris analysiert das Mann-Frau-Verhältnis
* Kleine Männchen? Der Maskulist Michail Savvakis im Interview mit dem Männermagazin GQ.com
* MANNdat e. V. – Initiative gegen Diskriminierung und Benachteiligung von Männern und Jungen
* Der Maskulist – Sammlung maskulistischer Aufsätze
* Genderama - Sammlung von Männerdiskriminierungen

Kritik am Maskulismus

* Men's Health – Artikel von Magnus Klaue in konkret
o Karin Jäckel - Gegendarstellung in Form eines offenen Briefes
* School Pierrette Bouchard, Isabelle Boily and Marie-Claude Proul: Success by Gender: A Catalyst for the Masculinist Discourse

Einzelnachweise

1. ↑ www.rbb-online.de
2. ↑ http://www.maskulist.de/Maskulismus.html
3. ↑ http://www.vaetersorgen.de/Maennerbewegung.html Arne Hoffmann: Was die Männerbewegung will
4. ↑ Klosterstudie
5. ↑ Gesundheitsberichtserstattung der Bundesrepublik Deutschland
6. ↑ Wer beruft Professorinnen?
7. ↑ „Gender-Datenreport“ i.A. des BMfFSFJ, Nov 2005, 2. Fassung (www.bmfsfj.de Homepage)
8. ↑ manndat.de: „Frauen im Beruf: Benachteiligt und ausgenutzt?“
9. ↑ [1]
10. ↑ [2]
11. ↑ [3]

Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Maskulismus“
Kategorien: Wikipedia:Qualitätssicherung Soziologie | Männerbewegung | Gesellschaftskritik

Montag, 21. April 2008

Das Antirassismusgesetz - Wächter der richtigen Gesinnung

Anti-Rassismus-Gesetz
Wächter der richtigen Gesinnung
Von Alex Baur

Was gut gemeint war, kommt nicht gut: Das Anti-Rassismus-Gesetz ist zu einem Instrument der Abstrafung politischer Gegner und ungewollter Meinungen geworden. Medien und Justiz spielen willig mit. Echte Rassisten trifft die Strafnorm kaum.

Am 7. Juni 2007 wurde Josef Kobler auf den lokalen Polizeiposten zitiert. Der Rentner, der sein Leben lang nie ein Problem mit der Justiz gehabt hatte, glaubte an ein Missverständnis, das sich klären würde. Erst als ihm ein Polizist seine Rechte vorlas («Sie können die Aussage verweigern, Ihre Aussagen können als Beweismittel gegen Sie verwendet werden, Sie können jederzeit eine Verteidigung bestellen»), begriff Kober, dass er ein ernsthaftes Problem hatte.

Nach Aufnahme der Personalien wollte der Verhörbeamte von Kobler wissen, wie er zum Islam stehe, was er von den Ausländern denke, wie er sich zur SVP stelle. Den Fragenkatalog hatte die Staatsanwaltschaft vorbereitet. Sodann las ihm der Polizist folgenden Satz vor: «Für seinen Hass ist man selber verantwortlich. In der Zivilisation zählt er zu den Todsünden, im Islam zum Programm.» Josef Kobler erinnerte sich schemenhaft: Ja, es sei möglich, dass er vor einem halben Jahr etwas Derartiges ins Internet-Diskussionsforum der SVP geschrieben habe, an dem er sich gelegentlich beteilige. Dass er sich strafbar machen könnte, weil er seine Meinung kundtat, wonach Hass beim Islam «zum Programm» gehört, wäre ihm nicht im Traum eingefallen. Doch wegen dieser Aussage ermittelte die Zürcher Staatsanwaltschaft acht Monate lang. Der Verdacht: Verstoss gegen Artikel 261bis StGB, besser bekannt als Anti-Rassismus-Gesetz (ARG).

Strafanzeigen ab Fliessband

Am 16. August 2007 wurde das Verfahren gegen Kobler eingestellt. Der Angeschuldigte habe sich «zwar durchaus muslimkritisch geäussert», tadelte Staatsanwalt Dr. iur. Thomas Brändli. Die vorgängige Relativierung – «für seinen Hass ist man selber verantwortlich» – bewahrte ihn vor einer Strafe. Immerhin, so kombinierte Brändli, habe Kobler auch den Muslimen einen freien Willen zugebilligt, eine rassistische Gesinnung sei mithin nicht nachzuweisen. Eine Entschädigung für seine Umtriebe erhielt Kobler trotzdem nie. Der Rentner reklamierte auch nicht, er war heilfroh, als die Affäre erledigt war.

Josef Kobler ist einer von mindestens sieben Besuchern des SVP-Internetforums, die sich im letzten Jahr mit einem Rassismus-Strafverfahren herumschlagen mussten. Einige von ihnen hatten sich auf Diskussionen mit einem angeblichen Muslim namens «Ahmed» eingelassen. Ob es sich dabei um einen Agent Provocateur handelte, der die politisch korrekte Gesinnung der Bürger testete, ist unklar. Klar ist bloss, dass hinter allen Strafanzeigen der Burgdorfer Rechtsanwalt und grüne Lokalpolitiker Daniel Kettiger steht. Kettiger erklärte auf Anfrage, insgesamt rund fünfzehn ARG-Anzeigen «im Auftrag von Mandanten» erstattet zu haben, die anonym bleiben möchten. Mehr wollte der Advokat, der als Spezialist für öffentliches Verwaltungsrecht sein Geld vor allem beim Staat verdient, nicht preisgeben.

Weniger Glück hatte Donato Mastroianni*. Ein derber Witz im SVP-Forum kam ihn teuer zu stehen. «Das Minarett ist ein Kamin. Es wird als Abzug der Flatulenzen benutzt, die Musels absondern, während sie auf dem Teppich herumkriechen. Das Minarett muss behandelt werden wie eine Sonderdeponie», hatte der 66-jährige Musiker geschrieben. Der Hintergrund: In einem baurechtlichen Entscheid war das Minarett mit einem Fabrikkamin gleichgesetzt worden.

Mastroianni wollte seine Zote um die «Flatulenzen», die in der Moschee übrigens eine nicht unerhebliche Rolle spielen (ein Gebet, das durch entweichende Blähungen gestört wird, muss integral wiederholt werden), satirisch verstanden wissen. Den Vorwurf der rassistischen Hetze wies der Musiker weit von sich. Doch die Zürcher Staatsanwaltschaft verstand keinen Spass. Im letzten Februar verurteilte sie Mastroianni – auch er war bislang unbescholten – zu einer Geldstrafe von 5500 Franken plus 900 Franken Verfahrenskosten. Der Musiker zahlte zähneknirschend. Eine Anfechtung des Urteils hätte selbst bei einem (ungewissen) Freispruch unter dem Strich erhebliche Kosten verursacht. Heute macht auch er einen Bogen um Diskussionsforen.

Staatsanwältin beurteilt Stilfragen

Die meisten von Kettiger angezettelten Rassismusverfahren wurden zwar eingestellt. Doch unangenehm ist eine Strafklage allemal. Zumal wenn der vermeintliche Wortsünder je nach Kanton von der Polizei wie ein Verbrecher erkennungsdienstlich erfasst wird (Abnahme von Fingerabdrücken, Foto fürs «Verbrecheralbum»). Dies widerfuhr Ida Dreyfuss* in Basel. Im Lauf des Verfahrens wurde sogar ihr Computer vorübergehend konfisziert.

«Der Koran ist ein Handbuch des Terrors, das den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt», hatte die 68-jährige jüdische Akademikerin, die sich selber als Feministin bezeichnet, ins Forum geschrieben. Und: «Den Protest dagegen als Hetze zu bezeichnen, gehört eben zu diesem System des Terrors, der keinen Widerspruch zu seinen totalitären Regeln duldet und Kritiker diffamiert und liquidiert, sobald er die Macht dazu hat.» Auf den Punkt gebracht: Dreyfuss bezeichnet den Islam als Religion, die Terror und Intoleranz in ihrem Fundament trage. Für die Basler Staatsanwältin Eva Eichenberger war dies Grund genug, ein Rassismus-Verfahren zu eröffnen.

Auch Ida Dreyfuss wurde einem Verhör zu ihrer politischen und ideologischen Gesinnung unterzogen. Zwar verzichtete die Staatsanwältin auf eine Bestrafung. Einerseits, so Eichenberger, sei es «zweifelhaft, ob eine zweimalige Verlautbarung in einem Diskussionsforum als Ideologie im Rechtssinne bezeichnet werden kann». Andererseits sei aus früheren Texten von Dreyfuss herauszulesen, dass sie eine Unterscheidung zwischen Islam und Islamismus mache, mithin nicht die Religion an sich kritisiere. Die Untersuchungsrichterin beliess es bei einer Art mündlicher Rüge in der Einstellungsverfügung: «Die Angeschuldigte muss sich den Vorwurf gefallen lassen, ihrer Kritik durch eine unnötig drastische Wortwahl Ausdruck gegeben zu haben.»

Der Satz lässt aufhorchen: Staatsanwältin Eichenberger richtet nicht bloss über Recht und Unrecht – sie nimmt sich überdies die Befugnis heraus, über Fragen des Stils zu moralisieren. Diese Anmassung passt ins Bild einer Politjustiz, die zusehends hemmungslos nach ideologischer oder religiöser Gesinnung forscht. Dies wiederum liegt auch im Wesen des Rassismus-Paragrafen begründet, der diese bis anhin verpönte Komponente ins Strafrecht eingebracht hat. Entscheidend ist nämlich nicht nur, ob ein Spruch objektiv rassistisch wirkt, sondern ob er so gemeint ist. Der Richter muss von Amtes wegen nach dem Motiv fahnden. Und bei einem Meinungsäusserungsdelikt liegt dies naturgemäss in der Gesinnung.

Gemessen an den rassistischen Thesen, die im Internet problemlos und legal – die meisten Länder der Welt kennen nach wie vor keine Rassismus-Strafnorm – heruntergeladen werden können, muten die Sätze harmlos an, die Rechtsanwalt Kettiger der Justiz zur Zensur vorgelegt hat. Der Vorwurf der Hetze ist schon deshalb absurd, weil sie im Zuge kontroverser Debatten geäussert wurden. Es ist trotzdem kein Zufall, dass sich Kettiger (oder wer sich hinter ihm versteckt) just den SVP-Blog vorknöpfte. Denn die Anzeigen richten sich immer auch explizit gegen die Betreiberin des Internetforums, die nach Kettigers Meinung haftbar ist für die Voten ihrer Gäste.

Wie bei den meisten Blogs erfolgten die Wortmeldungen anonym. Die Verzeigten hatten sich zuvor aber meist mit ihrem richtigen Namen und Mail-Adresse registriert. So war es ein Leichtes, die Urheber zu identifizieren. Die SVP spielte mit und gab die Adressen der Verdächtigten auf richterlichen Befehl heraus.

Wie Roman Jäggi, der für den Blog zuständige Administrator, erklärte, wollte sich die SVP nicht auf einen Rechtshändel einlassen. Der Aufwand wäre zu gross gewesen. Man fürchtete sich auch davor, umgehend als Komplizin von Rassisten angeprangert zu werden. Allerdings habe man sich schon überlegt, das Forum auf einen Server im Ausland zu verlegen, um den lästigen ARG-Anzeigen auszuweichen. In den USA etwa würde die Justiz einer Herausgabe der Adressen von politisch unkorrekten Blog-Usern niemals zustimmen.

Seit Jahren machen sich linke Politiker einen Sport daraus, der Volkspartei und ihren Exponenten über ARG-klagen den Ruch krimineller Machenschaften oder zumindest ein Rassisten-Etikett anzuhängen. So verfasste Rechtsanwalt Kettiger bereits im Herbst 2004 eine Strafanzeige gegen Mitglieder eines Komitees, das die damals aktuelle Vorlage zur erleichterten Einbürgerung bekämpfte. In einem Inserat rechnete das Komitee vor, dass die Muslime, wenn sie sich im bisherigen Mass vermehrten, in zwanzig Jahren die Mehrheit der Schweizer stellen würden.

Viele Journalisten berichteten damals über die Strafanzeige und rückten die Person von Nationalrat Ulrich Schlüer (SVP) in den Mittelpunkt. Schlüer erfuhr erst über die Presse von der Anzeige. Die Identität des Anzeige-Erstatters Kettiger wurde dagegen verheimlicht. Der Blick erklärte, warum: «Der Berner Anwalt will namentlich nicht genannt werden, da er keine Angriffe von ‹rechtsextremer Seite› riskieren wolle.» Damit wurde Schlüer auch noch gleich eine Nähe zu Gewalttätern angedichtet. Als die Zürcher Staatsanwaltschaft ein Jahr später feststellte, die Hochrechnung sei nicht rassistisch, kümmerte sich kein Mensch mehr darum. Die Abstimmung war vorbei.

Als das Anti-Rassismus-Gesetz 1994 dem Souverän vorgelegt wurde, pries der Bundesrat die Vorlage als Waffe gegen Neonazis und Schoah-Leugner an. Die freie Meinungsäusserung, so wurde dem Volk vorgegaukelt, werde dadurch nicht tangiert. Als Beispiel wurde immer wieder der unbedachte Stammtisch-Spruch bemüht, der nicht vom Gesetz tangiert werde. Zwölf Jahre nach der Einführung des ARG straft die Realität alle Versprechungen Lügen.

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hat 431 ARG-Urteile zusammengetragen, die seit der Einführung der Strafnorm gefällt wurden. Die Zahl der Prozesse gegen Neonazis lässt sich an einer Hand abzählen. In den allermeisten Fällen urteilten die Richter über allenfalls geschmacklose, aber harmlose Äusserungen – oder über gezielte Attacken gegen politische Gegner.

Rund die Hälfte der Anti-Rassismus-Verfahren wurde eingestellt, ohne dass es zu einer Anklage kam. Von den Angeklagten wurden zwanzig Prozent freigesprochen. Fast zwei Drittel der Anzeigen waren mithin unbegründet. Verurteilungen werden nur selten angefochten, das Bundesgericht hatte bislang über lediglich 24 ARG-Fälle zu entscheiden. Offenbar ziehen es die Verurteilten vor, die Busse zu zahlen und die Faust im Sack zu machen.

Die Statistik entlarvt die Strafnorm als Instrument der Zensur. Nicht die Verurteilung von Straftätern steht im Vordergrund. Das Verfahren an sich und die damit verbundenen Schikanen erfüllen, unbesehen von der Schuldfrage, den erzieherischen Zweck vollauf: Jedermann soll sich genau überlegen, was er sagt – und im Zweifelsfall schweigen. Denn nicht die Strafe und nicht die Einsicht, sondern die Selbstzensur ist das Endziel jeder Zensur.

Willkür zwecks Volkserziehung

Zur Verunsicherung trägt auch die Widersprüchlichkeit der ARG-Urteile bei. Der englische Begriff «Nigger» etwa ist verboten, das deutsche Pendant «Neger» (vorläufig noch) erlaubt. «Scheiss-Schweizer» darf in Zürich (anders als im Kanton Zug) nicht gesagt werden, die Aussage «Ich traue grundsätzlich keinem Schweizer» (geäussert von einem jüdischen Mitarbeiter der Bergier-Kommission) dagegen wird toleriert. Das heisst aber nicht, dass dieselbe Aussage über Muslime straffrei wäre. Jeder Fall ist für sich zu beurteilen, eine klare Linie ist nirgends erkennbar.

Die Willkür bei der Anwendung des Zensurparagrafen illustrieren zwei Strafanzeigen, die Anwalt Daniel Kettiger während eines lokalen Wahlkampfs im Sommer 2005 gegen die Grenchner SVP-Politiker Heinz Müller und Gabriela Rauber lancierte. Die beiden hatten in fast identischen Verlautbarungen behauptet, Kosovo-Albaner würden zu einer erhöhten Gewaltbereitschaft neigen.

Die Solothurner Staatsanwaltschaft bestrafte die beiden Grenchner Politiker für diese Aussage mit je 200 Franken Busse (die SP forderte sie daraufhin zum Rücktritt auf). Die Verurteilten fochten das Urteil an. Das Amtsgericht sprach Heinz Müller frei. Er hatte gesagt: «Kosovo-Albaner legen eine Gewaltbereitschaft an den Tag, die uns fremd ist.» Gabriela Rauber dagegen hatte geäussert: «Die Kosovo-Albaner nehmen sich nicht die Mühe, sich anzupassen, sie wollen uns ihre Gewaltbereitschaft aufzwingen.» Das war nach Ansicht derselben Richter zu «krass» formuliert und deshalb mit 500 Franken zu büssen. Vor Obergericht wurde später auch Gabriela Rauber freigesprochen.

Rechtsanwalt Roland Bühler, der die beiden SVP-Politiker verteidigte, schätzt die Verfahrenskosten auf total 30000 Franken. Die Entschädigung von 10000 Franken, die ihm aus der Staatskasse zugesprochen wurde, deckt seinen Aufwand nur teilweise. Hätte sich Bühler nicht bereit erklärt, für Rauber einen reduzierten Tarif anzuwenden, hätte sie die Busse akzeptiert – obwohl sie, wie sich später herausstellte, unschuldig war. Für ihre politischen Gegner war die Strafanzeige gleichwohl ein voller Erfolg. Gabriela Rauber ist mittlerweile als Präsidentin der SVP Grenchen zurückgetreten. Nach dem Prozess hatte sie die Nase voll von der Politik.

*Namen aus den Prozessakten von der Redaktion geändert

Freitag, 11. Januar 2008

Die Zensurierung des Internets

Europa betrachtet Blogger als Terroristen

Die Vorgehensweise von Großbritannien und der EU gegen "die Verbreitung von Propaganda" ist ein Spiegelbild des Angriffs der US-Regierung auf die Internet-Freiheit

Paul Joseph Watson/Prison Planet.com | October 26 2006

Die Anstrengungen der Bush-Administration, das Internet zu infiltrieren, fehlzuleiten, zu regulieren und mit neokonservativer Propaganda zu verschmutzen, sowie die offen verkündete Agenda, amerikanische Blogger wie Terroristen zu behandeln, werden nun von der britischen und von anderen europäischen Regierungen nachgeäfft.
Innenminister John Reid traf sich im Oktober 2006 mit Ministern aus den sechs größten Ländern der EU und es wurde laut einem BBC-Bericht "beschlossen, durch Zusammenarbeit das Internet zu einem gefährlicheren Ort für Terroristen zu machen."
Wie soll das erreicht werden? Durch ein rigoroses Vorgehen gegen jeden der das Internet dazu benützt, um "Propaganda zu verbreiten".
Die Webseite die sie jetzt gerade lesen würde von diesen Herren als Propaganda eingestuft werden, obwohl die Verbrechersyndikate für die Bush und Brown Frontmänner sind, die größten Verbreiter von Propaganda auf dem Planeten sind.
Im Zuge der Säuberungsaktion sollen das Internet und weitere Medien auf ein junges Publikum abzielen mit staatlich abgesegneter Indoktrination darüber, dass es beim Krieg gegen den Terror nicht um imperiale Hegemonie und die Vernichtung von Freiheiten gehe.
Reid sind die Taktiken von Despoten nicht unbekannt als ehemaliger Hardcore-Stalinist, Mitglied der schottischen kommunistischen Partei und Alkoholiker mit einem Hang, Leuten ins Gesicht zu schlagen.
Die Paranoia der britischen Regierung vor jedem der "Propaganda verbreitet", welche mit ihrer eigenen konkurrieren könnte, ist vielleicht einer der Gründe warum das Recht zu protestieren durch den 2005 Serious and Organized Crimes Act abgeschafft wurde.
Den Briten ist es nur dann gestattet, gegen die Regierung zu protestieren wenn sie die Erlaubis der Regierung besitzen. In anderen Ländern würde man das einen Polizeistaat nennen, in Simbabwe und China ist es Normalität.
Die Gesetze gegen die Glorifizierung von Terror sind so breit definiert dass sogar Widerspruch gegen die "offizielle Erklärung" der Regierung über Terroranschläge als feindliche Propaganda gewertet werden kann.
Das einzig verbleibende Medium für den Widerstand gegen den Verlust der Freiheiten im Westen ist das Internet. Es raubt dem Establishment den Schlaf zu wissen dass Bürger vor ihren Computern sitzen und ihre Empörung elektronisch der ganzen Welt vermitteln können.
Die Tatsache dass die U.S.-Regierung Zugang zu den Google-Suchanfragen von rund 150 Millionen Amerikanern im Zuge des NSA-Spitzelprogramms verlangte, beweist dass die Elite extrem nervös ist angesichts der letzten Bastion des freien Meinungsaustauschs.
Reid
Die europäische Union ist im Zuge, das Internet völlig zu regulieren. Der erste Schritt ist die Einführung von Lizenzgesetzen welche eine Registrierung, Steuern und eine Erlaubnis für den Betrieb einer Webseite nötig machen. Falls das Material auf der Webseite gegen die breit definierten EU-Gesetze gegen "Hetzrede" verstößt, wird die Webseite nicht zugelassen sein.
Die Entwicklung vom "Internet 2" soll ein Kastensystem erschaffen in welchem die alten internet-Hubs zusammenbrechen um die Leute dazu zu zwingen, auf das neue, besteuerte, zensierte und regulierte Internet umzusteigen.
Falls es ihnen schwerfällt, sich vorzustellen wie das Intenet in fünf Jahren aussehen könnte wenn wir uns nicht dagegen wehren, sehen sie sich China und deren jüngste Anstrengungen an, Anonymität und freie Meinungsäußerung im Internet völlig zu zerstören.
Letzte Woche berichteten wir über ähnliche Anstrengungen in den USA um Ressourcen im Krieg gegen den Terror dazu zu benutzen, Blogger als Terrorsympathisanten und feindliche Propagandisten zu behandeln. Das weiße Haus machte eindeutig klar dass auf Bürger abgezielt werde, welche Informationen verbreiten die den Interessen der US-Regierung zuwiderlaufen und dass jene Bürger als feindliche Kämpfer eingestuft werden.
Dies ist kodifiziert in Untersektion 27 der Sektion 950v. des Military Commissions Act of 2006.
Bushs eigenes Strategiedokument für den Sieg im "Krieg gegen den Terror" listet "Verschwörungstheoretiker", d.h. jeder der Regierungskorruption und die Lügen über wichtige Ereignisse entthüllt, als "terroristische Rekruteure" und erklärt, deren Einfluss auf die Gesellschaft zu eliminieren zu wollen.
In seiner Rede im Oktober 2006 benannte der Direktor des US-Heimatschutzministeriums Michael Chertoff das Internet als "Terroristen-Trainingslager" durch welches "unzufriedene Menschen in den USA radikale Ideologien und potentiell gewalttätige Fähigkeiten" entwickeln können.

Dienstag, 30. Oktober 2007

Verbotene Bücher

Der Fall Jäggi

von Hans Herzog

Basler Zeitung vom 9.Februar 1996:

Rassistisches Buch bei Jäggi sorgt für Aufregung

In der heutigen Ausgabe des „Israelitischen Wochenblattes“ [IW] soll ein Brief abgedruckt werden, der die Unterschriften von Willy und Ulrich Jäggi, dem Präsidenten und dem Delegierten des Verwaltungsrates der gleichnamigen Firma in Basel, trägt. Die beiden entschuldigen sich dafür, dass sie das Buch „Geheimgesellschaften“ (Band 2), welches „in grober Hinsicht die Gefühle unserer jüdischen Mitbürger (aber auch jedes vernünftigen Menschen) verletzt“, nicht früher aus ihrem Sortiment genommen haben. ... Es verstehe sich von selbst, dass der Erlös aus dem Verkauf dieses Buches an eine gemeinnützige jüdische Institution gehe.

Nun ja, wohin denn sonst, als an eine jüdische Institution? Besonders hübsch ist die Wortkombination „gemeinnützig“ und „jüdisch“.

Das Buch „Geheimgesellschaften Band 2, Interview mit Jan van Helsing“, aber auch der erste Band aus dem deutschen Ewert-Verlag strotzen in der Tat nur so von antijüdischem Gedankengut. Im Werk ist gemäss Darstellung von Peter Bollag, Chefredaktor des „Israelitischen Wochenblatts“, beispielsweise davon die Rede, dass unter der Herrschaft des Juden Stalin und dessen Nachfolger in der damaligen Sowjetunion innerhalb von wenigen Jahren über 20 Millionen Menschen abgeschlachtet worden seien. Oder dass New York fast vollständig im Besitz von Juden sei ...

Eine eigenständige Beurteilung des Buches scheint die Basler Zeitung (BaZ) nicht geben zu wollen. Da stützt sie sich schon lieber auf das IW ab, vorsichtshalber. Es könnte ja sein, dass jemand die unpassende Frage stellen würde, was denn an der Tatsache antijüdisch sei, dass Stalin1 20 Millionen Menschen umbrachte. Im weiteren erzählt dann die BaZ, dass sich Jäggi zunächst als störrisch erwiesen habe:

Die Interventionen des Anwalts und Vorstandsmitglieds der Israelitischen Gemeinde Basel, Peter Liatowitsch ... fruchteten nur bedingt. Jäggi erklärte sich immerhin bereit, das Buch aus dem Extrastand ... herauszunehmen und es an einem weniger augenfälligen Ort anzubieten. Doch dieser blosse Teilrückzug wurde von den Betroffenen nicht akzeptiert. Liatowitsch schaltete die Basler Staatsanwaltschaft ein, welche das Buch unlängst beschlagnahmte.

Den Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Der Herr Liatowitsch schaltet die Staatsanwaltschaft ein, um ein ihm lästiges Buch verbieten zu lassen! Sie haben richtig gehört, liebe Leser: Das Vorstandsmitglied eines kleinen Religionsvereins von der Mannschaftsstärke etwa der Zeugen Jehovas kann via Staatsanwaltschaft darüber entscheiden, was wir lesen dürfen. Hat noch jemand eine Frage nach denen, die an den Schalthebeln der Macht sitzen?

Willy Jäggi ... ist der Fall hörbar peinlich. Sein Entscheid sei in Unkenntnis der Fakten erfolgt, weil ihm zum Lesen des Buches in der stressigen Weihnachtszeit die Zeit gefehlt habe. Wenn er sich anfangs hartnäckig gegen ein Verkaufsverbot zur Wehr setzte, dann auch deshalb, weil er sich keine Zensur aufdrängen lassen wollte. Sonst könnten ja andere Kunden in verschiedensten Büchern rassistische Inhalte bemängeln und ein Verbot fordern. ... Jäggi machte sich im Gespräch mit der BaZ für die Bildung einer Kommission stark, die sich solch heikler Fälle annehme und bei Bedarf alle Buchhandlungen zu einem Verkaufsverbot auffordere. Erst wer sich nicht an diese Vorschriften halte, sollte dann bestraft werden können.

Jäggis Argumente und Ideen stossen allerdings weder bei Anwalt Liatowitsch noch bei Professor Georg Kreis, dem Präsidenten der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, auf offene Ohren. Kreis ... gab zu bedenken, dass niemand von einem Buchhändler erwarte, dass er den Inhalt seines ganzen Sortiments kenne. Bei klaren Signalen seitens der Kundschaft sei aber ein sensibleres Verhalten durchaus am Platz.

Ist das nicht fein formuliert? Herr Jäggi wird sicher verstanden haben, welche Art von Kundschaft gemeint ist, und was für eine Sensibilität vom Buchhändler in Zukunft erwartet wird. Er hat sich zwar eine Zensurbehörde gewünscht, dabei aber nicht bedacht, dass wir doch in einer Demokratie leben und eine Zensur ganz undenkbar ist. Oder nicht?

Jäggi hatte sich zu spät entschuldigt. Solche Renitenz muss geahndet werden. Und nicht nur bei ihm. Die Wochenzeitung (WoZ) vom 24.Mai 1996:

Letzte Woche hat nun Herbert Hauert, der leitende Basler Staatsanwalt, Anklage erhoben. Der Seniorchef der Buchhandlung wird sich also demnächst vor dem Basler Strafgericht zu verantworten haben.

Strafverfahren laufen auch in anderen Kantonen – beziehungsweise laufen an. In der psychiatrischen Praxis von Regina Möckli in Mettschlatt TG lag das Buch laut Besucher(innen) mit Preisanschrift zum Verkauf auf, was eine Anzeige und ein Strafverfahren provozierte.

Ein Verfahren droht auch dem „Buechlade Cham“. „Die Buchhändlerin empfahl mir das Buch“, berichtete eine Kundin der WoZ. „Ich will die Sache strafrechtlich abklären lassen“, erklärt der Zuger Polizeidirektor Hanspeter Uster.

Weil die „Geheimgesellschaften“ im Februar an einem Ufo-Kongress in Zürich verkauft wurden, eröffnete auch die Zürcher Justiz ein Verfahren, ... usw. usw.

Schon am 4. April 96 hatte die WoZ in bezug auf den Buchversand von Emil Rahm in Hallau gemeldet:

Nach Ansicht des Strafrechtsprofessors Marcel Niggli bietet Rahm das Buch eindeutig öffentlich an. Das heisst: Die Schaffhauser Justiz müsste gegen Rahm eine Strafuntersuchung wegen Verstosses gegen das Antirassismusgesetz einleiten.

Das Ende vom Lied im Fall Jäggi berichtete dann wieder die WoZ am 6. Juni 97:

Die Buchhandlung Jäggi hat laut einem Bericht der „Basler Zeitung“ mit dem Verkauf des antisemitischen Buchs „Geheimgesellschaften 2“ von Jan van Helsing immerhin einen Gewinn von 2500 Franken erzielt. Dagegen stehen nun 1000 Franken Busse, die ein Basler Einzelrichter Willy Jäggi, dem Besitzer der Buchhandlung, ... auferlegt hat. ... Zum Zeichen der Reue will Jäggi, der als liberal und tolerant beschrieben wird, nun auch den Gewinn aus dem Verkauf des umstrittenen Buches einer gemeinnützigen Organisation überweisen.

Welcher Art die Organisation ist, verschweigt die WoZ hier schamhaft. Aber der geneigte Leser, der weiter oben gut aufgepasst hat, weiss es schon.