Stopp der Auflösung der kleinräumigen, föderalistischen Schweiz!
von Dr. iur. Marianne Wüthrich, Zürich
Seit etwa 15 Jahren propagiert eine recht seltsame Koalition von Politikern aus sich bedeckt gebendem Hintergrund die Aufbrechung der feinen föderalistischen Strukturen und den Umbau zu einer «Schweiz der Regionen». Das bedeutet die sukzessive Zentralisierung der Schweiz, den Abbau von Föderalismus und direkter Demokratie sowie die Erfassung und Kontrolle aller drei Ebenen (Bund – Kantone – Gemeinden) in einem zentralistisch kontrollierten EDV-Netz. Dies alles ohne Auftrag vom Volk. Die Agglomerationen sollen ausgebaut und die bevölkerungsschwachen Gebiete entleert werden. Nur so, sagen Hintermänner und ihre vorgeschobenen Vertreter, könne die Schweiz in einen EU-kompatiblen Zustand gebracht werden – mit 26 Kantonen und fast 3000 Gemeinden wäre das schlecht zu bewerkstelligen. Angestiftet zu solchem Tun werden profilierungssüchtige Politiker durch die zentralistische EU-Bürokratie, denn solche Ideen sind der von unten her organisch gewachsenen Schweiz wesensfremd. Der Widerstand dagegen wächst denn auch entsprechend.
Damit die Bürgerinnen und Bürger den Einflüsterungen nicht erliegen, ihre Gemeinden seien nicht «zukunftsfähig» – im Klartext «EU-fähig» – und könnten nur in einer Grossgemeinde überleben, sollen hier die wichtigsten Argumente zusammengestellt werden, die grundsätzlich für alle Gemeinden gelten. Selbstverständlich gibt es für die Vielfalt der Schweizer Gemeinden, für grosse, kleine und kleinste, für Gemeinden in Stadtnähe, im ländlichen Mittelland oder in Bergtälern, vielschichtige Problemstellungen. Wie diese zu lösen sind, weiss die jeweilige Bevölkerung am besten.
Das hier zusammengestellte Argumentarium ist als Hilfe gedacht für alle Menschen, die sich für die Erhaltung ihrer Gemeinde und damit für das Weiterbestehen der direktdemokratischen, föderalistischen, kleinräumigen Schweiz einsetzen, für alle, die unser Zusammenleben weiterhin als aktive, verantwortliche Bürger mitgestalten wollen, auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips und des Milizgedankens. Viele der Argumente sind auch für die Gemeinden in anderen Ländern verwendbar – vielleicht regen sie dazu an, mehr Mitbeteiligung und Mitverantwortung der Bürger einzufordern.
Die drei hauptsächlichen Argumente der von der Fusionitis Befallenen:
1. Gemeindefusionen führen angeblich zu finanziellen Einsparungen.
2. Kleine Gemeinden hätten oft Schwierigkeiten, alle Ämter (Gemeinderat, Schulpflege usw.) zu besetzen.
3. Die Förderung und Entwicklung der lokalen Wirtschaft sei in grossen Gemeinden besser möglich.
Der von den Fusionsbefürwortern nicht genannte Auftrag fremder Mächte im Hintergrund:
4. Die sukzessive Auflösung der kleinräumigen, föderalistischen Struktur der Schweiz zwecks Umbau in eine EU-kompatible Schweiz der Regionen und Metropolitanräume.
Das heisst, es handelt sich um einen Angriff auf unser Staatswesen, unsere Rechtsform und damit unsere direktdemokratischen Bürgerrechte und erfordert je länger, je mehr den geschlossenen Widerstand aller.
1. Vorgeschobene Begründung: die Grossgemeinde sei billiger
Weil finanzielle Überlegungen oft an erster Stelle stehen, wenn Gemeinden sich zusammenschliessen, sollen sie auch hier zuerst behandelt werden, obwohl für die meisten von uns andere, menschlich tiefergehende Überlegungen glücklicherweise viel mehr Gewicht haben für die Entscheidung, ob wir unsere Gemeinde und unsere weitgehende Gemeindeautonomie aufgeben oder erhalten sollen. Da aber die Gemeinden heute vom Kanton immer mehr finanzielle Lasten aufgebürdet bekommen, so zum Beispiel für das Bildungs- und Sozialwesen, ist es verständlich, dass einige Bürger darauf ansprechen, wenn ihnen versprochen wird, in einer Grossgemeinde könnten viele Aufgaben effizienter gelöst werden, weil es statt vier oder fünf Gemeindeverwaltungen nur noch eine gibt. Deshalb müssten sie weniger Steuern bezahlen als in ihrem kleinen Dorf. Nur – stimmt das wirklich?
«Professionelle» Verwaltung ist teurer und anonymer
«Der Umstieg von dem auf der Landschaft vorhandenen Milizsystem zu einer auf vollamtlich tätigen Fachleuten basierenden Verwaltung führt unter dem Strich zu Mehrkosten.» (Redaktor Walter Joos, in: «Schaffhauser Nachrichten», 29.1.2005)
In einer kleinen Gemeinde haben Gemeinderäte, Gemeindeschreiber und weitere Bürger, die sich neben ihrer täglichen Arbeit der Angelegenheiten ihrer Gemeinde als Milizler annehmen, keine Zeit für «professionelle» Studien und «Zahlenbeigereien», denn sie brauchen ihre knapp bemessene Zeit, um die anstehenden Aufgaben zu lösen, dies aber tun sie «professionell», nämlich der Situation angemessen und in engem Kontakt mit der Bevölkerung. Und selbstverständlich sind Lohnkosten und weitere Verwaltungskosten wesentlich geringer als in der Grossgemeinde. Ein Beispiel: Ein Ehepaar, das neu in ein Dorf gezogen ist und wegen der Kosten des Umzugs in einen momentanen finanziellen Engpass geraten ist, schreibt ein Gesuch an den Gemeinderat um Aufschub der Steuerzahlung. Der zuständige Gemeinderat legt auf seinem Spaziergang durch das Dorf einen handgeschriebenen Zettel in ihren Briefkasten: «In Ordnung, F. Meier.» Kosten für die Gemeinde: 0 Rappen. Kosten in der Verwaltung der Grossgemeinde? Zweites Beispiel: Die Gemeindeschreiberin einer kleinen Gemeinde erledigt ihre Arbeiten zu Hause, in einem Raum ihrer Privatwohnung und an ihrem eigenen Computer. Für das Arbeitszimmer und dessen Einrichtung erhält sie von der Gemeinde ein paar hundert Franken pro Jahr, für ihre Teilzeitarbeit einen bescheidenen Lohn. Kosten in der Verwaltung der Grossgemeinde?
Zusatzkosten und Verlust getätigter Investitionen fressen den «Effizienzgewinn» auf
So kosten Bau und Erhaltung eines Verwaltungspalasts in einer neuen Grossgemeinde weit mehr als fünf oder sechs vollständig eingerichtete, gut funktionierende und längst amortisierte Gemeindehäuser. Von der Inneneinrichtung und den höheren Lohn- und Verwaltungskosten (siehe letzten Abschnitt) ganz zu schweigen!
Grosse Gemeinwesen verschulden sich stärker als kleinere
In kleinen Gemeinden wird in der Regel sorgsamer und haushälterischer umgegangen mit dem Steuerfranken als in grösseren Gemeinwesen. Dass in den letzten Jahren trotzdem immer mehr Gemeinden finanzielle Schwierigkeiten haben, hängt nicht damit zusammen, dass sie nicht fähig wären zu wirtschaften. Vielmehr versucht der Bund seinen wachsenden Schuldenberg zu verkleinern, indem er immer mehr finanzielle Lasten den Kantonen zuschiebt, und die Kantone machen es ebenso mit ihren Gemeinden. Dagegen gilt es sich zur Wehr zu setzen. Tatsache bleibt: Je kleinräumiger die Strukturen, desto günstiger der Haushalt.
Tieferer Steuerfuss – eine Verlockung – aber zu kurz gedacht
Es ist gut zu verstehen, wenn die Bürger eines Dorfes den tieferen Steuerfuss des Nachbardorfes als starken Anreiz zur Fusion empfinden. Aber: Wird der Steuerfuss der Grossgemeinde so tief bleiben? Denken Sie an die Zusatzkosten der Fusion. Und haben Sie daran gedacht, dass die steuergünstige Gemeinde dafür keinen kantonalen Finanzausgleich mehr erhalten wird, sondern diesen im Gegenteil bezahlen muss? So kann laut dem Gemeindeamt des Kantons Zürich (das sich für Fusionen einsetzt) der Zusammenschluss für einzelne Gemeinden sogar zu einer Erhöhung des Steuerfusses und zum Verlust von Finanzausgleichszahlungen führen, also zu längerfristigen Einsparungen für den Kanton (Medienkonferenz vom 11. Juli 2006).
Das ist einer der Gründe, warum manche kantonale Verwaltungen so scharf auf Gemeindefusionen sind: Sie erliegen dem Irrtum, dass die Aufteilung des Kantons in einige wenige Grossgemeinden zu einer homogenen Finanzkraft der Gemeinden führen werde und der Kanton weniger Kosten habe. Wir werden diese Frage in einigen Jahren am Beispiel des Kantons Glarus mit seinen neuen drei Grossgemeinden überprüfen können.
Prämien des Kantons für fusionswillige Gemeinden – die zweite Verlockung
Kleine Überlegungsfrage: Wenn die Fusion finanziell angeblich so attraktiv sein soll, warum offerieren dann einige Kantonsregierungen finanzielle Prämien, um die Gemeinden zum Zusammenschluss zu überreden? So haben sich im Kanton Fribourg vor einigen Jahren insgesamt über 70 Gemeinden mit ihren Nachbargemeinden zusammengeschlossen, weil der Kanton ihnen dafür ein paar Franken pro Einwohner bezahlt hat. Nachdem die «Aktion» vorbei war, wollte auch niemand mehr fusionieren. Einige Franken als einziges Argument für die Aufgabe der eigenen Gemeinde, die bekanntlich einiges mehr beinhaltet als ein Bankkonto?
Fazit: Das finanzielle Argument für Gemeindezusammenschlüsse greift zu kurz
Dieser Ansicht ist interessanterweise auch das Zürcher Gemeindeamt, also die kantonale Propagandastelle für Gemeindefusionen, in seiner Stellungnahme vom 11. Juli 2006 zu den finanziellen Auswirkungen von Gemeindevereinigungen: «Das Einsparpotential wird generell überschätzt; Einsparungen lassen sich nicht präzise prognostizieren und sind im nachhinein nur schwer nachzuweisen.»
Wenn also der finanzielle Vorteil von Gemeindefusionen gar nicht erwiesen ist – warum sollen dann kleinere und grössere, finanzschwächere und -stärkere Gemeinden, Städte und ländliche Gebiete nicht nebeneinander existieren können, wie das im erfolgreichen Modell Schweiz seit Jahrhunderten gepflegt worden ist? Der Finanzausgleich, das heisst die Unterstützung der einen Gemeinden, der einen Kantone durch die anderen ist ein Ausdruck der föderalistischen Gesinnung, des Genossenschaftsgedankens in unserem Land. Es entspricht dem Gemeinsinn der Menschen, ihren notleidenden Nachbarn beizustehen, ebenso der Nachbargemeinde, der es weniger gut geht.
2. Verbundenheit der Menschen mit ihrer Gemeinde – ein kostbares Gut
Die Bedeutung gerade der kleineren Gemeinden als Lebensräume mit engem Beziehungs-gefüge und segensreichen persönlichen und sozialen Auswirkungen sollte gerade in der heutigen Welt mit ihren grossen wirtschaftlichen und menschlichen Problemen nicht geringgeschätzt werden.
Verlust der Gemeindeautonomie durch Fusion
In den Gemeinden findet zweifellos die direkte Demokratie am unmittelbarsten statt. Hier können sich die Bürger am aktivsten einbringen, hier haben sie den besten Überblick, hier fühlen sie sich direkt mitverantwortlich. Vor allem beim Anschluss eines kleinen Dorfes an eine einwohnerstarke Gemeinde oder gar an eine Stadt wird das Dorf zum blossen Aussenquartier, dessen Bevölkerung sich im Stadtparlament nie und nimmer mit demselben Gewicht für seine Angelegenheiten einbringen kann wie vorher. Wer kümmert sich in Schaffhausen um die Anliegen der Hemmentaler, wer in Luzern um die Littauer? Der ortskundige Gemeinderat und die vertraute Dorfverwaltung wurden ersatzlos gestrichen, die Hemmentaler oder Littauer pilgern jetzt auf die städtischen Ämter, und die Mitglieder des Stadtrates sind ihnen fremd!
Identifizierung mit der Gemeinde
Wenn es um die Wahl des Namens und des Wappens der neuen Grossgemeinde geht, zeigt sich regelmässig, dass die Menschen keinen anderen Gemeindenamen wollen. Wer kann sich schon mit «Glarus Nord» anstelle von Oberurnen oder Bilten identifizieren? Sie wollen auch ihre Gemeindeverwaltung im eigenen Dorf behalten und nehmen dafür gerne eingeschränkte Öffnungszeiten in Kauf. Sie wollen, dass ihre Kinder zumindest die Primarschule im eigenen Dorf besuchen können, statt jeden Tag ins grössere Nachbardorf gefahren zu werden. Und nicht zuletzt hat in der Schweiz der Bürgerort immer noch eine besondere Bedeutung – «Nordglarner» statt Biltemer?
Ortsverbundene Milizbehörden sind die besten Fachkräfte
Die anonymisierten Abläufe und die damit manchenorts verbundenen fiesen Angriffe aus einem bedeckt bleibenden Hintergrund haben manchenorts dazu geführt, dass eine Gemeinde ziemlich intensiv nach geeigneten Personen suchen muss, wenn ein Gemeinderatssitz oder ein anderes Amt neu zu besetzen ist. Die Stimmung in einer Gemeinde ist durch Machtpolitik aus unklarem Hintergrund schneller verdorben, als man denkt. Ehrliches und redliches sich gegenseitig Fragen und Absprechen ist ein weit nachhaltigerer sozialpsychologischer Weg. Die persönliche Anfrage von Bürger zu Bürgerin kann durch nichts ersetzt werden – sie ist die beste Gewähr, dass der neue Amtsinhaber sich mit dem Dorf verbunden fühlt und seine Angelegenheiten kennt. Oder wollen Sie ein Inserat aufgeben, um eine «professionelle Fachkraft» zu finden, die bereit ist, in einem ihr fremden Ort für einen grosszügigen Lohn zu amten? Tatsache ist, dass bei Gemeindefusionen oft diejenigen Kräfte, die jahrelang ihr ganzes Herzblut in die Gemeindearbeit gesteckt haben, sich in der neuen Grossgemeinde nicht engagieren mögen. So hatten drei kleine Gemeinden, die ihre Schulgemeinde zusammengelegt haben, Mühe, sieben Schulpflege-Mitglieder zu finden, obwohl vor der Fusion jedes der drei Dörfer sieben Schulpfleger hatte!
Zweckverbände sind Ausdruck der Gemeindeautonomie
Die Propaganda besagt, dass durch Gemeindefusionen «Strukturen vereinfacht» werden sollen. Realiter wird das filigrane Netzwerk von Behörden, Kommissionen und Zweckverbänden zerstört. Vor allem letztere sind den Reformern ein Dorn im Auge, weil die Zusammenarbeit in Zweckverbänden «unübersichtlich» sei. In Wirklichkeit sind die zahlreichen Zweckverbände zwischen den Schweizer Gemeinden Ausdruck gelebter Demokratie und einer Gemeindeautonomie auf hohem Niveau. Die Gemeinden wissen sich nämlich sehr wohl zu helfen, wenn eine zu erfüllende Aufgabe ihre Leistungsfähigkeit übersteigt. Seit eh und je haben sich Nachbargemeinden zusammengetan, um ein gemeinsames Schulhaus, eine Kläranlage oder ein Kraftwerk zu errichten und zu bewirtschaften. In jeder Gemeindeversammlung der beteiligten Gemeinden werden die Projekte genau vorgestellt und diskutiert, und die Bürger entscheiden über die Projekte und die dafür aufzubringenden finanziellen Beiträge. Für die Gemeindebehörden und die Bevölkerung sind diese Strukturen sehr übersichtlich, für die kantonalen Behörden auch, wenn sie den Willen haben, mit den Gemeinden zu kooperieren – was ja die Grundlage des subsidiären Aufbaus unseres Staates ist.
Die allersimpelste, aber korruptionsanfälligste Organisationsstruktur hätte übrigens ein zentraler Einheitsstaat – passen wir auf, dass wir nicht schneller dort landen, als wir wollen.
Milizarbeit in den Gemeinden pflegen und erhalten
Die freiwillige und oft ehrenamtliche Mitarbeit im Gemeinwesen entspricht der Weiterführung der Genossenschaftstradition. Das Milizprinzip ist Teil des Zusammenlebens und mit ein Grund, warum die Menschen in ihrer Gemeinde verwurzelt sind. Hier weiss jeder aktive Einwohner und jede Einwohnerin, dass sie gebraucht wird und dass ihr persönlicher Beitrag für die Gemeinde wichtig ist. Das muss wieder gestärkt werden – die Mitbürger zur Gestaltung und Mitarbeit am Gemeinsamen zu motivieren, ist eine der kostbarsten Fähigkeiten in einer Gemeinde. Dazu müssen sich aber alle auf einen fairen und würdigen Ablauf verlassen können.
Fazit: Gemeindeleben beinhaltet mehr als ein gefülltes Bankkonto
Für die meisten Schweizerinnen und Schweizer wiegen diese Argumente für das Zusammenleben in kleinräumigen Gemeinwesen, die zutiefst der menschlichen Natur als soziales Lebewesen entsprechen, zweifellos mehr als die über Jahre behaupteten finanziellen Vorteile von Grossgemeinden, die sich mehr und mehr in Luft auflösen.
3. Kleinräumige Strukturen als wirtschaftlicher und sozialer Vorteil
Es ist richtig, dass in einer grossen Gemeinde oder einer Stadt mehr Infrastruktur- und Dienstleistungsangebote vorhanden sind und sich deshalb dort vor allem grössere Unter-nehmen eher ansiedeln. Die wirtschaftlichen Vorteile der kleinräumigen Strukturen werden jedoch in den Studien der Fusionierer ganz einfach weggelassen.
KMU als wirtschaftliche Basis der Landgebiete erhalten
Tatsache ist: Die Schweiz hat sich dank der Leistungsbereitschaft und der gemeinschaftlichen Verbundenheit in ihren vielen Kantonen und Gemeinden zu einem der reichsten Länder der Welt entwickelt. So gibt es gerade in den ländlichen Gegenden im ganzen Land eine riesige Zahl von Kleinen und Mittleren Unternehmungen (KMU), deren Bedeutung in ökonomischer und sozialer Hinsicht unermesslich ist. Selbstverständlich siedeln sich viele von ihnen wegen der besseren Verkehrsanbindung in den grösseren Gemeinden an. Deshalb sind diese wirtschaftlich stark genug, um einen (verhältnismässig auch heute kleinen) Finanzausgleich an die kleineren Gemeinden zu bezahlen.
Grosse Nachteile von Agglomerationen
Agglomerationen haben sicher ihre wirtschaftlichen Vorteile, aber ihre Nachteile sind nicht zu unterschätzen. Weil das ganze Beziehungsnetz unpersönlicher und anonymer ist, nehmen der Verwaltungsaufwand und die Sozialausgaben überproportional zu. Drogenszenen, kriminelle Banden, arbeits- und bindungslose Jugendliche belasten finanziell und menschlich die Gemeinschaft. In den anonymen Städten beziehen scharenweise Menschen schneller und selbstverständlicher finanzielle Unterstützung beim Sozialamt, ohne wirkliche Hilfe für ihre individuelle Situation zu bekommen.
Kleine Gemeinden sind in jeder Hinsicht am günstigsten
Die Vorzüge des kleinen Gemeinwesens liegen dagegen auf allen Ebenen: Es arbeitet unbürokratischer, schneller und effektiver. Im engmaschigeren Beziehungsnetz eines Dorfes, in dem die Bewohner verwurzelt sind, versuchen die zuständigen Behörden nach Kräften, arbeits- und mutlose Mitmenschen aufzufangen und ihnen zur Integration ins Arbeitsleben oder zu einer Ausbildung zu verhelfen, bevor sie finanzielle Beiträge sprechen.
Fazit: Stärken der Land- und Berggebiete erhalten
Hüten wir uns vor einer einseitigen Förderung der Agglomerationen. In den ländlichen und den Bergkantonen lebt ein grosses Potential an menschlichen und wirtschaftlichen Qualitäten, das wir erhalten müssen, wenn wir das Schweizer Modell erhalten wollen. Wirtschaftsförderung sollte daher in erster Linie in den ländlichen Gebieten betrieben werden – in den Städten entwickelt sich die Wirtschaft meist von selbst.
4. Versteckte Agenda: EU-kompatibler Umbau der Schweiz
Schweiz der Metropolitanräume und Naturpärke?
Gemeindefusionen sind nur ein Rädchen im ungeheuerlichen Grossplan der EU zur Auflösung der Strukturen und damit der Nationalstaaten in ganz Europa, die Schweiz inbegriffen. An den Schreibtischen in der Brüsseler Zentrale werden zahlreiche überregionale und grenzübergreifende Netze gespannt, um die gesamten Territorien in den zentralistisch gesteuerten Griff zu bekommen – die Bevölkerung wird nicht gefragt.
Die Schweiz wurde hinter dem Rücken des Souveräns – also rechtswidrig! – bereits in Metropolitanräume nach EU-Programm eingeteilt, um die wirtschaftlich rentablen Städte in die Hände zu bekommen. Einige davon sind grenzüberschreitend, befehligt werden sie durch Metropolitankonferenzen, die weder in der Verfassung vorgesehen sind, noch vom Volk bestellt oder beauftragt wurden. (Zeit-Fragen berichtete wiederholt darüber.) Um den Rest des Schweizer Territoriums, der von den Metropolitanräumen nicht abgedeckt ist, unter Brüsseler Diktat zu bekommen – die Alpenkorridore samt den Autobahnen, den Eisenbahnlinien, dem kostbaren und begehrten Wasser und den dazugehörigen Handelsplätzen, wurden sämtliche übrigen Gebiete nach ausländischem Vorbild (Frankreich, Österreich, Deutschland, Italien) in 26 sogenannte Naturpärke eingeteilt, einige schon bestehend, einige geplant. Bei den Naturpärken wird dieselbe Strategie angewendet wie bei den Metropolitankonferenzen: Durch das Einziehen einer rechtsfrei schwebenden Zwischenebene sollen die Metropolitanräume und die «Naturpärke» übernommen werden.
Wenn unsere Parlamentarier sich mehr für das interessieren würden, was die Basis der Bevölkerung darüber denkt, dann würden sie längst die Finger lassen von solch hinterhältigem Tun!
«Zukunftswerkstatt» für versteckte Agenda
Da mit Verlogenheit in der Schweiz schlecht voranzukommen ist, fahren die Manipulatoren mit einem weiteren Instrument ein: der Zukunftwerkstatt – einem Produkt der CIA-geführten Metalogikon-Firmen in Europa. Was Schweizer nur selten erfahren: dass dieses Instrument im Rahmen der von Amerika gesteuerten farbigen Revolutionen bis nach Russland hinein auch angewendet wird. Was soll man dazu nur sagen. «Ami go home und gestalte zuerst die Zukunft deines obdachlosen und arbeitslosen Mittelstandes?!»
Fazit: Schweizer Modell statt Brüsseler Diktatur
Mit mehr Mut zum eigenen Land stehen, den eigenen Kanton mit seinem bewährten kleinräumigen Aufbau mitgestalten und ihm eine gute Ausstrahlung geben, das macht Sinn – und es macht Freude. Was herauskommt, wenn man Chimären nachläuft, hat die Menschheit zur Genüge erfahren.
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Mittwoch, 22. Juni 2011
Freitag, 17. Dezember 2010
Anschlag auf die Demokratie
Von Bundesrat Ueli Maurer
Voltaire hat einmal gesagt: «Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.» Das ist die lupenreinste demokratische Gesinnung auf den Punkt gebracht.
Man darf die eigene Auffassung vehement vertreten, man darf andere Meinungen hinterfragen und kritisieren, aber man darf niemandem den Mund verbieten. Denn jeder Demokrat weiss, eine Demokratie kann nur funktionieren, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
Erstens müssen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich eine Meinung zu bilden. Zweitens müssen Volksentscheide bedingungslos akzeptiert und umgesetzt werden.
Freie Meinungsbildung
Das ist das kleine Einmaleins der Demokratie. In der Schweiz sollte das eigentlich jedem geläufig sein. Ich sage bewusst «sollte». Denn ich mache mir Sorgen um unsere demokratischen Grundwerte.
Es gibt Kräfte in unserem Land, die sind gegen den freien Wettbewerb – sie wollen den freien Wettbewerb von Produkten und Dienstleistungen abschaffen. Das zielt auf unseren Wohlstand. Aber es gibt offenbar auch Kräfte, die wollen sogar den freien Wettbewerb der Ideen und Meinungen abschaffen. Und das zielt direkt auf unsere Demokratie.
Denn eine Meinung bilden kann sich nur, wer die Möglichkeit hat, sich verschiedene Meinungen anzuhören.
Die Demokratie ist der Markt der Ideen. Das geht zurück auf die Antike. Auf dem Marktplatz wurden Waren gehandelt und Meinungen ausgetauscht. Daraus entwickelte sich die politische Diskussion und die Selbstbestimmung der Bürgerschaft.
Jeder darf auf dem Ideenmarkt Angebote vorbringen: Meinungen, Gedanken, Lösungen. Und jeder darf die Angebote prüfen, auf Vor-und Nachteile hinterfragen. Jeder darf abwägen und sich für das entscheiden, was ihn am meisten überzeugt. Und die Idee, die dann die grösste Unterstützung findet; die Idee, der eine Mehrheit zustimmen kann, die setzt sich dann durch.
In unserem Land ist es Tradition, dass die Bürger offen diskutieren und sich eine freie Meinung bilden können. Das war schon an den alten Landsgemeinden so. Und das wurde auch in der ersten Bundesverfassung von 1848 garantiert: Pressefreiheit, Vereinsfreiheit und Petitionsrecht schützen die offene Debatte.
Seither ist es geltendes Recht: Meinungsfreiheit. Versammlungsfreiheit. Das steht auch in der aktuellen Verfassung. Nur sieht die Wirklichkeit leider anders aus.
Kein Einzelfall
Krawallanten bekämpfen die freie Meinungsäusserung und die offene politische Diskussion mit Drohungen und Gewalt. Wir haben offenbar Behörden, die Mühe haben, die verfassungsmässige Ordnung durchzusetzen – an unserer Kundgebung 2007, beim Angriff auf unser Generalsekretariat in Bern am 28. November.2010 sowie anlässlich der Verbotsattacken auf unsere Delegiertenversammlung in Lausanne.
Das Vorgehen gegen die SVP ist kein Einzelfall. Die selbsternannten «Toleranten» werden schnell intolerant, wenn jemand ein anderes Verständnis von Toleranz hat. Abweichler werden umgehend ins Visier genommen.
Die Sendung «Arena» zum Beispiel bekommt einen neuen Moderator, weil dem bisherigen Sympathien für die SVP vorgeworfen wurden. Die Nähe zur SVP ist natürlich erfunden, aber offenbar ist es bereits ein Verstoss gegen die politische Korrektheit, wenn einer im Interesse einer spannenden, kontroversen Diskussion hin und wieder auch die wählerstärkste Partei berücksichtigt.
Schauen wir nach Basel: Eine Zeitung hat einen Journalisten, der ab und zu nicht im grossen Chor mitsingt. Die Medien blasen sofort zum Angriff. Im Namen der Weltoffenheit und der Toleranz wird ihm der Prozess als Ketzer gemacht.
Diese Entwicklung beunruhigt mich: Wenn kritischen Stimmen nicht mit Argumenten begegnet wird, sondern mit Drohungen, mit Gewalt, mit Mobbing, dann spielt der freie Wettbewerb der Ideen nicht mehr. Und das ist nichts anderes als ein Anschlag auf die Demokratie.
Volksentscheide umsetzen
Auch die zweite Voraussetzung einer funktionierenden Demokratie, die Umsetzung der Volksentscheide, müsste in unserem Land mit seiner langen, erfolgreichen demokratischen Tradition eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
Die Realität sieht heute leider auch da anders aus. Es stimmt bedenklich, wie Volksentscheide abwertend kommentiert werden, wenn sie nicht so ausfallen, wie das gewisse Kreise wünschen.
Wer die realen Probleme der Bürgerinnen und Bürger als diffuse Ängste abtut, unterstellt ihnen, sie seien irrational oder paranoid und damit unfähig zu einem vernünftigen Entscheid. Das ist schlicht arrogant. Und schnell ist dann der Schritt gemacht, ganz grundsätzlich an der Mündigkeit des Volkes zu zweifeln.
Da schreibt sogar die «NZZ», die sich als das Blatt des Liberalismus versteht, das Volk sei selber schuld, wenn jetzt nach dem Entscheid zur Ausschaffungsinitiative die Diskussion um die Begrenzung des Initiativrechts neue Nahrung erhalte – mit andern Worten heisst das: Du Volk, Du darfst stimmen gehen, solange Du so stimmst, wie wir das wollen. Wenn Du anders entscheidest, entziehen wir Dir Deine demokratischen Rechte.
Lebendige Demokratie
Ich wünschte mir, das demokratische Verständnis wäre bei dem Teil der Gesellschaft, der sich selbst als die Elite dieses Landes versteht, besser verankert.
Ich appelliere an das demokratische Gewissen all jener, die – kaum ist ausgezählt – nach allen erdenklichen Gründen suchen, den Volkswillen zu ignorieren: Passen Sie auf, Sie setzen den Zusammenhalt unserer Gesellschaft aufs Spiel! Passen Sie auf, Sie gefährden die Grundlage unserer Freiheit und unseres Wohlstandes!
Und da sehe ich auch die Verantwortung der SVP für die Schweiz: Unser Land braucht eine politische Kraft, die für die Vielfalt in der Diskussion sorgt und die Volksrechte verteidigt. Unser Land braucht eine politische Kraft, die für eine lebendige Demokratie sorgt!
Ueli Maurer
Ansprache zum Parteitag der SVP am 4. Dezember 2010 auf offenem Feld bei Gland (VD)
Voltaire hat einmal gesagt: «Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.» Das ist die lupenreinste demokratische Gesinnung auf den Punkt gebracht.
Man darf die eigene Auffassung vehement vertreten, man darf andere Meinungen hinterfragen und kritisieren, aber man darf niemandem den Mund verbieten. Denn jeder Demokrat weiss, eine Demokratie kann nur funktionieren, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
Erstens müssen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich eine Meinung zu bilden. Zweitens müssen Volksentscheide bedingungslos akzeptiert und umgesetzt werden.
Freie Meinungsbildung
Das ist das kleine Einmaleins der Demokratie. In der Schweiz sollte das eigentlich jedem geläufig sein. Ich sage bewusst «sollte». Denn ich mache mir Sorgen um unsere demokratischen Grundwerte.
Es gibt Kräfte in unserem Land, die sind gegen den freien Wettbewerb – sie wollen den freien Wettbewerb von Produkten und Dienstleistungen abschaffen. Das zielt auf unseren Wohlstand. Aber es gibt offenbar auch Kräfte, die wollen sogar den freien Wettbewerb der Ideen und Meinungen abschaffen. Und das zielt direkt auf unsere Demokratie.
Denn eine Meinung bilden kann sich nur, wer die Möglichkeit hat, sich verschiedene Meinungen anzuhören.
Die Demokratie ist der Markt der Ideen. Das geht zurück auf die Antike. Auf dem Marktplatz wurden Waren gehandelt und Meinungen ausgetauscht. Daraus entwickelte sich die politische Diskussion und die Selbstbestimmung der Bürgerschaft.
Jeder darf auf dem Ideenmarkt Angebote vorbringen: Meinungen, Gedanken, Lösungen. Und jeder darf die Angebote prüfen, auf Vor-und Nachteile hinterfragen. Jeder darf abwägen und sich für das entscheiden, was ihn am meisten überzeugt. Und die Idee, die dann die grösste Unterstützung findet; die Idee, der eine Mehrheit zustimmen kann, die setzt sich dann durch.
In unserem Land ist es Tradition, dass die Bürger offen diskutieren und sich eine freie Meinung bilden können. Das war schon an den alten Landsgemeinden so. Und das wurde auch in der ersten Bundesverfassung von 1848 garantiert: Pressefreiheit, Vereinsfreiheit und Petitionsrecht schützen die offene Debatte.
Seither ist es geltendes Recht: Meinungsfreiheit. Versammlungsfreiheit. Das steht auch in der aktuellen Verfassung. Nur sieht die Wirklichkeit leider anders aus.
Kein Einzelfall
Krawallanten bekämpfen die freie Meinungsäusserung und die offene politische Diskussion mit Drohungen und Gewalt. Wir haben offenbar Behörden, die Mühe haben, die verfassungsmässige Ordnung durchzusetzen – an unserer Kundgebung 2007, beim Angriff auf unser Generalsekretariat in Bern am 28. November.2010 sowie anlässlich der Verbotsattacken auf unsere Delegiertenversammlung in Lausanne.
Das Vorgehen gegen die SVP ist kein Einzelfall. Die selbsternannten «Toleranten» werden schnell intolerant, wenn jemand ein anderes Verständnis von Toleranz hat. Abweichler werden umgehend ins Visier genommen.
Die Sendung «Arena» zum Beispiel bekommt einen neuen Moderator, weil dem bisherigen Sympathien für die SVP vorgeworfen wurden. Die Nähe zur SVP ist natürlich erfunden, aber offenbar ist es bereits ein Verstoss gegen die politische Korrektheit, wenn einer im Interesse einer spannenden, kontroversen Diskussion hin und wieder auch die wählerstärkste Partei berücksichtigt.
Schauen wir nach Basel: Eine Zeitung hat einen Journalisten, der ab und zu nicht im grossen Chor mitsingt. Die Medien blasen sofort zum Angriff. Im Namen der Weltoffenheit und der Toleranz wird ihm der Prozess als Ketzer gemacht.
Diese Entwicklung beunruhigt mich: Wenn kritischen Stimmen nicht mit Argumenten begegnet wird, sondern mit Drohungen, mit Gewalt, mit Mobbing, dann spielt der freie Wettbewerb der Ideen nicht mehr. Und das ist nichts anderes als ein Anschlag auf die Demokratie.
Volksentscheide umsetzen
Auch die zweite Voraussetzung einer funktionierenden Demokratie, die Umsetzung der Volksentscheide, müsste in unserem Land mit seiner langen, erfolgreichen demokratischen Tradition eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
Die Realität sieht heute leider auch da anders aus. Es stimmt bedenklich, wie Volksentscheide abwertend kommentiert werden, wenn sie nicht so ausfallen, wie das gewisse Kreise wünschen.
Wer die realen Probleme der Bürgerinnen und Bürger als diffuse Ängste abtut, unterstellt ihnen, sie seien irrational oder paranoid und damit unfähig zu einem vernünftigen Entscheid. Das ist schlicht arrogant. Und schnell ist dann der Schritt gemacht, ganz grundsätzlich an der Mündigkeit des Volkes zu zweifeln.
Da schreibt sogar die «NZZ», die sich als das Blatt des Liberalismus versteht, das Volk sei selber schuld, wenn jetzt nach dem Entscheid zur Ausschaffungsinitiative die Diskussion um die Begrenzung des Initiativrechts neue Nahrung erhalte – mit andern Worten heisst das: Du Volk, Du darfst stimmen gehen, solange Du so stimmst, wie wir das wollen. Wenn Du anders entscheidest, entziehen wir Dir Deine demokratischen Rechte.
Lebendige Demokratie
Ich wünschte mir, das demokratische Verständnis wäre bei dem Teil der Gesellschaft, der sich selbst als die Elite dieses Landes versteht, besser verankert.
Ich appelliere an das demokratische Gewissen all jener, die – kaum ist ausgezählt – nach allen erdenklichen Gründen suchen, den Volkswillen zu ignorieren: Passen Sie auf, Sie setzen den Zusammenhalt unserer Gesellschaft aufs Spiel! Passen Sie auf, Sie gefährden die Grundlage unserer Freiheit und unseres Wohlstandes!
Und da sehe ich auch die Verantwortung der SVP für die Schweiz: Unser Land braucht eine politische Kraft, die für die Vielfalt in der Diskussion sorgt und die Volksrechte verteidigt. Unser Land braucht eine politische Kraft, die für eine lebendige Demokratie sorgt!
Ueli Maurer
Ansprache zum Parteitag der SVP am 4. Dezember 2010 auf offenem Feld bei Gland (VD)
Mittwoch, 15. Dezember 2010
Prioritätenordnung in den Gleichstellungsbüros
Über Feminismus und wahre Frauenschicksale
Von Barbara Steinemann, Kantonsrätin SVP, Watt ZH
In regelmässigen Abständen publizieren die Gleichstellungsbüros des Bundes, der Kantone und der Städte ihre Info-Broschüren. Die eine widmete sich auf drei Vierteln ihrer Seiten den Schulabgängerinnen, denen eine Lehre in einer typisch männerdominierten Berufsgruppe schmackhaft gemacht wird.
«Brich die traditionellen Geschlechterstrukturen auf! Lerne einen Männerberuf!» Begleitet werden diese Aufforderungen vom Portrait einer Malerin sowie von einem Argumentarium mit viel kunterbuntem Emanzipations-Allerlei. Offen gestanden: Die Gedankengänge einer Randgruppe des eigenen Geschlechts sind mir als Leserin fast peinlich; unserer Gesellschaft geht es wohl etwas zu gut.
Mädchen und Frauen erscheinen da als das «dumme Geschlecht», denen staatliche Stellen für alle Lebenslagen den Weg weisen müssen. Sind wir Frauen etwa zurückgebliebene Wesen? Benötigen wir Nachhilfe? Oder wissen die Berufs-Gleichstellerinnen schlicht nicht, was sie mit ihrer Zeit und ihren reichlichen öffentlichen Mitteln anfangen sollen?
Islamische Unterdrückung
In unserem Nachbar-Kulturkreis dominiert das genaue Gegenteil. Die Unterdrückung der Frauen erreicht in Arabien und Afrika neue Dimensionen. Die jüngsten Berichte der Uno sprechen von aufkommender «Geschlechter-Apartheid». Das Südafrika unserer Tage trägt Schleier. Die neuen Opfer werden in dunkle Tücher gesteckt und bis zur Unkenntlichkeit stigmatisiert. Barbarische Strafen und Rituale, von Steinigungen bis Beschneidungen, häufen sich wieder im islamischen Raum. Mädchen sind nichts wert; es zählt höchstens ihr Verkaufswert als Braut. Frauen warten auf ihre Hinrichtung durch Steinigung wegen Ehebruchs. Der Fall der verurteilten Khayrieh im Iran hat international Aufsehen erregt, als ihr Flehen öffentlich bekannt wurde: «Ich bin bereit, gehängt zu werden, aber sie sollen mich nicht steinigen!»
Heute wartet Sakineh Ashtiani seit Monaten im selben Land auf ihre Steinigung, angeblich hat die Witwe Kontakt zu zwei Männern gehabt. Dafür wurde sie erst zu 99 Peitschenhieben verurteilt; diese Strafe wurde bereits vollstreckt.
«Recht» oder gar «Gerechtigkeit» sind in diesen Welten keine individuellen Ansprüche des Einzelnen gegen die Gesellschaft und die Obrigkeit. Dessen sollten wir uns stets bewusst sein. Darum wird die Frau getötet werden, ganz einfach, weil sie sich als Frau am schlechtesten dagegen wehren kann. Das Mysterium dieser Ungerechtigkeit sollte uns in seinen Bann ziehen, nicht die Traktandenliste unserer Gleichstellungsbüros.
Der Westen aber schweigt. In Saudi-Arabien werden Frauen kaum besser behandelt als Kamele. Sie dürfen weder einen Pass besitzen noch Auto fahren; ihnen werden Bildung, Beruf, ja öffentliche Räume vorenthalten – wie einst den Schwarzen in Südafrika.
Aber wehrt sich irgend jemand? Greenpeace denkt an die Wale, die Grünen an den Klimawandel, die Feministinnen an die weiblichen Lehrlinge in Männerberufen. Sich darüber zu empören, mag so müssig sein wie die Weltgeschichte der Unterlassungen. Dennoch: Wenn reihenweise Diktaturen den Frauen die Menschenrechte entziehen, zeugt das systematische Wegsehen von Interesselosigkeit, Angst und Gleichgültigkeit.
Und bei uns?
Nach Westeuropa eingewanderte Musliminnen stehen auch hier allzu häufig unter dem Joch ihrer Männer. Allzu oft – faktisch eingesperrt in die eigene Wohnung – sind sie hilflos harter Gewalt ausgeliefert; viele sind Opfer von Zwangsheiraten geworden, Ausgangspunkt für ein unfreies Leben in misslicher Lage.
Wo bleibt der Aufschrei der Frauenrechtsorganisationen? Hat es den Gleichstellungsbüros die Sprache verschlagen? Eine im Mittelalter stehen gebliebene «Kultur» macht sich hierzulande breit, Geschlechterdiffamierung prägt bereits das äussere Erscheinungsbild – in Form der Verhüllung von mehr oder weniger Körperpartien. Die Gleichstellungsbüros schauen weg. Zugegeben: Es ist ja auch einfacher, Schweizer Männer zu brandmarken als bärtige Tyrannen zurecht zu weisen.
Muslimspezifische Probleme lassen sich ja kaum wegdiskutieren: Andere in der Schweiz hätten die Fragen stellen können, die wir vor einem Jahr per Initiative gestellt haben. Sie haben es bis heute nicht getan. Bevor man locker-flockig und anbiedernd sagt, der Islam ist ein Teil von Deutschland, sollte man den widerwärtigen Tatsachen, die sich in islamischen Gebieten abspielen, ins Auge schauen und diese offen ansprechen. Gewalt schädigt das Image des Islam. Und solange sich auch die hier lebenden Muslime nicht von solchen Grausamkeiten des Islam distanzieren, sind sie in unserer Demokratie nicht angekommen.
Prioritätenordnung
Eine ethnische Rundum-Diskriminierung liegt uns fern. Wir ziehen nicht die Grenze zwischen Muslimen generell und allen anderen, sondern wir ziehen die Grenze zwischen denen, die nach den Regeln des liberalen Rechtsstaates leben und jenen, welche der archaischen Doktrin einer rückständigen Tradition anhängen. Das haben wir immer getan und tun es auch in Zukunft. Die Bevölkerung in der Schweiz hat dies ebenfalls so verstanden, sonst hätte sie vor Jahresfrist nicht Ja gestimmt.
Während sich die Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbüros in der Schweiz tagtäglich den Kopf darüber zerbrechen, wie die Frauen noch etwas gleicher gestellt werden könnten und in welcher Verwaltungsstelle noch eine Frauenbeauftragten-Fachstelle einzurichten wäre, werden Einwanderinnen aus Gebieten grösserer Entfernung und noch grösserer kultureller Distanz mitten in Europa systematisch unterdrückt.
Insbesondere Feministinnen und jene politischen Gruppierungen, welche sich der Sache der Frauen, der Menschenrechte, der Gewalt gegen Schwächere und sozialen Fragen annehmen, ignorieren genau jene Phänomene des Islam, welche sie sonst mit Verve bekämpfen. Dass ausgerechnet sie das Vordringen des Islams in Europa unterstützen, spottet jeglicher Vernunft. Die Vorenthaltung westlicher Freiheiten für islamische Frauen erfüllt eine zentrale Voraussetzung für die an Boden gewinnenden menschenrechtswidrigen Parallelgesellschaften. Tritt Frauenfeindlichkeit bei Migranten auf, gilt das multikulturelle Toleranzgebot, sprich Kritikverbot. Obwohl es sich dabei um Ausländerinnen handelt!
Die schrecklichsten Menschenrechtsverletzungen auf unserem Planeten sind den hiesigen Frauen-Ämtern keine Zeile wert. Die Webseite des Gleichstellungsbüros der Stadt Zürich lässt uns statt dessen wissen, dass dieses Jahr der mit zwanzigtausend Franken dotierte Gleichstellungspreis dem Verein «Frauenstadtrundgang Zürich» ausgerichtet werde. Die Stadt Bern möchte zum Abbau geschlechterspezifischer Diskriminierung mit einem neuen Aktionsplan «ein Stadtbild ohne Werbung mit sexistischen Motiven» durchsetzen. Damit kommt zum Ausdruck, nach welcher Prioritätenordnung die Gleichstellerinnen Frauenschicksale behandeln…
Die Migranten-Milieus sind für diese Amtsstellen tabu, weil die Realität nicht ins ideologische Konzept des Multikulturalismus passt. Damit akzeptieren die Gleichstellungsbüros nicht bloss Denkverbote, sie tolerieren auch schweres Leid, das andern Frauen angetan wird.
Barbara Steinemann
Von Barbara Steinemann, Kantonsrätin SVP, Watt ZH
In regelmässigen Abständen publizieren die Gleichstellungsbüros des Bundes, der Kantone und der Städte ihre Info-Broschüren. Die eine widmete sich auf drei Vierteln ihrer Seiten den Schulabgängerinnen, denen eine Lehre in einer typisch männerdominierten Berufsgruppe schmackhaft gemacht wird.
«Brich die traditionellen Geschlechterstrukturen auf! Lerne einen Männerberuf!» Begleitet werden diese Aufforderungen vom Portrait einer Malerin sowie von einem Argumentarium mit viel kunterbuntem Emanzipations-Allerlei. Offen gestanden: Die Gedankengänge einer Randgruppe des eigenen Geschlechts sind mir als Leserin fast peinlich; unserer Gesellschaft geht es wohl etwas zu gut.
Mädchen und Frauen erscheinen da als das «dumme Geschlecht», denen staatliche Stellen für alle Lebenslagen den Weg weisen müssen. Sind wir Frauen etwa zurückgebliebene Wesen? Benötigen wir Nachhilfe? Oder wissen die Berufs-Gleichstellerinnen schlicht nicht, was sie mit ihrer Zeit und ihren reichlichen öffentlichen Mitteln anfangen sollen?
Islamische Unterdrückung
In unserem Nachbar-Kulturkreis dominiert das genaue Gegenteil. Die Unterdrückung der Frauen erreicht in Arabien und Afrika neue Dimensionen. Die jüngsten Berichte der Uno sprechen von aufkommender «Geschlechter-Apartheid». Das Südafrika unserer Tage trägt Schleier. Die neuen Opfer werden in dunkle Tücher gesteckt und bis zur Unkenntlichkeit stigmatisiert. Barbarische Strafen und Rituale, von Steinigungen bis Beschneidungen, häufen sich wieder im islamischen Raum. Mädchen sind nichts wert; es zählt höchstens ihr Verkaufswert als Braut. Frauen warten auf ihre Hinrichtung durch Steinigung wegen Ehebruchs. Der Fall der verurteilten Khayrieh im Iran hat international Aufsehen erregt, als ihr Flehen öffentlich bekannt wurde: «Ich bin bereit, gehängt zu werden, aber sie sollen mich nicht steinigen!»
Heute wartet Sakineh Ashtiani seit Monaten im selben Land auf ihre Steinigung, angeblich hat die Witwe Kontakt zu zwei Männern gehabt. Dafür wurde sie erst zu 99 Peitschenhieben verurteilt; diese Strafe wurde bereits vollstreckt.
«Recht» oder gar «Gerechtigkeit» sind in diesen Welten keine individuellen Ansprüche des Einzelnen gegen die Gesellschaft und die Obrigkeit. Dessen sollten wir uns stets bewusst sein. Darum wird die Frau getötet werden, ganz einfach, weil sie sich als Frau am schlechtesten dagegen wehren kann. Das Mysterium dieser Ungerechtigkeit sollte uns in seinen Bann ziehen, nicht die Traktandenliste unserer Gleichstellungsbüros.
Der Westen aber schweigt. In Saudi-Arabien werden Frauen kaum besser behandelt als Kamele. Sie dürfen weder einen Pass besitzen noch Auto fahren; ihnen werden Bildung, Beruf, ja öffentliche Räume vorenthalten – wie einst den Schwarzen in Südafrika.
Aber wehrt sich irgend jemand? Greenpeace denkt an die Wale, die Grünen an den Klimawandel, die Feministinnen an die weiblichen Lehrlinge in Männerberufen. Sich darüber zu empören, mag so müssig sein wie die Weltgeschichte der Unterlassungen. Dennoch: Wenn reihenweise Diktaturen den Frauen die Menschenrechte entziehen, zeugt das systematische Wegsehen von Interesselosigkeit, Angst und Gleichgültigkeit.
Und bei uns?
Nach Westeuropa eingewanderte Musliminnen stehen auch hier allzu häufig unter dem Joch ihrer Männer. Allzu oft – faktisch eingesperrt in die eigene Wohnung – sind sie hilflos harter Gewalt ausgeliefert; viele sind Opfer von Zwangsheiraten geworden, Ausgangspunkt für ein unfreies Leben in misslicher Lage.
Wo bleibt der Aufschrei der Frauenrechtsorganisationen? Hat es den Gleichstellungsbüros die Sprache verschlagen? Eine im Mittelalter stehen gebliebene «Kultur» macht sich hierzulande breit, Geschlechterdiffamierung prägt bereits das äussere Erscheinungsbild – in Form der Verhüllung von mehr oder weniger Körperpartien. Die Gleichstellungsbüros schauen weg. Zugegeben: Es ist ja auch einfacher, Schweizer Männer zu brandmarken als bärtige Tyrannen zurecht zu weisen.
Muslimspezifische Probleme lassen sich ja kaum wegdiskutieren: Andere in der Schweiz hätten die Fragen stellen können, die wir vor einem Jahr per Initiative gestellt haben. Sie haben es bis heute nicht getan. Bevor man locker-flockig und anbiedernd sagt, der Islam ist ein Teil von Deutschland, sollte man den widerwärtigen Tatsachen, die sich in islamischen Gebieten abspielen, ins Auge schauen und diese offen ansprechen. Gewalt schädigt das Image des Islam. Und solange sich auch die hier lebenden Muslime nicht von solchen Grausamkeiten des Islam distanzieren, sind sie in unserer Demokratie nicht angekommen.
Prioritätenordnung
Eine ethnische Rundum-Diskriminierung liegt uns fern. Wir ziehen nicht die Grenze zwischen Muslimen generell und allen anderen, sondern wir ziehen die Grenze zwischen denen, die nach den Regeln des liberalen Rechtsstaates leben und jenen, welche der archaischen Doktrin einer rückständigen Tradition anhängen. Das haben wir immer getan und tun es auch in Zukunft. Die Bevölkerung in der Schweiz hat dies ebenfalls so verstanden, sonst hätte sie vor Jahresfrist nicht Ja gestimmt.
Während sich die Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbüros in der Schweiz tagtäglich den Kopf darüber zerbrechen, wie die Frauen noch etwas gleicher gestellt werden könnten und in welcher Verwaltungsstelle noch eine Frauenbeauftragten-Fachstelle einzurichten wäre, werden Einwanderinnen aus Gebieten grösserer Entfernung und noch grösserer kultureller Distanz mitten in Europa systematisch unterdrückt.
Insbesondere Feministinnen und jene politischen Gruppierungen, welche sich der Sache der Frauen, der Menschenrechte, der Gewalt gegen Schwächere und sozialen Fragen annehmen, ignorieren genau jene Phänomene des Islam, welche sie sonst mit Verve bekämpfen. Dass ausgerechnet sie das Vordringen des Islams in Europa unterstützen, spottet jeglicher Vernunft. Die Vorenthaltung westlicher Freiheiten für islamische Frauen erfüllt eine zentrale Voraussetzung für die an Boden gewinnenden menschenrechtswidrigen Parallelgesellschaften. Tritt Frauenfeindlichkeit bei Migranten auf, gilt das multikulturelle Toleranzgebot, sprich Kritikverbot. Obwohl es sich dabei um Ausländerinnen handelt!
Die schrecklichsten Menschenrechtsverletzungen auf unserem Planeten sind den hiesigen Frauen-Ämtern keine Zeile wert. Die Webseite des Gleichstellungsbüros der Stadt Zürich lässt uns statt dessen wissen, dass dieses Jahr der mit zwanzigtausend Franken dotierte Gleichstellungspreis dem Verein «Frauenstadtrundgang Zürich» ausgerichtet werde. Die Stadt Bern möchte zum Abbau geschlechterspezifischer Diskriminierung mit einem neuen Aktionsplan «ein Stadtbild ohne Werbung mit sexistischen Motiven» durchsetzen. Damit kommt zum Ausdruck, nach welcher Prioritätenordnung die Gleichstellerinnen Frauenschicksale behandeln…
Die Migranten-Milieus sind für diese Amtsstellen tabu, weil die Realität nicht ins ideologische Konzept des Multikulturalismus passt. Damit akzeptieren die Gleichstellungsbüros nicht bloss Denkverbote, sie tolerieren auch schweres Leid, das andern Frauen angetan wird.
Barbara Steinemann
Donnerstag, 19. August 2010
Die EU-Metropolitanraum-Strategie
EU-Metropolitanraum-Strategie – am Volk vorbei
thk. Das Agglomerationsprogramm oder die Schaffung von Metropolitanräumen ist ein neoliberales Projekt. Es wird von der EU forciert mit dem Ziel, sukzessive die Grenzen der Nationalstaaten aufzulösen. Es sollen – die Menschen ihrer Identitäten beraubt – staatsübergreifende Regionen geschaffen werden, die dann als traditionslose Verwaltungseinheiten zur Kontrolle der darin lebenden Menschen fungieren. Die Demokratie soll abgeschafft werden, um somit ein «effizienteres» Wirtschaften und bessere Kontrolle zu erreichen, kurz gesagt, eine bessere Ausbeutung der Bevölkerung zum Wohle einer kleinen Oligarchie.
Das Europäische Raumentwicklungskonzept, Eurek, das Metropolitanstrategiekonzept der EU, teilt Europa in 16 Metropolitanräume ein, wobei die Schweiz, natürlich ungefragt, voll mit einbezogen wird, als wenn die EU irgend etwas zur Schweiz zu sagen hätte. Der Agglomerationsraum Zürich wird als Wirtschaftsmotor bezeichnet und zum EU-Metropolitanraum erhoben. Dass das von einigen wenigen EU-Strategen in der Schweiz positiv aufgenommen wurde, zeigte sich an der Gründung des Metropolitanvereins Zürich vor einem Jahr, kurz vor den Sommerferien. Initiatoren waren Regierungsrat Markus Notter, der damals noch amtierende Zürcher Stadtpräsident Elmar Ledergerber und der Stadtpräsident von Winterthur Ernst Wohlwend. Übrigens alle drei Sozialdemokraten. Sie haben einen Verein gegründet, der von gewählten Exekutivmitgliedern geführt und von einer privaten Consultingfirma gemanagt wird, sich aber in Gemeinde- bzw. Kantonsaufgaben (Wirtschaft, Verkehr, Gesellschaft, Lebensraum) aktiv einmischt. Von demokratischer Kontrolle keine Spur. Nicht einmal die Parlamentarier der einzelnen Kantone wussten über diesen Vorgang Bescheid. Ein Skandal.
Bis heute besteht der Verein immer noch und versucht, mit seinem geheimbündlerischen Charakter das Terrain für einen – zumindest von den oben erwähnten Politikern angestrebten – EU-Beitritt vorzubereiten. Das ist ungeheuerlich. Es ist absolut undemokratisch und sittenwidrig und zutiefst unschweizerisch, dass Politiker sich in einem privaten Verein zusammenschliessen, um politische Belange zu bearbeiten, die direkt mit ihrem politischen Amt zu tun haben und Aufgabe der jeweiligen Kantons- oder Gemeindeverwaltung sind, aber der demokratischen Kontrolle vollständig entzogen werden.
Das Terrain in der Schweiz soll aber nicht nur auf Kantonsebene vorbereitet werden. Das Konzept der Raumentwicklung in der Schweiz (ARE) wurde im Departement Leuenberger (SP) ausgeheckt und mit der EU koordiniert. Das neue SP-Parteiprogramm spricht Bände. Parteigenossen unter sich.
Mit den Metropolitanräumen sollen die demokratischen Strukturen aufgelöst und soll die Mitsprache der Bevölkerung durch neugeschaffene regionale Einheiten reduziert werden. Der aktive Bürger wird zum Untertan, der seiner demokratischen Mitbestimmung beraubt ist. – Wenn wir uns das bieten lassen!
«Metalogikon» – «minimal strukturierte» Grossgruppenmanipulation und Neurolinguistisches Programmieren
mn. Auf der Suche nach den Hintergründen der Schweizer «Zukunftswerkstatt»-Szene stösst man auf Firmen wie flow, kon-sens oder auf den 2009 gegründeten Verein Metalogikon – Gesellschaft zur Entwicklung und Erforschung unternehmerischer und sozialer Innovationen. Er arbeitet eng mit der 2000 gegründeten Schweizer Beraterfirma fischli&würmli mit Sitz in Glarus zusammen. Akteure von Metalogikon gestalten zusammen mit Exponenten von fischli&würmli Führungsbegleitungsprogramme der Migros. Christoph Mandl von Metalogikon hat neben anderen Aufträge an der ETH Zürich, der Hochschule St. Gallen sowie bei der EU-Kommission und beim Europäischen Rechnungshof.
Metalogikon wurde 1997 zuerst als Arbeitsgruppe von 6 österreichischen «OrganisationsberaterInnen» gegründet. Heute, als Verein, deckt die Firma personell die deutschsprachigen Länder Europas sowie Italien ab. Seit 1997 übernimmt Metalogikon die in den 80er Jahren in den USA entwickelten «Grossgruppeninterventionen», mit denen «minimal strukturierte Gruppenprozesse» in grossen Gruppen (mit bis zu mehreren tausend Teilnehmern!) wie Gemeinden (siehe Malters), Kantone, Staaten psychotechnisch gesteuert werden. Eine Kombination aus Open Space Technology und Dialog, zwei dieser Grossgruppenverfahren aus den USA, entwickelten sie weiter für den Einsatz in Europa: die seit 1998 stattfindenden Metalog-Konferenzen.
Diese Grossgruppentechniken sind nach dem Willen ihrer Erfinder eine Weiterentwicklung der von Kurt Lewin erfundenen T-Gruppen (die nur in kleinen Gruppen angewandt wurden), und zwar speziell für «kreative Tätigkeiten» in grossen Gruppen, weil die kleinen T-Gruppen sich dafür als «zu rigide» erwiesen hätten.1 In dem 2000 erschienenen programmatischen Artikel «Metalog-Konferenzen – eine Innovation aus Österreich» schreiben Mandl und Weber, die Grundlagen der Metalog-Konferenzen (und damit auch der «Zukunftswerkstatt») stammten aus der «Selbstorganisationstheorie» von Stuart Kauffman und das Konzept des Metalogs stamme von Gregory Bateson. Bateson rühmt sich selbst als Urheber des Neurolinguistischen Programmierens.
1 Christoph Mandl & Josef M. Weber: Metalog-Konferenzen – eine Innovation aus Österreich. In: TRAiNiNG Nr. 1/Feb. 2000, S. 33.
Direkte Demokratie und Genossenschaftswesen versus «Social Engineering»
wb. Drei wesentliche Elemente von Genossenschaften und von politischen Einrichtungen in einer Demokratie sind die Redlichkeit der Mitwirkenden, die Beschränkung des Tuns auf den zugewiesenen Bereich und die persönliche Verantwortung.
Eine politische Gemeinde in der Schweiz – wie auch eine Schulgemeinde oder eine Kirchengemeinde – ist auf ihr jeweiliges Gemeindegebiet beschränkt. Sie hat mit ihrer Gemeindeordnung ein massgebliches und geltendes Reglement, das verwaltungsrechtlichen, ebenfalls demokratisch legitimierten, Bestimmungen auf Kantons- und Bundesebene entspricht und das den Bürgern, die als gewählte Gemeinderäte und Mitglieder von Gemeindekommissionen für die Gemeinde tätig sind, eine Anleitung und eine bindende Vorgabe zugleich ist.
Auf dieser Grundlage wollen und müssen die Träger eines Amtes die sich stellenden Aufgaben bearbeiten, und nur zu diesem Zweck ist ihnen mit ihrer Wahl eine Handlungskompetenz zugewiesen worden, die sie sonst als Privatperson nicht haben. Hält sich ein Amtsträger nicht an diese politische Vorgabe, ist sein Handeln nicht legitimiert. Jeder, dem in diesem Sinne ein Amt in der Gemeinde übertragen worden ist, trägt persönlich Verantwortung und kann politisch und juristisch zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Redlichkeit ist in diesem Zusammenhang das klare Bekenntnis des Einzelnen, dass er offen und ehrlich und nach bestem Wissen und Gewissen die ihm im Vertrauen übertragene Aufgabe ausführen will.
Auch für eine Genossenschaft gelten diese Vorgaben gleichermassen. Die persönliche Verantwortung jedes Mitglieds, insbesondere jedes Mitglieds der Verwaltung, bildet in vielen Fällen gar das Fundament einer Genossenschaft. Man lese zu diesem Zweck einmal die Statuten einer Raiffeisenbank, wie sie in Deutschland und dann auch in der Schweiz ab 1900 in vielen ländlichen Gemeinden von Bürgern gegründet wurden.
Durchdenkt man diese Vorgaben, so wird unmittelbar einsichtig, dass das Handeln einer Gemeinde oder einer Genossenschaft sich immer nur auf den eigenen Zuständigkeitsbereich zu beziehen hat. Eine Gemeinde hat niemals einer anderen Gemeinde hineinzureden. Eine politische Gemeinde hat der Kirchengemeinde keine Vorschriften zu machen. Eine Raiffeisenbank in einer Gemeinde steht – gemäss der weisen Abfassung der Statuten – niemals in Konkurrenz zu derjenigen Raiffeisenbank einer anderen Gemeinde. Umgekehrt hat eine demokratische Institution, wie zum Beispiel eine politische Gemeinde, das Recht und die Pflicht, ihren hoheitlichen Bereich zu wahren und zu schützen. Sie muss sich gegen jeden Versuch zur Wehr setzen, der auf unlauterem, demokratisch nicht legitimiertem Weg eine Änderung bewirken soll.
In finanziellen Belangen haben demokratische Institutionen wie auch die Genossenschaften die Einrichtung der Rechnungsprüfungskommission bzw. der Revision.
Die auf ausgeklügelten Techniken basierenden Manipulationsversuche des «Social Engineering» machen deutlich, dass auch die demokratische Organisation selbst und ihre Grundausrichtung aufmerksam durch die Bürger geschützt werden muss.
«Social Engineering» ist, vor diesem Hintergrund betrachtet, nichts anderes als ein Übergriff, ein Angriff auf bestehende, demokratisch legitimierte Einrichtungen in einem Land. Es handelt sich um Techniken der Amtsanmassung und des Versuches, Macht zu erschleichen.
thk. Das Agglomerationsprogramm oder die Schaffung von Metropolitanräumen ist ein neoliberales Projekt. Es wird von der EU forciert mit dem Ziel, sukzessive die Grenzen der Nationalstaaten aufzulösen. Es sollen – die Menschen ihrer Identitäten beraubt – staatsübergreifende Regionen geschaffen werden, die dann als traditionslose Verwaltungseinheiten zur Kontrolle der darin lebenden Menschen fungieren. Die Demokratie soll abgeschafft werden, um somit ein «effizienteres» Wirtschaften und bessere Kontrolle zu erreichen, kurz gesagt, eine bessere Ausbeutung der Bevölkerung zum Wohle einer kleinen Oligarchie.
Das Europäische Raumentwicklungskonzept, Eurek, das Metropolitanstrategiekonzept der EU, teilt Europa in 16 Metropolitanräume ein, wobei die Schweiz, natürlich ungefragt, voll mit einbezogen wird, als wenn die EU irgend etwas zur Schweiz zu sagen hätte. Der Agglomerationsraum Zürich wird als Wirtschaftsmotor bezeichnet und zum EU-Metropolitanraum erhoben. Dass das von einigen wenigen EU-Strategen in der Schweiz positiv aufgenommen wurde, zeigte sich an der Gründung des Metropolitanvereins Zürich vor einem Jahr, kurz vor den Sommerferien. Initiatoren waren Regierungsrat Markus Notter, der damals noch amtierende Zürcher Stadtpräsident Elmar Ledergerber und der Stadtpräsident von Winterthur Ernst Wohlwend. Übrigens alle drei Sozialdemokraten. Sie haben einen Verein gegründet, der von gewählten Exekutivmitgliedern geführt und von einer privaten Consultingfirma gemanagt wird, sich aber in Gemeinde- bzw. Kantonsaufgaben (Wirtschaft, Verkehr, Gesellschaft, Lebensraum) aktiv einmischt. Von demokratischer Kontrolle keine Spur. Nicht einmal die Parlamentarier der einzelnen Kantone wussten über diesen Vorgang Bescheid. Ein Skandal.
Bis heute besteht der Verein immer noch und versucht, mit seinem geheimbündlerischen Charakter das Terrain für einen – zumindest von den oben erwähnten Politikern angestrebten – EU-Beitritt vorzubereiten. Das ist ungeheuerlich. Es ist absolut undemokratisch und sittenwidrig und zutiefst unschweizerisch, dass Politiker sich in einem privaten Verein zusammenschliessen, um politische Belange zu bearbeiten, die direkt mit ihrem politischen Amt zu tun haben und Aufgabe der jeweiligen Kantons- oder Gemeindeverwaltung sind, aber der demokratischen Kontrolle vollständig entzogen werden.
Das Terrain in der Schweiz soll aber nicht nur auf Kantonsebene vorbereitet werden. Das Konzept der Raumentwicklung in der Schweiz (ARE) wurde im Departement Leuenberger (SP) ausgeheckt und mit der EU koordiniert. Das neue SP-Parteiprogramm spricht Bände. Parteigenossen unter sich.
Mit den Metropolitanräumen sollen die demokratischen Strukturen aufgelöst und soll die Mitsprache der Bevölkerung durch neugeschaffene regionale Einheiten reduziert werden. Der aktive Bürger wird zum Untertan, der seiner demokratischen Mitbestimmung beraubt ist. – Wenn wir uns das bieten lassen!
«Metalogikon» – «minimal strukturierte» Grossgruppenmanipulation und Neurolinguistisches Programmieren
mn. Auf der Suche nach den Hintergründen der Schweizer «Zukunftswerkstatt»-Szene stösst man auf Firmen wie flow, kon-sens oder auf den 2009 gegründeten Verein Metalogikon – Gesellschaft zur Entwicklung und Erforschung unternehmerischer und sozialer Innovationen. Er arbeitet eng mit der 2000 gegründeten Schweizer Beraterfirma fischli&würmli mit Sitz in Glarus zusammen. Akteure von Metalogikon gestalten zusammen mit Exponenten von fischli&würmli Führungsbegleitungsprogramme der Migros. Christoph Mandl von Metalogikon hat neben anderen Aufträge an der ETH Zürich, der Hochschule St. Gallen sowie bei der EU-Kommission und beim Europäischen Rechnungshof.
Metalogikon wurde 1997 zuerst als Arbeitsgruppe von 6 österreichischen «OrganisationsberaterInnen» gegründet. Heute, als Verein, deckt die Firma personell die deutschsprachigen Länder Europas sowie Italien ab. Seit 1997 übernimmt Metalogikon die in den 80er Jahren in den USA entwickelten «Grossgruppeninterventionen», mit denen «minimal strukturierte Gruppenprozesse» in grossen Gruppen (mit bis zu mehreren tausend Teilnehmern!) wie Gemeinden (siehe Malters), Kantone, Staaten psychotechnisch gesteuert werden. Eine Kombination aus Open Space Technology und Dialog, zwei dieser Grossgruppenverfahren aus den USA, entwickelten sie weiter für den Einsatz in Europa: die seit 1998 stattfindenden Metalog-Konferenzen.
Diese Grossgruppentechniken sind nach dem Willen ihrer Erfinder eine Weiterentwicklung der von Kurt Lewin erfundenen T-Gruppen (die nur in kleinen Gruppen angewandt wurden), und zwar speziell für «kreative Tätigkeiten» in grossen Gruppen, weil die kleinen T-Gruppen sich dafür als «zu rigide» erwiesen hätten.1 In dem 2000 erschienenen programmatischen Artikel «Metalog-Konferenzen – eine Innovation aus Österreich» schreiben Mandl und Weber, die Grundlagen der Metalog-Konferenzen (und damit auch der «Zukunftswerkstatt») stammten aus der «Selbstorganisationstheorie» von Stuart Kauffman und das Konzept des Metalogs stamme von Gregory Bateson. Bateson rühmt sich selbst als Urheber des Neurolinguistischen Programmierens.
1 Christoph Mandl & Josef M. Weber: Metalog-Konferenzen – eine Innovation aus Österreich. In: TRAiNiNG Nr. 1/Feb. 2000, S. 33.
Direkte Demokratie und Genossenschaftswesen versus «Social Engineering»
wb. Drei wesentliche Elemente von Genossenschaften und von politischen Einrichtungen in einer Demokratie sind die Redlichkeit der Mitwirkenden, die Beschränkung des Tuns auf den zugewiesenen Bereich und die persönliche Verantwortung.
Eine politische Gemeinde in der Schweiz – wie auch eine Schulgemeinde oder eine Kirchengemeinde – ist auf ihr jeweiliges Gemeindegebiet beschränkt. Sie hat mit ihrer Gemeindeordnung ein massgebliches und geltendes Reglement, das verwaltungsrechtlichen, ebenfalls demokratisch legitimierten, Bestimmungen auf Kantons- und Bundesebene entspricht und das den Bürgern, die als gewählte Gemeinderäte und Mitglieder von Gemeindekommissionen für die Gemeinde tätig sind, eine Anleitung und eine bindende Vorgabe zugleich ist.
Auf dieser Grundlage wollen und müssen die Träger eines Amtes die sich stellenden Aufgaben bearbeiten, und nur zu diesem Zweck ist ihnen mit ihrer Wahl eine Handlungskompetenz zugewiesen worden, die sie sonst als Privatperson nicht haben. Hält sich ein Amtsträger nicht an diese politische Vorgabe, ist sein Handeln nicht legitimiert. Jeder, dem in diesem Sinne ein Amt in der Gemeinde übertragen worden ist, trägt persönlich Verantwortung und kann politisch und juristisch zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Redlichkeit ist in diesem Zusammenhang das klare Bekenntnis des Einzelnen, dass er offen und ehrlich und nach bestem Wissen und Gewissen die ihm im Vertrauen übertragene Aufgabe ausführen will.
Auch für eine Genossenschaft gelten diese Vorgaben gleichermassen. Die persönliche Verantwortung jedes Mitglieds, insbesondere jedes Mitglieds der Verwaltung, bildet in vielen Fällen gar das Fundament einer Genossenschaft. Man lese zu diesem Zweck einmal die Statuten einer Raiffeisenbank, wie sie in Deutschland und dann auch in der Schweiz ab 1900 in vielen ländlichen Gemeinden von Bürgern gegründet wurden.
Durchdenkt man diese Vorgaben, so wird unmittelbar einsichtig, dass das Handeln einer Gemeinde oder einer Genossenschaft sich immer nur auf den eigenen Zuständigkeitsbereich zu beziehen hat. Eine Gemeinde hat niemals einer anderen Gemeinde hineinzureden. Eine politische Gemeinde hat der Kirchengemeinde keine Vorschriften zu machen. Eine Raiffeisenbank in einer Gemeinde steht – gemäss der weisen Abfassung der Statuten – niemals in Konkurrenz zu derjenigen Raiffeisenbank einer anderen Gemeinde. Umgekehrt hat eine demokratische Institution, wie zum Beispiel eine politische Gemeinde, das Recht und die Pflicht, ihren hoheitlichen Bereich zu wahren und zu schützen. Sie muss sich gegen jeden Versuch zur Wehr setzen, der auf unlauterem, demokratisch nicht legitimiertem Weg eine Änderung bewirken soll.
In finanziellen Belangen haben demokratische Institutionen wie auch die Genossenschaften die Einrichtung der Rechnungsprüfungskommission bzw. der Revision.
Die auf ausgeklügelten Techniken basierenden Manipulationsversuche des «Social Engineering» machen deutlich, dass auch die demokratische Organisation selbst und ihre Grundausrichtung aufmerksam durch die Bürger geschützt werden muss.
«Social Engineering» ist, vor diesem Hintergrund betrachtet, nichts anderes als ein Übergriff, ein Angriff auf bestehende, demokratisch legitimierte Einrichtungen in einem Land. Es handelt sich um Techniken der Amtsanmassung und des Versuches, Macht zu erschleichen.
Dienstag, 17. August 2010
Social Engineering - Angriff auf die Demokratie
«Zukunftswerkstätten» – die neue 5. Kolonne der EU-Strategen
«Social Engineering» hat in einer Demokratie nichts verloren
Während das Konstrukt EU zwischen Auseinanderbrechen und immer diktatorischerer Machtanmassung hin und her taumelt, hören die Angriffe gegen die Schweiz nicht auf. Nach den brachialen Verbalattacken eines Steinbrück und Konsorten, welche in der Schweiz zum entschlossenen Zusammenrücken geführt haben, setzen die Angreifer aus Brüssels Hintergrundzirkeln mit angloamerikanischer Einflüsterung offensichtlich auf verdecktes Vorgehen: Ist das Modell der Schweizer direkten Demokratie im Kavallerieangriff nicht zu nehmen, versucht man es nun mit Hilfe einer 5. Kolonne, dubiosen «Beratungsfirmen für sozialen Wandel», diskret aus dem Hintergrund, durch die Bertelsmann-Stiftung gesteuert. Die Rezeptur ist alt und nach wie vor unappetitlich: Da der Schweizer für eine Unterwerfung unter das EU-Joch nicht zu haben ist, versucht man schleichend neue Strukturen zu schaffen und neben die altbewährten zu stellen.
Unter dem Siegel «Zukunftswerkstatt» werden seit einiger Zeit in vielen Gemeinden, immer mit Coaching durch eine private Beraterfirma, mit perfiden Methoden der psychologischen Grossgruppenmanipulation Menschen instrumentalisiert und daraufhin trainiert, Gemeindefusionen zu pushen und die EU-Strategie der Metropolitanregionen zu verbreiten. Endziel: Durch Säen von Unfrieden unter den Gemeindebürgern bewährte Strukturen auflösen, Grossregionen schaffen, die dann EU-kompatibel und anstelle der Nationalstaaten direkt der Zentrale in Brüssel unterstellt sind. Aber nicht dann, wenn der wache Bürger selber vor die Haustür tritt und nachsieht, was da vor sich geht.
thk./ts. Die direkte Demokratie mit all ihren Facetten und ihren ausgewogenen Strukturen wie Gemeindeautonomie, Subsidiaritätsprinzip, Föderalismus, Milizwesen, Finanzausgleich, Solidarität zwischen Gemeinden und Kantonen und nicht zuletzt der direkten Bürgerbeteiligung am politischen Prozess, die den Machtgelüsten einzelner die Vernunft und Besonnenheit des Volkes gegenüberstellt, hat unserem Land politische und wirtschaftliche Stabilität, staatliche Unabhängigkeit sowie sozialen Wohlstand gebracht, getragen von einer politischen Kultur, die vom Dialog in Gleichwertigkeit von Bürger zu Bürger lebt.
Selbständig denkende und mündige Bürger braucht das Land
Da die Schweizer Bürger nicht gewillt sind, dieses Friedensmodell, welches auch in anderen Weltgegenden in angepasster Weise segensreich wirken könnte, aufzugeben, obwohl sie schon seit Jahren unter medialem Dauerbeschuss aus dem Ausland stehen, haben sich die Drahtzieher in ihren Spin-Doctor-«war-rooms» etwas Neues einfallen lassen: «Zukunftswerkstätten». Dahinter steckt schlicht ein EU-Projekt, das zur Auflösung der Gemeindestrukturen führen soll. An deren Stelle würden dann neue Regionen treten, die weder historisch gewachsen sind noch die demokratische Kontrolle, wie sie bis heute besteht, ermöglichen. Unter dem Titel «Zukunftswerkstätten» soll den Schweizern etwas verkauft werden, was mit dem Land, seiner Geschichte und den demokratischen Spielregeln nichts, aber auch rein gar nichts zu tun hat. Private Institutionen, meist irgendwelche Beraterfirmen, die mit schwachen Figuren, die sich auf Manipulation, Indoktrination und PR verstehen, aber weder eine Ahnung von politischen Abläufen haben noch in Sachfragen mitreden können, laden auf Geheiss einzelner, häufig neu in die Gemeinde zugezogener, den Mitbürgern kaum bekannter und über dubiose Zusatzausbildungen verfügender Mitglieder der Gemeindebehörde (Schulbehörde, Gemeinderat o. ä.) zu einer «Zukunftswerkstatt». Dabei sollen nach nicht transparenten Kriterien handverlesene einzelne Bürger, vornehmlich Mitglieder von Behörden, Institutionen, Verbänden und Vereinen, zu einem Seelenstriptease in die Mehrzweckhalle der jeweiligen Gemeinde gelockt werden, wo sie «Visionen» entwickeln müssen, wie die Gemeinde in 20 Jahren aussehen sollte, was und wer sie schon immer gestört hat und was dringend für ihr inneres Wohlbefinden geändert werden muss. Beliebte Themen sind Energie und Verkehr oder grosse Überbauungsprojekte mit lukrativen Aufträgen, mit welchen man versucht, einzelne in der Gemeinde zu ködern. Notabene: Diese «Auserwählten» an einer Zukunftswerkstatt sind in keiner Weise repräsentativ für ihre jeweiligen Körperschaften, geschweige denn von dieser entsandt. Kritische Stimmen gegenüber dieser kollektiven Manipulation werden nicht geduldet, wer nicht mitheult, soll stigmatisiert und vor allen Anwesenden als «Ewiggestriger» abgestempelt und ausgegrenzt werden.
Wer das Spiel durchschaut, kann mit einer klaren Stellungnahme das miese Vorgehen dieser windigen und schwachen Persönlichkeiten, die hier als Moderatoren eingesetzt werden, enttarnen.
Es ist ein absolutes Novum in der Schweiz, wenn sachliche Kritik auf die persönliche Ebene gezogen wird und sich am Schluss die kritischen Teilnehmer in der Mehrzweckhalle in das eigens dafür festgelegte Feld stellen sollen. Das Beispiel der Zukunftswerkstatt in Malters führt das jedem Interessierten klar vor Augen. (vgl. Kasten Malters)
Diese «Zukunftswerkstätten» entbehren nicht nur jeder demokratischen Legitimation, sie sind auch blosser Popanz, mit Hilfe dessen die Angreifer gegen die Schweiz via externe Berater ihre Ziele der Unterwerfung der Schweiz unter Brüssel erreichen wollen. Der selbständig denkende und mündige Bürger, der es gewohnt ist, frei von psychologischen Deutungen sachlich seine Meinung zu äussern, ist hier nicht gefragt. Meist werden Plattitüden wie «demographischer Wandel», «mangelnder Standortvorteil» oder «eine sich schnell entwickelnde Gesellschaft» unreflektiert und völlig banal zum Thema gemacht, um mit gezielter Manipulation den «Auserwählten» weiszumachen, dass in der Gemeinde dringend etwas geändert werden müsse. So will man verhindern, dass sich irgendeiner traut, gegen diese Themen und das manipulative Vorgehen Widerstand zu leisten. Es wird eine Stimmung erzeugt, in der eine sachliche Auseinandersetzung nicht möglich und natürlich auch nicht gewollt ist.
Unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre
Es ist ein absoluter Hohn, in dieser Art und Weise mit denkenden und verantwortungsbewussten Menschen umzugehen. Jeder mündige Schweizer Bürger hat auf der Gemeindeebene so gut wie auf der Kantons- und nicht zuletzt auch auf Bundesebene die Möglichkeit, über Vernehmlassungsverfahren, Initiative und Referendum direkt auf die Politik Einfluss zu nehmen: Ein Vorteil, um den uns die Bürger im Ausland schwer beneiden und darum nun langsam versuchen, sich diese Rechte mühsam und mit viel Widerstand, vor allem von offizieller politischer Seite her, zu erkämpfen. Wir können (eigentlich schon seit Jahrhunderten) politische Sachfragen, die auf der Gemeindeebene behandelt werden können, auf jeder Gemeindeversammlung besprechen; wir können eine Initiative starten und unsere sachlichen Anliegen einer breiten Öffentlichkeit zur Diskussion stellen, wir haben alle politischen Möglichkeiten, um Sachfragen mit allen Mitbürgern einer Gemeinde zu bereden und nach tragfähigen, für alle Beteiligten gangbaren Lösungen zu suchen. Nirgends lebt der sachbezogene Austausch unter den Menschen mehr als in den Gemeinden.
Wenn es dann auf einmal «Visionen» braucht, um das Wohlbefinden der Menschen zu steigern, dann geschieht hier ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre des Individuums, der nichts bei der Bewältigung von Sachfragen zu suchen hat. Aufgabe einer Gemeinde ist es, die anstehenden täglichen Aufgaben zum Wohle der gesamten Einwohnerschaft, dort, wo vom Gesetz vorgesehen, mit ihr zusammen zu lösen, ganz abgesehen von der vielen Freiwilligenarbeit, die ohnehin von den Bürgern geleistet wird.
Als mündiger Bürger braucht niemand einen Animator, der einen mit Psychotricks und geschultem Auftreten in eine Richtung lenken will, die vor allem den Initianten der «Zukunftswerkstatt» dient. Der offene und ehrliche Austausch von Bürger zu Bürger ist die Grundlage für das gute Funktionieren der Schweizer Gemeinden und somit die Basis für eine gesunde Demokratie.
Rechtsstaatlichkeit statt Gesinnungsdiktatur
«Zukunftswerkstätten» haben dagegen in unserem demokratischen Staatswesen nichts zu suchen, sondern gehören in die Ecke der manipulativen Psychotechniken. Man nennt diesen Vorgang auf fachchinesisch «Social Engineering», was man mit «Bearbeitung der Öffentlichkeit» übersetzen kann. Und genau das ist es auch. Die Meinungsbildung, die über eine sachliche und manchmal auch emotionale Auseinandersetzung unter mündigen Bürgern geführt wird, ist ein transparenter und offener Prozess, in dessen Vordergrund immer die Lösung der Sachprobleme stehen muss. Persönliche Attacken oder Deutungen haben hier keinen Platz und werden auf den Gemeindeversammlungen kategorisch zurückgewiesen. Die Diskussion orientiert sich an der Lösung der anstehenden Probleme. Ganz anders agiert die «Zukunftswerkstatt». Hier werden die Beteiligten auf die emotionale Ebene geführt, die nichts mehr mit Unabhängigkeit und freier Entscheidung zu tun hat. Die «Zukunftswerkstatt» installiert eine Gesinnungsdiktatur, weit entfernt von irgendeiner demokratischen Grundlage, und hat mit Rechtsstaatlichkeit rein nichts zu tun.
In einem Staat wie der Schweiz brauchen wir das absolut nicht. Seit Jahrhunderten sind die Menschen gewöhnt, sich für ihre Freiheit und Unabhängigkeit einzusetzen. Es war ein zäher und langer Kampf, aber er hat zum demokratischsten aller Staatswesen geführt, welches damit eine Vorreiterrolle eingenommen hat. Sollen wir nun dieses wertvolle und kostbare Erbe an eine kleine Gruppe von Emporkömmlingen verlieren, nur weil diese den Verlockungen der Macht nicht widerstehen können und sich als willfährige Idioten von denjenigen einspannen lassen, die noch mehr Macht und Verfügungsgewalt über das Land und seine Staatsbürger haben wollen, damit sie ihre finsteren Pläne durchführen können?
Nein, wir sind es unseren Nachkommen und Vorfahren schuldig, uns mit ganzer Kraft für die Erhaltung dessen einzusetzen, was sie zum Teil unter Einsatz ihres Lebens erkämpft und verteidigt haben: Die Freiheit, die Unabhängigkeit und einen Rechtsstaat, der uns Bürgern ein hohes Mass an politischer Mitbestimmung gewährleistet.
«Zukunftswerkstatt» – das Beispiel Malters
mn. Unter den prominent angebotenen Beispielen einer «Zukunftswerkstatt» findet sich die Schweizer Gemeinde Malters. Am 22. und 23. August 2008 fand dort unter dem Motto «Gemeinsam(e) Zukunft gestalten» eine «Zukunftswerkstatt zur Gemeindeentwicklung» statt.1 Durchgeführt wurde sie von drei ortsfremden Personen, die sich «Fachleute für Gemeinde-, Stadt- und Regionalentwicklung»2 nennen und die Beratungsfirma kon-sens betreiben.
In der Demokratie sind alle Bürger, das Volk, der Souverän. Und Demokratie heisst, dass nicht Fachleute die Zukunft der Gemeinde gestalten, sondern alle. One man one vote. In Malters werden – auf Grund der Unterlagen – die Teilnehmer an der «Zukunftswerkstatt», die angeblich die Zukunft der ganzen Gemeinde gestalten sollen, zuvor durch eine Steuerungsgruppe nach undurchsichtigen Kriterien handverlesen: Einzelne Leute aus Parteien, Kirchen, Vereinen, der Privatwirtschaft, der Schulpflege, der Gemeindeverwaltung – keine im ordentlichen demokratischen Verfahren Beauftragte! Die Steuerungsgruppe – bestehend aus eigenmächtig handelnden Personen der Exekutive und der Beratungsfirma kon-sens – handelte hinter den Kulissen und ohne legitimen Auftrag. Vor den Kulissen wird behauptet, die Teilnehmer seien «im Auftrag des Gemeinderats» eingeladen. Der Gemeindepräsident fungiert offensichtlich als Statist in diesem Ablauf, dessen «Sachgeschäfte» ebenfalls zuvor von der Steuerungsgruppe festgelegt und dann brav «erarbeitet» werden.
Am ersten Tag hält der Gemeindepräsident eine kleine Einführung und übergibt die Leitung dann an die externe Beratungsfirma. Die Expertokratie ist perfekt. kon-sens erklärt nun die «Spielregeln», heisst, die psychotechnischen Abläufe, Methoden, Arbeitsweisen und die Gruppeneinteilung: ein psychologischer Grossgruppenprozess wird in Gang gesetzt. Am Ende kommt dann heraus, was die Steuerungsgruppe will. Das sind psychologische Methoden der «minimal gesteuerten Grossgruppeninterventionen», die aus der Küche von NLP, Systemtheorie, Tiefenökologie,3 inkl. Peter Singer, und der Theorie der «selbstregulierenden Systeme» stammen, wie sie von der österreichischen Gruppe metalogikon zum Beispiel aus den USA importiert wird: Methoden, die das planmässige Handeln ersetzen durch Phantasie, Visionen und Seelenstriptease. Ein staatsrechtlich unzulässiger Übergriff von Barfuss-Psychologen, Soziologen und anderen Sozialwissenschaftlern in demokratische Abläufe, wo sie nichts zu suchen haben.
Der Bürger, der für die Gestaltung seiner Gemeinde aktiv Verantwortung übernimmt, hat in diesen Grossgruppensitzungen (sofern er überhaupt noch gefragt wird) keine Stimme mehr, sondern wird dorthin gesteuert, wohin die Steuerungsgruppe ihn haben will. In wessen Auftrag diese handelt, bleibt verborgen bei dem kindischen Gequassel in Mehrzweckhallen unter verquarzten angloamerikanischen Kunstnamen wie «Open Space Technology» oder «World Cafe» oder eben «Zukunftswerkstatt» wie in Malters.
Der Vorgang in Malters ist ein warnendes Beispiel, wie in Jahrhunderten gewachsene demokratische Abläufe und Strukturen durch Manipulation mit Psychotechniken in Grossgruppen ausgehebelt werden sollen. Bei der staatsrechtlichen Ignoranz und der intellektuellen Seichtheit der «Berater» und ihren «Theorien» ist es aber kein Problem, dem psychotechnischen Spuk ein schnelles Ende zu bereiten.
1 Malters: Gemeinsam(e) Zukunft gestalten. Protokoll der Zukunftswerkstatt zur Gemeindeentwicklung in der Sporthalle Malters vom 22./23.8.2008, www.kon-sens.ch, www.malters.ch/de/verwaltung/publikationen/welcome.php? ...
2 Vgl. KON-SENS. Gemeinsam vorwärts. URL: www.kon-sens.ch/content.aspx?cat=22
3 Vgl. Christoph Rufin: 100 Stunden. Frankfurt a. M. 2008, ISBN: 3100685091
«Social Engineering» hat in einer Demokratie nichts verloren
Während das Konstrukt EU zwischen Auseinanderbrechen und immer diktatorischerer Machtanmassung hin und her taumelt, hören die Angriffe gegen die Schweiz nicht auf. Nach den brachialen Verbalattacken eines Steinbrück und Konsorten, welche in der Schweiz zum entschlossenen Zusammenrücken geführt haben, setzen die Angreifer aus Brüssels Hintergrundzirkeln mit angloamerikanischer Einflüsterung offensichtlich auf verdecktes Vorgehen: Ist das Modell der Schweizer direkten Demokratie im Kavallerieangriff nicht zu nehmen, versucht man es nun mit Hilfe einer 5. Kolonne, dubiosen «Beratungsfirmen für sozialen Wandel», diskret aus dem Hintergrund, durch die Bertelsmann-Stiftung gesteuert. Die Rezeptur ist alt und nach wie vor unappetitlich: Da der Schweizer für eine Unterwerfung unter das EU-Joch nicht zu haben ist, versucht man schleichend neue Strukturen zu schaffen und neben die altbewährten zu stellen.
Unter dem Siegel «Zukunftswerkstatt» werden seit einiger Zeit in vielen Gemeinden, immer mit Coaching durch eine private Beraterfirma, mit perfiden Methoden der psychologischen Grossgruppenmanipulation Menschen instrumentalisiert und daraufhin trainiert, Gemeindefusionen zu pushen und die EU-Strategie der Metropolitanregionen zu verbreiten. Endziel: Durch Säen von Unfrieden unter den Gemeindebürgern bewährte Strukturen auflösen, Grossregionen schaffen, die dann EU-kompatibel und anstelle der Nationalstaaten direkt der Zentrale in Brüssel unterstellt sind. Aber nicht dann, wenn der wache Bürger selber vor die Haustür tritt und nachsieht, was da vor sich geht.
thk./ts. Die direkte Demokratie mit all ihren Facetten und ihren ausgewogenen Strukturen wie Gemeindeautonomie, Subsidiaritätsprinzip, Föderalismus, Milizwesen, Finanzausgleich, Solidarität zwischen Gemeinden und Kantonen und nicht zuletzt der direkten Bürgerbeteiligung am politischen Prozess, die den Machtgelüsten einzelner die Vernunft und Besonnenheit des Volkes gegenüberstellt, hat unserem Land politische und wirtschaftliche Stabilität, staatliche Unabhängigkeit sowie sozialen Wohlstand gebracht, getragen von einer politischen Kultur, die vom Dialog in Gleichwertigkeit von Bürger zu Bürger lebt.
Selbständig denkende und mündige Bürger braucht das Land
Da die Schweizer Bürger nicht gewillt sind, dieses Friedensmodell, welches auch in anderen Weltgegenden in angepasster Weise segensreich wirken könnte, aufzugeben, obwohl sie schon seit Jahren unter medialem Dauerbeschuss aus dem Ausland stehen, haben sich die Drahtzieher in ihren Spin-Doctor-«war-rooms» etwas Neues einfallen lassen: «Zukunftswerkstätten». Dahinter steckt schlicht ein EU-Projekt, das zur Auflösung der Gemeindestrukturen führen soll. An deren Stelle würden dann neue Regionen treten, die weder historisch gewachsen sind noch die demokratische Kontrolle, wie sie bis heute besteht, ermöglichen. Unter dem Titel «Zukunftswerkstätten» soll den Schweizern etwas verkauft werden, was mit dem Land, seiner Geschichte und den demokratischen Spielregeln nichts, aber auch rein gar nichts zu tun hat. Private Institutionen, meist irgendwelche Beraterfirmen, die mit schwachen Figuren, die sich auf Manipulation, Indoktrination und PR verstehen, aber weder eine Ahnung von politischen Abläufen haben noch in Sachfragen mitreden können, laden auf Geheiss einzelner, häufig neu in die Gemeinde zugezogener, den Mitbürgern kaum bekannter und über dubiose Zusatzausbildungen verfügender Mitglieder der Gemeindebehörde (Schulbehörde, Gemeinderat o. ä.) zu einer «Zukunftswerkstatt». Dabei sollen nach nicht transparenten Kriterien handverlesene einzelne Bürger, vornehmlich Mitglieder von Behörden, Institutionen, Verbänden und Vereinen, zu einem Seelenstriptease in die Mehrzweckhalle der jeweiligen Gemeinde gelockt werden, wo sie «Visionen» entwickeln müssen, wie die Gemeinde in 20 Jahren aussehen sollte, was und wer sie schon immer gestört hat und was dringend für ihr inneres Wohlbefinden geändert werden muss. Beliebte Themen sind Energie und Verkehr oder grosse Überbauungsprojekte mit lukrativen Aufträgen, mit welchen man versucht, einzelne in der Gemeinde zu ködern. Notabene: Diese «Auserwählten» an einer Zukunftswerkstatt sind in keiner Weise repräsentativ für ihre jeweiligen Körperschaften, geschweige denn von dieser entsandt. Kritische Stimmen gegenüber dieser kollektiven Manipulation werden nicht geduldet, wer nicht mitheult, soll stigmatisiert und vor allen Anwesenden als «Ewiggestriger» abgestempelt und ausgegrenzt werden.
Wer das Spiel durchschaut, kann mit einer klaren Stellungnahme das miese Vorgehen dieser windigen und schwachen Persönlichkeiten, die hier als Moderatoren eingesetzt werden, enttarnen.
Es ist ein absolutes Novum in der Schweiz, wenn sachliche Kritik auf die persönliche Ebene gezogen wird und sich am Schluss die kritischen Teilnehmer in der Mehrzweckhalle in das eigens dafür festgelegte Feld stellen sollen. Das Beispiel der Zukunftswerkstatt in Malters führt das jedem Interessierten klar vor Augen. (vgl. Kasten Malters)
Diese «Zukunftswerkstätten» entbehren nicht nur jeder demokratischen Legitimation, sie sind auch blosser Popanz, mit Hilfe dessen die Angreifer gegen die Schweiz via externe Berater ihre Ziele der Unterwerfung der Schweiz unter Brüssel erreichen wollen. Der selbständig denkende und mündige Bürger, der es gewohnt ist, frei von psychologischen Deutungen sachlich seine Meinung zu äussern, ist hier nicht gefragt. Meist werden Plattitüden wie «demographischer Wandel», «mangelnder Standortvorteil» oder «eine sich schnell entwickelnde Gesellschaft» unreflektiert und völlig banal zum Thema gemacht, um mit gezielter Manipulation den «Auserwählten» weiszumachen, dass in der Gemeinde dringend etwas geändert werden müsse. So will man verhindern, dass sich irgendeiner traut, gegen diese Themen und das manipulative Vorgehen Widerstand zu leisten. Es wird eine Stimmung erzeugt, in der eine sachliche Auseinandersetzung nicht möglich und natürlich auch nicht gewollt ist.
Unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre
Es ist ein absoluter Hohn, in dieser Art und Weise mit denkenden und verantwortungsbewussten Menschen umzugehen. Jeder mündige Schweizer Bürger hat auf der Gemeindeebene so gut wie auf der Kantons- und nicht zuletzt auch auf Bundesebene die Möglichkeit, über Vernehmlassungsverfahren, Initiative und Referendum direkt auf die Politik Einfluss zu nehmen: Ein Vorteil, um den uns die Bürger im Ausland schwer beneiden und darum nun langsam versuchen, sich diese Rechte mühsam und mit viel Widerstand, vor allem von offizieller politischer Seite her, zu erkämpfen. Wir können (eigentlich schon seit Jahrhunderten) politische Sachfragen, die auf der Gemeindeebene behandelt werden können, auf jeder Gemeindeversammlung besprechen; wir können eine Initiative starten und unsere sachlichen Anliegen einer breiten Öffentlichkeit zur Diskussion stellen, wir haben alle politischen Möglichkeiten, um Sachfragen mit allen Mitbürgern einer Gemeinde zu bereden und nach tragfähigen, für alle Beteiligten gangbaren Lösungen zu suchen. Nirgends lebt der sachbezogene Austausch unter den Menschen mehr als in den Gemeinden.
Wenn es dann auf einmal «Visionen» braucht, um das Wohlbefinden der Menschen zu steigern, dann geschieht hier ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre des Individuums, der nichts bei der Bewältigung von Sachfragen zu suchen hat. Aufgabe einer Gemeinde ist es, die anstehenden täglichen Aufgaben zum Wohle der gesamten Einwohnerschaft, dort, wo vom Gesetz vorgesehen, mit ihr zusammen zu lösen, ganz abgesehen von der vielen Freiwilligenarbeit, die ohnehin von den Bürgern geleistet wird.
Als mündiger Bürger braucht niemand einen Animator, der einen mit Psychotricks und geschultem Auftreten in eine Richtung lenken will, die vor allem den Initianten der «Zukunftswerkstatt» dient. Der offene und ehrliche Austausch von Bürger zu Bürger ist die Grundlage für das gute Funktionieren der Schweizer Gemeinden und somit die Basis für eine gesunde Demokratie.
Rechtsstaatlichkeit statt Gesinnungsdiktatur
«Zukunftswerkstätten» haben dagegen in unserem demokratischen Staatswesen nichts zu suchen, sondern gehören in die Ecke der manipulativen Psychotechniken. Man nennt diesen Vorgang auf fachchinesisch «Social Engineering», was man mit «Bearbeitung der Öffentlichkeit» übersetzen kann. Und genau das ist es auch. Die Meinungsbildung, die über eine sachliche und manchmal auch emotionale Auseinandersetzung unter mündigen Bürgern geführt wird, ist ein transparenter und offener Prozess, in dessen Vordergrund immer die Lösung der Sachprobleme stehen muss. Persönliche Attacken oder Deutungen haben hier keinen Platz und werden auf den Gemeindeversammlungen kategorisch zurückgewiesen. Die Diskussion orientiert sich an der Lösung der anstehenden Probleme. Ganz anders agiert die «Zukunftswerkstatt». Hier werden die Beteiligten auf die emotionale Ebene geführt, die nichts mehr mit Unabhängigkeit und freier Entscheidung zu tun hat. Die «Zukunftswerkstatt» installiert eine Gesinnungsdiktatur, weit entfernt von irgendeiner demokratischen Grundlage, und hat mit Rechtsstaatlichkeit rein nichts zu tun.
In einem Staat wie der Schweiz brauchen wir das absolut nicht. Seit Jahrhunderten sind die Menschen gewöhnt, sich für ihre Freiheit und Unabhängigkeit einzusetzen. Es war ein zäher und langer Kampf, aber er hat zum demokratischsten aller Staatswesen geführt, welches damit eine Vorreiterrolle eingenommen hat. Sollen wir nun dieses wertvolle und kostbare Erbe an eine kleine Gruppe von Emporkömmlingen verlieren, nur weil diese den Verlockungen der Macht nicht widerstehen können und sich als willfährige Idioten von denjenigen einspannen lassen, die noch mehr Macht und Verfügungsgewalt über das Land und seine Staatsbürger haben wollen, damit sie ihre finsteren Pläne durchführen können?
Nein, wir sind es unseren Nachkommen und Vorfahren schuldig, uns mit ganzer Kraft für die Erhaltung dessen einzusetzen, was sie zum Teil unter Einsatz ihres Lebens erkämpft und verteidigt haben: Die Freiheit, die Unabhängigkeit und einen Rechtsstaat, der uns Bürgern ein hohes Mass an politischer Mitbestimmung gewährleistet.
«Zukunftswerkstatt» – das Beispiel Malters
mn. Unter den prominent angebotenen Beispielen einer «Zukunftswerkstatt» findet sich die Schweizer Gemeinde Malters. Am 22. und 23. August 2008 fand dort unter dem Motto «Gemeinsam(e) Zukunft gestalten» eine «Zukunftswerkstatt zur Gemeindeentwicklung» statt.1 Durchgeführt wurde sie von drei ortsfremden Personen, die sich «Fachleute für Gemeinde-, Stadt- und Regionalentwicklung»2 nennen und die Beratungsfirma kon-sens betreiben.
In der Demokratie sind alle Bürger, das Volk, der Souverän. Und Demokratie heisst, dass nicht Fachleute die Zukunft der Gemeinde gestalten, sondern alle. One man one vote. In Malters werden – auf Grund der Unterlagen – die Teilnehmer an der «Zukunftswerkstatt», die angeblich die Zukunft der ganzen Gemeinde gestalten sollen, zuvor durch eine Steuerungsgruppe nach undurchsichtigen Kriterien handverlesen: Einzelne Leute aus Parteien, Kirchen, Vereinen, der Privatwirtschaft, der Schulpflege, der Gemeindeverwaltung – keine im ordentlichen demokratischen Verfahren Beauftragte! Die Steuerungsgruppe – bestehend aus eigenmächtig handelnden Personen der Exekutive und der Beratungsfirma kon-sens – handelte hinter den Kulissen und ohne legitimen Auftrag. Vor den Kulissen wird behauptet, die Teilnehmer seien «im Auftrag des Gemeinderats» eingeladen. Der Gemeindepräsident fungiert offensichtlich als Statist in diesem Ablauf, dessen «Sachgeschäfte» ebenfalls zuvor von der Steuerungsgruppe festgelegt und dann brav «erarbeitet» werden.
Am ersten Tag hält der Gemeindepräsident eine kleine Einführung und übergibt die Leitung dann an die externe Beratungsfirma. Die Expertokratie ist perfekt. kon-sens erklärt nun die «Spielregeln», heisst, die psychotechnischen Abläufe, Methoden, Arbeitsweisen und die Gruppeneinteilung: ein psychologischer Grossgruppenprozess wird in Gang gesetzt. Am Ende kommt dann heraus, was die Steuerungsgruppe will. Das sind psychologische Methoden der «minimal gesteuerten Grossgruppeninterventionen», die aus der Küche von NLP, Systemtheorie, Tiefenökologie,3 inkl. Peter Singer, und der Theorie der «selbstregulierenden Systeme» stammen, wie sie von der österreichischen Gruppe metalogikon zum Beispiel aus den USA importiert wird: Methoden, die das planmässige Handeln ersetzen durch Phantasie, Visionen und Seelenstriptease. Ein staatsrechtlich unzulässiger Übergriff von Barfuss-Psychologen, Soziologen und anderen Sozialwissenschaftlern in demokratische Abläufe, wo sie nichts zu suchen haben.
Der Bürger, der für die Gestaltung seiner Gemeinde aktiv Verantwortung übernimmt, hat in diesen Grossgruppensitzungen (sofern er überhaupt noch gefragt wird) keine Stimme mehr, sondern wird dorthin gesteuert, wohin die Steuerungsgruppe ihn haben will. In wessen Auftrag diese handelt, bleibt verborgen bei dem kindischen Gequassel in Mehrzweckhallen unter verquarzten angloamerikanischen Kunstnamen wie «Open Space Technology» oder «World Cafe» oder eben «Zukunftswerkstatt» wie in Malters.
Der Vorgang in Malters ist ein warnendes Beispiel, wie in Jahrhunderten gewachsene demokratische Abläufe und Strukturen durch Manipulation mit Psychotechniken in Grossgruppen ausgehebelt werden sollen. Bei der staatsrechtlichen Ignoranz und der intellektuellen Seichtheit der «Berater» und ihren «Theorien» ist es aber kein Problem, dem psychotechnischen Spuk ein schnelles Ende zu bereiten.
1 Malters: Gemeinsam(e) Zukunft gestalten. Protokoll der Zukunftswerkstatt zur Gemeindeentwicklung in der Sporthalle Malters vom 22./23.8.2008, www.kon-sens.ch, www.malters.ch/de/verwaltung/publikationen/welcome.php? ...
2 Vgl. KON-SENS. Gemeinsam vorwärts. URL: www.kon-sens.ch/content.aspx?cat=22
3 Vgl. Christoph Rufin: 100 Stunden. Frankfurt a. M. 2008, ISBN: 3100685091
Mittwoch, 30. Juni 2010
"Demokratie" in Deutschland
Freiheitliche Aspekte der Demokratie
von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider*
«Des Menschen Würde ist in Eure Hand gegeben, bewahret sie», fordert uns Friedrich Schiller auf. Den Begriff der Würde hat Kant geprägt. Nach Kant ist die Würde des Menschen die Autonomie des Willens, dessen Freiheit (Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Ed. Weischedel, Bd. 6, S. 63f.). Diese Freiheit ist die Grundlage jeder menschheitlichen Verfassung und damit des demokratischen Prinzips, aber auch des Rechtsstaatsprinzips des Grundgesetzes.
Die gegenwärtige Lage in Deutschland und Europa hat wenig mit Freiheit, wenig mit Demokratie und wenig mit Rechtsstaat zu tun. Diese Prinzipien wollen wir und sollten wir verwirklichen wollen, aber sie sind im Laufe der 60 Jahre, in denen das Grundgesetz massgebliches Verfassungsgesetz in Deutschland sein sollte, weitgehend verlorengegangen.
Freiheit des Bürgers
Viele beklagenswerte Entwicklungen der Politik und der Wirtschaft hängen mit dem Missverständnis des bürgerlichen Freiheitsbegriffs zusammen. Das Bundesverfassungsgericht hat nie zu der dem Grundgesetz gemässen, besser gesagt: der Menschheit des Menschen gemässen Freiheitslehre gefunden, obwohl es richtige Ansätze gab und gibt. Das ist auch ein Versagen der Rechtswissenschaft. Man will sich nicht zu dem, was im Grundgesetz steht, bekennen, weil das unerwünschte politische Konsequenzen hätte. Man müsste den Bürger als Bürger ins Recht setzen und könnte nicht mehr mit den Bürger genannten Untertanen so schalten und walten, wie es unklare und nicht geklärte Begriffe ermöglichen.
Freiheit kann man entweder republikanisch oder liberalistisch verstehen. Nur das republikanische Verständnis genügt dem Grundgesetz und im übrigen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, ausweislich dessen Art. 1. Wir praktizieren aber eine liberalistische Verfassung, die Freiheit mit Freiheiten verwechselt, mit bestimmten durch Grundrechte geschützten Rechten, die der Politik entgegengesetzt werden können. Die Freiheitsrechte werden immer weiter eingeschränkt. Sie werden schmaler und schmaler.
Freiheit muss politisch verstanden werden als politische Freiheit, nämlich als das Recht, mit allen anderen Bürgern zusammen die Gesetze geben zu können. Freiheit ist, wie gesagt, die Autonomie des Willens. Der Freiheitsbegriff muss kantianisch interpretiert werden; denn das Grundgesetz ist ein durch und durch kantianisches Verfassungsgesetz. Das wollen die meisten Staatsrechtslehrer nicht wahrhaben. Die Definition des Freiheitsbegriffs in Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) beweist das dadurch, dass das Sittengesetz in die Freiheitsdefinition aufgenommen worden ist. Das ist ein Verdienst Carlo Schmids. Das Sittengesetz ist nichts anderes und kann im Kontext des Grundgesetzes nichts anderes sein als der kategorische Imperativ. Die meisten Rechtslehrer wissen davon nichts. Das Grundgesetz will eine aufklärerische Verfassung sein und muss das in der Gegenwart auch sein. Der kategorische Imperativ besagt in der deontischen Formel: Handle jederzeit nach einer Maxime, von der du wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz sei (Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Bd. 6, S. 61, 66ff., 70f., 81f.). Das Grundgesetz hat uns nicht dem katholischen Sittengesetz verpflichtet, der Vielfalt von sittlichen Prinzipien, die sich in den Lehren der katholischen Kirche niedergeschlagen haben. Schon wegen des nicht zu leugnenden Religionspluralismus, den das Grundgesetz verfasst, kommt ein solches Verständnis nicht in Betracht. Die Religionsfrage ist das spannendste Thema unserer Zeit. Das Sittengesetz ist dieses bürgerliche Prinzip, das Prinzip, dass der Bürger, der frei ist, ein Bürger sein soll. Es fordert die Bürgerlichkeit des Bürgers ein, das heisst, der Bürger ist Gesetzgeber und soll das sein.
Die Republik, die demokratisch sein muss, ist die Staatsform der allgemeinen Freiheit. Die äussere Freiheit ist die Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür, die innere Freiheit ist die Sittlichkeit, die ohne Moral nicht zu erreichen ist. Kant hat das unüberholt gelehrt. Das zumeist gelebte liberalistische Verständnis der Freiheit verkennt diese innere Freiheit, die Sittlichkeit. Das Gesetz der Sittlichkeit ist das Sittengesetz. Das Sittengesetz zu beachten heisst nichts anderes, als nach dem Rechtsprinzip zu leben. Bei der Gesetzgebung, an der wir alle beteiligt sind, geht es nur um die Verwirklichung des Rechts, um nichts anderes. Nach dem Rechtsprinzip leben, auch im privaten Bereich, also im gesamten Leben, ist Freiheit, wie sie das Grundgesetz definiert, im religiösen Bereich, im unternehmerischen Bereich, wo auch immer.
Der Unterschied zwischen Privatheit und Staatlichkeit ist der folgende: Staatliche Gesetze werden allgemein bestimmt. Allgemein heisst von allen Bürgern. Im privaten Bereich bestimmt jeder allein, was rechtens ist, und hat allein die Verantwortung für die Rechtlichkeit. Der Bereich des Privaten wird im Rahmen der Grundrechte durch die Gesetze begrenzt. Niemand kann einem Bürger vorschreiben, wie er sein privates Leben gestalten soll, aber das Ethos der Freiheit verlangt, dass der Bürger auch im privaten Bereich so handelt, dass die Maxime, der Grundsatz, nach dem er zu handeln pflegt, Grundlage eines allgemeinen Gesetzes werden kann; denn alle Handlungen, auch die privaten, haben Wirkungen auf alle, jedenfalls auf andere. Auch private Handlungsmaximen können verallgemeinert werden und im Rahmen der Grundrechte zu staatlichen Verhaltensweisen werden.
Diese Haltung zum Rechtsprinzip nennt Kant Moralität. Diese Moralität ist das Elixier der Republik. Es gibt nur diese Moralität, nämlich gemäss dem Rechtsprinzip zu handeln. Wenn alle sich dessen befleissigen, leben wir in der Republik, dann, würde ich sagen, geht es uns gut. Das muss auch von den Unternehmern verlangt werden, im Rahmen der Gesetze. Die Moralität unterliegt dem Selbstzwang. Sie ist eine Charakterfrage. Keiner kann einen anderen zwingen, moralisch zu sein. Wer versucht, andere zur Moralität zu zwingen, handelt wie Robespierre, wie er es in seiner Schrift über Tugend und Terror ausgeführt hat: Er erzwingt Tugend durch Terror. Das endet auf der Guillotine. Derzeit sind wir dem ständigen Zwang zur political correctness durch Medien, Kirchen und durch ihre feministischen Stars ausgesetzt. Was von diesen Personen als «Ethik» vertreten wird, ist nichts anderes als Moralismus, genau das Gegenteil von Moral, nicht das Rechtsprinzip, sondern materialer Moralismus, Kampf gegen rechts usw. Wir brauchen keine «politischen Moralisten», sondern «moralische Politiker», sagt Kant (Zum ewigen Frieden, Ed. Weischedel, Bd. 9, S. 232 ff.). Allzu viele Protestanten ersetzen die Offenbarung durch, wenn man so will, eine Zivilreligion, durch Moralismus oder eben ideologisches Geschwätz. Unser Land ist voll von politischen Moralisten. Um dem entgegenzuwirken, bedarf es wirklicher Bildung, elterlich, schulisch, universitär. Es wird ausgebildet und nicht die Bildung gefördert. Die meisten Politiker verwechseln schon die Worte Bildung und Ausbildung. Sie fordern mehr Bildung und meinen mehr Computerkenntnisse.
Das Grundgesetz schützt in Art. 4 Abs. 1 die Gewissensfreiheit, Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG bindet die Abgeordneten an ihr Gewissen. Das Gewissen ist der Gerichtshof der Sittlichkeit, sagt Kant (Metaphysik der Sitten,Ed. Weischedel, Bd. 7, S. 573 f.), und diese Sittlichkeit ist die materiale Sittlichkeit, das heisst die Richtigkeit auf der Grundlage der Wahrheit. Man findet zu ihr nur durch Moral, also durch das Leben, Handeln und Denken gemäss dem Rechtsprinzip.
Freiheitliche Gesetzgebung
Der Wille gibt die Gesetze. Die Autonomie des Willens besagt, dass der Wille aus sich heraus gesetzgebend ist. Der Wille ist ein Begriff der transzendentalen Freiheitslehre Kants. Der Wille ist praktisch vernünftig; denn er ist frei, nämlich nicht determiniert. Der Wille kann somit nicht anders als praktisch vernünftig sein, wenn es denn ein Wille ist, der autonom, selbst gesetzgebend, ist. Wer frei ist, lebt unter dem eigenen Gesetz, aber das Gesetz behält seinen Charakter als Gesetz. Es ist notwendig und allgemein. Die allgemeine Freiheitlichkeit der Gesetze ist dadurch verwirklicht, dass alle Bürger miteinander Gesetzgeber sind. Das Gesetz, unter dem der Mensch frei ist, muss derart materialisiert sein, dass alle das Gesetz als das ihre geben könnten, weil das Gesetz für alle gilt. Es ist schwer, das zu erreichen. Es ist die eigentliche Aufgabe der Vertreter des ganzen Volkes zu erkennen, was das richtige Gesetz ist. Das setzt Wahrheitlichkeit voraus. Jeder muss versuchen, das richtige Gesetz zu erkennen und zur allgemeinen Erkenntnis des richtigen Rechts beizutragen. Nur dadurch und darin ist er Bürger. Zur Lehre von der freiheitlichen Rechtsetzung verweise ich auf meine Schriften, insbesondere: Freiheit in der Republik, Berlin 2007.
Die Gesetzgebung ist in der Wirklichkeit nicht mehr Sache der von uns gewählten Vertreter, geschweige denn Sache der Bürger, seit sie weitestgehend europäisiert und darüber hinaus internationalisiert ist. Die Abgeordneten sind heilfroh, dass sie keine politische Verantwortung haben. Sie wissen auch von der europäischen Integration so gut wie nichts. Sie kennen jedenfalls die Verträge nicht, die sie bejubeln und mit Begeisterung annehmen. Die Gesetze werden weitestgehend von der Union gegeben. Einfluss haben Regierungen und Bürokratie. Wer dabei wen führt, ist wenig transparent, eher die Bürokratie die Regierungen, lobbyistisch vereinnahmt von den machtvollen Interessenten der Grosswirtschaft. Ein mächtiger Gesetzgeber ist zudem der Europäische Gerichtshof, weil die Verträge, welche er anwendet, so wenig bestimmt sind, dass sie nicht mehr lege artis ausgelegt werden können, sondern politische Gestaltung decken. Das Bundesverfassungsgericht hält das «noch» für demokratisch legitimiert, weil das Parlament den Verträgen zugestimmt hat. Wenn aber das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung überschritten wird, haben die Rechtsakte in Deutschland keine Wirkung, heisst es. Die Bürger werden geradezu aufgefordert, dagegen Verfassungsbeschwerden einzulegen.
Herrschaft der Parteien und Bürgerlichkeit der Bürger
Das Gegenprinzip zur Freiheit ist Herrschaft. Der Staat herrscht, soll das aber nicht. Gegen die Herrschaft des Staates gibt es gewisse klägliche Rechte, die Grundrechte. De facto sind das nur noch die Rechte zu arbeiten und zu konsumieren. Wer keine Arbeit hat, den versorgt der Staat, also die Allgemeinheit, auf Grund des Sozialprinzips mit den erforderlichen Mitteln. Die Grenzen der Unterhaltsansprüche sind streitig. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung den Staat als ein Herrschaftssystem dogmatisiert und das jetzt im Lissabon-Urteil besonders betont (BVerfGE 123, 267, 341, 343, 344, 349, 350, 356, 364, 366, 369 u.ö.). Jetzt ist das Gericht so weit gegangen, diese Herrschaft parteienstaatlich zu konzipieren. Es identifiziert ganz im Sinne von Gerhard Leibholz, der diese Rechtsprechung als Richter des Bundesverfassungsgerichts begründet hat, das politische System mit parteilicher Herrschaft. Die Parteien sind nach Leibholz Mittler zwischen dem Volk und dem Staat. Die Rechtsprechung behandelt die im Parlament vertretenen Parteien, als seien sie das Volk selbst. Das ist mehr als kritikwürdig. Wir sind das Volk, jeder einzelne Bürger ist gewissermassen das Volk, nämlich Teil desselben. Das macht die Demokratie aus. Das Volk ist die Bürgerschaft, und nach richtiger Freiheitslehre hat der Bürger, jeder Bürger die Verantwortung für die Rechtlichkeit der Gesetze. Er hat auch die Verantwortung für seinen Staat. Wir leben nicht in Zeiten harter Despotie, aber in sanfter Despotie. Mit sanften, sehr wirksamen Mitteln vor allem der Propaganda durch die Medien wird das Volk, genauer die Bevölkerung, beherrscht – Stichwort: «political correctness». Nur Bürger bilden ein Volk, nicht zu Untertanen degradierte Menschen.
Der Parteienstaat ist nicht der Gegensatz von Demokratie und Republik, aber er ist deren typische Verfallserscheinung. Das lehrt schon die Geschichte Roms. Es ist nicht zu hoffen, dass es irgendwann keine Parteien geben wird, dass also die Bürger bürgerlich miteinander leben. So ist der Mensch nicht, aus allzu krummem Holz geschnitzt, von Neigungen, also Habsucht, Machtsucht, Ehrsucht, besessen, die sich in den Parteien bestens entfalten können. Aber die Parteien müssen sich erneuern. Wir brauchen neue Parteien. Parteien dürfen nicht allzu beständig, geradezu ewig sein. Sie geraten dann in die falschen Hände, weil sie allzu einfach den Zugang zur Macht, zu den Ämtern und Pfründen sichern. Sie sind leicht von aussen steuerbar, von der internationalen Grossfinanz, von in- und ausländischen Diensten. Sie werden berechenbar und im Zweifel bestechlich. Ich sehe keine Chance, dass die Altparteien sich in irgendeiner Weise regenerieren und wieder Einrichtungen der Freiheit des Volkes werden. Es sind längst reine Herrschaftsbündnisse. Die Abhängigkeit von der Grossfinanz ist augenscheinlich. Mit Scheinargumenten wie der Systemnotwendigkeit werden die Geldinstitute, weitestgehend in der Hand ausländischer Banken oder Fonds und fremder Staaten, auf Kosten der wirklichen Leistungsträger des Landes, der arbeitenden Bevölkerung, und auf Kosten des Nachwuchses finanziert, mit einem ungeheuren Aufwand, mit grössten Risiken, ohne jede Rücksicht auf die Interessen der Bürgerschaft.
Aber in einer Zeit sanfter Despotie ist es möglich, seiner Pflicht als Bürger zu genügen, nämlich der Pflicht, für die Rechtlichkeit des gemeinsamen Lebens zu sorgen. Das ist die Freiheit der Bürger. Es gibt eine Widerstandspflicht. Der moderne Staat hat nur eine Aufgabe: das Recht zu verwirklichen. Das macht die Freiheit aus, weil jeder von uns Staat ist. Der Bürger ist staatlich, die zentrale Figur des Staates. Es gibt keinen Gegensatz von Staat und Bürgern. Es gibt keine Trennung von Staat und Gesellschaft. Das sind Irrlehren, die das Bundesverfassungsgericht unter geistiger Führung von Ernst-Wolfgang Böckenförde nach wie vor vertritt (vgl. BVerfGE 20, 56 [97ff.] und BVerfGE 44, 125 [139ff.]). Es sind dogmatische Fehlentwicklungen, die uns nicht frei sein lassen, derentwegen wir nicht als Bürger anerkannt werden. Längst ist wieder ein Herrschaftssystem etabliert, das durch gewisse Grundrechte liberalistisch moderiert wird. Aber das ist nicht die Freiheit, die die Grundlage von Demokratie und Rechtsstaat ist, besser: die Grundlage der Republik. Die Freiheit im politischen Sinne ist die Grundlage der Republik. Jüngst hat das Bundesverfassungsgericht ganz am Rande eingeräumt, dass die Republik ein materiales Verfassungsprinzip ist und nicht lediglich das Verbot der Monarchie. Die Staatsrechtslehre wehrt sich entweder mit abwertenden Äusserungen oder mittels Missachtung gegen die republikanische Konzeption des Rechts, aber nicht aus politischen Gründen, sondern weil die Autoren meist eine Art liberalistischer Herrschaftslehre in ihre Lehrbücher geschrieben haben und ihre verfehlte Dogmatik nicht zugestehen wollen. Die Rechtswissenschaft ist weitgehend zu einer Abschreiberei verkommen. «Es erben sich Gesetz und Rechte wie eine ewige Krankheit fort», lässt Goethe Mephisto sagen. Das Republikprinzip ist jedoch von grosser materieller Bedeutung; denn es ist das Prinzip der allgemeinen Freiheit, das der Bürgerlichkeit der Bürger.
Freiheitliche Demokratie, nicht Herrschaft des Volkes
Die Republik muss demokratisch sein. Nirgends steht im Grundgesetz, dass Deutschland eine Demokratie sein sollte. Demokratie ist ein schönes Wort, aber es wird missverstanden. Dieses Missverständnis ist philologisch, aber von staatserheblicher Bedeutung. Demokratie soll Herrschaft des Volkes heissen. Das stimmt vom Wortbegriff her nicht, von der Sache her noch weniger. Noch nie hat das Volk geherrscht. Nie wird das Volk herrschen. Völker werden immer nur beherrscht, empirisch gesehen. Völker können versuchen, die allgemeine Freiheit zu verwirklichen, die mit der allgemeinen Gleichheit und der Brüderlichkeit und, politisch korrekt, Schwesterlichkeit, verbunden ist und sein muss. Das wäre das Kunstwerk der Vernunft, wie Schiller das in dem Brief an den Grafen von Augustenburg genannt hat, das Kunstwerk der allgemeinen Freiheit, das der Demokratie als politischer Form bedarf. Demokratie heisst nun einmal nicht Herrschaft des Volkes, sondern das Volk hat das Sagen, das Volk wird nicht beherrscht, das Volk zieht den Karren – aus dem Dreck, das muss es immer, jetzt auch, aus dem Morast der Staatsschulden. Unser Volk wird grosse Opfer bringen müssen. Dass die Staatsverschuldung über das Investitionsvolumen hinaus verfassungswidrig ist, liegt auf der Hand (Art. 115 GG). «Krateín» heisst nicht herrschen, durch nichts. Wer Aristoteles studiert, ich habe das versucht, hoffentlich ist es mir gelungen, wird keine Stelle finden, die belegt, dass «krateín» irgend etwas mit herrschen zu tun hat. Ich habe für diese Lesweise eine wichtige Stütze, nämlich Vittorio Hösle, der einer unserer besten Köpfe ist, aber leider jetzt in Amerika lehrt (Politik und Moral, 1997, S. 94ff.). Auch «árchein» heisst nicht herrschen, sondern der erste sein, den Vorsitz haben, allenfalls führen. Die philologischen Fehlleistungen des 19. Jahrhunderts sind noch immer systemrelevant. Man konnte und wollte nichts anderes denken, als dass der Staat auf Grund des monarchischen Prinzips herrsche. Das will man nach wie vor. Die Demokratie, welche die Monarchie abgelöst hat, müsse Herrschaft sein. Man dogmatisiert immer noch, der Staat sei ein Herrschaftsgebilde und solle es sein. Er ist es, das bestreite ich nicht, und der gegenwärtige deutsche Staat wieder fast diktatorisch. Aber er soll es nicht sein. Man darf die Wirklichkeit, die man empirisch erfassen muss, nicht mit dem verwechseln, was sein soll.
Volk, nicht Bevölkerung
«Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus!» Das Volk ist Träger der Staatsgewalt. Das Volk sind alle Bürger, in gewisser Weise auch die, die jetzt als Migranten eingebürgert worden sind. Die mögen nicht zur Nation gehören, sind aber Staatsangehörige. Diese Einbürgerungen waren verfassungswidrig, aber die Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten führt nicht ohne weiteres zu ihrer Nichtigkeit, sondern nur, wenn das offenkundig ist. Das ist allgemeines, öffentliches Recht, das auch zum Rechtsstaat gehört. Der Austausch des Volkes durch eine beliebige Bevölkerung ist mit dem Volksbegriff des Grundgesetzes unvereinbar. Das ist nicht rechtens, wenn das Volk nicht gefragt wurde, wenn also keine Volksabstimmung über die Frage stattgefunden hat: Wollt ihr ein anderes Volk werden? Oder wollt ihr überhaupt aufgeben, ein Volk zu sein und euch in eine Bevölkerung umwandeln, in eine multinationale, multikulturelle Bevölkerung? Diese Umwandlung wird oktroyiert. Die meisten dürften dagegen sein, aber wir haben als Bürger alle die Verantwortung für das Schicksal des Volkes. Es gibt auch Schuld durch Unterlassen, das ist ein allgemeines strafrechtliches Prinzip. Gegenwärtig ist es vergleichsweise leicht zu handeln. Es gibt die Verpflichtung des Bürgers, seine bürgerliche Verfassung zu verteidigen, die Widerstandspflicht. Wenn wir die Verpflichtung nicht erfüllen, alle, zusammen, sind wir gegenüber den nachfolgenden Generationen für das Unglück verantwortlich. Wir machen uns schuldig, wie sich andere in anderen Zeiten in Deutschland schuldig gemacht haben. Widerstand im Dritten Reich war unendlich schwer, man musste sein Leben aufs Spiel setzen, aber das grosse Unrecht darf kein Volk dulden.
Negativauslese der Parteien
Wenn die Staatsgewalt nicht vom Volke ausgeht, sondern von einer Parteienoligarchie, ist das nicht demokratisch. Das Volk muss für die Bewältigung des gemeinsamen Lebens bestens organisiert sein. Dafür genügen nicht nur Wahlen von Parteien. Es wird gewählt, aber wir wählen die, die schon gewählt sind, sagt Hans-Herbert von Arnim. Das Volk hat durch die Wahlen keinen wirklichen Einfluss auf die Politik. Den haben wenige Parteipolitiker, keineswegs alle Parteimitläufer. Die Parteien sind älter geworden. Ihre inneren Strukturen haben sich verändert. Es sind nicht mehr die politischen Parteien der Zeit Konrad Adenauers, in denen Menschen mitwirkten, die schon in der Weimarer Republik politische Verantwortung getragen, die Tyrannei des Dritten Reiches hinter sich und die Erfahrung des grossen Unrechts hatten. Diese Politiker wollten Freiheit und Recht, Republik und Demokratie.
Jetzt haben Agenten, Opportunisten und Karrieristen in den Parteien das Sagen. Die Führungskräfte in den Parteien sind eine Negativauslese. Die Republik steht und fällt mit der führenden Schicht, mit bürgerlichen Aristokraten, nicht mit dem Adel im Geburtssinne – nicht jeder Adlige ist schon ein edler Mann, sagt Kant. Wir brauchen die Besten in der Politik, die republikanische Aristokratie. Die Parteien haben nur eine Aufgabe: die Besten auszuwählen und diese, nicht sich selbst, den Bürgern zur Wahl vorzuschlagen, damit diese die politische Verantwortung übernehmen. Es gelingt ihnen bestens das Gegenteil. Jeder weiss, wenn er nicht durch berufliche Leistung einen angemessenen Status erlangt, dann ist es doch auch ohne fachliche Leistung möglich, durch Anpassung in einer Partei in hochbezahlte Ämter und Pfründen zu kommen, freilich bedarf es der hinreichenden Charakterlosigkeit, stetig gegen besseres Wissen und eigene Überzeugung zu handeln. Den Weg gehen viele. Ein Beispiel hat der zurückgetretene Bundespräsident Horst Köhler gegeben. Lebensprinzip der Parteigänger ist der Opportunismus. Für mich ist es unerklärlich, wie die CDU eine FDJ-Funktionärin zur Kanzlerin machen konnte. Von einer solchen Politikerin kann man nichts anderes erwarten als Abhängigkeit und Unterwerfung. Wenn sie erklärt, die Staatsraison Deutschlands sei die Sicherheit Israels, muss man prüfen, ob nicht §§ 81, 83 des Strafgesetzbuches erfüllt sind. Hochverrat muss freilich durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt erfolgen. Der Gewaltbegriff in der Vorschrift ist schwierig. Israels Sicherheit lässt sich augenscheinlich nicht ohne Gewalt gewährleisten. Ein Krieg, mit dem Deutschland die Sicherheit Israels zu schützen versuchen würde, würde die Sicherheit Deutschlands schwer beeinträchtigen. Helmut Schmidt hat mit aller Klarheit gesagt, dass eine solche Aussage vor der Knesseth aussenpolitisch verheerend ist.
Nicht allein Wahlen genügen dem demokratischen Prinzip, sondern ganz wesentlich ist die Aufstellung der Kandidaten, letztlich die ganze republikanische oder eben demokratische Kultur eines Landes. Das Bundesverfassungsgericht spricht vom demokratischen Legitimationsniveau (BVerfGE 83, 60 [71]; 89, 155 [172]). Es muss einen hinreichenden Diskurs um die Politik geben. Meist wird verkannt, dass es nicht schon demokratisch legitimiert ist, wenn die Mehrheit die Minderheit beherrscht. Demokratisch ist allein die Erkenntnis des Wahren und Richtigen – Erkenntnis, Kognition, nicht Dezision. Erkenntnis ist republikanisch. «Politik ist ausübende Rechtslehre», sagt Kant (Zum ewigen Frieden, S. 229). Ausübende Rechtslehre erkennt und beschliesst das Richtige für das Gemeinwohl des Volkes. Das setzt Wahrheit voraus und damit Wahrheitlichkeit. Wer derer nicht fähig ist, darf kein Staatsamt ausüben. An dem Diskurs muss das ganze Volk teilnehmen können, auch mit allen Irrtümern.
Freie Rede
Konstitutionsprinzip einer Demokratie ist das Recht der freien Rede. Das Recht der freien Rede wird in Deutschland entgegen der Würde des Menschen und entgegen der Schutzpflicht des Staates mit Füssen getreten. Der Staat, einschliesslich seiner Gerichte, allen voran das Bundesverfassungsgericht, verteidigt das Recht der freien Rede nicht hinreichend. § 186 Strafgesetzbuch, der die üble Nachrede unter Strafe stellt, ist zugunsten der Medien wegen ihrer öffentlichen Aufgabe vom Bundesverfassungsgericht praktisch ausgehebelt. Die Medien können jeden diffamieren, etwas sagen, was verächtlich zu machen geeignet ist, ohne dass sie nachweisen können oder müssen, was sie über einzelne Bürger verbreiten. Aber nach dem Straftatbestand müssen herabsetzende Äusserungen erweislich wahr sein. Es wird von den Medien nur verlangt, dass sie mit mediengemässer Sorgfalt ihre Äusserungen prüfen, also ohne jede Sorgfalt; denn sie haben ja keine Zeit und keine Gelegenheit, hinreichend zu überprüfen, was sie schreiben.
Die Meinungsäusserungsfreiheit der Medien ist gross, die des Bürgers klein. Der Bürger hat keinen wirksamen Schutz seiner Persönlichkeit. Der Bürger hat zudem wenige Möglichkeiten, in der Öffentlichkeit gehört zu werden. Der Persönlichkeitsschutz wird zwar in der Würde des Menschen und im Freiheitsprinzip, also in höchsten Werten, verankert, aber er findet der Sache nach nicht statt. Caroline von Monaco und ihre Kinder werden geschützt, aber nicht der einfache Bürger, der in der Politik etwas sagt, was nicht alle hören sollen, oft schlicht die Wahrheit. Die meisten Bürger schweigen verängstigt, obwohl sie die Wahrheit lieben und oft herausschreien wollen. Aber sie fürchten die diffamierende Medienschelte, manchmal auch Staatsanwalt und Strafrichter. Für die demokratische Kultur ist das verheerend.
Die Gerichte stärken in jeder Weise die Medien, welche den bürgerlichen Diskurs mehr gefährden als fördern. Wenn sie nicht die Öffentlichkeit durch Spiele, Sex- und Gewaltdarstellungen von der Politik ablenken, missbrauchen die Medien ihre in der Demokratie unverzichtbare Aufgabe, zur Meinungsbildung beizutragen, für irreführende Propaganda. Das ist Unrecht. Man weiss genau, wie man mit den heutigen Kommunikationsmitteln ein Volk beherrscht. Untragbar ist die Vermachtung der Medien, die, wenn nicht in der Hand des von den Parteien beherrschten Staates, in der weniger Medienoligopolisten sind. Demokratische Veranstaltungen sind das nicht. Allerdings hat das Internet Chancen zur Opposition eröffnet, aber die Printmedien und die herkömmlichen elektronischen Medien, vor allem das Fernsehen, sei es öffentlich oder privat, sind Vehikel der Parteien und der diese beherrschenden Mächte im In- und Ausland, vor allem der Grossfinanz und der Grossindustrie. An sich sollte Deutschland von staatlicher Propaganda genug haben, aber ohne diese kann die bürgerfeindliche Politik angesichts der ständigen Wahlen schlecht durchgesetzt werden.
Eigentum, Selbständigkeit und Freiheit
Eine wesentliche Grundlage und Voraussetzung eines freien Volkes, das als Demokratie oder besser als Republik verfasst ist, ist allgemeines Eigentum, das Recht auf und das Recht am Eigentum. Die Eigentumsordnung muss so gestaltet sein, dass alle Bürger der Freiheit fähig sind. Nur mittels Eigentum ist der Mensch selbständig. Nur die hinreichende Selbständigkeit des Menschen macht ihn zum Bürger. Darum gibt es auch ein Recht auf Eigentum, das in Art. 14 GG verankert, aber längst nicht anerkannt ist. Allgemeine Selbständigkeit ist das eigentliche Ziel des Sozialprinzips. Kant hat die Trias der leitenden Ideen der Republik: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, mit Freiheit, Gleichheit, Selbständigkeit übersetzt (Metaphysik der Sitten, S. 432ff.). Die Wirtschaftsordnung muss so gestaltet sein, dass möglichst alle Bürger aus eigener Kraft zur Selbständigkeit finden und diese erhalten können. Das Bundesverfassungsgericht hat die sozialen Verpflichtungen zu Recht auf die Würde des Menschen gestützt. Die Wirtschaftsordnung hat sich von Rechtsprinzipien weit entfernt. Die hinreichende Selbständigkeit der Menschen ist nicht mehr gesichert, ganz im Gegenteil, die Bürger müssen um ihren Arbeitsplatz, um ihre Rente, um ihr Vermögen bangen. Die Jugend hat schlechte Aussichten. Die sozialen Verhältnisse waren schon besser entwickelt, aber wir teilen, zumal europa- und weltweit, in einer Weise, welche den Bürgern allzuviel von ihrem Eigentum und ihren Chancen nimmt. Damit werden mehr und mehr Bürger wirtschaftlich zu Untertanen.
Die wirklichen Hintergründe des wirtschaftlichen Desasters und der Entwürdigung des Menschen ist die Globalisierung und die Europäisierung der Wirtschaft. Die Europäische Union ist schlicht eine Region der globalisierten Wirtschaft, deren «Verfassungsprinzip» die Freiheit des Kapitals ist. Die europäische Integration heisse ich im begrenzten Umfang gut, aber nicht so, wie es geschieht, nicht die Entwicklung zu einer zentralistischen Bürokratie im Interesse eines entgrenzten Kapitalismus, in dem die Menschen Humankapital mit schnellem Verfall sind. Wenn sie nicht mehr arbeiten können, sollen sie den Anstand haben, die Wirtschaft rasch von ihren Kosten zu befreien, zunächst auf Grund freiwilliger Patientenverfügung. Eine europäische Integration muss Freiheit und Recht, Demokratie und Rechtsstaat, aber auch den Sozialstaat wahren. Ein europäisches Europa muss eine Republik der Republiken, ein Europa freier Staaten sein.
Wir nehmen diese bürgerfeindlichen Politiken hin, die aber auch wegen Verletzung des Sozialprinzips, das mit dem Republikprinzip untrennbar verbunden ist, ein Verstoss gegen höchste Verfassungsprinzipien sind. Wir tun nicht mehr das, was wir zu tun verpflichtet sind, um allen Bürgern im Lande die Chance der Selbständigkeit zu geben. Damit haben nicht mehr alle die Fähigkeit, wirklich an der Demokratie teilzuhaben. Wie gesagt, setzt die Fähigkeit zur Autonomie des Willens als die Fähigkeit zur Freiheit die Selbständigkeit aller voraus. Wenn nicht alle Bürger in der Republik frei, also selbständig, sind, können auch die anderen trotz gewissen Vermögens nicht frei sein. Das erweist sich in der Macht der Mehrheit. Die Freiheit als allgemeine Gesetzgeberschaft ist unteilbar. Es gibt keine Freiheit inmitten von Untertanen. Wer aber soll nach Selbständigkeit und Freiheit fragen? Zu sagen haben die Menschen im entwickelten Parteienstaat ohnehin nichts, allenfalls wenig, also müssen sie auch nicht selbständig im republikanischen, bürgerlichen Sinne sein.
Wirtschaftliche Entmachtung durch internationalen Kapitalismus
1. Wir haben die wirtschaftliche Hoheit aus der Hand gegeben. Wir haben aussenwirtschaftlich, also in der Handelspolitik, nichts mehr zu sagen. Die Aussenwirtschaftspolitik, von grösster Bedeutung für ein Exportland wie Deutschland, ist völlig von der Europäischen Union usurpiert, jetzt im Vertrag von Lissabon festgeschrieben, vorher vertragswidrig vom Europäischen Gerichtshof dekretiert. Wir sind von den aussenwirtschaftspolitischen Entscheidungen der Union abhängig. Die unterschiedlichen Interessen von 27 Mitgliedstaaten mit heterogenen Volkswirtschaften bestimmen die Wirtschafts-, zumal die Handelspolitik. Das wird mit dem schönen Wort Freihandel kaschiert, ohne dass die Voraussetzungen eines Freihandels erfüllt wären. Das Ausbeutungsszenario der kapitalgesteuerten Wirtschaft ist kein Freihandel. Besser passt das Wort Freibeuterei. Die globalisierte Wirtschaft kommt nicht allen zugute, und insbesondere den Menschen nicht, die keine Arbeit finden. Wir könnten andere Arbeitsverhältnisse haben. Nach Berechnungen, die ich für seriös halte, hat die internationalistische Entwicklung die Deutschen in den letzten zwei, drei Jahrzehnten ein gutes Drittel unseres Einkommens gekostet. Das sind die Opfer, die Deutschland vor allem für die Union bringt, nicht nur die Nettozahlungen an die Europäische Union. Die Opfer sind die Transferleistungen, die allein dadurch abgefordert werden, dass Deutschland nicht aufwertet, während andere Euroländer abwerten müssten. Griechenland voran und weiter Portugal, Irland, Italien und Spanien. Belgien und Frankreich werden bald mitgenannt werden. Nach Aufwertung hätte Deutschland eine stärkere Kaufkraft, vor allem am Weltmarkt, aber auch am Binnenmarkt. Dem Export steht ein Import gegenüber. Die deutschen Produkte, die in hohem Masse aus ausländischen Zulieferungen hergestellt werden, würden nicht merkbar verteuert. Manche halten den schwachen Durchschnittseuro für einen Vorteil für die deutsche Exportwirtschaft. Das mag einzelnen exportorientierten Unternehmen zugute kommen, ist aber gesamtwirtschaftlich eher ein Nachteil, insbesondere schwächt das die Kaufkraft im Innern, die der Menschen im Lande. Es schadet zudem den Nachbarstaaten, deren Schäden durch das Abwertungsverbot die Deutschen jetzt bezahlen müssen. Als Deutschland die DM stetig aufgewertet hat, hatte es mit Abstand das höchste Pro-Kopf-Einkommen in Europa und nach den USA in der Welt. Jetzt liegen die Deutschen in der unteren Hälfte im OECD-Bereich, und die Bevölkerung verarmt zusehends. Die Währungsunion schadet in jede Richtung und wird ihren Zweck, den Unionstaat herbeizuzwingen, verfehlen.
2. Es ist ausgeschlossen, die Fehlentwicklung der Wirtschaft durch irgendwelche steuer- oder sozialpolitischen Massnahmen in Ordnung zu bringen. Es werden ganz andere Massnahmen erfolgen, um mit den Staats- und Bankenschulden fertig zu werden. Inflation wird nicht reichen. Eher erfolgt nach einer ruinösen Deflationsphase der Währungsschnitt. Griechenland ist ein Beispiel. Die Währungs- und Finanzkrise Argentiniens konnte 2001/2 nur durch ein Moratorium, die Lösung des Pesos von der Dollar-Parität mit einer Abwertung von 70% und schliesslich dadurch bewältigt werden, dass Argentinien seine Schulden bis zu 70% nicht bezahlt hat. Ähnliche Schritte werden gemacht werden müssen, letztlich auch in Deutschland. Diese Verschuldungspolitik ist verfassungswidrig. Sie ist grosse Enteignung der Bürger, freilich nur derer, die ein Vermögen haben. Dazu gehören auch Pensions- und Rentenansprüche, deren Anpassung an die Geldwertentwicklung vom Gesetzgeber abhängt.
Warum soll nicht auch einmal eine der Banken insolvent werden, denen durch die Rettungsmassnahmen für den Euro die Risiken, die sie sehr gewinnorientiert eingegangen sind, abgenommen werden? Zu unserem Wirtschaftssystem gehört die Insolvenz. Dadurch werden die Wagnisse gesteuert, insbesondere die Kreditierung der Unternehmen, aber auch der Staaten, wie sich zeigt, begrenzt. Es gibt keine Systemrelevanz von Banken, auch nicht von Banken in der öffentlichen Hand. Wenn aberdie Politiker zulassen, dass die Banker reich, unermesslich reich werden, wer will es ihnen verdenken, dass sie die Möglichkeiten nutzen. Die Verantwortung für die Finanzkrise haben die Politiker. Es wird von den Unternehmern soziales Ethos gefordert, aber es gilt, ihnen Grenzen zu ziehen. Sie haben in ihren Strukturen, die auf grösstmöglichen Gewinn der weltweit gestreuten, systemisch nicht solidarischen Shareholder angelegt sind, keine Chance zu einem sozialen Ethos.
Globalisierung ist mit dem Sozialprinzip wie mit dem demokratischen Prinzip unvereinbar. Das grundlegende Prinzip der Ethik ist die Rechtlichkeit. Für das Recht ist die Politik verantwortlich. Wer die globale Kapitalverkehrsfreiheit ins Haus holt, der darf sich nicht wundern, wenn sozialwidrige Verhältnisse entstehen. Wer die Schriften dazu kennt, auch von mir, die schon vor mehr als 10 Jahren geschrieben sind, der kann das wissen, aber die Politiker, weitgehend korrumpiert, wollen das nicht wissen: Einer der grössten Missgriffe der Wirtschaftspolitik ist die Kapitalverkehrsfreiheit, nicht nur die in der Europäischen Union, sondern die globale der ganzen Welt. Nach dem Unionsrecht ist es uns verboten, den Kapitalverkehr gegenüber allen Ländern der Welt zu beschränken, mit gewissen Ausnahmen vor allem zugunsten der Währungsunion. Das ist die Grundlage des spekulativen Kapitalismus, die Grundlage dieser kreditären Geldschöpfung, die das Zehnfache des für die Wirtschaft erforderlichen Geldumlaufs betrifft, immer mit Zinserwartungen. Ich kann das nicht vertiefen und verweise auf mein Buch «Verfassungsrecht der Europäischen Union, Teil 2: Wirtschaftsverfassung mit Welthandelsordnung», Berlin 2010. Wer eine Politik globalen Kapitalismus’ macht, hat eine Politik der Selbständigkeit der Bürger und damit eine soziale, demokratische, republikanische Politik, eine Politik der Freiheit und des Rechts, aufgegeben.
Republikwidriges Mehrheitsprinzip
Ein grosses Missverständnis der Demokratie ist das Mehrheitsprinzip. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses im Lissabon-Urteil erneut hervorgehoben. Die Mehrheit befiehlt, die Minderheit hat zu gehorchen. Die Legitimation der Mehrheit führt zur Ochlokratie. Das ist keine Demokratie. Die Verhältnisse sind nicht so, dass alle mit den Entscheidungen der Mehrheit, wenn es denn überhaupt die der Mehrheit sind, zufrieden sind, kantianisch gesprochen, diese, Moralität unterstellt, zu ihrem Gesetz machen würden. Die Parteien, deren Fraktionen im Bundestag die Mehrheit der Stimmen haben, werden vom Bundesverfassungsgericht mit der Mehrheit des Volkes identifiziert. Es dürfte mehr als selten sein, dass die Mehrheit des Volkes hinter der Politik der Parteien steht, geschweige denn hinter der Politik der Mehrheiten im Bundestag. Ein zunehmend grosser Teil der Bürger wählen nicht, aus guten Gründen. Sie sind nicht bereit, unter den Übeln eines auszuwählen. Auch die grossen Parteien werden allenfalls von 20% der Wähler unterstützt, die gegenwärtige Regierungskoalition von etwa 30% der Wähler. Nur etwa 0,3% der Bevölkerung sind in den Parteien aktiv. Die Parteien haben mehr Mitglieder, etwa 3% der Bevölkerung, aber aktiv ist von denen nur jeder Zehnte. Dass die nun das Volk repräsentieren sollen und mit dem Volk identifiziert werden, ist absurd. Aber dennoch ist auch das Mehrheitsprinzip als solches, das besagt, dass die Mehrheit berechtigt wäre, die Politik zu bestimmen, falsch und gehört zu den Verzerrungen der Republik. Es geht in der Politik darum, das zu beschliessen, was richtig ist, für alle richtig ist, für das gemeine Wohl richtig. Das ist nicht leicht zu erkennen. Dafür muss zunächst die Wahrheit zugrunde gelegt werden. Deswegen bezieht sich die Meinungs-äusserungsfreiheit nur darauf, dass der Bürger zur Wahrheit und Richtigkeit beitragen darf. Dass sich das Bundesverfassungsgericht im Lissabon-Urteil auf das Mehrheitsprinzip kapriziert, ist befremdend. Es gibt eine Mehrheitsregel. Die aber ist etwas völlig anderes als ein Mehrheitsprinzip. Die Mehrheit hat durch nichts recht. Die Mehrheit ist in Deutschland schon öfter berufen worden. Glücklich sind wir damit nicht geworden. In den Organen des Staates richtet sich die Entscheidung nach den Stimmen der Mehrheit. Im Gericht entscheidet die Mehrheit der Richter, wenn es ein Kollegialgericht ist. Wie soll es anders sein? Die Strafbarkeit hängt von der Zweidrittelmehrheit ab. Im Parlament entscheiden unterschiedliche Mehrheiten.
Im übrigen hat die Mehrheit in Wirklichkeit noch nie geherrscht. Immer herrschen Minderheiten, kleine Minderheiten. Wenn man im Parlament Einstimmigkeit verlangen würde, würden keine Entscheidungen zustande kommen. Carl Schmitt hat die Führerschaft demokratistisch mit dem Mehrheitsprinzip legitimiert. Schmitt war nicht der Lehrer der Republik, ganz im Gegenteil. Carl Schmitt hat klar ausgesprochen, dass die Freiheit kein politisches Prinzip sei. Die Demokratie sei demgegenüber ein politisches Prinzip. Die Freiheit habe nur rechtsstaatliche Relevanz, eben in den Abwehrrechten des Bürgers, sprich des Untertanen, gegen den Staat. Carl Schmitt ist sehr erfolgreich. Wesentliche Irrtümer der deutschen Staatsrechtslehre stammen von ihm, zumal in grossen Fragen. Bevor man selbst nachdenkt, schreibt man bei Carl Schmitt ab. Mit seiner herrschaftlichen Repräsentationslehre hat Schmitt erfolgreich die Demokratie von der Freiheit getrennt. Die Einheit will ich wieder herstellen. Das Bundesverfassungsgericht folgt mehr denn je Carl Schmitt, freilich ohne ihn zu zitieren. Wir reden zu Recht von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die Freiheit ist das Leitprinzip, und die politische Form der allgemeinen Freiheit ist die Republik. Die aber bedarf wegen der Staatsgewalt, die das Volk hat, demokratischer Willensbildung.
Freiheit und Rechtsstaat
Die Republik muss demokratisch sein, und das wichtigste Prinzip der Republik ist der Rechtsstaat. Es würde vollkommen genügen, wenn Deutschland und die anderen Länder dieser Welt wirkliche Rechtsstaaten wären. Als Rechtsstaat war Deutschland in bestimmten Jahren, sagen wir den 50er, 60er und noch 70er Jahren, besser als alle anderen Staaten aufgestellt. Deutschland hatte nach dem Zweiten Weltkrieg eine starke Entwicklung zum Rechtsstaat und eine feine Diskussion über Einzelfragen des Rechtsstaates, etwa als 1960 die Verwaltungsgerichtsordnung eingeführt wurde. Das europäisierte Deutschland hat den Rechtsstaat längst verlassen. Es gibt noch beachtliche Reste des Rechtsstaates, Deutschland ist noch im gewissen Masse rechtsstaatlich, aber nicht im eigentlichen. Das Bewusstsein der politischen Klasse in Deutschland für den Rechtsstaat ist verlorengegangen.
Das zeigt der «Krieg» gegen das Bankgeheimnis in der Schweiz, ein Rechtsprinzip eines anderen Landes. Der deutsche Finanzminister versucht, dieses Bankgeheimnis der Schweiz, das gute Gründe hat, jedenfalls in der Schweiz rechtens ist, zu beseitigen, mit Mitteln, die ein Grundprinzip des Rechtsstaates missachten, die Verfahrensgerechtigkeit. Auch und gerade die Verfahren müssen dem Rechtsstaatsprinzip genügen. Verfahrensrechtlichkeit ist die Magna Charta des Rechtsstaates, gerade im Strafverfahren. Wer das Formelle des Rechtsstaates vernachlässigt, wie gegenwärtig in den Fragen des Schweizer Bankgeheimnisses, hat den Rechtsstaat verkannt. Wenn er meint, wir müssen unbedingt das materielle Recht durchsetzen und die Steuersünder bestrafen, dann darf er noch lange nicht die rechtsstaatlichen Verfahrensprinzipien missachten. Verfahren sind Freiheitsschutz. Auch das Recht anderer Länder ist zu respektieren, insbesondere im Interesse des guten Miteinanders der Völker und Staaten. Die «Prinzipien des Rechtstaates» (ISBN 3-4281-2206-2) habe ich in einer Schrift, Berlin 2006, dargelegt.
Wenn im übrigen jemand in der Schweiz Renditen zieht, weil er sein Geld gemäss der Kapitalverkehrsfreiheit legal in die Schweiz verbracht hat, dann ist das rechtens. Eine zusätzliche Besteuerung deutscher Staatsbürger in Deutschland entgegen den Doppelbesteuerungsabkommen ist ein klarer Verstoss gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Die Kapitalverkehrsfreiheit, als eine der Grundfreiheiten, gilt auf Grund der bilateralen Verträge auch für die Schweiz. Ich rede nicht über die Gelder, die nicht versteuert in die Schweiz transferiert wurden, also über Schwarzgelder, sondern über ererbte Vermögen, die in der Schweiz liegen und Renditen erbringen. Die sind nach Schweizer Recht zu versteuern. Alles andere widerspricht der Logik der Kapitalverkehrsfreiheit, einer Logik, die der Europäische Gerichtshof ständig praktiziert. Da lag der letzte deutsche Finanzminister schief, aus der Gier heraus, die auch beim Staat beheimatet zu sein scheint.
Aber auch in vielen anderen Bereichen hat das europäisierte Deutschland rechtsstaatliche Prinzipien verlassen, vor allem bei den hilflosen Versuchen, den Euro durch die Finanzierung des griechischen Haushalts und noch mehr durch den allen Mitgliedstaaten zugänglichen Rettungsschirm zu verteidigen. Die Massnahmen sind grobe Vertrags- und Verfassungsverletzungen, und sie missachten das Versprechen an die Deutschen, die Stabilität der Währung ohne Finanztransfers an andere Euro-Länder zu gewährleisten. Gegen die von niemandem bestreitbare Vertragswidrigkeit der Euro-Einführung hat das Bundesverfassungsgericht den Rechtsschutz verweigert. Sowohl die Einführung des Euro als auch dessen Verteidigung sind nichts anderes als Diktatur. Die Einführung war ein Rechtsbruch, in dem Falle Vertragsbruch, und die Verteidigungsmassnahmen sind es auch. Sie sind zudem ökonomisch falsch, versprechen keinen Erfolg und schaden unermesslich. Die Rechtsschutzlosigkeit ist ein Kriterium der Diktatur – was eigentlich sonst?
Bürgerlicher Rechtsstaat durch Freiheit und Eigentum
Das gesamte gemeinsame Leben hängt von der Freiheit ab, insbesondere der Rechtsstaat. Es gibt keinen Rechtsstaat ohne Demokratie, wohlgemerkt in dem dargelegten Sinne, und keinen Rechtsstaat ohne Selbständigkeit der Menschen, also ohne Sozialstaat. Der Rechtsstaat kann nicht auf formelle Prinzipien reduziert werden, wenn auch die formellen Prinzipien unverzichtbar sind. Der liberale Rechtsstaat hat sich im wesentlichen auf die formellen Prinzipien beschränkt, diese haben die Freiheiten vielleicht wirksamer geschützt als der materielle Rechtsstaat durch die Grundrechte. Das liegt an den in der Republik veränderten politischen Verhältnissen. Der Gesetzesvorbehalt für alle Massnahmen des Staates, welche in Freiheit und Eigentum eingriffen, bewirkte, dass der Landtag derartigen Gesetzen zustimmen musste. Im Landtag waren aber die Bürger vertreten, die ihre Interessen gegen den monarchischen Staat vertreten haben. Der formelle Gesetzesvorbehalt hatte dadurch grosse materielle Wirkung. Erinnert sei an den preussischen Budgetkonflikt 1862, der lange währte und nie verbindlich entschieden wurde. In der Republik sind die Bürger selbst die Träger der Staatsgewalt.
Es gibt in der Republik keinen Gegensatz von Staat und Gesellschaft. Aber die in das Parlament gewählten Vertreter des Volkes sind, wenn sie Interessen und Parteien repräsentieren, die grösste Gefahr für die Freiheit und die Freiheiten, obwohl sie die Freiheit verwirklichen sollen. Die Entrechtung der Bürger durch die Internationalisierung der Lebensverhältnisse, zumal durch deren Europäisierung, die in der Integrationsverantwortung der Parlamente liegt, ist weit fortgeschritten. Zudem führt das Wahlsystem im Parteienstaat zu einer steten Minderung der bürgerlichen Rechte, vor allem des Eigentumsschutzes, weil die Parteien mittels ihrer Gesetzgebungsmacht das, was den einen gehört, den anderen geben, um von letzteren gewählt zu werden. Der parteienstaatliche Demokratismus führt geradezu zwangsläufig zu einer rechtlosen Verteilung des Volksvermögens; denn die parteilichen Parteien sind darauf angelegt, Interessen zu bedienen, nicht aber das Recht zu verwirklichen. Das Wahlrecht wirkt dem nicht entgegen. Zu Recht ist zum Schutz der Grundrechte die Verfassungsgerichtsbarkeit eingerichtet. Aber die Verfassungsrichter, auch in die parteiliche Klasse integriert, leisten den materiellen Schutz von Freiheit und Eigentum eherweniger als der formelle Gesetzesvorbehalt des Liberalismus unter dem monarchischen Prinzip, der bekanntlich zum Hochliberalismus geführt hat. Für den menschheitlich richtigen Republikanismus fehlt es noch an der erforderlichen Sittlichkeit und Moralität der Bürger wie der Vertreter derselben in den Parlamenten.
Entstaatlichung des Volkes und Legitimation der Unionspolitik
1. Unabdingbare Voraussetzung des Rechtsstaates ist der Staat. Der Rechtsstaat muss ein Staat sein. Die Entstaatlichung des Volkes, nicht nur durch die europäische Integration, sondern auch durch die Globalisierung, ist mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar. Dem Volk wird die Hoheit über den eigenen Staat genommen. Die existentiellen Politiken, die Währungspolitik, die Wirtschaftspolitik, die Haushaltspolitik, die Sozialpolitik, die Sicherheitspolitik u.a.m., müssen in der Hand des Volkes bleiben und dürfen nicht Gremien übertragen werden, die nicht vom Volk legitimiert sind. Die europäischen Organe haben keine demokratische Legitimation, sage ich seit langem. Das Bundesverfassungsgericht musste zugestehen, dass die Organe der Europäischen Union nicht eigenständig demokratisch legitimiert sind, wie sie es sein müssten, wenn es Staatsorgane wären, wie sie es aber auch sein müssen, weil sie Rechtsetzungsorgane der Völker sind. Wenn das demokratische Niveau in Deutschland so abgesenkt wäre wie das der Union, wäre das fraglos demokratiewidrig. Das Gericht will aber nicht zugeben, dass die Union längst ein Staat ist, der mächtigste Staat in unserem Leben, weitaus wirkungsmächtiger als Bund, Länder und Gemeinden, und deswegen der Legitimation durch ein Staatsvolk bedarf. Das aber müsste durch ein unionsweites Verfassungsgesetz geschaffen werden, welches der vorgängigen Zustimmung aller Unionsvölker bedarf. Das sieht das Lissabon-
Urteil nicht anders.
2. Das Gericht konstruiert die demokratische Legitimation der Unionspolitik dogmatisch mittels des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung, das in Art. 5 des EUV in der Lissabonner Fassung eigens genannt ist, aber nur im deutschsprachigen Text. In den anderen Texten ist ehrlicher von abgeleiteten Befugnissen der Union die Rede, die mangels Volkes keine originären Befugnisse hat und haben kann. Nach dem Prinzip der begrenzten Einzel-ermächtigung muss die Politik der Union voraussehbar sein, so dass sie von den nationalen Parlamenten verantwortet werden kann; denn nur die nationalen Parlamente können, weil von den Völkern gleichheitlich gewählt, demokratisch legitimieren. In Wirklichkeit sind die Ermächtigungen weit und offen bis hin zu Generalklauseln, welche der Bestimmtheit weitestgehend entbehren. Allemal seit dem Vertrag von Lissabon hat die Union jede Politikmöglichkeit – in der Wirtschaft, zumal in der Handelspolitik, im Sozialen, im Bereich der inneren und äusseren Sicherheit, abgesehen von der Währungspolitik.
Mit der Währungspolitik werden derzeit durch Griechenlandhilfe und Währungsrettungsschirm die Finanzen vor allem Deutschlands ruiniert, freilich unter krassem Bruch der Verträge. Die No-bail-out-Klausel des Art. 125 AEUV verbietet diese Massnahmen eindeutig. Die europäische Währungsunion sollte keine Haftungsgemeinschaft sein, sondern eine Stabilitätsgemeinschaft. Jetzt ist sie keine Stabilitätsgemeinschaft, sondern eine Haftungsgemeinschaft. Die Währungsunion wird zur Finanzunion, Transferunion, Sozialunion. Das ist endgültig der Bundesstaat. Den sollte die Währungsunion, ökonomisch von vornherein eine Fehlkonstruktion, auch herbeihebeln, aber ohne Umsturz geht das nicht. Der wird jetzt unternommen, aber das Bundesverfassungsgericht wird das nicht zulassen. Dafür verlangt es im Lissabon-Urteil eine neue Verfassung Deutschlands nach Art. 146 GG, die ohne Volksabstimmung nicht geschaffen werden kann.
Verlust an demokratischem Rechtsschutz
Rechtsschutz ist Wesenselement des Rechtsstaates. Der Bürger muss wirksam in seinen Rechten, zumal den Grundrechten, geschützt werden. Seine Rechte müssen dem demokratischen Prinzip gemäss verbindlich erkannt und verwirklicht werden. Das ist Sache des Volkes, die wichtigste; denn alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Die Gerichte, die das letzte Wort in Sachen des Rechtes haben, müssen darum Organe der Vertretung des Volkes sein. Aber der Grundrechtsschutz ist weitestgehend dem Europäischen Gerichtshof überantwortet worden. Dort hat er nun wirklich keine Stätte. Der Gerichtshof hat erst einen einzigen Rechtsetzungsakt der Union als grundrechtswidrig erkannt, ausgerechnet einen Rechtsetzungsakt, der der Finanzierung des Terrorismus Schwierigkeiten bereiten sollte. Es war der Kadi-Fall im Jahre 2008. Mehr als 50 Jahre lang hat der Gerichtshof keine Grundrechtsverletzungen der Union zu erkennen vermocht. Eine Grundrechtsbeschwerde, wie die deutsche Verfassungsbeschwerde, ist nicht vorgesehen. Insbesondere ist der Europäische Gerichtshof alles andere als demokratisch besetzt. Der griechische Richter etwa, Präsident Vassilios Skouris, hat keinerlei demokratische Legitimation der Deutschen, genausowenig wie die 25 anderen Richter aus fremden Ländern. Nur einer, Thomas von Danwitz, ist Deutscher, aber das reicht nicht, zumal er nicht in allen deutschen Angelegenheiten entscheidet. In den Kammern sitzen mal 3, mal 5 Richter, ein Deutscher muss nicht dabei sein. Die Richter kennen die deutschen Verhältnisse meist nicht, den meisten ist sogar die deutsche Sprache fremd. Es ist nicht leicht, das deutsche Rechtssystem zu verstehen. Das kann man als Deutscher einigermassen, wenn man das Recht studiert und sich viele Jahre damit beschäftigt hat, aber dass irgend jemand aus Bulgarien oder Rumänien oder meinetwegen aus Portugal oder Litauen versteht, was die deutsche Rechtslehre meist aus guten Gründen induziert, ist völlig abwegig. Es gibt keinerlei Legitimationszusammenhang zwischen den Völkern und der Rechtsprechung der Union. Das fundamentale Prinzip der demokratischen Republik: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, ist durch den Integrationismus für wichtigste Staatsaufgaben ruiniert.
Wenn Bürger ihr Recht gegen den Staat vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigen wollen, haben sie wenig Chancen. Die grosse Masse der Verfassungsbeschwerden wird gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Wenn es nicht so wichtig ist, kann auch der Bürger einmal einen Prozess gewinnen. Aber es gibt immer wieder wegweisende Entscheidungen, insbesondere wenn das Gericht ohnehin der Politik Grenzen ziehen wollte oder der Öffentlichkeit nicht sichtbare Kräfte, gegebenenfalls ein Kanzler selbst, die Politik korrigieren wollen. Auch der europäischen Integrationspolitik hat das Gericht Grenzen gesetzt, die der weiteren Entwicklung der Union zum Bundesstaat einen Riegel vorschieben. Das Gericht muss zum einen seine Existenz rechtfertigen, sieht sich aber auch seiner eigenen Judikatur verpflichtet, welche die Interpretation des Grundgesetzes in gewisser Weise einengen. Notfalls, wenn das Gericht der Politik nicht in den Arm fallen will, wird dem Bürger schlicht der Rechtsschutz entgegen der grundrechtlichen Dogmatik verweigert, wie den Verfassungsbeschwerdeführern gegen die Einführung des Euro. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht sich dem Rechtsschutz gegen die Griechenlandhilfe und gegen den Rettungsschirm, die offenkundig vertrags- und verfassungswidrig sind, erneut zu entziehen wagt. Ich denke nicht. Die Rechtlosigkeit dieser Politik ist allzu offensichtlich.
Parteienherrschaft ohne Gewaltenteilung
Die Gewaltentrennung ist eine Essentiale des Rechtsstaates und Konstruktionsprinzip der Demokratie. Die horizontale Gewaltenteilung zwischen der Exekutive, vor allem der Regierung, der Legislative und der Judikative ist im Parteienstaat in Not, erst recht in der internationalistischen Parteienherrschaft. Nicht einmal die Gewaltenteilung zwischen den beiden ersten Gewalten und der Judikative ist auf Unionsebene noch in Ordnung. Die Richter werden für sechs Jahre gewählt, mit einem interessanten Gehalt, etwa 20 000 Euro im Monat. Das ist etwa das dreifache dessen, was ein Bundesrichter verdient. Das ist schon attraktiv für jemanden, der aus Bulgarien kommt, aber auch für einen deutschen Juristen. Das möchte er auch noch weitere sechs Jahre verdienen. Allein schon die Wahlzeit von 6 Jahren schafft Abhängigkeit. Wer setzt die Richter ein? Die Regierungen der Mitgliedsstaaten schlagen den Richter ihres Landes vor. Die anderen stimmen zu. Erforderlich ist das Einvernehmen der Regierungen. Ausgerechnet die Richter, welche die Politik der Regierungen auf die Rechtlichkeit hin kontrollieren sollen, werden von den Regierungen ernannt, die die politische Führung haben. Das schlägt dem Prinzip der Gewaltenteilung ins Gesicht. Das schafft politische Abhängigkeit, vermittelt durch Geld, Macht und Ansehen. Die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts ist im übrigen auch allzu parteienbestimmt. Das republikanische Postulat kann nur sein, dass die Richter keiner Partei angehören. Es müssen die Besten des Faches sein. Wer einmal ein kritisches Wort zu Parteien gesagt hat, hat nie eine Chance, in das Verfassungsgericht gewählt zu werden. Die Verfassungsrichter sind alle abhängig von den Parteien. Jedes politische Lager stellt ein Mitglied in jedem Senat, das nicht Parteimitglied ist. Diese Richter haben die nötige Parteinähe. Es kann vorkommen, dass sie nach der Richterkarriere Ministerkandidaten einer Partei werden.
Was ist zu tun?
Was ist gegen der Verfall Deutschlands und anderer Staaten zu tun? Es gibt in einem Parteienstaat in der krassen Form, wie er sich in Deutschland entwickelt hat, eine gewisse Gesetzlichkeit des Niedergangs. Wir hätten diese Entwicklung nicht, wenn die Besten dem Volk dienen würden. Aber die Parteien lassen das nicht zu.
Es bleibt nur der Widerstand. Das Recht steht in Art. 20 Abs. 4 GG: «Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Bürger das Recht zum Widerstand.» Mit dem Recht ist die sittliche Pflicht jedes Bürgers verbunden. Das Widerstandsrecht ist ein ewiges Recht. Auch wenn es nicht im Grundgesetz stünde, würde es gelten. Die Gewerkschaften haben den Text im Zuge der Notstandsnovelle durchgesetzt. Schon der König in alten Zeiten war des Todes, wenn er nicht eines tat: das Recht verwirklichen.
«Diese Ordnung» ist genau die, die ich erörtert habe, wie sie im Artikel 20 Absatz 1 bis 3 des Grundgesetzes verfasst ist. Man kann von dem einzelnen Bürger nicht mehr verlangen als den Widerspruch. Die Form des Widerstands ist eine andere Frage. Auch eine Klage ist gewissermassen ein Widerstandsakt. Das wichtigste Mittel des Widerspruchs ist die freie Rede. Es ist in Deutschland schwer geworden, aber man muss das Recht der freien Rede, insbesondere als Professor, wahrnehmen. Wenn man das nicht tut, hat man seinen Beruf verfehlt. «Tue das, was du zu tun schuldig bist, in deinem Berufe», fordert uns Martin Luther auf.
* Karl Albrecht Schachtschneider ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg in Nürnberg. Er entwickelt, lehrt und vertritt eine von Immanuel Kants Freiheitslehre sowie den Ideen der europäischen Aufklärung ausgehende und auf Grundlage der Menschenwürde entfaltete Freiheits-, Rechts- und Staatslehre.
Er reichte eine Reihe von Verfassungsbeschwerden beim deutschen Bundesverfassungsgericht ein, die sich jeweils gegen bestimmte Schritte der europäischen Integration richteten, die jeweils zu wegweisenden Fortschritten in der Rechtsklärung führten. Dazu gehören – gemeinsam mit Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Joachim Starbatty – die Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Euros (1998), eine Individualbeschwerde gegen den 1995 erfolgten Beitritt Österreichs zur Europäischen Union vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof (im Auftrag einer österreichischen Interessengruppe, 2008).
Am 7. Mai reichte Schachtschneider gemeinsam mit Joachim Starbatty, Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Dieter Spethmann Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz über die deutschen Hilfszahlungen bei der Bekämpfung der griechischen Finanzkrise 2009/2010 ein. Das endgültige Urteil hierfür steht noch aus.
Karl Albrecht Schachtschneider war Mitglied der SPD, der CDU sowie Gründungsmitglied der 1994 gegründeten Kleinpartei Bund freier Bürger.
von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider*
«Des Menschen Würde ist in Eure Hand gegeben, bewahret sie», fordert uns Friedrich Schiller auf. Den Begriff der Würde hat Kant geprägt. Nach Kant ist die Würde des Menschen die Autonomie des Willens, dessen Freiheit (Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Ed. Weischedel, Bd. 6, S. 63f.). Diese Freiheit ist die Grundlage jeder menschheitlichen Verfassung und damit des demokratischen Prinzips, aber auch des Rechtsstaatsprinzips des Grundgesetzes.
Die gegenwärtige Lage in Deutschland und Europa hat wenig mit Freiheit, wenig mit Demokratie und wenig mit Rechtsstaat zu tun. Diese Prinzipien wollen wir und sollten wir verwirklichen wollen, aber sie sind im Laufe der 60 Jahre, in denen das Grundgesetz massgebliches Verfassungsgesetz in Deutschland sein sollte, weitgehend verlorengegangen.
Freiheit des Bürgers
Viele beklagenswerte Entwicklungen der Politik und der Wirtschaft hängen mit dem Missverständnis des bürgerlichen Freiheitsbegriffs zusammen. Das Bundesverfassungsgericht hat nie zu der dem Grundgesetz gemässen, besser gesagt: der Menschheit des Menschen gemässen Freiheitslehre gefunden, obwohl es richtige Ansätze gab und gibt. Das ist auch ein Versagen der Rechtswissenschaft. Man will sich nicht zu dem, was im Grundgesetz steht, bekennen, weil das unerwünschte politische Konsequenzen hätte. Man müsste den Bürger als Bürger ins Recht setzen und könnte nicht mehr mit den Bürger genannten Untertanen so schalten und walten, wie es unklare und nicht geklärte Begriffe ermöglichen.
Freiheit kann man entweder republikanisch oder liberalistisch verstehen. Nur das republikanische Verständnis genügt dem Grundgesetz und im übrigen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, ausweislich dessen Art. 1. Wir praktizieren aber eine liberalistische Verfassung, die Freiheit mit Freiheiten verwechselt, mit bestimmten durch Grundrechte geschützten Rechten, die der Politik entgegengesetzt werden können. Die Freiheitsrechte werden immer weiter eingeschränkt. Sie werden schmaler und schmaler.
Freiheit muss politisch verstanden werden als politische Freiheit, nämlich als das Recht, mit allen anderen Bürgern zusammen die Gesetze geben zu können. Freiheit ist, wie gesagt, die Autonomie des Willens. Der Freiheitsbegriff muss kantianisch interpretiert werden; denn das Grundgesetz ist ein durch und durch kantianisches Verfassungsgesetz. Das wollen die meisten Staatsrechtslehrer nicht wahrhaben. Die Definition des Freiheitsbegriffs in Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) beweist das dadurch, dass das Sittengesetz in die Freiheitsdefinition aufgenommen worden ist. Das ist ein Verdienst Carlo Schmids. Das Sittengesetz ist nichts anderes und kann im Kontext des Grundgesetzes nichts anderes sein als der kategorische Imperativ. Die meisten Rechtslehrer wissen davon nichts. Das Grundgesetz will eine aufklärerische Verfassung sein und muss das in der Gegenwart auch sein. Der kategorische Imperativ besagt in der deontischen Formel: Handle jederzeit nach einer Maxime, von der du wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz sei (Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Bd. 6, S. 61, 66ff., 70f., 81f.). Das Grundgesetz hat uns nicht dem katholischen Sittengesetz verpflichtet, der Vielfalt von sittlichen Prinzipien, die sich in den Lehren der katholischen Kirche niedergeschlagen haben. Schon wegen des nicht zu leugnenden Religionspluralismus, den das Grundgesetz verfasst, kommt ein solches Verständnis nicht in Betracht. Die Religionsfrage ist das spannendste Thema unserer Zeit. Das Sittengesetz ist dieses bürgerliche Prinzip, das Prinzip, dass der Bürger, der frei ist, ein Bürger sein soll. Es fordert die Bürgerlichkeit des Bürgers ein, das heisst, der Bürger ist Gesetzgeber und soll das sein.
Die Republik, die demokratisch sein muss, ist die Staatsform der allgemeinen Freiheit. Die äussere Freiheit ist die Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür, die innere Freiheit ist die Sittlichkeit, die ohne Moral nicht zu erreichen ist. Kant hat das unüberholt gelehrt. Das zumeist gelebte liberalistische Verständnis der Freiheit verkennt diese innere Freiheit, die Sittlichkeit. Das Gesetz der Sittlichkeit ist das Sittengesetz. Das Sittengesetz zu beachten heisst nichts anderes, als nach dem Rechtsprinzip zu leben. Bei der Gesetzgebung, an der wir alle beteiligt sind, geht es nur um die Verwirklichung des Rechts, um nichts anderes. Nach dem Rechtsprinzip leben, auch im privaten Bereich, also im gesamten Leben, ist Freiheit, wie sie das Grundgesetz definiert, im religiösen Bereich, im unternehmerischen Bereich, wo auch immer.
Der Unterschied zwischen Privatheit und Staatlichkeit ist der folgende: Staatliche Gesetze werden allgemein bestimmt. Allgemein heisst von allen Bürgern. Im privaten Bereich bestimmt jeder allein, was rechtens ist, und hat allein die Verantwortung für die Rechtlichkeit. Der Bereich des Privaten wird im Rahmen der Grundrechte durch die Gesetze begrenzt. Niemand kann einem Bürger vorschreiben, wie er sein privates Leben gestalten soll, aber das Ethos der Freiheit verlangt, dass der Bürger auch im privaten Bereich so handelt, dass die Maxime, der Grundsatz, nach dem er zu handeln pflegt, Grundlage eines allgemeinen Gesetzes werden kann; denn alle Handlungen, auch die privaten, haben Wirkungen auf alle, jedenfalls auf andere. Auch private Handlungsmaximen können verallgemeinert werden und im Rahmen der Grundrechte zu staatlichen Verhaltensweisen werden.
Diese Haltung zum Rechtsprinzip nennt Kant Moralität. Diese Moralität ist das Elixier der Republik. Es gibt nur diese Moralität, nämlich gemäss dem Rechtsprinzip zu handeln. Wenn alle sich dessen befleissigen, leben wir in der Republik, dann, würde ich sagen, geht es uns gut. Das muss auch von den Unternehmern verlangt werden, im Rahmen der Gesetze. Die Moralität unterliegt dem Selbstzwang. Sie ist eine Charakterfrage. Keiner kann einen anderen zwingen, moralisch zu sein. Wer versucht, andere zur Moralität zu zwingen, handelt wie Robespierre, wie er es in seiner Schrift über Tugend und Terror ausgeführt hat: Er erzwingt Tugend durch Terror. Das endet auf der Guillotine. Derzeit sind wir dem ständigen Zwang zur political correctness durch Medien, Kirchen und durch ihre feministischen Stars ausgesetzt. Was von diesen Personen als «Ethik» vertreten wird, ist nichts anderes als Moralismus, genau das Gegenteil von Moral, nicht das Rechtsprinzip, sondern materialer Moralismus, Kampf gegen rechts usw. Wir brauchen keine «politischen Moralisten», sondern «moralische Politiker», sagt Kant (Zum ewigen Frieden, Ed. Weischedel, Bd. 9, S. 232 ff.). Allzu viele Protestanten ersetzen die Offenbarung durch, wenn man so will, eine Zivilreligion, durch Moralismus oder eben ideologisches Geschwätz. Unser Land ist voll von politischen Moralisten. Um dem entgegenzuwirken, bedarf es wirklicher Bildung, elterlich, schulisch, universitär. Es wird ausgebildet und nicht die Bildung gefördert. Die meisten Politiker verwechseln schon die Worte Bildung und Ausbildung. Sie fordern mehr Bildung und meinen mehr Computerkenntnisse.
Das Grundgesetz schützt in Art. 4 Abs. 1 die Gewissensfreiheit, Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG bindet die Abgeordneten an ihr Gewissen. Das Gewissen ist der Gerichtshof der Sittlichkeit, sagt Kant (Metaphysik der Sitten,Ed. Weischedel, Bd. 7, S. 573 f.), und diese Sittlichkeit ist die materiale Sittlichkeit, das heisst die Richtigkeit auf der Grundlage der Wahrheit. Man findet zu ihr nur durch Moral, also durch das Leben, Handeln und Denken gemäss dem Rechtsprinzip.
Freiheitliche Gesetzgebung
Der Wille gibt die Gesetze. Die Autonomie des Willens besagt, dass der Wille aus sich heraus gesetzgebend ist. Der Wille ist ein Begriff der transzendentalen Freiheitslehre Kants. Der Wille ist praktisch vernünftig; denn er ist frei, nämlich nicht determiniert. Der Wille kann somit nicht anders als praktisch vernünftig sein, wenn es denn ein Wille ist, der autonom, selbst gesetzgebend, ist. Wer frei ist, lebt unter dem eigenen Gesetz, aber das Gesetz behält seinen Charakter als Gesetz. Es ist notwendig und allgemein. Die allgemeine Freiheitlichkeit der Gesetze ist dadurch verwirklicht, dass alle Bürger miteinander Gesetzgeber sind. Das Gesetz, unter dem der Mensch frei ist, muss derart materialisiert sein, dass alle das Gesetz als das ihre geben könnten, weil das Gesetz für alle gilt. Es ist schwer, das zu erreichen. Es ist die eigentliche Aufgabe der Vertreter des ganzen Volkes zu erkennen, was das richtige Gesetz ist. Das setzt Wahrheitlichkeit voraus. Jeder muss versuchen, das richtige Gesetz zu erkennen und zur allgemeinen Erkenntnis des richtigen Rechts beizutragen. Nur dadurch und darin ist er Bürger. Zur Lehre von der freiheitlichen Rechtsetzung verweise ich auf meine Schriften, insbesondere: Freiheit in der Republik, Berlin 2007.
Die Gesetzgebung ist in der Wirklichkeit nicht mehr Sache der von uns gewählten Vertreter, geschweige denn Sache der Bürger, seit sie weitestgehend europäisiert und darüber hinaus internationalisiert ist. Die Abgeordneten sind heilfroh, dass sie keine politische Verantwortung haben. Sie wissen auch von der europäischen Integration so gut wie nichts. Sie kennen jedenfalls die Verträge nicht, die sie bejubeln und mit Begeisterung annehmen. Die Gesetze werden weitestgehend von der Union gegeben. Einfluss haben Regierungen und Bürokratie. Wer dabei wen führt, ist wenig transparent, eher die Bürokratie die Regierungen, lobbyistisch vereinnahmt von den machtvollen Interessenten der Grosswirtschaft. Ein mächtiger Gesetzgeber ist zudem der Europäische Gerichtshof, weil die Verträge, welche er anwendet, so wenig bestimmt sind, dass sie nicht mehr lege artis ausgelegt werden können, sondern politische Gestaltung decken. Das Bundesverfassungsgericht hält das «noch» für demokratisch legitimiert, weil das Parlament den Verträgen zugestimmt hat. Wenn aber das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung überschritten wird, haben die Rechtsakte in Deutschland keine Wirkung, heisst es. Die Bürger werden geradezu aufgefordert, dagegen Verfassungsbeschwerden einzulegen.
Herrschaft der Parteien und Bürgerlichkeit der Bürger
Das Gegenprinzip zur Freiheit ist Herrschaft. Der Staat herrscht, soll das aber nicht. Gegen die Herrschaft des Staates gibt es gewisse klägliche Rechte, die Grundrechte. De facto sind das nur noch die Rechte zu arbeiten und zu konsumieren. Wer keine Arbeit hat, den versorgt der Staat, also die Allgemeinheit, auf Grund des Sozialprinzips mit den erforderlichen Mitteln. Die Grenzen der Unterhaltsansprüche sind streitig. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung den Staat als ein Herrschaftssystem dogmatisiert und das jetzt im Lissabon-Urteil besonders betont (BVerfGE 123, 267, 341, 343, 344, 349, 350, 356, 364, 366, 369 u.ö.). Jetzt ist das Gericht so weit gegangen, diese Herrschaft parteienstaatlich zu konzipieren. Es identifiziert ganz im Sinne von Gerhard Leibholz, der diese Rechtsprechung als Richter des Bundesverfassungsgerichts begründet hat, das politische System mit parteilicher Herrschaft. Die Parteien sind nach Leibholz Mittler zwischen dem Volk und dem Staat. Die Rechtsprechung behandelt die im Parlament vertretenen Parteien, als seien sie das Volk selbst. Das ist mehr als kritikwürdig. Wir sind das Volk, jeder einzelne Bürger ist gewissermassen das Volk, nämlich Teil desselben. Das macht die Demokratie aus. Das Volk ist die Bürgerschaft, und nach richtiger Freiheitslehre hat der Bürger, jeder Bürger die Verantwortung für die Rechtlichkeit der Gesetze. Er hat auch die Verantwortung für seinen Staat. Wir leben nicht in Zeiten harter Despotie, aber in sanfter Despotie. Mit sanften, sehr wirksamen Mitteln vor allem der Propaganda durch die Medien wird das Volk, genauer die Bevölkerung, beherrscht – Stichwort: «political correctness». Nur Bürger bilden ein Volk, nicht zu Untertanen degradierte Menschen.
Der Parteienstaat ist nicht der Gegensatz von Demokratie und Republik, aber er ist deren typische Verfallserscheinung. Das lehrt schon die Geschichte Roms. Es ist nicht zu hoffen, dass es irgendwann keine Parteien geben wird, dass also die Bürger bürgerlich miteinander leben. So ist der Mensch nicht, aus allzu krummem Holz geschnitzt, von Neigungen, also Habsucht, Machtsucht, Ehrsucht, besessen, die sich in den Parteien bestens entfalten können. Aber die Parteien müssen sich erneuern. Wir brauchen neue Parteien. Parteien dürfen nicht allzu beständig, geradezu ewig sein. Sie geraten dann in die falschen Hände, weil sie allzu einfach den Zugang zur Macht, zu den Ämtern und Pfründen sichern. Sie sind leicht von aussen steuerbar, von der internationalen Grossfinanz, von in- und ausländischen Diensten. Sie werden berechenbar und im Zweifel bestechlich. Ich sehe keine Chance, dass die Altparteien sich in irgendeiner Weise regenerieren und wieder Einrichtungen der Freiheit des Volkes werden. Es sind längst reine Herrschaftsbündnisse. Die Abhängigkeit von der Grossfinanz ist augenscheinlich. Mit Scheinargumenten wie der Systemnotwendigkeit werden die Geldinstitute, weitestgehend in der Hand ausländischer Banken oder Fonds und fremder Staaten, auf Kosten der wirklichen Leistungsträger des Landes, der arbeitenden Bevölkerung, und auf Kosten des Nachwuchses finanziert, mit einem ungeheuren Aufwand, mit grössten Risiken, ohne jede Rücksicht auf die Interessen der Bürgerschaft.
Aber in einer Zeit sanfter Despotie ist es möglich, seiner Pflicht als Bürger zu genügen, nämlich der Pflicht, für die Rechtlichkeit des gemeinsamen Lebens zu sorgen. Das ist die Freiheit der Bürger. Es gibt eine Widerstandspflicht. Der moderne Staat hat nur eine Aufgabe: das Recht zu verwirklichen. Das macht die Freiheit aus, weil jeder von uns Staat ist. Der Bürger ist staatlich, die zentrale Figur des Staates. Es gibt keinen Gegensatz von Staat und Bürgern. Es gibt keine Trennung von Staat und Gesellschaft. Das sind Irrlehren, die das Bundesverfassungsgericht unter geistiger Führung von Ernst-Wolfgang Böckenförde nach wie vor vertritt (vgl. BVerfGE 20, 56 [97ff.] und BVerfGE 44, 125 [139ff.]). Es sind dogmatische Fehlentwicklungen, die uns nicht frei sein lassen, derentwegen wir nicht als Bürger anerkannt werden. Längst ist wieder ein Herrschaftssystem etabliert, das durch gewisse Grundrechte liberalistisch moderiert wird. Aber das ist nicht die Freiheit, die die Grundlage von Demokratie und Rechtsstaat ist, besser: die Grundlage der Republik. Die Freiheit im politischen Sinne ist die Grundlage der Republik. Jüngst hat das Bundesverfassungsgericht ganz am Rande eingeräumt, dass die Republik ein materiales Verfassungsprinzip ist und nicht lediglich das Verbot der Monarchie. Die Staatsrechtslehre wehrt sich entweder mit abwertenden Äusserungen oder mittels Missachtung gegen die republikanische Konzeption des Rechts, aber nicht aus politischen Gründen, sondern weil die Autoren meist eine Art liberalistischer Herrschaftslehre in ihre Lehrbücher geschrieben haben und ihre verfehlte Dogmatik nicht zugestehen wollen. Die Rechtswissenschaft ist weitgehend zu einer Abschreiberei verkommen. «Es erben sich Gesetz und Rechte wie eine ewige Krankheit fort», lässt Goethe Mephisto sagen. Das Republikprinzip ist jedoch von grosser materieller Bedeutung; denn es ist das Prinzip der allgemeinen Freiheit, das der Bürgerlichkeit der Bürger.
Freiheitliche Demokratie, nicht Herrschaft des Volkes
Die Republik muss demokratisch sein. Nirgends steht im Grundgesetz, dass Deutschland eine Demokratie sein sollte. Demokratie ist ein schönes Wort, aber es wird missverstanden. Dieses Missverständnis ist philologisch, aber von staatserheblicher Bedeutung. Demokratie soll Herrschaft des Volkes heissen. Das stimmt vom Wortbegriff her nicht, von der Sache her noch weniger. Noch nie hat das Volk geherrscht. Nie wird das Volk herrschen. Völker werden immer nur beherrscht, empirisch gesehen. Völker können versuchen, die allgemeine Freiheit zu verwirklichen, die mit der allgemeinen Gleichheit und der Brüderlichkeit und, politisch korrekt, Schwesterlichkeit, verbunden ist und sein muss. Das wäre das Kunstwerk der Vernunft, wie Schiller das in dem Brief an den Grafen von Augustenburg genannt hat, das Kunstwerk der allgemeinen Freiheit, das der Demokratie als politischer Form bedarf. Demokratie heisst nun einmal nicht Herrschaft des Volkes, sondern das Volk hat das Sagen, das Volk wird nicht beherrscht, das Volk zieht den Karren – aus dem Dreck, das muss es immer, jetzt auch, aus dem Morast der Staatsschulden. Unser Volk wird grosse Opfer bringen müssen. Dass die Staatsverschuldung über das Investitionsvolumen hinaus verfassungswidrig ist, liegt auf der Hand (Art. 115 GG). «Krateín» heisst nicht herrschen, durch nichts. Wer Aristoteles studiert, ich habe das versucht, hoffentlich ist es mir gelungen, wird keine Stelle finden, die belegt, dass «krateín» irgend etwas mit herrschen zu tun hat. Ich habe für diese Lesweise eine wichtige Stütze, nämlich Vittorio Hösle, der einer unserer besten Köpfe ist, aber leider jetzt in Amerika lehrt (Politik und Moral, 1997, S. 94ff.). Auch «árchein» heisst nicht herrschen, sondern der erste sein, den Vorsitz haben, allenfalls führen. Die philologischen Fehlleistungen des 19. Jahrhunderts sind noch immer systemrelevant. Man konnte und wollte nichts anderes denken, als dass der Staat auf Grund des monarchischen Prinzips herrsche. Das will man nach wie vor. Die Demokratie, welche die Monarchie abgelöst hat, müsse Herrschaft sein. Man dogmatisiert immer noch, der Staat sei ein Herrschaftsgebilde und solle es sein. Er ist es, das bestreite ich nicht, und der gegenwärtige deutsche Staat wieder fast diktatorisch. Aber er soll es nicht sein. Man darf die Wirklichkeit, die man empirisch erfassen muss, nicht mit dem verwechseln, was sein soll.
Volk, nicht Bevölkerung
«Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus!» Das Volk ist Träger der Staatsgewalt. Das Volk sind alle Bürger, in gewisser Weise auch die, die jetzt als Migranten eingebürgert worden sind. Die mögen nicht zur Nation gehören, sind aber Staatsangehörige. Diese Einbürgerungen waren verfassungswidrig, aber die Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten führt nicht ohne weiteres zu ihrer Nichtigkeit, sondern nur, wenn das offenkundig ist. Das ist allgemeines, öffentliches Recht, das auch zum Rechtsstaat gehört. Der Austausch des Volkes durch eine beliebige Bevölkerung ist mit dem Volksbegriff des Grundgesetzes unvereinbar. Das ist nicht rechtens, wenn das Volk nicht gefragt wurde, wenn also keine Volksabstimmung über die Frage stattgefunden hat: Wollt ihr ein anderes Volk werden? Oder wollt ihr überhaupt aufgeben, ein Volk zu sein und euch in eine Bevölkerung umwandeln, in eine multinationale, multikulturelle Bevölkerung? Diese Umwandlung wird oktroyiert. Die meisten dürften dagegen sein, aber wir haben als Bürger alle die Verantwortung für das Schicksal des Volkes. Es gibt auch Schuld durch Unterlassen, das ist ein allgemeines strafrechtliches Prinzip. Gegenwärtig ist es vergleichsweise leicht zu handeln. Es gibt die Verpflichtung des Bürgers, seine bürgerliche Verfassung zu verteidigen, die Widerstandspflicht. Wenn wir die Verpflichtung nicht erfüllen, alle, zusammen, sind wir gegenüber den nachfolgenden Generationen für das Unglück verantwortlich. Wir machen uns schuldig, wie sich andere in anderen Zeiten in Deutschland schuldig gemacht haben. Widerstand im Dritten Reich war unendlich schwer, man musste sein Leben aufs Spiel setzen, aber das grosse Unrecht darf kein Volk dulden.
Negativauslese der Parteien
Wenn die Staatsgewalt nicht vom Volke ausgeht, sondern von einer Parteienoligarchie, ist das nicht demokratisch. Das Volk muss für die Bewältigung des gemeinsamen Lebens bestens organisiert sein. Dafür genügen nicht nur Wahlen von Parteien. Es wird gewählt, aber wir wählen die, die schon gewählt sind, sagt Hans-Herbert von Arnim. Das Volk hat durch die Wahlen keinen wirklichen Einfluss auf die Politik. Den haben wenige Parteipolitiker, keineswegs alle Parteimitläufer. Die Parteien sind älter geworden. Ihre inneren Strukturen haben sich verändert. Es sind nicht mehr die politischen Parteien der Zeit Konrad Adenauers, in denen Menschen mitwirkten, die schon in der Weimarer Republik politische Verantwortung getragen, die Tyrannei des Dritten Reiches hinter sich und die Erfahrung des grossen Unrechts hatten. Diese Politiker wollten Freiheit und Recht, Republik und Demokratie.
Jetzt haben Agenten, Opportunisten und Karrieristen in den Parteien das Sagen. Die Führungskräfte in den Parteien sind eine Negativauslese. Die Republik steht und fällt mit der führenden Schicht, mit bürgerlichen Aristokraten, nicht mit dem Adel im Geburtssinne – nicht jeder Adlige ist schon ein edler Mann, sagt Kant. Wir brauchen die Besten in der Politik, die republikanische Aristokratie. Die Parteien haben nur eine Aufgabe: die Besten auszuwählen und diese, nicht sich selbst, den Bürgern zur Wahl vorzuschlagen, damit diese die politische Verantwortung übernehmen. Es gelingt ihnen bestens das Gegenteil. Jeder weiss, wenn er nicht durch berufliche Leistung einen angemessenen Status erlangt, dann ist es doch auch ohne fachliche Leistung möglich, durch Anpassung in einer Partei in hochbezahlte Ämter und Pfründen zu kommen, freilich bedarf es der hinreichenden Charakterlosigkeit, stetig gegen besseres Wissen und eigene Überzeugung zu handeln. Den Weg gehen viele. Ein Beispiel hat der zurückgetretene Bundespräsident Horst Köhler gegeben. Lebensprinzip der Parteigänger ist der Opportunismus. Für mich ist es unerklärlich, wie die CDU eine FDJ-Funktionärin zur Kanzlerin machen konnte. Von einer solchen Politikerin kann man nichts anderes erwarten als Abhängigkeit und Unterwerfung. Wenn sie erklärt, die Staatsraison Deutschlands sei die Sicherheit Israels, muss man prüfen, ob nicht §§ 81, 83 des Strafgesetzbuches erfüllt sind. Hochverrat muss freilich durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt erfolgen. Der Gewaltbegriff in der Vorschrift ist schwierig. Israels Sicherheit lässt sich augenscheinlich nicht ohne Gewalt gewährleisten. Ein Krieg, mit dem Deutschland die Sicherheit Israels zu schützen versuchen würde, würde die Sicherheit Deutschlands schwer beeinträchtigen. Helmut Schmidt hat mit aller Klarheit gesagt, dass eine solche Aussage vor der Knesseth aussenpolitisch verheerend ist.
Nicht allein Wahlen genügen dem demokratischen Prinzip, sondern ganz wesentlich ist die Aufstellung der Kandidaten, letztlich die ganze republikanische oder eben demokratische Kultur eines Landes. Das Bundesverfassungsgericht spricht vom demokratischen Legitimationsniveau (BVerfGE 83, 60 [71]; 89, 155 [172]). Es muss einen hinreichenden Diskurs um die Politik geben. Meist wird verkannt, dass es nicht schon demokratisch legitimiert ist, wenn die Mehrheit die Minderheit beherrscht. Demokratisch ist allein die Erkenntnis des Wahren und Richtigen – Erkenntnis, Kognition, nicht Dezision. Erkenntnis ist republikanisch. «Politik ist ausübende Rechtslehre», sagt Kant (Zum ewigen Frieden, S. 229). Ausübende Rechtslehre erkennt und beschliesst das Richtige für das Gemeinwohl des Volkes. Das setzt Wahrheit voraus und damit Wahrheitlichkeit. Wer derer nicht fähig ist, darf kein Staatsamt ausüben. An dem Diskurs muss das ganze Volk teilnehmen können, auch mit allen Irrtümern.
Freie Rede
Konstitutionsprinzip einer Demokratie ist das Recht der freien Rede. Das Recht der freien Rede wird in Deutschland entgegen der Würde des Menschen und entgegen der Schutzpflicht des Staates mit Füssen getreten. Der Staat, einschliesslich seiner Gerichte, allen voran das Bundesverfassungsgericht, verteidigt das Recht der freien Rede nicht hinreichend. § 186 Strafgesetzbuch, der die üble Nachrede unter Strafe stellt, ist zugunsten der Medien wegen ihrer öffentlichen Aufgabe vom Bundesverfassungsgericht praktisch ausgehebelt. Die Medien können jeden diffamieren, etwas sagen, was verächtlich zu machen geeignet ist, ohne dass sie nachweisen können oder müssen, was sie über einzelne Bürger verbreiten. Aber nach dem Straftatbestand müssen herabsetzende Äusserungen erweislich wahr sein. Es wird von den Medien nur verlangt, dass sie mit mediengemässer Sorgfalt ihre Äusserungen prüfen, also ohne jede Sorgfalt; denn sie haben ja keine Zeit und keine Gelegenheit, hinreichend zu überprüfen, was sie schreiben.
Die Meinungsäusserungsfreiheit der Medien ist gross, die des Bürgers klein. Der Bürger hat keinen wirksamen Schutz seiner Persönlichkeit. Der Bürger hat zudem wenige Möglichkeiten, in der Öffentlichkeit gehört zu werden. Der Persönlichkeitsschutz wird zwar in der Würde des Menschen und im Freiheitsprinzip, also in höchsten Werten, verankert, aber er findet der Sache nach nicht statt. Caroline von Monaco und ihre Kinder werden geschützt, aber nicht der einfache Bürger, der in der Politik etwas sagt, was nicht alle hören sollen, oft schlicht die Wahrheit. Die meisten Bürger schweigen verängstigt, obwohl sie die Wahrheit lieben und oft herausschreien wollen. Aber sie fürchten die diffamierende Medienschelte, manchmal auch Staatsanwalt und Strafrichter. Für die demokratische Kultur ist das verheerend.
Die Gerichte stärken in jeder Weise die Medien, welche den bürgerlichen Diskurs mehr gefährden als fördern. Wenn sie nicht die Öffentlichkeit durch Spiele, Sex- und Gewaltdarstellungen von der Politik ablenken, missbrauchen die Medien ihre in der Demokratie unverzichtbare Aufgabe, zur Meinungsbildung beizutragen, für irreführende Propaganda. Das ist Unrecht. Man weiss genau, wie man mit den heutigen Kommunikationsmitteln ein Volk beherrscht. Untragbar ist die Vermachtung der Medien, die, wenn nicht in der Hand des von den Parteien beherrschten Staates, in der weniger Medienoligopolisten sind. Demokratische Veranstaltungen sind das nicht. Allerdings hat das Internet Chancen zur Opposition eröffnet, aber die Printmedien und die herkömmlichen elektronischen Medien, vor allem das Fernsehen, sei es öffentlich oder privat, sind Vehikel der Parteien und der diese beherrschenden Mächte im In- und Ausland, vor allem der Grossfinanz und der Grossindustrie. An sich sollte Deutschland von staatlicher Propaganda genug haben, aber ohne diese kann die bürgerfeindliche Politik angesichts der ständigen Wahlen schlecht durchgesetzt werden.
Eigentum, Selbständigkeit und Freiheit
Eine wesentliche Grundlage und Voraussetzung eines freien Volkes, das als Demokratie oder besser als Republik verfasst ist, ist allgemeines Eigentum, das Recht auf und das Recht am Eigentum. Die Eigentumsordnung muss so gestaltet sein, dass alle Bürger der Freiheit fähig sind. Nur mittels Eigentum ist der Mensch selbständig. Nur die hinreichende Selbständigkeit des Menschen macht ihn zum Bürger. Darum gibt es auch ein Recht auf Eigentum, das in Art. 14 GG verankert, aber längst nicht anerkannt ist. Allgemeine Selbständigkeit ist das eigentliche Ziel des Sozialprinzips. Kant hat die Trias der leitenden Ideen der Republik: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, mit Freiheit, Gleichheit, Selbständigkeit übersetzt (Metaphysik der Sitten, S. 432ff.). Die Wirtschaftsordnung muss so gestaltet sein, dass möglichst alle Bürger aus eigener Kraft zur Selbständigkeit finden und diese erhalten können. Das Bundesverfassungsgericht hat die sozialen Verpflichtungen zu Recht auf die Würde des Menschen gestützt. Die Wirtschaftsordnung hat sich von Rechtsprinzipien weit entfernt. Die hinreichende Selbständigkeit der Menschen ist nicht mehr gesichert, ganz im Gegenteil, die Bürger müssen um ihren Arbeitsplatz, um ihre Rente, um ihr Vermögen bangen. Die Jugend hat schlechte Aussichten. Die sozialen Verhältnisse waren schon besser entwickelt, aber wir teilen, zumal europa- und weltweit, in einer Weise, welche den Bürgern allzuviel von ihrem Eigentum und ihren Chancen nimmt. Damit werden mehr und mehr Bürger wirtschaftlich zu Untertanen.
Die wirklichen Hintergründe des wirtschaftlichen Desasters und der Entwürdigung des Menschen ist die Globalisierung und die Europäisierung der Wirtschaft. Die Europäische Union ist schlicht eine Region der globalisierten Wirtschaft, deren «Verfassungsprinzip» die Freiheit des Kapitals ist. Die europäische Integration heisse ich im begrenzten Umfang gut, aber nicht so, wie es geschieht, nicht die Entwicklung zu einer zentralistischen Bürokratie im Interesse eines entgrenzten Kapitalismus, in dem die Menschen Humankapital mit schnellem Verfall sind. Wenn sie nicht mehr arbeiten können, sollen sie den Anstand haben, die Wirtschaft rasch von ihren Kosten zu befreien, zunächst auf Grund freiwilliger Patientenverfügung. Eine europäische Integration muss Freiheit und Recht, Demokratie und Rechtsstaat, aber auch den Sozialstaat wahren. Ein europäisches Europa muss eine Republik der Republiken, ein Europa freier Staaten sein.
Wir nehmen diese bürgerfeindlichen Politiken hin, die aber auch wegen Verletzung des Sozialprinzips, das mit dem Republikprinzip untrennbar verbunden ist, ein Verstoss gegen höchste Verfassungsprinzipien sind. Wir tun nicht mehr das, was wir zu tun verpflichtet sind, um allen Bürgern im Lande die Chance der Selbständigkeit zu geben. Damit haben nicht mehr alle die Fähigkeit, wirklich an der Demokratie teilzuhaben. Wie gesagt, setzt die Fähigkeit zur Autonomie des Willens als die Fähigkeit zur Freiheit die Selbständigkeit aller voraus. Wenn nicht alle Bürger in der Republik frei, also selbständig, sind, können auch die anderen trotz gewissen Vermögens nicht frei sein. Das erweist sich in der Macht der Mehrheit. Die Freiheit als allgemeine Gesetzgeberschaft ist unteilbar. Es gibt keine Freiheit inmitten von Untertanen. Wer aber soll nach Selbständigkeit und Freiheit fragen? Zu sagen haben die Menschen im entwickelten Parteienstaat ohnehin nichts, allenfalls wenig, also müssen sie auch nicht selbständig im republikanischen, bürgerlichen Sinne sein.
Wirtschaftliche Entmachtung durch internationalen Kapitalismus
1. Wir haben die wirtschaftliche Hoheit aus der Hand gegeben. Wir haben aussenwirtschaftlich, also in der Handelspolitik, nichts mehr zu sagen. Die Aussenwirtschaftspolitik, von grösster Bedeutung für ein Exportland wie Deutschland, ist völlig von der Europäischen Union usurpiert, jetzt im Vertrag von Lissabon festgeschrieben, vorher vertragswidrig vom Europäischen Gerichtshof dekretiert. Wir sind von den aussenwirtschaftspolitischen Entscheidungen der Union abhängig. Die unterschiedlichen Interessen von 27 Mitgliedstaaten mit heterogenen Volkswirtschaften bestimmen die Wirtschafts-, zumal die Handelspolitik. Das wird mit dem schönen Wort Freihandel kaschiert, ohne dass die Voraussetzungen eines Freihandels erfüllt wären. Das Ausbeutungsszenario der kapitalgesteuerten Wirtschaft ist kein Freihandel. Besser passt das Wort Freibeuterei. Die globalisierte Wirtschaft kommt nicht allen zugute, und insbesondere den Menschen nicht, die keine Arbeit finden. Wir könnten andere Arbeitsverhältnisse haben. Nach Berechnungen, die ich für seriös halte, hat die internationalistische Entwicklung die Deutschen in den letzten zwei, drei Jahrzehnten ein gutes Drittel unseres Einkommens gekostet. Das sind die Opfer, die Deutschland vor allem für die Union bringt, nicht nur die Nettozahlungen an die Europäische Union. Die Opfer sind die Transferleistungen, die allein dadurch abgefordert werden, dass Deutschland nicht aufwertet, während andere Euroländer abwerten müssten. Griechenland voran und weiter Portugal, Irland, Italien und Spanien. Belgien und Frankreich werden bald mitgenannt werden. Nach Aufwertung hätte Deutschland eine stärkere Kaufkraft, vor allem am Weltmarkt, aber auch am Binnenmarkt. Dem Export steht ein Import gegenüber. Die deutschen Produkte, die in hohem Masse aus ausländischen Zulieferungen hergestellt werden, würden nicht merkbar verteuert. Manche halten den schwachen Durchschnittseuro für einen Vorteil für die deutsche Exportwirtschaft. Das mag einzelnen exportorientierten Unternehmen zugute kommen, ist aber gesamtwirtschaftlich eher ein Nachteil, insbesondere schwächt das die Kaufkraft im Innern, die der Menschen im Lande. Es schadet zudem den Nachbarstaaten, deren Schäden durch das Abwertungsverbot die Deutschen jetzt bezahlen müssen. Als Deutschland die DM stetig aufgewertet hat, hatte es mit Abstand das höchste Pro-Kopf-Einkommen in Europa und nach den USA in der Welt. Jetzt liegen die Deutschen in der unteren Hälfte im OECD-Bereich, und die Bevölkerung verarmt zusehends. Die Währungsunion schadet in jede Richtung und wird ihren Zweck, den Unionstaat herbeizuzwingen, verfehlen.
2. Es ist ausgeschlossen, die Fehlentwicklung der Wirtschaft durch irgendwelche steuer- oder sozialpolitischen Massnahmen in Ordnung zu bringen. Es werden ganz andere Massnahmen erfolgen, um mit den Staats- und Bankenschulden fertig zu werden. Inflation wird nicht reichen. Eher erfolgt nach einer ruinösen Deflationsphase der Währungsschnitt. Griechenland ist ein Beispiel. Die Währungs- und Finanzkrise Argentiniens konnte 2001/2 nur durch ein Moratorium, die Lösung des Pesos von der Dollar-Parität mit einer Abwertung von 70% und schliesslich dadurch bewältigt werden, dass Argentinien seine Schulden bis zu 70% nicht bezahlt hat. Ähnliche Schritte werden gemacht werden müssen, letztlich auch in Deutschland. Diese Verschuldungspolitik ist verfassungswidrig. Sie ist grosse Enteignung der Bürger, freilich nur derer, die ein Vermögen haben. Dazu gehören auch Pensions- und Rentenansprüche, deren Anpassung an die Geldwertentwicklung vom Gesetzgeber abhängt.
Warum soll nicht auch einmal eine der Banken insolvent werden, denen durch die Rettungsmassnahmen für den Euro die Risiken, die sie sehr gewinnorientiert eingegangen sind, abgenommen werden? Zu unserem Wirtschaftssystem gehört die Insolvenz. Dadurch werden die Wagnisse gesteuert, insbesondere die Kreditierung der Unternehmen, aber auch der Staaten, wie sich zeigt, begrenzt. Es gibt keine Systemrelevanz von Banken, auch nicht von Banken in der öffentlichen Hand. Wenn aberdie Politiker zulassen, dass die Banker reich, unermesslich reich werden, wer will es ihnen verdenken, dass sie die Möglichkeiten nutzen. Die Verantwortung für die Finanzkrise haben die Politiker. Es wird von den Unternehmern soziales Ethos gefordert, aber es gilt, ihnen Grenzen zu ziehen. Sie haben in ihren Strukturen, die auf grösstmöglichen Gewinn der weltweit gestreuten, systemisch nicht solidarischen Shareholder angelegt sind, keine Chance zu einem sozialen Ethos.
Globalisierung ist mit dem Sozialprinzip wie mit dem demokratischen Prinzip unvereinbar. Das grundlegende Prinzip der Ethik ist die Rechtlichkeit. Für das Recht ist die Politik verantwortlich. Wer die globale Kapitalverkehrsfreiheit ins Haus holt, der darf sich nicht wundern, wenn sozialwidrige Verhältnisse entstehen. Wer die Schriften dazu kennt, auch von mir, die schon vor mehr als 10 Jahren geschrieben sind, der kann das wissen, aber die Politiker, weitgehend korrumpiert, wollen das nicht wissen: Einer der grössten Missgriffe der Wirtschaftspolitik ist die Kapitalverkehrsfreiheit, nicht nur die in der Europäischen Union, sondern die globale der ganzen Welt. Nach dem Unionsrecht ist es uns verboten, den Kapitalverkehr gegenüber allen Ländern der Welt zu beschränken, mit gewissen Ausnahmen vor allem zugunsten der Währungsunion. Das ist die Grundlage des spekulativen Kapitalismus, die Grundlage dieser kreditären Geldschöpfung, die das Zehnfache des für die Wirtschaft erforderlichen Geldumlaufs betrifft, immer mit Zinserwartungen. Ich kann das nicht vertiefen und verweise auf mein Buch «Verfassungsrecht der Europäischen Union, Teil 2: Wirtschaftsverfassung mit Welthandelsordnung», Berlin 2010. Wer eine Politik globalen Kapitalismus’ macht, hat eine Politik der Selbständigkeit der Bürger und damit eine soziale, demokratische, republikanische Politik, eine Politik der Freiheit und des Rechts, aufgegeben.
Republikwidriges Mehrheitsprinzip
Ein grosses Missverständnis der Demokratie ist das Mehrheitsprinzip. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses im Lissabon-Urteil erneut hervorgehoben. Die Mehrheit befiehlt, die Minderheit hat zu gehorchen. Die Legitimation der Mehrheit führt zur Ochlokratie. Das ist keine Demokratie. Die Verhältnisse sind nicht so, dass alle mit den Entscheidungen der Mehrheit, wenn es denn überhaupt die der Mehrheit sind, zufrieden sind, kantianisch gesprochen, diese, Moralität unterstellt, zu ihrem Gesetz machen würden. Die Parteien, deren Fraktionen im Bundestag die Mehrheit der Stimmen haben, werden vom Bundesverfassungsgericht mit der Mehrheit des Volkes identifiziert. Es dürfte mehr als selten sein, dass die Mehrheit des Volkes hinter der Politik der Parteien steht, geschweige denn hinter der Politik der Mehrheiten im Bundestag. Ein zunehmend grosser Teil der Bürger wählen nicht, aus guten Gründen. Sie sind nicht bereit, unter den Übeln eines auszuwählen. Auch die grossen Parteien werden allenfalls von 20% der Wähler unterstützt, die gegenwärtige Regierungskoalition von etwa 30% der Wähler. Nur etwa 0,3% der Bevölkerung sind in den Parteien aktiv. Die Parteien haben mehr Mitglieder, etwa 3% der Bevölkerung, aber aktiv ist von denen nur jeder Zehnte. Dass die nun das Volk repräsentieren sollen und mit dem Volk identifiziert werden, ist absurd. Aber dennoch ist auch das Mehrheitsprinzip als solches, das besagt, dass die Mehrheit berechtigt wäre, die Politik zu bestimmen, falsch und gehört zu den Verzerrungen der Republik. Es geht in der Politik darum, das zu beschliessen, was richtig ist, für alle richtig ist, für das gemeine Wohl richtig. Das ist nicht leicht zu erkennen. Dafür muss zunächst die Wahrheit zugrunde gelegt werden. Deswegen bezieht sich die Meinungs-äusserungsfreiheit nur darauf, dass der Bürger zur Wahrheit und Richtigkeit beitragen darf. Dass sich das Bundesverfassungsgericht im Lissabon-Urteil auf das Mehrheitsprinzip kapriziert, ist befremdend. Es gibt eine Mehrheitsregel. Die aber ist etwas völlig anderes als ein Mehrheitsprinzip. Die Mehrheit hat durch nichts recht. Die Mehrheit ist in Deutschland schon öfter berufen worden. Glücklich sind wir damit nicht geworden. In den Organen des Staates richtet sich die Entscheidung nach den Stimmen der Mehrheit. Im Gericht entscheidet die Mehrheit der Richter, wenn es ein Kollegialgericht ist. Wie soll es anders sein? Die Strafbarkeit hängt von der Zweidrittelmehrheit ab. Im Parlament entscheiden unterschiedliche Mehrheiten.
Im übrigen hat die Mehrheit in Wirklichkeit noch nie geherrscht. Immer herrschen Minderheiten, kleine Minderheiten. Wenn man im Parlament Einstimmigkeit verlangen würde, würden keine Entscheidungen zustande kommen. Carl Schmitt hat die Führerschaft demokratistisch mit dem Mehrheitsprinzip legitimiert. Schmitt war nicht der Lehrer der Republik, ganz im Gegenteil. Carl Schmitt hat klar ausgesprochen, dass die Freiheit kein politisches Prinzip sei. Die Demokratie sei demgegenüber ein politisches Prinzip. Die Freiheit habe nur rechtsstaatliche Relevanz, eben in den Abwehrrechten des Bürgers, sprich des Untertanen, gegen den Staat. Carl Schmitt ist sehr erfolgreich. Wesentliche Irrtümer der deutschen Staatsrechtslehre stammen von ihm, zumal in grossen Fragen. Bevor man selbst nachdenkt, schreibt man bei Carl Schmitt ab. Mit seiner herrschaftlichen Repräsentationslehre hat Schmitt erfolgreich die Demokratie von der Freiheit getrennt. Die Einheit will ich wieder herstellen. Das Bundesverfassungsgericht folgt mehr denn je Carl Schmitt, freilich ohne ihn zu zitieren. Wir reden zu Recht von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die Freiheit ist das Leitprinzip, und die politische Form der allgemeinen Freiheit ist die Republik. Die aber bedarf wegen der Staatsgewalt, die das Volk hat, demokratischer Willensbildung.
Freiheit und Rechtsstaat
Die Republik muss demokratisch sein, und das wichtigste Prinzip der Republik ist der Rechtsstaat. Es würde vollkommen genügen, wenn Deutschland und die anderen Länder dieser Welt wirkliche Rechtsstaaten wären. Als Rechtsstaat war Deutschland in bestimmten Jahren, sagen wir den 50er, 60er und noch 70er Jahren, besser als alle anderen Staaten aufgestellt. Deutschland hatte nach dem Zweiten Weltkrieg eine starke Entwicklung zum Rechtsstaat und eine feine Diskussion über Einzelfragen des Rechtsstaates, etwa als 1960 die Verwaltungsgerichtsordnung eingeführt wurde. Das europäisierte Deutschland hat den Rechtsstaat längst verlassen. Es gibt noch beachtliche Reste des Rechtsstaates, Deutschland ist noch im gewissen Masse rechtsstaatlich, aber nicht im eigentlichen. Das Bewusstsein der politischen Klasse in Deutschland für den Rechtsstaat ist verlorengegangen.
Das zeigt der «Krieg» gegen das Bankgeheimnis in der Schweiz, ein Rechtsprinzip eines anderen Landes. Der deutsche Finanzminister versucht, dieses Bankgeheimnis der Schweiz, das gute Gründe hat, jedenfalls in der Schweiz rechtens ist, zu beseitigen, mit Mitteln, die ein Grundprinzip des Rechtsstaates missachten, die Verfahrensgerechtigkeit. Auch und gerade die Verfahren müssen dem Rechtsstaatsprinzip genügen. Verfahrensrechtlichkeit ist die Magna Charta des Rechtsstaates, gerade im Strafverfahren. Wer das Formelle des Rechtsstaates vernachlässigt, wie gegenwärtig in den Fragen des Schweizer Bankgeheimnisses, hat den Rechtsstaat verkannt. Wenn er meint, wir müssen unbedingt das materielle Recht durchsetzen und die Steuersünder bestrafen, dann darf er noch lange nicht die rechtsstaatlichen Verfahrensprinzipien missachten. Verfahren sind Freiheitsschutz. Auch das Recht anderer Länder ist zu respektieren, insbesondere im Interesse des guten Miteinanders der Völker und Staaten. Die «Prinzipien des Rechtstaates» (ISBN 3-4281-2206-2) habe ich in einer Schrift, Berlin 2006, dargelegt.
Wenn im übrigen jemand in der Schweiz Renditen zieht, weil er sein Geld gemäss der Kapitalverkehrsfreiheit legal in die Schweiz verbracht hat, dann ist das rechtens. Eine zusätzliche Besteuerung deutscher Staatsbürger in Deutschland entgegen den Doppelbesteuerungsabkommen ist ein klarer Verstoss gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Die Kapitalverkehrsfreiheit, als eine der Grundfreiheiten, gilt auf Grund der bilateralen Verträge auch für die Schweiz. Ich rede nicht über die Gelder, die nicht versteuert in die Schweiz transferiert wurden, also über Schwarzgelder, sondern über ererbte Vermögen, die in der Schweiz liegen und Renditen erbringen. Die sind nach Schweizer Recht zu versteuern. Alles andere widerspricht der Logik der Kapitalverkehrsfreiheit, einer Logik, die der Europäische Gerichtshof ständig praktiziert. Da lag der letzte deutsche Finanzminister schief, aus der Gier heraus, die auch beim Staat beheimatet zu sein scheint.
Aber auch in vielen anderen Bereichen hat das europäisierte Deutschland rechtsstaatliche Prinzipien verlassen, vor allem bei den hilflosen Versuchen, den Euro durch die Finanzierung des griechischen Haushalts und noch mehr durch den allen Mitgliedstaaten zugänglichen Rettungsschirm zu verteidigen. Die Massnahmen sind grobe Vertrags- und Verfassungsverletzungen, und sie missachten das Versprechen an die Deutschen, die Stabilität der Währung ohne Finanztransfers an andere Euro-Länder zu gewährleisten. Gegen die von niemandem bestreitbare Vertragswidrigkeit der Euro-Einführung hat das Bundesverfassungsgericht den Rechtsschutz verweigert. Sowohl die Einführung des Euro als auch dessen Verteidigung sind nichts anderes als Diktatur. Die Einführung war ein Rechtsbruch, in dem Falle Vertragsbruch, und die Verteidigungsmassnahmen sind es auch. Sie sind zudem ökonomisch falsch, versprechen keinen Erfolg und schaden unermesslich. Die Rechtsschutzlosigkeit ist ein Kriterium der Diktatur – was eigentlich sonst?
Bürgerlicher Rechtsstaat durch Freiheit und Eigentum
Das gesamte gemeinsame Leben hängt von der Freiheit ab, insbesondere der Rechtsstaat. Es gibt keinen Rechtsstaat ohne Demokratie, wohlgemerkt in dem dargelegten Sinne, und keinen Rechtsstaat ohne Selbständigkeit der Menschen, also ohne Sozialstaat. Der Rechtsstaat kann nicht auf formelle Prinzipien reduziert werden, wenn auch die formellen Prinzipien unverzichtbar sind. Der liberale Rechtsstaat hat sich im wesentlichen auf die formellen Prinzipien beschränkt, diese haben die Freiheiten vielleicht wirksamer geschützt als der materielle Rechtsstaat durch die Grundrechte. Das liegt an den in der Republik veränderten politischen Verhältnissen. Der Gesetzesvorbehalt für alle Massnahmen des Staates, welche in Freiheit und Eigentum eingriffen, bewirkte, dass der Landtag derartigen Gesetzen zustimmen musste. Im Landtag waren aber die Bürger vertreten, die ihre Interessen gegen den monarchischen Staat vertreten haben. Der formelle Gesetzesvorbehalt hatte dadurch grosse materielle Wirkung. Erinnert sei an den preussischen Budgetkonflikt 1862, der lange währte und nie verbindlich entschieden wurde. In der Republik sind die Bürger selbst die Träger der Staatsgewalt.
Es gibt in der Republik keinen Gegensatz von Staat und Gesellschaft. Aber die in das Parlament gewählten Vertreter des Volkes sind, wenn sie Interessen und Parteien repräsentieren, die grösste Gefahr für die Freiheit und die Freiheiten, obwohl sie die Freiheit verwirklichen sollen. Die Entrechtung der Bürger durch die Internationalisierung der Lebensverhältnisse, zumal durch deren Europäisierung, die in der Integrationsverantwortung der Parlamente liegt, ist weit fortgeschritten. Zudem führt das Wahlsystem im Parteienstaat zu einer steten Minderung der bürgerlichen Rechte, vor allem des Eigentumsschutzes, weil die Parteien mittels ihrer Gesetzgebungsmacht das, was den einen gehört, den anderen geben, um von letzteren gewählt zu werden. Der parteienstaatliche Demokratismus führt geradezu zwangsläufig zu einer rechtlosen Verteilung des Volksvermögens; denn die parteilichen Parteien sind darauf angelegt, Interessen zu bedienen, nicht aber das Recht zu verwirklichen. Das Wahlrecht wirkt dem nicht entgegen. Zu Recht ist zum Schutz der Grundrechte die Verfassungsgerichtsbarkeit eingerichtet. Aber die Verfassungsrichter, auch in die parteiliche Klasse integriert, leisten den materiellen Schutz von Freiheit und Eigentum eherweniger als der formelle Gesetzesvorbehalt des Liberalismus unter dem monarchischen Prinzip, der bekanntlich zum Hochliberalismus geführt hat. Für den menschheitlich richtigen Republikanismus fehlt es noch an der erforderlichen Sittlichkeit und Moralität der Bürger wie der Vertreter derselben in den Parlamenten.
Entstaatlichung des Volkes und Legitimation der Unionspolitik
1. Unabdingbare Voraussetzung des Rechtsstaates ist der Staat. Der Rechtsstaat muss ein Staat sein. Die Entstaatlichung des Volkes, nicht nur durch die europäische Integration, sondern auch durch die Globalisierung, ist mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar. Dem Volk wird die Hoheit über den eigenen Staat genommen. Die existentiellen Politiken, die Währungspolitik, die Wirtschaftspolitik, die Haushaltspolitik, die Sozialpolitik, die Sicherheitspolitik u.a.m., müssen in der Hand des Volkes bleiben und dürfen nicht Gremien übertragen werden, die nicht vom Volk legitimiert sind. Die europäischen Organe haben keine demokratische Legitimation, sage ich seit langem. Das Bundesverfassungsgericht musste zugestehen, dass die Organe der Europäischen Union nicht eigenständig demokratisch legitimiert sind, wie sie es sein müssten, wenn es Staatsorgane wären, wie sie es aber auch sein müssen, weil sie Rechtsetzungsorgane der Völker sind. Wenn das demokratische Niveau in Deutschland so abgesenkt wäre wie das der Union, wäre das fraglos demokratiewidrig. Das Gericht will aber nicht zugeben, dass die Union längst ein Staat ist, der mächtigste Staat in unserem Leben, weitaus wirkungsmächtiger als Bund, Länder und Gemeinden, und deswegen der Legitimation durch ein Staatsvolk bedarf. Das aber müsste durch ein unionsweites Verfassungsgesetz geschaffen werden, welches der vorgängigen Zustimmung aller Unionsvölker bedarf. Das sieht das Lissabon-
Urteil nicht anders.
2. Das Gericht konstruiert die demokratische Legitimation der Unionspolitik dogmatisch mittels des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung, das in Art. 5 des EUV in der Lissabonner Fassung eigens genannt ist, aber nur im deutschsprachigen Text. In den anderen Texten ist ehrlicher von abgeleiteten Befugnissen der Union die Rede, die mangels Volkes keine originären Befugnisse hat und haben kann. Nach dem Prinzip der begrenzten Einzel-ermächtigung muss die Politik der Union voraussehbar sein, so dass sie von den nationalen Parlamenten verantwortet werden kann; denn nur die nationalen Parlamente können, weil von den Völkern gleichheitlich gewählt, demokratisch legitimieren. In Wirklichkeit sind die Ermächtigungen weit und offen bis hin zu Generalklauseln, welche der Bestimmtheit weitestgehend entbehren. Allemal seit dem Vertrag von Lissabon hat die Union jede Politikmöglichkeit – in der Wirtschaft, zumal in der Handelspolitik, im Sozialen, im Bereich der inneren und äusseren Sicherheit, abgesehen von der Währungspolitik.
Mit der Währungspolitik werden derzeit durch Griechenlandhilfe und Währungsrettungsschirm die Finanzen vor allem Deutschlands ruiniert, freilich unter krassem Bruch der Verträge. Die No-bail-out-Klausel des Art. 125 AEUV verbietet diese Massnahmen eindeutig. Die europäische Währungsunion sollte keine Haftungsgemeinschaft sein, sondern eine Stabilitätsgemeinschaft. Jetzt ist sie keine Stabilitätsgemeinschaft, sondern eine Haftungsgemeinschaft. Die Währungsunion wird zur Finanzunion, Transferunion, Sozialunion. Das ist endgültig der Bundesstaat. Den sollte die Währungsunion, ökonomisch von vornherein eine Fehlkonstruktion, auch herbeihebeln, aber ohne Umsturz geht das nicht. Der wird jetzt unternommen, aber das Bundesverfassungsgericht wird das nicht zulassen. Dafür verlangt es im Lissabon-Urteil eine neue Verfassung Deutschlands nach Art. 146 GG, die ohne Volksabstimmung nicht geschaffen werden kann.
Verlust an demokratischem Rechtsschutz
Rechtsschutz ist Wesenselement des Rechtsstaates. Der Bürger muss wirksam in seinen Rechten, zumal den Grundrechten, geschützt werden. Seine Rechte müssen dem demokratischen Prinzip gemäss verbindlich erkannt und verwirklicht werden. Das ist Sache des Volkes, die wichtigste; denn alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Die Gerichte, die das letzte Wort in Sachen des Rechtes haben, müssen darum Organe der Vertretung des Volkes sein. Aber der Grundrechtsschutz ist weitestgehend dem Europäischen Gerichtshof überantwortet worden. Dort hat er nun wirklich keine Stätte. Der Gerichtshof hat erst einen einzigen Rechtsetzungsakt der Union als grundrechtswidrig erkannt, ausgerechnet einen Rechtsetzungsakt, der der Finanzierung des Terrorismus Schwierigkeiten bereiten sollte. Es war der Kadi-Fall im Jahre 2008. Mehr als 50 Jahre lang hat der Gerichtshof keine Grundrechtsverletzungen der Union zu erkennen vermocht. Eine Grundrechtsbeschwerde, wie die deutsche Verfassungsbeschwerde, ist nicht vorgesehen. Insbesondere ist der Europäische Gerichtshof alles andere als demokratisch besetzt. Der griechische Richter etwa, Präsident Vassilios Skouris, hat keinerlei demokratische Legitimation der Deutschen, genausowenig wie die 25 anderen Richter aus fremden Ländern. Nur einer, Thomas von Danwitz, ist Deutscher, aber das reicht nicht, zumal er nicht in allen deutschen Angelegenheiten entscheidet. In den Kammern sitzen mal 3, mal 5 Richter, ein Deutscher muss nicht dabei sein. Die Richter kennen die deutschen Verhältnisse meist nicht, den meisten ist sogar die deutsche Sprache fremd. Es ist nicht leicht, das deutsche Rechtssystem zu verstehen. Das kann man als Deutscher einigermassen, wenn man das Recht studiert und sich viele Jahre damit beschäftigt hat, aber dass irgend jemand aus Bulgarien oder Rumänien oder meinetwegen aus Portugal oder Litauen versteht, was die deutsche Rechtslehre meist aus guten Gründen induziert, ist völlig abwegig. Es gibt keinerlei Legitimationszusammenhang zwischen den Völkern und der Rechtsprechung der Union. Das fundamentale Prinzip der demokratischen Republik: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, ist durch den Integrationismus für wichtigste Staatsaufgaben ruiniert.
Wenn Bürger ihr Recht gegen den Staat vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigen wollen, haben sie wenig Chancen. Die grosse Masse der Verfassungsbeschwerden wird gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Wenn es nicht so wichtig ist, kann auch der Bürger einmal einen Prozess gewinnen. Aber es gibt immer wieder wegweisende Entscheidungen, insbesondere wenn das Gericht ohnehin der Politik Grenzen ziehen wollte oder der Öffentlichkeit nicht sichtbare Kräfte, gegebenenfalls ein Kanzler selbst, die Politik korrigieren wollen. Auch der europäischen Integrationspolitik hat das Gericht Grenzen gesetzt, die der weiteren Entwicklung der Union zum Bundesstaat einen Riegel vorschieben. Das Gericht muss zum einen seine Existenz rechtfertigen, sieht sich aber auch seiner eigenen Judikatur verpflichtet, welche die Interpretation des Grundgesetzes in gewisser Weise einengen. Notfalls, wenn das Gericht der Politik nicht in den Arm fallen will, wird dem Bürger schlicht der Rechtsschutz entgegen der grundrechtlichen Dogmatik verweigert, wie den Verfassungsbeschwerdeführern gegen die Einführung des Euro. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht sich dem Rechtsschutz gegen die Griechenlandhilfe und gegen den Rettungsschirm, die offenkundig vertrags- und verfassungswidrig sind, erneut zu entziehen wagt. Ich denke nicht. Die Rechtlosigkeit dieser Politik ist allzu offensichtlich.
Parteienherrschaft ohne Gewaltenteilung
Die Gewaltentrennung ist eine Essentiale des Rechtsstaates und Konstruktionsprinzip der Demokratie. Die horizontale Gewaltenteilung zwischen der Exekutive, vor allem der Regierung, der Legislative und der Judikative ist im Parteienstaat in Not, erst recht in der internationalistischen Parteienherrschaft. Nicht einmal die Gewaltenteilung zwischen den beiden ersten Gewalten und der Judikative ist auf Unionsebene noch in Ordnung. Die Richter werden für sechs Jahre gewählt, mit einem interessanten Gehalt, etwa 20 000 Euro im Monat. Das ist etwa das dreifache dessen, was ein Bundesrichter verdient. Das ist schon attraktiv für jemanden, der aus Bulgarien kommt, aber auch für einen deutschen Juristen. Das möchte er auch noch weitere sechs Jahre verdienen. Allein schon die Wahlzeit von 6 Jahren schafft Abhängigkeit. Wer setzt die Richter ein? Die Regierungen der Mitgliedsstaaten schlagen den Richter ihres Landes vor. Die anderen stimmen zu. Erforderlich ist das Einvernehmen der Regierungen. Ausgerechnet die Richter, welche die Politik der Regierungen auf die Rechtlichkeit hin kontrollieren sollen, werden von den Regierungen ernannt, die die politische Führung haben. Das schlägt dem Prinzip der Gewaltenteilung ins Gesicht. Das schafft politische Abhängigkeit, vermittelt durch Geld, Macht und Ansehen. Die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts ist im übrigen auch allzu parteienbestimmt. Das republikanische Postulat kann nur sein, dass die Richter keiner Partei angehören. Es müssen die Besten des Faches sein. Wer einmal ein kritisches Wort zu Parteien gesagt hat, hat nie eine Chance, in das Verfassungsgericht gewählt zu werden. Die Verfassungsrichter sind alle abhängig von den Parteien. Jedes politische Lager stellt ein Mitglied in jedem Senat, das nicht Parteimitglied ist. Diese Richter haben die nötige Parteinähe. Es kann vorkommen, dass sie nach der Richterkarriere Ministerkandidaten einer Partei werden.
Was ist zu tun?
Was ist gegen der Verfall Deutschlands und anderer Staaten zu tun? Es gibt in einem Parteienstaat in der krassen Form, wie er sich in Deutschland entwickelt hat, eine gewisse Gesetzlichkeit des Niedergangs. Wir hätten diese Entwicklung nicht, wenn die Besten dem Volk dienen würden. Aber die Parteien lassen das nicht zu.
Es bleibt nur der Widerstand. Das Recht steht in Art. 20 Abs. 4 GG: «Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Bürger das Recht zum Widerstand.» Mit dem Recht ist die sittliche Pflicht jedes Bürgers verbunden. Das Widerstandsrecht ist ein ewiges Recht. Auch wenn es nicht im Grundgesetz stünde, würde es gelten. Die Gewerkschaften haben den Text im Zuge der Notstandsnovelle durchgesetzt. Schon der König in alten Zeiten war des Todes, wenn er nicht eines tat: das Recht verwirklichen.
«Diese Ordnung» ist genau die, die ich erörtert habe, wie sie im Artikel 20 Absatz 1 bis 3 des Grundgesetzes verfasst ist. Man kann von dem einzelnen Bürger nicht mehr verlangen als den Widerspruch. Die Form des Widerstands ist eine andere Frage. Auch eine Klage ist gewissermassen ein Widerstandsakt. Das wichtigste Mittel des Widerspruchs ist die freie Rede. Es ist in Deutschland schwer geworden, aber man muss das Recht der freien Rede, insbesondere als Professor, wahrnehmen. Wenn man das nicht tut, hat man seinen Beruf verfehlt. «Tue das, was du zu tun schuldig bist, in deinem Berufe», fordert uns Martin Luther auf.
* Karl Albrecht Schachtschneider ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg in Nürnberg. Er entwickelt, lehrt und vertritt eine von Immanuel Kants Freiheitslehre sowie den Ideen der europäischen Aufklärung ausgehende und auf Grundlage der Menschenwürde entfaltete Freiheits-, Rechts- und Staatslehre.
Er reichte eine Reihe von Verfassungsbeschwerden beim deutschen Bundesverfassungsgericht ein, die sich jeweils gegen bestimmte Schritte der europäischen Integration richteten, die jeweils zu wegweisenden Fortschritten in der Rechtsklärung führten. Dazu gehören – gemeinsam mit Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Joachim Starbatty – die Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Euros (1998), eine Individualbeschwerde gegen den 1995 erfolgten Beitritt Österreichs zur Europäischen Union vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof (im Auftrag einer österreichischen Interessengruppe, 2008).
Am 7. Mai reichte Schachtschneider gemeinsam mit Joachim Starbatty, Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Dieter Spethmann Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz über die deutschen Hilfszahlungen bei der Bekämpfung der griechischen Finanzkrise 2009/2010 ein. Das endgültige Urteil hierfür steht noch aus.
Karl Albrecht Schachtschneider war Mitglied der SPD, der CDU sowie Gründungsmitglied der 1994 gegründeten Kleinpartei Bund freier Bürger.
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