Stopp der Auflösung der kleinräumigen, föderalistischen Schweiz!
von Dr. iur. Marianne Wüthrich, Zürich
Seit etwa 15 Jahren propagiert eine recht seltsame Koalition von Politikern aus sich bedeckt gebendem Hintergrund die Aufbrechung der feinen föderalistischen Strukturen und den Umbau zu einer «Schweiz der Regionen». Das bedeutet die sukzessive Zentralisierung der Schweiz, den Abbau von Föderalismus und direkter Demokratie sowie die Erfassung und Kontrolle aller drei Ebenen (Bund – Kantone – Gemeinden) in einem zentralistisch kontrollierten EDV-Netz. Dies alles ohne Auftrag vom Volk. Die Agglomerationen sollen ausgebaut und die bevölkerungsschwachen Gebiete entleert werden. Nur so, sagen Hintermänner und ihre vorgeschobenen Vertreter, könne die Schweiz in einen EU-kompatiblen Zustand gebracht werden – mit 26 Kantonen und fast 3000 Gemeinden wäre das schlecht zu bewerkstelligen. Angestiftet zu solchem Tun werden profilierungssüchtige Politiker durch die zentralistische EU-Bürokratie, denn solche Ideen sind der von unten her organisch gewachsenen Schweiz wesensfremd. Der Widerstand dagegen wächst denn auch entsprechend.
Damit die Bürgerinnen und Bürger den Einflüsterungen nicht erliegen, ihre Gemeinden seien nicht «zukunftsfähig» – im Klartext «EU-fähig» – und könnten nur in einer Grossgemeinde überleben, sollen hier die wichtigsten Argumente zusammengestellt werden, die grundsätzlich für alle Gemeinden gelten. Selbstverständlich gibt es für die Vielfalt der Schweizer Gemeinden, für grosse, kleine und kleinste, für Gemeinden in Stadtnähe, im ländlichen Mittelland oder in Bergtälern, vielschichtige Problemstellungen. Wie diese zu lösen sind, weiss die jeweilige Bevölkerung am besten.
Das hier zusammengestellte Argumentarium ist als Hilfe gedacht für alle Menschen, die sich für die Erhaltung ihrer Gemeinde und damit für das Weiterbestehen der direktdemokratischen, föderalistischen, kleinräumigen Schweiz einsetzen, für alle, die unser Zusammenleben weiterhin als aktive, verantwortliche Bürger mitgestalten wollen, auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips und des Milizgedankens. Viele der Argumente sind auch für die Gemeinden in anderen Ländern verwendbar – vielleicht regen sie dazu an, mehr Mitbeteiligung und Mitverantwortung der Bürger einzufordern.
Die drei hauptsächlichen Argumente der von der Fusionitis Befallenen:
1. Gemeindefusionen führen angeblich zu finanziellen Einsparungen.
2. Kleine Gemeinden hätten oft Schwierigkeiten, alle Ämter (Gemeinderat, Schulpflege usw.) zu besetzen.
3. Die Förderung und Entwicklung der lokalen Wirtschaft sei in grossen Gemeinden besser möglich.
Der von den Fusionsbefürwortern nicht genannte Auftrag fremder Mächte im Hintergrund:
4. Die sukzessive Auflösung der kleinräumigen, föderalistischen Struktur der Schweiz zwecks Umbau in eine EU-kompatible Schweiz der Regionen und Metropolitanräume.
Das heisst, es handelt sich um einen Angriff auf unser Staatswesen, unsere Rechtsform und damit unsere direktdemokratischen Bürgerrechte und erfordert je länger, je mehr den geschlossenen Widerstand aller.
1. Vorgeschobene Begründung: die Grossgemeinde sei billiger
Weil finanzielle Überlegungen oft an erster Stelle stehen, wenn Gemeinden sich zusammenschliessen, sollen sie auch hier zuerst behandelt werden, obwohl für die meisten von uns andere, menschlich tiefergehende Überlegungen glücklicherweise viel mehr Gewicht haben für die Entscheidung, ob wir unsere Gemeinde und unsere weitgehende Gemeindeautonomie aufgeben oder erhalten sollen. Da aber die Gemeinden heute vom Kanton immer mehr finanzielle Lasten aufgebürdet bekommen, so zum Beispiel für das Bildungs- und Sozialwesen, ist es verständlich, dass einige Bürger darauf ansprechen, wenn ihnen versprochen wird, in einer Grossgemeinde könnten viele Aufgaben effizienter gelöst werden, weil es statt vier oder fünf Gemeindeverwaltungen nur noch eine gibt. Deshalb müssten sie weniger Steuern bezahlen als in ihrem kleinen Dorf. Nur – stimmt das wirklich?
«Professionelle» Verwaltung ist teurer und anonymer
«Der Umstieg von dem auf der Landschaft vorhandenen Milizsystem zu einer auf vollamtlich tätigen Fachleuten basierenden Verwaltung führt unter dem Strich zu Mehrkosten.» (Redaktor Walter Joos, in: «Schaffhauser Nachrichten», 29.1.2005)
In einer kleinen Gemeinde haben Gemeinderäte, Gemeindeschreiber und weitere Bürger, die sich neben ihrer täglichen Arbeit der Angelegenheiten ihrer Gemeinde als Milizler annehmen, keine Zeit für «professionelle» Studien und «Zahlenbeigereien», denn sie brauchen ihre knapp bemessene Zeit, um die anstehenden Aufgaben zu lösen, dies aber tun sie «professionell», nämlich der Situation angemessen und in engem Kontakt mit der Bevölkerung. Und selbstverständlich sind Lohnkosten und weitere Verwaltungskosten wesentlich geringer als in der Grossgemeinde. Ein Beispiel: Ein Ehepaar, das neu in ein Dorf gezogen ist und wegen der Kosten des Umzugs in einen momentanen finanziellen Engpass geraten ist, schreibt ein Gesuch an den Gemeinderat um Aufschub der Steuerzahlung. Der zuständige Gemeinderat legt auf seinem Spaziergang durch das Dorf einen handgeschriebenen Zettel in ihren Briefkasten: «In Ordnung, F. Meier.» Kosten für die Gemeinde: 0 Rappen. Kosten in der Verwaltung der Grossgemeinde? Zweites Beispiel: Die Gemeindeschreiberin einer kleinen Gemeinde erledigt ihre Arbeiten zu Hause, in einem Raum ihrer Privatwohnung und an ihrem eigenen Computer. Für das Arbeitszimmer und dessen Einrichtung erhält sie von der Gemeinde ein paar hundert Franken pro Jahr, für ihre Teilzeitarbeit einen bescheidenen Lohn. Kosten in der Verwaltung der Grossgemeinde?
Zusatzkosten und Verlust getätigter Investitionen fressen den «Effizienzgewinn» auf
So kosten Bau und Erhaltung eines Verwaltungspalasts in einer neuen Grossgemeinde weit mehr als fünf oder sechs vollständig eingerichtete, gut funktionierende und längst amortisierte Gemeindehäuser. Von der Inneneinrichtung und den höheren Lohn- und Verwaltungskosten (siehe letzten Abschnitt) ganz zu schweigen!
Grosse Gemeinwesen verschulden sich stärker als kleinere
In kleinen Gemeinden wird in der Regel sorgsamer und haushälterischer umgegangen mit dem Steuerfranken als in grösseren Gemeinwesen. Dass in den letzten Jahren trotzdem immer mehr Gemeinden finanzielle Schwierigkeiten haben, hängt nicht damit zusammen, dass sie nicht fähig wären zu wirtschaften. Vielmehr versucht der Bund seinen wachsenden Schuldenberg zu verkleinern, indem er immer mehr finanzielle Lasten den Kantonen zuschiebt, und die Kantone machen es ebenso mit ihren Gemeinden. Dagegen gilt es sich zur Wehr zu setzen. Tatsache bleibt: Je kleinräumiger die Strukturen, desto günstiger der Haushalt.
Tieferer Steuerfuss – eine Verlockung – aber zu kurz gedacht
Es ist gut zu verstehen, wenn die Bürger eines Dorfes den tieferen Steuerfuss des Nachbardorfes als starken Anreiz zur Fusion empfinden. Aber: Wird der Steuerfuss der Grossgemeinde so tief bleiben? Denken Sie an die Zusatzkosten der Fusion. Und haben Sie daran gedacht, dass die steuergünstige Gemeinde dafür keinen kantonalen Finanzausgleich mehr erhalten wird, sondern diesen im Gegenteil bezahlen muss? So kann laut dem Gemeindeamt des Kantons Zürich (das sich für Fusionen einsetzt) der Zusammenschluss für einzelne Gemeinden sogar zu einer Erhöhung des Steuerfusses und zum Verlust von Finanzausgleichszahlungen führen, also zu längerfristigen Einsparungen für den Kanton (Medienkonferenz vom 11. Juli 2006).
Das ist einer der Gründe, warum manche kantonale Verwaltungen so scharf auf Gemeindefusionen sind: Sie erliegen dem Irrtum, dass die Aufteilung des Kantons in einige wenige Grossgemeinden zu einer homogenen Finanzkraft der Gemeinden führen werde und der Kanton weniger Kosten habe. Wir werden diese Frage in einigen Jahren am Beispiel des Kantons Glarus mit seinen neuen drei Grossgemeinden überprüfen können.
Prämien des Kantons für fusionswillige Gemeinden – die zweite Verlockung
Kleine Überlegungsfrage: Wenn die Fusion finanziell angeblich so attraktiv sein soll, warum offerieren dann einige Kantonsregierungen finanzielle Prämien, um die Gemeinden zum Zusammenschluss zu überreden? So haben sich im Kanton Fribourg vor einigen Jahren insgesamt über 70 Gemeinden mit ihren Nachbargemeinden zusammengeschlossen, weil der Kanton ihnen dafür ein paar Franken pro Einwohner bezahlt hat. Nachdem die «Aktion» vorbei war, wollte auch niemand mehr fusionieren. Einige Franken als einziges Argument für die Aufgabe der eigenen Gemeinde, die bekanntlich einiges mehr beinhaltet als ein Bankkonto?
Fazit: Das finanzielle Argument für Gemeindezusammenschlüsse greift zu kurz
Dieser Ansicht ist interessanterweise auch das Zürcher Gemeindeamt, also die kantonale Propagandastelle für Gemeindefusionen, in seiner Stellungnahme vom 11. Juli 2006 zu den finanziellen Auswirkungen von Gemeindevereinigungen: «Das Einsparpotential wird generell überschätzt; Einsparungen lassen sich nicht präzise prognostizieren und sind im nachhinein nur schwer nachzuweisen.»
Wenn also der finanzielle Vorteil von Gemeindefusionen gar nicht erwiesen ist – warum sollen dann kleinere und grössere, finanzschwächere und -stärkere Gemeinden, Städte und ländliche Gebiete nicht nebeneinander existieren können, wie das im erfolgreichen Modell Schweiz seit Jahrhunderten gepflegt worden ist? Der Finanzausgleich, das heisst die Unterstützung der einen Gemeinden, der einen Kantone durch die anderen ist ein Ausdruck der föderalistischen Gesinnung, des Genossenschaftsgedankens in unserem Land. Es entspricht dem Gemeinsinn der Menschen, ihren notleidenden Nachbarn beizustehen, ebenso der Nachbargemeinde, der es weniger gut geht.
2. Verbundenheit der Menschen mit ihrer Gemeinde – ein kostbares Gut
Die Bedeutung gerade der kleineren Gemeinden als Lebensräume mit engem Beziehungs-gefüge und segensreichen persönlichen und sozialen Auswirkungen sollte gerade in der heutigen Welt mit ihren grossen wirtschaftlichen und menschlichen Problemen nicht geringgeschätzt werden.
Verlust der Gemeindeautonomie durch Fusion
In den Gemeinden findet zweifellos die direkte Demokratie am unmittelbarsten statt. Hier können sich die Bürger am aktivsten einbringen, hier haben sie den besten Überblick, hier fühlen sie sich direkt mitverantwortlich. Vor allem beim Anschluss eines kleinen Dorfes an eine einwohnerstarke Gemeinde oder gar an eine Stadt wird das Dorf zum blossen Aussenquartier, dessen Bevölkerung sich im Stadtparlament nie und nimmer mit demselben Gewicht für seine Angelegenheiten einbringen kann wie vorher. Wer kümmert sich in Schaffhausen um die Anliegen der Hemmentaler, wer in Luzern um die Littauer? Der ortskundige Gemeinderat und die vertraute Dorfverwaltung wurden ersatzlos gestrichen, die Hemmentaler oder Littauer pilgern jetzt auf die städtischen Ämter, und die Mitglieder des Stadtrates sind ihnen fremd!
Identifizierung mit der Gemeinde
Wenn es um die Wahl des Namens und des Wappens der neuen Grossgemeinde geht, zeigt sich regelmässig, dass die Menschen keinen anderen Gemeindenamen wollen. Wer kann sich schon mit «Glarus Nord» anstelle von Oberurnen oder Bilten identifizieren? Sie wollen auch ihre Gemeindeverwaltung im eigenen Dorf behalten und nehmen dafür gerne eingeschränkte Öffnungszeiten in Kauf. Sie wollen, dass ihre Kinder zumindest die Primarschule im eigenen Dorf besuchen können, statt jeden Tag ins grössere Nachbardorf gefahren zu werden. Und nicht zuletzt hat in der Schweiz der Bürgerort immer noch eine besondere Bedeutung – «Nordglarner» statt Biltemer?
Ortsverbundene Milizbehörden sind die besten Fachkräfte
Die anonymisierten Abläufe und die damit manchenorts verbundenen fiesen Angriffe aus einem bedeckt bleibenden Hintergrund haben manchenorts dazu geführt, dass eine Gemeinde ziemlich intensiv nach geeigneten Personen suchen muss, wenn ein Gemeinderatssitz oder ein anderes Amt neu zu besetzen ist. Die Stimmung in einer Gemeinde ist durch Machtpolitik aus unklarem Hintergrund schneller verdorben, als man denkt. Ehrliches und redliches sich gegenseitig Fragen und Absprechen ist ein weit nachhaltigerer sozialpsychologischer Weg. Die persönliche Anfrage von Bürger zu Bürgerin kann durch nichts ersetzt werden – sie ist die beste Gewähr, dass der neue Amtsinhaber sich mit dem Dorf verbunden fühlt und seine Angelegenheiten kennt. Oder wollen Sie ein Inserat aufgeben, um eine «professionelle Fachkraft» zu finden, die bereit ist, in einem ihr fremden Ort für einen grosszügigen Lohn zu amten? Tatsache ist, dass bei Gemeindefusionen oft diejenigen Kräfte, die jahrelang ihr ganzes Herzblut in die Gemeindearbeit gesteckt haben, sich in der neuen Grossgemeinde nicht engagieren mögen. So hatten drei kleine Gemeinden, die ihre Schulgemeinde zusammengelegt haben, Mühe, sieben Schulpflege-Mitglieder zu finden, obwohl vor der Fusion jedes der drei Dörfer sieben Schulpfleger hatte!
Zweckverbände sind Ausdruck der Gemeindeautonomie
Die Propaganda besagt, dass durch Gemeindefusionen «Strukturen vereinfacht» werden sollen. Realiter wird das filigrane Netzwerk von Behörden, Kommissionen und Zweckverbänden zerstört. Vor allem letztere sind den Reformern ein Dorn im Auge, weil die Zusammenarbeit in Zweckverbänden «unübersichtlich» sei. In Wirklichkeit sind die zahlreichen Zweckverbände zwischen den Schweizer Gemeinden Ausdruck gelebter Demokratie und einer Gemeindeautonomie auf hohem Niveau. Die Gemeinden wissen sich nämlich sehr wohl zu helfen, wenn eine zu erfüllende Aufgabe ihre Leistungsfähigkeit übersteigt. Seit eh und je haben sich Nachbargemeinden zusammengetan, um ein gemeinsames Schulhaus, eine Kläranlage oder ein Kraftwerk zu errichten und zu bewirtschaften. In jeder Gemeindeversammlung der beteiligten Gemeinden werden die Projekte genau vorgestellt und diskutiert, und die Bürger entscheiden über die Projekte und die dafür aufzubringenden finanziellen Beiträge. Für die Gemeindebehörden und die Bevölkerung sind diese Strukturen sehr übersichtlich, für die kantonalen Behörden auch, wenn sie den Willen haben, mit den Gemeinden zu kooperieren – was ja die Grundlage des subsidiären Aufbaus unseres Staates ist.
Die allersimpelste, aber korruptionsanfälligste Organisationsstruktur hätte übrigens ein zentraler Einheitsstaat – passen wir auf, dass wir nicht schneller dort landen, als wir wollen.
Milizarbeit in den Gemeinden pflegen und erhalten
Die freiwillige und oft ehrenamtliche Mitarbeit im Gemeinwesen entspricht der Weiterführung der Genossenschaftstradition. Das Milizprinzip ist Teil des Zusammenlebens und mit ein Grund, warum die Menschen in ihrer Gemeinde verwurzelt sind. Hier weiss jeder aktive Einwohner und jede Einwohnerin, dass sie gebraucht wird und dass ihr persönlicher Beitrag für die Gemeinde wichtig ist. Das muss wieder gestärkt werden – die Mitbürger zur Gestaltung und Mitarbeit am Gemeinsamen zu motivieren, ist eine der kostbarsten Fähigkeiten in einer Gemeinde. Dazu müssen sich aber alle auf einen fairen und würdigen Ablauf verlassen können.
Fazit: Gemeindeleben beinhaltet mehr als ein gefülltes Bankkonto
Für die meisten Schweizerinnen und Schweizer wiegen diese Argumente für das Zusammenleben in kleinräumigen Gemeinwesen, die zutiefst der menschlichen Natur als soziales Lebewesen entsprechen, zweifellos mehr als die über Jahre behaupteten finanziellen Vorteile von Grossgemeinden, die sich mehr und mehr in Luft auflösen.
3. Kleinräumige Strukturen als wirtschaftlicher und sozialer Vorteil
Es ist richtig, dass in einer grossen Gemeinde oder einer Stadt mehr Infrastruktur- und Dienstleistungsangebote vorhanden sind und sich deshalb dort vor allem grössere Unter-nehmen eher ansiedeln. Die wirtschaftlichen Vorteile der kleinräumigen Strukturen werden jedoch in den Studien der Fusionierer ganz einfach weggelassen.
KMU als wirtschaftliche Basis der Landgebiete erhalten
Tatsache ist: Die Schweiz hat sich dank der Leistungsbereitschaft und der gemeinschaftlichen Verbundenheit in ihren vielen Kantonen und Gemeinden zu einem der reichsten Länder der Welt entwickelt. So gibt es gerade in den ländlichen Gegenden im ganzen Land eine riesige Zahl von Kleinen und Mittleren Unternehmungen (KMU), deren Bedeutung in ökonomischer und sozialer Hinsicht unermesslich ist. Selbstverständlich siedeln sich viele von ihnen wegen der besseren Verkehrsanbindung in den grösseren Gemeinden an. Deshalb sind diese wirtschaftlich stark genug, um einen (verhältnismässig auch heute kleinen) Finanzausgleich an die kleineren Gemeinden zu bezahlen.
Grosse Nachteile von Agglomerationen
Agglomerationen haben sicher ihre wirtschaftlichen Vorteile, aber ihre Nachteile sind nicht zu unterschätzen. Weil das ganze Beziehungsnetz unpersönlicher und anonymer ist, nehmen der Verwaltungsaufwand und die Sozialausgaben überproportional zu. Drogenszenen, kriminelle Banden, arbeits- und bindungslose Jugendliche belasten finanziell und menschlich die Gemeinschaft. In den anonymen Städten beziehen scharenweise Menschen schneller und selbstverständlicher finanzielle Unterstützung beim Sozialamt, ohne wirkliche Hilfe für ihre individuelle Situation zu bekommen.
Kleine Gemeinden sind in jeder Hinsicht am günstigsten
Die Vorzüge des kleinen Gemeinwesens liegen dagegen auf allen Ebenen: Es arbeitet unbürokratischer, schneller und effektiver. Im engmaschigeren Beziehungsnetz eines Dorfes, in dem die Bewohner verwurzelt sind, versuchen die zuständigen Behörden nach Kräften, arbeits- und mutlose Mitmenschen aufzufangen und ihnen zur Integration ins Arbeitsleben oder zu einer Ausbildung zu verhelfen, bevor sie finanzielle Beiträge sprechen.
Fazit: Stärken der Land- und Berggebiete erhalten
Hüten wir uns vor einer einseitigen Förderung der Agglomerationen. In den ländlichen und den Bergkantonen lebt ein grosses Potential an menschlichen und wirtschaftlichen Qualitäten, das wir erhalten müssen, wenn wir das Schweizer Modell erhalten wollen. Wirtschaftsförderung sollte daher in erster Linie in den ländlichen Gebieten betrieben werden – in den Städten entwickelt sich die Wirtschaft meist von selbst.
4. Versteckte Agenda: EU-kompatibler Umbau der Schweiz
Schweiz der Metropolitanräume und Naturpärke?
Gemeindefusionen sind nur ein Rädchen im ungeheuerlichen Grossplan der EU zur Auflösung der Strukturen und damit der Nationalstaaten in ganz Europa, die Schweiz inbegriffen. An den Schreibtischen in der Brüsseler Zentrale werden zahlreiche überregionale und grenzübergreifende Netze gespannt, um die gesamten Territorien in den zentralistisch gesteuerten Griff zu bekommen – die Bevölkerung wird nicht gefragt.
Die Schweiz wurde hinter dem Rücken des Souveräns – also rechtswidrig! – bereits in Metropolitanräume nach EU-Programm eingeteilt, um die wirtschaftlich rentablen Städte in die Hände zu bekommen. Einige davon sind grenzüberschreitend, befehligt werden sie durch Metropolitankonferenzen, die weder in der Verfassung vorgesehen sind, noch vom Volk bestellt oder beauftragt wurden. (Zeit-Fragen berichtete wiederholt darüber.) Um den Rest des Schweizer Territoriums, der von den Metropolitanräumen nicht abgedeckt ist, unter Brüsseler Diktat zu bekommen – die Alpenkorridore samt den Autobahnen, den Eisenbahnlinien, dem kostbaren und begehrten Wasser und den dazugehörigen Handelsplätzen, wurden sämtliche übrigen Gebiete nach ausländischem Vorbild (Frankreich, Österreich, Deutschland, Italien) in 26 sogenannte Naturpärke eingeteilt, einige schon bestehend, einige geplant. Bei den Naturpärken wird dieselbe Strategie angewendet wie bei den Metropolitankonferenzen: Durch das Einziehen einer rechtsfrei schwebenden Zwischenebene sollen die Metropolitanräume und die «Naturpärke» übernommen werden.
Wenn unsere Parlamentarier sich mehr für das interessieren würden, was die Basis der Bevölkerung darüber denkt, dann würden sie längst die Finger lassen von solch hinterhältigem Tun!
«Zukunftswerkstatt» für versteckte Agenda
Da mit Verlogenheit in der Schweiz schlecht voranzukommen ist, fahren die Manipulatoren mit einem weiteren Instrument ein: der Zukunftwerkstatt – einem Produkt der CIA-geführten Metalogikon-Firmen in Europa. Was Schweizer nur selten erfahren: dass dieses Instrument im Rahmen der von Amerika gesteuerten farbigen Revolutionen bis nach Russland hinein auch angewendet wird. Was soll man dazu nur sagen. «Ami go home und gestalte zuerst die Zukunft deines obdachlosen und arbeitslosen Mittelstandes?!»
Fazit: Schweizer Modell statt Brüsseler Diktatur
Mit mehr Mut zum eigenen Land stehen, den eigenen Kanton mit seinem bewährten kleinräumigen Aufbau mitgestalten und ihm eine gute Ausstrahlung geben, das macht Sinn – und es macht Freude. Was herauskommt, wenn man Chimären nachläuft, hat die Menschheit zur Genüge erfahren.
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Mittwoch, 22. Juni 2011
Donnerstag, 30. Dezember 2010
Der Untergang des Euro
Zwangswährung Euro: Keine Rettung, sondern ein Schrecken ohne Ende
von Dr. Bruno Bandulet
Als die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im vergangenen Mai dem sogenannten Euro- Rettungsschirm zustimmten, ohne die Details und ohne die endgültigen Kosten zu kennen, gaben sie sich noch der Illusion hin, mit dem blossen Vorzeigen der Instrumente erübrige sich deren Einsatz. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die Krise der Einheitswährung damals mitnichten beigelegt wurde. Sie hatte gerade erst begonnen.
Bevor wir uns der Frage zuwenden, ob und wie der Euro die nächsten Jahre überleben wird, muss festgestellt werden, dass wir es seit dem Frühjahr 2010 mit einem anderen Euro zu tun haben – nicht mehr mit einem Ersatz für die frühere europäische Leitwährung D-Mark, sondern mit einem europäischen Notgeld, bestenfalls mit einem Wiedergänger des französischen Franc.
In einem von den massgebenden Regierungen, der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank inszenierten Putsch wurden die drei Pfeiler, auf denen ein stabiler Euro ruhen sollte, demoliert. Damit ist die im Vertrag von Maastricht vereinbarte Geschäftsgrundlage hinfällig. Europäisches Recht wurde skrupellos gebrochen.
Drei Prinzipien, auf denen der Euro beruhte
Die Idee eines starken Euro beruhte bekanntlich auf drei Prinzipien. Erstens darauf, dass klare Obergrenzen für die Staatsverschuldung eingehalten wurden, nämlich 3% des Bruttoinlandsproduktes bezüglich der jährlichen Neuverschuldung und 60% bezüglich der insgesamt aufgelaufenen Staatsschulden. (Unter Beachtung dieser Schuldenkriterien hätte der Euro funktionieren können, aber sie wurden schon 1999 bei seiner Einführung als Buchgeld nicht ernst genommen.) Zweitens enthielt und enthält der Vertrag die sogenannte No-bailout-Klausel, wonach kein Euro-Land für die Schulden eines anderen haftet. Und drittens sollte die Europäische Zentralbank völlig unabhängig von politischem Einfluss sein. Es war und ist ihr untersagt, Staatsanleihen aufzukaufen und damit frisches Geld in Umlauf zu bringen, d.h. zu «drucken». Alle drei Prinzipien wurden der politischen Opportunität geopfert. Wären die Regierungen vertragstreu geblieben, dann wäre die Euro-Zone vermutlich schon im vergangenen Frühjahr auseinandergebrochen.
Die Legende vom 750-Milliarden-Rettungsschirm
Seitdem wird versucht, die Zwangswährung mit Hilfe eines grossen Bluffs über Wasser zu halten und Zeit zu gewinnen. Der Bluff ist leicht durchschaubar, wenn wir uns die Ausgestaltung des im Mai beschlossenen Rettungspaketes näher anschauen:
• Bis zu 60 Milliarden Euro kann die EU selbst beisteuern. Die Summe ist Teil des EU-Haushaltes und wird damit von allen 27 EU-Staaten getragen – nicht nur von den Regierungen der Euro-Zone. Bezeichnung: European Financial Stabilization Mechanism (EFSM).
• Zusätzlich wurde im Luxemburger Bankenviertel die European Financial Stability Facility (EFSF) unter Leitung des Deutschen Klaus Regling gegründet. Die EFSF ist eine Aktiengesellschaft mit den 16 Euro-Staaten als Aktionären. Sie ist befugt, Geld am Kapitalmarkt aufzunehmen und die Mittel anschliessend (gegen Verzinsung) etwaigen Pleitekandidaten weiterzureichen. Das hat sie bisher nicht getan, Irland ist der erste Fall. Anders als das Publikum glaubt, ist der Vertrag über die EFSF unbefristet. Die Laufzeit endet keineswegs 2013.
• Bewilligt wurden der EFSF zunächst 440 Milliarden Euro. Da die Zweckgesellschaft des Herrn Regling jedoch darauf achten muss, von den Rating-Agenturen die Bestnote AAA zu bekommen, und da sich unter den Garantiegebern auch die Schwachwährungsländer befinden (eigentlich ein Witz), müssen die auszugebenden Anleihen zu 120% garantiert werden und ausserdem muss eine Barreserve vorgehalten werden. Somit stehen erheblich weniger als die 440 Milliarden zur Verfügung. Nach aktuellem Stand nur 255 Milliarden! Und wenn z.B. Irland oder Portugal oder Spanien als Garanten ausfallen, dann erhöht sich der auf die (noch) stabilen Länder entfallende Anteil. Weil das so ist, konnte der Bundestag im Mai gar nicht wissen, wie hoch er letzten Endes den Steuerzahler belastete. Falls auch Italien hinzukommt, muss Deutschland für etwa 226 Milliarden Euro bürgen – fast doppelt soviel, wie die Regierung die Bundestagsabgeordneten im Mai glauben machte.
• Mit von der Partie ist ausserdem der Internationale Währungsfonds. Er hatte bis zu 250 Milliarden Euro zugesagt. Da die USA im IWF eine Sperrminorität besitzen, haben sie damit erstmals ein Mitspracherecht in Angelegenheiten der Europäischen Währungsunion – ein peinlicher Befund, wenn man bedenkt, dass die Europäer mit dem Euro den Dollar und damit der amerikanischen Finanzhegemonie Paroli bieten wollten. Problem: Da der IWF versprochen hat, auf die EU-Kredite die Hälfte draufzulegen (daher die ursprüngliche Kalkulation 500 + 250 Milliarden), da von der EU jetzt aber nur 315 Milliarden kommen (60 + 255), schrumpft auch der IWF-Beitrag zur Euro-Stabilisierung. Nämlich auf 157,5 Milliarden. Damit stehen insgesamt nicht 750 Milliarden zur Verfügung, sondern nur noch 472,5 Milliarden. Dass sie möglicherweise nur für zwei oder drei Jahre reichen, kann sich jeder selbst ausrechnen. Portugal wäre noch zu verkraften, wahrscheinlich auch Spanien, Italien jedoch nicht mehr.
• Unabhängig von EFSF und EFSM wurden bereits kurz vorher der griechischen Regierung zwecks Abwendung der Insolvenz Kredite zugesagt, die inzwischen fliessen und zu ungefähr 5% verzinst werden müssen. Weitere 9 Milliarden für Athen werden die Finanzminister der Euro-Zone in Kürze bewilligen. Überwiesen wird dann Anfang Januar. Dafür opfert Griechenland seine Souveränität und unterstellt sich einer EU-Wirtschaftsdiktatur – eine Parallele zur Weimarer Republik, in deren Reichsbank die Vertreter der Siegermächte sassen, um den Deutschen auf die Finger schauen zu können. Wie Griechenland die Kredite jemals zurückzahlen soll, hat uns noch niemand erklärt.
Die Staatsdefizite sind nur Teil des Problems
Angesichts der Schuldenberge, die vor 1999 und seitdem in der Euro-Zone aufgetürmt wurden, sind die 472,5 Milliarden im Notfall nur ein Tropfen auf den heissen Stein, Ende 2009 war Irland mit 104,6 Milliarden Euro verschuldet, Griechenland mit 273,4 Milliarden, Spanien mit 559,6 Milliarden, Portugal mit 125,9 Milliarden und Italien mit 1760,7 Milliarden – Tendenz überall steigend. Daran ändern auch die Hilfszusagen nichts. Mit dem am 28. November beschlossenen Rettungspaket für Irland in Höhe von 85 Milliarden (irischer Eigenbeitrag von 17,5 Milliarden) wird sich die irische Staatsschuld schlagartig verdoppeln. Explosiv auch die Staatsverschuldung Spaniens: Die fällig werdenden Altschulden und die laufenden Defizite zusammengerechnet, ergibt sich für 2011 ein Finanzierungsbedarf von nicht ganz 200 Milliarden (etwa 18% des BIP) und für 2012 von geschätzt etwas weniger als 150 Milliarden. Spanien benötigt 2011 erheblich mehr Geld als Griechenland, Irland und Portugal zusammengenommen! Mit jedem Notkredit steigt der Schuldenstand weiter, und seine Bedienung wird schwieriger, nicht leichter. So wird die Insolvenz um so teurer, je länger sie verschleppt wird. Und dabei beziehen sich die genannten Zahlen nur auf die Staatsschulden, nicht auf die Schulden des privaten Sektors, einschliesslich der Banken, die in Ländern wie Irland oder Spanien das grössere Problem darstellen. Die Staatsschulden sind eben nur ein Teil des düsteren Bildes. Die Euro-Zone steckt längst nicht nur in einer Staatsschuldenkrise, sondern auch in einer Privatschulden- und Bankenkrise und (im Fall Irlands und Spaniens) in einer Immobilienkrise, die diejenige der USA in ihrer Brisanz noch übertrifft. Und immer wird gelogen, getäuscht und schöngeredet. Schon der europäische Banken-Stresstest im Sommer war unseriös und unvollständig. Er sollte zur Beruhigung der Märkte dienen, was für kurze Zeit dann auch funktioniert hat. Selbst die maroden irischen Banken haben den Stresstest bestanden! Als in Irland eine «Bad bank» eingerichtet wurde, die National Assets Management Agency (Nama), die den irischen Banken faule Immobilienkredite abkaufte, behaupteten diese, sie hätten durchschnittlich 77% der Projektsummen beliehen. Jetzt stellte sich heraus, dass es um die 100% waren. Die Anleger wiederum waren misstrauischer als die Nama. Sie ziehen seit Monaten ihr Geld von den irischen Banken ab, und damit trieben sie die Krise auf die Spitze. Es drohte ein ganz altmodischer Run auf die Banken und damit der Zusammenbruch des Finanzsystems.
Der Schuldenabbau als «Mission impossible»
Was ist das für eine Währung, die ständig gerettet werden muss! Und wie? Im wesentlichen bleiben folgende Möglichkeiten: Bereits angelaufen sind rigorose Sparmassnahmen in Irland und den europäischen Südstaaten. Beabsichtigt ist nicht, den Schuldenstand zu reduzieren, sondern ihn langsamer wachsen zu lassen, als er ohne die Eingriffe in das Sozialsystem und ohne die Steuererhöhungen wachsen würde. Aber auch so ist der Effekt deflationär und depressiv. Immerhin ist folgende Überlegung richtig: Normalerweise müsste z.B. Griechenland um 30% abwerten, um wieder wettbewerbsfähig zu werden. Da dies nach Abschaffung der Drachme nicht mehr möglich ist, müssten – um dieselbe Wirkung zu erzielen – Löhne und Preise um 30% fallen. Nur entsteht so ein Teufelskreis: Die Sparmassnahmen lassen die Wirtschaft noch stärker schrumpfen, damit sinken die Steuereinnahmen, und das Staatsdefizit wächst anstatt abzunehmen. In Reaktion darauf müsste die Regierung noch mehr sparen, aber das kann sie nur bis zu einem gewissen Grad, bis soziale Unruhen ausbrechen und eine revolutionäre Situation entsteht. Unter diesen Umständen sei ein Abbau der Schulden eine «Mission impossible», schrieb die «Neue Zürcher Zeitung» am 22. November. Dem ist nichts hinzuzufügen. Allenfalls die Beobachtung, dass an der europäischen Peripherie die antideutschen Ressentiments schon jetzt zunehmen. Die Deutschen werden als Zuchtmeister gesehen, der die Schuldenländer zu jahrelanger Depression und Verelendung verdammt. Das Fatale am Euro ist, dass er soziale Spannungen ausgelöst hat, die jetzt zu zwischenstaatlichen Konflikten auszuarten drohen. Die frühzeitige Warnung der Euro-Gegner, er werde die EU spalten anstatt sie zusammenzuschweissen, hat sich als richtig erwiesen.
Die Kosten einer Transferunion sind unkontrollierbar
Die zweite Lösung, die von der EU-Kommission in Brüssel favorisiert wird, besteht in einem forcierten Ausbau der Euro-Zone (oder auch der gesamten EU) zu einer Transferunion mit einem Finanzausgleich, der dem zwischen den deutschen Bundesländern ähnelt. Eine solche Nivellierung des europäischen Lebensstandards entspräche durchaus der Logik des Europäismus, der Logik der Zentralisierung und Gleichschaltung. Dann müssen die noch zahlungsfähigen Steuerzahler in der Kernzone eben bluten, damit die Peripherie den Euro behalten kann. Die Kosten könnten gigantisch sein. «Wenn es in der Schuldenkrise zu Transferleistungen kommen sollte», schrieb Holger Steltzner am 30. Oktober in der «Frankfurter Allgemeine Zeitung», «gibt es keine Grenze und keine Kontrolle mehr.»
Nicht ganz sicher ist, ob das Bundesverfassungsgericht da mitspielen würde – und ebensowenig, wie weit die Regierung Merkel zu gehen wagt. Denn eine wirkliche Transferunion impliziert den Ruin der deutschen Staatsfinanzen und damit auch den der künftigen Renten. Irgendwann würde der deutsche Michel rebellieren. Und noch vor ihm die Steuerzahler in den Niederlanden, in Finnland, Österreich und Frankreich. Gerade Frankreich, der zweitgrösste Garant des Euro-Rettungsschirms, neigt normalerweise nicht dazu, die Rechnungen anderer zu begleichen. Fazit: Zwecks Insolvenzverschleppung und Realitätsverweigerung wird gegenwärtig eine Mischung aus Austeritätspolitik (in Irland und in Südeuropa) und aus schwer rückzahlbaren Krediten praktiziert.
Italien wäre der absolute Ernstfall
Die dritte Lösung besteht darin, dass einige Euro-Mitglieder freiwillig ausscheiden, mit ihrer neuen Währung abwerten und im Zuge einer Insolvenz ihre Schulden zusammenstreichen. Genau dies befürchten die Finanzmärkte, daher der Ausverkauf griechischer und irischer Staatsanleihen, womit spiegelbildlich die Zinsen in unbezahlbare Höhe steigen.
Richtig ist jedenfalls, dass mit einem Ausscheiden der Pleitekandidaten der Euro erst einmal Luft bekäme. Was aber, wenn Belgien und Italien wackeln? Die Regierung Berlusconi ist praktisch nicht mehr handlungsfähig, die dringend notwendigen Strukturreformen wurden nicht angepackt, und die Staatsdefizite müssen zunehmend vom Ausland finanziert werden, weil das inländische Sparaufkommen nicht mehr ausreicht. In den 90er Jahren, bevor der Euro übernommen wurde, stand Italien schon einmal vor dem Staatsbankrott. Italien und sein Schuldenberg sind heute erst recht zu gross, um «gerettet» werden zu können. Bleibt nur zu hoffen, dass die Finanzmärkte möglichst lange wegschauen und die sich sukzessive verschlechternde Situation Italiens noch eine Zeitlang ignorieren.
«Ein heimtückischer Prozess», schreibt die «NZZ»
Der eleganteste, wenn auch gegenwärtig unwahrscheinliche Ausweg wäre ein Ausscheiden Deutschlands aus der Währungsunion. Dann würde die neue Deutsche Mark umgehend aufwerten, und der Rest der Zone bekäme genau das, was er braucht: eine Abwertung und die Wiederherstellung seiner Konkurrenzfähigkeit. Da aber Berlin prinzipiell ungern ohne Paris handelt, müsste Frankreich mitziehen. Das Ergebnis wäre die Aufspaltung der Euro-Zone in einen Hart- und einen Weichwährungsblock und damit in einen Nord- und einen Süd-Euro. Der deutsche Export würde vorübergehend leiden, die deutsche Binnenwirtschaft würde gestärkt, der hohe Aussenwert der neuen Währung würde eine Art von Sozialdividende abwerfen. Ein Spaziergang wäre das freilich nicht. Die Aufspaltung des Euro würde die Börsen und die globalen Devisenmärkte schwer erschüttern. Nachvollziehbar ist also, dass die Regierungen eine solche Option scheuen. Ausserdem stellt sich die Frage, ob Frankreich eher zum Nord- oder zum Süd-Euro passen würde. Ein Patentrezept gibt es nicht, nur noch die Wahl zwischen verschiedenen Übeln.
So oder so bleibt die Lage auf absehbare Zeit extrem gefährlich und unkalkulierbar. Ein «deprimierendes Experiment», nannte Beat Gygi die Europäische Währungsunion in der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 20. November – und den Euro ein «unerprobtes Konstrukt». Nicht einmal mit einer Art Fiskalunion liessen sich die Konstruktionsfehler der Währungsunion korrigieren. «Wahrscheinlich sollte man sich darauf besinnen, dass die Länder des vormaligen ‹D-Mark-Blocks› eher eine sinnvolle Euro-Zone bilden könnten», schrieb Gygi. So aber stünden zumal die schwächeren Länder vor einem langen Leidensweg, «der viel Kraft kostet». Fazit: «Das Heimtückische am ganzen Prozess ist, dass er schleichend vor sich geht und dass die Zentralisierung immer wieder Scheinerfolge bringt.»
Die Stunde der Wahrheit ist nur verschoben
«Wenn der Euro scheitert, dann scheitert Europa», verkündete Angela Merkel. Das ist Unsinn, weil die EU nicht identisch mit Europa ist und weil sich die Euro-Zone nicht einmal mit der EU deckt. Gerade die solidesten EU-Staaten sind nicht dabei: die Tschechische Republik mit einem Schuldenstand von 35,4% BIP oder Dänemark mit 41,6% oder Schweden mit 42,6%, ganz zu schweigen von Norwegen und der Schweiz, die sich ausserhalb der Zone und der EU sehr wohl fühlen. Alle diese Währungen werden den Euro überleben und kommen damit – neben Gold – für deutsche Anleger in Betracht, die das Risiko ihrer Portfolios reduzieren möchten.
Dass unsere Analyse keineswegs zu pessimistisch ist, lässt sich auch aus einem ganzseitigen Beitrag von Professor Otmar Issing herauslesen, der am 11. November in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» erschien. Als langjähriger Chefvolkswirt der Deutschen Bundesbank und der EZB ist Issing unverdächig, den Euro schlechtreden zu wollen. Er schrieb, dass ein Transferbedarf weder sozial noch ökonomisch zu rechtfertigen sei; dass sich gegen eine schleichende Ausdehnung der Transfers bald Widerstand «innerhalb und ausserhalb des Parlaments» bilden werde; dass wenig Hoffnung bestehe, «dass die Gemeinschaft wirklich aus der Krise gelernt hat»; dass die aktuellen Diskussionen um die Reform des Stabilitätspaktes «nichts Gutes verheissen» und dass der Ausbruch einer neuen Krise «in nicht allzu ferner Zukunft» programmiert sei. Der Aufsatz endet mit der Warnung: «Die Stunde der Wahrheit ist nur verschoben.»
Ein schwarzer Sonntag für Berlin
Als am Sonntag, 28. November, die Finanzminister der EU und der IWF das 85-Milliarden-Paket für Irland vereinbarten, wurden gleich auch noch andere Massnahmen zur Rettung des Euro beschlossen. Die Finanzmärkte reagierten skeptisch, obwohl die EZB ihre Käufe von Euro-Staatsanleihen gerade wieder ausgeweitet hatte. Was am 28. November beschlossen wurde, läuft auf eine schwere Niederlage der Regierung Merkel hinaus.
• Noch am 23. November hatte Angela Merkel die Beteiligung privater Gläubiger an eventuellen Umschuldungen gefordert. Sie werde kein «Schlaraffenland» für Banken zulassen, in dem das Risiko zu 100% beim Steuerzahler bleibe. Fünf Tage später wurde in Brüssel beschlossen, dass die Gläubiger erst von 2013 an beteiligt werden können und dann auch nur im Extremfall, wenn ein Staat tatsächlich insolvent ist – nicht jedoch im Fall von Liquiditätsschwierigkeiten. De facto behält sich die EU vor, den Insolvenzfall nach eigenem Gutdünken zu definieren – also möglichst gar nicht. Keine Rede mehr davon, dass die Banken schon ab 2011 ins Risiko gehen müssen.
• Begraben wurde auch die Hoffnung deutscher Steuerzahler, dass es bei dem im Mai etablierten Rettungsschirm in Höhe von theoretisch 750 Milliarden bleibt. Er sollte angeblich im Juni 2013 auslaufen. Jetzt soll ein dauerhafter Krisenmechanismus eingeführt werden, genannt «Europäischer Stabilitätsmechanismus» (ESM). Die Euro-Krisenbewältigung wird zum Dauerzustand, Berlin als Hauptfinanzier verliert die Kontrolle über den Prozess. Übrigens: In aller Hast beschlossen die Euro-Finanzminister am 28. November auch noch, die Laufzeit der Kredite an Athen (insgesamt 110 Milliarden Euro) von drei auf siebeneinhalb Jahre zu verlängern. Aus Angst, dass sie platzt, wird die Euro-Schuldenblase immer mehr aufgeblasen.
Worauf die Anleger achten sollten
Wir müssen uns das Euro-Drama als eine an- und abschwellende, jahrelange Krise vorstellen, bei der kein Ende in Sicht ist, die aber auch unvermittelt in einem Kollaps der Währung, des Finanzsystems und der Bondmärkte umschlagen kann. Im einzelnen:
• Irland wurde gezwungen, Finanzhilfe zu beantragen, obwohl die Regierung liquide war und somit kein akuter Finanzierungsbedarf bestand. Zweck der Übung war es, ein Übergreifen der Vertrauenskrise auf Portugal und Spanien zu verhindern. Das wird höchstwahrscheinlich nicht gelingen.
• Als nächstes Land dürfte Portugal in die Schusslinie geraten – mit der Gefahr, dass auch Spanien wackelt. Die Regierung in Lissabon ist nur noch bis Jahresende finanziert, danach muss sie zurück an den Kapitalmarkt. Portugiesische und spanische Staatsanleihen mit längeren Laufzeiten (etwa über zwei Jahre) sollten gemieden werden. Folgende Länder geniessen immer noch einen AAA-Status mit stabilem Ausblick: Deutschland, Frankreich, Österreich, Finnland, die Niederlande und Luxemburg. Die Besitzer griechischer Regierungsanleihen müssen sich auf ein Moratorium und eine Umschuldung einstellen, bei der sie einen Teil des Kapitals verlieren werden, vielleicht zwischen 30 und 50%.
• Zumindest an der Währungsfront wird 2011 sehr volatil verlaufen. Die Erholung des Euro im September und Oktober hat sich als trügerisch herausgestellt. Jetzt steht er wieder unter Druck. Die Akteure werden erst einmal den Ausgang der Neuwahlen in Irland Anfang des neuen Jahres abwarten. Dennoch bietet der US-Dollar keine überzeugende Alternative zur Einheitswährung. Er ist allenfalls das kleinere Übel. Gegenwärtig ist die Geldpolitik der Federal Reserve Bank expansiver als die der EZB. Wenn es nicht so wäre, wäre der Euro noch schwächer. Viel hängt davon ab, ob die zweite Runde der Geldmengenausweitung (Quantitative easing) im kommenden Jahr beendet oder verlängert wird. Letzteres ist zu erwarten, falls die US-Konjunktur nicht anspringt. So oder so wird 2011 die Geldpolitik der US-Notenbank, d.h. das Ausmass des Gelddruckens, nicht nur für den Dollarkurs, sondern auch für den Goldpreis eine wichtige Rolle spielen.
• Zu Recht leiden europäische Bankaktien unter der Euro-Krise. Auch zwei Jahre nach dem Höhepunkt der Finanzkrise ist das Bankensystem nicht saniert. Bankaktien bleiben eine riskante Anlage, solange unklar ist, wann und in welchem Umfang die Institute von Umschuldungen in der Euro-Zone betroffen sein werden. Die Geldbranche birgt somit ein Risiko auch für die stabileren europäischen Aktienmärkte. Dass die deutsche Börse relativ gut läuft, ist auch der unterdurchschnittlichen Gewichtung des Finanzsektors zu verdanken. Ungemütlich ist übrigens auch die Situation der Schweizer Nationalbank. Sie sitzt auf hohen Euro-Positionen. Falls der Euro zusammenbricht, drohen empfindliche Verluste, und die SNB kann nur darauf hoffen, diese dank steigender Goldpreise und einer entsprechenden Höherbewertung ihrer Goldreserven ausgleichen zu können. Über einen ähnlichen Risikoausgleich verfügen auch diejenigen Anleger im Euro-Raum, die sich einen grösseren Goldschatz zugelegt haben.
von Dr. Bruno Bandulet
Als die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im vergangenen Mai dem sogenannten Euro- Rettungsschirm zustimmten, ohne die Details und ohne die endgültigen Kosten zu kennen, gaben sie sich noch der Illusion hin, mit dem blossen Vorzeigen der Instrumente erübrige sich deren Einsatz. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die Krise der Einheitswährung damals mitnichten beigelegt wurde. Sie hatte gerade erst begonnen.
Bevor wir uns der Frage zuwenden, ob und wie der Euro die nächsten Jahre überleben wird, muss festgestellt werden, dass wir es seit dem Frühjahr 2010 mit einem anderen Euro zu tun haben – nicht mehr mit einem Ersatz für die frühere europäische Leitwährung D-Mark, sondern mit einem europäischen Notgeld, bestenfalls mit einem Wiedergänger des französischen Franc.
In einem von den massgebenden Regierungen, der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank inszenierten Putsch wurden die drei Pfeiler, auf denen ein stabiler Euro ruhen sollte, demoliert. Damit ist die im Vertrag von Maastricht vereinbarte Geschäftsgrundlage hinfällig. Europäisches Recht wurde skrupellos gebrochen.
Drei Prinzipien, auf denen der Euro beruhte
Die Idee eines starken Euro beruhte bekanntlich auf drei Prinzipien. Erstens darauf, dass klare Obergrenzen für die Staatsverschuldung eingehalten wurden, nämlich 3% des Bruttoinlandsproduktes bezüglich der jährlichen Neuverschuldung und 60% bezüglich der insgesamt aufgelaufenen Staatsschulden. (Unter Beachtung dieser Schuldenkriterien hätte der Euro funktionieren können, aber sie wurden schon 1999 bei seiner Einführung als Buchgeld nicht ernst genommen.) Zweitens enthielt und enthält der Vertrag die sogenannte No-bailout-Klausel, wonach kein Euro-Land für die Schulden eines anderen haftet. Und drittens sollte die Europäische Zentralbank völlig unabhängig von politischem Einfluss sein. Es war und ist ihr untersagt, Staatsanleihen aufzukaufen und damit frisches Geld in Umlauf zu bringen, d.h. zu «drucken». Alle drei Prinzipien wurden der politischen Opportunität geopfert. Wären die Regierungen vertragstreu geblieben, dann wäre die Euro-Zone vermutlich schon im vergangenen Frühjahr auseinandergebrochen.
Die Legende vom 750-Milliarden-Rettungsschirm
Seitdem wird versucht, die Zwangswährung mit Hilfe eines grossen Bluffs über Wasser zu halten und Zeit zu gewinnen. Der Bluff ist leicht durchschaubar, wenn wir uns die Ausgestaltung des im Mai beschlossenen Rettungspaketes näher anschauen:
• Bis zu 60 Milliarden Euro kann die EU selbst beisteuern. Die Summe ist Teil des EU-Haushaltes und wird damit von allen 27 EU-Staaten getragen – nicht nur von den Regierungen der Euro-Zone. Bezeichnung: European Financial Stabilization Mechanism (EFSM).
• Zusätzlich wurde im Luxemburger Bankenviertel die European Financial Stability Facility (EFSF) unter Leitung des Deutschen Klaus Regling gegründet. Die EFSF ist eine Aktiengesellschaft mit den 16 Euro-Staaten als Aktionären. Sie ist befugt, Geld am Kapitalmarkt aufzunehmen und die Mittel anschliessend (gegen Verzinsung) etwaigen Pleitekandidaten weiterzureichen. Das hat sie bisher nicht getan, Irland ist der erste Fall. Anders als das Publikum glaubt, ist der Vertrag über die EFSF unbefristet. Die Laufzeit endet keineswegs 2013.
• Bewilligt wurden der EFSF zunächst 440 Milliarden Euro. Da die Zweckgesellschaft des Herrn Regling jedoch darauf achten muss, von den Rating-Agenturen die Bestnote AAA zu bekommen, und da sich unter den Garantiegebern auch die Schwachwährungsländer befinden (eigentlich ein Witz), müssen die auszugebenden Anleihen zu 120% garantiert werden und ausserdem muss eine Barreserve vorgehalten werden. Somit stehen erheblich weniger als die 440 Milliarden zur Verfügung. Nach aktuellem Stand nur 255 Milliarden! Und wenn z.B. Irland oder Portugal oder Spanien als Garanten ausfallen, dann erhöht sich der auf die (noch) stabilen Länder entfallende Anteil. Weil das so ist, konnte der Bundestag im Mai gar nicht wissen, wie hoch er letzten Endes den Steuerzahler belastete. Falls auch Italien hinzukommt, muss Deutschland für etwa 226 Milliarden Euro bürgen – fast doppelt soviel, wie die Regierung die Bundestagsabgeordneten im Mai glauben machte.
• Mit von der Partie ist ausserdem der Internationale Währungsfonds. Er hatte bis zu 250 Milliarden Euro zugesagt. Da die USA im IWF eine Sperrminorität besitzen, haben sie damit erstmals ein Mitspracherecht in Angelegenheiten der Europäischen Währungsunion – ein peinlicher Befund, wenn man bedenkt, dass die Europäer mit dem Euro den Dollar und damit der amerikanischen Finanzhegemonie Paroli bieten wollten. Problem: Da der IWF versprochen hat, auf die EU-Kredite die Hälfte draufzulegen (daher die ursprüngliche Kalkulation 500 + 250 Milliarden), da von der EU jetzt aber nur 315 Milliarden kommen (60 + 255), schrumpft auch der IWF-Beitrag zur Euro-Stabilisierung. Nämlich auf 157,5 Milliarden. Damit stehen insgesamt nicht 750 Milliarden zur Verfügung, sondern nur noch 472,5 Milliarden. Dass sie möglicherweise nur für zwei oder drei Jahre reichen, kann sich jeder selbst ausrechnen. Portugal wäre noch zu verkraften, wahrscheinlich auch Spanien, Italien jedoch nicht mehr.
• Unabhängig von EFSF und EFSM wurden bereits kurz vorher der griechischen Regierung zwecks Abwendung der Insolvenz Kredite zugesagt, die inzwischen fliessen und zu ungefähr 5% verzinst werden müssen. Weitere 9 Milliarden für Athen werden die Finanzminister der Euro-Zone in Kürze bewilligen. Überwiesen wird dann Anfang Januar. Dafür opfert Griechenland seine Souveränität und unterstellt sich einer EU-Wirtschaftsdiktatur – eine Parallele zur Weimarer Republik, in deren Reichsbank die Vertreter der Siegermächte sassen, um den Deutschen auf die Finger schauen zu können. Wie Griechenland die Kredite jemals zurückzahlen soll, hat uns noch niemand erklärt.
Die Staatsdefizite sind nur Teil des Problems
Angesichts der Schuldenberge, die vor 1999 und seitdem in der Euro-Zone aufgetürmt wurden, sind die 472,5 Milliarden im Notfall nur ein Tropfen auf den heissen Stein, Ende 2009 war Irland mit 104,6 Milliarden Euro verschuldet, Griechenland mit 273,4 Milliarden, Spanien mit 559,6 Milliarden, Portugal mit 125,9 Milliarden und Italien mit 1760,7 Milliarden – Tendenz überall steigend. Daran ändern auch die Hilfszusagen nichts. Mit dem am 28. November beschlossenen Rettungspaket für Irland in Höhe von 85 Milliarden (irischer Eigenbeitrag von 17,5 Milliarden) wird sich die irische Staatsschuld schlagartig verdoppeln. Explosiv auch die Staatsverschuldung Spaniens: Die fällig werdenden Altschulden und die laufenden Defizite zusammengerechnet, ergibt sich für 2011 ein Finanzierungsbedarf von nicht ganz 200 Milliarden (etwa 18% des BIP) und für 2012 von geschätzt etwas weniger als 150 Milliarden. Spanien benötigt 2011 erheblich mehr Geld als Griechenland, Irland und Portugal zusammengenommen! Mit jedem Notkredit steigt der Schuldenstand weiter, und seine Bedienung wird schwieriger, nicht leichter. So wird die Insolvenz um so teurer, je länger sie verschleppt wird. Und dabei beziehen sich die genannten Zahlen nur auf die Staatsschulden, nicht auf die Schulden des privaten Sektors, einschliesslich der Banken, die in Ländern wie Irland oder Spanien das grössere Problem darstellen. Die Staatsschulden sind eben nur ein Teil des düsteren Bildes. Die Euro-Zone steckt längst nicht nur in einer Staatsschuldenkrise, sondern auch in einer Privatschulden- und Bankenkrise und (im Fall Irlands und Spaniens) in einer Immobilienkrise, die diejenige der USA in ihrer Brisanz noch übertrifft. Und immer wird gelogen, getäuscht und schöngeredet. Schon der europäische Banken-Stresstest im Sommer war unseriös und unvollständig. Er sollte zur Beruhigung der Märkte dienen, was für kurze Zeit dann auch funktioniert hat. Selbst die maroden irischen Banken haben den Stresstest bestanden! Als in Irland eine «Bad bank» eingerichtet wurde, die National Assets Management Agency (Nama), die den irischen Banken faule Immobilienkredite abkaufte, behaupteten diese, sie hätten durchschnittlich 77% der Projektsummen beliehen. Jetzt stellte sich heraus, dass es um die 100% waren. Die Anleger wiederum waren misstrauischer als die Nama. Sie ziehen seit Monaten ihr Geld von den irischen Banken ab, und damit trieben sie die Krise auf die Spitze. Es drohte ein ganz altmodischer Run auf die Banken und damit der Zusammenbruch des Finanzsystems.
Der Schuldenabbau als «Mission impossible»
Was ist das für eine Währung, die ständig gerettet werden muss! Und wie? Im wesentlichen bleiben folgende Möglichkeiten: Bereits angelaufen sind rigorose Sparmassnahmen in Irland und den europäischen Südstaaten. Beabsichtigt ist nicht, den Schuldenstand zu reduzieren, sondern ihn langsamer wachsen zu lassen, als er ohne die Eingriffe in das Sozialsystem und ohne die Steuererhöhungen wachsen würde. Aber auch so ist der Effekt deflationär und depressiv. Immerhin ist folgende Überlegung richtig: Normalerweise müsste z.B. Griechenland um 30% abwerten, um wieder wettbewerbsfähig zu werden. Da dies nach Abschaffung der Drachme nicht mehr möglich ist, müssten – um dieselbe Wirkung zu erzielen – Löhne und Preise um 30% fallen. Nur entsteht so ein Teufelskreis: Die Sparmassnahmen lassen die Wirtschaft noch stärker schrumpfen, damit sinken die Steuereinnahmen, und das Staatsdefizit wächst anstatt abzunehmen. In Reaktion darauf müsste die Regierung noch mehr sparen, aber das kann sie nur bis zu einem gewissen Grad, bis soziale Unruhen ausbrechen und eine revolutionäre Situation entsteht. Unter diesen Umständen sei ein Abbau der Schulden eine «Mission impossible», schrieb die «Neue Zürcher Zeitung» am 22. November. Dem ist nichts hinzuzufügen. Allenfalls die Beobachtung, dass an der europäischen Peripherie die antideutschen Ressentiments schon jetzt zunehmen. Die Deutschen werden als Zuchtmeister gesehen, der die Schuldenländer zu jahrelanger Depression und Verelendung verdammt. Das Fatale am Euro ist, dass er soziale Spannungen ausgelöst hat, die jetzt zu zwischenstaatlichen Konflikten auszuarten drohen. Die frühzeitige Warnung der Euro-Gegner, er werde die EU spalten anstatt sie zusammenzuschweissen, hat sich als richtig erwiesen.
Die Kosten einer Transferunion sind unkontrollierbar
Die zweite Lösung, die von der EU-Kommission in Brüssel favorisiert wird, besteht in einem forcierten Ausbau der Euro-Zone (oder auch der gesamten EU) zu einer Transferunion mit einem Finanzausgleich, der dem zwischen den deutschen Bundesländern ähnelt. Eine solche Nivellierung des europäischen Lebensstandards entspräche durchaus der Logik des Europäismus, der Logik der Zentralisierung und Gleichschaltung. Dann müssen die noch zahlungsfähigen Steuerzahler in der Kernzone eben bluten, damit die Peripherie den Euro behalten kann. Die Kosten könnten gigantisch sein. «Wenn es in der Schuldenkrise zu Transferleistungen kommen sollte», schrieb Holger Steltzner am 30. Oktober in der «Frankfurter Allgemeine Zeitung», «gibt es keine Grenze und keine Kontrolle mehr.»
Nicht ganz sicher ist, ob das Bundesverfassungsgericht da mitspielen würde – und ebensowenig, wie weit die Regierung Merkel zu gehen wagt. Denn eine wirkliche Transferunion impliziert den Ruin der deutschen Staatsfinanzen und damit auch den der künftigen Renten. Irgendwann würde der deutsche Michel rebellieren. Und noch vor ihm die Steuerzahler in den Niederlanden, in Finnland, Österreich und Frankreich. Gerade Frankreich, der zweitgrösste Garant des Euro-Rettungsschirms, neigt normalerweise nicht dazu, die Rechnungen anderer zu begleichen. Fazit: Zwecks Insolvenzverschleppung und Realitätsverweigerung wird gegenwärtig eine Mischung aus Austeritätspolitik (in Irland und in Südeuropa) und aus schwer rückzahlbaren Krediten praktiziert.
Italien wäre der absolute Ernstfall
Die dritte Lösung besteht darin, dass einige Euro-Mitglieder freiwillig ausscheiden, mit ihrer neuen Währung abwerten und im Zuge einer Insolvenz ihre Schulden zusammenstreichen. Genau dies befürchten die Finanzmärkte, daher der Ausverkauf griechischer und irischer Staatsanleihen, womit spiegelbildlich die Zinsen in unbezahlbare Höhe steigen.
Richtig ist jedenfalls, dass mit einem Ausscheiden der Pleitekandidaten der Euro erst einmal Luft bekäme. Was aber, wenn Belgien und Italien wackeln? Die Regierung Berlusconi ist praktisch nicht mehr handlungsfähig, die dringend notwendigen Strukturreformen wurden nicht angepackt, und die Staatsdefizite müssen zunehmend vom Ausland finanziert werden, weil das inländische Sparaufkommen nicht mehr ausreicht. In den 90er Jahren, bevor der Euro übernommen wurde, stand Italien schon einmal vor dem Staatsbankrott. Italien und sein Schuldenberg sind heute erst recht zu gross, um «gerettet» werden zu können. Bleibt nur zu hoffen, dass die Finanzmärkte möglichst lange wegschauen und die sich sukzessive verschlechternde Situation Italiens noch eine Zeitlang ignorieren.
«Ein heimtückischer Prozess», schreibt die «NZZ»
Der eleganteste, wenn auch gegenwärtig unwahrscheinliche Ausweg wäre ein Ausscheiden Deutschlands aus der Währungsunion. Dann würde die neue Deutsche Mark umgehend aufwerten, und der Rest der Zone bekäme genau das, was er braucht: eine Abwertung und die Wiederherstellung seiner Konkurrenzfähigkeit. Da aber Berlin prinzipiell ungern ohne Paris handelt, müsste Frankreich mitziehen. Das Ergebnis wäre die Aufspaltung der Euro-Zone in einen Hart- und einen Weichwährungsblock und damit in einen Nord- und einen Süd-Euro. Der deutsche Export würde vorübergehend leiden, die deutsche Binnenwirtschaft würde gestärkt, der hohe Aussenwert der neuen Währung würde eine Art von Sozialdividende abwerfen. Ein Spaziergang wäre das freilich nicht. Die Aufspaltung des Euro würde die Börsen und die globalen Devisenmärkte schwer erschüttern. Nachvollziehbar ist also, dass die Regierungen eine solche Option scheuen. Ausserdem stellt sich die Frage, ob Frankreich eher zum Nord- oder zum Süd-Euro passen würde. Ein Patentrezept gibt es nicht, nur noch die Wahl zwischen verschiedenen Übeln.
So oder so bleibt die Lage auf absehbare Zeit extrem gefährlich und unkalkulierbar. Ein «deprimierendes Experiment», nannte Beat Gygi die Europäische Währungsunion in der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 20. November – und den Euro ein «unerprobtes Konstrukt». Nicht einmal mit einer Art Fiskalunion liessen sich die Konstruktionsfehler der Währungsunion korrigieren. «Wahrscheinlich sollte man sich darauf besinnen, dass die Länder des vormaligen ‹D-Mark-Blocks› eher eine sinnvolle Euro-Zone bilden könnten», schrieb Gygi. So aber stünden zumal die schwächeren Länder vor einem langen Leidensweg, «der viel Kraft kostet». Fazit: «Das Heimtückische am ganzen Prozess ist, dass er schleichend vor sich geht und dass die Zentralisierung immer wieder Scheinerfolge bringt.»
Die Stunde der Wahrheit ist nur verschoben
«Wenn der Euro scheitert, dann scheitert Europa», verkündete Angela Merkel. Das ist Unsinn, weil die EU nicht identisch mit Europa ist und weil sich die Euro-Zone nicht einmal mit der EU deckt. Gerade die solidesten EU-Staaten sind nicht dabei: die Tschechische Republik mit einem Schuldenstand von 35,4% BIP oder Dänemark mit 41,6% oder Schweden mit 42,6%, ganz zu schweigen von Norwegen und der Schweiz, die sich ausserhalb der Zone und der EU sehr wohl fühlen. Alle diese Währungen werden den Euro überleben und kommen damit – neben Gold – für deutsche Anleger in Betracht, die das Risiko ihrer Portfolios reduzieren möchten.
Dass unsere Analyse keineswegs zu pessimistisch ist, lässt sich auch aus einem ganzseitigen Beitrag von Professor Otmar Issing herauslesen, der am 11. November in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» erschien. Als langjähriger Chefvolkswirt der Deutschen Bundesbank und der EZB ist Issing unverdächig, den Euro schlechtreden zu wollen. Er schrieb, dass ein Transferbedarf weder sozial noch ökonomisch zu rechtfertigen sei; dass sich gegen eine schleichende Ausdehnung der Transfers bald Widerstand «innerhalb und ausserhalb des Parlaments» bilden werde; dass wenig Hoffnung bestehe, «dass die Gemeinschaft wirklich aus der Krise gelernt hat»; dass die aktuellen Diskussionen um die Reform des Stabilitätspaktes «nichts Gutes verheissen» und dass der Ausbruch einer neuen Krise «in nicht allzu ferner Zukunft» programmiert sei. Der Aufsatz endet mit der Warnung: «Die Stunde der Wahrheit ist nur verschoben.»
Ein schwarzer Sonntag für Berlin
Als am Sonntag, 28. November, die Finanzminister der EU und der IWF das 85-Milliarden-Paket für Irland vereinbarten, wurden gleich auch noch andere Massnahmen zur Rettung des Euro beschlossen. Die Finanzmärkte reagierten skeptisch, obwohl die EZB ihre Käufe von Euro-Staatsanleihen gerade wieder ausgeweitet hatte. Was am 28. November beschlossen wurde, läuft auf eine schwere Niederlage der Regierung Merkel hinaus.
• Noch am 23. November hatte Angela Merkel die Beteiligung privater Gläubiger an eventuellen Umschuldungen gefordert. Sie werde kein «Schlaraffenland» für Banken zulassen, in dem das Risiko zu 100% beim Steuerzahler bleibe. Fünf Tage später wurde in Brüssel beschlossen, dass die Gläubiger erst von 2013 an beteiligt werden können und dann auch nur im Extremfall, wenn ein Staat tatsächlich insolvent ist – nicht jedoch im Fall von Liquiditätsschwierigkeiten. De facto behält sich die EU vor, den Insolvenzfall nach eigenem Gutdünken zu definieren – also möglichst gar nicht. Keine Rede mehr davon, dass die Banken schon ab 2011 ins Risiko gehen müssen.
• Begraben wurde auch die Hoffnung deutscher Steuerzahler, dass es bei dem im Mai etablierten Rettungsschirm in Höhe von theoretisch 750 Milliarden bleibt. Er sollte angeblich im Juni 2013 auslaufen. Jetzt soll ein dauerhafter Krisenmechanismus eingeführt werden, genannt «Europäischer Stabilitätsmechanismus» (ESM). Die Euro-Krisenbewältigung wird zum Dauerzustand, Berlin als Hauptfinanzier verliert die Kontrolle über den Prozess. Übrigens: In aller Hast beschlossen die Euro-Finanzminister am 28. November auch noch, die Laufzeit der Kredite an Athen (insgesamt 110 Milliarden Euro) von drei auf siebeneinhalb Jahre zu verlängern. Aus Angst, dass sie platzt, wird die Euro-Schuldenblase immer mehr aufgeblasen.
Worauf die Anleger achten sollten
Wir müssen uns das Euro-Drama als eine an- und abschwellende, jahrelange Krise vorstellen, bei der kein Ende in Sicht ist, die aber auch unvermittelt in einem Kollaps der Währung, des Finanzsystems und der Bondmärkte umschlagen kann. Im einzelnen:
• Irland wurde gezwungen, Finanzhilfe zu beantragen, obwohl die Regierung liquide war und somit kein akuter Finanzierungsbedarf bestand. Zweck der Übung war es, ein Übergreifen der Vertrauenskrise auf Portugal und Spanien zu verhindern. Das wird höchstwahrscheinlich nicht gelingen.
• Als nächstes Land dürfte Portugal in die Schusslinie geraten – mit der Gefahr, dass auch Spanien wackelt. Die Regierung in Lissabon ist nur noch bis Jahresende finanziert, danach muss sie zurück an den Kapitalmarkt. Portugiesische und spanische Staatsanleihen mit längeren Laufzeiten (etwa über zwei Jahre) sollten gemieden werden. Folgende Länder geniessen immer noch einen AAA-Status mit stabilem Ausblick: Deutschland, Frankreich, Österreich, Finnland, die Niederlande und Luxemburg. Die Besitzer griechischer Regierungsanleihen müssen sich auf ein Moratorium und eine Umschuldung einstellen, bei der sie einen Teil des Kapitals verlieren werden, vielleicht zwischen 30 und 50%.
• Zumindest an der Währungsfront wird 2011 sehr volatil verlaufen. Die Erholung des Euro im September und Oktober hat sich als trügerisch herausgestellt. Jetzt steht er wieder unter Druck. Die Akteure werden erst einmal den Ausgang der Neuwahlen in Irland Anfang des neuen Jahres abwarten. Dennoch bietet der US-Dollar keine überzeugende Alternative zur Einheitswährung. Er ist allenfalls das kleinere Übel. Gegenwärtig ist die Geldpolitik der Federal Reserve Bank expansiver als die der EZB. Wenn es nicht so wäre, wäre der Euro noch schwächer. Viel hängt davon ab, ob die zweite Runde der Geldmengenausweitung (Quantitative easing) im kommenden Jahr beendet oder verlängert wird. Letzteres ist zu erwarten, falls die US-Konjunktur nicht anspringt. So oder so wird 2011 die Geldpolitik der US-Notenbank, d.h. das Ausmass des Gelddruckens, nicht nur für den Dollarkurs, sondern auch für den Goldpreis eine wichtige Rolle spielen.
• Zu Recht leiden europäische Bankaktien unter der Euro-Krise. Auch zwei Jahre nach dem Höhepunkt der Finanzkrise ist das Bankensystem nicht saniert. Bankaktien bleiben eine riskante Anlage, solange unklar ist, wann und in welchem Umfang die Institute von Umschuldungen in der Euro-Zone betroffen sein werden. Die Geldbranche birgt somit ein Risiko auch für die stabileren europäischen Aktienmärkte. Dass die deutsche Börse relativ gut läuft, ist auch der unterdurchschnittlichen Gewichtung des Finanzsektors zu verdanken. Ungemütlich ist übrigens auch die Situation der Schweizer Nationalbank. Sie sitzt auf hohen Euro-Positionen. Falls der Euro zusammenbricht, drohen empfindliche Verluste, und die SNB kann nur darauf hoffen, diese dank steigender Goldpreise und einer entsprechenden Höherbewertung ihrer Goldreserven ausgleichen zu können. Über einen ähnlichen Risikoausgleich verfügen auch diejenigen Anleger im Euro-Raum, die sich einen grösseren Goldschatz zugelegt haben.
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Donnerstag, 18. November 2010
Die Naturpark-Strategie
Naturpärke – ein neoliberales EU-Projekt
von Erika Vögeli
Naturpärke sind kein Schweizer Produkt, sondern ein EU-Importartikel. Sie reihen sich nahtlos in alle Strategien der neoliberalen Globalisierer zur Auflösung der Nationalstaaten ein. Privatisierung ist hier ein Stichwort, unter dem Ressourcen und Land der öffentlich-rechtlichen Kontrolle von Staaten bzw. Gemeinden entzogen werden. Entbürgerlichung der Bürger müsste ein zweites lauten, denn Privatisierung einerseits und supranationale Strukturen andererseits schaffen neue privatwirtschaftliche Einfluss- und Entscheidungsgremien jenseits der staatlich garantierten politischen Rechte, welche dadurch auf immer kleinere Einflussbereiche zusammengestutzt werden sollen.
Die EU selbst ist dafür ein Paradebeispiel: Immer weniger Gesetze werden von den gewählten Parlamenten der Nationalstaaten erlassen, statt dessen werden diese von 27 nicht vom Volk gewählten Kommissaren kreiert – unter dem Einfluss von 15 000 gutbezahlten Lobbyisten der Wirtschafts- und Finanzkonzerne, die dafür in Brüssel ihre Büros unterhalten.
Angesiedelt ist die Naturpark-Strategie unter anderem in einem Programm der Europäischen Union zur «Entwicklung des ländlichen Raums», denn auch die Länder der EU sind weitflächig mit derartigen Projekten überzogen. Und genau wie bei den Naturpärken in der Schweiz werden sie auch hier mit Umweltschutz, wirtschaftlicher Entwicklung, Förderung von Labels zur besseren Vermarktung lokaler Produkte, Tourismusförderung, Schaffung von Arbeitsplätzen usw. PR-mässig angepriesen.
Wenn «von unten nach oben» von oben gesteuert wird
Tatsache ist, dass die Naturpärke auf einer Website der Europäischen Kommission figurieren, als Beispiele sogenannter Local Action Groups – lokaler Aktionsgruppen. Diese bilden, man lese genau, «die Hauptstützen zur Implementierung des Leader Konzepts.»1 Diese ganz und gar nicht lokale, sondern von der EU-Zentrale entwickelte Herangehensweise werde von den Aktionsgruppen genutzt, «um ihre Entwicklungsstrategie zu implementieren und zu finanzieren. Diese Strategien sind auf die Förderung von Public Private Sector Partnerships angelegt und setzen eine multisektorielle, von unten nach oben angesetzte Herangehensweise ein, welche lokale Kooperation und lokales Netzwerken fördert.»2
Die Aktionsgruppen wiederum sind Teil nationaler Netzwerke, die alles einbinden, was an dieser Entwicklung beteiligt ist. Zusammengeführt wird alles im Europäischen Netzwerk für die Entwicklung des ländlichen Raums (European Network for Rural Development ENRD), dessen Aufgabe die effiziente Umsetzung der EU-Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum ist.
Appetit auf Nutzung ländlicher Ressourcen
Das Interesse der EU ist nicht unbegründet, schliesslich entsprächen ländliche Gebiete in der EU «90% des Territoriums, und die ländliche Entwicklung ist ein lebenswichtiger Bereich der Politik. Land- und Forstwirtschaft bleiben entscheidend für die Landnutzung und das Management von natürlichen Ressourcen in den ländlichen Gebieten der EU …»3
Allein die Tatsache, dass die sogenannten lokalen Aktionsgruppen über verschiedene Strukturen (Leader, Nationale Netzwerke, Europäisches Netzwerk) schliesslich an die Politik der EU-Kommission gekoppelt sind, straft die ganze Darstellung Lügen. Was auf der Ebene der Gemeinden als lokale Aktionsgruppe daherkommt, die sich als Strategie von unten nach oben ausgibt, erweist sich als letztes Glied einer von Brüssel inszenierten Strategie, die sich als Förderung lokaler Anliegen präsentiert, um Bürgernähe zu suggerieren, in Wirklichkeit aber an Brüsseler Vorgaben und Vorschriften hängt, welche sich zu einem Netz von Fallstricken und teuren Gerichtsverfahren für die lokale Wirtschaft erweisen können.
«Harmonisierung» – Deckbegriff für Ausschaltung der Bürger und Zentralisierung
Wie die Auflösung nationalstaatlicher Grenzen vorangetrieben wird, präsentiert sich etwas konkreter auf der Seite «Regionalpolitik Europäische Union» unter «Naturparks ohne Hindernisse». Weil die Landschaft eine «geographische Einheit» bilde, müsse diese «Trennung» durch Auflösung der Grenzen – und damit nationalstaatlicher Strukturen, die «harmonisiert» werden müssten – rückgängig gemacht werden.4 Harmonisierung – ein typischer Spin – bedeutet konkret: Was bisher der Gesetzgebung von Gemeinden, Bezirken, Kantonen und Staaten unterstellt war, soll da herausgelöst und im Beispiel der Naturpärke den Entscheiden solcher überstaatlicher – privater – Aktionsgruppen und Vereine zugeordnet werden, die über die entsprechenden Netzwerke bzw. finanzielle Abhängigkeit an EU-Vorgaben angebunden werden.
Demokratieabbau – kein Schweizer Weg
Betrachtet man die Entstehung der Naturpärke in der Schweiz, stellt man fest, dass das Vorgehen praktisch analog erfolgt. Der – leere – Brüsseler Tropf fehlt zwar, ersetzt wird er durch Mittel aus der Bundeskasse. Und genau analog der Leader-Strategie werden öffentlich-rechtliche Gemeinden in einen privaten Verein eingebunden, der dann eine neue Ebene bildet, die sich – und das ist für die Schweiz entscheidend – der direktdemokratischen Einflussnahme entzieht, man schafft Strukturen, die letztlich der politischen Kontrolle der Bevölkerung entzogen sind. Wohl können im Fall der Naturpärke die Stimmberechtigten der jeweils betroffenen Gemeinden über den Beitritt zum Parkvertrag abstimmen – das war dann allerdings das letzte Mal. Der Vorgang verläuft ansonsten analog zu demjenigen in den demokratisch nicht legitimierten Metropolitankonferenzen und -vereinen in den städtischen Gebieten des Mittellandes: Dort beschliessen Exekutivmitglieder der beteiligten Städte und Gemeinden über Programme für diese Region – obwohl dies verfassungsmässig festgelegte Kompetenz der Bund und Kanton konstituierenden politischen Körperschaften ist, die als solche den politischen Rechten – Referendum und Initiative – unterliegen. Man schafft mit solchen Gremien eine weitere, verfassungsmässig nicht definierte, staatsrechtlich nicht erfasste Ebene, die sich Entscheidungsbefugnisse zuschreibt, welche von Bund- und Kantonsverfassungen klar zugeordnet und nicht verfügbar sind. Diese demokratisch nicht kontrollierte Zwischenebene produziert oder kopiert dann – in Verbund mit anderen solchen Gremien und manchmal mit einzelnen Abteilungen in Bundesämtern, die solche Initiativen fördern, im Falle der Naturparks im zuständigen Bundesamt für Umwelt BAFU – Richtlinien, Bestimmungen, Verordnungen usw., ganz analog dem Vorgang in der EU.
Das Konzept, dass private «parastaatliche Organisationen» staatliche Aufgaben übernehmen, drängt den Staat zurück und leitet seine schleichende Privatisierung ein. Hier wird – ohne formelle EU-Mitgliedschaft – auf verschiedenen Ebenen an Strukturen gebastelt, die sich genauso wie andernorts in neoliberale Konzepte einpassen liessen. Etwa dann, wenn der Appetit an «Landnutzung und Management der natürlichen Ressourcen» sich auf die finanziellen Möglichkeiten privatisierter Verkehrswege oder Wasserressourcen richtet.
Finanzielle Verlockungen aus euphorischen Zeiten
Die Schweiz jedenfalls braucht solche Konzepte nicht. Schon gar nicht in Zeiten wirtschaftlicher Anspannung, denn bei der Entwicklung solcher Strukturen soll auch Geld fliessen, manchmal viel Geld, etwa für Machbarkeitsstudien oder ähnliches. Dabei wurden diese Projekte in einer Zeit entwickelt, als noch reichlich Geld in die Bundeskasse floss. Mittlerweile zeigen die Erschütterungen der Finanz- und Wirtschaftskrise ihre Folgen: Die aktuellen Bundeseinnahmen werden wesentlich geringer ausfallen. Und vermutlich sind die Kapazitäten für diese Parkprojekte nach Finanzierung teurer Konzeptions- und Machbarkeitsstudien auch schon erschöpft, so dass weitere Kosten von den Gemeinden und Kantonen zu übernehmen wären.
Zurück zur Vernunft
Natur und Landschaft sind bei uns seit Jahrzehnten gepflegt und geschützt. Wenn es wirklich um die Förderung der ländlichen Gebiete geht: Wie wäre es da statt dessen mit einer Erinnerung zum Beispiel an den Investitionshilfefond für Berggebiete? Dieser Fond hatte zuletzt rund 1,5 Milliarden Franken geäufnet. Daraus wurden unzählige zinslose Darlehen für Infrastrukturbauten finanziert und von den Gemeinden immer wieder zuverlässig zurückgezahlt. Dieser Fond ist nun im Zuge der neuen Regionalpolitik aufgelöst worden – werden die Zahlungen des Bundes für die Naturpark-Projekte nun daraus finanziert? Diesmal allerdings ohne Rückzahlung. Bis die Kasse leer ist? Und dann? Werden die Gemeinden in die Pflicht genommen? Oder verscherbeln wir dann unseren Lebensraum an private Investoren?
Besinnen wir uns wieder auf uns selber, auf die eigenen Werte und Erfahrungen. Lösen wir uns von dem Irrglauben, alles Neue sei per se auch besser. Die Schweiz hat mit dem Investitionshilfefond beste Erfahrungen gemacht. Wie wäre es anstelle demokratiezerstörender EU-Projekte mit einer Wiederbelebung dieser echt schweizerischen und wirklich nachhaltigen Lösung?
Und übrigens: Uri zum Beispiel hätte mit seinen Volkstheatern, an denen vom Schulkind bis zum Landammann das ganze Tal mitwirkte und die bei den Besuchern auf begeisterten Beifall stiessen, etwas Eigenständigeres und Sinnvolleres zu bieten, als EU-kopierte Parkverordnungen und weitere Ergänzungen für den unüberschaubaren Label-Salat. Nebenbei geben solche Initiativen auch Gelegenheit, die Jugend mit sinnvolleren Aktivitäten vertraut zu machen, ihnen neben Geschichte und Allgemeinwissen auch ihre Bedeutung für die Gemeinde und das Gemeinwohl zu vermitteln, anstatt sie dem hirnlosen Kulturabbau des American way of life zu überlassen.
1 Leader steht dabei für «Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale», was soviel heisst wie «Bindeglieder zwischen ländlicher Wirtschaft und Entwicklungsaktionen.»
2 http://enrd.ec.europa.eu/rural-development-policy/leader/en/leader_home_en.cfm)
3 http://enrd.ec.europa.eu/rural-development-policy/introduction/en/introduction_home_en.cfm
4 Europäische Kommission. Regionalpolitik Europäische Union. Naturparks ohne Hindernisse (pdf.)
von Erika Vögeli
Naturpärke sind kein Schweizer Produkt, sondern ein EU-Importartikel. Sie reihen sich nahtlos in alle Strategien der neoliberalen Globalisierer zur Auflösung der Nationalstaaten ein. Privatisierung ist hier ein Stichwort, unter dem Ressourcen und Land der öffentlich-rechtlichen Kontrolle von Staaten bzw. Gemeinden entzogen werden. Entbürgerlichung der Bürger müsste ein zweites lauten, denn Privatisierung einerseits und supranationale Strukturen andererseits schaffen neue privatwirtschaftliche Einfluss- und Entscheidungsgremien jenseits der staatlich garantierten politischen Rechte, welche dadurch auf immer kleinere Einflussbereiche zusammengestutzt werden sollen.
Die EU selbst ist dafür ein Paradebeispiel: Immer weniger Gesetze werden von den gewählten Parlamenten der Nationalstaaten erlassen, statt dessen werden diese von 27 nicht vom Volk gewählten Kommissaren kreiert – unter dem Einfluss von 15 000 gutbezahlten Lobbyisten der Wirtschafts- und Finanzkonzerne, die dafür in Brüssel ihre Büros unterhalten.
Angesiedelt ist die Naturpark-Strategie unter anderem in einem Programm der Europäischen Union zur «Entwicklung des ländlichen Raums», denn auch die Länder der EU sind weitflächig mit derartigen Projekten überzogen. Und genau wie bei den Naturpärken in der Schweiz werden sie auch hier mit Umweltschutz, wirtschaftlicher Entwicklung, Förderung von Labels zur besseren Vermarktung lokaler Produkte, Tourismusförderung, Schaffung von Arbeitsplätzen usw. PR-mässig angepriesen.
Wenn «von unten nach oben» von oben gesteuert wird
Tatsache ist, dass die Naturpärke auf einer Website der Europäischen Kommission figurieren, als Beispiele sogenannter Local Action Groups – lokaler Aktionsgruppen. Diese bilden, man lese genau, «die Hauptstützen zur Implementierung des Leader Konzepts.»1 Diese ganz und gar nicht lokale, sondern von der EU-Zentrale entwickelte Herangehensweise werde von den Aktionsgruppen genutzt, «um ihre Entwicklungsstrategie zu implementieren und zu finanzieren. Diese Strategien sind auf die Förderung von Public Private Sector Partnerships angelegt und setzen eine multisektorielle, von unten nach oben angesetzte Herangehensweise ein, welche lokale Kooperation und lokales Netzwerken fördert.»2
Die Aktionsgruppen wiederum sind Teil nationaler Netzwerke, die alles einbinden, was an dieser Entwicklung beteiligt ist. Zusammengeführt wird alles im Europäischen Netzwerk für die Entwicklung des ländlichen Raums (European Network for Rural Development ENRD), dessen Aufgabe die effiziente Umsetzung der EU-Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum ist.
Appetit auf Nutzung ländlicher Ressourcen
Das Interesse der EU ist nicht unbegründet, schliesslich entsprächen ländliche Gebiete in der EU «90% des Territoriums, und die ländliche Entwicklung ist ein lebenswichtiger Bereich der Politik. Land- und Forstwirtschaft bleiben entscheidend für die Landnutzung und das Management von natürlichen Ressourcen in den ländlichen Gebieten der EU …»3
Allein die Tatsache, dass die sogenannten lokalen Aktionsgruppen über verschiedene Strukturen (Leader, Nationale Netzwerke, Europäisches Netzwerk) schliesslich an die Politik der EU-Kommission gekoppelt sind, straft die ganze Darstellung Lügen. Was auf der Ebene der Gemeinden als lokale Aktionsgruppe daherkommt, die sich als Strategie von unten nach oben ausgibt, erweist sich als letztes Glied einer von Brüssel inszenierten Strategie, die sich als Förderung lokaler Anliegen präsentiert, um Bürgernähe zu suggerieren, in Wirklichkeit aber an Brüsseler Vorgaben und Vorschriften hängt, welche sich zu einem Netz von Fallstricken und teuren Gerichtsverfahren für die lokale Wirtschaft erweisen können.
«Harmonisierung» – Deckbegriff für Ausschaltung der Bürger und Zentralisierung
Wie die Auflösung nationalstaatlicher Grenzen vorangetrieben wird, präsentiert sich etwas konkreter auf der Seite «Regionalpolitik Europäische Union» unter «Naturparks ohne Hindernisse». Weil die Landschaft eine «geographische Einheit» bilde, müsse diese «Trennung» durch Auflösung der Grenzen – und damit nationalstaatlicher Strukturen, die «harmonisiert» werden müssten – rückgängig gemacht werden.4 Harmonisierung – ein typischer Spin – bedeutet konkret: Was bisher der Gesetzgebung von Gemeinden, Bezirken, Kantonen und Staaten unterstellt war, soll da herausgelöst und im Beispiel der Naturpärke den Entscheiden solcher überstaatlicher – privater – Aktionsgruppen und Vereine zugeordnet werden, die über die entsprechenden Netzwerke bzw. finanzielle Abhängigkeit an EU-Vorgaben angebunden werden.
Demokratieabbau – kein Schweizer Weg
Betrachtet man die Entstehung der Naturpärke in der Schweiz, stellt man fest, dass das Vorgehen praktisch analog erfolgt. Der – leere – Brüsseler Tropf fehlt zwar, ersetzt wird er durch Mittel aus der Bundeskasse. Und genau analog der Leader-Strategie werden öffentlich-rechtliche Gemeinden in einen privaten Verein eingebunden, der dann eine neue Ebene bildet, die sich – und das ist für die Schweiz entscheidend – der direktdemokratischen Einflussnahme entzieht, man schafft Strukturen, die letztlich der politischen Kontrolle der Bevölkerung entzogen sind. Wohl können im Fall der Naturpärke die Stimmberechtigten der jeweils betroffenen Gemeinden über den Beitritt zum Parkvertrag abstimmen – das war dann allerdings das letzte Mal. Der Vorgang verläuft ansonsten analog zu demjenigen in den demokratisch nicht legitimierten Metropolitankonferenzen und -vereinen in den städtischen Gebieten des Mittellandes: Dort beschliessen Exekutivmitglieder der beteiligten Städte und Gemeinden über Programme für diese Region – obwohl dies verfassungsmässig festgelegte Kompetenz der Bund und Kanton konstituierenden politischen Körperschaften ist, die als solche den politischen Rechten – Referendum und Initiative – unterliegen. Man schafft mit solchen Gremien eine weitere, verfassungsmässig nicht definierte, staatsrechtlich nicht erfasste Ebene, die sich Entscheidungsbefugnisse zuschreibt, welche von Bund- und Kantonsverfassungen klar zugeordnet und nicht verfügbar sind. Diese demokratisch nicht kontrollierte Zwischenebene produziert oder kopiert dann – in Verbund mit anderen solchen Gremien und manchmal mit einzelnen Abteilungen in Bundesämtern, die solche Initiativen fördern, im Falle der Naturparks im zuständigen Bundesamt für Umwelt BAFU – Richtlinien, Bestimmungen, Verordnungen usw., ganz analog dem Vorgang in der EU.
Das Konzept, dass private «parastaatliche Organisationen» staatliche Aufgaben übernehmen, drängt den Staat zurück und leitet seine schleichende Privatisierung ein. Hier wird – ohne formelle EU-Mitgliedschaft – auf verschiedenen Ebenen an Strukturen gebastelt, die sich genauso wie andernorts in neoliberale Konzepte einpassen liessen. Etwa dann, wenn der Appetit an «Landnutzung und Management der natürlichen Ressourcen» sich auf die finanziellen Möglichkeiten privatisierter Verkehrswege oder Wasserressourcen richtet.
Finanzielle Verlockungen aus euphorischen Zeiten
Die Schweiz jedenfalls braucht solche Konzepte nicht. Schon gar nicht in Zeiten wirtschaftlicher Anspannung, denn bei der Entwicklung solcher Strukturen soll auch Geld fliessen, manchmal viel Geld, etwa für Machbarkeitsstudien oder ähnliches. Dabei wurden diese Projekte in einer Zeit entwickelt, als noch reichlich Geld in die Bundeskasse floss. Mittlerweile zeigen die Erschütterungen der Finanz- und Wirtschaftskrise ihre Folgen: Die aktuellen Bundeseinnahmen werden wesentlich geringer ausfallen. Und vermutlich sind die Kapazitäten für diese Parkprojekte nach Finanzierung teurer Konzeptions- und Machbarkeitsstudien auch schon erschöpft, so dass weitere Kosten von den Gemeinden und Kantonen zu übernehmen wären.
Zurück zur Vernunft
Natur und Landschaft sind bei uns seit Jahrzehnten gepflegt und geschützt. Wenn es wirklich um die Förderung der ländlichen Gebiete geht: Wie wäre es da statt dessen mit einer Erinnerung zum Beispiel an den Investitionshilfefond für Berggebiete? Dieser Fond hatte zuletzt rund 1,5 Milliarden Franken geäufnet. Daraus wurden unzählige zinslose Darlehen für Infrastrukturbauten finanziert und von den Gemeinden immer wieder zuverlässig zurückgezahlt. Dieser Fond ist nun im Zuge der neuen Regionalpolitik aufgelöst worden – werden die Zahlungen des Bundes für die Naturpark-Projekte nun daraus finanziert? Diesmal allerdings ohne Rückzahlung. Bis die Kasse leer ist? Und dann? Werden die Gemeinden in die Pflicht genommen? Oder verscherbeln wir dann unseren Lebensraum an private Investoren?
Besinnen wir uns wieder auf uns selber, auf die eigenen Werte und Erfahrungen. Lösen wir uns von dem Irrglauben, alles Neue sei per se auch besser. Die Schweiz hat mit dem Investitionshilfefond beste Erfahrungen gemacht. Wie wäre es anstelle demokratiezerstörender EU-Projekte mit einer Wiederbelebung dieser echt schweizerischen und wirklich nachhaltigen Lösung?
Und übrigens: Uri zum Beispiel hätte mit seinen Volkstheatern, an denen vom Schulkind bis zum Landammann das ganze Tal mitwirkte und die bei den Besuchern auf begeisterten Beifall stiessen, etwas Eigenständigeres und Sinnvolleres zu bieten, als EU-kopierte Parkverordnungen und weitere Ergänzungen für den unüberschaubaren Label-Salat. Nebenbei geben solche Initiativen auch Gelegenheit, die Jugend mit sinnvolleren Aktivitäten vertraut zu machen, ihnen neben Geschichte und Allgemeinwissen auch ihre Bedeutung für die Gemeinde und das Gemeinwohl zu vermitteln, anstatt sie dem hirnlosen Kulturabbau des American way of life zu überlassen.
1 Leader steht dabei für «Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale», was soviel heisst wie «Bindeglieder zwischen ländlicher Wirtschaft und Entwicklungsaktionen.»
2 http://enrd.ec.europa.eu/rural-development-policy/leader/en/leader_home_en.cfm)
3 http://enrd.ec.europa.eu/rural-development-policy/introduction/en/introduction_home_en.cfm
4 Europäische Kommission. Regionalpolitik Europäische Union. Naturparks ohne Hindernisse (pdf.)
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Donnerstag, 23. April 2009
Völkerrecht vs. Landesrecht
Das Gutachten Robert Nefs
Soll Völkerrecht Landesrecht brechen?
Von Hermann Lei, Rechtsanwalt, Frauenfeld
«Blocher reitet Attacke auf das Völkerrecht!» titelten die Medien nach einer Rede zum Nationalfeiertag 2007. Reiner Wahlkampf sei das, redeten Staatsrechtsprofessoren den magistralen Angriff auf ihre Deutungshoheit klein. Es ist anders gekommen, die Debatte um das Völkerrecht ist immer noch da.
Und das zu Recht, meint Robert Nef, Jurist und Präsident des Stiftungsrates des Liberalen Instituts. Nef hat ein staatspolitisches Gutachten zum Völkerrecht verfasst, das am 10. Februar 2009 anlässlich einer Pressekonferenz der SVP vorgestellt wurde. Das über zwanzig Seiten umfassende Thesenpapier stellt bereits im Titel die Frage: «Soll Völkerrecht Landesrecht brechen?» Die Antwort fällt differenziert aus: Völkerrecht ja, aber nicht unbegrenzt und nicht im Widerspruch zu unserer historisch gewachsenen, freiheitlichen und demokratisch legitimierten rechtlichen und politischen Grundordnung.
Robert Nef äussert sich unter einem politischen Blickwinkel als Publizist und als Vertreter einer liberalen Grundhaltung. Er bestreitet nicht den hohen Stellenwert des humanitären Völkerrechts für die Schweiz und die bedeutenden Beiträge dieses Landes zu seiner Weiterentwicklung. Es geht ihm vielmehr darum, die Kerngedanken in Erinnerung zu rufen und auf die Gefahren einer unbegrenzten Ausweitung zu Lasten der demokratisch verankerten Landesgesetzgebung aufmerksam zu machen. Wie in der Schweiz immer mehr Aufgaben – aus Bequemlichkeit, aus dem Wunsch nach Klarheit und Hierarchien oder vielleicht auch aus diffusen psychologisch-ästhetischen Gründen – von den Kantonen an den Bund übertragen werden, so fördern unsere höchsten Gerichte die Zentralisierung und Etatisierung durch den von ihnen statuierten Primat des Völkerrechts.
Politik durch die Hintertür
Eine solche Vorrangstellung des Völkerrechts gegenüber dem Landesrecht gibt es indes gar nicht, wie Nef – mit liberalen, aber auch mit juristischen Argumenten – nachweist. «Weil grundlegende Reformen als solche nicht konsensfähig sind, tut man so, wie wenn sich nichts ändern würde, schafft aber in kleinen Schritten jene vollendeten Tatsachen, bei denen es dann kein Zurück mehr gibt. Dass der EU-Beitritt trotz gegenteiliger Volksentscheide bei vielen Bundesinstanzen immer noch als Hauptszenario ohne glaubwürdige Alternativen traktandiert bleibt, ist nur das augenfälligste Exempel.»
Das Gutachten räumt aber auch mit anderen Klischees auf: Welthandel braucht keinen Weltstaat. «Das Gegenteil ist plausibler. Der Welthandel bleibt auf eine Vielzahl von friedlich konkurrierenden Problemlösungsmodellen angewiesen (...). Zentrale Macht macht dumm, weil sie den Verzicht auf jenes Lernen ermöglicht, das sich vorzugsweise an der Peripherie der Problembereiche abspielt.»
Und: Man kann sich kaum mehr eine staatliche Aktivität oder Intervention vorstellen, die nicht irgendwie mit einem Kampf gegen sogenannte «Menschenrechtsverletzungen» dieser Art gerechtfertigt werden könnte. Durch die Hintertür der «aktiven Menschenrechtspolitik» marschiert der Etatismus mit dem Motto des «Primats der Politik» wieder auf die politische Bühne.
Nefs Forderung: Nur zwingendes Völkerrecht soll Vorrang vor dem Landesrecht haben. Der als «zwingend» zu betrachtende Kern ist so begrenzt und so hart wie möglich zu definieren. Damit dürfte das Verbot des Angriffskrieges, das Verbot der Folter, das Verbot des Völkermords, und das Verbot der Sklaverei gemeint sein.
Bewährte Maximen
Nef ortet auch eine zunehmende Bedeutung des Völkerrechts in der Aussenpolitik: Völkerrechtliche Verträge und Mitgliedschaften engen unser Handeln ein – Verträge sind schliesslich einzuhalten. Aussenpolitik sollte sich aber, so Nef, an bewährten Maximen orientieren. Völkerrechtliche Verträge seien nur abzuschliessen, wenn sie an einer Art Checkliste der aussenpolitischen Maximen Neutralität, Solidarität, Disponibilitätund Universalitätgemessen worden seien.
Anstelle der Fixierung auf den EU-Beitritt und kniefallendem Bilateralismus sollte Universalismus, also allgemeine, globale Orientierung, gepflegt werden. Angesichts der Küsschen-und Kopftuchpolitik und sonstiger Grenzüberschreitungen unserer Aussenministerin wünscht man sich sodann auch, dass sich die Schweiz wieder auf ihr Prinzip der guten Dienste (Disponibilitätnennt das Nef) beschränken würde. Und mit Solidarität meint Nef nicht Ablasszahlungen an internationale Gremien, «um nicht aufzufallen», sondern durch bewusstes Anders-Sein. Solidarität heisst: «Wir machen da nicht mit!», könnte man die Haltung vielleicht nennen. Neutralität schliesslich ist eine weitere aussenpolitische Maxime, die den Kleinstaat schützt.
Sehr rasch werden heute in der internationalen Politik «good guys» zu «bad guys», man denke da z.B. an die Taliban. «Die selbsternannte neutralitätsskeptische Elite in der Schweiz muss sich sehr wohl bewusst sein, welche Verantwortung sie übernimmt und welchem Demokratieverständnis sie verpflichtet ist, wenn sie gegen den Willen einer Mehrheit und im Widerspruch zu den derzeit in Kraft stehenden verfassungsrechtlichen Grundlagen diesbezüglich deutlich andere Signale ausstrahlt.» Die Schweiz sollte sich stattdessen in viel stärkerem Ausmass – auch finanziell und diplomatisch – für die Idee des IKRK engagieren.
One man, one vote?
Ein überdehntes Völkerrecht muss davon ausgehen, dass für alle Menschen die gleichen Gesetze gelten. Letztlich müsste jeder einzelne Mensch der Welt auch das gleiche Stimmrecht haben. Eine solche Weltdemokratie nach dem Mehrheitsprinzip von «one man one vote» würde das Schicksal der Welt an die Massenstaaten (China und Indien) ausliefern. Wollen wir das?, fragt Nef. Möglicherweise ist eine pluralistische Weltordnung, die sich auf möglichst vielfältige, friedlich konkurrierende politische Systeme abstützt robuster, weniger irrtumsanfällig und lernfähiger, obwohl das Risiko von vielen suboptimalen Lösungen und von unlösbaren Konflikten zwischen den kleineren Einheiten nicht negiert werden soll.
Zu guter Letzt thematisiert das Gutachten den offenbar unaufhaltsamen Vormarsch des exekutiv-richterlichen zentralen Komplexes gegen den auf die Legislative abgestützten nonzentralen Gesetzgebungsstaat. Dieser Prozess sei auch in der Schweiz beobachten. Das Bundesgericht übt immer weniger Zurückhaltung, wenn es Entscheide zu fällen hat, die politische Grundfragen betreffen, welche auf einer politischen Interpretation von Verfassungs und Gesetzesgrundlagen beruhen.
Rezeption
Nefs fundiertes Gutachten verzichtet bewusst und ausdrücklich auf eine ausführliche juristische Abhandlung der Ergebnisse. Ich meine, zu Recht, denn die Frage, welches Recht Vorrang hat ist ja gerade eine politische Frage. Man wird immer Juristen finden, welche die gerade herrschende Ordnung argumentativ stützen werden. Das ist auch in unserem Falle geschehen. Während die Zeitungen das Gutachten kaum erwähnten (die NZZ begnügte sich mit einigen Zitaten, welche sie in Ausführungszeichen setzte – ein untrügliches Zeichen des Blatts, sein Missfallen kundzutun), fühlten sich doch einige Staatsrechtler angesprochen.
Professor Walter Kälin (Universität Bern), welcher im Gutachten zitiert wurde, verwahrte sich gegen sein Zitat («Insgesamt läuft die Entwicklung des modernen Völkerrechts heute in Richtung vermehrter Zwangsdurchsetzung von oben.»). Es sei aus dem Zusammenhang gerissen, fand er. In Tat und Wahrheit liegt das Problem darin, dass Kälin offenbar – wie viele Staatsrechtler - mit «Zwangsdurchsetzung von oben» gut leben kann, derweil freiheitlich gesinnte Menschen damit Mühe haben.
Auch Professor Walter Haller (Universität Zürich) reagierte auf das Gutachten. Er liess verlauten: «Das Beispiel mit den Gemeindeversammlungen ist ausgesprochen populistisch emotional.» Welches Beispiel er Nef vorwirft, ist indes völlig schleierhaft; Nef erwähnt in seinem Gutachten nirgends eine Gemeindeversammlung. Professor Haller kritisiert damit eine Aussage Nefs, die dieser gar nicht gemacht hat. Dies ist umso fragwürdiger, als der Professor mit dem Ausdruck «populistisch-emotional» zu einem der stärksten Vorwürfe greift, die heutzutage in der öffentlichen Diskussion gemacht werden können.
Schlussfolgerung
«Es ist ein vorrangiges politisches Anliegen, die Entwicklung des Völkerrechts im Hinblick auf seine Übereinstimmung mit der verfassungsrechtlichen Grundordnung unseres Staates scharf und kritisch zu beobachten und die Öffentlichkeit darüber kontinuierlich zu informieren. Diese kritische Beobachtung richtet sich nicht gegen das Völkerrecht als solches, sondern gegen seine Überschätzung, seine unkontrollierte Ausweitung, gegen alle Formen der nicht zwingend notwendigen Anpassung und des vorauseilenden Gehorsams, und gegen seinen Missbrauch zur Durchsetzung von Gedankengut, das nicht von einer Mehrheit getragen wird.»
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Hermann Lei
Soll Völkerrecht Landesrecht brechen?
Von Hermann Lei, Rechtsanwalt, Frauenfeld
«Blocher reitet Attacke auf das Völkerrecht!» titelten die Medien nach einer Rede zum Nationalfeiertag 2007. Reiner Wahlkampf sei das, redeten Staatsrechtsprofessoren den magistralen Angriff auf ihre Deutungshoheit klein. Es ist anders gekommen, die Debatte um das Völkerrecht ist immer noch da.
Und das zu Recht, meint Robert Nef, Jurist und Präsident des Stiftungsrates des Liberalen Instituts. Nef hat ein staatspolitisches Gutachten zum Völkerrecht verfasst, das am 10. Februar 2009 anlässlich einer Pressekonferenz der SVP vorgestellt wurde. Das über zwanzig Seiten umfassende Thesenpapier stellt bereits im Titel die Frage: «Soll Völkerrecht Landesrecht brechen?» Die Antwort fällt differenziert aus: Völkerrecht ja, aber nicht unbegrenzt und nicht im Widerspruch zu unserer historisch gewachsenen, freiheitlichen und demokratisch legitimierten rechtlichen und politischen Grundordnung.
Robert Nef äussert sich unter einem politischen Blickwinkel als Publizist und als Vertreter einer liberalen Grundhaltung. Er bestreitet nicht den hohen Stellenwert des humanitären Völkerrechts für die Schweiz und die bedeutenden Beiträge dieses Landes zu seiner Weiterentwicklung. Es geht ihm vielmehr darum, die Kerngedanken in Erinnerung zu rufen und auf die Gefahren einer unbegrenzten Ausweitung zu Lasten der demokratisch verankerten Landesgesetzgebung aufmerksam zu machen. Wie in der Schweiz immer mehr Aufgaben – aus Bequemlichkeit, aus dem Wunsch nach Klarheit und Hierarchien oder vielleicht auch aus diffusen psychologisch-ästhetischen Gründen – von den Kantonen an den Bund übertragen werden, so fördern unsere höchsten Gerichte die Zentralisierung und Etatisierung durch den von ihnen statuierten Primat des Völkerrechts.
Politik durch die Hintertür
Eine solche Vorrangstellung des Völkerrechts gegenüber dem Landesrecht gibt es indes gar nicht, wie Nef – mit liberalen, aber auch mit juristischen Argumenten – nachweist. «Weil grundlegende Reformen als solche nicht konsensfähig sind, tut man so, wie wenn sich nichts ändern würde, schafft aber in kleinen Schritten jene vollendeten Tatsachen, bei denen es dann kein Zurück mehr gibt. Dass der EU-Beitritt trotz gegenteiliger Volksentscheide bei vielen Bundesinstanzen immer noch als Hauptszenario ohne glaubwürdige Alternativen traktandiert bleibt, ist nur das augenfälligste Exempel.»
Das Gutachten räumt aber auch mit anderen Klischees auf: Welthandel braucht keinen Weltstaat. «Das Gegenteil ist plausibler. Der Welthandel bleibt auf eine Vielzahl von friedlich konkurrierenden Problemlösungsmodellen angewiesen (...). Zentrale Macht macht dumm, weil sie den Verzicht auf jenes Lernen ermöglicht, das sich vorzugsweise an der Peripherie der Problembereiche abspielt.»
Und: Man kann sich kaum mehr eine staatliche Aktivität oder Intervention vorstellen, die nicht irgendwie mit einem Kampf gegen sogenannte «Menschenrechtsverletzungen» dieser Art gerechtfertigt werden könnte. Durch die Hintertür der «aktiven Menschenrechtspolitik» marschiert der Etatismus mit dem Motto des «Primats der Politik» wieder auf die politische Bühne.
Nefs Forderung: Nur zwingendes Völkerrecht soll Vorrang vor dem Landesrecht haben. Der als «zwingend» zu betrachtende Kern ist so begrenzt und so hart wie möglich zu definieren. Damit dürfte das Verbot des Angriffskrieges, das Verbot der Folter, das Verbot des Völkermords, und das Verbot der Sklaverei gemeint sein.
Bewährte Maximen
Nef ortet auch eine zunehmende Bedeutung des Völkerrechts in der Aussenpolitik: Völkerrechtliche Verträge und Mitgliedschaften engen unser Handeln ein – Verträge sind schliesslich einzuhalten. Aussenpolitik sollte sich aber, so Nef, an bewährten Maximen orientieren. Völkerrechtliche Verträge seien nur abzuschliessen, wenn sie an einer Art Checkliste der aussenpolitischen Maximen Neutralität, Solidarität, Disponibilitätund Universalitätgemessen worden seien.
Anstelle der Fixierung auf den EU-Beitritt und kniefallendem Bilateralismus sollte Universalismus, also allgemeine, globale Orientierung, gepflegt werden. Angesichts der Küsschen-und Kopftuchpolitik und sonstiger Grenzüberschreitungen unserer Aussenministerin wünscht man sich sodann auch, dass sich die Schweiz wieder auf ihr Prinzip der guten Dienste (Disponibilitätnennt das Nef) beschränken würde. Und mit Solidarität meint Nef nicht Ablasszahlungen an internationale Gremien, «um nicht aufzufallen», sondern durch bewusstes Anders-Sein. Solidarität heisst: «Wir machen da nicht mit!», könnte man die Haltung vielleicht nennen. Neutralität schliesslich ist eine weitere aussenpolitische Maxime, die den Kleinstaat schützt.
Sehr rasch werden heute in der internationalen Politik «good guys» zu «bad guys», man denke da z.B. an die Taliban. «Die selbsternannte neutralitätsskeptische Elite in der Schweiz muss sich sehr wohl bewusst sein, welche Verantwortung sie übernimmt und welchem Demokratieverständnis sie verpflichtet ist, wenn sie gegen den Willen einer Mehrheit und im Widerspruch zu den derzeit in Kraft stehenden verfassungsrechtlichen Grundlagen diesbezüglich deutlich andere Signale ausstrahlt.» Die Schweiz sollte sich stattdessen in viel stärkerem Ausmass – auch finanziell und diplomatisch – für die Idee des IKRK engagieren.
One man, one vote?
Ein überdehntes Völkerrecht muss davon ausgehen, dass für alle Menschen die gleichen Gesetze gelten. Letztlich müsste jeder einzelne Mensch der Welt auch das gleiche Stimmrecht haben. Eine solche Weltdemokratie nach dem Mehrheitsprinzip von «one man one vote» würde das Schicksal der Welt an die Massenstaaten (China und Indien) ausliefern. Wollen wir das?, fragt Nef. Möglicherweise ist eine pluralistische Weltordnung, die sich auf möglichst vielfältige, friedlich konkurrierende politische Systeme abstützt robuster, weniger irrtumsanfällig und lernfähiger, obwohl das Risiko von vielen suboptimalen Lösungen und von unlösbaren Konflikten zwischen den kleineren Einheiten nicht negiert werden soll.
Zu guter Letzt thematisiert das Gutachten den offenbar unaufhaltsamen Vormarsch des exekutiv-richterlichen zentralen Komplexes gegen den auf die Legislative abgestützten nonzentralen Gesetzgebungsstaat. Dieser Prozess sei auch in der Schweiz beobachten. Das Bundesgericht übt immer weniger Zurückhaltung, wenn es Entscheide zu fällen hat, die politische Grundfragen betreffen, welche auf einer politischen Interpretation von Verfassungs und Gesetzesgrundlagen beruhen.
Rezeption
Nefs fundiertes Gutachten verzichtet bewusst und ausdrücklich auf eine ausführliche juristische Abhandlung der Ergebnisse. Ich meine, zu Recht, denn die Frage, welches Recht Vorrang hat ist ja gerade eine politische Frage. Man wird immer Juristen finden, welche die gerade herrschende Ordnung argumentativ stützen werden. Das ist auch in unserem Falle geschehen. Während die Zeitungen das Gutachten kaum erwähnten (die NZZ begnügte sich mit einigen Zitaten, welche sie in Ausführungszeichen setzte – ein untrügliches Zeichen des Blatts, sein Missfallen kundzutun), fühlten sich doch einige Staatsrechtler angesprochen.
Professor Walter Kälin (Universität Bern), welcher im Gutachten zitiert wurde, verwahrte sich gegen sein Zitat («Insgesamt läuft die Entwicklung des modernen Völkerrechts heute in Richtung vermehrter Zwangsdurchsetzung von oben.»). Es sei aus dem Zusammenhang gerissen, fand er. In Tat und Wahrheit liegt das Problem darin, dass Kälin offenbar – wie viele Staatsrechtler - mit «Zwangsdurchsetzung von oben» gut leben kann, derweil freiheitlich gesinnte Menschen damit Mühe haben.
Auch Professor Walter Haller (Universität Zürich) reagierte auf das Gutachten. Er liess verlauten: «Das Beispiel mit den Gemeindeversammlungen ist ausgesprochen populistisch emotional.» Welches Beispiel er Nef vorwirft, ist indes völlig schleierhaft; Nef erwähnt in seinem Gutachten nirgends eine Gemeindeversammlung. Professor Haller kritisiert damit eine Aussage Nefs, die dieser gar nicht gemacht hat. Dies ist umso fragwürdiger, als der Professor mit dem Ausdruck «populistisch-emotional» zu einem der stärksten Vorwürfe greift, die heutzutage in der öffentlichen Diskussion gemacht werden können.
Schlussfolgerung
«Es ist ein vorrangiges politisches Anliegen, die Entwicklung des Völkerrechts im Hinblick auf seine Übereinstimmung mit der verfassungsrechtlichen Grundordnung unseres Staates scharf und kritisch zu beobachten und die Öffentlichkeit darüber kontinuierlich zu informieren. Diese kritische Beobachtung richtet sich nicht gegen das Völkerrecht als solches, sondern gegen seine Überschätzung, seine unkontrollierte Ausweitung, gegen alle Formen der nicht zwingend notwendigen Anpassung und des vorauseilenden Gehorsams, und gegen seinen Missbrauch zur Durchsetzung von Gedankengut, das nicht von einer Mehrheit getragen wird.»
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Hermann Lei
Montag, 23. Juni 2008
Die Plutokratie und ihre Auswirkungen
Wieviel Demokratie ist noch geblieben?
von Prof. Dr. Eberhard Hamer, Hannover
Der Autor gehört einer Generation an, welche nach dem Ende der Hitler-Diktatur die Idee der Demokratie als neues, humaneres Freiheitssystem begeistert begrüsst und sich deshalb auch politisch dafür engagiert hat.
Noch heute ist er überzeugt, dass eine wirkliche Demokratie die menschenwürdigste aller zur Verfügung stehenden Staatsformen wäre. Kein anderes politisches System wertet den Einzelmenschen so hoch, hat theoretisch soviel Achtung vor seiner Freiheit, seiner Menschenwürde und will bewusst den Willen der Bürger in Regierungshandeln umsetzen. Souveränität in der Demokratie liegt bei den vielen Millionen Bürgern. Sie geben nur auf Zeit und widerruflich Regierungsmacht ab an Vertreter, die in ihrem Namen die politischen und gesellschaftlichen Probleme lösen sollen.
Haben wir eine solche Demokratie heute wirklich noch?
• 90% unserer Bevölkerung sind dagegen, dass unsere Regierung den Angriffskrieg der Amerikaner in Afghanistan, im Irak und vielleicht künftig in Iran mit eigenen Hilfstruppen unterstützt. – Der eindeutige Wille dieser Mehrheit spielt aber offenbar für die herrschenden Politiker und Parteien keine Rolle mehr.
• Mehr als 70% der Bevölkerung in Deutschland und wohl auch in Europa lehnen die Machterweiterung der Politkommission in Brüssel durch einen neuen Ermächtigungsvertrag ab. – Dennoch betreibt gerade die deutsche Regierung gegen den Willen der Bevölkerungsmehrheit und ohne Mitwirkung der Bürger diesen weiteren Souveränitätsverlust. Originalzitat Kohl: «Wo kommen wir hin, wenn die Bevölkerung über so wichtige Dinge selbst entscheiden soll?» Was gilt hierbei noch das Mitbestimmungsrecht der Bürger?
• Mehr als 80% der Bevölkerung lehnen eine Aufnahme der Türkei in die EU ab, weil die Türkei nicht zu Europa gehört und dies zu untragbaren Folgewirkungen führen würde. Dennoch betreiben unsere Politiker und Parteien auf Druck der USA nahezu einheitlich die Aufnahme der Türkei gegen den Willen ihrer Wähler. – Sind diese Politiker noch Beauftragte ihrer Wähler?
Die Fälle liessen sich über die Abschaffung der D-Mark gegen 90% der Bevölkerung, über den Vertrag von Edinburg, in welchem Kohl die Tributpflicht Deutschlands an die meisten europäischen Staaten «auf ewig» festgeschrieben hat, über die Nato-Ost-Erweiterung als gezielten Angriff gegen Russland oder andere gegen den eindeutigen Willen der Bevölkerung laufende politische Massnahmen fortsetzen.
Festzuhalten bleibt daraus, dass offenbar das Handeln der führenden Politiker in Deutschland und Europa immer weniger dem Interesse der eigenen Bevölkerung, sondern offenbar anderen Interessen dient. Die Kraft der Demokratie ist offenbar nicht stark genug, dass die Politiker ihr Mandat nach dem Wählerwillen statt nach anderem Willen richten.
Dass die Wähler hiermit nicht einverstanden sind, ist an der sinkenden Wahlbeteiligung ablesbar. Die herrschende politische Elite hat sich jedoch mit einem Trick hierüber hinweggeholfen: Wenn eben nur noch 10% der Bevölkerung zur Wahl gehen, sind 6% eine absolute Mehrheit und man kann weiterregieren. Es kommt nicht auf die Mehrheit der Bevölkerung und Wähler an, sondern nur auf die Mehrheit derer, die überhaupt noch zur Wahl gehen, auch wenn dies nur noch eine Minderheit ist. So ist auch unsere Regierung der «grossen Koalition» nur von einer Minderheit unserer Bevölkerung gewählt. Sie präsentiert nicht die Mehrheit der Gesamtbevölkerung.
Der Regierung ist diese mangelnde demokratische Legitimation längst klar. Sie hat sich deshalb längst wieder der alten Kontrollmechanismen der Diktaturen bedient, um den Wähler in Schach zu halten, als da sind: Der gläserne Steuerbürger, Telefon- und Handyüberwachung, Identifikationsnummern für alle Bürger, die künftig sogar wie schon beim Vieh auch bei Menschen implantiert werden sollen, und die Einführung des Inquisitionsparagraphen 130 StGB, mit welchem die Staatsmacht Dissidenten verurteilen und einsperren lässt – zurzeit mehr als 2500.
So haben wir uns vor 50 Jahren die Demokratie nicht vorgestellt, für die wir gekämpft haben. Wir wollten freie Bürger sein, sind aber immer mehr zu Untertanen geworden. Wenn die herrschenden Politiker, Parteien und der Regierungsapparat eines Volkes sich so offensichtlich von der Bevölkerung abheben, sich nicht mehr als Willensvollstrecker der Wähler fühlen, sondern in ganz entscheidenden Freiheitsdimensionen gegen ihre Wähler operieren, ist das demokratische Selbstverwaltungs- und Delegationsprinzip entscheidend umgekehrt. Unser Herrschaftssystem wird nicht mehr von unten nach oben delegiert, sondern inzwischen zentral bestimmt und von oben nach unten orientiert, befohlen und kontrolliert. Wir sind unmerklich im Laufe der letzten 30 Jahre aus unserer Demokratie in immer mehr Zentralherrschaft gerutscht. Entscheidende Weichenstellungen werden heute nicht mehr demokratisch, sondern gegen das Volk zentral herbeigeführt. Demokratie wird nur noch unten und in Randbereichen geduldet.
Immer wieder bricht schlagartig auf, dass offenbar viele unserer Politiker und Parteien doppelte Loyalitäten haben. Der VW-Skandal zeigte, dass ein Konzern sein Umfeld nicht nur wirtschaftlich, sondern auch politisch beherrschte, korrumpierte, bestach und nach seinem Willen dominierte. Früher herrschte ein König in Hannover, heute herrscht VW dort. In anderen Bundesländern ist es nicht anders. Das Königreich Württemberg wird von Daimler-Benz beherrscht, Bayern von Siemens, Nordrhein-Westfalen von den Montankonzernen usw. Selbst ein Kanzler und seine Minister haben sich nach einer Veröffentlichung des Konkursverwalters von Kirch nicht gescheut, jährlich Bestechungsgelder einer ausländischen Finanzmacht anzunehmen. Nach einer Untersuchung des Mittelstandsinstituts Hannover hängt die Mehrheit unserer Bundestagsabgeordneten und hängen alle Parteien am goldenen Zügel der grossen Kollektivorganisationen von Konzernen und Gewerkschaften. Alle Versuche der Bürger und Bürgerorganisationen, die Bestechung von Politikern und Parteien zu verbieten und strafrechtlich zu ahnden, hat das Parlament bisher mit überwältigender Mehrheit verhindert. Bestechung ist nur bei kleinen Beamten strafbar, nicht bei denen, welche die Weichen für die Beamten stellen und über die grossen Schicksalsfragen unseres Volkes bestimmen wollen.
Gründe für die Entdemokratisierung und wachsende Zentralherrschaft
Die Erklärung für die entdemokratisierte Zentralisierung ist aber nicht nur in der politischen Korruption zu suchen, sondern in einem Strukturwandel, der sich in den letzten 30 Jahren erstmalig in der Geschichte vollzogen hat: Früher hat die Politik oberste Machtfunktion im Staat gehabt und sollte deshalb alle anderen Bereiche steuern. Dies galt für die Fürsten wie für die Diktatoren ebenso wie für demokratische Regierungen. – Heute aber nicht mehr. Inzwischen haben sich das Finanzkapital und die Konzerne unter dem Stichwort der Globalisierung eine «Freiheit über den Wolken jeder nationalen Gesetzgebung» geschaffen, weil sie jeder Regierung und jedem Land drohen können, in andere Länder (Steueroasen, Billiglohnländer) zu ziehen, wenn die Politik nicht ihren Willen erfüllen sollte. Damit hat sich praktisch die Macht im Staat umgekehrt. Nicht mehr die Politik bestimmt die Wirtschaft, sondern die Grosswirtschaft bestimmt längst die Politik. Die damit zusammenhängende Korruption ist nur eine Folge dieses Machtwechsels.
Dieses ist übrigens nicht nur ein nationales Problem, sondern ein internationales. Auch die USA sind schon lange keine Demokratie mehr, sondern werden von den beiden Hochfinanzgruppen finanziert, beherrscht, dirigiert und politisch manipuliert. Die US-Administration muss eben dort Krieg führen, wo die Hochfinanzgruppen das Öl wünschen oder andere Bodenschätze (Kosovo), oder wenn sie Absatz für ihre Rüstungsindustrie brauchen. Politiker kann man in den USA nur werden, wenn man über die Gelder und Rückendeckung einer der beiden Hochfinanzgruppen verfügt.
Die USA sind längst Plutokratie statt Demokratie und haben dieses System der Kapitalherrschaft über die von ihnen geschaffenen und beherrschten internationalen Organisationen wie Weltbank, WHO, IMF unter anderem für die ganze Welt vorgeschrieben. Auch die EU ist nicht aus dem Willen der Völker entstanden, sondern aus dem Druck der US-Hochfinanz, Europa einheitlich regieren zu können und nicht mit 27 einzelnen – sogar noch auf ihre Souveränität bedachten – Regierungen verhandeln zu müssen.
Kapitalherrschaft ist immer Zentralherrschaft. Zentralherrschaft kann aber Demokratie nicht gebrauchen. Unter dem Stichwort der Globalisierung haben deshalb das internationale Finanzkapital und die internationalen Konzerne die Demokratien in der Welt überall so aufgeweicht, dass sie den entscheidenden Einfluss bekamen und auch gegen die Bevölkerungen Entscheidungen durchsetzen konnten. So ist auch bei uns die Demokratie immer stärker zur Plutokratie verändert worden, zur Herrschaft des internationalen Kapitals und der internationalen Konzerne über die Regierung, die Parteien, den Staat und damit über das Volk.
Wir haben diese Entdemokratisierung viel zu spät gemerkt. Heute aber kommt niemand mehr zu Wort, der diese Entwicklung kritisiert, weil das internationale Kapital auch unsere Medien beherrscht und darüber bestimmt, was in den Medien gebracht werden soll oder darf. Dies wiederum beweist, dass die Entdemokratisierung kein Zufall, sondern zentral gezielte Entwicklung ist.
Dennoch gibt es Hoffnung: Die internationale Hochfinanz hat für die Errichtung ihrer globalen Herrschaft immer grössere Geldsummen benötigt, die sie aus der ihr gehörenden Federal Reserve Bank bisher schöpfen konnte, die aber inzwischen ein Volumen erreicht hat, das nicht mehr beherrschbar erscheint. In den letzten 30 Jahren hat die Hochfinanz das Geldvolumen der westlichen Welt vervierzigfacht, während sich die Gütermenge nur vervierfacht hat. Wir leben also in einer riesigen ungedeckten Finanzblase, die immer schwerer vor dem Platzen zu bewahren ist und wohl bald platzen wird. Platzt sie aber, ist die Macht der Plutokratie zumindest vorübergehend diskreditiert, wird die Bevölkerung sich betrogen fühlen und die Vormacht der alten Betrüger nicht mehr dulden. Dann könnte wieder ein Systemwechsel zurück zur Selbstbestimmung durchgesetzt werden.
Vermutlich hat diese Chance schon begonnen.
von Prof. Dr. Eberhard Hamer, Hannover
Der Autor gehört einer Generation an, welche nach dem Ende der Hitler-Diktatur die Idee der Demokratie als neues, humaneres Freiheitssystem begeistert begrüsst und sich deshalb auch politisch dafür engagiert hat.
Noch heute ist er überzeugt, dass eine wirkliche Demokratie die menschenwürdigste aller zur Verfügung stehenden Staatsformen wäre. Kein anderes politisches System wertet den Einzelmenschen so hoch, hat theoretisch soviel Achtung vor seiner Freiheit, seiner Menschenwürde und will bewusst den Willen der Bürger in Regierungshandeln umsetzen. Souveränität in der Demokratie liegt bei den vielen Millionen Bürgern. Sie geben nur auf Zeit und widerruflich Regierungsmacht ab an Vertreter, die in ihrem Namen die politischen und gesellschaftlichen Probleme lösen sollen.
Haben wir eine solche Demokratie heute wirklich noch?
• 90% unserer Bevölkerung sind dagegen, dass unsere Regierung den Angriffskrieg der Amerikaner in Afghanistan, im Irak und vielleicht künftig in Iran mit eigenen Hilfstruppen unterstützt. – Der eindeutige Wille dieser Mehrheit spielt aber offenbar für die herrschenden Politiker und Parteien keine Rolle mehr.
• Mehr als 70% der Bevölkerung in Deutschland und wohl auch in Europa lehnen die Machterweiterung der Politkommission in Brüssel durch einen neuen Ermächtigungsvertrag ab. – Dennoch betreibt gerade die deutsche Regierung gegen den Willen der Bevölkerungsmehrheit und ohne Mitwirkung der Bürger diesen weiteren Souveränitätsverlust. Originalzitat Kohl: «Wo kommen wir hin, wenn die Bevölkerung über so wichtige Dinge selbst entscheiden soll?» Was gilt hierbei noch das Mitbestimmungsrecht der Bürger?
• Mehr als 80% der Bevölkerung lehnen eine Aufnahme der Türkei in die EU ab, weil die Türkei nicht zu Europa gehört und dies zu untragbaren Folgewirkungen führen würde. Dennoch betreiben unsere Politiker und Parteien auf Druck der USA nahezu einheitlich die Aufnahme der Türkei gegen den Willen ihrer Wähler. – Sind diese Politiker noch Beauftragte ihrer Wähler?
Die Fälle liessen sich über die Abschaffung der D-Mark gegen 90% der Bevölkerung, über den Vertrag von Edinburg, in welchem Kohl die Tributpflicht Deutschlands an die meisten europäischen Staaten «auf ewig» festgeschrieben hat, über die Nato-Ost-Erweiterung als gezielten Angriff gegen Russland oder andere gegen den eindeutigen Willen der Bevölkerung laufende politische Massnahmen fortsetzen.
Festzuhalten bleibt daraus, dass offenbar das Handeln der führenden Politiker in Deutschland und Europa immer weniger dem Interesse der eigenen Bevölkerung, sondern offenbar anderen Interessen dient. Die Kraft der Demokratie ist offenbar nicht stark genug, dass die Politiker ihr Mandat nach dem Wählerwillen statt nach anderem Willen richten.
Dass die Wähler hiermit nicht einverstanden sind, ist an der sinkenden Wahlbeteiligung ablesbar. Die herrschende politische Elite hat sich jedoch mit einem Trick hierüber hinweggeholfen: Wenn eben nur noch 10% der Bevölkerung zur Wahl gehen, sind 6% eine absolute Mehrheit und man kann weiterregieren. Es kommt nicht auf die Mehrheit der Bevölkerung und Wähler an, sondern nur auf die Mehrheit derer, die überhaupt noch zur Wahl gehen, auch wenn dies nur noch eine Minderheit ist. So ist auch unsere Regierung der «grossen Koalition» nur von einer Minderheit unserer Bevölkerung gewählt. Sie präsentiert nicht die Mehrheit der Gesamtbevölkerung.
Der Regierung ist diese mangelnde demokratische Legitimation längst klar. Sie hat sich deshalb längst wieder der alten Kontrollmechanismen der Diktaturen bedient, um den Wähler in Schach zu halten, als da sind: Der gläserne Steuerbürger, Telefon- und Handyüberwachung, Identifikationsnummern für alle Bürger, die künftig sogar wie schon beim Vieh auch bei Menschen implantiert werden sollen, und die Einführung des Inquisitionsparagraphen 130 StGB, mit welchem die Staatsmacht Dissidenten verurteilen und einsperren lässt – zurzeit mehr als 2500.
So haben wir uns vor 50 Jahren die Demokratie nicht vorgestellt, für die wir gekämpft haben. Wir wollten freie Bürger sein, sind aber immer mehr zu Untertanen geworden. Wenn die herrschenden Politiker, Parteien und der Regierungsapparat eines Volkes sich so offensichtlich von der Bevölkerung abheben, sich nicht mehr als Willensvollstrecker der Wähler fühlen, sondern in ganz entscheidenden Freiheitsdimensionen gegen ihre Wähler operieren, ist das demokratische Selbstverwaltungs- und Delegationsprinzip entscheidend umgekehrt. Unser Herrschaftssystem wird nicht mehr von unten nach oben delegiert, sondern inzwischen zentral bestimmt und von oben nach unten orientiert, befohlen und kontrolliert. Wir sind unmerklich im Laufe der letzten 30 Jahre aus unserer Demokratie in immer mehr Zentralherrschaft gerutscht. Entscheidende Weichenstellungen werden heute nicht mehr demokratisch, sondern gegen das Volk zentral herbeigeführt. Demokratie wird nur noch unten und in Randbereichen geduldet.
Immer wieder bricht schlagartig auf, dass offenbar viele unserer Politiker und Parteien doppelte Loyalitäten haben. Der VW-Skandal zeigte, dass ein Konzern sein Umfeld nicht nur wirtschaftlich, sondern auch politisch beherrschte, korrumpierte, bestach und nach seinem Willen dominierte. Früher herrschte ein König in Hannover, heute herrscht VW dort. In anderen Bundesländern ist es nicht anders. Das Königreich Württemberg wird von Daimler-Benz beherrscht, Bayern von Siemens, Nordrhein-Westfalen von den Montankonzernen usw. Selbst ein Kanzler und seine Minister haben sich nach einer Veröffentlichung des Konkursverwalters von Kirch nicht gescheut, jährlich Bestechungsgelder einer ausländischen Finanzmacht anzunehmen. Nach einer Untersuchung des Mittelstandsinstituts Hannover hängt die Mehrheit unserer Bundestagsabgeordneten und hängen alle Parteien am goldenen Zügel der grossen Kollektivorganisationen von Konzernen und Gewerkschaften. Alle Versuche der Bürger und Bürgerorganisationen, die Bestechung von Politikern und Parteien zu verbieten und strafrechtlich zu ahnden, hat das Parlament bisher mit überwältigender Mehrheit verhindert. Bestechung ist nur bei kleinen Beamten strafbar, nicht bei denen, welche die Weichen für die Beamten stellen und über die grossen Schicksalsfragen unseres Volkes bestimmen wollen.
Gründe für die Entdemokratisierung und wachsende Zentralherrschaft
Die Erklärung für die entdemokratisierte Zentralisierung ist aber nicht nur in der politischen Korruption zu suchen, sondern in einem Strukturwandel, der sich in den letzten 30 Jahren erstmalig in der Geschichte vollzogen hat: Früher hat die Politik oberste Machtfunktion im Staat gehabt und sollte deshalb alle anderen Bereiche steuern. Dies galt für die Fürsten wie für die Diktatoren ebenso wie für demokratische Regierungen. – Heute aber nicht mehr. Inzwischen haben sich das Finanzkapital und die Konzerne unter dem Stichwort der Globalisierung eine «Freiheit über den Wolken jeder nationalen Gesetzgebung» geschaffen, weil sie jeder Regierung und jedem Land drohen können, in andere Länder (Steueroasen, Billiglohnländer) zu ziehen, wenn die Politik nicht ihren Willen erfüllen sollte. Damit hat sich praktisch die Macht im Staat umgekehrt. Nicht mehr die Politik bestimmt die Wirtschaft, sondern die Grosswirtschaft bestimmt längst die Politik. Die damit zusammenhängende Korruption ist nur eine Folge dieses Machtwechsels.
Dieses ist übrigens nicht nur ein nationales Problem, sondern ein internationales. Auch die USA sind schon lange keine Demokratie mehr, sondern werden von den beiden Hochfinanzgruppen finanziert, beherrscht, dirigiert und politisch manipuliert. Die US-Administration muss eben dort Krieg führen, wo die Hochfinanzgruppen das Öl wünschen oder andere Bodenschätze (Kosovo), oder wenn sie Absatz für ihre Rüstungsindustrie brauchen. Politiker kann man in den USA nur werden, wenn man über die Gelder und Rückendeckung einer der beiden Hochfinanzgruppen verfügt.
Die USA sind längst Plutokratie statt Demokratie und haben dieses System der Kapitalherrschaft über die von ihnen geschaffenen und beherrschten internationalen Organisationen wie Weltbank, WHO, IMF unter anderem für die ganze Welt vorgeschrieben. Auch die EU ist nicht aus dem Willen der Völker entstanden, sondern aus dem Druck der US-Hochfinanz, Europa einheitlich regieren zu können und nicht mit 27 einzelnen – sogar noch auf ihre Souveränität bedachten – Regierungen verhandeln zu müssen.
Kapitalherrschaft ist immer Zentralherrschaft. Zentralherrschaft kann aber Demokratie nicht gebrauchen. Unter dem Stichwort der Globalisierung haben deshalb das internationale Finanzkapital und die internationalen Konzerne die Demokratien in der Welt überall so aufgeweicht, dass sie den entscheidenden Einfluss bekamen und auch gegen die Bevölkerungen Entscheidungen durchsetzen konnten. So ist auch bei uns die Demokratie immer stärker zur Plutokratie verändert worden, zur Herrschaft des internationalen Kapitals und der internationalen Konzerne über die Regierung, die Parteien, den Staat und damit über das Volk.
Wir haben diese Entdemokratisierung viel zu spät gemerkt. Heute aber kommt niemand mehr zu Wort, der diese Entwicklung kritisiert, weil das internationale Kapital auch unsere Medien beherrscht und darüber bestimmt, was in den Medien gebracht werden soll oder darf. Dies wiederum beweist, dass die Entdemokratisierung kein Zufall, sondern zentral gezielte Entwicklung ist.
Dennoch gibt es Hoffnung: Die internationale Hochfinanz hat für die Errichtung ihrer globalen Herrschaft immer grössere Geldsummen benötigt, die sie aus der ihr gehörenden Federal Reserve Bank bisher schöpfen konnte, die aber inzwischen ein Volumen erreicht hat, das nicht mehr beherrschbar erscheint. In den letzten 30 Jahren hat die Hochfinanz das Geldvolumen der westlichen Welt vervierzigfacht, während sich die Gütermenge nur vervierfacht hat. Wir leben also in einer riesigen ungedeckten Finanzblase, die immer schwerer vor dem Platzen zu bewahren ist und wohl bald platzen wird. Platzt sie aber, ist die Macht der Plutokratie zumindest vorübergehend diskreditiert, wird die Bevölkerung sich betrogen fühlen und die Vormacht der alten Betrüger nicht mehr dulden. Dann könnte wieder ein Systemwechsel zurück zur Selbstbestimmung durchgesetzt werden.
Vermutlich hat diese Chance schon begonnen.
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