HarmoS ist nicht harmlos
rk. Hinter dem Begriff «HarmoS» versteckt sich der Plan der kantonalen Erziehungsdirektoren, die Hoheit der Kantone über das Volksschulwesen zu unterwandern und damit auch die Bürgerinnen und Bürger bei Bildungsfragen zu entmündigen. Unter der Leitung der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren soll ein zentralistisches Schulkonkordat entstehen, das die Kantone zwingt, ein zentral geleitetes Schulsystem ohne Mitsprache der Bevölkerung zu übernehmen. «An der Plenarversammlung vom 14. Juni 2007 haben die Bildungsdirektorinnen und -direktoren eine interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule einstimmig genehmigt. Dieses Konkordat geht nun in die kantonalen Beitrittsverfahren und tritt in Kraft, wenn mindestens 10 Kantone beigetreten sind. Im Anschluss an die am 21. Mai 2006 verabschiedeten Bildungsartikel aktualisiert und harmonisiert die neue Vereinbarung die wichtigsten Eckwerte der obligatorischen Schule (von denen einige bisher in Art. 2 des Schulkonkordats von 1970 festgelegt waren) und führt Steuerungsinstrumente und Anordnungen für die Organisation des Schultages ein.»
Die Kantone versuchen nun «möglichst unter Ausschluss der Öffentlichkeit» die entsprechenden Gesetzesänderungen vorzunehmen. Im Kanton Zürich sieht dies so aus:
«Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, dem Gesetz über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule HarmoS-Konkordat zuzustimmen. Die Auswirkungen des Konkordats auf den Kanton Zürich sind gering, da dieser mit dem neuen Volksschulgesetz wesentliche Teile des Konkordats bereits erfüllt. Einzig die Verschiebung des Stichtags zur Einschulung um drei Monate auf den 31. Juli führt zu Anpassungen.»
Mitteilung, November 2007
Soweit die offizielle Fassung. Tatsache ist aber, dass die Kantone immer mehr Kompetenzen an Bern abtreten und nur noch Ausführungsorgane selbsternannter Konferenzen auf Bundesebene werden. Da die Schulfrage sehr eng mit Bildung, Wertvermittlung und Erziehung verbunden ist, kann es uns nicht gleichgültig sein, wenn der Zentralismus immer mehr um sich greift und der Staat die Kinder zu einer Zeit für sich vereinnahmt, zu der sie noch ins Elternhaus gehören. Staatserziehung hatten wir in Diktaturen, in einer Demokratie bleibt die Erziehung eine Sache der Familie!
Die Vereinheitlichung soll nach offizieller Version, den schulpflichtigen Kindern den Schulwechsel über die Kantonsgrenze hinweg erleichtern. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Die Vorverschiebung der Einschulung der Kinder, die Vereinheitlichung von Lehrmethoden, Kontrollsysteme usw. dient der Standardisierung des Volksschulwesens. Die Standardisierung ist wiederum Voraussetzung, dass unsere Volksschule als «globales Produkt» dem freien Markt zugeführt werden kann. Ganz im Sinne der WTO-Vereinbarungen über die Liberalisierung von Dienstleistungen. (GATS-Verträge: allgemeines Abkommen über den Handel von Dienstleistungen, das unter anderem auch das Bildungswesen umfassen wird und das von der Schweiz unterzeichnet wurde.)
Störend an der ganzen Sache ist die Bestimmung, dass «HarmoS» in der ganzen Schweiz eingeführt werden muss, wenn mindestens 10 Kantone zugestimmt haben. Bis jetzt kannte man in der Schweiz das Volks- und Ständemehr und keine willkürliche Mehrheitsbestimmung!
Noch können wir die Weichen anders stellen: Im Kanton Luzern wurde erfolgreich das Referendum ergriffen, nun braucht es die andern Kantone. Wir müssen ebenso aktiv werden, um der Zentralgewalt über unsere Volkschule Einhalt zu gebieten. •
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