Donnerstag, 13. März 2008

Der Ausverkauf der Schweiz wird verschoben

Bundesrat soll über Lex Koller nochmal nachdenken

Bern - Der Nationalrat will griffigere Massnahmen gegen die Bodenspekulation. Er hat die Aufhebung der Lex Koller in den Bundesrat zurückgeschickt. Mit Zufallsmehr nicht zurückgewiesen wurden die flankierenden Massnahmen im Raumplanungsgesetz.

fest / Quelle: sda / Mittwoch, 12. März 2008 / 18:19 h

Mit dem Bundesrat waren alle Fraktionen der Ansicht, dass die bereits vier Mal gelockerte Lex Koller zur Einschränkung des Grundstückerwerbs durch Ausländer ausgedient hat. Die wahre Problematik habe mit «Überfremdung» nichts mehr zu tun. Von rund 420'000 Zweitwohnungen seien 83 Prozent in Schweizer Hand. Niemand konnte indessen sagen, was die gänzliche Abschaffung der Lex Koller tatsächlich bewirken wird. Auf Antrag der Umwelt- und Raumplanungskommission (UREK) wies der Nationalrat deshalb die Vorlage an den Bundesrat zurück. Es soll verhindert werden, «dass der Schweizer Boden zum Spekulationsobjekt wird».

Der Nationalrat erwartet insbesondere griffigere Massnahmen, mit denen der überbordende Zweitwohnungsbaus («kalte Betten») in den Tourismusgebieten gebremst werden kann. Zu prüfen hat der Bundesrat auch die Einführung einer Mindestwohnsitzdauer in der Schweiz als Voraussetzung für den Erwerb von Grundeigentum.

Doppel-Initiative
Erarbeitet werden soll die neue Vorlage zusammen mit der Botschaft zu den Tandem-Initiativen des Umweltschützers Franz Weber «Rettet den Schweizer Boden». Diese Begehren, die sich gegen den «masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen» und gegen den «uferlosen Bau von Zweitwohnungen» richten, wurden im Dezember eingereicht. Wie nach den Entscheiden des Nationalrates die Arbeit in Bundesrat und Kommission koordiniert wird, ist offen. Damit die Rückweisung des Aufhebungsbeschlusses gilt, muss ihr auch der Ständerat zustimmen. Lehnt die kleine Kammer die Rückweisung ab, genügt es, dass der Nationalrat an seinem Beschluss festhält.

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