Kein Platz für gemeingefährliche Täter
Von Mischa Aebi.
Viel zu wenig Therapieplätze für gefährliche Täter: Von «unhaltbaren Zuständen» spricht der Chefarzt der forensischen Abteilung der Universitären Psychiatrischen Klinik Basel. Auch Berner Behörden orten ein grosses Problem.
Plätze für gemeingefährliche therapierbare Täter fehlen schweizweit. Strafvollzugsbehörden schlagen Alarm. Das sei «ein schwer wiegendes Problem», sagt etwa Christian Margot, Vorsteher der Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug des Kantons Bern. Nicht anders sieht dies Roland Hengartner, Margots Amtskollege im Kanton Aargau.
Problem: Neues Recht
Ursache des Problems sind Paragrafen im seit zweieinhalb Jahren geltenden neuen Strafrecht. Sie schreiben vor, dass Täter, welche die Öffentlichkeit massiv gefährden, strikte in zwei Gruppen getrennt werden müssen. Nur noch jene, die als nicht therapierbar gelten, werden verwahrt. Tätern, welchen die Gerichte eine Chance auf Heilung geben, erhalten eine sogenannte «stationäre Massnahme». Gemeingefährliche Täter mit einer solchen Sanktion müssen entweder in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik oder in einer speziell eingerichteten Abteilung einer Strafanstalt – einer Art Miniklinik innerhalb der Gefängnismauern – untergebracht werden. Weil es viel zu wenig solche Plätze gibt, werden sie laut Margot heute zum Teil in gewöhnlichen Regionalgefängnissen oder in nicht entsprechend eingerichteten Anstaltsabteilungen untergebracht.
Anwalt drohte bereits
Das Problem werde sich noch verschärfen, sagt Margot, weil es in Zukunft noch mehr solche Fälle geben werde. Hans Zoss, Direktor der Berner Strafanstalt Thorberg, sagt, ein Anwalt habe bereits geltend machen wollen, sein Mandant, ein gemeingefährlicher Täter, sei freizulassen, weil er fehlplatziert sei.
Behörde überrascht
Als Grund für den Mangel an Plätzen machen die Behörden drei Umstände verantwortlich, die in Kombination miteinander eine unheilvolle Wirkung zeitigen.
1.Problem: Thorberg-Direktor Zoss sagt, man sei sehr überrascht von der hohen Zahl von Tätern, welchen die Gerichte eine stationäre Massnahme auferlegten. Auch die Aargauer Behörde war überrascht, wie Hengartner bestätigt. 18 zu einer stationären Massnahme verurteilte Männer sitzen zurzeit bereits im Thorberg. Zudem ist Zoss überzeugt, dass die Zahl der zu stationärer Massnahme Verurteilten noch steigen wird. Zum Vergleich: Auf dem Thorberg sitzen neben jenen 18 gemeingefährlichen Tätern mit stationärer Massnahme «nur» 11 Verwahrte. Ein Gesamtüberblick über den Kanton Bern gibt es nicht. Zürich dagegen meldet aktuell rund 100 Täter mit stationärer Massnahme gegenüber 60 Verwahrten. Im Gegensatz zu Bern und Aargau will man hier allerdings zuerst die Entwicklung abwarten, bevor man von einem Problem spricht. Allerdings gibt es auch in Zürich bereits Wartelisten.
2.Problem: Die Zahl jener psychiatrischen Kliniken, welche eine für solche Täter geeignete geschlossene Abteilung führen, ist klein. Nur gerade das Psychiatriezentrum Rheinau in Zürich sowie die Universitäre Psychiatrische Klinik Basel (UPK) sind dafür eingerichtet. Die beiden Kliniken sind aber heillos überlastet. Marc Graf, Chef der forensischen Abteilung der UPK Basel, sagt: «Wir haben eine Warteliste von 20 Tätern, welche Justizbehörden der ganzen Schweiz uns zuweisen.» Wöchentlich müsse er weitere Anfragen ablehnen. «Ich dramatisiere nicht» sagt Graf, «aber das ist ein schlicht unhaltbarer Zustand.» Unhaltbar sei das für Täter wie für das Gefängnispersonal, welches die fehlplatzierten schwer kranken Menschen ohne entsprechende Ausbildung und ohne geeignete Einrichtung betreuen muss. «Das ist eine enorme Belastung.»
3.Problem: Die andere Möglichkeit, die das Gesetz für solche Fälle vorsieht, existiert in der Realität noch gar nicht: Bis heute besitzt keine einzige Strafanstalt in der Schweiz eine für «stationäre Massnahmen» eingerichtete Abteilung. Nötig sind bauliche Massnahmen oder gar neue Spezialtrakte. Vor allem aber muss in diesen speziellen Abteilungen spezielles Personal angestellt werden: Psychiater, psychiatrisches Pflegepersonal und spezielle Betreuer. Der Gesetzgeber gibt den Kantonen zwar grosszügig eine Frist von jetzt noch sieben Jahren, um solche Abteilungen einzurichten. Doch wo die speziellen Häftlinge bis dahin untergebracht werden sollen, steht nirgends geschrieben.
Zu wenig geplant
Am weitesten fortgeschritten mit dem Einrichten einer solchen Abteilung ist man in der grossen Zürcher Strafanstalt Pöschwies. Sie wird im September eröffnet. Allerdings: Sowohl in der Strafanstalt Lenzburg wie im Thorberg rechnet man damit, dass es lange Wartelisten geben wird – selbst wenn die Abteilungen dereinst gebaut sein werden. In der Berner Strafanstalt Thorberg sind die für eine solche Spezialabteilung benötigten zehn Stellen zwar geplant, aber noch nicht einmal bewilligt.
Ethisches Problem
Problematisch ist die Wartezeit in einem Gefängnis laut dem Berner Strafvollzugschef Margot vor allem auch aus folgendem Grund: «Man nimmt den Tätern in der Wartezeit im Gefängnis die vom Gesetz gegebene Möglichkeit, durch eine erfolgreiche Therapie entlassen zu werden.» Das sei ethisch wie menschlich nicht vertretbar, so Margot. «Deshalb müssen dringend die nötigen Therapieplätze geschaffen werden.
(Berner Zeitung)
Mittwoch, 13. Mai 2009
Zwangspsychiatrie soll ausgebaut werden
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1 Kommentar:
Endlich wird die Zwangspsychiatrie ausgebaut, endlich haben wir genug Platz für gemeingefährliche UBS-Finanzterroristen, korrupte, gemeingefährliche Politiker, grössenwahnsinnige Manager und soziopathische Logenbrüder, die die Weltherrschaft an sich reissen wollen.
Es wurde aber auch Zeit diese Geisteskranken endlich sicher zu verwahren, bevor diese die Welt finanziell und militärisch noch in Schutt und Asche legen.
Die Psychiatrie ist an sich keine schlechte Sache, solange man die richtigen Leute dort einsperrt.
Geisteskranke hat es immer gegeben - in mancher Epoche sperrt man sie in ein Irrenhaus, in mancher Epoche macht man sie zu Politikern.
O tempora, o mores.
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