Erschlichene Ehen «Ausländerin sucht Arbeitssklaven»
Von Hermann Lei, Kantonsrat, Frauenfeld
Immer öfter werde ich in meiner beruflichen Tätigkeit als Anwalt von verlassenen Ehemännern ausländischer Frauen um Hilfe gebeten. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Frauen aus anderen Ländern gezielt Schweizer Männer zu heiraten versuchen, weil unsere Rechtsordnung ihnen dann auf Kosten des Mannes ein sorgenfreies Leben garantiert – sofern sie ihn nach dem ersten Kind verlassen. Ein Beispiel gefällig?
A. E. ist 43 und seit zwölf Jahren lebt er alleine. Da er im Schichtbetrieb arbeitet, ist es für ihn schwer, eine neue Partnerin kennen zu lernen. So sucht er Liebe im Internet und findet auf einer der unzähligen Heiratsseiten wie www.MyForeignBride.com eine hübsche Kenianerin, nennen wir sie Grace, welche angibt, eine Beziehung zu suchen und bereit sei, in ein anderes Land zu ziehen. A.E. schreibt der hübschen jungen Schwarzen, ob sie ihn kennenlernen und ob sie mit «so einem alten Mann etwas zu tun haben» wolle. Dies sei ihr egal, kommt die Antwort aus Kenia sogleich zurück, das Alter spiele keine Rolle, A.E. solle nach Nairobi kommen, Heirat sei möglich. A.E. kann sein Glück kaum fassen und bald entsteht ein reger E-Mail-Verkehr. Doch A.E. wird leider nicht misstrauisch, wenn er auf ein Mail: «Ich liebe Dich, gute Nacht» die Antwort «Falls Du mir Geld schicken willst, mache es via Western-Union» erhält.
Voller Zugriff auf den Körper
Über das Internet schreiben sich A.E. und seine «Partnerin» regelmässig. Dabei spielt die attraktive Kenianerin subtil mit den Hormonen von A.E., verspricht ihm den «vollen Zugriff auf ihren Körper», macht weitere Andeutungen. A.E. schickt Geld, z.B. für den Bau einer Wasserleitung – später wird er erfahren, dass sein Geld in gebranntes Wasser umgesetzt wurde. A.E. aber ahnt nichts, er freut sich auf das erste Treffen mit Grace. Das Paar, das sich vorher kaum gesehen hat, heiratet im August 2007 in Kenia. Grace zieht mit A.E. in die Schweiz, wo sie bereits Bekannte hat. Im September 2008 kommt ein Sohn zur Welt. Dann verändert sich die bislang freundliche Grace.
Das Blatt wendet sich
«Nun habe ich ein Kind, du kannst mir gar nichts mehr sagen. Ich werde mein ganzes Leben von Deinen Alimenten leben» sagt sie ihm. Im Februar dieses Jahres steht plötzlich die Polizei vor der Tür. «Er hat mich geschlagen, er hat mich geschlagen!», beschuldigt Grace bei den Polizisten immer wieder den unschuldigen A.E. Dieser wundert sich: Seine Frau spricht sonst kein Wort Deutsch. Hat sie dieses Sätzchen einstudiert, um ihm etwas anzuhängen? Hat sie diesen Polizeieinsatz inszeniert, damit später ihre Aufenthaltsbewilligung nicht widerrufen wird? Kurz darauf wird Grace von einer afrikanischen Freundin abgeholt und sie quartiert sich mitsamt Kleinkind im Frauenhaus ein. Nun – unter kundiger Anleitung der afrikanischen Szene und des Frauenhauses – geht alles Schlag auf Schlag: Die Kenianerin nimmt sich auf Kosten der Steuerzahler einen Dolmetscher und eine Anwältin aus einem der teuersten Anwaltsbüros der Stadt. A.E. muss eine Getrenntlebens-Vereinbarung unterschreiben. Damit wird A.E. aufs Existenzminimum gesetzt und bezahlt seiner Frau einen grosszügigen Unterhalt. Einmal die Woche darf er sein Kind ganze drei Stunden sehen – falls er zahlt.
Arbeitssklaven
Statt eine Partnerin gefunden zu haben, steht A.E. vor einem Scherbenhaufen: Eine Familie hat er keine mehr. Er wird von Landsleuten von Grace bedroht. Die nächsten zwanzig Jahre wird er Unterhalt zahlen müssen. Sein Kind wird er nur wenig sehen und auch das nur, wenn die Kindsmutter das will. Einen Grossteil seiner Arbeitskraft wird er in Zukunft für eine Person einsetzen, welche ihn wohl nie als Partner gewollt hat, und für ein Kind, das er kaum sehen kann. So lebt und arbeitet A.E. für andere, ist ein moderner Arbeitssklave im Herzen Europas. Natürlich werden Männer wie A.E. nicht geschlagen oder gar umgebracht, wie die Sklaven in früheren Zeiten. A.E. lebt auch nicht an einer Kette. Wenn Menschen aber gezielt zur Ausplünderung ausgesucht und verwendet werden und solches vom Gesetz geschützt wird, so darf man sich doch fragen, ob hier nicht eine Art moderner Sklaverei stattfindet.
Grace aber besitzt in der Schweiz wegen des Kindes ein Aufenthaltsrecht. Und weil sie behaupten kann, von ihrem Mann geschlagen worden zu sein.
Hermann Lei
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