Rückkehr der Todesstrafe
Die Europäische Union hat beschlossen, wieder die Todesstrafe für Aufständische zu ermöglichen. Sie glauben das nicht? Die Medien haben Ihnen das verschwiegen? Dann setzen Sie sich jetzt besser erst einmal hin und atmen tief durch.
In allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist die Todesstrafe abgeschafft. Bei inneren Unruhen ist Gefängnis derzeit das Schlimmste, was Rädelsführer von Aufständen erwartet. Mit dem Vertrag von Lissabon wird für Aufständische in der EU die Todesstrafe jedoch wieder gestattet. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise erwartet die Europäische Union in vielen Mitgliedsstaaten schwere innere Unruhen – und dringt deshalb darauf, dass der Vertrag von Lissabon nun möglichst schnell in Kraft treten kann.
Im Juni 2008 hatten die Iren gegen den Lissabon-Vertrag gestimmt und damit sein Inkrafttreten vorerst blockiert. Der Vertrag von Lissabon soll die Macht der 27 EU-Kommissare erheblich ausweiten, das Amt eines mächtigen EU-Präsidenten schaffen, die nationalen Gesetze der Mitgliedsstaaten weitgehend zu historischen Relikten machen – und in bestimmten Fällen wieder die Todesstrafe ermöglichen. So wird die Todesstrafe mit Inkrafttreten des EU-Reformvertrages etwa ausdrücklich erlaubt, wenn es erforderlich ist, «einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen». Verhängt werden darf die Todesstrafe in der EU künftig ebenfalls «für Taten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr». Das alles wurde im Amtsblatt der Europäischen Union im Kleingedruckten bei den Erläuterungen zur EU-Grundrechtscharta, die mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages rechtswirksam würde, veröffentlicht. Diesen Passus scheint aber niemand gelesen zu haben, denn schliesslich steht ja in Artikel 2 der neuen Grundrechtscharta:«Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.» Das schien eindeutig – nur im Kleingedruckten stehen eben die Ausnahmen.
In diesem Kleingedruckten zum Vertrag von Lissabon, dem der Deutsche Bundestag zugestimmt hat, heisst es:«(2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen; b) jemanden rechtmässig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmässig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen.» Für alle, die es genau wissen wollen: Das Zitat stammt aus dem Amtsblatt der Europäischen Union vom 14. Dezember 2007. So wird die Abschaffung der Todesstrafe im Kleingedruckten der Erläuterungen sofort wieder relativiert und aufgehoben. Falls es gemäss zitiertem Absatz c) der Todesstrafe bedarf, um «einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen», dann ist das künftig – trotz offiziellen Verbots der Todesstrafe – in der EU möglich. Haben Sie das gewusst? Der Deutsche Bundestag hatte mit Zweidrittelmehrheit im April 2008 mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen für die Aufgabe der deutschen Souveränität zugunsten der EU und für den Lissabon-Vertrag sowie die darin enthaltene Wiedereinführung der Todesstrafe in der EU für Aufständische gestimmt. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) würdigte den EU-Reformvertrag in der Debatte als «grosses Projekt». Die EU-Regierung wird mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages eine mächtige Zentralregierung – wie einst die Sowjetunion. Die einzelnen Republiken werden dann weitgehend bedeutungslos und müssen zum Wohle des Imperiums mit ihren Einzelinteressen zurückstehen. Die Iren, die im Gegensatz zu den Deutschen in einem Referendum zum EU-Reformwerk und der damit verbundenen Aufgabe ihrer Souveränität zumindest noch befragt worden waren, hatten den Vertrag von Lissabon bei der Volksabstimmung im Juni 2008 auch wegen der Rückkehr der Todesstrafe abgelehnt. Im Herbst 2009 gibt es in Irland einen zweiten Anlauf. Damit auch alles wie geplant funktionieren kann, haben sich die 27 EU-Kommissare am 18. März in Brüssel insgeheim auf einen Coup geeinigt: Danach wollten sie vor der Abstimmung in Irland gleich mehrfach irische Gesetze brechen. So führte die EU in Irland trotz des weiterhin gültigen politischen Werbeverbots in den staatlichen Medien eine politische Werbekampagne für die Stimmabgabe zugunsten des Vertrages von Lissabon durch. Finanziert wurde das Ganze mit den Steuergeldem der EU-Bürger. Damit die Iren bei der abermaligen Abstimmung im Herbst auch «richtig» abstimmen, hatten sich die 27 EU-Staaten am 18. März in Brüssel auf Stimmenkauf geeinigt. So sollen etwa Bischöfe, die in den Kirchen zugunsten der Aufgabe der irischen Souveränität und für den Vertrag von Lissabon predigen, Geld aus den EU-Töpfen bekommen. Voranmarschiert war die Leitung des EU-Parlaments. Die verkündete sogar öffentlich, sie wolle das irische «Nein» schnellstmöglich korrigiert sehen, indem sogar unmittelbarer Druck auf die irischen Bischöfe ausgeübt werde. Viele EU-Kommissare fanden das dann doch wohl etwas zu dreist – und einigten sich auf den verdeckten Stimmenkauf.
aus: Udo Ulfkotte, Vorsicht Bürgerkrieg! S. 361–363, ISBN 978-3-938516-94-2
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