Seit 1990 hat sich die Zahl der Einbürgerungen in der Schweiz auf jährlich über 50‘000 praktisch verzehnfacht. 2003 hat das Bundesgericht den Gemeinden die Möglichkeit aus den Händen geschlagen, allein zu entscheiden, wer eingebürgert wird und wer nicht. Mit der Volksinitiative für demokratische Einbürgerungen soll dies rückgängig gemacht werden, ein Rekursrecht an obere Instanzen soll es nicht mehr geben.
Seit jeher hatte in der Schweiz das Volk bei den Einbürgerungen das Sagen. Gemäss Bundesverfassung setzten Bund und Kantone die Voraussetzungen für die Erteilung des Bürgerrechts fest (z.B. Mindestzahl der Aufenthaltsjahre). Die Gemeinden waren jedoch frei, den Einzelfall zu überprüfen und Einbürgerungen zu verweigern. Ihr Entscheid war endgültig.
Zwei historische Bundesgerichtsentscheide
Wie aus heiterem Himmel fällte das Bundesgericht am 9. Juli 2003 zwei berühmt gewordene Gerichtsentscheide. Es behauptete plötzlich, Abstimmungen an der Urne seien diskriminierend. In Zukunft müssten negative Entscheide begründet werden, damit sie gerichtlich überprüfbar werden. Damit wurde faktisch ein Recht auf Einbürgerung geschaffen, denn wenn Gerichte Kriterien schaffen, wann Einbürgerungen aufzuheben sind, heisst dies logischerweise gleichzeitig, dass jedermann, der diese Kriterien einhält, zwingend eingebürgert werden muss.
Angebliches Völkerrecht und Menschenrechte
Es wird nun einfach behauptet, unbegründete Einbürgerungs-Entscheide auf Gemeindeebene verstössen gegen das Völkerrecht und gegen die Menschenrechte. Das ist Unsinn.
Geradezu ernüchternd waren für mich die Experten-Anhörung im Schweizer Parlament zu diesem Thema. Eingeladen vor die zuständigen Kommissionen waren die hochkarätigsten Juristen, Universitätsprofessoren und Experten. Auf die simple Frage hin, ob denn ein Land wie die USA kein Recht habe, Leute aus dem benachbarten Kanada schneller einzubürgern als aus Afrika, Asien oder einem anderen Kontinent, resultierte ein peinliches Stillschweigen. Auf die Frage hin, ob denn eine Schweizer Gemeinde kein Recht habe, umliegende Europäer bei der Einbürgerung anders zu behandeln als Leute aus fernen Drittweltländern, kamen Antworten, die nur noch peinlich waren.
Selbstverständlich ist das Bürgerrecht kein Grundrecht, sondern ein politisches Recht, das zur politischen Mitwirkung an der Urne ermächtigt. Ob jemand Schweizer Bürger ist oder nicht, hat nichts mit Menschenrechten zu tun. Man schaue sich nur weltweit um: Wer meint, er könne in ein fremdes Land ziehen und erhalte dort vom obersten Gericht des Landes nach einigen Jahren automatisch das Recht auf Einbürgerung, ist gründlich auf dem Holzweg.
Kompetenz zurück an die Gemeinden
Die Volksinitiative will nur, dass künftig wieder die Gemeinde endgültig zuständig ist. Der Bevölkerung wird freigestellt, welches Gremium zuständig ist. In grösseren Städten kann die Bevölkerung kaum Einzelfälle beurteilen; somit ist es dort sinnvoll, dass das Stadtparlament oder spezielle Gremien über die Einbürgerungen entscheiden können. Aber auf jeden Fall können in einer Gemeinde die Betroffenen am besten beurteilen, ob sich ein Gesuchsteller in das Gemeindeleben integriert hat. Kaum ein Krimineller oder Sozialhilfebezüger würde die Hürde eines demokratischen Volksentscheids schaffen. Ein Ja zur Volksinitiative ist deshalb dringend nötig, um die heutige Verschleuderung des Schweizer Bürgerrechts zu stoppen.
Luzi Stamm
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