Von Oskar Freysinger, Nationalrat, Savièse (VS)
Die Vereinbarkeitsprobleme zwischen islamischer und abendländischer Kultur sind überhaupt nicht religiöser, sondern juristischer Art; sie beruhen auf dem Umstand, dass die Scharia der Staatsbildung vorangeht und gewissermassen den Sockel bildet, auf dem der Staat aufgebaut wird (islamische Nomokratie).
Der Islam unterscheidet drei territoriale Zustände: Im Dar el Islam (Land des Friedens) hat der Islam triumphiert und regiert uneingeschränkt. Im Dar el Harb (Land des Krieges) herrschen die Ungläubigen und im Dar el Suhl (in etwa «Land des Waffenstillstands») ist der Islam zwar noch in der Minderheit und muss sich vorläufig anpassen, aber jeder dort lebende Moslem muss alles unternehmen, um dem Islam eines Tages zum Triumph zu verhelfen. Unter diesem Blickwinkel werden Minarette, separate Friedhöfe, aber auch Koranschulen und Moscheen zu extraterritorialen Kleingebieten in unreinem Gebiet, zu vorgeschobenen Brückenköpfen des Islam auf deren – wenn auch bescheidenem – Territorium nur das islamische Gesetz gelten darf.
Geweihtes Land
Im Dar el Islam, dem geweihten Land, auf dem sich der Islam etabliert hat, darf kein die Scharia konkurrierendes Gesetz wie zum Beispiel unser Zivil- und Strafgesetz geduldet werden. Dieses «geweihte Land» des Islam umfasst zurzeit in Europa zahlreiche Stadtteile in Frankreich, Grossbritannien und Deutschland, wo mehrheitlich Moslems leben, umfasst die separaten Friedhöfe, die Moscheen und Koranschulen, die über das Abendland verteilt sind und an Zahl und Umfang zunehmen. Die Minarette sind lediglich die Symbole dieses Vordringens, sie sind so etwas wie die Fähnchen, die Generäle auf ihre Generalstabskarten stecken, um erobertes Gebiet zu kennzeichnen. Das Wort «Minarett» kommt denn auch vom Begriff «El Manar», Leuchtturm, her. Doch diese «Leuchttürme des Jihad» oder «Bajonette des Islam», wie sie der türkische Premierminister Erdogan auch schon genannt hat, werden vom Koran nicht gefordert und spielen im religiösen Ritual des Islam keine Rolle. Der Muezzin ist eine deutlich spätere Erfindung, ermöglicht aber die heutzutage oft bemühte Parallele zu unseren Kirchtürmen bzw. Turmglocken. Die Minarette sind in erster Linie ein weit herum sichtbares Symbol der völligen religiösen Unterwerfung unter eine Doktrin und der damit zusammenhängenden Intoleranz, die auch innerhalb der verschiedenen Strömungen des Islam umstritten ist. Gerade für Aleviten oder säkularisierte Moslems sind Minarette ein Affront und signalisieren, dass sich eine gewisse Ausrichtung des Islam als einzige Repräsentantin dieser Religion in der Schweiz zu positionieren versucht.
Heiliger Krieg
Hinzu kommt, dass im Universalverständnis des radikalen Islam alle Weltgebiete früher islamisch waren und wieder islamisch werden sollen. Dies soll durch den Jihad bewirkt werden, der in 97 Prozent seines Vorkommens im Koran im Sinne eines Heiligen Krieges gegen die Ungläubigen Verwendung findet und nur in drei Prozent als «innerer Kampf», als «geistige Läuterung» oder «Suche» zu verstehen ist. Jeder Ort, von dem aus ein Minarett zu sehen ist, und jedes Gebiet, das von einem Minarett aus überblickt werden kann, soll islamisch werden. Dieser Anspruch verdeutlicht, dass ein von den Europäern oft unterschätztes Bauwerk eine weit grössere Rolle spielt als gemeinhin angenommen.
Ruf des Muezzins
Zurzeit wird in Poitiers, der Stadt, wo Karl Martel 732 die Sarazenen in die Flucht geschlagen hat, ein 21 Meter hohes Minarett errichtet. Lautsprecher sollen ebenfalls eingebaut werden, obwohl sie – so das der Bevölkerung gegebene Versprechen – stumm bleiben sollen. Wozu will man sie dann installieren? Es ist eine Tatsache, dass an zahlreichen Orten, welche den Bau von Minaretten erlaubt haben, heute der Ruf des Muezzins mehrmals täglich erschallt. So zum Beispiel in Granada, Bosnien, Oxford, London, Neu Delhi und sogar Lhassa, der Hauptstadt Tibets. Andernorts gibt es noch Widerstände, denn die Absicht ist klar: Überall auf der Welt soll die islamische Norm gelten und Minarette sind nur die optischen und immer öfter auch lautstarken Vorboten dieses Vordringens. Der islamische Rat Grossbritanniens hat es im März 2008 klar ausgesprochen. Ihm zufolge wird «der Ruf zum Gebet in Zukunft ein integraler Bestandteil Grossbritanniens und Europas sein». Doch dieser Ruf verkündet fünfmal täglich folgendes: «Allah ist der Grösste. Ich bezeuge, dass es keinen Gott ausser Allah gibt. Ich bezeuge, dass Mohammed der Bote Allahs ist. Kommt zum Gebet. Kommt zur Glückseligkeit. Allah ist der Grösste. Es gibt keinen wahren Gott ausser Allah». Daneben sind die Glockentöne unserer Kirchen von bestechender Neutralität, zumal sie grösstenteils die Zeit wiedergeben.
Konkurrierendes Rechtssystem
Was für eine Langzeitabsicht steckt aber hinter diesen gar nicht so unschuldigen Bauten?
Verschiedene Fälle zeigen, dass die abendländischen Demokratien im Namen eines toleranten postmodernen Rechtspluralismus zunehmend bereit sind, zulasten der eigenen territorialstaatlichen Rechtsordnung ein abweichendes und konkurrierendes Rechtssystem auf ihrem Staatsgebiet zu dulden.
Der amerikanische Bundesstaat Michigan verlangt von verschleierten Frauen bei Personenkontrollen keine Lüftung des Schleiers mehr. Damit schafft dessen Regierung auf ihrem Staatsgebiet eine konkurrierende Rechtslage.
Die Asylrekurskommission (heute Bundesverwaltungsgericht) hat anlässlich eines Entscheides befunden, dass «das Schweizer Recht sich nicht anmassen könne, über fremdem Recht zu stehen» und hat in der Folge die Gültigkeit einer in absentia des Ehemannes geschlossenen Ehe zwischen ihm und einer Minderjährigen gutgeheissen.
Beispielhaft für einen problematischen Rechtspluralismus ist der Fall in Deutschland, als eine Richterin einer Frau die Scheidung verweigerte, weil «im Islam die Züchtigung der Ehefrau rechtens» sei.
Beschneidungen von jungen Mädchen werden auch in der Schweiz praktiziert. Sie entsprechen in verschiedenen islamischen Staaten einer straffreien kulturellen Gepflogenheit, gelten in der Schweiz und in anderen westlichen Staaten aber als illegale Genitalverstümmelung.
Ehrenmorde (vor allem an Frauen) werden zumal in islamischen Staaten mit ausgeprägter Sippenstruktur toleriert, derweil die hierfür jeweils vorgebrachten «Rechtfertigungsgründe» (Ehrverletzung durch Ablehnung einer Zwangsheirat, Scheidungswunsch, aussereheliche Sexualkontakte) nach den westlichen Strafrechtsordnungen niemals zulässig wären.
Rechtssystem achten
Der Islam hat nichts anderes vor, als ein der schweizerischen Rechtsordnung widersprechendes und eine völlig andere Auffassung der Menschenrechte vertretendes Recht auf unserem Staatsgebiet einzuführen. Insbesondere im Bereich des Eherechts, der Menschenrechte oder des Strafrechts erweist sich aber die Scharia, wie es auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte feststellte, als mit unserem Rechtsverständnis unvereinbar. Die Akzeptanz des Schleiertragens durch muslimische Lehrerinnen in der Schule oder des gesonderten Badeunterrichts für muslimische Kinder usw. sind Beispiele für Zugeständnisse, die im Namen der Toleranz gegenüber fremden Kulturen gerechtfertigt und darüber hinaus als geringfügig erscheinen mögen, jedoch unter dem rechtlichem Gesichtspunkt eine Büchse der Pandora öffnen.
Hinter der als bescheiden anmutenden Anpassung von Gesetzen und Regeln geht es eigentlich um die Anerkennung eines unserem Rechtssystem völlig fremden Parallelrechts. Mit Blick auf die Zwangsverheiratungen von Minderjährigen etwa wird letztlich in Kauf genommen, dass im Namen der Menschenrechte (korporative Religionsfreiheit) andere Menschenrechte (Eheschliessungsfreiheit) ungestraft verletzt werden können. Unsere liberale Gesellschaft muss unbedingt darauf pochen, dass Angehörige aussereuropäischer Kulturen in unserem Land nicht nur die Eheschliessungsfreiheit vorbehaltlos zu anerkennen haben, sondern unser gesamtes Rechtssystem.
Solange ein Zweifel über die Bereitschaft zu dieser Anerkennung besteht, haben Minarette bei uns nichts zu suchen
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